IDB Schaumburg GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Schiller seit 13.11.2015 | Vorstandsmitglied |
Stefan Nottmeier seit 9.8.2005 | Vorstandsmitglied |
Hartmut Koller seit 9.8.2005 | Vorstandsmitglied |
Werner Strothmann seit 9.8.2005 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 24.37% | |
| 0.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse SchaumburgRintelnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht 2024Grundlagen der Geschäftstätigkeit der SparkasseDie Sparkasse Schaumburg ist gemäß § 3 NSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Niedersachsen (SVN), Hannover, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Stadthagen unter der Nummer A 1795 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Schaumburg, dem der Landkreis Schaumburg sowie die Städte Bückeburg, Obernkirchen, Rinteln und Stadthagen als Verbandsmitglieder angehören. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bückeburg und ist ebenfalls Mitglied des SVN. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Niedersachsen und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("freiwillige Institutssicherung"). Ergänzend zu den bestehenden Sicherungsmitteln wird ab 2025 ein zusätzlicher Fonds zum institutsbezogenen Sicherungssystem von den Instituten befüllt. Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit die Satzung keine Einschränkungen vorsieht. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2024 gegenüber dem Vorjahr um 27 auf 413 Mitarbeiter erhöht, von denen 236 vollzeitbeschäftigt, 152 teilzeitbeschäftigt sowie 25 in Ausbildung sind. Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen (30) hat sich bis zum 31. Dezember 2024 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2024Volkswirtschaftliches UmfeldDie Weltwirtschaft ist 2024 mit mittlerem Tempo gewachsen. Die globale Wachstumsrate lag mit 3,2 Prozent auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Schwellenländer wuchsen überproportional, während China nicht mehr so stark wachsen konnte. Die hohen Inflationsraten aus dem Vorjahr konnten in 2024 in den meisten Fällen weitgehend unter Kontrolle gebracht werden. Beim Wachstum konnte Deutschland hingegen vom trotz aller Kriege und politischen Krisen weltweit wirtschaftlich recht günstigen Umfeld nicht profitieren. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt lag nach einer ersten Schätzung knapp unter der Nulllinie und war somit das zweite Jahr in Folge negativ. Fast alle Länder sind wirtschaftlich deutlich besser aus der Pandemie gekommen. Deutschland verlor auch im internationalen Handel an Wettbewerbsfähigkeit und an Marktanteilen. Die Investitionstätigkeit war in Deutschland in 2024 erneut stark rückläufig. Das über weite Strecken hohe Zinsniveau und die Unberechenbarkeit der Rahmenbedingungen hemmten die Investitionstätigkeit hierzulande. Lediglich der private Konsum leistete im abgelaufenen Jahr einen kleinen Wachstumsbeitrag, der jedoch angesichts der Einkommenssteigerungen der privaten Haushalte enttäuschte. Die einzige Verwendungskomponente des Bruttoinlandsproduktes, die 2024 deutlich zulegte, war der Staatskonsum, getragen von Gesundheits- und Verwaltungsausgaben. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich nur auf den ersten Blick robust. Mit im Jahresdurchschnitt 46,1 Millionen Erwerbstätigen wurde zwar ein neuer Rekordstand erreicht. Bei einem stagnierenden Bruttoinlandsprodukt bedeutet dies allerdings erneut einen Rückgang der ausgewiesenen Produktivität pro Kopf. Die Fortsetzung der Rückführung der Inflationsraten war erfreulich. Die Steigerungsraten in Deutschland und im Euroraum kamen im Jahresverlauf in die Nähe der Zielmarke der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent. Allerdings war die Reduzierung der Inflationsrate auch einer teilweisen Normalisierung und Rückbildung der Energiepreise zu verdanken. Im Geschäftsgebiet der SparkasseNiedersachsen setzte 2023 mit +0,2 Prozent beim Bruttoinlandsprodukt den Wachstumspfad nach dem Corona-bedingten Einbruch marginal fort. Dabei entwickelte sich das Bundesland besser als Deutschland insgesamt. Im ersten Halbjahr 2024 stagnierte Niedersachsens Wirtschaft mit real 0,0 Prozent beim Bruttoinlandsprodukt, entwickelte sich allerdings weiterhin leicht überdurchschnittlich im Vergleich zur Entwicklung in der gesamten Bundesrepublik von -0,2 Prozent. Die Industrie bleibt auch deutschlandweit das Sorgenkind, die Auftragslage hat sich zuletzt weiter verschlechtert. Die Exportnachfrage war bis zuletzt ebenfalls sehr schwach, weshalb die Nettoexporte die konjunkturelle Erholung eher gebremst haben dürften. Bei den Investitionen sprechen die bislang vorliegenden Indikatoren insgesamt für eine anhaltend schwache Dynamik. Mit dem Wahlsieg von Donald Trump, dem taggleichen Bruch der bisherigen Ampelkoalition auf Bundesebene und dem Scheitern der französischen Regierung Barnier hat sich die wirtschaftspolitische Unsicherheit zuletzt noch einmal deutlich verstärkt. Positiv ist zu vermerken, dass sich der Arbeitsmarkt noch stabil zeigt. Die Arbeitslosenquote im Landkreis Schaumburg stieg leicht um 0,3 %-Punkte auf 6,0 Prozent im Jahresdurchschnitt und lag damit auf dem Niveau Gesamtdeutschlands. Die Zahlen zeigen auch eine gewisse Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Zudem klagen viele Unternehmen weiterhin über Fachkräftemangel, gestiegene Arbeitskosten, eine stetige Zunahme der Bürokratie und hohe Energiekosten. Die im Geschäftsgebiet gelegenen Industrie- und Gewerbeflächen haben den Vorteil einer guten Infrastruktur bedingt durch die Verkehrsanbindung an die A2, den Flughafen Hannover, den Mittellandkanal und die wichtige Ost-West-Trasse im deutschen Schienennetz. Die gesamte Region übernimmt eine wichtige Drehscheibenfunktion mit guten Chancen für alle Wirtschaftszweige. Entwicklung des ZinsniveausDie Europäische Zentralbank hat, nachdem die Inflation weitgehend unter Kontrolle gebracht wurde, ihren Leitzinstrend gewechselt. Rund neun Monate nachdem der Leitzins mit 4,0 Prozent seinen Höchststand in diesem Zyklus erreicht hatte, gab es die erste Zinssenkung. In insgesamt vier Senkungsschritten um je 25 Basispunkte wurde im Dezember 2024 die Drei-Prozent-Marke erreicht. Die Anleihemärkte hatten diese Entwicklung bereits weitgehend vorweggenommen. Schon zum Jahreswechsel 2023/2024 war der Inflationsrückgang absehbar. Dies hatte zur Folge, dass die Kapitalmarktzinsen bereits stark gesunken waren und zu Jahresbeginn 2024 kaum über der Zwei-Prozent-Marke lagen. Das Herantasten an den sich verwirklichenden Zinspfad nahm im Jahresverlauf mehrere Wendungen. Im Mai gab es nochmal einstweilige Rendite-Höchststände von über 2,7 Prozent. Zum Jahresende lagen die zehnjährigen Bundesanleihen zwischen den Extremständen des Jahres. Mit Renditen von 2,4 Prozent am Jahresschluss stellten sie sich aber im Gegensatz zu der Leitzinsentwicklung über dem stark vorausgeeilten Jahresstart ein. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2024Im Jahr 2024 wurden verschiedenste aufsichtliche Regelungen veröffentlicht oder in Kraft gesetzt, die vor allem durch die nationale Umsetzung des EU-Bankenpakets bestimmt wurden und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen erforderten. Unter anderem handelt es sich um folgende Neuregelungen: Im April 2024 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2024/855 im Hinblick auf die Vorschriften für die aufsichtliche Meldung des Zinsrisikos im Anlagebuch veröffentlicht. Mit dem neuen Meldewesen strebt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein europaweit harmonisiertes Meldewesen für die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch an. Der erste Meldestichtag war der 30. September 2024. Ende Mai 2024 hat die BaFin auf ihrer Internetseite eine novellierte Fassung ihres Rundschreibens "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" veröffentlicht. Ziel dieser achten MaRisk-Novelle ist es, die Leitlinien der EBA zum Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (IRRBB und CSRBB) in nationales Recht zu überführen. Zusätzlich mussten Sparkassen die im Jahr 2023 auf europäischer Ebene verabschiedete Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act; DORA) berücksichtigen, welche erstmals für das Jahr 2025 anzuwenden ist. Die Umsetzung der Neuregelungen erfordert in der Kreditwirtschaft einen hohen Zeitaufwand und bindet Mitarbeiterkapazitäten. Bedeutsame finanzielle LeistungsindikatorenDie Kennziffern Cost-Income-Ratio 1 , Eigenkapitalrentabilität vor Steuern 2 , Betriebsergebnis vor Bewertung 3 , Wachstum Forderungen an Kunden 4 , Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5 sowie Gesamtkapitalquote nach CRR 6 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.
4 Wachstum Forderungen an Kunden = Summe der
Personenkonten
5 Wachstum Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden = Summe der Personenkonten
Darstellung, Analyse und Beurteilung des GeschäftsverlaufsRechnerische Abweichungen von+∕- 0,1 in Tabellen sind auf Rundungen zurückzuführen
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich um 4,0 % auf 3.021,1 Mio. EUR erhöht. Entsprechend unserer Erwartungen hat sich die Bilanzsumme leicht erhöht, sie ist um 3,9 % auf 2.981,9 Mio. EUR gestiegen. Gründe hierfür waren auf der Aktivseite das Wachstum im Kundenkreditgeschäft und bei der Barreserve, auf der Passivseite sind die Zugänge bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ursächlich. AktivgeschäftBarreserveDie Barreserve hat sich durch ein höheres Guthaben bei der Deutschen Bundesbank von 113,5 Mio. EUR auf 218,6 Mio. EUR erhöht. Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute ermäßigten sich im Geschäftsjahr um 1,0 Mio. EUR auf 30,7 Mio. EUR. Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven und Geldanlagen zusammen. KundenkreditvolumenIn Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2024 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Darlehensauszahlungen lagen 28,4 Mio. EUR bzw. 8,3% unter dem Vorjahreswert. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen (Aktiva 4, 9 und Passivposten 1 unter dem Strich) um 1,3 % auf 2.055,2 Mio. EUR. Das Wachstum vollzog sich überwiegend im langfristigen Bereich und entsprach unseren Erwartungen. Aus den öffentlichen Fördermitteln wurden 3,3 Mio. EUR zinsbegünstigte Darlehen bereitgestellt. Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2024 auf 302,4 Mio. EUR und lagen damit unter dem Wert des Vorjahres. WertpapiervermögenZum Bilanzstichtag ermäßigte sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 13,5 Mio. EUR auf 674,1 Mio. EUR. Der Rückgang in Höhe von 8,6 Mio. EUR bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren resultiert im Wesentlichen aus Fälligkeiten. Der Rückgang bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 4,9 Mio. EUR ist auf die Veräußerung von Fondsanteilen zurückzuführen. Das Wertpapiervermögen dient vor allem der Liquiditätsreserve und setzt sich aus zwei Spezialfonds und sonstigen Investmentvermögen sowie festverzinslichen Wertpapieren aus dem Investmentgrade-Bereich zusammen. Beteiligungen/AnteilsbesitzIm Geschäftsjahr 2024 haben sich unsere Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um insgesamt 0,7 Mio. EUR auf 18,5 Mio. EUR erhöht. Die Zunahme betrifft ausschließlich eine Beteiligung innerhalb der Sparkassenfinanzgruppe. SachanlagenDie Sachanlagen ermäßigten sich um 5,7 % auf 19,9 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr erfolgten Investitionen in Sachanlagen, Schwerpunkt war neben einer Weiterführung der Sicherung unserer Selbstbedienungseinrichtungen die Ausstattung unserer Immobilien mit Photovoltaik Anlagen. PassivgeschäftVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich um 14,7 % auf 111,2 Mio. EUR. Es handelt sich dabei um Reduzierungen von Mittelaufnahmen bei Landesbanken, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäfts dienen. Verbindlichkeiten gegenüber KundenEntsprechend unserer Erwartung haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden leicht um 4,3 % auf 2.505,6 Mio. EUR erhöht. Das veränderte Zinsniveau am Kapitalmarkt hat zu Umschichtungen innerhalb der Kundeneinlagen geführt. Die Spareinlagen haben sich um 61,0 Mio. EUR ermäßigt, während sich die Sichteinlagen um 13,0 Mio. EUR und die längerfristigen Einlagen um 150,9 Mio. EUR erhöht haben. Insgesamt machen die Sichteinlagen nunmehr 53,9 % unserer Bilanzsumme aus. DienstleistungsgeschäftVermittlung von WertpapierenDas Geschäftsjahr 2024 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Der Absatzschwerpunkt lag weiterhin bei Aktien und Fondsanteilen. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr deutlich um 18,4 % zu und erreichten einen Wert von 468,0 Mio. EUR. ImmobilienvermittlungDas aktuelle Zinsniveau in Verbindung mit Kostensteigerungen aus der anfänglich hohen Inflation machte sich auch bei der Vermittlung von Immobilien bemerkbar. So konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 163 Objekten weniger Immobilien vermittelt werden. Dies bedeutet einen Rückgang um 7,4 %. Die Umsätze hingegen erhöhten sind um 1,6 % auf 19,6 Mio. EUR. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenNach der rückläufigen Entwicklung des Vorjahres konnten im Geschäftsjahr wieder erfreuliche Zuwachsraten verzeichnet werden. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 985 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 45,6 TEUR und einem Volumen von insgesamt 44,9 Mio. EUR abgeschlossen. Dies bedeutet einen Anstieg des Volumens von 33,6 % gegenüber dem Vorjahr. Im Versicherungsvermittlungsgeschäft konnten 8.765 Verträge mit einer Beitragssumme von 23,2 Mio. EUR vermittelt werden. Dies entspricht einem Anstieg des Umsatzes von 28,2 %. DerivateDerivative Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung eigener Positionen sowie der Kundengeschäfte und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. Wesentliche Baumaßnahmen und technische VeränderungenDie technischen und baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Geschäftsstellenkonzepts bildeten wie in den Vorjahren einen Schwerpunkt der Investitionen. Die im Jahr 2023 begonnene Verbesserung der Sicherheitstechnik im Geldautomatennetz konnte in 2024 abgeschlossen werden. In den Folgejahren beabsichtigen wir, das Geschäftsstellennetz und die technische und sonstige Ausstattung weiterhin laufend den aktuellen Bedürfnissen anzupassen, um den Kundenwünschen Rechnung tragen zu können. Die Investitionen hierfür werden für die Jahre 2025 bis 2027 mit 4,3 Mio. EUR veranschlagt. Die prognostizierten Rentabilitätsauswirkungen aus diesen Investitionen in die Zukunft sind vertretbar und führen aus heutiger Sicht nicht zu einer Einengung des geschäftspolitischen Spielraums im laufenden Geschäftsjahr oder in Folgeperioden. Darstellung, Analyse und Beurteilung der LageVermögenslageDie Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens in Höhe von 68,0 % (im Vorjahr 69,8 %), der Wertpapieranlagen in Höhe von 22,3 % (im Vorjahr 23,7 %) und den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 82,9 % (im Vorjahr 82,7 %) am Geschäftsvolumen. Auf der Aktivseite hat sich der Anteil des Kundenkreditvolumens und der Wertpapieranlagen zu Gunsten der Barreserve leicht ermäßigt Auf der Passivseite ergaben sich moderate Verschiebungen von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu den Kundeneinlagen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen wurden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss, Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2024 leicht. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2024 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 184,1 Mio. EUR (Vorjahr 181,6 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. Hierzu zählt der Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 134,1 Mio. EUR. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) als ein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator übertrifft am 31. Dezember 2024 mit 18,18 % (im Vorjahr: 16,87 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungspuffer, antizyklischem Kapitalpuffer von 0,75% der risikogewichteten Positionswerte und Systemrisikopuffer von 2,00% für den Wohnimmobiliensektor) deutlich. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2024 betragen 1.694,3 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 308,1 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Diese Kapitalquoten belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf 17,02 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Die für 2024 prognostizierten Werte für die Gesamtkapitalquote und das Wachstum der Eigenmittel konnten erreicht werden. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2024 9,59 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine solide Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2027 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung gemäß unserer Geschäftsstrategie zu erwarten. Die Vermögenslage der Sparkasse ist geordnet. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit unserer Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 177,20 % bis 243,88 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2024 bei 237,22%. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag innerhalb einer Bandbreite von 138,3 % bis 140,7 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Norddeutschen Landesbank, die dispositionsbedingt in Anspruch genommen wurden. Vom Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2024 kein Gebrauch gemacht. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zinsüberschuss:GuV-Posten Nr. 1 bis 4 Provisionsüberschuss:GuV-Posten Nr. 5 und 6 Sonstige betriebliche Erträge:GuV-Posten Nr. 8 und 20 Sonstige betriebliche Aufwendungen:GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21 Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge:GuV-Posten Nr. 13 bis 16 Die Analyse zur Ertragslage folgt dem in der Sparkassenorganisation geltenden Schema für überbetriebliche Vergleiche der Sparkassen (Betriebsvergleich der Sparkassen). Dem Betriebsvergleich liegt eine betriebswirtschaftliche Betrachtung der Erfolge aus dem Sparkassengeschäft zugrunde, die Grundlage der Planung und Berichterstattung sowie der internen Steuerung ist. In dieser betriebswirtschaftlichen Sichtweise werden Erfolge des laufenden Jahres dann dem Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet, wenn diese keinen periodenfremden oder einmaligen Charakter haben. Liegen periodenfremde oder einmalige Erfolgswirkungen vor, werden diese im Betriebsvergleich dem sogenannten neutralen Ergebnis zugeordnet. Die handelsrechtlich vorgeschriebene Gliederung der Aufwands- und Ertragspositionen weicht daher teilweise von dieser Betrachtung ab. In der nachstehenden Tabelle ist eine Überleitung der handelsrechtlich vorgeschriebenen Werte auf die betriebswirtschaftliche Darstellung des Betriebsvergleiches vorgenommen. Überleitungsrechnung
Die wesentlichen Gründe für die Abweichung sind nachfolgend dargestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Zinsüberschuss Erfolge aus vorzeitigen Darlehensrückzahlungen und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten, die im Betriebsvergleich dem neutralen Ergebnis zuzuweisen sind. Die Umsetzungen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen entfallen auf Auflösungen von Rückstellungen, Erträge aus dem Sparverkehr und Erstattungen von in Vorjahren angefallenen Aufwendungen, die im Betriebsvergleich neutraler Ertrag sind. Die Überleitungen bei den Personalaufwendungen betreffen hauptsächlich aperiodische Personalaufwendungen. In der Darstellung nach dem Betriebsvergleich werden diese Aufwendungen als Teil des neutralen Ergebnisses dargestellt. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen die Umsetzungen im Wesentlichen Aufwendungen, die im Betriebsvergleich den anderen Verwaltungsaufwendungen zuzuordnen sind. Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die weiteren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zur Unternehmenssteuerung haben sich im Jahr 2024 wie folgt entwickelt: Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,07 % (Vorjahr 1,02 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2024; es lag damit deutlich unter dem Niveau des Durchschnitts der niedersächsischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,97 % wurde damit deutlich übertroffen. Das Betriebsergebnis nach Bewertung und der Jahresüberschuss ohne Berücksichtigung der Dotation des Fonds für allgemeine Bankrisiken liegen demgegenüber über bzw. deutlich über dem Verbandsdurchschnitt. Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital zum Jahresbeginn) lag mit 12,8 % unter dem Vorjahreswert von 14,1%, aber deutlich über dem prognostizierten Wert von 8,6 %. Auch die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 60,3 % auf 58,6 %. Die im Vorjahr prognostizierte Verschlechterung der CIR ist somit nicht eingetreten. Zur Entwicklung der wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Gewinn- und Verlustrechnung geben wir folgende Erläuterungen: Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser als geplant entwickelt. Zinserträge und -aufwendungen stiegen an. Insgesamt führte dies zu einer Erhöhung des Zinsüberschusses um 2,2 Mio. EUR bzw. 4,4 %. Der Provisionsüberschuss hat sich besser als erwartet entwickelt. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Giroverkehr mit Kunden und dem Vermittlungsgeschäft aus Bausparverträgen und Versicherungen sowie den Erträgen aus dem Wertpapiergeschäft über dem Planwert. Der Vorjahreswert konnte um 1,5 Mio. EUR bzw. 6,7 % gesteigert werden. Die Personalkosten haben sich erwartungsgemäß erhöht. Sie stiegen um 1,9 Mio. EUR bzw. 7,0 % an. Die anderen Verwaltungsaufwendungen haben sich, entsprechend unserer Planung, rückläufig entwickelt. Der Rückgang lag bei 0,9 Mio. EUR bzw. 5,4 %. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr leicht auf 0,3 Mio. EUR zurückgegangen. Bei Abschreibungen und Wertberichtigungen ergibt sich im Geschäftsjahr 2024 nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) einschließlich der Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB ein Ergebnis von -21,3 Mio. EUR (Vorjahr -16,3 Mio. EUR). Aus dem Kreditgeschäft ergaben sich entsprechend unserer Planung deutlich unter dem Vorjahr liegende Aufwendungen. Im Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen stellt sich entsprechend unserer Erwartung ein deutlich unter dem Vorjahr liegendes positives Bewertungsergebnis ein. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren geprägt durch Zuschreibungen und Veräußerungserlöse aus Beteiligungen. Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um 26,0 Mio. EUR aufgestockt. Für das Geschäftsjahr 2024 war ein um 1,2 Mio. EUR auf 8,6 Mio. EUR gesunkener Steueraufwand auszuweisen. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und des im Geschäftsjahr gesunkenen Kapitalmarktzinsniveaus ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage des Jahres 2024 sehr zufrieden. Unsere Prognosen sind überwiegend eingetroffen bzw. übertroffen worden. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2024 0,1 %. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung des Jahres 2024 als sehr erfreulich. Ursächlich für den leichten Anstieg von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme waren in erster Linie die gestiegenen Forderungen gegenüber Kunden und die Barreserve sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Mit der Entwicklung des Jahres 2024 konnten wir an das positive Betriebsergebnis des Vorjahres anknüpfen, so dass erneut eine deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2024 haben sich nicht ergeben. RisikoberichtRisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Mit Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle im Juni 2023 sind auch ESG-Risiken in das Risikomanagementsystem sukzessive zu integrieren. Die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Risikoarten wurden in Form von physischen und transitorischen Szenarien untersucht und im Rahmen einer Risikoinventur berücksichtigt. Auf der Grundlage der durchgeführten Risikoinventur hat die Sparkasse erste Nachhaltigkeitsgrundsätze und -ziele in die Geschäfts- und Risikostrategie aufgenommen und mit der Risikoberichterstattung verknüpft. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Dabei werden auch die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Risikoarten untersucht. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2024 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 457,6 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 270,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass auch bei den durchgeführten Simulationen - unter anderem dem Szenario "schwerer konjunktureller Abschwung"- die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Unterstützung des Vorstands bei der Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung/Controlling wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Unternehmenssteuerung. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Strukturelle Darstellung der wesentlichen RisikenAdressenrisikoUnter dem Adressenausfallrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlusts, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Der Value-at-Risk wird in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation in der Anwendung Credit Portfolio View (CPV) ermittelt. Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt integriert. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in drei Gruppen: Das Firmenkunden-, das Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft. Zum 31. Dezember 2024 wurden etwa 56,7 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel inkl. offener Zusagen an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 5,8 % an öffentliche Haushalte und 37,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im gewerblichen Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 35,1 % die Ausleihungen im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 13,3 % auf das Kredit- und Versicherungsgewerbe und 8,6 % auf den Bereich Dienstleistungen für Unternehmen. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts, 37,0 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG, d.h. inklusive Wertpapieren und Beteiligungen, entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 1,0 Mio. EUR. 39,1% des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 10,0 Mio. EUR. Im reinen Kundenkreditgeschäft beträgt der Anteil der Engagements mit einem Kreditvolumen bis 1,0 Mio. EUR 52,2 %, die Engagements oberhalb von 10,0 Mio. EUR machen 23,8 % aus. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2024 11,4 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Konzentrationen bestehen im Kundenkreditportfolio aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes, bei 15 Kreditnehmern bezüglich des Blankokreditvolumens (davon drei inklusive Anteilsbesitz) und bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen einschließlich Bauträger. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Entwicklung der Risikovorsorge:
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang erläutert. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von rd. 704,8 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen und Anleihen (184,3 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (460,1 Mio. EUR), sonstige Investmentfonds (29,7 Mio. EUR) und Forderungen an Kreditinstitute (30,7 Mio. EUR). Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:
Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Immobilien-Investmentfonds vor. Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an fünf Emittenten aus dem Sicherungssystem der Sparkassenorganisation aufgrund des Blankovolumens. Außerdem machten die Inanspruchnahmen von Emittenten über 25 Mio. EUR insgesamt 40,4 % des gesamten Eigenanlageportfolios aus. Ferner kommt es über Investitionen in Spezialfonds zu Konzentrationen in acht Ländern außerhalb Deutschlands und zu Konzentrationen in Wertpapieren im High Yield-Bereich. Im Unternehmensanleihen-Portfolio besteht eine Branchenkonzentration bei Banken. Aufgrund der überwiegend zufriedenstellenden Bonität der Emittenten und angesichts der guten Absicherung über Pfandbriefe sehen wir derzeit in den Konzentrationen keine gravierenden Risiken. MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Bestandteile des Zinsänderungsrisikos sind das Fristentransformations- und das Basisrisiko. Das Fristentransformationsrisiko entsteht aus der Fristentransformation der Geschäfte und der Veränderung der Zinskurve. Bei der Veränderung kann es sich um eine parallele Verschiebung oder eine Drehung handeln, d. h. die Kurve wird flacher oder steiler. Die Veränderung kann sich auf die gesamte Kurve auswirken oder auf Teile davon. Das Basisrisiko entsteht, wenn sich die Zinssätze an den identischen (oder annähernd gleichen) Stützstellen unterschiedlicher Zinskurven (ggf. auch von Kurven in verschiedenen Währungen) unterschiedlich entwickeln. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Sparkasse berechnet die aufsichtlichen sechs IRRBB-Szenarien (Interest Rate Risk in the Banking Book). Die Auswirkungen bewegen sich zwischen -49,4 Mio. EUR bzw. -17,1 % des Kernkapitals (+200 Basispunkte) und +26,1 Mio. EUR bzw. 9,0 % des Kernkapitals (-200 Basispunkte) Barwertveränderung zum 31. Dezember 2024. In der ertragsorientierten Perspektive, in der der Nettozinsertrag aus den beiden Zinsschockszenarien von + bzw. -200 Basispunkten mit einem Basisszenario gleichbleibender Zinsen verglichen wird, ergeben sich zum 31. Dezember 2024 Auswirkungen in Höhe von -4,6 Mio. EUR bzw. -1,6 % des Kernkapitals (+200 Basispunkte) und -2,3 Mio. EUR bzw. -0,8 % des Kernkapitals (-200 Basispunkte). SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Konzentrationen bestehen bei Aktien aus Deutschland und Frankreich. ImmobilienrisikoDas Marktpreisrisiko aus Immobilieninvestitionen wird definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien werden in einem überschaubaren Umfang in einem Publikumsfonds gehalten. Ferner werden eigene Immobilien und die Immobilientochter IDB Schaumburg GmbH in die Berechnungen einbezogen. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Eine Konzentration besteht in den Sektoren "Deutschland Büro" und "Deutschland Wohnen". BeteiligungsrisikoDas Risiko aus Beteiligungen (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente:
Das Beteiligungsportfolio besteht neben der Beteiligung an der IDB Schaumburg GmbH vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse liegt zum Bilanzstichtag bei über 60 Monaten. Konzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen:
Wir leiten daraus derzeit keinen Handlungsbedarf ab. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitenden, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Strukturelle Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken bei drei Ursachen-Funktionen-Kombinationen und einem Einzelszenario der "OpRisk-Szenarien". Auch diese strukturellen Konzentrationen lösen keinen Handlungsbedarf aus. Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Auf Basis unserer internen Risikoberichte bewegten sich die Risiken in 2024 innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 64,0 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, starke Zinsanstiege (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) und im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. Chancen- und PrognoseberichtChancenberichtChancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund einer höheren Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen. Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nutzen, indem wir insbesondere im Kreditgeschäft zusätzliche Ertragspotenziale ausloten und heben. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren. Chancen erwarten wir auch aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien. Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik digitale Vertriebskanäle weiter ausbauen. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. Mit der Nutzung der genannten Chancen kann die Sparkasse für ihre Kunden auch weiterhin in allen Finanz- und Kreditangelegenheiten ein leistungsstarker Partner sein. PrognoseberichtRahmenbedingungenMit Blick auf 2025 wird vieles davon abhängen, inwieweit sich die innen- und außenpolitischen Unsicherheiten entwickeln. Aus den internationalen Rahmenbedingungen entspringen zahlreiche Risiken. Geostrategische Konflikte sind nicht gelöst und Kriege werden fortgesetzt. Von der Trump-Administration in den USA drohen zudem handelspolitische Auseinandersetzungen. In Deutschland sind die politischen Rahmenbedingungen nach der Neuwahl des Bundestages im Februar noch unklar. Die Hoffnung, dass die deutsche Volkswirtschaft sich 2025 erholen könnte, hat sich zuletzt immer weiter eingetrübt. Für 2025 dürfte am ehesten der Konsum die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stützen. Auch der Staatskonsum dürfte in einem Wahljahr expansiv wirken. Dies dürfte jedoch nicht genügen, um die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu einer spürbaren Expansion zu tragen. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2025 berücksichtigt. GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2024 rechnen wir mit einem weiteren leichten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Firmenkunden. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2025 einen leichten Zuwachs der Kundengeldanlagen, gleiches gilt für die gesamte Geldvermögensbildung inklusive Wertpapieren. Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kundenkredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen leichten Anstieg. Im Dienstleistungsgeschäft mit Kunden gehen wir für 2025 von insgesamt deutlich steigenden Werten aus. FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Für das Jahr 2025 sind derzeit Investitionen in unsere SB-Bereiche, in die Umstellung auf nachhaltige Energieerzeugung und Beleuchtung sowie in die Instandhaltung und Modernisierung unserer Gebäude geplant. Nach unseren Planungen werden wir im Prognosezeitraum über eine ausreichende Liquidität verfügen. Ertrags- und VermögenslageAuf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund des aktuellen Zinsumfelds mit einem Zinsüberschuss spürbar über dem Niveau des Berichtsjahres. Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leicht rückläufigen Ergebnis aus. Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand erkennbar ansteigen. Die steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement weiter in Grenzen halten. Auch die Sachkosten werden aufgrund aufsichtlich geforderter neuer Beiträge ansteigen. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2025 ein leicht höheres Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,09 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 3,0 Mrd. EUR. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir - trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik - auch vor dem konjunkturellen Hintergrund eine Belastung der Ertragslage durch das Bewertungsergebnis auf einem deutlich höheren Niveau als im laufenden Jahr. Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds und Immobilienfonds rechnen wir mit einem spürbar unter Vorjahresniveau liegenden positiven Bewertungsergebnis. Für das sonstige Bewertungsergebnis erwarten wir derzeit keine Belastung. Allerdings können auch künftig weitere Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden. Für 2025 erwarten wir eine Eigenkapitalrentabilität von 9,5 % vor Steuern. Bei der CIR erwarten wir für 2025 einen leicht verschlechterten Wert. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 13,85 %, die dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungs- und erwarteten antizyklischem Kapitalpuffers, des Puffers für Wohnimmobilien und des SREP-Zuschlags entspricht, wird mit einem Wert von zurzeit 18,18 % deutlich überschritten. Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll besser als die aufsichtliche Mindestanforderung von 3,00 % sein und wird zum 31. Dezember 2025 auf über 10,00 % prognostiziert. Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen auftreten, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2025 lässt insgesamt erkennen, dass die Sparkasse gut auf das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwierige Umfeld vorbereitet ist. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2025 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen und unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als zufriedenstellend. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Die Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Jahresabschluss zum 31.Dezember 2024
Jahresbilanz zum31.Dezember 2024Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). 1. Aktiva1.1 ForderungenDie Forderungen an Kreditinstitute und Kunden einschließlich Schuldscheindarlehen wurden mit ihrem Nennwert angesetzt, der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird im Rahmen der turnusmäßigen bzw. anlassbezogenen Kreditüberwachung durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Die Höhe der Einzelwertberichtigung bemisst sich regelmäßig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der ausfallgefährdeten Kreditforderung und dem erwarteten Realisationswert der gestellten Kreditsicherheiten. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView (CPV) für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Der erwartete Verlust wurde mit Hilfe eines Kreditrisikomodells mit den auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). 1.2 WertpapiereDie Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden nach dem strengen Niederstwertprinzip angesetzt. Zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens werden Abschreibungen nur im Zusammenhang mit voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Sparkasse verzichtet im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips darauf, eine vollständige Abschreibung auf den aktuellen Marktwert vorzunehmen. Die unterlassene Abschreibung beruht ausschließlich auf einer zinsinduzierten Wertminderung und wird im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht und aufgrund einer Einlösung betroffener Wertpapiere zum Nennwert nach unserer Auffassung nur vorübergehend sein. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten (insgesamt 182.330 TEUR Buchwerte der festverzinslichen Wertpapiere), haben wir die Bewertung anhand von Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. Im Jahresabschluss der Sparkasse sind die Fondsanteile mittels einer Durchschau auf die in den Fonds enthaltenen Vermögenswerte bewertet worden. Dabei wurden die im Fonds befindlichen Vermögenswerte grundsätzlich wie Direktanlagen bewertet. Abschreibungen wurden nur für den Fall einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ermittelt. Bei zwei Investmentfonds sind mit der Kapitalanlagegesellschaft Rücknahmeabschläge vereinbart. Diese werden aufgrund der Zuordnung zum Anlagevermögen nicht berücksichtigt. Die unter Aktiva Posten 6 ausgewiesenen Anteile an Personengesellschaften, die sich als Alternative Investmentfonds (AIF) qualifizieren, haben wir zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Sparkasse ordnet bei Wertpapierleihegeschäften das wirtschaftliche Eigentum dem Verleiher zu. Dies hat zur Folge, dass verliehene Wertpapiere in der Bilanz der Sparkasse verbleiben und nach den Bewertungsregeln der jeweiligen Wertpapierkategorie bewertet werden. Entliehene Wertpapiere erscheinen nicht in der Bilanz. 1.3 Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDie Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. im Falle vorübergehender sowie dauernder Wertminderungen zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art beziehungsweise der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. 1.4 Immaterielle Anlagewerte und SachanlagevermögenDas Sachanlagevermögen und die immateriellen Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Vermögensgegenstände von geringem Wert (Anschaffungskosten bis 250 EUR) werden sofort als Sachaufwand erfasst; bei Anschaffungswerten bis zu 1.000 EUR und immateriellen Anlagewerten (Software) bis zu 800 EUR (jeweils ohne Mehrwertsteuer) erfolgt analog zur steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2a EStG die Einstellung in einen Sammelposten, der linear mit je einem Fünftel jährlich abgeschrieben wird. 1.5 Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die hier ausgewiesenen Finanzanlagen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. 2. Passiva2.1 VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. 2.2 RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Beträgt die Zeitspanne bis zum erwarteten Erfüllungszeitpunkt mehr als ein Jahr, erfolgt eine Abzinsung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Erfolge aus der Aufzinsung werden im Zinsbereich ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß RückAbzinsV nach dem Stand von Ende Dezember 2024 bekannt gegebene Zinssatz von 1,90 % verwendet. Er beruht auf einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Die bis zur voraussichtlichen Erfüllung zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen haben wir mit jährlich 2,50 % berücksichtigt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die Sparkasse ist tarifvertraglich verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie erfüllt diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen (ZVK-Sparkassen) mit Sitz in Emden. Die ZVK-Sparkassen ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne § 1 des Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002. Träger der ZVK-Sparkassen ist der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband in Hannover, der das Vermögen der ZVK-Sparkassen als Sondervermögen getrennt von seinem übrigen Vermögen verwaltet. Die Versorgungsverpflichtungen werden von der ZVK-Sparkassen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G mit 7jähriger Generationenverschiebung bewertet, um den kassenindividuellen Verhältnissen angemessen Rechnung zu tragen. Bei der ZVK-Sparkassen handelt es sich um eine kapitalgedeckte Zusatzversorgungskasse. Bei den aktiven Beschäftigten beträgt der Beitragssatz seit dem 1. Januar 2021 nach einer stufenweisen Anhebung in den Vorjahren 5,8 %. Hiervon werden 5,4 % durch die Sparkasse und 0,4 % von den Arbeitnehmern getragen. Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte; sie beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 20.581 TEUR. Im Rahmen der 100jährigen Betrachtungsweise erfolgt die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen für die in diesem Zeitraum eingetretenen Versorgungsfälle unter Berücksichtigung der tarifvertraglich zugesagten jährlichen Erhöhung der Renten um 1 %. Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (Az. XI ZR 234/20) hat der BGH in einem Musterfeststellungsverfahren zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Danach sind Zinsanpassungen monatlich unter Beibehaltung des anfänglich relativen Abstands zwischen Vertragszins und Referenzzins vorzunehmen. Die dreijährige Verjährung eines möglichen Zinsanspruchs beginnt erst ab Fälligkeit des Sparvertrags. Soweit das Ergebnis unserer Prüfung eine vergleichbare Ausgestaltung ergeben hat, haben wir nach einer Einschätzung der möglichen Betroffenheit von berechtigten Erstattungsansprüchen in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 Rückstellungen gebildet. Für die Rückstellungsberechnung haben wir einen Referenzzins verwendet, der den vom BGH mit Urteil vom 9. Juli 2024 (Az. XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23) festgestellten Grundsätzen entspricht. 3. Gewinn- und Verlustrechnung3.1 Negative Zinserträge und positive ZinsaufwendungenNegative Zinserträge sind im Berichtsjahr nicht angefallen. Für die von der Norddeutschen Landesbank und anderen Vertragspartnern bei uns angelegten Gelder wurden uns Zinsen vergütet, die mit den unter GuV Posten 2 ausgewiesenen Zinsaufwendungen verrechnet wurden. 4. Angaben zu Derivaten und zur Fremdwährungsumrechnung4.1 DerivateDie zur Reduzierung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen (Zinsbuchsteuerung), so dass eine Einzelbewertung nicht erforderlich war. Die strukturierten Produkte (Forward-Darlehen) wurden gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet. 4.2. FremdwährungsumrechnungDie auf Fremdwährung lautenden Bargeldbestände wurden zum Bankenankaufskurs der Landesbank Hessen-Thüringen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Erläuterungen zur JahresbilanzDie Sparkasse hat anteilige Zinsen und ähnliche das Geschäftsjahr betreffende Beträge entsprechend dem Wahlrecht gem. § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen; insofern stimmen die Bilanzbestände nicht mit den Endbeträgen laut Fristengliederung überein. AktivaPosten 3: Forderungen an KreditinstituteDie unter Posten 3b) andere Forderungen ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Posten 4: Forderungen an KundenDie Forderungen an Kunden gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Nachrangige Forderungen an verbundene Unternehmen:
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Zum Bilanzstichtag beträgt der Bestand der verliehenen Wertpapiere 184.317.869,75 EUR. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Bei zwei dieser Sondervermögen hält die Sparkasse mehr als 10 % der Anteile. Es handelt sich dabei um Mischfonds mit überwiegend europäischer Ausrichtung. Die Sparkasse ist alleinige Anteilsinhaberin.
Die unterlassene Abschreibung beruht ausschließlich auf einer zinsinduzierten Wertminderung, welche daher nach unserer Auffassung nicht von Dauer sein wird.
Die Anteilscheine sind nur mit Zustimmung der Investmentgesellschaft übertragbar. Die Anteilscheine können täglich an die Investmentgesellschaft zurückgegeben werden. Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände kann die Gesellschaft die Anteilsrückgabe aussetzen. Posten 7 und 8: Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenDie Sparkasse ist am Stammkapital des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Hannover mit einem Anteil von 2,76 % beteiligt. Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis unterbleiben auf Grund von § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB. Weitere Angaben zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB entfallen, weil sie gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung sind. Aus demselben Grunde wurde auf die Erstellung eines Konzernabschlusses unter Einbeziehung des verbundenen Unternehmens verzichtet (§ 296 Abs. 2 HGB). Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen besteht ausschließlich aus Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeDie Sparkasse ist an der DKE-GbR, Berlin als unbegrenzt haftender Gesellschafter beteiligt. Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten
Aktiva
PassivaPosten 1: Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie im Unterposten Passiva 1 b) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie unter Posten Passiva 2a) Unterposten ab) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Die unter Posten Passiva 2b) Unterposten bb) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten bestehen ausschließlich aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 7a): Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenAus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -168 TEUR. Da der Unterschiedsbetrag negativ ist, besteht keine Ausschüttungssperre. Passiva unter dem StrichPosten 1: EventualverbindlichkeitenBei den unter Posten 1b) unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um übernommene Bürgschafts- und Gewährleistungsverpflichtungen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur unbedeutende Ansprüche Dritter ergeben. Für die Darlehensschuld eines Dritten mit unbestimmter Laufzeit haftet die Sparkasse anteilig für den Zinsdienst (derzeit 1,478 % auf einen Kapitalbetrag von 4.384.552 EUR) und für ggf. anfallende Steuern sowie ggf. Kosten. Posten 2: Andere VerpflichtungenDurch die künftige Inanspruchnahme der unter Posten 2c) ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Insoweit bestehen auch hier keine Anhaltspunkte dafür, dass sich mit einer Inanspruchnahme seitens der Kreditnehmer bereits Vermögensbelastungen der Sparkasse verbinden. Sollte im Ausnahmefall aus einer Eventualverbindlichkeit bzw. einer unwiderruflichen Kreditzusage ein Verlust drohen, werden hierfür Rückstellungen gebildet und die unter der Bilanz ausgewiesenen Beträge entsprechend gekürzt. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPosten 1: Zinserträge aus Kredit- und GeldmarktgeschäftenIn dem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 382.689,94 EUR enthalten. Es handelt sich um vereinnahmte Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitig zurückgezahlte Darlehen. Posten 5: ProvisionserträgeEtwa 40 % der gesamten Provisionserträge stammen aus den für Dritte erbrachten Dienstleistungen für die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien, Investmentanteilen, Krediten und Vermögensmanagementverträgen. In diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 66.735,91 EUR enthalten, es handelt sich dabei um Provisionserträge in Zusammenhang mit dem Kartengeschäft. Posten 8: Sonstige betriebliche ErträgeUnter diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 1.629.456,06 EUR enthalten, es handelt sich hierbei insbesondere um Auflösungen von Rückstellungen und Erstattungen für in Vorjahren gezahlte Verwaltungsaufwendungen. Hiervon tritt ein Posten in Höhe von 1.200.353,61 EUR besonders hervor und entfällt auf die Auflösung von Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen. Posten 10: Allgemeine VerwaltungsaufwendungenIn dem Posten sind periodenfremde Aufwendungen von 1.189.043,91 EUR enthalten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sowie um Zuführungen zu Rückstellungen für Beihilfen bei den Versorgungsempfängern. Posten 23: Steuern vom Einkommen und ErtragDie in dem Posten enthaltenen periodenfremden Erträge belaufen sich auf 142.010,21 EUR. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Steuererstattungen für Vorjahre. Posten 24: Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesenUnter diesem Posten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 49.797,20 EUR enthalten. Es handelt sich dabei um Steueraufwendungen für Vorjahre. Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 in seiner für den 16. Juni 2025 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.505.156,66 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Sonstige AngabenLatente SteuernAuf Grund abweichender Ansatz- und Bewertungsregelungen zwischen Handels- und Steuerbilanz inklusive negativer Anleger-Aktiengewinne und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2024 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen in Höhe von 29 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den sonstigen Vermögensgegenständen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Sachanlagen, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen und unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,61 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). AbschlussprüferhonorarFür Abschlussprüfungsleistungen der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen sind im Geschäftsjahr 2024 275.856,33 EUR aufgewendet worden; auf andere Bestätigungsleistungen entfielen Aufwendungen in Höhe von 22.301,16 EUR. Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um Leistungen für die Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts. ZinsswapgeschäfteDie Sparkasse hat im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken Zinsswapgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Geschäfte betreffen Swaps mit einem Nominalwert von 256,0 Mio. EUR (Zeitwert 6.339,2 TEUR) und einer Restlaufzeit von 1 bis 13 Jahren. Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich um die eigene Girozentrale und die DekaBank. Für die Zinsswaps wurde der Zeitwert als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei fanden die Zinskurven per 31. Dezember 2024 Verwendung. Organe der Sparkasse SchaumburgVerwaltungsratVorsitzender:Jörg Farr, Landrat Mitglieder:Klaus-Dieter Drewes, Fachbereichsleiter an der Sparkassenakademie Niedersachsen i.R. Heidemarie Hanauske, Diplom-Sozialpädagogin Eckhard llsemann, leitender Angestellter im Sozialwesen Andrea Lange, Bürgermeisterin (1. stv. Vorsitzende) Volker Posnien, Diplom-Finanzwirt Veit Rauch, geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH Ralph Tegtmeier, leitender Angestellter im Versicherungswesen Oliver Theiß, Bürgermeister Bernd Lescher, Sparkassenangestellter Axel Wohlgemuth, Bürgermeister Dörte Worm-Kressin, Bürgermeisterin (2. stv. Vorsitzende) Beschäftigtenvertreter:Birgit Barembruch, Diplom-Betriebswirtin FH, ab 01.04.2025 Maria Börger-Sukstorf, Sparkassenfachwirtin i.R. Oliver Halisch, Sparkassenbetriebswirt Fred Köpper, Sparkassenangestellter Günter Riesner, Sparkassenbetriebswirt, bis 31.03.2025 Janine Vollmer, Sparkassenbetriebswirtin Martina Hamich, Gewerkschaftssekretärin Vorstand:Stefan Nottmeier, Vorstandsvorsitzender Oliver Schiller, Vorstandsmitglied Vorstandsvertreter:Im Falle der Verhinderung wird der Vorstand vertreten durch Jens Hahne, Diplom-Kaufmann (FH) Paul Knauthe, diplomierter Sparkassenbetriebswirt, Bachelor of Science, bis 31.12.2024 Jens Wiemken, Diplom-Ökonom Sonstige AngabenDie Aufwandsentschädigung des Verwaltungsrates betrug im Geschäftsjahr 135.960,00 EUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind zum 31.12.2024 12.251.739,00 EUR zurückgestellt; die laufenden Bezüge betrugen im Geschäftsjahr 843.436,81 EUR. Kredite und Vorschüsse an den Vorstand sowie zu seinen Gunsten eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen nicht, entsprechende Kreditgewährungen an Mitglieder des Verwaltungsrates bestehen in Höhe von 1.033.121,98 EUR. Wir beschäftigten im Jahresdurchschnitt:
Rinteln, den 28. Februar 2025 Sparkasse Schaumburg Der Vorstand Nottmeier Schiller Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung der Forderungen an Kunden
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Höhe eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.
Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung einzelner Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.
Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellung im Lagebericht (Abschnitt Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage; Ertragslage).
Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
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den Bericht des Verwaltungsrats, |
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alle übrigen Teile des uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden Geschäftsberichts, |
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aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. |
Der Verwaltungsrat ist für den Bericht des Verwaltungsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Sparkasse bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir sind nach § 23 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Stephan Quittek.
Hannover, den 19.05.2025
Prüfungsstelle
des
Niedersächsischen
Sparkassen- und Giroverbandes
Quittek, Wirtschaftsprüfer
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