APE Düren GmbHLiquidiert

30159 Hannover, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 218828
Eingetragen
24.9.2019
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken, die Errichtung von Seniorenpflegeheimen auf diesen Grundstücken, die Verwaltung und Verpachtung sowie die Veräußerung von Seniorenpflegeheimen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Carestone Group GmbH

Hannover (vormals: Garbsen)

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Konzernlagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

Inhalt

A. Grundlagen des Konzerns

A.1. Geschäftsaktivitäten und Organisationsstruktur

A.2. Steuerungssystem

A.3. Corporate Governance

Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Compliance Management

B. Wirtschaftsbericht

B.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

B.2. Geschäftsverlauf

B.3. Lage des Unternehmens

B.3.1 Ertragslage

B.3.2 Vermögenslage

B.3.3 Finanzlage

C. Chancen- und Risikobericht

C.1. Chancenbericht

C.2. Risikobericht

C.3. Gesamtaussage

D. Prognosebericht

A. Grundlagen des Konzerns

A.1. Geschäftsaktivitäten und Organisationsstruktur

Die Carestone-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2021 ihre Stellung als Deutschlands marktführender Entwickler und Anbieter für Pflegeimmobilien weiter ausgebaut. Das erneut starke Wachstum hat sich in einer deutlichen Erhöhung von Umsatz, Ergebnis und wirtschaftlichem Eigenkapital ausgewirkt. So konnte das wirtschaftliche IFRS-Konzernergebnis vor Steuern (EBT) von rd. € 21 Mio. im Jahr 2020 auf rd. € 29 Mio. im Jahr 2021 gesteigert werden.

Nachdem sich die Marke Carestone bereits 2020 in der Branche und im Kundenkreis als Qualitätssiegel 1 etabliert hatte, wurde die Marktdurchdringung im Jahr 2021 weiter fortgesetzt. Hierzu haben neben einer reibungslosen Projektabwicklung und durchgängigen Kundenbetreuung weitere Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Carestone/IPSOS Trendstudie ,Urbanes Leben im Alter') sowie eine aktive Messe- und Medienpräsenz (z.B. Expo Real, Altenheim Expo, Summit 212) beigetragen. Ebenso wurde der Kreis der Partner in der Projektentwicklung, der Betreiber und der Joint-Venture-Partner weiterhin stark ausgebaut.

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft, und vor allem auch für die Immobilienwirtschaft. Als Marktführer im Pflegeimmobilien-Sektor wollen wir Vorreiter sein und einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderung leisten. Daher umfasste eine wesentliche Initiative im Jahr 2021 den Aufbau eines umfangreichen ESG (Environmental, Social, Governance) und Nachhaltigkeits-Programms auf Produkt- und Unternehmensebene 2. Ebenfalls wurde ein ESG-Rating der internationalen Rating-Agentur Sustainalytics eingeholt. Carestone konnte sich bereits in den oberen 11% der Vergleichsunternehmen im Bereich Immobilienentwicklung positionieren. Darüber hinaus wurde im März 2022 ein erster Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, der die vielfältigen Initiativen, Ziele und Maßnahmen veranschaulicht und dabei dem Deutschen Nachhaltigkeit Kodex (DNK) Index folgt. Beispielsweise möchte die Carestone, mit einer eigens entwickelten ESG-Anlage, die seit 2022 Bestandteil bei neuen GU-Vergaben ist, die Auswirkung der Bautätigkeit, den Einsatz nachhaltiger Baustoffe und den sorgfältigen Umgang mit Ressourcen messbar und transparent machen. Zudem wird ein Pilotprojekt - ein Pflegeheim im hessischen Kalbach - in Holz-Hybrid-Modulbauweise errichtet und soll darüber hinaus mit dem Gold-Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ausgezeichnet werden.

Das Kerngeschäft der Carestone-Gruppe ist Entwicklung und Bau von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für betreutes Wohnen. Das Unternehmen versteht sich in diesem Geschäft als Plattform für Partnerschaften. So arbeitet Carestone mit einem Kreis von Betreiber-Partnern zusammen, die die Immobilien für 20 Jahre oder mehr pachten. Auch in Vertrieb, Bau und Projektentwicklung setzt Carestone auf längerfristige und wiederkehrende projektbezogene Zusammenarbeitsmodelle. Die Carestone-Gruppe betrachtet ihre Expertise in allen Wertschöpfungsketten, Finanzstärke und Verlässlichkeit als wesentliche Merkmale, um ein attraktiver Kooperationspartner zu sein.

1 Lt. Pressemitteilung vom 20.05.2021 hat die Ranking- und Ratingagentur Service Value Carestone als Erstplatzierten im Hinblick auf Kundenorientierung aus einem Kreis von 15 Anbietern von Pflege- und Seniorenimmobilien bewertet.
2 Der Nachhaltigkeitsbericht und das externe Sustainalytics ESG Rating sind abrufbar unter https://cares- tone.com/unternehmen/nachhaltigkeit bzw. https://www.sustainalytics.com/esg-rating/carestone-group-gmbh/2008543826 (nicht inhaltlich vom Abschlussprüfer geprüft)

Carestone vermarktet die Pflegeimmobilien überwiegend im Teileigentum an private Kapitalanleger. Mit mehr als 17.500 verkauften Pflegeapartments und mehr als € 2,6 Mrd. Euro Projektvolumen sieht sich Carestone als den führenden und erfahrensten Anbieter für Pflegeimmobilien als Wohnungseigentum in Deutschland. Im Rahmen des Aufbaus eines weiteren Vertriebskanals wurde bereits 2019 der erste Verkauf an einen institutionellen Fonds realisiert. Im Jahr 2021 wurde in einem umfassenden und professionell begleiteten Prozess ein weiterer Portfolioverkauf von neun Neubau- und Bestandsprojekten mit rd. 1.000 Pflegeeinheiten vorbereitet und im ersten Quartal 2022 vollzogen. Käufer ist ein institutioneller Fonds aus Frankreich. Neben eigenen Projekten vermarktet Carestone gelegentlich auch Projekte dritter Entwickler und erhält dafür Provisionen.

Zum 31.12.2021 beschäftigte Carestone 92 Mitarbeitende in den vier Unternehmensfunktionen Projektentwicklung, Bau-/Projektmanagement, Vertrieb und Zentralfunktionen mit den jeweiligen Erfolgsfaktoren Wachstum, Margenstabilität, Kundenzufriedenheit und Kapitalmarktfähigkeit. Im Januar 2021 hat die Carestone-Gruppe die neue Unternehmenszentrale vis-ä-vis der Staatsoper in Hannover bezogen.

A.2. Steuerungssystem

Carestone plant und bilanziert nach internationalem Rechnungslegungsstandard (IFRS) und steuert das Gesamtgeschäft in einem Segment. Auf Grundlage der einzelnen Projekte wird im monatlichen Soll-Ist-Vergleich gegenüber Projektkalkulation und Jahreszielen gesteuert. Die Zahl der verkauften Einheiten ist das wesentliche Maß der Leistung. Die wesentliche Erfolgskennzahl ist das wirtschaftliche IFRS-Konzernergebnis vor Steuern (EBT) 3. Wesentliche Bilanzkennzahlen sind das wirtschaftliche Eigenkapital 4 , die Nettofinanzverbindlichkeiten 5 und das Nettoumlaufvermögen 6.

Der IFRS-Konzernabschluss 2021 der Carestone-Gruppe ist ebenso wie im Vorjahr gekennzeichnet durch die Erwerbseffekte, die dazu führen, dass künftige Ergebnisse im Rahmen der Purchase Price Allocation (PPA) und durch den Ausweis eines Goodwills vorweggenommen werden. Die Steuerung der Carestone-Gruppe erfolgt nach dem wirtschaftlichen Ergebnis und Bilanzgrößen, die um Erwerbseffekte bereinigt sind. Hierbei wurden die Effekte aus der erwerbsbedingten Bewertung der Vertragsvermögenswerte, des Vorratsvermögens und der vorteilhaften Vertriebskontrakte in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz die entsprechenden Aufdeckungen von stillen Reserven und der verbleibende Goodwill vollständig eliminiert.

3 Definiert als Ergebnis nach IFRS vor Steuern und Effekten aus PPA.
4 Definiert als Eigenkapital nach IFRS abzüglich im Rahmen der PPA aufgedeckter stiller Reserven und zuzüglich langfristiger Gesellschafterdarlehen.
5 Finanzforderungen und flüssige Mittel abzüglich Finanzverbindlichkeiten.
6 Vorräte, Vertragsvermögenswerte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL)/Sonstige abzüglich Vertragsverbindlichkeiten, Sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten LuL/Sonstige.

Zudem wird die Carestone-Gruppe in erheblichem Umfang durch den Gesellschafter finanziert. Zusätzlich zur Kapitalrücklage erfolgt diese Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen. Diese Darlehen sehen allerdings eine nachrangige Bedienung der Zins- und Tilgungsleistungen vor. Zudem werden Zinsen thesauriert und stellen damit keinen Zahlungsmittelabfluss dar. Dementsprechend sind diese Gesellschafterdarlehen aus Sicht der Geschäftsführung für die Zwecke einer wirtschaftlichen Sicht der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wirtschaftlich wie Eigenkapital zu betrachten, und die entsprechenden Folgeeffekte sind als Gewinnverwendung zu sehen und daher nicht ergebniswirksam zu erfassen. Die Zinsen für Gesellschafterdarlehen werden daher auch in der wirtschaftlichen Gewinn- und Verlustrechnung bereinigt.

A.3. Corporate Governance 7

Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Compliance Management

2021 wurden die bestehenden Governance-Strukturen weiter professionalisiert und durch die Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems (IKS) sowie die Einführung bzw. die Weiterentwicklung eines strukturierten Compliance- (CMS) und des Risikomanagements (RMS) maßgeblich gestärkt.

Im Rahmen des IKS wurden zunächst in detaillierten Gesprächen mit allen Fachbereichen die Geschäftsprozesse der Carestone analysiert und bestehende Kontrollen gewürdigt bzw. neue Kontrollen definiert. Umfassende Prozessbeschreibungen der Kern- und Supportprozesse sind durch Ablaufdiagramme veranschaulicht. Eine detaillierte Kontrollmatrix gibt eine Übersicht über die Prozesse, Kontrollen und Verantwortlichkeiten, die regelmäßig überprüft werden.

Begleitend dazu wurde im Rahmen des RMS eine systematische Risikoanalyse durchgeführt, wobei relevante Risiken nach einem Bewertungsmodell aufgezeigt, bewertet und priorisiert wurden. Geeignete Maßnahmen zur Überwachung, Steuerung und Risikominimierung wurden definiert. Die Verantwortung für das RMS tragen der CFO und der von der Geschäftsführung bestellte Risikomanager. An der regelmäßig durchgeführten Risikoanalyse nehmen die Geschäftsführung und die zuständigen Führungskräfte teil.

Ebenso wurde im ersten Quartal 2022 ein CMS eingeführt. Nachdem zahlreiche Maßnahmen und Kontrollen bereits vor diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, wurde damit eine ausdrücklich als Compliance-Organisation bezeichnete Struktur geschaffen. Das CMS soll zukünftig einmal jährlich vom Compliance-Beauftragten geprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die Geschäftsführung kontrolliert das jeweils vom Compliance-Beauftragten dokumentierte Prüfungsergebnis im Compliance-Jahresbericht. Darüber hinaus ist geplant, die Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit des CMS von einem externen Dienstleister überprüfen zu lassen. Die Compliance-Überwachung erfolgt sowohl durch prozessintegrierte (z.B. Vier-Augen-Prinzip) als auch durch prozessunabhängige Kontrollen (z.B. jährliche Prüfung; Hinweisgebersystem; interne Schulungen).

Der gesamte Prozess wird professionell durch unseren Partner, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton, begleitet.

7 Dieser Abschnitt wurde vom Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.

B. Wirtschaftsbericht

B.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der wachsende Bedarf für Betreuung und Pflege im Alter ist eine der großen Herausforderungen unserer Gesellschaft - und damit Chance zugleich. Laut Statistischem Bundesamt liegt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland bei rund 4,1 Millionen. Das entspricht einem Anteil von 4,9 Prozent8. Der Anteil von Hochbetagten wird in den kommenden Jahren aber noch deutlich wachsen. Entsprechend müssen zusätzliche Pflegeplätze geschaffen werden. Man rechnet mit einem zusätzlichen Bedarf von etwa 300.000 Pflegeplätzen bis zum Jahr 2030. Diesen zu decken, erfordert wiederum den Neubau von etwa 400 Pflegeheimen jährlich 9.

Das Problem: Aktuell werden weniger als 250 Einrichtungen pro Jahr realisiert. 10 Damit würden in den nächsten 12 Jahren mehr als 1.800 Einrichtungen und somit über 120.000 Pflegeplätze in Deutschland fehlen. Deshalb erwartet Carestone im gleichen Zeitraum deutschlandweit Investitionen von rund 30 Mrd. Euro in den Neubau von Pflegeimmobilien. Zusätzlich werden gut 40 Mrd. Euro für den Erhalt und die Revitalisierung älterer Einrichtungen benötigt. 11 Die steigende Nachfrage nach Betreutem Wohnen und Tagespflege ist hier noch gar nicht berücksichtigt.

In diesem wachsenden Markt bietet Carestone somit auch privaten Investoren die Möglichkeit, nachhaltig Vermögen aufzubauen. In den vergangenen, von der Corona-Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021 war die Nachfrage nach Carestone-Pflegeapartments ungebrochen und ist weiter angestiegen. Aus Sicht von Carestone haben sowohl private Käufer als auch institutionelle Investoren die aus der demographischen Dynamik erwachsende Sicherheit und Nachhaltigkeit von Pflegeimmobilien im Vergleich zu Aktien und anderen konjunkturabhängigen Immobilienklassen sehr positiv bewertet.

8 Statistisches Bundesamt: "Pflegestatistik - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung, Deutschlandergebnisse 2019", S. 9, 15.12.2020 (Erscheinungsfolge: zweijährlich)
9 Franziska PlößI und Prof. Dr. Tobias Just in "Studie zum PFLEGEMARKT 2030", IREBS Immobilienakademie für ZIA - Die Immobilienwirtschaft, S. 6, 30.04.2020
10 Pflegemarkt.com: Anzahl und Statistik der Altenheime in Deutschland vom 28.10.2016
11 ZIA Deutschland: Positionspapier Pflegeimmobilien vom September 2017

Den andauernden militärischen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine und damit verbundene wirtschaftliche Auswirkungen (z.B. Energie- und Transportpreise, Material- und Arbeitskräfteverfügbarkeit und -preise) beobachtet Carestone weiterhin sehr aufmerksam. Bisher sind keine maßgeblichen Auswirkungen aufgetreten. Auch wenn die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der Corona- Pandemie die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland weiter abkühlen ließen, ist das Pflegeimmobiliengeschäft nach Einschätzung von Carestone zunächst nicht maßgeblich beeinträchtigt. Die Attraktivität der Pflegeimmobilie liegt eben gerade darin, dass Demographie und gesetzliche Rahmenbedingungen die Nachfrage und Wirtschaftlichkeit dieser Immobilienklasse bestimmen, die damit weitgehend von der Konjunktur entkoppelt ist. Carestone schließt zwar weitere Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank im Jahr 2022 nicht aus, aber durch das allgemein niedrige Zinsumfeld, im längerfristigen Kontext, sollten die Endkundenrenditeerwartungen bei Pflegeimmobilien auf einem niedrigen Niveau bleiben. Die angepassten bzw. gestoppten KfW-Förderprogramme sind in dem Kontext zwar nicht vorteilhaft, konnten aber vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage ohne Margeneinbußen verkraftet werden. Zudem geht Carestone davon aus, dass es zeitnah auch für Neubauten KfW-Nachfolgeprogramme - wenn auch mit geringeren Förderbeträgen - geben wird. Die Auswirkung steigender Baukosten konnte bisher über Festpreis-GU-Verträge bzw. durch Erhöhung der Verkaufspreise, im Rahmen der strukturellen Angebotsknappheit und hohen Nachfrage, kompensiert werden.

B.2. Geschäftsverlauf

Carestone hat im Jahr 2021, wie im Vorjahr, rd. 1.500 Pflegeapartments verkauft und die klare Marktführerschaft in Deutschland 12 weiterhin bestätigt. Bis Ende 2021 war auch der bereits genannte institutionelle Verkauf des Portfolios mit rd. 1.000 Einheiten geplant, welcher sich in das erste Quartal 2022 verschob. Gegenüber 24 aktiven Baustellen im Jahr 2020 konnte im Berichtsjahr 2021 mit 27 aktiven Baustellen eine starke Basis für die weitere Entwicklung gelegt werden. In der Projektentwicklungsarbeit des Jahres 2021 wurden 23 Bauprojekte durch Grundstückskaufverträge gesichert und sieben Kaufverträge für bestehende Immobilien abgeschlossen. Zudem wurden sieben große Vertriebsprojekte für externe Entwickler vereinbart.

Der Auftragsbestand der Carestone-Gruppe ist im Jahr 2021 um mehr als 40% gewachsen und umfasst zum 31.12.2021 annähernd € 1,5 Mrd. und mehr als 7.500 Pflegeeinheiten (2020: € 1,1 Mrd. und mehr als 5.000 Pflegeeinheiten).

Der Gesamtwert der Gesellschafterdarlehen erhöhte sich im Berichtsjahr 2021 durch thesaurierte Zinsen von € 84,2 Mio. auf € 87,8 Mio.

B.3. Lage des Unternehmens

B.3.1 Ertragslage

Die Ergebnisbeiträge der im Vertrieb befindlichen Bau- und Bestandsprojekte sowie der laufenden Vertriebsprojekte (Verkauf von Pflegeimmobilien dritter Entwickler) haben maßgeblich dazu geführt, dass nach Abzug der Gemeinkosten und Finanzierungskosten im Jahr 2021 ein wirtschaftliches IFRS-Konzern-EBT von rd. € 29 Mio. erzielt wurde (2020: rd. € 21 Mio). Bei einem Umsatz von rd. € 266 Mio. ist das eine Umsatzrendite vor Steuern von 10,8 % (2020: rd. € 218 Mio. / 9,7%). Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Steigerung von Umsatz und wirtschaftlichem Ergebnis von rd. € 48 Mio. und € 8 Mio. und setzt damit den ambitionierten Wachstumspfad der Carestone konsequent fort. Die Gemeinkosten der Carestone-Gruppe waren neben den Personalkosten von 92 Mitarbeitenden zum 31.12.2021 (2020: rd. 80) auch noch von den Aufwendungen für den Umzug in die neuen Geschäftsräume in Hannover und für die Professionalisierung der Governance-Strukturen und Einführung des ESG-Programms geprägt.

12 Eine von Carestone im Frühjahr 2021 selbst durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass Carestone doppelt so viele Pflegeimmobilien zum Verkauf anbietet wie der zweitgrößte Anbieter in Deutschland.

Die wirtschaftliche Gewinn- und Verlustrechnung nach Eliminierung der Erwerbseffekte und der Gesellschafterzinsen stellt sich wie folgt dar:

I FRS-Konzern- GuV 1.1. - 31.12.2021 Erwerbseffekte/ Gesellschafterfinanzierung 1.1. - 31.12.2021 wirtschaftliche Konzern-GuV 1.1. - 31.12.2021 wirtschaftliche Konzern-GuV 1.1. - 31.12.2020 wirtschaftliche Konzern-GuV Veränderung
EUR EUR EUR EUR EUR
Umsatzerlöse 257.700 8.180 265.880 217.631 48.249
Bestandsveränderungen 57.164 876 58.040 87.775 -29.735
Konzerngesamtleistung 314.864 9.056 323.920 305.406 18.514
Sonstige betriebliche Erträge 4.129 -31 4.098 4.366 -268
Materialaufwand -264.343 0 -254.343 -260.446 -3.897
Personalaufwand -11.525 0 -11.525 -10.204 -1.321
Sonstige betriebliche Aufwendungen -10.318 0 -10.318 -13.603 3.285
Konzernergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBITDA) 32.807 9.025 41.832 25.519 16.313 0
Abschreibungen -1.223 0 -1.223 -767 -456
Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 31.584 9.025 40.609 24.752 15.857
Finanzertrag 545 326 871 531 340
Finanzaufwand Dritte -12.830 0 -12.830 -4.137 -8.693
Finanzaufwand Gesellschafter -3.752 3.752 0 0 0
Abschreibungen auf Wertpapiere des Finanzanlagevermögen 0 0 0 0 0
Konzernergebnis vor Steuern (EBT) 15.547 13.103 28.650 21.146 7.504
0
Ertragsteuern -6.333 -2.761 -9.094 -5.915 -3.179
Konzernergebnis nach Steuern ( EAT) 9.214 10.342 19.556 15.231 4.325

Während sich das Wachstum des Geschäftsvolumens in der Zunahme der Gesamtleistung ausdrückt, reduzieren sich der Personalaufwand und die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Summe sogar um rd. € 2 Mio. Hier werden Skaleneffekte in der Gemeinkostenstruktur deutlich. Die Carestone-Organisation ist bereits für die Abwicklung zunehmenden Projektvolumens aufgestellt. Die Zahl der verkauften Einheiten befindet sich im Jahr 2021 auf einem geringfügig höheren Niveau im Vergleich zum Vorjahr. Das Ergebnis im Jahr 2021 wurde im Besonderen von den Projekten, die im Vorjahr gewonnen wurden, begünstigt. In der Bilanz drückt sich die Steigerung des Auftragsbestands in der Bilanzverlängerung aus.

B.3.2 Vermögenslage

Das wirtschaftliche Konzerneigenkapital (inkl. Gesellschafterdarlehen nach Bereinigung von Erwerbseffekten) der Carestone-Gruppe zum 31.12.2021 beträgt € 114,3 Mio. (2020: € 94,3 Mio.). Hier ist im Jahr 2021 ein wirtschaftlicher Jahresüberschuss von € 19,6 Mio. (2020: € 15,2 Mio.) erzielt worden. Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote beträgt damit rd. 27 % (2020: rd. 29%) bei einer wirtschaftlichen Bilanzsumme von € 426,7 Mio. (2020: € 321,6 Mio.).

Das wirtschaftliche Nettoumlaufvermögen der Carestone-Gruppe zum 31.12.2021 beträgt € 295,3 Mio. (2020: € 216,8 Mio.). Dieses wird im Wesentlichen mit dem wirtschaftlichen Eigenkapital von € 114,3 Mio. (2020: € 94,3 Mio.) und den Nettofinanzverbindlichkeiten von € 170,3 Mio. (2020: € 100,6 Mio.) finanziert. Gegenüber 2021 liegen das Nettoumlaufvermögen um rd. € 78 Mio. und die Nettofinanzverbindlichkeiten um rd. € 70 Mio. höher. Hier wirkt das starke Wachstum des Projektvolumens im Jahr 2021.

Die wirtschaftliche Bilanz nach Eliminierung der Erwerbseffekte und Umgliederung der Gesellschafterdarlehen stellt sich wie folgt dar:

IFRS-Konzernbilanz 31.122021 EUR Erwerbseffekte/ Gesellschafterfinanzierung 31.12.2021 EUR wirtschaftliche Konzernbilanz 31.12.2021 Wirtschaftliche Konzernbilanz 31.12.2020 Entwicklung 2021/2020
AKTIVA EUR EUR EUR
Langfristige Vermögenswerte
Goodwill 41.135 -41.135 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte 984 -31 953 822 131
Sachanlagen 4.785 0 4.785 3.572 1.213
Anlagen im Bau 0 0 0 442 -442
Anteile verbundene Unternehmen nicht konsolidiert 1.602 0 1.602 0 1.602
Übrige Finanzanlagen 5.679 0 5.679 5.400 279
Finanzforderungen 567 0 567 121 446
Latente Steuern 5.858 0 5.858 4.452 1.406
60.610 -41.166 19.444 14.809 4.635
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 228.557 -4.318 224.239 160.801 63.438
Finanzforderungen 100 0 100 101 -1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.872 0 6.872 9.822 -2.950
Vertragsvermögenswerte 92.975 -216 92.759 80.023 12.736
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.489 5.489 1.204 4.285
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 15.01 0 15.016 16.844 -1.828
Ertragsteueransprüche 1.016 0 1.016 818 198
Flüssige Mittel 61.730 0 61.730 37.215 24.515
411.755 -4.534 407.221 306.828 100.393
Summe Aktiva 472.365 -45.700 426.665 321.637 105.028
PASSIVA
Eigenkapital/ Gesellschafterdarlehen 67.358 46.528 113.886 94.022 19.864
Anteile anderer Gesellschafter 420 0 420 318 102
67.778 46.528 114.306 94.340 19.966
Langfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten
Gesellschafterdarlehen 87.789 -87.789 0 0
Andere langfristige Finanzverbindlichkeiten 128.132 -2833 125.299 92.543 32.756
Latente Steuern 11.748 -1.479 10.269 8.560 1.709
Leasingverbindlichkeiten 2.244 2.244 2.490 -246
229.913 -92.101 137.812 103.593 34.219
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.516 0 4.516 21.951 -17.435
Vertragsverbindlichkeiten 0 0 0 0 0
Sonstige Rückstellungen 17 0 17 17 0
Finanzverbindlichkeiten 107.492 -127 107.365 45.454 61.911
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 11.944 0 11.944 23.082 -11.138
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 39.050 0 39.050 28.718 10.332
Leasingverbindlichkeiten 451 0 451 468 -17
Ertragsteuerverbindlichkeiten 11.204 0 11.204 4.014 7.190
174.674 -127 174.547 123.704 50.843
Summe Passiva 472.365 -45.700 426.665 321.637 105.028

B.3.3 Finanzlage

Die Finanzierung der Carestone-Gruppe beruhte im Jahr 2021 auf der Grundlage der soliden und stark gewachsenen wirtschaftlichen Eigenkapitalausstattung von € 114,3 Mio. zum 31.12.2021 (2020: € 94,3 Mio.). Die Finanzierung erfolgt auf der Projektebene. Grundsätzlich wird bei Bauprojekten eine Finanzierung des Grundstücksankaufs mit Partnerbanken realisiert, die Baukosten werden bis zum Eingang von MaBV-Kaufpreisraten aus Eigenmitteln bezahlt. Bei Bestandsankäufen erfolgt eine Bankfinanzierung mit einem Eigenmittelanteil von üblicherweise 20 bis 25%.

Das starke Geschäftswachstum wird auch im Anstieg von Finanzverbindlichkeiten um mehr als rd. € 83 Mio. deutlich. Carestone konnte im Jahr 2021 den Kreis von Kreditinstituten zur Fremdfinanzierung von Projekten weiter erweitern. Diese Diversifizierung der Kreditgeber stellt auch eine bedeutsame Maßnahme im Rahmen des finanzwirtschaftlichen Risikomanagements dar.

Im Januar 2021 hat die Carestone-Gruppe die nächste Stufe zur Stärkung ihrer finanziellen Schlagkraft erreicht. Mit Proventus Capital Partners und Rantum Capital wurden verlässliche Finanzierungspartner dazugewonnen. Das schwedisch-deutsche Konsortium unterstützt das Wachstum der Carestone-Gruppe mit einem Corporate-Darlehen in Höhe von € 50 Mio. Das Darlehen liegt auf der Holding Ebene der Carestone Group GmbH und kann als Eigenmittel im Rahmen von Projektfinanzierungen eingesetzt werden.

Der Finanzmittelfonds der Carestone-Gruppe hat sich von € 37,2 Mio. im Geschäftsjahr 2020 um € 24,5 Mio. auf € 61,7 Mio. im Jahr 2021 erhöht. Hierbei wurden € 61,9 Mio. (2020: € 33,6 Mio.) für die laufende Geschäftstätigkeit insbesondere im Rahmen des wachsenden Projektvolumens in Anspruch genommen. Für Investitionen wurden € 5,2 Mio. (2020: € 22,7 Mio.) verwendet. Finanziert wurde dieses durch Gesellschafterdarlehen und Fremdfinanzierungen im Gesamtvolumen von €91,6 Mio. (2020: € 72,5 Mio.).

Mit Finanzschulden von € 245,1 Mio. (2020: € 161,5 Mio.) bei einem wirtschaftlichen Eigenkapital von € 114,3 Mio. (2020: € 94,3 Mio.) und Liquiden Mitteln und Finanzforderungen von € 61,8 Mio. (2020: € 37,3 Mio.) weist die Carestone-Gruppe zum 31.12.2021 eine solide Finanzposition auf. Die Nettofinanzverbindlichkeiten von € 170,3 Mio. (2020: € 100,6 Mio.) liegen aufgrund der starken Auftragseingänge rd. € 70 Mio. höher als im Vorjahr.

Carestone hat Kaufverträge für 13 Immobilien geschlossen (2020: 18), deren vollständige oder anteilige Kaufpreise im Wert von € 47,2 Mio. (2020: € 98,1 Mio.) erst im Folgejahr fällig werden.

C. Chancen- und Risikobericht

C.1. Chancenbericht

Carestone hat im Jahr 2021 die Position als Markt- und Qualitätsführer in einem kleinteiligen und fragmentierten Wettbewerbsumfeld weiter ausgebaut. Die gesteigerte Größe, erhöhte Visibilität, stabile Verlässlichkeit und starke Finanzkraft der Carestone-Gruppe bieten eine sehr gute Basis für weiteres Wachstum sowohl auf der Seite der Projektakquisition als auch der Vermarktung.

Der demographisch unabdingbar ansteigende Bedarf und der weiter ansteigende Nachfrageüberhang zu Pflegeplätzen wird auch mittelfristig sehr vorteilhafte Angebots- und Nachfragebedingungen für Pflegeimmobilien mit sich bringen.

In der kommenden Zeit ist mit, im langfristigen Kontext betrachtet, weiter niedrigen Zinsen zu rechnen - auch wenn Carestone weitere Leitzinsanpassungen der EZB nicht ausschließt. Außerdem ist die Sicherheit und Nachhaltigkeit der demographisch und regulatorisch unterlegten Pflegeimmobilie als Kapitalanlage deutlich geworden.

Im vergangenen Jahr konnten weitere Kooperationen mit Projektentwicklern und Betreibergruppen auf den Weg gebracht werden. Insbesondere die Breite des Betreibernetzwerks konnte erheblich erweitert werden. Carestone versteht sich als Plattform für Partnerschaften, um in Zusammenarbeit mit Betreibern, Planern, Entwicklern und Bauunternehmen Pflegeimmobilienprojekte zu realisieren.

Standortakquisition und Baurechtschaffung liegen hierbei häufig bei den Partnern, während Cares-tone die Optimierung des Gebäude- und Betriebskonzeptes, den Bau, den Vertrieb und die Finanzierung übernimmt. Diese Kooperationen sind bei erschwertem Zugang zu Finanzierungen für kleinere Unternehmen sehr attraktiv.

C.2. Risikobericht

Als Projektentwickler im Bereich der Entwicklung und des Baus von stationären Pflegeeinrichtungen und Betreutem Wohnen mit anschließender Vermarktung an private Kapitalanleger sieht die Carestone-Gruppe insbesondere Risiken im Bereich der allgemeinen Unternehmensrisiken und dem regulatorischen Umfeld, dem Projektgeschäft, der Finanzierung und den allgemeinen Organisationsrisiken.

Carestone ist im Bereich der allgemeinen Unternehmensrisiken stark von der demographischen Entwicklung und somit dem Bedarf an stationären Einrichtungen abhängig. Carestone sieht sich hier gut aufgestellt. Der Anteil der Hochbetagten wird in den kommenden Jahren deutlich wachsen. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg der benötigten Pflegeplätze. Dieser wachsenden Nachfrage, insbesondere in mittelgroßen Städten, kommt Carestone mit dem auf die regulatorischen Anforderungen zugeschnittenen Produkt entgegen.

Sollte sich die teilweise von Bundesland zu Bundesland abweichende Gesetzgebung zur Regulierung der Pflegebranche grundlegend ändern, so können sich für Carestone bei laufenden Projekten durch Bauvorschriften und Rahmenbedingungen für den Betrieb erhebliche negative Auswirkungen ergeben. Auch die Attraktivität von Pflegeimmobilien als Investmentklasse kann dadurch beeinträchtigt werden.

Carestone beobachtet laufend die gesetzlichen Vorschriften sowie deren weitere Entwicklung, um frühzeitig auf die Entwicklungen reagieren zu können. Derzeit sieht das Unternehmen jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion und der derzeitigen Rechtslage keine wesentlichen Risiken für das Carestone-Geschäftsmodell.

Projektrisiken werden insbesondere in der Kostenentwicklung, der zeitlichen Umsetzung sowie im Vermarktungsbereich gesehen. Diese werden laufend erfasst, ausgewertet und in regelmäßig stattfindenden Projektbesprechungen analysiert. Während dieser Besprechungen werden die mit den genehmigten Projekten oder bevorstehenden Akquisitionen verbundenen Risiken und die jeweiligen Maßnahmen zur Risikominderung besprochen und festgelegt. Es gibt klar definierte Entscheidungsbefugnisse für die verschiedenen Ebenen in unserem Unternehmen unter anderem auch in Bezug auf die Projektabwicklung. So werden neue Projekte nicht nur durch die Geschäftsführung, sondern auch durch den Gesellschafter freigegeben.

Zur Realisierung ihrer Entwicklungsprojekte ist Carestone auf die Bereitstellung von Bau- und anderen Dienstleistungen durch externe Lieferanten und Vertragspartnern angewiesen. Aufgrund des bundesweit nach wie vor hohen Bauvolumens kommt es zu einer starken Nachfrage zu einer teilweisen Verknappung der freien Kapazitäten. Sollte die Carestone nicht in der Lage sein, qualifizierte und zuverlässige Partner für ihre Entwicklungsprojekte zu finden, könnte dies ihre Fähigkeit beeinträchtigen, Projekte rechtzeitig und in der angestrebten Qualität fertigzustellen. Carestone pflegt ein Netzwerk von qualifizierten und zuverlässigen Generalunternehmern, zu denen das Unternehmen schon Geschäftsbeziehungen unterhält, um sich die Ressourcen frühzeitig zu sichern und die angestrebte hohe Qualität der Projekte sicherzustellen. Zu jedem Projekt wird zusätzlich eine Ausschreibung der Generalunternehmerleistung durchgeführt, um neue Partner zu gewinnen und Wettbewerbspreise zu erhalten.

Risiken können sich auch durch verzögerte Genehmigungsverfahren und damit einer verspäteten Projektrealisierung ergeben. Um Verzögerungen bei der Erlangung von Baurecht und grundbuchlichen Meilensteinen zu verringern, steigt Carestone frühzeitig in den Dialog mit den Behörden ein, um mögliche Hinderungsgründe zu besprechen und kurzfristige Lösungen zu erreichen. Als Folge der Pandemie treten Verzögerungen in Verwaltungsprozessen fallweise auf.

In der Bauphase ergeben sich Verzögerungen und Kostensteigerungen vor allem in der frühen Phase des Erdbaus. Im weiteren Bauprozess fallen regelmäßig nur geringe Verzögerungen und Kostensteigerungen an, da nur in sehr geringem Umfang Änderungen stattfinden. Bisher konnten die Baukostensteigerungen im Vergleich zur Vorkalkulation durch Erhöhung der Verkaufspreise infolge von sinkenden Endkundenrenditen kompensiert werden. Aktuelle Generalunternehmervergaben erfolgen gegenüber dem Vorjahr zu etwa 10% erhöhten Kosten. Es ist aufgrund des Ukraine-Krieges kurzfristig mit einzelnen Materialverknappungen und instabilen Vergabepreisen zu rechnen. Carestone erwartet jedoch eine zügige Normalisierung nach Beendigung der Krise.

Die Projekterlöse sind insbesondere durch die bei Projektinitiierung angesetzten Vertriebspreise beeinflusst. Diese können sich im Laufe der Projektrealisierung als nicht realisierbar herausstellen und den wirtschaftlichen Erfolg des Projektes negativ beeinflussen. Aufgrund der hohen Zahl von Transaktionen mit rd. sechs Notarterminen pro Arbeitstag im Jahr 2021 hat Carestone ein sehr gutes Verständnis der Marktsituation. In den vergangenen Jahren ist es aufgrund der sinkenden Zinsen häufig gelungen, die ursprünglich geplanten Endkundenpreise im Verlauf des Projektes zu erhöhen. Carestone erwartet mittelfristig ein weiter niedriges Zinsniveau. Nachhaltig und deutlich steigenden Zinsen würden voraussichtlich zu verringerten Verkaufspreisen und niedrigeren Margen führen.

Nach Abschluss des Projektes und Übergabe der Einheit an den Erwerber sieht sich die Carestone-Gruppe Gewährleistungsrisiken ausgesetzt. Diese werden über vertragliche Verpflichtungen der beauftragten Unternehmen abgefangen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen eine Inanspruchnahme der Carestone-Gruppe erfolgt. Durch die laufende Qualitätssicherung während der Bauausführung stellt das Unternehmen sicher, dass die angestrebte Qualität der Bauprojekte erreicht wird. Hier sieht Carestone derzeit keine wesentlichen Risiken.

Im Hinblick auf die Finanzrisiken ist anzumerken, dass sich die Carestone-Gruppe insbesondere auf Projektebene finanziert. Die Finanzierung erfolgt in der Regel mit festgelegten Bankpartnern, die eine laufende Finanzierung sicherstellen. Die Verfügbarkeit von Bankfinanzierungen und die Durchlaufzeiten von Finanzierungsprozessen können jedoch infolge regulatorischer und bankstrategischer Entwicklungen oder der allgemeinen konjunkturellen Situation beeinträchtigt sein. Carestone arbeitet erfolgreich daran, den Kreis der finanzierenden Banken regelmäßig zu erweitern und innovative Projektfinanzierungskonzepte zu etablieren. Hier wurden im Jahr 2021 gute Fortschritte erzielt. Die Aufnahme eines Corporate-Darlehens in Höhe von € 50 Mio. im Januar 2021 stellt einen wichtigen Meilenstein zur nachhaltigen Sicherung der Projekt- und Unternehmensfinanzierung dar. Die Finanzierungsverträge beinhalten teilweise Regelungen zur Einhaltung von definierten Finanzkennzahlen (sog. Covenants), die während der Laufzeit eingehalten werden müssen. Im Rahmen der Risikosteuerung findet eine kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Covenants statt.

Der Bau von Pflegeeinrichtungen unterliegt einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, die teilweise von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Änderung dieser Vorschriften und auch weiterer Vorschriften, insbesondere im Bau- und Bebauungsrecht, können sich nachteilig auf die weitere Entwicklung der Carestone-Gruppe auswirken. Durch die Änderung von gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Verwaltungsvorgaben können sich einzelne Projekte als unwirtschaftlich darstellen oder sich die Projektrealisierung verzögern.

Allgemeine Organisationsrisiken beziehen sich bei Carestone insbesondere auf den Personalbereich und die IT-Infrastruktur. Die Verfügbarkeit von Personal ist ein begrenzender Faktor für das Wachstum der Carestone-Gruppe. Besondere Knappheit herrscht an qualifizierten Mitarbeitenden in Projektentwicklung sowie Bau-/Projektmanagement. Carestone hat ein Büro in Frankfurt eröffnet, um Personal auch aus dem west- und süddeutschen Raum zu gewinnen. Zunehmende Größe und Bekanntheit der Carestone-Gruppe erleichtert die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitenden. Die Verbesserung der IT-Systeme und der zugrundeliegenden Prozesse ist eine weiterhin mit hoher Priorität verfolgte Aufgabe.

C.3. Gesamtaussage

Insgesamt stellt sich das marktliche und wirtschaftliche Umfeld für die Entwicklung und Vermarktung von Pflegeimmobilien weiterhin aussichtsreich dar. Die Rahmenbedingungen sowohl für den Carestone-Wachstumskurs als auch für die Margenstabilität der einzelnen Projekte sind derzeit und auch absehbar günstig.

D. Prognosebericht

Carestone hat mit der Gewinnung von Neuprojekten, der Steigerung der Baustarts und dem Ankauf von Bestandsimmobilien zur Vermarktung eine starke Grundlage für das Jahr 2022 gelegt. Der Wachstumskurs der Carestone-Gruppe wird mit voller Dynamik weiter vorangetrieben. Die Gruppe strebt für das kommende Geschäftsjahr 2022 eine Steigerung der verkauften Pflegeapartments um ein Drittel sowie eine Verdoppelung des wirtschaftlichen IFRS-Konzern-EBT an.

Das wirtschaftliche Eigenkapital wird aus dem erwarteten Jahresüberschuss auf rd. € 150 Mio. anwachsen. Das stark wachsende Projektgeschäft wird bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 voraussichtlich zu einem weiteren moderaten Wachstum des Nettoumlaufvermögens und der Nettofinanzverbindlichkeiten führen.

Beeinträchtigungen infolge des Ukraine-Krieges, der Corona-Pandemie und allgemeiner wirtschaftlicher, politischer und konjunktureller Rahmenbedingungen schätzt Carestone vor dem Hintergrund des demographischen Bedarfs, der hohen Nachfrage nach Kapitalanlagen in Pflegeimmobilien, einer leistungsfähigen Organisation, stabiler Prozesse und solider Finanzierung weiterhin als gut beherrschbar ein.

 

Hannover, 14. April 2022

Die Geschäftsführung

Inhalt

1 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

31.12.2021

31.12.2020

2 Konzerngewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

3 Konzerngesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

4 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

5 Konzernkapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

6 Anhang zum Konzernabschluss gemäß IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum

31. Dezember 2021

A Allgemeines

A.1 Allgemeine Informationen

A.2 Neue Rechnungslegungsvorschriften

B Konsolidierungsgrundsätze

B.1 Unternehmenszusammenschlüsse

B.2 Weitere Konsolidierungsgrundsätze

B.3 Währungsumrechnung

C Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

C.1 Darstellung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

C.2 Schätzwerte und Annahmen

D Anhangangaben zur Konzernbilanz

D.1 Angaben zu Tochtergesellschaften mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

D.2 Weitere Zugänge zum Konsolidierungskreis ("asset acquisition")

D.3 Geschäfts- oder Firmenwert

D.4 Immaterielle Vermögenswerte

D.5 Sachanlagevermögen

D.6 Finanzanlagen

D.7 Vorräte

D.8 Finanzforderungen

D.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

D.10 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

D.11 Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

D.12 Ertragsteueransprüche

D.13 Kasse und Bankguthaben

D.14 Eigenkapital

D.15 Finanzverbindlichkeiten

D.16 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

D.17 Sonstige Rückstellungen

D.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

D.19 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten

D.20 Ertragsteuerverbindlichkeiten

D.21 Latente Steuern

E Anhangangaben zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung

E.1 Umsatzerlöse

E.2 Bestandsveränderung

E.3 Sonstige betriebliche Erträge

E.4 Materialaufwand

E.5 Personalaufwand

E.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

E.7 Abschreibungen

E.8 Finanzergebnis

E.9 Ertragsteuern

F Andere Angaben

F.1 Finanzinstrumente

F.2 Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung

F.3 Angaben zu nahestehenden Personen

F.4 Befreiungswahlrechte nach § 264 Abs. 3 HGB

F.5 Bestellobligo

F.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

F.7 Angaben nach HGB

1 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

31.12.2021 31.12.2020
TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert D.3 41.135 41.135
Immaterielle Vermögenswerte D.4 984 822
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.602 0
Sachanlagen D.5 4.785 3.572
Anlagen im Bau 0 442
Übrige Finanzanlagen D.6 5.679 5.400
Finanzforderungen D.8 567 121
Latente Steuern D.21 5.858 4.452
60.609 55.944
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte D.7/E.1 228.557 171.392
Finanzforderungen D.8 100 101
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen D.9 6.872 9.822
Vertragsvermögenswerte E.1 92.975 83.021
Sonstige finanzielle Vermögenswerte D.10 5.489 1.204
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte D.11 15.016 16.843
Ertragsteueransprüche D.12 1.017 819
Kassen und Bankguthaben D.13 61.730 37.215
411.755 320.417
Summe Aktiva 472.365 376.361

PASSIVA

Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital D.14 25 25
Kapitalrücklage D.14 55.667 55.667
Gewinn-/Verlustvortrag D.14 11.666 2.548
Anteile des Konzerns 67.358 58.240
Nicht beherrschende Anteile 420 318
67.778 58.558
Langfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten D.15 119.726 85.724
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten D.16 93.361 91.006
Latente Steuern D.21 11.944 12.800
Leasingverbindlichkeiten 2.244 2.490
227.080 192.021
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen D.18 4.516 21.951
Sonstige Rückstellungen D.17 17 17
Finanzverbindlichkeiten D.15 107.491 45.256
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten D.16 11.944 23.082
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten D.19 41.883 30.996
Leasingverbindlichkeiten 451 468
Ertragsteuerverbindlichkeiten D.20 11.204 4.014
177.507 125.783
Summe Passiva 472.365 376.361

2 Konzerngewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

01. Jan 2021 -31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
TEUR TEUR
Umsatzerlöse E.1 257.700 209.532
Bestandsveränderungen E.2 57.165 70.561
Konzerngesamtleistung 314.865 280.093
Sonstige betriebliche Erträge E.3 4.129 4.184
Materialaufwand E.4 -264.344 -247.889
Personalaufwendungen E.5 -11.525 -10.204
Sonstige betriebliche Aufwendungen E.6 -10.318 -10.159
Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 32.807 16.025
Abschreibungen E.7 -1.223 -1.371
Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 31.584 14.653
Finanzertrag E.8 545 731
Finanzaufwand E.8 -16.582 -7.628
Konzernergebnis vor Steuern (EBT) 15.547 7.757
Ertragsteuern E.9 -6.334 -2.839
Konzernergebnis nach Steuern (EAT) 9.214 4.918
davon Anteile des Konzerns 9.118 4.918
davon Anteile anderer Gesellschafter 96 0
9.214 4.918

3 Konzerngesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
TEUR TEUR
Konzernergebnis nach Steuern 9.214 4.918
Bestandteile, die in späteren Perioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0
Bestandteile, die in späteren Perioden nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0
Sonstiges Ergebnis der Periode 0 0
Gesamtergebnis des Geschäftsjahres nach Steuern 9.214 4.918
davon Anteile des Konzerns 9.118 4.918
davon Anteile anderer Gesellschafter 96 0
9.214 4.918

4 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinn-/ Verlustvortrag Sonstige Eigenkapitalbestandteile
01. Jan 2020 25 56.047 -2.370 0
Ergebnis nach Steuern 0 0 4.918 0
Gesamtleistung 0 0 4.918 0
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Einzahlungen durch Gesellschafter 0 0 0 0
Übrige Veränderungen 0 -380 0
31. Dez 2020 25 55.667 2.548 0
TEUR Anteile Konzern Nicht beherrschende Anteile Summe
01. Jan 2020 53.702 318 54.020
Ergebnis nach Steuern 4.918 0 4.918
Gesamtleistung 4.918 0 4.918
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0
Einzahlungen durch Gesellschafter 0 0 0
Übrige Veränderungen -380 0 -380
31. Dez 2020 58.240 318 58.558
TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinn-/ Verlustvortrag Sonstige Eigenkapitalbestandteile
01. Jan 2021 25 55.667 2.548 0
Ergebnis nach Steuern 0 0 9.118 0
Gesamtleistung 0 0 9.118 0
Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Einzahlungen durch Gesellschafter 0 0 0 0
Übrige Veränderungen 0 0 0 0
31. Dez 2021 25 55.667 11.666 0
TEUR Anteile Konzern Nicht beherrschende Anteile Summe
01. Jan 2021 58.240 318 58.558
Ergebnis nach Steuern 9.118 96 9.214
Gesamtleistung 9.118 96 9.214
Änderung Konsolidierungskreis 0 6 6
Einzahlungen durch Gesellschafter 0 0 0
Übrige Veränderungen 0 0 0
31. Dez 2021 67.358 420 67.778

5 Konzernkapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

31. Dez 21 31. Dez 20
TEUR TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit F.2 -61.910 -33.599
Periodenergebnis (einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 9.214 4.918
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.223 1.371
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 0 9
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -70.750 -144.089
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -24.623 96.310
Zinsaufwendungen/Zinserträge 16.032 6.897
Ertragsteueraufwand/-ertrag 6.334 2.839
Zunahme/Abnahme latenter Steuern 2.459 -765
Ertragsteuerzahlungen -1.799 -1.089
Cashflow aus der Investitionstätigkeit F.2 -5.164 -22.747
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -409 -646
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.757 -535
Auszahlung Rendite Immobilien 0 -14.560
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -1.602 -5.399
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis -1.395 -1.691
Erhaltene Zinsen 0 84
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit F.2 91.588 72.494
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und Aufnahme von (Finanz-)Krediten 185.634 94.619
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und von (Finanz-)Krediten -84.421 -18.392
Gezahlte Zinsen -9.625 -3.733
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 24.515 16.148
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 37.215 21.067
Finanzmittelfonds am Ende der Periode D.13 61.730 37.215

6 Anhang zum Konzernabschluss gemäß IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

A Allgemeines

A.1 Allgemeine Informationen

Die Carestone Group GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt) mit Sitz am Steinriede 14, 30827 Garbsen, Deutschland ist unter der Registernummer HRB 217630 im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen. Durch Gesellschafterbeschluss vom 18. März 2021 und Eintragung im Handelsregister vom 7. Juni 2021 wurde der Sitz der Gesellschaft nach Hannover (An der Börse 3, 30159 Hannover) verlegt.

Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 2018 und Änderung vom 15. Oktober 2018 als Brillant 2989. GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 199063 B) gegründet. In der Gesellschafterversammlung vom 3. Dezember 2018 wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Die Gesellschaft wurde in WHI Development GmbH (vormals: Brillant 2989. GmbH) umbenannt, der Unternehmensgegenstand angepasst und die Sitzverlegung von Berlin nach Garbsen beschlossen. Am 8. August 2019 hat die Gesellschafterversammlung mit Änderung von § 1 des Gesellschaftsvertrages eine Namensänderung zur Carestone Group GmbH entschieden.

Die Gesellschaft ist das oberste Mutterunternehmen des Carestone-Konzerns und nimmt in diesem die Funktion der Managementholding wahr. In dieser Funktion ist sie für die Festlegung und Verfolgung der Gesamtstrategie und die Umsetzung der unternehmerischen Ziele verantwortlich.

Die Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Planung, Errichtung und Durchführung von Baumaßnahmen, insbesondere von Pflegeheimen, Wohnungen und sonstigen Sozialeinrichtungen sowie die Objekt- und Projektentwicklung und der Vertrieb von Pflegeheimen, Wohnungen und sonstigen Sozialeinrichtungen stehen im Fokus.

Der Konzernabschluss ist nach den Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzenden Vorschriften des § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs.1 HGB aufgestellt.

Zusätzlich zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz und der Konzernkapitalflussrechnung wird die Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt (Abschnitte 1 bis 5).

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind verschiedene Posten der Konzernbilanz sowie der Konzerngewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird in Tausend Euro aufgestellt. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Der Konzernabschluss wird grundsätzlich auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt.

Der Konzernabschluss stellt das Geschäftsjahr im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 dar und ist auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden. Hierbei wurden auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt. Die Gesellschaft hat entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen und konnte die Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb daher auf ein Minimum reduzieren. Für zukünftige Perioden wird ebenfalls mit nur geringfügigen Auswirkungen gerechnet, so dass uneingeschränkt vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen wird.

Die Geschäftsführung der Carestone Group GmbH hat diesen Abschluss am 14. April 2022 zur Veröffentlichung freigegeben.

A.2 Neue Rechnungslegungsvorschriften

Entsprechend IAS 8.28 sind in den Notes Angaben vorzunehmen, wenn die erstmalige Anwendung eines IFRS Auswirkungen auf die Berichtsperiode oder eine frühere Periode hat. In den Anwendungsbereich des IAS 8.28 fallen daher alle Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus einem neuen beziehungsweise geänderten Standard oder einer neuen beziehungsweise geänderten Interpretation (zusammen: "neue Standards oder Interpretationen") ergeben.

Angaben nach IAS 8.28 sind im Übrigen nicht nur zu machen, wenn eine neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethode verpflichtend neu angewendet wird, sondern auch, wenn eine solche Methode frühzeitig freiwillig angewendet wird.

Sonstige Standards und Interpretationen

Folgende Standards und Änderungen treten erstmals im Jahr 2021 in Kraft und sind für die Gruppe anwendbar:

COVID-19-bezogene Mietkonzessionen über den 30. Juni 2021 hinaus (Änderungen an IFRS 16)

Zins-Benchmark-Reform Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)

Diese Änderungen haben keine signifikanten Auswirkungen auf die Carestone-Gruppe, daher wurden keine Änderungen vorgenommen.

Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht angewendet wurden

Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses hat das IASB einige Änderungen von Standards sowie einen neuen Standard herausgegeben, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2021 jedoch nicht verpflichtend und deren IFRS-Übernahme durch die EU teilweise noch nicht abgeschlossen ist. Insofern wurden diese Rechnungslegungsvorschriften von der Gesellschaft noch nicht angewendet.

Zu diesen anderen Standards und Änderungen, die noch nicht in Kraft getreten sind und von der Gruppe nicht vorzeitig übernommen wurden, gehören:

IFRS 17 Versicherungsverträge

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge (Änderungen an IFRS 17 und IFRS 4)

Verweise auf das konzeptionelle Rahmenwerk (Änderungen an IFRS 3)

Erlöse vor Verwendungszweck (Änderungen an IAS 16)

Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung (Änderungen an IAS 37)

Jährliche Verbesserungen an den IFRS Standards 2018-2020 Zyklus (Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16, IAS 41)

Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)

Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einem Geschäftsvorfall (Änderungen an IAS 12)

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1)

Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8)

Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf die Jahresabschlüsse in der Periode der erstmaligen Anwendung haben werden, daher wurden keine Angaben gemacht.

B Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss werden die Carestone Group GmbH und deren Tochterunternehmen einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn die Carestone Group als Investor die gegenwärtige Möglichkeit hat, die wesentlichen Aktivitäten eines Tochterunternehmens zu bestimmen. Wesentliche Aktivitäten sind diejenigen, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftserfolg haben. Zudem muss die Carestone Group an diesem Geschäftserfolg in der Form von variablen Rückflüssen partizipieren und ihn durch die bestehenden Möglichkeiten und Rechte auch zu ihren Gunsten beeinflussen können. In der Regel handelt es sich um Beherrschung bei Vorliegen einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit.

Zum 31. Dezember 2021 wurden neben der Carestone Group GmbH insgesamt 53 inländische Tochterunternehmen (Vorjahr: 50) im Rahmen der Vollkonsolidierung in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen.

Eine Übersicht der Tochterunternehmen und Beteiligungen zum 31. Dezember 2021 ist im Abschnitt F.8.3 enthalten.

B.1 Unternehmenszusammenschlüsse

Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) in Verbindung mit IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) nach der Erwerbsmethode.

Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hierbei wird grundsätzlich die full goodwill method angewendet. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbunden sind.

Sollte die übertragene Gegenleistung Beträge enthalten, die mit der Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen in Zusammenhang stehen, werden diese Beträge im Gewinn oder Verlust erfasst.

Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden andere bedingte Gegenleistungen mit dem beizulegenden Zeitwert zu jedem Abschlussstichtag bewertet und spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder Verlust erfasst.

Verbleibende Unterschiedsbeträge aus der Verrechnung werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit der Firmenwerte wird stattdessen mindestens einmal jährlich oder bei Vorliegen von auslösenden Sachverhalten anhand eines Impairment-Tests überprüft. Die übrigen aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierungen entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt und abgeschrieben.

B.2 Weitere Konsolidierungsgrundsätze

Der Jahresabschluss des Konzerns beinhaltet grundsätzlich alle wesentlichen Tochterunternehmen, die im Sinne des IFRS 10 von dem Konzern beherrscht werden. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem der Konzern erstmalig Beherrschung erlangt. Tochterunternehmen werden entkonsolidiert, sobald der Konzern diese nicht länger beherrscht. Die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Verwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum gleichen Bilanzstichtag wie dem der Muttergesellschaft aufgestellt. Alle konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäften wurden eliminiert.

Der Konsolidierungszeitraum entspricht dem Geschäftsjahr der Mutter bzw. dem Zeitraum, in dem Beherrschung (Control) über die Tochtergesellschaften bestand. Sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen schließen ihr Geschäftsjahr zum 31. Dezember ab.

Bei der Schuldenkonsolidierung werden die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den vollkonsolidierten Gesellschaften aufgerechnet.

Im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die Umsätze, Aufwendungen und Erträge aus Geschäften zwischen den Konzernunternehmen gegenseitig aufgerechnet.

Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen sowie aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen zwischen einbezogenen Konzerngesellschaften werden eliminiert, sofern der Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Die entsprechenden Vorgänge aus Vorjahren werden fortgeführt, soweit sie als wesentliche Zwischengewinne im Entstehungsjahr eliminiert wurden.

Minderheitsbeteiligungen stellen den Anteil am Ergebnis und Reinvermögen dar, der nicht den Anteilseignern der Muttergesellschaft zugerechnet wird und werden getrennt erfasst. Sie werden zum Erwerbszeitpunkt anhand des jeweiligen fair value bewertetet. Veränderungen in der Beteiligung der Muttergesellschaft an einem Tochterunternehmen, die nicht zum Verlust der Beherrschung des Tochterunternehmens führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen ausgewiesen.

Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden die Aktiva (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und Passiva des Tochterunternehmens sowie der Buchwert aller Minderheitsbeteiligungen an dem ehemaligen Tochterunternehmen ausgebucht und eine eventuell beibehaltene Beteiligung an dem ehemaligen Tochterunternehmen mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst.

Nachfolgend werden Gewinnüberschüsse und Defizite in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und die der Muttergesellschaft zurechenbaren Bestandteile des sonstigen Gesamterfolgs in die Gesamtergebnisrechnung oder gegebenenfalls in die Gewinnrücklagen umgegliedert.

Der Konzern der Carestone Group GmbH besitzt am Bilanzstichtag keine Beteiligungen an anderen Unternehmen, bei denen er gemeinsame Beherrschung ausübt oder bei denen er allein einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, ohne es zu beherrschen. Dementsprechend ist im konsolidierten Jahresabschluss kein Joint Venture und kein gemeinsamer Geschäftsbetrieb oder assoziiertes Unternehmen enthalten.

B.3 Währungsumrechnung

Sämtliche vollkonsolidierten Gesellschaften erstellen ihre Einzelabschlüsse in ihrer funktionalen Währung Euro, welche zugleich die Darstellungswährung dieses Konzernabschlusses entspricht.

Umrechnungsdifferenzen aus der unterjährigen Begleichung von monetären Posten in Fremdwährungen sowie die Bewertung offener Fremdwährungsposten zum am Abschlussstichtag geltenden Kurs werden erfolgswirksam erfasst.

C Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

C.1 Darstellung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich im Wesentlichen aus dem Erwerb von Unternehmen und entspricht der Summe der übertragenen Gegenleistung, der Höhe aller Minderheitsanteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert der zuvor gehaltenen Anteile am erworbenen Unternehmen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des erworbenen Nettovermögens. Die Minderheiten werden somit im Rahmen der full-goodwill-Methode bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird einem jährlichen Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen, der unabhängig vom Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung durchgeführt wird. Zudem werden anlassbezogene Wertminderungstests beim Vorliegen von Indikatoren vorgenommen. Zur Durchführung von Wertminderungstests wird der Geschäfts- oder Firmenwert einer oder mehrerer zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("cash generating unit", "CGU") zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt zu den CGUs oder Gruppen von CGUs, die vom Unternehmenszusammenschluss, aus welchem der Geschäfts- oder Firmenwert entstanden ist, voraussichtlich profitieren werden. Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der zurechenbare Betrag des Geschäfts- oder Firmenwerts in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -Verlusts einbezogen.

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Bei Bedarf werden kumulierte Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. Solche Vermögenswerte werden linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer zwischen 1 und 5 Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer Bereitstellung abgeschrieben. Vermögenswerte, die eine unbegrenzte Nutzungsdauer besitzen (z. B. Dachmarken), werden nicht abgeschrieben. Sie werden jährlich im Rahmen des Impairmenttests auf Werthaltigkeit geprüft und immer dann, wenn es am Ende eines Berichtszeitraums einen Hinweis darauf gibt, dass der Vermögenswert wertgemindert sein könnte.

Die Abschreibungsmethode und geschätzte Abschreibungsdauer werden mindestens einmal jährlich zum Ende jedes Berichtszeitraums geprüft und bei Bedarf angepasst.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte des Konzerns können erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme des Vermögenswertes zuverlässig bewertet werden. Dementsprechend werden in der Entwicklungsphase alle intern verursachten Entwicklungskosten als Aufwand erfasst.

Sachanlagen werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur diejenigen Kosten aktiviert, die der Sachanlage direkt zugerechnet werden können. Sachanlagen werden grundsätzlich linear über 1 bis 10 Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jedes Jahr überprüft.

Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie auf Sachanlagen werden erfasst, wenn der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes dessen Buchwert unterschreitet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene Wertminderung entfallen ist, wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Allgemeine und spezifische Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zurechenbar sind, werden in dem Zeitraum aktiviert, der für die Fertigstellung und Vorbereitung des Vermögenswertes für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf erforderlich ist. Qualifizierte Vermögenswerte sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Für die Projektentwicklungen der Gruppe wird ein verkaufsfähiger Zustand dann als gegeben gesehen, wenn die erste Wohneinheit eines Objektes tatsächlich verkauft wurde. Der Konzern verwendet hierbei den mit Dritten vereinbarten Zinssatz zur Aktivierung der Zinsen. Dieser liegt in der Regel zwischen 1,5 % und 10 % pro Jahr. Im Berichtsjahr wurden hieraus TEUR 9.804 (Vorjahr: TEUR 6.864) aktiviert.

Die Buchwerte der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte werden zu jedem Abschlussstichtag auf Anzeichen einer Wertminderung geprüft. Liegen Indikatoren für eine Wertminderung vor, wird der erzielbare Betrag für den betreffenden Vermögenswert berechnet. Kann für einzelne Vermögenswerte der erzielbare Betrag nicht ermittelt werden, legt der Konzern den erzielbaren Betrag auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU), welcher der entsprechende Vermögenswert zugeordnet ist, fest.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer oder solchen, die noch nicht in Betrieb genommen werden können, wird bei Vorliegen eines Wertminderungsindikators (auslösendes Ereignis), mindestens jedoch einmal jährlich, eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt.

Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.

Der Nutzungswert wird durch Abzinsung der geschätzten künftigen Cashflows unter Anwendung eines Vorsteuerzinssatzes ermittelt. Dabei werden sowohl die aktuelle Marktbewertung des Zeitwerts des Geldes als auch die mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken berücksichtigt, sofern diese nicht bereits bei der Schätzung der Cashflows berücksichtigt wurden. Der risikoberichtigte Abzinsungssatz wird in Abhängigkeit der CGU individuell festgelegt. Die Berechnungen basieren auf Prognosen, die sich auf die von der Geschäftsführung gebilligten Finanzpläne für drei Jahre stützen, welche auch für interne Zwecke verwendet werden. Der Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflow-Prognosen über den Detailplanungszeitraum hinaus werden auf der Grundlage angemessener Wachstumsraten berechnet. Hierbei wird das dritte Jahr als nachhaltig erzielbar angesehen und mit einer Wachstumsrate von 0,75 % als ewige Rente fortentwickelt.

Wenn der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer CGU den Buchwert unterschreitet, wird unverzüglich ein Wertminderungsaufwand ergebniswirksam erfasst.

Der infolge einer Wertaufholung erhöhte Buchwert eines Vermögenswertes, mit Ausnahme eines Geschäfts- oder Firmenwertes, darf den Buchwert nicht übersteigen, der (abzüglich der Abschreibungen) bestimmt worden wäre, wenn in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird sofort ergebniswirksam erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist von einer Wertaufholung ausgeschlossen.

Der Konzern führt für den Geschäfts- oder Firmenwert, der durch den Kauf von Unternehmen erworben wurde, jährlich und immer, wenn Indikatoren einer möglichen Wertminderung vorliegen, eine Werthaltigkeitsprüfung durch.

Bei den Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte wird der aus einem Unternehmenszusammenschluss entstandene Geschäfts- oder Firmenwert den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die von den entstandenen Synergien voraussichtlich profitieren werden. Wenn der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einschließlich des ihr zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts ihren erzielbaren Betrag übersteigt, muss eine Wertminderung für den der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert erfasst werden. Die Wertminderungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts übersteigt, muss die zusätzliche Wertminderung durch die anteilige Abschreibung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Buchwerte der Vermögenswerte erfasst werden. Der Buchwert eines Vermögenswertes darf jedoch nicht unter seinen beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, seinen Nutzungswert oder unter null fallen.

Die Werthaltigkeitsprüfung wurde auf der Grundlage des Nutzungswertes der einzigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Vermittlung und Verkauf von Pflegeimmobilien" zum 30.09.2021 durchgeführt. Der Nutzungswert wurde aus den geschätzten künftigen freien Cashflows abgeleitet. Diese basieren auf einer dreijährigen Detailplanungsphase, der Abschätzung eines nachhaltigen Stands basierend auf dem dritten Planjahr und der daraus abgeleiteten ewigen Rente.

Es wird mit einem Detailplanungshorizont bis zum vierten Quartal 2024 gerechnet. Hierbei wurden für die drei Jahre des Detailplanungszeitraumes auf bestehende Projekte zurückgegriffen und Abgänge durch gleichwertige Projekte ersetzt. Die Berechnung basiert im Wesentlichen auf Entwicklungsprojekten, für die abgeschlossene vertragliche Vereinbarungen bestehen, und umfassen vertraglich festgelegte Cashflows, Erfahrungen aus den Vorjahren sowie Prognosen der Geschäftsführung über die Entwicklung des Immobilienmarktes. Hierfür werden die bestmöglichen Managementschätzungen abgesetzt.

Die Schätzungen in Bezug auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit basieren weiterhin teilweise auf der Annahme, dass zukünftige Projekte generiert werden können. Diese wurden aus Vorsichtspunkten lediglich zu einem Viertel berücksichtigt.

Um den kumulierten Wert für die Entwicklung der Netto-Cashflows nach drei Jahren zu veranschlagen, wurde eine nachhaltige jährliche Wachstumsrate von 0,75 % angenommen, die nach Ansicht der Carestone Group die durchschnittliche Marktwachstumsrate nicht überschreitet.

Die für die zahlungsmittelgenerierende Einheit spezifischen gewichteten Kapitalkosten (WACC vor Steuern) von 7,42 % wurden verwendet, um den Nutzungswert festzulegen.

Wesentliche Annahmen in den Jahren der Detailplanungsphase basieren auf den folgenden Werten:

EBIT-Marge zwischen -3,5 % und 13,2 %,

Gesamtleistung (als Summe von Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) zwischen von EUR 362 Mio. und EUR 508 Mio., wobei für die ewige Rente aus Vorsichtsgesichtspunkten lediglich ein Wert von EUR 428 Mio. angesetzt wurde,

Kapitalkosten von 7,42 %.

Folgende Annahmen, auf denen die Berechnung des Nutzungswerts basiert, sind grundsätzlich mit Unsicherheit behaftet.

Cashflow-Prognose bezüglich der Gesamtleistung: Der Plan basiert auf vertraglich festgelegten Cashflows, Erfahrungen aus den Vorjahren sowie Prognosen der Geschäftsführung über die Entwicklung des Immobilienmarktes unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Cashflow Prognose wird mittels indirekter Methode aus der Ertragsplanung der Gesellschaft abgeleitet. Hierbei ist der wesentliche Treiber dieser Prognose die Gesamtleistung. Wenn die langfristige Gesamtleistung (Gesamtleistung in der ewigen Rente) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nicht wie geplant um 0,75 % p.a. wächst, sondern um jährlich -1,62 % sinkt, entspricht der Nutzungswert dem Nettobuchwert.

Langfristige EBIT-Marge: Die Planung für die zahlungsmittelgenerierende Einheit beinhaltet Erträge aus der Entwicklung von Projekten, Erträge aus der Veräußerung von Immobilienvermögen. Für das Projektentwicklungsgeschäft wird eine langfristige EBIT-Marge von 11,0 % angenommen. Wenn sich die langfristige EBIT-Marge des Projektentwicklungsgeschäfts auf 8,3 % verringert, entspricht der Nutzungswert dem Nettobuchwert.

Zinssatz: Die Schätzung des verwendeten Zinssatzes zur Abzinsung basiert auf externen, branchenspezifischen Daten. Wenn der Zinssatz auf 9,18 % steigt, entspricht der Nutzungswert dem Nettobuchwert.

Anteile Verbundene Unternehmen

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um solche, bei denen der Carestone zwar die Kontrolle über die betreffenden Tochterunternehmen ausübt, die aber grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung sind. Die Anteile werden gem. IFRS 9.4.1.4 erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet. Aus der im Berichtsjahr vorgenommenen Einschätzung des Zeitwerts hat sich keine wesentliche Veränderung ergeben.

Latente Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften sowie aus Konsolidierungsvorgängen. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Latente Steuern sind dann zu aktivieren, wenn damit verbundene wirtschaftliche Vorteile wahrscheinlich genutzt werden können. Ihre Höhe richtet sich nach den Steuersätzen, die im betreffenden Land zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. voraussichtlich gelten werden. Im Konzern werden die Ertragsteuersätze zugrunde gelegt, die jeweils auf die Einzelgesellschaft entfallen. Im Übrigen werden die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerlichen Vorschriften zur Bewertung der latenten Steuern herangezogen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander saldiert, soweit die zugrunde liegenden Sachverhalte dieselbe Gesellschaft bzw. denselben Organkreis betreffen und die zugrunde liegenden Sachverhalte die gleichen Steuerarten betreffen und das Unternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung hat.

Vorräte sind Vermögenswerte, die sich in der Herstellung befinden (unfertige Erzeugnisse). Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen produktionsbezogene Vollkosten. Die im Zusammenhang mit der Herstellung anfallenden Fremdkapitalkosten für Vorräte, die als qualifizierte Vermögenswerte zu klassifizieren sind, werden aktiviert. Ist der Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag niedriger als die aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, erfolgt die Bewertung zum niedrigeren beizulegenden Wert. Soweit bei diesen früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende zwingende Wertaufholung ergebniswirksam bis zur maximalen Höhe der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst.

Die Vorräte einzelner großer Projektentwicklungsmaßnahmen werden aus Gründen der wirtschaftlichen Darstellung in mehrere Teilprojektentwicklungsmaßnahmen zerlegt. Die Zerlegung nimmt keinen Einfluss auf die Bewertung. Für den Konzern gilt das jeweilige Gesamtprojekt als eine Sonderform der Bewertungseinheit im Umlaufvermögen. Die Risiken einzelner Teilprojektmaßnahmen können durch Chancen anderer Teilprojekte kompensiert werden. Ein darüberhinausgehender möglicher Abwertungsbedarf wird durch die Abwertung der betreffenden Vermögenswerte oder die die zusätzliche Bildung einer Rückstellung für Drohverluste abgebildet. Zudem werden Vertragsanbahnungskosten in Höhe der jeweils verursachten Einzelkosten aktiviert und gemäß dem jeweiligen Projektfortschritt aufgelöst.

Die sich aus geschlossenen Verträgen mit Kunden ergebenden Salden werden unter den Posten Vertragsvermögenswerten bzw. Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden nach dem Fertigungsfortschritt bewertet. Dieser Fertigungsfortschritt und damit die Erlangung der Verfügungsgewalt des jeweiligen Kunden werden am ehesten durch den jeweiligen Baufortschritt bestimmt. Der Baufortschritt wird anhand der bereits erbrachten Bauleistung im Verhältnis zur Gesamtbaukosten ermittelt (Baufertigstellungsmethode). Der Baufortschritt stellt hierbei einen geeigneten Indikator dar, um die Verfügungsgewalt des Kunden abzuschätzen. Hierbei wird das anteilige Ergebnis der Baufertigstellungsmethode in Abhängigkeit vom Bautenstand sowie dem Vermarktungsstand ermittelt. Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten und Auftragsergebnis) die Anzahlungen im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten. Verbleibt nach Abzug der erhaltenen Anzahlung ein negativer Saldo, wird dieser als Verpflichtung aus Fertigungsaufträgen passivisch unter den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Zu erwartende Auftragsverluste werden auf Basis der erkennbaren Risiken berücksichtigt und sofort in vollem Umfang in das Auftragsergebnis einbezogen. Als Auftragserlöse werden bei den abgewickelten Fertigungsaufträgen die vertraglichen Erlöse sowie die Auftragsänderungen und Nachträge in Übereinstimmung mit IFRS 15 angesetzt. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten werden innerhalb des normalen Geschäftszyklus der Carestone Group realisiert. Daher erfolgt ihr Ausweis unter den kurzfristigen Vermögenswerten, auch wenn sich die Realisierung der gesamten Forderung über einen längeren Zeitraum als ein Jahr erstreckt.

Die Forderungen umfassen die Finanzforderungen, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen. Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zunächst zum Transaktionspreis erfasst und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, d.h. zum Nominalwert abzüglich einer Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste, die auf der Grundlage einer durchschnittlichen Gewichtung des Ausfallrisikos ermittelt werden. Die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt mittels der Effektivzinsmethode (zum Beispiel bei Agien und Disagien). Die unter den Finanzforderungen ausgewiesenen Ausleihungen sind mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Marktüblich verzinsliche Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Für alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und für alle Vertragsvermögenswerte wird grundsätzlich der erwartetet Kreditverlust über die gesamte Laufzeit bei erstmaliger Erfassung berücksichtigt. Der erwartete Kreditverlust über die gesamte Laufzeit wird auf Grund historischer Erfahrungswerte aktuell mit 0% angesetzt. Dies ist auch damit zu begründen, dass der Konzern nur an Kunden mit erstklassiger Bonität verkauft und über entsprechende Sicherheiten verfügt. Sobald objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, wird einzelfallbezogen eine Wertberichtigung erfasst.

Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes (des Leasinggegenstands) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt.

Der Konzern erzielt als Leasinggeber Mieterlöse aus Leasingverträgen im Rahmen der Zwischenvermietung von noch nicht verkauften Einheiten, sowie aus Vermietung von Immobilienbeständen, bis zum Beginn der Projektentwicklung. Im Berichtsjahr wurden derartige Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 8.830 (Vorjahr: TEUR 3.615) erzielt. Insgesamt handelt es sich hier überwiegend um kurzlaufende Leasingverhältnisse unter einem Jahr.

In Anwendung von IFRS 16 bilanziert die Gruppe als Leasingnehmer grundsätzlich für alle relevanten Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:

feste Zahlungen, abzüglich vom Leasinggeber zu leistende Leasinganreize,

variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind,

erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien,

Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde und

Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird.

Nach IFRS 16.26 wird die Leasingverbindlichkeit am Bereitstellungsdatum zum Barwert angesetzt. Wenn ohne weiteres bestimmbar, ist nach dem Standard der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz zu verwenden. Da dieser jedoch auf Informationen des Leasinggebers basiert, die in der Praxis regelmäßig nicht verfügbar sind, wird in der Carestone Group GmbH grundsätzlich auf den Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zurückgegriffen. Der verwendete Abzinsungssatz wurde vertragsindividuell ermittelt. Soweit dies nicht möglich war, wurde der Zins angesetzt, der sich ergeben hätte, wenn der Carestone-Konzern eine risiko- und laufzeitadäquate Fremdfinanzierung aufgenommen hätte. Die verwendeten Zinssätze liegen zwischen 0,92 % und 5,00 %.

Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

Leasingverbindlichkeit,

bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize,

anfängliche direkte Kosten und

Rückbauverpflichtungen.

Splittet sich die monatliche Zahlung in mehrere Komponenten (Leasing- und Nichtleasingkomponenten) so werden die einzelnen Komponenten getrennt. Zahlungen für Wartung und Verschleiß sowie sonstige Servicezahlungen sind nicht als Leasingzahlungen zu erfassen und fließen nicht in die Leasingverbindlichkeit sowie das Nutzungsrecht ein.

Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.

Die Leasingverbindlichkeit wird in den Folgeperioden mit der Effektivzinsmethode bewertet. Hierbei werden Zins- und Tilgungszahlungen voneinander abgegrenzt.

Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate und ohne Kaufoption) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen werden linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wird ein Leasingverhältnis anfänglich als kurzfristig eingeschätzt und ändert sich im Laufe der Grundmietzeit die Einschätzung über die Ausübung der Verlängerungsoption in hinreichend sicher, so ist das Leasingverhältnis wie ein neues Leasingverhältnis zu behandeln und entsprechend neu einzuschätzen. Nicht aktivierte Leasingverhältnisse bestehen bei Carestone in einem unwesentlichen Umfang für Betriebsausstattungen.

Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.

Des Weiteren werden die Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.

Die Nutzungsrechte werden auf Wertminderung überprüft, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Der Konzern klassifiziert nicht derivative finanzielle Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten. Grundsätzlich ist auch eine Klassifizierung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) - Fremdkapitalanlagen; erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) - Kapitalbeteiligungen oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) möglich. Dies wurde sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht vorgenommen. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte nach IFRS 9 beruht allgemein auf dem Geschäftsmodell, über das ein finanzieller Vermögenswert verwaltet wird, sowie auf den Merkmalen seiner vertraglichen Cashflows.

Ein finanzieller Vermögenswert wird bei Zugang zu seinem beizulegenden Zeitwert bewertet, im Falle von nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Posten zuzüglich der unmittelbar seinem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten (außer es handelt sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente, die bei Zugang zum Transaktionspreis bewertet werden). Diese Vermögenswerte werden in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um die Wertminderungsaufwendungen reduziert. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Alle Gewinne und Verluste aus Ausbuchungen werden erfolgswirksam erfasst.

Verrechnung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet und der Nettobetrag in der Bilanz nur dann ausgewiesen, wenn zum gegebenen Zeitpunkt ein rechtlicher Anspruch besteht, die erfassten Beträge zu verrechnen, und wenn beabsichtigt wird, den entsprechenden Vermögenswert auf Nettobasis auszugleichen oder ihn zu realisieren und gleichzeitig die entsprechende Verbindlichkeit abzulösen.

Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die an organisierten Finanzmärkten gehandelt werden, wird anhand des am Bilanzstichtag notierten Marktpreises (Angebotspreis) bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die es keinen aktiven Markt gibt, wird durch Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, voneinander unabhängigen und vertragswilligen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Verwendung der Discounted-Cashflow-Methode sowie der Einsatz anderer Bewertungsmodelle.

Für die Wertminderung von Finanzinstrumenten ermittelt der Konzern an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte eingetreten ist. Der Konzern verwendet hierbei das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9. Hierbei wird für einen Vermögenswert im Zugang grundsätzlich nur der allgemein erwartete Kreditverlust in Abzug gebracht. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten wird in Stufe drei umgegliedert und damit als wertgemindert angesehen, wenn aufgrund eines oder mehrerer Ereignisse nach dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes (auslösendes Ereignis) objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen und wenn ein solches Ereignis Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswertes oder der Gruppe finanzieller Vermögenswerte besitzt, die zuverlässig geschätzt werden können. Zu den Hinweisen auf eine Wertminderung zählen Anzeichen dafür, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befinden, der Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen sowie die hohe Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder anderer Umstrukturierungen, und wenn beobachtbare Daten darauf hindeuten, dass ein messbarer Rückgang des erwarteten künftigen Cashflows vorliegt, wie Änderungen der Zahlungsrückstände oder der wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen einhergehen.

Wenn objektive Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten ist, entspricht die Höhe des Wertminderungsaufwands der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows.

Im Falle einer Wertminderung von Darlehen oder Forderungen wird der Buchwert mithilfe eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertverminderungsaufwand ergebniswirksam erfasst. Zinserträge werden weiterhin auf der Grundlage des ursprünglichen Effektivzinssatzes des Vermögenswerts mit dem reduzierten Buchwert erfasst. Forderungen, einschließlich Wertberichtigungen auf Forderungen, werden ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich klassifiziert sind und keine Sicherheiten mehr zur Verfügung stehen. Dies ist nach Einschätzung des Konzerns immer dann der Fall, wenn über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dies mangels Masse abgelehnt wird. In diesen Fällen schätzt der Konzern die Forderung als endgültig uneinbringlich ein. Falls sich der Betrag einer geschätzten Wertminderungsaufwendung in einem folgenden Berichtszeitraum erhöht bzw. vermindert aufgrund eines Ereignisses, das eingetreten ist, nachdem die Wertminderung verbucht wurde, wird die zuvor verbuchte Wertminderungsaufwendung durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erhöht bzw. gemindert. Falls eine ausgebuchte Forderung später aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eingetreten ist, als erzielbarer Betrag neu klassifiziert wird, wird der entsprechende Betrag sofort als Gewinn oder Verlust ausgewiesen.

Auf Grund der guten Bonität der Kunden sowie der Besicherung geht der Konzern allerdings bei Zugang von finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und Vertragsvermögenswerten, aktuell nicht von Wertminderungen über die Lebensdauer der Finanzinstrumente aus, so dass keine Risikovorsorge erfasst werden musste. Bei den Sicherheiten handelt es sich in der Regel um zurückbehaltene Eigentumsrechte an den veräußerten Immobilien. Sollten solche Rechte im Einzelfall nicht vorliegen, beurteilt der Konzern die Bonität der Kunden und nimmt nur Geschäfte mit langjährig bekannten Kunden vor.

In die Berechnung des Nettogewinns bzw. -verlusts bei Veräußerung eines Vermögenswertes werden keine Dividenden- oder Zinseinnahmen einbezogen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn der zugrundeliegenden Verpflichtung nachgekommen wurde, sie aufgehoben oder getilgt wurde. Falls eine bestehende Finanzverbindlichkeit gegen eine andere Finanzverbindlichkeit desselben Darlehensgebers mit sich im Wesentlichen unterscheidenden vertraglichen Bedingungen ausgetauscht wird, oder falls die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich abgeändert werden, wird dieser Austausch bzw. diese Änderung durch Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Verbuchung einer neuen Verbindlichkeit erfasst. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird ergebniswirksam erfasst.

Flüssige Mittel bestehen als Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.

Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gebildet, die sich daraus ergeben, dass vergangene Ereignisse wahrscheinlich zu einem Ressourcenabfluss führen werden, dessen Höhe oder Zeitpunkt verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert.

Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bilanziert. Bei der Ermittlung dieses Betrages sind auch die bis zum Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich eintretenden Kostensteigerungen zu berücksichtigen.

Rückstellungen werden grundsätzlich gegen den Aufwandsposten aufgelöst, gegen den sie gebildet wurden.

Langfristige Rückstellungen werden, sofern nicht von untergeordneter Bedeutung, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen.

Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Ertragsteuerrückstellungen werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen, das gleiche Steuersubjekt betreffen, es einen Aufrechnungsanspruch im Sinne des IAS 12.71 gibt und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind.

Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) im Anwendungsbereich des IFRS 9 werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Erstbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Einbeziehung von Transaktionskosten. In der Folgebewertung wird der Restbuchwert um die bis zur Fälligkeit verbliebenen Agio-Zuschreibungen und Disagio-Abschreibungen angepasst. Das Agio bzw. Disagio wird über die Laufzeit im Finanzergebnis erfasst.

Eventualschulden sind mögliche Drittverpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, bei denen der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden grundsätzlich nicht in der Bilanz erfasst.

Der Standard IFRS 15 definiert, wann und in welcher Höhe Umsatzerlöse zu erfassen sind. Gemäß IFRS 15 sind Erlöse in der Höhe zu erfassen, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtungen Gegenleistungen erwartet werden.

Der Konzern realisiert Erlöse im Wesentlichen aus der Erbringung von Bauentwicklungsleistungen im Rahmen von Bauträgerverträgen für Pflegeimmobilien und aus der Vermittlung von Pflegeimmobilien an Kapitalinvestoren. Die Umsatzerlöse der Carestone-Gruppe resultieren überwiegend aus Verträgen mit Kunden und werden in Übereinstimmung mit IFRS 15 bilanziert.

Sollten wesentliche Vermittlungskosten für einen Vertrag mit einem Kunden angefallen sein (Vertragsanbahnungskosten), werden diese aktiviert und über die voraussichtliche Vertragslaufzeit aufgelöst.

Nach Maßgabe von IFRS 15 unterscheidet der Konzern zwischen folgenden Arten der Erlösrealisation im Rahmen der Bautätigkeit und der Vermittlungstätigkeit:

Bautätigkeit:

a) Bei Pflegeimmobilienentwicklungs- und Bauverträgen, die die Kriterien von IFRS 15.35 (b) und/oder (c) erfüllen, werden Erlöse und Kosten zeitraumbezogen anteilig nach Fertigstellungsgrad unter Berücksichtigung des Vermarktungsstands des Projekts erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird mittels der sogenannten Baufortschritts-Methode (Ertragsrealisierung nach Leistungsfortschritt) ermittelt. Dieser wird dabei durch den Vergleich der entstandenen Kosten mit den erwarteten Gesamtkosten bestimmt. Der Vermarktungsstand spiegelt die Marge die Erlöse der verkauften Einheiten im Verhältnis zu den geschätzten Gesamterlösen wider. Wenn die Erlöse der abgeschlossenen Verträge nicht zuverlässig geschätzt werden können, werden die Erlöse aus dem jeweiligen Vertrag nur in dem Maße erfasst, wie die angefallenen Vertragskosten höchst wahrscheinlich eindringlich sind. Ist es wahrscheinlich, dass die Gesamtkosten des Vertrags dessen Gesamterlös übersteigen werden, wird der zu erwartende Verlust sofort als Aufwand erfasst.

Soweit für Fertigungsaufträge Leistungen erbracht wurden, die den Betrag der dafür erhaltenen Abschlagszahlungen übersteigen, erfolgt der Ausweis in dem Posten Vertragsvermögenswerte. Soweit der Betrag der erhaltenen Zahlungen aus gestellten Abschlagsrechnungen höher ist als die erbrachte Leistung, erfolgt der Ausweis in dem Posten Vertragsverbindlichkeiten.

b) Bei allen sonstigen Pflegeimmobilienentwicklungs- und Bauverträgen, die die Kriterien von IFRS 15.35 nicht erfüllen, werden die Umsatzerlöse zeitpunktbezogen erfasst.

Vermittlungstätigkeit:

Die Erlöse aus Vermittlungstätigkeiten werden zeitpunktbezogen erfasst. Der Zeitpunkt der Erfassung der Erlöse erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragsgestaltung. Hierbei werden Verträge unterschieden, bei denen lediglich die Vermittlung geschuldet wird und solche bei denen Carestone neben dem Vertragsschluss noch die Begleitung des Kunden im Rahmen der Finanzierung schuldet. Der relevante Zeitpunkt ist in diesen Verträgen der spätere der beiden Zeitpunkte aus dem (notarielle) Abschluss des Kaufvertrags zwischen Bauträger und Käufer und der (ersten) Zahlung des Käufers an den Bauträger.

Nach Maßgabe von IFRS 16 weist der Konzern Umsatzerlöse als Leasinggeber nach den folgenden Grundsätzen aus:

Vermietung:

Der Konzern erzielt teilweise Erlöse aus der Vermietung von Wohnungseinheiten. Dies ist zwar nicht das Hauptgeschäftsmodell des Konzerns, tritt aber teilweise auf und gehören zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Hierbei handelt es sich in aller Regel um Fälle, bei denen vor Sanierung eines Objektes noch Mietverträge bestehen oder solche, bei denen die Eigentumsübertragung auf den Kunden nach Sanierung verzögert ist und bereits Mieten anfallen. Die jeweiligen Zeiträume sind sehr begrenzt, so dass der Konzern keine wesentlichen Leasinggeberfunktionen hat. Die Erlöse aus diesen Mieten werden zeitanteilig über den jeweiligen Zeitraum erfasst. Hierbei werden als Erlös die Brutto-Mieten angesetzt und die entsprechenden Nebenkosten als Materialaufwand verbucht.

C.2 Schätzwerte und Annahmen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern, den Ausweis und die Bewertung beeinflussen können. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit, möglicher Einschätzung zu zukünftigen Entwicklungen und weiteren Erkenntnissen über zu bilanzierende Geschäftsvorfälle. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.

Schätzungen und Ermessensentscheidungen liegen insbesondere in folgenden Bereichen vor:

Aktive latente Steuern

Ob aktive latente Steuern erfasst werden können, hängt davon ab, ob und wie wahrscheinlich es ist, dass künftige Steuervorteile realisiert werden können. Jedoch kann der tatsächliche Betrag der zu versteuernden Erträge in künftigen Perioden und der tatsächliche Nutzen aktiver latenter Steuern von den Erwartungen abweichen, die zum Zeitpunkt der Kapitalisierung der latenten Steuern maßgeblich waren. Daher könnten innerhalb der kommenden Geschäftsjahre erzielte Ergebnisse, die von den Annahmen zum Berichtsdatum abweichen, eine wesentliche Anpassung des Buchwerts der aktiven latenten Steuern erfordern. Der Konzern hat TEUR 1.967 (körperschaftliche) und TEUR 3.176 (gewerbesteuerliche) aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet.

Bewertung von Verbindlichkeiten aus außenstehenden KG-Anteilen

Nach IFRS werden die außenstehenden Gesellschafter von Personengesellschafter als finanzielle Verbindlichkeiten dargestellt. Hierbei spielen insbesondere Schätzungen bezüglich künftiger Cashflows und etwaige Änderungen der Geschäftstätigkeiten eine große Rolle. Die entsprechenden Verpflichtungen sind zum Berichtsjahresende mit TEUR 990 angesetzt.

Erlösrealisierung

Sowohl Erlöse aus veräußerten Immobilienbeständen als auch Erlöse aus der Immobilienentwicklung unterliegen wesentlichen Schätzungen und Managemententscheidungen. Erträge aus der Immobilienentwicklung stützen sich stark auf geschätzte Kosten gemäß den genehmigten Geschäftsplänen, um den Projektfortschritt zu bewerten. Der Geschäftsplan unterliegt den Schätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung.

Die Gesellschaft verwendet die Baufortschrittsmethode zur Ermittlung der zum Bilanzstichtag an den Kunden übertragenen Verfügungsmacht an. Der jeweilige Baufortschritt stellt den Anteil an der jeweiligen Wohneinheit dar, über die der Kunde bereits Verfügungsgewalt besitzt und die keine alternative Nutzung hat. Darüber hinaus hat die Gesellschaft einen Zahlungsanspruch (inkl. Marge) auf die erbrachten Leistungen im Sinne der IFRS. Daher werden die angefallenen Kosten (einschließlich aufgelaufenen Zinsen) den gesamten Projektkosten des jeweiligen Projektes gegenübergestellt. Hierbei unterliegen bei der Ermittlung der anteiligen Marge sowohl die Gesamtkosten des Projektes als auch die Gesamterlöse Schätzungen des Managements. Die Baufortschritts-Methode stellt den Baufortschritt am treffendsten dar, da sie das Risiko zukünftiger Mittelabflüsse in der Entwicklung am zutreffendsten darstellt. Die angewandte Methode der Umsatzrealisierung führte in den meisten Fällen zu einer früheren Umsatzrealisierung im Vergleich zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen. In den meisten Fällen bestimmen die Verträge mit den Kunden die Zahlungsbedingungen auf Grundlage der Fertigstellung von Bauabschnitten, so dass die Zahlungen meist erst dann erfolgen, wenn eine Teilleistung erbracht ist.

D Anhangangaben zur Konzernbilanz

D.1 Angaben zu Tochtergesellschaften mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

Die nachfolgende Tabelle fasst die Finanzinformationen für den WI-Teilkonzern, welcher die nicht beherrschende Anteile des Konzernabschlusses ausweist, zusammen. Die für jede Tochtergesellschaft offengelegten Salden verstehen sich vor den konzerninternen Eliminierungen.

WI-Gruppe WI-Gruppe
Durch nicht beherrschende Anteile gehaltene Beteiligung in % 10,00% 10,00%
in TEUR 31. Dez 2021 31. Dez 20
Langfristige Vermögenswerte 4.385 4.705
Kurzfristige Vermögenswerte 62.089 72.051
- davon liquide Mittel 23.633 13.117
Langfristige Schulden 2.729 5.619
Kurzfristige Schulden 25.827 36.652
Nettovermögen 37.919 34.485
Nettovermögen der nicht beherrschenden Anteile 3.792 3.449
Umsatzerlöse 34.117 74.445
Gewinn 3.433 655
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis 3.433 655
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn 343 65
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -42.333 -16.970
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit 0 0
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 52.897 24.568
Zunahme (Abnahme) des Finanzmittelfonds 10.564 7.598

Es gab im Berichtsjahr keine Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile.

Den nicht beherrschenden Anteilen wurde kein Anteil des Konzernergebnisses zugerechnet, da diese eine fixe Zahlung erhalten und diese nach IFRS als Finanzaufwand verbucht wurde.

Bei den dargestellten Effekten handelt es sich um die nicht beherrschenden Anteile bezüglich der WI Gruppe (Buchwert: TEUR 420). Die Anteile nehmen nicht am Ergebnis teil und erhalten stattdessen eine jährlich fixe Vergütung, welche als Aufwand erfasst wird.

Zudem bestehen Beteiligungen an Kommanditgesellschaften. Diese erfüllen nicht die Eigenkapitalvorschriften des IAS 32.16 und werden daher unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gezeigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem jeweiligen Anteil am beizulegenden Zeitwert ermittelt. Hierbei wurde ein fiktiver Kaufpreis für diese Anteile aus dem Kaufpreis für die Mehrheitsanteile abgeleitet, so dass der Wertansatz auch einen Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert enthält. Zur Folgebewertung der Anteile wird das Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung der jeweiligen Gesellschaften herangezogen. Die Effekte aus der Folgebewertung werden im Finanzergebnis gezeigt.

D.2 Weitere Zugänge zum Konsolidierungskreis ("asset acquisition")

Während des Geschäftsjahres 2021 hat der Konzern über Tochtergesellschaften Immobiliengesellschaften im Rahmen von als Anteilserwerb (Share Deal) strukturierten Transaktionen Verträge geschlossen und vollzogen. Die übernommenen Unternehmen stellen Bestandshalter für einzelne Immobilien dar und bilden keinen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 und wurden daher als direkte Immobilienerwerbe nach IAS 2 dargestellt. Die Erwerbskosten für die Immobilien wurden den individuellen identifizierbaren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf Basis ihrer beizulegenden Zeitwerte zugeordnet. Hierbei wurden keine latenten Steuern berücksichtigt. Es könnte eine geringe weitere Zahlung aus einer variablen Komponente anfallen. Gegenwärtig geht das Unternehmen davon aus, dass dies keine wesentlichen Auswirkungen haben wird und hat daher keinen variablen Kaufpreis erfasst.

D.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde im Geschäftsjahr nicht verändert. Wertminderungen haben sich nicht ergeben.

D.4 Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr wird nachfolgend dargestellt. Wie im Jahr zuvor, unterliegen die immateriellen Vermögenswerte auch im Jahr 2021 keinen Verfügungsbeschränkungen.

in TEUR 01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
Anschaffungskosten
Stand 1. Januar 8.016 8.124
Zugänge 441 646
Abgänge -7.028 -754
Umbuchungen 24 0
Stand 31. Dezember 1.452 8.016
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 7.193 7.060
Zugänge 279 760
Abgänge -7.028 -627
Umbuchungen 24 0
Stand 31. Dezember 468 7.193
Buchwerte 31. Dezember 984 823

Im Geschäftsjahr betreffen die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten im Wesentlichen die Anschaffung von Software in Höhe von TEUR 410.

Die Unternehmen der Gruppe wurden 2018/2019 unter dem Dach der Carestone-Gruppe zusammengefasst und stehen für mehr als 20 Jahre an Erfahrung im Bereich Pflegeimmobilien. Die Marke Carestone (TEUR 180) wird nicht planmäßig abgeschrieben, da diese eine unbegrenzte Nutzungsdauer hat. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme, dass die Marke zukünftig für den führenden Projektentwickler für Pflegeimmobilien stehen wird und daher nachhaltige Bedeutung bei Investoren und Partnern haben wird. Die Marke wird daher zeitlich unbegrenzt zu den Cashflows des Konzerns beitragen.

D.5 Sachanlagevermögen

Die Sachanlagen, die sich im Wesentlichen aus anderen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung zusammensetzen, und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind nachfolgend dargestellt. Die Sachanlagen unterliegen im Berichtsjahr 2021 keinen Verfügungsbeschränkungen.

in TEUR 01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
Anschaffungskosten
Stand 1. Januar 4.890 2.150
Zugänge 1.356 2.903
Abgänge -343 -163
Umbuchungen 1.088 0
Stand 31. Dezember 6.991 4.890
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Januar 1.318 767
Zugänge 943 611
Abgänge -188 -60
Umbuchungen 133 0
Stand 31. Dezember 2.206 1.318
Buchwerte 31. Dezember 4.785 3.572

Zum Bilanzstichtag bestehen Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 2.587 (Vorjahr: TEUR 2.871). Die Nutzungsrechte resultieren im Wesentlichen aus dem Leasing von Kraftfahrzeugen und diversen Büromieten. Insgesamt sind im Geschäftsjahr Zugänge von Nutzungsrechten von TEUR 246 und Abschreibungen von TEUR 452 erfasst.

D.6 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen finanzielle Forderungen an nahestehende Personen. Diese unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen.

D.7 Vorräte

Die Entwicklung der Vorräte ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

in TEUR 31. Dez 21 31. Dez 20
Unfertige Erzeugnisse 215.925 155.410
Fertige Erzeugnisse 12.632 15.983
228.557 171.393

Vorräte in Höhe von TEUR 114.191 (Vorjahr: TEUR 106.065) sind als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet und sind demnach verfügungsbeschränkt.

Wertminderungen sowie Wertaufholung wurden im Berichtsjahr und im Vorjahr nicht vorgenommen.

Als Materialaufwand wurden in der Berichtsperiode TEUR 264.344 (Vorjahr TEUR 247.889) erfasst.

D.8 Finanzforderungen

Die kurzfristigen Finanzforderungen in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 101) betreffen Kautionen der WI-IMMOGroup GmbH. Langfristige Finanzforderungen in Höhe von TEUR 567 (Vorjahr: TEUR 121) betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen Primus Altgesellschafter.

D.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (nach Wertberichtigungen) beziehen sich im Geschäftsjahr 2021 hauptsächlich auf die Veräußerung von Immobilien kurz vor dem Bilanzstichtag.

in TEUR 31. Dez 21 31. Dez 20
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.879 6.443
Abgrenzungen aus Provisionserlösen 717 3.378
Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen 276 0
6.872 9.822

Die ausgewiesenen Forderungen aus der Abgrenzung der Umsatzerlöse betreffen Vermittlungsleistungen, bei denen die Carestone Group ihren Pflichten nachgekommen ist, jedoch noch keine Rechnung gestellt wurde.

D.10 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

in TEUR 31. Dez 21 31. Dez 20
Darlehen 4.920 87
Forderungen gg. Primus Altgesellschafter 423 820
Sonstige Forderungen 146 297
5.489 1.204

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 5.489 (Vorjahr: TEUR 1.204) setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Forderungen gegen die Primus Altgesellschafter (Vorgesellschafter) in Höhe von TEUR 423 (Vorjahr: TEUR 820) und Darlehen in Höhe von TEUR 4.920 (Vorjahr: TEUR 87) im Wesentlichen gegenüber andere Immobiliengesellschaften.

D.11 Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte

in TEUR 31. Dez 21 31. Dez 20
Anzahlungen auf Grundstücke 14.000 16.000
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 218 208
Verrechnungskonten 137 0
Vorsteuer 70 73
Übrige 591 563
15.016 16.844

Bei den Anzahlungen auf Grundstücken in Höhe von TEUR 14.000 (Vorjahr: TEUR 16.000) handelt es sich um Anzahlungen auf Grundstücke, bei denen noch kein Nutzen-Lasten-Wechsel eingetreten ist.

D.12 Ertragsteueransprüche

Bei den Ertragsteueransprüchen in Höhe von TEUR 1.017 (Vorjahr: TEUR 819) handelt es sich um Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen in Höhe von TEUR 264 (Vorjahr: TEUR 41) und Körperschaftsteuerrückforderungen in Höhe von TEUR 752 (Vorjahr: TEUR 771) gegen inländische Finanzbehörden.

D. 13 Kasse und Bankguthaben

Die liquiden Mittel in Höhe von TEUR 61.730 (Vorjahr: TEUR 37.215) umfassen lediglich Guthaben bei Kreditinstituten. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau der Finanzierungstätigkeit und wird in der Kapitalflussrechnung näher erläutert. Die flüssigen Mittel unterliegen, aufgrund der Finanzierung der Projekte durch Banken, Verfügungsbeschränkungen in Höhe von TEUR 40.442 (Vorjahr: TEUR 22.374). Hierbei handelt es sich um durch Kreditgeber bestimmte Verwendungsbeschränkungen.

D.14 Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 25 ist durch den Gesellschafter ASG Curatio Invest B.V., Amsterdam/Niederlande, in Höhe von 100,00 %, eingezahlt worden. Zum 31. Dezember 2018 wurde das gezeichnete Kapital in insgesamt 25.000 Gesellschaftsanteile im Nennwert von jeweils EUR 1,00 aufgeteilt.

Der Gewinnvortrag umfasst die von den in den Konzernabschluss eingehenden Gesellschaften erwirtschafteten Gewinne bzw. Verluste in Höhe von TEUR 11.666 (Vorjahr: Gewinnvortrag von TEUR 2.548).

D.15 Finanzverbindlichkeiten

in TEUR 31. Dez 21 31. Dez 20
Langfristig
Darlehen 119.725 85.793
Zinsen 1 4
Disagio 0 -74
119.726 85.723
Kurzfristig
Darlehen 107.488 45.248
Zinsen 3 9
107.491 45.257
227.217 130.980

Die Finanzverbindlichkeiten betreffen mit TEUR 177.217 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten des Konzerns sowie mit TEUR 50.000 ein Corporate-Darlehen (Cello-Darlehen) und unterliegen grundsätzlich branchenüblichen in den betreffenden Verträgen geregelten Covenant-Vereinbarungen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um Bankfinanzierungen, die durch Grundschulden besichert sind (Senior Loans).

D.16 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

in TEUR 31. Dez 21 31. Dez 20
Langfristig
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 87.789 84.187
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 5.151 5.419
Verbindlichkeiten gegen Vorgesellschafter 320 1.060
Nachrangdarlehen 102 341
93.361 91.007
Kurzfristig
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 8.453 1.940
Verbindlichkeiten gegen Vorgesellschafter 2.501 15.604
Nachrangdarlehen 0 4.833
Minderheiten IFRS Ausweis 990 704
11.944 23.081
105.306 114.088

Die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus einem Darlehen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von TEUR 87.789 (Vorjahr: TEUR 84.187). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Zinsen. Die Verbindlichkeiten werden nur im Falle eines Gesellschafterwechsels fällig und sind nachrangig. Die Zinsen für die Darlehen wurden mit einem gewichteten Durchschnittszinssatz von 4,81 % berechnet. Weiterhin enthalten die langfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten die fixe Kaufpreisverbindlichkeit gegenüber der WH Group GmbH (vormals: Wirtschaftshaus AG) in Höhe von TEUR 5.151 (Vorjahr: TEUR 5.419).

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Gesellschaften des Primus Vorgesellschafters (TEUR 2.501, Vorjahr: TEUR 15.604) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (TEUR 8.453, Vorjahr: TEUR 1.940).

D.17 Sonstige Rückstellungen

in TEUR 31. Dez 21 31. Dez 20
Kurzfristig
Aufbewahrungsrückstellungen 17 17
Rückstellung für Rechtstreitigkeiten 0 0
Sonstige Rückstellungen 17 17

Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Aufbewahrung in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 17).

Aus Wesentlichkeitsgründen wurde auf eine Entwicklung der Rückstellungen verzichtet.

D.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 4.516, Vorjahr: TEUR 21.951) umfassen Verbindlichkeiten aus allgemeinem Leistungsverkehr und der Erschließung und damit verbundene Transaktionskosten zum Stichtag. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden für alle Berichtszeiträume als kurzfristig eingestuft.

D.19 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten

in TEUR 31. Dez 21 31. Dez 20
Kurzfristig
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.867 5.852
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 2.304 1.919
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer 303 1.624
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 35 46
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 3.238 3.857
Sonstige Abgrenzungen 31.137 17.697
41.883 30.996

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von TEUR 4.867 (Vorjahr: TEUR 5.852) betreffen im Wesentlichen Anzahlungen für Vermittlungsobjekte, die in der Zukunft zeitpunktbezogen realisiert werden.

Die sonstigen Abgrenzungen in Höhe von TEUR 31.137 (Vorjahr: TEUR 17.697) umfassen unter anderem Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen von TEUR 29.289 (Vorjahr: TEUR 6.112) sowie für Abschlusskosten in Höhe von TEUR 819 (Vorjahr: TEUR 427). Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Einzahlungen von Mitarbeitern der Gesellschaft im Rahmen der langfristigen Vergütungsvereinbarungen. Bei diesen handelt es sich um Verpflichtungen aus langfristigen Vergütungszusagen. Die Verbindlichkeiten werden nur im Falle eines Gesellschafterwechsels fällig und sind nachrangig.

D.20 Ertragsteuerverbindlichkeiten

Die kurzfristigen Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 11.204 (Vorjahr: TEUR 4.014) betreffen im Wesentlichen mit TEUR 5.797(Vorjahr: TEUR 2.576) Gewerbesteuerverpflichtungen und mit TEUR5.407 (Vorjahr: TEUR 1.438) Körperschaftsteuerverpflichtungen.

D.21 Latente Steuern

Die latenten Steuern werden auf der Basis der einzelnen Steuersätze ermittelt, die für die einzelnen Gesellschaften zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Aktive und passive latente Steuern werden je Gesellschaft bzw. je Organkreis miteinander saldiert. Im Übrigen werden die zum Abschlussstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerlichen Vorschriften zur Bewertung der latenten Steuern herangezogen.

Es bestehen gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der APE Plan u. Projekt Holding und der APE Bad Staffelstein GmbH & Co. KG in Summe in Höhe von TEUR 2.384 (Vorjahr: TEUR 3.048), die nicht zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Die daraus resultierenden aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 381 werden als nicht nutzbar angesehen und daher nicht aktiviert.

Grundsätzlich sind diese Verlustvorträge mit Gewinnen der Folgejahre verrechenbar. Nach aktueller Bewertung gehen wir nicht von einer Nutzung dieser Verlustvorträge aus.

Die aktiven und passiven latenten Steuern haben sich wie folgt verändert:

31. Dez 21 31. Dez 20
in TEUR Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Langfristige Vermögenswerte 0 2.178 0 861
- Immaterielle Vermögenswerte 0 1.334 0 0
- Sachanlagen 0 844 0 0
Kurzfristige Vermögenswerte 60.810 70.569 47.942 26.236
- Vorräte 60.810 3.495 47.942 137
- Forderungen 0 67.074 0 26.099
Langfristige Schulden 40 1.300 747 183
- Finanzverbindlichkeiten 40 1.300 747 183
- Rückstellungen 0 0 0 0
Kurzfristige Schulden 1.259 0 53 34.146
- Übrige kurzfristige Schulden 1.259 0 53 34.146
62.109 74.047 48.742 61.426
Verlustvorträge 5.852 - 4.336
Bruttobetrag 67.961 74.047 53.078 61.426
Saldo -62.103 -62.103 -48.626 -48.626
Bilanzausweis 5.858 11.944 4.452 12.800

Die Saldierung wurde hierbei je Steuersubjekt vorgenommen und nur insoweit dies gleichartige Steuerarten betrifft und die übrigen Voraussetzungen des IAS 12.71 erfüllt sind.

E Anhangangaben zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung

E.1 Umsatzerlöse

Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse nach Erlösart ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

in TEUR 01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
Provisionserlöse 875 14.834
Erlöse Projektentwicklung 247.958 190.816
Erlöse aus Vermietung 8.830 3.616
Sonstige Leistungen 37 266
257.700 209.532

Bei den Erlösen aus Vermietung handelt es sich Einnahmen aus fertiggestellten und vermieteten Wohnungseinheiten, bei welchen der zivilrechtliche Eigentumsübertrag noch nicht erfolgte. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen sehr kurzen Zeitraum. Der Konzern beabsichtigt keine langfristige Vermietung dieser Einheiten, so dass die Wohnungseinheiten im kurzfristigen Vermögen gezeigt werden. Längerfristige Mietverträge bestehen nicht bzw. beabsichtigt der Konzern diese nicht zu halten.

Der Zeitpunkt der Realisierung der Umsatzerlöse gliedert sich wie folgt:

in TEUR 31. Dez. 21 31. Dez. 20
Leistungsverpflichtungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden 912 15.100
Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden 247.958 190.816
248.870 205.916

Provisionserlöse

Die Erlöse aus Vermittlungstätigkeiten werden zeitpunktbezogen erfasst. Der Zeitpunkt der Erfassung der Erlöse erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Vertragsgestaltung. Der relevante Zeitpunkt ist entweder der (notarielle) Abschluss des Kaufvertrags zwischen Bauträger und Käufer oder die Zahlung des Käufers an den Bauträger.

Erlöse aus Projektentwicklung

Mit Abschluss eines Forward Sales-Vertrages und dem Anfall von Baukosten beginnt die Gesellschaft mit der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung. Im Jahr 2021 wurden für Entwicklungsprojekte unterschiedliche Forward Sales-Verträge abgeschlossen und Baukosten aufgewandt, welche wesentlich zu den Erlösen aus Projektentwicklung beitrugen, u.a.:

Projekt Solingen (TEUR 19.180 Erlöse aus Projektentwicklung für das laufende Geschäftsjahr),

Projekt Schiffdorf (TEUR 18.981 Erlöse aus Projektentwicklung für das laufende Geschäftsjahr),

Projekt Gevelsberg BA 1 (TEUR 17.571 Erlöse aus Projektentwicklung für das laufende Geschäftsjahr),

Projekt Meiningen (TEUR 14.460 Erlöse aus Projektentwicklung für das laufende Geschäftsjahr).

In Bezug auf die Erlöse aus Projektentwicklung, hat das Unternehmen erhebliche ausstehende Leistungsverpflichtungen, die noch nicht erfüllt sind. Die Erfüllung der verbleibenden Leistungsverpflichtungen wird in der Regel mit dem Entwicklungsfortschritt des zugrunde liegenden Immobilienvermögens verbucht. Dieser Entwicklungsfortschritt wird mit signifikanten Managementannahmen gemessen, wie unter Abschnitt C.3 beschrieben. Die Verträge mit den Kunden bestimmen die Zahlungsbedingungen auf der Grundlage der Fertigstellung von Teilarbeiten nach den Vorgaben der MaBV ("baurechtliche Gewerke"). Der Bautenstand dieser Teilarbeiten wird in der Regel von externen Experten oder den Kunden selbst bestätigt. Die ausstehenden Leistungsverpflichtungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Fertigstellung der Immobilien und beinhalten in der Regel keine Rückgabeverpflichtungen oder ähnliche Verpflichtungen des Unternehmens, sondern nur die gesetzlichen Gewährleistungen. Zum 31. Dezember 2021 bestehen ausstehende Leistungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 202.070 (Vorjahr: TEUR 204.265), für welche auch noch keine Anzahlung erhalten wurde, so dass es sich um nicht bilanzierte schwebende Geschäftsteile handelt. Die verbleibenden Leistungsverpflichtungen werden mit Baufortschritt erfüllt und die Umsätze entsprechend realisiert. Die typische Bauzeit der Carestone Group beträgt 1-3 Jahre.

Vertragsvermögenswerte

Der Zeitpunkt von Umsatzrealisierung, Rechnungsstellung und Zahlungseingang führt in der Bilanz zu noch nicht fakturierten, rechtlich nicht entstandenen Forderungen (Vertragsvermögenswerte) sowie Kundenvorauszahlungen, die jeweils zu Vertragsverpflichtungen zur Lieferung von Leistungen führen (Vertragsverbindlichkeiten). Bei den Entwicklungsaktivitäten des Konzerns werden die Beträge entsprechend dem Baufortschritt und der vereinbarten Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt, entweder in regelmäßigen Abständen oder bei Erreichen vertraglicher Meilensteine. In der Regel erfolgt die Abrechnung zeitlich nachgelagert zu der Umsatzrealisierung, was folglich zunächst zu einem Vertragsvermögenswert führt. Manchmal erhält der Konzern von Kunden Vorauszahlungen, bevor die Umsatzerlöse verbucht werden, was zu Vertragsverbindlichkeiten führt. Diese Aktiva und Passiva werden in der Konzernbilanz auf einer vertragsspezifischen Basis hinsichtlich vereinbarter Kundenvorauszahlungen am Ende jeder Berichtsperiode ausgewiesen. Die folgende Tabelle enthält Informationen über Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

In TEUR 31.Dez 2021 31. Dez 2020
Brutto - Vertragsvermögenswerte 207.270 193.039
Erhaltene Anzahlungen auf langfristige Vertragsvermögenswerte -114.295 -110.018
Netto - Vertragsvermögenswerte 92.975 83.021

In der Regel werden die Verträge mit Kunden durch externe Makler vermittelt. Die hierfür anfallenden Einzelkosten stellen Vertragsanbahnungskosten dar, welche abgegrenzt werden und gemäß dem jeweiligen Projektfortschritt aufgelöst werden. Im Berichtsjahr wurden TEUR 26.690 (Vorjahr: TEUR 17.836) an Vertragsanbahnungskosten aufgelöst. Zum Stichtag 31.12.2021 bestehen abgegrenzte Vertragsanbahnungskosten von TEUR 11.858 (Vorjahr: TEUR 7.416). Diese werden unter den Vorräten ausgewiesen.

E.2 Bestandsveränderung

Die Bestandsveränderungen umfassen die Veränderungen aus dem Verkauf von Projekten und dem Beginn der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung sowie die Erhöhung der Vorräte durch Aktivierung von Bau- und Konstruktionskosten.

E.3 Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen 19 0
Periodenfremde Erträge 17 343
Sonstige Erträge 4.093 3.841
4.129 4.184

Die sonstigen Erträge bestehen in Höhe von TEUR 2.898 (Vorjahr: TEUR 2.756) aus der Ausbuchung von Rechnungsabgrenzungen, in Höhe von TEUR 361 (Vorjahr: TEUR 400) aus der Verrechnung von Sachbezügen, in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr: TEUR 262) aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten und in Höhe von TEUR 317 (Vorjahr: TEUR 12) aus Weiterberechnungen.

E.4 Materialaufwand

Der Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus den andauernden Projektkosten. Diese betreffen neben den Grundstückskosten im Wesentlichen die Leistungen des Generalunternehmers. In kleineren Umfängen werden hier auch Nebenkosten für die Vermietung gezeigt.

E.5 Personalaufwand

Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
Löhne und Gehälter -10.453 -9.234
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -1.072 -970
-11.525 -10.204

An staatliche Rentenversicherungsträger wurden im Berichtsjahr Arbeitgeberbeiträge in Höhe von TEUR 485 geleistet (Vorjahr: TEUR 411).

Im Personalaufwand des Berichtsjahrs sind wie auch im Vorjahresabschluss, unverändert keine Aufwendungen aus langfristigen Vergütungen enthalten. Die langfristigen Vergütungen sehen eine Zahlung im Falle eines Gesellschafterwechsels vor. Die Höhe der Zahlung ist unter anderem von der zukünftigen Marktkapitalisierung der Carestone Group abhängig und ist daher als cash settled share based payment im Sinne des IFRS 2 einzustufen. Die zu erwartenden Zahlungen richten sich nach der erzielten Verzinsung des eingesetzten Kapitals der Mehrheitsgesellschafter und dem eingebrachten Betrag der Anspruchsberechtigten. Zusätzlich sind Sonderzahlungen im Fall eines Gesellschafterwechsels vereinbart. Die Vergütungen sind wesentlich von einem möglichen Gesellschafterwechsel und einer Wertsteigerung des Unternehmenswertes in den Jahren vor einem möglichen Gesellschafterwechsel abhängig. Da zum Bilanzstichtag nicht von einem Gesellschafterwechsel ausgegangen wird, erfolgte, wie auch im Vorjahr, keine Zuführung für diese Verpflichtung.

Die durchschnittliche Zahl der Angestellten beträgt 84 (Vorjahr: 74).

E.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

in TEUR 01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
Rechts- und Beratungskosten -3.610 -2.936
Werbe- und Reisekosten -1.299 -871
Provisionen und sonstige Vertriebskosten -1.133 -774
Forderungsverluste -917 -1.356
Fremdleistungen -685 -479
IT- und Telekommunikationskosten -698 -341
Kfz-Kosten -402 -435
Betriebsbedarf -333 -67
Versicherungen -322 -186
Reparatur- und Instandhaltungskosten -183 -123
Vertragsanbahnungskosten -143 -814
Nachlaufende Kosten -114 -112
Steuern -130 -29
Verluste aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten -77 -103
Spenden, Beiträge und Abgaben -39 -12
Nebenkosten des Geldverkehrs -35 -444
Periodenfremde Aufwendungen -20 -315
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen -178 -762
-10.318 -10.159

E.7 Abschreibungen

in TEUR 01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
Immaterielle Vermögenswerte -279 -760
Sachanlagen -944 -611
-1.223 -1.371

Es wurden keine Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen vorgenommen.

E.8 Finanzergebnis

in TEUR 01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
Erträge aus der Neubewertung von derivativen finanziellen Verbindlichkeiten 183 647
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 362 84
Finanzertrag 545 731
Aufwendungen aus der Neubewertung von KG-Anteilen -468 -11
Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen aus Darlehen -12.362 -4.126
Zinsen aus Gesellschafterdarlehen -3.752 -3.491
Finanzaufwendungen -16.582 -7.628
Finanzergebnis -16.037 -6.897

E.9 Ertragsteuern

in TEUR 01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
Ertragsteuern
Körperschaftsteuer (In- und Ausland) -4.649 -805
Gewerbesteuer -4.143 -1.269
Tatsächliche Ertragsteuern -8.792 -2.074
Latente Steuern 2.458 -765
-6.334 -2.839

Die dargestellte Tabelle zeigt die Überleitung des theoretischen Ertragsteueraufwands auf den tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand. Der Steuersatz der Gesellschaft in Höhe von 32,625 % (Vorjahr: 30,88 %) wurde als anzuwendender Steuersatz angewandt.

In Euro 01. Jan - 31. Dez 2021 01.Jan - 31. Dez 2020
Ertrag vor Steuern 15.552 7.757
Fiktiver Steueraufwand zu 32,625 % (Vorjahr: 30,88 %) -5.074 -2.418
Steuereffekte auf:
Unterschiede zu Steuersätzen -258 17
Aperiodische Effekte 53 0
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -608 -258
Steuereffekte aus Hinzurechnungen -125 0
Kürzung Einheitswert Grundbesitz 5 0
Steuerfreie Erträge 8 156
Ansatz und Bewertung der latenten Steuern -517 -497
Konsolidierungseffekte 0 98
Sonstige 182 64
Laufende Ertragsteuern -6.334 -2.839

F Andere Angaben

F.1 Finanzinstrumente

F.1.1 Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Zu den Finanzinstrumenten zählen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen in Bezug auf den Tausch bzw. die Übertragung finanzieller Vermögenswerte.

Die Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite hauptsächlich die flüssigen Mittel, die Forderungen und die übrigen Finanzanlagen. Auf der Passivseite enthalten die Finanzinstrumente im Wesentlichen die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten.

Der Bestand an Finanzinstrumenten wird in der Bilanz ausgewiesen. Die Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt das maximale Ausfallrisiko an. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallwahrscheinlichkeiten erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen abgedeckt.

F.1.2 Risikomanagement

Die Finanzierung der jeweiligen Projekte erfolgt in der Regel bezogen auf das jeweilige Projekt durch externe Bankenfinanzierungen. Das Risikomanagement erfolgt hier einzelfallbezogen. Die Entscheidungen zum Abschluss von Kreditverträgen werden entsprechend dem Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zunächst von der Geschäftsführung getroffen. Darüber hinaus ist entsprechend der Geschäftsordnung eine Freigabe durch Gesellschafter erforderlich. Die rechtliche und operative Abwicklung und Überwachung der Finanzierungen obliegt dem spezialisierten Team Recht/Finanzierung.

F.1.3 Liquiditätsrisikomanagement

Die Carestone Group arbeitet weitgehend mit zentralen Liquiditätsstrukturen, um Liquidität konzernweit zu bündeln und um unter anderem Liquiditätsengpässe auf Einzelgesellschaftsebene zu vermeiden. Die zentrale Liquidität wird monatlich ermittelt und zudem im Rahmen einer rollierenden 12-Monats-Planung durch einen Bottom-up-Prozess kalkuliert. Liquiditätsplanungen werden durch monatliche Stress-Szenarien ergänzt. Der Konzern finanziert die Immobilien grundsätzlich mittels besicherter Darlehen (Finanzverbindlichkeiten) und über Gesellschafterfinanzierungen bzw. Mezzaninekapital (sonstige finanzielle Verbindlichkeiten). Die Finanzverbindlichkeiten werden objektspezifisch aufgenommen, in aller Regel mittels Grundschulden besichert und beinhaltet branchenübliche Covernants. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stehen dem Konzern in der Regel ohne Besicherung zur Verfügung und sind langfristiger Natur bzw. nicht an ein konkretes Projekt gebunden. Im Rahmen der Projektrealisierung erfolgt die Finanzierung mittels Anzahlungen. Die Anzahlungen werden bei Erreichen bestimmter Projektfortschritten nachschüssig fällig und dürfen meist nur zweckgebunden werden.

Die Tabelle in F.1.4 enthält die Aufgliederung der Restlaufzeiten der nicht-derivativen Finanzverbindlichkeiten mit fester Laufzeit. Die Tabellen wurden auf Basis der nicht abgezinsten Cashflows der Finanzverbindlichkeiten zu dem Zeitpunkt aufgestellt, an dem der Konzern zur Zahlung aufgefordert werden kann. Die Tabelle enthält den Cashflow sowohl für die Zinsen als auch für die Tilgung. Zinszahlungen aus variabel verzinsten Positionen werden einheitlich mit dem letzten Zinsfixing vor dem Bilanzstichtag berechnet.

Den in den nachstehenden Tabellen dargestellten, maximal zu leistenden Auszahlungen stehen in den gleichen Perioden jeweils - hier nicht aufgeführte - vertraglich fixierte Einzahlungen gegenüber (zum Beispiel aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), durch die die angegebenen Zahlungsmittelabflüsse in wesentlichem Umfang abgedeckt werden.

F.1.4 Laufzeitenanalyse der finanziellen Verbindlichkeiten

Die folgende Tabelle fasst die vertraglich vereinbarten Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzverbindlichkeiten zusammen:

in TEUR Buchwert 31. Dez 21 2022 2023-2025 >2025
Finanzverbindlichkeiten 227.217 104.720 96.613 56.207
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 105.306 0 109.731 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.516 4.516 0 0
in TEUR Buchwert 31. Dez 2020 2021 2022-2024 >2024
Finanzverbindlichkeiten 130.980 45.256 77.704 8.020
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 114.088 23.082 6.819 84.187
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.951 21.951 0 0

Darüber hinaus ist die Liquiditätsversorgung ausreichend sichergestellt, auch wegen der vorhandenen Kassenbestände und der verfügbaren Guthaben bei Kreditinstituten sowie der freien, ungenutzten Barkreditlinien.

Bei den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Gesellschafterfinanzierungen, welche keine feste Laufzeit besitzen. Für diese wurde für Zwecke der obigen Tabelle unterstellt, dass diese zu Beginn des zweiten Laufzeitbandes inkl. aufgelaufener Zinsen getilgt werden.

F.1.5 Ausfallsrisikomanagement

Ausfallrisiken ergeben sich in der Carestone Group aus dem operativen Geschäft sowie aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten.

Das Risikomanagement erfolgt bei Carestone im operativen Geschäft durch die laufende Überwachung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer finanzieller Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und Vertragsvermögenswerte. Bei Feststellung von objektiven Anzeichen für eine Wertminderung, werden für die betreffenden Vermögenswerte einzelfallbezogen Wertberichtigungen vorgenommen. Hierbei wird der geschätzte und diskontierte Erlös aus etwaigen Sicherheiten gegengerechnet.

Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten. Das tatsächliche Ausfallrisiko ist jedoch aufgrund der zugunsten der Carestone Group bestellten Sicherheiten und der guten Bonität der Auftraggeber geringer.

Die Carestone Group erhält branchenübliche Sicherheiten zur Besicherung von Vertragserfüllung und Gewährleistung durch Nachunternehmer oder zur Besicherung von Vergütungsansprüchen. Unter anderem werden hierbei Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Zahlungsbürgschaften hereingenommen. Bezüglich der Ausfallrisiken prüft die Carestone Group bei allen hereingenommenen Avalen die Bonität des Sicherheitengebers. Die Carestone Group bedient sich bei der Bonitätsbeurteilung so weit wie möglich externer Spezialisten (beispielsweise Rating-Agenturen). Die Angabe von beizulegenden Zeitwerten der erhaltenen Sicherheiten ist nicht erfolgt, da eine verlässliche Ermittlung regelmäßig nicht möglich ist.

Die überfälligen Forderungen über 90 Tage betreffen zum größten Teil einen Provisionsanspruch, der gerichtsanhängig ist. Der Konzern sieht finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder Vertragsvermögenswerte mit einer Überfälligkeit von 90 Tagen und mehr als Kreditausfall an. Zudem gilt ein Kunde generell als Kreditausfall, wenn über das entsprechende Vermögen eine Insolvenz eröffnet wurde oder mangels Masse eine solche Eröffnung gar nicht erst erfolgt.

Es wurden grundsätzlich keine Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und Vertragsvermögenswerten aus dem Projektentwicklungsgeschäft und dem sonstigen Grundstückgeschäft unterstellt. Grund hierfür ist, dass die Forderung zumeist durch Grundvermögen gesichert sind sowie der Umstand, dass der Carestone-Konzern nur an Auftraggeber mit erstklassiger Bonität verkauft.

Für die finanziellen Vermögenswerte, welche am Stichtag 90 Tage und mehr überfällig sind, bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden. Die Forderungen sind durch grundpfandähnliche Rechte sowie weitere Aussonderungsrechte besichert. Aktuell wird die Verwertung der Sicherheiten vorangetrieben. Der Wert des beizulegenden Zeitwerts der Sicherheiten liegt nach einer aktuellen Schätzung über dem Wert der Forderungen der Gläubiger im ersten Rang und der Forderungen von Carestone.

Im Folgenden werden die überfälligen, finanziellen Vermögenswerte dargestellt:

31. Dez 21
in TEUR Bis zu 30 Tagen 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage Über 90 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 773 408 74 4.900
31. Dez 20
in TEUR Bis zu 30 Tagen 31 bis 60 Tage 61 bis 90 Tage Über 90 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.064 59 60 5.261

Die überfälligen Forderungen bestehen gegen eine Schuldnerin, welche wesentliches Grundvermögen ausweist.

Wertberichtigungen wurden ausschließlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Diese werden nachfolgend dargestellt:

in TEUR 31. Dez 21 31. Dez 20
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Bruttobetrag 7.712 10.322
Wertberichtigung -840 -500
Nettobetrag 6.872 9.822
in TEUR 01. Jan 2021 - 31. Dez 2021 01. Jan 2020 - 31. Dez 2020
Wertberichtigungen
Stand 01.01. 500 0
Zuführungen 340 500
Stand 31.12. 840 500

Hinsichtlich der weder überfälligen noch wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte liegen derzeit keine Hinweise auf einen bonitätsbedingten Wertberichtigungsbedarf vor, so dass alle Vermögenswerte in Stufe zwei eingeordnet werden.

F.1.6 Management von Zinsrisiken

Das Zinsänderungsrisiko in der Carestone Group besteht aufgrund von Schwankungen der Marktzinsen im Wesentlichen aus kurz- und langfristigen Finanzanlagen und Verbindlichkeiten. In Abhängigkeit von der Marktlage wird diesem Risiko mit einer Mischung aus fest und variabel verzinslichen Finanzinstrumenten begegnet. Das Risiko wird nicht separat gesteuert, da in der Regel die Fremdfinanzierung kurzfristig durch Zahlungen der Erwerber abgelöst werden.

Änderungen der Marktzinssätze von nicht derivativen Finanzinstrumenten mit festem Zinssatz wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn sie zum Verkehrswert angesetzt sind. Aus diesem Grund unterliegen alle fest verzinslichen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente nicht den in IFRS 7 definierten Zinsänderungsrisiken.

Die Darlehen betreffen vorwiegend festverzinsliche Darlehen. Dadurch ergeben sich keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken. Somit wird auf eine diesbezügliche Sensitivitätsanalyse verzichtet.

F.1.7 Kapitalrisikomanagement

Die Carestone Group steuert ihr Kapital, um zu gewährleisten, dass sämtliche Konzernunternehmen weiterhin ihr Geschäft unter der Prämisse der Unternehmensfortführung betreiben können. Durch die bedarfsweise Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital werden die Kapitalkosten so gering wie möglich gehalten. Diese Maßnahmen dienen der Sicherung der bestmöglichen Bonitätsbewertung und einer Maximierung der Erträge der Anteilseigner.

Die Kapitalstruktur des Konzerns setzt sich aus den in der Bilanz ausgewiesenen lang- und kurzfristigen Schulden abzüglich der flüssigen Mittel und dem bilanziellen Eigenkapital zusammen. Die Kapitalstruktur des Konzerns wird regelmäßig beurteilt und die risikoadäquaten Kapitalkosten werden berücksichtigt.

Die Gesamtstrategie des Kapitalrisikomanagements hat sich im laufenden Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Der Konzernabschluss ist gekennzeichnet durch die Erwerbseffekte der Vorjahre, die dazu führen, dass künftige Ergebnisse im Rahmen der PPA und durch den Ausweis eines Geschäfts- oder Firmenwerts vorweggenommen wurden.

Dieses Vorgehen ist nach IFRS 3 notwendig (sog. Erwerbsbilanzierung). Diese Erwerbsbilanzierung führt zu einer starken Verzerrung zwischen der Ertragsrealisierung und den Cashflows aus den einzelnen Projekten. Zudem ist die Erwerbsbilanzierung im Rahmen des IFRS 3 stark ermessensbehaftet und gibt zwar das Ergebnis für den Konzern als Ganzes zutreffend wieder, nicht aber jenen für ein einzelnes Objekt. Um das wirtschaftliche Ergebnis je Einzelprojekt darstellen zu können, wird ein um Erwerbseffekte bereinigtes Ergebnis dargestellt. Hierbei wurden die Folgeeffekte aus der erwerbsbedingten Bewertung der Vertragsvermögenswerte, des Vorratsvermögens und der vorteilhaften Vertriebskontrakte in der Gewinn- und Verlustrechnung bereinigt. Zudem wurden in der Bilanz die entsprechenden Aufdeckungen von stillen Reserven und der verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert vollständig eliminiert, da diese ausschließlich erwerbsbezogen sind und lediglich Bewertungseffekte darstellen.

Zudem wird die Carestone-Gruppe in erheblichem Umfang durch den Gesellschafter finanziert. Zusätzlich zur Kapitalrücklage erfolgt diese Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen, die nach den Regelungen des IAS 32 als Fremdkapital zu qualifizieren sind.

Diese Darlehen sehen allerdings eine nachrangige Bedienung der Zins- und Tilgungsleistungen vor. Zudem werden Zinsen thesauriert und stellen damit keinen Zahlungsmittelabfluss dar. Dementsprechend sind diese Gesellschafterdarlehen aus Sicht der Geschäftsführung für die Zwecke einer wirtschaftlichen Sicht der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wie Eigenkapital zu betrachten und die entsprechenden Folgeeffekte als Gewinnverwendung zu sehen und daher nicht ergebniswirksam zu erfassen. Die Darlehenszinsen wurden daher auch in der wirtschaftlichen Gewinn- und Verlustrechnung bereinigt.

Die sich durch die Bereinigung dieser Vorgänge ergebenden Effekte sind im Folgenden dargestellt.

Die Bereinigung entspricht nicht den international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften, wie sie in der EU anzuwenden sind. Die Bereinigungen ermöglichen es allerdings aus Sicht der Geschäftsführung, ein wirtschaftliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 darzustellen.

Zum optimalen Management des Kapitals verwendet die Gesellschaft das wirtschaftliche Konzerneigenkapital, welches sich aus dem Konzerneigenkapital nach IFRS zuzüglich der nachrangigen Gesellschafterdarlehen und deren Zinsen abzüglich der Bewertungseffekte aus der Purchase Price Allocation ergibt. Dieses beträgt im Geschäftsjahr TEUR 113.886 (Vorjahr: TEUR 94.022) und setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31. Dez 21 31. Dez 20
Konzernergebnis vor Steuern (EBT) 15.547 7.757
Eliminierung PPA Effekte 9.351 9.716
Eliminierung Gesellschafterzinsen 3.752 3.491
Kaufpreisminderung aus Betriebsprüfung 0 182
Wirtschaftliches Konzernergebnis vor Steuern (EBT) 28.650 21.146
Eigenkapital nach IFRS 67.358 58.240
Gesellschafterdarlehen 87.789 84.187
Geschäftsführerdarlehen 2.833 2.279
Kaufpreisminderung aus Betriebsprüfung 0 182
Summe 157.980 144.888
Erwerbseffekte * -44.094 -50.866
Wirtschaftliches Eigenkapital 113..886 94.022

* Die Erwerbseffekte betreffen im Wesentlichen die Verrechnung des Goodwill, der stillen Reserven sowie korrespondierende passive latente Steuern.

F.1.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten

Die nachfolgende Tabelle stellt die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien und Klassen mit ihren Buchwerten und ihren beizulegenden Zeitwerten dar. Dabei wurden die Klassen von Finanzinstrumenten entsprechend der Bilanzgliederung ausgerichtet.

Aufgrund der Anwendung des IFRS 16 ist für das laufende Jahr eine Angabe des Zeitwertes für Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 7 nicht erforderlich. Sie gehören keiner Bewertungskategorie des IFRS 9 an, dennoch handelt es sich bei Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 grundsätzlich um Finanzinstrumente.

in TEUR
Aktiva Summe fortgeführte Anschaffungskosten beizulegender Zeitwert erfolgsneutral beizulegender Zeitwert erfolgswirksam beizulegender Zeitwert 31.Dez 2021
Langfristige übrige Finanzanlagen
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 5.679 5.679 0 0 5.679
Langfristige Finanzforderungen
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 567 567 0 0 567
kurzfristige Finanzforderungen
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 100 100 0 0 100
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 6.872 6.872 0 0 6.872
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 5.489 5.489 0 0 5.489
Kassen und Bankguthaben
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 61.730 61.730 0 0 61.730
Passiva
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 119.726 119.726 0 0 118.704
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzieller Sicherungsbeziehung FVPL 0 0 0 0 0
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 93.361 93.361 0 0 94.109
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 107.491 107.491 0 0 107.573
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 4.516 4.516 0 0 4.516
Kurzfristige Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 11.344 11.344 0 0 11.098
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzieller Sicherungsbeziehung FVPL 601 0 0 601 601
Aggregiert nach Bewertungskategorie IFRS 9
Eigenkapitalinstrumente - FVPL 0 0 0 0 0
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 80.437 80.437 0 0 80.437
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzieller Sicherungsbeziehung FVPL 601 0 0 601 601
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 336.439 336.439 0 0 336.000

Erläuterungen der Abkürzungen:

fortgef. AHK - fortgeführte Anschaffungskosten

FVPL - beizulegender Zeitwert erfolgswirksam (Fair value through profit or loss)

FVOCI - beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (Fair value through other comprehensive income)

in TEUR
Aktiva Summe fortgeführte Anschaffungskosten beizulegender Zeitwert erfolgsneutral beizulegender Zeitwert erfolgswirksam beizulegender Zeitwert 31.Dez 2020
Langfristige übrige Finanzanlagen
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 5.400 5.400 0 0 5.400
Langfristige Finanzforderungen
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 121 121 0 0 121
kurzfristige Finanzforderungen
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 101 101 0 0 101
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 9.822 9.822 0 0 9.822
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 1.204 1.204 0 0 1.204
Kassen und Bankguthaben
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 37.215 37.215 0 0 37.215
Passiva
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 85.724 85.724 0 0 85.724
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzieller Sicherungsbeziehung FVPL 0 0 0 0 0
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 91.006 91.006 0 0 91.006
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 45.256 45.256 0 0 45.256
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 21.951 21.951 0 0 21.951
Kurzfristige Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 22.378 22.378 0 0 22.378
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzieller Sicherungsbeziehung FVPL 704 0 0 704 704
Aggregiert nach Bewertungskategorie IFRS 9
Eigenkapitalinstrumente - FVPL 0 0 0 0 0
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 53.862 53.862 0 0 53.862
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzieller Sicherungsbeziehung FVPL 704 0 0 704 704
sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 266.315 266.315 0 0 266.315

Erläuterungen der Abkürzungen:

fortgef. AHK - fortgeführte Anschaffungskosten

FVPL - beizulegender Zeitwert erfolgswirksam (Fair value through profit or loss)

FVOCI - beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (Fair value through other comprehensive income)

Für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente erfolgt eine Einstufung in drei Bewertungshierarchieebenen, deren Level die Marktnähe der bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes einbezogenen Daten widerspiegelt. Level 1 beinhaltet Finanzinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte anhand von notierten Preisen auf aktiven Märkten ermittelt werden können. In Level 2 werden die beizulegenden Zeitwerte anhand von direkt oder indirekt am Markt beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Finanzinstrumente werden in Level 3 eingeordnet, wenn deren beizulegende Zeitwerte nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Faktoren beruhen. In den Fällen, in denen verschiedene Eingangsfaktoren für die Bewertung maßgebend sind, wird der beizulegende Zeitwert dem Hierarchielevel zugeordnet, das dem Eingangsparameter des niedrigsten Levels entspricht.

Die Carestone Group erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Derartige Umgliederungen lagen weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr vor.

Die Carestone Group hat ausschließlich kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (KG-Anteile), welche Level 3 zugeordnet sind. Diese betragen im Berichtsjahr TEUR 601 (Vorjahr: TEUR 704).

Finanzinstrumente, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber erst im Anhang angegeben ist, sind ebenfalls in eine dreistufige Fair Value-Hierarchie eingeordnet.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten, den sonstigen kurzfristigen Forderungen sowie den liquiden Mitteln entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die Fair Values der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der mit diesen Bilanzposten verbundenen Zahlungen. Hierbei wird unterstellt, dass die vertraglichen Zinsen im Wesentlichen den Marktwerten entsprechen und daher der Fair Value den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht.

Da einzelne Parameter der derivativen Finanzinstrumente nicht direkt aus Marktwerten herleitbar sind, handelt es sich bei alle Finanzinstrumenten des Konzerns um Level 3-Bewertungen.

Die Verbindlichkeiten aus Earn-Out, die unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden, betreffenden Projekterfolg des Projektes Hohenstein, an welchen der Verkäufer zu einem Drittel des Gewinns nach Steuern zu beteiligen ist. Bei der Schätzung dieses Gewinnes wurden insbesondere zukünftige Baukosten geschätzt.

Die Verbindlichkeiten aus den kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Kündigungsrechte gem. § 161 HGB i.V.m. § 723 BGB von nicht beherrschenden Gesellschaftern von diversen Personengesellschaften des Konzerns. Den Gesellschaftern steht grundsätzlich ein Kündigungsrecht zu, welches für den Konzern eine Stillhalteverpflichtung im Rahmen einer put Option zu deuten ist. Diese Stillhalteverpflichtung wurde bei Begebung (Erstkonsolidierung der jeweiligen Gesellschaft) mit dem jeweiligen beizulegenden Zeitwert bewertet. Für Zwecke der Folgebewertung wird dieser Ansatz ergebniswirksam in Höhe des jeweiligen IFRS Ergebnis je Gesellschaft fortgeschrieben.

Die Erträge und Aufwendungen aus den Finanzinstrumenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Aus der Folgebewertung
2021 Zinsen zum Fair value Währungsumrechnung Wertberichtigung Wertaufholung
in TEUR
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 363 0 0 -840 0
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzieller Sicherungsbeziehung FVPL 0 -286 0 0 0
Sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK -16.114 0 0 0 0
-15.751 -286 0 -840 0
2021
in TEUR Abgang Nettoergebnis 2021
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 0 -477
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzieller Sicherungsbeziehung FVPL 0 -286
Sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 0 -16.114
0 -16.877
Aus der Folgebewertung
2020 Zinsen zum Fair value Währungsumrechnung Wertberichtigung Wertaufholung
in TEUR
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 84 0 0 -500 0
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzieller Sicherungsbeziehung FVPL 0 636 0 0 0
Sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK -7.617 0 0 0 0
-7.533 636 0 -500 0
2020
in TEUR Abgang Nettoergebnis 2021
Gehalten zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows, Schuldinstrumente - fortgef. AHK 0 -416
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzieller Sicherungsbeziehung FVPL 0 636
Sonstige finanzielle Schulden - fortgef. AHK 0 -7.617
0 -7.397

4.2 Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung ist nach den Mittelveränderungen aus laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. In der Mittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit werden alle zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge sowie das Ergebnis aus Anlagenabgängen bereinigt.

Die Mittelveränderungen aus Investitionstätigkeit sind überwiegend durch den Erwerb von Tochterunternehmen gekennzeichnet. Dieser wurde durch eine Aufnahme von liquiden Mitteln beim Gesellschafter finanziert. Zudem wurden verschiedene Projekte sowie deren Baufortschritt durch externe Kapitalgeber finanziert.

Wesentliche nicht zahlungswirksame Transaktionen haben sich aus der Thesaurierung der Zinsen für Gesellschafterdarlehen TEUR 3.752 (Vorjahr: TEUR 3.491) verursacht.

Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten einschließlich Veränderungen durch Cashflows und nicht zahlungswirksamen Veränderungen:

Nicht zahlungswirksame Änderungen
in TEUR 31. Dez 20 Cashflows Erwerb von Vermögenswerten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 176.730 36.358 0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 45.256 59.101 2.951
Nicht zahlungswirksame Änderungen
in TEUR aus Fremdwährungsumrechnung Fair Value Veränderungen 31. Dez 21
Langfristige Finanzverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 213.088
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 183 107.491
Nicht zahlungswirksame Änderungen
in TEUR 31. Dez 19 Cashflows Erwerb von Vermögenswerten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 83.808 82.177 11.401
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 22.304 -2.489 26.088
Nicht zahlungswirksame Änderungen
in TEUR aus Fremdwährungsumrechnung Fair Value Veränderungen 31. Dez 2020
Langfristige Finanzverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 -656 176.730
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 -647 45.256

Die flüssigen Mittel betragen zum 31. Dezember 2021 TEUR 61.730 (Vorjahr: TEUR 37.215), von denen ein Teilbetrag von TEUR 40.442 (Vorjahr: TEUR 22.374) Verfügungsbeschränkungen unterliegt. Der Finanzmittelfonds umfasst ausschließlich die flüssigen Mittel laut Bilanz.

F.3 Angaben zu nahestehenden Personen

F.3.1 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Direktes Mutterunternehmen der Carestone Group GmbH ist die ASG Curatio li S.a.rl, Luxemburg/ Luxemburg, und oberstes Mutterunternehmen die Activum SG Funds V L.P Luxemburg/Luxemburg. Die Carestone Group wird nicht in einen anderen Konzernabschluss einbezogen, da oberhalb der Gesellschaft kein Gesellschafter einen Konzernabschluss aufstellt.

Die Finanzverbindlichkeiten an die Gesellschafter werden mit einem Zinssatz von 7 % verzinst.

Die Vergütung der Geschäftsführung betrifft im Wesentlichen laufende Gehaltszahlungen (TEUR 2.179). Zudem wurde für Führungskräfte, wozu unter anderem auch die Geschäftsführung zählt, eine langfristige Vergütung vereinbart. Diese wird im Falle eines Gesellschafterwechsels fällig und ist bezüglich der Vergütungshöhe von der erzielten Marktkapitalisierung abhängig. Interessenkonflikte traten bei Mitgliedern der Geschäftsführung nicht auf.

Die Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

31. Dez 21 31. Dez 20
in TEUR
Forderungen Geschäftsführer
Finanzforderungen 1 26
Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 0 0
1 26
Forderungen Gesellschafter *
Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 337 252
Finanzforderungen 54 327
390 579
Verbindlichkeiten Geschäftsführer
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4 27
Sonstige Verbindlichkeiten 2.917 1.479
2.921 1.506
Verbindlichkeiten Gesellschafter *
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 327 327
Finanzverbindlichkeiten 92.944 89.598
93.271 89.925
Aufwendungen Geschäftsführer
Personalaufwendungen 2.169 1.736
2.169 1.736
Aufwendungen Gesellschafter *
Sonstige betriebliche Aufwendungen 159 378
Finanzaufwand 3.903 3.639
4.062 4.017
Aufwendungen sonstige nahestehende Personen **
Sonstige betriebliche Aufwendungen (Zahlungen) 729 156
729 156
Erträge Geschäftsführer
Finanzertrag 0 1
0 1
Erträge Gesellschafter *
Sonstige betriebliche Erträge 0 0
Finanzertrag 10 7
10 7
103.563 97.953

* Gesellschafter betreffen WH Group und ASG Curatio.
** Sonstige nahestehende Personen enthalten Angehörige von Geschäftsführern der Carestone Group GmbH.

F.3.2 Beziehungen zu nicht-konsolidierten verbundenen Unternehmen

Im Berichtjahr wurden drei Beteiligungen an verbundenen Unternehmen aufgrund von untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert. Hierbei handelt es sich um die Carestone Mommenheim GmbH, die Haus Linde Senioren- und Pflegeheim GmbH und die CCS-Cook & Clean Service GmbH. Die wesentlichen Finanzinformationen zu diesen Gesellschaften können der Anteilsbesitzliste entnommen werden.

F.4 Befreiungswahlrechte nach § 264 Abs. 3 HGB

Alle Gesellschaften, die im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, bis auf die Cares- tone Service GmbH und die WI-IMMOService GmbH, machen von der Befreiung von der Pflicht zur Prüfung, der Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts sowie der Offenlegung nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Die dazu notwendigen Beschlüsse der Gesellschafter sind beim Bundesanzeiger offengelegt.

F.5 Bestellobligo

Aus Ankaufverträgen bestehen zum Stichtag 31.12.2021 Zahlungsverpflichtungen für Immobilien in Höhe von TEUR 47.185 (Vorjahr: TEUR 98.063). Hierbei handelt es sich ausschließlich um solche Immobilien, die für Dritte entwickelt werden sollen.

F.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht in der Ukraine Krieg. Für die Carestone Group ergeben nach dem bisherigen Kenntnisstand keine wesentlichen Auswirkungen.

Im Jahr 2021 wurde in einem umfassenden und professionell begleiteten Prozess ein weiterer Portfolioverkauf von neun Neubau- und Bestandsprojekten mit rd. 1.000 Pflegeeinheiten mit einem Volumen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich vorbereitet und im ersten Quartal 2022 vollzogen.

F.7 Angaben nach HGB

F.7.1 Namen und Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen

Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens, die Carestone Group GmbH, wird durch die Herren Dr. Karl Reinitzhuber (Co-CEO/CFO), Ralf Licht (Chief Development Officer), Sandro Pawils (Chief Sales Officer) und Hermann Deres (Chief Financial Officer) gebildet.

Die für das Berichtjahr bestellten Geschäftsführer haben eine Vergütung in Höhe von TEUR 2.169 für ihre Geschäftsführungstätigkeit im Geschäftsjahr erhalten.

F.7.2 Honorare des Abschlussprüfers

Insgesamt sind für Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Deutschland die nachfolgenden Honorare für erbrachte Dienstleistungen als Aufwand erfasst worden:

Deloitte GmbH, Berlin, Deutschland

31. Dez 21 31. Dez 20
in TEUR
Abschlussprüfungen 391 368
Sonstige Beratungsleistungen 30 124
421 492

F.7.3 Tochterunternehmen, Beteiligungen und andere Beteiligungsinteressen am 31. Dezember 2021

Die Carestone Group hält am Bilanzstichtag mittelbar oder unmittelbar folgende Beteiligungen:

1 Carestone Groupe GmbH Sitz Anteil am Kapital 2021 Veränderung des Anteils am Kapital Eigenkapital Jahresergebnis
in TEUR in TEUR
Verbundene Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen sind
2 APE Plan- und Projekt Holding GmbH Hannover 94,90% 0,00% 2.233 221
3 APE Verwaltungs GmbH Hannover 100,00% 0,00% 226 70
4 APE Bad Staffelstein GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 14 0
5 APE Bad Breisig GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 6.203 0
6 APE Georgsmarienhütte GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 10.560 0
7 APE Sereetz GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 11.483 700
8 APE Rietberg GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 10.646 0
9 APE Unna GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 4.826 339
10 APE Steinhuder Meer GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% -28 0
11 APE Salzgitter Bad GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 3.406 0
12 APE Weyhausen GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 2.401 0
13 APE Rimbach GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 2.153 0
14 APE Hohenlockstedt GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 2.723 -270
15 APE Gevelsberg GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 1.661 -1.050
16 APE Düren GmbH 100,00% 0,00% 6.085 481
17 APE Zwenkau GmbH & Co.KG Hannover 100,00% 0,00% 2.717
18 Wirtschaftshaus Service GmbH Hannover 100,00% 0,00% 3.902 -343
19 Carestone Service GmbH Hannover 100,00% 0,00% 4.751 3.754
20 Carestone Projekt IV (vormals: WI-IMMOGROUP GmbH) Hannover 94,00% 0,00% 29.656 11.551
WI-Projektsteuerung GmbH - Verschmolzen Hannover 100,00% 0,00%
21 WI Werte GmbH Hannover 100,00% 0,00% 129 75
22 WI IMMOService GmbH Hannover 100,00% 0,00% 2.615 -112
23 Carestone Projekt I GmbH Hannover 100,00% 0,00% -5.343 -848
24 Carestone Hohenstein GmbH Hannover 100,00% 0,00% -156 -86
25 Carestonee Celle GmbH Hannover 100,00% 0,00% 39 52
26 Grundstücksgesellschaft Großmaischeid mbH Hannover 100,00% 0,00% 1 -7
27 Carestone Goch GmbH Hannover 100,00% 0,00% -1.376 -1.377
28 Carestone Bad Harzburg GmbH Hannover 100,00% 0,00% -1.201 -91
29 Carestone Projekt II GmbH Hannover 100,00% 0,00% -433 -521
30 Carestone Projekt III GmbH Hannover 100,00% 0,00% 357 576
31 Carestone Asset Holding GmbH Hannover 100,00% 0,00% -324 -148
32 Carestone Asset I GmbH Hannover 100,00% 0,00% 2.654 3.107
33 Carestone Asset Troisdorf GmbH Hannover 100,00% 0,00% 229 303
34 Carestone Asset Rodgau GmbH Hannover 100,00% 0,00% 1.243 766
35 Carestone Asset Magdeburg Elbinsel GmbH Hannover 100,00% 0,00% 152 145
36 Carestone Asset Pulheim GmbH Hannover 100,00% 0,00% -1.555 -223
37 Carestone Asset Bönen GmbH Hannover 100,00% 0,00% -758 261
38 Carestone Asset Höhenschwand GmbH Hannover 100,00% 0,00% 180 -116
39 Carestone Asset Ottobeuren GmbH Hannover 100,00% 0,00% 269 357
40 Carestone Asset Herford GmbH Hannover 100,00% 0,00% 296 357
41 Carestone Partners Holding GmbH Hannover 100,00% 0,00% -230 -247
42 Carestone Partners Management GmbH Hannover 100,00% 0,00% 27 5
43 Carestone Partners Augsburg GmbH & Co. KG Hannover 70,00% 0,00% -1.159 0
44 Carestone Partners Salzgitter GmbH & Co. KG Hannover 70,00% 0,00% -2.069 0
45 Carestone Partners Bad Schussenried GmbH & Co. KG Hannover 70,00% 0,00% 25 -7
46 Carestone Partners Tegernsee GmbH & Co. KG Hannover 70,00% 0,00% -1.067 0
47 Carestone Partners Leonberg GmbH & Co. KG Hannover 70,00% 0,00% -3.100 0
48 Carestone Partners Solingen GmbH & Co. KG Hannover 70,00% 0,00% -547 0
49 Carestone Partner Gunzenhausen GmbH Hannover 70,00% 0,00% -137 -6
neu vollkonsolidiert
50 Carestone Partners Kassel GmbH Hannover 70,00% neu in 2021 14 -5
51 Carestone Partners Hürth GmbH & Co. KG Hannover 94,90% neu in 2021 -458 -1.145
52 DSR Seniorenzentrum Meerane GmbH Hannover 100,00% neu in 2021 -2 -26
53 Carestone Partners Mittelrhein GmbH & Co. KG Hannover 70,00% neu in 2021 -1 -1
nicht konsolidierte Beteiligungen
54 Carestone Momenheim GmbH Hannover 100,00% neu in 2021 19 3
55 HAUS LINDE Senioren- und Pflegeheim GmbH Langelsheim-Wolgshagen 100,00% neu in 2021 -28 -54
56 CCS-Cook + Clean Service GmbH Langelsheim-Wolgshagen 100,00% neu in 2021 32 0
57 Carestone Detmold GmbH Kleinmachnow 10,10% neu in 2021

 

Hannover den 14. April 2022

Dr. Karl Reinitzhuber

Ralf Licht

Sandro Pawils

Hermann Deres

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Carestone Group GmbH, Hannover (vormals: Garbsen)

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Carestone Group GmbH, Hannover, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Carestone Group GmbH, Hannover für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Angaben zum ESG- und Nachhaltigkeitsbericht in Kapital A.1 des Konzernlageberichts,

die Angaben zum Corporate Governance in Kapitel A.3 des Konzernlageberichts,

aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Für die sonstigen Informationen sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 14. April 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rolf Künemann, Wirtschaftsprüfer

Wibke Großmann, Wirtschaftsprüferin

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 26. Oktober 2022 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

100 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.