RDC Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Müller seit 3.8.2011 | Geschäftsführer |
Hans Jürgen Dipl.-Ing. Dipl.-Kfm. Meiers seit 3.8.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RVG GmbHEssenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Lagebericht für das Geschäftsjahr 20101. Geschäfts- und RahmenbedingungenGegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von festen Brennstoffen, Gas, Kohlenwertstoffen und anderen Erzeugnissen, deren Aufbereitung und Transport sowie die Durchführung aller Aufgaben, die mit diesem Zweck im Zusammenhang stehen. Bislang lagen 51 % der Anteile an der RVG GmbH (RVG) bei der Evonik Steag GmbH, Essen (Steag) und 49 % bei der RAG Beteiligungs-GmbH, Herne. RVG vermarktet vorwiegend Steinkohle und Steinkohleprodukte aus der Förderung der RAG Aktiengesellschaft, Herne (RAG). Im Zusammenhang mit dieser Aufgabe werden zusätzlich Importkohlemengen vertrieben sowie Logistikdienstleistungen erbracht. Als Vermarktungsgesellschaft der RAG ist damit die weitere Bereitstellung von Steinkohle aus der heimischen Förderung der RAG von entscheidender Bedeutung. Durch die in 2007 getroffenen politischen Entscheidungen und Regelungen war eine rechtliche Absicherung der Beihilfefinanzierung erreicht worden. Entsprechend der zwischen Bund, Bergbauländern, IG BCE und der RAG geschlossenen Rahmenvereinbarung vom August 2007 sowie dem am 28. Dezember 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz) soll der deutsche Steinkohlenbergbau bis zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich beendet werden. Dabei steht die Regelung unter dem Vorbehalt der sogenannten Revisionsklausel, wonach im Jahr 2012 überprüft wird, ob die Entscheidung ggf. revidiert wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat auf dieser Grundlage am 28. Dezember 2007 u. a. einen Bewilligungsbescheid für die Jahre 2009 bis 2012 an die RAG erlassen. Am 17. Dezember 2009 hat die EU-Kommission die deutschen Beihilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus für das Jahr 2010 genehmigt. Zum 31. Dezember 2010 ist die der Genehmigung zugrunde liegende Kohleverordnung 1407/2002 des Rates vom 23. Juli 2002 fristgemäß ausgelaufen. Nach intensiven Verhandlungen hat der EU-Ministerrat am 10. Dezember 2010 eine neue EU-Beihilferegelung 2010/87/EU beschlossen. Hiernach sind bis zum 31. Dezember 2018 Betriebsbeihilfen für still zu legende Steinkohlenbergwerke in der Europäischen Union erlaubt. Die neue Regelung ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit den Bemühungen um eine mit dem deutschen Kohlekompromiss zu vereinbarende neue EU-Beihilferegelung, hat das Bundeskabinett am 17. November 2010 beschlossen, die im Steinkohlefinanzierungsgesetz verankerte Revisionsklausel zu streichen und eine entsprechende Gesetzesänderung in 2011 auf den Weg zu bringen. Für die RVG als Vermarktungsgesellschaft der deutschen Steinkohle hat sich damit das Maß an Planungssicherheit deutlich erhöht. Das Auslaufen der heimischen Förderung in 2018 wird jedoch nicht mehr unter Vorbehalt stehen und ein stetiger Absatzrückgang ist vorgegeben. Entsprechend der bereits heutigen Geschäftsaktivitäten im Bereich Hochofenkoks und Anthrazit hat RVG mit Vertrag vom 23. Dezember 2010 von der Evonik Trading zum 31. Dezember 2010,24.00 Uhr, den Betriebsteil "Gießereikoks" gekauft. Im Rahmen des Betriebsübergangs hat die RVG 9 Mitarbeiter übernommen. Für RVG gilt es, diesen Produktbereich zügig zu integrieren sowie den Absatzmarkt und die Ertragslage zu stabilisieren. Dabei müssen Synergien im Vertriebs- und Verwaltungsbereich genutzt werden. Im Laufe des Geschäftsjahres wurden mit mehreren größeren Abnehmern aus der Kraftwirtschaft Vertragsverlängerungen bzw. neue Verträge geschlossen. Weitere Verträge sind unterschriftsreif verhandelt. Mit den Abnehmern aus der Eisen schaffenden Industrie bestehen z. T. längerfristige Verträge. Weitere Verträge sind in Vorbereitung. Zwischen der Evonik Steag GmbH als herrschendem Unternehmen und der RVG als beherrschtem Unternehmen ist mit Datum vom 11. April 2008 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Evonik Steag GmbH und Evonik Industries AG sind übereingekommen, dass die Evonik Steag GmbH ihre Beteiligung an der RVG mit Wirkung zum 31.12.2010,24.00 Uhr an die Evonik Industries AG überträgt. Vor diesem Hintergrund haben Evonik Steag GmbH und RVG vereinbart, dass der bestehende Gewinnabführungsvertrag zum 31.12.2010 aufgehoben wird. Damit entfällt auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift des §264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Aufstellung des Anhangs und des Lageberichts sowie der Offenlegung des Jahresabschlusses, wovon RVG seit 2005 Gebrauch gemacht hatte. 2. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageNach dem weltweiten Konjunktureinbruch Ende 2008 und 2009, der sich in einem stark gesunkenen Energiebedarf und einem Verfall der Weltmarktpreise niedergeschlagen hat, trat in 2010 schneller als erwartet eine konjunkturelle Erholung ein. Während die Rohstahlerzeugung fast wieder auf das Ausgangsniveau von 2008 gestiegen ist, hat die Stromerzeugung und hier insbesondere die auf Basis von Steinkohle ihren Erzeugungsrückgang noch nicht wieder ausgleichen können. Mit einem Gesamtabsatz von 2,5 Mio. t, was einem Anstieg von 0,8 Mio. t gegenüber 2009 entspricht, konnte RVG das im Vorjahr stark eingebrochene Absatzniveau wieder deutlich erhöhen. Gleichwohl wurde der Budgetansatz von 4,0 Mio. t nicht erreicht. Der Absatz erfolgte fast ausschließlich an die Kraftwirtschaft. Mit 16,2 Mio. t blieb die Handelsmenge - Vermarktung heimischer Kohle und Koks und Beschaffung von Importkokskohle für die Kokerei Prosper- gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert und lag 0,8 Mio. t über Budget. RVG erhält für die Vermarktung dieser Produkte von der RAG ein Vermarktungsentgelt. Im Vorjahresvergleich standen Rückgängen im Absatz an die Kraftwirtschaft gleich hohe Zuwächse an die Eisen schaffende Industrie gegenüber. Am stärksten stieg die Beschaffung von Importkokskohlen für die Kokerei Prosper der RAG. Die Erlöse für heimische Produkte wurden vollständig an die RAG Aktiengesellschaft und die RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH, Ibbenbüren, weitergeleitet. Der Geschäftsverlauf der WSA GmbH, Herne (WSA) einer 100 %-igen Tochter der RVG, hat sich in 2010 sehr positiv dargestellt. Dieses gilt auch für den Geschäftsverlauf der BAV Aufbereitung Herne GmbH, Herne (BAV), der sich in 2010 wieder deutlich besser zeigte. Mit Investitionen in Höhe von 0,95 Mio. € wurde das Vorjahresniveau von 0,03 Mio. € deutlich überschritten. Rd. 0,9 Mio. € entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände infolge der Übernahme der Gießereikoksaktivitäten. Der restliche Betrag entfällt auf geringwertige Wirtschaftsgüter. Das Budget wurde um 0,1 5 Mio. € unterschritten. Entsprechend der deutlichen Absatzerhöhung bei den Importprodukten stieg der Umsatz stark an. Mit 233,5 Mio. € ist ein Zuwachs von 30 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Der Bereich Importkohle trug mit 193,4 Mio. € zum Umsatz bei. Der ursprünglich erwartete Umsatzzuwachs auf 306,3 Mio. € konnte infolge der hinter dem Budget zurückbleibenden Mengenentwicklung nicht erreicht werden.
Das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit konnte in 2010 gesteigert werden. Einem Anstieg aus der Erhöhung des Vermarktungsentgelts und der Gewinnabführung der WSA stehen dabei höhere Pensionsverpflichtungen gegenüber. Insgesamt beträgt das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 10,892 Mio. € und liegt rd. 1,0 Mio. € über dem Wert von 2009.
In 2010 waren bei RVG durchschnittlich 94 Arbeitnehmer beschäftigt. Damit reduziert sich der Personalstand um 9 Mitarbeiter. Der Rückgang resultiert insbesondere aus der Inanspruchnahme der Altersteilzeitvereinbarung sowie dem sozialverträglichen Abbau im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen. Der Mitarbeiterzugang aus der Übernahme des Gießereikoksbereichs ist hier nicht berücksichtigt.
Die Finanzlage der RVG war in 2010 geordnet. Der Liquiditätsbedarf war jederzeit gesichert, wobei eine Einbindung ist das Cash-Pooling der Evonik Industries AG erfolgt. Die Bilanzsumme der RVG hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 65 Mio. € auf 416 Mio. € reduziert. Die Veränderung resultiert insbesondere aus den um 74 Mio. € niedrigeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden infolge der Ende 2010 deutlich niedrigeren Lagerverkäufe. Entsprechend der Weiterleitung der Erlöse an die RAG findet dieser Tatbestand seinen Niederschlag in den Verbindlichkeiten auf der Passivseite. Zusammenfassend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage im Geschäftsjahr als geordnet dar. 3. RisikoberichtAufgrund der Anteilseignerstruktur und der Funktion der RVG als Vermarktungsgesellschaft der RAG ist die RVG sowohl in das Risikomanagementsystem der Evonik Industries AG (BU Energy) als auch der RAG eingebunden. Das Risikomanagement ist zentraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Entsprechende Kennzahlen werden systematisch monatlich/quartärlich/jährlich aufbereitet, analysiert und berichtet. Der Risikomanagementprozess ist Teil der Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Berichterstattungsabläufe. Sowohl das Risikomanagementsystem des Evonik-Konzerns wie auch der RAG dienen der Früherkennung von Chancen und Risiken, der Bewertung ihrer Auswirkungen sowie der Einleitung geeigneter Vorsorge- und Sicherungsmaßnahmen einschließlich ihrer Überwachung. Das wesentliche Risiko für RVG besteht in der mengenmäßigen Bereitstellung der Produktion der RAG für den Absatz, der abhängig ist von der Höhe der Gewährung von Beihilfen für die RAG. Entsprechend der Absatzmenge bemisst sich die Höhe des Vermarktungsentgelts. Das Risiko aus den Verträgen trägt die RAG. Auf der Basis der politischen Entscheidungen, gesetzlichen Regelungen und des an die RAG erteilten Bewilligungsbescheides hat RVG Verträge mit Kraftwerkskunden und Kunden aus dem Bereich der Eisen schaffenden Industrie geschlossen. Die Beschaffung von Importkohlen und Importkokskohlen erfolgt im Wesentlichen back to back und im Falle von Kraftwerkskohlen über die Evonik Trading GmbH, so dass RVG neben dem Mengenrisiko keinem nennenswerten Preisrisiko unterliegt. Ein von RVG geführter Schiedsstreit wurde zwischenzeitlich beendet. Im Rahmen der Vergleichsvereinbarung wurde eine für beide Parteien einvernehmliche Regelung gefunden. 4. PrognoseberichtDurch das Steinkohlefinanzierungsgesetz sowie die jüngste EU-Beihilferegelung ist die Anstellung heimischer Kohle weiter gesichert. Aufgrund des Auslaufens in 2018 ist jedoch eine rückläufige Mengenentwicklung vorgegeben. Entsprechend der politischen Vereinbarungen wird die heimische Förderung am 31.12.2018 beendet. Der Umsatzerlös aus Vermarktungsentgelt wird sich parallel zur rückläufigen Förderung entwickeln. Für die nächsten 2 Jahre ist kein überproportional starker Mengenrückgang der Handelsmenge geplant. Unabhängig hiervon gilt es für RVG, den Prozess der Weiterentwicklung von Aktivitäten in anderen Geschäftsbereichen fortzusetzen. Hierzu gehört insbesondere der Ausbau der Geschäftsaktivitäten im Bereich Importkohle und Logistik sowie im Bereich Bergewirtschaft und Bodenmanagement. Eine weitere Maßnahme zur Kompensierung des mittelfristig vordefinierten Absatzrückgangs aus heimischer Kohle liegt in der Entwicklung des übernommenen Gießereikoksgeschäftes. Durch alle diese Tätigkeiten gilt es, den Ergebnisrückgang teilweise zu kompensieren. Darüber hinaus wird die rückläufige Mengenentwicklung durch eine konsequente Umsetzung des Personalanpassungskonzeptes flankiert. Hierzu sind weitere Altersteilzeitverträge vereinbart worden. Für die nächsten Jahre wird ein niedrigeres, jedoch relativ stabiles Ergebnis prognostiziert, welches zwischen 7 und 9 Mio. € erwartet wird. Dabei steht insbesondere einem preis- und mengenbedingten Umsatzanstieg bei der Importkohle auf über 300 Mio. € eine annähernd äquivalente Aufwandsentwicklung gegenüber. Im Rahmen eines möglichen Verkaufs der RAG Kokerei Prosper an ArcelorMittal wird RVG vertraglich vereinbaren, in die Beschaffung und Vermarktung der Produkte für die Kokerei Prosper weiterhin eingebunden zu bleiben. 5. NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten.
Essen, 18. Februar 2011 Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Entwicklung des Anlagevermögens
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Grundlagen des JahresabschlussesA) Allgemeine Erläuterungen Im Interesse der Klarheit werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die RVG GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen im Rahmen der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 29. Mai 2009 nicht angepasst. B) Bilanzierung und Bewertung Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauer gelten grundsätzlich drei bis sieben Jahre. Geschäfts- und Firmenwerte werden über 4 Jahre abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Für angeschaffte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Sachanlagevermögens kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Der Bemessung der Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen liegen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde:
Steuerliche Sonderposten, die in vor dem 1. Januar 2010 beginnenden Geschäftsjahren gebildet worden sind, werden unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB, beibehalten. Niedrigere Wertansätze, die auf steuerrechtlich begründeten Abschreibungen beruhen, werden entsprechend fortgeführt. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen, zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Unverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt. Die unter den Vorräten bilanzierten Kohleprodukte werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Für Einsatzkohlen gelten vertragliche Abnahmegarantien zu Anschaffungskosten. Daher ist eine Abwertung im Rahmen der verlustfreien Bewertung nicht erforderlich. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Besonderen Risiken im Forderungsbestand tragen wir durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung. Das allgemeine Kreditrisiko wird außerdem durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen (Projected-Unit-Credit-Methode). Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Entgelten und Renten berücksichtigt. Die Bewertung basiert wie im Vorjahr auf den biometrischen Grundlagen der "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck. Die Pensionsrückstellungen sowie sonstige langfristige Personalrückstellungen für Altersteilzeit, Lohnfortzahlung und Jubiläum werden versicherungsmathematisch berechnet. Die Abzinsung dieser Rückstellungen erfolgt unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre für eine angenommene Laufzeit von fünfzehn Jahren. Der für die Bewertung angewandte Zinssatz beträgt 5,15 % (Stand November 2010 und Dezember 2010). Der Zinssatz betrug im Vorjahr für alle Rückstellungen 4,75 %. Die bei der versicherungsmathematischen Bewertung der Verpflichtungen zugrunde gelegten Prämissen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Der zum 1. Januar 2010 ermittelte Differenzbetrag der Pensionsrückstellungen zwischen dem zurückzustellenden Betrag nach altem Recht und nach BilMoG wurde im Geschäftsjahr erfasst. Die Gesellschaft hat für Mitarbeiter, die bereits in Altersteilzeit sind oder bereits Verträge abgeschlossen haben und in Altersteilzeit gehen werden, die Aufstockungs- und Abfindungsleistungen in voller Höhe sowie das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase ratierlich zurückgestellt. Des Weiteren wurden Rückstellungen gebildet. Die Bilanzierung erfolgte gemäß der geschätzten wahrscheinlichen Inanspruchnahme. Die sonstigen Rückstellungen und die Steuerrückstellungen berücksichtigen in ausreichendem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme bilanziert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB erstmalig mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Wertminderungen der Rückstellungen, die sich aus der Anwendung der neuen Bewertungsvorschriften gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. ergeben, wurden im Geschäftsjahr in die Gewinnrücklagen eingestellt. Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verrechnung berücksichtigt. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich abbauen werden. Die Bewertung der Bilanzdifferenzen erfolgte mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz von 32,6 %. Dieser setzt sich zusammen aus 15,0 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie 16,8 % Gewerbesteuer. Die RVG GmbH ist Organträger einer ertragsteuerlichen Organschaft. Die laufenden und latenten Steuern der Organschaft werden bei ihr ausgewiesen (formale Betrachtungsweise). Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt (Aktivüberhang), wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Eine sich ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuer in der Bilanz ausgewiesen. Steuerpflichtige zeitlich begrenzte Differenzen bestehen nicht. Aktive latente Steuern (Aktivüberhang) auf temporäre Differenzen wurden gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Die Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. zum höheren Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu historischen Entstehungskursen bilanziert und mit dem am Stichtag geltenden Devisenkassamittelkurs bewertet. Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden imparitätisch bewertet, wobei positive Wertansätze unberücksichtigt bleiben. Bei Posten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden erstmalig auch positive Wertansätze berücksichtigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2010 sind keine Forderungen und Verbindlichkeit in Fremdwährung vorhanden. Die Bewertung der Cash-Pool-Forderungen/Verbindlichkeiten sowie der Bankbestände erfolgt zum Devisenkassamittelkurs. II. Erläuterung der Bilanz(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Positionen des Anlagevermögens und ihrer Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Anlagengitter gesondert dargestellt. Die Anteilsbesitzliste der RVG GmbH sind folgender Tabelle zu entnehmen:
Die sonstigen Ausleihungen betreffen ausschließlich marktüblich verzinste Wohnungsbaudarlehen für Mitarbeiter in Höhe von 48 T€. (2) Vorräte
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt:
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind unter anderem Forderungen aus EAV sowie Cash-Pool-Forderungen gegen die Evonik Industries AG enthalten. Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche aus der Vorsteuer in Höhe von 5.796 T€. (4) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für den Bochumer Verband in Höhe von 46 T€ (Vorjahr: 49 T€). (5) Gezeichnetes Kapital Das Gezeichnete Kapital beträgt 515.000,00 €. (6) Gewinnrücklagen Der Bilanzposten beinhaltet nur andere Gewinnrücklagen. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG wurden nachfolgende Beträge ergebnisneutral in die Gewinnrücklage eingestellt:
Die Einstellung in die Gewinnrücklage betrifft i. W. die Abbruchverpflichtungen in Höhe von 965 T€. (7) Eigenkapital Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 1.272 T€ (Vorjahr: 515 T€). (8) Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind i. W. Rückstellungen für den Verkaufsbereich und Abbruchverpflichtungen. Vom Gesamtbetrag der Rückstellungen entfallen 24.875 T€ (Vorjahr: 26.079 T€) auf Anteile mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (9) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten unter anderem Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung und Steuerumlagen gegenüber Evonik Steag GmbH in Höhe von 10.182 T€ (Vorjahr: 9.193 T€). Die Organschaft wurde mit Aufhebungsvereinbarung des Gewinnabführungsvertrags vom 22. Dezember 2010 mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zwischen Evonik Steag GmbH als herrschendem Unternehmen und RVG GmbH als beherrschendem Unternehmen beendet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis betreffen i. W. das Finanzkonto der BAV Aufbereitung Herne GmbH. III. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung(10) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf die Berichtseinheiten der RVG GmbH auf:
Im Geschäftsjahr wurde die Berichtsstruktur reorganisiert. Die Vorjahreszahlen werden in der im Vorjahr gültigen Berichtsstruktur angegeben. Die regionale Differenzierung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
(11) Sonstige betriebliche Erträge
(12) Materialaufwand
(13) Personalaufwand
(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen
(15) Beteiligungsergebnis
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen sind auf das Ergebnis der WSA GmbH zurückzuführen. (16) Zinsergebnis
Erstmals sind im Zinsergebnis Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und langfristig Personalrückstellungen erfasst. Im Vorjahr wurden die Aufwendungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Personalaufwendungen erfasst. (17) Außerordentliches Ergebnis
Das aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG entstandene außerordentliche Ergebnis verteilt sich wie folgt:
(18) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Mit dem Gesellschafter Evonik Steag GmbH bestand seit 2008 ein Gewinnabführungsvertrag, der zum 31.12.2010 24.00 Uhr aufgehoben wurde. Der laufende Aufwand aus Ertragsteuern für das Geschäftsjahr beträgt 4.264 T€. Davon sind aus der Körperschaftsteuer-Umlage der Evonik Steag GmbH an die RVG GmbH in Höhe von 1.470 T€ (Vorjahr: 850 T€) sowie einer Gewerbesteuer-Umlage in Höhe von 2.200 T€ (Vorjahr: 1.540 T€) enthalten. IV. Sonstige Angaben(19) Periodenangaben Materialaufwand
Personalaufwand
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Wirtschaftsprüferhonorare Das Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB verteilt sich wie folgt:
(20) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
(21) Organe der Gesellschaft Mitglieder der Geschäftsführung Klaus Nadolny, Vorsitzender Hans Jürgen Meiers, Bereich Back Office Manfred Müller, Bereich Front Office (22) Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Beirats Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung belaufen sich auf 507 T€ (Vorjahr: 319T€). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sowie für Übergangsgelder sind Rückstellungen von 1.124 T€ (Vorjahr: 1.046 T€) gebildet. Die Gesamtbezüge des Beirats belaufen sich auf 1 52 T€ (Vorjahr 151 T€). (23) Einbeziehung in den Konzernabschluss der Evonik Industries AG Die RVG GmbH und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der Evonik Industries AG, Essen, einbezogen. Die Gesellschaft ist daher nach § 291 HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. Die RAG-Stiftung, Essen, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis und Evonik Industries AG, Essen, für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Beide Konzernabschlüsse werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. (24) Anteilsbesitzliste WSA GmbH, Essen 100% BAV Aufbereitung Herne GmbH, Herne 49%
Essen, 18. Februar 2011 RVG GmbH Die Geschäftsführung Nadolny Meiers Müller Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 18. Februar 2011 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der RVG GmbH, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer, sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Düsseldorf, den 18. Februar 2011 PricewaterhouseCoopers
Joachim Gorgs, Wirtschaftsprüfer ppa. Lothar Delvenne, Wirtschaftsprüfer |
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