TOPEOPLE
GROUP GMBH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.307,00 |
12.492,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.307,00 |
12.492,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
507.136,10 |
404.375,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
176.449,36 |
302.000,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
330.686,74 |
102.374,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.872,00 |
2.120,00 |
| Aktiva |
551.315,10 |
418.987,14 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
106.913,57 |
87.419,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
62.419,47 |
-4.391,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.494,10 |
66.811,24 |
| B.
Rückstellungen |
71.613,14 |
42.456,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
372.788,39 |
289.111,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
372.788,39 |
289.111,67 |
| Passiva |
551.315,10 |
418.987,14 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB
für das Geschäftsjahr
2022
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die TOPEOPLE GROUP GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt
am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt am Main unter der Register-Nr. HR B 121422
eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
gemäß MicroBilG i. S. d. § 267
HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches in entsprechender Anwendung
der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
(§§ 242 ff., 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des
§ 275 Abs. 2 HGB beachtet. Von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 HGB wurde kein Gebrauch
gemacht. Die größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurden teilweise in
Anspruch genommen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt
allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibung im Jahr des Zugangs
erfolgt zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis 800 € werden nach den
Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden entsprechend der
festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bilanziert.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen bis
zum Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand oder Ertrag
nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
IV.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu den bilanzierten Verbindlichkeiten (§
285 Nr. 1a, 1b HGB)
Zum 31.12.2022 bestehen keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 0,00 €.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251,
268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen zum 31.12.2022 nicht bilanzierte sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus Leasinggeschäften i.
H. v. insgesamt 72.647,55 €.
V.
Sonstige Angaben
Angabe der Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die durchschnittliche Zahl der im abgelaufenen
Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 12,75 (Vorjahr: 4,5).
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Geschäfte der Gesellschaft
wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch
Herrn Marvin Ronn (einzelvertretungsberechtigt), Herrn
Lukas Knoll und Frau Kateryna Ronn (ab dem 19.10.2022)
geführt.
Die Angabe der Gesamtbezüge wird entsprechend
§ 288 Abs. 1 HGB bzw. unter Hinweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Haftungsverhältnisse zu Gunsten der
Geschäftsführer wurden nicht eingegangen.
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt am Main, 12.
Dezember 2023
gez.
Kateryna Ronn
gez.
Marvin Ronn
gez.
Lukas Knoll
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2024
festgestellt.
|