PL Gutscheinsysteme GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrew Bednar seit 28.5.2026 | Prokura |
David Wyles seit 28.5.2026 | Prokura |
Johann Christian von Wersebe seit 25.10.2023 | Geschäftsführer |
Stefan Johannes Dr. Jentzsch seit 29.6.2020 | Prokura |
Dietrich Becker seit 9.12.2019 | Prokura |
Alexandra Gottschalk seit 9.12.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Perella Weinberg Partners Group LP | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Perella Weinberg GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bllanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
I. Allgemeine Erläuterungen Die Perella Weinberg GmbH ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der Perella Weinberg GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und 264 bis 288 HGB sowie unter Beachtung der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden von der Gesellschaft als mittelgroße Kapitalgesellschaft größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Perella Weinberg GmbH, München, ist ein Tochterunternehmen der Perella Weinberg Partners Group LP, Wilmington, Delaware/Vereinigte Staaten von Amerika. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, werden - mit einzelnen Ausnahmen - grundsätzlich im Anhang aufgeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten nebst Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und unter der Zugrundelegung folgender Nutzungsdauer:
Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von geringwertigen abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand EUR 800 nicht übersteigen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Kapital Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 25.000,00 wird zum Nennbetrag bilanziert und ist in voller Höhe eingezahlt. Die Kapitalrücklage i.H.v. EUR 1.344.447,43 resultiert aus einer Einzahlung der Muttergesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen werden buchhalterisch grundsätzlich brutto gebildet und gebucht. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Währungsumrechnung Die kurzfristigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (Anlagengitter) ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten zum Bilanzstichtag Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 2.221.660,85 (Vorjahr: EUR 0,00). Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 1.229,76 haben sich zum Vorjahr um EUR 437,76 erhöht. Die passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 218.139,97 haben sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 174.274,47 erhöht. Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von EUR 4.731.728,08 (Vorjahr: EUR 2.100.322,19) enthalten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten enthalten zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 13.922.163,19). IV. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigt
Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023:
Bezüge der Geschäftsführung Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf eine Angabe verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestehen in Höhe von TEUR 2.118 (Vorjahr: TEUR 604) sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietvertrag mit einer Laufzeit bis Oktober 2029 und einem vereinbarten Mietkostenzuschuss bis Dezember 2025. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Das Eigenkapital der Gesellschaft umfasst zum 31. Dezember 2023 neben dem Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 und der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1.344.447,43 einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 3.026.084,46 (31. Dezember 2022 Gewinnvortrag: 1.806 TEUR). Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Perella Weinberg Partners einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft in New York, USA, erhältlich.
München, den 17.9.2024 Perella Weinberg GmbH Jan Martin Niemoeller, Geschäftsführer Johann Christian von Wersebe, Geschäftsführer Brutto-Anlagengitter zum 31. Dezember 2023
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023PERELLA WEINBERG GMBH, MÜNCHEN, DEUTSCHLAND1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen 1.1. Geschäftsmodell Die Perella Weinberg GmbH erbringt Corporate Finance-Beratungsleistungen (nicht regulierte Tätigkeit) für gewerbliche Kunden. Die Gesellschaft ist als Berater für ihre Kunden tätig, verfügt aber weder über eine Erlaubnis als Kreditinstitut (d.h. Bank) gemäß § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) noch als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a KWG tätig zu sein. Daher ist es der deutschen Gesellschaft untersagt, erlaubnispflichtige Dienstleistungen an ihre Kunden in Deutschland und im Ausland zu erbringen. Die Gesellschaft bietet ihren Kunden jedoch unter anderem "Corporate Finance-Beratung" an, die eine Nebendienstleistung im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II") darstellt. Corporate Finance-Beratung umfasst die Beratung von Unternehmen in Bezug auf ihre Kapitalstruktur, ihre Branchenstrategie und damit zusammenhängende Fragen sowie die Beratung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fusionen und Unternehmensakquisitionen. 1.2. Organisationsstruktur, Geschäftsführung und Aufsicht Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gemäß der Satzung der Gesellschaft kann die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer haben, und sie wird derzeit von den beiden Geschäftsführern Johann von Wersebe und Jan Martin Niemoeller geleitet. Johann von Wersebe wurde am 07. September 2023 zum zweiten Geschäftsführer bestellt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Makroökonomische und branchenspezifische Rahmenbedingungen Die jährliche Wachstumsrate des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) lag 2023 trotz der Belastungen durch erschwerte Finanzierungsbedingungen und andere negative Einflussfaktoren, darunter der Russland-Ukraine-Krieg und der Konflikt im Nahen Osten, weiterhin bei über 3 %. Prognosen gehen für 2024 von einer Wachstumsrate des weltweiten BIP von 3,1 % und für 2025 von 3,2 % aus, nahezu unverändert gegenüber den 3,1 % für die Jahre 2023 und 2022. Dies stellt zwar eine Abschwächung gegenüber dem Jahrzehnt vor der globalen Finanzkrise dar, liegt jedoch nahe bei den derzeit geschätzten möglichen Wachstumsraten sowohl in den entwickelten Ländern als auch in den Schwellenländern. Das weltweite Volumen von M&A-Transaktionen ging im Jahr 2023 um 26 % auf einen Gesamtwert der Transaktionen von 2 Billionen US-Dollar zurück, verglichen mit 2,7 Billionen US-Dollar im Jahr 2022. Auch die Anzahl der Transaktionen ging um etwa 23 % zurück. Die Dealmaker hatten mit einem herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Umfeld zu kämpfen, darunter Turbulenzen im US-Bankensektor, höhere Kreditkosten, neue regulatorische Vorgaben und steigende geopolitische Risiken. Der durchschnittliche Transaktionswert für das Jahr ging im Vergleich zu 2022 leicht um 4 % auf 57,2 Mio. US-Dollar zurück. Quellen:
2.2 Geschäftsverlauf und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Aufgrund der einheitlichen, auf Synergien ausgerichteten Arbeitsweise unserer Beratungsteams über Regionen und Gesellschaften hinweg wird der wirtschaftliche Erfolg der deutschen Einzelgesellschaft wesentlich durch den Geschäftsverlauf des Konzerns der Perella Weinberg Partners ("der PWP-Konzern") beeinflusst. Die deutsche Gesellschaft ist Teil des Verrechnungspreissystems des PWP-Konzerns (Gewinnaufteilung) und ihr werden gemäß der der Shared Services-Vereinbarung anteilige Aufwendungen vom PWP-Konzern weiterbelastet. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Perella Weinberg GmbH für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt:
Trotz eines herausfordernden Marktumfelds sind die Ergebnisse des PWP-Konzerns insgesamt für das Jahr 2023 angesichts des Umsatzwachstums gegenüber dem Vorjahr zufriedenstellend. Nach Steuern verzeichnete die deutsche Einzelgesellschaft jedoch einen Jahresfehlbetrag, der sowohl das geringere Direktkundengeschäft, das auf ein Übergangsjahr im Management zurückzuführen war, als auch die höheren operativen Verluste auf der PWP-Konzernebene im Vergleich zu 2022 widerspiegelt. Zum 31. Dezember 2023 betrugen der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten 4.030 TEUR (2022: 3.519 TEUR). Die Gesellschaft verfügt über ausreichende Finanzmittel zur Deckung der betrieblichen Aufwendungen und hat zusätzlich Zugang zu Barmitteln des PWP- Konzerns. Für das laufende Geschäftsjahr wird keine Veränderung erwartet. Das Anlagevermögen in Höhe von 182 TEUR (2022: 184 TEUR) besteht hauptsächlich aus Betriebs- und Geschäftsausstattung (Abschreibung über 13 Jahre), Mietereinbauten (Abschreibung bis 31. Oktober 2029) und technischen Anlagen (Abschreibung über 3 Jahre). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.810 TEUR (2022: 19.489 TEUR) beziehen sich im Wesentlichen auf erbrachte Kundenleistungen, für die noch keine Zahlungen eingegangen sind. Im Jahr 2023 stellte dieser Posten im Wesentlichen die noch ausstehende Zahlung eines Kunden aus der Automobilzulieferindustrie in Höhe von 1.071 TEUR dar, während er im Jahr 2022 im Wesentlichen die noch ausstehende Zahlung eines Kunden aus dem Energiesektor in Höhe von 17.889 TEUR umfasste. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten Steuerforderungen in Höhe von 1.580 TEUR (2022: 492 TEUR) und eine Sicherheitsleistung für die Bankbürgschaft für das Bürogebäude in München in Höhe von 152 TEUR. Die Forderungen gegen den PWP-Konzern betrugen 2.222 TEUR (2022: 158 TEUR). Zum 31. Dezember 2023 betrug das Eigenkapital 4.330 TEUR (2022: 4.396 TEUR) unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags für 2023 und machte damit 43 % (2022: 18 %) der Bilanzsumme aus. Es bestanden keine verzinslichen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen betrugen 4.926 TEUR (2022: 2.339 TEUR), wovon 4.732 TEUR (2022: 2.100 TEUR) auf Personalaufwand und 175 TEUR auf angefallene, aber noch nicht gezahlte Aufwendungen entfielen, beide Posten überwiegend in EUR. Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 542 TEUR (2022: 16.955 TEUR) entfielen 537 TEUR auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die innerhalb eines Jahres fällig sind und hauptsächlich auf USD lauten. Diese Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. 3. Risiko- und Chancenbericht Das Jahr 2024 wird weiterhin von wirtschaftlicher Ungewissheit, geopolitischen Spannungen, einer verstärkten regulatorischen Kontrolle und politischen Unsicherheiten angesichts der bevorstehenden Wahlen in den USA, Frankreich und mehreren anderen großen Volkswirtschaften geprägt. Erwartungen gehen von einer allgemeinen Verbesserung des M&A-Umfelds im Jahr 2024 aus. Die Inflation ist zurückgegangen und die Zinssätze haben sich stabilisiert. Die Verfügbarkeit privater Kredite, auch für eine größere Bandbreite von Geschäften, hat sich verbessert, und die traditionellen Kreditmärkte beginnen sich zu erholen. Die Aktienmärkte bleiben jedoch volatil, auch wenn sie zum Teil verlorenen Boden wiedergutgemacht und sogar neue Höchststände erreicht haben. Sowohl auf Konzernebene als auch auf Ebene der deutschen Gesellschaft ergeben sich für die Kernberatungstätigkeit Chancen aus den makroökonomischen Veränderungen, die unsere bestehenden Kunden betreffen und sie dazu veranlassen, Unternehmenszusammenschlüsse, Übernahmen und Veräußerungen, Kapitalerhöhungen und Umstrukturierungen in Betracht zu ziehen. Zu diesen Veränderungen gehören sowohl vielfältige wirtschaftliche Faktoren auf globalen oder lokalen Märkten als auch technischer Fortschritt. Beides beeinflusst die Wettbewerbslandschaft, regulatorische und politische Maßnahmen, die Globalisierung, Änderungen im Verbraucherverhalten, Bewegungen an den Rohstoff- und Finanzmärkten und viele andere Faktoren. Neben dem erwähnten Risiko aus dem gesamtwirtschaftlichen Marktumfeld bestehen für die Gesellschaft unter anderem Risiken in Bezug auf das Schlüsselpersonal, Kreditrisiken, IT-Risiken (einschließlich Cybersicherheit), operative Risiken, Risiken aus Finanzkriminalität und Reputationsrisiken. Die Geschäftsführung hat jedoch eine Bewertung dieser Risiken vorgenommen und ist mit den vorhandenen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen zufrieden. Der Fortbestand der Gesellschaft ist durch keines der für sie identifizierten Risiken gefährdet. Quelle: M&A in 2023 and Trends for 2024 | Morrison Foerster (mofo.com) 4. Prognosebericht Das Marktumfeld hat sich im Jahr 2024 weiter verbessert, insbesondere für größere Transaktionen. Für viele der PWP-Kunden ist bei steigenden Marktwerten eine sogar noch höhere Skalierung erforderlich, um sich weiterzuentwickeln und Wachstum voranzutreiben. Diese Beobachtung gilt branchen- und regionenübergreifend, und zusammen mit der steigenden Komplexität, den zunehmenden Unternehmensausgliederungen, dem Zusammengehen von Sponsoren mit strategischen Käufern und den Transaktionen zur Einbringung von Vermögensgegenständen sind dies Trends, die mit der erklärten Strategie und den Fähigkeiten des Konzerns im Großen und Ganzen positiv zusammenpassen. Der Konzern und die Branche können auch von einem Markt profitieren, der unabhängige Beratung mehr denn je schätzt. Der Konsens über längerfristig höhere Zinssätze in Verbindung mit den bevorstehenden Fälligkeiten dürfte den Bedarf an Beratung im Bereich Schuldenmanagement weiter in die Höhe treiben, und die kräftige Nachfrage von Investoren und Kreditnehmern nach privaten Kapitallösungen ist ungebrochen. Während die Leitzinsen höher sind, haben sich die Spreads dagegen verringert, so dass Firmen- und Sponsorenkunden leicht Zugang zu Kapital haben dürften. Es steht zu erwarten, dass nicht die Verfügbarkeit von Krediten, sondern die Finanzierungsbedingungen und die Bewertungen ein Hindernis bleiben werden. Der PWP-Konzern und die deutsche Gesellschaft konzentrieren sich weiterhin darauf, unseren Kunden eine erstklassige Beratung zu bieten, unsere Beziehungen zu Unternehmen, Sponsoren und darüber hinaus zu stärken sowie Investitionen zu tätigen, um Skaleneffekte zu erzielen. Der Konzern ist zuversichtlich, dass die ausgewiesenen Ergebnisse mit der Zeit die zugrundeliegende Stärke und die Weiterentwicklung unseres Geschäfts widerspiegeln werden. Das Ergebnis der Perella Weinberg GmbH wird maßgeblich durch das Direktkundengeschäft der Gesellschaft sowie von der Gesamtleistung des Konzerns beeinflusst. Der Konzern ist, wie unser wachsender Transaktionsbestand und unsere führende Rolle bei den kürzlich angekündigten Transaktionen zeigen, mit einer positiven Dynamik in das Jahr 2024 gestartet; ferner wird erwartet, dass die Gesellschaft vom Geschäftsverlauf des Konzerns (Erlöse aus der konzerninternen Verrechnung) sowie vom verstärkten Direktkundengeschäft profitieren wird. Die volle Auswirkung auf die endgültigen Umsatzerlöse und das Jahresergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2024 ist jedoch noch zu ermitteln, und aus der anziehenden Geschäftstätigkeit kann weder der Effekt auf die Umsatzerlöse noch der Zeitpunkt, zu dem wir die damit verbundenen Gebühren vereinnahmen werden, vorhergesagt werden. In Anbetracht dessen gehen wir davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätslage der deutschen Gesellschaft bis Ende 2024 stabil bleiben werden.
München 17.09.2024 JOHANN VON WERSEBE JAN MARTIN NIEMOELLER Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Perella Weinberg GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Perella Weinberg GmbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 17. September 2024 EY
GmbH & Co. KG
Frey, Wirtschaftsprüfer Schelter, Wirtschaftsprüfer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 25.09.2024 festgestellt. |
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