Algoriddim
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
214.946,17 |
148.139,17 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
80.510,17 |
28.396,17 |
| II.
Sachanlagen |
109.436,00 |
119.743,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
5.807.475,51 |
4.931.759,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.604.005,30 |
1.512.190,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.203.470,21 |
3.419.568,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
78.271,12 |
100.907,37 |
| Aktiva |
6.100.692,80 |
5.180.805,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.148.742,90 |
1.776.872,79 |
| I.
eingefordertes Kapital |
17.800,00 |
17.800,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
30.300,00 |
30.300,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
759.072,79 |
1.511.801,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.371.870,11 |
247.271,68 |
| B.
Rückstellungen |
719.033,36 |
117.936,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
300.673,49 |
397.118,68 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.932.243,05 |
2.888.877,97 |
| Passiva |
6.100.692,80 |
5.180.805,77 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die algoriddim GmbH hat ihren Sitz in München.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB 169889 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem
Jahr sind in Euro umgerechnet und mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
werden zum Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren
Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum
Entstehungskurs bzw. zum höheren Stichtagskurs
bewertet.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag sind.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden
vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter
mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert
werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
Bei den
Finanzanlagen wird, soweit zum Bilanzstichtag eine
Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter
Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere
Wert angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Forderungen:
Forderungen zum 31.12.2023
Gesamtbetrag TEuro 1.604,0 (Vorjahr TEuro 1.512,2)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 1.577,8 (Vorjahr TEuro 1.486,8)
> 1 Jahr TEuro 26,2 (Vorjahr TEuro 25,4)
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Gesellschaft hat ein virtuelles
Beteiligungsprogramm (virtuelle Anteile) aufgesetzt. Das
Beteiligungsprogramm für von Dritten gehaltene
virtuelle Shares ist als Exitbeteiligung ausgestaltet. Auf
Basis der aktuellen Einschätzung der
Eintrittswahrscheinlichkeit eines definierten
Exitergebnisses ist im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023 keine Rückstellung zu bilden.
Alle
Verbindlichkeiten haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
5.680,46 enthalten.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 13 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro
845,6.
München, den 24. Juni
2024
Geschäftsführer
gez.
Karim Morsy
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.10.2024
festgestellt.
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