Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 17466
Vorher
BOK GmbH
Eingetragen
7.4.2005
Branche
Einzelhandel mit SpielwarenEinzelhandel mit WohnmöbelnEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Babyartikeln und Babyausstattung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert100.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

BabyOne Beteiligungs GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BabyOne Kleve GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 13.344,00 25.367,00
I. Sachanlagen 13.344,00 25.367,00
B. Umlaufvermögen 603.594,82 517.699,72
I. Vorräte 366.061,04 322.206,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 236.433,78 191.307,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.100,00 4.185,92
Aktiva 616.938,82 543.066,72

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 478.160,60 412.432,58
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 453.160,60 387.432,58
B. Rückstellungen 37.398,00 17.674,44
C. Verbindlichkeiten 101.380,22 112.959,70
Passiva 616.938,82 543.066,72

sonstige Berichtsbestandteile

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die BabyOne Kleve GmbH hat ihren Sitz in Münster und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster (HRB 17466).
Der Jahresabschluss der BabyOne Kleve GmbH für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB und bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde in Anwendung des Wahlrechtes nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Gegenüber dem Vorjahr sind keine Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen worden.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Anschaffungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll aufwandswirksam erfasst. Die Aufwendungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 250,01 bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung entspricht den Grundsätzen der §§ 255 Abs. 1 und 253 Abs. 4 HGB.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung zu tragen.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr existieren nicht.

Bilanzgewinn/Bilanzverlust (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der Jahresüberschuss wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von Euro 387.432,58 einbezogen.

Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB, § 285 Nr. 1 HGB)

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betragen 101.380,22 (Vorjahr: Euro 112.959,70). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer als einem Jahr existieren nicht.

Ausleihungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB bzw. § 42 Abs. 3 GmbHG)

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr in Höhe von Euro 168.681,03 (Vorjahr: Euro 125.527,57).

IV. Sonstige Angaben

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug 8.
Münster, den 15. April 2024

(Dr. Anna Weber) (Dr. Jan-Willem Weischer)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024 festgestellt.

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