Valtenberg Management GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Thum seit 2.7.2019 | Prokura |
Martin Budweth seit 30.4.2019 | Geschäftsführer |
Steffen Seipp seit 11.2.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
FraSec Fraport Security Services GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| 100.00% | |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FraSec Fraport Security Services GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Grundlagen der GeschäftstätigkeitDie FraSec Fraport Security Services GmbH, Frankfurt am Main (FraSec GmbH bzw. FraSec) generiert ihre Umsätze aus Sicherheitsdienstleistungen an deutschen Flughäfen. Dabei bedient das Unternehmen das gesamte Dienstleistungsspektrum des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) und bietet darüber hinaus noch weitere Sicherheits- und Servicedienstleistungen an. Vor allem die Luftsicherheitskontrollen nach § 5 LuftSiG (Fluggast-, Handgepäck- und Reisegepäckkontrollen) stellen ein wesentliches wirtschaftliches Standbein des Unternehmens dar. Im Jahr 2019 war FraSec am Heimatflughafen Frankfurt mit der Passagierkontrolle in den Terminalbereichen Terminal 1, Bereiche A und C sowie am Flughafen Stuttgart beauftragt. Auch die Personal- und Warenkontrollen gem. § 8 LuftSiG bietet FraSec an deutschen Verkehrsflughäfen an. Mit Aufträgen an den Flughäfen Frankfurt, Berlin (Tegel/Schönefeld/BER) und Köln/Bonn generierte FraSec weitere Umsätze. Ergänzt wird das Auftragsportfolio durch Bewachungs- und Sicherungsdienstleistungen wie bspw. Baustellenbewachung, Bestreifung und Objektschutz nach § 34 a GewO - vorwiegend am Standort Frankfurt aber auch an anderen Standorten. Durch den Ausbau am Frankfurter Flughafen trug dieses Segment in 2019 ebenfalls zu einem wesentlichen Umsatzanteil bei. Abgerundet wird das Portfolio durch Serviceleistungen, die ausschließlich am Flughafen Frankfurt angeboten werden. Hierzu zählen nach wie vor die Fluggastinformation und -steuerung, ein Begleitservice für Fluggäste, das Gepäckwagenmanagement, die Gepäckaufbewahrung, das Mobile Wrapping sowie die Empfangsdienste. Die Beauftragung aller Luftsicherheitsaufgaben erfolgt nahezu ausschließlich im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren, an denen sich FraSec regelmäßig und nach ausführlicher Analyse beteiligt. Auftraggeber sind hierbei die Bundespolizei für Passagierkontrollen nach § 5 LuftSiG, Flughafenbetreiber für Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG und bspw. Fluggesellschaften für Personen- und Warenkontrollen nach § 9 LuftSiG. Das Geschäftsergebnis der FraSec wird im Wesentlichen durch den erforderlich hohen Personaleinsatz beeinflusst. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis von Personalstundenverrechnungssätzen (PSVS) oder durch Sicherheitspauschalen. Einen Großteil der Leistungen erbringt und verrechnet FraSec innerhalb des Fraport-Konzerns. 2. Weiterentwicklung der OrganisationDas in 2018 eingeführte Stationenmodell wurde auch im Wirtschaftsjahr 2019 fortgeführt. Neben personellen Veränderungen in Geschäftsführung und Bereichsleitung gab es im laufenden Jahr zudem Veränderungen im Ressortzuschnitt der einzelnen Geschäftsführungsmitglieder. Die Zentralbereiche Business Development, Marketing und Vertrieb, Finanzen (inkl. Einkauf und Infrastruktur), Ressourcenmanagement sowie die FraSec Academy berichten an den Vorsitzenden der Geschäftsführung. Ebenso wurden die Stabsstellen Recht und Datenschutz, Informationstechnologie sowie das Qualitätsmanagement im Verantwortungsbereich des Vorsitzenden angesiedelt. Alle genannten Bereiche sind Unterstützungsbereiche und werden im Rahmen der Overhead-Umlagen verrechnet und regelmäßig optimiert. Prokura wurden sowohl dem Bereichsleiter Business Development, Marketing und Vertrieb als auch dem Bereichsleiter Finanzen verliehen. Die sechs Stationen (1) Luftsicherheit Frankfurt, (2) Flughafensicherheit Frankfurt, (3) Services Frankfurt, (4) Stuttgart, (5) Berlin und (6) Köln sind unverändert als Profitcenter aufgestellt und werden jeweils durch einen Stationsleiter geführt. Alle Stationsleiter berichten an den Geschäftsführer Operations. Alle klassischen Personalmanagement- und unterstützungsfunktionen wurden im Verantwortungsbereich des Geschäftsführers/Arbeitsdirektors konsolidiert. Hierzu zählt der Zentralbereich Personal, die Stabsstellen Kollektives Arbeitsrecht sowie der Arbeitsschutz. 3. Wirtschaftsbericht3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs 3.1.1 Branchenentwicklung Die Hauptkunden der FraSec GmbH waren auch 2019 unverändert der Flughafenbetreiber Fraport AG, die Bundespolizei mit der Beauftragung von Luftsicherheitskontrollen am Flugsteig T1 C in Frankfurt und am Flughafen Stuttgart, sowie die Flughafenbetreiber in Berlin und Köln. Wichtigste Umsatztreiber für FraSec GmbH stellten die Durchführung der Passagier- und Gepäckkontrollen nach § 5 LuftSiG an den Flughäfen Frankfurt am Main und Stuttgart sowie die Personal- und Warenkontrollen nach § 8 LuftSiG in Frankfurt, Berlin und Köln dar. Auch die in der Station Services abgebildeten Dienstleistungen Integrierte Vorkontrolle/Bordkartenkontrolle (IVK) sowie Mobiler Terminalservice (MTS) am Flughafen Frankfurt gehörten zu den wesentlichen Einzelleistungen. Das Verkehrswachstum und der damit einhergehende Passagieranstieg am Flughafen Frankfurt hielt auch im Geschäftsjahr 2019 an. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Standort FRA rund 1,5% mehr Passagiere und schloss in 2019 mit etwa 70,5 Mio. Fluggästen ab. Tabelle: Verkehrsentwicklung 2018/2019 (in Pax) nach Flughäfen gemäß ADV
Der veränderte Passagiermix in Frankfurt mit rund 45% Originärpassagieren (Einsteiger) und 55% Umsteigern führte erneut zu einem hohen Nutzungsgrad der Passagierkontrollen. Die Verkehrsentwicklung der Flughäfen hat nur bedingt Einfluss auf das Kontrollstundenvolumen, da der Bereich der Flughafensicherheitskontrollen nach § 8 LuftSiG, sowie die Services nicht im direkten Zusammenhang damit stehen. 3.1.2 Auftragslage und Geschäftsverlauf Insgesamt betrachtet konnte aufgrund der Personalknappheit, insbesondere im Gewerk § 5, in Verbindung mit der langwierigen Ausbildung neuer Mitarbeiter, die Anforderungen der Auftraggeber nicht vollständig erfüllt werden. Um dieses Defizit zu reduzieren, wurde zusätzlich kostenintensives Fremdpersonal eingekauft. Die anhaltend hohe Auslastung an den Kontrollstellen in Verbindung mit den hohen Krankenquoten sowie den Problemen in der Personalbeschaffung führten sowohl im Altvertrag als auch im T1C-Vertrag zwangsläufig zu Personalunterdeckungen im Bereich der Passagierkontrollen. Rekrutierung und Ausbildung neuer Beschäftigter gestalten sich weiterhin äußerst schwierig. Im Frankfurter Raum herrscht nahezu Vollbeschäftigung, so dass Bewerberzahl und -qualität begrenzt sind. Um neue Mitarbeiter zu generieren, bedarf es immenser Anstrengungen. FraSec setzt deshalb bereits ein hohes Augenmerk auf die verstärkte Werbung in Radio, Presse, Online und in Social Media. Zudem nimmt das Unternehmen regelmäßig auch an überregionalen Messen und Rekrutierungsveranstaltungen teil. Das FraSec-Personalmarketing setzt hier auf ein junges Team von eigenen Unternehmensbotschaftern, die sowohl das Unternehmen, vor allem aber auch die Jobs im Sicherheitsbereich gegenüber interessierten Bewerbern präsentieren. Zudem werden finanzielle Anreize wie bspw. Anreizprämien gesetzt oder ein internes Mitarbeiteranwerbeprogramm aufgelegt. Um die angeforderten Kontrollstunden für den Standort Frankfurt trotz Personalengpass erfüllen zu können, wurde bei der Bundespolizei der Einsatz eines Subdienstleisters beantragt. Seit Juli 2019 ist die Firma ICTS als Subdienstleister für FraSec im Vertrag Terminal 1, Bereich C bestätigt. Um auch das gestiegene Kontrollvolumen im Terminal 1, Bereich A zu bewältigen, wurden darüber hinaus mit dem Auftraggeber Fraport weitere Gegensteuerungsmaßnahmen wie bspw. der Einsatz von unbeliehenen Wannenrückführern im Rahmen einer Kostenübernahmevereinbarung vereinbart. Als Ergebnis des bereits in 2018 gestarteten Testlaufs zur Neukonzeption von Kontrollstellen (Projekte "SIKO 2019"), wurden nach einer nur sechsmonatigen Bauphase die sogenannte "Anbauhalle" am Flughafen Frankfurt als Terminalerweiterung im Terminal 1, Bereich A in Betrieb genommen. Gemeinsam mit der Bundespolizei wurden pünktlich zum Sommerreiseverkehr sieben neue Kontrollspuren mit neuester Technologie und verbesserten Prozessen implementiert. Zur Inbetriebnahme der neuen Infrastruktur wurden in 2019 etwa 1.000 Luftsicherheitsassistenten der FraSec auf die neuen Verfahren geschult. Nach kurzen Anlaufschwierigkeiten konnte durch die neuen Kontrollspuren deutlich mehr Flexibilität und kürzere Wartezeiten erreicht werden. Ende Oktober wurde die Halle für den finalen Ausbau geschlossen und wird voraussichtlich im Mai 2020 offiziell wieder in Betrieb gehen. Tabelle: Auftragsvolumen 2018/2019 (in Std.) nach Stationen
Im Bereich der Luftsicherheitskontrollen nach § 5 LuftSiG entwickelte sich die Auftragslage in Frankfurt und Stuttgart in 2019 ähnlich positiv. Im sogenannten Altvertrag - Trilateraler Vertrag zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI), der Fraport AG (Fraport AG) und der Deutschen Lufthansa AG (DLH) und im operativen Vertrag zwischen der BPOL und der Fraport AG aus 2009 sowie dem korrespondierenden Vertrag zwischen der Fraport AG und der FraSec GmbH - werden die Passagierkontrollen für den Flughafen Frankfurt, im Terminal 1, Bereich A geregelt. Mit insgesamt etwa 1.250.593 Kontrollstunden konnten etwa 9 % mehr gegenüber dem Vorjahr abgerechnet werden. Die Luftsicherheitskontrollen im Bereich First Class Terminal der Lufthansa sowie des VIP-Services der Fraport blieben konstant auf Vorjahresniveau. Die bereits in den Vorjahren beschriebene Klage zum Pauschalstundenverrechnungssatz aus dem Jahr 2014 der Fraport AG gegen die Bundesrepublik Deutschland und deren Klageerweiterung vom September 2015 wurde bereits 2018 wieder aufgenommen. Im Jahresverlauf 2019 wurden neue Verhandlungsrunden beim Landgericht Frankfurt am Main geführt, ein Abschluss des Verfahrens konnte allerdings weiterhin noch nicht erzielt werden. Grundlage der Leistungsabrechnung ab dem 1. Januar 2019 sind im Vorjahr neu festgelegte PSVS. Da der Bund die Höhe der festgesetzten neuen PSVS nicht anerkennt, hat die Fraport AG Schiedsklage auf Feststellung der Verbindlichkeit des neuen PSVS erhoben. Neben den gestiegenen Volumina im Altvertrag konnte auch das Kontrollstundenvolumen des in 2018 zwischen BMI und FraSec geschlossenen Vertrags für das Frankfurter Terminal 1, Bereich C, im Berichtsjahr um weitere 8% auf insgesamt 447.947 Stunden gesteigert werden und führte damit zu einer Erhöhung der externen Umsätze. Auch die Kontrollstundenmenge im Bereich § 5 LuftSiG am Flughafen Stuttgart stieg im abgelaufenen Wirtschaftsjahr erneut um etwa 65.311 auf insgesamt 752.491 Kontrollstunden an. Dies entspricht einer Steigerung von 9,5 % und führte zu einem Mehrumsatz von rund TEUR 3.258. Aufgrund der hohen Qualität in Verbindung mit der sehr partnerschaftlichen Zusammenarbeit zog die Bundespolizeidirektion zweimalig die Vertragsoption zur Verlängerung und weitete den Auftrag für FraSec bis einschließlich 31.10.2020 aus. Im Jahresverlauf 2020 wird die Dienstleistung somit zur Ausschreibung kommen, an der sich FraSec, mit dem Ziel des Wiedergewinns, beteiligen wird. Auch im Bereich der Flughafensicherheit - also der Luftsicherheitskontrollen nach § 8 und § 9 LuftSiG - entwickelten sich die Auftragslage ähnlich positiv. Die Beauftragung für die Flughafensicherheit gem. § 8 LuftSiG am Standort Flughafen Frankfurt erfolgte nach wie vor durch den Flughafenbetreiber Fraport AG. Auch hier konnte das Kontrollstundenvolumen in 2019 um 73.346 Stunden erhöht werden. Bereits in 2018 wurde mit der Auftraggeberin Fraport AG vereinbart, dass die Dienstleistung des Gepäckwagenmanagements zunächst bis Ende 2019 von der FraSec GmbH fortgeführt und danach sukzessive an den Markt gegeben werden soll. Durch gezielte Abfindungsmaßnahmen konnten im Betrachtungszeitraum die eingesetzten Kräfte auf insgesamt 44 Mitarbeiter reduziert werden. Die Kosten für das Abfindungsprogramm wurden im Personalaufwand berücksichtigt. Weitere Mitarbeiter konnten durch Umqualifizierung, bspw. dem Gewerk Sicherheitsdienste, zugeführt werden. Zum Mai 2020 wird Fraport den Auftrag für das Gepäckwagenmanagement im Terminal 2 nun erstmalig gemeinsam mit der Reinigungsdienstleistung vergeben. Die Aufgaben in der Bewachung und der Zugangskontrolle von Baustellen am Flughafen Frankfurt am Main sind gegenüber dem Vorjahr weiterhin gestiegen; insbesondere die Baustelle Terminal 3, die Rodung des Treburer Waldes oder die zahlreichen Baustellen innerhalb der bestehenden Terminalinfrastruktur führten zu deutlichen Zuwächsen. Am Standort Berlin trat im Berichtszeitraum ebenfalls eine Verbesserung ein. Der Vertrag sieht vor, dass etwa die Hälfte des Gesamtvolumens der Flughafensicherheit an den Flughäfen Tegel und Schönefeld sowie die Bewachungsaufgaben am neuen Flughafen BER von FraSec und einem Mitbewerber (Securitas) abgedeckt werden. Im Rahmen einer Malus-Vereinbarung führen Minderleistungen dazu, dass einzelne Kontrollstellen jeweils auf den Wettbewerber übergehen. In 2019 konnten an FraSec, aufgrund der Qualität der eigenen Dienstleistung, weitere Tore vergeben werden. Dies führte zu einer Erhöhung des Kontrollvolumens von 11.916 auf insgesamt 451.399 Stunden und damit zu einer Verbesserung des Umsatzes der Berliner Station. Seit Februar 2018 ist FraSec am Flughafen Köln/Bonn für die Durchführung der Personen-, Waren- und Fahrzeugkontrollen nach § 8 LuftSiG zuständig. Durch die zusätzliche Übernahme von weiteren Aufgaben wie bspw. Standwachen oder Streifendienste konnte das Auftragsvolumens auf 269.460 Kontrollstunden in 2019 erhöht werden. Diese sehr positive Entwicklung in Verbindung mit der sehr hohen Qualität der Dienstleistung führte auch dazu, dass der Auftrag durch den Flughafenbetreiber bereits vorzeitig um ein weiteres Jahr bis einschließlich 31. März 2022 verlängert wurde. Zur Erweiterung des Portfolios im Frachtbereich wurde im Jahr 2018 die Implementierung des Remote Explosives Scent Tracing (REST) am Standort Frankfurt geplant und die FraSec K9 TEDD GmbH als 100%iges Tochterunternehmen gegründet. Leider konnte das Verfahren trotz mehrmaligen Zulassungsversuchen keine Genehmigung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) erhalten. In der Konsequenz wurde die Liquidation des Unternehmens beschlossen und die Geschäftsführung mit der Auflösung aller Verträge beauftragt. Mit Kosten in Höhe von TEUR 380 konnte so eine gütliche Einigung mit dem niederländischen Vertragspartner erzielt werden. Inklusive der bis dato aufgelaufenen Kosten sowie der Kosten für Investitionen und Abschreibungen wurden aufgrund der Ergebnisabführungsvereinbarung insgesamt TEUR 1.213 von FraSec K9 TEDD an FraSec ergebniswirksam übertragen. 3.1.3 Investitionen Die Gesamtinvestitionen in Sachanlagen 2019 betrugen TEUR 1.869 (im Vorjahr TEUR 2.529). Die Anschaffungen im Berichtsjahr lagen deutlich unter dem Vorjahresniveau und betrafen im Wesentlichen die Dienstkleidung mit TEUR 1.355 sowie die Ausstattung der neuen Räumlichkeiten in der FraSec Academy und kleinere Anschaffungen der Station Flughafensicherheit Frankfurt. 3.1.4 Personal Der Personalstand bei der FraSec GmbH hat sich auch 2019 weiter erhöht und lag am Jahresende bei rund 4.304 (Vorjahr 4.110). Insgesamt 205 Beschäftigte arbeiteten davon in administrativen Bereichen im Stationsübergreifenden Overhead oder der FraSec Academy. An den Außenstationen STR (595), BER (180) und CGN (194) waren im Dezember 2019 insgesamt 969 Mitarbeiter eingesetzt. Auch in 2019 wurden massive Rekrutierungs- und Schulungsprogramme unternommen, um der Personalunterdeckung entgegenzuwirken. Über alle Stationen und Bereiche hinweg wurden im Berichtszeitraum insgesamt 599 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Demgegenüber stand eine Fluktuation von insgesamt 405 Beschäftigten. V.a. im Bereich § 5 Luftsicherheit Frankfurt ist die Personalsituation deutlich angespannt. Bis zum Jahressende konnten 84 neue Luftsicherheitsassistenten ausgebildet werden. Analog zum Vorjahr sind rund 7,7% der Gesamtbelegschaft nach SGB IX schwerbehindert oder gleichgestellt. Der Frauenanteil über alle Bereiche liegt bei etwa 38% und hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Die gewichtete operative Krankenquote lag bei 9,77% und damit insgesamt um 0,47%-Punkte unter dem Vorjahrswert (10,24%; Prognose Vorjahr: weitere Absenkung). Die ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Fehlzeiten konnten die Abwesenheiten gegenüber dem Vorjahr weiter reduzieren und werden auch im Folgejahr fortgeführt. Die Tarifverhandlungen für den Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (ETV) wurden von bundesweiten Warnstreiks der Gewerkschaften begleitet. Nach Verhandlungen konnte ein Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31.12.2021 geschlossen werden. Erstmalig konnten damit alle Sicherheitsdienstleistungen an Verkehrsflughäfen gebündelt werden: Luftsicherheitsassistenten (Gruppe I), Luftsicherheitskontrollkräfte (Gruppe II mit PWK, Gruppe III ohne PWK) und Servicekräfte (Gruppe IV qualifizierte Services, Gruppe V unqualifizierte Services). Die Tarifsteigerungen für Luftsicherheitsassistenten wurden mit Wirkung zum 01.04., für alle weiteren Mitarbeitergruppen des ETV zum 01.05.2019 wirksam. Die durchschnittlichen Erhöhungen belasten FraSec von 2019 bis 2021 mit durchschnittlich rund 3,5 %. Der bundeseinheitliche Zielwert für Luftsicherheitsassistenten liegt ab dem 01.01.2021 dann bei bspw. 19,01 EUR/Std. Parallel zu den Tarifverhandlungen des ETV wurden auch die Verhandlungen zur Überarbeitung des Entgeltrahmentarifvertrags FraSec (ERTV) zum Jahresende 2019 abgeschlossen. Dieser umfasst neben den administrativen Tätigkeiten auch alle sonstigen (Sicherheits-)Dienstleistungen des Unternehmens. Über die Laufzeit von 2 Jahren steigen die Entgelte in allen Entgeltgruppen um +3,5% in 2020 und +3,6% in 2021. In Anlehnung an den ETV wurde auch das Entgelt für alle ERTV-Beschäftigten mit Wirkung zum 01.01.2019 erstmalig um 3,5% erhöht. 3.2 Darstellung der Lage der Gesellschaft 3.2.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich mit TEUR 30.738 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 26.839) um TEUR 3.899 erhöht. Auf der Aktivseite resultiert die Zunahme vor allem aus dem größeren Forderungssaldo aus dem Leistungsverkehr mit konzernfremden Unternehmen und mit verbundenen Unternehmen. Auf der Passivseite ist die gestiegene Bilanzsumme im Wesentlichen auf die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen zurückzuführen. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2019 über ein (voll eingezahltes) Stammkapital von TEUR 470 sowie über eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 4.648. Im Geschäftsjahr 2010 wurde im Zusammenhang mit dem Übergang auf die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (BilMoG) ein Betrag in Höhe von TEUR 331 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Einschließlich des Jahresfehlbetrags für 2019 in Höhe von TEUR 2.726 (im Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR 552) ergibt sich ein negatives Eigenkapital von TEUR 65. Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von TEUR 2.726 wird voraussichtlich gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung am 19.03.2020 auf neue Rechnung vorgetragen. In der Vorstandssitzung der Fraport AG vom 11.02.2020 wurde eine Erhöhung der Kreditlinie der FraSec bei der Fraport AG beschlossen und eine entspreche Vereinbarung am 02.03.2020 unterschrieben. Darüber hinaus wurde eine Kündigungsfrist von 2 Jahren vereinbart. Aufgrund der in den letzten Jahren bestehenden negativen Ertragslage ist die Gesellschaft auf die finanzielle Unterstützung der Muttergesellschaft angewiesen. Die zukünftige Finanzierung der Gesellschaft ist nach den erstellten Planungen durch die von der Fraport AG zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel gewährleistet. Die Auskömmlichkeit des Finanzierungsrahmens wird im Wesentlichen vom der Umsetzung der im Abschnitt 5 Ausblick/Prognose dargestellten geplanten Maßnahmen und Prämissen zur Ergebnisstabilisierung und den daraus abgeleiteten Ergebnis- und Liquiditätszielen abhängen. 3.2.2 Ertragslage Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2019 sind um TEUR 21.111 auf TEUR 209.319 gestiegen. Damit liegen die Umsatzerlöse im Verhältnis zu den geplanten Umsätzen (TEUR 201.233) für das Geschäftsjahr 2019 bei plus TEUR 8.086. Umsatzerhöhungen konnten in den Verträgen § 5 LuftSiG Frankfurt und Stuttgart sowie in den § 8 LuftSiG Verträgen an den Standorten Frankfurt, Berlin und Köln/Bonn realisiert werden. Ausgelöst durch die Tarifsteigerungen konnten höhere Preise in Abrechnung gebracht werden. Zusätzlich dazu führte der Anstieg des Kontrollvolumens zu einem deutlichen Mengeneffekt. Auch die zwischen Fraport und FraSec im Jahr 2019 geschlossene Selbstkostenvereinbarung führte zu einer positiven Entwicklung der Stationen Flughafensicherheit Frankfurt und Services Frankfurt. Der Personalaufwand stieg um TEUR 18.981 (11,7%) gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 181.380 an. Die Erhöhung des Personalaufwands im Geschäftsjahr 2019 resultiert im Wesentlichen aus dem erforderlichen Personalaufbau in Verbindung mit den Tarifsteigerungen. Weitere Struktureffekte wie bspw. die Abfindungen im Gepäckwagenmanagement oder die Anreizung von Zusatzschichten erhöhen den Personalaufwand zusätzlich. Die Absenkung der operativen Fehlzeitenquote führte zwar zu einer Verbesserung der Personalverfügbarkeit und auch zu einer Ergebnisverbesserung, dennoch wurden aber in Folge der massiven Personalunterdeckung vor allem am Standort Frankfurt zusätzliche Aufwendungen durch den Einsatz Dritter sowie die Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Stuttgart fällig. Zur Stützung des Betriebes in Frankfurt hat die Flughafenbetreiberin bei den Dienstleistern entstandene Kosten zwar teilweise übernommen, dennoch führte der Mangel zu einer Kostenbelastung und zu einem Anstieg im Fremdpersonalaufwand um TEUR 2.786 auf insgesamt TEUR 14.823 (+23,1 %). Aufgrund der Rechnungskürzungen der Bundespolizei gegenüber der Fraport AG wurden Wertberichtigungen für den korrespondierenden Vertrag zwischen Fraport AG und FraSec gebildet. Des Weiterem belasteten Abfindungen in im Wesentlichen für den Bereich Gepäckwagenmanagement das Ergebnis. Das geplante EBITDA von TEUR 2.330 wurde somit nicht erreicht. Im IST stehen TEUR 533 dem Planansatz gegenüber. Das Ergebnis 2019 der FraSec wurde zusätzlich durch einen Sondereffekt belastet: Auf Grund der Vollkonsolidierung und Ergebnisabführungsvereinbarung zwischen FraSec K9 TEDD und FraSec entstand der FraSec ein Verlust in Höhe von TEUR 1.213. Des Weiteren wurde das Ergebnis durch Qualitätsmaßnahmen am Standort Frankfurt belastet. Das Ergebnis vor Steuern verschlechterte sich gegenüber Vorjahr um TEUR 2.063 auf TEUR -2.715. Der Jahresfehlbetrag der FraSec GmbH für das Jahr 2019 beträgt damit TEUR 2.726 (im Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR 552). 3.2.3 Finanzlage Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 4.482 (im Vorjahr TEUR -130). Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf TEUR -1.869 (im Vorjahr TEUR -2.557). Die Finanzierung der Investitionen wurde aus dem laufenden Cash Flow gedeckt. Die Verbindlichkeiten aus dem Vorjahr von TEUR 2.604 konnten ausgeglichen werden auf einen Forderungsbetrag in Höhe von TEUR 12. Unter Berücksichtigung des Bestands an liquiden Mitteln ergibt sich ein Finanzmittelfond von TEUR 16 (im Vorjahr TEUR -2.598). Gemäß aktueller Liquiditätsplanung erwarten wir auch für das Jahr 2020 per Saldo einen deutlich positiven Cash Flow. Die Finanzierung der FraSec ist durch die von der Fraport AG im Rahmen einer Cash-Pool-Vereinbarung zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel gewährleistet. 4. Chancen und Risiken der zukünftigen EntwicklungDie FraSec ist in das Risiko-Managementsystem des Fraport-Konzerns eingebunden. Dies war auch im Jahr 2019 über die 100% Gesellschafteranteile der Fraport AG an der FraSec GmbH gesichert. Als vollkonsolidierte Tochterunternehmung der Fraport erbringt FraSec vor allem im Segment Aviation wesentliche Sicherheitsdienstleistungen. Eine Ausweitung von Sicherheitsleistungen der Fraport AG mit eigenem Personal in diesem Bereich ist seitens der Muttergesellschaft nicht geplant, vielmehr soll FraSec auch in Zukunft hier deutlich mehr Aufgaben übernehmen. Die bisherigen Bonus-/Malus-Regelungen zwischen Fraport und den Stationen Flughafensicherheit Frankfurt (§ 8 LuftSiG) und Services hatten deutlichen Einfluss auf das Ergebnis der FraSec. Noch im Wirtschaftsjahr 2019 konnte hier eine neue Vereinbarung zwischen Fraport und FraSec abgeschlossen und die alte Regelung ersetzt werden. Ab 2019 verrechnet FraSec die Leistungen in den Gewerken Flughafensicherheit sowie Services auf Basis der ermittelten Selbstkosten an Fraport. Fraport verpflichtet sich gleichzeitig evtl. entstehende zusätzliche Kosten auf Rechnung zu übernehmen (Selbstkostenvereinbarung). Der Handlungsdruck im Bereich Services besteht weiterhin. Nach und nach wird Fraport weitere Leistungen an den Markt geben müssen, um im Airport-Wettbewerb zu bestehen. Die in den vergangenen Jahren bereits berichteten Bestrebungen zur Übernahme von Steuerungsleistungen durch die Fraport AG vom Bund und die damit verbundenen Folgen für die FraSec GmbH (Verzicht auf Beteiligung an Ausschreibungen von Dienstleistungen gem. § 5 LuftSiG in Frankfurt) stehen noch im Raum, gewinnen allerdings aufgrund der Wiederaufnahme der politischen Gespräche an Aktualität. Darüber hinaus wurde die bereits in den Vorjahren dargestellte gerichtliche Klärung der Rechnungskürzungen der Jahre 2009 - 2012 ff. durch die Bundespolizei für Leistungen gem. § 5 LuftSiG aus dem sogenannten Altvertrag seitens Fraport wieder aufgenommen (sog. PSVS-Klage). Seit dem 01.01.2019 gibt es ein neues, von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen erarbeitetes PSVS-Gutachten, das die Basis der Abrechnung für Leistungen aus dem Trilateralen Vertrag bildet. Die Bundespolizei wendet aktuell weder für Rechnungen der Fraport als auch der FraSec das neue Wirtschaftlichkeitsgutachten an und kürzt die Rechnungen auf den alten PSVS 2018. Daher hat die Fraport AG Schiedsklage auf Feststellung der Verbindlichkeit des neuen PSVS erhoben. Aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation stellt die Ausbildung und Verfügbarkeit ausreichend qualifizierten Personals weiterhin eine Herausforderung dar. Die Auswirkungen des Coronavirus auf den erwarteten Geschäftsverlauf und die erwartete Ertragslage der FraSec und die daraus entstehenden finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht einschätzbar. Außerdem wirken sich die Verkehrsentwicklungen der Flughäfen nur eingeschränkt aus (§ 8 LuftSiG). Bestandsgefährdende Risiken bei der FraSec GmbH sind derzeit aufgrund der Einbindung in den Fraport-Konzern und die Sicherstellung der Finanzierung durch die Muttergesellschaft nicht ersichtlich. Den bestehenden Risiken wurden sowohl in Vorjahren als auch in 2019 durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Für 2020 sehen wir auch erhebliche Chancenpotenziale aus der definitiven Klärung dieser Risikosachverhalte. 5. Ausblick/PrognoseAb dem Jahr 2020 wird die Geschäftsführung das Unternehmen anhand einer EBT-Marge für externe Aufträge steuern. Über die kommenden Jahren soll das Ergebnis so sukzessive verbessert und an die branchenüblichen Gewinnmargen angepasst werden. Zielsetzung für 2020 ist eine 0%-Marge, danach soll das Ergebnis jährlich um 1% p.a. auf 1% in 2021, 2% in 2022 und 3% ab 2023 ansteigen. Die Zielsetzung soll vor allem mit Umsatzsteigerung bspw. durch eine Verbesserung der Kontrollstundenerfüllung, Neuaufträge, Einsparung von Fremdpersonal, Reduzierung der Krankenquote oder Optimierung der Fakturaquote durch Prozessoptimierungen erreicht werden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Auswirkungen des Coronavirus auf den internationalen Flugverkehr in Bezug auf Flugstreichungen und der zu beobachtenden Buchungszurückhaltung von Passagieren schwer einzuschätzen. Jedoch zeichnen sich bereits jetzt deutliche dämpfende Effekte für die Verkehrsentwicklung ab. Im Berichtsjahr 2019 hatte sich FraSec an der Ausschreibung für Luftsicherheitsleistungen nach § 5 LuftSiG am Flughafen Frankfurt, Terminal 1, Bereich A, Ebene 4 beworben. Im Rahmen des Trilateralen Vertrags wurde der Terminalbereich bis dato durch Fraport/FraSec betreut. Im Rahmen der Konzeptbewertung durch Beschaffungsamt und Bundespolizei konnte FraSec vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nicht überzeugen und der Auftrag wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 an einen Marktbegleiter (I-Sec) vergeben. Ein Betriebsübergang der eingesetzten Mitarbeiter wurde bereits zu Beginn der Ausschreibung durch die Bundespolizei untersagt, weshalb das Bestandspersonal nutzbringend in den verbleibenden Aufträgen in Terminal 1, Bereich A, Ebenen 2 und 3 sowie im Bereich C eingesetzt werden konnte. Darüber hinaus hat sich FraSec in 2019 um den Auftrag für Luftsicherheitsleistungen nach § 5 LuftSiG am Flughafen Leipzig beworben. In den Qualitätskonzepten konnte FraSec mit dem besten Ergebnis überzeugen. Durch ein besseres Kostenangebot konnte allerdings der Bestandsdienstleister (Securitas) den Auftrag für sich gewinnen und wird das Los auch über den 1. Juni 2020 hinaus weiterhin betreuen. Im Bereich der Passagierkontrollen nach § 5 LuftSiG werden im Jahr 2020 sukzessive weitere Lose vom Bund ausgeschrieben. Nach eingehender Prüfung wird die Geschäftsführung entscheiden, für welche Gewerke Angebote abgegeben werden sollen. Eine Teilnahme der FraSec an den bereits laufenden Ausschreibungen der § 5-Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf sowie am Flughafen Hannover wurde aus verschiedenen Gründen ablehnend beschieden. Am 17. Februar 2020 wurden die Luftsicherheitskontrollen nach § 5 LuftSiG am Flughafen Frankfurt im Terminal 1, Bereich B ausgeschrieben. Der Bereich wird aktuell von einem externen Dienstleister (I-Sec) betreut. Das Kontrollstundenvolumen wurde auf etwa 1,3 Mio. Stunden p.a. prognostiziert und ein Personalbedarf von etwa 1.000 Mitarbeitern abgeleitet. Zum 1. September 2020 soll die Vergabe an einen Dienstleister erfolgen. FraSec beteiligt sich an der Ausschreibung. Zu Beginn des 2. Quartals 2020 erfolgt die Ausschreibung von Luftsicherheitskontrollen nach § 5 LuftSiG am Flughafen Stuttgart. Das Los wird zur Zeit als eigenständige Station durch FraSec betrieben und wurde durch den Auftraggeber bereits zweimalig bis einschließlich 31. Oktober 2020 verlängert. Zum 1. November muss die Dienstleistung vergeben werden. FraSec wird sich auch an dieser Ausschreibung beteiligen mit dem Ziel, die Station auch weiterhin betreuen zu können. Weiterhin rechnet FraSec im Jahresverlauf 2020 noch mit der Vergabe der Passagierkontrollen am Flughafen Köln/Bonn sowie möglicherweise weiterer Lose (bspw. Pier G/Terminal 3 oder Terminal 1, Bereich A, Ebene 3) am Heimatstandort Flughafen Frankfurt. Auch hier wird die Geschäftsleitung nach intensiver Prüfung und Beratung situativ die Entscheidung über eine Teilnahme treffen. Mögliche Ausschreibungen im Bereich der Personal- und Warenkontrollen nach §§ 8/9 LuftSiG sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Durch die regelmäßige Markt- und Umfeldanalyse im Bereich Business Development, Marketing und Vertrieb hat FraSec aber hier den erforderlichen Blick entwickelt und wird situativ über mögliche Angebote und Neuaufträge entscheiden. Mit Wirkung zum 01.01.2020 hat FraSec den Auftrag für Sicherheitsleistungen nach § 9 LuftSiG im überlassenen Bereich der Deutschen Lufthansa am Standort Flughafen Frankfurt erhalten. Vertragspartner ist die Deutsche Lufthansa. Sukzessive wird FraSec die Personen-, Waren- und KFZ-Kontrollen an insgesamt fünf Toren am Standort übernehmen. Das jährliche Umsatzvolumen beläuft sich auf etwa TEUR 8.000. Für die Auftragserfüllung werden rund 130 Luftsicherheitskontrollkräfte benötigt, die durch das Luftfahrtbundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde zugelassen werden müssen. Der Auftrag hat einen Betriebsübergang nach § 613a BGB zur Folge und wird zum aktuellen Zeitpunkt mit dem vorherigen Auftragnehmer (IWS) finalisiert. In der Station Berlin liegt im Jahr 2020 ein Hauptaugenmerk auf der bevorstehenden Eröffnung des Flughafens BER. Im Oktober 2020 soll der neue Flughafen in Betrieb gehen - mit weitreichenden Folgen für die Region. Die Passagierkontrollen nach § 5 LuftSiG wurden im Ausschreibungsverfahren der Bundespolizei mittlerweile innerhalb des Verbands der Luftsicherheitsunternehmen vergeben (Securitas). FraSec hatte sich bewusst nicht um dieses Los beworben. Mit Öffnung des neuen BER geht gleichzeitig die Schließung des Flughafen Tegel (TXL) einher. Eine der wesentlichen Herausforderung wird in diesem Zusammenhang die Akquise des zusätzlichen Personals sowie die Verlagerung des Standorts und der Belegschaft TXL sein. Wesentliche Herausforderung wird auch in 2020 die Rekrutierung und Ausbildung neuer Mitarbeiter sein. Nicht nur die Unterdeckung im Bereich § 5 LuftSiG in Frankfurt sondern an allen Standorten und in allen Gewerken müssen durch Neueinstellungen ausgeglichen werden. Eine damit einhergehende verbesserte Erfüllungsquote bei den Kontrollstunden führt gleichzeitig zu einer Reduzierung der Fremdleistungen und damit zu einem positiveren Ergebnis für das Gesamtunternehmen. Für das Jahr 2020 erwartet FraSec ein moderates Kontrollstundenwachstum durch vollständige Abdeckung der Kontrollanforderungen der Auftraggeber. In Summe geht FraSec von einem Anstieg der Umsatzerlöse auf etwa TEUR 230.000 aus. Basierend auf dem oben dargestellten Margen-Ansatz und der dargestellten Maßnahmen zur Ergebnisstabilisierung ein EBITDA von rd. EUR 1,8 Mio erwartet. Zudem wird eine weiteren Absenkung der operativen Krankenquote angestrebt. Sollte in 2020 eine Einigung mit der Bundespolizei erzielt werden können, sind dadurch signifikante Ergebnisverbesserungen erzielbar. 6. Erklärung zur Unternehmensführung: Frauenanteil in FührungspositionenIn der Aufsichtsratssitzung vom 25. April 2018 wurde ein Frauenanteil von jeweils 30 % für den Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung als Zielgröße definiert. Die Frist zur Erreichung der Ziele wurde bis zum 1. Juli 2022 gesetzt. Im Aufsichtsratsgremium wird die Zielsetzung seit den Aufsichtsratswahlen 2018 sowohl für die Arbeitgeberseite als auch für die Arbeitnehmerseite erreicht. In der Geschäftsführung wird die geforderte Quote aktuell nicht gehalten. Seit 2018 ist die Unternehmensspitze mit drei Geschäftsführern besetzt. Die für die Führungsebenen 1 und 2 festgelegten Zielgrößen sowie die Frist zur Erreichung bleiben unverändert bis zum 1. Juli 2022 bestätigt. Für die Ebene 1 (Stations- und Bereichsleitung) wurde eine Zielquote von 20% vereinbart. In 2019 waren 2 der insgesamt 11 Stations- und Bereichsleitungen mit weiblichen Führungskräften besetzt. Dies entspricht einer Quote von 18 % und kann als Zielerfüllung gewertet werden. Für die Ebene 2 (Fachbereichsleitung und Stäbe) wurde der Frauenanteil in Führung auf 30% festgelegt. Mit 7 weiblichen, von insgesamt 33, Führungskräften liegt die Quote bei etwa 21% und damit noch nicht im Ziel.
Frankfurt am Main, den 4. März 2020 Geschäftsführer Martin Budweth, Vorsitzender Winfried Hartmann, Operations Frank Haindl, Arbeitsdirektor
1 Die folgenden Angaben waren nicht Gegenstand
der Abschlussprüfung
Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 20191. Allgemeine AngabenDie FraSec Fraport Security Services GmbH, Frankfurt am Main (FraSec GmbH), hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HR B Reg. Nr. HRB 79714). Der Jahresabschluss der FraSec GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Gemäß der vorliegenden Planung für 2020 erwartet die Gesellschaft ein ausgeglichenes Ergebnis. Gemäß vorliegender Mittelfristplanung für die Jahre 2021 bis 2025 werden deutlich positive Jahresergebnisse erwartet. Von der Gesellschafterin wurde zusätzlich die weitere Unterstützung zugesagt. Ferner hat die Gesellschafterin die Kreditlinie im Rahmen des gemeinsamen Cash Pooling erhöht und mit einer Kündigungsfrist nicht vor dem 31. Dezember 2021 vereinbart. Hierdurch ist die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft bis dahin gewährleistet. Die Gesellschaft geht daher bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von der weiteren Fortführung der Gesellschaft aus (going-concern Prinzip). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und werden grundsätzlich unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr um die Position "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Mit der Gliederungserweiterung wird eine verbesserte Darstellung der Ertragslage verfolgt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden linear entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige bzw. falls notwendig außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände (zwischen 1 und 23 Jahren) linear vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung von Dienstkleidung wird seit dem 1. Januar 2016 ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über zwei Jahre gewinnmindernd abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Zur Verbesserung der Darstellung der Vermögenslage wird die Dienstkleidung in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In Anlehnung an die entsprechende Regelung im Einkommensteuergesetz werden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Wert zwischen EUR 800 und EUR 3.000 in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen bewertet. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten (Anschaffungskosten) angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 2 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich abbauen werden. Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt (Aktivüberhang), wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Grundlage für die Umrechnung von fremder Währung in Euro dient zum Zeitpunkt der Entstehung des Geschäftsvorgangs für Forderungen der Briefkurs, für Verbindlichkeiten der jeweilige Geldkurs. Kursdifferenzen wurden im Zahlungszeitpunkt erfasst. Zum Bilanzstichtag erfolgte die Bewertung grundsätzlich zum jeweiligen Devisenkassamittelkurs, soweit die Anschaffungskosten der Forderungen nicht über- bzw. die Rückzahlungsbeträge der Verbindlichkeiten nicht unterschritten wurden. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger kamen entsprechend § 256a HGB n. F. das Realisations- und das Imparitätsprinzip sowie das Anschaffungskostenprinzip nicht zur Anwendung. 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung(1) Entwicklung des Anlagevermögens Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Finanzanlagen betreffen die im Vorjahr gegründete Tochtergesellschaft FraSec Fraport Security Services K9 TEDD GmbH Twickelerveld European Detection Dogs, Frankfurt am Main. Die FraSec GmbH hält sämtliche Stammeinlagen von TEUR 25. Mit der Tochtergesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Aufgrund dieses Vertrages wurden in 2019 Verluste von TEUR 1.213 übernommen. Das Eigenkapital der 100 %igen Tochtergesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 25 und das Jahresergebnis TEUR 0. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, mit der folgenden Ausnahme Restlaufzeiten bis zu einem Jahr: Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Kautionen (TEUR 99; im VJ. TEUR 67) sind bis zum Ablauf der zu Grunde liegenden Mietverträge gebunden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 11.239 (im VJ. TEUR 7.917). Davon betreffen TEUR 12 Cash Pooling-Forderungen (im VJ. TEUR -2.604 Cash Pooling-Verbindlichkeiten) gegen die Gesellschafterin Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main (Fraport AG). Im März 2020 hat die Gesellschafterin die Kreditlinie erhöht. Der Vertrag kann nicht vor dem 31. Dezember 2021 gekündigt werden. Der verbleibende Forderungsbetrag betrifft in voller Höhe Lieferungen und Leistungen, die im Wesentlichen gegen die Gesellschafterin Fraport AG (TEUR 23.796; im VJ. TEUR 26.663) bestehen und mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie im Vorjahr zusätzlich mit der Verbindlichkeit aus der Ergebnisübernahme von insgesamt TEUR 1.359 (im VJ TEUR 5.051) verrechnet werden. Die Verbindlichkeit aus Ergebnisübernahme betrug im Vorjahr TEUR 483. Zum Risikoausgleich aus der Abrechnung der Kontrollstunden mit der Bundespolizei ist die Forderung an die Fraport AG um eine Wertberichtigung von TEUR 11.277 (im VJ. TEUR 11.277) vermindert. (3) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Zum Bilanzstichtag wird ein Kassenguthaben in Höhe von TEUR 4 (im VJ. TEUR 6) ausgewiesen, ein Bankguthaben besteht nicht. (4) Latente Steuern Zum Bilanzstichtag ergeben sich aktive latente Steuern von TEUR 4.057 (im VJ. TEUR 1.918). Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz latenter Steuern in der Bilanz unterbleibt. Die aktiven latenten Steuern resultierten aus Ansatz und Bewertung von sonstigen Rückstellungen sowie einem aufgrund des Jahresfehlbetrages höheren Verlustvortrags. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von rd. 31 % angenommen. (5) Eigenkapital Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2019 über ein voll eingezahltes Stammkapital von EUR 470.450 sowie über eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 4.648. Im Geschäftsjahr 2010 wurden auf Grund der Umstellung auf die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften (BilMoG) TEUR 331 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages von TEUR 2.726 ergibt sich im Geschäftsjahr erstmalig ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 65. Der Jahresfehlbetrag 2018 wurde aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29. März 2019 auf neue Rechnung vorgetragen. Sämtliche Geschäftsanteile werden von der Fraport AG gehalten. Zur Erläuterung der bilanziellen Überschuldung verweisen wir auf Abschnitt "2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". (6) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Preis- und Mengenrisiken im Zusammenhang mit Sicherheitsleistungen nach § 5 LuftSiG (TEUR 12.437; im VJ. TEUR 6.343) sowie Personalrückstellungen (TEUR 12.420; im VJ. TEUR 9.928) zusammen. Die Personalrückstellungen betreffen insbesondere Urlaub- und sonstige Zeitguthaben einschließlich der Zeitzuschläge der Mitarbeiter sowie Abfindungen. Weiterhin werden Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen (TEUR 1.400; im VJ. TEUR 2.807) sowie für ausstehende Gutschriften (TEUR 9; im VJ. TEUR 1.268) ausgewiesen. (7) Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten weisen, wie im Vorjahr, Restlaufzeiten bis zu einem Jahr auf. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 852 (im VJ. TEUR 1.621) betreffen im Geschäftsjahr im Wesentlichen Aufwendungen für Fremdpersonal. Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus der Ergebnisübernahme von der Tochtergesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 2.589 (im VJ. TEUR 5.570), die in Höhe von TEUR 1.376 (im VJ. TEUR 5.549) mit den Forderungen gegen verbundene Unternehmen verrechnet werden. Davon bestehen TEUR 1.359 (im VJ. TEUR 5.051) gegenüber der Gesellschafterin Fraport AG. Die Verbindlichkeit aus Ergebnisübernahme beträgt TEUR 1.213 (im VJ. TEUR 483). Im Vorjahr erfolgte aufgrund bestehender Forderungen ein saldierter Ausweis. Für Verbindlichkeiten wurden wie im Vorjahr keine Sicherheiten bestellt. (8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB a) Leasingverträge Die Gesamtverpflichtung aus Pkw-Leasingverträgen beträgt TEUR 583 (im VJ. TEUR 344). Die Laufzeiten der Leasingverträge enden teilweise spätestens im Jahr 2023. Auf das Geschäftsjahr 2020 entfallen davon Zahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 257. Bei den Miet-, Pacht- und Leasingverträgen handelt es sich in allen Fällen um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken können sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden können, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. b) Mietverträge Die Gesellschaft unterhält Räumlichkeiten an den Flughäfen in Frankfurt am Main, Berlin Tegel und Schönefeld, Stuttgart, Köln sowie ein Schulungszentrum in Kelsterbach. Die Mietverträge können teilweise frühestens zum 31. März 2020 gekündigt werden. Die vertraglichen Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer festen Mindestlaufzeit betragen zum Bilanzstichtag 2019 insgesamt TEUR 6.758 (im VJ. TEUR 9.277). Auf das Geschäftsjahr 2020 entfallen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.969 (im VJ. TEUR 3.573). Der Restbetrag ist in den folgenden 2 bis 5 Jahren zu zahlen. Ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 5.345 (im VJ. TEUR 5.310) entfällt dabei auf die Gesellschafterin Fraport AG. Ferner bestehen Mietverträge ohne feste Mindestlaufzeit; diese Verträge können mit einer 2- bzw. 9-monatigen Kündigungsfrist beendet werden. Das Verpflichtungsvolumen aus diesen indexierten Verträgen mit der Gesellschafterin Fraport AG beträgt derzeit jährlich TEUR 1.399. (9) Umsatzerlöse Es wurde folgende Segmentierung der wie im Vorjahr ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse vorgenommen. Die Geschäftsfelder gliedern sich nach dem Leistungsempfänger und der Art der erbrachten Leistungen.
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 660 (im VJ. TEUR 440) enthalten. (10) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Gesamthöhe von TEUR 1.609 (im VJ. TEUR 2.034) enthalten im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen (TEUR 196; im VJ. TEUR 132), Erstattungen von Löhnen und Gehälter von Dritten (TEUR 702; im VJ. TEUR 784) sowie Zuschüsse aus Bildungsgutscheinen (TEUR 317; im VJ. TEUR 681). Die periodenfremden Erträge belaufen sich auf TEUR 328 (im VJ. TEUR 134). (11) Materialaufwand Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen in voller Höhe mit TEUR 14.823 (im VJ. TEUR 12.037) Aufwendungen für Fremdpersonal. (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten mit TEUR 4.951 (im VJ. TEUR 4.306) Aufwendungen für Mieten einschließlich Mietnebenkosten für unbewegliche Vermögensgegenstände. Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen solche für Kommunikation/IT von TEUR 1.699 (im VJ. TEUR 1.492) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit TEUR 77 (im VJ. TEUR 196) periodenfremde Aufwendungen enthalten. (13) Zinsergebnis Das Zinsergebnis hat sich auf TEUR -36 (im VJ. TEUR 2) verschlechtert. Der Zinsaufwand im laufenden Geschäftsjahr betrifft mit TEUR 36 (im VJ. TEUR 24) die Zinszahlungen an die Fraport AG resultierend aus dem laufenden Cashpool-Vertrag. Im Vorjahr beruhten die Zinserträge in Höhe von TEUR 26 auf Erstattungszinsen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 2012 bis 2014. (14) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Vorjahr resultierten die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag aus Körperschaftsteuererstattungen in Höhe von TEUR 55 und Gewerbesteuererstattungen in Höhe von TEUR 54. Diese gingen im Wesentlichen aus den Folgewirkungen der in 2017 abgeschlossenen Betriebsprüfung für die Jahre 2009 bis 2011 hervor und betreffen die Jahre 2012 bis 2014. 4. Sonstige Pflichtangaben(1) Honorar des Abschlussprüfers Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide zum 31. Dezember 2019. (2) Geschäftsführung Geschäftsführer waren im abgelaufenen Geschäftsjahr:
Gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom 12. September 2019 gilt folgender Geschäftsverteilungsplan: Gesamtverantwortung:
Individuelle Verantwortung: Martin Budweth (Geschäftsführer Vorsitz)
Frank Haindl (Arbeitsdirektor):
Winfried Hartmann (Geschäftsführer operativ)
Die Geschäftsführer erhielten im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 652 (im VJ. TEUR 556). (3) Aufsichtsrat Der nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 paritätisch mitbestimmte Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütungen von der Gesellschaft. (4) Beschäftigte Die Anzahl der Beschäftigten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die FraSec GmbH durchschnittlich 4.246 (im VJ 3.972) Mitarbeiter. Davon waren 298 (im VJ. 240) im administrativen und 3.948 (im VJ. 3.732) im operativen Bereich tätig. (5) Angaben zum Mutterunternehmen Die Fraport AG, Frankfurt am Main, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in den die Gesellschaft einbezogen ist. Der Konzernabschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Konzernabschluss der Fraport AG wird nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards gem. § 315e HGB aufgestellt. Die FraSec GmbH nimmt von ihrem Befreiungswahlrecht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 291 HGB gebrauch. (7) ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 2.726 auf neue Rechnung vorzutragen. (6) Nachtragsbericht Die weltweite Ausbreitung des in China ausgebrochenen, neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat in den ersten zwei Monaten des Jahres 2020 stetig zugenommen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Auswirkungen des Coronavirus im Jahresverlauf 2020 auf den internationalen Flugverkehr in Bezug auf Flugstreichungen und der zu beobachtenden Buchungszurückhaltung von Passagieren schwer einzuschätzen. Jedoch zeichnen sich bereits jetzt deutliche dämpfende Effekte für die Verkehrsentwicklung ab. Darüber hinaus haben nach dem Bilanzstichtag keine wesentlichen Ereignisse stattgefunden.
Frankfurt am Main, den 4. März 2020 Geschäftsführer Martin Budweth Winfried Hartmann Frank Haindl Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FraSec Fraport Security Services GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FraSec Fraport Security Services GmbH, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FraSec Fraport Security Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 4. März 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Thomas Noll, Wirtschaftsprüfer ppa. Christoph Meyer, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 19.03.2020 festgestellt. |
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