Abaton
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.595,00 |
28.401,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.195,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
53.400,00 |
28.400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.080.878,28 |
7.726.590,92 |
| I.
Vorräte |
7.909.991,81 |
7.307.818,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
165.284,63 |
396.756,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.601,84 |
22.015,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.833,33 |
|
| Aktiva |
8.158.306,61 |
7.754.991,92 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.818.381,80 |
1.017.449,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
992.449,98 |
848.796,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
800.931,82 |
143.653,51 |
| B.
Rückstellungen |
285.305,45 |
120.014,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.054.619,36 |
6.617.527,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.054.619,36 |
6.617.527,06 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
1.095.308,13 |
| Passiva |
8.158.306,61 |
7.754.991,92 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Abaton GmbH mit Sitz in
Frankfurt am Main wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§264 ff. HGB)
aufgestellt.
Ergänzend hierzu waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den in den §§ 266, 276, 286, 288 HGB vorgesehenen
Erleichterungen für die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im
Übrigen wurden die für kleine
Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen für
die Rechnungslegung weitgehend in Anspruch genommen. In
einer für die Offenlegung vorgesehenen Ausfertigung
des Jahresabschlusses werden sämtliche für die
Offenlegung vorgesehen Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Von der Verpflichtung zur Aufstellung eines
Lageberichts ist die Gesellschaft befreit.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachaniagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Zu
eventuellen steuerlichen Sonderabschreibungen verweisen wir
- falls in Betracht kommend - auf die gesonderten Angaben
hierzu weiter unten.
Bewegliche selbständig nutzungsfähige
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs-/ Herstellungskosten bis zu € 800 wurden
im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben. Diese
Gegenstände werden im fünften auf das Zugangsjahr
folgende Geschäftsjahr als Abgang behandelt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
außerplanmäßigen Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB (im Vorjahr).
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und/oder
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Bewertungsabschläge wurden in ausreichender Höhe
berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
Forderungscharakter. Die Bewertung erfolgte zu den
Nennbeträgen. Gebotene Wertberichtigungen wurden
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bei
Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
weitere ungewisse Verbindlichkeiten, andere Verpflichtungen
und Risiken gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren zu
diesem Posten bilanzierungspflichtigen Verpflichtungen und
Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III) Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der
unmittelbar im Anschluss an die Bilanz gezeigt wird. Dies
gilt nicht für eine für die Offenlegung
vorgesehene Ausfertigung des Jahresabschlusses.
Restlaufzeiten
Restlaufzeit der ausgewiesenen Verbindlichkeiten:
- bis 1 Jahr: € 6.049.093.88
- größer 1 Jahr bis 5 Jahre: € 0.00
IV) Sonstige Angaben
Sicherheiten für Verbindlichkeiten
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen Eigentumsvorbehalte im üblichen
Umfang.
Zu den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten erfolgten Grundschuldbestellungen auf im
Umlaufvermögen gehaltenen Grundbesitz.
Darlehensstände der abgesicherten Darlehen:
€ 5.855.000.00
Buchwerte der besicherten Grundstücke: €
6.668.033.42
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in oder
unterhalb der Bilanz ausgewiesen sind
Verpflichtungen aus Miet- und Pachtvertrégen
sind der Höhe nach unwesentlich und unterliegen keinen
nennenswerten Schwankungen.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen aus noch
nicht vollzogenen Grundstückskaufverträgen in
Höhe von € 1.337.000,00. Hierauf wurde ein Betrag
von € 695.607,72 bereits angezahlt.
lm Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 6
Arbeitnehmer und 1 Geschäftsführer
beschäftigt.
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss in Höhe von €
800.931,82 wird als Gewinnvortrag auf neue Rechnung
vorgetragen.
V) Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurde die Gesellschaft durch folgende Person vertreten:
Geschäftsführer: Volker Ostheimer (in 2022
ausgeschieden)
Waris Nabi (in 2022 bestellt)
Die Gesellschaft ist unter HRB 14631 beim Amtsgericht
Aschaffenburg eingetragen.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
- Forderungen: € 0,00
- Verbindlichkeiten: € 0,00
Angabenüber den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen mit einem Betrag von mindestens 20% der
Anteile
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB: Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da die Darstellung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs
2 HGB von untergeordneter Bedeutung ist.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Alexander Steinke, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2023
festgestellt.
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