Frank Abraham Service GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Saskia Danielle Abraham seit 27.6.2025 | Geschäftsführer |
Frank Abraham seit 16.12.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rolf Abraham Verwaltungsgesellschaft mbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Änderungen des Handelsgesetzbuches durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden erstmals auf diesen Jahresabschluss angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden entgegen des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB im Bereich des Kapitalausweises angepasst. II. ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS‑ UND BEWERTUNGSMETHODEN Bilanzierungsmethoden Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind teilweise im Anhang zu finden. Von bestehenden Ansatzwahlrechten wird nur Gebrauch gemacht, soweit aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften eine Aktivierungs bzw. Passivierungspflicht besteht. Bewertungsmethoden Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz wurden unverändert übernommen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im
Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind die Bilanzierungsmethoden der §§ 246 ‑ 251 HGB beachtet worden. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform aufgestellt, wobei die entsprechenden Gliederungsvorschriften beachtet wurden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe der
voraussichtlich anfallenden Nachzahlungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse, die unter der Bilanz oder im
Anhang auszuweisen wären.
IV. SONSTIGE ANGABEN Die Gesellschaft beschäftigt kein Personal. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Rolf Abraham, Hamburg. Die Gesellschaft ist Komplementärin bei der Rolf Abraham Grundstücks GmbH & Co. KG, Hamburg. Hamburg, den 1. März 2011
Rolf Abraham |
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