Beteiligungsgesellschaften
naturenergie hochrhein AG
Schönenbergerstraße 10, 79618 Rheinfelden (Baden), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Dominic Rothfuss seit 28.10.2025 | Prokura |
Michael Schwery seit 7.11.2024 | Vorstandsmitglied |
Daniel Schölderle seit 7.11.2024 | Vorstandsmitglied |
Klaus Jürgen Müller seit 7.11.2024 | Vorstandsmitglied |
Diego Pfammatter seit 28.5.2020 | Prokura |
Thomas Hoyer seit 28.5.2020 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 75.91% | |
| 65.95% | |
| 35.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
naturenergie hochrhein AG (vormals: Energiedienst AG)Rheinfelden BadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäft und Rahmenbedingungen Im Rahmen des neuen Markenauftritts wurde die bisherige Energiedienst AG in naturenergie hochrhein AG umbenannt. Der Eintrag des neuen Firmennamens erfolgte am 5. Oktober 2023 im Handelsregister. Die naturenergie hochrhein AG errichtet, betreibt, erwirbt, veräußert und verpachtet Energieerzeugungsanlagen, Energieversorgungs- und andere Unternehmen, sowie Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft versorgt außerdem Geschäfts- und Privatkunden sowie Weiterverteiler mit Strom und Gas. Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Rentabilität des eingesetzten Kapitals (EBIT im Verhältnis zu NOA (Net Operating Assets)). Die NOA setzen sich aus dem nicht verzinslichen Vermögen abzüglich dem nicht verzinslichen Fremdkapital zusammen. Über die Alleingesellschafterin, Energiedienst Holding AG, Laufenburg/Schweiz, (EDH), gehört die Gesellschaft zum Konzern der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe. Mit der Energiedienst Holding AG besteht ein Betriebsführungsvertrag, in dem auch die Leistungsverrechnung zwischen den Gesellschaften geregelt ist. Die naturenergie hochrhein AG ist an den Laufwasserkraftwerken Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt AG (Anteil 13 Prozent), Rheinkraftwerk Säckingen AG (Anteil 12,5 Prozent), Wasserkraftwerk Maulburg GmbH (Anteil 50 Prozent) sowie dem Pumpspeicherkraftwerk Schluchseewerk AG (Anteil 7,5 Prozent) beteiligt und bezieht von diesen Gesellschaften den Strom zu Gestehungskosten. Gesamtwirtschaftliche Lage und Branchensituation Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 3. Quartal 2023 gegenüber dem 2. Quartal geringfügig um 0,1 % zurückgegangen. Damit setzt sich die stagnierende Entwicklung der schwachen ersten Jahreshälfte weiter fort. Gegenüber dem Vorjahresquartal schrumpfte die Wirtschaftsleistung um 0,8 %. Die Industrieproduktion sank im September um 6,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Die energieintensiven Branchen verzeichneten weiterhin teilweise deutliche Rückgänge. Die Papierproduktion sank erneut deutlich um 19 %, die Herstellung chemischer Grundstoffe und die Eisen- und Stahlerzeugung gingen jeweils um 5 % zurück. Das ifo Institut erwartet für das 4. Quartal eine schwächere wirtschaftliche Leistung als gedacht. Das Info-Institut geht in seiner Prognose vom Dezember 2023 von einem BIP -0.3 % für das gesamte Jahr 2023 aus. Für 2024 wurde die Prognose von 1.4 % auf 0.9 % reduziert. Insgesamt zeigte sich zum Jahresende, dass auch 2023 wieder ein überdurchschnittlich warmes Jahr war. Dementsprechend lag auch die Gradtagzahl für 2023, die einen Anhaltspunkt für die benötigte Heizenergie liefert, unter dem Mittelwert der letzten 20 Jahres und auch leicht unter ihrem Vorjahreswert. Die Niederschlagsmenge fiel im Vergleich zu 2022 insgesamt höher aus. Der Letztverbrauch von Strom belief sich 2023 nach ersten Daten auf 466 Mrd. kWh. Der Rückgang betraf alle Verbrauchssektoren, lediglich im Sektor Verkehr ließen erste Daten auf ein Verbrauchszuwachs schließen. In dem Rückgang zeigen sich neben den konjunkturellen Effekten vor allem die Reaktionen angesichts der Strom- und Energiepreise, die zu sparsamerem Verbrauchsverhalten und zum Teil zu Produktionseinschränkungen führten. Größter Stromverbraucher war 2023 trotz des wiederholten Verbrauchsrückgangs immer noch die Industrie mit einem Anteil von 43 %, gefolgt von den privaten Haushalten mit 28 %. Der Anteil von Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD-Sektor) betrug gut 25 %, der des Verkehrssektors 3 %. Der Stromverbrauch der Industrie (Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe) betrug im Berichtsjahr voraussichtlich insgesamt 201 Mrd. kWh und ging damit um weitere 5 % zurück. Der Stromverbrauch der privaten Haushalte nahm voraussichtlich um 2,8 % ab, der Stromverbrauch im GHD-Sektor um 4,0 %. Im Verkehrsbereich wurde nach ersten Daten mit einem Plus von 7,0 % für den Fahrstrom von Schienenbahnen sowie für die Elektromobilität gerechnet. Der Strompreis für Haushaltskunden ist im Jahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 weiter um 14 % auf durchschnittlich 45,73 ct/kWh angestiegen. Grund für den Anstieg sind die sehr stark gestiegenen Strompreise im Großhandel im Jahr 2022. Nach den Höchstständen im 3. Quartal 2022 sanken die Großhandelspreise zwar zu Beginn des Jahres wieder deutlich, lagen aber immer noch rund drei Mal höher als vor der der Energiekrise. Genauso, wie sich die drastischen Preisanstiege 2022 nur verzögert und gedämpft in den Endkundenpreisen auswirkten, kamen die Preisrückgänge im Großhandel ebenfalls erst nach und nach in den Endkundenpreisen an. Seit dem 1. Quartal 2023 ist der durchschnittliche Strompreis für Haushalte aber kontinuierlich gesunken und lag im 4. Quartal bei 44,17 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen haben damit nur noch einen Anteil von 27 % am Strompreis, wohingegen der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb weiterhin 52 % beträgt. Die Netzentgelte haben einen Anteil von 21 %. Im Jahr 2024 würden die Steuern, Abgaben und Umlagen zwar geringfügig sinken. Dies wird aber durch den Wegfall staatlicher Zuschüsse und daraus resultierende höhere Netzentgelte kompensiert, so dass eine Steigerung erwartet wird. Die Strompreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt hat, sorgte für eine spürbare Entlastung der Stromrechnung für Haushaltskunden. Ertragslage Gesamtleistung Die Gesamtleistung erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 285.079 Tsd. € auf 1.142.938 Tsd. €. Die Erlöse aus dem Stromabsatz an Kunden sowie Erlöse aus dem Verbundgeschäft erhöhten sich insgesamt um 284.910 Tsd. €. Dieser Anstieg war im Wesentlichen auf positive Preiseffekte im Endkundengeschäft zurückzuführen. Die gestiegenen Großhandelspreise für Strom wirkten sich über entsprechende Preisanpassungen positiv aus. Hauptsächlich im Geschäftskundensegment konnten Mengensteigerungen erzielt werden. Die Erlöse aus dem Gasabsatz an Kunden erhöhten sich preisbedingt um 6.593 Tsd. €. Bei den sonstigen Umsatzerlösen konnten die energienahen Dienstleistungen ausgebaut werden. Die Verrechnungen von Personaldienstleistungen an die EDH sind zurück gegangen, so dass sich ein Rückgang von 5.557 Tsd. € ergibt. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 412 Tsd. €. Betriebsaufwand Der Betriebsaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 273.947 Tsd. € auf 1.121.488 Tsd. €. Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 276.999 Tsd. € aufgrund höherer Beschaffungskosten durch gestiegene Strom- und Gashandelspreise sowie der Netznutzungsentgelte (inklusive Umlagen). Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 473 Tsd. € auf Grund der jährlichen Teuerung und des Anstiegs der Anzahl der Mitarbeiter. Gegenläufig sind die Aufwendungen für die Altersversorgung gesunken. Im Vorjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 3.309 Tsd. € auf Kleinwasserkraftwerke und ein Projekt im Wärme- und Energielösungsbereich vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Kleinwasserkraftwerke in Höhe von 3.420 Tsd. € und ein weiteres Projekt im Bereich der Wasserstoff-Erzeugung mit 252 Tsd. € wertberichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen fielen aufgrund der Investitionsprojekte im Wärme- und Energielösungsbereich und im Bereich Kraftwerke um 593 Tsd. € höher aus als im Vorjahr In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnte die Zuführung zu den Konzessionsrückstellungen deutlich um 16.900 Tsd. € zurückgeführt werden. Des Weiteren sind die Wertberichtigung auf Forderungen in Folge des höheren Forderungsbestands um 2.457 Tsd. € gestiegen und es wurden vermehrt Personaldienstleistungen (+ 5.578 Tsd. €) von der EDH in Anspruch genommen. EBIT Die naturenergie hochrhein AG erwirtschaftete ein Betriebsergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) in Höhe von 21.451 Tsd. €. Dies entspricht einer Steigerung um 11.132 Tsd. € im Vergleich zum Vorjahr und liegt unter dem Niveau der Prognoseerwartung. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Personalverrechnungen, der gestiegenen Wertberichtigung auf Forderungen und den höheren Wasserzinsen (staatliche Abgabe auf die Produktion auf deutscher und Schweizer Seite) zurückzuführen. Die eingetretene, erwartete Verbesserung aus dem Entfall der im Vorjahr vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen ist eingetreten. Allerdings mussten unplanmäßig wiederum Abschreibungen für andere Projekte in ähnlicher Höhe vorgenommen werden. Finanzergebnis Das Finanzergebnis stieg um 8.786 Tsd. €. Dies ist vor allem durch Wertsteigerungen des Deckungsvermögens für Pensionsverpflichtungen und die Abzinsungseffekte der Konzessions-Rückstellung verursacht. Der Ergebnisbeitrag der naturenergie netze GmbH, ehemals ED Netze GmbH, der auf Basis eines Gewinnabführungsvertrages einfließt, hat sich gegenüber dem Vorjahr um 17.752 auf 13.804 Tsd. € verbessert. Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss betrug 35.266 Tsd. € und lag um 37.690 Tsd. € über dem des Vorjahres. Finanzlage Das Finanzmanagement erfolgt für die ganze Gruppe zentral in der Energiedienst Holding AG. Die Finanzmittel werden mittels eines Cash Pools optimiert. Das Guthaben beträgt 45.849 Tsd. € (Vorjahr: 38.290 Tsd. €). Die aus dem Cash Pool resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden variabel verzinst. Die langfristige Finanzierung erfolgt über Darlehen der Energiedienst Holding AG. Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit ist somit sichergestellt. Vermögenslage Das Anlagevermögen ist um 1.453 Tsd. € gesunken. Der Rückgang ist auf die außerplanmäßigen Abschreibungen zurückzuführen. Noch nicht abgerechnete Projekte im Bereich der Photovoltaik und im Bau befindliche, zum Verkauf bestimmte Bauprojekte erhöhen die unfertigen Leistungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände nahmen um 78.906 Tsd. € zu. Gründe sind vor allem die auf Grund der gestiegene Preise höheren Forderungen aus dem Commodity-Geschäft und höhere konzerninterne Forderungen. Das Eigenkapital beträgt 205.208 Tsd. € (Vorjahr: 169.942 Tsd. €). Die Eigenkapitalquote beträgt 25 Prozent (Vorjahr: 24 Prozent). Die Rückstellungen für Pensionen und für Konzessionsverpflichtungen sind auf Grund der leicht gestiegenen Zinssätze gesunken. Ausstehende Stromsteuerabrechnungen führen zu höheren Steuerrückstellungen. Weitere Rückstellungen sind weitgehend konstant geblieben. Die Verbindlichkeiten sind hauptsächlich auf Grund konzerninterner Sachverhalte um 50.666 Tsd. € gestiegen. Die Kennzahl NOA (Net Operating Asset) ist nahezu konstant und setzt sich wie folgt zusammen:
Die Rentabilität des eingesetzten Kapitals - EBIT im Verhältnis zum Net Operating Assets (NOA) - betrug 12,6 Prozent (Vorjahr: 6,1 Prozent) und liegt damit unterhalb der Prognoseerwartung, was im Wesentlichen auf das geringere Betriebsergebnis zurückzuführen ist. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt erwirtschaftete die naturenergie hochrhein AG im Geschäftsjahr 2023 ein gutes Ergebnis. Höhere Vermarktungspreise für die erzeugte Energie und eine positive Entwicklung im Vertriebsgeschäft haben die Ertragssituation verbessert. Die umfangreichen Herausforderungen, die aus regulatorischen Eingriffen aber auch aus höheren Ansprüchen der Kunden resultieren, haben aber auch zu vermehrten Kosten geführt. Aufgrund der weiterhin guten Strompreisprognose und der guten Eigenkapitalquote kann die wirtschaftliche Lage weiterhin als gut bezeichnet werden. Erklärung nach §312 Aktiengesetz Die Muttergesellschaft Energiedienst Holding AG hält 100 Prozent an der naturenergie hochrhein AG, an der Energiedienst Holding AG hält die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe 66,67 Prozent. Gemäß § 312 AktG haben wir einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstattet, der mit folgender Erklärung schließt: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden im Berichtsjahr nicht getroffen oder unterlassen." Chancen- und Risikobericht Für die naturenergie hochrhein AG ist die Überwachung der unternehmerischen Risiken ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Das unternehmensweite integrierte Chancen- und Risikomanagement (iRM) wird aus den beiden Bestandteilen, Chancen- und Risikomanagement und Internes Kontrollsystem (IKS), gebildet. Chancen- und Risikomanagement Das Risikomanagementsystem umfasst das gesamte Unternehmen und bezieht alle Primärfunktionen entlang der Wertschöpfungskette sowie die Querschnittsfunktionen ein. Ziel des iRM ist ein ganzheitlicher und integrierter Ansatz zur Gewährleistung einer bereichsübergreifenden Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen sowie eine damit einhergehende Berichterstattung der Chancen- und Risikolage. Die institutionalisierte Risikomanagementstelle unterstützt die Risikomanagementbeauftragten der Unternehmensbereiche bei der Umsetzung des dezentralen Risikomanagements. Dadurch soll eine gleichbleibend hohe Qualität des Risikomanagementsystems gesichert werden. Die risikobezogenen Informationen werden in systematischer, geordneter Weise zeitnah an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet. Eine Berichterstattung über die wesentlichen Risiken erfolgt mindestens quartalsweise an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat. Bei Bekanntwerden neuer Risiken, die zu bestandsgefährdenden Entwicklungen führen können, erfolgt eine außerordentliche ad hoc-Berichterstattung. Risikomanagementfragen werden unter anderem in den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Verwaltungsrates der Energiedienst Holding AG behandelt. Internes Kontrollsystem Das IKS ist ein wesentliches Element des iRM und umfasst sowohl Maßnahmen als auch Kontrollen zur Vermeidung, Minderung oder Übertragung von Risiken. Es ermöglicht der Geschäftsleitung, die Existenz wirksamer Kontrollen zur Fehler- und Risikovermeidung im Unternehmen sicherzustellen. Das etablierte rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem soll darüber hinaus die Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung gewährleisten. Die Eignung und Funktionalität der Kontrollen wird mindestens jährlich durch die konsequente Erhebung im Vieraugenprinzip überprüft und dokumentiert. Chancen- und Risikobewertung Der Begriff Chance bzw. Risiko wird als Ereignis mit einer negativen bzw. positiven Auswirkung auf strategische, operative, finanzielle oder Compliance-Ziele definiert. Für die systematische und strukturierte Erfassung findet eine entsprechende Einteilung der Chancen und Risiken in die jeweilige Kategorie statt. Die zunehmende Kausalität und Komplexität der Chancen und Risiken führt dazu, dass Auswirkungen kategorienübergreifend stattfinden können. Alle relevanten Chancen und Risiken werden vor und nach Berücksichtigung implementierter und geplanter Steuerungsinstrumente (Maßnahmen und Kontrollen) gemeinsam mit den jeweiligen risikoverantwortlichen Personen bewertet. Bei finanziellen Risiken wir die mögliche Auswirkung auf die Kennzahl EBIT betrachtet. Die Bewertung erfolgt relativ zum aktuellen Planungszeitraum respektive der Mittelfristplanung und soweit möglich mittels quantitativer Methoden. Eine Detailerläuterung zu den Top-Chancen und Risiken im Jahr 2023 wird in dem folgenden Abschnitt erläutert. Operative Chancen und Risiken Erzeugung Entlang unserer Wertschöpfungskette betreiben wir technologisch komplexe Stromproduktionsanlagen. Mögliche Betriebsstörungen und Produktionsausfälle, die unser Ergebnis beeinträchtigen können, minimieren wir durch systematische Verfahren der Wartung und Qualitätssicherung, durch redundante Versorgungsysteme sowie den Einsatz hoch qualifizierter Mitarbeiter. In geeigneten Fällen werden mögliche Schadenswirkungen durch Versicherungen begrenzt. Klimatische Veränderungen in Form vermehrter und anhaltender Trockenperioden können dabei eine unmittelbare, negative Auswirkung auf die Produktionsmengen haben. Dieser Entwicklung wird durch die stetige Optimierung von Prognosen und Revisionen entgegengewirkt. Bedingt durch die anhaltende, wenn auch vergleichsweise geringere Volatilität der Strompreise ergeben sich Chancen in Zusammenhang mit der Optimierung der Preisdifferenzen zwischen Deutschland und der Schweiz als auch der Nutzung der kurzfristigen Preisänderungen innerhalb Deutschlands. Lieferketten Die Auswirkungen möglicher Störungen in Lieferketten sind vielfältig und werden durch verschiedene Taktgeber, wie beispielsweise den Versorgermärkten, den Verbindungsstrecken und nicht zuletzt den politischen Entwicklungen beeinflusst. Die Unternehmensgruppe wirkt dem Risiko von Teuerungen, weiterhin steigenden Investitionskosten und Mangellagen bei Material als auch Dienstleistungen unter anderem mit einem strategischen Einkauf, Prozessoptimierungen und Lagererweiterungen für gezielte Warengruppen entgegen. Vertrieb Die naturenergie hochrhein AG ist den Absatzrisiken eines von Liberalisierung und intensivem Wettbewerb geprägten Marktes ausgesetzt. Wir begegnen diesen Risiken durch differenzierte Preisstrategien und einer aktiven Vertriebspolitik. Gestörte Lieferketten und die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage können auch in diesem Zusammenhang zu negativen Auswirkungen durch Verbrauchschwankungen der Kunden und einer erschwerten Prognose führen. Überdies bestehen nach wie vor Risiken durch etwaige EEG-Nachforderungsansprüche aus Lieferbeziehungen mit einem Großkunden. Die Chance langfristiger Kundenbindungen und einer damit verbundenen positiven Entwicklung der Kundenanzahl im Privatkundenbereich stellt aufgrund der geführten, zuverlässigen Preis- und Beschaffungsstrategie sowie etablierten Maßnahmen zur Unterstützung und zum Aufbau der Kundenbeziehungen weiterhin eine Chance für die naturenergie hochrhein AG dar. Ferner könnte die Auflösung gebildeter Rückstellungen für eine nachträgliche Umlagenbelastung zu einer positiven Abweichung für die naturenergie hochrhein AG führen. Netze Die naturenergie netze GmbH, ehemals ED Netze GmbH, eine Tochtergesellschaft der naturenergie hochrhein AG, gewährleistet durch den Betrieb und die Weiterentwicklung der Netze die zuverlässige Stromversorgung in der Region. Die Geschäftsentwicklung der Tochtergesellschaft wirkt sich aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags unmittelbar auf die finanzielle Situation der Muttergesellschaft aus. Eine Nichtanerkennung verschiedener Aufwendungen im Rahmen der Regulierung der Energienetze kann zu sinkenden Erlösobergrenzen führen. Das Regulierungsmanagement der naturenergie netze GmbH führt zu diesem Punkt ein laufendes Monitoring der aktuellen Urteile und Bescheide durch. Die Analyse signifikante Entwicklungen sowie Argumentationen werden unter anderem übergreifend mit Controlling umgesetzt. Über das Regulierungskonto werden die Abweichungen zwischen den in der Netzentgeltkalkulation getroffenen Prognosen (z.B. Durchleitungsmengen, Höhe der vorgelagerten Netzkosten, Höhe der Kosten aus vermiedener Netznutzung) und den zulässigen Erlösen bzw. tatsächlich entstandenen Kosten dargestellt. Positive bzw. negative Regulierungskontosaldos wirken sich insofern auf das EBIT der einzelnenGeschäftsjahre aus, dass ein positiver Saldo des Regulierungskontos zum Stichtag nicht als Forderung aktiviert werden darf, ein negativer Saldo hingegen als Rückstellung passiviert werden muss. Die Berücksichtigung der Aufwendungen im Rahmen der Planung bezüglich des Regulierungskontos erfolgt unter Beachtung der vorhandenen Unwägbarkeiten, welche sich beispielsweise aufgrund laufender Aktualisierungen von Verordnung und andauernden Verfahren ergeben können. Die künftige Ausgestaltung hinsichtlich des Umgangs mit der Kostendifferenz durch intelligente Messsysteme oder die Entwicklungen Bezug nehmend auf die Berücksichtigung der aktuellen Zinsentwicklung können in diesem Zusammenhang unter anderem eine positive Planabweichung bedingen. Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken Übergreifende Themen Die finanzwirtschaftlichen Risiken werden primär in Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken aufgeteilt. Im Jahr 2023 haben die starken Zinsanstiege und anhaltende Volatilitäten am Strommarkt für viele Marktteilnehmer Herausforderung in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise Investitionsplanungen, mit sich gebracht. Diesen Risiken wirken wir mit dem Einsatz geeigneter Steuerungsinstrumente und einem professionellen Portfoliomanagement entgegen. Darüber hinaus ergeben sich potenzielle Kursänderungsrisiken aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, die durch ein geeignetes Asset Management gesteuert werden. Derzeit werden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von beispielsweise Zinsrisiken eingesetzt, deren möglicher Einsatz wird laufend überprüft. Etwaigen Risiken durch mögliche Ausfälle von Forderungen begegnet die Unternehmensgruppe durch ein umfangreiches Forderungsmanagement sowie bereichsübergreifende Meetings zur Analyse weiterer Maßnahmen. Risiken, welche im Zusammenhang mit den stark gestiegenen Zinsen eintreten können, werden systematisch geprüft und aktualisiert. Umfeld- / strategische Chancen und Risiken Übergreifende Themen Weitere Risiken ergeben sich aufgrund des ständigen Wandels des politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Umfeldes der Unternehmensgruppe, aus der konjunkturellen Lage und aufgrund klimatischer Veränderungen. Um diesen Risiken entsprechend entgegenzuwirken, werden interne als auch externe Fachleute herangezogen und Marktbeobachtungen durchgeführt. Chancen hinsichtlich der Gesamtsituation des Unternehmens ergeben sich darüber hinaus durch den Ausbau und das Voranschreiten strategischer Projekte insbesondere im Zusammenhang mit der Markenstrategie. Netze Wie im vergangenen Jahr spielt der Nichtwiederabschluss von Stromkonzessionsverträgen eine bedeutende, strategische Rolle. Dies gilt ebenso für einen möglichen positiven Verlauf der bereits geführten Verfahren sowie den Gewinn neuer, bisher fremd vergebener Konzessionen im Netzgebiet der naturenergie netze GmbH. Die Unternehmensgruppe begegnet den Risiken unter anderem mit einem stetigen Monitoring und einem professionellen Konzessionsmanagement. Compliance-Chancen und Risiken Übergreifende Themen Die Unternehmensgruppe konzentriert sich unter anderem auf angemessene Präventionsmaßnahmen in den Compliance-Risiken Korruption, Kartellrecht und Datenschutz. Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung bestehen primär, aber nicht ausschließlich, im Vertrieb und im Einkauf. Wesentliche Präventionsmaßnahmen, insbesondere Schulungen, sind bereichsübergreifend in regelmäßigen Turnussen durchzuführen. Gleiches gilt für die Sensibilisierung im Bereich Datenschutz. Chancen- und Risikolage Insbesondere die wirtschaftliche und die politische Entwicklung im Jahr 2023 haben dazu geführt, dass Risikoszenarien mit hohen Auswirkungen und stark ausgeprägten Unschärfen im Fokus bleiben. Diesen Szenarien begegnet die naturenergie hochrhein AG mit geeigneten Maßnahmen, deren kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung und einem dezentralen, bereichsübergreifenden Risikomanagementsystem. Die Risikolage der naturenergie hochrhein AG hat sich im Geschäftsjahr 2023 stabil gehalten und wird auch für den aktuellen Planungszeitraum weiterhin als stabil betrachtet. Bestandsgefährdende Risiken waren im Geschäftsjahr 2023 weder auf Basis von Einzelrisiken noch aus der Gesamtrisikoposition der naturenergie hochrhein AG erkennbar. Bei Betrachtung der verschiedenen Szenarien (gewichtete Bewertung über den Planungszeitraum von 3 Jahren) würden die genannten Risiken in Summe eine negative Ergebnisabweichung von ca. 21 Mio. € in Bezug auf unsere Planung verursachen. Gegenüber stehen die genannten Chancen mit einer möglichen positiven gewichteten Ergebnisabweichung von ca. 21,5 Mio. €. Die Risiken werden nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen dargestellt. Die Wirksamkeit von Risikomanagement und IKS wird jährlich im "Wirksamkeitsbericht zum integrierten Risikomanagement (iRM)" dokumentiert. Prognosebericht Einflussfaktoren Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern(EBIT) sowie die Rentabilität des eingesetzten Kapitals (EBIT im Verhältnis zu NOA). Im Hinblick auf diese Kennzahlen sind folgende Einflussfaktoren relevant: Wasserführung des Rheins Die Wasserführung des Rheins hat im Hinblick auf die Erzeugung der Wasserkraftwerke einen wesentlichen Einfluss. Eine bessere bzw. schlechtere Eigenerzeugung führt zu einem besseren bzw. schlechteren EBIT. Großhandelspreise Strom Die Veränderung der Großhandelspreise für Strom wirkt sich unterschiedlich auf die Gesellschaft aus. Steigende bzw. sinkende Stromhandelspreise wirken sich in einem besseren bzw. schlechteren Ergebnis im Hinblick auf den Wert der Produktion der eigenen Werke und der Partnerwerke aus. Im Hinblick auf den Stromvertrieb wirken sich steigende Großhandelspreise negativ aus, sofern diese Preise aufgrund des Wettbewerbs auf dem Strommarkt nicht weitergegeben werden können. Sinkende Stromhandelspreise führen in der Regel zu keiner Verbesserung des EBIT, da diese aufgrund des Wettbewerbs an den Kunden weitergegeben werden müssen. Wettbewerb auf dem Strommarkt (Absatz an Kunden) Der Wettbewerb auf dem Strommarkt (Absatz an Kunden) ist letztendlich entscheidend, ob Veränderungen bei den Kosten für Strombeschaffung, Netznutzung und der staatlichen Umlagen, z. B. EEG-Umlage, über entsprechende Preisanpassungen ganz, teilweise oder verzögert weitergegeben werden können. Eine vollständige Weitergabe der Kostensteigerungen führt in der Regel zu Kundenverlusten, sofern Mitbewerber zu besseren Konditionen anbieten. Entwicklung der Konzessionsabgaben und Wassernutzungszinsen Es handelt sich um eine staatliche Abgabe auf die Produktion auf deutscher und Schweizer Seite. Eine Erhöhung dieser Abgabe führt zu einem geringeren EBIT. Kostenentwicklung im Unterhaltsbereich sowie bei den eingekauften Dienstleistungen Veränderungen der Kosten im Unterhaltsbereich sowie bei den eingekauften Dienstleistungen (Abrechnung, Service-Center, Administrationskosten) wirken sich entsprechend auf den EBIT aus. Erträge aus der Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände Die Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen führt zu einmaligen Erträgen, die das EBIT entsprechend beeinflussen. Entwicklung Wechselkurs Schweizer Franken Aufgrund von diversen Auszahlungen in Schweizer Franken besteht ein Wechselkursrisiko bzw. -chance. Prognose Im nächsten Jahr sollte das EBIT deutlich steigen. Bei einem leicht höheren NOA ergibt sich daraus eine deutlich höhere Rendite des eingesetzten Kapitals. Eine normale Wasserführung des Rheins in Verbindung mit höheren Vermarktungspreisen der Erzeugung sollte weitere Ergebnisverbesserungen bringen. Weitere oben genannte Einflussfaktoren sollten in 2024 keinen Einfluss haben oder sich nur unwesentlich ändern.
Rheinfelden, den 20. Februar 2024 naturenergie hochrhein AG Dr. Jörg Reichert Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Grundlagen Die naturenergie hochrhein AG (ehemals Energiedienst AG) mit Sitz in Rheinfelden (Baden) wird beim Handelsregister B des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter der Nummer HRB 410434 geführt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Formale Darstellung Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und den ergänzenden Bestimmungen des Aktienrechts aufgestellt und gegliedert. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde. Im Vergleich zum gesetzlichen Gliederungsschema wurden zusätzliche Zwischensummen eingefügt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Posten "Erträge aus Gewinnabführungsverträgen" sowie "Aufwendungen aus Verlustausgleich" eingefügt. Die Bilanz wurde um den Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" ergänzt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind im Anhang sowie in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung die Werte in Tausend € angegeben. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Allgemeines Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögens- und Schuldposten haben wir allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Dem Abschluss liegen Abgrenzungen zu Grunde, welche ermessensbehaftet sind und die sich vor allem auf stichtagsbezogene Leistungsabgrenzungen beziehen. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Bei langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten werden unrealisierte Gewinne aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag nicht ergebniswirksam berücksichtigt. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Kundenstämme werden über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Sachanlagen Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und bei dauerhafter Wertminderung um außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten; vom Wahlrecht der Aktivierung herstellungsbezogener Verwaltungskosten und Sozialaufwendungen sowie Fremdkapitalzinsen wird grundsätzlich Gebrauch gemacht. Zusätzlich werden wesentliche Verbesserungen, Substanzmehrung, Funktionsänderungen oder die Erneuerung wesentlicher Bestandteile an vorhandenen Wirtschaftsgütern aktiviert. Die Sachanlagen werden linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von unter einem Jahr bzw. einem Wert von kleiner € 800 werden als Aufwand verbucht. Finanzanlagen Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Berechnungen des beizulegenden Werts wurden auf Basis der diskontierten Cashflows für vier Planjahre, sowie einem Durchschnittswert, der für die Folgezeit angesetzt wurde, berechnet. Der Diskontierungssatz basiert auf einem nach üblichen finanzwissenschaftlichen Methoden (Capital Asset Pricing Model) ermittelten WACC. Ausleihungen zum üblichen Zinssatz sind zum Nominalwert bilanziert. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, gemindert um angemessene Wertberichtigungen, bilanziert. Die Herstellungskosten beinhalten die gesetzlichen Pflichtbestandteile. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt; Risiken sind durch individuelle bzw. pauschale Abschläge berücksichtigt. Fremdwährungsforderungen sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Liquide Mittel Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wird für Zahlungen im Geschäftsjahr gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Sonderposten Der Sonderposten betrifft nahezu ausschließlich Baukostenzuschüsse für das Kraftwerk Neu-Rheinfelden. Rückstellungen Rückstellungen werden zum Erfüllungsbetrag (einschließlich Kosten- und Preissteigerungen) bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Barwert angesetzt. In den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Für die Kraftwerke Wyhlen, Steinen und Rheinfelden bestehen konzessionsrechtliche Verpflichtungen zum Rückbau der Anlagen zum Konzessionsende. Auf Basis von Gutachten bzw. Schätzungen der Abbruchkosten werden die Rückbauverpflichtungen zum Jahresabschluss geschätzt und zum jeweiligen Konzessionsende mit einer Teuerung von 3,0% (Vorjahr: 3,0%) hochindiziert. Entsprechend der restlichen Konzessionsdauer erfolgt die Abzinsung für die Kraftwerke Wyhlen und Rheinfelden mit 1,78% (Vorjahr: 1,41%) und für das Kraftwerke Steinen mit 1,88% (Vorjahr: 1,50%). Effekte von Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Pensionsrückstellungen und vergleichbare langfristig fällige Personalverpflichtungen werden unter Anwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck berechnet und gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen (projected unit credit method) auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 1,83% p.a. (Vorjahr 1,78% p.a.) bzw. 1,19 %. p.a. (Vorjahr 0,75% p.a.) bei Kurzläufern bewertet. Die Vereinfachungsregelung gem. § 253 Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. Für die langfristigen Verpflichtungen wurde ein pauschaler 10-jähriger durchschnittlicher Marktzinssatz auf Basis einer Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Es wird eine durchschnittliche Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,25% in 2023 und 2024 sowie eine Rentensteigerung von 1,00% in 2023 und 2024 angenommen. Es wird eine Fluktuationsrate von durchschnittlich 2% p.a. angenommen. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Pensionsrückstellungen und vergleichbaren langfristigen Personalrückstellungen mit dem dafür gebildeten Deckungsfonds (CTA-Modell) verrechnet. Das Deckungsvermögen wird gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem Zeitwert bewertet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz 2023 1 AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht.
Im Berichtsjahr wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Abgrenzungen und Abschlägen in Höhe von 130.229 Tsd. € (Vorjahr: 104.907 Tsd. €) enthalten. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 1.923.080 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von 20,40 € pro Aktie. Die Energiedienst Holding AG ist mit 100% an der Gesellschaft beteiligt. 4. Personalvorsorge Es bestehen Verpflichtungen für Pensionen und sonstige Personalverpflichtungen (Altersteilzeit) gemäß Pensionsgutachten für Pensionen in Höhe von 53.494 Tsd. € (Vorjahr 54.637 Tsd. €) sowie für sonstige Personalverpflichtungen (Altersteilzeit) in Höhe von 2.394 Tsd. € (Vorjahr 2.149 Tsd. €). Diese wurden mit dem Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert von 45.803 Tsd. € (Vorjahr 43.703 Tsd. €) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen 30.463 Tsd. €. Der Anteil des Deckungsvermögens für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt 29.902 Tsd. €., der für sonstige Personalverpflichtungen (Altersteilzeit) 561 Tsd. €. Der Unterschiedsbetrag, welcher sich aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen unter Ansatz des 10-jährigen Durchschnittszinses und unter dem Ansatz des 7-jährigen Durchschnittszinses ergibt, beträgt 614 Tsd. €. Für diesen besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Der Effekt aus der Zinssatzänderung wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Aus der Verrechnung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen (Altersteilzeit) mit dem zugehörigen Deckungsvermögen ergibt sich ein Passivüberhang in Höhe von 10.085 Tsd. € (Pensionen, Altersteilzeit), der als Rückstellung ausgewiesen wird. In Höhe der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Zeitwert des Deckungsvermögens besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von 15.340 Tsd. €. Aufgrund der hohen frei verfügbaren Rücklagen kommt die Ausschüttungssperre im laufenden Geschäftsjahr nicht zum Tragen. Insgesamt besteht somit eine Ausschüttungssperre in Höhe von 15.954 Tsd. €. Es bestehen weitere sonstige Personalverpflichtungen in Höhe von 684 Tsd. €, welche mit Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) in gleicher Höhe verrechnet wurden. 5. Rückstellungen Die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen aus Konzessionsverpflichtungen betreffen Rückbauverpflichtungen für Wasserkraftwerke. Die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen anderen sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und für regulatorische Risiken. 6. Verbindlichkeiten Es bestehen wie im Vorjahr keine durch Pfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten.
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 3.169 Tsd. € (Vorjahr 3.243 Tsd. €) enthalten. Haftungsverhältnisse Die naturenergie hochrhein AG ist Pächterin eines Nahwärmenetzes und Gesellschafterin bei einem Betreiber von Fernwärmenetzen. Für Darlehen der Verpächterin und der Gesellschaft wurden Bürgschaften in einer Gesamthöhe von 3.100 Tsd. € ausgesprochen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird aufgrund des positiven Geschäftsgangs bei beiden Projekten als sehr gering eingeschätzt. Eine Tochtergesellschaft der naturenergie hochrhein AG hat Drittaktionären eine Garantiedividende vertraglich zugesichert. Falls diese Tochtergesellschaft diese Dividende nicht aus eigenen Mitteln erbringen kann, besteht für die NEAG eine maximale Verpflichtung in Höhe von 1.739 Tsd. €. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird auf Grund der positiven Ergebniserwartung der naturenergie netze GmbH (ehemals ED Netze GmbH) im nächsten Geschäftsjahr als sehr gering eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es besteht ein Bestellobligo aus dem Investitions- und Unterhaltsbereich in Höhe von 30.289 Tsd. €. Für bestehende Miet- und Pachtverträge bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 3.848 Tsd. € (Laufzeit bis 2044). Die naturenergie hochrhein AG hat die Pflicht, auf Verlangen von Drittgesellschaftern in fünf Jahren Beteiligungsanteile an der naturenergie kommunal GmbH (ehemals ED Kommunal GmbH) zu erwerben. Die Höhe dieser Verpflichtung beträgt 9.543 Tsd. €. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 7. Umsatzerlöse
Die Position enthält periodenfremde Erlösminderungen in Höhe von -12.752 Tsd. € (Vorjahr -2.242 Tsd. €). In Deutschland wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1.123.701 Tsd. € erwirtschaftet. (Vorjahr 838.700 Tsd. €). Auf das Ausland entfallen Umsatzerlöse in Höhe von 7.087 Tsd. € (Vorjahr 7.549 Tsd. €). 8. Sonstige betriebliche Erträge Die Position enthält periodenfremde Erlöse (i. W. Erträge aus der Zuschreibung von Forderungen) in Höhe von 3.711 Tsd. € (Vorjahr 3.949 Tsd. €). 9. Materialaufwand Die Position enthält periodenfremde Aufwandsminderungen (i. W. aus EEG-Verrechnungen sowie aus der Strombeschaffung für das Endkundengeschäft) in Höhe von 9.743 Tsd. € (Vorjahr 3.915 Tsd. €). 10. Personalaufwand Im Geschäftsjahr waren im Schnitt 32 (Vorjahr 30) gewerbliche Arbeitnehmer, 185 Angestellte (Vorjahr 170), 1 geringfügig Beschäftigte (Vorjahr 1) und 18 Auszubildende (Vorjahr 15) beschäftigt. 11. Abschreibungen In der Position sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 3.671 Tsd. € (Vorjahr 3.309 Tsd. €) enthalten, die im Wesentlichen kleine Wasserkraftwerke betreffen. 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Position enthält periodenfremde Aufwendungen in Höhe von -206 Tsd. € (Vorjahr -96 Tsd. €). 13. Finanzergebnis Die Aufwendungen für die Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von -569 Tsd. € (Vorjahr -1.652 Tsd. €) werden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Erträgen (Vorjahr Aufwendungen) aus Deckungsvermögen in Höhe von 4.231 Tsd. € (Vorjahr -5.054 Tsd. €) verrechnet. Der Aufwand für die Aufzinsung von weiteren langfristigen Rückstellungen beträgt -13 Tsd. € (Vorjahr -1.114 Tsd. €). 14. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Aufwendungen aus Verlustausgleich Die Position enthält Erträge aus dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der naturenergie netze GmbH (Organgesellschaft) und der naturenergie hochrhein AG (Organträger). 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Position enthält periodenfremde Aufwandsminderungen in Höhe von 911 Tsd. € (Vorjahr 20 Tsd. €). Bezüglich des zum 31.12.2023 bestehenden Überhangs an aktiven latenten Steuern wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, diesen nicht zu bilanzieren. Sonstige Angaben Die Energiedienst Holding AG ist mit 100% an der Gesellschaft beteiligt. Unsere Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Energiedienst Holding AG, Laufenburg (Schweiz), (EDH) einbezogen (kleinster Kreis). Der Konzernabschluss der EDH Handelsregistergericht Aarau/ Register-Nummer CH-400.3.925.247-1) ist am Sitz der Muttergesellschaft erhältlich. Der Abschluss der EDH wird in den Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG), Karlsruhe, einbezogen (größter Kreis). Dieser ist bzw. wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind als Anlage zu diesem Anhang aufgeführt. Auf eine nochmalige Nennung an dieser Stelle wurde daher verzichtet. Die Vorstandsvergütung wird von der Energiedienst Holding AG getragen. Im Berichtsjahr wurden für den Aufsichtsrat -190 Tsd. € aufgewendet (Vorjahr -190 Tsd. €). Bezüglich der Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB (Anteilsbesitz) verweisen wir auf die Anlage zu diesem Anhang. Honorare des Abschlussprüfers
Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Folgende Mitteilungen sind in Zusammenhang mit § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG eingegangen: Die Energiedienst Holding AG, Baslerstrasse 44, CH-5080 Laufenburg, hat uns gemäß§ 20 Abs. 4 i.V.m. § 16 Abs.1 AktG am 28.04.2004 mitgeteilt, dass sie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft hält. Die Energie Baden-Württemberg Aktiengesellschaft (EnBW), Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 16 Abs.1 und Abs. 4 AktG am 28.04.2004 mitgeteilt, dass sie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft hält. Angaben gemäß HGB § 285 Nr. 21 Es sind im Geschäftsjahr keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen abgeschlossen worden. Wir verweisen im Übrigen auf den Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gem. § 312 AktG, dessen Schlusserklärung auch im Lagebericht wiedergegeben wird. Angaben gemäß HGB § 285 Nr. 30a Die Bestimmungen im Zusammenhang mit der OECD-Mindestbesteuerung sind für 2023 noch nicht relevant. Die möglichen Effekte auf die naturenergie hochrhein AG werden analysiert. Im Moment kann noch nicht beurteilt werden, welches die Auswirkungen auf die Gesellschaft sind. Angaben gemäß HGB § 285 Nr. 33 Wesentliche Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Angaben gemäß HGB § 291 Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, als Mutterunternehmen der naturenergie hochrhein AG, Rheinfelden (Baden), hat gemäß § 291 Abs. 2 Nr. 4 HGB befreiende Wirkung auf die Verpflichtung der naturenergie hochrhein AG wird nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und den ergänzenden Bestimmungen des Aktienrechts aufgestellt und gegliedert. Der befreiende Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Mutterunternehmen) wird entsprechend § 315 a Abs. 1 HGB gemäß den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Wesentliche abweichende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden des Konzernabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, liegen in der Bilanzierung von Leasingverhältnissen, Umsatzlegung sowie der Bewertung der Pensions- und Konzessionsrückstellungen. Geschäfte größeren Umfangs im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG Als vertikal integrierter Energieversorger hat die naturenergie hochrhein AG Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen anzugeben.
In der Gesamtleistung mit verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen Erlöse aus dem Stromabsatz sowie Erlöse aus erbrachten Dienstleistungen enthalten. Der Betriebsaufwand mit verbundenen Unternehmen enthält hauptsächlich Aufwendungen aus Netznutzungsentgelten, Strombezug sowie bezogene Dienstleistungen. Der Zinsaufwand besteht aus Darlehenszinsen für eine langfristige Ausleihung. Als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen - das jedoch weder Tätigkeiten der Elektrizitäts- noch Gasverteilung ausführt - führt die naturenergie hochrhein AG gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für die Vertriebstätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und innerhalb des Gassektors getrennte Konten. Für ihre Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors führt die naturenergie hochrhein AG ebenfalls getrennte Konten. Vorschlag für die GewinnverwendungWir schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 39.943 Tsd. € zur Ausschüttung einer Dividende von 13,00 € je Stückaktie des gezeichneten Kapitals zu verwenden und 14.943 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen.
Rheinfelden (Baden), den 20. Februar 2024 naturenergie hochrhein AG Dr. Jörg Reichert Vorstand Organe der Gesellschaft Staatskommissare Dr. Boris Krey, Bundeskommissär Eidgenössischer Bundeskommissär für die Kraftwerke Laufenburg, Rheinfelden und Wyhlen Ministerialdirigentin Elke Rosport, Staatskommissarin Baden-Württembergische Staatskommissarin für die Kraftwerke Laufenburg, Rheinfelden und Wyhlen Aufsichtsrat Thomas Kusterer (Vorsitzender) Mitglied des Vorstandes der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Phyllis Julia Scholl (stellvertretende Vorsitzende) Partnerin bei Bayron AG Philipp Matthias Bregy Rechtsanwalt und Nationalrat Pierre Kunz Administrator Services Industriels de Genève Renato Tami Rechtsanwalt und Notar, Advokatur Tami GmbH Dr. Christoph Müller Vorsitzender der Geschäftsführung Netze BW GmbH Peter Heydecker Executive Director Trading EnBW Energie Baden-Württemberg AG Marc Wolpensinger Konzernexperte Beteiligungscontrolling EnBW Energie Baden-Württemberg AG Vorstand Dr. Jörg Reichert Vorsitzender der Geschäftsleitung Energiedienst Holding AG Beteiligungen zum Geschäftsjahr 2023
1 inkl. indirekte Beteiligung über naturenergie kommunal GmbH (15%) 2 Ergebnisabführungsvertrag Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die naturenergie hochrhein AG, Rheinfelden (Baden) VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der naturenergie hochrhein AG, Rheinfelden (Baden) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der naturenergie hochrhein AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Düsseldorf, 20. Februar 2024 Stratmann, Wirtschaftsprüfer Marten, Wirtschaftsprüfer Beschluss über die ErgebnisverwendungDer festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit dem Lagebericht des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 lagen vor. Mit allen Stimmen wird beschlossen den Bilanzgewinn von 39.942.741 € zur Ausschüttung einer Dividende von 13 € je Stückaktie des gezeichneten Kapitals zu verwenden und 14.942.701 € auf neue Rechnung vorzutragen. Bericht des Aufsichtsrats gem. § 171 Abs. 2 AktGDer Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und in fünf Aufsichtsratssitzungen mündlich über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Die Geschäftsentwicklung, unter Betrachtung der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sowie wichtige Geschäftsvorgänge wurden diskutiert, ebenso wie Fragen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstand in regelmäßigen Einzelgesprächen die strategischen Ziele, die Unternehmenspolitik, die Geschäftsentwicklung sowie wichtige Einzelvorgänge beraten. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und die nach der Satzung zu bestimmten Geschäften des Vorstands erforderlichen Genehmigungen erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit dem Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft, ohne dass sich Beanstandungen ergaben. Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen liegt vor. Er wurde vom Abschlussprüfer und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Abschlussprüfer hat folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 313 Abs. 3 AktG erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen. Der Aufsichtsrat ist mit dem Bericht des Vorstands und mit dem Bestätigungsvermerk einverstanden. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Geschäftsführung der Gesellschaft und gegen den Inhalt der geprüften Unterlagen keine Einwendungen. Er billigt den Jahresabschluss, der damit festgestellt ist, und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns an. Das abgelaufene Geschäftsjahr forderte, insbesondere auch aufgrund der Energiekrise und -wende, erneut von der gesamten Belegschaft ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität. Der Aufsichtsrat dankt daher dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit Verständnis und großem persönlichem Einsatz zum Erfolg beigetragen haben. Dank gilt ebenso dem Betriebsrat und den Mitgliedern der Personalvertretung für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Rheinfelden, 21. Februar 2024 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Thomas Kusterer |
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