best it
AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
431.694,49 |
287.488,41 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
319.448,28 |
181.688,41 |
| II.
Sachanlagen |
102.246,21 |
95.800,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.621.422,83 |
1.406.904,03 |
| I.
Vorräte |
304.815,78 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.872.279,88 |
975.854,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
312.466,34 |
|
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
200,00 |
200,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
444.327,17 |
431.050,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
121.952,41 |
29.711,71 |
| Aktiva |
4.175.069,73 |
1.724.104,15 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
976.525,94 |
475.125,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.000,00 |
51.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
404.996,05 |
359.104,34 |
| III.
Gewinnvortrag |
30.689,33 |
105.064,54 |
| IV.
Jahresüberschuss |
489.840,56 |
-40.043,23 |
| B.
Rückstellungen |
317.295,49 |
165.981,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.881.248,30 |
966.583,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.609.248,30 |
827.629,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
272.000,00 |
82.291,33 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
319,70 |
319,70 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
116.413,72 |
| Passiva |
4.175.069,73 |
1.724.104,15 |
Anhang
best it AG
Berlin
für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2021 bis
31. Dezember 2021
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen best it AG,
Berlin und ist beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
unter HRB 209493 B eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1.
Grundsätzliche Angaben
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie nimmt
allerdings die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch. Weiterhin macht sie von der Möglichkeit des
§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine
verkürzte Bilanz auf.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
2.
Vergleichbarkeit mit Vorjahr in Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
2.1
Angabe und Erläuterung mit dem Vorjahr nicht
vergleichbarer Beträge
Wegen der abweichenden Ausübung des
Darstellungswahlrechts des § 275 Abs.1 Satz 1 HGB im
Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen der Gewinn- und
Verlustrechnung des Berichtsjahrs mit denen des Vorjahrs
nicht unmittelbar vergleichbar.
Aufgrund der Erstanwendung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes sind die
Umsatzerlöse nicht mit dem Vorjahr vergleichbar.
C.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB / nach dem
Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB
aufgestellt.
Folgende Ansatzwahlrechte werden teilweise
ausgeübt:
- Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
(§ 248 Abs. 2 S. 1 HGB)
Aufgrund der Übergangsvorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde teilweise von
folgenden Beibehaltungswahlrechten gem. Art. 67 EGHGB
Gebrauch gemacht:
- Fortführung der/des aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten für Zölle sowie
Verbrauchs- und Umsatzsteuer (§ 250 Abs.1 S.2 HGB aF
i.V.m. Art. 67 Abs. 3 S.1 EGHGB)
- Fortführung der
Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB aF
i.V.m. Art. 67 Abs. 3 S.1 EGHGB)
1.2
Bewertungsmethoden
Folgende Bewertungswahlrechte wurden teilweise
ausgeübt:
- Bemessung der Herstellkosten bei
selbstgeschaffenen Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens (§ 255 Abs. 2a i.V.m. Abs. 2
S.3 HGB)
- Bemessung der Herstellkosten (§ 255 Abs.
2 S. 3 HGB)
Folgende Bewertungsmethodenwahlrechte wurden
teilweise ausgeübt:
- Abschreibung bei
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
(§ 253 Abs. 3 S. 1 und 2 HGB);
- Ermittlungsmethoden für
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB);
- Methoden der Ermittlung des beizulegenden
Werts (§ 253 Abs. 4 S. 2 HGB);
- Ermittlungsmethoden zur Ermittlung des
beizulegenden Zeitwertes (§ 255 Abs. 4 S. 1 HGB)
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte
sind zu Herstellungskosten in Höhe der auf die
Entwicklung anfallenden Aufwendungen bewertet; diese
entsprechen den Vollkosten.
Die Abschreibungen erfolgen linear unter
Zugrundelegung über die planmäßig
Nutzungsdauer.
Geschäfts- oder Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde mit den
Anschaffungskosten bilanziert.
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
In die Herstellungskosten der selbsterstellten
Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch
anteilige Gemeinkosten (hier sind die Gemeinkosten einzeln
zu nennen, die aktiviert wurden - vgl. § 255 Abs.2
HGB) und Abschreibungen einbezogen. Zuwendungen Dritter
wurden als Minderung der Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten verbucht. Zinsen für Fremdkapital
werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Die Umbuchungen erfolgten zu Buchwerten.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in
Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6
Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben
angesetzt./ Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Wert in Höhe von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr
planmäßig abgeschrieben und als Abgang im
Anlagenspiegel gezeigt./Auf geringwertige
Anlagegegenstände deren Wert EUR 250,00 aber nicht EUR
1.000,00 übersteigt werden die den steuerlichen
Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur
Auflösung über 5 Jahre gemäß § 6
Abs. 2a EStG auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese
Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht
entgegensteht.
Finanzanlagen
Anteile an verbunden Unternehmen, Ausleihungen an
verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht,Wertpapiere des
Anlagevermögens, sonstige Ausleihungen
sind mit den Anschaffungskosten oder wegen
nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit
anteiligen Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen
gegen Unternehmen, mit denenein Beteiligungsverhältnis
besteht
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Forderungen in
ausländischer Währung wurden mit dem Geldkurs am
Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am
Bilanzstichtag angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere
des Umlaufvermögens, Anteile anverbundenen
Unternehmen, Sonstige Wertpapiere
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen
oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
RÜCKSTELLUNGEN
Steuerrückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages aufgrund des
steuerlichen Gewinns dotiert.
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bank monatlich bekannt gegeben werden.
Bei der Ermittlung von
Gewährleistungsrückstellungen wurden
Erfahrungswerte der Branche berücksichtigt.
VERBINDLICHKEITEN
Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen aufBestellungen,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten aus derAnnahme gezogener Wechsel und der
Ausstellung eigener Wechsel, Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen,
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mitdenen ein
Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige
Verbindlichkeiten
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die
erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene
Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
2.
Gesellschaftsorgane
2.1
Geschäftsführung
Vorstände der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr:
Batik, Christoph, Hausmening / Österreich Lange,
Björn Simon, Marl Sperber, Jochen, Düsseldorf
Vorstandsvorsitzender Strotmann, Manuel, Velen
2.2
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind bzw. waren im
Berichtsjahr:
Herr Strotmann, Günter, Velen Herr
Schöttler, Thomas, Velen (stellv.
Aufsichtsichsratsvorsitzender)
Herr Klöpper, Christian, Velen
3.
Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 489.840,56
zusammen mit dem Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr
in Höhe von EUR 30.689,33 auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 05.07.2022
gez.
Jochen Sperber, Mitglied des Vorstands
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2022
festgestellt.
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