TECNOVA
Engineering GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.795,00 |
70.540,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.014,00 |
30.593,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.781,00 |
39.947,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
466.489,00 |
255.143,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
265.457,03 |
183.137,84 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
201.031,97 |
72.005,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.190,88 |
13.538,49 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
96.157,98 |
336.863,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
654.632,86 |
676.085,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
361.863,44 |
353.172,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
240.705,46 |
-8.690,62 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
96.157,98 |
336.863,44 |
| B.
Rückstellungen |
29.790,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
624.842,86 |
671.585,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
654.632,86 |
676.085,55 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 6,67 % und
33,3 % Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR
1.000,00 werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten
erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Von dem
Wahlrecht, Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs-/Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 410,00
EUR sofort abzuschreiben, wurde Gebrauch gemacht.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen
waren nicht erforderlich. Für das allgemeine
Kreditrisiko wurde aus Gründen der
Geringfügigkeit keine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und der
Betrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesicherten Verbindlichkeiten können dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden.
Verbindlichkeiten
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Stand 31.12.2010
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bis zu 1 Jahr
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1 bis 5 Jahre
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über 5 Jahre
|
aus Lieferungen und
Leistungen
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39.295,71 €
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39.295,71 €
|
0,00 €
|
0,00
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
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544.245,01 €
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215.682,01 €
|
328.563,00 €
|
0,00 €
|
Sonstige
|
41.302,14 €
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41.302,14 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Aufgrund eines einfachen Rangrücktritts des
verbundenen Unternehmens für die bestehende
Darlehensforderung gegenüber der Gesellschaft i.H.v.
EUR 544.187,00 liegt
kein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
vor.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Otto Schöner geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2011 festgestellt.
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