Stadtsparkasse VersmoldLiquidiert
VersmoldStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Werner Hauke seit 17.2.2004 | Vorstandsmitglied |
Gerold Momann seit 17.2.2004 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse VersmoldVersmoldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht 20201. Grundlagen der SparkasseDie Stadtsparkasse Versmold ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Stadt Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Gütersloh unter der Nummer A 4789 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist die Stadt Versmold. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers und der Kreis Gütersloh sowie die an den Kreis Gütersloh angrenzenden Kreise und die kreisfreie Stadt Bielefeld. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % auf 52 verringert, von denen 33 vollzeitbeschäftigt, 17 teilzeitbeschäftigt sowie 2 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist Folge einer natürlichen Fluktuation. Im Zusammenhang mit den Vorsichtsmaßnahmen im Zuge der Covid-19-Krise haben wir den stationären Service eingeschränkt. Insgesamt haben wir im gesamten Geschäftsjahr unser vollständiges Leistungsangebot unter verstärkter Nutzung der Möglichkeiten digitaler Kommunikationswege aufrechterhalten. Dabei haben unsere Beschäftigten teilweise von Angeboten mobilen Arbeitens bzw. Heimarbeit Gebrauch gemacht. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2020Das Jahr 2020 war geprägt durch die Covid-19-Krise. Als Folge der Pandemie und der damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen brach die Konjunktur weltweit ein: Wie der Internationale Währungsfonds (IWF) berichtet, sank die weltweite Produktion in 2020 um 3,5 % (2019: +2,8 %). Das war der mit Abstand stärkste Einbruch der Weltwirtschaft seit 70 Jahren. Noch stärker ging der Welthandel zurück; er nahm laut IWF um 9,6 % ab. Deutschland verzeichnete im Gesamtjahr 2020 nach zehn Wachstumsjahren in Folge einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 5,0 %. Der Außenbeitrag fiel mit -1,1 % ebenfalls deutlich negativ aus. Die Exporte sanken fast zweistellig (-9,9 %) und die Importe gingen um 8,6 % zurück. Der größte Teil des BIP-Rückgangs von 5,0 % war auf die privaten Konsumausgaben zurückzuführen (-3,2 %-Punkte). Diese sanken im Jahr 2020 verglichen mit dem Vorjahr um 6,0 % und damit so stark wie noch nie. Die normalerweise schwankungsarme Sparquote stieg in 2020 auf ein historisches Hoch von 16,3 % (2019: 10,9 %). Drohende Einkommensverluste dürften hier ebenso eine Rolle gespielt haben wie der Wegfall von Konsummöglichkeiten - gerade im Freizeitbereich, aber auch im stationären Einzelhandel. Der deutsche Arbeitsmarkt befand sich vor der Krise in einer guten Verfassung, auch wenn es bereits im Jahr 2019 erste Anzeichen für eine Abschwächung gab. Als Folge der Covid-19-Krise kam es in 2020 erstmalig seit 2005 zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit (-1,1 %). Auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die in den vergangenen Jahren besonders zugenommen hatte, entfiel dabei nur etwa ein Fünftel des Rückgangs. Sie lag im Juni 2020 lediglich 0,3 % unter dem Vorjahreswert. Dies war vor allem auf die starke Inanspruchnahme der Kurzarbeit zurückzuführen, die einen historischen Höchststand erreichte. Sie lag mit geschätzten 2,9 Mio. (2019: 145.000) deutlich über den Werten der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/09. Trotzdem stieg die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2020 um 429.000 (+18,9 %) auf 2.695.000. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote belief sich im Jahr 2020 auf 5,9 % im Bundesgebiet (2019: 5,0 %); in Nordrhein-Westfalen stieg sie von 6,5 % im Vorjahr auf 7,5 %. Ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit blieb in 2020 auch deshalb aus, weil sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Covid-19-Krise bislang noch nicht erhöht hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bislang staatliche Liquiditätshilfen und eine teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht einem Anstieg der Insolvenzen entgegenwirken. Die Verbraucherpreise sind in Deutschland in 2020 nur geringfügig gestiegen (+0,5 %). Neben dem massiven Rückgang der Rohölpreise weltweit und einer schwachen Preisentwicklung aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage, beeinflusste in Deutschland die Senkung der Mehrwertsteuer um 3 %-Punkte zur Jahresmitte die Verbraucherpreise. Dadurch lag die jeweilige Preissteigerung gegenüber dem Vorjahresmonat in der zweiten Jahreshälfte durchgängig im negativen Bereich bzw. bei null. Die Zentralbanken haben in 2020 weltweit rasch und energisch mit einer Ausweitung ihres Expansionsgrades auf die Wirtschaftskrise reagiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte bereits im März 2020 ein Pandemie-Notfallkaufprogramm für Anleihen aufgelegt, das im Sommer und im Dezember nochmals aufgestockt wurde und bis mindestens Ende 2023 nicht reduziert werden soll. Andere expansive Maßnahmen, wie z. B. die bestehenden Ankaufprogramme der Notenbank wurden fortgesetzt und weitere, längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (targeted longer-term refinancing operations, TLRTO III) aufgelegt. Der Zinssatz für die Anlage von Überschussliquidität der Banken, die über die Mindestreserve hinausgeht, blieb bei -0,5 %, ebenso blieb der Anteil der Überschussliquidität, der seit 2019 von Negativzinsen befreit ist, in der Höhe unverändert. Auch die Fiskalpolitik hat entschlossen gehandelt. In Deutschland gab es Unterstützung in Milliardenhöhe für Unternehmen, aber auch für große Teile der Bevölkerung (Kurzarbeitergeld, Kinderbonus etc.). Auf nationaler und EU-Ebene wurden großvolumige Konjunkturprogramme aufgelegt. Die vielfältigen Stabilisierungsmaßnahmen der Politik haben den wirtschaftlichen Abschwung abgefedert, hatten aber auch einen erheblichen Anstieg der öffentlichen Verschuldung zur Folge. Die staatlichen Ausgaben der Bundesrepublik stiegen um 9,5 %, während die Einnahmen um 3,8 % geringer ausfielen. Durch diese Entwicklung kam es in Deutschland nach acht Jahren erstmals wieder zu einem Finanzierungsdefizit. Mit 158,2 Mrd. EUR war dieses Defizit mehr als doppelt so hoch wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 und das zweithöchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung. Die Corona-Pandemie dominiert auch die Lage der gewerblichen Wirtschaft in Ostwestfalen. Die Folgen sind je nach Branche sehr unterschiedlich, sogar von Betrieb zu Betrieb. Eine gedämpfte aktuelle Geschäftslage und Unsicherheiten mit Blick auf die Zukunft prägen die Lage im Handel und bei den Dienstleistungsbranchen. Zu diesem Ergebnis kommt die Frühjahrskonjunkturumfrage 2021 der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK). Der Geschäftsklimaindikator für die Gesamtwirtschaft, der die Einschätzung der momentanen Lage und die Zukunftserwartungen gleichermaßen berücksichtigt, lag bei 114 Punkte. Die 100er-Linie steht für eine ausgeglichene Bewertung, wenn sich Optimisten und Pessimisten die Waage halten. An den Aktienmärkten kam es im Frühjahr 2020 zu starken Kursverlusten; der Deutsche Aktienindex (DAX) brach um rund 40 % ein. Als Folge des entschlossenen, weltweiten Vorgehens der Zentralbanken, der stark expansiven Fiskalpolitik und eines Mangels an sicheren Anlagemöglichkeiten erreichten die Aktienkurse im weiteren Jahresverlauf jedoch in vielen Fällen neue Höchststände. Der DAX verzeichnete am 28. Dezember 2020 mit 13.819 Punkten ein neues Allzeithoch. Noch weit beeindruckender als das DAX-Plus von 3,5 % seit Jahresbeginn 2020 fielen die Steigerungsraten des weltweit wichtigsten Leitindizes S&P 500 (+16,2 %) und des chinesischen CSI 300 (+27,2 %) aus. Die Entwicklung an den zinsbezogenen Kapitalmärkten war im Jahr 2020 geprägt von einem weiteren Rückgang der Renditen in den negativen Bereich, insbesondere für Anleihen der öffentlichen Hand und Zinsswapgeschäfte unter Banken. Für die Anleihen der öffentlichen Hand und die längerfristigen Interbankengeschäfte war nach einem starken Renditeeinbruch zu Beginn der Covid-19-Krise ein Wiederanstieg zu verzeichnen, dem jedoch ein kontinuierlicher Zinsrückgang bis zum Jahresende 2020 folgte. Die Konditionen der für das Kundengeschäft wichtigen Bezugsgrößen weisen nunmehr in fast allen Laufzeitbereichen negative oder nur geringfügig positive Werte auf. 2.2. Branchenumfeld und rechtliche RahmenbedingungenDie Kreditinstitute standen im Jahr 2020 vor besonderen Herausforderungen. Im Gegensatz zur Wirtschafts- und Finanzkrise waren sie diesmal jedoch nicht Auslöser der Krise, sondern vor die Aufgabe gestellt, einen Beitrag zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Krise zu leisten. Besondere Bedeutung kam der Liquiditätsversorgung der Unternehmen zu. Staatliche Förderkredite, insbesondere der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wurden in Milliardenhöhe weitergeleitet. Insgesamt verzeichneten die Banken in Deutschland im Jahr 2020 eine starke Kreditnachfrage. Die Kredite an inländische Nichtbanken stiegen nach Angaben der Deutschen Bundesbank bis November 2020 um 4,0 %, nach 4,3 % im Jahr 2019. Maßgeblich dazu beigetragen haben die langfristigen Kredite an Unternehmen und Privatpersonen (November 2020: +5,5 % gegenüber Vorjahr), insbesondere die Kredite für den Wohnungsbau (+6,1 %). Auf der Einlagenseite hat sich das anhaltende Wachstum an Einlagen in den vergangenen Jahren in 2020 nochmals deutlich verstärkt. Der in Folge der Krise sprunghafte Anstieg der Sparquote führte zu einer deutlichen Zunahme der täglich fälligen Bankguthaben um 12,1 %. Eine ähnliche Entwicklung war auch bei den Sparkassen in Westfalen-Lippe zu verzeichnen, deren Bilanzsumme um 9,3 % anstieg. Das Kreditvolumen wuchs um 5,1 %. Während der Kreditbestand an Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständige im Jahr 2020 um 6,2 % auf 53,6 Mrd. EUR anstieg, erhöhte sich der Kreditbestand der Privathaushalte um 4,8 % auf 44,2 Mrd. EUR. Beim privaten Wohnungsbau setzte sich der Trend der letzten Jahre fort. Das starke Wachstum der Unternehmenskredite war maßgeblich auf das Engagement der westfälisch-lippischen Sparkassen im Zuge der Weiterleitung von KfW-Krediten zurückzuführen. Die Darlehenszusagen an Firmenkunden erhöhten sich um 15,4 %, die an Privatkunden um 10,8 %. Auch bei den westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich der zuvor bereits hohe Zufluss bei den Kundeneinlagen im Berichtsjahr noch weiter verstärkt. Der Gesamtbestand der Kundeneinlagen erhöhte sich um 9,4 Mrd. EUR oder 9,0 % auf 113,0 Mrd. EUR. Dem Branchentrend folgend kam es insbesondere bei täglich fälligen Einlagen - wie auch in den zurückliegenden Jahren - zu sehr starken Mittelzuflüssen. Der Überhang an Einlagen gegenüber den Krediten (Passivüberhang) ist deutlich größer geworden und hat sich im Jahr 2020 um 71 % auf 10,6 Mrd. EUR erhöht. Das in Folge der Geldpolitik der EZB anhaltend extrem niedrige Zinsniveau macht sich kontinuierlich negativ in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Dies betrifft insbesondere Sparkassen, die - neben den Genossenschaftsbanken - aufgrund ihres Geschäftsmodells besonders von rückläufigen Zinserträgen betroffen sind. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank sanken beispielsweise die Effektivzinssätze im Neugeschäft mit privaten Wohnungsbaukrediten von einem bereits äußerst niedrigen Niveau zu Jahresbeginn (1,39 %) bis November 2020 weiter auf im Durchschnitt 1,22 %. Dem standen im Jahr 2020 kaum veränderte Effektivzinssätze für Einlagen (insbesondere Sichteinlagen) von Privatkunden gegenüber. Die aus den starken Mittelzuflüssen resultierende Anlage der Überschussliquidität der deutschen Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank führte zudem zu entsprechenden Zahlungen von Negativzinsen. Die aktuellen Entwicklungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage der Kreditinstitute, so dass diese in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen zur Kostensenkung (z. B. Reduzierungen der Geschäftsstellen sowie der Anzahl der Beschäftigten) und zur Steigerung der Provisionserträge ergriffen haben. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute im Jahr 2019 konnten diese Maßnahmen den insgesamt negativen Trend der Ertragslage im Kerngeschäft zwar abmildern, ihn aber nicht umkehren oder zumindest stoppen. Deutlich entlastend hat in den letzten Jahren vor Ausbruch der Covid-19-Krise das aufgrund der konjunkturell günstigen Situation sehr niedrige Niveau der Kreditrisikovorsorge gewirkt. Bedingt durch die aktuelle Wirtschaftskrise hat sich diese Ausgangssituation jedoch im Jahr 2020 verändert. Die Analyse für die Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Rückgänge aus der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" der Sparkassen konnten nur zum Teil durch gesteigerte Provisionsüberschüsse und Kostensenkungen ausgeglichen werden, so dass wiederum ein leichter Rückgang des Betriebsergebnisses vor Bewertungsmaßnahmen festzustellen ist. Die durch die Covid-19-Krise ausgelöste Krise der Realwirtschaft wirkt sich auch auf die wirtschaftliche Situation einer Vielzahl der privaten und gewerblichen Kreditnehmer aus. Die finanzielle Substanz der Kreditnehmer, die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sowie eine breite Streuung der Kreditvergaben über verschiedene Branchen haben bislang dazu beigetragen, dass signifikante Erhöhungen der Bewertungsmaßnahmen im Kreditgeschäft in Form von Einzelwertberichtigungen bei der Gesamtheit der westfälisch-lippischen Sparkassen im Jahr 2020 nicht festzustellen waren. Die nach der Finanzmarktkrise 2009/2010 eingeleiteten aufsichtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden auch im Jahr 2020 mit vielfältigen Maßnahmen fortgesetzt bzw. umgesetzt. Hervorzuheben ist dabei u. a. das im Dezember 2020 verabschiedete Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz). Damit wurden Teile des sog. "EU-Bankenpakets" (Capital Requirements Directive, CRD V, sowie Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD II) aus dem Jahr 2019 in nationales Recht überführt. Anzumerken ist jedoch, dass die europäischen und nationalen Gesetzgeber und Regulatoren den Folgen der aktuellen Covid-19-Krise durch temporäre Erleichterungen, dem Vorziehen entlastender Maßnahmen und dem zeitlichen Aufschub regulatorischer Maßnahmen im Jahr 2020 Rechnung getragen haben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang u. a. die Verschiebung des Stresstests für weniger bedeutsame Institute (Less Significant Institution, LSI) um ein Jahr und das Vorziehen des Unterstützungsfaktors für Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen im Rahmen der Eigenmittelunterlegung (Änderung der Kapitaladäquanzverordnung "CRR-Quick Fix"). Darüber hinaus wurde durch die Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 31. März 2020 der innerhalb der aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen für alle Banken vorgesehene inländische antizyklische Kapitalpuffer in Höhe von 0,25 % angesichts der Auswirkungen der Covid-19-Krise wieder auf 0,0 % reduziert. Insgesamt müssen sich die Institute jedoch auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre einstellen. 2.3. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenDie Kennziffern Cost-Income-Ratio 1 , Betriebsergebnis vor Bewertung 2 , Wachstum Forderungen an Kunden 3 sowie Gesamtkapitalquote nach CRR 4 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert. Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung =
Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Wachstum Forderungen an Kunden =
Monatliche Bilanzstatistik (Bundesbank HV11 Pos. 070)
4 Gesamtkapitalquote nach CRR =
Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten sowie Wertberichtigungen und Vorsorgereserven 2.4.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenGründe für die Steigerung des Geschäftsvolumens sind die positive Entwicklung im Kundenkreditgeschäft und der hohe Zufluss bei Kundeneinlagen. Die Bilanzsumme ist um 35,2 Mio. EUR auf 343,9 Mio EUR gestiegen. In der Jahresplanung waren wir von einem geringeren Wachstum der Bilanzsumme ausgegangen. 2.4.2. Aktivgeschäft2.4.2.1. Forderungen an KreditinstituteDer Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist auf die Erhöhung der bei der eigenen Girozentrale unterhaltenen Liquiditätsreserve zurückzuführen. 2.4.2.2. KundenkreditinanspruchnahmeEntgegen der im Vorjahr prognostizierten gleichbleibenden Kundeninanspruchnahmen sind diese um 6,8 % angestiegen. Wir sind zu Beginn des Jahres davon ausgegangen, dass die Covid-19-Krise die Entwicklung im Kreditgeschäft eher belasten wird. Das Wachstum vollzog sich sowohl beim Kreditvolumen an Unternehmen und Selbständigen als auch bei den Privatpersonen. Das Wachstum im Kreditgeschäft mit Privatpersonen vollzog sich vor allem bei den Wohnungsbaukrediten. Insbesondere unsere Privatkunden nutzten die im langfristigen Vergleich nach wie vor günstigen Konditionen und bevorzugten weit überwiegend langfristige Kreditlaufzeiten für Baufinanzierungen. In Ermangelung eines Neubaugebietes lag das Wachstum im Wohnungsbaukreditgeschäft trotz Inanspruchnahme der Sonderkreditprogramme "Energieeffizient Bauen "und Energieeffizient Sanieren " mit Tilgungszuschüssen leicht unterhalb des Vorjahres. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr 2020 neue Kredite in Höhe von insgesamt 48,3 Mio. EUR zugesagt (Vorjahr 54,6 Mio. EUR). Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus verringerten sich im Gesamtjahr um 1,5 Mio. EUR auf 26,5 Mio. EUR. Von den Darlehenszusagen entfielen 7,6 Mio. EUR auf Förderkredite aus Unterstützungsprogrammen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise. Von der Möglichkeit bzw. dem Angebot gesetzlicher Zins- und Tilgungsmoratorien haben unsere Kunden für ein Kreditvolumen von 4,4 Mio. EUR Gebrauch gemacht. 2.4.2.3. WertpapiervermögenFür den Rückgang des Wertpapiervermögens war insbesondere die Abnahme der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 2,0 Mio. EUR aufgrund von Fälligkeiten maßgeblich. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren verminderte sich durch Abschreibungen um 0,2 Mio. EUR. 2.4.2.4. AnteilsbesitzDer Anteilsbesitz der Sparkasse entfiel überwiegend auf die Beteiligung am SVWL. Veränderungen an den bilanziellen Werten des Anteilbesitzes ergaben sich im Berichtsjahr nicht. 2.4.2.5. SachanlagenIm Geschäftsjahr 2020 erfolgten keine wesentlichen technischen und baulichen Maßnahmen. Veränderungen an den bilanziellen Werten der Sachanlagen ergaben sich durch planmäßige Abschreibungen. 2.4.3. Passivgeschäft2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenBei den Beständen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich ausschließlich um langfristige Weiterleitungsdarlehen. 2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen aufgrund von sehr starken Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise und der erwarteten konjunkturellen Entwicklung sind wir von einem moderaten Wachstum der Kundeneinlagen ausgegangen. Vor dem Hintergrund des weiterhin extrem niedrigen Zinsniveaus, bevorzugten unsere Kunden liquide Anlageformen. Der Zuwachs der Sichteinlagen vollzog sich bei Privatkunden und Unternehmen gleichermaßen. Die Vereinbarung von Verwahrentgelten bei gewerblichen Kunden führte kaum zu weiteren Umschichtungen. 2.4.4. DienstleistungsgeschäftDas Geschäftsjahr 2020 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapier- und das Immobiliengeschäft. Vermittlung von WertpapierenIm Wertpapiergeschäft lag, wie in den Vorjahren der Absatzschwerpunkt bei der Vermittlung von Anteilen an Investmentvermögen. Die starken Börsenturbulenzen im 1.Tertial 2020 aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Krise führten zu einer starken Verunsicherung der Anleger, die sich erst in der zweiten Jahreshälfte aufgrund der positiven Börsenentwicklung und der anhaltenden Niedrigzinsphase teilweise auflöste. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 54,0 % zu und erreichten einen Wert von 34,5 Mio. EUR. Entgegen unseren Erwartungen überstiegen die Wertpapierkäufe die Wertpapierverkäufe und Einlösungen leicht. ImmobilienvermittlungDie Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf wohnwirtschaftlich genutzte Objekte. Es wurden wie im Vorjahr insgesamt 34 Objekte vermittelt. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 154 Bausparverträge mit einem Volumen von insgesamt 5,3 Mio. EUR abgeschlossen, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 31,5 % entspricht. An Lebensversicherungen konnten 71 Verträge mit einer Versicherungssumme von 2,4 Mio. EUR vermittelt werden, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 25,0 % bedeutet. Der Absatzschwerpunkt lag bei den Abschlüssen von fondsbasierten Rentenversicherungen. Die Anzahl der vermittelten Sachversicherungen verringerte sich um 22,3 % auf 164 Stück. 2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageDie Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens gegenüber Kunden am Geschäftsvolumen in Höhe von 78,9 % (im Vorjahr: 82,2 %). Demgegenüber ist der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden leicht auf einen Wert von 66,2 % angestiegen (im Vorjahr: 65,4 %). Der Anteil des Wertpapiervermögens am Geschäftsvolumen hat sich von 10,9 % auf 9,2 % verringert. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Stille Lasten bestehen nicht. Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2019. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2020 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 17,7 Mio. EUR (Vorjahr 17,6 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. Zum 31.12.2020 beträgt der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB 42,8 Mio. EUR (Vorjahr 41,0 Mio. EUR). Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertrifft am 31. Dezember 2020 mit 22,59 % (im Vorjahr: 20,11 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag und Kapitalerhaltungspuffer deutlich. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Der für 2020 prognostizierte Wert der Gesamtkapitalquote wurde übertroffen. Auf Grundlage unserer am 31.12.2020 durchgeführten Kapitalplanung bis zum Jahr 2025 ist eine solide Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung vorhanden. 2.5.2. FinanzlageDie Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 182,3 % bis 274,8 % oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2020 bei 261,4 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Eine Kredit- und Dispositionslinie besteht bei der Landesbank Hessen-Thüringen. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2020 nicht genutzt. Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut. 2.5.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 0,86 % (Vorjahr 0,94 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2020. Zu Beginn des Jahres 2019 erwarteten wir einen noch deutlicheren Rückgang des Wertes. Die Cost-Income-Ratio als weiterer bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator zur Unternehmenssteuerung auf Basis der Betriebsvergleichswerte hat sich von 67,3 % auf 67,5 % verschlechtert, nachdem wir zu Beginn des Jahres noch mit einer deutlicheren Verschlechterung gerechnet haben. Im Geschäftsjahr hat sich das Zinsergebnis wie erwartet entwickelt. Es verminderte sich um 5,1 % auf 5,8 Mio. EUR. Belastungen ergaben sich durch die niedrigen Zinsen und die flache Zinsstrukturkurve. Geringfügige Entlastungen ergaben sich durch die Einnahmen aus Verwahrentgelten. Erwartungsgemäß hat sich der Provisionsüberschuss vermindert. Er lag insbesondere aufgrund geringerer Erträge aus der Vermittlung von Immobilien und Versicherungen um 2,5 % unter dem Vorjahreswert. Der Personalaufwand ist entgegen unseren Erwartungen um 3,2 % gesunken. Entlastend wirkte sich aus, dass gemäß Pensionsgutachten keine planmäßige Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionsanwartschaften erfolgen musste. Die Sachaufwendungen verringerten sich um 5,4 % auf 2,1 Mio. EUR. Unsere Anstrengungen die Kosten weiter zu begrenzen waren erfolgreich. Zu Beginn des Jahres haben wir noch einen geringfügigen Anstieg prognostiziert. Nach Verrechnung der Abschreibungen und Wertberichtigungen mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) ergab sich ein positives Bewertungsergebnis in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr positives Ergebnis in Höhe von 0,1 Mio. EUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft ein positives Bewertungsergebnis ergab, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund von Kursverlusten negativ dar. Gründe hierfür lagen im volatilen Aktienmarkt aufgrund der Covid-19-Krise. Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde deutlich um 1,8 Mio. EUR aufgestockt. Für das Geschäftsjahr 2020 war ein unveränderter Steueraufwand in Höhe von 1,1 Mio. EUR auszuweisen. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der anhaltenden Niedrigzinsphase ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2020 zufrieden. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2020 0,02 %. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Die Entwicklung des Jahres 2020 zeigt im Vergleich zu unserer Prognose einen geringeren Rückgang des Betriebsergebnisses vor Bewertung. Die CIR hat sich besser als prognostiziert entwickelt. Das Zinsergebnis und der Provisionsüberschuss haben sich erwartungsgemäß vermindert. Dennoch war wiederum eine deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich. Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie das Wachstum unseres Kundenkreditgeschäfts und des Kundeneinlagengeschäfts. 3. NachtragsberichtDie Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. 4. Risikobericht4.1. RisikomanagementsystemIn der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien. Auf Grundlage der für das Geschäftsjahr 2020 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:
Die Beteiligungsrisiken wurden nicht mehr als wesentlich eingestuft, sodass abweichend zum Vorjahr auf Ausführungen im Lagebericht verzichtet wird. Der Ermittlung der periodischen Risikotragfähigkeit liegt ein Going-Concern-Ansatz zu Grunde, wonach sichergestellt ist, dass auch bei Verlust des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials die bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen erfüllt werden können. Am Jahresanfang hat der Vorstand für 2020 ein Gesamtlimit von 13,0 Mio. EUR bereitgestellt, das unterjährig stets ausreichte, um die Risiken abzudecken. Mit Wirkung ab 02. Dezember 2020 wurde das Gesamtlimit auf 10,0 Mio. EUR herabgesetzt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde das Konfidenzniveau auf 95,0 % und eine rollierende Zwölf-Monats-Betrachtung einheitlich festgelegt. Die Risikotragfähigkeit wird vierteljährlich ermittelt. Wesentliche Bestandteile des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials sind das geplante Betriebsergebnis nach Steuern, die Vorsorgereserven nach § 340f und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Das auf der Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft. Stresstests werden regelmäßig durchgeführt. Im Rahmen der Stresstests bzw. ergänzender Untersuchungen haben wir auch mögliche Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Risikolage der Sparkasse untersucht. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Um einen möglichen etwaigen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2025. Dabei wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung sowie den künftigen Kapitalbedarf getroffen, wie z. B. rückläufige Betriebsergebnisse aufgrund einer anhaltenden Niedrigzinsphase und erwartete Risiken aus Berechnungen mit dem Kreditportfoliomodell "Credit Portfolio View-Light". Für den im Rahmen der Kapitalplanung vom 31.12.2020 betrachteten Zeitraum können die Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung auch bei adversen Entwicklungen vollständig eingehalten werden. Es besteht ein ausreichendes internes Kapital (einsetzbares Risikodeckungspotenzial), um die Risikotragfähigkeit im Betrachtungszeitraum unter Going-Concern-Aspekten sicherstellen zu können. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der funktionsfähigen Internen Revision. Die Sparkasse hat in Anlehnung an BTO 2.1 TZ 2 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) von einer aufbauorganisatorischen Trennung des Bereichs Handel von den Funktionen des Risikocontrollings sowie der Abwicklung und Kontrolle abgesehen, weil sich die Handelsaktivitäten in ihrer Gesamtheit auf Handelsgeschäfte konzentrieren, die unter Risikogesichtspunkten als nicht wesentlich einzustufen sind. Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Dem Risikocontrolling obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung/Betriebswirtschaftliche Abteilung wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Unternehmenssteuerung/Betriebswirtschaftliche Abteilung. Unterstellt ist er dem Marktfolgevorstand. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. Das Reportingkonzept umfasst die regelmäßige Berichterstattung sowohl zum Gesamtbankrisiko als auch für einzelne Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Risikoausschuss wird vierteljährlich über die Risikosituation auf der Grundlage des Risikoberichts informiert. Der Vorsitzende des Risikoausschusses berichtet dem Verwaltungsrat über die Sitzungen des Ausschusses. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. 4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1. AdressenausfallrisikenUnter dem Adressenausfallrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners erfolgt. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, da aufgrund der Bonitätseinstufung ein höherer Spread gegenüber der risikolosen Kurve berücksichtigt werden muss. Das Länderrisiko setzt sich zusammen aus dem bonitätsinduzierten Länderrisiko und dem Ländertransferrisiko. Das bonitätsinduzierte Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein Schuldner sein, der nicht selbst ein öffentlicher Haushalt ist, aber seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. 4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im KundengeschäftDie Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in drei große Gruppen: Das Kreditgeschäft mit Unternehmen, mit Privatkunden und mit öffentlichen Haushalten.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich der Kredite an Unternehmen bilden mit 13,6 % die Ausleihungen an das verarbeitende Gewerbe und 6,9 % an Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens. Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten bis mittleren Bonitäten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz außerhalb der europäischen Union ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2020 0,5 Mio. EUR (ohne Fondsdurchschau). Es bestehen im Kreditportfolio Größenkonzentrationen bei Großkrediten nach Art. 392 CRR. Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung der Covid-19-Krise ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die der aktuellen Covid-19-Krise immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Im Zusammenhang mit der durch die Covid-19-Krise ausgelösten konjunkturellen Krise haben wir im Geschäftsjahr 2020 diese Untersuchungen intensiviert. Dabei haben wir unsere Untersuchungen insbesondere darauf ausgerichtet, Kreditnehmer zu identifizieren, die in besonders betroffenen Branchen tätig sind bzw. aus anderen Gründen stark von der aktuellen Krise betroffen sind bzw. sein könnten. Die Beurteilung der Lage dieser Kreditnehmer erfolgte in einem krisenangepassten, qualitativen Verfahren und in engem persönlichen Kontakt mit den Kunden. Bei der Ausgestaltung des Verfahrens haben wir berücksichtigt, dass aufgrund der Dynamik der Krise und der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen die ansonsten etablierten und geeigneten Risikofrüherkennungskriterien, wie z. B. Negativmerkmale aus Jahresabschlussunterlagen und rückläufige Umsatztätigkeit, nur eingeschränkt aussagefähig sind. Entwicklung der Risikovorsorge:
Eine Erhöhung der Risikovorsorge im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise war im Rahmen unseres, wie vorstehend beschriebenen, Forderungsbewertungsprozesses nicht festzustellen. 4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im EigengeschäftDie Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft umfassen die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners innerhalb der Ratingklassen 1 bis 16 (gemäß Sparkassenlogik) ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 33,9 Mio. EUR (Marktwerte). Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen und Anleihen (15,7 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (15,0 Mio. EUR), sonstige Investmentfonds (3,2 Mio. EUR). Die direkt durch die Sparkasse und in dem Wertpapierspezialfonds gehaltenen verzinslichen Wertpapiere werden für die interne Berichterstattung auf das DSGV-Rating gemappt. Die Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein DSGV-Rating von mindestens 1 A+. Kein Rating liegt bei Anteilen an sonstigen Investmentfonds vor. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen. 4.2.2. MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 4.2.2.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen (Zinsänderungsrisiken)Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Ferner ist die Gefahr einer unerwarteten Rückstellungsbildung bzw. -erhöhung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 zu berücksichtigen. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlagebuchs betrachtet. Ebenso Teil des Zinsänderungsrisikos ist das Risiko, dass der geplante Zinskonditions- bzw. Strukturbeitrag unterschritten wird. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Auf Basis des Rundschreibens 6/2019(BA) der BaFin vom 12. August 2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2020 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet.
Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in folgenden Bereichen: Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse und hoher Anteil an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse. 4.2.2.2. Marktpreisrisiken aus SpreadsDas Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Der ist spreadunabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Im Sinne dieser Definition ist also eine Spread-Ausweitung, die sich durch eine Migration ergibt, dem Adressenausfallrisiko zuzuordnen. Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.2.3. AktienkursrisikenDas Marktpreisrisiko aus Aktien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in dem Spezialfonds gehalten. Der Spezialfonds mit Aktienanteil wird unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten. Das Risikokapital wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht. 4.2.3. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und die Risikoneigung des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum von fünf Jahren. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung und den festgelegten Zielen aus der Geschäftsstrategie, in der Veränderung der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt. Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien ein Abfluss von Kundeneinlagen simuliert wird. An liquiditätsmäßig engen Märkten ist die Sparkasse nicht investiert. Im Risikofall beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag länger als 6 Monate. Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR beträgt zum 31. Dezember 2020 261,4 %; sie lag im Jahr 2020 zwischen 182,3 % und 274,8 %. Konzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich: Hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.4. Operationelle RisikenUnter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen: Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 4.3. Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2020 bewegten sich die Risiken jederzeit innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Gesamtbanklimit war am Bilanzstichtag mit 54,5 % ausgelastet. Die Risikotragfähigkeit war und ist gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Auf Basis der durchgeführten Kapitalplanung zum 31.12.2020 ist bei den bestehenden Eigenmittelanforderungen bis zum Ende des Planungshorizonts keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die Auswirkungen der Ausbreitung der Covid-19-Krise, durch die Regulatorik sowie die anhaltende Niedrigzinsphase belastete weiter rückläufige Ertragslage. Die Auswirkungen der Covid-19-Krise haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Dabei wird aus einer Vielzahl von Kennzahlen zunächst ein quantitatives Urteil gebildet. Dieses wird ergänzt durch ein qualitatives Monitoring, das eine risikoorientierte Herabstufung aufgrund weitergehender (über die quantitativen Kriterien hinausgehender) Informationen ermöglicht. Auf der Grundlage der Meldung zum Risikomonitoring zum letzten Erhebungsstichtag 30. September 2020 wurde die Sparkasse im quantitativen Teil des Risikomonitorings der besten Bewertungsstufe Grün zugeordnet. Mit Schreiben vom 04. Februar 2021 hat der Stützungsfondsausschuss des SVWL (qualitativer Teil des Risikomonitorings) die Sparkasse der Stufe Gelb zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung der guten Eigenkapitalausstattung als ausgewogen. 5. Chancen- und Prognosebericht5.1 RahmenbedingungenDie meisten Prognosen gehen derzeit von einer starken Erholung der Wirtschaftsaktivität im Jahr 2021 aus. So rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) mit einer Zunahme der Weltproduktion um 5,5 % und einem Anstieg des Welthandels um 8,1 % im Jahr 2021. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten in ihren zum Jahreswechsel veröffentlichten Prognosen eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2021 um 3,1 % bis 5,3 %. Dabei ist zu beachten, dass die Prognosen die Verschärfung der Maßnahmen zum Infektionsschutz ab Mitte Dezember 2020 sowie die zunehmende Verbreitung von Mutationen des Coronavirus nur zum Teil berücksichtigen konnten. Seit Jahresbeginn zeigten sich die Auswirkungen des erneuten Lockdown in den Rückgängen mehrerer Stimmungsindikatoren (u. a. ifo, GfK). Ein Großteil der prognostizierten BIP-Zunahme im Jahr 2021 dürfte auf den privaten Konsum entfallen. Da die privaten Haushalte im vergangenen Jahr aufgrund der eingeschränkten Konsummöglichkeiten in großem Umfang zusätzliche Ersparnis gebildet haben, stehen erhebliche Mittel zur Verfügung, die für einen zusätzlichen bzw. nachgeholten Konsum genutzt werden könnten. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen deutlichen Rückgang der außergewöhnlich hohen Sparquote von 16,3 % im Jahr 2020. Die überwiegende Mehrzahl der Prognosen bewegt sich dabei in der Spanne von 12,6 % bis 14,9 %, was im langjährigen Durchschnitt immer noch ein hohes Niveau wäre. Die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird sich nach Einschätzung der meisten Wirtschaftsforscher durch die erneuten Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Winter 2020/2021 nochmals verschlechtern, bleibt aber angesichts der Tiefe des wirtschaftlichen Einbruchs robust. Aktuell bewertet auch die Bundesagentur für Arbeit die Lage auf dem Arbeitsmarkt als stabil. Sie verzeichnete im Januar 2021 2,9 Millionen Arbeitslose und damit 193.000 mehr als im Dezember 2020. Viele Belastungen in besonders von den Einschränkungen betroffenen Branchen sind noch nicht abschließend beurteilbar. Erst wenn die verschiedenen staatlichen Unterstützungen enden, wird sich verlässlich beurteilen lassen, welche Unternehmen die Krise überstehen bzw. welche Betriebe ihre Belegschaft ggf. noch einmal reduzieren müssen. Den Prognosen der Mehrheit der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge werden die Verbraucherpreise 2021 mit +1,1 % bis +1,6 % und in 2022 mit +1,4 % bis +1,8 % voraussichtlich wieder stärker steigen als im Jahr 2020. In der Eurozone erwartet die EZB einen Anstieg um 1,0 % in 2021, sowie +1,1 % bzw. +1,4 % in den Folgejahren. Eine Normalisierung der Geldpolitik, insbesondere eine Anhebung der Leitzinsen, ist vor diesem Hintergrund in der aktuellen Situation nicht absehbar. Wann die wirtschaftliche Erholung einsetzt und wie stark sie ausfällt, wird maßgeblich vom Tempo und dem Erfolg der gestarteten Corona-Impfkampagnen abhängen. Nur wenn sich die Infektionszahlen reduzieren und die Pandemie nachhaltig überwunden wird, können die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaftstätigkeit sukzessive und dauerhaft aufgehoben werden. Erst dann ist die notwendige Sicherheit als Voraussetzung für einen anhaltenden Aufschwung vorhanden. Bis dahin bleiben alle Einschätzungen der wirtschaftlichen Entwicklung und Erholung mit hohen Prognoserisiken behaftet. Für die Bankenbranche folgt daraus, dass sie auch weiterhin in einem anhaltenden Niedrig- und Negativzinsumfeld agieren muss. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkasse bedeutet dies, dass die im Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2020" bzw. "Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen" dargestellten Entwicklungen der Zins- und Provisionserträge sowie der Verwaltungsaufwendungen voraussichtlich auch das Geschäftsjahr 2021 prägen werden. Das Betriebsergebnis vor Bewertungsmaßnahmen wird sich daher voraussichtlich trotz aller Bemühungen zur Steigerung von Erträgen und zur Kosteneinsparung weiter abschwächen. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Mit einem Anstieg der Risikovorsorge muss angesichts der gesamtwirtschaftlichen Situation gerechnet werden; der Umfang dürfte maßgeblich von Tempo und Stärke der wirtschaftlichen Erholung beeinflusst werden. Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses und somit auch zu einem höheren Betriebsergebnis vor Bewertung führen. Aufgrund eines über die Erwartung hinausgehenden Wirtschaftswachstums dürften sich beim Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft keine Belastungen ergeben, während auf der anderen Seite das Zinsniveau ansteigen und das Bewertungsergebnis Wertpapiere belasten könnte. Weiterhin sehen wir Chancen im Zinsbuch bei einer steileren Zinsstrukturkurve und einem anhaltenden relativ geringen Zinsniveau des Geldmarktes. Weitere Chancen sehen wir aufgrund des Niedrigzinsniveaus und der damit einhergehenden fehlenden Anlagealternative im Wertpapierdienstleistungsgeschäft. Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen. Die Auswirkungen der Covid-19-Krise haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2020 berücksichtigt. 5.2 GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2021 rechnen wir mit einem weiteren moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden. Aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft erwarteten wir weiterhin eine Nachfrage nach Finanzierungen. Vor dem Hintergrund der prognostizierten konjunkturellen Entwicklung gehen wir für 2021 von einem moderaten Wachstum der Kundeneinlagen aus. Bei der Bilanzsumme planen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kundenkreditgeschäft und im Einlagengeschäft für das Folgejahr ebenfalls einen Anstieg. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir mit Blick auf das Kundenwertpapiergeschäft aufgrund der durch die Covid-19-Krise ausgelösten Schwankungen an den Aktien- und Rentenmärkten von einem erhöhten Beratungsbedarf unserer Kunden aus. Die Wertpapierkäufe der Kunden werden voraussichtlich aufgrund des positiveren Ausblicks auf ein Ende der Covid-19-Krise im Jahresverlauf mangels Anlagealternativen leicht steigen. Der Schwerpunkt der Neuanlagen wird in Investmentfonds liegen. In Ermangelung entsprechender Immobilienangebote sowie mit Blick auf die Vorschriften des "Gesetzes zur Verteilung der Maklerkosten" gehen wir von Immobilienvermittlungen deutlich unterhalb von 2020 aus. Bei der Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen rechnen wir im Vergleich zum Vorjahr insgesamt mit einem deutlichen Anstieg der Vermittlungen. 5.3 FinanzlageAufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. 5.4 Ertrags- und VermögenslageAuf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der weiterhin flachen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem anhaltend niedrigen Zinsniveau insbesondere aufgrund von weiter rückläufigen Konditionsbeiträgen aus dem Kundengeschäft mit einem um 0,6 Mio. EUR verringerten Zinsüberschuss. Der Provisionsüberschuss wird in 2021 insgesamt leicht höher ausfallen. Wir erwarten insbesondere höhere Kontoführungsentgelte aus Girokonten. Aus der Vermittlung von Immobilien sind niedrigere Erträge zu erwarten. Die Verwaltungsaufwendungen auf Basis des Betriebsvergleichs werden nach unseren Planungen im Jahr 2020 um 0,1 Mio. EUR steigen. Die Tariflohnsteigerungen werden sich durch einen verringerten Personalbestand ausgleichen. Die Zuführung zu den Rückstellungen zu den Pensionsanwartschaften wird jedoch voraussichtlich um 0,1 Mio. EUR höher ausfallen als im Vorjahr. Mittels weiterer Anstrengungen im Sachkostenbereich sollen die Kosten auf dem Niveau des Vorjahres begrenzt werden. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2021 ein deutlich fallendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,64 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 360 Mio. EUR. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir auf Grundlage der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfoliomodell Belastungen in Höhe von rund 1,1 Mio. EUR. Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in einen Spezialfonds und Immobilienfonds rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik mit einem per Saldo leicht negativen Bewertungsergebnis. Für das sonstige Bewertungsergebnis erwarten wir aufgrund unserer konservativen Planungen für unsere Beteiligungen ebenfalls ein leicht negatives Bewertungsergebnis. Auch künftig können weitere Risiken in unserem Beteiligungsportfolio nicht ausgeschlossen werden. Bei der CIR erwarten wir für 2021 aufgrund der dargestellten Parameter einen deutlich höheren Wert, der den strategisch angestrebten Wert von unter 75 % unterschreitet. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 16,0 %, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 % zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des SREP-Zuschlags liegt, wird mit einem voraussichtlichen Wert von etwa 22,76 % deutlich überschritten. Insbesondere bei einer stärkeren konjunkturellen Abschwächung und aus den Folgewirkungen der Covid-19-Krise könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 5.5 GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2021 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2021 beurteilen wir in Bezug auf unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren als noch günstig. Die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Geschäftsentwicklung sowie auf die Bewertungsergebnisse im Kredit- und Wertpapiergeschäft des Geschäftsjahres 2021 sind noch nicht abschließend zu beurteilen. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang - 2020A. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen. Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören. ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Erkennbaren Risiken aus Forderungen wurde durch deren Bewertung nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung der Covid-19-Krise ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die der aktuellen Covid-19-Krise immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven. Für die Bemessung der Pauschalwertberichtigungen haben den als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlust über einen Betrachtungshorizont von zwölf Monaten berücksichtigt. WertpapiereSchuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere und weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor. In diesen Fällen haben wir die Bewertung anhand von Kursen unseres Dienstleisters vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert grundsätzlich den investmentrechtlichen Rücknahmepreis angesetzt. Sofern darüber hinaus an eine Mindesthaltefrist für Anteile an offenen Immobilienfonds zu beachten ist, haben wir den niedrigeren Börsenkurs bei Investmentfonds der Liquiditätsreserve bei der Wertermittlung berücksichtigt. BeteiligungenAnteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. Die Beteiligungsbewertung erfolgt auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenDie immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird. Die Gebäude werden linear abgeschrieben. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Die Bundesregierung hat im "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" im Juni 2020 eine befristete, verbesserte Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche Wirtschaftsgüter geschaffen. Die im Jahr 2020 angeschafften bewegliche Wirtschaftsgüter werden degressiv in Höhe von 25%, höchstens dem 2,5-fachen Satz der linearen Abschreibung, abgeschrieben. Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit oder voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum anhand von Erwartungswerten geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen von 2,50 % unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2020 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 2,31 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Ein Altersteilzeitvertrag wurde auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % angenommen. Die Restlaufzeit des Vertrages beträgt 2,4 Jahre. Die Abzinsung erfolgt aus Vereinfachungsgründen mit dem Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,64 %. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Zinsbezogene Finanzinstrumente unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 im Rahmen einer periodenorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am 31. Dezember 2020. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktiva 3 - Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 4 - Forderungen an KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereVon den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Sparkasse hält sämtliche Anteile des folgenden Sondervermögens im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB):
Die Anteile sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Zweck der Anlage des Investmentfonds ist die Erzielung einer Renditesteigerung bei gleichzeitiger Risikostreuung. Der Investmentfonds investiert in verzinsliche Wertpapiere und Aktien mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Das Fondsvermögen entfällt zum 31.12.2020 zu etwa 88 % auf verzinsliche Wertpapiere. Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
Aktiva 7 - BeteiligungenAngaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
* gemäß Konzernjahresabschluss
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Aktiva 9 - TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Aktiva 11 - Immaterielle AnlagewerteDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Aktiva 12 - SachanlagenIn diesem Posten sind enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Aktiva 13 - Sonstige VermögensgegenständeIn den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenIn diesem Posten sind enthalten:
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 33.343 TEUR als Sicherheit übertragen worden. Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (1.930 TEUR). Passiva 6 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2020 680 TEUR. Der Jahresüberschuss unterliegt in voller Höhe der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da in Vorjahren in diesem Zusammenhang erst 331 TEUR der Rücklage zugeführt wurden. D. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHEventualverbindlichkeitenDie unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen vollständig auf Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden. Andere VerpflichtungenDie unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Anderen Verpflichtungen entfallen vollständig auf unwiderrufliche Kreditzusagen. Diese unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. E. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGGewinn- und Verlustrechnung 2 - ZinsaufwendungenVon den Zinsaufwendungen betreffen 495 TEUR (Vorjahr 556 TEUR) die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Der Betrag ergibt sich aus der Verringerung des Abzinsungssatzes von 2,71 % auf 2,31 % und aus der Verkürzung der betrachteten Restlaufzeit. Gewinn- und Verlustrechnung 5 - ProvisionserträgeEtwa 24 % der Provisionserträge entfallen auf für Dritte erbrachte Dienstleistungen für die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien und Konsumentenkrediten. Gewinn- und Verlustrechnung 10 - Allgemeine VerwaltungsaufwendungenIn diesem Posten sind Aufwendungen in Höhe von 123 TEUR zur Bildung einer Rückstellung für künftige Zahlungsverpflichtungen in den Sparkassenstützungsfonds des SVWL enthalten. F. SONSTIGE ANGABENFristengliederung (in TEUR)
Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen. Latente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 14,63 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken und die unterschiedliche Bewertung der Pauschalwertberichtigungen in der Steuer- und Handelsbilanz zurückzuführen. Leistungszusage der ZusatzversorgungskasseSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw. Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2020 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2020 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2021 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 2.617.717,57 EUR betrugen im Geschäftsjahr 2020 202.873,08 EUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2020 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 5.819.976,00 EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 2,31 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2020 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2019 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2020 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung. Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: 1. Freiwillige InstitutssicherungPrimäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 2. Gesetzliche EinlagensicherungDas institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 0,9 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2020 wurden 0,4 Mio. EUR eingezahlt. Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 104 TEUR Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt. Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung. Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 5,3 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB ansparen (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2020: 2,3 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden. Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,247 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des VorstandesFür die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Bezüge von insgesamt 457 TEUR. Herr Momann erhielt eine Gesamtvergütung von 249 TEUR, davon feste Bezüge in Höhe von 221 TEUR, eine Leistungszulage von 18 TEUR und sonstige Vergütungen von 10 TEUR. Herr Hauke erhielt eine Gesamtvergütung von 208 TEUR, davon feste Bezüge in Höhe von 183 TEUR, eine Leistungszulage von 15 TEUR sowie sonstige Vergütungen von 10 TEUR. Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben Herr Momann und Herr Hauke Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Momann beträgt derzeit 55 % und der von Herrn Hauke derzeit 55 % der festen Bezüge. Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Momann und Herrn Hauke beträgt dann jeweils 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit betrug der Barwert der Pensionsansprüche der im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands zum 31.12.2020 5.124 TEUR, davon entfallen auf Herrn Momann 2.948 TEUR und auf Herrn Hauke 2.176 TEUR. Für die Mitglieder des Vorstands wurden im Jahr 2020 der Pensionsrückstellung insgesamt 407 TEUR zugeführt, davon für Herrn Momann 232 TEUR und für Herrn Hauke 175 TEUR. Bezüge der Mitglieder der AufsichtsgremienDen Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von 200 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2020 für Herrn Ulrich Wesolowski Bezüge in Höhe von 3,1 TEUR, für Herrn Michael Meyer-Hermann 3,0 TEUR, für Frau Liane Fülling 1,9 TEUR, für Herrn Patrick Schlüter 1,8 TEUR, für Frau Marianne Kampwerth 1,6 TEUR, für Frau Susanne Schmidt 1,4 TEUR, für Frau Ulrike Poetter 1,0 TEUR, für Herrn Wolfgang Beuge 0,9 TEUR, für Herrn Horst Hardiek, Herrn Andreas Holtkamp und Herrn Karsten Tappmeier jeweils 0,8 TEUR und für Frau Kirsten Wehmöller und Frau Doris Altmann-Maschmann, Herrn Udo Brune jeweils 0,2 TEUR. Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 175 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2020 1.672 TEUR. Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den VerwaltungsratDie Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2020 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 107 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.928 TEUR gewährt. Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten. Verwaltungsrat (bis 21.02.2021)
Beanstandungsbeamter gemäß § 11 Abs. 3 SpkG
Verwaltungsrat (ab 22.02.2021)
Beanstandungsbeamter gemäß § 11 Abs. 3 SpkG
Vorstand
Versmold, 15. April 2021 Der Vorstand Momann Hauke Anlage AnlagenspiegelEntwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben in TEUR)
* Es wurde von der
Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3
RechKredV Gebrauch gemacht.
Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben in TEUR)
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2020("Länderspezifische Berichterstattung")Die Stadtsparkasse Versmold hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Versmold besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Stadtsparkasse Versmold definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 8.968 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 43 (Vorjahr 45). Der Gewinn vor Steuern beträgt 1.180 TEUR. Die Steuern auf Gewinn betragen 1.096 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Stadtsparkasse Versmold hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtsparkasse Versmold Vermerk
über die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Bewertung der Forderungen an Kunden
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Bewertung der Forderungen an Kunden
a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2020 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 77,2 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2020 wurden durch die Covid-19-Pandemie deutlich negativ beeinflusst. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.
b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Dabei haben wir in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf die angemessene Berücksichtigung der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise bei der Ausgestaltung des Forderungsbewertungsprozesses gelegt. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.
Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Darüber hinaus haben wir mit Blick auf die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen solche Kreditengagements ausgewählt, bei denen eine besondere Betroffenheit von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie zu erwarten ist.
Die mögliche Betroffenheit leiteten wir dabei u. a. aus der Branchenzugehörigkeit des Kreditnehmers, ggf. in Verbindung mit einer schwachen wirtschaftlichen Ausgangslage, sowie weiterer individueller Risikomerkmale ab. Diese Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.
Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Kapitel C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Kapitel B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1).
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2020, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2020 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
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Prüfung der Vorgaben des § 84 Wertpapierhandelsgesetzes |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jens Beyer.
Münster, 29. April 2021
Sparkassenverband
Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle
Beyer, Wirtschaftsprüfer
Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des Jahresüberschusses
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2021 den von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe geprüften Jahresabschluss 2020 festgestellt und den Lagebericht des Vorstands gebilligt.
Die Stadtvertretung Versmold hat auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Versmold in ihrer Sitzung am 01. Juli 2021 beschlossen, dass der Jahresüberschuss aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 68.480,20 EUR der freien Rücklage der Stadtsparkasse Versmold zugeführt wird.
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