Beteiligungsgesellschaften
EASY Plus GmbHLiquidiert
Escherweg 3, 26121 Oldenburg (Oldb.), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Beier seit 13.7.2016 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EASY Plus GmbHOldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der EASY Plus GmbH, Oldenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Bremen, 15. Dezember 2015 Ernst
& Young GmbH
Boelsems, Wirtschaftsprüfer Hantke, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2014Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2014
Anhang für das Geschäftsjahr 2014I. AllgemeinesDie EASY Plus GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend § 10 der Satzung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibung bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungEntwicklung des Anlagevermögens:
Im Geschäftsjahr 2014 wurde die Einlage bei der Easy Plus GmbH & Co. KG um € 360.000,00 erhöht. Weiter wurden € 5.648,12 zum Ausgleich des Verlustsonderkontos geleistet. Die Gesellschafterin EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, hat im Geschäftsjahr 2014 sonstige Zuzahlungen von € 150.000,00 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft geleistet. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Aus den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 479.113,71 (Vorjahr € 816.190,07). Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von € 304.333,36 (Vorjahr € 370.206,52). Davon sind € 300.000,00 aus einem Darlehen der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Aufgliederung der Umsatzerlöse
IV. AnteilbesitzDer Anteilbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB betrifft:
V. Sonstige AngabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Außer den Geschäftsführern werden keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung gem. § 285 Nr. 9 HGB wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf € 3.500,00 (Vorjahr € 3.500,00) und ist für Abschlussprüfungsleistungen angefallen. Die EASY Plus GmbH ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementär) der EASY Plus GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Oldenburg. Die Gesellschafterin EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, erstellt einen Konzernabschluss. Dieser wird wiederum im Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg, einbezogen. Auf die Einbeziehung der Gesellschaft in diese Konzernabschlüsse wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns verzichtet. Die Konzernabschlüsse werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Oldenburg, den 2. November 2015 EASY Plus GmbH Lumma Keller Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014der EASY Plus GmbH, OldenburgI. GeschäftstätigkeitDie Gesellschaft befasst sich mit der Bereitstellung von IT-Dienstleistungen im Bereich Kundenmanagement und Abrechnung für Versorgungsunternehmen. II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft1. Geschäftsverlauf Für unser Unternehmen verlief das vergangene Geschäftsjahr schlechter als erwartet. Es wird ein Verlust von € 614.727,94 (Vorjahr: € 20.100,70) ausgewiesen, wobei ursprünglich ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet wurde. Der Verlust ist ergibt sich aus Migrationskostenvergütungen an Kunden (T€ 234), die der Easy Plus GmbH & Co. KG gutgeschrieben wurden. Außerdem musste die Gesellschaft Kosten in Höhe von T€ 400 für die Bereitstellung von Speichersystemen tragen. Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr T€ 750 (Vorjahr: T€ 1.589). Der Rückgang ist neben den erfolgten Gutschriften unter anderem auf den Rückgang der weiterberechneten Dienstleistungen an die Easy Plus GmbH & Co. KG zurückzuführen. Durch den Austritt einiger Gesellschafter in 2013 hat sich hier das Geschäft, wie erwartet, negativ entwickelt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Investitionen in das Sachanlagevermögen getätigt. Für 2015 sind keine Investitionen geplant. 2. Lage der Gesellschaft In 2014 wurden durch die EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 150 vorgenommen. Weiter wurde ein Darlehen in Höhe von T€ 600 mit Rangrücktritt gewährt, aus dem zum Bilanzzeitpunkt T€ 300 abgerufen waren. Ferner hat die Easy Plus GmbH ihren Anteil an der Easy Plus GmbH & Co. KG um T€ 360 erhöht. Diese Beteiligung stellt das Anlagevermögen der Gesellschaft dar. Daneben ist das Umlaufvermögen insbesondere durch Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von T€ 479 geprägt. Die flüssigen Mittel sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 157 gesunken und umfassen 8,7 % (Vorjahr: 21 %) der Bilanzsumme. Die Verbindlichkeiten setzen sich aus einem zum 31. Dezember 2015 fälligen Gesellschafterdarlehen sowie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammen. Aufgrund des Jahresfehlbetrags ist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag mit T€ 252 bilanziell überschuldet. III. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2015 sowie Risiken und Chancen der künftigen EntwicklungTrotz der bilanziellen Überschuldung ist die Gesellschaft nach Auffassung der Geschäftsführung nicht i.S. des § 19 InsO überschuldet, weil die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen für überwiegend wahrscheinlich gehalten wird. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung hat die Gesellschafterin EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, mit Datum vom 17. Dezember 2014 und Nachtrag vom 8. Dezember 2015 ein Darlehen in Höhe von T€ 900 mit Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 zur Verfügung gestellt, das in voller Höhe mit einer Rangrücktrittserklärung versehen ist. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft und somit deren Fortbestand ist damit von der finanziellen Unterstützung der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, abhängig. Da bei der EASY Plus GmbH & Co KG Ende 2015 die Kommanditisten nach der Übertragung der Dienstleistungsverträge von der EASY Plus GmbH & Co KG direkt als Kunde zur AOV wechseln, entfällt gegen Ende des Jahres 2015 auch das operative Geschäft der Easy Plus GmbH mit der EASY Plus GmbH & Co KG. Für 2015 wird ein Verlust in Höhe von T€ 87 erwartet. Besonderheiten, die nach dem Bilanzstichtag aufgetreten sind, liegen nicht vor.
Oldenburg, den 8. Dezember 2015 EASY Plus GmbH Lumma Keller Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 ist noch nicht erfolgt. |
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