Seven Principles Mobility GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Brede seit 14.4.2025 | Geschäftsführer |
Philipp Jaeckel seit 17.11.2021 | Geschäftsführer |
Ulrike van Elten seit 7.7.2021 | Prokura |
Wolfgang Heck seit 25.5.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
GWE Gesellschaft für wirtschaftliche Energieversorgung mbH | 74.80% |
GWE Gesellschaft für wirtschaftliche Energieversorgung mbH | 25.20% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BFW Ternes GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 30.09.2020BILANZAKTIVA
ANHANGBFW Ternes GmbH Gesellschaft für Wärmemesstechnik Köln I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2020 wurde das Geschäftsjahr der Gesellschaft umgestellt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt nun am 01.10. einnes jeden Kalenderjahres und endet am 30.09. des folgenden Kalenderjahres. Dieser Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vor 01.01.2020 bis 30.09.2020 wurde nach den Vorschriften des HGB und den relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß $ 267 Abs. 1 HGB auf. Gemäß § 264 Abs. 1a HGB sind folgende Angaben aktuell: BFW Ternes GmbH, Gesellschaft für Wärmetechnik, Bochumer Str. 6, 51147 Köln. Eintragung in das Handelsregister am 21.10.2010 unter HRB 70578 beim Amtsgericht Köln. I. Die Darstellung der Bilanz erfolgte entsprechend den in § 266 Abs. 2 und 3 HGB geregelten Gliederungsvorschriften. II. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr im Prinzip gleich bleibenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. 1. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde mit den Anschaffungskosten bewertet und über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig abgeschrieben. 2. Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten bzw. zu den Herstellungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer. um planmäßige Abschreibungen reduziert. Sämtliche Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. 3 .Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. 5. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. 6. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gezeigt, sofern sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 7. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. 8. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. 9. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Ergänzende Angaben Im Rumpfgeschäftsjahr vor 01.01.2020 bis 30.09.2020 wurden Korrekturen in laufender Rechnung vorgenommen. Im Rahmen der Korrektur wurden im Vorjahr nicht vorgenommene Abgrenzungsbuchungen von Umsatzerlösen nachgeholt. Dadurch entstand im Rumpfgeschäftsjahr vor 01.01.2020 bis zum 30.09.2020 ein ergebnismindernder Effekt in Höhe von 2.106 TEUR, der von den Umsatzerlöse abgesetzt wurde. IV. Sonstige Angaben Im Rumpfgeschäftsjahr 01.01.2020 bis 30.09.2020 waren durchschnittlich 33 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt. Geschäftsführer im Rumpfgeschäftsjahr 01.01.2020 bis 30.09.2020 waren Herr Udo Ternes bis 31.05.2020. Neben Herr Dirk Ternes (bis 01 04.2021) sind seit dem 17.03 2020 auch Herr Thomas Werner und seit der 01.04.2021 Herr Wolfgang Heck Geschäftsführer. Köln, den 13. April 2021 BFW Ternes GmbH gez. Thomas Werner gez. Wolfgang Heck Feststellung des Jahresabschlusses 2020 Auf der Gesellschafterversammlung der BFW Ternes GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HR B 70578), vom 25. Juni 2021 wurde der Jahresabschluss zum 30. September 2020 festgestellt und folgende Ergebnisverwendung beschlossen: Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.120.853,16 sowie der Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.262.990,77 werden auf neue Rechnung vorgetragen, sodass der Gewinnvortrag zum 30. September 2021 sich beläuft auf EUR 142.137,60. |
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