"CAESAR"
Datensysteme GmbH
Oberhaching
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.508.288,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
337.262,00 |
| II.
Sachanlagen |
682.361,50 |
| III.
Finanzanlagen |
488.664,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.939.241,02 |
| I.
Vorräte |
1.345.185,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
583.122,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.932,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.135,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.466.664,42 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
392.717,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
400.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.991.202,90 |
| III.
Bilanzverlust |
1.998.485,43 |
| B.
Rückstellungen |
304.469,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.769.477,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.466.664,42 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden der Bilanz (§ 284 Abs. 2 Nr. 1
HGB)
Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft
ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. §
267 HGB. Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten
Bilanz ergänzende Angaben verlangt werden (z.B. gem
§ 327 Nr. 1 Satz 2 HGB) sind diese nachfolgend
genannt.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu nominalen
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert. Regelmäßig wird als Nutzungsdauer
der immateriellen Anlagewerte ein Zeitraum von fünf
Jahren angesetzt, sofern nicht ein abweichender Zeitraum
anzunehmen ist.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu historischen
Anschaffungs- bzw. Herstellungs- kosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen (AfA)
wurden entsprechend der Beschaffenheit und der
mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
(ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG) /
Vermögensgegenstände (VG) unter
Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear oder
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte i.d.R. in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte. Sofern die Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen
und einer selbständigen Nutzung fähigen
Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von
Euro 410,00 nicht überstiegen (geringwertige
Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß
steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten im Jahr des Zuganges in voller Höhe
als Betriebsaufwand abgesetzt.
Die
Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. zum Rückzahlungsbetrag oder
ggf. zum Barwert erfasst, sofern nicht ein anderer
Wertansatz vorgeschrieben oder geboten war.
Die
Vorräte sind entsprechend der Regelung zum
Bilanzstichtag nach Art und Menge aufgenommen. Die
Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw.
Durchschnittseinkaufspreisen oder zu Herstellungskosten.
Soweit erforderlich wurden für die nicht
planmäßige Verwertbarkeit sowie
überalterten und mit sonstigen Mängeln behafteten
Waren und Erzeugnisse niedrigere Werte angesetzt. Für
zu bilanzierende Dienstleistungen und Aufträge in
Arbeit gelten die obigen Grundsätze analog.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden für bis zum
Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbare Risiken je nach
Zulässigkeit Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen
gebildet.
Die
Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.
Beim Ausweis und Ansatz des
Kapitals und der
Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf.
satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.
Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen basieren auf
versicherungsmathematischen Gutachten.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten im wesentlichen
die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit einer
Laufzeit von mehr als 5 Jahren waren in Höhe von Euro
600.000,00 enthalten.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Einlagen
i.H.v. Euro 500.000,00 eines typisch stillen
Gesellschafters abgebildet, der zugleich Gesellschafter
ist.
Das Gesellschaftsverhältnis begann am 1.Juni
2003 und endet am 31.Dezember 2009. Die stille Beteiligung
kann von beiden Seiten frühestens am 31.Dezember 2007
gekündigt werden. Der stille Gesellschafter
erhält eine garantierte Festvergütung, die nicht
ergebnisabhängig ist. Daneben besteht eine
gewinnabhängige Vergütung
. Der stille Gesellschafter nimmt an einem
Jahresfehlbetrag der Gesellschaft nicht teil. Eine
Nachschusspflicht besteht nicht. Sämtliche
Ansprüche der Gläubiger der Gesellschaft gehen
Ansprüchen des stillen Gesellschafters auf
Rückzahlung der Einlage vor. Im Fall der Insolvenz der
Gesellschaft wird der stille Gesellschafter seinen Anspruch
auf Rückzahlung der Einlage im Range nach den
übrigen Gläubigern geltend machen. Der stillen
Gesellschaft sind umfassende Mitbestimmungs- und
Kontrollrechte eingeräumt. An einem etwaigen
Geschäftswert nimmt der stille Gesellschafter nicht
teil und erhält hierfür anlässlich der
Beendigung der Gesellschaft keine besondere Abfindung.
Im Berichtsjahr gewährte der Gesellschafter
S-Partner Kapital AG ein weiteres Darlehen i.H.v.
600.000,00. Das Darlehen dient der Sicherstellung der
Liquidität der Gesellschaft. Die Darlehenstranchen
werden ausschließlich zur Bedienung von Kreditoren
verwendet. Die Darlehenslaufzeit endet
vereinbarungsgemäß am 31.03.2013.
3. Erläuterungs- und Angabepflichten nach §
284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB
a) Beträge, die auf
fremde Währung lauten oder ursprünglich
lauteten, lagen im Jahresabschluss vor.
b)
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.
4. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
a)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
b) Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche
finanzielle Verpflichtungen sind bei der kleinen
Kapitalgesellschaft nicht angabepflichtig. Hierunter fallen
i.d.R. übliche längerfristige Mietverträge
aus der
Anmietung von Geschäftslokalen oder bestehende
Leasingverträge, die wegen ihrer Üblichkeit auch
bei Angabepflicht grundsätzlich keiner gesonderten
Aufsführung bedürfen. Mögliche finanzielle
Verpflichtungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(ABG) oder Zins- und Tilgungsverpflichtungen fallen nicht
unter diese Vorschrift des § 285 HGB.
c) Von der
Aufgliederung und der Angabe von Auswirkungen
steuerrechtlicher
Sonderabschreibungen, unterlassenen Zuschreibungen
und der Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil
auf das Ergebnis ist die kleine Kapitalgesellschaft
befreit.
f) Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB (
Anteilsbesitz) werden wie folgt gemacht:
Die Beteiligung an der CAEWeisz GmbH, Eberbach mit
100% des Stammkapital von Euro 25.000,00.
wurde gemäß Gesellschafterbeschluss
verschmolzen auf die CDS GmbH.
g) Eine Aufgliederung der
sonstigen Rückstellungen ist für kleine
Kapitalgesellschaften nicht erforderlich.
Das Unternehmen wurde durch folgende
vertretungsberechtigte Geschäftsführer vertreten:
Herr Henning Pöschl, Elektronikingenieur
Herr Manfred Pichler, Elektronikingenieur
Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten
Über
Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten
mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen
(§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten.
Über Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
werden gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
folgende Angaben gemacht:
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden am
Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von Euro 118.713,13
und Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 43.613,19.
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit
gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch, die
Geschäftsführerbezüge nicht angeben zu
müssen.
"CAESAR" Datensysteme GmbH
gez. Henning Pöschl
gez. Manfred Pichler
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