CAESAR Datensysteme GmbHLiquidiert

Keltenring 16, 82041 Oberhaching, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 80429
Vorher
"CAESAR" Datensysteme GmbH
Eingetragen
17.12.1986
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren GerätenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Entwicklung und Herstellung, der Vertrieb und die Vermietung von Datensystemen aller Art, insbesondere von computerunterstützten Systemen zur Erfassung, Übertragung, Speicherung und Auswertung von Meßdaten, sowie von Mechanik- und Elektronikerzeugnissen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Henning Pöschl
seit 7.11.2001
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

"CAESAR" Datensysteme GmbH

Oberhaching

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 1.508.288,15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 337.262,00
II. Sachanlagen 682.361,50
III. Finanzanlagen 488.664,65
B. Umlaufvermögen 1.939.241,02
I. Vorräte 1.345.185,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 583.122,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.932,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.135,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.466.664,42

Passiva

31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 392.717,47
I. gezeichnetes Kapital 400.000,00
II. Kapitalrücklage 1.991.202,90
III. Bilanzverlust 1.998.485,43
B. Rückstellungen 304.469,78
C. Verbindlichkeiten 2.769.477,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.466.664,42

Anhang


1. Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

 

 
Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB. Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten Bilanz ergänzende Angaben verlangt werden (z.B. gem § 327 Nr. 1 Satz 2 HGB) sind diese nachfolgend genannt.

 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu nominalen Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Regelmäßig wird als Nutzungsdauer der immateriellen Anlagewerte ein Zeitraum von fünf Jahren angesetzt, sofern nicht ein abweichender Zeitraum anzunehmen ist.

 
Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungs- kosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen (AfA) wurden entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG) / Vermögensgegenstände (VG) unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte i.d.R. in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von Euro 410,00 nicht überstiegen (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr des Zuganges in voller Höhe als Betriebsaufwand abgesetzt.

 
Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zum Rückzahlungsbetrag oder ggf. zum Barwert erfasst, sofern nicht ein anderer Wertansatz vorgeschrieben oder geboten war.

 
Die Vorräte sind entsprechend der Regelung zum Bilanzstichtag nach Art und Menge aufgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Durchschnittseinkaufspreisen oder zu Herstellungskosten. Soweit erforderlich wurden für die nicht planmäßige Verwertbarkeit sowie überalterten und mit sonstigen Mängeln behafteten Waren und Erzeugnisse niedrigere Werte angesetzt. Für zu bilanzierende Dienstleistungen und Aufträge in Arbeit gelten die obigen Grundsätze analog.

 
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden für bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbare Risiken je nach Zulässigkeit Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.

 
Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.

 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen basieren auf versicherungsmathematischen Gutachten.

 
Die Steuerrückstellungen beinhalten im wesentlichen die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

 
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

 
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 

 
2. Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

 
Verbindlichkeitenspiegel

 
Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren waren in Höhe von Euro 600.000,00 enthalten.

 
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Einlagen i.H.v. Euro 500.000,00 eines typisch stillen Gesellschafters abgebildet, der zugleich Gesellschafter ist.
Das Gesellschaftsverhältnis begann am 1.Juni 2003 und endet am 31.Dezember 2009. Die stille Beteiligung kann von beiden Seiten frühestens am 31.Dezember 2007 gekündigt werden. Der stille Gesellschafter erhält eine garantierte Festvergütung, die nicht ergebnisabhängig ist. Daneben besteht eine gewinnabhängige Vergütung . Der stille Gesellschafter nimmt an einem Jahresfehlbetrag der Gesellschaft nicht teil. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Sämtliche Ansprüche der Gläubiger der Gesellschaft gehen Ansprüchen des stillen Gesellschafters auf Rückzahlung der Einlage vor. Im Fall der Insolvenz der Gesellschaft wird der stille Gesellschafter seinen Anspruch auf Rückzahlung der Einlage im Range nach den übrigen Gläubigern geltend machen. Der stillen Gesellschaft sind umfassende Mitbestimmungs- und Kontrollrechte eingeräumt. An einem etwaigen Geschäftswert nimmt der stille Gesellschafter nicht teil und erhält hierfür anlässlich der Beendigung der Gesellschaft keine besondere Abfindung.

 
Im Berichtsjahr gewährte der Gesellschafter S-Partner Kapital AG ein weiteres Darlehen i.H.v. 600.000,00. Das Darlehen dient der Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft. Die Darlehenstranchen werden ausschließlich zur Bedienung von Kreditoren verwendet. Die Darlehenslaufzeit endet vereinbarungsgemäß am 31.03.2013.

 


 

 
3. Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB

 
a) Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss vor.

 
b) Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.

 

 

 
4. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
 
a) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.

 
b) Sonstige nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle Verpflichtungen sind bei der kleinen Kapitalgesellschaft nicht angabepflichtig. Hierunter fallen i.d.R. übliche längerfristige Mietverträge aus der
Anmietung von Geschäftslokalen oder bestehende Leasingverträge, die wegen ihrer Üblichkeit auch bei Angabepflicht grundsätzlich keiner gesonderten Aufsführung bedürfen. Mögliche finanzielle Verpflichtungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) oder Zins- und Tilgungsverpflichtungen fallen nicht unter diese Vorschrift des § 285 HGB.

 
c) Von der Aufgliederung und der Angabe von Auswirkungen steuerrechtlicher Sonderabschreibungen, unterlassenen Zuschreibungen und der Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil auf das Ergebnis ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.

f) Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB ( Anteilsbesitz) werden wie folgt gemacht:

 
Die Beteiligung an der CAEWeisz GmbH, Eberbach mit 100% des Stammkapital von Euro 25.000,00.
wurde gemäß Gesellschafterbeschluss verschmolzen auf die CDS GmbH.
 
g) Eine Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich.

 

 
Das Unternehmen wurde durch folgende vertretungsberechtigte Geschäftsführer vertreten:
Herr Henning Pöschl, Elektronikingenieur
Herr Manfred Pichler, Elektronikingenieur

 

 

 
Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten

Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten.

 
Über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
werden gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Angaben gemacht:

 
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von Euro 118.713,13 und Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 43.613,19.

 
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch, die Geschäftsführerbezüge nicht angeben zu müssen.

 

 
"CAESAR" Datensysteme GmbH

 
gez. Henning Pöschl
gez. Manfred Pichler

 

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