W & W Service GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die W&W Service GmbH
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der W&W Service
GmbH, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das
Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Hinweis auf einen sonstigen
Sachverhalt
Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift
des § 264 Abs. 3 HGB wurde kein Lagebericht
aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer
Abschlussprüfung konnte nicht abschließend
beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des §
264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist,
weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr.
3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB erst zu einem
späteren Zeitpunkt erfüllt werden. Unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist
diesbezüglich nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können;
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gesellschaft abzugeben;
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben;
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann;
|
| ― |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Stuttgart, 28. März
2024
EY
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frey
Wirtschaftsprüfer
Seifert
Wirtschaftsprüfer
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
| in € |
31.12.2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
| 1. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
|
58 373 |
96 559 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
| 1. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
12 853 624 |
|
12 641 170 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
120 448 |
|
783 758 |
|
|
12 974 072 |
13 424 928 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
| 1. Vorräte |
|
|
|
| 1. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
580 721 |
|
916 404 |
| 2. Fertige Erzeugnisse
und Waren |
1084 172 |
|
1 196 633 |
|
|
1664 893 |
2 113 037 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
12 686 |
|
662 487 |
| 2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
5 686 390 |
|
12 310 098 |
| 3. Sonstige
Vermögensgegenstände |
847 927 |
|
900 117 |
|
|
6 547 002 |
13 872 701 |
| III. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
|
3 572 426 |
4 685 655 |
| Davon bei verbundenen
Unternehmen: 2 100 000 (Vj. 4 200 000) |
|
|
|
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
1 552 |
4 926 |
| D. Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
|
692 244 |
777 578 |
| Summe der Aktiva |
|
25 510 562 |
34 975 385 |
Passiva
| in € |
31.12.2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| A. Eigenkapital |
|
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
25 000 |
|
25 000 |
| II.
Gewinnrücklagen |
|
|
|
| Andere
Gewinnrücklagen |
73 776 |
|
73 776 |
| III. Gewinnvortrag |
1 377 |
|
1 377 |
| IV.
Jahresüberschuss |
- |
|
- |
|
|
100 153 |
100 153 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
|
| Sonstige
Rückstellungen |
|
15 320 073 |
15 951 525 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
|
| 1. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
241 670 |
|
172 333 |
| 2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
529 682 |
|
201 684 |
| 3. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
9 121 032 |
|
18 327 582 |
| 4. Sonstige
Verbindlichkeiten |
8 |
|
216 |
|
|
9 892 392 |
18 701 814 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
197 944 |
221 893 |
| Summe der Passiva |
|
25 510 562 |
34 975 385 |
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
1.1.2023 bis
31.12.2023 |
1.1.2023 bis
31.12.2023 |
1.1.2022 bis
31.12.2022 |
| 1 Umsatzerlöse |
|
108 455 869 |
102 788 677 |
| 2 Sonstige betriebliche
Erträge |
|
4 228 239 |
3 298 788 |
| 3 Materialaufwand |
|
|
|
| a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene
Waren |
-17 708 844 |
|
-13 622 660 |
| b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
-59 771 154 |
|
-60 235 197 |
|
|
-77 479 998 |
-73 857 857 |
| 4 Personalaufwand |
|
|
|
| a) Löhne und
Gehälter |
-18 607 258 |
|
-18 456 947 |
| b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und
Unterstützung |
-5 857 392 |
|
-4 897 937 |
| Davon für
Altersversorgung: 1 444 642 (Vj. 598 912) |
|
-24 464 649 |
-23 354 884 |
5 Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und
Sachanlagen |
|
-3 683 984 |
-2 420 291 |
| 6 Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
|
-7 052 567 |
-5 846 071 |
| 7 Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
|
423 973 |
61 244 |
| Davon aus verbundenen
Unternehmen: 396 564 (Vj. 61 244) |
|
|
|
| 8 Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
|
-404 724 |
-755 724 |
| Davon an verbundene
Unternehmen: 310 177 (Vj.102 054) |
|
|
|
| 9 Ergebnis vor sonstigen
Steuern und vor Gewinnabführung |
|
22 160 |
-86116 |
| 10 Sonstige Steuern |
|
- 22 160 |
86 116 |
| 11 Aufgrund eines
Gewinnabführungsvertrags abgeführte
Gewinne |
|
|
|
| 12
Jahresüberschuss |
|
|
|
Anhang
Erläuterungen zum
Jahresabschluss
Vorbemerkungen
Die W&W Service GmbH (WWS) hat ihren Sitz in
Stuttgart und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht
Stuttgart unter HRB 723865 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für
große Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft macht für das
Geschäftsjahr 2023 von der Möglichkeit der
Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts
gemäß§ 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.
Der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
nach dem Gesamtkostenverfahren.
Seit 29. April 2008 besteht mit der Wüstenrot
& Württembergische AG (W&W AG) ein
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu
Anschaffungskosten abzüglich zeitanteiliger linearer
Abschreibungen bewertet.
Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bewertet, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände mit einem
Netto-Anschaffungswert von bis zu 800 € werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Vorräte werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen
und nach dem First-in/ First-out-Verfahren bewertet. Die
Bestandsaufnahme erfolgt über eine laufende Inventur.
Die Vorräte aus Naturalien und
Küchenbeständen werden aufgrund ihrer konstanten
Bestandshöhe zum Festwertverfahren
gemäß§ 240 HGB bewertet. Die
Überprüfung des Festwerts erfolgt durch
körperliche Bestandsaufnahme in der Regel alle 3
Jahre. Die letzte Inventur erfolgte an allen Standorten zum
30.11.2021 . Der Festwert wurde entsprechend angepasst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zu ihrem Nominalwert ausgewiesen.
Auf fremde Währung lautende Bankguthaben werden
zum EZB-Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Der Ausweis von im Berichtsjahr entstandenen
Währungskursgewinnen in Höhe von 2.806,68 €
aus laufenden Bankguthaben in Tschechischen Kronen erfolgt
in den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung betrifft einen Überhang aus
der Verrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen mit
Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen. Die
Bewertung der insolvenzgesicherten Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen erfolgte mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
zuzüglich der unwiderruflich zugesagten
Überschussbeteiligung, die den unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips fortgeführten
Anschaffungskosten nach§ 253 Abs. 4 HGB und damit
mangels anderer Bewertungsmethoden dem beizulegenden
Zeitwert i.S.d.§ 255 Abs. 4 Satz 4 HGB entsprechen.
Bewertungsmethoden Passiva
Für am Abschlussstichtag bestehende rechtliche
Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen wird unter
Berücksichtigung der Arbeitgeberaufwendungen zur
Sozialversicherung eine Rückstellung in Höhe des
Barwerts der künftigen Aufstockungsleistungen (Gehalt
und Zusatzbeiträge zur Rentenversicherung) sowie ggf.
Ausgleichszahlungen aufgrund geminderter
Rentenversicherungsansprüche und des
Erfüllungsrückstandes aus vorgeleisteter Arbeit
des Arbeitsnehmers passiviert. Die Rückstellung wird
nach den individuellen Laufzeiten mit den entsprechenden
durch die Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen
nach der RückAbzinsV abgezinst. Ferner wird bei der
Bewertung ein Gehaltstrend in Höhe von 3,67 %
(Versicherungstarif) bzw. 4,00 % (Banktarif)
berücksichtigt. Biometrische Faktoren werden bei der
Bemessung der Rückstellung über einen pauschalen
Abschlag in Höhe von 2 % abgebildet. Daneben werden
gemäß § 285 Nr. 25 HGB verpfändete
Rückdeckungsversicherungen mit ihrem Zeitwert, der den
fortgeführten Anschaffungskosten entspricht,
berücksichtigt und als Deckungsvermögen mit den
Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Der Zeitwert setzt
sich aus Deckungskapital zuzüglich unwiderruflich
zugesagter Überschussbeteiligung zusammen.
Die Rückstellungen aufgrund der Sozialordnung
und für Jubiläumszuwendungen wurden mit dem nach
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB notwendigen
Erfüllungsbetrag unter Verwendung der
Heubeck-Richttafeln 2018 G, Zins 1,27 %, nach der
PUC-Methode ermittelt. Fluktuation und künftige
Gehaltssteigerungen wurden berücksichtigt.
Die übrigen sonstigen Rückstellungen sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung künftiger Preis- und
Kostensteigerungen ermittelt sowie entsprechend mit den
veröffentlichten Zinssätzen der Bundesbank
abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgleichszahlungen anderer Konzernunternehmen für
Mitarbeiter, die zur W&W Service GmbH gewechselt sind.
Die auf unterschiedlichen tarifvertraglichen bzw.
betrieblichen Regelungen basierenden Personalkosten wurden
bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres des
Konzernwechslers ermittelt und mit dem Barwert ohne
biometrische Faktoren bewertet.
Erläuterungen Aktiva
A. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen hat sich im
Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
|
Anschaffungskosten |
| in € |
1.1.2023 |
Zugänge 2023 |
Abgänge 2023 |
Umbuchungen
2023 |
31.12.2023 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
426 602 |
0 |
24 566 |
0 |
402 036 |
| Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
22 813 699 |
3 289 607 |
3 204 407 |
783 758 |
23 682 657 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
783 758 |
120 448 |
- |
- 783 758 |
120 448 |
| Summe
Anlagevermögen |
24 024 059 |
3 410 055 |
3 228 973 |
- |
24 205 141 |
|
kumulierte
Abschreibung |
Buchwerte |
| in € |
1.1.2023 |
Zugänge 2023 |
Abgänge 2023 |
31.12.2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
330 043 |
30 456 |
16 836 |
343 663 |
58 373 |
96 559 |
| Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
10 172 529 |
3 653 528 |
2 997 024 |
10 829 033 |
12 853 624 |
12 641 170 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
- |
- |
- |
0 |
120 448 |
783 758 |
| Summe
Anlagevermögen |
10 502 572 |
3 683 984 |
3 013 860 |
11 172 696 |
13 032 445 |
13 521 487 |
B. Umlaufvermögen
1. Vorräte
Die Vorräte in Höhe von 1 665 (Vj. 2 113)
Tsd € umfassen im Wesentlichen Büro- und
Werbematerialien sowie Formulare, Küchenbestände
und Heizöl.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
enthalten Aktivwerte aus der Führungskräfte- und
Mitarbeiterversorgung in Höhe von 2 165 (Vj. 2 130)
Tsd € mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Des Weiteren bestehen im Wesentlichen Forderungen gegen die
W & W Informatik GmbH i.H.v. 862 (Vj. 0) Tsd €,
die Wüstenrot Bausparkasse AG i.H.v. 808 (Vj. 1 992)
Tsd €, die Württembergische Versicherung AG
i.H.v. 717 (Vj. 6 554) Tsd €, die
Württembergische Lebensversicherung AG i.H.v. 505 (Vj.
510) Tsd €, die Württembergische Rechtsschutz
Schaden-Service-GmbH i.H.v. 286 (Vj. 512) Tsd €, die
Württembergische Vertriebspartner GmbH i.H.v. 124 (Vj.
292) Tsd €, die Wüstenrot Haus- und
Städtebau GmbH i.H.v. 86 (Vj. 69) Tsd €, die
Württembergische Krankenversicherung AG i.H.v. 52 (Vj.
127) Tsd € und die Adam Riese GmbH i.H.v. 48 (Vj. 5)
Tsd. €.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen i.H.v. von 799 Tsd € an
Dienstleister im Kontext mit der externen
Fuhrparkverwaltung, Barkautionen i.H.v. unverändert 38
Tsd. €, Forderungen aus negativen Gleitzeitsalden
i.H.v. 8 (Vj. 9) Tsd € und Anzahlungen für
Werkleistungen i.H.v. 1 (Vj. 53) Tsd. €.
3. Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten
Die Position Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten enthält im Wesentlichen Guthaben auf
laufenden Bankkonten in Höhe von 1 404 (Vj. 443) Tsd
€ und Tagesgeld in Höhe von 2100 (Vj. 4 200) Tsd
€.
Der Kassenbestand beläuft sich auf 52 (Vj. 28)
Tsd €.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Beinhaltet i.W. die Abgrenzung von Wartungskosten,
die linear über maximal 1 Jahr ergebniswirksam
aufgelöst werden.
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Aus der Verrechnung gemäß 246 Abs. 2
Sätze 2 und 3 HGB von Ansprüchen aus
Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 1 776 Tsd
€ mit den Teilbeträgen der
Altersteilzeitrückstellungen für
Erfüllungsrückstände in Höhe von 1 084
Tsd € ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag in
Höhe von 692 (Vj. 778) Tsd €.
Erläuterungen Passiva
1. Eigenkapital
Das gezeichnete und voll eingezahlte Kapital der WWS
beträgt unverändert 25 Tsd €.
Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB wurden
im Geschäftsjahr 2010 insgesamt 74Tsd € aus der
Auflösung von Rückstellungen in die anderen
Gewinnrücklagen eingestellt.
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
| in Tsd.€ |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Ausstehende
Rechnungen |
11 294 |
11 612 |
| Sonderzahlungen an
Mitarbeiter |
1 580 |
1 930 |
| Altersteilzeit |
650 |
773 |
| Urlaub und
Gleitzeit |
1119 |
959 |
|
Jubiläumszuwendungen |
136 |
148 |
| Beiträge an
Berufsgenossenschaft |
2 |
15 |
| Sterbegelder und andere
soziale Leistungen |
104 |
103 |
| Abfindungen |
- |
- |
| Andere |
435 |
411 |
| Summe Sonstige
Rückstellungen |
15 320 |
15 952 |
Die Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen betreffen im Geschäftsjahr u.a. bezogene
Leistungen für Gebäudeservices, Porto, Fuhrpark,
Kantinenbetrieb und Managementberatung, die im Folgejahr
abgerechnet werden.
Die Rückstellung für Altersteilzeit
ermittelt sich wie folgt:
| in € |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Erfüllungsbetrag
der verdienten Ansprüche |
1 734 |
2 023 |
| davon mit der
Rückdeckungsversicherung
saldierungsfähig |
1 084 |
1 250 |
| Ansatz |
650 |
773 |
Die anderen sonstigen Rückstellungen enthalten
i.W. eine Rückstellung i.H.v. 361 (Vj. 259) Tsd €
im Kontext mit Personalaufwendungen für die
Niederlassung Prag. Für die internen Kosten der
Jahresabschlusserstellung sind unverändert 48 Tsd
€ zurückgestellt.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten in Höhe von 9 892 (Vj. 18
701) Tsd. € setzen sich im Wesentlichen aus
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
zusammen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der
Gesellschafterin W&W AG in Höhe von 8 998 (Vj. 18
239) Tsd €. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus
dem laufenden Verrechnungsverkehr i.H.v. 998 (Vj. 174) Tsd
€. Des Weiteren betrifft der Ausweis zwei Darlehen.
Ein Darlehen i.H.v. 3 000 Tsd € wird mit 0,5382 %
verzinst (Rückzahlung am 17. Dezember 2028). Ein
weiteres Darlehen i.H.v. 5 000 Tsd € wird mit 2,6433 %
verzinst (Rückzahlung am 24. August 2029). Im Juni
wurde ein Darlehen über 10 000 Tsd € (Zinssatz
3,7641 %; ursprünglich geplante Rückzahlung 15.
Dezember 2029) frühzeitig zurückgezahlt
(Änderungsvertrag vom 7. Juni 2023). Des Weiteren
wurden Darlehenszinsen in Höhe von 48 (Vj. 65 ) Tsd
€ abgegrenzt. Eine
Ergebnisabführungsverpflichtung an die W&W AG als
Organträgerin, die im Regelfall die abzuführende
Ertragsteuerbelastung betrifft, hat zum Stichtag nicht
bestanden.
Im Übrigen bestanden zum Stichtag weitere
Verbindlichkeiten aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit
der W &W Asset Management GmbH in Höhe von 62 (Vj.
0) Tsd. € und der IVB GmbH i.H.v. 11 (Vj. 0) Tsd
€.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich
wie folgt dar:
Verbindlichkeitenspiegel
|
Gesamtbetrag |
Restlaufzeit bis 1
Jahr |
Restlaufzeit über
1 Jahr |
davon Restlaufzeit
über 5 Jahre |
| 1. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
242 |
242 |
- |
- |
| (Vorjahr) |
(172) |
(172) |
(-) |
(-) |
| 2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
530 |
530 |
- |
- |
| (Vorjahr) |
(202) |
(202) |
(-) |
(-) |
| 3. Verbindlichkeiten
gegen verbundene Unternehmen |
9 121 |
1 121 |
3 000 |
5 000 |
| (Vorjahr) |
(18 328) |
(328) |
(18 000) |
(18 000) |
| Summe
Verbindlichkeiten |
9 893 |
1 893 |
3 000 |
5 000 |
| (Vorjahr) |
(18 702) |
(702) |
(18 000) |
(18 000) |
4. Passiver
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Verbindlichkeiten aus der Ausgleichszahlung der BSW
für Mitarbeiter, die von der BSW in die WWS
übernommen wurden, in Höhe von 198 (Vj. 222) Tsd
€.
Erläuterungen Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse belaufen sich im Berichtsjahr
auf 108 456 (Vj. 102 789) Tsd €. Davon wurden mit
Konzerngesellschaften 105 600 (Vj. 100 973) Tsd €
erzielt. Die Umsätze mit fremden Dritten in Höhe
von 2 856 (Vj. 1 816) Tsd € wurden unter anderem durch
Kantinenerträge erwirtschaftet, die im Berichtjahr um
rd. 1 044 Tsd € anstiegen.
| in Tsd.€ |
2023 |
2022 |
| Württembergische
Versicherung AG |
44 636 |
41 453 |
| Wüstenrot
Bausparkasse AG |
30 461 |
29 132 |
| W&W Informatik
GmbH |
13 694 |
11 295 |
| Wüstenrot &
Württembergische AG |
7 713 |
8 191 |
| Württembergische
Lebensversicherung AG |
5 354 |
5 307 |
| W&W Asset Management
GmbH |
1 287 |
1 324 |
| Württembergische
Krankenversicherung AG |
764 |
1 381 |
| Wüstenrot Haus- und
Städtebau GmbH |
654 |
552 |
| Württembergische
Rechtsschutz Schaden-Service GmbH |
480 |
808 |
| Wüstenrot
Immobilien GmbH |
235 |
198 |
| Württembergische
Vertriebspartner GmbH |
123 |
1 135 |
| Adam Riese GmbH |
120 |
36 |
| Sonstige
Konzerngesellschaften |
79 |
161 |
| Summe
Konzern-Leistungsverrechnung |
105 600 |
100 973 |
| Umsatzerlöse mit
fremden Dritten |
2 856 |
1 816 |
| Summe der
Umsatzerlöse |
108 456 |
102 789 |
2. Sonstige betriebliche
Erträge
Die Position enthält im Wesentlichen
periodenfremde Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen i.H.v. 3 258 (Vj. 2 018) Tsd €,
Erträge aus Ablaufleistungen von
Rückdeckungsversicherungen für Verpflichtungen
aus Altersteilzeitverträgen i.H.v. 377 (Vj. 730) Tsd
€, Kostenerstattungen i.H.v. von 375 Tsd. €
für Vorjahre sowie Währungskursgewinne i.H.v. 17
(Vj. 0) Tsd. €.
3. Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Der Ausweis beinhaltet insbesondere konzernintern
bezogene Leistungen i.H.v. 3 671 (Vj. 3 382) Tsd €.
Diese beinhalten im Wesentlichen die
betriebswirtschaftliche Unterstützung durch die
W&W AG und die Württembergische Versicherung AG.
Größere Einzelposten innerhalb dieser Position
betreffen des Weiteren Aufwendungen für
Managementberatung i.H.v. 914 (Vj. 399) Tsd €,
Insolvenzsicherungsbeiträge i.H.v. von 263 (Vj. 328)
Tsd €, Versicherungsbeiträge i.H.v. 468 (Vj. 320)
Tsd €, die Zuführung zur
Altersteilzeitrückstellung (Aufstockungsbetrag) i.
H.v. 146 (Vj. 227) Tsd € und Buchverluste aus
Sachanlagenabgängen i.H.v. 148 (Vj. 0) Tsd €.
4. Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
Größter Posten sind Zinserträge
i.H.v. insgesamt 370 (Vj. 19) Tsd. € aus Tagesgeldern,
Bankguthaben und aus dem laufenden Verrechnungsverkehr. Aus
Aktivwerten zu den Altersteilzeitverpflichtungen wurden
Zinsen i.H.v. von 35 (Vj. 42) Tsd € vereinnahmt.
Altersteilzeitvereinbarungen betreffend wurden Aufwendungen
aus der Aufzinsung der Rückstellung für
Altersteilzeit in Höhe von 6 (Vj. 5) Tsd € und
Erträge aus der Abzinsung aus dem zu verrechnenden
Deckungsvermögen in Höhe von 41 (Vj. 47) Tsd
€ gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB miteinander
verrechnet und als Zinsertrag ausgewiesen.
5. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
Wesentlicher Posten im Berichtsjahr sind insgesamt
310 (Vj. 102) Tsd € Zinsaufwendungen aus den Darlehen
und aus dem laufenden Verrechnungsverkehr. Der Zinsaufwand
aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen
beläuft sich insgesamt auf 92 (Vj. 632) Tsd €.
Hier sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der
übertragenen Pensionsverpflichtungen in Höhe von
514 Tsd € und Zinserträge aus dem
Freistellungsanspruch gegen die W&W AG in Höhe von
422 Tsd € enthalten, die saldiert ausgewiesen werden.
6. Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag
Aufgrund des körperschaft- und
gewerbesteuerlichen Organkreises mit der W&W AG als
Organträger fallen für das Jahr 2023 auf Ebene
der WWS keine Steuern vom Einkommen und Ertrag an.
Die Gesellschaft wird in eine Unternehmensgruppe i.
S. d. Mindeststeuergesetzes einbezogen. Für die
Gesellschaft werden sich keine Auswirkungen bei Anwendung
des Mindeststeuergesetzes ergeben, da die oberste
Muttergesellschaft vom Anwendungsbereich des deutschen
Mindeststeuergesetzes umfasst ist.
D. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Mit Vertrag vom 1. Januar 2009 wurden die
Pensionsverpflichtungen der WWS durch Schuldbeitritt mit
Erfüllungsübernahme auf die W&W AG gegen eine
einmalige Ausgleichszahlung in Höhe des damaligen
Teilwerts übertragen. Die WWS rechnet die Erträge
und Aufwendungen aus der Veränderung der
Pensionsverpflichtungen jährlich liquide mit der
W&W AG ab. Der zum Bilanzstichtag bestehenden
Pensionsverpflichtung gegenüber Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen der WWS in Höhe von 29 322 (Vj. 29
193) Tsd € steht ein Freistellungsanspruch gegen die
W&W AG in betragsmäßig gleicher Höhe
gegenüber, was einen saldierten Bilanzausweis von Null
bedingt. Aufgrund der Bonität der W&W AG bestehen
keinerlei Anhaltspunkte, dass diese die übertragenen
Verpflichtungen nicht erfüllen kann und es somit zu
einem Durchgriff auf die WWS kommt.
Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wird
der Rechnungszinssatz mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre angesetzt. Die von
der Deutschen Bundesbank zum 31. Oktober 2023
veröffentlichten Abzinsungssätze mit einem
10-Jahres-Durchschnitts-Zinssatz wurden angepasst, indem
der Zins zum 31. Oktober 2023 für die Monate November
und Dezember 2023 fortgeschrieben und damit der Zins zum
31. Dezember 2023 ermittelt wurde. Der Unterschiedsbetrag
zwischen der Bewertung der Rückstellung für
Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen mit dem
10-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem
7-Jahres-Durchschnittszinssatz gemäß § 253
Abs. 6 HGB beträgt 283 Tsd €. Die
Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 HGB wird in
Anspruch genommen. Bei Bestehen von
Rückdeckungsversicherungen wurde bei der Bewertung der
Pensionsrückstellungen der IDW Rechnungslegungshinweis
IDW RH FAB 1.021 mit Verwendung des
Deckungskapitalverfahrens und des Passivprimats angewandt.
Gegenüber konzernfremden Anbietern bestehen
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Kfz-Leasing
für die Jahre 2024 - 2028 in Höhe von 4 029 (Vj.
2 910) Tsd € und aus Gebäudemieten für die
Jahre 2024 bis zum Ende der Mietvertragslaufzeit in
Höhe von rund 3 291 (Vj. 4 043) Tsd €. Aus
weiteren Leasing-, Miet- und Wartungsverhältnissen
für verschiedene Standorte ergeben sich sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 725 (Vj. 492)
Tsd €.
Konzerninterne sonstige finanzielle Verpflichtungen
resultieren im Wesentlichen aus Gebäudemieten für
die Jahre 2024 bis zum Ende der Mietdauer in Höhe von
rund 137 416 (Vj. 46 608) Tsd €.
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen
beträgt 145 461 Tsd €.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bei der WWS waren im Geschäftsjahr im
Durchschnitt 455 (Vj. 437) Mitarbeiter angestellt, davon
302 in Vollzeit und 153 in Teilzeit.
Konzernzugehörigkeit
Das Stammkapital der Gesellschaft wird zu 100 % von
der W&W AG, Kornwestheim, gehalten.
Die WWS gehört zum W&W-Konzern, dessen
Mutterunternehmen die W&W AG ist. Der Konzernabschluss
des W&W-Konzerns wird im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Honorar des Abschlussprüfers
Die Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB
sind im W&W-Konzernabschluss enthalten.
Nachtragsbericht
Vorgänge, die für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der W&W
Service GmbH von besonderer Bedeutung gewesen wären,
sind nach Schluss des Geschäftsjahres bis zur
Aufstellung des Jahresabschlusses nicht eingetreten.
Geschäftsführung
Jochen Bodenröder, Bankkaufmann
Jens Wieland, Diplom-Wirtschaftsinformatiker
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wurde mit Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 1. August 2022 bereits zum
10. August 2022 aufgelöst (zeitgleicher Eintrag im
Handelsregister HRB 723865).
Kornwestheim, den 28.
März 2024
W&W
Service GmbH
Jens
Wieland
Jochen
Bodenröder
Gesellschafterbeschlüsse
der
W & W Service GmbH, Stuttgart
Gemäß § 48 Abs. 2 und 3 GmbHG fasst
die Wüstenrot & Württembergische AG
(nachfolgend: "W&W"), Kornwestheim, als
Alleingesellschafterin der W & W Service GmbH
(nachfolgend: "WWS"), Stuttgart, unter Verzicht auf die
Einhaltung sämtlicher Form- und Fristerfordernisse im
Wege des schriftlichen Verfahrens folgende
Gesellschafterbeschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der WWS zum 31.12.2023 wird in
der vorgelegten Fassung (vgl. Anlage 1) festgestellt.
2. Zwischen der WWS und der W&W besteht ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Ein
gesonderter Gewinnverwendungsbeschluss ist somit nicht zu
fassen.
Kornwestheim, den
21.08.2024
Wüstenrot
& Württembergische AG
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