Heraeus Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Dr. Stietz seit 3.11.2025 | Geschäftsführer |
Felix Pfitzer seit 16.11.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Heraeus Deutschland GmbH & Co. KG | 89.90% |
| 10.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heraeus Site Operations III GmbHHanauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
HERAEUS SITE OPERATIONS III GMBH, HANAU
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Heraeus Site Operations III GmbH mit Sitz in Hanau, eingetragen unter der Nummer HRB 5627 im Register des Amtsgerichts Hanau, ist nach den Vorschriften der §§ 242ff. und §§ 264ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) unter Berücksichtigung der Annahme der Unternehmensfortführung im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden einzelne Positionen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Aus dem gleichen Grunde werden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Die Heraeus Site Operations III GmbH ist im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die für solche Gesellschaften vorgesehenen Erleichterungen werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Jahresabschluss der Heraeus Site Operations III GmbH wird in den Konzernabschluss der Heraeus Holding GmbH, Hanau, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), der beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und dort offengelegt wird. Mit Änderung des Gesellschaftsvertrages zum 14.09.2023 wurde ein Formwechsel von einer GmbH & Co. KG zu einer GmbH vollzogen. Mit der Heraeus Real Estate Development GmbH, Hanau besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Heraeus Site Operations III GmbH als Organgesellschaft mit der Heraeus Holding GmbH als Organträgerin.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Sie werden über einen Zeitraum zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen beinhalten gemäß § 255 Abs. 2 HGB Einzelkosten für Material und Fertigung, sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Zugänge werden ausschließlich linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von Euro 800 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Im Jahr der Anschaffung/Herstellung eines Anlagegegenstandes erfolgt die Abschreibung monatsgenau ab dem Monat der Anschaffung/Herstellung (pro rata temporis). Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen. Die Abschreibungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen zwischen fünf und 15 Jahren und bei den anderen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend zwischen vier und zwölf Jahren. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert am Abschlussstichtag über dem beizulegenden Wert liegt, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Fo rderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Die mit den Finanzanlagen zu einer Bewertungseinheit zusammengefassten Sicherungsgeschäfte sind hier mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Marktwert) erfasst. Soweit erforderlich, werden unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem Barwert aktiviert. Erkennbare Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung an den Forderungen gekürzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der anzuwendende Abzinsungssatz wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht. Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Die mit den Finanzanlagen zu einer Bewertungseinheit zusammengefassten Sicherungsgeschäfte sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Marktwert) bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
( 1) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter betreffen im Wesentlichen die Verpflichtung zur Verlustübernahme aus dem Ergebnisabführungsvertrag.
( 2) Rückstellungen
( 3) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen überwiegend Finanzierungsvorgänge. Hanau, 29. Februar 2024 Felix Pfitzer Christoph Probst Rolf Wetzel
Hanau, den 29. Februar 2024 gez. Felix Pfitzer; Christoph Probst; Rolf Wetzel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Juni 2024 |
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