Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 179656
Eingetragen
30.8.2016
Branche
BeteiligungsgesellschaftenWärme- und KältehandelTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Einkauf, Verarbeitung und Vertrieb von Gas aller Art, sonstige gas- und energiewirtschaftliche Tätigkeit aller Art, Beteiligung an und Geschäftsführung von Unternehmen, die geeignet sind, die vorstehenden Zwecke zu fördern, Gründung und Betrieb von Zweigniederlassungen, Handelsvertretungen und Tochtergesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

WIEH GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht 2021

WIEH GmbH, Berlin

Inhaltsverzeichnis

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Grundlagen des Unternehmens

Wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen

Allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Europa

Energiepolitisches Umfeld

Geschäftsentwicklung

Geschäftsfelder

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Vermögens- und Finanzlage

Chancen- und Risikobericht

Risikomanagementsystem

Chancen

Risiken

Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation

Prognosebericht

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Grundlagen des Unternehmens

Die WIEH GmbH, Berlin, (WIEH) ist eine Tochtergesellschaft der WIBG GmbH, Kassel, (WIBG), einer unmittelbaren Tochtergesellschaft der GAZPROM Germania GmbH, Berlin, (GPG) und somit ein mittelbares Tochterunternehmen der russischen PAO GAZPROM, Moskau, (GAZPROM), dem größten Erdgasproduzenten der Welt. Als Handelshaus ist die WIEH für die Beschaffung und die Vermarktung von Erdgas verantwortlich.

GEÄNDERTE VERHÄLTNISSE NACH FEBRUAR 2022

Die im Februar 2022 eskalierte militärische Auseinandersetzung zwischen Russland und Ukraine hat auf verschiedenen Ebenen Auswirkungen auf den GPG-Konzern nach sich gezogen, welche im Folgenden dargestellt werden.

GESELLSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE

Sämtliche zu 100% von der Gazprom export an der GPG gehaltenen Anteile wurden am 25. März 2022 an ein Unternehmen namens Gazprom export business services LLC mit Sitz in Russland (GPEBS) übertragen, deren Anteile zu diesem Zeitpunkt ebenfalls zu 100 % mittel- oder unmittelbar von Gazprom export gehalten wurden. Gemäß dem Auszug aus dem russischen Handelsregister vom 1. April 2022 wurden zum 31. März 2022 0,1 % der Anteile an der GPEBS an die Joint Stock Company Palmary (Palmary) und die weiteren 99,9 % der Anteile an die GPEBS selbst übertragen. Palmary kontrolliert demnach 100 % der Stimmrechte an GPEBS und damit auch an GPG, weil die übrigen Anteile von GPEBS als sogenannte Eigenanteile selbst gehalten werden und deshalb stimmrechtslos sind.

Im Weiteren wurde am 31. März 2022 durch GAZPROM die Beendigung der Beteiligung ihrer Tochtergesellschaft Gazprom export an der GPEBS öffentlich bekannt gegeben.

Die Übernahme der Kontrolle an den Anteilen an der GPG durch Palmary wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entgegen der Pflicht nach § 55a Absatz 4 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) nicht angezeigt und ist insbesondere deshalb nach § 15 Abs. 3 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) schwebend unwirksam und hat vorbehaltlich der Zustimmung des BMWK keine rechtliche Wirkung.

Ein durch GPEBS am 1. April 2022 gefasster notariell beglaubigter Beschluss der Gesellschafter der GPG, in dem unter anderem die Entscheidung zur freiwilligen Liquidierung von GPG mitgeteilt wird und die Geschäftsführung von GPG angewiesen wurde, diese freiwillige Liquidierung durchzuführen wurde unter Verstoß gegen das Verbot der Stimmrechtsausübung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 AWG gefasst.

Das BMWK hat insofern am 4. April 2022 auf der Grundlage des § 6 Absatz 1, Satz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Nummer 4 sowie § 13 Absatz 6 des AWG eine Anordnung hinsichtlich sämtlicher Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an der GPG erlassen, und die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur bis zum 30. September 2022 angeordnet und diese Anordnung am gleichen Tag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur ist seitdem berechtigt, sämtliche Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an der GPG wahrzunehmen, insbesondere Mitglieder der Geschäftsführung abzuberufen und neu zu bestellen sowie der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf das Vermögen der GPG steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur.

Übergeordnetes Ziel der Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur ist die ordnungsgemäße Fortführung des Geschäftsbetriebs und damit Erhaltung des Unternehmenswertes der GPG zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die Bundesnetzagentur erhält durch die Möglichkeit der Ausübung der Stimmrechte insoweit weitreichende einem Gesellschafter ähnliche Rechte, ohne selbst am Vermögen der Gesellschaft beteiligt zu sein.

Am 8. April 2022 hat die Bundesnetzagentur einen Generalbevollmächtigten zusätzlich zur bestehenden Geschäftsführung bestellt.

Sofern die Treuhandschaft durch die Bundesnetzagentur gemäß der Anordnung des BMWK zum 30. September 2022 enden sollte und die Frage der Eigentumsübertragung bis zu diesem Stichtag nicht geklärt ist, ist von einer verlängerten Treuhandschaft nach dem in Überarbeitung befindlichen Energiesicherungsgesetz auszugehen. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung stimmte der Bundestag einer entsprechenden Reform des Energiesicherungsgesetzes bereits zu. Demnach kann ein Unternehmen, das selbst oder durch verbundene Unternehmen kritische Infrastrukturen im Sektor Energie betreibt, unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Mit einer Verabschiedung der Gesetzesänderung ist im Frühjahr 2022 zu rechnen.

Infolge der veränderten politischen Lage sowie der veränderten Marktbedingungen ergeben sich für die Darstellung der Chancen und Risiken des GPG-Konzerns als auch der WIEH weitreichende Änderungen. Wir verweisen auf die zusätzlichen Darstellungen im Chancen- und Risikobericht.

Wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen

Allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die globale Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2021 war trotz anhaltender COVID-19-Pandemie durch einen deutlichen Wachstumstrend gekennzeichnet. Nach einem Rückgang von 3,1 % im Vorjahr wuchs das weltweite BIP in 2021 um 5,9 %.

Wachstum des Bruttoinlandsprodukts der wichtigsten Absatzregionen
(in Prozent)
2021 2020
Weltwirtschaft 5,9 -3,1
Europäische Union (EU) 5,0 -6,3
- Deutschland 2,7 -4,6
Angaben für 2021 sind vorläufig    

Nach in Vorjahren stetig rückläufigen Preisen für Erdöl und Erdgas an den Rohstoffmärkten, stieg der Jahresdurchschnittspreis für Erdöl im Jahresverlauf auf 70,7 USD pro Barrel (bbl) (Vorjahr: 41,7 USD/bbl). Ursächlich für diese Entwicklung war der sprunghafte globale Nachfrageanstieg nach Energieprodukten infolge des anziehenden weltweiten Wirtschaftswachstums und des wiederanlaufenden Personen- und Güterverkehrs. Die gestiegenen Erdölpreise hatten erwartungsgemäß einen positiven Effekt auf die Preisentwicklung von Erdgas.

Europa

Der europäische Gasbedarf zeigt von Jahr zu Jahr einen stetigen Anstieg, nicht zuletzt durch den steigenden Erdgasanteil in der Stromerzeugung und den höheren Bedarf im Transportwesen. Die stetige Reduzierung der Erdgasfördermengen andererseits hat zur Folge, dass Nordwesteuropa sich auf andere Quellen zur Deckung saisonaler Bedarfsschwankungen verlassen muss. Im Jahr 2021 befand sich der europäische Erdgasbedarf nahezu auf dem Niveau vor Pandemiebeginn. Jedoch wurde der anfängliche Nachfrageanstieg durch die im zweiten Halbjahr 2021 stark steigenden Erdgaspreise gebremst. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beziffert die Erdgasimporte per November 2021 mit 1.262.903 Gigawattstunden (GWh). Das entspricht einem Rückgang von 7,0 % gegenüber der Referenzperiode Januar bis November 2020 (1.357.762 GWh).

Auch die Preisentwicklung an den wichtigen europäischen Großhandelsmärkten für Erdgas, wie der niederländischen Title Transfer Facility (TTF) und dem Handelspunkt des Marktgebietes Trading Hub Europe (THE), zeigte einen deutlichen Preisanstieg. Lag der Durchschnittspreis für Erdgas am TTF-Spotmarkt in 2020 noch bei 9,3 EUR pro Megawattstunde (MWh), stieg er im Laufe des Jahres 2021 auf durchschnittlich 44,5 EUR/MWh. Besonders bemerkenswert war das Ausbleiben der üblichen saisonalen Schwankungen.

Der europäische Strommarkt war im Jahr 2021 ebenfalls durch steigende Preise gekennzeichnet. So lag der Durchschnittspreis für Strom am Spotmarkt der European Energy Exchange AG 2021 bei 97,8 EUR/MWh (Vorjahr: 30,7 EUR/MWh). Grund dafür waren gestiegene Preise für Kohle und Erdgas.

Energiepolitisches Umfeld

Angesichts der anhaltenden COVID-19-Pandemie herrschte bei Unternehmen und Regierungen weiterhin Unsicherheit über die Marktentwicklung im Jahr 2021. In vielen Wirtschaftsbereichen kam es zu Versorgungsengpässen. Auch die Energiebranche war davon betroffen, was unter anderem seit Mitte des Jahres zu stark gestiegenen Preisen für Kohle, Erdöl, Erdgas und Strom führte.

Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission das Fit-For-55-Paket verabschiedet und im Rahmen des Europäischen Green Deals einen Entwurf für ein einheitliches Europäisches Klimagesetz vorgelegt. Diese Regelungen und die darin verankerten Maßnahmen sehen vor, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % (bislang 40 %) gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Dabei teilt auch die Europäische Kommission die Auffassung, dass Erdgas zumindest mittelfristig eine zentrale Rolle für eine erfolgreiche Energiewende einnehmen wird. Gleichzeitig wird die Notwendigkeit des Einsatzes erdgasbasierter Technologien zur Produktion von klimaneutralem Wasserstoff (blauer und türkiser Wasserstoff) anerkannt.

In Deutschland wurde im Januar 2021 erstmals ein CO 2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas für Gebäudewärme und Verkehr eingeführt. Der Einstiegspreis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beträgt 25 Euro je Tonne CO 2. Das entspricht etwa 7,0 Cent je Liter Benzin, 7,9 Cent je Liter Diesel und Heizöl sowie 0,6 Cent je Kilowattstunde Erdgas.

Mit der am 31. August 2021 in Kraft getretenen Änderung des Klimaschutzgesetzes, die infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes notwendig wurde, verschärfte die Regierung die Klimaschutzvorgaben und verankerte das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 (bislang 2050). Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 % gegenüber 1990 reduziert werden (bislang 55 %), bis 2040 um 88 %. Die jährlichen Emissionsmengen werden bis 2030 für alle Bereiche weiter reduziert, zudem gibt es jährliche Minderungsziele von 2031 bis 2040.

Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Juni 2021 wurde erstmals ein rechtlicher Rahmen für den Bau und Betrieb von Wasserstofftransportnetzen geschaffen. Die vor allem von Netzbetreibern erhobene Forderung nach einem integrierten Ausbau von Erdgas- und Wasserstoffnetzen, der de facto eine Quersubventionierung der Wasserstoffnetze zu Lasten der Erdgasinfrastruktur bedeutet hätte, lehnte die Bundesnetzagentur vorerst ab. Das Ziel einer integrierten Regulierung wurde jedoch im neuen EnWG festgeschrieben. Laut Entschließungsantrag soll das BMWi dazu einen Gesetzentwurf erarbeiten, sobald dies europarechtlich möglich ist. Im Rahmen eines Konzepts für den Ausbau des deutschen Wasserstoffnetzes sollen bis Ende 2022 Vorschläge erarbeitet werden.

Im Ergebnis der am 26. September 2021 durchgeführten Bundestagswahlen formierte sich eine Koalitionsregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Im vereinbarten Koalitionsvertrag wurde neben dem Ziel des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien die Rolle von Erdgas und die Notwendigkeit der Errichtung moderner wasserstofffähiger Gaskraftwerke zur Deckung des im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarfs zu wettbewerbsfähigen Preisen verankert.

Erdgas spielt im Energiesystem Deutschlands und vieler anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) auch weiterhin eine wichtige Rolle. Mithilfe von Erdgas und aus Erdgas gewonnenem klimaneutralem Wasserstoff können vor allem diejenigen Sektoren dekarbonisiert werden, in denen die erneuerbaren Energiequellen an ihre Grenzen stoßen. Folglich gehen viele Experten mittel- und langfristig von einer steigenden Nachfrage nach Erdgas, Wasserstoff und Ammoniak aus.

Geschäftsentwicklung

Geschäftsfelder

Erdgasvertrieb

Die WIEH agiert ausschließlich als Erdgashandelsgesellschaft. Sie beschafft russisches Erdgas, das sie an zwei deutsche Erdgasimportgesellschaften vertreibt. Die Struktur der Beschaffungs- und Verkaufsverträge der WIEH ist durch langfristige Lieferkontrakte geprägt. Spot- und Terminmarktgeschäfte werden durch WIEH nicht getätigt.

Aufgrund geringerer Bezüge zum Jahresende als Folge des dynamischen Marktumfeldes und der mit Risiken behafteten historisch hohen Preisvolatilität lag der Erdgasabsatz der WIEH im Jahr 2021 mit insgesamt 142,6 Mrd. kWh unter dem Vorjahresniveau von 157,6 Mrd. kWh.

Erdgasbeschaffung

2021 wurden insgesamt 142,6 Mrd. kWh Erdgas beschafft. Der Rückgang von 9,5% gegenüber dem Vorjahr (157,6 Mrd. kWh) steht daher im Einklang mit dem zuvor bezifferten Absatzrückgang.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

WIEH nutzt verschiedene Kennzahlen zur Steuerung ihrer Leistung. Die aus dieser Sicht bedeutsamen Leistungsindikatoren sind der Umsatz, die Absatzmenge sowie das operative Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA). Der HGB-Einzelabschluss der WIEH dient primär der Ausschüttungsbemessung bzw. der Ergebnisabführung an die Gesellschafterin WIBG.

Vergleich Berichtsjahr gegenüber Vorjahr

Mio. EUR /
Mrd. kWh
2021 2020
Umsatz 2.339,5 1.754,6
Absatzmenge 142,6 157,6
EBITDA 2,8 1,6
Ergebnisabführung / Verlustübernahme 2,3 1,6

Aufgrund des dynamischen Preisanstieges für Erdgas im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse trotz des Absatzrückgangs deutlich um 584,9 Mio. Euro bzw. 33,3% auf 2.339,5 Mio. Euro. Der Materialaufwand erhöhte sich gleichermaßen preisbedingt um 583,8 Mio. Euro auf 2.336,9 Mio. Euro analog zum Umsatz.

Durch ein verbessertes Margenvolumen, bedingt durch verbesserte Beschaffungskonditionen und einen Ertrag aus der Auflösung einer Steuerrückstellung, liegt das Ergebnis nach Ertragsteuern mit 2,3 Mio. Euro um 0,7 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres. Auf Basis eines Ergebnisabführungsvertrages wird der Jahresüberschuss in vollem Umfang an den Gesellschafter abgeführt.

Vergleich Berichtsjahr gegenüber Prognose

Auf Basis der operativen Planung für das Berichtsjahr wurde von einer leichten Absatzsteigerung ausgegangen, die gemeinsam mit einem Erdgaspreisanstieg zu einer deutlichen Umsatzerhöhung führen sollte. Das EBITDA wurde im niedrigen einstelligen Millionenbereich knapp über dem Ergebnis des Berichtsjahres prognostiziert.

Rückblickend lag die Absatzmenge aufgrund der zuvor genannten geringeren Bezüge unter dem Planniveau. Der Umsatz konnte jedoch aufgrund der Steigerung der Erdgaspreise die Planungen übertreffen. Das EBITDA übertraf ebenfalls die Erwartungen.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der WIEH betrug zum Bilanzstichtag 301,8 Mio. EUR (Vorjahr: 218,3 Mio. EUR). Die Bilanzstruktur ist infolge der Geschäftstätigkeit insbesondere durch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Erdgasliefer- und Erdgasbezugsverträgen geprägt. Daher ist der Anstieg der Bilanzsumme durch die preisbedingte Erhöhung der Forderungen und Verbindlichkeiten zu erklären.

WIEH ist über einen Cash Management-Vertrag direkt am Cash-Pool der GPG angebunden; bis März 2022 bestand diese Anbindung indirekt durch einen Cash Pool-Vertrag mit WIBG. Insbesondere vor dem Hintergrund des gestiegenen Preisniveaus und volatiler Gasmärkte ist die Sicherung eines stabilen Liquiditätsniveaus, sowie die Optimierung des betriebsnotwendigen Kapitals von großer Bedeutung. WIEH stellt der WIBG grundsätzlich ihre Liquidität als Tagesgeld zur Verfügung und deckt den Finanzierungsbedarf aus dem eigenen operativen Free Cash-Flow. Zum Jahresende bestand eine Tagesgeldanlage bei der WIBG in Höhe von 12,5 Mio. Euro, wohingegen im Vorjahr eine Tagesgeldaufnahme von 1,9 Mio. Euro bestand. Zudem wurde zur Optimierung des Betriebskapitals zum Jahresende 2021 ein Forderungsfinanzierungsprogramm implementiert.

Das Eigenkapital der WIEH beläuft sich unverändert auf 0,1 Mio. EUR.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WIEH weist im Berichtsjahr eine zufriedenstellende Entwicklung auf.

Chancen- und Risikobericht

Risikomanagementsystem

Organisation Des Risikomanagements

WIEH ist in das Risikomanagementsystem des GPG-Konzerns integriert, welches wiederum integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und -aktivitäten ist. Das System ist auf den GPG-Konzern abgestimmt, um die Anforderungen an ein solides und ganzheitliches Risikomanagementsystem zu erfüllen. Das System basiert auf dem Prinzip der drei Verteidigungslinien: (1) die primären Risikoverantwortlichen (hauptsächlich die aktiven Vertriebs-Funktion und deren Unterstützungsfunktionen); (2) die Risikokoordinatoren (die unabhängige Group Risk-Funktion); und (3) eine interne Kontroll-Funktion (Interne Revision-Funktion). Die Gesamtverantwortung für das konzernweite Risikomanagementsystem liegt bei dem Geschäftsführer des GPG-Konzerns.

Das Risikomanagementsystem des GPG-Konzerns umfasst alle vollkonsolidierten Gesellschaften sowie at-equity bewerteten Unternehmen. Der Vertriebs-Bereich und die Unterstützungsfunktionen sind als Risikoverantwortliche in erster Linie für die Identifikation und Steuerung der Risiken des Konzerns verantwortlich. Durch die direkte Verantwortung für den zu Grunde liegenden Geschäftsprozess sind die jeweiligen Abteilungen am besten in der Lage, potentielle Abweichungen und damit Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Sie werden von der Group Risk-Funktion unterstützt, die unabhängig von den kaufmännischen und anderen Supportfunktionen eine Beratungs-, Kontroll- und Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Als drittes Glied prüft schließlich die Interne Revision, ob die implementierten Prozesse und Maßnahmen eingehalten werden und den internen und externen Vorgaben entsprechen.

Chancen

Die Sanktionsmaßnahmen gegenüber der Russischen Föderation, als Reaktion auf den militärischen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine seit Ende Februar 2022, haben das Geschäftsklima des GPG-Konzerns negativ beeinflusst. Es ergaben sich Risiken aus reputationsbedingten Kündigungen oder der Ablehnung von Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften des GPG-Konzerns.

Stabilisierend auf das Geschäftsklima wirkt sich die zum 4. April 2022 durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgte Einsetzung der Bundesnetzagentur als Treuhänder des GPG-Konzerns aus. Die Einsetzung eines Generalbevollmächtigten zur Unterstützung des GPG Managements wie auch das erklärte Ziel, die für die Fortführung des Geschäftsbetriebes im Falle besonderer Stresssituationen benötigte Liquidität durch kurzfristige Finanzierungsmaßnahmen, sicherzustellen, ermöglichen dem GPG-Konzern die Geschäftsaktivitäten weiterzuführen.

Die dauerhafte Fortführung der Geschäftstätigkeit des GPG-Konzerns im Zusammenhang mit einem möglichen Transfer der Eigenkapitalanteile an einen neuen Anteilseigner wie auch der von der Bundesregierung geplante Ausstieg aus russischem Erdgas erfordert eine Restrukturierung der Geschäftsaktivitäten sowie eine Neuausrichtung der Geschäftsstrategie. Hieraus ergeben sich sowohl Chancen für den GPG-Konzern als auch für WIEH.

Risiken

Risikoarten

Die Hauptrisiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WIEH haben können, sind nachfolgend aufgeführt.

GEÄNDERTE VERHÄLTNISSE NACH FEBRUAR 2022

Die geopolitischen Spannungen, die im Februar und März 2022 mit dem militärischen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eskaliert sind, stellen besondere Risiken dar. Die Sanktionsmaßnahmen gegenüber der Russischen Föderation haben die Geschäftsaktivitäten des GPG-Konzerns als auch der WIEH negativ beeinflusst. Es ergaben sich insbesondere Risiken aus reputationsbedingten Kündigungen oder der Ablehnung von Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften des GPG-Konzerns. Künftige indirekte und direkte Auswirkungen, die sich aus den Sanktionen der EU, Großbritanniens und der USA im Zusammenhang mit der geopolitischen Lage ergeben, können nicht ausgeschlossen werden. Der Konzern beobachtet und bewertet die Entwicklungen genau, um auf potenzielle und eingetretene Risiken zu reagieren.

Erhöhte Preise und Volatilitäten auf den Energiemärkten, das Risiko von Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen sowie potentielle Lieferverzögerungen charakterisieren das aktuelle energiewirtschaftliche Geschäftsumfeld. Als Reaktion auf diese Risiken hat der Konzern liquiditätssichernde Maßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen wurden mit der treuhänderischen Übernahme durch die BNetzA verstärkt und erweitert. Hierzu zählen:

Konzentration auf das Liquiditätsmanagement und die Aufrechterhaltung angemessener konservativer Liquiditätsreserven auf der Grundlage von Prognosen der Cashflows und der Analyse potenzieller Liquiditätsschwankungen, die zur Deckung von Markt-, Kredit- und operationellen Risiken erforderlich sind. Der Konzern verfügt zum Aufstellungszeitpunkt über den Zugang zu liquiden Mitteln in Höhe von 1,3 Milliarden Euro

Sorgfältiges Management der Markt- und Kreditrisiken des Handelsportfolios im Einklang mit den etablierten Risikomanagementstrategien

Mobilisierung von Liquiditätsreserven durch Reduzierung des über die Börsen gehandelten Volumens und Verkürzung von Zahlungszielen

Schließen von Nettingvereinbarungen und Dreieckgeschäften zur Eindämmung von operationellen Risiken

Transparente Kommunikation mit Kunden, Banken und Geschäftspartnern des Konzerns sowie zeitnahe Informationen über aktuelle Entwicklungen mit Blick auf treuhänderische Aktivitäten und Maßnahmen.

Am 3. Mai 2022 wurde das Handels- und Speichergeschäft des GPG Konzerns durch einen Präsidentenerlass der Russischen Föderation sanktioniert. Demnach ist Russischen Unternehmen die Fortführung bereits bestehender Verträge mit den sanktionierten Gesellschaften wie auch Zahlungen an diese Gesellschaften untersagt. Die Wiedereindeckung der mit der Gazprom export kontrahierten Mengen führen zu Gewinn- und Liquiditätsauswirkungen auf Ebene des Konzerns. Das GPG Management befindet sich aktuell in Abstimmungen mit der BNetzA, um die Liquidität und damit die Unternehmensfortführung zu gewährleisten.

Marktrisiken

Das Marktrisiko ist das Risiko negativer finanzieller Auswirkungen aufgrund von Änderungen der Marktfaktoren. Zu den Marktfaktoren zählen unter anderem die Preise für Rohstoffe und Derivate, Zinssätze, Wechselkurse und Volumen. Langfristige Bezugsverträge mit Mengenflexibilitäten und Preisanpassungsklauseln stellen sicher, dass auf übliche Marktveränderungen, wie zum Beispiel Intensivierung des Wettbewerbs und nicht beeinflussbare Faktoren, zu denen die konjunkturelle Entwicklung und Witterungseinflüsse zählen, angemessen reagiert werden kann. Über die Vereinbarung von Take-or-Pay-Verpflichtungen mit Kunden ist sichergestellt, dass WIEH auch ihre eigenen Abnahmeverpflichtungen gegenüber Lieferanten einhalten kann, so dass kein Absatzrisiko entsteht.

Da Beschaffungs- und Verkaufsverträge ausschließlich in identischen Währungen, vornehmlich auf Euro Basis abgeschlossen sind, ist die WIEH keinen Währungsrisiken ausgesetzt.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko ist das Risiko negativer finanzieller Auswirkungen, wenn ein Vertragspartner nicht seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Dies beinhaltet das Versäumnis, Zahlungen zu leisten, oder die Nichterfüllung der gesamten Vertragsbedingungen. Das Adressenausfallrisiko der WIEH beschränkt sich jedoch auf zwei deutsche Erdgasimportgesellschaften, wobei es im Berichtsjahr nicht zu Ausfällen kam.

Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko ist das Risiko negativer Auswirkungen aufgrund der Unangemessenheit oder des Versagens interner Prozesse, von Menschen und Systemen. Es wird daher fortlaufend eine Risikoermittlung durchgeführt mit dem Ziel, alle wesentlichen Risiken zu identifizieren und in einem Risiko-Register zu erfassen sowie die Maßnahmen zur Steuerung und Minimierung der wesentlichen Risiken zu überwachen.

Weitere Instrumente zur Steuerung der operationellen Risiken des Konzerns umfassen das sogenannte Incident Management-System, die Überwachung der Risikokennzahlen und die Gewährleistung des Business Continuity-Programms. Das Incident Management-System wird verwendet, um Vorkommnisse zu melden, die einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben könnten. Hierbei erfolgt eine strukturierte Dokumentation der Analyse und empfohlenen Maßnahmen, um etwaige Vorfälle durch verbesserte Kontrollen und Prozesse künftig zu verhindern. Das Key Risk Indicator-Meldewesen bewertet die mit Prozessen und Kontrollen verbundenen Zielabweichungen und ermöglicht die Implementierung vorbeugender Maßnahmen zur Risikominderung in den betroffenen Bereichen. Das Business Continuity-Programm wird eingesetzt um negative Auswirkungen von schwerwiegenden Störungen im Kerngeschäft, hervorgerufen durch Krisensituationen, zu minimieren.

Strategische Risiken

Das Strategische Risiko ist das Risiko, dass das Unternehmen seine finanziellen Ziele aufgrund von Maßnahmen von Regierungen, Aufsichtsbehörden und Mitbewerbern sowie aufgrund von Risiken, die mit der langfristigen Entscheidungsfindung im Unternehmen verbunden sind, nicht erreichen kann. Im GPG-Konzern werden diese Risiken von der aktiv betroffenen Funktion gesteuert, die eng mit den Rechts-, Regulierungs- und Risiko-Funktionen zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass diese Risiken als Teil des strategischen Planungsprozesses des Konzerns identifiziert, bewertet und gegebenenfalls begrenzt werden. Die Strategie wird für den GPG-Konzern entwickelt und auf die Geschäftsfelder der Unternehmen heruntergebrochen.

Liquiditätsrisiken

WIEH ist über die Zentralfunktion Treasury der GPG in die Finanzierungsstruktur der GPG-Gruppe eingebunden, um immer abgesichert zu sein, z.B. durch Einbindung in das Cash-Pooling der Gruppe. Damit wirken sich die Liquiditätsrisiken der GPG bzw. des GPG-Konzerns unmittelbar auch auf die WIEH aus.

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen des GPG-Konzerns die finanziellen Verpflichtungen aufgrund unzureichender Finanzierungslinien oder verfügbarer Liquiditätsreserven nicht erfüllen kann. Diese Risiken sind aufgeteilt in Risiken für die Cashflow-Prognose und Risiken für die Umsetzung des Finanzierungsplans des Konzerns. Diese Risiken werden von der Treasury-Funktion des GPG Konzerns als erste Verteidigungslinie mit Unterstützung der Risikomanagern der Gruppenunternehmen gesteuert. Der Konzern überprüft regelmäßig die Risiken für die Cashflow-Prognose, die im Wesentlichen aus der möglichen Realisierung von Markt-, Kredit- und operationellen Risiken resultieren.

Diese Risiken werden dann mit dem Finanzierungsplan abgeglichen, um sicherzustellen, dass der Konzern über ausreichend gesicherte Finanzmittel oder andere ermittelte Minderungsmaßnahmen verfügt, um sowohl die Cash-Prognose als auch die Realisierung unerwarteter Risiken zu decken.

GEÄNDERTE VERHÄLTNISSE NACH FEBRUAR 2022

Die GPG hatte zum Bilanzstichtag wesentliche Cash-Pool-Forderungen bei GAZPROM. Vor dem Hintergrund der Sanktionsmaßnahmen gegenüber der Russischen Föderation wurden risikoreduzierende und liquiditätssichernde Maßnahmen ergriffen und die liquiden Mittel und der Zahlungsverkehr auf internationalen Banken konzentriert sowie die bereits zuvor auf Grund hoher Erdgaspreise gezogene Kreditlinie über 500,0 Mio. EUR dauerhaft in Anspruch genommen. Die getroffenen Maßnahmen konnten sicherstellen, dass der GPG-Konzern bis zum Aufstellungszeitpunkt seinen finanziellen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen konnte.

Die Liquiditätsplanung zum Aufstellungsstichtag für die kommenden 12 Monate, zeigt, dass der GPG-Konzern im Base Case über ausreichend Liquidität verfügt. Die WIEH ist Bestandteil des Liquiditätsmanagement des GPG-Konzerns.

COVID-19-Risiken

Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die WIEH waren im Berichtsjahr nicht festzustellen, da die vertraglich vereinbarten Mengenflexibilitäten im Vertrieb direkt auf der Beschaffungsseite ausgeglichen werden können.

SUPPLY CHAIN RISIKEN

Die durch den Lockdown eingeschränkte Nachfrage in den Jahren 2020 und 2021 wirkt sich weiterhin auf die globalen Lieferketten aus und führt zu einem Anstieg der Rohstoffpreise und einer Verknappung des Angebots. Die aktuelle geopolitische Lage und die eingeleiteten Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation werden die internationalen Lieferketten zusätzlich beeinflussen.

GEÄNDERTE VERHÄLTNISSE NACH FEBRUAR 2022

Eine temporäre oder dauerhafte Einschränkung russischer Gaslieferungen aufgrund physischer Lieferunterbrechungen, Sanktionen der EU oder Maßnahmen der Russischen Föderation würde - vorbehaltlich der nachstehenden Ausführungen - eine wesentliche Unsicherheit im Hinblick auf die Ertragslage sowie die Sicherstellung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des GPG-Konzerns sowie auch anderer Importeure darstellen. Bei dem aktuellen Lieferstopp sind Unternehmen des GPG-Konzerns gezwungen, am Markt neue Gasmengen zu kontrahieren, was die finanzielle Leistungsfähigkeit des Konzerns übersteigen könnte. Deshalb werden derzeit verbindliche Zusagen von Mittel und Garantien des Bundes sowie anderer Sicherungsgeber abgestimmt.

Aufgrund der erklärten Bereitschaft der Bundesregierung, in einer Gasmangellage alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Energieversorgung in Deutschland stabil zu halten, gehen wir in einem solchen Fall - vorbehaltlich der Einhaltungen aller behördlichen und ggf. parlamentarischen Voraussetzungen - von flankierenden Maßnahmen seitens der öffentlichen Hand zur Aufrechterhaltung einer stabilen Finanzlage des GPG-Konzerns aus. Dies gilt demnach auch für die WIEH, infolge der unveränderten Einbindung in die Finanzierungsstruktur der Gruppe.

REGULATORISCHE RISIKEN

WIEH ist mit seinen Geschäftsaktivitäten fortwährend Änderungen des regulatorischen Umfeldes ausgesetzt. Das regulatorische Umfeld von Energieunternehmen ist im besonderen Maße von dem gesellschaftlichen Wunsch zu einer klimaneutralen Energiepolitik betroffen. Je nach Ausgestaltung und Tempo der Maßnahmen hat dies einen bedeutenden Einfluss für den Einsatz von Gas als Energieträger. Auch wenn dieser unter den fossilen Rohstoffen die günstigste CO 2 Bilanz ausweist und WIEH mehr Chancen für den künftigen Bedarf erwartet, können Änderungen in den regulatorischen Rahmenbedingungen den zukünftigen Absatz auch stark negativ beeinflussen.

GEÄNDERTE VERHÄLTNISSE NACH FEBRUAR 2022

Aus der durch das Dekret 172 vom 31. März 2022 geforderten Zahlung für Erdgaslieferverträge in russischen Rubeln ergibt sich für den GPG-Konzern kein erhöhtes Risiko. Im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen aus Abschnitt 9.3 des GSFA veranlasst die GPG Zahlungen in Euro auf ein von der Gazprom export benanntes Konto, ein sog. K-Konto in Euro, womit zugleich die EU-Sanktionsvorgaben eingehalten werden, die nur eine Zahlung in Euro zulassen (FAQ der EU Kommission vom 22. April 2022). Weiterhin hat der GPG-Konzern eine Ausnahme nach Ziffer 9 des Dekrets vom 31. März 2022 beantragt.

Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation

Die aktuelle Ausrichtung der Energiepolitik zugunsten erneuerbarer Energiequellen, insbesondere in Deutschland, erhöht die Komplexität politischer Rahmenbedingungen und stellt auch die Erdgaswirtschaft vor große Herausforderungen. Gleichzeitig bietet die Energiewende Chancen für das Produkt Erdgas als klimaschonenden und bezahlbaren Energieträger. Vorteile von Erdgasanwendungen ergeben sich insbesondere für den Wärme-, Strom- und Kraftstoffbereich. An dieser Entwicklung will WIEH auch in Zukunft partizipieren.

GEÄNDERTE VERHÄLTNISSE NACH FEBRUAR 2022

Der GPG-Konzern hat als Reaktion auf die durch die EU, Großbritannien und USA erlassenen Sanktionen risikoreduzierende Maßnahmen ergriffen, um deren Auswirkungen zu minimieren. Der Konzern, beobachtet kontinuierlich die Unsicherheiten, die sich aus weiteren geplanten und potentiellen Sanktionen ergeben, und analysiert deren Auswirkungen. Geeignete Maßnahmen implementiert der GPG-Konzern unverzüglich, um Gefährdungspotentiale abzuschwächen oder zu eliminieren. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der GPG-Konzern und seine Tochtergesellschaften weiterhin in der Lage sein soll, seinen finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen zu können.

Die treuhänderische Übernahme der GPG und ihrer Tochtergesellschaften durch die Bundesnetzagentur ist bis zum 30. September 2022 begrenzt. Wir sind jedoch aufgrund der zwischen GPG und der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geführten Gespräche zuversichtlich, dass eine dauerhafte und rechtlich tragfähige Anschlusslösung gefunden und umgesetzt werden kann. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Lösung müssen durch den Gesetzgeber noch geschaffen werden, sind aber mit der Zustimmung des Bundestags zur Novellierung des Energiesicherungsgesetzes auf den Weg gebracht. Unter diesen Voraussetzungen sehen wir zum Stichtag der Aufstellung des Abschlusses keine der Fortführung des Unternehmens entgegenstehenden Auswirkungen.

Zur Sicherung des Liquiditätsbedarfs in Folge der von der Russischen Föderation auferlegten Sanktionen gegenüber dem GPG Konzern steht die Geschäftsführung der GPG in engem Austausch mit der BNetzA. Insbesondere werden derzeit verbindliche Zusagen von Mittel und Garantien des Bundes sowie anderer Sicherungsgeber abgestimmt.

Unabhängig davon erarbeitet GPG zusammen mit der Treuhänderin ein langfristig tragfähiges, künftiges Geschäftsmodell. Gleichwohl ist festzuhalten, dass der GPG-Konzern sowohl in Bezug auf die Fortsetzung der Treuhänderschaft als auch hinsichtlich der Sicherstellung der Liquidität in besonderen Stresssituationen auf positive Entscheidungen externer Stakeholder angewiesen ist und keine eigene rechtlich gesicherte Position hat. Auf Basis der mit diesen Stakeholdern geführten Gespräche ist die Geschäftsführung der GPG zuversichtlich, dass entsprechende Entscheidungen im Sinne des Unternehmens und dessen Fortführung getroffen werden, sobald die notwendigen, bereits initiierten Prüfungen abgeschlossen sind. Sollten wider Erwarten jedoch Umstände eintreten, die eine entsprechende Entscheidungsfindung verzögern oder verhindern, wäre aufgrund der starken Verknüpfung der WIEH mit der GPG auch der Bestand der WIEH gefährdet. Sofern die oben genannten Stützungsmaßnahmen nicht getroffen werden, besteht eine signifikante Unsicherheit in Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Das Unternehmen ist im Falle des Ausbleibens dieser Stützungsmaßnahmen möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.

Prognosebericht

WIEH erwartet, dass sich die Einrichtung der Bundesnetzagentur als vorübergehender Treuhänder der GPG und ihrer Tochtergesellschaften positiv auf eine stabile Gasversorgung und einen reibungslosen Betrieb des GPG-Konzern auswirken wird. Die Treuhänderschaft soll zugleich das Geschäft des GPG-Konzerns wie auch der WIEH stabilisieren und die Zusammenarbeit mit deren Geschäftspartnern, Lieferanten und Dienstleistern sichern, damit der Konzern seine Geschäfte wie gewohnt weiterführen kann. Die Weiterentwicklung und neue Geschäftsperspektiven sind derzeit nicht im Fokus der Treuhänderschaft, da die Anordnung der Treuhänderschaft in erster Linie dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit dient. Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Personalstruktur, der IT-Landschaft und des gesellschaftlichen Engagements des Konzerns und der WIEH kann aktuell keine zuverlässige Prognose aufgestellt werden.

WIEH bewegt sich in einem Marktumfeld, das sich grundsätzlich, nachhaltig und mit hoher Geschwindigkeit verändert. Die geopolitischen Ereignisse zu Beginn des Jahres 2022 und die internationalen Reaktionen darauf haben zu einem Anwachsen der Risiken für WIEH und den GPG-Konzern sowie zu einem hohen Maß an Unsicherheit im Energiemarkt geführt.

Das derzeit instabile politische und wirtschaftliche Umfeld kann sich weiterhin nachteilig auf den Energiemärkten, wegen der möglichen kurzfristigen Implementierung von neuen Regulierungspaketen, die den Gasmarkt betreffen, auswirken. Aufgrund des zuletzt hohen Preisanstiegs und der massiven Volatilität an den Erdgashandelsmärkten ist die Prognose der Geschäftsentwicklung komplex und mit hoher Unsicherheit verbunden. Die tatsächlichen Ergebnisse weichen daher regelmäßig teils deutlich von den Erwartungen ab.

Durch die am 3. Mai verhängten Sanktionen der Russischen Föderation gegen das Handels- und Speichergeschäft des GPG Konzerns prüft WIEH, inwiefern bestehende Lieferverpflichtungen fortgeführt werden können. Um die wirtschaftlichen Folgen und etwaige Ergebnisbelastungen aus existierenden Verträgen zu minimieren, nutzt WIEH daher ihr Recht Force Majeure geltend zu machen. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage zu künftigen Umsatzerlösen und Absatzmengen momentan nicht möglich.

 

Berlin, 17. Mai 2022

Peter Scherger, Geschäftsführer

Jahresabschluss 2021

WIEH GmbH, Berlin

Inhaltsverzeichnis

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang zum Jahresabschluss

Allgemeine Erläuterung

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Währungsumrechnung

Latente Steuern

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Entwicklung des Anlagevermögens

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

(3) Eigenkapital

(4) Rückstellungen

(5) Verbindlichkeiten

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(6) Umsatzerlöse

(7) Sonstige betriebliche Erträge

(8) Personalaufwand

(9) Sonstige betriebliche Aufwendungen

(10) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

(11) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(12) Steuern vom Einkommen und Ertrag

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte

Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Geschäftsführung

Honorare an den Abschlussprüfer

Nachtragsbericht

Konzernverhältnisse

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten.

Bilanz

Aktiva

TEUR Anhang 31.12.2021 31.12.2020
A. Anlagevermögen (1) 8 8
I. Finanzanlagen   8 8
B. Umlaufvermögen   301.754 218.302
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2) 301.754 218.301
II. Guthaben bei Kreditinstituten   - 0
Summe Aktiva   301.762 218.310

Passiva

     
A. Eigenkapital (3) 52 52
I. Gezeichnetes Kapital   52 52
B. Rückstellungen (4) 1.445 1.863
C. Verbindlichkeiten (5) 300.265 216.395
Summe Passiva   301.762 218.310

Gewinn- und Verlustrechnung

TEUR Anhang 2021 2020
1. Umsatzerlöse (6) 2.339.465 1.754.642
2. Sonstige betriebliche Erträge (7) 230 6
3. Materialaufwand   -2.336.853 -1.753.010
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren   -2.336.853 -1.753.010
4. Personalaufwand (8) 34 -6
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung   34 -6
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen (9) -2 -25
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (10) 200 210
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (11) -531 -170
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (12) -246 -43
9. Ergebnis nach Steuern   2.298 1.604
10. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn   -2.298 -1.604
11. Jahresüberschuss   - -

Anhang zum Jahresabschluss

Allgemeine Erläuterung

Die WIEH GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Handelsgesetzbuches (im Folgenden: HGB). Die Gesellschaft ist unter der Firma WIEH GmbH mit Sitz in der Markgrafenstraße 23, Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 179656 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß § 266 HGB. Die Aufgliederung der Bilanzposten erfolgt gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringende Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang angegeben.

Der Jahresabschluss ist in EUR aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend EUR (TEUR) angegeben.

Die Gesellschaft ist nach § 3 Nr. 38 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Die Gesellschaft fällt somit unter § 6b EnWG. Für die in § 6b Abs. 3 EnWG aufgeführten Tätigkeiten sind jeweils getrennte Konten zu führen sowie für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche eine gesonderte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) aufzustellen.

Die WIEH GmbH übt ausschließlich sonstige Tätigkeiten im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Gassektors aus.

Dabei sind die Konten so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Die Führung der getrennten Konten wie auch die Tätigkeitsabschlüsse unterliegen den Anforderungen des Handelsrechts. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten nach § 6b Abs. 3 Satz 5 EnWG.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufgestellt (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Geänderte Verhältnisse nach Februar 2022

Die WIEH GmbH ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der GAZPROM Germania GmbH, Berlin (GPG) und war somit zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 ein mittelbares 100%iges Tochterunternehmen der russischen PAO GAZPROM, Sankt Petersburg, Russland.

Die Finanzstruktur der WIEH GmbH ist durch die Ausgabe von kurzfristigen Vermögenswerten an, und die Aufnahme von kurzfristigem Fremdkapital durch die GPG geprägt. Die WIEH GmbH ist über einen Cash Management-Vertrag direkt am Cash-Pool der GPG angebunden; bis März 2022 bestand diese Anbindung indirekt durch einen Cash Pool-Vertrag mit WIBG GmbH.

Aufgrund der treuhänderischen Übernahme der GAZPROM Germania GmbH und ihrer Tochtergesellschaften durch die Bundesnetzagentur erachten wir zum Aufstellungsstichtag das Risiko unmittelbarer Auswirkungen künftiger Sanktionsmaßnahmen gegenüber der Russischen Föderation auf das operative Geschäft der WIEH GmbH als gering.

Die treuhänderische Übernahme der GAZPROM Germania GmbH und ihrer Tochtergesellschaften durch die Bundesnetzagentur ist bis zum 30. September 2022 begrenzt. Wir sind jedoch aufgrund der zwischen GAZPROM Germania GmbH, unter Einbezug ihrer Tochtergesellschaften, und der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geführten Gespräche zuversichtlich, dass eine dauerhafte und rechtlich tragfähige Anschlusslösung gefunden und umgesetzt werden kann. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Lösung müssen durch den Gesetzgeber noch geschaffen werden, sind aber mit der Zustimmung des Bundestags zur Novellierung des Energiesicherungsgesetzes auf den Weg gebracht.

Zur Sicherung des Liquiditätsbedarfs in Folge der von der Russischen Föderation auferlegten Sanktionen gegenüber dem GPG Konzern steht die Geschäftsführung der GPG in engem Austausch mit der BNetzA. Insbesondere werden derzeit verbindliche Zusagen von Mittel und Garantien des Bundes sowie anderer Sicherungsgeber abgestimmt.

Unabhängig davon erarbeitet die GAZPROM Germania GmbH unter Einbezug ihrer Tochtergesellschaften zusammen mit der Treuhänderin ein langfristig tragfähiges, künftiges Geschäftsmodell. Es ist festzuhalten, dass die GAZPROM Germania GmbH sowohl in Bezug auf die Fortsetzung der Treuhänderschaft als auch hinsichtlich der Sicherstellung der Liquidität in besonderen Stresssituationen auf positive Entscheidungen externer Stakeholder angewiesen ist und keine eigene rechtlich gesicherte Position hat. Auf Basis der mit diesen Stakeholdern geführten Gespräche ist die Geschäftsführung zuversichtlich, dass entsprechende Entscheidungen im Sinne des Unternehmens und dessen Fortführung getroffen werden, sobald die notwendigen, bereits initiierten Prüfungen abgeschlossen sind.

Aufgrund der starken Verknüpfung der WIEH GmbH mit der GAZPROM Germania GmbH, ist die Fähigkeit der WIEH GmbH zur Fortführung ihres Geschäftes von der GAZPROM Germania GmbH abhängig. Sollten wider Erwarten auf Ebene der GAZPROM Germania GmbH Umstände eintreten, die eine entsprechende Entscheidungsfindung bezüglich der Fortsetzung der Treuhänderschaft sowie die Realisierung von Stützungsmaßnahmen im Falle von Stresssituation seitens des Bundes verzögern oder verhindern, wäre aufgrund der starken Verknüpfung der WIIEH GmbH mit der GAZPROM Germania GmbH auch der Bestand der WIEH GmbH gefährdet. Sofern die oben genannten Stützungsmaßnahmen nicht getroffen werden, besteht eine signifikante Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu realisieren sowie seine Schulden zu begleichen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert. Erkennbaren Risiken wird durch außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Bei Wertaufholungen werden Zuschreibungen vorgenommen. Unverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bzw. die übrigen Ausleihungen mit dem Nominalwert bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat November 2021 mit Hochrechnung zum Dezember 2021 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Prozent 31.12.2021 31.12.2020
Diskontierungssatz 1,87 2,30
Lohn- und Gehaltstrend 2,75 2,75
Rententrend 1,75 1,50

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Gasliefer- und Gastransportverträgen wurden auf der Basis der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen (sogenannte Take-or-pay-Klauseln) und dem geschätzten zukünftigen Gaspreisniveau berechnet. Der Gesamtwert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergibt sich aus der Multiplikation der Mindestabnahmemengen, der prognostizierten Preise und der Laufzeiten der Gasbezugsverträge von bis zu 25 Jahren zuzüglich der Verpflichtungen aus den eingegangenen Gastransportverträgen.

Währungsumrechnung

Auf Fremdwährungen lautende Geschäftsvorfälle werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung mit dem historischen Kurs erfasst.

Zum jeweiligen Stichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten wie folgt umgerechnet:

Restlaufzeit kleiner 1 Jahr Restlaufzeit größer 1 Jahr
Forderungen Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag Devisenbriefkurs zum Anschaffungszeitpunkt oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
Verbindlichkeiten Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag Devisengeldkurs zum Anschaffungszeitpunkt oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag

Jederzeit fällige Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die Bewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt mit folgenden Kursen:

Währung (1 EUR =) Stichtagskurs 31.12.2021 Stichtagskurs 31.12.2020 Durchschnittskurs 2021 Durchschnittskurs 2020
Schweizer Franken (CHF) 1,03310 1,08020 1,08115 1,07052
US Dollar (USD) 1,13260 1,22710 1,18274 1,14220
Russischer Rubel (RUB) 85,30040 91,46710 87,15272 82,72480

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge aus Währungsumrechnungen enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen.

Latente Steuern

Es besteht eine ertragsteuerliche Organschaft mit der WIBG GmbH als Organträgerin. Die WIBG GmbH wiederum ist in eine ertragsteuerliche Organschaft der GAZPROM Germania GmbH als Organträgerin eingebunden. Alleinige Steuerschuldnerin ist die Organträgerin des Organkreises, die GAZPROM Germania GmbH.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Entwicklung des Anlagevermögens

TEUR 01.01.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2021
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 8 - - - 8
I. Finanzanlagen 8 - - - 8
Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8 - - - 8
Kumulierte Abschreibungen - - - - -
TEUR 01.01.2021 31.12.2021
Buchwerte 8 8
I. Finanzanlagen 8 8
Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8 8

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

TEUR 31.12.2021 davon Restlaufzeit größer 1 Jahr 31.12.2020 davon Restlaufzeit größer 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 248.101 - 94.126 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 53.627 - 123.239 -
davon gegen den Gesellschafter 12.538 - - -
aus Lieferungen und Leistungen 41.087 - 123.239 -
Sonstige Vermögensgegenstände 12.540 - 0 -
Sonstige Vermögensgegenstände 26 - 936 -
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 301.754 - 218.301 -

Es bestehen Forderungen gegenüber dem Gesellschafter aus Cash-Pooling in Höhe von 12.538 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

(3) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 52 TEUR bleibt unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft ihr gesamtes Ergebnis aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an den Gesellschafter abgeführt.

(4) Rückstellungen

TEUR 01.01.2021 Zugang Aufzinsung Übertrag
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.038 - 97 1.135
Steuerrückstellungen 815 68 - 883
Sonstige Rückstellungen 10 3 - 13
Ausstehende Rechnungen 10 3 - 13
Summe Rückstellungen 1.863 71 97 2.031
TEUR Übertrag Verbrauch Auflösung 31.12.2021
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.135 -50 - 1.085
Steuerrückstellungen 883 -50 -475 358
Sonstige Rückstellungen 13 -10 - 3
Ausstehende Rechnungen 13 -10 - 3
Summe Rückstellungen 2.031 -110 -475 1.445

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abzuzinsen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgegebenen Durchschnitts von sieben Geschäftsjahren und des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren beträgt gemäß § 253 Abs. 6 HGB 100 TEUR.

(5) Verbindlichkeiten

31.12.2021 31.12.2020
TEUR Laufzeit bis 1 Jahr Summe Laufzeit bis 1 Jahr Summe
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 300.263 300.263 216.395 216.395
davon gegenüber dem Gesellschafter 2.298 2.298 3.525 3.525
aus Lieferungen und Leistungen 295.710 295.710 212.869 212.869
Sonstige Verbindlichkeiten 4.552 4.552 3.525 3.525
Sonstige Verbindlichkeiten 2 2 0 0
aus Steuern 2 2 0 0
Summe Verbindlichkeiten 300.265 300.265 216.395 216.395

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 2.298 TEUR (Vorjahr: 1.604 TEUR). Im Vorjahr waren weiterhin Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling in Höhe von 1.921 TEUR enthalten.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

Weiterhin bestanden zum Stichtag keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(6) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden mit 2.339.465 TEUR (Vorjahr: 1.754.642 TEUR) ausschließlich in Europa erzielt.

(7) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

(8) Personalaufwand

Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen -34 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR).

Die WIEH beschäftigte im Berichtsjahr keine Mitarbeiter.

(9) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

(10) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten mit 200 TEUR (Vorjahr: 210 TEUR) Erträge aus der Erstattung von Zinsen des Finanzamtes.

(11) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit 1 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR) Zinsen an verbundene Unternehmen sowie mit 97 TEUR (Vorjahr: 94 TEUR) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

(12) Steuern vom Einkommen und Ertrag

TEUR 2021 2020
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag    
Steuern Vorjahre -246 -27
Sonstige Steuern - -15
Summe Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -246 -43

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte

TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Langfristige Abnahmeverpflichtungen (Gasliefer- und Transportverträge) 44.087.056 23.923.703
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 44.087.056 23.923.703
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 44.087.056 23.923.703

Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren weder Haftungsverhältnisse noch außerbilanzielle Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen, die Einfluss auf die Höhe der Entgelte von regulierten Bereichen haben können, bestehen nicht.

Geschäftsführung

Geschäftsführer im Berichtszeitraum war:

Peter Scherger Geschäftsführer der WINGAS GmbH, WINGAS Holding GmbH und WINGAS Sales GmbH

Die Angabe der Bezüge für Mitglieder der Geschäftsführung unterbleibt im Berichtsjahr unter Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB.

Honorare an den Abschlussprüfer

Auf die Angabe der Honorare an Abschlussprüfer wird mit Verweis auf deren Nennung im Anhang des Konzernabschlusses des GAZPROM Germania Konzerns verzichtet.

Nachtragsbericht

Die im Februar 2022 eskalierte militärische Auseinandersetzung zwischen Russland und Ukraine wird von Sanktionen u.a. seitens der EU, Großbritannien und den USA gegen die Russische Föderation und zahlreiche Wirtschaftsbereiche begleitet.

Infolgedessen ergaben sich Risiken aus der reputationsbedingten, nicht sanktionsveranlassten Kündigung oder der Ablehnung von Geschäftsbeziehungen durch Handelspartner, Finanzinstitute oder sonstige Dienstleister. Grundsätzlich ist ein immenser Reputationsverlust der Marke GAZPROM und ein schwieriges Geschäftsklima für die WIEH GmbH festzustellen gewesen.

Am 4. April 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hinsichtlich sämtlicher Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an der GAZPROM Germania GmbH die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur bis zum 30. September 2022 angeordnet, ohne dass die Bundesnetzagentur dadurch Gesellschafterin wird. Die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an der GAZPROM Germania GmbH sind auf die Bundesnetzagentur übergegangen. Die Bundesnetzagentur ist berechtigt, Mitglieder der Geschäftsführung abzuberufen und neu zu bestellen sowie der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf das Vermögen der GAZPROM Germania GmbH steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur. Am 8. April 2022 hat die Bundesnetzagentur einen Generalbevollmächtigten zusätzlich zur bestehenden Geschäftsführung bestellt.

Am 3. Mai 2022 hat die Russische Föderation ein Dekret erlassen, wonach keine russische Einrichtung Geschäfte mit sanktionierten Unternehmen und Personen tätigen darf. Am 11. Mai 2022 wurde die entsprechende Sanktionsliste mit 31 Energiefirmen, darunter auch die WIEH GmbH und weitere Gesellschaften des GPG-Konzerns, veröffentlicht.

Mit der treuhänderischen Übernahme durch die Bundesnetzagentur wurde die transparente Kommunikation mit Kunden, Banken und Geschäftspartnern des Konzerns sowie zeitnahe Informationen über aktuelle Entwicklungen mit Blick auf treuhänderische Aktivitäten und Maßnahmen verstärkt und erweitert.

Aktuell können die finanziellen Auswirkungen während der treuhänderischen Halteperiode und insbesondere danach für die WIEH GmbH nur schwer abgeschätzt werden.

Die WIEH GmbH beobachtet auch weiterhin die Unsicherheiten, die sich aus beschlossenen Sanktionen ergeben, und analysiert deren Auswirkungen auf die Gesellschaft. Aufgrund aktuell hoher Dynamik der Ereignisse, können die finanziellen Auswirkungen für die WIEH GmbH zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer abgeschätzt werden.

Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die nicht bilanziert wurden, haben sich nicht ergeben.

Konzernverhältnisse

Die WIEH GmbH ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der GAZPROM Germania GmbH, Berlin und war somit zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 ein mittelbares 100%iges Tochterunternehmen der russischen PAO GAZPROM, Sankt Petersburg, Russland.

Die GAZPROM Germania GmbH stellt einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht für den kleinsten Kreis von Unternehmen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den gemäß § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Regeln auf, der im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.

Die GAZPROM Germania GmbH wird wiederum als Tochterunternehmen der Gazprom export LLC, Sankt Petersburg, Russland in den Konzernabschluss der PAO GAZPROM einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die WIEH GmbH einbezogen wird. Der Konzernabschluss ist bei der PAO GAZPROM unter der Adresse Lachtinski-Prospekt 2/3, Gebäude 1, 197229 Sankt Petersburg, Russland, erhältlich. Die Gesellschaft ist beim Registerbüro der Russischen Föderation, Moskau, unter Nr. 022.726 eingetragen.

 

Berlin, 17. Mai 2022

Peter Scherger, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die WIEH GmbH, Berlin

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WIEH GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WIEH GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "Allgemeine Erläuterungen" des Anhangs sowie die Angaben im Abschnitt "Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass aufgrund der starken Verknüpfung der Gesellschaft mit dem GPG-Konzern der Fortbestand der Gesellschaft von einer über den 30. September 2022 hinausgehenden Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur oder einer dauerhaften und tragfähigen Anschlusslösung sowie einer verbindlichen Zusage von Mitteln und Maßnahmen zur Liquiditätssicherung des GPG-Konzerns im Fall besonderer Stresssituationen an den Energiemärkten durch den Bund oder andere Sicherungsgeber abhängig ist. Wie im Abschnitt "Allgemeine Erläuterungen" des Anhangs sowie im Abschnitt "Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikosituation" des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Berlin, den 17. Mai 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Thomas Schmid, Wirtschaftsprüfer

ppa. Stefanie Bartel, Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde am 17.5.2022 festgestellt.

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