Liebscher Blattgold GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Armin Haferung seit 27.9.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Firma Liebscher Blattgold GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NORIS BLATTGOLD GMBHSchwabachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangFirma Noris Blattgold GmbH, Rennmühle 3, 91126 Schwabach► Rechtliche Verhältnisse
Nach dem Handelsregisterauszug des Amtsgerichts Nürnberg (HRB 4762) wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben. Herr Armin Haferung ist in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Dauer der Gesellschaft auf unbestimmte Zeit. ► Steuerrechtliche Verhältnisse Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewStG. ► Buchführung Für das Unternehmen besteht nach den §§ 238/239 HGB Buchführungspflicht. ► Jahresabschluss A. Allgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Geschäftsjahr aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen wie folgt vor:
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Bilanzgewinn / Gewinnvortrag Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b HGB Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel.
EUR 1) als Sicherheiten wurden Grundschulden über 1.500.000,00 EUR bestellt. Pensionsrückstellung Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei wurden folgenden Annahmen zu Grunde gelegt:
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Im Jahresabschluss sind keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
E. Sonstige Angaben Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Armin Haferung Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. F. Unterschrift der Geschäftsführung
Schwabach, 12.02.2025 gezeichnet Armin Haferung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2025 festgestellt. |
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