Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 14080
Eingetragen
31.8.2012
Branche
BeteiligungsgesellschaftenEnergetische Verwertung von AbfällenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung der Aufgaben der Entsorgung von Siedlungsabfällen, Gewerbe- und lndustrieabfällen, Problem- und Sonderabfällen und Wertstoffen, deren stoffliche Wiedereinbringung in den Wirtschaftskreislauf, deren Zuführung zur stofflichen und energetischen Verwertung sowie der umweltschonenden Behandlung und Ablagerung der nicht verwertbaren Reststoffe und der Nachsorge für städtische Abfallentsorgungsanlagen im Sinne des § 40 Abs. 2 KrWG für die Stadt Bochum. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch die Durchführung der Aufgaben der Stadtreinigung nach der Straßenreinigungssatzung und Sonderreinigungen sowie mit der Abfallentsorgung und der Straßenreinigung im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. 2. Das Unternehmen übernimmt plant, finanziert, baut und betreibt die dafür erforderlichen Anlagen oder beteiligt sich an diesen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Erreichung oder Förderung des Unternehmensgegenstandes dienen, insbesondere die Wartungen und Reparaturen der städtischen Fahrzeuge sowie sonstige Dienstleistungen. Sie kann zu diesem Zweck Beteiligungen erwerben und Gesellschaften gründen. Der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft beschränkt sich unter Wahrung der berechtigten Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften auf den Einzugsbereich des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity. 4. Die Vorschriften des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum und des Landesgleichstellungsgesetzes finden Anwendung. 5. Die Gesellschaft ist so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Graf
seit 23.12.2025
Prokura
Katja Haverkamp
seit 2.7.2019
Prokura
Christian Kley
seit 13.11.2014
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.01% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (5)

NameAnteil
Stadt Bochum
53.61%
Stadt Herne
26.15%
Stadt Witten
14.30%
Stadt Bochum
5.00%
Stadt Bochum
0.95%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

USB Bochum GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Unternehmens

Die USB Bochum GmbH ist überwiegend für die Stadt Bochum tätig. Grundlage für die Leistungserbringung bildet ein Entsorgungs- und Leistungsvertrag mit der Stadt Bochum. Dieser Entsorgungs- und Leistungsvertrag beinhaltet die Aufgaben der Abfallsammlung und des Abfalltransports, der Sperrmüllsammlung, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Abfallberatung, die Serviceleistungen, die Nachsorge für Altdeponien, die Bioabfallsammlung und -entsorgung, die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege sowie den Winterdienst.

Die USB Bochum GmbH erfüllt mit der Übernahme der ihr von der Stadt Bochum im Entsorgungs- und Leistungsvertrag übertragenen Aufgaben einen öffentlichen Zweck und ist ihm durch die Durchführung der vereinbarten Entsorgungsleistungen unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Ziele in vollem Umfang nachgekommen. Der Geschäftssitz ist Bochum.

Die USB Bochum GmbH verfügt über ein Managementsystem nach den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), des Qualitätsmanagements (ISO 9001) und des Energiemanagements (ISO 50001). Die Einhaltung und die Umsetzung des Qualitätsmanagements und der EfbV werden jährlich überprüft. Die letzte Überprüfung hat im Februar 2024 durch ein externes Audit stattgefunden.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 zeichnete sich in erster Linie durch den deutlichen Kaufkraftverlust aus, welcher die Auswirkung des Energie- und Nahrungsmittelpreisanstieges, der geopolitischen Krisen, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung sowie den geldpolitischen Straffungen war. Vor allem der private Konsum ist im vergangenen Jahr um 0,8 % zurückgegangen, womit er unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 lag. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken. 1

Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird nach Prognose des ifo Institutes mit einer BIP Senkung von 0,5 % gerechnet. 2

Die Abfallwirtschaft als systemrelevanter Wirtschaftszweig stand im Geschäftsjahr 2023 vor negativen Entwicklungen und musste mit gestiegenen Energiepreisen und hohen Inflationsraten zurechtkommen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise sind bei den Entsorgern deutlich spürbar gewesen. Durch die anhaltende geringe Kaufkraft bei den Menschen ist das kommunale Müllaufkommen weiterhin auf einem geringen Niveau wie im Vorjahr verblieben.

Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten. Ziel der Novellierung ist die Umsetzung der geänderten EU-Abfallrahmenrichtlinie und der Regelungen der Einwegkunststoff-Richtlinie. Darüber hinaus wird mit der Novelle eine ökologische Fortentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes angestrebt. Der Schwerpunkt liegt in einem Ausbau der Abfallvermeidung, einer verbesserten Kreislaufschließung und Ressourcenschonung.

1 22.02.2024: Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken (destatis.de)

2 22.02.2024: ifo-Institut senkt BIP-Prognose für 2024 (finanzmarktwelt.de)

2.2 Darstellung des Geschäftsverlaufs

Die USB Bochum GmbH schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem zufriedenstellenden Ergebnis vor Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 118 TEUR ab und liegt damit mit 284 TEUR unter dem Planergebnis 2023 (402 TEUR) und unter dem Ergebnis 2022 (256 TEUR). Insbesondere aufgrund der überproportional hohen Ertragsteuern (1.088 TEUR), die 90,2 % vom handelsrechtlichen Ergebnis ausmachen, liegt das Ergebnis vor Einstellung in Gewinnrücklagen unter dem Planwert.

Die wesentlichen Erfolgsgrößen, die für die Unternehmensentwicklung der USB Bochum GmbH von Bedeutung sind, fasst nachfolgende Tabelle zusammen:

Ist 2023 Ist 2022
TEUR TEUR
Materialaufwand 24.214 20.516
Ergebnis vor Ergebnisabführung und Einstellung in Gewinnrücklagen 118 256

Die Umsatzerlöse betragen 74.063 TEUR (Vorjahr 72.453 TEUR). Sie beinhalten insbesondere Leistungen für die Stadt Bochum nach dem Entsorgungs- und Leistungsvertrag (Abfallwirtschaft und Straßenreinigung), die Reparatur und Betankung städtischer Fahrzeuge, die Reinigung der Wochenmärkte in Bochum und den Betrieb der Bedürfnisanstalten. Die an die Stadt Bochum vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen basieren auf den nach LSP-Richtlinien kalkulierten Angeboten zu Selbstkostenfestpreisen. Diese Angebote werden von der Preisprüfungsstelle Arnsberg mit den tatsächlich angefallenen Kosten verglichen und geprüft. Des Weiteren resultiert der Anstieg der Umsatzerlöse aus den Erlösen für die Annahme von Böden für die Oberflächenabdichtung ZDK und dem Anstieg der Erlöse aus der Papierverwertung.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 1.583 TEUR (Vorjahr 1.100 TEUR). Der Anstieg der Erträge gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf den Erlös aus Anlagenabgängen und den höheren Auflösungen von Rückstellungen zurückzuführen. In dem Jahr 2022 wurde eine Rückstellung für drohende Verluste aus dem Anfang 2023 noch ungewissen Tarifabschluss für die Jahre 2023 und 2024 betreffend gebildet.

Im Materialaufwand haben sich nahezu alle wesentlichen Aufwandspositionen erhöht. Insgesamt stieg damit der Posten um 3.699 TEUR auf 24.214 TEUR. Der Anstieg der Materialaufwendungen ist insbesondere durch die hohe Inflationsrate sowie die angestiegenen Aufwendungen im Bereich der Oberflächenabdichtung der ZDK im Rahmen des ersten Bauabschnitts entstanden.

Die Personalaufwendungen inkl. der sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung fielen in Höhe von 39.110 TEUR (Vorjahr 39.486 TEUR) an. Hierin sind per Saldo mit 126 TEUR (Vorjahr 473 TEUR) die Zuführung zu den Rückstellungen für die Regelungen der Altersteilzeit enthalten. Im Rahmen der Tarifverhandlungen für das Jahr 2023 wurde sich auf die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung mit einem Einmalbetrag in Höhe von 1,2 TEUR/Mitarbeitenden im Juni 2023 geeinigt und anschließend auf die monatliche Zahlung der Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 0,22 TEUR/Mitarbeitenden von Juli 2023 bis Februar 2024. Die eigentliche Tariferhöhung erfolgt dann ab März 2024. In den Personalaufwendungen 2023 ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus dem Tarifabschluss zum 01.01.2024 enthalten. In dem Wirtschaftsplan 2024 ist eine Tariferhöhung von 3,8 % eingeplant worden. Auf Basis des im letzten Jahr abgeschlossenen Tarifvertrages und der Entgeltstruktur bei der USB Bochum GmbH ist damit zu rechnen, dass die eingeplante Tarifsteigerung von 3,8 % nicht ausreichend ist.

Die Zuführungen zu den Rückstellungen für die Deponienachsorge betreffen vorrangig die Zentraldeponie Kornharpen (ZDK). Die voraussichtlichen Nachsorgeaufwendungen für die ZDK wurden von einem unabhängigen Ingenieurbüro berechnet und in einem Gutachten zusammengefasst. Dieses Gutachten wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 überarbeitet und den dann aktuellen Planungen und Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg angepasst. Für die Boden- und Bauschuttdeponie Tippelsberg, die bereits rekultiviert ist, fallen nur noch geringe Nachsorgekosten an. Die Zuführungsanteile für beide Deponien laut den jeweiligen Gutachten betragen ohne Auf- und Abzinsungseffekte aus Zinsänderungen 3.006 TEUR und haben sich gegenüber dem Vorjahr (964 TEUR) erhöht. Das Gutachten wird laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 2.508 TEUR (Vorjahr: 3.903 TEUR) und beinhalten im Wesentlichen anwaltliche- und gutachterliche Beratungen, Versicherungsprämien, Fortbildungs- und Reiseaufwand sowie Werbung. Im Vergleich zum Vorjahr reduzieren sich die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1.395 TEUR, da im Vorjahr einmalige Aufwendungen für die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste im Bereich der PPK-Verwertung und den Dualen Systembetreibern enthalten waren.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 6.954 TEUR. Die EBITDA-Marge betrug 9,4 % (Vorjahr 11,9 %).

Die Abschreibungen bewegen sich mit 5.154 TEUR bei einem Anstieg von 227 TEUR (4,6 %) auf einem leicht höheren Niveau des Vorjahres.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Zwölf-Monatszeitraum 1.800 TEUR (Vorjahr 3.705 TEUR) und reduziert sich damit um 51,4 %.

Das Ergebnis vor Einstellung in die Gewinnrücklagen fällt mit 118 TEUR um 285 TEUR (70,71 %) schlechter als geplant aus und im Vergleich zum Vorjahr (256 TEUR) um 138 TEUR niedriger (53,8 %). Die Einstellung in Gewinnrücklagen beträgt 118 TEUR.

Im Geschäftsjahr 2023 investierte die USB Bochum GmbH 6.585 TEUR (Vorjahr 7.413 TEUR) insbesondere für die erforderliche Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten, sowie die Umbauten der Hanielstr. 1, 2 und 9. Laut Investitionsplan für 2023 waren insgesamt 8.180 TEUR durch den Aufsichtsrat genehmigt worden. Aufgrund von Lieferengpässen werden viele Fahrzeuge, die zwar in 2023 bestellt wurden, erst in 2024 ausgeliefert und führen so zu einer Mittelverschiebung in das Jahr 2024.

Stichtagsbedingt fallen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr niedriger aus. Gleichzeitig ist der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit gesunken und beträgt 8.305 TEUR. Die USB Bochum GmbH verfügt derzeit über einen ausreichend hohen Liquiditätsbestand, aus dem alle fälligen Verpflichtungen erfüllt werden können. Stichtagsbedingt gibt es aufgrund der Mittelverschiebungen im Bereich der Investitionen in Folge von Lieferengpässen nur eine leichte Erhöhung des Sachanlagevermögens. Insbesondere aufgrund der mit der Stadt Bochum vereinbarten und beschlossenen Einlage in Höhe von insgesamt 25 Mio. EUR zur Sicherung der Liquidität im Rahmen der Deponienachsorge erhöht sich die Bilanzsumme. Die erste Teilzahlung der Einlage in Höhe von 5 Mio. EUR ist im Dezember 2023 von der Stadt Bochum an die USB Bochum GmbH erfolgt und erhöhte den Liquiditätsbestand. Der noch zu zahlende Einlagenbetrag in Höhe von 20 Mio. EUR wurde im Geschäftsjahr bei der USB Bochum als Forderung gegen verbundene Unternehmen eingebucht.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit dem ersten Bauabschnitt die Oberflächenabdichtung der ZDK begonnen und auch abgeschlossen. Insgesamt sind sieben Bauabschnitte über sieben Jahre geplant. Insbesondere die Oberflächenabdichtung führt zu wesentlichen Mehrausgaben bei der USB Bochum. Die Deponienachsorge ist durch die in der Vergangenheit gebildete Rückstellung gedeckt, jedoch steht die ebenfalls notwendige Liquidität nicht in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Abfallentsorgung wurde aus dem Kernbereich der Stadtverwaltung zum 01.01.1994 als Eigenbetrieb ausgegliedert und zum 01.01.1995 wurde dieser dann in die damalige USB Umweltservice Bochum GmbH umgewandelt. Bereits in der damaligen Übertragungsbilanz und in dem Prüfbericht für das Jahr 1995 wurde festgestellt, dass die Rückstellungsdotierung nicht dem benötigten Rückstellungsbedarf lt. der gutachterlich festgestellten Barwertverpflichtung entsprach und der Deponierückstellung nicht die notwendige Liquidität gegenüber stand. Demnach bestand bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Liquiditätslücke. Damit die USB Bochum ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, hat die Stadt Bochum die Einlagenzahlung von insgesamt 25 Mio. EUR in 2022 beschlossen. Mit der Kapitaleinlage soll die Liquidität der USB Bochum GmbH insbesondere in dem ausgabenintensiveren Zeitraum der Oberflächenabdichtung sichergestellt werden. Die Einlage soll gestückelt an die USB Bochum GmbH gezahlt, kann aber auch bei Bedarf von der USB Bochum GmbH in einer Summe abgerufen werden.

Die Gesellschaft konnte jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Die USB Bochum GmbH verfügt über ein Stammkapital von 1.000 TEUR. Der Anteil des Stammkapitals an der Bilanzsumme beträgt 1,0 %. Nach der Thesaurierung des in 2023 erzielten Jahresüberschusses und der Einlage in die Kapitalrücklagen in Höhe von 25 Mio. EUR beläuft sich die Eigenkapitalquote auf 27,8 % (Vorjahr: 3,1 %). Neben den Veränderungen im Eigenkapital ist ein stichtagsbedingter Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie ein Anstieg der Rückstellungen zu verzeichnen, was ebenfalls zu einem Anstieg der Bilanzsumme führt.

Die Anlagenintensität ist durch die Grundstücke und Betriebsgebäude geprägt und beträgt 28,2 %. Das Anlagevermögen ist durch das Eigenkapital, langfristige Fremdmittel und Rückstellungen hinreichend gedeckt.

Der Geschäftsverlauf war insgesamt, trotz der Einflüsse aus der Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und den da heraus resultierenden Risiken aus den Entwicklungen am Rohstoffmarkt, zufriedenstellend.

2.3 Mitarbeitende

Zum Ende des Jahres 2023 befanden sich 98 Beschäftigte im Rahmen der betrieblich geregelten Altersteilzeit und nutzten so die Möglichkeit eines gleitenden Überganges in den Ruhestand. Aufgrund des auslaufenden Tarifvertrages FlexAZ zum 31.12.2023 wurden keine weiteren ATZ Verträge für das Jahr 2023 abgeschlossen.

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich ohne Geschäftsführung 689 Mitarbeitende inkl. 24 Auszubildende bei der USB Bochum GmbH beschäftigt. Damit waren in 2023 im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich 3 Mitarbeitende mehr bei der USB Bochum GmbH beschäftigt, wobei die durchschnittliche Zahl der Auszubildenden niedriger war. Im Bereich der Ausbildung konnte die Kooperationen mit den Bochumer Schulen weiterhin zukunftsorientiert ausgebaut werden. Ebenso hat die USB Bochum GmbH wiederholt an Berufsinformationsmessen wie der vocatium Messe Ruhrgebiet/Gelsenkirchen teilgenommen. Dabei handelt es sich um berufsorientierende Veranstaltungen für SchülerInnen, bei denen das Unternehmen die Möglichkeit hat, gezielt die angebotenen gewerblich-technischen Berufe vorzustellen und die Geschäftsfelder zu präsentieren.

In 2023 begannen 6 Auszubildende bei der USB Bochum ihr Berufsleben, darunter zwei Kaufleute für Büromanagement, zwei Kfz-Mechatroniker, ein Berufskraftfahrer und eine Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Insgesamt elf Auszubildende beendeten 2023 erfolgreich ihre Ausbildung bei der USB Bochum GmbH. Sieben wurden in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

2.4 Geschlechterquote

Zum 1. Mai 2015 ist das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" (FührposGleichberG) in Kraft getreten. Die USB Bochum GmbH beschäftigt mehr als 500 Mitarbeitende, hat einen Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz und unterliegt damit dem FührposGleichberG. Der Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt und festgestellt, dass die Frauenquote im Aufsichtsrat 11 % und auf der 2. Führungsebene (AbteilungsleiterInnen) 50 % beträgt. Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst" legt eine Quote von mindestens 30 % Frauen in Aufsichtsräten voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen fest. Hiernach richtet sich auch die USB Bochum GmbH. Leider konnte auch auf Basis der Kommunalwahl im Herbst 2020 und der darauffolgenden neuen Konstitution in 2021 keine höhere Frauenquote aufgrund der Zusammensetzung der politischen Gremien herbeigeführt werden. Spätestens mit der nächsten Kommunalwahl in 2025 und der darauf aufbauenden neuen Konstitution des Aufsichtsrates in 2026 sind der Gesellschafter und die Arbeitnehmerseite aufgefordert, die Frauenquote zu verbessern. Die Frauenquote auf der 2. Führungsebene erfüllt bereits die o. g. Mindestanforderung.

2.5 Nachhaltigkeitsberichterstattung

Als kommunales Entsorgungsunternehmen sieht sich die USB Bochum GmbH in einer großen Verantwortung gegenüber den Bürgern, den Unternehmen ihrer Region und der Umwelt. Die USB-Familie hat sich mit dem Claim "Zukunft gemeinsam unternehmen" bereits seit Beginn der 2000er auf Wertschätzung im Miteinander und Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Unternehmensziele geeinigt. Damit sind die Werte verbunden, die den USB Bochum als Gemeinschaft ausmachen. Das Leitbild "Zukunft gemeinsam unternehmen" der USB Bochum ist auf das Wohl der Stadt Bochum und der Region ausgerichtet. Eine nachhaltige Unternehmensführung hat die Balance zwischen wirtschaftlichen Zielen, Umweltschutz und sozialem Miteinander zum Ziel.

Nachhaltigkeit ist in der Unternehmensstrategie und in den Grundwerten fest verankert und in die Tätigkeiten aller Mitarbeitenden integriert.

Bewusst lehnt sich die USB Bochum GmbH an die Zielsetzung und die Absichten für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Stadt Bochum an.

Nähere Informationen zu dem Nachhaltigkeitsbericht der USB Bochum GmbH USB Bochum GmbH, USB Service GmbH, RAU-Recycling am Umweltpark GmbH (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de)

3. Prognosebericht

Die Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg wird im Mai 2024 die der Stadt Bochum in Rechnung gestellten Entgelte für die erbrachten Leistungen in den gebührenrelevanten Bereichen des Jahres 2023 auf Basis der "Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten" (LSP) prüfen.

Die Geschäftsführung rechnet für das Jahr 2024 aufgrund der erteilten Aufträge und des bestehenden Entsorgungs- und Leistungsvertrags mit einem positiven Geschäftsverlauf.

Die Geschäftsleitung geht daher im Wirtschaftsplan der Bochum GmbH für das Jahr 2024 von einem zufriedenstellenden Jahresüberschuss vor Ergebnisverwendung in Höhe von 213 TEUR und Investitionen von 9.701 TEUR aus.

Die für 2024 geplanten Aufwendungen enthalten im Vergleich zu den Planwerten 2023 einen Anstieg im Bereich der Personalaufwendungen aufgrund des Tarifabschlusses, sowie höhere Aufwendungen im Bereich der Oberflächenabdichtung ZDK.

Die Mehraufwendungen im Bereich Personal sind nur teilweise in den Angeboten an die Stadt Bochum enthalten gewesen und wurden daher über Rückstellungen für drohende Verluste abgedeckt. Der Anstieg der Aufwendungen im Rahmen der Nachsorgeverpflichtungen der ZDK ist auf Basis des jetzigen Kenntnisstandes über die ZDK-Rückstellung gedeckt.

Die Entwicklung des Materialaufwands ist auch weiterhin stark abhängig von den Marktgegebenheiten, der Entwicklung der Inflationsrate und auch den entsprechenden Ausschreibungsergebnissen für die Bauabschnitte im Rahmen der Oberflächenabdichtung ZDK, sodass der Materialaufwand spürbar über dem Niveau des Jahres 2023 liegen wird.

Insbesondere sind Investitionen für notwendige Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und Geräten für die Abfallsammlung und Straßenreinigung geplant sowie für den Aus- und Umbau der neuen Gebäude auf den in 2022 erworbenen Grundstücken Hanielstraße 2 und Hanielstraße 9. Des Weiteren enthält der genehmigte Investitionsplan 1.125 TEUR für die Genehmigungs- und Planungskosten für den Umbau des Wertstoffhofes Havkenscheid (ZDK). Darüber hinaus enthält der aktuelle Plan zusätzliche Investitionen insbesondere in Unterflurbehälter, die zentral von der USB Bochum GmbH angeschafft und für die Fraktionen der Wertstoffe und an die RAU-Recycling am Umweltpark GmbH vermietet werden. Für die Fraktion Glas werden die gesamten Einbau- inkl. Behälterkosten der Stadt Bochum in Rechnung gestellt.

Der Finanzplan sieht die Finanzierung der Investitionen und die Bedienung des Kapitaldienstes durch den Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus dem vorhandenen Finanzmittelbestand vor.

4. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Durch die Anwendung des Risikomanagements werden bei der USB Bochum zeitnah Risiken erkannt, gewichtet und Gegenmaßnahmen festgelegt. In 2018 wurde aufbauend auf der bereits für das Risikomanagement bestehenden Verfahrensanweisung ein Risikomanagement-Handbuch erstellt, welches als Ergänzung zu der Verfahrensanweisung dienen soll. In dem Risikomanagement-Handbuch werden die grundsätzlichen Anforderungen eines Risikosystems beschrieben, was dazu dient, die Risiken im Unternehmen zu identifizieren, zu bewerten und zu überwachen. Darauf aufbauend wurde ein Risikoregister aufgebaut, welches fortlaufend um die sich verändernden Gegebenheiten aktualisiert und ergänzt wird.

Welche Risiken sich durch den Krieg in der Ukraine für die deutsche Wirtschaft, die Abfallwirtschaft und dementsprechend auch für die USB Bochum in dem laufenden Jahr und darüber hinaus ergeben, ist derzeit noch nicht gänzlich vorhersehbar. Die Energie-, Diesel- und Verbraucherpreise sind bereits vor dem Krieg in der Ukraine im vierten Quartal 2021 auf ein historisch hohes Niveau und im Jahr 2022 weiter angestiegen. Im Jahr 2023 stagnierte diese Entwicklung weitestgehend. Jedoch ist festzuhalten, dass aufgrund der gesamtwirtschaftlichen und politischen Lage ein Großteil der Märkte als sehr volatil einzustufen sind. Falls die für 2024 eingeplanten Preissteigerungen nicht ausreichend sind, besteht seitens der USB Bochum nicht die Möglichkeit im Rahmen einer Nachberechnung Mehrkosten an die Stadt Bochum weiterzugeben.

Die kurzfristige Liquiditätslage der USB Bochum GmbH ist gut. Mit der Aufnahme der Nachsorgemaßnahmen an der ZDK ist bei der USB Bochum GmbH jedoch mittelfristig ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf erkennbar geworden. Dazu wurden Gespräche mit der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH geführt, um die zu ergreifenden Maßnahmen für zusätzliche Liquidität abzustimmen. Hierzu wurde in 2022 abgestimmt und im Rat der Stadt Bochum beschlossen, dass die USB Bochum von der Stadt Bochum eine Einlage in Höhe von 25 Mio. EUR erhält. Ob der mittelfristige Liquiditätsbedarf damit abgedeckt werden kann, ist noch nicht abschließend zu beantworten.

Der Großteil der Forderungen besteht gegenüber der Stadt Bochum und verbundenen Unternehmen; ein Forderungsausfallrisiko ist von daher nicht erkennbar. Darüber hinaus wird dem potenziellen Risiko von Forderungsausfällen durch innerbetriebliche Regelungen und Organisationsanweisungen entgegengewirkt. Beim Finanzmanagement verfolgt die Gesellschaft eine sehr konservative Risikopolitik. Vorhandene Geldüberschüsse werden vorrangig in kurzfristige, risikofreie Festgeldkonten angelegt. Darüber hinaus besteht nach einer Organisationsanweisung die Möglichkeit, Finanzanlagen mit einem Aktienanteil von max. 20 % zu zeichnen. Davon hat die USB Bochum Gebrauch gemacht, um die Auswirkungen der Niedrigzinsphase abzumildern. Eine Verlustschwelle bei dieser Anlageform ist mit 10 % vorgegeben. Durch monatliche Liquiditätsübersichten werden mögliche Risiken überwacht.

Die Rückstellungen für die Nachsorgeverpflichtungen bei den Deponien decken alle derzeit erkennbaren Risiken ab. Vor dem Hintergrund der preislichen Entwicklungen, die sich bereits im Jahr 2022 ergeben haben, ist die Preissteigerungsrate angepasst worden. Für die Boden- und Bauschuttdeponie Tippelsberg, die bereits rekultiviert ist und der Öffentlichkeit im Jahr 2007 übergeben wurde, fallen nur noch geringe Nachsorgeaufwendungen im Rahmen von Überwachungsarbeiten des Grundwassers sowie für Arbeiten am Regenrückhaltebecken an. Die ZDK befindet sich nach dem Ende der Ablagerungsphase derzeit in der Phase der Stilllegung, um Setzungen des Deponiekörpers abzuwarten sowie die Bildung und wirtschaftliche Erfassung des Deponiegases zu nutzen. Seit dem Jahr 2023 ist mit der originären Oberflächenabdichtung begonnen worden. Die erforderlichen Rückstellungen sind zu bilanzieren und werden auch in den Folgejahren aufgrund der Aufzinsung und ggf. der Preisentwicklung sowie bei erforderlichen Plananpassungen die Ergebnisse der USB Bochum GmbH belasten.

Chancen haben sich bereits in 2023 und können sich zukünftig weiterhin für die USB Bochum daraus ergeben, dass sich die Preise der für die Abdeckung der ZDK benötigten Böden am Markt besser entwickeln, als in dem Rückstellungsgutachten veranschlagt und sich für die Gesellschaft dementsprechend höhere Kostenminderungen aus der Annahme dieser Böden ergeben.

Unabhängig von der Problematik eines Dieselfahrverbotes setzt die USB Bochum bereits seit einigen Jahren auf alternative Antriebssysteme im PKW-Bereich und baut diese kontinuierlich weiter aus. Sie wird sich aber auch darüber hinaus auf die jüngsten Entwicklungen in den rechtlichen Vorgaben einstellen müssen und - im Rahmen technischer Möglichkeiten und wirtschaftlicher Zumutbarkeiten - u. a. auch alternative Antriebsformen im gesamten Bereich der vorgehaltenen PKW (Firmen-/Poolfahrzeuge) und Nutzfahrzeuge/LKW prüfen sowie ggf. testen und ausbauen. Am 15. Juni 2021 ist das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vom 9. Juni 2021 zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicle Directive) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für die Beschaffung von emissionsarmen und -freien PKW sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen vorgegeben. Die USB Bochum hat den derzeitigen Fahrzeugbestand und die Planung des zukünftigen Fahrzeugbedarfs mit Hinblick auf evtl. Dieselfahrverbote für die Stadt Bochum bewertet sowie mit Hinblick auf die Clean Vehicle Directive. Eine realistische Gefahr, dass die USB Bochum aufgrund eines möglichen Dieselfahrverbotes kurz- oder mittelfristig den Unternehmenszweck nicht mehr erfüllen könnte, wird insbesondere aufgrund diverser Unwägbarkeiten hinsichtlich der Umsetzung derartiger staatlicher Maßnahmen und des Grundsatzes der Wahrung der Verhältnismäßigkeit derzeit nicht erkannt.

Der Risikomanagementvertreter hat die aktuellen Risiken in 2023 bei der Geschäftsführung und den Führungskräften abgefragt und mit ihnen kommuniziert. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, sind nicht zu erkennen.

Chancen, die sich grundsätzlich durch eine Ausweitung des Tätigkeitsgebietes ergeben könnten, sind durch die räumliche Eingrenzung des Einzugsbereichs aus dem Gesellschaftsvertrag nicht gegeben. Umgekehrt bietet die Vertragsbeziehung zur Stadt Bochum die Grundlage, um den öffentlichen Zweck der Entsorgung ökonomisch wie ökologisch optimiert und nachhaltig zu erfüllen.

 

Bochum, den 28. März 2024

USB Bochum GmbH

gez. Dr. Thorsten Zisowski

gez. Christian Kley

Bilanz zum 31.Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten 298.887,05 334.771,95
II. Sachanlagen
1. Grundstücke,grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 15.510.193,75 16.054.475,28
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.388.573,91 1.537.613,71
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.102.397,10 7.725.157,67
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.215.850,59 704.289,06
27.217.015,35 26.021.535,72
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 800.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 189.434,74 227.821,03
189.434,74 1.027.821,03
27.705.337,14 27.384.128,70
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 868.083,65 901.031,13
2. Unfertige Leistungen 217.069,24 78.731,94
1.085.152,89 979.763,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.764.666,40 5.767.197,24
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20.760.478,43 367.150,41
3. Sonstige Vermögensgegenstände 809.473,82 753.640,79
26.334.618,65 6.887.988,44
III. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 3.350.576,62 2.570.818,58
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 39.616.420,25 31.883.740,82
70.386.768,41 42.322.310,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 70.097,38 68.258,00
98.162.202,93 69.774.697,61

Passivseite

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 25.006.302,72 6.302,72
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 1.243.007,00 1.125.149,48
IV. Jahresüberschuss 0,00 0,00
27.249.309,72 2.131.452,20
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.293.974,00 2.424.555,00
2. Sonstige Rückstellungen 63.777.354,70 58.646.978,37
66.071.328,70 61.071.533,37
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.182,53 1.321,36
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.287.448,49 1.761.395,01
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.699.799,06 3.611.554,49
4. Sonstige Verbindlichkeiten 851.467,77 1.196.774,52
davon 7aus Steuern EUR 634.782,50 (Vorjahr EUR 1.078.576,49 ) 4.840.897,85 6.571.045,38
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 666,66 666,66
98.162.202,93 69.774.697,61

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 74.062.785,53 72.452.855,25
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 138.337,30 49.558,94
3. Aktivierte Eigenleistungen 2.346,00 7.611,59
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.582.871,88 1.100.139,39
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffe und für bezogene Waren -6.710.971,24 -6.755.396,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.503.177,09 -13.760.148,24
-24.214.148,33 -20.515.544,24
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -31.162.268,48 -31.136.596,34
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -7.947.875,85 -8.349.284,00
davon für Altersversorgung EUR 1.742.534,09 ( Vorjahr EUR 2.077.112,31) -39.110.144,33 -39.485.880,34
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -5.154.120,56 -4.927.186,63
8. Zuführungen Deponienachsorge -3.005.963,20 -963.839,00
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.507.888,23 -3.902.779,56
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 15.112,22 4.601,89
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 15.112,22 ( Vorjahr EUR 4.400,92 )
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 397.401,30 170.570,41
12. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -9.717,26 -115.181,61
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -799.461,50 -446.793,80
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.088.000,00 -2.933.700,00
15. Ergebnis nach Steuern 309.410,82 494.432,29
16. Sonstige Steuern -191.553,30 -238.442,25
17. Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung 117.857,52 255.990,04
18. Einstellung in Gewinnrücklagen -117.857,52 -255.990,04
19. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Feststellungsbeschluss für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023:

Die Gesellschafterversammlung der USB Bochum GmbH fasste am 22. November 2024 folgenden Beschluss:

1.

Der Jahresabschluss der USB Bochum GmbH für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von 117.857,52 EUR und einer Bilanzsumme von 98.162.202,93 EUR wird - vorbehaltlich der Zustimmung des Rats der Stadt Bochum - festgestellt.

2.

Der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung wird zugestimmt. Aus dem Jahresüberschuss werden 117.857,52 EUR in Gewinnrücklagen der USB Bochum GmbH eingestellt; eine Ergebnisabführung an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH entfällt.

3.

Den Geschäftsführern Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeines

Die USB Bochum GmbH mit Sitz in Bochum ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bochum unter der Nummer HRB 14080 eingetragen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den Posten "Zuführung Deponienachsorge" erweitert. Von der Möglichkeit, Angaben im Anhang statt in der Bilanz zu zeigen, wurde weitgehend Gebrauch gemacht.

II. Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Sie wurden planmäßig linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf der Grundlage der amtlichen Abschreibungstabellen abgeschrieben. Soweit erforderlich, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die innerhalb der Finanzanlagen ausgewiesenen Ausleihungen wurden zu Nennwerten bilanziert.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Marktpreis bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert ausgewiesen.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bei den Forderungen wurden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Zum Bilanzstichtag erfolgten Abschreibungen auf den niedrigeren Kurswert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel dieses Anhangs ersichtlich.

Die Liefer- und Leistungsforderungen haben bis auf einen Betrag von 1.602,4 TEUR (Vorjahr 2.403,6 TEUR) gänzlich eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von insgesamt 20.761 TEUR betreffen mit 20.157,2 TEUR (Vorjahr 126,5 TEUR) Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Diese Forderung ergibt sich aufgrund der mit der Stadt Bochum vereinbarten und beschlossenen Einlage in Höhe von insgesamt 25 Mio. EUR zur Sicherung der Liquidität im Rahmen der Deponienachsorge. Die erste Teilzahlung der Einlage in Höhe von 5 Mio. EUR ist im Dezember 2023 erfolgt und erhöhte den Liquiditätsbestand. Der noch zu zahlende Einlagenbetrag in Höhe von 20 Mio. EUR wurde im Geschäftsjahr bei der USB Bochum aufgrund der Fälligkeit als kurzfristige Forderung gegen verbundene Unternehmen eingebucht.

Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe 63.777,4 TEUR beinhalten insbesondere mit 47.886,6 TEUR die Deponienachsorge-, mit 5.021,8 TEUR Altersteilzeitverpflichtungen und mit 3.048 TEUR weitere Verpflichtungen aus dem Personalbereich.

Die Pensionsrückstellungen sind nach der versicherungsmathematischen Methode PUC auf Basis der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck errechnet worden. Dabei liegen der Bewertung ein Zinssatz 1,82 % bei einer nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angenommenen Laufzeit von 15 Jahren und ein Rententrend von 2 % zu Grunde. Die Beihilfeverpflichtungen sind analog der Regelung in § 37 Abs. 1 KomHVO bewertet worden und mit 161 TEUR bilanziert. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beläuft sich auf 24,3 TEUR.

Den Altersteilzeitverpflichtungen von 14.483,2 TEUR sind mit dem anschaffungskostengleichen Zeitwert des Deckungsvermögens von 9.461,4 TEUR gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet worden. Die Altersteilzeitverpflichtungen sind nach der versicherungsmathematischen Methode auf Basis der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach handelsrechtlichen Grundsätzen errechnet worden. Der Bewertung der Rückstellung liegen ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter fristadäquater Marktzinsfuß von 1,25 % für die durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen von sieben Jahren und ein Gehaltstrend von 3,0 % zugrunde. Aufgrund der Zinsveränderung entstand im Geschäftsjahr 2023 ein Zinsertag i. Z. m. den Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 1,3 TEUR, der gemeinsam mit Zinsen in Höhe von 151,9 TEUR aus dem Deckungsvermögen der Altersteilzeit im Zinsertrag ausgewiesen wird.

Zur Wertermittlung der Deponienachsorgeverpflichtung ZDK liegt zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ein Gutachten vor. Dieses Gutachten wurde mit Wirkung zum 31. Dezem-ber 2020 überarbeitet und den dann aktuellen Planungen und Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg angepasst. Das Gutachten wurde den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Die Verbindlichkeiten haben zum 31. Dezember 2023 folgende Restlaufzeiten (die Verbindlichkeiten zum 31.12.2022 sind in Klammern unter den Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 dargestellt):

Verbindlichkeiten Insgesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr > 1 Jahr > 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2,2 2,2 - -
(1,3) (1,3) (-) (-)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.287,4 2.287,4 - -
(1.761,4) (1.761,4) (-) (-)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.699,8 1.699,8 - -
(3.611,6) (3.611,6) (-) (-)
Sonstige Verbindlichkeiten 851,5 851,5 - -
(1.196,7) (1.196,7) (-) (-)
4.840,9 4.840,9 - -
(6.571,0) (6.571,0) (-) (-)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 1.088,0 TEUR (Vorjahr 2.970,0 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 611,8 TEUR (Vorjahr 641,6 TEUR) Lieferungen und Leistungen.

Bei den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Langzeitarbeitskonten von 564 TEUR ausgewiesen, die mit dem anschaffungskostengleichen Deckungsvermögen von 431 TEUR verrechnet worden sind. In den Zinserträgen sind Zinsen von 0,2 TEUR aus diesem Deckungsvermögen vereinnahmt worden.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden im Berichtsjahr nicht.

3. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Umsatzerlöse die überwiegend im Stadtgebiet Bochum erzielt wurden, gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt:

2023 2022 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
Abfallwirtschaft 45.039,8 42.188,1 2.851,7
Stadtreinigung 22.195,6 22.192,9 2,7
Sonstige 6.827,4 8.071,9 -1.244,5
Gesamt 74.062,8 72.452,9 1.609,9

Gemäß Sondervereinbarung hat die USB Bochum GmbH von der Stadt Bochum im Geschäftsjahr 2023 eine Zahlung von 801,2 TEUR erhalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 925,9 TEUR.

Die Zinsaufwendungen belaufen sich auf 799,5 TEUR (Vorjahr 446,8 TEUR). Davon betreffen 798,5 TEUR die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen (Vorjahr 513,9 TEUR). Im Vorjahr war die Aufzinsung der Altersteilzeitverpflichtung von 71,5 TEUR mit Zinserträgen aus dem dazugehörigen Deckungsvermögen von 196,5 TEUR verrechnet worden; im Geschäftsjahr 2023 ergab sich in Zusammenhang mit der Altersteilzeitverpflichtung infolge der Zinsentwicklung ein Zinsertrag von 1,3 TEUR.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf 1.088,0 TEUR (Vorjahr 2.933,7 TEUR), davon 565,0 TEUR für die Gewerbesteuer- und 523,0 TEUR für die Körperschaftsteuerumlagen.

III. Ergänzende Angaben

1. Zusammensetzung der Organe und Organbezüge

Die Geschäftsführung bestand im Jahr 2023 aus den Personen:

Dr. Thorsten Zisowski (Diplom-Kaufmann, Diplom-Ingenieur), kaufmännischer Geschäftsführer

Christian Kley (Verkehrsbetriebswirt), technischer Geschäftsführer.

Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen für das Geschäftsjahr 2023:

feste Bezüge Vergütung bezügeSach
TEUR TEUR TEUR
Dr.Thorsten Zisowski 166,2 13,8 5,5
Christian Kley 166,2 13,8 12,8
332,4 27,6 18,3

Für beide Geschäftsführer besteht eine betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse. Hierfür wurden im Jahr 2023 Zahlungen von 53,1 TEUR für Herrn Dr. Zisowski und 48,1 TEUR für Herrn Kley geleistet.

Für einen ehemaligen Geschäftsführer sowie die Hinterbliebene eines ehemaligen Geschäftsführers bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen von 560,9 TEUR bzw. 538,9 TEUR.

Zahlungen aus diesen Altersversorgungsverpflichtungen sind im Jahr 2023 von 96,2 TEUR (Vorjahr 95,1 TEUR) geleistet worden.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben für 2023 folgende Vergütungen erhalten:

Aufwandsentschädigung Sitzungsgeld Gesamt
EUR EUR EUR
Martina Schmück-Glock Aufsichtsratsvorsitzende, Diplom-Sozialwissenschafterin 3.760,83 1.462,00 5.222,83
Mitglied des Rates der Stadt Bochum
Helge Beudel Kfz-Elektriker USB Bochum GmbH 1.880,42 754,00 2.634,42
Jörg Czwikla selbständiger Rechtsanwalt 1.880,42 754,00 2.634,42
Mitglied des Rates der Stadt Bochum
Dr. Markus Bradtke Stadtbaurat der Stadt Bochum 1.880,42 754,00 2.634,42
Andreas Hemke Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 2.820,63 1.462,00 4.282,63
Freigest. Betriebsratsvorsitzender USB Bochum GmbH
Dirk Mäder Technischer Sachbearbeiter 1.880,42 754,00 2.634,42
USB Bochum GmbH
Daniel Obitz Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Ruhr-Universität Bochum 1.880,42 754,00 2.634,42
Mitglied des Rates der Stadt Bochum
Sebastian Pewny Geowissenschaftler 2.820,62 1.262,00 4.082,62
Referent des Vizepräsidenten für Forschung, Transfer und Entwicklung der Technischen Hochschule Georg Agricola
Mitglied des Rates der Stadt Bochum
Dr. Peter Reinirkens Geowissenschaftler, ISB - Dr.Reinirkens, Bochum 1.880,42 754,00 2.634,42
Mitglied des Rates der Stadt Bochum
Gesamt 20.684,60 8.710,00 29.394,60

2. Angaben zum Konzernabschluss

Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) mit Sitz in Bochum hält 95 % der Anteile der Gesellschafterin Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Die HVV hat einen Teilkonzernabschluss aufgestellt, in den die USB Bochum GmbH einbezogen wird.

Gleichzeitig hat die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Bochum, als Mutterunternehmen der HVV einen befreienden Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufgestellt.

Beide Konzernabschlüsse werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht.

3. Mitarbeitende

Im Geschäftsjahr 2023 waren, ohne Geschäftsführung und Auszubildende, durchschnittlich 665 Mitarbeitende (Vorjahr 658) im Betrieb beschäftigt, davon 514 gewerblich (Vorjahr 518) und 151 administrativ (Vorjahr 140).

4. Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer berechnete Prüfungshonorar beläuft sich auf 54,7 TEUR, davon 8,0 TEUR für das Vorjahr. Für andere Bestätigungsleistungen sind 25,5 TEUR berechnet worden, welche ausschließlich die Vorjahre betreffen. Die Bestätigungsleistungen für Vorjahre betreffen überwiegend die Jahresabschlüsse nach NKF für die Jahre 2019 bis 2022, die im Geschäftsjahr 2023 von der Stadt Bochum im Rahmen des Konzernabschlusses eingefordert wurden. Das Honorar für Steuerberatungsleistungen liegt bei 8,5 TEUR, darin inbegriffen 0,7 TEUR für Leistungen aus dem Vorjahr.

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet-, Pacht-, und Leasingverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 856 TEUR mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Darin enthalten sind Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 220 TEUR.

Im Falle eines Austritts der USB Bochum GmbH aus der VBL-Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe, besteht gegenüber den aktiven und ehemaligen Mitarbeitern eine Gegenwertverpflichtung von ca. 70.401 TEUR.

Für das Geschäftsjahr 2023 bestehen Zahlungsverpflichtungen für Investitionen in Höhe von 8.603,1 TEUR.

6. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne von § 285 Nr. 33 HGB eingetreten. Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs wird auf die Ausführungen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung in Abschnitt 4 des Lageberichts verwiesen.

7. Gewinnverwendung und Einstellung in die Gewinnrücklage

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 ist mit Zustimmung der Gesellschafterin in Höhe von 117,9 TEUR in die Gewinnrücklagen eingestellt worden. Es erfolgt für das Geschäftsjahr 2023 keine Gewinnabführung an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH.

 

Bochum, den 28. März 2024

USB Bochum GmbH

gez. Dr. Thorsten Zisowski

gez. Christian Kley

Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Investitionsförderung Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.562.902,47 46.555,20 0,00 0,00 0,00 1.609.457,67
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 27.342.761,45 742.877,04 0,00 16.018,30 0,00 28.101.656,79
2. Technische Anlagen und
Maschinen 3.495.355,75 44.593,37 0,00 9.571,94 0,00 3.549.521,06
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 37.868.676,81 4.616.694,54 -1.185.760,69 455.820,00 -2.138,40 41.753.292,26
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 704.289,06 1.134.478,13 -141.506,36 -481.410,24 0,00 1.215.850,59
69.411.083,07 6.538.643,08 -1.327.267,05 0,00 -2.138,40 74.620.320,70
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 800.000,00 0,00 -800.000,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 227.821,03 0,00 -38.386,29 0,00 0,00 189.434,74
1.027.821,03 0,00 -838.386,29 0,00 0,00 189.434,74
72.001.806,57 6.585.198,28 -2.165.653,34 0,00 -2.138,40 76.419.213,11
Bezeichnung Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchung Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.228.130,52 82.440,10 0,00 0,00 1.310.570,62
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 11.288.286,17 1.303.176,87 0,00 0,00 12.591.463,04
2. Technische Anlagen und
Maschinen 1.957.742,04 203.205,11 0,00 0,00 2.160.947,15
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 30.143.519,14 3.565.298,48 -1.057.922,46 0,00 32.650.895,16
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
43.389.547,35 5.071.680,46 -1.057.922,46 0,00 47.403.305,35
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
44.617.677,87 5.154.120,56 -1.057.922,46 0,00 48.713.875,97
Bezeichnung Buchwerte
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 298.887,05 334.771,95
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 15.510.193,75 16.054.475,28
2. Technische Anlagen und
Maschinen 1.388.573,91 1.537.613,71
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 9.102.397,10 7.725.157,67
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 1.215.850,59 704.289,06
27.217.015,35 26.021.535,72
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 800.000,00
2. Sonstige Ausleihungen 189.434,74 227.821,03
189.434,74 1.027.821,03
27.705.337,14 27.384.128,70

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die USB Bochum GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der USB Bochum GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der USB Bochum GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dortmund, 26. April 2024

Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Ruhmann, Wirtschaftsprüfer

Kroniger, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 in vier Sitzungen neben den satzungsmäßigen Angelegenheiten wie dem Jahresabschluss 2022 und dem Wirtschaftsplan 2024 mit folgenden wesentlichen Themen befasst:

Der Aufsichtsrat stimmte Kaufverhandlungen für ein Grundstück an der Markstraße zu, das an ein bereits von der Stadt Bochum gepachtetes Grundstück angrenzt. Durch die Synergieeffekte ist das Grundstück für die USB Bochum GmbH von besonderem Interesse. Im Laufe des Jahres wurde ersichtlich, dass ein Teilstück des gepachteten Geländes einer neuen Nutzung im Rahmen der Wärmewende Bochum zugeführt werden soll. Die Kaufverhandlungen konnten bis Jahresende nicht zum Abschluss gebracht werden.

Die Nutzung von gelben Wertstoffsäcken durch die Bochumer BürgerInnen widerspricht dem bundesweiten Plastiktütenverbot und ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Daher hat sich die USB Bochum GmbH in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und der Stadt Bochum entschlossen, im Stadtgebiet Wattenscheid, dem sog. sNVP-Gebiet, die Wertstofftonne flächendeckend einzuführen. Die Umsetzung wurde zum Jahreswechsel 2023/2024 vollzogen. Bei einem positiven Ergebnis wird die Stadt Bochum mit den dualen Systembetreibern die flächendeckende Sammlung in der Wertstofftonne für das gesamte Stadtgebiet verhandeln.

In einer Strategiediskussion hat die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat die Zukunftsprojekte vorgestellt. Technologische Innovationen, alternative Antriebssysteme, Digitalisierungsmöglichkeiten, Nachhaltigkeitsprojekte, Veränderungen im Konsumverhalten, Abfall- und Wertstoffsammelsysteme und auch die demographische Entwicklung wurden diskutiert sowie Projekte abgeleitet.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst lief Ende 2022 aus, so dass die Geschäftsführung die Betriebsvereinbarung "Altersteilzeit" zum Jahresende kündigen musste. Da der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) zwischen den Tarifparteien nicht vereinbart wurde, konnte die Betriebsvereinbarung nicht erneut abgeschlossen werden. Über die Auswirkungen und Überlegungen wurde der Aufsichtsrat informiert. Darüber hinaus wurden die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst auf die Lage der USB Bochum GmbH dem Aufsichtsrat umfassend dargelegt.

Nach 2019 konnte erstmals wieder eine konzertierte Frühjahrs-Stadtputzaktion unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters Thomas Eiskirch durchgeführt werden. Insgesamt haben 10.145 BochumerInnen am 25. März 2023 rund 30 Tonnen Abfälle gesammelt. Der Aufsichtsrat zeigte sich angesichts der hohen Beteiligung erfreut.

Über den Verlauf des Verfahrens zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem LKW-Kartellverfahren, das seit 2017 anhängig ist, konnte die Geschäftsführung auch in diesem Jahr dem Aufsichtsrat keinen neuen Sachstand mitteilen. Das Verfahren konnte in 2023 nicht abgeschlossen werden. Für Frühjahr 2024 ist jedoch die Aufnahme der Verhandlungen terminiert.

In 2023 wurde die Oberflächenabdichtung der Zentraldeponie Kornharpen in Bauabschnitt I begonnen. Über die Baumaßnahmen und die finanziellen Auswirkungen auf die USB Bochum GmbH wurde der Aufsichtsrat umfangreich informiert. Im Zuge der Oberflächenabdichtung wurden dem Aufsichtsrat erste Überlegungen zu den Möglichkeiten der Energiegewinnung auf der Zentraldeponie Kornharpen vorgestellt und erläutert. Neben der Erzeugung von Strom und Wärme aus Deponiegas in einem Blockheizkraftwerk der Stadtwerke, produziert das 2010 in Betrieb genommene Solarkraftwerk Strom für rd. 250 Haushalte.

Fristgerecht wurde der Vertrag mit dem technischen Geschäftsführer, Christian Kley, um fünf Jahre bis November 2029 verlängert.

Der Chancen-und-Risiken-Bericht sowie die eingeführte Software zum Controlling von Chancen und Risiken wurde dem Aufsichtsrat vorgestellt und Handlungsoptionen aufgezeigt. Den Bewertungen mittels der neuen Software liegen statistische und stochastische Berechnungen zugrunde.

Gemeinsam mit der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH eine Erklärung gegenüber der Stadt Bochum abgeben, dass im Geschäftsjahr 2022 die Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung eingehalten wurden.

Der Aufsichtsrat hat über den Jahresabschluss 2022 und die Gewinnverwendung diskutiert. Aufgrund der finanziellen Auswirkungen durch die Oberflächenabdichtung der Zentraldeponie Kornharpen konnte erneut in Abstimmung mit dem Gesellschafter Stadt Bochum, eine Gewinnrücklage im Ergebnis 2022 der USB Bochum GmbH realisiert werden.

Die Geschäftsführung wurde vom Aufsichtsrat autorisiert, ein digitales Zugangssystem an der Grünschnittsammelstelle Bergener Straße zu testen. Das Kundenportal der USB Bochum GmbH wird dazu erweitert. Im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen an der Grünschnittsammelstelle soll testweise ein einfaches System installiert werden. Bei einer erfolgreichen Umsetzung soll überlegt werden, das System auszuweiten und ggf. kleinere Wertstoffhöfe autonom auszubauen.

Dem Stand der Technik folgend, hat die Geschäftsführung den Aufsichtsrat informiert, dass ab 2024 ein etabliertes Gremieninformationssystem für das Sitzungsmanagement eingeführt wird.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierten und erfolgreichen Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Bochum, im Februar 2024

Martina Schmück-Glock

Vorsitzende des Aufsichtsrates

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