Gastro GmbH
30mKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bruno Carle | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BC GmbH (vormals: Bruno Carle GmbH)HeilbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2011A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der BC GmbH (vormals: Bruno Carle GmbH Bauunternehmung) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) nicht angepasst. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, sind im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben gem. § 264 Abs. 2 S. 2 Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich. B. Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2) Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und 275 Abs. 2. Die Gliederung der Bilanz wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1) 1. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 2. Bewertungsvorschriften Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf den Börsen- oder Marktpreis bzw. auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Neben der pauschalen Wertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko waren keine weiteren Wertberichtigungen erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung in ausreichender und angemessener Höhe angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264c Abs. 1 HGB In dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 143.965,78 und in dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 0,00 enthalten. E. Sonstige Angaben 1. Organe (§ 285 Nr. 10) Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011:
2. Haftungsverhältnisse gem. § 251 Am Abschlussstichtag bestanden folgende, nicht in der Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse: Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsbürgschaften in Höhe von Euro 22.487,32. F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Heilbronn, den 10. August 2012 Markus Carle, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2012 festgestellt. |
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