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Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andre Dr. Geilenkothen seit 15.9.2022 | Vorstandsmitglied |
Ralf Dr. Laumann seit 23.8.2017 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mercer Pensionsfonds AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT Die Mercer Pensionsfonds AG ist Teil des MMC-Konzerns, der unter der obersten Konzerngesellschaft Marsh & McLennan Companies, Inc. (Börsenkürzel: MMC) zusammengefasst ist. Sämtliche Aktien der Mercer Pensionsfonds AG werden durch die Mercer Deutschland GmbH gehalten, die ebenfalls zum MMC-Konzern gehört. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Gesellschaft am 16. Oktober 2017 die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb für die Sparte "Pensionsfondsgeschäfte" nach §§ 8 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) erteilt. Mit der Mercer Pensionsfonds AG bietet die Mercer Deutschland GmbH ihren Kunden ein Ausfinanzierungsvehikel im nicht-versicherungsförmigen, fünften Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung an. Im Rahmen des durch die BaFin genehmigten Pensionsplans A ist es der Mercer Pensionsfonds AG möglich, bisher als unmittelbare Versorgungszusagen oder Unterstützungskassenzusagen bestehende Versorgungsverpflichtungen gemäß § 236 Abs. 2 VAG als Pensionsfondszusagen durchzuführen und den Kunden eine umfassende Pensionsfondsumsetzung mit Kapitalanlagelösungen, Anwärter- und Rentnerverwaltung einschließlich deren Abrechnung anzubieten. Alle Aufgaben der mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft verbundenen Funktionen sind im Rahmen eines Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsvertrages auf die Mercer Deutschland GmbH und andere Unternehmen übertragen. Darüber hinaus stellt die Mercer Deutschland GmbH sämtliche Organmitglieder. Entsprechend beschäftigt die Mercer Pensionsfonds AG keine eigenen Mitarbeiter. Alle Geldbeträge, die im Lagebericht in Tausend Euro ausgewiesen sind, sind unter Berücksichtigung der kaufmännischen Rundung angegeben. WIRTSCHAFTSBERICHT ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN Im Jahr 2023 haben die Volkswirtschaften der Welt insgesamt eine hohe Widerstandsfähigkeit bewiesen. Trotz zahlreicher Wachstumshemmnisse, wie beispielsweise das erhöhte Zinsniveau, die zunächst hartnäckige Inflation, strengere Kreditvergabestandards und einer Verlangsamung des Wachstums insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, wuchs die Weltwirtschaft weiterhin moderat. Der Konsum wurde dabei durch einen Anstieg der Einkommen und auch die Nutzung von Rücklagen gestützt. Auch der zu beobachtende Rückgang der Inflation hat sich positiv auf den Konsum ausgewirkt. In einigen Regionen war ein relevanter Anstieg der Investitionen im Privatsektor zu beobachten, der teils durch fiskalische Stimulierungsmaßnahmen gefördert wurde. Das globale Wachstum war keineswegs einheitlich. Während die USA ein hohes Wachstum aufwiesen, enttäuschte die chinesische Wirtschaft. Im Ergebnis zeigten sich Aktienmärkte 2023 robust, aber noch immer volatil. So wiesen insbesondere die entwickelten Märkte, getrieben durch die starken Technologiekonzerne in den USA, im ersten Halbjahr 2023 eine erfreuliche Performance auf. Im zweiten Halbjahr dämpfte die Rhetorik der amerikanischen Zentralbank die Kursentwicklung an den Aktienmärkten, bevor im letzten Quartal eine Jahresendrallye einsetzte. Im Gesamtjahr 2023 stieg der MSCI World TR Index um 20,2 Prozent, der MSCI Emerging Markets TR Index legte 6,5 Prozent zu und der MSCI Europe TR Index gewann 16,6 Prozent (jeweils in EUR) hinzu. Trotz weiterer Leitzinsanhebungen der Zentralbanken in der ersten Hälfte des Jahres 2023, ist das nominale Zinsniveau über das Jahr 2023 hinweg leicht zurückgegangen. Dies war getrieben von der Markterwartung, dass die Zentralbanken die Leitzinsen ab dem Jahr 2024 wieder senken. Somit konnten globale Anleihemärkte um 4,7 Prozent hinzugewinnen (gemessen am Bloomberg Barclays Global Aggregate TR Index in EUR Hedged). Da die Inflationsraten in 2023 signifikant zurückgegangen sind, kam es zu einem Anstieg der realen Renditen. Dem weitestgehend positiven Ausblick für den Kapitalmarkt stehen trübere Aussichten bzgl. der Realwirtschaft gegenüber. Laut einer Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands im Jahr 2024 um etwa ein halbes Prozent schrumpfen. Dieser Rückgang wird unter anderem durch Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt verursacht, was dazu führt, dass Unternehmen ihre Investitionsentscheidungen zurückstellen. Die IW-Verbandsumfrage zeigt zudem, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage von vielen Verbänden schlechter bewertet wird als im Vorjahr. Für Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Mercer Pensionsfonds ergab dieses Umfeld eine positive Performance in 2023 zwischen 7,0 % und 9,5 %. BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR PENSIONSFONDS Der Pensionsfonds ist ein externer, rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt wird. Die Versorgungsberechtigten haben gegen den Pensionsfonds einen unmittelbaren Rechtsanspruch. Die Vermögensanlage im Pensionsfonds ist mit deutlich weniger Restriktionen versehen als bei einer versicherungsförmigen Durchführung über Pensionskassen oder Direktversicherungen. Am 16. Januar 2023 ist die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act - DORA) in Kraft getreten. Die Verordnung ist ab dem 17. Januar 2025 anzuwenden. Sie erfasst einen Großteil aller Finanzmarktteilnehmer, darunter auch Pensionsfonds als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Verordnung regelt umfassend einen breiten Katalog von IT-sicherheitsrelevanter Fragen. Während einige der in der DORA-Verordnung vorgesehenen Technischen Regulierungsstandards, die die Umsetzung der Verordnung konkretisieren, bereits veröffentlicht wurden, befinden sich andere dieser Standards noch in der Abstimmung. Die EU-Kommission hat im Januar 2023 im Rahmen eines Call for Technical Advice die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pension Authority - EIOPA) beauftragt, einen Ratschlag zur Überprüfung der Richtlinie 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (sog. EbAV-II-Richtlinie) zu unterbreiten. Nach einer öffentlichen Konsultation hat EIOPA den Ratschlag am 28. September 2023 der EU-Kommission übermittelt. Es ist derzeit noch offen, welche der unterbreiteten Vorschläge die EU-Kommission aufgreifen wird. Am 4. Dezember 2023 hat die BaFin drei Rundschreiben zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG (Rundschreiben 9/2023 (VA)), von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen (Rundschreiben 10/2023 (VA)) und von Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen tätig sind (Rundschreiben 11/2023 (VA)), veröffentlicht. Gegenstand der Rundschreiben sind Konkretisierungen und Erweiterungen der bis dato in Merkblättern aus dem Jahr 2018 definierten Anforderungen der Aufsicht im Hinblick auf die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von entsprechenden Personen. Im Dezember 2023 endete die erste Betriebsphase der unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelten Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR). Mit der Anfang Februar veröffentlichten "Verordnung zur Regelung des Stichtags zur verpflichtenden Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen und des Anbindungsverfahrens an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (Rentenübersichtsanbindungsverordnung - RentÜAV)" sind für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nun auch die weiteren Schritte hinsichtlich einer verpflichtenden bzw. freiwilligen Anbindung geregelt. Für Einrichtungen mit weniger als 1.000 Altersvorsorgeansprüchen, die sich noch nicht in der Auszahlungsphase befinden, kann die an sich verpflichtende Anbindung an die ZfDR unterbleiben. Auch wenn die Mercer Pensionsfonds AG grundsätzlich von dieser Erleichterungsregelung Gebrauch machen könnte, ist dennoch eine Anbindung geplant. Aus dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiierten Fachdialog zur betrieblichen Altersversorgung sowie der Fokusgruppe zur privaten Altersvorsorge und den aus diesen Initiativen voraussichtlich entstehenden Gesetzesvorhaben sind derzeit keine nennenswerten Auswirkungen auf das Geschäft der Mercer Pensionsfonds AG zu erwarten. Pensionsfonds sind als Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) als Finanzmarktteilnehmer klassifiziert und damit seit dem 10. März 2021 verpflichtet, Informationen nach Offenlegungsverordnung über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen bzw. ESG-Kriterien in den Grundsätzen der Anlagepolitik zu veröffentlichen. Die Mercer Pensionsfonds AG hat die Informationen nach Offenlegungsverordnung sowie die Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die im Jahr 2023 nur langsam abflauende Inflation zieht immer noch erhebliche Belastungen in den Unternehmensbilanzen nach sich, insbesondere auch hinsichtlich der gewährten Pensionszusagen. Zusammen mit der nach wie vor unzureichenden steuerlichen Berücksichtigung der Pensionsrückstellungen lässt sich feststellen, dass sich Unternehmen weiterhin kritisch mit ihren Pensionsverpflichtungen auseinandersetzen und eine Übertragung auf einen Pensionsfonds mit der damit verbundenen Auflösung der handels- und steuerbilanziellen Pensionsrückstellung sowie der insgesamt planbarer gestaltbaren Finanzierungsmöglichkeiten als vorteilhaft empfinden. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER MERCER PENSIONSFONDS AG Die im Geschäftsjahr erzielten Beitragseinnahmen beruhen auf der Nachdotierung der bestehenden Pensionsfondsverträge, insbesondere für die Finanzierung von Rentenanpassungen. Die Pensionsverpflichtungen werden weiterhin ausschließlich im nicht-versicherungsförmigen Pensionsplan A durchgeführt. Aufgrund des kapitalmarktbedingten leichten Zinsrückgangs im Jahr 2023 erlebten die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen leichteren Wertzuwachs. Diese erhöhen sich von TEUR 1.442.638 (Stand 31. Dezember 2022) auf TEUR 1.537.862. Dementsprechend erhöhen sich auch die pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern um TEUR 95.224. Diese Erhöhung setzt sich im Wesentlichen aus den erzielten Einmalbeiträgen von TEUR 110.231, Zahlungen für Versorgungsfälle in Höhe von TEUR 126.742 sowie Erträgen aus Kapitalanlagen in Höhe von TEUR 115.874 zusammen. Die nicht realisierten Verluste aus Kapitalanlagen in Höhe von TEUR 44.489 werden durch die nicht realisierten Gewinne aus Kapitalanlagen in Höhe von TEUR 40.888 in etwa ausgeglichen. Aus der Kapitalanlage für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ergeben sich Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von TEUR 115.874 sowie nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen von TEUR 40.888. Dem gegenüber stehen nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen in Höhe von TEUR 44.489 sowie Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von TEUR 20. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Pensionsfonds keine Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen erzielt. Die Rendite auf den durchschnittlichen Bestand beträgt rund 7,5 %. Insgesamt wurde ein pensionsfondstechnisches Ergebnis (Verlust) in Höhe von TEUR 21 erzielt, welches durch das nicht-pensionsfondstechnische Ergebnis in Höhe von TEUR 21 (Gewinn) vollständig ausgeglichen wird, sodass die Mercer Pensionsfonds AG im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 0 erzielt hat. Die Kapitalrücklage beläuft sich zum Jahresende 2023 unverändert auf TEUR 842. Der Bilanzgewinn beträgt TEUR 0. Die Liquidität des Unternehmens war während des Geschäftsjahrs 2023 jederzeit gesichert. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 2023 TEUR 185. Der rechnerische Liquiditätsgrad (Cash Ratio) beträgt 36,1 %. Die Bilanzsumme erhöhte sich um TEUR 95.426 und beträgt zum Ende des Geschäftsjahres TEUR 1.542.217. Die wesentliche Bilanzposition der Aktivseite ist das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, welches im Geschäftsjahr von TEUR 1.442.638 auf TEUR 1.537.862 gestiegen ist. Die sonstigen Forderungen belaufen sich auf TEUR 4.170, davon sind TEUR 3.907 Forderungen an verbundene Unternehmen. Das sonstige Vermögen besteht aus laufenden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 185. Das Eigenkapital beträgt unverändert TEUR 3.842, sodass sich eine Eigenkapitalquote von 0,25 % ergibt. Die pensionsfondstechnische Rückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von TEUR 1.537.862 entspricht dem Betrag der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die pensionsfondstechnischen Rückstellungen ergeben sich als Summe aus der Deckungsrückstellung (TEUR 1.444.488) und den sonstigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen (TEUR 93.374). Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023:
1) Zum Beispiel Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung sowie Erhöhung der Rente 2) Zum Beispiel Bestandsübertragungen und Abfindungen 3) Lebenslange Hinterbliebenenrenten sind nicht angegeben CHANCEN-, RISIKO- UND PROGNOSEBERICHT CHANCENBERICHT Die kommenden Jahre werden voraussichtlich durch einen weiterhin niedrigen bzw. nur langsam ansteigenden HGB-Rechnungszins sowie eine nur langsam abflauende Inflation gekennzeichnet sein. Die daraus im Saldo resultierenden zusätzlichen Pensionsverpflichtungen der Unternehmen werden die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen beeinflussen und können zum Teil zu nur schwer planbaren Belastungsspitzen führen. Mit der Übertragung auf einen Pensionsfonds können Pensionsrückstellungen in der Unternehmensbilanz aufgelöst sowie Belastungsspitzen planbar abgefedert und insgesamt geglättet werden. Eine konjunkturelle Erholung in Verbindung mit einer ausreichenden Liquiditätsausstattung der Unternehmen sind notwendige Voraussetzungen dafür, dass die für eine Übertragung erforderlichen Finanzierungsmittel verfügbar gemacht werden können. Als mittlerweile etablierter Anbieter im deutschen Pensionsfondsmarkt erwartet die Mercer Pensionsfonds AG, auch im Jahr 2024 und in den Folgejahren an Ausfinanzierungsaktivitäten von Unternehmen in Deutschland zu partizipieren und damit weitere Kunden gewinnen zu können. RISIKOBERICHT Die Mercer Pensionsfonds AG hat ein Risikomanagementsystem eingerichtet, über welches eine regelmäßige Überprüfung und Bewertung von Risiken erfolgt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit nehmen können. Es sind ordnungsgemäße Risikomanagement- und Kontrollverfahren eingerichtet, deren regelmäßige Überprüfung im Rahmen von Risikoinventuren sichergestellt ist. So werden alle internen und regulatorischen Richtlinien eingehalten und kontinuierlich überprüft. Mindestens einmal jährlich wird eine ausführliche Risikoinventur durchgeführt. Dabei werden alle potenziellen Risiken identifiziert und die maßgeblichen Risikotreiber sowie die Risikobezugsgrößen bestimmt, die von der Risikowirkung betroffen sind (Eigenkapital, Ertragsgrößen etc.). Die Risikobewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ (unter Berücksichtigung von Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) in Abhängigkeit der identifizierten Risikotreiber. Als wesentliche Risiken gelten solche, die sich nachhaltig negativ auf die Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage der Mercer Pensionsfonds AG auswirken können. Die Beurteilung erfolgt individuell für jedes Sicherungsvermögen und dessen spezifische Kapitalanlageallokation sowie separat für das Eigenkapital. Aufbauend auf den Ergebnissen der Risikobewertung wird individuell für jedes Sicherungsvermögen sowie bezogen auf das Eigenkapital der Mercer Pensionsfonds AG eine Risikotragfähigkeitsanalyse vorgenommen, um sicherzustellen, dass potenzielle Verluste der wesentlichen Risiken durch zur Verfügung stehende Risikobudgets laufend abgedeckt sind. Die Mercer Pensionsfonds AG hat verschiedene Stufen der Risikotragfähigkeit definiert. Die einzelnen Stufen orientieren sich an der Bedeckung des Soll- bzw. Mindestvermögens. Bei Nichteinhalten der Risikotragfähigkeit werden entsprechende Eskalationsprozesse ausgelöst. Durch den mehrstufigen Eskalationsprozess wird der Vorstand frühzeitig über eine mögliche Gefährdung der Risikotragfähigkeit der Mercer Pensionsfonds AG informiert. Das Pensionsfondsgeschäft wird nach dem "Pensionsplan A" in der Form der nicht-versicherungsförmigen Durchführung betrieben. Auch wenn die Mercer Pensionsfonds AG aufgrund von Nachschussverpflichtungen der jeweiligen Arbeitgeber von einer Großzahl der Risiken nicht direkt betroffen ist, werden im Risikomanagement in Anwendung von § 234c Abs. 2 VAG sämtliche Risiken, die die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemäß den Bedingungen des Altersversorgungssystems tragen, aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) finden bei der Bewertung eines jeden einzelnen Risikos ebenso Berücksichtigung. Eine separate Risikoart wurde hierfür nicht eingeführt, da eine Abgrenzung zu den erfassten Risikokategorien kaum möglich erscheint. Im monatlichen Finanzreporting erfolgt darüber hinaus eine laufende Überwachung der wesentlichen Risiken mittels Ampelsystem. In den monatlichen Vorstandssitzungen werden die Risiken bewertet und ggf. Gegenmaßnahmen eingeleitet. Versicherungstechnische Risiken werden bei der Mercer Pensionsfonds AG in mehrere Unterkategorien aufgeteilt, die sich insbesondere auf das Eintreten von Risikoverlusten, auf die Anpassung der verwendeten Rechnungsgrundlagen, Durations- und Verwaltungskostenrisiken sowie Nachfinanzierungsrisiken beziehen. Diesen Risiken begegnet die Mercer Pensionsfonds AG bereits in der Phase der Beitragsannahme durch eine ausreichende Ausfinanzierung der Verpflichtungen und ein zusätzliches arbeitgeberindividuelles Sollvermögen als Zielbedeckung, über deren Entwicklung und Hochrechnung die jeweiligen Arbeitgeber monatlich informiert werden. Als wesentliche Risiken werden diejenigen versicherungstechnischen Risiken eingeschätzt, die sich trotz der durchgeführten präventiven Maßnahmen, wie z. B. die Berücksichtigung angemessener Sicherheitszuschläge im Einlösungsbeitrag oder die Überprüfung der Entwicklung biometrischer Faktoren im jährlichen Gutachten des Verantwortlichen Aktuars, aufgrund nicht beeinflussbarer Veränderungen im Zeitablauf nachhaltig negativ auf die Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage der Mercer Pensionsfonds AG auswirken können. Den versicherungstechnischen Risiken der übernommenen Bestände wird durch die Anwendung aktueller und angemessener Sterbetafeln Rechnung getragen. Aufgrund der nicht-versicherungsförmigen Durchführung mit Nachschusspflicht der Trägerunternehmen ist die Mercer Pensionsfonds AG von den versicherungstechnischen Risiken nicht direkt betroffen. Kapitalanlagerisiken in Form von Marktrisiken, bestehend aus Risiken der Volatilität der Marktpreise, aus Zinsänderungsrisiken, aus Währungsrisiken, aus Managerrisiken sowie in Form von Kreditrisiken, stellen in Sicherungsvermögen aufgrund der Nachschusspflicht der Trägerunternehmen kein originäres Risiko der Mercer Pensionsfonds AG dar. Gleichwohl betrachtet die Mercer Pensionsfonds AG auch diese Risiken innerhalb seines Risikomanagements dezidiert. Die Beurteilung erfolgt individuell für jedes Sicherungsvermögen und dessen spezifische Kapitalanlageallokation. Die Arbeitgeber werden monatlich über den Verlauf ihrer (Mindest-)Bedeckung informiert. Mögliche Nachschussforderungen werden frühzeitig erkannt. Das Risiko eines unzureichenden Aktiv-/Passivmanagements, welches sich ausschließlich auf die Sicherungsvermögen bezieht, beschreibt die Analyse und Steuerung der Risiken der Aktiv- und der Passivseite und deren Wechselwirkungen. Ein unzureichendes Aktiv-/Passiv-Management kann langfristig dazu führen, dass in der nicht-versicherungsförmigen Durchführung das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um das Mindestvermögen zu decken. Diesem Risiko begegnet die Mercer Pensionsfonds AG u.a. durch die Durchführung und die regelmäßige Aktualisierung von ALM-Studien, die engmaschige Überwachung der Bedeckung der Sollvermögen je Kunde sowie weitere präventive Maßnahmen bzgl. der versicherungstechnischen und Kapitalanlagerisiken. Konzentrations-/Kontrahentenrisiken bestehen sowohl innerhalb der Sicherungsvermögen als auch in Bezug auf die Anlage des Eigenkapitals der Mercer Pensionsfonds AG. Damit werden Risiken bezeichnet, die sich dadurch ergeben, dass bei den Kapitalanlagen einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingegangen werden, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben. Diesen Risiken begegnet die Mercer Pensionsfonds AG durch eine breite Streuung der Kapitalanlagen innerhalb der Sicherungsvermögen, durch geeignete interne Anlagerichtlinien und die laufende Überwachung der Einhaltung der Limite sowie bei der Anlage des Eigenkapitals durch eine regelmäßige Bonitätsprüfung des gewählten Kontrahenten. Ein operationelles Risiko bezeichnet ein Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen, externen Vorfällen bzw. aus mitarbeiter- und systembedingten Abläufen. Die Mercer Pensionsfonds AG unterteilt die operationellen Risiken in die Unterrisiken der internen und externen Dienstleister, aufgrund von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Änderungen, der Nichterfüllung von Dienstleistungen aus Funktionsausgliederungsverträgen. Der Umgang mit operationellen Risiken hat für die Mercer Pensionsfonds AG eine hohe Bedeutung. Aufgrund der regelmäßigen Zertifizierung der administrativen Prozesse, der relevanten externen Dienstleister, der jährlichen Revision aller Geschäftsbereiche der Mercer Deutschland GmbH und der dadurch sichergestellten hohen Qualität der Geschäftsorganisation und der internen Abläufe ist die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering und die Beeinflussbarkeit als entsprechend hoch einzuschätzen. Operationelle Risiken, die im Zusammenhang mit der Verwaltung den Kapitalanlagen stehen, werden aufgrund ihres immanenten Risikopotenzials grundsätzlich als wesentliche Risiken klassifiziert, deren Beeinflussbarkeit als mittel bis hoch einzuschätzen ist. IT-Risiken werden mit den Unterrisiken IT-Management, Laufender Betrieb und Ausgliederungen untersucht. Sie resultieren beispielsweise aus schwerwiegenden IT-Ausfällen aufgrund externer Bedrohungen wie Ransomware oder Denial-of-Service-Angriffen oder interner Gefahren aufgrund ungenügend kontrollierter IT-Prozesse bzw. fehlender oder inkorrekter Zugriffsrechte. Da gerade IT-Risiken einem stetig wechselnden Umfeld unterliegen, ist ein konsequentes Management aller damit in Verbindung stehenden Einzelrisiken unumgänglich. Dadurch kann das Risiko verringert, aber nicht immer vermieden werden. Die Mercer Pensionsfonds AG ist in das IT-Sicherheitskonzept der MMC-Konzerngruppe eingebunden. Die MMC-Richtlinien und Verfahren, unterstützt durch die MMC-Unternehmensleitung, basieren auf verschiedenen Industriestandards, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ISO\IEC:27001, und sie sind an das NIST SP800-53 Risk Management Framework angepasst. Die MMC-eigenen Rechenzentren und der MMC-globale operative IT-Betrieb sind durch einen externen Prüfer SOC2 Type II zertifiziert. Die MMC-Richtlinien und -Verfahren umfassen unter anderem neben einer IT-Strategie sowie IT-Governance auch das Management von Informationsrisiken bzw. -sicherheit, Berechtigungen, externen IT-Dienstleistern, IT-Projekten und Anwendungsentwicklungen. Die Überwachung der genannten Anforderungen erfolgt durch den Informationssicherheitsbeauftragen der Mercer Pensionsfonds AG zusammen mit dem für IT und Funktionsausgliederung zuständigen Vorstand der Mercer Pensionsfonds AG. Ein strategisches Risiko ist ein Risiko, das sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen ergibt. Zu den strategischen Risiken zählt auch das Risiko, dass einmal getroffene Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten bzw. sich ändernden Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Ein strategisches Risiko kann zwar grds. auch als Einzelrisiko auftreten, ist in der Regel aber ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Damit sind strategische Risiken per Definition bedeutende Risiken. Die strategischen Geschäftsentscheidungen der Mercer Pensionsfonds AG und die diesen Geschäftsentscheidungen zugrundeliegenden Annahmen werden vom Vorstand einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen und mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat besteht insbesondere weiterhin ein nachhaltiger Bedarf an tragfähigen Ausfinanzierungslösungen für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Die Eintrittswahrscheinlichkeit strategischer Risiken wird daher - unverändert zum Vorjahr - insgesamt als gering und der Grad der Einflussnahmemöglichkeiten als hoch angesehen. Liquiditätsrisiken bestehen sowohl hinsichtlich der Sicherungsvermögen als auch hinsichtlich der Eigenmittel der Mercer Pensionsfonds AG. Die Liquiditätsrisiken beschränken sich auf den zeitlichen Ablauf der Bereitstellung von liquiden Mitteln, diesen wird insbesondere durch eine rollierende Liquiditätsplanung begegnet. Dem Risiko einer eingeschränkten oder nicht möglichen Liquidierbarkeit von Kapitalanlagen ist die Mercer Pensionsfonds AG aufgrund der Anlage in jederzeit liquidierbare Anlageformen weder hinsichtlich des Sicherungsvermögens noch der Eigenmittel ausgesetzt. Das Reputationsrisiko betrifft das Risiko, das sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufes der Mercer Pensionsfonds AG infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden) ergibt. Daher erfolgt bei allen Entscheidungen des Unternehmens eine angemessene Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Reputation. Das Risiko der Erhöhung der Solvabilitätskapitalanforderungen materialisiert sich dann, wenn ein Pensionsfonds eine Umstellung auf eine versicherungsförmige Durchführung vornehmen muss. Dieses Risiko betrifft den Fall, dass ein Trägerunternehmen seinen Nachschussverpflichtungen nicht nachkommt und das Mindestvermögen nicht mehr ausreichend bedeckt ist. Diesem Risiko begegnet die Mercer Pensionsfonds AG durch eine Vielzahl an unterschiedlichen präventiven Maßnahmen, u.a. durch die Berücksichtigung angemessener Sicherheiten im Einlösungsbeitrag, der regelmäßigen Überprüfung und frühzeitigen Anpassung der Rechnungsgrundlagen durch den Verantwortlichen Aktuar, einer regelmäßigen Durchführung von ALM-Studien und der laufenden Überprüfung und ggf. Anpassung der Anlagestrategie. Der Vorstand der Mercer Pensionsfonds AG wird laufend über die Prüfungsergebnisse im Rahmen des Risikomanagements unterrichtet. Er berichtet dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse in regelmäßigen Abständen. Alle Ergebnisse werden in Berichten festgehalten, anhand derer sich die aktuelle Risikoposition der Mercer Pensionsfonds AG erkennen und nachvollziehen lässt. Die aufsichtsrechtliche Solvabilitätskapitalanforderung ist erfüllt. Der Mindestbetrag der Solvabilitätskapitalanforderung in Höhe von TEUR 3.000 ist durch Eigenmittel in Höhe von TEUR 3.000 (Eigenkapital ohne Berücksichtigung des Organisationsfonds in Höhe von TEUR 842) bedeckt. Somit ergibt sich eine Solvabilitätsbedeckung in Höhe von 100%. Die zum Risikomanagementsystem der Mercer Pensionsfonds AG gehörende eigene Risikobeurteilung nach § 234d Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 237 Abs. 1 VAG hat die Mercer Pensionsfonds AG erstmals zum 31. Dezember 2021 durchgeführt. Mit der Durchführung der eigenen Risikobeurteilung konnte der Vorstand bestätigen, dass das vorhandene Risikomanagementsystem für das Risikoprofil der Mercer Pensionsfonds AG angemessen und wirksam ist. Ausgehend von den Ergebnissen der Beurteilung des Finanzierungsbedarfs über einen Prognosezeitraum von fünf Jahren besteht aus Sicht des Vorstands keine Notwendigkeit, besondere Maßnahmen zur Deckung des Finanzierungsbedarfs einzuleiten. PROGNOSEBERICHT UND AKTUELLE LAGE Die Stabilisierung des HGB-Rechnungszinses auf einem insgesamt niedrigen Niveau sowie die weiterhin erhöhte Inflation werden sich voraussichtlich insgesamt günstig auf den Pensionsfondsmarkt auswirken, da Übertragungen von Verpflichtungen erdienter Anwartschaften auf einen Pensionsfonds unvermindert attraktiv sind. Für das Jahr 2024 wird davon ausgegangen, dass aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Erholung weitere Bestandsübertragungen von größeren Einzelkunden zu einem ansteigenden Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern führen werden. Auch die Gewinnung von Kunden mit kleineren Verpflichtungsbeständen, deren Verbindlichkeiten und Vermögenswerte in gemeinsamen Sicherungsvermögen zusammengeführt werden können, steht weiterhin im Fokus der Geschäftstätigkeit der Mercer Pensionsfonds AG. Die Inflation ist zwar bereits deutlich zurückgegangen, hat sich aber noch nicht vollständig normalisiert und könnte sich als hartnäckig erweisen oder sogar wieder ansteigen. Daneben wird das labile Wirtschaftswachstum das entscheidende Kriterium für die künftige Zinspolitik sein. Die wichtigsten Zentralbanken ließen die Zinssätze bis Ende 2023 unverändert und bekräftigten ihr Ziel, die Inflation wieder auf die Zielwerte zu senken. Der Markt rechnet nun mit Zinssenkungen später im Jahr 2024. Die meisten anderen Zentralbanken der Industrieländer hielten sich weitgehend zurück, und es wird erwartet, dass der Zinssenkungszyklus etwas später als bei der Fed, aber auch im Jahr 2024 beginnen wird. Auch die Kriege in der Ukraine und im Gaza-Streifen halten weiter an. Die Herausforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt sind längst nicht vollständig gelöst. Zudem können die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September und die US-Wahlen im November neue Unsicherheiten nach sich ziehen. Die Herausforderungen bleiben also vielfältig. Wie schon im Jahr 2023 wird auch im Jahr 2024 ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Zwischen der Mercer Pensionsfonds AG und der Alleinaktionärin Mercer Deutschland GmbH besteht weder ein Beherrschungsvertrag noch ein Gewinnabführungsvertrag. Daher hat der Vorstand einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu den verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG aufgestellt. In der Schlusserklärung hat der Vorstand festgestellt, dass die Mercer Pensionsfonds AG nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt.
Frankfurt am Main, den 22. März 2024 Mercer
Pensionsfonds AG
Stefan
Oecking
Dr. André Geilenkothen Dr. Ralf Laumann JAHRESBILANZ ZUM 31.12.2023AKTIVSEITE
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Stuttgart, den 15. März 2024 Treuhänder Clemens Hackelöer PASSIVSEITE
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Frankfurt am Main, den 15. März 2024 Verantwortlicher Aktuar Dr. Olena Roman GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| I. Pensionsfondstechnische Rechnung | |||
| 1. Verdiente Beiträge | |||
| a. Gebuchte Bruttobeiträge | 110.230.912,88 | 110.230.912,88 | 20.918.339,36 |
| 2. Erträge aus Kapitalanlagen | |||
| a. Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 114.686.298,39 | 1.996.577,33 | |
| b. Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 1.187.279,48 | 115.873.577,87 | 0,00 |
| 3. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen | 40.887.719,85 | 0,00 | |
| 4. Sonstige pensionsfondstechnische Erträge | 521.921,57 | 519.513,65 | |
| 5. Aufwendungen für Versorgungsfälle | |||
| a. Zahlungen für Versorgungsfälle | |||
| aa. Bruttobetrag | 126.741.520,11 | 126.741.520,11 | 33.912.483,81 |
| 6. Veränderung der
übrigen pensionsfondstechnischen
Netto-Rückstellungen |
|||
| a. Deckungsrückstellung | |||
| aa. Bruttobetrag | 95.215.308,42 | -469.629.494,83 | |
| b. Sonstige pensionsfondstechnische Netto-Rückstellungen | 8.445,51 | 95.223.753,93 | 92.736.362,38 |
| 7. Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb | |||
| a. Verwaltungsaufwendungen | 523.353,89 | 432.718,50 | |
| 8. Aufwendungen für Kapitalanlagen | |||
| a. Verwaltungsaufwendungen | |||
| a. Aufwendungen für
die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsauf
wendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen |
19.708,42 | 29.755,87 | |
| b. Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 0,00 | 19.708,42 | 2.533.389,00 |
| 9. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen | 44.488.779,06 | 362.820.387,88 | |
| 10. Sonstige pensionsfondstechni-sche Aufwendungen | 537.622,00 | 530.886,33 | |
| 11. Pensionsfondstechnisches Er-gebnis | -20.605,24 | 67.941,40 | |
| II. Nichtpensionsfondstechni-sche Rechnung | |||
| 1. Sonstige Erträge | 108.027,38 | 6.240,31 | |
| 2. Sonstige Aufwendungen | -87.422,14 | 20.605,24 | -74.181,71 |
| 3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 0,00 | 0,00 | |
| 4. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag | 0,00 | 0,00 | |
| 5. Bilanzgewinn | 0,00 | 0,00 | |
Die Mercer Pensionsfonds AG ist unter der Nummer HRB 109392 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.
RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) und der Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (PFAV) sowie die anzuwendenden Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) angewendet und die Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) beachtet. Außerdem werden die Vorschriften des VAG berücksichtigt.
Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß den §§ 341 Abs. 4 Satz 2 HGB i. V. m. § 341d HGB und §§ 8 und 36 RechPensV mit dem Zeitwert unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet.
Sonstige Forderungen und Laufende Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Wertberichtigungen werden, sofern notwendig, je nach Vermögensgegenstand einzeln vorgenommen. Die Laufzeit der sonstigen Forderungen beträgt weniger als ein Jahr, im Berichtsjahr waren keine Wertberichtigungen erforderlich.
Das gezeichnete Kapital lautet auf einen Nennbetrag.
Die in der Bilanz ausgewiesenen pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entsprechen dem Zeitwert des Vermögens zum Bilanzstichtag. Der Wert der Deckungsrückstellung wird nach § 341f Abs. 1 Satz 2 HGB mit der retrospektiven Methode ermittelt, da der Wert des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern die jeweilige Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) i. V. m. § 240 VAG überschreitet (§ 17 RechPensV). Die Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 PFAV wird prospektiv ermittelt. Der Rechnungszins für die Mindestdeckungsrückstellung wird in Abhängigkeit von der gewählten Kapitalanlagestrategie angesetzt und beträgt zwischen 2,75 % und 3,90 %. Die biometrischen Rechengrundlagen entsprechen den Heubeck-Richttafeln 2018 G.
Die sonstigen Verbindlichkeiten und sonstigen Rückstellungen sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und beinhalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Rückstellungen werden nicht abgezinst, da die Laufzeit der Rückstellungen weniger als ein Jahr beträgt.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Entwicklung der im Aktivposten A.l. erfassten Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023:
| Kapitalanlage- | Bilanzwerte | Zugänge | Umbuch- | Abgänge | Nicht rea- | Nicht rea- | Bilanzwerte |
| arten | Vorjahr | ungen | lisierte Gewinne | lisierte Verluste | Geschäftsjahr | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| I. Sonstige Kapitalanlagen | |||||||
| 1. Aktien,
Investmentanteile
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
1.438.921 | 130.658 | 0 | 32.402 | 40.888 | 44.489 | 1.533.576 |
| 2. Laufende Guthaben 1) | 3.717 | 182.487 | 0 | 181.919 | 0 | 0 | 4.286 |
| 3. Summe I. | 1.442.638 | 313.145 | 0 | 214.321 | 40.888 | 44.489 | 1.537.862 |
| Insgesamt | 1.442.638 | 313.145 | 0 | 214.321 | 40.888 | 44.489 | 1.537.862 |
1) Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind teilweise auch in laufende Guthaben investiert und entsprechend ausgewiesen. Das Formblatt sieht keinen Posten "laufende Guthaben" vor
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
Die laufenden Guthaben bestehen bei zwei Kreditinstituten.
PASSIVA
Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.000.000,00 und ist unter dem Posten "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesen. Es ist eingeteilt in 3.000.000 nennbetragslose Aktien. Die Aktien lauten auf den Namen (Namensaktien). Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt.
Der durch die Mercer Deutschland GmbH in 2017 dotierte Organisationsfonds in Höhe von EUR 1.000.000 wurde in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingezahlt. Das Geschäftsjahr wurde sowohl dieses Jahr als auch im Vorjahr mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen. Die Kapitalrücklage beträgt zum Ende des Geschäftsjahres EUR 842.063,47 (Vorjahr EUR 842.063,47).
Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Die pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betragen zum Bilanzstichtag EUR 1.537.861.733,00 (Vorjahr EUR 1.442.637.979,07) und entsprechen damit dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Bruttobetrag der Deckungsrückstellung beträgt EUR 1.444.487.665,11 (Vorjahr EUR 1.349.272.356,69). Die Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 PFAV beträgt EUR 1.207.442.091,00 (Vorjahr EUR 1.277.999.254,00). Die übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen betragen EUR 93.374.067,89 (Vorjahr EUR 93.365.622,38) und entsprechen der Rückstellung für die Rentenerstattungsansprüche von Trägerunternehmen, sowie für die Zahlung der BaFin-Umlage. Die Höhe der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen ist im Wesentlichen damit zu begründen, dass im Geschäftsjahr 2023 erhebliche Rentenerstattungsansprüche von Trägerunternehmen entstanden sind, die erst in Folgejahren erstattet werden.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 305.350,01 (Vorjahr EUR 208.701,71) entfallen auf Rückstellungen für bezogene Dienstleistungen EUR 265.036,54 (Vorjahr EUR 165.084,39) und mit EUR 40.313,47 (Vorjahr EUR 43.617,32) auf Aufwendungen für den Jahresabschluss.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Verdiente Beiträge
Der Gesamtbetrag der gebuchten Beiträge beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 110.230.912,88 (Vorjahr EUR 20.918.339,36). Es handelt sich ausschließlich um Einmalbeiträge von Trägerunternehmen im leistungsbezogenen "Pensionsplan A", nach dem Versorgungsleistungen gemäß § 236 Abs. 2 VAG ohne versicherungsförmige Garantie erbracht werden. Je nach Bedeckungssituation der Trägerunternehmen unterliegen die gebuchte Beiträge Schwankungen, wenn insbesondere Rentenanpassungen übernommen werden müssen.
Erträge aus Kapitalanlagen
Erträge aus anderen Kapitalanlagen in Höhe von EUR 114.686.298,39 (Vorjahr EUR 1.996.577,33) beruhen auf den Ausschüttungen der Spezialinvestmentfonds sowie auf Zinsgutschriften.
Die Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von EUR 1.187.279,48 (Vorjahr EUR 0) resultieren aus dem Abgang von Kapitalanlagen, die durch Rückgabe von Spezialfondsanteilen entstanden sind. Es handelt sich bei diesen Positionen ausschließlich um Erträge aus der Anlage des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen
Die nicht realisierten Gewinne aus Kapitalanlagen in Höhe von EUR 40.887.719,85 (Vorjahr EUR 0) resultieren aus Kurswerterhöhungen der Anlage des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Sonstige pensionsfondstechnische Erträge
Die ausgewiesenen Erträge in Höhe von EUR 521.921,57 (Vorjahr EUR 519.513,65) resultieren aus den abgeschlossenen Pensionsfondsverträgen.
Aufwendungen für Versorgungsfälle
Die Zahlungen für Versorgungsfälle betragen EUR 126.741.520,11 (Vorjahr EUR 33.912.483,81) und resultieren aus den aufgrund der abgeschlossenen Pensionsfondsverträgen eingegangenen Pensionsverpflichtungen.
Veränderung der übrigen pensionsfondstechnischen Rückstellungen
Im Geschäftsjahr 2023 wurden den pensionsfondstechnischen Rückstellungen insgesamt EUR 95.223.753,93 zugeführt (Vorjahr EUR 376.893.132,45 entnommen). Davon entfällt EUR 95.215.308,42 auf den der Deckungsrückstellung zugeführten Bruttobetrag, während EUR 8.445,51 die Zuführung zu den sonstigen pensionsfondstechnischen Netto-Rückstellungen darstellt.
Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb
Die unter dem Posten Verwaltungsaufwendungen ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von EUR 523.353,89 (Vorjahr EUR 432.718,50) entsprechen im Wesentlichen den Kosten für die Verwaltung von Pensionsfondsverträgen.
Aufwendungen für Kapitalanlagen
Die Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen in Höhe von EUR 19.708,42 (Vorjahr EUR 29.755,87) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vergütung der Treuhänder für Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen (Vorjahr EUR 2.533.389,00) aufgrund der Rückgabe von Spezialfondsanteilen wurden im Geschäftsjahr nicht erzielt. Es handelt sich dabei ausschließlich um Aufwendungen aus der Anlage des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen
Die nicht realisierten Verluste aus Kapitalanlagen, die aus Kurswertminderungen der Anlage des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern resultieren, betragen im Geschäftsjahr 2023 EUR 44.488.779,06 (Vorjahr EUR 362.820.387,88).
Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen
Die sonstigen pensionsfondstechnischen Aufwendungen in Höhe von EUR 537.622,00 (Vorjahr EUR 530.886,33) entsprechen Aufwendungen für die Verwaltung von Pensionsfondsverträgen sowie der im Geschäftsjahr 2023 entrichteten BaFin-Umlage.
Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge in Höhe von EUR 108.027,38 (Vorjahr EUR 6.240,31) entsprechen den Zinsgutschriften.
Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 87.422,14 (Vorjahr EUR 74.181,71) beruhen im Wesentlichen auf Kosten aus der Verwaltung der Gesellschaft.
Entnahme aus der Kapitalrücklage
Sowohl im Geschäftsjahr 2023 als auch im vergangenen Geschäftsjahr erfolgten keine Entnahmen aus der Kapitalrücklage.
Bilanzverlust/Bilanzgewinn
Die Mercer Pensionsfonds AG hat im Geschäftsjahr 2023 wie auch im vergangenen Geschäftsjahr ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt.
SONSTIGE ANGABEN
Angaben zum Investmentvermögen
Die Investition der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfolgt überwiegend in Investmentvermögen, das je nach Anlageziel wie folgt dargestellt werden kann:
| Investmentvermögen | Marktwert | Differenz zum | Ausschüttungen | Anteile am |
| Buchwert | im Geschäftsjahr | Investment- | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | vermögen | |
| Spezial-AIF-Sondervermögen MPFSV01 | 411.958 | 0 | 0 | 100,00% |
| Spezial-AIF-Sondervermögen MPFSV02 | 74.648 | 0 | 0 | 85,14% |
| Spezial-AIF-Sondervermögen AllianzGI-Fonds HPT | 1.046.9700 | 0 | 114.641 | 57,90% |
Die diesen Finanzprodukten zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Vorstand
| ― |
Stefan Oecking, Versicherungsmathematischer Sachverständiger (Vorsitzender des Vorstandes) |
| ― |
Dr. André Geilenkothen, Partner, Mercer Deutschland GmbH |
| ― |
Dr. Ralf Laumann, Principal, Mercer Deutschland GmbH |
Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand keine Bezüge von der Gesellschaft.
Aufsichtsrat
| ― |
Achim Lüder, Marsh McLennan CEO für Deutschland, Nord-, Zentral- und Osteuropa (seit dem 1. Mai 2023, Aufsichtsratsvorsitzender seit dem 10. Mai 2023) |
| ― |
Uwe Buchem, COO, Mercer Deutschland GmbH (Stellvertretender Vorsitzender) |
| ― |
Martin Haep, CEO, Mercer Deutschland GmbH |
| ― |
Nicole Siel-Schrottky, Global Head of Pricing & Client Profitability, Mercer (bis zum 31. Dezember 2023) |
| ― |
Norman A. Dreger (bis zum 30. April 2023) |
| ― |
Michael Sauler, Wealth Leader Germany (seit dem 1. Januar 2024) |
Im Geschäftsjahr erhielt der Aufsichtsrat keine Bezüge von der Gesellschaft.
Personalstand
In der Mercer Pensionsfonds AG waren im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter beschäftigt.
Honorar des Abschlussprüfers
Das Honorar des Abschlussprüfers für Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres beträgt TEUR 29 (einschließlich Umsatzsteuer).
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht.
Konzernverhältnisse
Sämtliche Anteile an der Mercer Pensionsfonds AG hält die Mercer Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, die ihrerseits eine 100 %ige Gruppengesellschaft der Marsh & McLennan Companies Inc., New York, USA ist. Der Abschluss der Mercer Pensionsfonds AG zum 31. Dezember 2023 wird in den nach US-amerikanischen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien erstellten Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis der Marsh & McLennan Companies Inc., New York, USA, einbezogen. Dieser Konzernabschluss ist am Sitz der Obergesellschaft und im Internet unter www.mmc.com/investors erhältlich.
Bestehen einer Beteiligung
Nach § 20 Abs. 1 AktG hat die Mercer Deutschland GmbH mitgeteilt, dass sie sämtliche Aktien an der Mercer Pensionsfonds AG hält.
Frankfurt am Main, den 22. März 2024
Mercer
Pensionsfonds AG
Der Vorstand
Stefan
Oecking
(Vorsitzender)
Dr. André Geilenkothen
Dr. Ralf Laumann
An die Mercer Pensionsfonds AG, Frankfurt am Main
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Mercer Pensionsfonds AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mercer Pensionsfonds AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 22. März 2024
Deloitte
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Holger
Höhndorf
Wirtschaftsprüfer
Josip
Krolo
Wirtschaftsprüfer
AUFSICHTSRATSTÄTIGKEITEN IM GESCHÄFTSJAHR 2023
Der Aufsichtsrat der Mercer Pensionsfonds AG hat im Geschäftsjahr 2023 die Geschäftsführung des Vorstands sorgfältig überwacht. Der Vorstand erstattete dem Aufsichtsrat im Rahmen des § 90 Aktiengesetz insbesondere über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und die für den Fortgang des Unternehmens bestehenden Risiken und das Risikomanagement sowie über alle relevanten Fragen der Compliance regelmäßig Bericht. Außerdem informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über weitere wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Die Berichterstattung erfolgte sowohl mündlich als auch schriftlich. Insbesondere die Entwicklung der Kapitalanlagen wurden regelmäßig erörtert.
Im Geschäftsjahr 2023 fanden zwei turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Der Aufsichtsrat fasste in seinen Sitzungen bzw. im Umlaufverfahren alle nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse.
PRÜFUNG JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT
Für die Prüfung lagen dem Aufsichtsrat der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht, der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars sowie der durch den Abschlussprüfer Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Prüfungsbericht vor. Jahresabschluss und Lagebericht erhielten im Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 29. April 2024, an der auch der Abschlussprüfer und der Verantwortliche Aktuar teilnahmen, wurden Jahresabschluss und Lagebericht ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Die Höhe der Deckungsrückstellung von € 1.444.487.665,11 wurde vom Verantwortlichen Aktuar unter der Bilanz bestätigt. Im Erläuterungsbericht wurde die Bestätigung der Deckungsrückstellung hinreichend und vollständig begründet und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat bei seiner eigenen Prüfung nach § 171 Abs.1 AktG keine Einwendungen zum vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht erhoben und sich dem Ergebnis des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der einen Bilanzgewinn von € 0,00 aufweist, gebilligt; dieser ist damit am 29. April 2024 festgestellt.
PRÜFUNG ABHÄNGIGKEITSBERICHT NACH § 312 AKTG
Für die Prüfung lagen dem Aufsichtsrat der vom Vorstand aufgestellte Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 1 AktG für das Geschäftsjahr 2023 sowie der durch den Abschlussprüfer Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Prüfungsbericht zum Abhängigkeitsbericht vor. Der Prüfungsbericht wurde mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| 1. |
die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, |
| 2. |
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." |
Der Aufsichtsrat hat bei seiner eigenen Prüfung nach § 314 Abs. 2 AktG keine Einwendungen zum vorgelegten Abhängigkeitsbericht erhoben und hat sich dem Ergebnis des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers angeschlossen. Es sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben.
Den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitarbeitern der Mercer Deutschland GmbH, die bei der Betreuung und Verwaltung des Pensionsfonds mitgewirkt haben, spricht der Aufsichtsrat Dank für die geleistete Arbeit aus.
Frankfurt am Main, den 29. April 2024
Mercer
Pensionsfonds AG
Der Aufsichtsrat
Achim
Lüder
(Vorsitzender)
Uwe Buchem
Martin Haep
Michael Sauler
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Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von Würzmitteln und Soßen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Betrieb von Sportanlagen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Beteiligungsgesellschaften
Fondsmanagement
Herstellung von Solarwärmekollektoren
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Verbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
Betrieb von Kläranlagen
Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Vermittlung von Arbeitskräften
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Effekten- und Warenterminhandel
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen