Baier
Kindersitz GmbH
Marbach am
Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.118,00 |
7.728,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.118,00 |
7.728,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
538.361,20 |
161.565,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
477.619,21 |
156.912,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.741,99 |
4.653,14 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
604.167,07 |
747.053,47 |
| Aktiva |
1.149.646,27 |
916.346,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
797.053,47 |
938.558,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
142.886,40 |
141.504,72 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
604.167,07 |
747.053,47 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.145.646,27 |
912.346,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.145.646,27 |
912.346,70 |
| Summe
Passiva |
1.149.646,27 |
916.346,70 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Baier Kindersitz GmbH hat ihren Sitz in Marbach
am Neckar. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart unter der Nr. HRB 752098 eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Unter dem Posten sonstigen Verbindlichkeiten sind
Darlehensverbindlichkeiten von 696.868 EUR ausgewiesen,
welche im Vorjahr unzutreffend in den Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten waren.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Es lieht eine bilanzielle Überschuldung per
31.12.2023 in Höhe von 835.113,36 EUR vor. Die
insolvenzrechtliche Überschuldung per 31.12.2023 wurde
durch Rangrücktritte beseitigt.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3
Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
mit Sätzen zwischen 5,00 % und 33,33 %
Gebrauch gemacht.
Die Leistungsforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden in vollem Umfang
durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Marbach am Neckar,10.02.2024
Marc Gregor Baier
Geschäftsführer
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2025
festgestellt.
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