MAFA
Vertriebs GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
309.533,51 |
341.270,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
143.893,40 |
312.303,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
165.640,11 |
28.966,26 |
| B.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.928.756,54 |
1.987.353,17 |
| Aktiva |
2.238.290,05 |
2.328.623,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
700.000,00 |
700.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
2.628.756,54 |
2.687.353,17 |
| davon
Verlustvortrag |
2.687.353,17 |
2.801.856,23 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.928.756,54 |
1.987.353,17 |
| B.
Rückstellungen |
13.350,00 |
18.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.224.940,05 |
2.310.523,37 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.022.060,93 |
2.087.145,23 |
| Passiva |
2.238.290,05 |
2.328.623,37 |
Anhang
(§§ 284 ff HGB)
für das Geschäftsjahr 2023
der Gesellschaft
MAFA Vertriebs GmbH
Meerbusch
A.
Grundsätzliche Angaben
1.
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB aus.
Die Firma der Gesellschaft lautet MAFA Vertriebs GmbH
mit Sitz in Meerbusch. Sie ist eingetragen beim Amtsgericht
Neuss unter der Register-Nr. B 21336
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher bereits angewandte Gesamtkostenverfahren angewandt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt worden
(going-concern-Prinzip).
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB sind
angewendet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederung- und
Bewertungsgrundsätzen aufgestellt (§§ 265
Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit Nominalwerten
angesetzt. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung zu
Debitoren wegen des allgemeinen Forderungsausfallrisikos
gebildet.
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen passiviert.
B. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
2. Bilanzverlust
Im Posten "Bilanzverlust" ist ein "Verlustvortrag aus
dem Vorjahr" in Höhe von EUR 2.687.353,17
enthalten. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von EUR 1.928.756,54 (Vorjahr EUR 1.987.353,17)
aus. Die von der Geschäftsführung gemeinsam mit
der Gesellschafterin im Geschäftsjahr 2020 getroffene
Entscheidung, den geographischen Raum
Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg als Absatzmarkt
aufzugeben und die beiden Standorte der Gesellschaft mit
Malchow und Neuruppin zu schließen und vom neuen
Standort Meerbusch eine überarbeitete Ausrichtung der
Gesellschaft vorzunehmen, zeigen dahingehend Wirkung, dass
bereits im ersten Geschäftsjahr dort ein
Jahresüberschuss erwirtschaftet werden konnte. Auch
das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem
positiven Ergebnis ab. Die Geschäftsführung geht
daher, unverändert zu den Vorjahren, von der
Fortführung des Unternehmens und damit eines weiteren
Abbaus des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages
aus.
3. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Hierunter werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie solche aus Darlehensgewährung
gegenüber der ISEKI-MASCHINEN GmbH ausgewiesen. Diese
Verbindlichkeiten sind als nachrangige Verbindlichkeiten zu
werten.
4. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
C. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse zum Abschlussstichtag 31.
Dezember 2022 sowie zum 31. Dezember 2023 bestehen nicht
mehr.
Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres wurden keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
D. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr war Geschäftsführer
und ist zur Zeit
Herr Martin Hoffmann, Kaufmann, Meerbusch.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Meerbusch, den 19. Januar
2024
gez.
Martin Hoffmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Meerbusch, den 19. Januar
2024
gez.
Martin Hoffmann, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2024
festgestellt.
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