FUSATEC
GmbH
Leopoldshöhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
16.995,00 |
23.809,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.995,00 |
23.809,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
38.441,17 |
54.232,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.965,71 |
38.315,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.475,46 |
15.917,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.436,17 |
90.541,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.180,63 |
27.247,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.247,97 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.432,66 |
2.247,97 |
| B.
Rückstellungen |
3.860,00 |
3.915,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.395,54 |
59.378,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.436,17 |
90.541,29 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die FUSATEC GmbH, Leopoldshöhe, weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 HGB auf.
Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Darüber hinaus kommen, soweit handelsrechtlich
zulässig, die steuer- und gesellschaftsrechtlichen
Regelungen zum tragen. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird unter
der Berücksichtigung der geänderten
Rechnungslegungsvorschriften des HGB i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 sowie unter Beachtung der Übergangsvorschriften
der Art. 66 und 67 des EGHGB erstellt.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel sind
zum Nennbetrag erfasst. Wertberichtigungen wegen
drohender Ausfallrisiken werden pauschal vorgenommen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung zum Barwert auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungszinsverordnung monatlich ermittelt und
bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Verbindlichkeitenspiegel in TEUR:
|
Restlaufzeit
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Art der Verbindlichkeit
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bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Gesichert /mit
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Gesamt 31.12.2010
|
Gesamt 31.12.2009
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
35
|
|
|
7
|
35
|
|
(Vorjahr)
|
(59)
|
|
|
|
|
(59)
|
Summe
|
35
|
|
|
|
35
|
|
(Vorjahr)
|
(59)
|
|
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|
|
(59)
|
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:
1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen 2 =
Pfandrecht an beweglichen Sachen
3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten 4
= Sicherungsübereignung Vorräte
5 = Sicherungsübereignung an beweglichen
Sachen 6 = Sicherheitsabtretung Forderungen
7 = Eigentumsvorbehalt 8 =
Selbstschuldnerische Bürgschaft Gesellschafter
III. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer (auch im abgelaufenen
Geschäftsjahr) ist Herr Frank Kreiling,
kaufmännischer Leiter. Herr Frank Kreiling ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2012 festgestellt.
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