IDEC Elektrotechnik GmbHLiquidiert

22453 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 56148
Eingetragen
11.7.1994
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Export, Import und Großhandel mit Elektro-Erzeugnissen, sowie die Herstellung vorstehender Erzeugnisse. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Michael Schulze
seit 17.8.2017
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

IDEC Elektrotechnik GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

23516,36

9305,35

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1204292,99

1090673,98

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

865237,59

579326,71

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1422905,69

1512194,94

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2576,03

2667,44

D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverr.

2661,00

13477,00

Summe Aktiva

3521189,66

3207645,42



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

102258,38

102258,38

II. Kapitalrücklage

766937,82

766937,82

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

1938905,88

1733975,00

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

216314,25

214930,88

B. Rückstellungen

181854,48

142070,92

C. Verbindlichkeiten

314918,85

247472,42

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

3521189,66

3207645,42

ANHANG

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. März 2016 der IDEC Elektrotechnik GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamt­kosten­verfahren gegliedert.

Von den größenabhängigen Erleichterungsmöglichkeiten des § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlust­rechnung und Anhang in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht worden.

Bilanz (Anlage 1) und Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

1.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt.

Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 erfolgt die Bewertung nach § 6 Abs. 2a EStG. Entsprechend werden die Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berück­sichtigung einer Nutzungsdauer von fünf Jahren, angesetzt.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung des Grundsatzes der verlustfreien Bewertung angesetzt. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bewertet worden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. §256a HGB bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Anzahlungen aktiviert worden, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Rückstellungen für Pension werde mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach kaufmännischer

Beurteilung notwendig ist. Sie werden gemäß §253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechend durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet worden.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. §256a HGB bewertet.

 

Hamburg, den 04. April 2016

gez. Tony Funaki

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.04.2016

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