Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 98012
Eingetragen
27.3.2014
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und GenussmittelnGroßhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.
Gegenstand
Vertrieb von Produkten aus Lebensmittelbereich sowieso Durchführung von betriebswirtschaftlicher Beratung in der Gastronomie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Florian Grosse
seit 19.7.2018
Geschäftsführer
Miroslava Wittstock
seit 19.7.2018
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Frankfurt am Main
13.000 €
33.33%
Bad Soden
13.000 €
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FLOW Food GmbH

Kelsterbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 191.754,00 76.447,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 802,00 1.669,00
II. Sachanlagen 190.952,00 74.778,00
B. Umlaufvermögen 1.217.932,19 1.080.486,78
I. Vorräte 73.537,69 89.195,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 594.329,84 275.132,85
davon gegen Gesellschafter 48.026,76 21.794,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 550.064,66 716.158,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.571,14 10.126,00
Aktiva 1.424.257,33 1.167.059,78

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 554.818,16 478.632,26
I. Gezeichnetes Kapital 39.000,00 39.000,00
II. Gewinnvortrag 439.632,26 273.869,20
III. Jahresüberschuss 76.185,90 165.763,06
B. Rückstellungen 118.717,80 70.532,43
C. Verbindlichkeiten 689.021,37 556.895,09
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 604.794,76 511.681,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 84.226,61 45.214,00
D. Passive latente Steuern 61.700,00 61.000,00
Summe Passiva 1.424.257,33 1.167.059,78

Anhang

I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der FLOW Food GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvor­schrif­ten des Handels­gesetz­buchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelun­gen des GmbH-Ge­set­zes be­ach­tet.
Die FLOW Food GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Ka­pitalge­sell­schaft im Sinne von § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, insbesondere bei den Anga­ben im An­hang, wurde von den größenabhängigen Erleichterungen weitgehendst Gebrauch ge­macht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzli­chen Vor­schriften befolgt. Die Bi­lanz ist in Kon­to­form aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Ge­samt­kos­ten­ver­fahren aufge­stellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung än­dert sich ge­gen­über dem Vor­jahr nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Es er­ga­ben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungs­me­tho­den.
II.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.  Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungspo­sten, Auf­wendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen ver­rechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs­abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstän­de aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäftsbetrieb dauernd zu die­nen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.  Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorher­gehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegan­gen. Dem stehen tat­säch­liche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln be­wertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Ab­schlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Ab­schluss­stichtag und dem Tage der Aufstellung des Jah­resabschlusses bekannt geworden sind. Gewin­ne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunk­ten der entspre­chenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten wor­den.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern diese der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermin­dert um planmä­ßige Ab­schreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige Abschreibung war die kürzeste steuerlich für zulässig gehaltene Nut­zungs­dau­er, soweit dies nicht zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im Übrigen die ge­schätzte voraus­sichtli­che Nut­zungs­dau­er des je­wei­li­gen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen Anla­ge­vermögens erfolgt linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800 € wurden im Er­werbs­jahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten unter Anwendung zuläs­si­ger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren bei­zuglegenden Wert am Bi­lanz­stich­tag an­ge­setzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grund­sätz­lich zum Nennwert angesetzt. Er­kenn­bare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kredit­ri­siko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Hö­he von 0,5%  Rechnung getragen.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Er­fül­lungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der ver­gan­ge­nen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle er­kenn­ba­ren Ri­si­ken und un­ge­wis­sen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu er­war­tende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.  Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlauf­zeit von bis zu einem Jahr.
2.  Verbindlichkeiten
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 619.086,76 € (Vorjahr: 219.500,28 €).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, soweit es sich nicht um Dienstleis­tun­gen han­delt, teilweise durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.
3.  Passive latente Steuern
Der Ansatz passiver latenter Steuern resultiert aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und der Steu­er­bi­lanz, die sich künf­tig insgesamt steuerbelastend auswirken.
Der bei der Berechnung der Steuerlatenz zugrunde gelegte kombinierte Ef­fekti­ver­trags­teu­ersatz be­trägt 28 %.
4.  Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 48.026,76 € (Vorjahr: 21.794,49 €). Diese sind in dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben (wie Vorjahr) nicht bestanden.
5.  Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.
IV.  Sonstige Angaben
1.  Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zu Geschäftsführern bestellt:
Herr Daniel Wittstock, Koch, 65812 Bad Soden
Herr Florian Große, Koch, 60487 Frankfurt am Main
Frau Miroslava Wittstock, Sommelier, 65812 Bad Soden
Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt.
2.  Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeit­nehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 15  (Vorjahr: 12).

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Daniel Wittstock (Geschäftsführer)
gez Miroslava Wittstock (Geschäftsführerin)
gez. Florian Große (Geschäftsführer)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2025 festgestellt.

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