FLOW Food
GmbH
Kelsterbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
191.754,00 |
76.447,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
802,00 |
1.669,00 |
| II.
Sachanlagen |
190.952,00 |
74.778,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.217.932,19 |
1.080.486,78 |
| I.
Vorräte |
73.537,69 |
89.195,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
594.329,84 |
275.132,85 |
| davon
gegen Gesellschafter |
48.026,76 |
21.794,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
550.064,66 |
716.158,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.571,14 |
10.126,00 |
| Aktiva |
1.424.257,33 |
1.167.059,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
554.818,16 |
478.632,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
39.000,00 |
39.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
439.632,26 |
273.869,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
76.185,90 |
165.763,06 |
| B.
Rückstellungen |
118.717,80 |
70.532,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
689.021,37 |
556.895,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
604.794,76 |
511.681,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
84.226,61 |
45.214,00 |
| D.
Passive latente Steuern |
61.700,00 |
61.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.424.257,33 |
1.167.059,78 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der FLOW Food GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die FLOW Food GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses,
insbesondere bei den Angaben im Anhang, wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen
weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
befolgt. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung ändert sich
gegenüber dem Vorjahr nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft
zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. Es
ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine
Abweichungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB
bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten
nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tage der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern diese
der Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige
Abschreibung war die kürzeste steuerlich für
zulässig gehaltene Nutzungsdauer,
soweit dies nicht zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis
führte, im Übrigen die geschätzte
voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen
Anlagevermögens erfolgt linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis 800 € wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden
zu Anschaffungskosten unter Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden
Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 0,5% Rechnung getragen.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1
HGB der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr -
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von 619.086,76 €
(Vorjahr: 219.500,28 €).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind, soweit es sich nicht um Dienstleistungen
handelt, teilweise durch handelsübliche
Eigentumsvorbehalte gesichert.
3.
Passive latente Steuern
Der Ansatz passiver latenter Steuern resultiert aus
unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und der
Steuerbilanz, die sich künftig
insgesamt steuerbelastend auswirken.
Der bei der Berechnung der Steuerlatenz zugrunde
gelegte kombinierte
Effektivertragsteuersatz
beträgt 28 %.
4.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 48.026,76
€ (Vorjahr: 21.794,49 €). Diese sind in dem
Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
haben (wie Vorjahr) nicht bestanden.
5.
Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne
von § 251 HGB bestehen nicht.
IV.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zu
Geschäftsführern bestellt:
Herr Daniel Wittstock, Koch, 65812 Bad Soden
Herr Florian Große, Koch, 60487 Frankfurt am
Main
Frau Miroslava Wittstock, Sommelier, 65812 Bad Soden
Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht
gewährt.
2.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug
15 (Vorjahr: 12).
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Daniel Wittstock (Geschäftsführer)
gez Miroslava Wittstock (Geschäftsführerin)
gez. Florian Große (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2025
festgestellt.
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