Felix Alber Textilhandel GmbHLiquidiert

80636 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 171699
Eingetragen
14.1.2008
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Einzel- und Großhandel mit Textilien, Modeartikeln und artverwandten Produkten.

Historie

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Management

NameRolle
Felix Alber
seit 2.8.2018
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Felix AlberWhiteGreyBlack GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Felix Alber Textilhandel GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen


96.316,--


123.537

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

154.858,59

162.680

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

111.096,03

83.151

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

57.465,24

43.022

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

291.796,61

193.029

Summe Aktiva

711.532,47

605.419



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,--

25.000

II. Bilanzverlust

-316.796,61


-218.029

III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


291.796,61

193.029

B. Stille Beteiligung

167.713,75

167.714

C. Rückstellungen

2.000,--

2.000

D. Verbindlichkeiten

541.818,72

435.705

Summe Passiva

711.532,47

605.419

ANHANG

A. Allgemeine Erläuterungen

1. Gliederung

Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 251 und §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, der §§ 266 bis 274 a und §§ 275 bis 278 HGB erstellt.

Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN - UND

VERLUSTRECHNUNG

1. Anlagevermögen

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um steuerlich zulässige Abschreibungen, bewertet. Sachanlagen werden in der Regel planmäßig linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

2. Vorräte

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu den steuerlichen Anschaffungskosten, ggf. vermindert um notwendige Teilwertabschreibungen.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert

oder dem niedrigeren Tageswert bewertet. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag keine Forderungen.

Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe T€ 36 (im Vorjahr T€ 0).

4. Kassenbestände, Bankguthaben

Kassenbestand und Bankguthaben werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet.

5. Stammkapital

Das Stammkapital beträgt € 25.000,--. Es ist in voller Höhe einbezahlt.

6. Stille Beteiligung

Die Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH hat sich zur Stärkung der Eigenkapitalbasis als stille Gesellschafterin mit einem Beteiligungskapital in Höhe von insgesamt € 165.000,-- an der Gesellschaft beteiligt. Im Falle der Insolvenz steht der Anspruch auf Rückzahlung der stillen Beteiligung im Rang nach den übrigen Gläubigern.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Abzinsungen gem. § 6 Absatz 1 Nr. 3a EStG wurden nicht im wesentlichen Umfang vorgenommen.

Von der Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 2 HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.

8. Verbindlichkeiten

Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten.

Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Fristigkeiten (Verbindlichkeiten-spiegel) sowie Vermerke über Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten nach § 285 Nr. 1 b HGB ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich (§ 288 HGB).

C. ERGÄNZENDE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten aus Wechseln, Wechsel- und Scheckbürgschaften oder Gewährleistungsverträgen. Eine Haftungsübernahme für fremde Verbindlichkeiten wurde nicht eingegangen, Sicherheiten dafür nicht verpfändet.

Für Mietverträge wurden die üblichen Mietbürgschaften gestellt.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Mietvertrag bestehen zum Bilanzstichtag zukünftige Mietverpflichtungen in Höhe von ca. € 720.000,--.

3. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2011 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 3 Mitarbeiter (einschließlich eines Geschäftsführers).

4. Beteiligungsverhältnisse

Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen mit 20% oder mehr beteiligt.

5. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Organmitglieder waren während des Geschäftsjahres neben der Gesellschafterver­sammlung der Geschäftsführer Herr Felix Alber.

Von der Angabe der Bezüge der Geschäftsführungsorgane nach § 285 Nr. 9 HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.

6. Sonstige Pflichtangaben

Außerordentliche Aufwendungen haben das Ergebnis nicht wesentlich beeinflusst. Außerordentliche Erträge haben das Ergebnis in Höhe von T€ 27 beeinflusst.

München, 08. März 2012

_______________________

(Felix Alber)

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.03.2012

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