Fritz LSH
GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.830,00 |
6.332,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.829,00 |
6.331,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
582.100,76 |
846.648,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
580.750,76 |
845.298,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.350,00 |
1.350,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.420,81 |
30.701,25 |
| Aktiva |
605.351,57 |
883.681,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
123.932,67 |
123.932,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
23.932,67 |
23.932,67 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
198.515,05 |
238.616,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
282.903,85 |
521.132,62 |
| Summe
Passiva |
605.351,57 |
883.681,29 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Fritz LSH GmbH,
Franz-Reichle-Straße 2, 74078 Heilbronn,
eingetragen im Handelsregister Stuttgart (737510)
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung
nach den Änderungen durch das Bilanz-
richtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) waren
anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma Fritz LSH GmbH weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1
HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach § 264
Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war
gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in
Staffelform gemäß § 275 Abs. 2 HGB
gewählt. Für die Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungen und
Schutzklauseln gemäß §§ 274 a, 276,
286 und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Für die
Offenlegung des Jahresabschlusses wird von den
Schutzklauseln gemäß §§ 325 und 326
HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Das Anlagevermögen wird in einem
Abschreibungsverzeichnis geführt. Zugänge und
Abgänge sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
erfasst.
Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 werden sofort als
Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
Netto-Forderungen ausreichend berücksichtigt.
Rechnungsabgrenzungen wurden im erforderlichen
Maß vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Zum Bilanzstichtag bestanden
Haftungsverhältnisse aus
Gewährleistungsverträgen in Höhe von TEUR
2.977. Hierbei handelt es sich um die gesamtschuldnerische
Mithaftung für Kredite, die an andere Gesellschaften
der Fritz-Firmengruppe gewährt wurden.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl gem. § 285 Nr.
7 HGB
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug
46 (Vorjahr: 46).
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Wolfram Fritz, Schwaigern
Unterschrift der Geschäftsführung
Heilbronn, im Oktober 2024
gez. Marc-André
Fritz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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