EP Lippendorf Beteiligung GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Dr. phil. Schröter seit 29.11.2022 | Geschäftsführer |
Torsten Knoll seit 3.2.2022 | Prokura |
Axel Sylvio Sauer seit 3.2.2022 | Prokura |
Gregor Herzog seit 9.7.2021 | Prokura |
Gregor Drondorf seit 4.2.2020 | Prokura |
Kai Dr. Steinbach seit 14.7.2017 | Geschäftsführer |
Armin Dr. Eichholz seit 21.7.2016 | Geschäftsführer |
Bastian Zimmer seit 14.12.2015 | Prokura |
Ronald Schindler seit 16.12.2014 | Prokura |
Michael Haase seit 16.12.2014 | Prokura |
Peter Dr. Jolas seit 1.10.2013 | Prokura |
Sybille Weidner seit 1.10.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EP Energy Transition, a.s. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MIBRAG GmbHZeitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023MIBRAG ist ein Unternehmen der tschechischen Energetický a průmyslový holding, a.s. (EPH) mit Sitz in Prag. Die tschechische Holding ist ein strategischer Investor im Energiesektor, wichtigster Wärmelieferant in der Tschechischen Republik und einer der bedeutendsten Stromerzeuger Europas. Zum 1. September 2023 wurden die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH zur MIBRAG GmbH und die Eigentümer-Holding JTSD Braunkohlebergbau GmbH zur MIBRAG Energy Group GmbH umfirmiert. Als attraktiver Arbeitgeber steht bei MIBRAG die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an erster Stelle. Mit der Vision eines unfallfreien Unternehmens entwickelt MIBRAG kontinuierlich die Arbeitssicherheitskultur weiter und verbessert die Voraussetzungen für ein sicheres Arbeitsumfeld und sicheres Arbeiten. Geschäfts- und RahmenbedingungenWirtschaftliches UmfeldWährend das Jahr 2022 durch den Beginn des Ukraine-Kriegs zu Turbulenzen in nahezu allen Bereichen wirtschaftlicher Tätigkeiten führte und sowohl die Notierungen für Strom, Gas und Steinkohle als auch die Inflation bis dahin einmalige Höchststände aufgewiesen haben, hat sich die Situation auf den für MIBRAG relevanten Teilmärkten im Jahr 2023 sukzessive beruhigt. Waren beim Erdgas zu Jahresbeginn noch Preise zwischen 60 und 70 €/MWh 1 zu verzeichnen, reduzierte sich die Preisspanne bereits ab April auf ein Niveau von 30 bis 40 €/MWh. Auch die Notierungen für Steinkohle sind im Jahresverlauf von etwa 170 €/t auf zuletzt 93 €/t gefallen. Der Preis für CO 2 -Emissionszertifikate überschritt im Februar 2023 kurzzeitig den Wert von 100 €/t bewegte sich dann aber kontinuierlich in Richtung 70 €/t. Treiber hierfür waren neben gedämpften Wirtschaftsprognosen vor allem auch Aktivitäten von Finanzinvestoren, die in Erwartung weiterhin fallender Preise ihre Netto-Short-Positionen deutlich ausgebaut haben. Die Inflationsrate ist ebenfalls von 8,1 % im Dezember 2022 auf 3,7 % im Dezember 2023 zurückgegangen 2 . Ungünstig ist dagegen, dass sich im Gegensatz zu anderen europäischen Volkswirtschaften auch die deutsche Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Krisenjahr 2022 um 0,3 % bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt verringert hat. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass der Primärenergieverbrauch in Deutschland von 11,7 auf 10,8 PJ gesunken ist. 3 Dementsprechend ist auch der Bruttoinlandsstromverbrauch von 540 TWh auf 517 TWh zurückgegangen. Die veränderten Marktbedingungen, aber auch regulatorische Eingriffe, wie die Abschaltung der letzten deutschen Atomkraftwerke und der forcierte Zubau erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen, haben im Jahr 2023 zu weiteren Verschiebungen innerhalb des Energiemix geführt. Zählte Deutschland seit mehr als zwei Jahrzehnten zu den Netto-Stromexporteuren, mussten im Berichtsjahr per Saldo 9 TWh Strom mehr aus dem europäischen Ausland bezogen werden. Dabei erfolgten die Stromimporte mehrheitlich dann, wenn in Ermangelung von ausreichend Sonneneinstrahlung bzw. geringen Windaufkommens vergleichsweise wenig Energie aus erneuerbaren Energiequellen verfügbar war. Dennoch hat der Anteil der Erneuerbaren mit 267 TWh erstmals die 50 %-Schwelle bezogen auf die nationale Bruttostromerzeugung von 508 TWh überschritten. Das Zusammenspiel der vorgenannten Effekte hat in Bezug auf die Strompreisentwicklung nicht nur dazu geführt, dass der Strompreis ausgehend von einem am Spotmarkt zu beobachtenden Monatsmittelwert im Januar von rund 118 EUR/MWh im Jahresverlauf auf ca. 90 EUR/MWh, im Dezember 2023 sogar auf nur 69 EUR/MWh gesunken ist, sondern dass auch die Preisvolatilität in Bezug auf Schwankungsbreite und Frequenz deutlich zugenommen hat. 4 Insgesamt ist damit festzuhalten, dass sich die Einsatzbedingungen für die Braunkohlenverstromung in Deutschland im Jahr 2023 wieder verschlechtert haben und die Erzeugungsleistung mit 87,5 TWh einen historisch niedrigen Wert erreicht hat. 5 Dementsprechend ist die Braunkohlenförderung in den deutschen Revieren um 21,7 % auf 102 Millionen Tonnen zurückgegangen. 6
1 Vgl. zu diesen und den folgenden Angaben
Reuters Eikon: TTF-Spot, API 2 - Frontmonat, CO
2 - Dec 2023
Politisches und rechtliches UmfeldAuch das Jahr 2023 war von verschiedenen energiepolitischen Entwicklungen geprägt, die Auswirkungen auf die Energiewirtschaft und das bisherige Kerngeschäft von MIBRAG haben. Dazu zählt insbesondere auch die Reform des EU-Emissionshandels aus April 2023, die darauf abzielt, die Emissionen in Europa um 62 % gegenüber dem Wert des Jahres 2005 abzusenken und damit das bisherige Reduktionsziel von 43 % deutlich zu verschärfen. Mit Blick auf die ursprünglich vom BMWK für das erste Halbjahr 2023 angekündigte Kraftwerksstrategie ist zu konstatieren, dass sowohl deren konkrete Ausgestaltung als auch deren Finanzierung nach wie vor ungeklärt sind. Nach bisherigen Verlautbarungen soll im Rahmen der Kraftwerksstrategie der Zubau von insgesamt rund 24 GW erneuerbarer Kraftwerksleistung (Hybrid-, Sprinter- und H2-ready-Gaskraftwerke) angereizt werden. Erste Ausschreibungen sollten laut Bundeswirtschaftsminister Habeck bereits 2023 erfolgen, lassen jedoch auf sich warten. Der ehrgeizige Zeitplan des BMWK sah trotz der Verzögerungen vor, dass die neuen wasserstofffähigen bzw. wasserstoffbasierten Kraftwerke zwischen 2028 und 2033 in Betrieb genommen werden können. Nach Veröffentlichungen des BMWK am 5. Februar 2024 konzentriert sich die Kraftwerksstrategie nun in einem ersten Schritt auf zunächst 10 GW H2-Ready Gaskraftwerke an systemdienlichen Standorten, die ab einem Zeitpunkt zwischen 2035 und 2040 nur noch mit H2 laufen dürfen. Des Weiteren ist an dieser Stelle das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 hervorzuheben, das weitreichende Folgen für die Haushalts- und Energiepolitik der Bundesregierung nach sich zog. Die Richter hatten die Verschiebung von 60 Milliarden Euro Corona-Hilfen in den Klimatransformationsfonds für verfassungswidrig erklärt. Durch das Urteil und dessen Auswirkungen auf weitere Sondervermögen wie den Wirtschaftsstabilisierungsfonds haben zahlreiche energiepolitische Vorhaben der Bundesregierung ihre bisherige Finanzierungsgrundlage verloren. Dies macht sich bereits im Haushalt für 2024 bemerkbar: Die Bezuschussung der Übertragungsnetzentgelte sowie die Weiterführung der Gas- und Strompreisbremsen können nicht weiterfinanziert werden. Insbesondere die Entwicklung der Netzentgelte ist aus Unternehmenssicht kritisch zu beurteilen. Positiv für MIBRAG ist, dass die von der Bundesregierung beschlossene Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe auf das europarechtlich zulässige Minimum von 50 Cent/MWh ab 2024 als Ersatzmaßnahme für das Auslaufen des Spitzenausgleichs trotz der Haushaltskrise beibehalten wird. GeschäftsentwicklungMIBRAG ist vor allem auf dem Gebiet der Braunkohlenförderung tätig. Ergänzend dazu erfolgt die Strom- und Wärmeversorgung aus dem Industriekraftwerk Wählitz. Die Förderung von Braunkohle erfolgt in zwei Tagebauen, dem Tagebau Profen und dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain. Beide Betriebsstätten liegen am Südrand des Weißelsterbeckens, ca. 30 km von Leipzig entfernt. Wesentliche Abnehmer der geförderten Braunkohle sind die Großkraftwerke Lippendorf und Schkopau sowie Stadtwerke und Industrieunternehmen. Das Geschäftsjahr 2023 war für MIBRAG in operativer Hinsicht dahingehend herausfordernd, als sich die Marktbedingungen für den Betrieb des Kerngeschäfts gegenüber dem Vorjahr deutlich verschärft haben. Gleichzeitig befinden sich beide Tagebaue in der Endphase des Übergangs der Kohleförderung in das jeweils letzte Abbaufeld, was in technologischer Hinsicht zusätzliche Anforderungen mit sich bringt. Darüber hinaus wurde die geschäftliche Neuausrichtung des Unternehmens weiter vorangetrieben. Mit Blick auf das Auslaufen der Kohleverstromung im Mitteldeutschen Revier nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) bis 2035 befindet sich MIBRAG auf einem Transformationspfad vom Bergbauunternehmen zu einem modernen Energiedienstleister auf der Basis erneuerbarer Energien. Neben den Aktivitäten im Bereich Energieversorgung sollen durch den Aufbau der weiteren Geschäftsfelder Recycling, Ingenieurdienstleistungen und Industrielösungen zusätzliche Wertschöpfung und auf dieser Basis Industriearbeitsplätze in der Region langfristig gesichert werden. Kohleförderung und -absatzMIBRAG förderte im Geschäftsjahr 2023 in den Tagebauen Profen und Vereinigtes Schleenhain insgesamt 12,0 Millionen Tonnen Rohbraunkohle. Davon wurden 11,7 Millionen Tonnen Rohbraunkohle an externe Kunden verkauft. Dies entspricht einem Rückgang von rund 4,6 Millionen Tonnen gegenüber dem Vorjahr und ist auf die Eingangs beschriebenen Rahmenbedingungen zurückzuführen. In den beiden Tagebauen wurden insgesamt 48,6 Millionen Kubikmeter Abraum bewegt. Strom- und WärmeproduktionSeit der Stilllegung des Kraftwerkstandorts Deuben im Dezember 2021 verfügt MIBRAG nur noch über das Industriekraftwerk Wählitz, welches der Eigenbedarfsdeckung von MIBRAG mit Strom und der Versorgung der Stadt Hohenmölsen und Umlandgemeinden sowie benachbarter kleinerer Industrieunternehmen mit Fernwärme bzw. Dampf dient. Das Industriekraftwerk Wählitz befand sich vom 19. Mai bis 3. Juli 2023 in der Jahresrevision. Die Versorgung der Wärmekunden erfolgte in dieser Zeit über die Reservedampferzeuger. Im ersten Quartal 2023 wurde die Anlage zur Mitverbrennung von Holzhackschnitzeln fertig gestellt und versuchsweise in Betrieb genommen. Während des einjährigen Versuchsbetriebs sollen die optimalen verfahrenstechnischen Bedingungen zur Mitverbrennung in der Wirbelschicht ermittelt werden. Dabei werden waldfrische Holzhackschnitzel in verschiedener Körnungsgröße, Feuchtigkeit und Menge eingesetzt. Nach Beendigung des Versuchs soll die Anlage in einen Dauerbetrieb überführt werden. Im ersten Quartal 2024 soll im Rahmen der Auswertung der Versuchsfahrweise untersucht werden, inwieweit der Brennstoff Rohbraunkohle im Industriekraftwerk Wählitz perspektivisch vollständig substituiert werden kann. Die Nettostromerzeugung des Kraftwerks belief sich auf 218,3 GWh, was ca. zwei Drittel des Eigenbedarfs von MIBRAG entspricht. Die zur Bedarfsdeckung erforderliche Restmenge wurde am Markt beschafft. Die Fernwärmeauskopplung erfolgte nach Bedarf der Abnehmer und bewegte sich mit 390 TJ ca. 4,2 % witterungsbedingt unter dem Niveau des Vorjahres. Erneuerbare EnergienDie Entwicklung von Wind- und Photovoltaikprojekten auf rekultivierten Flächen wurde im Jahr 2023 weiter vorangetrieben. So konnte die BImSchG-Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 15 Windenergieanlagen (WEA) im geplanten Windpark Breunsdorf I auf Teilflächen des Tagebaus Vereinigtes Schleenhain im August 2023 erlangt werden. Die Vorbereitungen zu den Bautätigkeiten wurden gestartet und werden in diesem Jahr fortgesetzt. Die Installation der WEA ist für die 2. Jahreshälfte 2025 vorgesehen. Die BImSchG-Genehmigung für 10 WEA im zukünftigen Windpark Profen II wird für Anfang 2024 erwartet. Die Installation dieser Anlagen ist für 2026 vorgesehen. MIBRAG hat in 2023 die PV-Anlage PV Peres II mit einer Kapazität von 37 MW peak auf Teilflächen des Tagebaus Vereinigtes Schleenhain im Abbaufeld Peres in Betrieb genommen. Der von dieser Anlage produzierte Strom wird in das MIBRAG-Netz eigespeist und zur Eigenstromversorgung genutzt. Die Genehmigung einer weiteren Anlage mit einer Kapazität von 42,5 MW peak ist im November 2023 eingegangen. Baustart für diese Anlage, die auf Flächen direkt neben PV Peres II errichtet wird, ist für Anfang 2024 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen. MIBRAG plant ein weiteres PV-Projekt mit einer Kapazität rund 230 MW peak auf rekultivierten Flächen des ehemaligen Tagebaus Peres außerhalb der Betriebsflächen. Der Genehmigungsprozess wurde 2023 gestartet. Hier wird die Genehmigung für Ende 2024/ Anfang 2025 erwartet. Darüber hinaus sind die Planungen für Erneuerbare Energien-Projekte im Helmstedter Revier vorangetrieben worden. So hat man ein Potential für rund 140 MW Wind- und 350 MW peak Photovoltaikprojekte identifiziert, die in den kommenden Jahren sukzessive entwickelt werden sollen. Für ein erstes Windprojekt mit einer Kapazität von rund 13 MW hat MIBRAG Ende 2023 die BImSchG-Genehmigung erhalten. Der Bau dieses Windparks soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 beginnen. Investitionen und InstandhaltungDas Investitionsgeschehen wird nach wie vor vom Kerngeschäft, vor allem von der Weiterentwicklung der beiden Tagebaue in den jeweils neuen Abbaufeldern bestimmt. Das für 2023 angestrebte Investitionsvolumen konnte trotz der nach wie vor angespannten Situation auf den Beschaffungsmärkten realisiert werden. Auch die für 2023 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen zur Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit erfolgten planmäßig. Immissions- und Umweltschutz, RekultivierungIm Rahmen der Wiedernutzbarmachung wurden durch die GALA-MIBRAG-Service GmbH (GALA) rund 148 Hektar forstwirtschaftliche und ca. 163 Hektar landwirtschaftliche Nutzflächen auf den Rekultivierungsflächen der Tagebaue Profen und Vereinigtes Schleenhain bewirtschaftet. Auf 127 ha fanden Pflegemaßnahmen für den Natur- und Artenschutz statt. Im Tagebau Vereinigtes Schleenhain wurden im Jahr 2023 ca. 121 Hektar für die forstwirtschaftliche sowie 13,1 Hektar für die natur- und artenschutzfachliche Rekultivierung vorbereitet. Auf den Bestandsflächen erfolgte der weitere Ausbau von Wirtschaftswegen. Aufgrund der Kippenentwicklung gab es 2023 in beiden Tagebauen keinen Zugang an landwirtschaftlichen Rekultivierungsflächen. Zur Verbesserung des Immissionsschutzes wurden im Jahr 2023 in den Tagebauen Profen und Vereinigtes Schleenhain mehrere Maßnahmen durchgeführt, darunter die Zwischenbegrünung von 63 Hektar Betriebsfläche, die regelmäßige Reinigung und witterungsabhängige Befeuchtung von befestigten Betriebswegen sowie die bedarfsgerechte Pflege der Schutzpflanzungen im Umfeld der Tagebaue. Sicherung der WiedernutzbarmachungsverpflichtungenMIBRAG hat im Jahr 2018 mit dem Sächsischen Oberbergamt (SOBA), Freiberg, und mit dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB), Halle (Saale), Vorsorgevereinbarungen zur Absicherung der Aufwendungen für die abschließende Wiedernutzbarmachung der Tagebaue abgeschlossen. Durch Vereinbarung vom September/November 2022 hat sich die MIBRAG Energy Group GmbH (vormals JTSD Braunkohlebergbau GmbH) verpflichtet, jährliche Einlagen in die Kapitalrücklage der MIBRAG zu erbringen, die MIBRAG wiederum als Einlagen in die Vorsorgegesellschaften leistet. Die Höhe der Einlagen wird ermittelt in Höhe der seit 1. Oktober 2020 anfallenden jährlichen Abschreibung durch Substanzverzehr auf das Bergwerkseigentum. Hinsichtlich der sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen verweisen wir auf die Angabe im Anhang zu den bergrechtlichen Rückstellungen im Abschnitt III. Nr.10. Die beiden Vorsorgegesellschaften wurden in 2020 errichtet und werden seitdem vereinbarungsgemäß dotiert. Bezüglich der sich aus den dynamischen Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit ergebenden Anpassungsbedarfe der Vorsorgevereinbarungen befindet sich MIBRAG in engem Austausch mit den beiden Bergämtern. BürgerkontaktarbeitNeben den Beziehungen aus den bestehenden Nachbarschaftsverträgen mit den Städten Groitzsch und Pegau sowie der Gemeinde Elstertrebnitz gab es vielfältige Kontakte zur Pflege des Verhältnisses zu den im regionalen Umfeld des Unternehmens liegenden Städten und Gemeinden. Traditionell stattfindende Veranstaltungen, wie beispielsweise die Treffen mit Bürgermeistern und Kommunalpolitikern, werden ergänzt durch individuelle Unterstützungen bei unterschiedlichsten Projekten. PersonalbereichMIBRAG beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 1.346 Mitarbeiter. Davon befanden sich 1.267 Mitarbeiter in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis. Insgesamt absolvierten 79 Auszubildende eine Berufsausbildung. Die Rekrutierung im Jahr 2023 war vorrangig geprägt von der Nach- und Neubesetzung von Expertenpositionen im Bereich der neuen Geschäftsfelder. Hier zeigt sich insbesondere die Relevanz eines attraktiven und zukunftsfähigen Geschäftsmodells zusammen mit einer passenden Arbeitsgebermarke, die auch mit Blick auf die erfolgreiche Weiterführung des Kerngeschäfts Bergbau beständig weiterentwickelt wird. Die Kommunikation der Neufassung der Führungsleitlinien unter dem Titel "Führungskultur 2023+" ist dabei ein zentraler Baustein. Nach Kündigung des bisherigen Vergütungstarifvertrages zum 31. Mai 2023 konnte nach zwei Verhandlungsrunden im Juni 2023 der neue Vergütungstarifvertrag mit einer Laufzeit für 18 Monate abgeschlossen werden. Beim Abschluss der Konzern-Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit/Telearbeit" wurden die Erfahrungen der Corona-Zeit für die Überarbeitung der bislang hierzu bestehenden Regelung genutzt, um einen verlässlichen und modernen Rahmen zu setzen. Seit 2022 hat MIBRAG die Zielstellung im Arbeitsschutz in absoluten Zahlen festgelegt, gestaffelt nach Arbeitsunfällen mit und ohne Arbeitszeitausfall sowie einem Bonus-/Malusfaktor bezogen auf die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle. Bis zum Jahresende 2023 ereigneten sich vier Arbeitsunfälle mit Arbeitszeitausfall. Damit lag MIBRAG in Rahmen der Zielstellung. Die Unfallquote (LTIF) lag mit 1,77 pro 1 Million Arbeitsstunden über dem Wert des Vorjahres. Aufgrund einer negativen Entwicklung, auch bei der Unfallschwere, hat MIBRAG ein bereichsübergreifendes Programm zur Identifizierung von weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit gestartet. Zielrichtungen sind Verbesserungen im Hinblick auf Technik, Organisation und Verhalten. Erste Maßnahmen wurden bereits 2023 implementiert. In der arbeitsmedizinischen Betreuung lag neben beruflichen Gefährdungen ein weiterer Schwerpunkt auf der ganzheitlichen medizinischen Untersuchung und Beratung. Daraus abgeleitet gab es auch 2023 wieder ein vielfältiges Angebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie gezielte Impfangebote. Das Brandgeschehen wurde als niedrig und stabil eingeschätzt. Aufgrund der Vorhaltung von brandschutztechnischen Anlagen zur Brandfrüherkennung war es möglich, Entstehungsbrände frühzeitig zu erkennen und eine Brandausbreitung zu verhindern. Erklärung zur Unternehmensführung - Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an FührungspositionenIm Aufsichtsrat ist bei 11 Sitzen eine Frau vertreten. In der Geschäftsführung lag die Frauenquote dagegen unverändert bei 0 %. MIBRAG strebt weiterhin einen Frauenanteil von mindestens jeweils 30 % über alle Hierarchieebenen und Bereiche hinweg bzw. 32 % für die 1. Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung an. Hinsichtlich der 1. und 2. Führungsebene hat die Geschäftsführung hierbei eine Frist zur Erreichung bis zum 31. Dezember 2028 festgelegt. Darüber hinaus ist geplant, dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2024 Fristen für die Zielerreichung des Frauenanteils in der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat beschließen wird. Hinsichtlich der Zielerreichung sind indes kaum Fortschritte zu konstatieren, was insbesondere auf den traditionell männlich geprägten Industriezweig Bergbau und den gesellschaftlichen Umstand zurückzuführen ist, dass Frauen in MINT-Bereichen weiterhin unterrepräsentiert sind. Der Frauenanteil lag sowohl auf der 1. mit 19 % als auch auf der 2. Führungsebene mit 22 % unter dem Vorjahresniveau, was primär auf Veränderungen der Gesamtzahl des jeweiligen Personenkreises zurückzuführen ist. Eine Zielannäherung im Hinblick auf das Geschlechterverhältnis könnte sich aus dem Transformationsprozess des Unternehmens und durch die Erschließung neuer Geschäftsfelder ergeben. Forschung und EntwicklungDie Weiterentwicklung und Vermarktung vorhandener, innovativer Lösungen über die Grenzen des heutigen Kerngeschäfts hinaus war eines der Ziele des seit 1. August 2020 laufenden Forschungsprojektes TRIM4PostMining. Unter Führung der TU Bergakademie Freiberg und in Zusammenarbeit mit weiteren Forschungs- und Industriepartnern hatte dieses EU-geförderte Forschungsvorhaben (EU - Research Fund for Coal and Steel) die Weiterentwicklung des MIBRAG-Kippenmodells zum Gegenstand. Ein entsprechender Ergebnisbericht wurde zum Abschluss des Forschungsprojekts im August 2023 vorgelegt. Im Rahmen des F&E-Projektes "Interne schwingungstechnische Überwachung von Schaufelradgetrieben" in Kooperation mit der HTWK Leipzig konnten drei Arbeitspakete erfolgreich entwickelt werden. Im September 2023 erhielt das Bündnis unter Führung der Hochschule Merseburg, an dem neben Projektpartnern der chemischen Industrie und der Kreislaufwirtschaft sowie dem Fraunhofer IWES auch MIBRAG beteiligt ist, den Fördermittelbescheid für das BMBF Förderprojekt "Pool in Loop" (Polyolefine im Kreislauf). Im Fokus des Projektes stehen die Entwicklung und Demonstration eines Verfahrens zum katalytischen Recycling von Altkunststoffen. Dafür ist eine Bearbeitungsdauer von fünf Jahren vorgesehen. ZertifizierungenIn 2023 absolvierte MIBRAG erfolgreich das jährliche Überwachungsaudit und sicherte somit das Zertifikat im Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001. Der Auditor bestätigte die fortlaufende Weiterentwicklung des Systems. Im kommenden Jahr ist innerhalb eines weiteren Überwachungsaudits die erneute Bestätigung des Zertifikates geplant. ErtragslageEine vergleichende Darstellung der Ertragslage ist nachfolgend dargestellt, wobei insbesondere hinsichtlich des Vorjahres anzumerken ist, dass die Ertragssituation durch eine Reihe von besonderen Effekten gekennzeichnet war, die vorrangig im Zusammenhang mit den aufgetretenen signifikanten Änderungen von relevanten Marktparametern, wie z.B. Inflationsrate, Strom- und CO 2 -Preis standen.
Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 30,3 Mio. € auf 346,4 Mio.€ verringert. Von den Gesamterlösen entfielen 309,8 Mio. € auf Rohkohlenlieferungen und vereinbarte Rücknahmen von Reststoffen (Vorjahr: 326,2 Mio. €). Dieser Rückgang ist mengeninduziert und unmittelbare Folge der Entwicklungen auf dem Energiemarkt. Die Erlöse aus der Stromvermarktung sind von 31,0 Mio. € auf 15,0 Mio. € gesunken, was vor allem auf rückläufigen Strompreisen beruht. Ein preisbedingter Anstieg war dagegen bei den Umsätzen für Prozessdampf und Fernwärme zu verzeichnen, die sich auf 6,1 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €) beliefen. Weiterverrechnungen für erworbene Materialien und produktbezogene Serviceleistungen sowie sonstige Einnahmen trugen mit 15,5 Mio. € zum Gesamtumsatz bei (Vorjahr: 15,2 Mio. €). Die Erträge aus der Bestandsveränderung entfallen überwiegend auf stichtagsbezogen höhere Bestände auf den Kohlemisch- und -stapelplätzen, was sowohl auf höhere Volumina als auch auf einen Anstieg der Herstellungskosten zurückzuführen ist. Vor allem ingenieurtechnische Leistungen zur Vorbereitung und in Begleitung von Investitionsmaßnahmen führten zu aktivierten Eigenleistungen von 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge erreichten 35,1 Mio. € (Vorjahr: 25,7 Mio. €). Diese resultierten unter anderem aus einer Wertaufholung im Zuge der Vorabraumbewertung in Höhe von 12,8 Mio. €. Daneben sind in diesem Posten wie im Vorjahr auch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, der Erstattung von Energiesteuerbeiträgen sowie der Aufarbeitung von Lagermaterial enthalten. Die Betriebsaufwendungen, einschließlich sonstiger Steuern, beliefen sich auf insgesamt 420,8 Mio. € (Vorjahr: 506,6 Mio. €). Der Materialaufwand lag in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Im Bereich der Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturmaßnahmen waren gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhte Aufwendungen zu verzeichnen. Kompensatorisch wirkten vor allem preisinduzierte Einsparungen beim Strombezug und Dieselverbrauch. Der Personalaufwand liegt mit 99,3 Mio. € ca. 2,6 % über dem Niveau des Vorjahres von 96,8 Mio. €, was bei annähernd gleichem Personalbestand mit dem seit Mitte 2023 gültigen neuen Tarifvertrag zu erklären ist. Die Abschreibungen erreichten 51,6 Mio. € (Vorjahr: 76,1 Mio. €), wobei in diesem Betrag außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 1,1 Mio. € (im Vorjahr: 0,4 Mio. €) und Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf deren zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 1,3 Mio. € (im Vorjahr 1,3 Mio. €) enthalten sind. Der Rückgang ist im Wesentlichen mit dem Erwerb und der Nutzung des Bergwerkeigentums, das betragsmäßig von der jeweiligen Jahresfördermenge abhängig ist, zu begründen. Darüber hinaus war in 2022 für diesen Sachverhalt noch ein Teilbetrag von 17,7 Mio. €, der auf Vorjahre entfiel, zu berücksichtigen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einschließlich sonstiger Steuern bewegten sich mit 82,5 Mio. € um 63,5 Mio. € wieder unter den vergleichsweise hohem Niveau des Vorjahres, das insbesondere durch inflationsbedingt signifikante Zuführungen zu den bergrechtlichen Rückstellungen gekennzeichnet war. Demgegenüber waren hauptsächlich bei den Pacht- und Mietaufwendungen, den Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sowie den Gerichts- und Gutachterkosten ein Anstieg zu verzeichnen. Das Finanzergebnis vor Ergebnisabführungsverträgen belief sich auf 38,0 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €). Die Verbesserung resultiert vor allem aus Erträgen aus der Anpassung des für die Rückstellungsbewertung relevanten Zinsniveaus sowie aus der in erster Linie marktbedingt höheren Verzinsung von Darlehensforderungen gegen verbundene Unternehmen. MIBRAG wurde von GALA, die überwiegend als Dienstleister für die Unternehmen der MIBRAG-Gruppe fungiert, ein positives Ergebnis in Höhe von 1,4 Mio. € zugewiesen. Einen ebenfalls positiven Ergebnisbeitrag in Höhe von 3,5 Mio. € leistete die Helmstedter Revier GmbH (HSR), der sich im Wesentlichen aus Schrotterlösen und Erträgen aus der Rückstellungsbewertung zusammensetzt. Unter Berücksichtigung vorgenannter Effekte ergab sich für MIBRAG im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Gewinn von 11,1 Mio. € (Vorjahr Verlust: 98,2 Mio. €), der aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an die Muttergesellschaft abzuführen ist. Zur Steuerung der Unternehmensentwicklung wird als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator das EBITDA (vor Ergebnisabführungsverträgen der Tochterunternehmen) verwendet. Die Kennzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:
Die Zielsetzung für das Jahr 2023, die von einem positiven mittleren zweistelligen Millionenbetrag ausging, wurde deutlich verfehlt. Der Hauptgrund liegt in den marktbedingt deutlich geringeren Absatzmengen an Rohbraunkohlen an die Kundenkraftwerke. Der in weiten Teilen unerwartete Umsatzrückgang konnte - wie bei Fixkosten lastigen Geschäftsmodellen typisch - nur partiell durch kurzfristig wirksame Kostensenkungsmaßnahmen kompensiert werden. Die mit Blick auf die Zielstellung eher unbefriedigende Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 offenbart die Notwendigkeit einer erneuten strukturellen Anpassung an die herausfordernden Marktbedingungen. Vermögenslage
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr nochmals um 33,8 Mio. € erhöht. Das Anlagevermögen beträgt 342,9 Mio. € gegenüber 328,7 Mio. € im Vorjahr. Die im Geschäftsjahr 2023 getätigten Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich auf 46,2 Mio. €, die neben nachträglichen Anschaffungskosten auf das Bergwerkseigentum vorrangig technische Maßnahmen für den Bergbaubereich betreffen. Darüber hinaus hat die Dotierung der Vorsorgegesellschaften zu einem Anstieg der Finanzanlagen um 19,3 Mio. € geführt. Das Anlagevermögen ist in vollem Umfang durch Eigenmittel und langfristiges Fremdkapital gedeckt. Der Vorabraum ist in erster Linie bewertungsbedingt von 14,2 Mio. € auf 29,6 Mio. € angestiegen. Ebenfalls leicht angewachsen ist das Umlaufvermögen (einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten und aktivem Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung). Ursächlich hierfür sind insbesondere die Zunahme der Bestände an Ersatzteilen sowie an Fertigungserzeugnissen und CO 2 -Emissionsrechten. Des Weiteren haben sich auch die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöht. Gegenläufig wirken sich die Rückgänge bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Wertpapieren und die Abnahme der liquiden Mittel aus. Die wesentlichen Veränderungen der Passivseite betreffen den Anstieg der bergbaubedingten Rückstellungen um 36,3 Mio. € sowie des Eigenkapitals der MIBRAG durch eine Einlage der Muttergesellschaft in die sonstigen Kapitalrücklagen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich dadurch trotz der höheren Bilanzsumme auf 35,9 % (Vorjahr: 35,2 %). Kapitalflussrechnung gemäß DRS 21 (Kurzfassung) 7
Zu den Zielen des Finanzmanagements von MIBRAG gehören die Sicherung der Liquidität und deren effiziente Steuerung, der Erhalt der Finanzierungsfähigkeit des Unternehmens und deren Optimierung sowie die Sicherung einer soliden Unternehmensbonität. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich, trotz des deutlich besseren Jahresergebnisses, um 41,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Ursächlich hierfür sind neben dem Rückgang der Umsatzerlöse im Wesentlichen die im Vergleichszeitraum außerordentlich hohen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen aus der Rückstellungszuführung sowie höhere Abschreibungen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet in Höhe von 46,0 Mio. € Nettoinvestitionen in das Anlagevermögen. Des Weiteren sind in diesem Posten auch erhaltene Beteiligungserträge in Höhe von 3,0 Mio. € sowie der positive Zahlungssaldo aus der kurzfristigen Liquiditätsoptimierung innerhalb der MIBRAG-Gruppe enthalten. Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit waren für das Berichtsjahr nur die gezahlten Zinsen abzubilden. Im Ergebnis verringerte sich der Finanzmittelbestand von 56,3 Mio. € auf 26,4 Mio. €. Die Finanzlage von MIBRAG war im abgelaufenen Geschäftsjahr stabil. Die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen konnten jederzeit durch eine ausreichend hohe Liquidität bedient werden. Angaben gemäß § 6b EnWGDie Geschäftstätigkeit von MIBRAG lässt sich nach Maßgabe des EnWG in die Bereiche "Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors" und "Sonstige Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" klassifizieren. Die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors umfassen die Erzeugung von Elektrizität, die überwiegend für den Betrieb der eigenen Tagebaue benötigt und nur zu einem geringen Teil an Dritte veräußert wird. Den Schwerpunkt der unternehmerischen Aktivität von MIBRAG bestimmen jedoch der Abbau und die Veräußerung von Rohbraunkohle, die als sonstige Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors im Sinne des EnWG einzuordnen sind. Die Darstellungen zum Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung von MIBRAG sind vor diesem Hintergrund entsprechend auf die für MIBRAG relevanten Tätigkeitsbereiche gemäß EnWG übertragbar. Chancen und RisikenRisikomanagementsystemUm Chancen und Risiken rechtzeitig zu erkennen, angemessen zu bewerten und frühzeitig wirksame Gegenmaßnahmen einleiten zu können, werden Steuerungs- und Kontrollinstrumente eingesetzt. Diese werden ständig weiterentwickelt und überprüft. So sollen unternehmerische Chancen systematisch erkannt und für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg genutzt werden. Ziel des Risikomanagements ist es, je nach Beeinflussbarkeit, die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe von Risiken zu erkennen und durch geeignete Gegenmaßnahmen zu mitigieren. Das zentrale Risikomanagement übernimmt im Unternehmen die Funktion der Koordinierung und Überwachung der in das operative Berichtswesen integrierten Risikofrühwarnung und -berichterstattung mit Hilfe eines regulären, datenbankgestützten Prozesses. Eine regelmäßige Analyse des Unternehmensumfeldes, die Analyse kritischer Risikofaktoren und der Informationsaustausch mit den Risikoverantwortlichen sowie ein stetiger Evaluierungsprozess der Bestandsrisiken sichern eine stets aktuelle Bewertung wesentlicher und potenziell bestandsgefährdender Risiken und darauf aufbauend eine kritische Beurteilung und gegebenenfalls Anpassung der Gegenmaßnahmen. Strategische Risiken und ChancenDie Reform des EU-Emissionshandels im April 2023 hat für das Kerngeschäft perspektivisch negative Folgen. Der Einsatz von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung wird durch die mit der Reform einhergehende Verknappung der Zertifikate teurer und dementsprechend unrentabler. Hinzu kommt, dass auch immissionsschutzrechtliche EU-Vorgaben - etwa die Industrieemissionsrichtlinie und die Luftqualitätsrichtlinie - im Zuge von Novellierungen verschärft werden, wodurch Anlagenbetreibern weitere Belastungen drohen. Mit Blick auf die Entwicklung von Zukunftsprojekten ist die Verzögerung der Kraftwerksstrategie kritisch zu bewerten. Für eine erfolgreiche Transformation notwendige Investitionsentscheidungen in diesem Bereich können aufgrund der noch bestehenden Unsicherheiten nicht getroffen werden. Im Übrigen ist die laut KVBG für das Jahr 2022 vorgesehene Überprüfung des gesetzlichen Kohleausstiegspfads auch im Jahr 2023 nicht erfolgt, was zusätzliche Unsicherheiten in Bezug auf die künftige Unternehmensentwicklung mit sich bringt. Als Chance für die Geschäftsfeldentwicklung von MIBRAG kann das im Dezember 2023 verabschiedete Wärmeplanungsgesetz betrachtet werden. Es verpflichtet die Bundesländer zur Erarbeitung von Wärmeplänen und Wärmenetzbetreiber zur vollständigen Dekarbonisierung der Wärmenetze bis 2045. Da aufgrund des Gesetzes die Nachfrage nach grüner Wärme in den kommenden Jahren weiter steigen wird, eröffnen sich für MIBRAG Perspektiven für die Geschäftsfeldentwicklung in diesem Bereich. Mit Blick auf die Zukunftsprojekte von MIBRAG ist zudem festzuhalten, dass mittlerweile ein Delegierter Rechtsakt vorliegt, der Kriterien zur Produktion von grünem Wasserstoff definiert. Dieser regulatorische Rahmen schafft zwar die dringend benötigte Rechtssicherheit, allerdings sind die Erzeugungskriterien derart restriktiv, dass sie den Hochlauf der europäischen Wasserstoffwirtschaft zu behindern drohen. Vor dem Hintergrund ist es positiv, dass die novellierte Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) der Kommission ermöglicht, den Delegierten Rechtsakt anzupassen, sollte der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft hinter den gesteckten Zielen zurückbleiben. Produktion und TechnikDurch zustandsbezogene Instandhaltung und eine zielgerichtete Ersatzteilvorhaltung wird dem ungeplanten Ausfall von Erzeugungs- und Förderanlagen vorgebeugt und gleichzeitig optimierte Reparaturdauern ermöglicht bzw. eine kurzfristige Störungsbehebung sichergestellt. Typische bergbauliche Risiken konnten bisher durch eine ausreichend hohe Kapazitätsvorhaltung bei den Produktionsanlagen im Tagebau minimiert werden. Aus den Erkenntnissen von Störungen und externen Ereignissen werden Maßnahmen zur ständigen Verbesserung der Überwachungssysteme abgeleitet. An Bandanlagen werden Ausrüstungen zur Früherkennung von Gurtschäden getestet und bei erfolgreicher Erprobung in den Abraumbetrieben installiert. Pump- und Wasserrückhalteanlagen werden durch ein elektronisches Überwachungssystem gesteuert. Gegen Schäden durch Stromausfälle und Blitzschlag besteht ein Notstrom- und Überspannungsschutzkonzept. Die Geschäfts-, Produktions- und Überwachungsprozesse von der Planung über das Qualitätsmanagement bis hin zur Buchhaltung werden durch eng verzahnte Informationsverarbeitungssysteme unterstützt. Preisänderungs-, Liquiditäts- und AusfallrisikenZur Absicherung von Preisänderungsrisiken - insbesondere bei Emissionszertifikaten - werden entsprechend unternehmensinterner Regelungen Forward-Geschäfte abgeschlossen. Risiken aus Preisschwankungen bei den Betriebsstoffen, wie zum Beispiel Diesel, wird durch SWAP-Geschäfte Rechnung getragen. Aufgrund der guten Bonität unserer Hauptkunden haben Ausfall- beziehungsweise Liquiditätsrisiken eine untergeordnete Bedeutung. Darüber hinaus ist ein Großteil der zum Nominalwert bilanzierten Forderungen gegen verbundene Unternehmen durch eine Patronatserklärung der EPH besichert. IT-RisikenFür den Umgang mit IT-Risiken hat MIBRAG einen verbindlichen Steuerungs- und Sicherheitsprozess etabliert. Auf den Schutz gegen unbefugte Benutzung oder Beeinflussung der Datenverarbeitungssysteme zielen hohe Sicherheitsstandards und die kontinuierliche Sensibilisierung und Schulung der Nutzer. Investitionen in die Modernisierung von Hard- und Software halten die Informationstechnologien auf dem marktüblichen Niveau. Rechtliche RisikenEs bestehen derzeit keine Risiken aus Rechtsstreiten, die einen wesentlichen Einfluss auf die gegenwärtige oder künftige Entwicklung des Unternehmens entfalten. GesamtrisikoeinschätzungFür MIBRAG ergaben sich im Berichtsjahr weder durch Einzelrisiken noch durch aggregierte Risikopotentiale Bestandsgefährdungen. Diese sind derzeit auch nicht erkennbar, sodass der Fortbestand des Unternehmens nicht gefährdet ist. PrognoseberichtEintritt der Prognoseerwartungen des VorjahresDie Erlöse aus dem Absatz von Rohbraunkohlen und die Umsatzerlöse aus der Elektroenergieabgabe haben sich aufgrund des unerwartet zügigen Rückgangs des Strompreisniveaus und der Stromnachfrage deutlich schlechter als geplant entwickelt. Die im Materialbereich zu verzeichnenden teilweise maßnahmeninduzierten, zum Teil mengenbedingten und schließlich auch marktbedingten Einsparungen konnten die Umsatzverluste nur anteilig kompensieren. Dabei bewegten sich die Personalaufwendungen in etwa auf Planniveau. Außerhalb der operativen Sphäre einzuordnende positive Bewertungseffekte, wie etwa im Bereich des Vorabraums, wurden durch gegenläufige Effekte, wie z.B. bei der Rückstellungs- und Forderungsbewertung, nahezu ausgeglichen. Unerwartet positiv wirkte sich der Anstieg des Marktzinsniveaus auf die Höhe des Finanzergebnisses aus. Künftige EntwicklungDie Geschäftsentwicklung von MIBRAG wird auch in den nächsten Jahren noch maßgeblich durch die Entwicklung des Rohkohleabsatzes bestimmt. Mit Blick auf die Entwicklung der Strompreise, die dem weiterhin steigenden Einspeisevolumen erneuerbarer Energien geschuldet zunehmend volatil sind, und der Preise für CO 2 -Emissionszertifikate ist auch für die nahe Zukunft davon auszugehen, dass die Betreiber die Fahrweise ihrer Kraftwerke weiter optimieren und konsequent an die Marktbewegungen anpassen. Dieses Verhalten ist zwangsläufig mit einem weiterhin verstärkt schwankenden Rohkohleabsatz für MIBRAG verbunden und stellt damit angesichts der für Bergbauunternehmen typischen Kostenstruktur mit überwiegend von der Produktionsmenge unabhängigen Kosten eine der größten Herausforderungen für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens dar. Daneben ist die anhaltende politische Debatte auf europäischer und nationaler Ebene um die Energiewende im Allgemeinen und um die Zukunft der Braunkohlenverstromung im Speziellen vor allem im mittel- und langfristigen Zeithorizont einer der größten Unsicherheitsfaktoren. Die aktuellen Marktdaten lassen für das Geschäftsjahr 2024 ähnliche Einsatzbedingungen für Braunkohlenkraftwerke erwarten wie im Jahr 2023. MIBRAG erwartet dementsprechend, dass sich Abraum- und Kohleförderung auf dem Niveau des Berichtsjahres bewegen. Aufgrund der Beendigung der Braunkohlenverstromung im Heizkraftwerk Chemnitz-Nord der eins energie in sachsen GmbH sowie des Auslaufens einer Vereinbarung zur Abnahme und Vermarktung von EEG-Strommengen dürften die Umsatzerlöse etwas unter dem Niveau des Berichtsjahres liegen. Während sich die Materialaufwendungen unter anderem aufgrund der Beendigung von längerfristigen Maßnahmen und des Auslaufens vertraglicher Vereinbarungen reduzieren werden, ist bei den Personalkosten tarifbedingt mit einem Anstieg zu rechnen. Im Übrigen wird erwartet, dass die Bestandsveränderungen sowie die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen, die auch im zurückliegenden Geschäftsjahr durch erhebliche Bewertungseffekte gekennzeichnet sind, ein deutlich geringeres Niveau aufweisen werden. Insgesamt geht die Planung für 2024 davon aus, dass sowohl das EBITDA als auch das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung an die Muttergesellschaft merklich zurückgehen und ein Verlust im unteren zweistelligen Millionenbereich zu erwarten ist. Für das kommende Geschäftsjahr ist ein Investitionsvolumen in der Größenordnung von 30,0 Mio. € für das Kerngeschäft vorgesehen, welches hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Betrieb der beiden Tagebaue und der Erfüllung von Umweltschutzauflagen steht. Für zukünftige Geschäftsfelder sind Investitionen von bis zu 10,0 Mio. € geplant. Die Investitionen werden aus dem operativen Cashflow finanziert. Die Zielsetzung der Folgejahre besteht trotz aller Unwägbarkeiten darin, durch konsequente Anpassung von Unternehmensorganisation und Tagebaubetrieb an die Markterfordernisse wieder nachhaltig positive Ergebnisse zu erwirtschaften und die finanzielle Ausstattung des Unternehmens dauerhaft zu sichern, um so die Unternehmenstransformation weiter vorantreiben zu können. Darüber hinaus hat die EPH-Gruppe in einer Presseveröffentlichung vom 27. Dezember 2023 angekündigt, dass bis Ende 2025 die Anteile an der MIBRAG Energy Group in die EP Energy Transition eingebracht werden sollen. Die Auswirkungen auf die MIBRAG können derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Zeitz, den 1. März 2024 MIBRAG GmbH Dr. Armin Eichholz Dr. Kai Steinbach Dr. Dirk Schröter Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023Inhaltsübersicht I. Grundlagen des Jahresabschlusses II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Erläuterungen zur Bilanz IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Angaben Anlage 1 Organe der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 Anlage 2 Anlagenspiegel I. Grundlagen des JahresabschlussesDie MIBRAG mit Sitz in Zeitz (Amtsgericht Stendal, HRB 207574), hat ihren Jahresabschluss nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die allgemeinen Grundsätze der Gliederung, im § 265 HGB formuliert, fanden Beachtung. Die Gliederung der Bilanz wurde um bergbautypische Sachverhalte wie z.B. Tagebauaufschluss, Vorabraum sowie bergbaubedingte Rückstellungen ergänzt und diese im Anhang gesondert erläutert. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 berücksichtigt, wie auch schon die Jahresabschlüsse der drei vorangegangenen Geschäftsjahre, weiterhin das am 3. Juli 2020 durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat verabschiedete Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG), das am 14. August 2020 in Kraft getreten ist und den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland bis Ende 2038 gesetzlich fixiert. Für MIBRAG hat dieser Rechtsrahmen weitreichende Konsequenzen, da aufgrund der festgelegten Stilllegungszeitpunkte für die Braunkohlenkraftwerke auch die verbundenen Tagebaubetriebe vorzeitig enden. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen muss das Kraftwerk Lippendorf im Freistaat Sachsen, das aus dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain beliefert wird, spätestens zum 31. Dezember 2035 die Kohleverstromung einstellen. Für das Kraftwerk Schkopau in Sachsen-Anhalt, welches aus dem Tagebau Profen beliefert wird, wurde der späteste Stilllegungszeitpunkt auf den 31. Dezember 2034 festgelegt. In der Folge wurden bereits im Jahr 2020 insbesondere die Ansammlung von Rückstellungen sowie die Nutzungsdauern von Sachanlagen auf diese Zeitpunkte angepasst. Trotz des im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten vorgezogenen Kohleausstieges bis zum Jahr 2030 hält MIBRAG an dem im KVBG definierten Ausstiegszeitpunkt für die Braunkohleverstromung in 2034/2035 fest, da einerseits die für einen beschleunigten Kohleausstieg notwendigen vielfältigen Anpassungen und Aufbauprojekte im Energiesektor nur schwer realisierbar sein werden. Andererseits nimmt die Braunkohlegewinnung und -verstromung unverändert eine wichtige Rolle für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ein. So unterblieb auch im Jahr 2023 die in § 54 KVBG zum 15. August 2022 vorgesehene Überprüfung des gesetzlichen Kohleausstiegspfads aufgrund der angespannten Situation auf dem Energiemarkt. Aus diesen Gründen sind im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 keine weiteren Anpassungen bezüglich der Tagebaulaufzeiten und Nutzungsdauern der Sachanlagen vorgenommen worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. AnlagevermögenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern grundsätzlich unter Anwendung der amtlichen AfA-Tabellen linear abgeschrieben. Dabei wurden grundsätzlich die Mindestsätze gewählt, sofern durch den Kohleausstieg keine kürzeren Nutzungsdauern anzusetzen waren. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurden die Festlegungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes entsprechend berücksichtigt und, soweit erforderlich, angepasst. Die Herstellungskosten enthalten dabei Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch den Herstellungsprozess veranlasst ist. Im Fall dauerhafter Wertminderungen werden darüber hinaus außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige AnlagegüterWirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 0,8 T€ werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. FinanzanlagenDie Bilanzierung von Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Im Fall dauerhafter Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. VorabraumBei Vorabraum handelt es sich um eine Vorleistung auf die Mineralgewinnung kommender Perioden. Die dafür aufgewendeten Kosten sind somit Teil zukünftiger Herstellungskosten und als solche zu aktivieren. Die als Vorleistung einzuordnende Vorabraummenge übersteigt das planungs- und förderbedingte Soll-Böschungssystem. Der Abraum im Rahmen des Soll-Böschungssystems stellt den technischen und absatzplanungsrelevanten Mindestabraum der aktuellen Abrechnungsperiode dar und somit keine wirtschaftliche Vorleistung auf die Mineralgewinnung kommender Perioden. Dementsprechend werden Kosten des Abraums im Rahmen des Soll-Böschungssystems nicht aktiviert. In die Herstellungskosten des Vorabraums werden nur die Gewinnungskosten einbezogen. Diese beinhalten Einzelkosten (insbesondere mobile Abraumkosten für Groß- und Hilfsgeräte) sowie angemessene Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten) und durch die Gewinnung verursachte Abschreibungen. Auf Grundlage einer über einen Zeitraum von fünf Jahren ermittelten Normalauslastung für die bei der Vorabraumgewinnung genutzten Großgeräte erfolgt eine Eliminierung von Leerkosten ausschließlich dann, wenn die Normalauslastung im Geschäftsjahr um mehr als 10 % unterschritten worden ist. Die in den beiden vorangegangenen Geschäftsjahren vorgenommenen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden zum Bilanzstichtag in vollem Umfang wieder wertaufgeholt, da Gründe für eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung nicht mehr vorliegen. Der Ausweis der Erträge aus der Wertaufholung von Gegenständen des Umlaufvermögens sowie des Vorabraums in Höhe von 12.803 T€ erfolgt unter dem Posten Sonstige betriebliche Erträge. Der Bestand des Vorabraums hat sich darüber hinaus um 2.644 T€ erhöht. VorräteDie Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu gleitenden Durchschnittspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden dabei Abschreibungen auf den zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert auf Basis von Marktpreisen in Höhe von 1.289 T€ (Vorjahr: 1.263 T€) vorgenommen, die unter dem Posten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, ausgewiesen sind. Der Bestand an geförderter Rohbraunkohle ist an den Kohle-Misch- und Stapelplätzen zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu Herstellungskosten bewertet. Diese beinhalten hauptsächlich Personalkosten, Energiekosten, Instandhaltungskosten, Serviceleistungen und Abschreibungen zur Kohlegewinnung, Material- und Fertigungsgemeinkosten. Einbezogen sind dabei im Wesentlichen alle Kosten der Kostenstellen für Tagebaugroßgeräte, der entsprechenden Bandanlagen, der Wasserhebung, Kostenstellen der Aus- und Vorrichtung sowie der entsprechenden Produktionskostenstellen. Die durch die Kohlegewinnung bereits anteilig verursachten Rekultivierungskosten werden zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögenslage abweichend zum Vorjahr nicht in die Bewertung der fertigen Erzeugnisse einbezogen, soweit dies Inflations- und Zinsanpassungen betrifft. Die Bilanzierung der Emissionsberechtigungen unter den Vorräten erfolgt gemäß IDW RS HFA 15. Die Bewertung der Anschaffungskosten der zum Stichtag im Bestand ausgewiesenen entgeltlich erworbenen Emissionsberechtigungen erfolgt zum gewogenen Durchschnittswert, wobei unverändert das strenge Niederstwertprinzip Beachtung findet. Sofern zum Bilanzstichtag unentgeltlich erworbene Emissionsrechte im Bestand sind, werden diese in Ausübung des bestehenden Wahlrechtes lediglich mit einem Erinnerungswert angesetzt. Der gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB anzugebende Unterschiedsbetrag zum letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten Marktpreis beträgt 16.475 T€. Für die verbrauchten Emissionsberechtigungen wurde eine Rückstellung in korrespondierender Höhe gebildet. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nennbeträgen erfasst. Erkennbaren Risiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Darüber hinaus ist durch pauschalierte Wertberichtigungen das allgemeine Kreditrisiko berücksichtigt. Flüssige MittelFlüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert. RechnungsabgrenzungspostenDie Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Auszahlungen bzw. Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen. EigenkapitalDas Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsseDie in der Vergangenheit erhaltenen Investitionszulagen und-zuschüsse werden als Sonderposten passiviert und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen bezulagten Wirtschaftsgüter ergebniswirksam aufgelöst. RückstellungenDie Bewertung der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag und beinhaltet zukünftige Preis- und Kostensteigerungen. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Das Ergebnis aus der Änderung des Abzinsungssatzes im Vergleich zum Vorjahr wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Bewertung der auszuweisenden Rückstellungen für die Sanierung der Tagebaurestlöcher erfolgte im Berichtsjahr durch Aktualisierung der in den Vorjahren erstellten Wiedernutzbarmachungskonzepte. Für die beiden Tagebaue Profen und Vereinigtes Schleenhain wurde insbesondere die geplante Kohleförderung entsprechend der Vorgaben des KVBG bis zu den Jahren 2034 bzw. 2035 fortgeschrieben. Die Zuführung zur Rückstellung erfolgte, wie in den Vorjahren, ratierlich in Abhängigkeit vom Gesamtsanierungsaufwand sowie von der anteiligen Kohleförderung des Geschäftsjahres am Feldesinhalt auf Basis der geplanten Gesamtkohleförderung. Die im sonstigen betrieblichen Aufwand erfassten Aufwendungen aus der Zuführung zu den bergrechtlichen Rückstellungen betragen im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 51.528 T€ (Vorjahr: 118.657 T€). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Berücksichtigung höherer zu erwartender Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rekultivierung der Tagebaurestlöcher zurückzuführen. Bezüglich der Ableitung der Inflationserwartungen wurde analog dem Vorjahr die Inflationsprognose der Bundesbank vom Dezember 2023 für die Jahre 2024 bis 2026 sowie für die Folgejahre auf das langfristige Inflationsziel von 2 % der europäischen Zentralbank abgestellt. MIBRAG hat 2018 mit dem Sächsischen Oberbergamt (SOBA), Freiberg, und mit dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB), Halle (Saale), Vorsorgevereinbarungen zur Absicherung der Aufwendungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue abgeschlossen. Entsprechend den abgeschlossenen Vereinbarungen ist der Aufbau eines Sondervermögens zur finanziellen Absicherung des späteren Liquiditätsbedarfs vorgesehen, das sukzessive in von der MIBRAG in 2020 gegründete Vorsorgegesellschaften durch Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände eingebracht werden soll. Das Sondervermögen einschließlich der aus ihm generierten Erlöse ist an den Freistaat Sachsen bzw. das Land Sachsen-Anhalt verpfändet. Die Dotierung der Vorsorgegesellschaften erfolgt planmäßig auf Grundlage der Vorsorgevereinbarungen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte mittels versicherungsmathematischer Gutachten entsprechend § 249 Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 HGB unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und ein Rechnungszins von 1,83 % p.a. (Vorjahr: 1,78 % p.a.) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren und Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen von 0 % zugrunde gelegt. Zur Absicherung der Zusagen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Soweit die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 HGB vorliegen, erfolgt eine saldierte Darstellung der Rückstellung mit den entsprechenden Aktivwerten der Rückdeckungsversicherung. Für die bei der Allianz-Versicherungs AG rückgedeckte Pensionszusage sind spezielle Annahmen gemäß IDW RH FAB 1.021 für kongruente Bestandteile zwischen Pensionsverpflichtungen und Rückdeckungsversicherungen anzuwenden. Die Bewertung erfolgte als Aktivprimat auf Basis der Gesamtverzinsungserwartung der Rückdeckungsansprüche von 3,2 %. Für das übrige Deckungsvermögen erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Wert. Deputatansprüche, die sich aus dem bestehenden Tarifvertrag ableiten, sind unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bilanziert. Die Ermittlung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, Deputatverpflichtungen und Versorgungszusagen erfolgte ebenfalls auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen. Der der Bewertung der Pensionsverpflichtungen und Deputatanwartschaften zugrundeliegende Rechnungszinsfuß ist gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt, ermittelt worden. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag 15 T€ (Vorjahr: 79 T€). Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt dieser Betrag einer Ausschüttungssperre. VerbindlichkeitenDie Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu den Erfüllungsbeträgen. WährungsumrechnungAuf fremde Währung lautende kurzfristige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in Anlage 2 zum Anhang "Anlagenspiegel" dargestellt. Im Geschäftsjahr erfolgten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.063 T€ (Vorjahr: T€ 374). Die im Zusammenhang mit einer Anpassung des Privatisierungsvertrages im Geschäftsjahr 2022 stehenden Abschreibungen auf entgeltlich erworbene Bergwerkseigentum betragen im Berichtsjahr 11.018 T€. 2. FinanzanlagenDie Erhöhung der Finanzanlagen um 19.300 T€ steht überwiegend mit der planmäßigen Dotierung der mit den Landesbergämtern SOBA und LAGB vereinbarten Einlagen in die Tagebau Profen GmbH & Co. KG sowie in die Tagebau Schleenhain GmbH & Co. KG im Zusammenhang. Die Anteile an den Vorsorgegesellschaften werden jeweils durch die MIBRAG gehalten. Aufstellung des Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB:
8 Ergebnis vor Ergebnisabführung
3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben Fälligkeiten von bis zu einem Jahr. Die innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Forderungen gegen den Gesellschafter betragen 486.472 T€ (Vorjahr: 463.924 T€) und betreffen neben sonstigen Forderungen (4.793 T€; Vorjahr: 3.417 T€) im Wesentlichen Darlehensforderungen inkl. aufgelaufener Zinsen auf Grund konzerninterner Finanzierungsmaßnahmen in Höhe von 481.679 T€ (Vorjahr: 362.334 T€). Im Vorjahr bestanden daneben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7 T€. Weiterhin wurden im Vorjahr Ausgleichsansprüche gemäß dem zwischen MIBRAG und der Gesellschafterin MIBRAG Energy Group GmbH, Zeitz (vormals: JTSD Braunkohlebergbau GmbH) abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag vom 19. November 2009 in Höhe von 98.166 T€ ausgewiesen. Die übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 22.630 T€ (Vorjahr: 12.736 T€) sowie Darlehensforderungen nebst Zinsen, sonstigen Forderungen und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen mit Tochterunternehmen von 6.219 T€ (Vorjahr: 2.142 T€). Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: 273 T€) bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die innerhalb der Forderungen gegen den Gesellschafter ausgewiesene Darlehensforderung in Höhe von 419.401 T€ wird gemäß Darlehensvertrag bis auf Weiteres zur Verfügung gestellt. Das Darlehen kann mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden und endet automatisch bei Beendigung des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages. Weitere Darlehensforderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von 20.000 T€ sind grundsätzlich zum Ende des Kalenderjahres fällig, wobei sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Die kurzfristigen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind rechtlich noch nicht entstandene Vorsteueransprüche von 422 T€ (Vorjahr: 612 T€) berücksichtigt. In dieser Position sind sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von 92 T€ (Vorjahr: 107 T€) enthalten. 4. RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält neben abzugrenzenden Beträgen für Wartungs- und Serviceleistungen insbesondere Vorauszahlungen auf archäologische Leistungen in Höhe von 565 T€, die durch planmäßige jährliche Auflösung nach Leistungsfortschritt aufwandswirksam erfasst werden. 5. EigenkapitalDas Stammkapital beträgt 30.700 T€ und wurde in voller Höhe erbracht. Im Geschäftsjahr leistete der Gesellschafter eine Einlage in die Kapitalrücklage von 19.300 T€. 6. SonderpostenDer Sonderposten wurde im Geschäftsjahr in Höhe von 2 T€ planmäßig aufgelöst. 7. RückstellungenDie Zusammensetzung der Rückstellungen ist aus nachfolgender Übersicht ersichtlich:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenAngaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
Rückstellung für Aufstockung Anpassungsgeld und ähnliche VerpflichtungenDie Rückstellung betrifft einerseits die Aufstockung von Lohnersatzleistungen (Anpassungsgeld), die im Anwendungsbereich der hierzu erlassenen Richtlinie vom 3. September 2020 gewährt werden. Sie berücksichtigt Zahlungen an ältere Mitarbeiter bis zu deren frühestmöglichem Renteneintritt, die aufgrund der durch das KVBG induzierten Stilllegung von Tagebauen und Kraftwerken aus dem Unternehmen ausscheiden werden. Die Bewertung dieser Rückstellung erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt und eine Duration von durchschnittlich 18 Jahren berücksichtigt (1,78 %). Andererseits war aufgrund der im Dezember 2021 erfolgten Stilllegung des Kraftwerkes Deuben und der damit zusammenhängenden Abkehr älterer Mitarbeiter eine weitere Rückstellung für Aufstockungen der Leistungen zum Anpassungsgeld bzw. ähnlicher Leistungen infolge der früheren Abkehr zu bilden. Die Rückstellung für diesen Sachverhalt wurde ebenfalls gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,03 %) und einer Duration von zwei Jahren bewertet. Die Rückstellung wurde im Geschäftsjahr in Höhe von 4.156 T€ in Anspruch genommen. Infolge einer zu erwartenden Reduzierung des Aufstockungsbetrages erfolgte eine Auflösung in Höhe von 387 T€. 8. Verbindlichkeiten
Die zum Bilanzstichtag unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Ausgleichsverpflichtungen ausgewiesenen Beträge betreffen mit 11.133 T€ Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter aus dem Ergebnisabführungsvertrag der MIBRAG, betreffend das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres, sowie unverändert Verbindlichkeiten in Höhe von 6.059 T€ gegenüber der Helmstedter Revier GmbH aus Vorjahren. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Bürgschaften, Konzernverrechnungen, Schadenersatzleistungen sowie in Höhe von 1.674 T€ (Vorjahr: 10 T€) aus Verbindlichkeiten aus der Anschaffung von Bergwerksrechten gegenüber dem Gesellschafter. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. 9. Haftungsverhältnisse
Die Bürgschaften betreffen in voller Höhe Bürgschaften zugunsten verbundener Unternehmen. Darüber hinaus hat MIBRAG Patronatserklärungen zugunsten ihrer Tochtergesellschaft Helmstedter Revier GmbH abgegeben. Gegenüber dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Clausthal-Zellerfeld, verpflichtet sich MIBRAG, dafür Sorge zu tragen, dass die Helmstedter Revier GmbH für die in deren Eigentum befindlichen Gewinnungsbetriebe finanziell so ausgestattet wird, dass sie die ihr obliegenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen aus Betriebszulassungen nach Bundesberggesetz (BBergG) jederzeit erfüllen kann. Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist aufgrund der gegenwärtig bestehenden Finanzierung der Helmstedter Revier GmbH nach derzeitiger Einschätzung nicht zu rechnen. 10. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt 227 Mio. € und resultiert in Höhe von voraussichtlich 157 Mio. € aus Einlageverpflichtungen in die Vorsorgegesellschaften für die Jahre 2023 bis 2032 zur finanziellen Absicherung der Aufwendungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaurestlöcher Profen und Vereinigtes Schleenhain. Diese zu leistenden Einlagen dienen somit auch zur Deckung von Verpflichtungen, welche zum Stichtag als Rückstellungen für die Sanierung der Tagebaurestlöcher passiviert wurden. Die daneben gegenüber dem Gesellschafter bestehende fördermengenabhängige Zahlungsverpflichtung aus dem Erwerb des Bergwerkeigentums in Höhe von voraussichtlich insgesamt 99 Mio. € ist auf die Einlageverpflichtung in die Vorsorgegesellschaften anzurechnen, soweit der Gesellschafter diese Mittel anstelle der MIBRAG selbst in die Vorsorgegesellschaften einbringt. Da die Zahlungsverpflichtung aus dem Erwerb des Bergwerkeigentums gegenüber dem Gesellschafter somit letztlich der Erfüllung der Einlageverpflichtung in die Vorsorgegesellschaften dient, ist nur die Einlageverpflichtung in die Vorsorgegesellschaften im Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten. Weitere Verpflichtungen bestehen für den bereits vertraglich gesicherten Erwerb von Emissionsberechtigungen in zukünftigen Perioden (5 Mio. €), aus Bestellobligo (64 Mio. €) sowie aus künftigen Verlustübernahmeverpflichtungen (0,5 Mio. €). In den sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen Verpflichtungen in Höhe von 171 Mio. € gegenüber verbundenen Unternehmen. 11. Derivative Finanzinstrumente
Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurden nicht gebildet. Termingeschäfte CO-2Die Termingeschäfte CO 2 betreffen Over-the-Counter-Forwards mit physischer Erfüllung im Jahr 2024. Die Zeitwerte wurden auf Basis der börslichen Handelspreise bzw. Terminkurse am Bilanzstichtag nach der Market-to-market-Methode ermittelt. Preissicherung DieseleinkäufeDie Swap-Geschäfte Diesel dienen der Absicherung von Preisänderungsrisiken bei der Beschaffung des künftigen Dieseleigenbedarfs für die Jahre 2024 und 2025. Die Dieselbeschaffung erfolgt auf der Basis von Verträgen mit variabler, vom Markt abhängiger Preiskomponente. Die gesicherten Mengen orientieren sich an den auf Grundlage der Unternehmensplanung erwarteten Verbrauchsmengen. Die Zeitwerte ermitteln sich als Barwert der künftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung des jeweils vertraglich vereinbarten SWAP-Satzes und des jeweiligen Marktpreises für Diesel. Die gegenläufigen Wertänderungen und Zahlungsströme werden sich in 2024 voraussichtlich in Höhe von -34 T€ ausgleichen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse werden überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland erzielt, wobei sich der Absatz der Erzeugnisse und Leistungen nahezu vollständig auf die neuen Bundesländer, vorrangig auf die Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, erstreckt.
In der Position andere Erzeugnisse und Leistungen sind insbesondere Umsatzerlöse aus Verkäufen von Begleitmaterialien und Wärmeenergie enthalten. 2. Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Zuschreibung bei Gegenständen des Umlaufvermögens sowie des Vorabraums in Höhe von 12.803 T€ enthalten. Darüber hinaus werden in dieser Position periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt 7.376 T€ ausgewiesen, davon aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 4.643 T€. Hiervon entfallen 2.254 T€ auf die Rückführung der Rückstellung für die Sicherung des Kraftwerkes Deuben. Weitere periodenfremde Erträge resultieren aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung (2.211 T€) und der Pauschalwertberichtigungen (143 T€) zu Forderungen sowie aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (178 T€). 3. Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2.532 T€ (Vorjahr: 1.337 T€) enthalten, von denen 963 T€ (Vorjahr 428 T€) auf den Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens entfallen. Sonstige AngabenAngaben gemäß § 285 Nr. 30a HGBDie Gesellschaft gehört dem ertragssteuerlichen Organkreis der MIBRAG Energy Group GmbH an, welche ausschließlich in Deutschland zu versteuerndes Einkommen erzielt und daher unbeschränkt gewerbesteuer- und körperschaftsteuerpflichtig ist. Die Vorgaben des MinStG werden daher erfüllt. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWGGeschäfte, die in Erfüllung der vom Gesetzgeber beabsichtigten Zwecksetzung der Entflechtung regulierter Bereiche angabepflichtig wären, wurden nicht getätigt. Mitarbeiter
GeschäftsführungDie Mitglieder der Geschäftsführung sind in der Anlage 1 zum Anhang "Organe der Gesellschaft" aufgeführt. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr 1.359 T€. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Pensionsrückstellungen beinhalten Rückstellungen für ehemalige Organmitglieder in Höhe von 110 T€ (vor Verrechnung mit vorhandenem Deckungsvermögen). Vorschüsse oder Kredite wurden an Mitglieder der Geschäftsführung nicht ausgereicht. AufsichtsratDie Mitglieder des Aufsichtsrates sind in der Anlage 1 zum Anhang "Organe der Gesellschaft" aufgeführt. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr betrugen 291 T€. Die darin enthaltenen Nachzahlungen für das vorhergehende Geschäftsjahr betrugen 127 T€. Vorschüsse oder Kredite wurden an Mitglieder des Aufsichtsrates nicht ausgereicht. PrüfungshonorarFür die Tätigkeiten des Abschlussprüfers wurden im Geschäftsjahr Honorare für Abschlussprüfungsleistungen der MIBRAG GmbH in Höhe von 115 T€ aufwandswirksam verbucht. KonzernbeziehungenDie MIBRAG wird in den Konzernabschluss EP Power Europe a.s., Prag/Tschechien, nach IFRS, als kleinsten Kreis von Unternehmen, einbezogen, der für sie befreiende Wirkung nach § 291 HGB hat. Dieser ist beim tschechischen Handelsregister in Prag erhältlich. Die MIBRAG wird weiterhin in den Konzernabschluss der EP Investment SARL, Luxembourg, nach IFRS, als größten Kreis von Unternehmen, einbezogen. Dieser Abschluss ist beim Registre de Commerce et des Sociétés (RCS) Luxembourg erhältlich. Die MIBRAG wird in den Konzernzahlungsbericht der MIBRAG Energy Group GmbH, Zeitz (vormals JTSD Braunkohlebergbau GmbH), einbezogen. Dieser ist beim deutschen Unternehmensregister erhältlich. NachtragsberichtIm Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB eingetreten.
Zeitz, den 1. März 2024 MIBRAG GmbH Dr. Armin Eichholz Dr. Kai Steinbach Dr. Dirk Schröter Organe der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023AufsichtsratStanislaw Tillich, Dresden Vorsitzender Ministerpräsident a. D. Oliver Heinrich * , Kagel Stellvertretender Vorsitzender IG Bergbau, Chemie, Energie Landesbezirk Nord-Ost Landesbezirksleiter Tomaš David, Prag, Tschechische Republik EP Power Europe Vice Chairman of the Board of Directors EP Energy, a.s. Chairman of the Board of Directors and CEO Petr Šimek, Prag, Tschechische Republik Energetický a průmyslový holding a.s Senior Controlling Manager Jan Špringl, Prag, Tschechische Republik EP Power Europe Vice Chairman of the Board of Directors Leif Timmermann, Mannheim EP Power Europe Member of the Board of Directors and Chief Operating Officer Hubertus Schmoldt ** , Soltau Volkswirt Norman Friske * , Brehna IG Bergbau, Chemie, Energie Bezirk Leipzig Bezirksleiter Matthias Lindig * , Windischleuba MIBRAG Betriebsratsvorsitzender Babette Oehler * , Meuselwitz MIBRAG Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Harri Reiche * , Wolmirstedt, OT Kaiserpfalz Landrat a. D. * Vertreter der Arbeitnehmer ** weiteres Mitglied nach Montanmitbestimmungsgesetz GeschäftsführerDr. Armin Eichholz, Witten Vorsitzender der Geschäftsführung Dr. Dirk Schröter, Radebeul Geschäftsführer Personal/Arbeitsdirektor Dr. Kai Steinbach, Niederfrohna Kaufmännischer Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MIBRAG GmbH, Zeitz VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteil zum Jahresabschluss und eingeschränktes Prüfungsurteil zum LageberichtWir haben den Jahresabschluss der MIBRAG GmbH, Zeitz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MIBRAG GmbH, Zeitz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung - Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum LageberichtEntgegen § 289f Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 HGB enthält der Lagebericht keine Angaben hinsichtlich der durch den Aufsichtsrat festzulegenden Fristen zur Erreichung der Zielgrößen für den Frauenanteil in der Geschäftsführung sowie im Aufsichtsrat. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Leipzig, den 1. März 2024 Deloitte
GmbH
Andreas Otter, Wirtschaftsprüfer Max Dietrich, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2023 seinen ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung des Aufsichtsrates obliegenden Aufgaben in vollem Umfang nachgekommen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat die Arbeit des Aufsichtsrates koordiniert. Der Aufsichtsrat bekennt sich zu den Bestimmungen und Regelungen guter Corporate Governance und fühlt sich den Unternehmensinteressen verpflichtet. Sein Handeln ist auf eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Unternehmensführung und -kontrolle ausgerichtet. Im Geschäftsjahr 2023 fanden vier Ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Im Zusammenhang mit der Neufassung des Gesellschaftsvertrages hat sich auch der Aufsichtsrat in seiner Sitzung im Juni 2023 eine neue Geschäftsordnung gegeben. In Vorbereitung auf die Sitzungen standen den Aufsichtsratsmitgliedern, neben den schriftlichen Berichten der Geschäftsführung, umfassende, ergänzende Unterlagen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung ausführlich über die Unternehmensstrategie, die Unternehmensplanung, die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie über Geschäfte von grundlegender Bedeutung berichten lassen. Vor dem Hintergrund der sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene trotz Ukraine-Krieg unvermindert anhaltenden Debatte um den vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung unterstützte der Aufsichtsrat die kontinuierliche Positionierung des Unternehmens, die durch Kernbotschaften, Argumentationspapiere und den Dialog mit Vertretern der Politik erfolgte. Daneben bestimmte die intensive Auseinandersetzung mit der zukünftigen Ausrichtung des Unternehmens und den in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen einen großen Teil der Arbeit des Aufsichtsrats. Die das Geschäftsjahr 2022 prägende, kriegsbedingt hohe Nachfrage nach Rohbraunkohle schwächte sich im Laufe des Jahres 2023 unerwartet schnell ab. Damit markierten neben Fragestellungen zur adäquaten Reaktion auf diese Entwicklungen im operativen Geschäftsbetrieb wiederholt Überlegungen zum Erreichen einer strategisch sinnvollen Betriebsgröße für das Kerngeschäft einen zentralen Punkt in der Aufsichtsratsarbeit. Der Aufsichtsrat wurde in den Sitzungen umfangreich zum allgemeinen Betriebsgeschehen informiert. Daneben prägten folgende Themenkomplexe die Aufsichtsratssitzungen im zurückliegenden Geschäftsjahr:
Außerhalb der Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende, den ständigen Kontakt mit der Geschäftsführung gepflegt und diese bei der Führung der Geschäfte beraten. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2023 und der Lagebericht wurden durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde erteilt, eingeschränkt jedoch um die fehlende Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und der Geschäftsführung nach § 52 Abs. 2 S. 2f.GmbHG. Dies wurde unverzüglich nachgeholt. In Anwesenheit von Vertretern des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat am 21. März 2024 den Bericht über das Ergebnis der Prüfung behandelt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat erhebt keinerlei Einwendungen und billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat würdigt das hohe Engagement und die große Einsatzbereitschaft von Geschäftsführung und Mitarbeitern für das Unternehmen in dem wiederholt von besonderen Herausforderungen geprägten Geschäftsjahr. Er dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und der Belegschaft für die unternehmerische Leistung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2023.
Leipzig, den 21. März 2024 Stanislaw Tillich, Vorsitzender des Aufsichtsrates Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 21. März 2024 festgestellt. |
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