Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 187806
Vorher
TeleSon Energie UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
16.9.2010
Branche
ElektrizitätsverteilungElektrizitätsübertragungBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
Energieversorgung

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert0.03% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
0.03%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
300.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TeleSon Energie GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

AKTIVA

Euro Geschäftsjahr
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   11.450,21   17.724,21
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.149.721,29   2.508.991,06  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.656.290,35 8.806.011,64 3.234.591,83 5.743.582,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten   3.188,10   9.487,39
Summe Aktiva   8.820.649,95   5.770.794,49

PASSIVA

       
  Euro Geschäftsjahr
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00   300.000,00  
II. Kapitalrücklage 275.000,00   275.000,00  
III. Bilanzugewinn 133.948,33 708.948,33 133.948,33 708.948,33
B. Rückstellungen   1.160.437,00   798.049,00
C. Verbindlichkeiten   6.951.264,62   4.263.797,16
- davon aus Steuern: € 756.504,55 (€ 281.594,50)        
Summe Passiva   8.820.649,95   5.770.794,49

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Mit Eintragung vom 23.07.2015 in das Handelsregister (HRB Nummer 187806) wurde mit der Muttergesellschaft TeleSon AG ein erstmals für das Jahr 2015 gültiger Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Prämisse der Unternehmensfortführung.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Sonstigen Ausfallwagnissen wurde mittels Pauschalwertberichtigung in Höhe von T€ 5 auf den Forderungsbestand Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahr abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

III. Angaben zur Bilanz

Das Eigenkapital wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses als "Gezeichnetes Kapital", "Kapitalrücklage" und "Bilanzgewinn" ausgewiesen.

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag i.H.v. T€ 134 enthalten.

Die Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 923.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

IV. Sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2015 bestellt:

Dr. Helmut Schmidt, Diplom-Informatiker, Vorstand TeleSon AG, Mering

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB als Vertreter Dritter befreit.

 

München, den 14. April 2016

gez. Dr. Helmut Schmidt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.06.2016

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