cogizz digital communications GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hartwig Otto seit 1.8.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Guppy Design GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Guppy Design GmbH, Hamburg, zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Bestimmungen der §§ 266 ff, 275 ff HGB und § 42 GmbHG und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Von den Erleichterungen des § 326 HGB wurde im Rahmen der Offenlegung Gebrauch gemacht. 2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresab-schluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den er-gänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unter-nehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungs-abgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 2.2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegen-stände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: 2.2.1. Aktiva Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis zu EUR 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gebildet und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für das Jahr 2011 darstellen. 2.2.2. Passiva Das Gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr . Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr . Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB, die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind, bestehen zum 31.12.2010 nicht.
3.1. Mitglieder der Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörte im Geschäftsjahr an: - Herr Hartwig Otto, Creative Director, Hamburg Dem Geschäftsführer wurde Alleinvertretungsberechtigung erteilt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3.2. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung Im Berichtsjahr hat sich diese Position wie folgt entwickelt:
In dem Kredit (Verrechnungskonto) sind für das Geschäftsjahr 2010 Zinsen in Höhe von EUR 368,07 enthalten (4,5 v.H. / p.a.). 3.3. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 73.166,07.
gez. Hartwig Otto (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.07.2011 |
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