Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 26185
Vorher
Immopool-CKB Chemnitz Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
20.2.2006
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Besitz, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Renate Stenger
seit 3.9.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

i-pro CKB Chemnitz GmbH

Leipzig

(vormals: Springe)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

23.161,51

24.689,59

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

251.676,77

127.761,65

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

274.838,28

152.451,24



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlust-/Gewinnvortrag

5.118,72

-22.360,37

III. Jahresüberschuss

71.172,29

27.479,09

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

32.979,72

1.000,00

C. Verbindlichkeiten

95.094,62

95.452,38

D. Rechnungsabgrenzungsposten

45.472,93

25.880,14

Summe Passiva

274.838,28

152.451,24

ANHANG

Allgemeines

Der Jahresabschluss der i-pro CKB Chemnitz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.


Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen GmbHG zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht
angepasst.

Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wurde nicht in Anspruch genommen. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht erforderlich.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zu Positionen der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht bestanden.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern betrugen 11.811,40 Euro.

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet, weil die Bewertungsmethoden den ertragssteuerlichen Vorschriften entsprechen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB) nicht.

Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 i.V.m. § 288 HGB und Erläuterungen zum Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Mitglied des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) ist Renate Stenger.

Verwendung des Jahresüberschusses

Der Jahresüberschuss von 71.172,29 Euro soll nach dem Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Leipzig, 20.09.2011

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