AMK Verwaltungsgesellschaft m.b.H.

Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 77536
Eingetragen
25.10.2000
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Aman Miran Khan
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Aman Miran Khan
Hamburg
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AMK Verwaltungsgesellschaft m.b.H.

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 5.215.000,94 4.783.942,07
I. Finanzanlagen 5.215.000,94 4.783.942,07
B. Umlaufvermögen 590.845,95 420.037,64
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.789,54 53.866,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 555.056,41 366.170,99
Aktiva 5.805.846,89 5.203.979,71

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 5.786.480,29 5.200.441,16
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 5.761.480,29 5.175.441,16
davon Gewinnvortrag 5.175.441,16 3.955.626,89
B. Rückstellungen 8.209,00 1.310,00
C. Verbindlichkeiten 11.157,60 2.228,55
Summe Passiva 5.805.846,89 5.203.979,71

Anhang

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die AMK Verwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77536 eingetragen.

Der Jahresabschluss wird gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Beachtung der rechtsform­spezifischen Besonderheiten für Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt.

Von der Möglichkeit, Posten zusammenzufassen (§ 265 Abs. 7 HGB), wird kein Gebrauch gemacht.

Von den Erleichterungsmöglichkeiten des § 288 HGB wird bei der Aufstellung des Anhangs teilweise und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gemäß § 326 HGB vollständig Gebrauch gemacht.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.

B.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung ein niedrigerer Wert beizulegen ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos mit dem Nominalbetrag bewertet.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.

Das gezeichnete Kapital wird gemäß § 272 Abs. 1 HGB mit seinem Nennbetrag angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird möglichen Einzelrisiken angemessen Rechnung getragen. Der Ansatz erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Erwägung anzusetzenden Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C.  Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus diesem.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

D.  Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gemäß dem Rechnungslegungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IDW RS HFA 18 werden die Beteiligungen an Personengesellschaften nur in Höhe der geleisteten Beträge zuzüglich eingeforderter Beträge ausgewiesen. Eine Aktivierung in Höhe der Resteinzahlungsverpflichtung für noch nicht eingeforderte, bedungene Einlagen erfolgt für die Beteiligungen nicht. Die Resteinzahlungsverpflichtungen stellen sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HGB dar. Die Resteinzahlungsverpflichtung beträgt zum Stichtag EUR 120.937,50.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hamburg, den 16.04.2025

gez. Aman Miran Khan


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2025 festgestellt.

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