Uniper Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Liebscher seit 23.10.2025 | Geschäftsführer |
Max Borgmann seit 23.1.2025 | Prokura |
Daniela Bierwirth seit 28.11.2022 | Prokura |
Marco Wolfgang Scherer seit 5.1.2018 | Prokura |
Michael Heinz Peter Schiffarth seit 5.1.2018 | Prokura |
Jörg Dr. Wallbaum seit 5.1.2018 | Prokura |
Hans Wolfgang Pezold seit 26.7.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Uniper SEDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Geschäftsbericht 2019GeschäftsergebnisseKennzahlen im ÜberblickFinanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen des Uniper-Konzerns 1)
1) Bei Veränderung des
Konsolidierungskreises werden Vergleichsangaben nicht
angepasst.
Ausgewählte Finanzkennzahlen je SegmentUmsatz
Adjusted EBIT
Dieser Geschäftsbericht enthält, insbesondere im Prognosebericht, bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Uniper SE und anderen derzeit für diese verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Derartige Risiken und Chancen sind unter anderem im Risiko- und Chancenbericht beschrieben, beschränken sich aber nicht auf diese. Die Uniper SE beabsichtigt zudem nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2019Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Brief an die AktionäreSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, als neuer Vorstandsvorsitzender von Uniper freue ich mich, Ihnen erstmals unseren Geschäftsbericht vorzustellen. Die Verantwortung, die uns für das Unternehmen und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen wurde, motiviert meine Vorstandskollegen und mich, Uniper weiterhin erfolgreich in die Zukunft zu führen und die Energie-Evolution voranzutreiben. Weichen in Richtung Zukunft sind gestelltIn der neuen Dekade wird es darum gehen, den Wandel von den konventionellen Energien hin zu klimaschonenderen Technologien zu beschleunigen. Wir haben die Chance - die zugleich Verantwortung ist- , mit unserem Handeln die Zukunft mitzugestalten. Uniper wird in diesem Prozess eine zentrale Rolle übernehmen. Wir sind bereits dabei, die strategischen Weichen zu stellen. Unser Ziel bei Uniper ist es, eine erfolgreiche und funktionierende, technologieoffene, sektorübergreifende und klimafreundlichere Energieweit der Zukunft zu gestalten und attraktive Geschäftsfelder für Uniper zu entwickeln. Uniper beendet die eigene Kohleverstromung in DeutschlandDie Beendigung der Stromerzeugung aus Kohle ist dabei ein wichtiges Puzzlestück. In Großbritannien und den Niederlanden sollen die letzten Kohlekraftwerke bis zum Jahr 2025 und 2030 vom Netz gehen. Auch in Deutschland sind die Weichen gestellt: Anfang des Jahres 2019 hatte die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" ihren Abschlussbericht vorgelegt und darin Maßnahmen zur Umsetzung eines Kohleausstiegs in Deutschland aufgezeigt. Ende Januar 2020 hat die Bundesregierung den entsprechenden Gesetzesentwurf dazu beschlossen. Uniper hat immer klargemacht, beim Ausstieg aus der Kohleverstromung einen konstruktiven Beitrag zu leisten und diesen aktiv mitgestalten zu wollen. Als Uniper haben wir zu Beginn des Jahres 2020 entschieden, Schritt für Schritt aus der Kohleverstromung in Deutschland auszusteigen. Wir haben einen klaren Fahrplan vorgestellt und damit die weitere Transformation unseres Unternehmens in Richtung Energiezukunft und Dekarbonisierung unseres Portfolios eingeleitet. Durch Stilllegungen von Kohlekraftwerken in Deutschland mit einer Gesamtkapazität von knapp drei Gigawatt (GW) und durch die Inbetriebsetzung von Datteln 4 streben wir an, unsere CO 2-Emissionen in der deutschen Kohleverstromung in den nächsten fünf Jahren noch einmal um bis zu 40 % zu senken. Uniper plant drei Steinkohle-Kraftwerksblöcke in Gelsenkirchen-Scholven sowie das Kraftwerk Wilhelmshaven mit einer Gesamtleistung von rund 1.500 Megawatt (MW) bis Ende 2022 stillzulegen. Bis spätestens Ende des Jahres 2025 plant Uniper, weitere 1.400 MW an den Standorten Staudinger und Heyden stillzulegen. Wir nehmen sowohl unsere Verantwortung für den Klimaschutz als auch im Besonderen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst. Deshalb erarbeiten wir für unsere durch die Stilllegungen betroffenen Kraftwerksstandorte Hand in Hand mit dem Betriebsrat und unseren Partnern Lösungen, wie die Standorte zukünftig genutzt werden können, um unseren Beschäftigten eine Zukunftsperspektive zu geben. Gas wird eine Schlüsselrolle in der neuen Energiewelt habenNachdem der Ausstieg aus der Kohle beschlossene Sache ist und das letzte Kernkraftwerk im Jahr 2022 vom Netz gehen wird, wird Gas eine noch wichtigere Rolle zukommen. Effiziente Gaskraftwerke sind unentbehrlich, um die schwankende Stromerzeugung aus Erneuerbaren auszugleichen. Die sichere Versorgung mit Gas ist von großer Bedeutung für den Erfolg unseres Industriestandortes, für die Funktionsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und für Millionen Haushalte, die im Winter nicht auf eine warme Heizung verzichten können. Die Diversifizierung der Gasbezugsquellen ist daher sehr bedeutsam, vor allem vor dem Hintergrund der rückläufigen Gasförderung in Europa. Deshalb engagiert sich Uniper sowohl bei Pipelines als auch im LNG-Geschäft. Die Gaspipeline Nord Stream 2 ist ein wichtiges Projekt für die Versorgungssicherheit mit Gas in Europa. Wir gehen davon aus, dass Nord Stream 2 trotz Verzögerung kommen wird und bis zu 55 Milliarden Kubikmeter Gas jährlich zu uns transportiert. Nach aktuellen Prognosen dürfte dies allerdings nicht einmal die Hälfte der prognostizierten Versorgungslücke decken. Deshalb treiben wir ebenfalls die Planung für ein wichtiges Importterminal in Deutschland für verflüssigtes Gas (LNG - Liquefied Natural Gas) in Wilhelmshaven voran. Gas ist für eine CO 2-freie Zukunft elementar. Wir sind der festen Überzeugung, dass es eine bedeutende Rolle in einer "Low Carbon World" spielen wird. Mit Gas - insbesondere Wasserstoff - wird Dekarbonisierung überhaupt erst möglich. Insbesondere überschüssiger Strom aus Sonne und Wind kann mittels Elektrolyse in Wasserstoff umgewandelt werden. Uniper ist Vorreiter beim Einsatz dieser Power-to-Gas-Technologie, die grünen Wasserstoff möglich macht. Neben unseren beiden bestehenden Elektrolyseanlagen in Deutschland wollen wir eine großtechnische, windkraftbetriebene Grüner-Wasserstoff-Anlage und einen Untergrundspeicher bei Bad Lauchstädt in Sachsen-Anhalt errichten. Die weltweite Nachfrage nach Wasserstoff wird in den kommenden Jahren deutlich steigen. Wir sind überzeugt, dass grüne Gase eine elementare Rolle in der Zukunft spielen werden. Außerdem ist Uniper gut positioniert, diese Zukunft in einer zentralen Rolle mitzugestalten. Uniper übertrifft FinanzzieleDer Weg in eine emissionsfreie Zukunft bedarf strategischen Denkens und Handelns und der notwendigen finanziellen Mittel. Denn ohne Investition ist kein Fortschritt möglich. Uniper hat im Geschäftsjahr 2019 solide Ergebnisse erzielt und die Ziele nach einer Ergebniserhöhung im September 2019 erreicht. Insbesondere auch den Kapitalmarkt haben wir einmal mehr nicht enttäuscht - ganz im Gegenteil. Das operative Ergebnis (Adjusted EBIT) erreichte 863 Mio €. Positiv auf das bereinigte EBIT wirkte, dass die Wasser- und Kernkraftwerke aufgrund gestiegener Strompreise und Produktionsmengen mehr verdienten. Ein weiterer positiver Beitrag kam aus dem Russlandgeschäft sowie aus der Wiedereinführung des britischen Kapazitätsmarkts. Belastungen entstanden hingegen vor allem durch ausbleibende positive Einmaleffekte des Vorjahrs und geringerer Produktionsmengen einzelner Kraftwerke. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte Uniper einen IFRS-Konzernüberschuss in Höhe von 644 Mio €. Der Anstieg gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ist maßgeblich auf positive Effekte bei der stichtagsbezogenen Marktbewertung der Commodity-Derivate zurückzuführen. Mit ihnen sichert Uniper das Strom- und Gasgeschäft gegen Preisschwankungen ab. Der Adjusted Funds from Operations (Adjusted FFO) beträgt 923 Mio € - eine Kennzahl, die bei Uniper unter anderem der Bemessung des für die Aktionärinnen und Aktionäre zur Verfügung stehenden Ausschüttungspotentials dient. Der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 werden wir daher für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividendenausschüttung von insgesamt 421 Mio € vorschlagen. Das wird eine Steigerung von 28 % im Vergleich zum Vorjahr sein. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Gesellschaft und für Sie, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, bewusst. Wir haben die richtige Strategie, Expertise und vor allem kompetente und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die es braucht, um die Energiezukunft mitzugestalten. Meine Vorstandskollegen und ich sind überzeugt, dass Uniper in diesem Prozess eine zentrale Rolle übernehmen und auch weiterhin verlässliche Ergebnisse erwirtschaften wird. Wir blicken voller Tatendrang in die Zukunft und freuen uns, wenn Sie uns weiter auf dem Weg begleiten werden.
Mit herzlichen Grüßen Andreas Schierenbeck Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Uniper hat das Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen. Überschattet wurde das Geschäftsjahr dennoch von der Entwicklung des Verhältnisses zwischen Uniper und seinem Hauptaktionär Fortum und der Notwendigkeit, den Vorstand der Uniper im Geschäftsjahr 2019 vollständig neu zu besetzen. Die von Uniper im Februar 2019 initiierten Bemühungen, die Zusammenarbeit mit Fortum auf eine neue Basis zu stellen und nachhaltig zu entwickeln, wurden belastet durch die auf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 erneut nicht erteilte Entlastung des gesamten Vorstands für das Geschäftsjahr 2018. Die Verweigerung der Entlastung kam insofern überraschend, als Klaus Schäfer und Christopher Delbrück bereits vorher als Teil der neuen Initiative ihre Ämter zur Verfügung gestellt hatten und es dem Aufsichtsrat auch bereits vor der Hauptversammlung gelungen war, in einem strukturierten Prozess in der Sitzung des Aufsichtsrats am 2. Mai 2019 das Amt des Vorstandsvorsitzenden mit Andreas Schierenbeck und das Amt des Finanzvorstands mit Sascha Bibert neu zu besetzen. In der verweigerten Entlastung kam damit ein fortdauernder Mangel an Vertrauen von Fortum in den Vorstand zum Ausdruck. Dies bewegte auch die Vorstände Keith Martin und Eckhardt Rümmler, die den Übergangsprozess seit Februar 2019 geführt hatten, zur Niederlegung ihrer Ämter. Der Übergang der Ämter von Klaus Schäfer und Christopher Delbrück auf Andreas Schierenbeck und Sascha Bibert erfolgte reibungslos Ende Mai/Anfang Juni 2019. Die Nachbesetzung der Position des Chief Operating Officer von Eckhardt Rümmler mit David Bryson folgte dann im Oktober 2019 und die Nachbesetzung der Position des Chief Commercial Officer von Keith Martin mit Nicolaas Hendrikus den Hollander im Januar 2020. David Bryson war bereits seit vielen Jahren erfolgreich im operativen Kraftwerksbereich der Uniper führend tätig. Nicolaas Hendrikus den Hollander bringt langjährige Erfahrungen im Energiehandel mit. David Bryson hat sein Amt bereits im November 2019 angetreten, während Nicolaas Hendrikus den Hollander sein Amt am 1. Juni 2020 übernehmen wird. Eckhardt Rümmler ist zum 31. Januar 2020 ausgeschieden. Keith Martin wird sein Amt zum 30. April 2020 niederlegen. Der Aufsichtsrat dankt Klaus Schäfer, Christopher Delbrück, Eckhardt Rümmler und Keith Martin für ihre großartigen Leistungen in den zurückliegenden Geschäftsjahren, in denen sich die Uniper zu einem der erfolgreichsten Unternehmen im MDAX entwickelt hat. Der Aufsichtsrat dankt Christopher Delbrück, Keith Martin und Eckhardt Rümmler auch dafür, dass sie seit der schweren Erkrankung von Klaus Schäfer zusätzliche Aufgaben übernommen hatten, sowie für ihre Loyalität und ihr Engagement für das Unternehmen bis zur Nachbesetzung ihrer Vorstandspositionen. Mit diesen Maßnahmen ist es dem Aufsichtsrat gelungen, stets eine adäquate Besetzung des Vorstands sicherzustellen, damit die Uniper SE weiterhin den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden kann. Im Oktober 2019 gab Fortum bekannt, mit den Aktionären Elliott und Knight Vinke Vereinbarungen über den Erwerb von mehr als 20,5 % der Aktien an Uniper unterzeichnet zu haben. Der Anteil von Fortum an Uniper würde sich bei Vollzug der Transaktion auf mehr als 70,5 % erhöhen. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörden in Russland, die Fortum bis zum Ende des ersten Quartals 2020 erwartet. Der Aufsichtsrat der Uniper SE hat im Geschäftsjahr 2019 seine Aufgaben und Pflichten nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung umfassend und sorgfältig wahrgenommen. Er hat sich intensiv mit der Lage des Unternehmens beschäftigt und die Konsequenzen der sich ständig verändernden energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Dabei hat sich der Aufsichtsrat von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung überzeugt. In alle Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und hat sie unter anderem auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Durch den Vorstand wurde der Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah sowohl schriftlich als auch mündlich umfassend informiert. Der Aufsichtsrat hatte ausreichend Gelegenheit, sich im Plenum und in seinen Ausschüssen aktiv mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzusetzen. Soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, hat der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung und Beratung über die Beschlussvorschläge des Vorstands entschieden. Der Aufsichtsrat war insofern über die aktuelle operative Entwicklung der Konzerngesellschaften, die wesentlichen Geschäftsvorgänge, die Entwicklung der Finanzkennzahlen und relevante anstehende Entscheidungen informiert. Bei Bedarf tagte und beriet der Aufsichtsrat zudem ohne den Vorstand. Darüber hinaus fand während des gesamten Geschäftsjahres ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand statt. Über besonders bedeutende Themen war der Aufsichtsratsvorsitzende jederzeit informiert. Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsratsvorsitzende auch außerhalb der Sitzungen Kontakt gehalten und sich mit diesen beraten. Der Aufsichtsrat hat sich in vier ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen mit für das Unternehmen relevanten Fragen befasst und soweit erforderlich hierzu Beschlüsse gefasst. Eine detaillierte Aufstellung der Sitzungen und der entsprechenden individuellen Sitzungsteilnahme findet sich auf Seite 87 des Geschäftsberichts. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Jahr 2019 - nach ausführlicher Diskussion in den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen - vier Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren. Aufgrund eines Interessenkonflikts im Zusammenhang mit einem anderen Mandat hat sich ein Aufsichtsratsmitglied insgesamt an drei Beschlussfassungen nicht beteiligt. Zentrale Themen der Beratung des AufsichtsratsIm Hinblick auf das operative Geschäft hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Preisentwicklungen auf den nationalen und internationalen Energiemärkten sowie der wirtschaftlichen Lage des Konzerns beschäftigt, über die der Vorstand jeweils kontinuierlich informierte. Konkret hat der Aufsichtsrat die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, die Beschäftigungsentwicklung sowie die Ergebnischancen und -risiken der Uniper SE und des Uniper-Konzerns behandelt. Regelmäßig beschäftigte sich der Aufsichtsrat zudem mit der Entwicklung der für Uniper relevanten Fremdwährungen. Dem Aufsichtsrat wurden auch regelmäßig die Entwicklungen im Bereich Gesundheit, (Arbeits-)Sicherheit und Umweltschutz - hier insbesondere der Verlauf der maßgeblichen Unfallkennzahlen - dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf Aktivitäten zur Erhöhung der Diversität im Unternehmen sowie die Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Uniper-Geschäfts gelegt, insbesondere in der Kohlewertschöpfungskette. Weitere zentrale Themen der Beratungen waren die Entwicklung der europäischen und deutschen Energiepolitik, die fortschreitende Entwicklung des regulatorischen Umfelds und die gesamt- und wirtschaftspolitische Lage in den Ländern, in denen Uniper aktiv ist, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen Auswirkungen auf die verschiedenen Geschäftsfelder von Uniper. In besonderem Maße befasste sich der Aufsichtsrat mit Unipers Positionierung zum vorgesehenen Kohleausstieg in Deutschland, der für den Fortgang von Unipers Kerngeschäft von erheblicher Bedeutung ist. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat ausführlich über den Stand der Strategieumsetzung, hier vor allem zu Projekten in den Strategiefeldern "Industriekundenlösungen", "Innovation" und "Digitalisierung", sowie über die Veräußerung der Erzeugungs- und Vertriebsaktivitäten und Unternehmensgegenstände in Frankreich sowie die Veräußerung des LNG-Terminals OLT in Italien. Daneben wurden im Aufsichtsrat die anstehende Aktualisierung der Strategie der Gesellschaft und deren weitere Umsetzung ausführlich diskutiert. Die aktuellen Entwicklungen von Unipers Geschäftsaktivitäten wurden umfassend erörtert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat hinsichtlich der Erzeugungsaktivitäten unter anderem über den Baufortschritt des in Inbetriebsetzung befindlichen Steinkohlekraftwerkes Datteln 4 in Deutschland, bei dem aufgrund von materialbedingten Schäden ein Austausch der Kesselwände erforderlich geworden war. Ferner hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand kontinuierlich über den Fortgang des Wiederaufbaus des russischen Kraftwerks Berjosowskaja 3 und die damit verbundenen Kapazitätsverträge diskutiert. Zum globalen Handelsgeschäft wurde der Aufsichtsrat ausführlich über neue Beschaffungs- und Lieferverträge sowie die Preiswiederverhandlungsbegehren großer Gaslieferanten informiert. Ebenfalls fortlaufend wurde über das Engagement von Uniper im Pipelineprojekt Nord Stream 2 - insbesondere im Lichte etwaiger Sanktionsrisiken - berichtet. Im Geschäft mit LNG befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit den Aktivitäten zur Entwicklung eines Regasifizierungsterminals in Wilhelmshaven mit dem Ziel der Diversifizierung der Gasbeschaffung in Deutschland. Bericht des AufsichtsratesDer Vorstand erörterte mit dem Aufsichtsrat ausführlich den Finanzierungsbedarf des Uniper-Konzerns und diskutierte fortlaufend intensiv die aktuelle und zukünftige Ratingsituation der Gesellschaft. Zudem wurde der Aufsichtsrat fortlaufend über die Entwicklung der Uniper-Aktie am Markt sowie die Analystenbewertungen informiert. Der Aufsichtsrat erörterte mit dem Vorstand eingehend die Mittelfristplanung des Uniper-Konzerns für die Jahre 2020 bis 2022 auf Basis aktualisierter Annahmen zur langfristigen Entwicklung von Energie- und Rohstoffpreisen, zu Kapazitätsmarktprämien sowie saisonalen Preisdifferenzen und genehmigte nach eingehender Erörterung das Budget für das Jahr 2020. In rechtlicher Hinsicht berichtete der Vorstand ausführlich über wesentliche laufende Verfahren und Verhandlungen, unter anderem zu langfristigen Lieferverträgen und den damit verbundenen Risiken. Schließlich befasste sich der Aufsichtsrat in mehreren ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen auch im Jahr 2019 wieder intensiv mit dem Einstieg von Fortum als Großaktionär und den sich aus der geänderten Aktionärsstruktur jeweils ergebenden Folgen für Uniper in rechtlicher, strategischer, regulatorischer und finanzieller Hinsicht. In Vorbereitung auf die Hauptversammlung 2019 nahm der Aufsichtsrat jeweils Stellung zum Ergänzungsverlangen der Cornwall GmbH & Co. KG sowie der Knight Vinke International V L.P. Letzteres war gerichtet auf die Vorbereitung der Abspaltung des Stromerzeugungsgeschäfts in Russland sowie die Abspaltung der im Geschäftssegment Europäische Erzeugung enthaltenen Stromerzeugungsaktivitäten in Schweden. Der Aufsichtsrat kam hier - zusammen mit dem Vorstand - zum Ergebnis, dass derartige Maßnahmen nicht im Interesse der Gesellschaft liegen, und lehnte daher das Ergänzungsverlangen ab. In der zweiten Hälfte des Berichtsjahres befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der von Fortum geplanten Aufstockung ihrer Beteiligung an der Uniper SE auf mehr als 70,5 %. Ein wesentlicher Schwerpunkt war hier die Auseinandersetzung mit der aktuellen und zukünftigen Ratingsituation der Gesellschaft nach Abschluss der von Fortum angekündigten Aufstockung. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht zum 31. Dezember 2019 befasst. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat eine Prüfung ("limited assurance") durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung erteilt. Der Vorstand erläuterte die Unterlagen in den Sitzungen eingehend; die Vertreter des Prüfers berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen. Schließlich wurden auch die Tätigkeitsberichte der Ausschüsse des Aufsichtsrats eingehend diskutiert. Abhängigkeitsbericht 2019Der Vorstand der Uniper SE hat nach § 312 AktG für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 einen Bericht über die Beziehungen der Uniper SE zu verbundenen Unternehmen aufgestellt und danach unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat zu dem Bericht über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Auftragsgemäß haben wir den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 AktG für den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, erteilen wir nach § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat den Bericht in seiner Sitzung vom 9. März 2020, an welcher der Abschlussprüfer teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet hat, eingehend mit dem Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat ist aufgrund seiner Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand im Januar 2020 die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die Uniper SE abgegeben, die seitdem über den Internetauftritt der Uniper SE öffentlich zugänglich ist. Seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Februar 2019 entspricht die Uniper SE sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 und beabsichtigt, diesen auch zukünftig zu entsprechen. Den Anregungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wird mit einer Ausnahme entsprochen. Hierzu nimmt der Vorstand im Corporate Governance Bericht Stellung. Zur weiteren Corporate Governance wird auch durch den Vorstand im Corporate Governance Bericht entsprechend berichtet. Arbeit der AusschüsseDer Aufsichtsrat hat die im Folgenden näher beschriebenen Ausschüsse gebildet, um seine Aufgaben sorgfältig und effizient wahrnehmen zu können. Angaben zur Zusammensetzung der Ausschüsse und zu ihren Aufgaben finden sich auch im Corporate Governance Bericht auf der Seite 86. Im gesetzlich zulässigen Rahmen hat der Aufsichtsrat eine Reihe von Beschlusszuständigkeiten an die Ausschüsse übertragen. Über Gegenstand und Ergebnis der Sitzungen berichtete der jeweilige Ausschussvorsitzende regelmäßig in der folgenden Sitzung des Aufsichtsrats an das Aufsichtsratsplenum.
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, Billigung des Konzernabschlusses, GewinnverwendungDer Jahresabschluss der Uniper SE zum 31. Dezember 2019, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht sowie der nach den IFRS aufgestellte Konzernabschluss wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ferner prüfte der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem der Uniper SE. Diese Prüfung ergab, dass der Vorstand Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der Risikoüberwachung in geeigneter Form getroffen hat und das Risikofrüherkennungssystem seine Aufgaben erfüllt. Den handelsrechtlichen Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Uniper SE sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns haben wir - in Gegenwart des Abschlussprüfers und in Kenntnis sowie unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers und der Ergebnisse der Vorprüfung durch den Prüfungs- und Risikoausschuss - geprüft und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 9. März 2020 ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass auch nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen keine Einwände bestehen. Daher haben wir den Bericht des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Uniper SE sowie den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem zusammengefassten Lagebericht, insbesondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung, stimmt der Aufsichtsrat zu. Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Dividende von 1,15 € pro dividendenberechtigter Aktie vorsieht, hat der Aufsichtsrat auch im Hinblick auf die Liquidität der Gesellschaft sowie die Finanz- und Investitionsplanung geprüft. Der Vorschlag entspricht dem Gesellschaftsinteresse unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen. Nach Prüfung und Abwägung aller Argumente schließt der Aufsichtsrat sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und in den AusschüssenHerr Markus Rauramo war bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 gerichtlich bestelltes Aufsichtsratsmitglied. Die Hauptversammlung der Uniper SE hat am 22. Mai 2019 Herrn Markus Rauramo als ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Mit der Beendigung der gerichtlichen Bestellung von Herrn Markus Rauramo endeten auch seine Mitgliedschaften im Präsidialausschuss sowie im Nominierungsausschuss. Mit Wirkung zum 29. Mai 2019 wurde Herr Markus Rauramo erneut zum Mitglied des Nominierungsausschusses gewählt. Zudem gehört Herr Markus Rauramo auch dem Präsidialausschuss wieder an. Für die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit dankt der Aufsichtsrat den Vorständen, Betriebsräten sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Uniper-Konzerns herzlich. Mit besten Grüßen
Düsseldorf, den 9. März 2020 Der Aufsichtsrat Dr. Bernhard Reutersberg, Vorsitzender Uniper-Aktie
Hervorragendes Börsenjahr 2019Trotz einer langsamer wachsenden Weltwirtschaft haben sich die Aktienbörsen im Jahr 2019 sehr gut entwickelt. Internationale Handelskonflikte, insbesondere zwischen den USA und China, die sich in die Länge ziehenden Verhandlungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union sowie geo-politische Konflikte wie die Spannungen im Persischen Golf konnten dem kontinuierlichen Aufwärtstrend der wichtigsten Aktienindizes im Jahresverlauf 2019 nicht nachhaltig entgegenwirken. Zuletzt verbesserten sich zudem die weltwirtschaftlichen Aussichten leicht, was die Börsen weiter beflügelte. In einigen Teilen der Weltwirtschaft, wie den Industriesektoren in Europa und China, mehrten sich die Anzeichen für eine Stabilisierung. Insbesondere wirkten eine starke Konsumnachfrage sowie robuste Arbeitsmärkte den negativen Trends entgegen. Speziell für die Asset-Klasse "Aktien" erwiesen sich die Zinssenkungen infolge einer expansiven Geldpolitik der internationalen Notenbanken als besonders starke Faktoren. Somit resultierte die Aktienrallye nicht so sehr aus einem Gewinn- bzw. Dividendenwachstum, sondern vor allem aus einer Expansion der Bewertungsrelationen. In Europa schlossen im Börsenjahr 2019 alle Sektoren mit einer positiven Gesamtrendite ab. Zyklische und defensive Sektoren und Werte wechselten sich in der Spitzengruppe ab. Die europäischen Energieversorger, einer von wenigen Sektoren, die im Jahresverlauf die Ergebniserwartungen bestätigen konnten, wiesen Kurszuwächse wie der Durchschnitt des Gesamtmarkts aus. Zu den besten Werten innerhalb des Energieversorgersektors zählten Unternehmen, die solide Ergebnis- und Dividendensteigerungen erzielt haben und die sich stärker auf Wachstumsinvestitionen in eine nachhaltige Energiezukunft konzentrieren. Uniper-Aktienkurs besser als der europäische EnergieversorgersektorDer Uniper-Aktienkurs zeigte im Jahr 2019 einen kontinuierlichen Aufwärtstrend. Unterstützt durch weitere Übernahmespekulationen und die positive Perspektive einer weiter deutlich steigenden Dividende, entwickelte sich die Aktie im Börsenjahr 2019 geringfügig besser als die beiden Benchmark-Indizes STOXX Europe Utilities und MDAX. Der Kurs der Uniper-Aktie verzeichnete in der letzten Woche im September 2019 ein neues Allzeithoch. Am 8. Oktober 2019 wurde bekannt gegeben, dass Großaktionär Fortum mit den beiden Uniper-Investoren Elliott und Knight Vinke Vereinbarungen über den Erwerb von mehr als 20,5 % an Uniper abgeschlossen hat. Im Rahmen der Veröffentlichung dieser Transaktion hat Fortum den Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags sowie die Durchführung eines Squeeze-Out für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgeschlossen. Diese Nachricht führte zu einer unmittelbaren Kurskorrektur der vorhergehenden starken "Outperformance" der Uniper-Aktie. Die nachfolgende Kursentwicklung bis zum Jahresende 2019 verlief dann im Einklang mit dem europäischen Energieversorgersektor. Unterstützt durch zyklische Sektoren zeigte der deutsche Index MDAX im letzten Quartal 2019 einen noch stärkeren Anstieg. Performance der Uniper-Aktie im Marktvergleich im Jahr 2019
Quelle: Bloomberg Für langfristig orientierte Anleger hat sich die Uniper-Aktie seit dem Börsenstart am 12. September 2016 als attraktive Investition erwiesen. Die Gesamtrendite betrug bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 durchschnittlich 41,6 % pro Jahr. Uniper-Aktionäre, die zum Börsenstart 1.000 € investiert hatten, verfügten am Jahresende 2019 - inklusive der Wiederanlage der zugeflossenen Dividenden - über einen Depotwert von 3.151 €. Performance der Uniper-Aktie seit der ersten Börsennotierung 12. September 2016 bis 31, Dezember 2019
Quelle: Bloomberg Uniper mit weiterer Erhöhung der DividendeUniper strebt eine ausgewogene Balance zwischen attraktiven Dividenden für die Aktionäre, der Investitionsfähigkeit des Unternehmens und Bilanzstabilität an. Bislang hatte Uniper als Zielgröße für die Dividendenzahlungen eine Ausschüttungsquote von mindestens 75 % und bis zu 100 % des freien Cashflows des operativen Geschäfts (FCfO) anvisiert. Der FCfO wird ermittelt, indem vom Adjusted FFO die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen im Zusammenhang mit Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen abgezogen werden. Für das Geschäftsjahr 2019 plant Uniper eine Ausschüttungssumme von 421 Mio €. Vorstand und Aufsichtsrat wollen der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 daher vorschlagen, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 1,15 € je Aktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital zu verwenden. Dies entspricht einem Anstieg der Dividende um 28 % gegenüber dem Vorjahr und würde bedeuten, dass Uniper zum dritten Mal in Folge das kommunizierte Dividendenziel übertrifft. Bezogen auf den erzielten FCfO führt die vorgeschlagene Dividende zu einer Ausschüttungsquote von ~75 % für das Geschäftsjahr 2019. Die FCfO-basierte Dividendenpolitik wird künftig durch eine angestrebte absolute Dividendenzahlung ersetzt. Für das Geschäftsjahr 2020 strebt Uniper die Auszahlung einer Dividende von 500 Mio € an. Daten und Fakten zur Uniper-Aktie
1) Xetra-Kurse.
Großaktionär Fortum kündigt an, den Uniper-Aktienanteil zu erhöhenDas finnische Energieunternehmen Fortum Oyj hielt über seine Tochtergesellschaft Fortum Deutschland SE zu Jahresbeginn 2019 direkt 49,99 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Uniper SE. Am 8. Oktober 2019 meldete Fortum Oyj den Abschluss von Vereinbarungen mit Elliott Management Corporation und ihren verbundenen Unternehmen (Elliott) sowie Knight Vinke Energy Advisors Limited und ihren verbundenen Unternehmen (Knight Vinke) für sämtliche Aktien, die von diesen gehalten werden. Laut veröffentlichter Information wurde der Übernahmepreis auf umgerechnet 29,93 € je Uniper-Aktie festgelegt. Aktionärsstruktur der Uniper SE: Aktionärsgruppen
1) Direkt gehaltene Aktien.
Quellen: Fortum Oyj, Ipreo, Aktienregister, Stimmrechtsmitteilungen - Stand: 31. Dezember 2019. Das Aktionärsregister weist als Gesamtzahl der Aktionäre und Aktionärinnen von Uniper derzeit rund 315.000 aus. Institutionelle Investoren stellten mit einem Anteil von über 90 % die größte Gruppe der Anleger. Knapp 7 % der Uniper-Aktien wurden von Privatanlegern gehalten, von denen die meisten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Gemäß Stimmrechtsmitteilung war die Fortum Deutschland SE zu dem Veröffentlichungszeitpunkt der Mitteilung zum Erwerb der Aktienpakete von Elliott und Knight Vinke vom 8. Oktober 2019 unverändert direkt mit 49,99 % an Uniper SE beteiligt. Zusätzlich verfügte Fortum mittels Instrumenten über Uniper-Aktien in Höhe von 23,41 %. Laut veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen und Informationen aus dem Aktienregister waren die 23,41 % direkt und über Instrumente Elliott zu 17,84 % und Knight Vinke zu 5,57 % zuzurechnen. Bis zur Genehmigung des Jahresabschlusses 2019 am 9. März 2020 war die Transaktion zur Übernahme der Aktienpakete von Elliott und Knight Vinke aufgrund ausstehender Genehmigungen russischer Behörden noch nicht vollzogen. Weitere aktuelle Informationen über die Aktionärsstruktur im Rahmen gemeldeter Veränderungen der Anteile gemäß §§ 33 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) werden unter dem Thema "Stimmrechtsmitteilungen" auf der Investor-Relations-Website veröffentlicht. Marktkapitalisierung und GewichtungZum Jahresende 2019 betrug die Marktkapitalisierung von Uniper 10,80 Mrd € (31. Dezember 2018: 8,27 Mrd €). Nach einer Veröffentlichung der Deutschen Börse wurden zu diesem Zeitpunkt 43,62 % der Uniper-Aktien in deren Indizes als Streubesitz einbezogen. Die Marktkapitalisierung von Uniper im Aktienindex MDAX der Deutschen Börse auf Basis dieses zugrunde gelegten Streubesitzes betrug 4,71 Mrd € zum Ende des Jahres 2019 (31. Dezember 2018: 4,35 Mrd €). Mit einer Gewichtung von 1,78 % zum Stichtag 31. Dezember 2019 belegte Uniper Rang 17 unter den 60 im MDAX gelisteten Unternehmen. Strategie und ZieleUnipers strategische PrioritätenMit dem "New Green Deal" strebt die Europäische Kommission die Klimaneutralität in Europa bis zum Jahr 2050 an. Nach Auffassung der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellt dieses ambitionierte Ziel den "Man on the Moon Moment" Europas dar. Uniper unterstützt in allen Bereichen seiner Geschäftsaktivitäten diese Bemühungen. Uniper hat sich dazu verpflichtet, mit der Reduzierung der CO 2-Emissionen aus der Stromerzeugung einerseits und dem Ausbau seiner Aktivitäten im Bereich Wasserstoff und grüne Gase andererseits einen substantiellen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiesystems in Deutschland und Europa zu leisten. Dazu gehören auch gezielte Angebote von grünen Produkten und Serviceleistungen an Uniper-Kunden. Die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und deren Integration in das europäische Energiesystem gehören für Uniper ebenfalls dazu. Die Verbindung von kundenorientierten Lösungen, Versorgungssicherheit und Klimaschutz ist damit das Leitmotiv für Unipers strategische Geschäftsentwicklung der kommenden Dekade. Die Sicherung einer klimafreundlichen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung für Unipers Kunden sowie den Industriestandort Deutschland und Europa vor dem Hintergrund sich wandelnder gesellschaftlicher Anforderungen ist Unipers Anspruch und Verpflichtung. Grünere Uniper: Aktiver Beitrag zur CO 2-MinderungDie schrittweise Stilllegung wesentlicher Teile der Kohlekraftwerksflotte sowie die langfristige Dekarbonisierung der Gaskraftwerke stellt einen wesentlichen Beitrag Unipers zum Erreichen der gesetzten Klimaziele dar. Uniper wird bis zum Jahr 2025 nahezu 80 % seiner Kohlekraftwerkskapazität in Deutschland stilllegen. Entsprechende Kraftwerksstilllegungen sind im Einklang mit den politischen Vorgaben auch in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich geplant. Darüber hinaus strebt Uniper an, seine gesamte Stromerzeugung in der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2035 CO 2-neutral zu stellen. Für die Stromerzeugung außerhalb der EU wird geprüft, wie entsprechende Lösungsansätze im Rahmen der Dekarbonisierung langfristig, beispielsweise auch in der russischen Kraftwerksflotte, umgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang sind auch die geplanten Modernisierungsprojekte der russischen Gaskraftwerke zu nennen, die einen substantiellen Beitrag zur Effizienzsteigerung leisten. Damit tragen auch diese Projekte im Rahmen der russischen Kapazitätsmarktregulierung zur Sicherung einer wettbewerbsfähigen und klimaverträglichen Stromversorgung bei. Uniper hat im Jahr 2019 den Zuschlag für die Modernisierung der Kraftwerksstandorte Surgutskaya 1, 4 und 6 erhalten. Die CO 2-freie Stromversorgung nimmt einen immer stärker wachsenden Anteil von Unipers Portfolio ein. Wesentliche Beiträge kommen bereits heute aus den europäischen Wasser- und Kernkraftwerken sowie aus langfristigen Bezugsverträgen aus Wind- und Photovoltaikprojekten in Nord- und Südeuropa. Uniper prüft derzeit ebenfalls die kommerziellen Rahmenbedingungen für einen Einstieg in die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von Anlagen Erneuerbarer Energien. Da die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Deutschland und Europa neben eines wachsenden Anteils Erneuerbarer Energien, auch die Nutzung unterschiedlicher gasförmiger Energieträger, wie z.B. Wasserstoff oder anderer dekarbonisierter Gase erfordert, nutzt Uniper seine jahrzehntelange Erfahrung beim Import, Handel, Speicherung und Vertrieb von Erdgas, um die Weichen in Richtung eines wasserstoffbasiertes Energiesystem zu stellen. Uniper ist eines der ersten deutschen Energieversorgungsunternehmen, das Projekte im Bereich der Produktion von grünem Wasserstoff auf der Basis von Elektrolyseverfahren realisiert hat. Die Anlagen in Falkenhagen und Hamburg-Reitbrook sind bereits in den Jahren 2013 bzw. 2015 in Betrieb genommen worden. Die Fortführung der Aktivitäten im Bereich der Wasserstoffproduktion spiegelt sich unter anderem in den im Jahr 2019 gestarteten Reallaborprojekten in Bad Lauchstädt und Norddeutschland wider. Darüber hinaus arbeiten Uniper und BP an der Realisierung einer Elektrolyseanlage am Raffineriestandort Lingen. Um auch im Bereich des globalen Energieträgerhandels einen substanziellen Beitrag zur Dekarbonisierung der Energiesysteme zu leisten, arbeitet Uniper daran, in Zukunft auch den globalen Energiehandel mit klimaneutralen Gasen und anderen Energieträgern zu entwickeln. Die umfassende Erfahrung und die bestehenden globalen Partnerschaften eröffnen Uniper eine hervorragende Ausgangsposition, um bei dieser Entwicklung gemeinsam mit Partnern eine führende Rolle in Europa einzunehmen. Grünere Kunden: Maßgeschneiderte LösungenUnipers Aktivitäten im Bereich der Industriekundenlösungen stellen einen wesentlichen Beitrag dar, die Kunden bei ihren eigenen Dekarbonisierungsstrategien zu unterstützen. Aufbauend auf den im Konzern vorhandenen Kompetenzen, konnte dieses Geschäftsfeld, das im Wesentlichen unabhängig von den Brennstoffgroßhandelspreisen ist, bereits im Jahr 2019 konsequent ausgebaut werden. Uniper stellt dabei für bestehende und neue Industriekunden maßgeschneiderte Lösungen für die Versorgung mit Prozessdampf und -wärme, Druckluft sowie CO 2 zur Verfügung. Der systematische Ausbau des Nicht-Großhandelsgeschäfts und hierbei insbesondere die Erweiterung des bestehenden Produkt- und Serviceportfolios für Industriekundenlösungen trägt der zunehmenden Komplexität der Energieversorgung mit steigenden Anforderungen im Bereich der Effizienzsteigerung und CO 2-Minderung Rechnung. Konsequente Kundenorientierung hat bei Uniper höchste Priorität. Neben den bereits etablierten Industriekundenlösungen für die Bereitstellung von Prozessdampf und -wärme strebt Uniper in Zukunft an, Bestands- sowie Neukunden mit Wasserstoff und anderen umweltfreundlichen Gasen zu beliefern. Diese neuen Produkte und Dienstleistungen ergänzen das bereits bestehende Vermarktungsportfolio. Damit Uniper sein Versprechen einhalten kann, maßgeschneiderte Lösungen, Produkte und Dienstleistungen für seine Kunden bereitzustellen, greift Uniper sowohl auf langjährige Erfahrung im Bereich der Ingenieursdienstleistungen als auch auf etablierte Vertriebsbeziehungen zurück. Die Nutzung der vorhandenen Ingenieurskompetenzen ist dabei eine der zentralen Voraussetzungen zur Unterstützung von Unipers Kunden, ihre eigenen Dekarbonisierungsziele zu erreichen. Die etablierten Vermarktungskanäle ermöglichen dem Kunden, auf das gesamte Uniper-Produkt- und -Serviceportfolio zurückzugreifen. Uniper verfügt über eine Lösungskompetenz, die sich von der kurz- und langfristigen Versorgung mit Strom und Gas aus unterschiedlichen Quellen, über ein breites Spektrum von Industriekundenlösungen bis hin zur gemeinsamen Entwicklung von Projekten zur Dekarbonisierung beim Kunden erstreckt. Grünere Gesellschaft: Versorgungssicherheit und Partner der Erneuerbaren EnergienUniper leistet nicht nur über den Umbau des eigenen Kraftwerksportfolios und die Bereitstellung klimafreundlicher Industriekundenlösungen einen aktiven Beitrag zur CO 2-Minderung in der Gesellschaft, sondern ermöglicht insbesondere über den Abschluss langfristiger Strombezugsverträge den weiteren Ausbau der Wind- und Photovoltaikkapazitäten in Europa. Da die Entwicklung neuer Wind- und Photovoltaikprojekte aufgrund der auslaufenden politischen Fördermechanismen, wie beispielsweise der Einspeisevergütung, zunehmend auf Erträge aus den Großhandelsmärkten angewiesen und damit entsprechendem Marktrisiko ausgesetzt ist, kommt Unipers Handels- und Risikomanagementkompetenzen eine Schlüsselrolle beim weiteren Ausbau zu. Mit dem Abschluss langfristiger Abnahmeverträge mit Projektentwicklern für Erneuerbare Energien übernimmt Uniper dabei das bestehende Marktrisiko. Über die bereits im Jahr 2019 abgeschlossenen Erneuerbaren-Power-Purchase-Agreements (langfristige Stromabnahmeverträge) konnte beispielsweise die Finanzierung von Projekten in Spanien und Schweden sichergestellt werden. Im Zuge der kontinuierlichen Veränderung der Energiemärkte mit Blick auf die Dekarbonisierung und des damit einhergehenden weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien kommt der Sicherung der notwendigen Reservekapazitäten eine wachsende Bedeutung zu. Die Bereitstellung von Reservekapazitäten im Stromsektor ist nicht nur ein stabilisierendes Element gegenüber den teilweise stark schwankenden Brennstoffpreisen, sondern bereits seit dem Jahr 2017 Teil der Uniper-Strategie. Diese Strategie wird konsequent weiterverfolgt. Beispiele für die Bereitstellung von gesicherter Kraftwerksleistung finden sich in den Projekten Irsching 6 in Deutschland oder Killingholme und Grain im Vereinigten Königreich. Diese Projekte ermöglichen die weitere Integration Erneuerbarer Energien in Europa und werden ebenfalls ein zentrales Geschäftsfeld mit wachsender Bedeutung in der Uniper-Strategie darstellen. Darüber hinaus arbeitet Uniper kontinuierlich an der Bereitstellung neuer Flexibilitätslösungen, wie z.B. der Integration von Batterien zur Erhöhung der Kurzfristflexibilität seiner Wasserkraftwerke oder der Bereitstellung von regelenergiefähigen Lösungen im Rahmen von Schnellladeinfrastruktur für Elektroautos. Europas Abhängigkeit von Energieimporten wird sich durch den starken Rückgang der Erdgasproduktion in Europa insbesondere in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich in den kommenden Jahren noch verstärken. Zudem wird erwartet, dass unter anderem beeinflusst durch den Kohleausstieg in einigen europäischen Ländern der Gasverbrauch zwischenzeitlich zunehmen wird. Uniper hat als einer der größten Erdgasimporteure sowie Erdgasspeicherbetreiber in Europa eine Schlüsselrolle, die Versorgung mit Erdgas und LNG zu sichern. Die finanzielle Beteiligung an dem Pipelineprojekt Nord Stream 2 und die Entwicklung des LNG-Importterminals in Wilhelmshaven stehen dabei exemplarisch für Unipers Beitrag zur Sicherung der langfristigen Versorgung in Deutschland und Europa. Zusammengefasster Lagebericht
Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodellUniper ist ein privates internationales Energieunternehmen mit Aktivitäten in mehr als 40 Ländern und rund 11.500 Mitarbeitern. Sein Geschäft ist die sichere Bereitstellung von Energie und damit verbundener Dienstleistungen. Oberste Führungsgesellschaft des Konzerns ist Uniper SE, der Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Die Aktien der Uniper SE werden im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gehandelt und sind in den Aktienindex MDAX und verschiedene MSCI-Indizes aufgenommen. Der Uniper-Konzern ist in drei operative Geschäftssegmente gegliedert: Europäische Erzeugung, Globaler Handel und Internationale Stromerzeugung. Darüber hinaus werden unter Administration/Konsolidierung die bereichsübergreifenden nicht operativen Funktionen gebündelt, die zentral für alle Segmente des Uniper-Konzerns wahrgenommen werden. Zudem werden hier die auf Konzernebene durchzuführenden Konsolidierungen vorgenommen. Europäische ErzeugungDas Geschäftssegment Europäische Erzeugung umfasst die verschiedenen Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, die der Uniper-Konzern in Europa betreibt. Neben fossilen Kraftwerken (Kohle-, Gas-, Ölkraftwerke, kombinierte Gas- und Dampfkraftwerke) sowie Wasserkraftwerken zählen auch Kernkraftwerke in Schweden zu diesen Erzeugungsanlagen. Der Großteil der erzeugten Energie wird an das Segment Globaler Handel, das die Vermarktung und den Absatz der Energie über die Handelsmärkte sowie über eine eigene Vertriebsstruktur an Großkunden sicherstellt, verkauft. Ein weiterer Teil der erzeugten Energie wird über langfristige Strom- und Wärmelieferverträge vertrieben. Über das Kraftwerksgeschäft hinaus ist in diesem Segment auch die Vermarktung von Energiedienstleistungen inbegriffen, die sowohl Ingenieurs-, Asset-Management- als auch Betriebs- und Instandhaltungsleistungen umfassen. Bis Anfang Juli 2019 wurden auch die verkauften Aktivitäten in Frankreich in diesem Segment dargestellt. Globaler HandelDas Geschäftssegment Globaler Handel bündelt die Energiehandelsaktivitäten und bildet die kommerzielle Schnittstelle zwischen dem Uniper-Konzern und den weltweiten Handelsmärkten sowie den Großkunden. Innerhalb dieses Segments werden die für die Stromerzeugung erforderlichen Brennstoffe (im Wesentlichen Kohle und Gas) beschafft, CO 2-Zertifikate gehandelt, wird der erzeugte Strom vermarktet sowie das Portfolio über die Steuerung des Kraftwerkseinsatzes optimiert. Auf Basis von langfristigen Bezugsverträgen mit in- und ausländischen Lieferanten vertreibt Uniper Erdgas an Weiterverteiler (z.B. Stadtwerke), große Industriekunden und Kraftwerksbetreiber. Zusätzlich sind in dieser Aktivität Infrastrukturbeteiligungen sowie der Gasspeicherbetrieb enthalten. Internationale StromerzeugungDas Geschäftssegment Internationale Stromerzeugung bündelt das operative Stromerzeugungsgeschäft des Uniper-Konzerns in Russland. Die PAO Unipro, eine in Russland börsennotierte Tochtergesellschaft der Uniper SE, nimmt jegliches Geschäft im Zusammenhang mit der Energieerzeugung in Russland sowie die damit zusammenhängenden Aktivitäten wahr. Hierzu gehören unter anderem die Beschaffung der in den Kraftwerken notwendigen Brennstoffe, der Betrieb und die Steuerung der Kraftwerke sowie der Handel und der Absatz der erzeugten Energie. Bis zur Veräußerung Anfang April 2019 war Uniper zudem mit einer 6,1%igen Finanzbeteiligung an dem Energieversorger ENEVA S.A. und dessen operativem Geschäft beteiligt. Nach dem Verkauf unterhält Uniper keinerlei Geschäftsaktivitäten mehr in Brasilien. SteuerungssystemDie wesentlichen Kennzahlen zur Steuerung des operativen Geschäfts und zur Beurteilung der Finanzlage des Uniper-Konzerns sind bis einschließlich des Geschäftsjahres 2019 das Adjusted EBIT sowie der Adjusted Funds from Operations (Adjusted FFO). Ab dem Geschäftsjahr 2020 wird Uniper die Kennzahlen zur finanziellen Steuerung seines operativen Geschäfts der Strategie und den Kapitalmarktusancen anpassen und neben dem Adjusted EBIT ein Adjusted Net Income (Adjusted NI) zur finanziellen Steuerung des Uniper-Konzerns heranziehen. Der Adjusted FFO wird künftig nicht mehr als wesentliche finanzielle Kennzahl zur Steuerung des operativen Geschäfts genutzt werden. Adjusted EBITZur internen Steuerung und als wichtigster Indikator für die operative Ertragskraft der Geschäftstätigkeit wird im Uniper-Konzern ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Adjusted EBIT) verwendet. Bei dem unbereinigten Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) handelt es sich um das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern des Uniper-Konzerns nach den IFRS unter Berücksichtigung des Beteiligungsergebnisses. Zur Erhöhung der Aussagekraft als Indikator für die operative Ertragskraft des Uniper-Geschäfts wird das unbereinigte EBIT um bestimmte nicht operative Effekte bereinigt. Bislang hat Uniper im Einklang mit der branchenweiten Praxis innerhalb der Energiewirtschaft Verträge über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten, die entsprechend IFRS 9 (Failed-Own-Use-Verträge) bilanziert werden müssen, mit Bezug auf die vertraglichen Rechte und Pflichten dieser Verträge bilanziert. Damit wurden die Verträge bei Lieferung des nichtfinanziellen Postens mit dem Vertragspreis und damit in Übereinstimmung mit den Zahlungsflüssen berichtet (Erfassung von Umsatzerlösen bzw. Materialaufwand) und bilanziert (Bewertung von Vorräten und Emissionsrechten). Das IFRS Interpretations Committee (IC) hat in der Sitzung im März 2019 im Rahmen einer Agenda-Entscheidung festgestellt, dass die vorgenannten Verträge in Höhe des bei physischer Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren sind. Somit stellt das IFRS IC fest, dass diese Verträge wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung abgebildet werden sollen. Dies führt im Rahmen der IFRS-Bilanzierung dazu, dass die ökonomisch durchgeführte Absicherung des operativen Geschäfts nicht mehr adäquat abgebildet werden kann, da Umsatzerlöse und Materialaufwand nicht mehr mit den vertraglich gesicherten Preisen im nach IFRS ermittelten Ergebnis vor Zinsen und Steuern bewertet werden. Zugleich wird entsprechend der Klarstellung der IFRS-Bilanzierung die gesicherte Marge bereits vor physischer Erfüllung im Ergebnis vor Zinsen und Steuern realisiert. Der mit der Entscheidung einhergehenden rückwirkenden Umstellung der Bewertung des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte hat Uniper durch die Anpassung der Steuerungskennzahl Rechnung getragen, indem diese Effekte im Rahmen der Überleitung zum Adjusted EBIT wieder eliminiert werden, um die Aussagekraft der Kennzahl beizubehalten. Diese Anpassung ist in den nachfolgenden Erläuterungen bereits berücksichtigt. Sie wurde rückwirkend für die Vergleichsperiode durchgeführt; nähere Informationen befinden sich in der Textziffer 3 des Konzernabschlusses. Die nicht operativen Ergebniseffekte, um die das EBIT bereinigt wird, umfassen Erträge und Aufwendungen aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus Sicherungsgeschäften sowie bestimmte Effekte aus der Bewertung von physisch zu erfüllenden Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 9. Soweit von wesentlicher Bedeutung werden Buchgewinne/-verluste, Aufwendungen/Erträge für Restrukturierung/Kostenmanagement, die vor der Abspaltung initiiert wurden, Wertminderungen/ Wertaufholungen auf das Anlagevermögen, auf at equity bewertete Unternehmen sowie sonstige Finanzanlagen und auf Goodwill im Rahmen von Werthaltigkeitstests sowie sonstige nicht operative Ergebnisbeiträge eliminiert. Bei den Netto-Buchgewinnen handelt es sich um einen Saldo aus Buchgewinnen und -verlusten aus Desinvestitionen, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen enthalten sind. Effekte aus der Marktbewertung der oben genannten Derivate sind ebenfalls in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen enthalten. Diese im Rahmen des Energiehandelsgeschäfts abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte wirken sich allerdings erst bei Fälligkeit auf das Adjusted EBIT aus. Zusätzlich werden für physisch erfüllte derivative Finanzinstrumente im Anwendungsbereich von IFRS 9 weitere nicht operative Anpassungen der Umsatzerlöse, des Materialaufwands, der sonstigen betrieblichen Erträge und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen vorgenommen, und zwar um die Differenz zwischen dem ökonomisch und vertraglich abgesicherten Vertragspreis und dem für die Ertrags- und Aufwandserfassung nach IFRS relevanten Spotpreis am Erfüllungstag. Da sich das unbereinigte EBIT aus dem Umsatz, dem Materialaufwand (d.h. den Vorräten und Emissionsrechten einschließlich deren Folgebewertung) ergibt, der für diese Transaktionen zum Zeitpunkt der Abrechnung mit dem IFRS-relevanten Spotpreis bewertet wird, wird die Differenz zu einer Bewertung auf Basis des ökonomisch gesicherten Vertragspreises entsprechend angepasst, um das Adjusted EBIT zu ermitteln. Bei den Aufwendungen/Erträgen für Restrukturierung/ Kostenmanagement, die vor der Abspaltung initiiert wurden, handelt es sich um zusätzliche Aufwendungen/Erträge, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft stehen. Im sonstigen nicht operativen Ergebnis werden sonstige nicht operative Aufwendungen und Erträge von Einzelsachverhalten mit seltenem Charakter zusammengefasst. Je nach Einzelfall können hier unterschiedliche Posten der Gewinn- und Verlustrechnung betroffen sein. Adjusted FFODer Adjusted Funds from Operations (Adjusted FFO) ist eine bis Ende des Jahres 2019 vom Uniper-Konzern als Steuerungsgröße, unter anderem mittelbar im Rahmen der Bemessung des für die Aktionäre zur Verfügung stehenden Ausschüttungspotentials sowie für die variable Vorstandsvergütung, verwendete Kennzahl. Basis des FFO ist der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow), der in einem ersten Schritt um die Veränderungen von Posten der betrieblichen und ertragsteuerlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bereinigt wird, um periodenbedingte Verschiebungen aufgrund von nicht vorhersehbaren Zahlungsmittelzuflüssen bzw. -abflüssen zu eliminieren. In der Veränderung der betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden unter anderem Veränderungen aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von zu Absicherungszwecken abgeschlossenen Derivaten ausgewiesen. Bislang hat Uniper im Einklang mit der branchenweiten Praxis innerhalb der Energiewirtschaft Verträge über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten, die entsprechend IFRS 9 (Failed-Own-Use-Verträge) bilanziert werden müssen, mit Bezug auf die vertraglichen Rechte und Pflichten dieser Verträge bilanziert. Damit wurden die Verträge bei Lieferung des nichtfinanziellen Postens mit dem Vertragspreis und damit in Übereinstimmung mit den Zahlungsflüssen bilanziert (Bewertung von Vorräten und Emissionsrechten). Das IFRS IC hat in der Sitzung im März 2019 im Rahmen einer Agenda-Entscheidung festgestellt, dass die vorgenannten Verträge in Höhe des bei physischer Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren sind. Somit stellt das IFRS IC fest, dass diese Verträge wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung abgebildet werden sollen. Der mit der Entscheidung einhergehenden rückwirkenden Umstellung der Bewertung des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte hat Uniper durch die Anpassung der Steuerungskennzahl Rechnung getragen, indem diese Effekte im Rahmen der Überleitung zum Adjusted FFO wieder eliminiert werden, um die Aussagekraft der Kennzahl beizubehalten. Diese Anpassung ist in den nachfolgenden Erläuterungen bereits berücksichtigt. Sie wurde rückwirkend für die Vergleichsperiode durchgeführt; nähere Informationen befinden sich in der Textziffer 3 des Konzernabschlusses. Um die vorgenannte Umstellung der Bewertung des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte zu korrigieren, werden Veränderungen der Vorratsbewertung und der Bewertung der Emissionsrechte eliminiert, die aus Differenzen zwischen dem ökonomisch gesicherten Vertragspreis und dem Spotpreis bei Zugang des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte aus physisch zu erfüllenden Commodity-Derivaten resultieren. Diese Veränderungen werden bereinigt, da sie nicht zahlungswirksam sind. Schließlich wird mit der gleichen Begründung die erfolgswirksame Fremdwährungsbewertung der operativen Forderungen und Verbindlichkeiten korrigiert. Ebenfalls werden Anpassungen um Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen aus Erwerbs- oder Veräußerungsvorgängen vorgenommen, da diese einen Investitionshintergrund besitzen. Für den Adjusted FFO werden Dienstzeitaufwendungen für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsansprüche und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen, die zukünftig zahlungswirksam werden, vom FFO abgezogen. Weiterhin in Abzug vom FFO gebracht werden die Zahlungen an den schwedischen Fonds für Nuklearabfall sowie auch entsprechende Rückzahlungen aus diesem Fonds hinzugefügt (Nettobetrachtung), obwohl sie im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen werden, da sie aus dem operativen Geschäft resultieren. Auch beschlossene bzw. gezahlte Dividenden an Minderheitsgesellschafter von Tochterunternehmen stehen den Aktionären der Gesellschaft nicht zur Verfügung und werden deshalb abgezogen. Adjusted Net IncomeAb dem Geschäftsjahr 2020 nutzt der Uniper-Konzern das Adjusted Net Income (bereinigter Konzernüberschuss) als zusätzliche interne Steuerungskennzahl und weiteren wichtigen Indikator für die Ertragskraft der Geschäftstätigkeit sowie für die variable Vorstandsvergütung. Bei dem Konzernüberschuss handelt es sich um das Ergebnis nach Finanzergebnis sowie Steuern vom Einkommen und Ertrag. Zur Fokussierung und Erhöhung der Aussagekraft der Kennzahl auf das operative Geschäft wird der Konzernüberschuss um bestimmte nicht operative Effekte bereinigt. Ausgangsbasis für diese weiteren Anpassungen ist das Adjusted EBIT, von dem ausgewählte Sachverhalte, die nicht dem operativen Geschäft zuzurechnen sind, korrigiert werden. Hierbei handelt es sich um Effekte im Finanzbereich wie z.B. Bewertungseffekte aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Wertpapieren respektive des KAF (Schwedens Fonds für Nuklearabfall - Kärnavfallsfonden) und entsprechend ergebniswirksame Zinseffekte in den durch den KAF finanzierten Rückstellungen oder Bewertungseffekte bei Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitsaktionären. Diese Bereinigungen enthalten unter anderem auch die damit im Zusammenhang stehenden Ertragsteuern und führen insgesamt zum Adjusted Net Income. Neben den wichtigsten finanziellen Steuerungskennzahlen gibt Uniper im zusammengefassten Lagebericht weitere finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen an, um die Entwicklung im operativen Geschäft und im Rahmen der Verantwortung für alle Stakeholder - von den Mitarbeitern über die Kunden, Aktionäre und Anleihegläubiger bis hin zu den Uniper-Gesellschaften - darzustellen. Beispiele für weitere finanzielle Kennzahlen sind der operative Cashflow vor Zinsen und Steuern, die wirtschaftliche Nettoverschuldung und die Nettofinanzposition sowie die zahlungswirksamen Investitionen. Als nichtfinanzielle Kennzahlen verwendet Uniper den Anteil von Frauen in Führungspositionen und ab dem Geschäftsjahr 2019 den combined Total Recordable Incidents Frequency (kombinierter TRIF). Der kombinierte TRIF misst die Anzahl der arbeitsbedingten Unfälle der Mitarbeiter des Uniper-Konzerns sowie der Mitarbeiter von Fremdfirmen, die von Uniper beauftragt wurden, pro Million Arbeitsstunden. Arbeitsbedingte Unfälle im Sinne dieser Kennzahl sind tödliche Unfälle, Arbeits- und Dienstwegeunfälle mit und ohne Ausfalltage, die einer ärztlichen Behandlung bedurften, und Unfälle, nach denen ein weiteres Arbeiten nur an einem Ersatzarbeitsplatz bzw. nur ein eingeschränktes Weiterarbeiten möglich ist. Der kombinierte TRIF löst damit den TRIF (Uniper-Mitarbeiter) ab, der bis zum Geschäftsjahr 2018 verwendet wurde. Erläuterungen zu diesen Kennzahlen befinden sich in dem Kapitel "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren". Weiterhin plant Uniper sowohl in der Steuerung wie auch im externen Berichtswesen emissionsbezogene Kennzahlen wie den CO 2-Ausstoß deutlich stärker zu berücksichtigen. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDas Wachstum der Weltwirtschaft hat sich im Jahr 2019 verlangsamt. Nach Schätzung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dürfte die Zuwachsrate des globalen Bruttoinlandsprodukts bei rund 2,9 % (2018: 3,5 %) gelegen haben und befindet sich damit auf dem niedrigsten Wert seit der Finanzkrise im Jahr 2008/2009. Die fortwährenden handelspolitischen Spannungen und politischen Unsicherheiten belasten das Investitionsklima, und der Welthandel stagniert. Besonders betroffen ist der Industriesektor. Insbesondere im verarbeitenden Gewerbe zeichnet sich bislang auch noch keine Besserung ab, die Auftragseingänge sind auf den niedrigsten Stand seit sieben Jahren gesunken. Einen positiven Wachstumsbeitrag lieferte hingegen die private Konsumnachfrage, da die Kaufkraft von der nach wie vor guten Arbeitsmarktlage gestützt wurde. Zudem haben die Zentralbanken in vielen Ländern einen geldpolitischen Lockerungskurs eingeschlagen, was die Vermögenspreise stützt. Die langfristigen Zinsen für Staatsanleihen sind vor dem Hintergrund der sich eintrübenden konjunkturellen Lage und der damit verbundenen stärkeren Nachfrage nach sicheren Anlagen sowie der expansiveren Geldpolitik vielerorts auf neue Tiefststände gesunken. Im Euroraum hat sich das Wachstum im Jahr 2019 weiter verlangsamt. Maßgeblich hierfür waren die anhaltende Verschlechterung der Auslandsnachfrage und die anhaltenden handelspolitischen Spannungen, die einen Rückgang der Exporte nach sich zogen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Geldpolitik wieder gelockert. Im September senkte die EZB den Zinssatz für Einlagenfazilitäten, der seit März 2016 bei -0,4 % gelegen hatte, um zehn Basispunkte auf -0,5 %. Zudem kündigte sie an, die Leitzinsen auf ihrem derzeitigen oder niedrigeren Niveau zu halten, bis sich der Inflationsausblick wieder nachhaltig der Zielmarke von nahe 2 % annähert. Darüber hinaus wurden im November die monatlichen Nettokäufe von Anleihen im Wert von 20 Mrd € wieder aufgenommen. Diese waren im Jahr 2018 zunächst im Oktober von 30 Mrd € auf 15 Mrd € reduziert und zum Jahreswechsel 2018/2019 beendet worden. Deutschland war als Exportnation in besonderem Maße von der Stagnation des Welthandels betroffen, die rückläufige Exportaufträge und eine sinkende Industrieproduktion nach sich zog. Vor allem die Automobilindustrie ist angesichts des Wandels hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen mit großen strukturellen Herausforderungen konfrontiert. In Großbritannien wurden Handel und Investitionen zusätzlich durch die Unsicherheit über Zeitpunkt und Form des EU-Austritts ("Brexit") belastet. Das britische Pfund notierte zur Jahresmitte gegenüber dem Euro auf dem tiefsten Stand seit zehn Jahren, erholte sich dann aber wieder kräftig, als das Risiko eines EU-Austritts ohne Abkommen in den Hintergrund trat. Auch Schweden kann sich dem globalen Abschwung nicht länger entziehen. Insbesondere die Investitionen sind rückläufig. Bei der schwedischen Krone kam es im Jahresverlauf 2019 gegenüber dem Euro zu einer Abwertung, da die eigentlich früher erwartete Zinserhöhung durch die Zentralbank letztlich erst im Dezember 2019 stattfand. Die Niederlande verzeichneten hingegen eine anziehende Investitionstätigkeit und auch der Konsum blieb robust, was die außenwirtschaftliche Eintrübung zum Teil kompensieren konnte. In Russland zog das Wirtschaftswachstum nach schwachem Start im Jahresverlauf wieder an. Dabei dürfte geholfen haben, dass die Zentralbank bei rückläufiger Inflation die Zinsen deutlich gesenkt hat. Der russische Rubel konnte im Jahresverlauf kontinuierlich gegenüber dem Euro zulegen. In den USA blieb das Wirtschaftswachstum vergleichsweise robust. Maßgeblich hierfür war die Konsumnachfrage, die vom anhaltenden Beschäftigungswachstum profitierte. Das Investitionswachstum hat sich jedoch ebenso wie die Exporte verlangsamt, was vor allem eine Folge der weiteren Eskalation des Handelsstreits mit China gewesen ist. Die US-Notenbank "Federal Reserve" hat das Leitzinsniveau im Jahresverlauf dreimal gesenkt, nachdem die Inflation wieder unter die Zielmarke von 2 % gefallen war und sich die konjunkturelle Unsicherheit erhöht hatte. Der US-Dollar konnte gegenüber dem Euro kontinuierliche Zuwächse verzeichnen. Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts 2019Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Quelle: OECD (November 2019) Energiepolitisches UmfeldEuropäische UnionIm Jahr 2019 wurden Änderungen der europäischen Gasrichtlinie beschlossen. Daraus resultiert, dass nunmehr auch die Gasfernleitungen, die mit den Gasnetzen von Nicht-EU-Staaten verbunden sind, dem EU-Recht unterliegen. Zuständig für die Umsetzung ist die Regulierungsbehörde des Mitgliedsstaates, dessen Fernleitungsnetz mit der Pipeline verbunden ist. Für die Nord Stream 2-Pipeline wird daher die deutsche Bundesnetzagentur zuständig sein. Die Gasrichtlinie ist am 23. Mai 2019 in Kraft getreten und von den Mitgliedsstaaten im Jahr 2020 in nationales Recht umzusetzen. Am 18. Dezember 2019 beschloss die EU eine Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen. Das Ziel dieser Verordnung ist die Schaffung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems ("Taxonomie"), aus dem hervorgeht, was von Unternehmen und Investoren als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit angesehen werden kann. Wie erwartet, werden feste fossile Brennstoffe ausdrücklich aus der Taxonomie ausgeschlossen. Nukleare Aktivitäten sind nicht grundlegend untersagt, jedoch müssen Investitionen in Kernenergie nach dem Grundsatz "keine nennenswerten Schäden" geprüft werden. Die genauen Auswirkungen dieser Verordnung hängen davon ab, wie die entsprechenden technischen Prüfkriterien und Schwellenwerte in den kommenden Monaten und Jahren durch die europäischen Gremien festgelegt werden. Ferner legte die neue EU-Kommission Vorschläge für einen Europäischen "Green Deal" vor. Ziel der Vorschläge ist die Umsetzung des Pariser Abkommens und die damit verbundene Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Dekarbonisierung der Energiewirtschaft. Die ersten Maßnahmen sollen in den kommenden zwei Jahren umgesetzt werden. DeutschlandIm Bundeskabinett wurde am 29. Januar 2020 ein Gesetzesentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Im Wesentlichen definiert der Entwurf drei Meilensteine für die Kohleverstromung in Deutschland. Bis Ende des Jahres 2022 soll die Erzeugungskapazität in Deutschland auf 15 GW Braunkohle und 15 GW Steinkohle zurückgehen. Bis zum Zieldatum 1. April 2030 sollen dann weitere Erzeugungskapazitäten in Höhe von 6 GW Braunkohle und 7 GW Steinkohle stillgelegt werden. Zum 31. Dezember 2038 soll die Kohleverstromung endgültig beendet werden. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass in den Jahren 2026, 2029 und 2032 überprüft wird, ob der Ausstieg aus der Kohleverstromung bereits auf das Ende des Jahres 2035 vorgezogen werden kann. Neue Kohlekraftwerke dürfen dem Entwurf nach nur in Betrieb genommen werden, wenn sie zum Inkrafttreten des Gesetzes bereits eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erhalten haben. Dies ist für das Kraftwerk Datteln 4 gegeben, so dass Uniper weiter an der erfolgreichen Inbetriebsetzung im Frühsommer 2020 arbeiten wird. Das Gesetzespaket umfasst neben der Regelung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung unter anderem auch einige Änderungen zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zum Emissionshandel. Der Teil zur KWK-Förderung beinhaltet eine Verlängerung der Förderung, einige Anpassungen bei den Fördersätzen sowie die Einführung von Boni bei der Integration innovativer erneuerbarer Wärmelieferungen oder der Integration elektrischer Wärmespeicher. Beim Emissionshandel wird die Bundesregierung prüfen, ob sie im Rahmen des europäischen Emissionshandels von der Möglichkeit Gebrauch macht, Zertifikate freiwillig zu löschen, die durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung freigesetzt werden. Der Gesetzesentwurf wird anschließend im Bundestag beraten. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist bis zum Sommer 2020 zu rechnen. Anfang Oktober 2019 hat das Bundeskabinett zudem ein politisches Programm zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 beschlossen. Darin enthalten sind Maßnahmen für die nicht vom EU-Emissionshandelssystem erfassten Bereiche wie Haushalte, Verkehr und Industrie. Ab dem Jahr 2021 soll für diese drei Bereiche eine CO 2-Besteuerung, die beim Verkauf von Benzin, Heizöl oder Gas an den Endverbraucher fällig wird, eingeführt werden. Erste Ergebnisse des vom Bundeswirtschaftsministerium initiierten Dialogprozesses "Gas 2030", der die mittel- und langfristigen Perspektiven der Nutzung von Gas als Energieträger, darunter synthetisches Erdgas und synthetischer Wasserstoff, beinhaltet, wurden am 9. Oktober 2019 vorgestellt. Gleichzeitig kündigte die Bundesregierung ihre Absicht an, eine "Nationale Wasserstoffstrategie" vorzulegen, die für Anfang des Jahres 2020 erwartet wird. Uniper nimmt hier zusammen mit anderen Unternehmen, Verbänden, Wissenschaftlern und Vertretern verschiedener Ministerien und sonstiger Interessengruppen an den Diskussionen teil. NiederlandeDas Klimaziel, bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um 49 % gegenüber dem Jahr 1990 zu erreichen, wurde im Mai 2019 in einem Klimagesetz festgeschrieben. Für den Stromsektor sind ein Verbot der Stromerzeugung aus Kohle ab dem Jahr 2030 sowie die Einführung eines CO 2-Mindestpreises die wichtigsten politischen Maßnahmen. Darüber hinaus setzt die niederländische Regierung ihre Strategie fort, mehr Offshore-Wind- und Solarkapazitäten zu entwickeln, um den Anteil der Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 auf 75 % zu erhöhen. Im Dezember 2019 wurde das Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verabschiedet. Die neueren und effizienteren Anlagen, wie beispielsweise das Uniper-Steinkohlekraftwerk Maasvlakte 3, können bis zum 31. Dezember 2029 Kohle als Brennstoff einsetzen. Im ersten Quartal 2020 soll zudem der Gesetzesentwurf für einen CO 2-Mindestpreis im Parlament diskutiert werden. Ziel ist es, diesen Preis unter dem heutigen und erwarteten zukünftigen CO 2-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels zu halten. Darüber hinaus werden im Parlament Rechtsvorschriften erörtert, die den Übergang vom sogenannten L-Gas (Groningen) zum H-Gas mit höherem Energiegehalt und neue Rechtsvorschriften für eine Fernwärmemarktverordnung betreffen. Die Klimaschutzgruppe "Urgenda" hat im Jahr 2015 ein Gerichtsverfahren gegen die niederländische Regierung gewonnen und die Regierung gezwungen, die CO 2-Emissionen bis Ende des Jahres 2020 um 25 % gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Im Dezember 2019 entschied der Oberste Gerichtshof als Berufungsinstanz erneut zugunsten von "Urgenda". Die Regierung hat nun keine rechtlichen Möglichkeiten mehr und muss weitere klimapolitische Maßnahmen ergreifen, um das oben genannte Reduktionsziel zu erreichen. RusslandAnfang des Jahres 2019 trat die Verordnung über die Auktionen zur Modernisierung der russischen thermischen Kraftwerke in Kraft. Mit diesem Programm "KOMMod" sollen rund 40 GW Erzeugungskapazität modernisiert werden. Die Auktion für die Auswahl der Kraftwerke, die in dieses Modernisierungsprogramm für das Jahr 2025 aufgenommen werden sollen, fand im August 2019 statt. Einschließlich des Modernisierungsprojekts des Kraftwerksblocks Surgutskaja 2, Block 4, wurden 4.024 MW vorläufig ausgewählt. SchwedenIn Schweden konzentrierte sich die energiepolitische Debatte auf die Risiken der regionalen Stromknappheit aufgrund von Kapazitätsengpässen bei den Übertragungskapazitäten und mangelnder lokaler Stromerzeugung sowie ein mögliches neues Energieabkommen. Dieses Energieabkommen 2.0 verfolgt das Ziel, nationale Lösungen für die Punkte vorzuschlagen, die im Gesamtenergieabkommen aus dem Jahr 2016 nicht gelöst wurden. Dazu zählen unter anderem Themen wie die künftige Erbringung von Systemdienstleistungen, der Umgang mit lokalen Stromkapazitäten oder verstärkte Unterstützung für Kernkraftwerke. Forderungen der politischen Opposition, unter anderem nach zusätzlicher Forschung im Bereich der Kernenergie, wurden im Laufe des Jahres 2019 stark diskutiert. Diese Diskussion wird sich im Jahr 2020 fortsetzen. Vereinigtes KönigreichNach der Beratung durch den Ausschuss für Klimawandel (Climate Change Committee - CCC), der zur Überwachung und Beratung der Fortschritte bei der Erreichung der Emissionsziele des Vereinigten Königreichs als gesetzliches Organ geschaffen wurde, legte die Regierung am 12. Juni 2019 das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 fest. Für den Stromsektor bedeutet dies, dass die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 % gegenüber dem Basiswert des Jahres 1990 reduziert werden müssen. Der CCC berichtet, dass der Kapazitätsmarkt zunehmend an Bedeutung gewinnen wird, da der CCC den weiteren Einsatz von Gaskraftwerken als Ergänzung zur kohlenstoffarmen Erzeugung vorsieht. Im Oktober 2019 hat die EU-Kommission erneut die Genehmigung staatlicher Beihilfen für den britischen Kapazitätsmarkt erteilt, die Ende des Jahres 2018 durch das Gericht der Europäischen Union zwischenzeitlich ausgesetzt worden war. Die EU-Kommission hat am 24. Oktober 2019 ihre Entscheidung veröffentlicht, das britische Kapazitätsmarktprogramm wieder einzusetzen. Die EU-Kommission erklärte, dass das Programm notwendig sei, um die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten, und den Wettbewerb nicht verzerre. Die Zahlungen für die Jahre 2018 und 2019 sind im ersten Quartal 2020 fällig. Die verzögerte Auktion 2019 und die geplante Auktion 2020 mit vierjähriger Laufzeit werden wie geplant im ersten Quartal 2020 stattfinden. Nach der Parlamentswahl im Dezember 2019 wurde das Rückzugsabkommen mit der EU ratifiziert, so dass das Vereinigte Königreich, das Großbritannien und Nordirland umfasst, am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten ist ("Brexit"). Das Abkommen sieht einen Übergangszeitraum bis Ende des Jahres 2020 vor, der bei einer Einigung mit der EU bis zum 1. Juli 2020 um bis zu zwei Jahre verlängert werden kann. EnergiepreisentwicklungIm Jahr 2019 wurden die Energiemärkte in Europa von vier wesentlichen Faktoren beeinflusst:
Energiepreisentwicklung für ÖL Kohle und Gas in den Uniper-Kernmarkten
Kohle und Gas: Frontjahres-Kontrakte, Brent-Öl: Frontmonats-Kontrakte Der Preis für Rohöl der Sorte Brent stieg im ersten Quartal des Jahres 2019 an und erreichte Ende April 2019 seinen Jahreshöchststand von knapp 75 $ pro Fass. Die Hauptgründe dieses Preisanstiegs waren eine Verschärfung der von den USA verhängten Sanktionen gegen den Iran, in deren Folge das Rohölangebot deutlich verknappt wurde, sowie fallende Lagerbestände. Infolge des sich verschärfenden Handelskonflikts zwischen den USA und China sowie eines weiteren Anstiegs der amerikanischen Produktionsmenge fiel der Ölpreis der Sorte Brent deutlich unter 60 $ pro Fass zur Jahresmitte. Trotz eines sich verschärfenden Konflikts am Persischen Golf erholten sich die Preise erst wieder in der zweiten Hälfte des vierten Quartals 2019 im Zuge der sich abzeichnenden Einigung zwischen Russland und den OPEC-Ländern, die Produktionsmenge für das Jahr 2020 weiter zu senken. Die europäischen Kohlepreise fielen im Jahresverlauf von 85 $/t Anfang des Jahres 2019 auf unter 50 $/t Ende August 2019. Hauptursache für den starken Preisrückgang auf dem Kohlemarkt waren ein deutlicher Rückgang der Nachfrage aus dem Stromsektor sowie ein Anstieg des Angebots, insbesondere im pazifischen Raum. Niedrige Gaspreise in Europa und hohe Kohlehalden an Häfen und Kraftwerken wirkten sich negativ auf die Importnachfrage aus, was die Kohlepreise im ersten Halbjahr 2019 unter Druck setzte. Trotz einer kurzfristigen Erholung der Nachfrage zu Beginn des vierten Quartals 2019 kam es zu keiner nachhaltigen Veränderung der Nachfragesituation und die Preise stagnierten auf niedrigem Niveau. Zum Jahresende 2019 lagen die europäischen Kohlepreise bei 56 $/t. Der europäische Gasmarkt war im Jahr 2019 geprägt von der Unsicherheit über die im Jahr 2020 verfügbaren Gastransitmengen durch die Ukraine, da der bis dahin gültige Transitkontrakt zwischen Gazprom und Naftogaz am 1. Januar 2020 endete. Die Verhandlungen über einen neuen Kontrakt dauerten bis zum Ende des Jahres 2019 an, konnten dann aber mit der Wiederaufnahme von Gaslieferungen nach Beendigung des Altvertrags erfolgreich abgeschlossen werden. Der neue Transitvertrag wird zunächst eine Laufzeit von fünf Jahren haben, der um zehn Jahre verlängert werden kann. Die vereinbarte Menge für das Jahr 2020 umfasst 65 Milliarden Kubikmeter, die in den Folgejahren auf 40 Milliarden Kubikmeter fällt. Nachdem der europäische Gasmarkt den Winter 2018/19 bereits mit sehr hohen Füllständen beendet hatte, fielen die NCG-Frontmonats-Kontrakte während der Sommersaison 2019, die sich von April bis September erstreckte. Anfang April 2019 lag der NCG-Frontmonats-Future noch bei 14,60 €/MWh, in den Sommermonaten 2019 fielen die Preise teilweise auf unter 10 €/MWh. Dies wurde insbesondere durch sehr hohe LNG-Lieferungen nach Europa ermöglicht. Die Speicher wiesen zu Beginn der Winterperiode Füllstände in Rekordhöhe auf. Die hohen Füllstände waren insbesondere auf eine Vorsorge in Anbetracht der oben genannten Unsicherheiten hinsichtlich des Ukrainetransits zurückzuführen. Die Preisunterschiede zwischen den Sommer- und den Winterkontrakten begünstigten die Einspeicherungsaktivitäten zusätzlich. Aufgrund der mehr als auskömmlichen Angebotssituation fielen die Preise der Kontrakte für Lieferungen im Kalenderjahr 2020 im Jahresverlauf. Preisentwicklung für CO 2-Zertifikate in Europa
Die europäischen CO 2-Preise zeigten sich nach der deutlichen Aufwärtsbewegung des Vorjahres im Jahr 2019 sehr volatil. Unterstützung erhielt der Emissionspreis von der Einführung der Marktstabilitätsreserve zum Jahresbeginn 2019 und der damit verbundenen deutlichen Verknappung des Auktionsangebots. Dem wirkte ein Nachfragerückgang entgegen, dessen wesentliche Ursachen neben mehr Erzeugung aus Erneuerbarer Energie insbesondere der starke Rückgang der Gaspreise und der damit einhergehenden Substitution von Erzeugung aus Kohle durch emissionsärmere Erzeugung aus Erdgas waren. Ein Teil der Schwankungen war auch auf politische Einflüsse zurückzuführen, insbesondere die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Brexit-Prozess sowie die Diskussion um den Kohleausstieg in Deutschland. Entwicklung der Clean Park und Clean Spark Spreads in Großbritannien
Strom und Gas: Winter-/Sommerkontrakte. Kohle: Quartalskontrakte, CO 2: Jahreskontrakte inkl. CO 2-Preis-Unterstützung für Großbritannien CDS: Clean Dark Spread (Wirkungsgrad 36,5 %, Emissionsfaktor: 0,33 t/MWhth) CSS: Clean Spark Spread (Wirkungsgrad 49,13 %, Emissionsfaktor: 0,195 t/MWhth) In Großbritannien erhöhte sich der Anteil der Erzeugung aus Erneuerbaren Energien weiter. Im Gegenzug ging der Anteil der konventionellen Stromerzeugung zurück. Wind-, Solar-, Kernenergie und Stromimporte trugen im Jahr 2019 zu 48,5 % zum britischen Strommix bei, dem gegenüber standen 43 % aus Gas und Kohle sowie 8,5 % aus Biomasse bzw. Holzpellets. Der Anteil der Stromerzeugung aus Kohle lag im Jahr 2019 lediglich bei 1,9 %. Diese Veränderungen im britischen Energiemix machten sich zusammen mit fallenden Gaspreisen auch bei der Preisbildung auf dem Spotmarkt deutlich bemerkbar. Die größten Verluste verzeichneten dabei die Clean Dark Spreads (Preisdifferenz für ein durchschnittlich effizientes Kraftwerk zwischen dem Marktpreis und den Kosten für die Stromerzeugung mit dem Energieträger Kohle inklusive der variablen Kosten für Emissionszertifikate), die abgesehen vom ersten Quartal 2019 vorwiegend negativ ausfielen. Die Spark Spreads (Preisdifferenz zwischen dem Marktpreis und den variablen Kosten für die Stromerzeugung mit dem Energieträger Gas inklusive der Kosten für Emissionszertifikate) hingegen blieben relativ stabil im Vergleich zum Vorjahr und gingen nur leicht zurück. Preisentwicklung für Strom in den Uniper-Kernmärkten
Auf dem Terminmarkt hat sich der deutsche Strompreis für das Frontjahr in den ersten drei Quartalen 2019 relativ stabil gezeigt, bevor es im vierten Quartal 2019 zu einem deutlichen Rückgang kam. Der Preisrückgang zum Jahresende 2019 war vor allem auf die sinkenden Gaspreise zurückzuführen, wodurch die gasbefeuerte Stromerzeugung deutlich profitabler wurde. Die deutschen Strompreise am Spotmarkt fielen im Jahr 2019 ebenfalls im Schnitt geringer als im Vorjahr aus. Aufgrund der hohen Einspeisung aus Erneuerbaren Energien ist die Anzahl an Stunden mit negativen Preisen am Spotmarkt im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Nettoexporte aus Deutschland in die Nachbarländer gingen im Vergleich zum Vorjahr zurück. Diese Entwicklung war durch ebenfalls hohe Einspeisungen aus Erneuerbaren Energien in den Nachbarländern sowie durch die Verdrängung von Erzeugung aus Kohlekraftwerken in Deutschland durch Gaskraftwerke in den umliegenden Ländern beeinflusst. In Schweden startete das Jahr 2019 mit einem deutlichen Energiedefizit gegenüber der Normalsituation, die sich in geringeren Reservoirfüllständen und Schneemengen widerspiegelt. Da sich die Situation erst ab Mai 2019 langsam verbesserte und das Defizit sich erst im Herbst nahezu ausglich, blieben die skandinavischen Strompreise relativ stabil. Lediglich im Juni, dem Monat mit der höchsten Verfügbarkeit der Kernkraftwerke im Jahr 2019, sank der monatliche Spotpreis knapp unterhalb 30 €/MWh. In der zweiten Jahreshälfte 2019 zeigten sich die Spotpreise grundsätzlich stabil. Die Instandhaltungsperiode der schwedischen Kernkraftwerke im September sowie die lediglich moderaten Niederschlagsmengen, die erneut das hydrologische Defizit begünstigten, waren bedeutsame preiserhöhende Faktoren. In den letzten Handelstagen 2019 sorgten jedoch Prognosen für niederschlags- und windreiches Wetter für das Jahr 2020 und die damit verbundenen Erwartungen an eine Verbesserung der hydrologischen Situation für einen deutlichen Rückgang der Marktpreise. Preisentwicklung im russischen Strommarkt
In Russland stieg der Strompreis für die europäische Preiszone im Jahr 2019 um 3,3 % im Vergleich zum Vorjahr an. Dies war vor allem auf den um 2,9 % höheren Gaspreisindex zurückzuführen. Die Nachfrage blieb annähernd konstant, während die Erzeugung aus Wasserkraft um 6 % zurückging. Dieser Rückgang wurde durch eine höhere Erzeugung aus Kernkraft um 1,6 % und aus Erneuerbaren Energien um 64 % kompensiert. Der Preis in der sibirischen Preiszone zeigte sich unverändert im Vergleich zum Vorjahr bei ebenfalls fast konstanter Nachfrage. Die um 6 % gestiegene Erzeugung aus Wasserkraft in Sibirien verdrängte einerseits die thermische Erzeugung und führte andererseits zu höheren Exporten in die europäische Preiszone. Preisentwicklung der Produkte auf den Uniper-Kernmärkten
CDS: Clean Dark Spread (Wirkungsgrad: 36,5%, Emissionsfaktor: 0,33 t/MWhth) CSS: Clean Spark Spread (Wirkungsgrad: 49,1%, Emissionsfaktor: 0,195 t/MWhth) GeschäftsverlaufKraftwerksleistungDie rechtlich zurechenbare Kraftwerksleistung (entsprechend der Beteiligungsquote von Uniper) im Uniper-Konzern nahm mit 32.497 MW im Vergleich zum Vorjahr (35.262 MW) um 7,8 % (2.765 MW) ab. Der Rückgang im Bereich der Erzeugungskapazitäten beruhte vor allem auf dem im Jahr 2019 erfolgten Verkauf der Erzeugungseinheiten in Frankreich (2.262 MW). Zudem wurden das deutsche Gemeinschaftskraftwerk Kiel zum 31. März 2019 sowie in Schweden der Kernkraftwerkblock Ringhals 2 zum 30. Dezember 2019, mit einem Uniper-Anteil von 162 MW respektive 252 MW, stillgelegt. Uniper-Konzern: rechtlich zurechenbare Kraftwerksleistung 1)
Die vollkonsolidierte Kraftwerksleistung lag mit 34.345 MW um 6,1 % (2.244 MW) unter dem Vorjahresniveau von 36.589 MW. Die Verringerung ergibt sich auch hier aus den genannten Veränderungen im Rahmen der Veräußerungen sowie Stilllegungen. Uniper-Konzern: vollkonsolidierte Kraftwerksleistung 1)
Strombeschaffung und EigenerzeugungIm Geschäftsjahr 2019 lag die in eigenen Kraftwerken erzeugte Strommenge mit 104,0 Mrd kWh um 9,9 Mrd kWh oder 8,7 % spürbar unter dem Vorjahreswert von 113,9 Mrd kWh. Der Strombezug reduzierte sich von 582,7 Mrd kWh um 88,2 Mrd kWh bzw. 15,1 % auf 494,5 Mrd kWh.
Strombeschaffung und Eigenerzeugung
1), 2)
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| in Mio € | 2019 | 2018 1) |
+/-
% |
| Europäische Erzeugung | 11.085 | 14.024 | -21,0 |
| Globaler Handel | 70.301 | 98.001 | -28,3 |
| Internationale Stromerzeugung | 1.106 | 1.060 | 4,4 |
| Administration/Konsolidierung | -16.688 | -21.272 | 21,6 |
| Summe | 65.804 | 91.813 | -28,3 |
Im Geschäftsjahr 2019 lag der Umsatz mit 65.804 Mio € um rund 28 % unter dem Vorjahresniveau (angepasste Vorjahreszahl 2018: 91.813 Mio €). Der Rückgang resultiert insbesondere aus den gesunkenen Preisen im Strom- und Gasgeschäft. Infolge der Umsetzung der Entscheidung des IFRS IC zur Bilanzierung von Verträgen über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten (Verträge, die entsprechend IFRS 9 [Failed-Own-Use-Verträge] bilanziert werden) müssen die aus solchen Verträgen resultierenden Umsatzerlöse mit dem Spotpreis bewertet werden. Diese Regelung betrifft insbesondere die Umsatzerlöse des Segments Globaler Handel (nähere Informationen befinden sich in der Textziffer 3 des Konzernabschlusses). Leicht gegenläufig wirkten höhere Handelsvolumina im Gasbereich und ein deutlich höherer Absatz von Öl.
Die Umsatzerlöse im Segment Europäische Erzeugung sanken von 14.024 Mio € im Vorjahr um 2.939 Mio € auf 11.085 Mio € im Jahr 2019.
Der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus dem Verkauf der Uniper-Aktivitäten in Frankreich. Des Weiteren ergab sich ein Umsatzrückgang aus geringeren Spotpreisen im Vergleich zum Vorjahr. Ein geringfügig gegenläufiger Effekt ergab sich im Wesentlichen aus gestiegenen internen Transaktionen mit der Handelseinheit im Segment Globaler Handel, was im Vergleich zum Vorjahr leicht höhere Innenumsätze verursachte.
Die Umsatzerlöse im Segment Globaler Handel sanken von 98.001 Mio € im Vorjahr um 27.700 Mio € auf 70.301 Mio € im Jahr 2019.
Der Rückgang resultiert insbesondere aus den gesunkenen Preisen im Strom- und Gasgeschäft. Infolge der Umsetzung der Entscheidung des IFRS IC zur Bilanzierung von Verträgen über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten (Verträge, die entsprechend IFRS 9 [Failed-Own-Use-Verträge] bilanziert werden) müssen die aus solchen Verträgen resultierenden Umsatzerlöse mit dem Spotpreis bewertet werden. Die Innenumsätze im Stromgeschäft erhöhten sich geringfügig aufgrund höherer Transaktionen zwischen den Kraftwerksgesellschaften des Segments Europäische Erzeugung und der Handelseinheit im Segment Globaler Handel. Die Außenumsätze im Gasgeschäft sanken, trotz gestiegener Handelsvolumina, aufgrund geringerer realisierter Preise. Der Verkauf der Erzeugungs- und Vertriebsaktivitäten in Frankreich wirkte sich zusätzlich negativ auf die Außenumsätze aus.
Die Umsatzerlöse im Segment Internationale Stromerzeugung stiegen von 1.060 Mio € im Vorjahr um 46 Mio € auf 1.106 Mio € im Geschäftsjahr 2019.
Der Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf positive Wechselkursentwicklungen gegenüber dem Vorjahr sowie auf höhere Strompreise auf dem Day-Ahead-Markt zurückzuführen. Steigende Preise waren die Folge einer erhöhten Nachfrage, die hauptsächlich aus dem gestiegenen Energieverbrauch in der europäischen Preiszone in Russland zurückzuführen war. Der Rückgang günstiger Energielieferungen von Wettbewerbern in der Region Sibirien begünstigte ebenfalls ein höheres Preisniveau.
Die dem Überleitungsposten Administration/Konsolidierung zuzurechnenden Umsatzerlöse veränderten sich von -21.272 Mio € im Geschäftsjahr 2018 um 4.584 Mio € auf -16.688 Mio € im Geschäftsjahr 2019.
Dies resultiert im Wesentlichen aus der Konsolidierung von intersegmentären Effekten zwischen den Kraftwerksgesellschaften des Segments Europäische Erzeugung sowie der Handelseinheit des Uniper-Konzerns im Segment Globaler Handel.
Die Umsatzerlöse nach Produkten werden wie folgt aufgeteilt:
| in Mio € | 2019 | 2018 1) |
+/-
% |
| Strom | 24.939 | 34.490 | -27,7 |
| Gas | 34.065 | 49.461 | -31,1 |
| Sonstige | 6.800 | 7.862 | -13,5 |
| Summe | 65.804 | 91.813 | -28,3 |
Der Konzernüberschuss beträgt 644 Mio € (2018: Konzernfehlbetrag in Höhe von 442 Mio €). Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern erhöhte sich auf 922 Mio € (2018: -88 Mio €).
Die wesentlichen Faktoren dieser Ergebnisentwicklung werden im Folgenden dargestellt:
Der Materialaufwand verringerte sich im Geschäftsjahr 2019 um 25.660 Mio € auf 63.398 Mio € (2018: 89.058 Mio €; Vorjahreszahl angepasst, vergleiche hierzu Textziffer 3 des Konzernabschlusses). Richtungsweisend hierfür war die zuvor erläuterte Umsatzentwicklung.
Der Personalaufwand des Uniper-Konzerns verringerte sich im Geschäftsjahr 2019 um 22 Mio € auf 955 Mio € (2018: 977 Mio €). Der Rückgang ist zum einen auf geringere Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, die insbesondere aus der zum 1. Januar 2019 umgesetzten Plananpassung in Deutschland resultieren, und zum anderen auf die Veräußerung der Uniper-Aktivitäten in Frankreich zur Jahresmitte 2019 zurückzuführen. Des Weiteren entfiel im Geschäftsjahr 2019 der im zweiten Quartal 2018 erfasste einmalige Aufwand aus der Neubewertung und Abrechnung von Zuteilungen im Rahmen der mehrjährigen Vergütung (LTI) für die Jahre 2015, 2016 und 2017. Letztere standen im Zusammenhang mit dem Eintritt des Change-of-Control-Ereignisses im Jahr 2018, das mit dem Vollzug des Übernahmeangebots der Fortum Deutschland SE eingetreten war. Gegenläufige Effekte in den Löhnen und Gehältern resultierten aus tariflichen Anpassungen, der erstmals ganzjährigen Berücksichtigung von konsolidierten Gesellschaften und aus der Rückintegration von ausgelagerten administrativen Funktionen aus von einem konzernfremden Unternehmen betriebenen Shared Service Center in Cluj, Rumänien, in den Uniper-Konzern sowie durch die Integration von HR-Service-Aktivitäten. Darüber hinaus konnten im Vergleichsjahr noch Erträge aus der Auflösung entsprechender Rückstellungen verzeichnet werden.
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2019 betrugen 1.750 Mio € (2018: 1.532 Mio €). Der Anstieg um 218 Mio € ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der außerplanmäßigen Abschreibungen zurückzuführen, die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig. Es erfolgten Wertminderungen in Höhe von 0,4 Mrd € auf niederländische Kraftwerke (2018: 0 Mrd €), im Wesentlichen für Maasvlakte 3, infolge der Entscheidung der niederländischen Regierung, die Stromerzeugung aus Kohle bis zum Beginn des Jahres 2030 vollständig zu beenden. Weiterhin erfolgten im Jahr 2019 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mrd € auf Kraftwerke in Großbritannien aufgrund aktualisierter Preisannahmen (2018: 0,0 Mrd €). Gegenläufig wirkte sich der Wegfall von Abschreibungen auf das veräußerte Kraftwerk in Frankreich (2018: 0,2 Mrd €) aus. Die Wertminderung auf das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 aufgrund der jüngsten Entwicklung des Kohleausstiegsgesetzes betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 0,1 Mrd € (2018: 0,4 Mrd €). Die Zuschreibungen im Geschäftsjahr 2019 betrugen 0,2 Mrd € nach 0,2 Mrd € im Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 auf 26.350 Mio € (2018: 29.093 Mio €; Vorjahreszahl angepasst, vergleiche hierzu Textziffer 3 des Konzernabschlusses). Dies ist im Wesentlichen durch Veränderungen bei den zu Marktwerten bilanzierten Commodity-Derivaten begründet. Die Erträge aus abgerechneten und schwebenden Geschäften sowie zugehörigen Währungssicherungen fielen mit 25.325 Mio € im Vergleich zum Vorjahr (28.046 Mio €) um 2.720 Mio € niedriger aus.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich im Geschäftsjahr 2019 auf 25.281 Mio € (2018: 29.559 Mio €; Vorjahreszahl angepasst, vergleiche hierzu Textziffer 3 des Konzernabschlusses). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus den Marktwertveränderungen der Commodity-Derivate. Die Aufwendungen aus abgerechneten und schwebenden Geschäften sowie zugehörigen Währungssicherungen fielen mit 24.088 Mio € im Vergleich zum Vorjahr (28.126 Mio €) um 4.038 Mio € niedriger aus.
Bei dem unbereinigten Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("EBIT") handelt es sich um das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern des Konzerns nach IFRS unter Berücksichtigung des Beteiligungsergebnisses.
Zur Erhöhung der Aussagekraft als Indikator für die operative Ertragskraft des Uniper-Geschäfts wird das EBIT um bestimmte nicht operative Effekte bereinigt, um ein nachhaltiges bereinigtes EBIT ("Adjusted EBIT"), das zu internen Steuerungszwecken eingesetzt wird, zu bestimmen.
Bislang hat Uniper im Einklang mit der branchenweiten Praxis innerhalb der Energiewirtschaft Verträge über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten, die entsprechend IFRS 9 (Failed-Own-Use-Verträge) bilanziert werden müssen, mit Bezug auf die vertraglichen Rechte und Pflichten dieser Verträge bilanziert. Damit wurden die Verträge bei Lieferung des nichtfinanziellen Postens mit dem Vertragspreis und damit in Übereinstimmung mit den Zahlungsflüssen berichtet (Erfassung von Umsatzerlösen bzw. Materialaufwand) und bilanziert (Bewertung von Vorräten und Emissionsrechten). Das IFRS IC hat in der Sitzung im März 2019 im Rahmen einer Agenda-Entscheidung festgestellt, dass die vorgenannten Verträge in Höhe des bei physischer Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren sind. Somit stellt das IFRS IC fest, dass diese Verträge wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung abgebildet werden sollen. Dies führt im Rahmen der IFRS-Bilanzierung dazu, dass die ökonomisch durchgeführte Absicherung des operativen Geschäfts nicht mehr adäquat abgebildet werden kann, da Umsatzerlöse und Materialaufwand nicht mehr mit den vertraglich gesicherten Preisen im nach IFRS ermittelten Ergebnis vor Zinsen und Steuern bewertet werden. Zugleich wird entsprechend der Klarstellung der IFRS-Bilanzierung die gesicherte Marge bereits vor physischer Erfüllung im Ergebnis vor Zinsen und Steuern realisiert. Der mit der Entscheidung einhergehenden rückwirkenden Umstellung der Bewertung des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte hat Uniper durch die Anpassung der Steuerungskennzahl Rechnung getragen, indem diese Effekte im Rahmen der Überleitung zum Adjusted EBIT wieder eliminiert werden, um die Aussagekraft der Kennzahl beizubehalten. Diese Anpassung ist in den nachfolgenden Erläuterungen bereits berücksichtigt. Sie wurde rückwirkend für die Vergleichsperiode durchgeführt; nähere Informationen befinden sich in der Textziffer 3 des Konzernabschlusses.
Die nicht operativen Ergebniseffekte, um die das EBIT bereinigt wird, umfassen Erträge und Aufwendungen aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus Sicherungsgeschäften sowie bestimmte Effekte aus der Bewertung von physisch zu erfüllenden Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 9. Soweit von wesentlicher Bedeutung werden Buchgewinne/-verluste, Aufwendungen/Erträge für Restrukturierung/Kostenmanagement, die vor der Abspaltung initiiert wurden, Wertminderungen/ Wertaufholungen auf das Anlagevermögen, auf at equity bewertete Unternehmen sowie sonstige Finanzanlagen und auf Goodwill im Rahmen von Werthaltigkeitstests und sonstige nicht operative Ergebnisbeiträge eliminiert.
Bei den Netto-Buchgewinnen handelt es sich um einen Saldo aus Buchgewinnen und -verlusten aus Desinvestitionen, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen enthalten sind. Effekte aus der Marktbewertung von Derivaten sind ebenfalls in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen enthalten. Diese im Rahmen des Energiehandelsgeschäfts abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte wirken sich allerdings erst bei Fälligkeit auf das Adjusted EBIT aus. Zusätzlich werden für physisch erfüllte derivative Finanzinstrumente im Anwendungsbereich von IFRS 9 weitere nicht operative Anpassungen der Umsatzerlöse, des Materialaufwands, der sonstigen betrieblichen Erträge und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen vorgenommen, und zwar um die Differenz zwischen dem ökonomisch und vertraglich abgesicherten Vertragspreis und dem für die Ertrags- und Aufwandserfassung nach IFRS relevanten Spotpreis am Erfüllungstag. Da sich das unbereinigte EBIT aus dem Umsatz, dem Materialaufwand (d.h. den Vorräten und Emissionsrechten einschließlich deren Folgebewertung) ergibt, der für diese Transaktionen zum Zeitpunkt der Abrechnung mit dem IFRS-relevanten Spotpreis bewertet wird, wird die Differenz zu einer Bewertung auf Basis des ökonomisch gesicherten Vertragspreises entsprechend angepasst, um das Adjusted EBIT zu ermitteln.
Bei den Aufwendungen/Erträgen für Restrukturierung/Kostenmanagement, die vor der Abspaltung initiiert wurden, handelt es sich um zusätzliche Aufwendungen/Erträge, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft stehen. Im sonstigen nicht operativen Ergebnis werden sonstige nicht operative Aufwendungen und Erträge von Einzelsachverhalten mit seltenem Charakter zusammengefasst. Je nach Einzelfall können hier unterschiedliche Posten der Gewinn- und Verlustrechnung betroffen sein.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Ergebnisses des Konzerns nach IFRS auf das bereinigte Ergebnis vor Steuern und Zinsen:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern 1) | 922 | -88 |
| Beteiligungsergebnis | -8 | 9 |
| EBIT 1) | 915 | -78 |
| Nicht operative Bereinigungen | -52 | 943 |
| Netto-Buchgewinne (-)/-Buchverluste (+) | -7 | 31 |
| Auswirkung von derivativen Finanzinstrumenten 1) | -1.228 | -402 |
| Anpassungen von Umsatzerlösen/Materialaufwendungen aus physisch erfüllten Commodity-Derivaten auf den Vertragspreis | 448 | 671 |
| Aufwendungen (+)/Erträge (-) aus Restrukturierung/Kostenmanagement 2)3) | -50 | -73 |
| Nicht operative Impairments (+)/Wertaufholungen (-) 4) | 874 | 681 |
| Übriges sonstiges nicht operatives Ergebnis | -90 | 35 |
| Adjusted EBIT | 863 | 865 |
| nachrichtlich: Wirtschaftliche Abschreibungen/Zuschreibungen | 698 | 678 |
| nachrichtlich: Adjusted EBITDA | 1.561 | 1.543 |
1) Die dargestellten Vergleichszahlen wurden
angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die
Textziffer 3 des Konzernabschlusses.
2) In den Aufwendungen/Erträgen für
Restrukturierung/Kostenmanagement des Segments Globaler
Handel sind im Geschäftsjahr 2019
planmäßige Abschreibungen in Höhe von 11
Mio € (2018: 12 Mio €) enthalten.
3) In den Aufwendungen/Erträgen für
Restrukturierung/Kostenmanagement sind keine Aufwendungen
des aktuellen Restrukturierungsprogramms,
einschließlich der dazugehörigen Teilprojekte,
enthalten.
4) Die nicht operativen
Impairments/Wertaufholungen enthalten nicht operative
außerplanmäßige Abschreibungen und
Wertaufholungen, die durch regelmäßige
Werthaltigkeitstests ausgelöst werden. Die Summe der
nicht operativen Impairments/Wertaufholungen und der
wirtschaftlichen Abschreibungen/Zuschreibungen weicht von
den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Abschreibungen ab, da auch die Wertminderungen auf at
equity bewertete Unternehmen und auf sonstige Finanzanlagen
in den beiden Posten enthalten sind und ein
geringfügiger Teil in den Aufwendungen für
Restrukturierung/Kostenmanagement und in dem übrigen
sonstigen nicht operativen Ergebnis erfasst wird.
Durch die vorgenommenen Anpassungen können die hier ausgewiesenen Erfolgspositionen von den gemäß IFRS ermittelten Kennzahlen abweichen.
Im Berichtszeitraum wurde ein unwesentlicher saldierter Abgangsgewinn aus der Veräußerung der Aktivitäten in Frankreich und aus der Veräußerung der Gemeinschaftsbeteiligung OLT Offshore LNG Toscana S.p.A. erzielt, gegenläufig wurde ein Verlust im Zusammenhang mit der Veräußerung der verbliebenen Anteile an ENEVA S.A. realisiert. Im Geschäftsjahr 2018 ergab sich ein Buchverlust in Höhe von 31 Mio € aus dem Verkauf der Beteiligung am Gemeinschaftsunternehmen Pecem II Participações S.A. Dieser resultierte im Wesentlichen aus der aufwandswirksamen Realisierung von in Vorperioden im Other Comprehensive Income erfassten Beträgen aus Währungsumrechnungsdifferenzen.
Aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von Derivaten, mit denen das operative Geschäft gegen Preisschwankungen abgesichert wird, resultierte aufgrund geänderter Marktwerte im Zusammenhang mit gefallenen Commodity-Preisen an den Terminmärkten im Geschäftsjahr 2019 ein saldierter Ertrag von 1.228 Mio € (2018: saldierter Ertrag in Höhe von 402 Mio €).
Umsatzerlöse und Materialaufwendungen für physisch zu erfüllende Commodity-Derivate (Verträge, die entsprechend IFRS 9 [Failed-Own-Use-Verträge] bilanziert werden) wurden, um die Differenz zwischen nach IFRS relevantem Spotpreis und steuerungsrelevantem Vertragspreis saldiert, um 448 Mio € (2018: 671 Mio €) angepasst.
Die Aufwendungen/Erträge für Restrukturierung/Kostenmanagement haben sich im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um -23 Mio € verändert. Der Ertrag im Geschäftsjahr 2019 betrug 50 Mio € (2018: Ertrag in Höhe von 73 Mio €), er resultierte im Wesentlichen aus der teilweisen Auflösung von Rückstellungen, die im Zuge der Abspaltung gebildet und als nicht operativ bereinigt wurden.
Im Berichtszeitraum wurden Aufwendungen aus nicht operativen Wertminderungen in Höhe von 874 Mio € erfasst. Im Wesentlichen entfielen die Wertminderungen auf das Steinkohlekraftwerk Maasvlakte 3 in Höhe von rund 0,4 Mrd € sowie auf die britischen Kraftwerke in Höhe von etwa 0,3 Mrd €. Darüber hinaus verzeichnete Uniper Wertminderungen auf das in der Inbetriebsetzung befindliche Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Höhe von rund 0,1 Mrd €. Auf Kraftwerke im Segment Internationale Stromerzeugung entfielen Wertminderungen in Höhe von rund 0,1 Mrd €. Im Vorjahr betrug der Aufwand aus nicht operativen Wertminderungen 681 Mio €. Er betraf das in der Inbetriebsetzung befindliche Steinkohlekraftwerk Datteln 4 (rund 0,4 Mrd €) und das Biomasse-Kraftwerk Provence 4 (0,2 Mrd €) im Segment Europäische Erzeugung sowie die Gasspeicherinfrastruktur in Deutschland in Höhe von rund 0,1 Mrd € im Segment Globaler Handel. Wertaufholungen auf die in den Vorjahren erfassten Wertminderungen in Höhe von ungefähr 0,2 Mrd € betrafen im Geschäftsjahr 2019 vor allem die Gasspeicherinfrastruktur in Deutschland im Segment Globaler Handel und die Gaskraftwerke in Deutschland im Segment europäische Erzeugung, wobei die Wertaufholungen im Vorjahr (etwa 0,2 Mrd €) überwiegend auf Kraftwerke in Großbritannien vorgenommen wurden. Weitere Details zu Impairments und Wertaufholungen enthält die Textziffer 17 des Konzernabschlusses.
Im übrigen sonstigen nicht operativen Ergebnis wurde ein Ertrag von 90 Mio € im Geschäftsjahr 2019 erzielt (2018: Aufwand in Höhe von 35 Mio €). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus Bewertungsanpassungen nicht operativ gebildeter Rückstellungen im Segment Globaler Handel. Die Auflösung von Rückstellungen für nicht ausgelastete Gasspeicherkapazitäten und die Zuführung zu Rückstellungen für belastende Verträge im LNG-Geschäft wirkten hierbei gegenläufig. Im Vorjahreszeitraum lag zusätzlich ein nicht operativer Aufwand im Rahmen der Neubewertung und Abrechnung von vorgezogen fälligen Zuteilungen langfristiger Vergütungsbestandteile (sogenannte "LTI") für die Jahre 2015, 2016 und 2017 vor. Diese Zuteilungen wurden aufgrund des Eintritts des Change-of-Control-Ereignisses mit dem Vollzug des Übernahmeangebots der Fortum Deutschland SE fällig.
Zur internen Steuerung und als wichtigster Indikator für die operative Ertragskraft der Geschäftstätigkeit wird im Uniper-Konzern ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Adjusted EBIT") verwendet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt das Adjusted EBIT für die Geschäftsjahre 2019 und 2018, aufgeschlüsselt nach Segmenten:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
+/-
% |
| Europäische Erzeugung | 424 | 386 | 9,7 |
| Globaler Handel | 287 | 318 | -9,6 |
| Internationale Stromerzeugung | 308 | 278 | 10,8 |
| Administration/Konsolidierung | -156 | -117 | -33,6 |
| Summe | 863 | 865 | -0,3 |
Das Adjusted EBIT im Segment Europäische Erzeugung erhöhte sich von 386 Mio € im Vorjahr um 38 Mio € auf 424 Mio € im Jahr 2019 und lag damit deutlich über den Erwartungen.
Ein Hauptgrund für die positive Ergebnisentwicklung war das Wiederinkrafttreten des britischen Kapazitätsmarktes Ende Oktober 2019. Hinzu kommen die höhere Preise und Volumina der Wasser- und Kernkraftwerkssparte sowie ein verbessertes Optimierungsergebnis der fossilen Kraftwerke. Weiterhin führte auch das Management des langfristigen Preisrisikos von Emissionszertifikaten durch das Segment Globaler Handel zu einem positiven Ergebniseffekt.
Dem entgegen stehen Zuführungen zu den Rückbau- und Entsorgungsrückstellungen im schwedischen Kernenergiegeschäft, sowie der Wegfall positiver Einmaleffekte aus dem Vorjahr, die das Ergebnis des Segments Europäische Erzeugung negativ beeinflussten. Darüber hinaus führten temporäre Betriebsunterbrechungen in den ersten vier Monaten des Jahres 2019 am Block 2 des schwedischen Kernkraftwerks Ringhals, an dem Uniper eine Minderheitsbeteiligung hält, sowie Nichtverfügbarkeiten des niederländischen Kohlekraftwerks Maasvlakte 3 im Jahresverlauf zu einem negativen Ergebniseffekt.
Das Adjusted EBIT im Segment Globaler Handel verringerte sich von 318 Mio € im Vorjahreszeitraum um 31 Mio € auf 287 Mio € für das Jahr 2019 und lag damit deutlich über den Erwartungen.
Das rückläufige Ergebnis ist im Wesentlichen auf den Entfall von positiven Ergebnisbeiträgen im Jahr 2018 aus der Absicherung von zukünftigen vertraglich vereinbarten physischen LNG-Lieferungen sowie Ergebnisbelastungen aus diesen Sicherungsgeschäften im Jahr 2019 zurückzuführen. Ein negativer Effekt (spiegelbildlich zur Europäischen Erzeugung) ergab sich aus dem Management des langfristigen Preisrisikos von Emissionszertifikaten mit dem Segment Europäische Erzeugung.
Ausgleichend wirkte dagegen ein signifikanter Beitrag aus dem Handelsgeschäft. Des Weiteren profitierte Uniper im Rahmen der Aktivitäten in den Vereinigten Arabischen Emiraten von einer erhöhten Nachfrage nach schwefelarmen Schiffsbrennstoffen.
Das Adjusted EBIT im Segment Internationale Stromerzeugung lag für den Berichtszeitraum mit 308 Mio € um 30 Mio € über dem Vorjahreswert in Höhe von 278 Mio € und lag damit deutlich über den Erwartungen.
Das Adjusted EBIT wurde im Vergleich zum Vorjahr durch höhere Strompreise auf dem Day-Ahead-Markt positiv beeinflusst. Dies resultierte im Wesentlichen aus einer höheren Nachfrage im Zuge des Anstiegs der Ölförderung in der russischen Region Tjumen und aus dem Rückgang günstiger Energielieferungen in der Region Sibirien. Negativ wirkten Erzeugungsrückgänge an den Standorten Surgutskaja und Jaivinskaja.
Das dem Überleitungsposten Administration/Konsolidierung zuzurechnende Adjusted EBIT veränderte sich von -117 Mio € im Geschäftsjahr 2018 um -39 Mio € auf -156 Mio € im Geschäftsjahr 2019. Diese Veränderung resultierte insbesondere aus negativen Einmaleffekten im Segment Administration. Darüber hinaus belastete die Überleitung des Adjusted EBIT der operativen Segmente auf das Adjusted EBIT des Konzerns in Bezug auf die Bewertung der Rückstellung für CO 2-Unterdeckung das Adjusted EBIT (Umbewertung auf segmentübergreifende Konzernwerte). Die segmentübergreifende Umbewertung von Kohlevorräten wirkte sich im Vergleich zum Vorjahr positiv aus.
Der Adjusted Funds from Operations ("Adjusted FFO") ist eine vom Uniper-Konzern nur für das Gesamtjahr als Steuerungsgröße, unter anderem mittelbar im Rahmen der Bemessung des für die Aktionäre zur Verfügung stehenden Ausschüttungspotentials sowie für die variable Vorstandsvergütung, verwendete Kennzahl. Diese Informationen werden ausschließlich zur Steuerung des Gesamtkonzerns und letztmalig für das Jahr 2019 genutzt.
Der Adjusted FFO für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 923 Mio € und ist im Vorjahresvergleich um 167 Mio € gestiegen (2018: 756 Mio €).
Basis des Funds from Operations ist der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow), der in einem ersten Schritt um die Veränderungen von Posten der betrieblichen und ertragsteuerlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bereinigt wird, um periodenbedingte Verschiebungen aufgrund von nicht vorhersehbaren Zahlungsmittelzuflüssen bzw. -abflüssen zu eliminieren. In der Veränderung der betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden unter anderem Veränderungen aus der stichtagsbeogenen Marktbewertung von zu Absicherungszwecken abgeschlossenen Derivaten ausgewiesen.
Bislang hat Uniper im Einklang mit der branchenweiten Praxis innerhalb der Energiewirtschaft Verträge über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten, die entsprechend IFRS 9 (Failed-Own-Use-Verträge) bilanziert werden müssen, mit Bezug auf die vertraglichen Rechte und Pflichten dieser Verträge bilanziert. Damit wurden die Verträge bei Lieferung des nichtfinanziellen Postens mit dem Vertragspreis und in Übereinstimmung mit den Zahlungsflüssen bilanziert (Bewertung von Vorräten und Emissionsrechten). Das IFRS IC hat in der Sitzung im März 2019 im Rahmen einer Agenda-Entscheidung festgestellt, dass die vorgenannten Verträge in Höhe des bei physischer Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren sind. Somit stellt das IFRS IC fest, dass diese Verträge wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung abgebildet werden sollen. Der mit der Entscheidung einhergehenden rückwirkenden Umstellung der Bewertung des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte hat Uniper durch die Anpassung der Steuerungskennzahl Rechnung getragen, indem diese Effekte im Rahmen der Überleitung zum Adjusted FFO wieder eliminiert werden, um die Aussagekraft der Kennzahl beizubehalten. Diese Anpassung ist in den nachfolgenden Erläuterungen bereits berücksichtigt. Sie wurde rückwirkend für die Vergleichsperiode durchgeführt; nähere Informationen befinden sich in der Textziffer 3 des Konzernabschlusses.
Um die vorgenannte Umstellung der Bewertung des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte zu korrigieren, werden Veränderungen in der Vorratsbewertung und der Bewertung der Emissionsrechte eliminiert, die aus Differenzen zwischen dem ökonomisch gesicherten Vertragspreis und dem Spotpreis bei Zugang des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte aus physisch zu erfüllenden Commodity-Derivaten resultieren. Diese Veränderungen werden bereinigt, da sie nicht zahlungswirksam sind. Schließlich wird mit der gleichen Begründung die erfolgswirksame Fremdwährungsbewertung der operativen Forderungen und Verbindlichkeiten korrigiert. Ebenfalls werden Anpassungen um Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen aus Erwerbs- oder Veräußerungsvorgängen vorgenommen, da diese einen Investitionshintergrund besitzen.
Für die Berechnung des Adjusted FFO werden Dienstzeitaufwendungen für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsansprüche und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen, die zukünftig zahlungswirksam werden, vom FFO abgezogen. Weiterhin in Abzug vom FFO gebracht werden die Zahlungen an den schwedischen Fonds für Nuklearabfall (Kärnavfallsfonden - KAF). Umgekehrt werden entsprechende Rückzahlungen aus diesem Fonds (Nettobetrachtung) hinzugefügt, obwohl sie im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen werden, da sie aus dem operativen Geschäft resultieren. Beschlossene bzw. gezahlte Dividenden an Minderheitsgesellschafter von Tochterunternehmen stehen den Aktionären der Gesellschaft nicht zur Verfügung und werden deshalb ebenfalls abgezogen.
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Cashflow aus der Geschäftstätigkeit | 932 | 1.241 |
| Überleitungspositionen | ||
| Eliminierung der Veränderungen operativer und steuerlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | 36 | -333 |
| Beschlossene bzw. gezahlte Dividenden an Minderheitsgesellschafter | -32 | -31 |
| Übrige Anpassungen | -13 | -120 |
| Adjusted Funds from Operations | 923 | 756 |
Die Eliminierung der Veränderungen operativer und steuerlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten enthält zum einen die Korrektur der Veränderungen betrieblicher und steuerlicher Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Ertragsteuern in Höhe von 612 Mio € (2018: -204 Mio €; vergleiche Kapitalflussrechnung des Uniper-Konzerns). Zum anderen werden auch die Veränderungen von zu Absicherungszwecken abgeschlossenen Derivaten in Höhe von -795 Mio € (2018: 162 Mio €) erfasst, so dass im Adjusted FFO die realisierten, zahlungswirksamen Sicherungsderivate enthalten sind. Zusätzlich erfolgt hier auch die Eliminierung der Veränderungen des mittels physisch erfüllter Commodity-Derivate zugegangenen Vorratsvermögens und zugegangener Emissionsrechte in Höhe von 235 Mio € (2018: - 289 Mio €). Diese beruhen auf Differenzen zwischen dem vertraglich vereinbarten gezahlten Preis und dem nach IFRS relevanten Spotpreis, mit dem das vorgenannte Vorratsvermögen und die Emissionsrechte bei Zugang bewertet werden.
Im Geschäftsjahr 2019 sind 32 Mio € (2018: 31 Mio €) als beschlossene bzw. gezahlte Dividenden an Minderheitsgesellschafter ausgewiesen.
Die übrigen Anpassungen enthalten Dienstzeitaufwendungen für hinzuerworbene Versorgungsansprüche respektive nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen im Zusammenhang mit den Uniper-Pensionsprogrammen, die den Adjusted FFO mindern, da diese zukünftig zahlungswirksam werden. Gegenläufig wirkt eine Netto-Rückzahlung aus dem schwedischen Fonds für Nuklearabfall, die den Adjusted FFO im Saldo leicht erhöhte. Im Vorjahreszeitraum enthielten die Anpassungen zusätzlich die Korrektur des nicht operativen Aufwands, der im Rahmen der Neubewertung und Abrechnung von vorgezogen fälligen Zuteilungen langfristiger Vergütungsbestandteile (sogenannte "LTI") für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erfasst wurde. Diese Zuteilungen wurden aufgrund des Eintritts des Change-of-Control-Ereignisses mit dem Vollzug des Übernahmeangebots der Fortum Deutschland SE fällig.
Uniper stellt die Finanzlage des Konzerns unter anderem mit den Kennzahlen Wirtschaftliche Nettoverschuldung und Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern ("Operating Cashflow before Interest and Taxes") dar.
Uniper strebt eine ausgewogene Balance zwischen attraktiven Dividenden für die Aktionäre, der Investitionsfähigkeit des Unternehmens und Bilanzstabilität an.
Bislang hatte Uniper als Zielgröße für die Dividendenzahlungen eine Ausschüttungsquote von mindestens 75 % und bis zu 100 % des freien Cashflows des operativen Geschäfts (FCfO) anvisiert. Der FCfO wird ermittelt, indem vom Adjusted FFO die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen im Zusammenhang mit Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen abgezogen werden. Diese Berechnungsgrundlage wird nun durch eine angestrebte absolute Dividendenzahlung ersetzt. Für das Geschäftsjahr 2020 strebt Uniper die Auszahlung einer Dividende von 500 Mio € an.
Die Bilanzstabilität bemisst sich für Uniper dabei insbesondere an einem komfortablen Investmentgrade-Rating und einem hiermit korrespondierendem Verschuldungsfaktor. Dieser ist definiert als Verhältnis zwischen der wirtschaftlichen Nettoverschuldung und dem bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Adjusted EBITDA). Uniper strebt einen Verschuldungsfaktor von 1,8 bis 2,0 nach der im Jahr 2019 angepassten Definition der Wirtschaftlichen Nettoverschuldung an. Sofern ein komfortables Investmentgrade-Rating (BBB) auch mit einem höheren Verschuldungsfaktor sichergestellt ist, kann sich der Verschuldungsfaktor temporär auch oberhalb des Zielkorridors bewegen. Bei einem Adjusted EBITDA im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 1.561 Mio € (2018: 1.543 Mio €) und einer wirtschaftlichen Nettoverschuldung zum Bilanzstichtag in Höhe von 2.650 Mio € (2018: 2.509 Mio €) betrug der Verschuldungsfaktor 1,7 (2018: 1,6).
Fremdkapital stellt für Uniper eine wichtige Finanzierungsquelle dar. Uniper nutzt für die externe Finanzierung vornehmlich flexible Finanzierungsinstrumente wie z.B. die revolvierende Kreditfazilität und ein Commercial-Paper-Programm.
Die syndizierte Bankenfinanzierung der Uniper SE in Form einer revolvierenden Kreditlinie wird von insgesamt 15 Banken zur Verfügung gestellt. Die revolvierende Kreditfazilität wurde im September 2018 mit einem Betrag von 1,8 Mrd € refinanziert. Die Laufzeit der Kreditlinie betrug ursprünglich fünf Jahre und kann im Rahmen von zwei Verlängerungsoptionen unter Zustimmung der Banken um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Im September 2019 wurde die erste Verlängerungsoption um ein Jahr bis 2024 wahrgenommen. Uniper hat sich darüber hinaus die Möglichkeit zur Erhöhung der Kreditlinie um bis zu 500 Mio € unter Zustimmung der Banken gesichert. Die revolvierende Kreditlinie steht Uniper als generelle Liquiditätsreserve zur Verfügung und dient als Backup-Fazilität für das Commercial-Paper-Programm mit einem Gesamtvolumen von ebenfalls bis zu 1,8 Mrd €.
Das Anleiheprogramm ("DIP") ist ein flexibles Instrument zur Begebung von Schuldverschreibungen im Rahmen von öffentlichen, syndizierten und privaten Platzierungen an Investoren. Volumen, Währungen und Laufzeiten der zu emittierenden Anleihen sind abhängig von Unipers Finanzierungsbedarf. Der nutzbare Programmrahmen beträgt 2,0 Mrd €. Zum 31. Dezember 2019 waren - wie auch im Vorjahr - keine Anleihen ausstehend.
Daneben unterhält Uniper bei verschiedenen Banken Avalkreditlinien zur Deckung von Garantie-Erfordernissen aus dem operativen Geschäft. Weitere Erläuterungen zu Finanzverbindlichkeiten befinden sich in der Textziffer 25 des Konzernabschlusses.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 sowie zum 31. Dezember 2018, aufgeschlüsselt nach den wesentlichen Finanzierungsquellen:
| in Mio € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Commercial Paper | - | 493 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Banken | 120 | 108 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (inklusive Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen) | 1.815 | 2.338 |
| davon: Verbindlichkeiten aus Leasing | 817 | 813 |
| davon: Verbindlichkeiten aus Margining | 499 | 976 |
| davon: Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen gegenüber Mitgesellschaftern | 396 | 425 |
| davon: sonstige Finanzierung | 102 | 124 |
| Summe | 1.935 | 2.939 |
Zum 31. Dezember 2019 verringerten sich die Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing um 1.004 Mio € auf 1.935 Mio € (2018: Erhöhung um 1.016 Mio €). Der Rückgang ist gleichermaßen durch die Rückzahlung der begebenen Commercial Paper in Höhe von 493 Mio € (2018: Erhöhung um 493 Mio €) und die Rückzahlung erhaltener Sicherheitsleistungen aus Börsentermingeschäften in Höhe von 477 Mio € (2018: Erhöhung um 679 Mio €) bedingt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich leicht um 12 Mio € (2018: Erhöhung um 11 Mio €), während sich die sonstigen Finanzierungen um 22 Mio € (2018: Verringerung um 15 Mio €) verringert haben.
Die Kennzahl zur Darstellung der wirtschaftlichen Nettoverschuldung wurde bis einschließlich 31. Dezember 2018 von Änderungen der Sicherheitsleistungen für Börsentermingeschäfte (Margining) asymmetrisch beeinflusst. Veränderungen von Marktpreisen bedingen gezahlte bzw. erhaltene Sicherheitsleistungen für Börsentermingeschäfte. In der Kennzahl "Wirtschaftliche Nettoverschuldung" (dort innerhalb der Nettofinanzposition) waren jedoch in den Vorjahren nur die aus erhaltenen Sicherheitsleistungen entstehenden Verbindlichkeiten aus Margining enthalten, nicht aber Forderungen aus Margining, die aus gezahlten Sicherheitsleistungen resultieren. Letztere reduzierten somit einseitig die Nettofinanzposition. Zum 31. Dezember 2018 waren die Forderungen aus Margining bereits nachrichtlich angegeben worden. Ab dem Geschäftsjahr 2019 hat Uniper Forderungen aus Margining in die Definition der Nettofinanzposition aufgenommen. Die Vergleichsangabe für die Vorperiode wurde entsprechend der Definitionsänderung angepasst. Durch diesen Einbezug sind Marktpreiseffekte aus erhaltenen und gezahlten Sicherheitsleistungen neutral in Bezug auf die Nettofinanzposition von Uniper. Sie werden als Teil des Liquiditätsmanagements und nicht als Element der Verschuldung bzw. der Kapitalstruktur gesteuert.
| in Mio € | 31.12.2019 | 31.12.2018 1) |
| Liquide Mittel | 889 | 1.400 |
| Wertpapiere | 100 | 83 |
| Forderungen aus Margining 1) | 318 | 698 |
| Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing | 1.935 | 2.939 |
| davon: Verbindlichkeiten aus Leasing | 817 | 813 |
| davon: Verbindlichkeiten aus Margining | 499 | 976 |
| davon: sonstige Finanzverbindlichkeiten | 618 | 1.150 |
| Nettofinanzposition | 628 | 757 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.031 | 804 |
| Rückstellungen für Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen 2) | 991 | 948 |
| davon: sonstige Rückbauverpflichtungen | 754 | 743 |
| davon: Rückbauverpflichtungen für schwedische Nuklearkraftwerke 3) | 2.557 | 2.476 |
| davon: in der Bilanz angesetzte Forderungen gegen den schwedischen Nuklearfonds 3) | 2.320 | 2.271 |
| Wirtschaftliche Nettoverschuldung | 2.650 | 2.509 |
| nachrichtlich: in der Bilanz nicht aktivierbare Forderungen gegen den schwedischen Nuklearfonds (KAF) 3) | 291 | 348 |
| nachrichtlich: Fundamentale wirtschaftliche Nettoverschuldung | 2.359 | 2.162 |
1) Forderungen aus Margining werden seit 2019
erstmals als Bestandteil der wirtschaftlichen
Nettoverschuldung ausgewiesen. Der Vergleichswert zum 31.
Dezember 2018 wurde entsprechend angepasst.
2) Reduziert um Forderungen gegen den
schwedischen Fonds für Nuklearabfall.
3) Aufgrund der IFRS-Bewertungsregeln (IFRIC 5)
dürfen 291 Mio € (31. Dezember 2018: 348 Mio
€) zum beizulegenden Zeitwert des Uniper
zuzurechnenden Anteils an dem Nettovermögen des
schwedischen Nuklearfonds nicht in der Bilanz aktiviert
werden. Damit besteht eine weitere, bilanziell nicht
ansetzbare Forderung gegenüber dem schwedischen Fonds
für Nuklearabfall, um deren Höhe somit die
wirtschaftliche Nettoverpflichtung für den
Rückbau der schwedischen Nuklearkraftwerke in der
Tabelle zu hoch ausgewiesen wird.
Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 erhöhte sich nach der angepassten Definition Unipers wirtschaftliche Nettoverschuldung per 31. Dezember 2019 um 141 Mio € auf 2.650 Mio € (vergleichbare, angepasste wirtschaftliche Nettoverschuldung zum 31. Dezember 2018: 2.509 Mio €). Neben dem operativen Cashflow (932 Mio €) und den Investitionen (-657 Mio €) beeinflusste die Dividendenausschüttung der Uniper SE in Höhe von -329 Mio € die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2019. Gegenläufig verbesserten die Desinvestitionen von Beteiligungen die Nettofinanzposition um 327 Mio €. Innerhalb der Nettofinanzposition wurden die liquiden Mittel im Wesentlichen durch die Rückzahlung der zum 31. Dezember 2018 ausstehenden Commercial Paper um -493 Mio € im Geschäftsjahr 2019 reduziert. Die Veränderung der erhaltenen und gezahlten Sicherheitsleistungen für Börsentermingeschäfte (Verbindlichkeiten und Forderungen aus Margining) verminderte die liquiden Mittel im Saldo um -97 Mio €.
Zusätzlich erhöhten sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 227 Mio € auf 1.031 Mio € (31. Dezember 2018: 804 Mio €), insbesondere infolge der zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Jahresende 2018 weiter gesunkenen anzuwendenden Rechnungszinssätze. Die Rückstellungen für Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen stiegen zum 31. Dezember 2019 auf 991 Mio € (31. Dezember 2018: 948 Mio €), bedingt vor allem durch einen kosten- und zinsbedingten Anstieg der Rückbauverpflichtungen für schwedische Kernkraftwerke um 81 Mio € (siehe Textziffer 24 des Konzernabschlusses), vermindert um einen gegenläufigen Anstieg der Forderungen gegenüber dem KAF um 49 Mio € sowie einen Anstieg der sonstigen Rückbauverpflichtungen um 11 Mio €.
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Investitionen | ||
| Europäische Erzeugung | 409 | 397 |
| Globaler Handel | 27 | 32 |
| Internationale Stromerzeugung | 196 | 190 |
| Administration/Konsolidierung | 26 | 23 |
| Summe | 657 | 642 |
| Wachstum | 297 | 325 |
| Instandhaltung | 361 | 317 |
Die Investitionen des Uniper-Konzerns lagen mit insgesamt 657 Mio € leicht über dem Niveau des Vorjahres in Höhe von 642 Mio €.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Segment Europäische Erzeugung insgesamt 409 Mio € investiert. Die Investitionen lagen damit 12 Mio € über dem Wert des Vorjahres mit 397 Mio €. Die Veränderung beruhte vor allem auf höheren Instandhaltungsinvestitionen in Deutschland und in den Niederlanden sowie auf größeren Investitionen in das Wachstumsprojekt Scholven 3. Diese wurden zum Teil durch geringere Instandhaltungsinvestitionen in Großbritannien und geringere Investitionen in das Wachstumsprojekt Datteln 4 kompensiert.
Im Segment Globaler Handel betrugen die Investitionen 27 Mio € im Jahr 2019. Damit blieben die Investitionen um 5 Mio € unter dem Vorjahresniveau, was im Wesentlichen auf geringere Wachstumsinvestitionen zurückzuführen ist.
Im Segment Internationale Stromerzeugung lagen die Investitionen bei 196 Mio € und damit um 6 Mio € über dem Wert des Vorjahres (2018: 190 Mio €). Sie bezogen sich im Wesentlichen auf die Instandsetzung des Blocks 3 des Kraftwerks Berjosowskaja.
Im Segment Administration/Konsolidierung wurden 26 Mio € im Geschäftsjahr 2019 investiert. Verglichen mit dem Vorjahr 2018 erhöhten sich die Investitionen leicht um 3 Mio €. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf höhere Investitionen im Bereich IT zurückzuführen.
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) | 932 | 1.241 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 220 | -1.263 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -1.477 | 319 |
Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) sank im Jahr 2019 um 309 Mio € auf 932 Mio € (2018: 1.241 Mio €). Nach dem deutlichen Rückgang des Ergebnisses aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie des operativen Cashflows in den ersten neun Monaten des Jahres führte das ertragsstarke vierte Quartal zu einer signifikanten Erhöhung des operativen Cashflows. Im Vorjahresvergleich führten jedoch die marktbedingt geringeren Gasausspeicherungen im ersten Quartal 2019 und das insgesamt über den Jahresverlauf vorliegende Preisniveau zu einem Aufbau des Nettoumlaufvermögens, was den operativen Cashflow belastete. Der Wegfall der Zahlungen für langfristige Vergütungen (sogenannte "LTI") entlastet den operativen Cashflow im Vorjahresvergleich.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit zur Kennzahl Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern dar:
| in Mio € | 2019 | 2018 | +/- |
| Operativer Cashflow | 932 | 1.241 | -309 |
| Zinszahlungen | 32 | 15 | 17 |
| Ertragsteuerzahlungen (+)/-erstattungen (-) | 47 | -67 | 115 |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern | 1.011 | 1.189 | -178 |
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit stieg von -1.263 Mio € im Vorjahr um 1.482 Mio € auf 220 Mio € im Geschäftsjahr 2019. Dies resultierte im Wesentlichen aus der Veränderung von geleisteten Sicherheitsleistungen aus Börsentermingeschäften (Forderungen aus Margining), die zu einem Zahlungsmittelzufluss von 383 Mio € führten (2018: Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 279 Mio €). Des Weiteren erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der Cashflow aus der Investitionstätigkeit um 407 Mio € aufgrund von Einzahlungen aus der Veräußerung von Wertpapieren in Höhe von 204 Mio € (2018: Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren in Höhe von 203 Mio €). Darüber hinaus wirkten sich die auf 339 Mio € gestiegenen Einzahlungen aus Desinvestitionen (2018: 130 Mio €) positiv aus. Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erhöhten sich mit 657 Mio € leicht im Vergleich zum Vorjahr (642 Mio €).
Im Jahr 2019 betrug der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.477 Mio € (2018: 319 Mio €). Die Dividendenzahlung an die Aktionäre der Uniper SE führte zu einem Zahlungsmittelabfluss von 329 Mio € (2018: Zahlungsmittelabfluss von 271 Mio €). Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Commercial-Paper-Programm zur kurzfristigen Finanzierung eingesetzt. Bis zum Jahresende 2019 wurden die ausstehenden Commercial Paper in Höhe von 493 Mio € vollständig zurückgeführt (2018: Zahlungsmittelzufluss von 493 Mio €) und verringerten den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit entsprechend. Die Verringerung der erhaltenen Sicherheitsleistungen für Börsentermingeschäfte (Margining) in Höhe von 479 Mio € senkte die Verbindlichkeiten aus Margining und führte zu einem Abfluss von liquiden Mitteln (2018: Zufluss 679 Mio €), überwiegend für CO 2-Zertifikate.
| in Mio € | 31.12.2019 | 31.12.2018 1) |
| Langfristige Vermögenswerte | 23.732 | 24.224 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 20.024 | 26.746 |
| Summe Aktiva | 43.756 | 50.970 |
| Eigenkapital | 11.942 | 11.501 |
| Langfristige Schulden | 12.954 | 12.750 |
| Kurzfristige Schulden | 18.860 | 26.719 |
| Summe Passiva | 43.756 | 50.970 |
Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem 31. Dezember 2018 von 24.224 Mio € auf 23.732 Mio €. Maßgeblich hierfür war vor allem der Rückgang der Sachanlagen um 411 Mio €, im Wesentlichen aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen. Gegenläufig wirkte der Anstieg der Finanzforderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 195 Mio € hauptsächlich infolge der Inanspruchnahme von Kreditzusagen für den Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2.
Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken im Vergleich zum 31. Dezember 2018 von 26.746 Mio € auf 20.024 Mio €. Die wesentlichen Ursachen für den Rückgang waren die bewertungsbedingte Reduzierung von Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten von 12.214 Mio € um 3.613 Mio € auf 8.601 Mio € sowie die Verringerung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 8.354 Mio € um 1.264 Mio € auf 7.090 Mio €. Zusätzlich dazu verringerten sich die liquiden Mittel von 1.400 Mio € um 510 Mio € auf 889 Mio € und, aufgrund des Verkaufs der Aktivitäten in Frankreich, die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte um 546 Mio €. Letztlich wirkten auch die Verringerung der Finanzforderungen um 323 Mio € infolge der Veräußerung der Gemeinschaftsbeteiligung OLT Offshore LNG Toscana S.p.A. und der Rückgang der gezahlten Sicherheitsleistungen für Warentermingeschäfte um 380 Mio € negativ auf die Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte.
Das Eigenkapital erhöhte sich von 11.501 Mio € auf 11.942 Mio € zum 31. Dezember 2019. Die Erhöhung des Eigenkapitals resultierte in Höhe von 644 Mio € aus dem Konzernüberschuss. Hiervon entfallen 34 Mio € auf die Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss. Wechselkursbedingte Veränderungen von Vermögenswerten und Schulden in Höhe von 386 Mio € wirkten sich ebenfalls positiv aus. Teilweise kompensierend wirkten die Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 152 Mio € aufgrund niedrigerer Stichtagszinssätze sowie Dividendenzahlungen in Höhe von 329 Mio €. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2019 betrug 27 % (31. Dezember 2018: 23 %).
Die langfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Stand zum Ende des Vorjahres von 12.750 Mio € auf 12.954 Mio € zum 31. Dezember 2019. Wesentliche Effekte ergaben sich durch die Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 227 Mio € auf 1.031 Mio € (31. Dezember 2018: 804 Mio €), insbesondere infolge des zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Jahresende 2018 weiter gesunkenen Zinsniveaus. Hinzu kommt der Anstieg der sonstigen betrieblichen Verbindlichkeiten um 165 Mio € auf 694 Mio € (Vorjahr: 529 Mio €), hauptsächlich bedingt durch den Anstieg der Rechnungsabgrenzung für Optionsprämien. Gegenläufig wirkte der Rückgang der Finanzverbindlichkeiten von 1.187 Mio € um 68 Mio € auf 1.119 Mio €.
Die kurzfristigen Schulden verringerten sich im Vergleich zum 31. Dezember 2018 von 26.719 Mio € auf 18.860 Mio € am 31. Dezember 2019. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die bewertungsbedingte Verringerung der Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 12.546 Mio € um 4.308 Mio € auf 8.238 Mio € zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gingen von 8.256 Mio € um 948 Mio € auf 7.308 Mio € zurück. Die Finanzverbindlichkeiten sanken von 1.752 Mio € um 936 Mio € auf 815 Mio €, im Wesentlichen aufgrund der Rückzahlung von Commercial Paper und des Rückgangs der Verbindlichkeiten aus Margining.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt.
| 31. Dezember | ||
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Finanzanlagen | 18.675,8 | 18.746,2 |
| Anlagevermögen | 18.675,8 | 18.746,2 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 9.496,4 | 10.160,8 |
| Wertpapiere | 0,1 | 200,7 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 494,3 | 749,1 |
| Umlaufvermögen | 9.990,8 | 11.110,6 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 7,9 | 7,8 |
| Summe Aktiva | 28.674,5 | 29.864,6 |
| Gezeichnetes Kapital | 622,1 | 622,1 |
| Kapitalrücklage | 10.824,9 | 10.824,9 |
| Gewinnrücklage | 54,2 | 44,8 |
| Bilanzgewinn | 420,9 | 329,4 |
| Eigenkapital | 11.922,1 | 11.821,2 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 15,4 | 15,4 |
| Steuerrückstellungen | 78,6 | 107,2 |
| Sonstige Rückstellungen | 72,6 | 60,9 |
| Rückstellungen | 166,6 | 183,5 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 70,2 | 35,2 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 16.492,8 | 17.280,2 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 22,8 | 540,3 |
| Verbindlichkeiten | 16.585,8 | 17.855,7 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | - | 4,2 |
| Summe Passiva | 28.674,5 | 29.864,6 |
Die Vermögenssituation der Uniper SE ist aufgrund ihrer Funktion als Obergesellschaft des Uniper Konzerns maßgeblich durch die Funktion des Managements von Beteiligungen sowie die Finanzierungsfunktion der Konzernaktivitäten geprägt. Dies spiegelt sich sowohl in der Höhe des Finanzanlagevermögens als auch in den Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wider.
Das Anlagevermögen, welches im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen beinhaltet, hat einen Anteil von 65 % am Gesamtvermögen. Der Anteil der Forderungen gegen verbundene Unternehmen beträgt 33 % am Gesamtvermögen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind im Berichtsjahr um 254,9 Mio € auf 494,2 Mio € gesunken.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Aufwendungen betragen zum Geschäftsjahresende 15,4 Mio € und sind zu 86 % durch Deckungsvermögen gedeckt.
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 982,1 | 1.205,3 |
| Personalaufwand | -72,1 | -77,6 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.150,4 | -1.358,2 |
| Erträge aus Beteiligungen | 526,0 | 708,5 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 55,2 | 84,0 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | - | -6,3 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 41,6 | 15,5 |
| Erträge aus Gewinnabführungen | 50,2 | - |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | - | -203,6 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -2,3 | -26,4 |
| Ergebnis nach Steuern | 430,3 | 341,2 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 430,3 | 341,2 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen | 9,4 | -11,8 |
| Bilanzgewinn/-verlust | 420,9 | 329,4 |
Die Ertragslage der Uniper SE als Konzernmuttergesellschaft ist maßgeblich durch das Beteiligungsergebnis geprägt. Das positive Beteiligungsergebnis der Uniper SE in Höhe von 576,2 Mio € ist auf die Ergebnisvereinnahmung ihrer Beteiligungen zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen resultieren im Wesentlichen aus Währungseffekten im Zusammenhang mit der konzernweiten Währungssicherung.
Der Gewinn vor Ertragssteuern lag bei 432,6 Mio €. Nach Steuern erwirtschaftet die Uniper SE einen Jahresüberschuss in Höhe von 430,3 Mio € (Vorjahr 341,2 Mio €). Nach Einstellung eines Betrages in Höhe von 9,4 Mio € in die Gewinnrücklagen ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 420,9 Mio €.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 1,15 € je Aktie (365.960.000 Stück) auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 622,1 Mio € zu verwenden.
Durch die Änderung des HGB aufgrund des am 19. April 2017 verabschiedeten CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) hat der Gesetzgeber die Anforderungen der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) vom 22. Oktober 2014 in nationales Gesetz umgesetzt. Große (kapitalmarktorientierte) Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen als Teil ihres Lageberichts oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht zumindest Informationen über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung der Korruption zur Verfügung stellen.
Uniper hat entschieden, einen zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Lageberichts als separates Kapitel des Geschäftsberichts (siehe Seite 104) offenzulegen, in dem detailliert alle Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung berücksichtigt werden. Der Geschäftsbericht von Uniper ist auf der Investor-Relations-Website unter https://ir.uniper.energy/ dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Aus diesem Grund wird in diesem Kapitel des zusammengefassten Lageberichts auf die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Uniper-Konzerns - den Anteil von weiblichen Führungskräften im Uniper-Konzern und den Combined Total Recordable Incidents Frequency (kombinierter TRIF) - eingegangen.
Der Vorstand hat gemäß des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" für den Uniper-Konzern für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 eine Zielquote für den Frauenanteil hinsichtlich der Besetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands von 25 % und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands von 25 % mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Zum 31. Dezember 2019 - wie im Vorjahr - sind die beiden Zielgrößen nicht erreicht.
Weitere Informationen zur Umsetzung des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die verantwortungsvolle Führung des Geschäfts haben bei Uniper höchste Priorität. Uniper hat sich verpflichtet, eine Vorbildrolle einzunehmen und eine Kultur kontinuierlicher Verbesserung zu gewährleisten.
Ein Schlüsselindikator zur Bestimmung der Zielerreichung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Uniper ist der kombinierte TRIF. Der kombinierte TRIF misst die Anzahl der arbeitsbedingten Unfälle der Mitarbeiter des Uniper-Konzerns sowie der Mitarbeiter von Fremdfirmen, die von Uniper beauftragt wurden, pro Million Arbeitsstunden. Arbeitsbedingte Unfälle im Sinne dieser Kennzahl sind tödliche Unfälle, Arbeits- und Dienstwegeunfälle mit und ohne Ausfalltage, die einer ärztlichen Behandlung bedurften, und Unfälle, nach denen ein weiteres Arbeiten nur an einem Ersatzarbeitsplatz bzw. nur ein eingeschränktes Weiterarbeiten möglich ist. Im kombinierten TRIF berücksichtigt sind alle Unfälle, auch die von nicht vollkonsolidierten Unternehmen, für die Uniper die Betriebsführung hat. Der kombinierte TRIF für den Uniper-Konzern betrug 1,48 im Jahr 2019 und lag damit wie im Jahr 2018 (1,47) weiter auf niedrigem Niveau sowie unter dem selbstgesetzten Schwellenwert von 1,75. Das anhaltend hohe Niveau der Arbeitssicherheit bei den risikoreichen Bauaktivitäten in Deutschland und Russland war unter anderem ein Grund dafür, dass die Anzahl der arbeitsbedingten Unfälle weiter gering und unter dem selbstgesetzten Schwellenwert blieb.
Nachfolgend wird auf weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie die Mitarbeiterzahlen und die Mitarbeiterzusammensetzung, nach denen jedoch nicht gesteuert wird, eingegangen.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 |
+/-
% |
|
| Europäische Erzeugung | 4.763 | 5.357 | -11,1 |
| Globaler Handel | 1.264 | 1.243 | 1,7 |
| Internationale Stromerzeugung | 4.507 | 4.257 | 5,9 |
| Administration/Konsolidierung | 998 | 923 | 8,1 |
| Gesamt | 11.532 | 11.780 | -2,1 |
Am 31. Dezember 2019 waren im Uniper-Konzern 11.532 Mitarbeiter, 202 Auszubildende sowie 130 Werkstudenten und Praktikanten beschäftigt. Die Zahl der Beschäftigten ist damit im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 2,1 % gesunken.
Im Segment Europäische Erzeugung ist der Mitarbeiterrückgang im Wesentlichen durch den Verkauf der Uniper-Aktivitäten in Frankreich sowie auf die laufende Stilllegung von Kraftwerksblöcken in Schweden zurückzuführen.
Die Mitarbeiterzahl des Segments Globaler Handel ist zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 stabil geblieben.
Im Segment Internationale Stromerzeugung ist die Mitarbeiterzahl aufgrund der Übertragung von Aktivitäten aus einer nichtkonsolidierten Tochtergesellschaft auf eine Konzerngesellschaft gestiegen.
Im Bereich Administration/Konsolidierung stieg die Mitarbeiterzahl im Wesentlichen im Zuge der Rückintegration von ausgelagerten administrativen Funktionen aus von einem konzernfremden Unternehmen betriebenen Shared Service Center in Cluj, Rumänien, in den Uniper-Konzern sowie durch die Integration von HR-Service-Aktivitäten nach der Schließung des Standorts Berlin.
Der Anteil der im Ausland tätigen Mitarbeiter in Höhe von 6.852 ist zum 31. Dezember 2019 mit 59,4 % im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2018 konstant geblieben.
| Anzahl | FTE | |||
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| Deutschland | 4.680 | 4.606 | 4.545,1 | 4.481,3 |
| Frankreich | 0 | 508 | 0 | 506,9 |
| Großbritannien | 956 | 960 | 943,5 | 947,3 |
| Niederlande | 330 | 335 | 326,4 | 331,3 |
| Russland | 4.508 | 4.258 | 4.506,8 | 4.256,8 |
| Schweden | 919 | 992 | 911,1 | 981,6 |
| Sonstige 2) | 139 | 121 | 139 | 120,3 |
| Summe | 11.532 | 11.780 | 11.372 | 11.625,5 |
1) Ohne
Vorstände/Geschäftsführer, Auszubildende und
Praktikanten; zum jeweiligen Stichtag.
2) Unter anderem Belgien, Ungarn, USA,
Vereinigte Arabische Emirate.
Der Frauenanteil an der Belegschaft lag zum 31. Dezember 2019 bei insgesamt 24,6 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr (24,2 %) leicht gestiegen.
| in % | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Europäische Erzeugung | 14,8 | 15,7 |
| Globaler Handel | 33,4 | 33,4 |
| Internationale Stromerzeugung | 27,7 | 27,5 |
| Administration/Konsolidierung | 46,1 | 45,8 |
| Uniper-Konzern | 24,6 | 24,2 |
Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter im Uniper-Konzern betrug zum Jahresende rund 45 Jahre (Vorjahr: 44 Jahre) und die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit unverändert zum Vorjahr rund 14 Jahre.
| in % | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Mitarbeiter bis 30 Jahre | 11,7 | 11,8 |
| Mitarbeiter zwischen 31 und 50 Jahren | 53,9 | 54,8 |
| Mitarbeiter über 50 Jahre | 34,4 | 33,5 |
Insgesamt waren am Jahresende im Uniper-Konzern 549 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt (Vorjahr: 519), davon 404 Frauen (73,6 %; Vorjahr: 390 Frauen bzw. 75 %). Die Teilzeitquote betrug somit 4,8 % und erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 %.
| in % | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Europäische Erzeugung | 5,6 | 5,0 |
| Globaler Handel | 11,8 | 10,4 |
| Internationale Stromerzeugung | 0,1 | 0,1 |
| Administration/Konsolidierung | 12,6 | 12,5 |
| Uniper-Konzern | 4,8 | 4,4 |
Die auf freiwilligen Kündigungen basierende Fluktuation lag im Konzerndurchschnitt bei 4,5 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,2 % leicht gesunken.
| in % | 2019 | 2018 |
| Europäische Erzeugung | 3,4 | 4,2 |
| Globaler Handel | 5,6 | 5,9 |
| Internationale Stromerzeugung | 4,8 | 4,5 |
| Administration/Konsolidierung | 6,7 | 7,6 |
| Uniper-Konzern | 4,5 | 4,7 |
Der Uniper-Konzern steuert seine Risiken und Chancen über ein alle Risiko-/Chancenkategorien umfassen-es konzernweites Risikomanagementsystem ("Enterprise Risk Management System").
* Einschließlich rechtlicher, politischer
und regulatorischer Risiken/Chancen.
Ziele dieses Systems sind:
| ― |
die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen (z.B. das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich - KonTraG), |
| ― |
den Fortbestand des Uniper-Konzerns zu sichern, indem die Gesamtrisiken in angemessenem Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen gehalten werden, |
| ― |
den Unternehmenswert zu schützen bzw. zu erhöhen durch ein ganzheitliches aktives Management aller Risiken und Chancen, die die Erreichung der kommerziellen Ziele des Uniper-Konzerns beeinträchtigen könnten, und |
| ― |
Mehrwert zu schaffen, indem bei wichtigen Entscheidungen und Prozessen einschließlich Investitionsentscheidungen, Risikokapitalzuweisungen und Unternehmensplanung nicht nur die Rendite, sondern auch Risiken angemessen berücksichtigt werden. |
Die oberste rechtliche Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems des Uniper-Konzerns liegt beim Vorstand der Uniper SE. Operativ hat der Vorstand seine risikobezogenen Aufgaben an das Risikokomitee auf Ebene des Uniper-Konzerns delegiert. Der Vorstand richtet das Risikokomitee des Uniper-Konzerns ein, legt die Risikoneigung des Konzerns sowie die Gesamtrisikogrenzen für einzelne Risiko(sub-) kategorien fest, deren Einhaltung das Risikokomitee überwacht.
Das Risikokomitee des Uniper-Konzerns befasst sich mit allen wesentlichen Unternehmensrisiken, die für die wirtschaftliche und finanzielle Steuerung des Uniper-Konzerns relevant sind. Es setzt sich zusammen aus dem Chief Financial Officer (CFO/Vorsitzender) des Konzerns, dem Chief Risk Officer des Konzerns (CRO/stellvertretender Vorsitzender), dem Chief Commercial Officer (CCO) des Konzerns, dem Chief Operating Officer (COO) des Konzerns, dem Executive Vice President Group Finance und Investor Relations sowie dem General Counsel/Chief Compliance Officer des Konzerns. Die zentrale Aufgabe des Risikokomitees besteht im Aufbau einer Governance- und Infrastruktur für das Risikomanagement, mit der sich die unternehmerischen Risiken auf allen Organisationsebenen steuern lassen.
Wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems des Uniper-Konzerns sind die Risikorichtlinien, die Risikomanagementorganisation und der Risikomanagementprozess.
Die Enterprise-Risk-Konzernrichtlinie definiert die Prinzipien und Mindestanforderungen für die konzernweite Steuerung von Risiken/Chancen aller Art. Dazu gehören die Definition des zentralen Risikomanagementprozesses sowie die Festlegung der damit verknüpften Verantwortlichkeiten. Der definierte Prozess stellt sicher, dass konzernweit Risiken/Chancen frühzeitig, vollständig identifiziert sowie transparent und möglichst vergleichbar bewertet und berichtet werden. Über die Verantwortlichkeiten werden z.B. Risiko-/Chancenverantwortliche festgelegt und verpflichtet, Risiken/Chancen aktiv zu steuern und zu überwachen. Unterhalb der Enterprise-Risk-Konzernrichtlinie bestehen Risikorichtlinien, die die Prinzipien und Mindestanforderungen für die konzernweite Steuerung einzelner Risiko(sub-)kategorien definieren. Ergänzend zu den Risikorichtlinien dokumentiert der Uniper-Konzern seine Risikostrategie. Darin werden konzernübergreifend die Prinzipien, Ziele und Maßnahmen spezifiziert, mit denen Uniper die Risiken, die aus der Verfolgung seiner Geschäftsstrategie resultieren, steuert.
Organisatorisch basiert das Risikomanagementsystem des Uniper-Konzerns auf der funktionalen Organisationsstruktur des Konzerns. Die Zuständigkeit für das zentrale Risikomanagementsystem des Konzerns liegt bei der Funktion Risikomanagement. Die Funktion wird vom CRO des Konzerns geleitet, der direkt an den CFO des Konzerns berichtet. Die Funktion Risikomanagement ist für die Entwicklung, Implementierung, Koordination sowie fortlaufende Weiterentwicklung des zentralen Risikomanagementprozesses verantwortlich.
In jeder Funktion außerhalb des Risikomanagements gibt es mindestens einen Risikobeauftragten, der für die Umsetzung der Enterprise-Risk-Konzernrisikorichtlinie verantwortlich ist. Seine Aufgabe sind die Identifizierung, Bewertung, Steuerung sowie das Berichtswesen über sämtliche Risiken/Chancen der Funktion über alle legalen Einheiten des Konzerns hinweg. Die Risiko- und Chancensteuerung (d.h. bei Risiken z.B. Akzeptanz, Verminderung oder Transfer) erfolgt dabei auf Weisung des Leiters der Funktion, der zugleich Risiko-/Chancenverantwortlicher ist, soweit dies mit der Risikoneigung des Konzerns vereinbar ist. Die Zuständigkeit für Risiken/Chancen wird dem funktionalen Bereich zugewiesen, der zu ihrer Steuerung am besten geeignet ist. Für bestimmte Risiko(sub-)kategorien (z.B. Commodity-Preisrisiken, Kreditrisiken und Risiken aus dem Betrieb technischer Anlagen etc.) gibt es spezialisierte funktionale Abteilungen, die zentral die Richtlinien für die konzernweite Steuerung der jeweiligen Risiko(sub-)kategorie entwickeln und ihre globale Einhaltung sicherstellen.
Jedes Quartal überprüfen die Risikobeauftragten der Funktionen die von ihnen identifizierten Risiken/ Chancen auf Vollständigkeit und aktuelle Bewertung. Änderungen an der Risiko-/Chancensituation werden über ein zentrales IT-Tool an die Risikomanagementfunktion gemeldet und dort in Zusammenarbeit mit dem Rechnungswesen und Controlling plausibilisiert und qualitätsgesichert. Zur Steuerung von Risiken werden durch den Risikoverantwortlichen Maßnahmen zur Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenhöhe getroffen, z.B. werden Sicherungsgeschäfte mittels Finanzinstrumenten oder Versicherungen abgeschlossen. Ebenso ergreifen Chancenverantwortliche Maßnahmen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und den realisierten Vorteil aus Chancen zu erhöhen. Bei der Auswahl der Steuerungsinstrumente werden Kosten und Nutzen und die Risikoneigung des Konzerns berücksichtigt.
Basierend auf diesem quartalsweisen Prozess werden das Risikokomitee, der Vorstand sowie der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats des Uniper-Konzerns über die aktuelle Risiko-/Chancenlage informiert. Wesentliche Änderungen in Bezug auf Risiken werden jederzeit, nicht nur im Rahmen des quartalsweisen Prozesses, aufgegriffen und behandelt. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen regelmäßig durch die interne und externe Revision überprüft.
Im Zuge seiner geschäftlichen Aktivitäten ist der Uniper-Konzern Unsicherheiten ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Diese Unsicherheiten finden ihren Ausdruck in Risiken und Chancen. Unsichere Ereignisse mit einem im Worst Case möglichen negativen Effekt auf das aktuell geplante Adjusted EBIT und/oder das Konzernergebnis werden als Risiken, Ereignisse mit einem im Best Case möglichen positiven Effekt als Chancen bezeichnet.
Aufgrund der Vielzahl von Einzelrisiken/-chancen werden diese für eine bessere Übersichtlichkeit und Steuerung von Konzentrationen durch das Konzern-Risikokomitee zu Kategorien und Subkategorien zusammengefasst. Im Folgenden werden die Risiko-/Chancenkategorien, denen der Uniper-Konzern ausgesetzt ist, sowie ihre Steuerungsansätze beschrieben.
Der Uniper-Konzern sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken, z.B. im Zusammenhang mit möglichen Effekten auf die laufende oder latente Steuerbelastung aus laufenden oder zukünftigen Betriebsprüfungen, Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung der jeweiligen Finanzgerichte, ausgesetzt. Weitere Effekte können aus der weiteren Entwicklung des nationalen bzw. internationalen Rechts durch Erlasse und Dekrete der jeweiligen Finanzverwaltung, aber auch durch andere Maßnahmen der Finanzverwaltung resultieren. Umgekehrt können durch Gesetzesänderungen oder durch die Rechtsprechung der jeweiligen Finanzgerichte positive Effekte auf die laufende oder latente Steuerbelastung entstehen.
Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen bestehen außerdem durch unvorhersehbare nichtperiodische Ergebnisse sowie mögliche Abschreibungen auf Finanzbeteiligungen. Um Risiken in diesem Bereich zu reduzieren, verfolgt Uniper die Entwicklung der Steuergesetzgebung und -rechtsprechung eng und führt regelmäßige Werthaltigkeitstests in Bezug auf seine Beteiligungen durch.
Der Uniper-Konzern ist aufgrund der operativen Geschäftstätigkeit sowie durch den Einsatz von Finanzinstrumenten Kreditrisiken ausgesetzt. Kreditrisiken resultieren aus der Nicht- oder Teilerfüllung bestehender Forderungen durch die Geschäftspartner und aus Wiedereindeckungsrisiken bei schwebenden Geschäften.
Kreditrisiken werden von Uniper durch geeignete Maßnahmen aktiv gesteuert. Dazu zählen die Festlegung von Risikolimiten für einzelne Kontrahenten und Kontrahentengruppen, die Einforderung von Sicherheiten, die Strukturierung von Verträgen, die Übertragung des Kreditrisikos auf Dritte (wie etwa Versicherungen) sowie Kreditportfoliodiversifizierung. Existierende Kreditrisiken werden laufend gemessen und überwacht, um die Angemessenheit der ergriffenen Maßnahmen sowie die Einhaltung der definierten Limite sicherzustellen.
Im Rahmen des zentralen Kreditrisikomanagements wird die Bonität der Geschäftspartner auf Grundlage konzernweiter Mindestvorgaben systematisch bewertet und überwacht. Bei nicht ausreichender Bonität werden Sicherheiten eingefordert (z.B. Garantien des Mutterunternehmens, Letters of Awareness, etc.).
Zur Reduzierung des Kreditrisikos aus derivativen Finanzinstrumenten werden diese über Börsen oder bilateral im Allgemeinen auf der Grundlage von Standardverträgen abgeschlossen, wobei prinzipiell eine Aufrechnung (Netting) aller laufenden Transaktionen vereinbart werden kann. Auch werden mit ausgewählten Geschäftspartnern bilaterale Margining-Vereinbarungen getroffen.
Die Anlage liquider Mittel erfolgt grundsätzlich bei Kontrahenten mit Investmentgrade-Rating.
Der Uniper-Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeiten, insbesondere in Bezug auf den Wert seiner physischen Anlagen, seiner langfristigen Bezugsverträge sowie seiner Absatzverträge mit Großkunden, erheblichen Risiken und Chancen aufgrund schwankender Commodity-Preise ausgesetzt. Die Preisrisiken/-chancen treten für Uniper in den Commodity-Bereichen Strom, Gas, Kohle, Fracht, Öl, LNG und Emissionszertifikate auf.
Der Uniper-Konzern steuert den überwiegenden Teil seiner Commodity-Preisrisiken/-chancen über eine zentrale Handelsfunktion. Ziel der Handelsfunktion ist es, den Wert des Commodity-Portfolios des Uniper-Konzerns zu optimieren und gleichzeitig die damit verbundenen potentiellen Verluste zu begrenzen. Dabei kommen derivative Finanzinstrumente zum Einsatz. Derivate werden auch zu Eigenhandelszwecken (Proprietary Trading) abgeschlossen. Dies erfolgt ausschließlich innerhalb enger interner und regulatorischer Restriktionen.
Das Risikomanagement für die Commodity-Handelsaktivitäten orientiert sich an den allgemeinen Standards in der Industrie für das Handelsgeschäft und beinhaltet Funktionentrennung, tägliche Gewinn- und Verlust- und Risikoberechnung sowie -berichterstattung. Commodity-Preisrisiken werden innerhalb der vom Vorstand genehmigten Obergrenzen gehalten.
Für Zwecke des Risikomanagements werden Commodity-Positionen auf Grundlage von internen organisatorischen Verantwortlichkeiten und Handelsstrategien zu Portfolien zusammengefasst, die Risikolimitierungen unterliegen. Unter Berücksichtigung interner Richtlinien werden Value-at-Risk-Limite allokiert und durch Stop-Loss- und volumenbasierte Limite ergänzt. Gegebenenfalls werden zusätzliche portfoliospezifische Beschränkungen festgelegt.
Aufgrund der Beteiligung an geschäftlichen Aktivitäten außerhalb des Euro-Währungsraums entstehen im Uniper-Konzern Wechselkursrisiken und -chancen. Diese Risiken/Chancen resultieren im Wesentlichen aus nachfolgenden Aktivitäten in Fremdwährung in Verbindung mit sich ändernden Wechselkursen: physischer und finanzieller Handel von Commodities, existierende und neue Investitionen, Verbindlichkeiten, externe Finanzierungen sowie Gesellschafterdarlehen innerhalb des Uniper-Konzerns.
Für die Steuerung von Wechselkursrisiken und -chancen in Bezug auf den Commodity-Handel, auf erhaltene und gelieferte Waren und Dienstleistungen sowie Investitionen sind die jeweiligen Uniper-Gesellschaften verantwortlich. Die Uniper SE übernimmt die Gesamtkoordination der Absicherungsmaßnahmen der Gesellschaften und sichert die Nettofinanzposition je Währung des Konzerns. Dabei setzt Uniper bei Bedarf externe derivative Finanzinstrumente ein. Derivative Finanzinstrumente (Termingeschäfte) werden im Fremdwährungsbereich ausschließlich zur Absicherung bestehender Fremdwährungsrisiken, nicht aber zum Eigenhandel eingesetzt.
Fremdwährungsrisiken werden täglich von einem Spezialistenteam in Analogie zu den Standards für Commodity-Preisrisiken analysiert und überwacht. Das verantwortliche Management wird täglich über Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Fremdwährungsaktivitäten und über die bestehenden Risiken und Limitauslastungen informiert.
Der Uniper-Konzern ist infolge kurzfristiger oder variabel verzinslicher Fremdfinanzierungen sowie bilanzieller Verbindlichkeiten wie Pensionsrückstellungen und Rückbauverpflichtungen Zinsänderungsrisiken/chancen ausgesetzt. Uniper nutzt vornehmlich flexible Finanzierungsinstrumente wie Commercial-Paper-Programme und revolvierende Kreditfazilitäten zur externen Finanzierung. Sollte das Zinsniveau ansteigen, würden sich die Finanzierungskosten erhöhen. Eine Veränderung der Marktzinsen und der damit verbundenen Diskontierungsfaktoren würde sich ebenso auf den Wert der Pensionsrückstellungen sowie der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen auswirken.
Zinsänderungsrisiken werden zentral durch die Finanzabteilung des Uniper-Konzerns überwacht und gesteuert. Der Zugang zu Finanzierungsinstrumenten mit unterschiedlichen Laufzeiten und unterschiedlicher Zinsausstattung ermöglicht die Steuerung des Zinsänderungsrisikos des Uniper-Konzerns.
Neben Commodity-Preisrisiken ist der Uniper-Konzern dem Risiko/der Chance einer generellen Verschlechterung/Verbesserung des Marktumfelds ausgesetzt. Dazu gehören makroökonomische Entwicklungen, die sich auf das Angebot von und die Nachfrage nach Energie auswirken, Veränderungen der Wettbewerbssituation sowie Umbrüche in den globalen Energiemärkten (z.B. der Rückgang konventioneller zugunsten regenerativer Erzeugung zur Verminderung der CO 2- Emissionen). Derartige Entwicklungen könnten dazu führen, dass operative Geschäftstätigkeiten des Uniper-Konzerns wie z.B. das Portfolio von physischen Anlagen ihren Markt verlieren. Wesentliche Risiken/Chancen im Zusammenhang mit dem Marktumfeld werden im Strategieprozess adressiert.
Bei der Erzeugung von Energie werden technologisch komplexe Produktions-, Erzeugungs-, Lager-, Speicher-, Verteil- und Verladeanlagen eingesetzt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass menschliches Versagen, technische Störungen oder andere Schadensereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Sabotage, Terroranschläge, Streiks etc.) die Verfügbarkeit der Anlagen beeinträchtigen. Außerdem könnten die vorgenannten Schadensereignisse erhebliche Reparaturanforderungen sowie Personen-, Sach- und Umweltschäden verursachen. Darüber hinaus ist der Uniper-Konzern im Hinblick auf die Stromerzeugung einem/einer Produktionsvolumenrisiko/-chance aus meteorologischen und hydrologischen Schwankungen ausgesetzt.
Zur Begrenzung dieser Risiken werden die Anlagen regelmäßig inspiziert und mittels eines risikobasierten Ansatzes gewartet. Außerdem werden die Produktionsverfahren und -technologien laufend weiterentwickelt und optimiert sowie die Mitarbeiter entsprechend geschult. Für dennoch eintretende Schäden unterhält Uniper eine entsprechende Krisenabwehrorganisation, Notfallpläne sowie in wirtschaftlich sinnvollem Umfang Versicherungen.
Teil der Geschäftsaktivitäten des Uniper-Konzerns sind die Errichtung, Erweiterung, Sanierung, Nachrüstung oder Stilllegung von Kraftwerken oder anderer energiewirtschaftlicher Anlagen. Dabei besteht das Risiko, dass die tatsächlichen die geplanten Baukosten übersteigen, es zu Bauverzögerungen, z.B. im Rahmen von behördlichen Genehmigungsverfahren, oder gar zum Bauabbruch kommt.
Den Risiken aus dem Bau technischer Anlagen wird mit einem professionellen Projektmanagement entgegengewirkt, das die Identifizierung und das Management der Risiken eines Projekts als integralen Teil der Projektsteuerung begreift, um sie frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Mitarbeiterrisiken umfassen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Risiken durch den Verlust besonderer Kompetenzen sowie Risiken durch Fehler von nicht ausreichend eingearbeiteten oder qualifizierten Mitarbeitern. Um Mitarbeiterrisiken zu reduzieren, ergreift der Uniper-Konzern Maßnahmen zur Sicherstellung hoher Gesundheits- und Sicherheitsstandards und investiert in die Entwicklung und Verbreitung von Kompetenzen sowie Nachfolgeplanungen. Darüber hinaus wird das bestehende Vergütungssystem für die Mitarbeiter regelmäßig überprüft und angepasst. Des Weiteren besteht das Risiko, dass Organmitglieder oder Mitarbeiter nicht autorisierte oder illegale Geschäfte abschließen und dies zur Einleitung von Verfahren gegen den Uniper-Konzern oder seine Mitarbeiter mit der Folge von Strafzahlungen, Lizenzverlusten oder Ähnlichem führt. Dem begegnet der Uniper-Konzern mit einem umfassenden Netzwerk von Kontrollen sowie einem Compliance Risk Management System.
Prozessrisiken umfassen Risiken durch inadäquate, ineffiziente oder unterbrochene Geschäftsprozesse. Derartige Prozessrisiken sowie Risiken durch menschliche Fehler werden durch ein umfassendes, konzernweites internes Kontrollsystem reduziert, das regelmäßig auditiert wird. Für Fälle, in denen Mitarbeiter- oder Prozessrisiken eintreten, besteht ein effektives Geschäftskontinuitätsmanagement.
Die operative und strategische Steuerung des Uniper-Konzerns ist maßgeblich von einer komplexen Informations- und Kommunikationstechnologie abhängig. Technische Störungen, eine fehlerhafte Bedienung durch Mitarbeiter, Virus-Attacken, Datenverluste oder Ausfälle der IT-Systeme könnten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der laufenden Tätigkeit einzelner Segmente oder des gesamten Uniper-Konzerns führen und erhebliche Kosten verursachen, die mit der Dauer des Ausfalls steigen.
Der Uniper-Konzern betreibt kritische Infrastrukturen in verschiedenen europäischen Ländern. Diese umfassen Anlagen zur Erzeugung von Strom und zur Gasspeicherung. Ein Informationssicherheits-Management-System auf dem ISO/IEC-27011-Standard sichert die Steuerung von Anlagen nach gesetzlichen Anforderungen. Externe Penetrationstests sowie die Verbesserung kritischer IT- und Betriebstechnologie sind Bestandteile des Qualitätsmanagements von Uniper. Das Managementsystem wurde im Jahr 2018 erstmals zertifiziert. Uniper wird die Umsetzung weiterer Sicherungsanforderungen sicherstellen, wie sie Ende des Jahres 2018 in Deutschland veröffentlicht wurden. Der Uniper-Konzern hat ein "Cyber Defense Center" implementiert, das dem Schutz der Bereiche Betriebstechnologie, Handel und Vertrieb sowie des allgemeinen Arbeitsplatzumfeldes dient.
Uniper legt außerdem Wert auf den Umgang mit persönlichen Daten, um Verletzungen relevanter Datenschutzbestimmungen zu vermeiden. Prozesse, die persönliche Daten verarbeiten, sind, basierend auf einem "Best Practice"-Ansatz, in einem Datenschutz-Management-System dokumentiert. Zusätzlich wurden technische und organisatorische Maßnahmen in die Wege geleitet, um einen Missbrauch persönlicher Daten oder unberechtigte Zugriffe von außerhalb des Unternehmens zu vermeiden. Ein Missbrauch oder die unbeabsichtigte Verbreitung vertraulicher Daten durch einen Mitarbeiter könnte zu einer Veröffentlichung kommerzieller Geheimnisse führen oder die Datenschutzbestimmungen verletzen und zu Strafen für den Uniper-Konzern führen.
Aufgrund sich laufend ergebender Veränderungen im Bereich der Cyber-Bedrohungen investiert der Uniper-Konzern weiter in die Informationssicherheit und den Datenschutz. Uniper verbessert laufend seine Sicherheitsmaßnahmen und hält Prozesse und Technologien auf dem neuesten Stand.
Unipers Geschäftstätigkeit in einer Vielzahl von Jurisdiktionen setzt den Konzern verschiedenen rechtlichen Risiken, aber auch Chancen aus. Diese umfassen im Wesentlichen Risiken/Chancen aus drohenden oder anhängigen Verfahren in Bezug auf Vertrags- und Preisanpassungen bei langfristigen Bezugs- oder Absatzverträgen, Energierechts- und regulatorische Fragen, Zulassungsfragen sowie Lieferantenstreitigkeiten.
Um rechtliche Risiken für Uniper zu minimieren, werden die wesentlichen Entwicklungen in den relevanten Jurisdiktionen fortlaufend überwacht und aktiv an die betroffenen Funktionen der Uniper-Organisation kommuniziert. Außerdem wird die Rechtsabteilung früh in Vertragsverhandlungen und drohende Gerichtsverfahren eingebunden, um Risiken durch geeignete Verfahrensbetreuung und entsprechende Vertragsgestaltungen im Vorfeld zu minimieren bzw. Chancen zu realisieren.
Für das Geschäft des Uniper-Konzerns ergeben sich verschiedenste Risiken/Chancen aus politischen und regulatorischen Eingriffen. Dazu gehören z.B. die Einführung und Änderung von Kapazitätsmärkten, der in verschiedenen Ländern diskutierte Ausstieg aus der Kohleverstromung, strengere Emissionsstandards, Sanktionen sowie die Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der EU. Weitere Risiken ergeben sich aus der Einführung und Änderung von Finanzmarktregulierungen, die den Uniper-Konzern betreffen, wie z.B. EMIR (European Market Infrastructure Regulation), REMIT (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency), MiFiD II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente). Mögliche Änderungen an den bestehenden Finanzmarktregulierungen könnten zu deutlich erhöhtem Verwaltungsaufwand und zusätzlichem Liquiditätsbedarf führen. Der Uniper-Konzern verfolgt die regulatorischen Entwicklungen fortlaufend, um die Einhaltung der relevanten Anforderungen sicherzustellen.
Zur Begrenzung regulatorischer Risiken beteiligt sich der Uniper-Konzern an einem intensiven Dialog mit externen Stakeholdern, wie Regierungsstellen, politischen Parteien, Regulierungsbehörden und Vereinen, um mögliche negative Auswirkungen auf den Uniper-Konzern aufgrund von Veränderungen des politischen und regulatorischen Umfelds frühzeitig zu identifizieren und durch Mitwirkung bei der Ausgestaltung der beabsichtigten Maßnahmen zu reduzieren.
Im Uniper-Konzern werden Einzelrisiken und Einzelchancen, wo immer möglich, quantifiziert. Nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen eine Quantifizierung nicht möglich ist, erfolgt eine qualitative Beurteilung. Einzelrisiken werden auf Nettobasis betrachtet, d.h. unter Einbeziehung von implementierten und wirksamen Risikoreduktionsmaßnahmen. Die Quantifizierung von Einzelrisiken/-chancen erfolgt prinzipiell über eine statistische Modellierung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung. Als Auswirkung wird primär der mögliche Ergebniseffekt auf das aktuell geplante Adjusted EBIT und/oder das Konzernergebnis modelliert.
Zur Bewertung des gesamten Risiko- und Chancenprofils verwendet der Uniper-Konzern einen mehrstufigen Prozess. In einem ersten Schritt werden alle quantifizierten wesentlichen Einzelrisiken und Einzelchancen mit potentieller Auswirkung auf das geplante Adjusted EBIT und/oder das Konzernergebnis den oben beschriebenen Kategorien und Subkategorien zugeordnet. Die Wesentlichkeitsgrenze zur Berücksichtigung von Einzelrisiken und Einzelchancen ist auf 20 Mio € festgelegt. Damit werden alle quantifizierten Risiken, die in einem Jahr der dreijährigen Mittelfristplanung im Worst Case (99 % Konfidenzintervall) einen Schaden von 20 Mio € oder mehr nach Risikominderungsmaßnahmen verursachen können, berücksichtigt. Analog werden alle quantifizierten Chancen einbezogen, die sich in einem Jahr der dreijährigen Mittelfristplanung im Best Case (1 % Konfidenzintervall) mindestens in Höhe von 20 Mio € positiv auswirken.
In einem zweiten Schritt werden die Risiken/Chancen in jeder Kategorie/Subkategorie aggregiert. Dazu wird eine Monte-Carlo-Simulation auf alle einer Kategorie/Subkategorie zugeordneten Risiken/Chancen angewendet, die eine aggregierte Verteilungsfunktion ausgibt. Von dieser aggregierten Verteilungsfunktion wird pro Jahr das 1 % (Best Case) und das 99 % Konfidenzintervall (Worst Case) abgelesen und ein Durchschnitt über den relevanten dreijährigen Zeithorizont gebildet. Anhand dieses Durchschnittswerts wird jeder Kategorie/Subkategorie gemäß folgender Tabelle eine Bewertungsklasse für den Best Case sowie den Worst Case zugeordnet.
| Bewertungsklasse | Mögliche durchschnittliche Ergebnisauswirkung pro Jahr (Best Case/Worst Case) |
| unwesentlich | ≤ 5 Mio € |
| niedrig | > 5 Mio € und ≤ 20 Mio € |
| moderat | > 20 Mio € und ≤ 100 Mio € |
| wesentlich | > 100 Mio € und ≤ 300 Mio € |
| bedeutend | > 300 Mio € |
Wird eine Kategorie/Subkategorie z.B. als "moderat" bewertet, so bedeutet dies, dass aus dieser Kategorie/Subkategorie im Worst Case (99 %) kein Schaden erwartet wird, der im Durchschnitt höher als 20 bis 100 Mio € pro Jahr ausfällt. Im Best Case (1 %) wird erwartet, dass ein positiver Effekt nicht höher als im Durchschnitt 20 bis 100 Mio € pro Jahr ausfällt.
Risiken/Chancen, die sich auf den Cashflow des Uniper-Konzerns auswirken, nicht aber auf das geplante Adjusted EBIT und/oder das Konzernergebnis (reine Liquiditätsrisiken/-chancen), werden gesondert analysiert.
Extreme Risiken und Chancen mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit <1 %, aber einer möglicherweise sehr hohen Auswirkung werden in der quantitativen Standardanalyse nicht berücksichtigt. Diese unterliegen einem regelmäßigen Überwachungsprozess.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über das Risiko- und Chancenprofil im Worst-Case-Szenario, dem der Uniper-Konzern zum 31. Dezember 2019 ausgesetzt ist, im Vergleich zum Risiko- und Chancenprofil zum 31. Dezember 2018:
| Möglichedurchschnittliche Ergebnisauswirkung Worst Case (99 %) | |||
| Kategorie | Subkategorie | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen | moderat | moderat | |
| Kreditrisiken und -chancen | wesentlich | bedeutend | |
| Marktrisiken und -chancen | Commodity-Preisrisiken und -chancen | wesentlich | wesentlich |
| Wechselkurs-/Zinsänderungsrisiken und -chancen | bedeutend | wesentlich | |
| Risiken und Chancen aus dem Marktumfeld | wesentlich | wesentlich | |
| Operative Risiken und Chancen | Risiken und Chancen aus dem Betrieb technischer Anlagen | wesentlich | wesentlich |
| Risiken und Chancen aus dem Bau technischer Anlagen | bedeutend | bedeutend | |
| Mitarbeiter- und Prozessrisiken und -chancen | wesentlich | wesentlich | |
| Informationstechnologie(IT)-Risiken und Chancen | wesentlich | wesentlich | |
| Rechtliche Risiken und Chancen | bedeutend | bedeutend | |
| Politische und regulatorische Risiken und Chancen | moderat | wesentlich | |
| ― |
Die potentiellen Worst-Case-Verluste aus Kreditrisiken sind aufgrund niedrigerer Risiken im Handelsportfolio gesunken. |
| ― |
Die Kategorie der Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken/-chancen zeigt erhöhte potentielle Verluste. Dies resultiert aus der Einschätzung, dass Zinssätze, die für die Diskontierung von langfristigen Verpflichtungen wie Pensionen und Anlagenrückbauverpflichtungen genutzt werden, über die bisher getroffenen Annahmen hinaus sinken könnten. |
| ― |
Die verbesserte Bewertung für die Kategorie der Politischen und Regulatorischen Risiken/Chancen wird verursacht durch den Entfall eines Risikos ohne dessen Eintritt. |
Die folgenden Abschnitte beschreiben bedeutende Einzelrisiken, weitere erwähnenswerte Entwicklungen und geben Informationen über strategisch wichtige Anlagenbauprojekte des Uniper-Konzerns.
Bedeutende Einzelrisiken sind quantifizierte ergebniswirksame Einzelrisiken mit einer im Worst Case (99 %) möglichen Schadenhöhe von 300 Mio € und mehr in einem Jahr der dreijährigen Mittelfristplanung. Darüber hinaus werden auch Einzelrisiken beschrieben, die nicht in das obige Risiko- und Chancenprofil eingeflossen sind. Dazu zählen reine Liquiditätsrisiken, die sich mit 300 Mio € und mehr auf den Cashflow eines Jahres auswirken können, sowie qualitativ bewertete Einzelrisiken, wenn deren Schadenhöhe ebenfalls in einer Größenordnung von 300 Mio € und mehr in einem Jahr der dreijährigen Mittelfristplanung liegen kann.
Am 8. Oktober 2019 hat Fortum seine Pläne zur Erlangung der Mehrheit an Uniper bis Ende des ersten Quartals 2020 bekannt gegeben. Dies führte dazu, dass Standard & Poor's am 9. Oktober 2019 einen Credit-Watch-Bericht veröffentlicht hat, in dem das langfristige Credit-Rating sowohl von Fortum als auch von Uniper auf "CreditWatch Negative" gesetzt wurde. Dieser Bericht bringt das Risiko zum Ausdruck, dass -sollten eine ausreichende Isolierung oder ausreichende Maßnahmen seitens Fortum fehlen, das eigene Rating zu schützen - Unipers Rating durch Fortums Ratingniveau begrenzt werden könnte. Unipers Rating könnte damit um eine Stufe auf BBB- herabgestuft werden, sollte Fortums Rating um eine Stufe als Folge des Abschlusses der Transaktion herabgestuft werden. Eine potentielle Herabstufung des langfristigen Credit-Ratings könnte Gegenparteien - vornehmlich im Handelsgeschäft - veranlassen, erhöhte Sicherheitsforderungen in Form von liquiden Mitteln oder Bankgarantien zu verlangen. Uniper strebt weiterhin ein solides eigenständiges Investmentgrade-Rating von BBB an. Vor diesem Hintergrund beobachtet Uniper ständig alle Rating-relevanten Entwicklungen und hat konkrete Maßnahmen zur Vermeidung einer Herabstufung sowie Strategien entwickelt, um den Auswirkungen einer Herabstufung entgegen zu steuern.
Fortum ist ein Hauptaktionär des Uniper-Konzerns mit einem Stimmrechtsanteil (nach Fortums Angaben) von 49,99 %. Am 8. Oktober 2019 hat Fortum bekanntgegeben, dass es mit den Anteilseignern Elliott und Knight Vinke eine Vereinbarung zum Kauf von über 20,5 % der Uniper-Aktien erzielt hat. Mit Abschluss dieser Transaktion würde Fortums Anteil an Uniper auf mehr als 70,5 % steigen. Der Abschluss der Transaktion hängt noch von der Genehmigung der russischen Regulierungsbehörden ab, die Fortum bis zum Ende des ersten Quartals 2020 zu erhalten erwartet. In seiner Verlautbarung hat Fortum für die kommenden zwei Jahre einen Beherrschungs- oder Gewinn-/Verlustabführungsvertrag sowie einen "Squeeze Out" ausgeschlossen. Der Uniper-Vorstand hat die Klärung wichtiger Aspekte im Zusammenhang mit der Transaktion eingefordert. Darunter fallen Aspekte zu Verpflichtungen gegenüber den Uniper-Angestellten, Unipers Strategie und zur Finanzstabilität, einschließlich des Erhalts eines eigenständigen soliden langfristigen Ratings, zur ausstehenden Klärung durch die russischen Regulierungsbehörden sowie zu den avisierten Veränderungen in der Zusammensetzung des Uniper-Aufsichtsrats. Entsprechende Gespräche laufen zwischen dem Management von Fortum und Uniper. Währenddessen besteht nach wie vor Unsicherheit über die zukünftigen Beziehungen zwischen dem Uniper-Konzern und Fortum. Dies birgt Risiken hinsichtlich der Fähigkeit des Uniper-Konzerns, seine strategischen, operativen und finanziellen Ziele unabhängig zu verfolgen. Die Unsicherheit führt ebenfalls zu einem erhöhten Fluktuationsrisiko, das seinen Ausdruck in der Abwanderung von Personal und dem Verlust von Kernkompetenzen findet.
Der Uniper-Konzern ist weiterhin bestrebt, das in der Inbetriebsetzung befindliche Steinkohlekraftwerk Datteln 4 mit einer elektrischen Nettoleistung von rund 1.055 MW in den Regelbetrieb zu übernehmen. Die Aufnahme des Regelbetriebs ist derzeit im Frühsommer 2020 geplant. Die Errichtung und der Betrieb basieren auf der aktuell erteilten Immissionsschutzgenehmigung der Bezirksregierung Münster und dem projektbezogenen Entwicklungsplan Nr. 105a der Stadt Datteln. Das Bauprojekt ist jedoch weiterhin Gegenstand mehrerer Klagen gegen die Erteilung einer vollständigen Immissionsschutzgenehmigung. Wenn infolge eines anhängigen Gerichtsverfahrens die Genehmigung widerrufen wird oder der Entwicklungsplan für unwirksam erklärt wird, besteht das bedeutende Einzelrisiko, dass alle bisher getätigten und geplanten Investitionen abgeschrieben werden müssen. Der Gesetzesentwurf zum Kohleausstieg, der vor Kurzem seitens der deutschen Regierung genehmigt wurde, verhindert die Aufnahme des Regelbetriebs von Datteln 4 nicht, hat gleichzeitig aber auch das Zulassungsrisiko nicht verändert.
Der Uniper-Konzern ist an der Finanzierung des Projekts Nord Stream 2 beteiligt. Im Rahmen dieser Finanzierung besteht ein Ausfallrisiko der Forderungen gegenüber der Nord Stream 2 AG, insbesondere im Falle eines nicht erfolgreichen Projektabschlusses. Die finanzierende Uniper-Tochtergesellschaft hat gewisse vertragliche Rechte zur Reduzierung dieses finanziellen Risikos. Daher wird das Ausfallrisiko geringer angesehen als bei vergleichbaren Finanzanlagen. Im Dezember 2019 wurden US-Sanktionsgesetze gegen Unternehmen erlassen, die Gasleitungsrohre in einer bestimmten Meerestiefe verlegen. Dies hat zu einem Stopp der Bauarbeiten geführt. Nord Stream 2 hat bestätigt, dass Maßnahmen entwickelt werden, um den Auswirkungen des Baustopps entgegenzuwirken und das Projekt abzuschließen.
Aufgrund der anhaltenden politischen Spannungen zwischen den USA und Russland und der vom Grunde her unvorhersehbaren Sanktionsgefahren stellen US-Sanktionen ein bedeutendes Einzelrisiko für den Uniper-Konzern dar. Transaktionen von Unipro, das globale Handelsgeschäft des Uniper-Konzerns sowie die Finanzierung des Nord Stream 2-Projekts durch den Uniper-Konzern sind die Hauptquellen für ein potentielles US-Sanktionsrisiko. Der Uniper-Konzern überwacht die Situation weiterhin aktiv und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten und Auswirkungen zu vermeiden, indem die US-Behörden laufend konsultiert und um Leitlinien gebeten werden sowie Verträge mit sanktionierten Unternehmen gekündigt werden. Der Uniper-Konzern ist insbesondere im Zusammenhang mit seiner Finanzierung des Nord Stream 2-Projekts weiterhin vollständig im Einklang mit den öffentlichen Vorgaben des US-Außenministeriums. Demnach kann die Finanzierungsvereinbarung unter der Annahme von Bestandsschutz erfüllt werden.
Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation oder Umbrüche im Markt für LNG könnten zu einer geringeren als der geplanten Auslastung der langfristig gebuchten Kapazitäten in den Regasifizierungsanlagen im LNG-Geschäft führen und die Bildung von Drohverlustrückstellungen über die gesamte Restbuchungsdauer erforderlich machen. Der Uniper-Konzern ist bestrebt, die Auslastung dieser gebuchten Kapazitäten weiter zu steigern und so die Erlössituation zu verbessern.
Dieser Abschnitt beschreibt weitere risikorelevante Entwicklungen, die kein bedeutendes Einzelrisiko für den Uniper-Konzern darstellen, wohl aber Relevanz haben.
Europäische Regierungen haben begonnen, ihre geplanten Kohleausstiegstermine zu bestätigen. In den Fällen, in denen Regierungen einen früheren Kohleausstieg beschließen als in der augenblicklichen Finanzplanung angenommen, ohne Kompensationszahlungen anzubieten, besteht für Uniper das Risiko potentieller Abschreibungen für die europäischen Kohlekraftwerke. Zusätzlich ergeben sich Risiken durch entgangene Erlöse sowie durch Sozialpläne und Rückbaukosten.
Am 29. Januar 2020 hat die deutsche Regierung den Gesetzesentwurf zum Kohleausstieg genehmigt, der einen schrittweisen Ausstieg aus der kohlebasierten Stromerzeugung bis spätestens zum Jahr 2038 vorsieht. Der Gesetzesentwurf verhindert nicht die Aufnahme des Regelbetriebs von Datteln 4 und beabsichtigt die Schließung von Steinkohlekraftwerken bis Ende des Jahres 2026 mittels Stilllegungsausschreibungen. Uniper hat angekündigt, 1.500 MW an Steinkohlekapazitäten bis Ende des Jahres 2022 und weitere 1.400 MW bis spätestens Ende des Jahres 2025 zu schließen.
In den Niederlanden hat der Senat Anfang Dezember 2019 das Verbot zur Nutzung von Kohle zur Stromerzeugung zum 1. Januar 2030 verabschiedet. Das Gesetz bestätigt, dass Maasvlakte 3 ohne Kompensationszahlung bis zum Jahr 2029 geschlossen wird. Nach dem "Urgenda"-Urteil des Obersten Gerichtshofes der Niederlande vom 20. Dezember 2019 sucht die niederländische Regierung nach weiteren Maßnahmen, um das angestrebte Treibhausgasreduktionsziel bis Ende 2020 zu erreichen. Diese Maßnahmen könnten auch den Energiesektor betreffen. Ob oder inwieweit Uniper mit seinem Kraftwerk Maasvlakte 3 betroffen sein könnte, ist derzeit nicht absehbar. Diese Entwicklungen haben zum Teil durch Risikorealisierung, zum Teil durch Klärung von Unsicherheiten zu einer Reduzierung des Kohleausstiegsrisikos für Uniper geführt, so dass das verbleibende Risiko kein bedeutendes Einzelrisiko mehr für den Uniper-Konzern darstellt.
Infolge der Veräußerung und Entkonsolidierung der Uniper Aktivitäten in Frankreich sind alle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit diesen Geschäftstätigkeiten, die noch per Ende des Jahres 2018 im Uniper-Risikoprofil berücksichtigt wurden, geschlossen worden.
Dieser Abschnitt beschreibt die Risikosituation von für den Uniper-Konzern strategisch wichtigen Anlagenbauprojekten. Die Risiken werden nicht als bedeutend bewertet, sind jedoch von Relevanz.
Intensives Projektmanagement inklusive Meilensteinverfolgung und Mechanismen zur Qualitätsprüfung sowie eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Kessellieferanten haben dazu geführt, dass am 19. Dezember 2019 eine erste Netzsynchronisierung durchgeführt werden konnte. Verbleibende Arbeiten zur Inbetriebnahme, gesamtheitliche Kraftwerkstests und Optimierungen zielen auf eine Aufnahme des Regelbetriebs im Frühsommer 2020 ab. Aufgrund der Komplexität des Projekts kann jedoch das Risiko weiterer ungeplanter Verzögerungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Um die Investitionskosten für Datteln 4 zu decken, wurden langfristige Verträge über die Vermarktung der Erzeugungskapazität mit Großkunden abgeschlossen. Diese Verträge ermöglichen es Kunden, die Leistungsabgabe von Datteln 4 zu Vertragspreisen zu verlangen, die auf der Kostenstruktur der Datteln 4-Anlage beruhen. Wegen der Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Datteln 4 und der Veränderung der Strom-Handelspreise in den vergangenen Jahren haben die Vertragspartner Vertragsanpassungen gefordert. Aus diesem Grund und aufgrund weiterer Aspekte hat einer der Kunden seinen Bezugsvertrag einseitig gekündigt. Dieser Fall befindet sich derzeit in juristischer Klärung. Darüber hinaus droht es mit einem Kunden zu einer Auseinandersetzung über einzelne Lieferkonditionen zu kommen. Falls die Kündigung wirksam werden sollte oder die genannten langfristigen Verträge tatsächlich angepasst werden bzw. es zu einer nachteiligen Festlegung von Lieferkonditionen kommt, ist der Uniper-Konzern dem Risiko ausgesetzt, dass die in Datteln 4 erzeugte Strommenge zu niedrigeren als in den Verträgen vereinbarten Preisen abgesetzt werden muss. Dies könnte die Wirtschaftlichkeit von Datteln 4 deutlich nachteilig beeinflussen.
Nach dem Feuer im Kesselhaus des Blocks 3 des Kraftwerks Berjosowskaja in Russland am 1. Februar 2016 hat sich ein dediziertes Projekt darauf konzentriert, die beschädigten wesentlichen Komponenten des 800-MW-Kessels zu ersetzen. Das Projekt leidet weiterhin an Ressourcenmangel und unzureichender Produktivität, so dass die kommerzielle Inbetriebnahme nunmehr im dritten Quartal des Jahres 2020 geplant ist. Solange die Reparaturarbeiten laufen, ist der Kraftwerksblock außer Betrieb. Das Risiko, dass die Reparaturarbeiten teurer als geplant werden und dass es zu weiteren Verzögerungen in der Wiederaufnahme des Betriebs kommt, besteht weiter und könnte zur Folge haben, dass Erlöse geringer ausfallen als geplant.
Das Risiko, dass wichtige Kunden bestehende Kapazitätslieferverträge kündigen, konnte durch einen außergerichtlichen Vergleich gelöst und das Risiko geschlossen werden.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über das Risiko- und Chancenprofil im Best-Case-Szenario des Uniper-Konzerns zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum Risiko- und Chancenprofil zum 31. Dezember 2018:
| Möglichedurchschnittliche Ergebnisauswirkung Best Case (1 %) | |||
| Kategorie | Subkategorie | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen | moderat | moderat | |
| Kreditrisiken und -chancen | - | - | |
| Marktrisiken und -chancen | Commodity-Preisrisiken und -chancen | wesentlich | wesentlich |
| Wechselkurs-/Zinsänderungsrisiken und -chancen | bedeutend | wesentlich | |
| Risiken und Chancen aus dem Marktumfeld | moderat | moderat | |
| Operative Risiken und Chancen | Risiken und Chancen aus dem Betrieb technischer Anlagen | moderat | niedrig |
| Risiken und Chancen aus dem Bau technischer Anlagen | - | niedrig | |
| Mitarbeiter- und Prozessrisiken und -chancen | - | - | |
| Informationstechnologie(IT)-Risiken und Chancen | - | niedrig | |
| Rechtliche Risiken und Chancen | wesentlich | wesentlich | |
| Politische und regulatorische Risiken und Chancen | unwesentlich | moderat | |
| ― |
Die Kategorie der Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken/-chancen zeigt im Best Case eine verbesserte Bewertung. Dies resultiert aus einer höher bewerteten Chance auf positive Ergebnisauswirkungen durch steigende Zinssätze für die Diskontierung von langfristigen Verpflichtungen, wie Pensionen und Anlagenrückbauverpflichtungen. |
| ― |
Die Bewertung der Kategorie Risiken und Chancen aus dem Betrieb technischer Anlagen hat sich aufgrund einer neuen Chance im Zusammenhang mit Volumenoptimierungen verbessert. |
| ― |
Es werden keine potentiell positiven Ergebnisauswirkungen mehr in der Kategorie der Risiken/Chancen aus dem Bau technischer Anlagen gesehen. Die vormals berichtete Chance aus einer vorzeitigen Inbetriebnahme von Nord Stream 2 wurde, basierend auf dem derzeitigen Projektstand, geschlossen. |
| ― |
Die Kategorie der IT-Risiken/-Chancen hat sich im Best Case gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, da Chancen aus Digitalisierungsmaßnahmen geschlossen und in die Finanzplanung übernommen wurden. |
| ― |
Die verschlechterte Bewertung für die Kategorie der Politischen und Regulatorischen Risiken/Chancen liegt begründet in der Schließung von Chancen in Bezug auf die Wiederaufnahme des britischen Kapazitätsmarkts sowie der Klärung von Unsicherheiten rund um einen No-Deal-Brexit. |
In diesem Abschnitt werden weitere Chancen erläutert, die nicht als bedeutend für den Uniper-Konzern einzustufen sind, wohl aber erwähnenswert sind.
Mit gutem Projektmanagement können sowohl die Stillstandzeiten von Kraftwerken verkürzt (z.B. aufgrund von Revisionen) als auch die Verfügbarkeit der Kraftwerke sowie die technische Verfügbarkeit der Gasspeicher verbessert werden. Durch eine fortlaufende Optimierung der gebuchten Gastransport- und Gasspeicherkapazitäten sowie der bestehenden Gasbezugsverträge können zusätzliche Erträge generiert werden.
Uniper betreibt ein Innovationsportfolio, das die Trends Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung aktiv adressiert. Das Portfolio konzentriert sich auf Themen, in denen Uniper seine Kompetenzen und Anlagen optimal einsetzen kann, um Mehrwert für eine nachhaltige Transformation des Energiesystems zu schaffen und davon kommerziell zu profitieren. Beispiele für Unipers Innovationsinitiativen sind verschiedene Projekte im Zusammenhang mit der innovativen Nutzung von Batterien, Strom-zu-Gas-Technologien, alternative Brennstoffe sowie Kohlenstoffbindung und -nutzung (CCU).
Dieser Abschnitt beschreibt individuelle Einzelrisiken, die gleichzeitig auch eine Einzelchance darstellen. Es wird auf Einzelrisiken/-chancen eingegangen, die für den Uniper-Konzern bedeutend sind, sowie auf weitere erwähnenswerte Einzelrisiken/-chancen.
Langfristige Gasbezugsverträge beinhalten für den Abnehmer sowie für den Lieferanten generell die Möglichkeit, Vertragsbedingungen an veränderte Marktverhältnisse anzupassen. Dies birgt für Uniper einerseits das bedeutende Risiko, dass Lieferanten Bedingungen durchsetzen, die für den Uniper-Konzern nachteilig sind. Andererseits können sich aus den Wiederverhandlungen bedeutende Chancen ergeben, da die neu verhandelten Konditionen für Uniper vorteilhaft sind. Um dieses Risiko zu begrenzen und Chancen zu nutzen, werden die intensiven Verhandlungen von den erfahrensten Mitarbeitern geführt, die Zugriff auf die gesamte Expertise des Uniper-Konzerns haben und falls nötig auch darüber hinaus.
Potentielle positive/negative Ergebnisauswirkungen infolge steigender/fallender Zinssätze für die Diskontierung von langfristigen Verbindlichkeiten, wie Pensionen und Anlagenrückbauverpflichtungen, stellen für den Uniper-Konzern eine bedeutende Chance/Risiko dar.
Im Hinblick auf die operative Geschäftstätigkeit ergeben sich Chancen und Risiken aus einer für Uniper positiven oder negativen Entwicklung der jeweiligen Marktpreise für Strom, Gas, Kohle, Öl und CO 2 an den Handelsmärkten sowie der daraus resultierenden Entwicklung der sogenannten "Spreads" (Clean Dark und Clean Spark Spreads bzw. saisonaler Summer-Winter-Spread). Steigende Volatilität an den Handelsmärkten kann zu steigendem Optimierungs- und Ertragspotential führen. Aufgrund kalter Wetterperioden kann die Nachfrage im Strom- und Gasbereich zu erhöhten Absatzmengen bei Uniper führen. Gleichermaßen kann eine milde Wetterlage bedarfsorientiert zu reduzierten Absatzmengen für Strom und Gas führen. Da Uniper weltweit aktiv ist, können sich aus Fremdwährungsentwicklungen positive und negative Effekte auf die Vermögens- und Ertragslage ergeben.
Änderungen im politischen und regulatorischen Umfeld in den Ländern, in denen Uniper aktiv ist, können die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. So könnte die Einführung weiterer Kapazitätsmärkte dazu führen, dass die Bereitstellung flexibler Kraftwerke zum Ausgleich der schwankenden Erzeugung von Erneuerbaren Energien zu besseren Konditionen möglich ist als bisher geplant. Gleichermaßen kann die Aussetzung etablierter Kapazitätsmärkte durch die Behörden, wie in Großbritannien, negative Auswirkungen auf die geplante Erträge haben.
Außerdem könnten neue Technologien, z.B. zur Umwandlung von Strom aus Erneuerbaren Energien in Form von Gas (Power-to-Gas) oder Wärme (Power-to-Heat), oder Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Elektromobilität zusätzliche Erlösquellen eröffnen. Die Einführung neuer politischer und regulatorischer Anforderungen kann gleichermaßen zu zusätzlichen Kosten sowie zu Einschränkungen bestimmter Aktivitäten führen und somit die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Uniper-Konzerns negativ beeinflussen.
Die Beurteilung der Gesamtrisikolage des Uniper-Konzerns basiert auf seinem Risikotragfähigkeitskonzept. Dieses Konzept definiert den Marktwert des Eigenkapitals des Uniper-Konzerns als vorhandene Risikotragfähigkeit. Zur Ermittlung der Auslastung der Risikotragfähigkeit wird der potentielle Gesamtverlust an Ergebnis (99 %) auf Konzernebene der gegebenen Risikotragfähigkeit gegenübergestellt. Die Ermittlung des potentiellen Gesamtverlusts des Uniper-Konzerns basiert auf dem oben beschriebenen Risiko-/Chancenprofil unter Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den Risiko-/Chancenkategorien und ergibt sich als maximaler potentieller Ergebnisverlust (99 %) in einem Jahr der dreijährigen Mittelfristplanung.
Diese Beurteilung wird ergänzt durch eine Analyse von Unipers Liquiditätsrisikosituation. Dazu wird der potentielle maximale Verlust an Liquidität (99 %) auf Konzernebene verglichen mit den verfügbaren Liquiditätsquellen.
Basierend auf dieser Analyse wird die Gesamtrisikosituation des Uniper-Konzerns und der Uniper SE zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 als nicht bestandsgefährdend beurteilt. Die Gesamtrisikolage wird auch vor dem Hintergrund gesetzter finanzieller Ziele als angemessen erachtet.
Die OECD erwartet für das Jahr 2020 eine Fortsetzung des weltwirtschaftlichen Abschwungs bei unveränderter Wachstumsrate der Weltwirtschaft. Der Welthandel wird wohl nur zögerlich wieder anziehen. Die Vermögenspreise dürften zwar weiterhin durch die expansivere Geldpolitik gestützt werden, die Inflation aber niedrig bleiben.
Im Euroraum bleibt das Wachstum voraussichtlich gedämpft, da die anhaltend schwache Auslandsnachfrage, die politische Unsicherheit und das geringe Vertrauen der Wirtschaft die Exporte und Investitionen weiterhin beeinträchtigen. In Deutschland wird die schwierige Lage des verarbeitenden Gewerbes wohl zunehmend auf die Gesamtwirtschaft ausstrahlen, Konsum und Bauinvestitionen werden aber weiterhin stabilisierend wirken. Hinzu kommt eine Reihe fiskalischer Maßnahmen der Bundesregierung, wie z.B. höhere Steuerfreibeträge, Kindergeld und Renten. Auch in den Niederlanden wird das Wachstum von Steuersenkungen und höheren Staatsausgaben gestützt werden.
Für Großbritannien ist der Ausblick durch die Unwägbarkeiten nach dem EU-Austritt bzw. die mögliche Ausgestaltung eines zukünftigen Handelsabkommens weiter mit erhöhter Unsicherheit behaftet, die die Investitionstätigkeit bremsen dürfte. In Schweden wird das Wachstum wohl weiter zurückgehen. Insbesondere für den Exportsektor wird aufgrund der schwachen Auslandsnachfrage eine deutliche Eintrübung erwartet.
In Russland ist hingegen infolge der expansiveren Ausrichtung der Geldpolitik und höherer Staatsausgaben ein weiteres Anziehen der Wachstumsdynamik zu erwarten. In den USA ist der Ausblick durch die ungelösten Handelsstreitigkeiten mit China mit größeren Unsicherheiten behaftet, wenngleich sich durch die jüngst erzielte Vereinbarung eine gewisse Entschärfung des Konflikts abzeichnet. Höhere Zölle schlagen sich negativ auf die Kaufkraft nieder, was das Konsumwachstum dämpft und auch das Investitionsklima beeinträchtigt. Sollte eine Einigung im Handelskonflikt erzielt werden, könnte dies umgekehrt der Investitionsnachfrage einen deutlichen Schub verleihen.
Ob der derzeitige Ausbruch des Corona-Virus in China messbare Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben wird, ist derzeit nicht absehbar.
Im Jahr 2020 dürften die Energiemärkte in Europa weiter maßgeblich durch politische Entscheidungen, Wettereinflüsse sowie durch die Angebots- und Nachfrageentwicklung an den globalen Rohstoffmärkten beeinflusst werden.
Die erzielte Einigung zwischen den OPEC-Staaten und Russland, die Fördermenge auch für das Jahr 2020 weiter zu reduzieren, dürfte eine unterstützende Wirkung auf den Preis für Rohöl haben, zumal sich eine Entspannung des Handelskonflikts zwischen den USA und China abzeichnet. Auf der anderen Seite ist mit einem weiteren Anstieg der US-Fördermenge zu rechnen, während das Nachfragewachstum wohl weiterhin verhalten bleiben wird.
Für die Kohlepreisentwicklung in Europa wird im Jahr 2020 die Nachfrageentwicklung im pazifischen Raum zum zentralen Faktor. Eine stärkere Fokussierung auf heimische Produktionsmengen in China macht einen deutlichen Anstieg der chinesischen Importnachfrage unwahrscheinlich und sollte weiterhin dämpfend auf den globalen Kohlepreis wirken. Der atlantische Kohlemarkt sollte weiterhin stark von strategischen Entscheidungen geprägt sein, Kohle durch andere Energieträger zu substituieren. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Rohöl- sowie Gaspreise auch weiterhin einen bedeutenden Einfluss auf die Preise für den europäischen Kohlemarkt haben werden.
Auf dem Gasterminmarkt weisen die Kontrakte für die erste Jahreshälfte 2020 bis einschließlich August 2020 Preise auf, die deutlich unter den entsprechenden Preisen der Vorjahre liegen. Die wesentlichen Ursachen hierfür liegen vor allem in den aktuell hohen Gasspeicherfüllständen sowie in einem sehr gut versorgten LNG-Markt. Für die Wintermonate 2020/21 dürften die europäischen Gaspreise allerdings von weiteren kräftigen Rückgängen der niederländischen Gasproduktion in Groningen gestützt werden. Hinzu kommen der Rückgang der russischen Transitmengen durch die Ukraine ab dem Jahr 2021 sowie Risiken mit Blick auf den Fertigstellungstermin von Nord Stream 2.
Der Preis für Emissionszertifikate wird im Jahr 2020 durch ein höheres Auktionsangebot unter Druck gesetzt, das unter anderem aus der Verschiebung der britischen Auktionen des Vorjahres resultiert. Die Nachfrage nach Zertifikaten aus dem Stromerzeugungssektor wird auch im Jahr 2020 stark von Wettereinflüssen sowie der Gaspreis- und Kohleentwicklung abhängen. Die Nachfrage der Industriesektoren wird in hohem Maße durch die konjunkturelle Entwicklung beeinflusst werden. Zusätzliche Nachfrage kann möglicherweise die Preisentwicklung stützen, wenn die Marktakteure im Verlauf des Jahres Positionen in Erwartung der fortschreitenden Angebotsverknappung aufgrund der Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2021 aufbauen. Mögliche Impulse für die längerfristigen Preiserwartungen können sich darüber hinaus aus den anstehenden politischen Verhandlungen über zusätzliche Emissionsminderungen in der EU bis zum Jahr 2050 ergeben.
Ein wichtiger Faktor für den deutschen Strommarkt wird die Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes sein. Der vorgesehene Zeitplan sieht erste Stilllegungen von Braunkohlekraftwerken bereits zum Jahresende 2020 vor. Aufgrund des derzeitigen Niveaus der Brennstoffpreise dürfte der Preiseffekt jedoch nur gering sein, da die fehlende Erzeugung durch Gaskraftwerke bei ähnlichen Preisen substituiert werden kann. Der Ausstieg aus der Kernenergie ist mit der Stilllegung des Kraftwerks Philippsburg Ende des Jahres 2019 weiter vorangeschritten. Die verbleibenden sechs deutschen Kraftwerke werden planmäßig Ende des Jahres 2021 bzw. 2022 vom Netz gehen. Der Ausbau der Windenergie an Land lag im Jahr 2019 auf dem niedrigsten Niveau seit 20 Jahren. Die Gründe hierfür liegen in den Verzögerungen bei den Genehmigungsprozessen aufgrund von Klagen gegen die geplanten Projekte. Eine nachhaltige Besserung zeichnet sich bislang nicht ab. Zusätzlich schränken politische Rahmenbedingungen in Bezug auf Abstandsregelungen zu Wohnsiedlungen solche Neubauprojekte weiter ein. Eine niedrigere als erwartete Windeinspeisung könnte die Strompreise in den kommenden Jahren stützen.
In Großbritannien wird das Jahr 2020 voraussichtlich den beschriebenen Trend des Jahres 2019 bestätigen. Mit der Inbetriebnahme von zwei weiteren Hochspannungskabeln zwischen Frankreich und Großbritannien, ElecLink und IFA2, im Januar und Juni 2020 wird der Druck auf die konventionelle Stromerzeugung weiter erhöht. Dadurch könnte nun auch die Gasverstromung unter Druck geraten, da der Kohleanteil am britischen Strommix nur noch marginal ist und jeder weitere Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie von Hochspannungskabeln in andere Länder Gaskraftwerkskapazität ersetzen würde. Dennoch wird neben der Stromnachfrage, den Kraftwerksverfügbarkeiten und dem Wetter vor allem die Entwicklung auf dem Gasmarkt maßgeblich für den britischen Strompreis bleiben.
Für den nordischen Strommarkt wird die Preisentwicklung in den Ländern, die aus Skandinavien Strom importieren, wie Deutschland und den Niederlanden, weiterhin eine zentrale Bedeutung haben. Infrastrukturvorhaben unterstützen diese Verankerung, wie z.B. die im Bau befindliche Verbindung zwischen Norwegen und Großbritannien, deren Fertigstellung für das Jahr 2021 geplant ist. Zum Ende des Jahres 2019 wurde das Kernkraftwerk Ringhals 2 in Schweden mit einer Leistung von etwa 900 MW außer Betrieb genommen, im Jahr 2020 wird auch Ringhals 1 mit weiteren 900 MW stillgelegt. Der geplante Betrieb des finnischen Kernkraftwerks Olkiluoto 3 mit einer Leistung von 1.600 MW ist weiter auf das Jahr 2021 verschoben worden. Auch der substantielle Ausbau von Windenergie wird den Produktionsmix in Skandinavien weiter verändern. Maßgeblich für die Höhe der Stromerzeugung aus Wasserkraft und auch für die kurzfristigen Preisbewegungen wird weiterhin die hydrologische Situation sein.
Die aktuelle Personalplanung sieht eine stabile Mitarbeiterzahl für das Jahr 2020 vor.
Uniper überprüft kontinuierlich den Ausblick bezüglich der erwarteten Ertrags- und Finanzlage für den mittelfristigen Zeithorizont. Die Gesellschaft veröffentlicht eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der wesentlichen Steuerungsfaktoren. Dazu zählt ein Ausblick auf das Adjusted EBIT und bis Ende des Jahres 2019 den Adjusted FFO. Darüber hinaus wird ein Ausblick auf die zu erwartende Dividendenausschüttung gegeben. Hierbei werden die letzten Prognosen bezüglich der Entwicklung von Rohstoff- bzw. Energiepreisen, der beeinflussbaren Kosten, Abschreibungen sowie relevanter Sondereffekte berücksichtigt. Für das Geschäftsjahr 2020 wird erstmals ein Ausblick auf das Adjusted Net Income vorgenommen, während der Adjusted FFO nicht mehr prognostiziert wird.
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 ist weiterhin deutlich durch die angespannten energiewirtschaftlichen und -politischen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen volatilen Preisentwicklungen an allen europäischen Strommärkten beeinflusst. Dies zeigt sich unter anderem in marktbedingt geringeren Ergebnisbeiträgen der fossilen Kraftwerke in Europa aber auch in Russland. Ferner fallen die starken Ergebnisse im Energiehandel aus dem Geschäftsjahr 2019 im Jahr 2020 geringer aus. Diese Effekte werden durch die gestiegenen Strompreise an allen europäischen Märkten und durch höhere Volumen der Wasserkraftwerke in Deutschland und Schweden kompensiert. Ferner werden sich die Inbetriebsetzung des Kraftwerkes Datteln 4 in Deutschland und die Inbetriebnahme des Kraftwerks Berjosowskaja 3 in Russland positiv auf die Gesamtentwicklung auswirken.
Uniper erwartet somit für das Jahr 2020 ein auf dem Vorjahresniveau liegendes Adjusted EBIT, das in einer Bandbreite von 750 - 1.000 Mio € liegen wird.
Für die operativen Segmente bedeutet dies im Einzelnen:
| in Mrd € | 2019 | Prognose 2020 |
| Europäische Erzeugung | 0,4 | deutlich über dem Vorjahr |
| Globaler Handel | 0,3 | spürbar über dem Vorjahr |
| Internationale Stromerzeugung | 0,3 | auf Vorjahresniveau |
Für das Segment Europäische Erzeugung wird für das Jahr 2020 mit einem deutlich über dem Geschäftsjahr 2019 liegenden Adjusted EBIT gerechnet. Positiv wirken gestiegene Strompreise in allen europäischen Märkten und höhere Volumen der Wasserkraftwerke in Deutschland und Schweden sowie die Inbetriebsetzung des Kraftwerkes Datteln 4 im Frühsommer des Jahres 2020 in Deutschland. Teilweise kompensierend wirken marktbedingt geringere Ergebnisbeiträge der fossilen Kraftwerke in Europa sowie der Wegfall von positiven Effekten des Jahres 2019 aus dem Management von Emissionszertifikaten durch das Segment Globaler Handel.
Für das Segment Globaler Handel rechnet Uniper nunmehr für das Jahr 2020 mit einem spürbar über dem Geschäftsjahr 2019 liegenden Adjusted EBIT. Die starken Ergebnisse im Energiehandel aus dem Geschäftsjahr 2019 fallen im Jahr 2020 geringer aus. Positiv hingegen wirkt der Wegfall von negativen Effekten aus dem Management von Emissionszertifikaten mit dem Segment Europäische Erzeugung, die im Geschäftsjahr 2019 realisiert worden sind.
Für das Segment Internationale Stromerzeugung rechnet Uniper für das Jahr 2020 mit einem auf Vorjahresniveau liegenden Adjusted EBIT. Hierbei werden geringere Ergebnisse am Markt durch die Inbetriebnahme des Kraftwerkes Berjosowskaja 3 im dritten Quartal des Jahres 2020 kompensiert.
Für das Adjusted Net Income rechnet Uniper mit einem spürbaren Anstieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 und erwartet, dass die Kennzahl in eine Bandbreite von 550 - 800 Mio € liegen wird. Das Adjusted Net Income folgt überwiegend der Adjusted EBIT-Entwicklung, ferner entfallen negative Zinseffekte auf Rückbauverpflichtungen aus dem Geschäftsjahr 2019.
Insbesondere für die hier getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten die Hinweise auf der Umschlagsseite dieses Geschäftsberichts.
Die für das Jahr 2020 vorgesehenen Nettoinvestitionen sowie die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 sollen durch den im Jahr 2020 erwarteten operativen Cashflow finanziert werden. Bei unterjährigen Spitzen in den Finanzierungserfordernissen des Konzerns ist vornehmlich die Nutzung des Commercial-Paper-Programms möglich, für das die revolvierende Kreditlinie im Hintergrund zur Verfügung steht.
Im Jahr 2020 stehen keine materiellen Refinanzierungen von Finanzverbindlichkeiten an.
Der Uniper-Konzernabschluss wird in Anwendung von § 315e Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC) aufgestellt, die bis zum Ende der Berichtsperiode von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwenden sind (siehe Textziffer 2 im Anhang). Berichtspflichtige Segmente im Sinne der IFRS sind Europäische Erzeugung, Globaler Handel und Internationale Stromerzeugung.
Der Jahresabschluss der Uniper SE ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), der SE-Verordnung in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.
Uniper erstellt einen zusammengefassten Lagebericht, der sowohl für den Uniper-Konzern als auch für die Uniper SE gilt.
Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gilt eine einheitliche Richtlinie zur Bilanzierung und Berichterstattung für die Konzernjahres- und -quartalsabschlüsse. Diese beschreibt die anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in Übereinstimmung mit den IFRS, erläutert zusätzlich für Uniper typische Rechnungslegungsvorschriften und legt diese aus. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und sonstige relevante Verlautbarungen werden regelmäßig hinsichtlich der Relevanz und der Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert und soweit erforderlich in den Richtlinien und in den Systemen berücksichtigt.
Die Konzerngesellschaften sind verantwortlich für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Erstellung ihrer Abschlüsse. Dabei werden sie größtenteils von der Uniper Financial Services GmbH (UFS) in Regensburg, Deutschland, und teilweise durch lokale externe Dienstleister unterstützt, die im Auftrag einzelner Gesellschaften die Bücher geführt und die Jahresabschlussarbeiten erledigt haben. Der Vertrag mit einem wesentlichen Dienstleister wurde gekündigt und endete zum Jahresende 2019. Im Jahr 2019 wurden die ausgelagerten Aufgaben sukzessive wieder in den Konzern reintegriert. Somit werden die Bücher künftig im Wesentlichen durch die UFS geführt. Die vom jeweiligen Abschlussprüfer geprüften Abschlüsse sowie Konzernpackages der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen werden zentral bei der Uniper SE zum Konzernabschluss zusammengefasst. Die Konsolidierungsaktivitäten sowie die Überwachung der zeitlichen, prozessualen und inhaltlichen Vorgaben liegen in der Verantwortung des Fachbereichs für Konsolidierung. Dabei werden neben der Überwachung systemseitiger Kontrollen auch manuelle Prüfungen durchgeführt.
Weitere Informationen mit Relevanz für die Rechnungslegung und Abschlusserstellung werden im Rahmen der Abschlussprozesse qualitativ und quantitativ zusammengetragen. Darüber hinaus werden relevante Informationen regelmäßig in festgelegten Prozessen mit allen beteiligten Fachbereichen und zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit im Rahmen der Qualitätssicherung erörtert und soweit sachgerecht im Konzernabschluss abgebildet.
Der Jahresabschluss der Uniper SE wird softwareunterstützt erstellt. Die laufende Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses sind in funktionale Prozessschritte gegliedert. Nach der Übertragung der bisher auf einen externen Dienstleister ausgelagerten transaktionalen Prozesse in Bezug auf die Nebenbücher sowie die Aktivitäten mit Banken wurden diese Prozesse im Jahr 2019 vollständig von der UFS erbracht. Die Financial-Backoffice- und Hauptbuch-Prozesse für die deutschen Konzerngesellschaften werden analog zum Vorjahr ebenfalls von der UFS durchgeführt, internationale Hauptbuch-Prozesse werden in den jeweiligen Landesgesellschaften erbracht. In alle Prozesse sind entweder automatisierte oder manuelle Kontrollen integriert. Die organisatorischen Regelungen stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle und die Jahresabschlusserstellung vollständig, zeitnah, richtig und periodengerecht erfasst, verarbeitet und dokumentiert werden. Unter Berücksichtigung erforderlicher IFRS-Anpassungsbuchungen werden die relevanten Daten aus dem Einzelabschluss der Uniper SE mit software-gestützter Übertragungstechnik in das Konzern-Konsolidierungssystem übergeben.
Die nachfolgenden Erläuterungen zum internen Kontrollsystem (IKS) und zu den allgemeinen IT-Kontrollen gelten gleichermaßen für den Konzern- wie für den Einzelabschluss.
Interne Kontrollen sind bei Uniper integraler Bestandteil der Rechnungslegungsprozesse. In einem konzernweit einheitlichen Rahmenwerk sind entsprechende Anforderungen und Verfahren für den Prozess der Rechnungslegung definiert. Diese betreffen grundsätzliche sowie spezifische IKS-Anforderungen, Standards zur Einrichtung, Dokumentation und Bewertung von internen Kontrollen und den abschließenden Freizeichnungsprozess. Die Einhaltung dieser Regelungen soll wesentliche Falschdarstellungen im Konzernabschluss, im zusammengefassten Lagebericht und in den Zwischenberichterstattungen aufgrund von Fehlern sowie dolosen Handlungen verhindern.
Das interne Kontrollsystem basiert auf dem weltweit anerkannten COSO-Rahmenwerk (COSO: The Commit-tee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Die spezifischen IKS-Anforderungen definieren in einem zentralen Risikokatalog, in den unternehmens- und branchenspezifische Aspekte eingeflossen sind, mögliche Risiken für den Rechnungslegungsprozess und dienen damit als Checkliste und Orientierungshilfe bei der Einrichtung von internen Kontrollen und deren Dokumentation in den verschiedenen Funktionen. Die Kontrollen, die die Risiken des Risikokatalogs abdecken, sind in einer zentralen IT-Applikation dokumentiert.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des internen Kontrollsystems sind die grundsätzlichen IKS-Anforderungen, die übergeordnete IKS-Grundsätze definieren und für sämtliche Funktionen im Uniper-Konzern maßgeblich sind. Der interne Freizeichnungsprozess basiert unter anderem auf einer jährlichen Bewertung der Prozesse inklusive der Kontrollen durch den Funktionsverantwortlichen und beinhaltet eine Aussage bezüglich der Effektivität des implementierten internen Kontrollsystems. Sämtliche Funktionen im Uniper-Konzern sind in diesen Prozess eingebunden, bevor der Gesamtvorstand die Freizeichnung der Effektivität im Uniper-Konzern vornimmt.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss des Aufsichtsrats der Uniper SE wird regelmäßig über das interne Kontrollsystem und gegebenenfalls über identifizierte wesentliche Schwachstellen in den jeweiligen Prozessen im Uniper-Konzern informiert. Für diese Schwachstellen werden mit den Prozessverantwortlichen Maßnahmen zur Verbesserung des IKS entwickelt, deren Implementierung die interne Revision im Rahmen eines entsprechenden Prozesses nachverfolgt.
Im Uniper-Konzern werden IT-Dienstleistungen für die Mehrheit der Einheiten von externen Dienstleistern erbracht. Die Wirksamkeit der automatisierten Kontrollen in den Standardsystemen der Finanzbuchhaltung und den wesentlichen zusätzlichen Applikationen hängt maßgeblich von einem ordnungsgemäßen IT-Betrieb ab. Diese IT-Kontrollen beziehen sich im Wesentlichen auf die Sicherstellung der IT-technischen Zugriffsbeschränkung von Systemen und Programmen, auf die Sicherung des operativen IT-Betriebs (z.B. durch Notfallmaßnahmen), auf die Programmänderungsverfahren sowie auf die Steuerung externer IT-Dienstleister.
Zusammenfassend gibt der Vorstand der Uniper SE folgende Schlusserklärung nach § 312 (3) AktG ab: "Die Gesellschaft ist aus den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2019 nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, nicht benachteiligt worden. Es wurden im Berichtszeitraum keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der herrschenden Unternehmen (die Fortum Deutschland SE sowie die an der Fortum Deutschland SE unmittelbar oder mittelbar beteiligten Unternehmen und Personen, inklusive der Fortum Oyj bzw. der Republik Finnland) oder eines diesen Gesellschaften nachgeordneten verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen."
Das Grundkapital beträgt - wie im Vorjahr - 622.132.000 € und ist eingeteilt in 365.960.000 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und eine Stimme in der Hauptversammlung.
In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Soweit die Uniper SE eigene Aktien erwirbt und in ihrem Bestand hält, können daraus gemäß § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden.
Sonstige Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind nicht bekannt.
Gemäß öffentlichen Verlautbarungen der Fortum Oyj vom 1. Februar 2019 (Veröffentlichung des Financial Statements and Operating and Financial Review 2018 der Fortum Oyj) betrug die Höhe des der Fortum Oyj, Espoo, Finnland, zuzurechnenden Stimmrechtsanteils an der Uniper SE 49,99 % zum 31. Dezember 2018.
Mit Stimmrechtsmitteilung der Republik Finnland vom 9. Oktober 2019 hat diese uns mitgeteilt, dass der ihr zuzurechnende Stimmrechtsanteil an der Uniper SE, der unmittelbar von der Fortum Deutschland SE und mittelbar von der Fortum Oyj gehalten wird, sich auf 73,40 % erhöht hat.
Hintergrund der Erhöhung sind Vereinbarungen, die Fortum am 8. Oktober 2019 mit den Aktionären Elliott sowie Knight Vinke über den Erwerb von mehr als 20,5 % der Aktien an Uniper unterzeichnet hat. Der Vollzug dieser Vereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörden in Russland, die Fortum bis zum Ende des ersten Quartals 2020 erwartet.
Elliot hielt im gesamten Berichtsjahr 17,84 % der Stimmrechte an der Uniper SE.
Die obigen Angaben basieren insbesondere auf den Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG, welche die Uniper SE erhalten und veröffentlicht hat. Alle der Gesellschaft nach §§ 33 ff. WpHG zugegangenen Mitteilungen sind über die Internet-Seite der Gesellschaft bzw. die Internet-Plattform der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH einsehbar.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht nach der Satzung der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Bestimmung der Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung erfolgen durch den Aufsichtsrat.
Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt; Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Mitglied zu bestellen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, falls nicht zwingende Rechtsvorschriften oder die Satzung etwas anderes bestimmen. Für Satzungsänderungen bedarf es, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Mehrheit vorschreiben, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bzw., sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dies gilt nicht für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens, für einen Beschluss gemäß Artikel 8 Abs. 6 der SE-Verordnung (SE-VO) sowie für Fälle, für die eine höhere Kapitalmehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen, und insbesondere die Fassung der Satzung bei Ausnutzung des genehmigten oder bedingten Kapitals anzupassen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2021 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 145.112.289 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 85.360.170 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.
Der Vorstand kann das den Aktionären dabei grundsätzlich einzuräumende Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Ein solcher Bezugsrechtsausschluss ist möglich bei der Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 10 % des gegenwärtigen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundkapitals. Zudem kann das Bezugsrecht bei Aktienausgabe gegen Sacheinlagen ausgeschlossen werden, allerdings nur insoweit, als die unter dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien gegen Sacheinlagen unter Bezugsrechtsausschluss zusammen nicht mehr als 20 % des gegenwärtigen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundkapitals ausmachen dürfen. Weiterhin kann das Bezugsrecht der Aktionäre auch im Hinblick auf Spitzenbeträge sowie bei der Ausgabe von Aktien an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, ausgeschlossen werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 30. Juni 2021 Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € zu begeben, die nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine Wandlungsrechte, -pflichten, Optionsrechte und/oder -pflichten auf insgesamt bis zu 85.360.170 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 145.112.289 € gewähren bzw. auferlegen.
Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung und/oder Sachleistung auch durch ein mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen ausgegeben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sowie in bestimmten Grenzen kann auch hier das den Aktionären grundsätzlich zustehende Bezugsrecht durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Korrespondierend zu diesen Wandel- und Optionsschuldverschreibungen ist ein bedingtes Kapital beschlossen worden. Das Grundkapital wird hiernach bedingt erhöht, um bis zu 145.112.289 € durch Ausgabe von bis zu 85.360.170 auf den Namen lautenden Stückaktien für die Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungsrechten bzw. -pflichten und Optionsrechten bzw. -pflichten einzunehmen.
Die Gesellschaft ist gemäß Beschluss vom 30. August 2016 bis zum 30. Juni 2021 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.
Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands und unter bestimmten Voraussetzungen über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Erwerbsangebots, mittels eines öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Tauschaktien gegen Aktien der Gesellschaft (sogenanntes Tauschangebot) oder durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden) erfolgen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in bestimmter Weise zu verwenden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, eigene Aktien einzuziehen, ohne dass dies eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf.
Aufgrund entsprechender Anrechnungsklauseln werden die zuvor erläuterten Ermächtigungen zu Bezugsrechtsausschlüssen im genehmigten Kapital, in den Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie bei der Verwendung eigener Aktien während ihrer Laufzeit derart aufeinander angerechnet, dass so ausgegebene neue oder veräußerte Aktien und die aufgrund von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, auszugeben sind, rechnerisch nicht mehr als 20 % des gegenwärtigen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigungen bestehenden Grundkapitals ausmachen dürfen.
Einige wesentliche Verträge zur Finanzierung der Gesellschaft sehen ein Kündigungsrecht der kreditgebenden Parteien für den Fall eines Kontrollwechsels vor. Die Kündigungsmöglichkeit ist dabei zum Teil an weitere Bedingungen geknüpft. Die revolvierende syndizierte Kreditfazilität der Uniper SE enthält eine Ausnahme von diesem Kündigungsrecht für den Fall des Kontrollwechsels zu Fortum. Weitere Informationen zu Finanzverbindlichkeiten finden Sie im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Finanzlage" und in der Textziffer 25 des Konzernabschlusses.
Bei vorzeitigem Verlust der Vorstandsposition aufgrund eines Kontrollwechsels haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf eine Abfindung.
Die Change-of-Control-Regelung nimmt einen Kontrollwechsel in folgenden drei Fallgestaltungen an: (i) Ein Dritter erwirbt mittelbar oder unmittelbar mindestens 30 % der Stimmrechte und erreicht damit die Kontrollschwelle gemäß dem WpÜG; (ii) die Uniper SE schließt als abhängiges Unternehmen einen Unternehmensvertrag ab; (iii) oder die Uniper SE wird gemäß §§ 2 ff. UmwG mit einem anderen nicht konzernverbundenen Rechtsträger verschmolzen, es sei denn, der Unternehmenswert des anderen Rechtsträgers zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der übertragenden Gesellschaft beträgt weniger als 20 % des Unternehmenswerts der Uniper SE. Die ab 2019 bestellten Vorstandsmitglieder haben ebenfalls einen Anspruch auf Abfindung, wenn die Aktien der Uniper SE nicht mehr an einem regulierten Markt zugelassen sind. Der Abfindungsanspruch entsteht, wenn der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel durch einvernehmliche Beendigung oder durch Kündigung des Vorstandsmitglieds endet; im letzteren Fall nur, wenn die Vorstandsposition infolge des Kontrollwechsels wesentlich berührt wird.
Im Falle eines Kontrollwechsels besteht die Abfindung der vor dem Geschäftsjahr 2019 bestellten Vorstandsmitglieder aus Grundvergütung und Zieltantieme (100 %) sowie Nebenleistungen für einen Zeitraum von zwei Jahren ab der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags, maximal aber bis zu dem Monat, in dem das Vorstandsmitglied das 62. Lebensjahr vollendet. Für ab dem Geschäftsjahr 2019 bestellte Vorstandsmitglieder besteht die Abfindung aufgrund eines Kontrollwechsels aus Grundvergütung und Zieltantieme (100 %) sowie dem Zielwert der langfristigen variablen Vergütung (100 %) für einen Zeitraum von zwei Jahren, höchstens aber für die Restlaufzeit des Dienstvertrags und zusätzlich maximal bis zu dem Monat, in dem das Vorstandsmitglied das 62. Lebensjahr vollendet.
Weiterhin gilt für die LTI-Tranche 2019 (Performance Cash Plan): Im Fall eines "Change-of-Control"-Ereignisses bei Uniper vor Laufzeitende (31. Dezember 2022) endet die Laufzeit des Uniper Performance Cash Plans vorzeitig am letzten dem "Change-of-Control"-Ereignis vorausgehenden Monatsletzten.
Ein "Change-of-Control"-Ereignis liegt hierbei vor, wenn (i) ein Dritter unmittelbar oder mittelbar allein oder durch ihm gemäß § 30 WpÜG zuzurechnende Stimmrechtsanteile drei Viertel der Stimmrechte an der Uniper SE hält - wobei § 29 Abs. 2 WpÜG entsprechende Anwendung findet - oder (ii) mit der Uniper SE als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag im Sinne der §§ 291 f. AktG abgeschlossen wird, oder (iii) die Uniper SE gemäß §§ 2 ff. UmwG mit einem anderen, nicht konzernverbundenen Rechtsträger verschmolzen wird, es sei denn, der Unternehmenswert des anderen Rechtsträgers zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der übertragenden Gesellschaft beträgt weniger als 30 % des Unternehmenswertes der Uniper SE, oder (iv) die Aktien der Uniper SE nicht mehr an einem regulierten Markt zum Börsenhandel zugelassen sind oder dauerhaft nicht mehr gehandelt werden.
Die übrigen, hier nicht erörterten Gegenstände der §§ 289a und 315a HGB betreffen Sachverhalte, die bei der Uniper SE nicht vorliegen.
Gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Uniper SE jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfolgend "Kodex") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Die letzte jährliche Erklärung wurde im Februar 2019 abgegeben.
Gemäß § 161 AktG erklären der Vorstand und der Aufsichtsrat der Uniper SE hiermit wie folgt:
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Februar 2019 entspricht die Uniper SE sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 und beabsichtigt, diesen auch zukünftig zu entsprechen.
Düsseldorf, im Januar 2020
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.uniper.energy/websites/uniper/German/7500/corporate-governance-leitlinien.html dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Die Uniper SE ist eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE). Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Gesellschaft hat ein dualistisches Verwaltungs- und Aufsichtsratssystem. Der Vorstand und der Aufsichtsrat arbeiten voneinander unabhängig. Ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zugleich Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein. Vor der Umwandlung im Wege des Formwechsels in die Europäische Gesellschaft konstituierte sich die Uniper SE als deutsche Aktiengesellschaft, Uniper AG.
Für die Uniper SE ist gute Corporate Governance ein elementarer Baustein der Unternehmensführung mit einem hohen Stellenwert. Gewährleistet durch eine enge und effiziente Zusammenarbeit des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Wohle des Unternehmens ist Corporate Governance die Grundlage der Entscheidungen und steht für einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft identifizieren sich mit dem Ziel des DCGK, eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts gerichtete Unternehmensführung und -kontrolle zu fördern. Insofern entspricht die Uniper SE auch mit einer Ausnahme den nur freiwilligen Anregungen des DCGK.
Dabei wird entsprechend der Anregung nach Ziffer 4.1.3 des DCGK auch Dritten seit November 2017 ein geschütztes Hinweisgebersystem zur Verfügung gestellt.
Eine vorzeitige Auszahlung von mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteilen nach Ziffer 4.2.3 des DCGK sieht das Vergütungssystem ausschließlich für solche Fälle vor, in denen eine Fortsetzung bis zum Plandatum nicht dem Regelungszweck entspricht (d.h. "Change-of-Control"-Sachverhalt, Tod).
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts halten die aktuellen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Uniper SE gemeinsam 46.279 Aktien der Gesellschaft. Dies entspricht gegenüber den insgesamt ausgegebenen Aktien in Höhe von 365.960.000 einem Anteil in Höhe von 0,013 %.
Integrität und rechtmäßiges Verhalten sind unverzichtbare Grundvoraussetzungen der geschäftlichen Aktivitäten von Uniper. Grundlage dessen ist der vom Vorstand beschlossene Verhaltenskodex ("Code of Conduct") in letzter Fassung von Oktober 2017. Dieser normiert die Bindung aller Mitarbeiter in allen Konzerngesellschaften an die gesetzlichen Vorschriften und die internen Richtlinien. Vorstand und Führungskräfte haben insofern eine Vorbildfunktion und sind dieser besonders verpflichtet. Unter anderem wird der Umgang mit Geschäftspartnern, Dritten und staatlichen Stellen grundsätzlich geregelt, insbesondere im Hinblick auf die Beachtung der Gesetze zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, auf die Beachtung der internationalen Wirtschaftssanktionen, auf die Beachtung des Kartellrechts, die Gewährung und Annahme von Zuwendungen, den Umgang mit Spenden und Sponsoring, die Einschaltung von Vermittlern und die Auswahl von Lieferanten und Anbietern von Dienstleistungen. Weitere Vorschriften betreffen unter anderem die Vermeidung von Interessenkonflikten (z.B. Wettbewerbsverbot, Nebentätigkeiten, finanzielle Beteiligungen), den Umgang mit Informationen sowie mit Eigentum und Ressourcen des Unternehmens. Die Regelungen zur Compliance-Organisation gewährleisten die Aufklärung, Bewertung, Abstellung und Sanktionierung von gemeldeten Regelverstößen durch die jeweils zuständigen Compliance Officer und den Chief Compliance Officer des Uniper-Konzerns. Über Verstöße gegen den Verhaltenskodex kann auch anonym, z.B. durch eine Whistleblower-Meldung, informiert werden. Der Verhaltenskodex und weitere Informationen zum Compliance-Management-System der Gesellschaft sind unter https://www.uniper.energy/de/unternehmen/ueberuns/unsere-verantwortung-als-unternehmen/unternehmen-compliance abrufbar.
Ende des Jahres 2016 hat sich der Vorstand von Uniper mit der Unterschrift seines Vorstandsvorsitzenden Klaus Schäfer unter der Charta der Vielfalt verpflichtet, sich verstärkt für das Thema Diversität und Integration im Unternehmen einzusetzen. Die Charta der Vielfalt wurde von über 3.000 Unternehmen in Deutschland unterzeichnet, die sich für die Vielfalt in den sechs Dimensionen Geschlecht, Nationalität oder ethnischer Hintergrund, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter/Generationen, sexuelle Orientierung und Identität einsetzen. Eine vielfältige Belegschaft eines Unternehmens spiegelt die moderne Gesellschaft wider, ist durch Globalisierungstrends und demografische Veränderungen beeinflusst und macht nach aktuellem Forschungsstand auch wirtschaftlich Sinn. Teams aus verschiedenen Mitarbeitern mit vielfältigen Fähigkeiten sind innovativer und kreativer als eine Belegschaft aus homogenen Teams.
Daher ist die Vielfalt bei Uniper ein wesentlicher und integraler Bestandteil der Unternehmenskultur, des "Uniper Way". Vielfalt im Unternehmen zu verankern ist ein langfristiges Ziel, das durch Engagement sowohl auf Führungs- als auch auf Mitarbeiterebene erreicht werden kann.
Im Jahr 2017 beschloss der Vorstand, einen konkreten Plan zur Verbesserung der Vielfalt in sechs Dimensionen und die Integration bei Uniper für die Jahre 2018 bis 2020 auszuarbeiten, der für das gesamte Unternehmen einschließlich der Führungsebenen gelten soll. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Führungskräften und Mitarbeitern aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen, wurde eingerichtet, um die unternehmensübergreifenden Maßnahmen zur Förderung einer innovativen und kreativen Unternehmenskultur umzusetzen. Im Jahr 2019 wurden neue Prozesse und Richtlinien eingeführt, um Vielfalt und Integration (V&I) bei neuen Mitarbeitern als integralen Bestandteil unserer Kultur zu verankern - und um den derzeitigen Mitarbeitern die Bedeutung von Vielfalt und Integration für den Erfolg von Uniper noch deutlicher zu machen. Allen Mitarbeitern stehen nun neue V&I-Lernformate zur Verfügung. Darüber hinaus wurden die Uniper-HR-Prozesse hinsichtlich Berücksichtigung von Vielfalt und Integration geprüft, angepasst oder neu aufgesetzt.
Der Vorstand besteht aus
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Andreas Schierenbeck, dem Vorstandsvorsitzenden oder Chief Executive Officer (CEO), |
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Sascha Bibert, dem Finanzvorstand oder Chief Financial Officer (CFO), |
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Keith Martin, dem für kommerzielle Aktivitäten verantwortlichen Chief Commercial Officer (CCO), |
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David Bryson, dem für das operative Geschäft verantwortlichen Chief Operating Officer (COO). |
Eckhardt Rümmler ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden.
Der Vorstand der Uniper SE leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnungen für den Vorstand und für den Aufsichtsrat sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung.
Der Vorstand hat die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik und die Konzernorganisation zu bestimmen und fortzuschreiben. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns und der Finanzressourcen, die Entwicklung der Personalstrategie, die Besetzung der Führungspositionen des Konzerns und die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit.
Er ist darüber hinaus für die Koordination und Überwachung der Geschäftsbereiche gemäß der festgelegten Konzernstrategie verantwortlich.
Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher Verantwortung aller seiner Mitglieder. Unbeschadet der Gesamtgeschäftsführung handelt jedes Vorstandsmitglied unabhängig und eigenverantwortlich für sein Ressort; es muss dabei die Ressortinteressen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft unterordnen. Jedes Vorstandsmitglied hat die anderen Vorstandsmitglieder unverzüglich über wichtige Maßnahmen, Entscheidungen, wesentliche Geschäftsvorfälle, Risiken und Verluste innerhalb seines Bereichs zu unterrichten. Die Entscheidungen, die dem Gesamtvorstand (durch Gesetz, Geschäftsordnung oder entsprechenden Beschluss) vorbehalten sind, werden in der Regel in Sitzungen, die vom Vorsitzenden einberufen werden, getroffen. Dabei können unmittelbar auch Personen, die nicht dem Vorstand angehören, zur Beratung über einzelne Gegenstände zugezogen werden. Der Vorstand kann grundsätzlich mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fassen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und ist diesem gegenüber berichtspflichtig.
Insofern informiert der Vorstand den Aufsichtsrat unter Federführung des Vorstandsvorsitzenden regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Compliance, der Risikolage und des Risikomanagements. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat grundsätzlich vierteljährlich einen Bericht über die in § 90 AktG genannten Berichtsgegenstände des Unternehmens sowie Berichte über den Konzern vorzulegen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat außerdem die Investitions-, Finanz- und Personalplanung für den Konzern sowie die Mittelfristplanung vorzulegen. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, sowie über auftretende Mängel in den vom Vorstand einzurichtenden Überwachungssystemen unterrichtet der Vorsitzende des Vorstands den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich. Der Vorstand legt Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, dem Aufsichtsrat angemessen und zeitgerecht vor. Sollte ein Vorstandsmitglied einem Interessenkonflikt unterliegen, so hat es diesen gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder darüber zu informieren.
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt und sechs Mitglieder werden nach dem in der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Uniper SE festgelegten Wahlverfahren von den Arbeitnehmern gewählt. Ehemalige Vorstandsmitglieder können während einer zweijährigen Karenzzeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand grundsätzlich nicht Mitglieder des Aufsichtsrats werden. Hierdurch sollen Interessenkonflikte vermieden werden. Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch, wenn die Wahl in den Aufsichtsrat auf Vorschlag von Aktionären erfolgt, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft haben.
Die Anteilseigner werden im Aufsichtsrat vertreten durch Dr. Bernhard Reutersberg (Vorsitzender), Markus Rauramo (stellvertretender Vorsitzender), Jean-François Cirelli, David Charles Davies, Dr. Marion Helmes und Rebecca Ranich.
Die Arbeitnehmer werden im Aufsichtsrat vertreten durch Harald Seegatz (stellvertretender Vorsitzender), Ingrid Marie Åsander, Oliver Biniek, Barbara Jagodzinski, Andre Muilwijk und Immo Schlepper.
Der Aufsichtsrat soll über die nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter unter namentlicher Nennung derselben im Corporate Governance Bericht informieren (vergleiche Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCGK). Gemäß Kompetenzprofil des Aufsichtsrats sollen zehn Mitglieder des Aufsichtsrats der Uniper SE unabhängig sein, wobei sämtliche Vertreter der Arbeitnehmer grundsätzlich als unabhängig anzusehen sind, was auch der Fall ist. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind auf Seiten der Anteilseignervertreter Dr. Bernhard Reutersberg, Jean-François Cirelli, David Charles Davies, Dr. Marion Helmes sowie Rebecca Ranich als unabhängig im Sinne des DCGK zu qualifizieren.
Der Aufsichtsrat der Uniper SE bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Im Hinblick auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB und Ziffer 5.4.1 des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 hat der Aufsichtsrat Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen und ein Kompetenzprofil erarbeitet, das wie folgt lautet:
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats muss diejenigen Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen oder sich aneignen, die es braucht, um alle in der Regel anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und beurteilen zu können.
Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Zahl unabhängiger Kandidaten angehören. Ein Mitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder wird bei einer Gesamtzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern, von denen zehn unabhängig sein sollen, erreicht. Dabei werden die Vertreter der Arbeitnehmer grundsätzlich als unabhängig angesehen.
Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören, und die Mitglieder sollen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben.
Jedem Aufsichtsratsmitglied muss für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung stehen. Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, sollte demnach nur Mitglied im Aufsichtsrat von Uniper sein oder bleiben, wenn er nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in vergleichbaren konzernexternen Aufsichtsgremien wahrnimmt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen bei der Wahl in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein. Ein Mitglied soll dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als drei volle Amtsperioden (15 Jahre) angehören.
Um die Vielfalt (Diversity) des Aufsichtsrats zu vergrößern, beabsichtigt der Aufsichtsrat bei seinem Wahlvorschlag auch die Berücksichtigung weiterer Diversity-Kriterien, wenn und soweit mehrere Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat die allgemeinen und unternehmensspezifischen Qualifikationsanforderungen in gleicher Weise erfüllen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den gesetzlichen Vorgaben zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Dies wird bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat der Uniper SE berücksichtigt.
Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung des Vorstands und dessen Beratung. Vor diesem Hintergrund sollten die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat mehrheitlich über Erfahrungen als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder vergleichbarer Unternehmen oder Verbände verfügen, um die Aufgaben in qualifizierter Weise wahrnehmen zu können.
Damit verbunden sollten - neben der allgemeinen Steuerungs- und Ergebnisverantwortung sowie Personal- und Führungsverantwortung - wenigstens bei einigen Mitgliedern jeweils besondere Erfahrungen im Bereich Unternehmensstrategie und zukünftige strategische Entwicklung, im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, im Controlling sowie im Bereich der holistischen Risiko-, Compliance- und Corporate-Governance-Perspektive vorhanden sein.
Darüber hinaus sollte der Aufsichtsrat insgesamt über ein besonderes Verständnis für die Energiewirtschaft und die geschäftlichen Aktivitäten von Uniper verfügen.
Dazu sollten wenigstens mehrere Mitglieder über besondere Erfahrungen verfügen, die es ihnen erlauben, das Geschäftsmodell und die wesentlichen Geschäftsfelder (Märkte und Wettbewerb, Produkte und Kunden) entlang der Wertschöpfungskette tiefgreifend zu verstehen und - insbesondere sowohl strategisch wie risikobasiert - zu bewerten.
Nach Möglichkeit sollten einzelne Mitglieder weiter über besondere Erfahrungen aus verwandten oder anderen Branchen verfügen, um einen Blick von außen auf die Angelegenheiten der Gesellschaft leisten zu können.
Zu dem besonderen Verständnis der Energiewirtschaft und der geschäftlichen Aktivitäten zählen insbesondere auch Kenntnisse über die wesentlichen Märkte, in denen Uniper tätig ist. Hier sollten wenigstens mehrere Mitglieder über besondere Erfahrungen verfügen, die es ihnen erlauben, auch Entwicklungen dieser Märkte nachzuvollziehen.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung des Uniper-Konzerns mit seinen Schwerpunkten in Westeuropa und Russland sollten wenigstens einzelne Mitglieder in diesen Regionen besondere Erfahrungen mitbringen.
Grundlegende Kenntnisse über die Branche, die verschiedenen Geschäftsmodelle, die Rechnungslegung und die wesentlichen Faktoren für das Unternehmensergebnis, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Compliance-Anforderungen sollte bis auf begründete Ausnahmen jedes Mitglied des Aufsichtsrats besitzen. In einer begründeten Ausnahme sollte das Mitglied in der Lage sein, sich diese grundlegenden Kenntnisse kurzfristig angemessen anzueignen.
Zudem sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats die Fähigkeit haben, den Jahresabschluss der Gesellschaft allgemein zu plausibilisieren und im Einzelfall - mit Unterstützung des Abschlussprüfers - auch angemessen in die Tiefe gehend zu prüfen. Jedes Mitglied sollte in der Lage sein, die Berichte des Vorstands wenigstens auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfen, kritisch zu hinterfragen und zu diskutieren. Weiter sollte jedes Mitglied die Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit der zu treffenden Geschäftsentscheidungen - gegebenenfalls mit Unterstützung durch erforderlichen Expertenrat - bewerten können, wenigstens auf ihre Schlüssigkeit hin prüfen, kritisch hinterfragen und diskutieren können.
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung von Uniper soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern angehört, die einen wesentlichen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit im Ausland verbracht hat.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats sollte von seiner Persönlichkeit über Unabhängigkeit und Integrität verfügen, um den Überwachungs- und Prüfungsaufgaben gerecht zu werden. Zur Beratung und Überwachung des Vorstands in der Führungsverantwortung der Gesellschaft sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats selbst auch über angemessene Erfahrungen aus Führungsfunktionen verfügen oder die erforderlichen Fähigkeiten auf andere Weise gewonnen haben. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats sollte in besonderem Maße professionell, verschwiegen, diskussionsfähig, lösungsorientiert und kooperationsfähig sein.
Zudem sollte jedes Mitglied die Bereitschaft haben, sich den Aufgaben aus der Aufsichtsratstätigkeit einschließlich der Tätigkeit in den Ausschüssen hinreichend zuzuwenden und die relevanten Themen auch außerhalb der konkreten Aufsichtsratstätigkeit zu verfolgen. Jedes Mitglied sollte bereit sein, bei Eilbedürftigkeit kurzfristig mit der gebotenen Flexibilität zur Verfügung zu stehen und die Erfordernisse der Tätigkeit im Aufsichtsrat von Uniper angemessen zu priorisieren.
Der Aufsichtsratsvorsitzende sollte wesentliche Elemente der besonderen Kompetenzen, die an das ganze Gremium und damit nur an einige Mitglieder gestellt werden, unmittelbar selbst erfüllen. Insbesondere sollte der Aufsichtsratsvorsitzende über besondere relevante Führungserfahrung verfügen und sollte grundsätzlich selbst relevante Vorstandserfahrung haben, um der Beratungs- und Überwachungsaufgabe voll gerecht werden zu können.
Wenn der Aufsichtsratsvorsitzende nicht auch über besondere energiewirtschaftliche Kompetenz verfügt, sollte er über besondere Erfahrungen aus verwandten oder anderen Branchen verfügen. Den allgemeinen fachlichen und persönlichen Kompetenzen sollte der Aufsichtsratsvorsitzende ausnahmslos und in besonderem Maße entsprechen.
Die gegenwärtige Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird diesen eigenen Zielsetzungen nach dem Kompetenzprofil gerecht.
Jedes Aufsichtsratsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung.
Aufgrund eines Interessenkonflikts im Zusammenhang mit der Gremienmitgliedschaft bei einem bedeutenden Aktionär hat sich ein Aufsichtsratsmitglied an einer Beschlussfassung nicht beteiligt. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, grundsätzlich alle zwei Jahre, die Effizienz seiner Tätigkeit. Die letzte Effizienzprüfung hat im Juli 2018 stattgefunden. Die Überprüfung hat die Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit bestätigt. Zur weiteren Steigerung der Effizienz wurden vereinzelte Verbesserungsmaßnahmen im Aufsichtsrat beschlossen und erfolgreich umgesetzt.
Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse regelmäßig in Sitzungen. Der Vorstand nimmt regelmäßig daran teil, soweit nicht vom Aufsichtsrat im Einzelfall entschieden wird, unter Ausschluss des Vorstands zu tagen. Zudem können zur Beratung über einzelne Gegenstände auch Dritte zugezogen werden. Der Aufsichtsrat kann grundsätzlich mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fassen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden, denen, soweit gesetzlich zulässig, Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats übertragen werden können. Aufgaben, Befugnisse und Verfahren der Ausschüsse werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Der Aufsichtsrat hat die folgenden Ausschüsse mit den nachfolgend beschriebenen Aufgaben gebildet:
Der Präsidialausschuss koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats, bereitet die Aufsichtsratssitzungen vor und ist gleichzeitig auch für Personalthemen des Vorstands zuständig. Dabei berücksichtigt er die Führungskräfteplanung des Unternehmens. Ihm obliegt auch die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie der Verhandlung der Bedingungen des Anstellungsvertrags einschließlich der Vergütung. Der Präsidialausschuss unterbreitet dem Aufsichtsratsplenum Vorschläge für die Festsetzung der Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder. Der Präsidialausschuss hat ferner insbesondere die folgenden Aufgaben: (i) Erteilung der Zustimmung zur Übernahme weiterer Mandate oder zu weiteren wesentlichen Anstellungsverhältnissen der Vorstandsmitglieder sowie von Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot, (ii) Vorbereitung der Entscheidung über Darlehensgewährungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und ihre Angehörigen und (iii) Zustimmung zu Verträgen zwischen der Gesellschaft und mit ihr verbundenen Unternehmen auf der einen Seite und einem Mitglied des Vorstands oder einer diesem nahestehenden Person auf der anderen Seite.
Der Präsidialausschuss besteht aus sechs Mitgliedern: Dr. Bernhard Reutersberg (Ausschussvorsitzender), Harald Seegatz (stellvertretender Ausschussvorsitzender), Jean-François Cirelli, Barbara Jagodzinski, Immo Schlepper und Markus Rauramo.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei dessen Aufgabe, die Abläufe der Buchhaltung und Finanzberichterstattung zu überwachen. Hierzu gehören die Vorbereitung der Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse und der damit zusammenhängenden Veröffentlichungen sowie die Überwachung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der internen Revision. Der Ausschuss überwacht ferner Leistung, Qualifikationen und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und erörtert den Halbjahresbericht und die Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss besteht aus vier Mitgliedern: David Charles Davies (Ausschussvorsitzender), Andre Muilwijk (stellvertretender Ausschussvorsitzender), Oliver Biniek und Dr. Marion Helmes.
Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, die Entscheidung des Aufsichtsrats über Vorschläge an die Hauptversammlung für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vorzubereiten.
Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern: Dr. Bernhard Reutersberg (Ausschussvorsitzender), Jean-François Cirelli und Markus Rauramo.
Der Sonderausschuss ist ein für Übernahmesachverhalte zuständiger Ausschuss des Aufsichtsrats.
Der Sonderausschuss besteht aus sechs Mitgliedern: Dr. Bernhard Reutersberg (Ausschussvorsitzender), Jean-François Cirelli, Dr. Marion Helmes, Barbara Jagodzinski, Andre Muilwijk und Harald Seegatz.
Nachstehende Übersicht zeigt die individuelle Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, jeweils als Teilnahme desjenigen Mitglieds im Verhältnis zu den Sitzungen des Gremiums während der Amtszeit bzw. Ausschusstätigkeit des jeweiligen Mitglieds:
| Aufsichtsratsmitglieder und Ausschusssitzungsteilnehmer | Aufsichtsratssitzung | Präsidialausschuss | Prüfungs- und Risikoausschuss |
| Dr. Bernhard Reutersberg | 7/7 | 7/7 | - |
| Ingrid Marie Åsander | 6/7 | - | - |
| Oliver Biniek | 7/7 | - | 4/4 |
| Jean-François Cirelli | 7/7 | 7/7 | - |
| David Charles Davies | 5/7 | - | 4/4 |
| Dr. Marion Helmes | 6/7 | - | 4/4 |
| Barbara Jagodzinski | 7/7 | 7/7 | - |
| Andre Muilwijk | 6/7 | - | 4/4 |
| Rebecca Ranich | 7/7 | - | - |
| Markus Rauramo | 7/7 | 7/7 | - |
| Immo Schlepper | 7/7 | 7/7 | - |
| Harald Seegatz | 7/7 | 7/7 | - |
| Aufsichtsratsmitglieder und Ausschusssitzungsteilnehmer | Sonderausschuss zu Übernahmesachverhalten | Nominierungsausschuss |
| Dr. Bernhard Reutersberg | 7/7 | 1/1 |
| Ingrid Marie Åsander | - | - |
| Oliver Biniek | - | - |
| Jean-François Cirelli | 6/7 | 1/1 |
| David Charles Davies | - | - |
| Dr. Marion Helmes | 7/7 | - |
| Barbara Jagodzinski | 7/7 | - |
| Andre Muilwijk | 7/7 | - |
| Rebecca Ranich | - | - |
| Markus Rauramo | - | 1/1 |
| Immo Schlepper | - | - |
| Harald Seegatz | 7/7 | - |
Die Hauptversammlung der Uniper SE ist die Versammlung ihrer Aktionäre, in der diese ihre Rechte ausüben. Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer anderen deutschen Stadt mit mindestens 100.000 Einwohnern statt. Nach der SE-VO muss die Hauptversammlung mindestens einmal pro Kalenderjahr innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden. Sie wird im Regelfall durch den Vorstand einberufen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden.
Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Bestellung der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung (soweit nicht bereits eine Ermächtigung - etwa durch bedingtes oder genehmigtes Kapital - gegeben ist) und die Auflösung der Gesellschaft.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wurde von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 zum Abschlussprüfer der Uniper SE gewählt. Das Prüfungsmandat besteht bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Mai 2020. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ist ununterbrochen, seitdem die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 erstmals die Anforderungen als Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllte, als Abschlussprüfer der Uniper SE tätig. Der für die Prüfung seitdem verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Markus Dittmann.
Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist auch die Uniper SE verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen der Uniper SE (als oberste Führungsgesellschaft des Uniper-Konzerns) unterhalb des Vorstands festzulegen.
Für den Aufsichtsrat wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße des Frauenanteils von 30 % und für den Vorstand eine Zielgröße des Frauenanteils von 20 % festgelegt. Zum 31. Dezember 2019 ist die Zielgröße für den Aufsichtsrat wie im Vorjahr überschritten, für den Vorstand ist die Zielgröße wie im Vorjahr nicht erreicht.
Für die beiden Führungsebenen der Uniper SE unterhalb des Vorstands wurde eine Zielgröße für den Frauenanteil von 30 % für die erste Führungsebene und von 30 % für die zweite Führungsebene für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 formuliert. Zum 31. Dezember 2019 ist die Zielgröße für die erste Führungsebene nicht erreicht, für die zweite Führungsebene ist die Zielgröße überschritten. Zum 31. Dezember 2018 waren die beiden Zielgrößen überschritten.
Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder dar und gibt über die im Geschäftsjahr 2019 gewährten und zugeflossenen Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Uniper SE Auskunft. Der Bericht folgt den Rechnungslegungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen (HGB, DRS und IFRS) sowie den Empfehlungen und Anregungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017.
Das seit dem Jahr 2016 geltende System der Vorstandsvergütung der Uniper SE soll Anreize für eine leistungsorientierte und nachhaltige Unternehmensführung setzen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einer jährlichen erfolgsabhängigen Tantieme sowie einer langfristigen erfolgsabhängigen variablen Vergütung zusammen.
Das System ist so ausgestaltet, dass es wettbewerbsfähig ist und den regulatorischen Anforderungen entspricht.
Zugleich bringt das Vergütungssystem die Interessen und Zielsetzungen von Management und Aktionären in Einklang, indem es für die langfristige variable Vergütung auf den sogenannten "Total Shareholder Return", also die Entwicklung des Uniper-Aktienkurses zuzüglich der gezahlten Dividenden, abstellt.
Der Aufsichtsrat beschließt das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Er überprüft das System und die Angemessenheit der Gesamtvergütung sowie der einzelnen Vergütungsbestandteile regelmäßig und passt diese soweit notwendig an. Er beachtet dabei die Vorgaben des AktG und folgt den Empfehlungen und Anregungen des DCGK.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste Grundvergütung, die monatlich als Gehalt ausgezahlt wird.
Zusätzlich werden Sachbezüge und marktübliche Nebenleistungen gewährt, wie beispielsweise die Fortzahlung der Bezüge bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die Bereitstellung eines Dienstwagens (für den Vorstandsvorsitzenden mit Fahrer), die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen sowie eine Unfallversicherung und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt.
Dem Aktiengesetz und der Empfehlung des DCGK folgend sieht die Versicherungspolice der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % des jeweiligen Schadens für die Vorstandsmitglieder vor, der pro Jahr auf 150 % der jährlichen festen Grundvergütung begrenzt ist.
Im Rahmen des Vergütungssystems für den Uniper-SE-Vorstand sind rund 60 % der variablen Vergütung von langfristigen Zielgrößen abhängig, so dass die Nachhaltigkeit der variablen Vergütung im Sinne von § 87 AktG gewährleistet ist. Die erfolgsabhängige Vergütung besteht aus der jährlichen Tantieme und der langfristigen variablen Vergütung.
Die jährliche Tantieme ist vom geschäftlichen Erfolg des Unternehmens (Unternehmens-Performance) im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr abhängig. Darüber hinaus bewertet der Aufsichtsrat die individuelle Leistung des einzelnen Vorstandsmitglieds (Faktor 0,7 - 1,3). Zur Bestimmung der Unternehmens-Performance legt der Aufsichtsrat zu Beginn jedes Geschäftsjahres die Bemessungsgrößen sowie geeignete Ziele fest. Seit dem Geschäftsjahr 2017 ist dies der Adjusted Funds from Operations - Adjusted FFO.
Der Adjusted FFO gilt als wesentliche, am bereinigten Cashflow orientierte Kennzahl zur Steuerung des operativen Geschäfts sowie zur Beurteilung der Finanzlage des Uniper-Konzerns und eignet sich daher zur Abbildung der Unternehmens-Performance. Den Zielwert bildet die vom Aufsichtsrat genehmigte Planung (Budget) für das jeweilige Geschäftsjahr. Die Zielerreichung beträgt 100 %, wenn der tatsächlich erzielte Adjusted FFO diesem Zielwert entspricht. Fällt er um 50 % oder mehr dahinter zurück, dann beträgt die Zielerreichung 0 %. Liegt der tatsächlich erzielte Adjusted FFO um 50 % oder mehr über dem Zielwert, beträgt die Zielerreichung 200 %. Weitere Steigerungen des tatsächlich erzielten Adjusted FFO führen zu keiner weiteren Erhöhung der Zielerreichung. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Zur Bestimmung des individuellen Performance-Faktors bewertet der Aufsichtsrat anhand konkreter Kriterien sowohl den persönlichen Beitrag der Vorstandsmitglieder zur Erfüllung kollektiver Ziele als auch die Erreichung individueller Ziele. Die kollektiven und individuellen Ziele werden in einer Zielvereinbarung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich im Voraus vereinbart. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden unter anderem Ziele der Strategieentwicklung und -umsetzung, Nachhaltigkeit, Arbeitsqualität, Unternehmenskultur- sowie Personalentwicklung vereinbart. Für das Geschäftsjahr 2020 wurden unter anderem Ziele der Strategieentwicklung und -umsetzung, Nachhaltigkeit, Innovation, Unternehmenskultur, Compliance, Kundenorientierung sowie Personalentwicklung beschlossen.
Die Zielerreichung hinsichtlich des individuellen Performance-Faktors wird auf Basis des jeweiligen Erfüllungsgrads für die im Voraus definierten individuellen sowie kollektiven Ziele nach Ablauf des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat festgestellt. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die Kriterien von § 87 AktG und des DCGK.
Nach den Vorstandsverträgen kann der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Tantieme im Falle außerordentlicher Entwicklungen weitere Aspekte berücksichtigen. Dies kann zu einer entsprechend höheren oder niedrigeren Festsetzung der Tantieme führen. Die nachträgliche Änderung der zuvor beschriebenen Erfolgsziele und Vergleichsparameter ist entsprechend der Empfehlung des DCGK ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern außerdem Sondervergütungen für außergewöhnliche Leistungen als Teil der Tantieme gewähren. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden weder weitere Aspekte berücksichtigt noch wurde eine Sondervergütung für die Vorstandsmitglieder gewährt.
Die Tantieme ist inklusive eventueller Sondervergütungen auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungsdeckelung). Abzüglich etwaiger Steuern wird die Tantieme im April des Folgejahres ausbezahlt.
Ab dem Geschäftsjahr 2020 wird Uniper die Kennzahlen zur finanziellen Steuerung seines operativen Geschäfts, der Strategie und den Kapitalmarktusancen anpassen und dabei das Adjusted Net Income (Adjusted NI) zur finanziellen Steuerung des Uniper-Konzerns heranziehen. Daher wird auch im Rahmen der jährlichen Tantieme für die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2020 das Adjusted NI zur Beurteilung der Unternehmens-Performance herangezogen. Der Adjusted FFO wird künftig nicht mehr als wesentliche finanzielle Kennzahl zur Steuerung des operativen Geschäfts verwendet (vergleiche hierzu auch die Darstellung zum Steuerungssystem).
Den Vorstandsmitgliedern wird ein Long-Term-Incentive gewährt ("LTI"), der im Geschäftsjahr 2016 eingeführt wurde. Der LTI von Uniper ist als Performance Cash Plan ausgestaltet. Dieser wird in jährlichen Tranchen mit einem jeweiligen Leistungszeitraum von vier Jahren aufgelegt. Die Auszahlungsbeträge des Performance Cash Plans basieren auf einem LTI-Zielbetrag, der zu Beginn des Leistungszeitraums als künftiger Anspruch gewährt wird, sowie dem jeweiligen Performance-Faktor. Der Performance-Faktor wird am Ende des Leistungszeitraums durch den Vergleich des erreichten absoluten Total Shareholder Return (TSR) mit bei Gewährung durch den Aufsichtsrat festgelegten Zielwerten ermittelt. Nach Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums wird der erreichte Performance-Faktor mit dem jeweiligen LTI-Zielbetrag multipliziert, um die Höhe der Auszahlung aus einer gewährten Tranche des Performance Cash Plans zu ermitteln. Die Auszahlungshöhe ist dabei auf maximal 400 % des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungsdeckelung). Die langfristige Vergütung wird grundsätzlich nach Ende des Leistungszeitraums ausbezahlt.
Der absolute TSR bezeichnet die Aktienrendite der Uniper-Aktie und berücksichtigt die Entwicklung des Aktienkurses und Dividendenausschüttungen während des vierjährigen Leistungszeitraums. Der TSR spiegelt die Kapitalmarktperformance des Unternehmens wider und bringt somit Interessen und Zielsetzungen von Management und Aktionären in Einklang. Als Anfangskurs dient der gleichgewichtete durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der letzten 60 Handelstage vor Beginn des Leistungszeitraums. Als Endkurs wird analog der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 60 Handelstage vor dem Ende des Leistungszeitraums ermittelt. Dies reduziert den Effekt von zufälligen, nicht nachhaltigen Kursentwicklungen.
Die LTI-Auszahlung ist von im Vorfeld fest definierten Eckwerten für den absoluten TSR abhängig und erfolgt erst ab Erreichen eines kalibrierten Schwellenwerts. Wird ein absoluter TSR von 15 % erreicht, erhalten die Vorstandsmitglieder eine Auszahlung i. H. v. 50 % des Zielbetrags. Wird der Schwellenwert von 15 % nicht erreicht, erfolgt keine Auszahlung aus dem LTI. Ein absoluter TSR von 25 % entspricht dem 100%-Zielwert und resultiert somit in einer Auszahlung in Höhe des LTI-Zielbetrags. Die maximale Auszahlung von 400 % des Zielbetrags wird erst mit einem absoluten TSR von 80 % erreicht. Weitere Erhöhungen des absoluten TSR führen zu keiner weiteren Erhöhung der Auszahlung. Werte zwischen festgelegten Eckwerten werden linear interpoliert.
Die Verträge der ab dem Geschäftsjahr 2019 bestellten Vorstandsmitglieder sehen Malus- und Clawback-Regelungen für die variable Vergütung (jährliche Tantieme und LTI) vor. Sofern sich die für die Festsetzung der Auszahlungsbeträge der variablen Vergütung relevanten Aspekte nach Auszahlung der variablen Vergütung als falsch herausstellen, kann der Aufsichtsrat die variable Vergütung reduzieren bzw. vollständig entfallen lassen (Malus) und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Vergütung verlangen (Clawback). Relevante Aspekte umfassen z. B. alle finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien, die für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind. Die Rückforderungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn das Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt der Geltendmachung nicht mehr Mitglied des Vorstands ist. Eine Rückforderung ist nach einem Zeitraum von fünf Jahren nach Zahlung der variablen Vergütung ausgeschlossen.
Im Rahmen der Sonderinzentivierung 2016 im Zuge der Abspaltung von der E.ON SE haben sich die Vorstandsmitglieder zum Aufbau eines Aktienbestands an Uniper-Aktien bereit erklärt.
Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, einen Bestand an Uniper-Aktien im Wert von 100 % ihrer zu Beginn eines jeden Aufbaujahres maßgeblichen festen Grundvergütung aufzubauen und die erworbenen Aktien während ihrer Amtszeit zu halten. Der Zeitraum für den Aufbau des entsprechenden Aktienbestands beträgt maximal vier Jahre ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Abspaltung in das Handelsregister der E.ON SE.
Mit Blick auf die mögliche Gefahr des Insiderhandels, wurde die Aktienkaufverpflichtung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat zum 11. März 2019 bis auf Weiteres ausgesetzt.
Die Uniper SE hat mit den bisherigen sowie neu bestellten Vorstandsmitgliedern eine beitragsorientierte Altersversorgung nach dem Beitragsplan Uniper-Vorstand vereinbart.
Die Uniper SE stellt den Mitgliedern des Vorstands Beiträge in Höhe von maximal 18 % der beitragsfähigen Bezüge (Grundvergütung und Zieltantieme) bereit. Die Höhe der jährlichen Beiträge setzt sich aus einem festen Basisprozentsatz (14 %) und einem Matchingbeitrag (4 %) zusammen. Voraussetzung für die Gewährung des Matchingbeitrags ist, dass das Vorstandsmitglied seinerseits einen Mindestbeitrag in gleicher Höhe durch Entgeltumwandlung leistet. Der durch das Unternehmen finanzierte Matchingbeitrag wird ausgesetzt, wenn der durch den Aufsichtsrat festgesetzte Korridor für die Dividendenausschüttung in drei aufeinander folgenden Jahren unterschritten wird. Die Gutschriften werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in einen Kapitalbaustein (bezogen auf das 62. Lebensjahr) umgerechnet und den Versorgungskonten der Vorstandsmitglieder gutgeschrieben. Der hierzu verwendete Zinssatz wird in jedem Jahr abhängig vom Renditeniveau langfristiger Bundesanleihen ermittelt. Das auf dem Versorgungskonto angesammelte Guthaben kann nach Wahl des Vorstandsmitglieds (frühestens im Alter von 62 Jahren) oder der Hinterbliebenen als lebenslange Rente, in Raten oder als Einmalbetrag ausgezahlt werden.
Andreas Schierenbeck wurde die sofortige Unverfallbarkeit seiner Altersversorgungsansprüche zugesagt. Darüber hinaus erhält er rund 1,2 Mio € in vier Jahresbeträgen von rund 0,3 Mio €, jeweils nach Ablauf eines Dienstjahres als zusätzlichen Beitrag in die Altersversorgung, sofern seine Tätigkeit bei der Uniper SE zu dem jeweiligen Zeitpunkt nicht beendet wurde.
Der Aufsichtsrat überprüft das Versorgungsniveau der Vorstandsmitglieder und den daraus abgeleiteten jährlichen und langfristigen Versorgungsaufwand nach der Empfehlung des DCGK regelmäßig und passt die Zusagen bei Bedarf an.
Die Verträge der ab 2019 bestellten Vorstandsmitglieder sehen eine sogenannte Koppelungsklausel vor. Hiernach endet im Falle des Widerrufs der Bestellung nach Maßgabe der Frist des § 622 BGB automatisch auch der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds.
Die Vorstandsdienstverträge sehen eine Abfindungsobergrenze entsprechend der Empfehlung des DCGK vor.
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsbestellung sowie des Dienstvertrags ohne wichtigen Grund ist eine gegebenenfalls zu zahlende Abfindung auf die Vergütung für einen Zeitraum von zwei Jahren, in jedem Fall auf die Vergütung der Restlaufzeit des Dienstvertrages begrenzt. Die Berechnung dieser Abfindungsobergrenze erfolgt gemäß den Bestimmungen von Ziffer 4.2.3 des DCGK bzw. auf Basis der Grundvergütung, der Zieltantieme (100 %) sowie des Zielwerts (100 %) der langfristigen variablen Vergütung. Bei Vorliegen eines wichtigen Grunds im Sinne von § 626 BGB ist keine Abfindung zu zahlen.
Im Fall eines Kontrollwechsels gelten die folgenden Sonderregelungen:
Bei vorzeitigem Verlust der Vorstandsposition aufgrund eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Ereignis) haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf eine Abfindung.
Die Change-of-Control-Regelung nimmt einen Kontrollwechsel in folgenden drei Fallgestaltungen an: (i) Ein Dritter erwirbt mittelbar oder unmittelbar mindestens 30 % der Stimmrechte und erreicht damit die Kontrollschwelle gemäß dem WpÜG; (ii) die Uniper SE schließt als abhängiges Unternehmen einen Unternehmensvertrag ab oder (iii) die Uniper SE wird gemäß §§ 2 ff. UmwG mit einem anderen nicht konzernverbundenen Rechtsträger verschmolzen, es sei denn, der Unternehmenswert des anderen Rechtsträgers zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der übertragenden Gesellschaft beträgt weniger als 20 % des Unternehmenswerts der Uniper SE. Die ab dem Jahr 2019 bestellten Vorstandsmitglieder haben ebenfalls einen Anspruch auf Abfindung, wenn die Aktien der Uniper SE nicht mehr an einem regulierten Markt zugelassen sind (De-Listing). Der Abfindungsanspruch entsteht, wenn der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel oder De-Listing durch einvernehmliche Beendigung oder durch Kündigung des Vorstandsmitglieds endet; bei Eigenkündigung des Vorstands nur, wenn die Vorstandsposition infolge des Kontrollwechsels bzw. De-Listing wesentlich berührt wird.
Im Falle eines Kontrollwechsels besteht die Abfindung der vor dem Geschäftsjahr 2019 bestellten Vorstandsmitglieder aus Grundvergütung und Zieltantieme (100 %) sowie Nebenleistungen für einen Zeitraum von zwei Jahren ab der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags, maximal aber bis zu dem Monat, in dem das Vorstandsmitglied das 62. Lebensjahr vollendet. Für ab dem Geschäftsjahr 2019 bestellte Vorstandsmitglieder besteht die Abfindung aus Grundvergütung und Zieltantieme (100 %) sowie dem Zielwert der langfristigen variablen Vergütung (100 %) für einen Zeitraum von zwei Jahren, höchstens aber für die Restlaufzeit des Dienstvertrags und zusätzlich maximal bis zu dem Monat, in dem das Vorstandsmitglied das 62. Lebensjahr vollendet.
Nach Beendigung der Vorstandsdienstverträge besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, es sei denn, die Uniper SE verzichtet darauf. Den Mitgliedern des Vorstands ist es untersagt, für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags mittelbar oder unmittelbar für ein Unternehmen tätig zu werden, das im direkten oder indirekten Wettbewerb zur Uniper SE oder mit ihr verbundenen Unternehmen steht. Die Vorstandsmitglieder erhalten während dieser Zeit eine zeitanteilige Karenzentschädigung in Höhe von 100 % der vertragsmäßigen Jahreszielvergütung (bei den vor dem Jahr 2019 bestellten Vorstandsmitgliedern ohne langfristige variable Vergütung, bei den ab dem Jahr 2019 bestellten Vorstandsmitgliedern einschließlich der langfristigen variablen Vergütung), mindestens aber 60 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Die Entschädigung wird auf anderweitige, für die Zeit nach Beendigung des Dienstvertrages von der Gesellschaft geschuldete Leistungen angerechnet.
Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem und die einzelnen Vergütungsbestandteile für die Vorstandsmitglieder überprüft. Er hat die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands in horizontaler und vertikaler Hinsicht festgestellt und die nachfolgend dargestellten erfolgsabhängigen Vergütungen beschlossen. Dabei hat er die horizontale Üblichkeit geprüft, indem er die Vergütung einem Marktvergleich mit Unternehmen ähnlicher Größenordnung unterzogen hat. Außerdem hat der Aufsichtsrat einen vertikalen Vergleich der Vergütung der Vorstandsmitglieder zum oberen Führungskreis und zur sonstigen Belegschaft aufgestellt und in seine Angemessenheitsüberprüfung miteinbezogen.
Im Zuge des Restrukturierungsprogramms Voyager haben die vor dem Geschäftsjahr 2019 bestellten Vorstandsmitglieder eine Reduzierung ihrer eigenen Vergütungsbezüge angeboten. Der Aufsichtsrat hat diesem Vorschlag zugestimmt und die Vergütungselemente Grundvergütung, jährliche Tantieme, langfristige variable Vergütung sowie Beiträge zur Altersversorgung wurden seit Beginn des Geschäftsjahres 2018 für die Vorstandsmitglieder für die jeweils laufende Bestellung durchschnittlich um rund 7 % gegenüber dem Vorjahr abgesenkt. Mit der einvernehmlichen Einigung zur Beendigung der Dienstverträge gelten für Klaus Schäfer und Christopher Delbrück ab dem 5. Februar 2019 und für Keith Martin und Eckhardt Rümmler ab dem 28. Mai 2019 wieder die jeweiligen Bezüge vor der vereinbarten Absenkung. Die jeweiligen Bezüge vor der vereinbarten Absenkung gelten bis zur Beendigung des Dienstvertrages und somit für Klaus Schäfer und Christopher Delbrück bis zum 31. August 2019 bzw. 30. Juni 2019 und für Eckhardt Rümmler und Keith Martin bis zum 31. Januar 2020 bzw. 30. April 2020.
Die Gesamtsumme der auszuzahlenden jährlichen Tantieme beträgt für das Geschäftsjahr 2019 rund 3,8 Mio € (2018: 2,8 Mio €). Der Aufsichtsrat hatte zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 festgelegt, dass bei einem tatsächlich erzielten Adjusted FFO von 754 Mio € das Unternehmensziel zu 100 % erreicht wird (2018: 659 Mio €). Der Ist-Wert des finanziellen Erfolgsziels Adjusted FFO lag für das Geschäftsjahr 2019 bei 923 Mio € (2018: 756 Mio €). Die Zielerreichung der Unternehmens-Performance beträgt damit für alle Vorstandsmitglieder 145 % (2018: 129 %). Der Aufsichtsrat hat bei der Festlegung der individuellen Zielerreichung der Vorstandsmitglieder deren persönliche Leistung bewertet und insbesondere berücksichtigt, dass alle wesentlichen mit dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 vereinbarten Ziele erreicht wurden. Der Aufsichtsrat hat je nach Vorstandsmitglied einen individuellen Performance-Faktor in Höhe von 1,0 bis 1,2 für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen. Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Performance-Faktor für Christopher Delbrück, Eckhardt Rümmler und Keith Martin auf 1,2 gesetzt.
Im Rahmen des Uniper Performance Cash Plans erfolgten für das Geschäftsjahr 2019 keine Zuteilungen für Klaus Schäfer und Christopher Delbrück. Keith Martin und Eckhardt Rümmler haben auf ihre Zuteilungen verzichtet. Die bereits im Geschäftsjahr 2018 zugeteilte dritte Tranche des Performance Cash Plans (geplanter Leistungszeitraum 2018-2021) wird, entsprechend den Planbedingungen, regulär im Jahr 2022 ausgezahlt. Der LTI-Zielbetrag für das volle Geschäftsjahr 2018 betrug für Klaus Schäfer 1,0 Mio €, für Christopher Delbrück, Eckhardt Rümmler und Keith Martin je 0,6 Mio €.
Andreas Schierenbeck, Sascha Bibert sowie David Bryson haben für das Geschäftsjahr 2019 zeitanteilige Zuteilungen in Höhe von 0,6 Mio €, 0,4 Mio € und 0,1 Mio € erhalten.
Die Wertentwicklung der laufenden Tranchen des Uniper Performance Cash Plans hängt maßgeblich von der Entwicklung des Uniper-Aktienkurses und den Dividendenzahlungen in den nächsten Jahren ab. Die Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder können daher - unter Umständen erheblich - von den dargestellten Werten abweichen. Da eine Umrechnung in Stückzahlen im Rahmen der Planbedingungen des Uniper Performance Cash Plans nicht vorgesehen ist, können keine Stückzahlen ermittelt und angegeben werden.
Für das Geschäftsjahr 2019 ergeben sich damit die folgenden Aufwendungen für den Performance Cash Plan der Vorstandsmitglieder:
| Aufwand 2019 | Aufwand 2018 1) | |||
| in Tausend € | (Tranche 2018-2021) 2) | (Tranche 2019-2022) | (Gesamt) | (Gesamt) |
| Andreas Schierenbeck (seit 1. Juni 2019) | - | 74 | 74 | - |
| Klaus Schäfer (bis 31. August 2019) | 1.009 | - | 1.009 | 4.340 |
| Sascha Bibert (seit 1. Juni 2019) | - | 42 | 42 | - |
| Christopher Delbrück (bis 30. Juni 2019) | 604 | 604 | 2.460 | |
| David Bryson (seit 1. November 2019) | - | 6 | 6 | - |
| Eckhardt Rümmler | 604 | - | 604 | 2.460 |
| Keith Martin | 604 | - | 604 | 2.357 |
| Summe | 2.820 | 123 | 2.943 | 11.617 |
1) Mit dem Vollzug des Übernahmeangebots
der Fortum Deutschland SE, das am 26. Juni 2018 zur
Übernahme von 47,37 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Uniper SE führte, trat am 26. Juni
2018 ein Change-of-Control-Ereignis im Sinne der
Planbedingungen des Performance Cash Plan ein. Dies
führte zur vorzeitigen Beendigung der Laufzeiten der
in 2016 und 2017 erfolgten Zuteilungen des Performance Cash
Plans. Die korrespondierenden Verpflichtungen waren zum
Stichtag des 30. Juni 2018 neu zu bewerten und hierbei
vorgezogen die gesamten noch resultierenden Aufwendungen
für den zuvor noch offenen Leistungszeitraum einmalig
als Aufwand zu berücksichtigen. Die Auszahlung
erfolgte im dritten Quartal 2018 und war daher als Zufluss
für 2018 aufzunehmen.
2) Mit der einvernehmlichen Beendigung der
Dienstverträge von Klaus Schäfer, Christopher
Delbrück, Eckhardt Rümmler und Keith Martin sind
die Zuteilungen für die Tranche 2018-2021 unverfallbar
geworden. Daher wurden im Geschäftsjahr 2019 bereits
Rückstellungen für den gesamten Leistungszeitraum
gebildet.
Nachfolgend sind die aktuellen Ruhegeldanwartschaften der Vorstandsmitglieder, die Aufwendungen und der Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen ist nach den Vorgaben der IFRS und des HGBs ermittelt worden. Die Abzinsung erfolgte mit einem IFRS-Rechnungszins von 1,50 % (2018: 2,30 %) und einem HGB-Rechnungszins von 2,71 % (2018: 3,21 %).
Andreas Schierenbeck wurde die sofortige Unverfallbarkeit seiner Altersversorgungsansprüche zugesagt. Darüber hinaus erhält er rund 1,2 Mio € in vier Jahresbeträgen von rund 0,3 Mio €, jeweils nach Ablauf eines Dienstjahres als zusätzlichen Beitrag in die Altersversorgung, sofern seine Tätigkeit bei der Uniper SE zu dem jeweiligen Zeitpunkt nicht vorzeitig beendet wurde.
Die für die arbeitgeberfinanzierten Pensionsansprüche von Keith Martin gebildeten Rückstellungen in Höhe von rund 0,6 Mio € wurden aufgelöst, da die Unverfallbarkeit des arbeitgeberfinanzierten Anteils der Versorgungsansprüche nicht erreicht wurde. Der aus der Entgeltumwandlung finanzierte Teil bleibt erhalten.
| Aufwand im Geschäftsjahr | Barwert der Pensionsverpflichtungen | |||||
| Gesamt | davon Zinsaufwand | zum 31. Dezember | ||||
| in Tausend € | 2019 | 2018 | 2019 1) | 2018 | 2019 | 2018 |
| Andreas Schierenbeck (seit 1. Juni 2019) | 424 | - | 0 | - | 424 | - |
| Klaus Schäfer 2) (bis 31. August 2019) | 214 | 322 | 72 | 114 | 4.470 | 4.700 |
| Sascha Bibert (seit 1. Juni 2019) | 166 | - | 0 | - | 166 | - |
| Christopher Delbrück (bis 30. Juni 2019) | 154 | 229 | 43 | 68 | 3.244 | 2.832 |
| David Bryson (seit 1. November 2019) | 102 | - | 0 | - | 102 | - |
| Eckhardt Rümmler | 284 | 252 | 78 | 82 | 3.848 | 3.402 |
| Keith Martin 3) | 225 | 238 | 13 | 11 | 0 | 616 |
| Summe | 1.568 | 1.041 | 207 | 275 | 12.254 | 11.550 |
1) Für die Ermittlung des Zinsaufwands
dient der Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 01.01
eines Jahres. Der Zinsaufwand für die während des
Geschäftsjahres neu berufenen Vorstandsmitglieder
beträgt damit 0 €.
2) Für Klaus Schäfer betrugen die
versicherungsmathematischen Gewinne rund 0,44 Mio €.
3) Durch die Auflösung der
Rückstellungen für die arbeitgeberfinanzierten
Pensionsansprüche von Keith Martin sind
versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von rund
0,84 Mio € entstanden.
| Aufwand im Geschäftsjahr | Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung | |||||
| Gesamt | davon Zinsaufwand | zum 31. Dezember | ||||
| in Tausend € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Andreas Schierenbeck (seit 1. Juni 2019) | 379 | - | 18 | - | 379 | - |
| Klaus Schäfer (bis 31. August 2019) | -331 | 379 | 248 | 396 | 3.828 | 4.159 |
| Sascha Bibert (seit 1. Juni 2019) | 137 | - | 10 | - | 137 | - |
| Christopher Delbrück (bis 30. Juni 2019) | 269 | 251 | 170 | 239 | 2.772 | 2.504 |
| David Bryson (seit 1. November 2019) | 91 | - | 4 | - | 91 | - |
| Eckhardt Rümmler | 373 | 265 | 220 | 219 | 3.552 | 3.180 |
| Keith Martin | -549 | 179 | 16 | 45 | 0 | 549 |
| Summe | 368 | 1.074 | 687 | 899 | 10.760 | 10.392 |
Für das Geschäftsjahr 2019 betrugen die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder nach HGB rund 9,3 Mio € (2018: 10,0 Mio €).
Die Dienstverträge von Klaus Schäfer und Christopher Delbrück wurden zum 31. August bzw. 30. Juni 2019 beendet. Des Weiteren hatte sich der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats am 28. Mai 2019 mit Keith Martin sowie Eckhardt Rümmler einvernehmlich auf eine Beendigung ihrer jeweiligen Anstellungsverträge und Bestellungen als Vorstandsmitglieder der Uniper SE zum 30. November 2019 verständigt. Andreas Schierenbeck wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2019 zum Vorsitzenden des Vorstands der Uniper SE bestellt. Zum gleichen Datum wurde Sascha Bibert zum Mitglied des Vorstands bestellt. David Bryson wurde zum 1. November 2019 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Um eine reibungslose Übergabe zu den neuen Vorstandsmitgliedern zu gewährleisten, wurden in diesem Zusammenhang die Dienstverträge sowie die Bestellung als Vorstandsmitglieder der Uniper SE von Eckhardt Rümmler und Keith Martin bis zum 31. Januar 2020 bzw. 30. April 2020 verlängert.
Im Zuge der Bestellung von Sascha Bibert hat die Uniper SE die Übernahme von Umzugskosten zugesagt und übernimmt für einen Zeitraum von einem Jahr seine Mietkosten in Höhe von maximal 5.000 € im Monat. Darüber hinaus werden Sascha Bibert seine verfallenden LTI-Ansprüche bei seinem Vorarbeitgeber in zwei Zahlungen, zum 30. Juni 2019 sowie zum 30. Juni 2020, in Höhe von jeweils rund 0,5 Mio € ausgeglichen, sofern seine Tätigkeit bei Uniper zu dem jeweiligen Zeitpunkt noch besteht.
Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergibt sich folgende Vergütung gemäß HGB:
| Grundvergütung | Jährliche Tantieme | Einmalige Sonderinzentivierung 1) | ||||
| in Tausend € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Andreas Schierenbeck (seit 1. Juni 2019) | 723 | - | 787 | - | 0 | - |
| Klaus Schäfer 3) (bis 31. August 2019) | 0 | 760 | 738 | 835 | 0 | 403 |
| Sascha Bibert 4) (seit 1. Juni 2019) | 408 | - | 368 | - | 0 | - |
| Christopher Delbrück (bis 30. Juni 2019) | 347 | 665 | 312 | 640 | 0 | 228 |
| David Bryson (seit 1. November 2019) | 117 | - | 105 | - | 0 | - |
| Eckhardt Rümmler | 686 | 665 | 741 | 640 | 193 | 193 |
| Keith Martin | 686 | 665 | 741 | 640 | 193 | 193 |
| Summe | 2.966 | 2.755 | 3.792 | 2.755 | 386 | 1.017 |
| Sonstige Bezüge | Mehrjährige variable Vergütung 2) | Gesamtbezüge | ||||
| in Tausend € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Andreas Schierenbeck (seit 1. Juni 2019) | 23 | - | 526 | - | 2.060 | - |
| Klaus Schäfer 3) (bis 31. August 2019) | 632 | 341 | 0 | 1.102 | 1.370 | 3.440 |
| Sascha Bibert 4) (seit 1. Juni 2019) | 540 | - | 298 | - | 1.614 | - |
| Christopher Delbrück (bis 30. Juni 2019) | 14 | 26 | 0 | 659 | 673 | 2.218 |
| David Bryson (seit 1. November 2019) | 3 | - | 85 | - | 310 | - |
| Eckhardt Rümmler | 22 | 22 | 0 | 659 | 1.642 | 2.178 |
| Keith Martin | 20 | 13 | 0 | 659 | 1.640 | 2.169 |
| Summe | 1.255 | 402 | 910 | 3.079 | 9.309 | 10.005 |
1) Die Sonderinzentivierung ist im Dezember 2016
an die damaligen Vorstandsmitglieder ausgezahlt worden.
Für das Geschäftsjahr 2016 ist jedoch aufgrund
der gestaffelten, auflösenden Bedingungen
(Rückzahlungsregelungen) noch kein Teilbetrag
unverfallbar geworden. Dementsprechend war die
Sonderinzentivierung in 2016 noch nicht in die
Gesamtbezüge einzubeziehen. Für 2018 und für
2019 sind je nach Vorstandsmitglied jeweils 25 % der
Sonderinzentivierung unverfallbar geworden und daher
anteilig abgebildet.
2) Beizulegender Zeitwert des Performance Cash
Plans zum Zeitpunkt der Gewährung.
3) Aufgrund seines gesundheitlich bedingten
Ausfalls erhielt Klaus Schäfer keine
Grundvergütung. Der von der Gesellschaft gezahlte
Krankengeldzuschuss wird unter sonstige Bezüge
ausgewiesen.
4) Neben den Sachbezügen und
marktüblichen Nebenleistungen enthalten die sonstigen
Bezüge für Sascha Bibert die im Zuge der
Neubestellung zugesagten Erstattungen der Umzugs- und
Mietkosten sowie die erste Zahlung in Höhe von rund
0,5 Mio € zum 30. Juni 2019 der zugesagten
Sonderzahlungen im Rahmen der verfallenden
LTI-Ansprüche bei seinem Vorarbeitgeber E.ON.
Die gewährte sowie zugeflossene Vorstandsvergütung nach DCGK stellt sich wie folgt dar:
| Andreas Schierenbeck - seit 1. Juni 2019 (Vorstandsvorsitzender - CEO) | Klaus Schäfer - bis 31. August 2019 (Vorstandsvorsitzender - CEO) | |||||
| in Tausend € | Zielwert 2019 | Min. 2019 | Max. 2019 | Zielwert 2018 | Zielwert 2019 | Min. 2019 |
| Grundvergütung | 723 | 723 | 723 | - | 0 | 0 |
| Nebenleistungen | 23 | 23 | 23 | - | 632 | 632 |
| Summe | 747 | 747 | 747 | - | 632 | 632 |
| Einjährige variable Vergütung | 452 | 0 | 904 | - | 509 | 0 |
| Jährliche Tantieme | 452 | 0 | 904 | - | 509 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 526 | 0 | 2.532 | - | 0 | 0 |
| Performance Cash Plan (2018-2021) | - | - | - | - | - | - |
| Performance Cash Plan (2019-2022) | 526 | 0 | 2.532 | - | - | - |
| Summe | 1.725 | 747 | 4.183 | - | 1.141 | 632 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 424 | 424 | 424 | - | 142 | 142 |
| Gesamtvergütung | 2.149 | 1.171 | 4.607 | - | 1.283 | 774 |
| Klaus Schäfer - bis 31. August 2019 (Vorstandsvorsitzender - CEO) | ||
| in Tausend € | Max. 2019 | Zielwert 2018 |
| Grundvergütung | 0 | 760 |
| Nebenleistungen | 632 | 341 |
| Summe | 632 | 1.100 |
| Einjährige variable Vergütung | 1.018 | 698 |
| Jährliche Tantieme | 1.018 | 698 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 1.102 |
| Performance Cash Plan (2018-2021) | - | 1.102 |
| Performance Cash Plan (2019-2022) | - | - |
| Summe | 1.650 | 2.899 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 142 | 208 |
| Gesamtvergütung | 1.792 | 3.107 |
| Sascha Bibert - seit 1. Juni 2019 (Mitglied des Vorstands - CFO) | Christopher Delbrück - bis 30. Juni 2019 (Mitglied des Vorstands - CFO) | |||||
| in Tausend € | Zielwert 2019 | Min. 2019 | Max. 2019 | Zielwert 2018 | Zielwert 2019 | Min. 2019 |
| Grundvergütung | 408 | 408 | 408 | - | 347 | 347 |
| Nebenleistungen 1) | 1.013 | 1.013 | 1.013 | - | 14 | 14 |
| Summe | 1.421 | 1.421 | 1.421 | - | 360 | 360 |
| Einjährige variable Vergütung | 254 | 0 | 508 | - | 215 | 0 |
| Jährliche Tantieme | 254 | 0 | 508 | - | 215 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 298 | 0 | 1.435 | - | 0 | 0 |
| Performance Cash Plan (2018-2021) | - | - | - | - | - | - |
| Performance Cash Plan (2019-2022) | 298 | 0 | 1.435 | - | 0 | 0 |
| Summe | 1.973 | 1.421 | 3.364 | - | 576 | 360 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 166 | 166 | 166 | - | 110 | 110 |
| Gesamtvergütung | 2.139 | 1.587 | 3.530 | - | 686 | 471 |
| Christopher Delbrück - bis 30. Juni 2019 (Mitglied des Vorstands - CFO) | ||
| in Tausend € | Max. 2019 | Zielwert 2018 |
| Grundvergütung | 347 | 665 |
| Nebenleistungen 1) | 14 | 26 |
| Summe | 360 | 691 |
| Einjährige variable Vergütung | 431 | 413 |
| Jährliche Tantieme | 431 | 413 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 659 |
| Performance Cash Plan (2018-2021) | - | 659 |
| Performance Cash Plan (2019-2022) | - | - |
| Summe | 791 | 1.764 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 110 | 161 |
| Gesamtvergütung | 901 | 1.925 |
| David Bryson - seit 1. November 2019 (Mitglied des Vorstands - COO) | Eckhardt Rümmler (Mitglied des Vorstands - COO) | |||||
| in Tausend € | Zielwert 2019 | Min. 2019 | Max. 2019 | Zielwert 2018 | Zielwert 2019 | Min. 2019 |
| Grundvergütung | 117 | 117 | 117 | - | 686 | 686 |
| Nebenleistungen | 3 | 3 | 3 | - | 22 | 22 |
| Summe | 120 | 120 | 120 | - | 708 | 708 |
| Einjährige variable Vergütung | 73 | 0 | 145 | - | 426 | 0 |
| Jährliche Tantieme | 73 | 0 | 145 | - | 426 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 85 | 0 | 410 | - | 0 | 0 |
| Performance Cash Plan (2018-2021) | - | - | - | - | - | - |
| Performance Cash Plan (2019-2022) | 85 | 0 | 410 | - | - | - |
| Summe | 278 | 120 | 675 | - | 1.134 | 708 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 102 | 102 | 102 | - | 206 | 206 |
| Gesamtvergütung | 379 | 222 | 777 | - | 1.339 | 913 |
| Eckhardt Rümmler (Mitglied des Vorstands - COO) | ||
| in Tausend € | Max. 2019 | Zielwert 2018 |
| Grundvergütung | 686 | 665 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 |
| Summe | 708 | 687 |
| Einjährige variable Vergütung | 852 | 413 |
| Jährliche Tantieme | 852 | 413 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 659 |
| Performance Cash Plan (2018-2021) | - | 659 |
| Performance Cash Plan (2019-2022) | - | - |
| Summe | 1.560 | 1.759 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 206 | 170 |
| Gesamtvergütung | 1.765 | 1.929 |
| Keith Martin Mitglied des Vorstands - CCO | ||||
| in Tausend € | Zielwert 2019 | Min. 2019 | Max. 2019 | Zielwert 2018 |
| Grundvergütung | 686 | 686 | 686 | 665 |
| Nebenleistungen | 20 | 20 | 20 | 13 |
| Summe | 706 | 706 | 706 | 678 |
| Einjährige variable Vergütung | 426 | 0 | 852 | 413 |
| Jährliche Tantieme | 426 | 0 | 852 | 413 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 659 |
| Performance Cash Plan (2018-2021) | - | - | - | 659 |
| Performance Cash Plan (2019-2022) | - | - | - | - |
| Summe | 1.132 | 706 | 1.558 | 1.750 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 212 | 212 | 212 | 227 |
| Gesamtvergütung | 1.344 | 918 | 1.770 | 1.977 |
| Andreas Schierenbeck -seit 1. Juni 2019 (Vorstandsvorsitzender - CEO) | Klaus Schäfer -bis 31. August 2019 (Vorstandsvorsitzender - CEO) | Sascha Bibert -seit 1. Juni 2019 (Mitglied des Vorstands - CFO) | ||||
| in Tausend € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Grundvergütung | 723 | - | 0 | 760 | 408 | - |
| Nebenleistungen 1) | 23 | - | 632 | 341 | 540 | - |
| Summe | 747 | - | 632 | 1.100 | 948 | - |
| Einjährige variable Vergütung | 787 | - | 738 | 835 | 368 | - |
| Jährliche Tantieme | 787 | - | 738 | 835 | 368 | - |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | - | 0 | 8.867 | 0 | - |
| Multi-year Bonus 2) | 0 | - | 0 | 1.272 | 0 | - |
| Performance Cash Plan (2016-2018) 2) | 0 | - | 0 | 3.255 | 0 | - |
| Performance Cash Plan (2017-2018) 2) | 0 | - | 0 | 4.340 | 0 | - |
| Sonstiges (einmalige Sonderinzentivierung) 3) | 0 | -806 | 0 | 0 | ||
| Summe | 1.533 | - | 564 | 10.803 | 1.316 | - |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 424 | - | 142 | 208 | 166 | - |
| Gesamtvergütung | 1.958 | - | 706 | 11.011 | 1.482 | - |
| Christopher Delbrück -bis 30. Juni 2019 (Mitglied des Vorstands - CFO) | ||
| in Tausend € | 2019 | 2018 |
| Grundvergütung | 347 | 665 |
| Nebenleistungen 1) | 14 | 26 |
| Summe | 360 | 691 |
| Einjährige variable Vergütung | 312 | 640 |
| Jährliche Tantieme | 312 | 640 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 4.305 |
| Multi-year Bonus 2) | 0 | 0 |
| Performance Cash Plan (2016-2018) 2) | 0 | 1.845 |
| Performance Cash Plan (2017-2018) 2) | 0 | 2.460 |
| Sonstiges (einmalige Sonderinzentivierung) 3) | -455 | 0 |
| Summe | 218 | 5.636 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 110 | 161 |
| Gesamtvergütung | 328 | 5.797 |
1) Neben den Sachbezügen und
marktüblichen Nebenleistungen enthalten die
Nebenleistungen für Sascha Bibert die im Zuge der
Neubestellung zugesagten Erstattungen der Umzugs- und
Mietkosten sowie die erste Zahlung in Höhe von rund
0,5 Mio € zum 30. Juni 2019 der zugesagten
Sonderzahlungen im Rahmen der verfallenden
LTI-Ansprüche bei seinem Vorarbeitgeber E.ON.
2) Mit dem Abschluss des öffentlichen
Übernahmeangebots durch Fortum, das zur Übernahme
von 47,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der
Uniper SE führte, trat am 26. Juni 2018 ein
Change-of-Control-Ereignis im Sinne der Planbedingungen der
mehrjährigen variablen Vergütung ein. Dies
führte zur vorzeitigen Beendigung der Laufzeiten der
erfolgten Zuteilung des Multi-year Bonus sowie zu den in
2016 und 2017 erfolgten Zuteilungen des Performance Cash
Plans. Die korrespondierenden Verpflichtungen waren zum
Stichtag des 30. Juni 2018 neu zu bewerten. Die Auszahlung
erfolgte im dritten Quartal 2018 und war daher als Zufluss
für 2018 aufzunehmen.
3) Die für die erfolgreiche Abspaltung der
Uniper SE von der E.ON SE im September 2016 den damaligen
Mitgliedern des Vorstands gewährte sowie ausgezahlte
Sonderinzentivierung wird nach Ablauf eines jeden vollen
Jahres ab Wirksamwerden der Abspaltung der Uniper SE von
der E.ON SE zu jeweils 25 % unverfallbar. Klaus
Schäfer und Christopher Delbrück sind
verpflichtet, rund 0,8 Mio € bzw. 0,5 Mio €
zurückzuzahlen.
| David Bryson -seit 1. November 2019 (Mitglied des Vorstands -CCO) | Eckhardt Rümmler (Mitglied des Vorstands -CCO) | Keith Martin (Mitglied des Vorstands -COO) | ||||
| in Tausend € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Grundvergütung | 117 | - | 686 | 665 | 686 | 665 |
| Nebenleistungen 1) | 3 | - | 22 | 22 | 20 | 13 |
| Summe | 120 | - | 708 | 687 | 706 | 678 |
| Einjährige variable Vergütung | 105 | - | 741 | 640 | 741 | 640 |
| Jährliche Tantieme | 105 | - | 741 | 640 | 741 | 640 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | - | 0 | 4.305 | 0 | 3.998 |
| Multi-year Bonus1) | 0 | - | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Performance Cash Plan (2016-2018) 1) | 0 | - | 0 | 1.845 | 0 | 1.538 |
| Performance Cash Plan (2017-2018) 1) | 0 | - | 0 | 2.460 | 0 | 2.460 |
| Sonstiges (einmalige Sonderinzentivierung) 2) | 0 | -193 | 0 | -193 | 0 | |
| Summe | 225 | - | 1.256 | 5.632 | 1.254 | 5.315 |
| Versorgungsaufwand (service cost) | 102 | - | 206 | 170 | 212 | 227 |
| Gesamtvergütung | 327 | - | 1.461 | 5.802 | 1.466 | 5.542 |
1) Mit dem Abschluss des öffentlichen
Übernahmeangebots durch Fortum, das zur Übernahme
von 47,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der
Uniper SE führte, trat am 26. Juni 2018 ein
Change-of-Control-Ereignis im Sinne der Planbedingungen der
mehrjährigen variablen Vergütung ein. Dies
führte zur vorzeitigen Beendigung der Laufzeiten der
erfolgten Zuteilung des Multi-year Bonus sowie zu den in
2016 und 2017 erfolgten Zuteilungen des Performance Cash
Plans. Die korrespondierenden Verpflichtungen waren zum
Stichtag des 30. Juni 2018 neu zu bewerten. Die Auszahlung
erfolgte im dritten Quartal 2018 und war daher als Zufluss
für 2018 aufzunehmen.
2) Die für die erfolgreiche Abspaltung der
Uniper SE von der E.ON SE im September 2016 den damaligen
Mitgliedern des Vorstands gewährte sowie ausgezahlte
Sonderinzentivierung wird nach Ablauf eines jeden vollen
Jahres ab Wirksamwerden der Abspaltung der Uniper SE von
der E.ON SE zu jeweils 25 % unverfallbar. Eckhardt
Rümmler und Keith Martin sind verpflichtet, rund 0,2
Mio € zurückzuzahlen.
Klaus Schäfer und Christopher Delbrück haben Abfindungszahlungen gemäß den in den Dienstverträgen festgelegten Abfindungsregelungen im Rahmen des Change-of-Control in Höhe von rund 4,1 Mio € bzw. 2,3 Mio € erhalten. Die Abfindungszahlungen wurden zum jeweilig vereinbarten Ende des Dienstvertrags ausgezahlt. Die für die erfolgreiche Abspaltung der Uniper SE von der E.ON SE im September 2016 den Mitgliedern des Vorstands gewährte Sonderinzentivierung wird nach Ablauf eines jeden vollen Jahres ab Wirksamwerden der Abspaltung der Uniper SE von der E.ON SE zu jeweils 25 % unverfallbar. Für den Zeitraum bis September 2018 sind 50 % der Sonderinzentivierung unverfallbar geworden. Damit sind Klaus Schäfer und Christopher Delbrück verpflichtet, rund 0,8 Mio € bzw. 0,5 Mio € zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsbeträge wurden gegen die oben genannten Abfindungszahlungen aufgerechnet.
Keith Martin und Eckhardt Rümmler hatten ebenfalls einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung gemäß den in den Dienstverträgen festgelegten Abfindungsregelungen im Rahmen des Change-of-Control, und zwar in Höhe von jeweils rund 2,3 Mio €. Die Abfindungszahlungen für Keith Martin und Eckhardt Rümmler wurden bereits im September 2019 bzw. im November 2019 ausgezahlt und sind damit als Vorschüsse zu klassifizieren. Für Keith Martin und Eckhardt Rümmler sind jeweils 75 % der Sonderinzentivierung unverfallbar geworden. Damit sind sie verpflichtet, jeweils 25 % der Sonderinzentivierung (rund 0,2 Mio €) zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsbeträge wurden gegen die Abfindungszahlungen aufgerechnet.
Die Uniper SE und ihre Tochtergesellschaften haben den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2019 keine weiteren Vorschüsse oder Kredite gewährt oder sind zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. Weitere Angaben zu den Mitgliedern was Vorstands enthält der Anhang zum Konzernabschluss.
Aufgrund von Abfindungszahlungen belaufen sich die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder (Abfindungszahlungen für Klaus Schäfer sowie Christopher Delbrück) für das Geschäftsjahr 2019 auf rund 6,4 Mio. €. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder liegt zum 31. Dezember 2019 bei rund 6,6 Mio €. Im Geschäftsjahr 2018 erfolgten keine Zahlungen an ehemalige Vorstandsmitglieder.
Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Uniper SE geregelt. Ziel des Vergütungssystems ist es, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan zu stärken. Daher erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats - neben der Erstattung ihrer Auslagen - eine feste Vergütung sowie eine Vergütung für Ausschusstätigkeiten. Damit der Aufsichtsrat am langfristigen Unternehmenserfolg der Uniper SE partizipiert, wird ferner ein Teilbetrag von 20 % der zuvor genannten Vergütung in virtuelle Aktien der Uniper SE umgewandelt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von 210 T€, seine Stellvertreter eine Vergütung in Höhe von 140 T€. Den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats steht eine Vergütung in Höhe von 70 T€ zu. Zusätzlich erhalten der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses 70 T€, die Mitglieder dieses Ausschusses 35 T€, der Vorsitzende anderer Ausschüsse 35 T€ und die Mitglieder dieser anderen Ausschüsse 15 T€. Bei Mitgliedschaft in mehreren Ausschüssen wird nur die jeweils höchste Ausschussvergütung gezahlt. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats erhalten keine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit in Ausschüssen. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, wird eine zeitanteilige Vergütung gezahlt.
Einen Teilbetrag in Höhe von 20 % der zuvor beschriebenen Vergütung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in Form einer variablen Vergütung. Diese wird als zukünftiger Zahlungsanspruch in Form von virtuellen Aktien gewährt, wobei der zuvor genannte Teilbetrag den Zielwert bildet. Bei den virtuellen Aktien handelt es sich um reine Rechenposten, die dem Begünstigten keine Ansprüche oder Gesellschaftsrechte, insbesondere keine Stimm- oder Dividendenrechte, vermitteln. Um die Anzahl der virtuellen Aktien zu ermitteln, wird im Januar eines jeden Kalenderjahres die variable Vergütung aus dem Vorjahr durch den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Uniper SE aus den letzten 60 Börsenhandelstagen vor dem Januar des laufenden Jahres geteilt. Nach Ablauf von vier Kalenderjahren werden die virtuellen Aktien mit dem Durchschnittskurs der Aktie der Uniper SE aus den letzten 60 Börsenhandelstagen vor dem 1. Januar des vierten Kalenderjahres multipliziert und um die Summe der während der letzten vier Jahre an die Aktionäre pro Aktie der Uniper SE ausgezahlten Dividenden erhöht. Die variable Vergütung wird innerhalb des ersten Monats nach Ablauf der vier Jahre ausgezahlt und ist auf insgesamt 200 % der zuvor beschriebenen Vergütung begrenzt (Auszahlungsdeckelung).
Abweichend von der zuvor beschriebenen Vergütungssystematik wird für das Jahr des Ausscheidens die zeitanteilige Vergütung zu 100 % als Festvergütung gezahlt. Im Fall des Ausscheidens wird der Auszahlungsbetrag der noch nicht ausgezahlten variablen Vergütung der Vorjahre auf Basis der zuvor beschriebenen Systematik ermittelt. Dabei wird für die Ermittlung des 60-Tages-Durchschnittskurses der letzte Tag des Monats des Ausscheidens zugrunde gelegt.
Harald Seegatz hat darüber hinaus für Aufsichtsratsfunktionen in Tochtergesellschaften des Uniper-Konzerns weitere Vergütungen in Höhe von rund 6 T€ im Geschäftsjahr 2019 erhalten (im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Einkünfte aus Tochterunternehmen für Harald Seegatz und Oliver Biniek rund 7 T€).
Für das Geschäftsjahr 2019 betrug die gewährte Vergütung für den Aufsichtsrat rund 1,3 Mio € (2018: 1,4 Mio €). Als Auslagenersatz wurden dem Aufsichtsrat insgesamt rund 83 T€ (2018: 70 T€) erstattet.
Soweit vorhanden, erstrecken sich bestehende D&O-Versicherungen, die Haftungsverbindlichkeiten für Organmitglieder aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Organtätigkeit betreffen, auch auf die Mitglieder des Aufsichtsrats der Uniper SE. Entsprechend der Empfehlung des DCGK sieht die Police einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % der jeweiligen Schadensversicherung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vor, der pro Jahr auf 150 % der Jahresfixvergütung begrenzt ist.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse von der Uniper SE. Darüber hinaus sind zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder keine Haftungsverhältnisse eingegangen worden.
Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ergibt sich folgende Vergütung für die Geschäftsjahre 2019 sowie 2018:
| Jährliche Vergütung | Ausschussvergütung | |||||
| davon fest | davon variabel | davon fest | ||||
| in Tausend € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Dr. Bernhard Reutersberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) | 168 | 168 | 35 | 46 | 0 | 0 |
| Markus Rauramo (stellv. Vorsitzender seit 30. Juli 2018) | 111 | 48 | 23 | 13 | 0 | 0 |
| Harald Seegatz (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats) | 112 | 112 | 23 | 30 | 0 | 0 |
| Dr. Marc Spieker1) (stellv. Vorsitzender bis 16. Juli 2018) | - | 76 | - | 0 | - | 0 |
| Ingrid Åsander | 56 | 56 | 12 | 15 | 0 | 0 |
| Oliver Biniek | 56 | 56 | 12 | 15 | 28 | 28 |
| Jean-François Cirelli | 56 | 56 | 12 | 15 | 12 | 12 |
| David Charles Davies | 56 | 56 | 12 | 15 | 56 | 56 |
| Dr. Marion Helmes | 56 | 56 | 12 | 15 | 28 | 28 |
| Immo Schlepper | 56 | 56 | 12 | 15 | 12 | 12 |
| Barbara Jagodzinski | 56 | 56 | 12 | 15 | 12 | 12 |
| Andre Muilwijk | 56 | 56 | 12 | 15 | 28 | 28 |
| Rebecca Ranich | 56 | 56 | 12 | 15 | - | 0 |
| Summe | 895 | 907 | 186 | 226 | 176 | 176 |
| Ausschussvergütung | Einkünfte aus Tochterunternehmen | |||||
| davon variabel | Summe | |||||
| in Tausend € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Dr. Bernhard Reutersberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) | 0 | 0 | 0 | 0 | 203 | 214 |
| Markus Rauramo (stellv. Vorsitzender seit 30. Juli 2018) | 0 | 0 | 0 | 0 | 134 | 60 |
| Harald Seegatz (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats) | 0 | 0 | 6 | 6 | 141 | 149 |
| Dr. Marc Spieker1) (stellv. Vorsitzender bis 16. Juli 2018) | - | 0 | - | 0 | - | 76 |
| Ingrid Åsander | 0 | 0 | 0 | 0 | 68 | 71 |
| Oliver Biniek | 6 | 8 | 0 | 0 | 101 | 107 |
| Jean-François Cirelli | 2 | 3 | 0 | 0 | 82 | 86 |
| David Charles Davies | 12 | 15 | 0 | 0 | 135 | 142 |
| Dr. Marion Helmes | 6 | 8 | 0 | 0 | 101 | 107 |
| Immo Schlepper | 2 | 3 | 0 | 0 | 82 | 86 |
| Barbara Jagodzinski | 2 | 3 | 0 | 0 | 82 | 86 |
| Andre Muilwijk | 6 | 8 | 0 | 0 | 101 | 107 |
| Rebecca Ranich | - | 0 | 0 | 0 | 68 | 71 |
| Summe | 37 | 48 | 6 | 7 | 1.300 | 1.363 |
Der für das Geschäftsjahr 2019 ermittelte Teilbetrag von 20 % der Aufsichtsratsvergütung wurde auf Basis eines Aktienkurses von 28,566 € (volumengewichteter Durchschnittskurs der Uniper-Aktie aus den letzten 60 Börsenhandelstagen vor dem 1. Januar 2020) in virtuelle Aktienanteile umgewandelt. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde der variable Teilbetrag mit einem Aktienkurs von 24,456 € in virtuelle Aktienanteile umgewandelt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der virtuellen Aktienanteile der Mitglieder des Aufsichtsrats für die in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 gewährte Vergütung:
| Mitglied des Aufsichtsrats | Im Januar 2020 als Teil der Vergütung 2019 umgerechnet | Im Januar 2019 als Teil der Vergütung 2018 umgerechnet | Gesamt | davon bis zum Januar 2020 ausgezahlt |
| Dr. Bernhard Reutersberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) | 1.471 | 1.717 | 3.188 | 0 |
| Markus Rauramo (stellv. Vorsitzender seit 30. Juli 2018) | 973 | 486 | 1.459 | 0 |
| Harald Seegatz (stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats) | 981 | 1.145 | 2.126 | 0 |
| Ingrid Åsander | 491 | 572 | 1.063 | 0 |
| Oliver Biniek | 736 | 859 | 1.595 | 0 |
| Jean-François Cirelli | 596 | 695 | 1.291 | 0 |
| David Charles Davies | 981 | 1.145 | 2.126 | 0 |
| Dr. Marion Helmes | 736 | 859 | 1.595 | 0 |
| Immo Schlepper | 596 | 695 | 1.291 | 0 |
| Barbara Jagodzinski | 596 | 695 | 1.291 | 0 |
| Andre Muilwijk | 736 | 859 | 1.595 | 0 |
| Rebecca Ranich | 491 | 572 | 1.063 | 0 |
| Summe | 9.384 | 10.300 | 19.684 | 0 |
Die Uniper SE erstellt und veröffentlicht den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht in Übereinstimmung mit §§ 315c HGB in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB. Soweit nicht anders in diesem Bericht vermerkt, gelten die Angaben für die Muttergesellschaft und den Konzern gleichermaßen.
Für die Erstellung dieses Berichts wurde das Rahmenwerk der Global Reporting Initiative (GRI) verwendet. Die berichteten Aspekte orientieren sich am "GRI Standard 103 Management Approach," bezogen auf Empfehlungen und Anleitungen in den Standards 103-1 und 103-2.
Wichtige steuerungsrelevante nichtfinanzielle Kennzahlen und ergänzende Informationen sind im entsprechenden Kapitel des zusammengefassten Lageberichts auf Seite 20 dargestellt. Sie werden in diesem Bericht durch weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ergänzt.
Das Geschäftsmodell von Uniper wird im Kapitel "Geschäftsmodell" des zusammengefassten Lageberichts auf Seite 17 erläutert. Der vorliegende Bericht richtet sich insbesondere an Analysten und Investoren. Zusätzliche Informationen, etwa Kennzahlen, die sich an die Standards der GRI anlehnen, oder ausführliche Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie, stellt Uniper auf seiner Nachhaltigkeits-Website (cr.uniper.energy) zur Verfügung. Diese Informationen sind nicht Gegenstand des Berichts.
Der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht enthält Angaben zu den fünf in den §§ 289c und 315c HGB geforderten Aspekten:
| ― |
Umweltbelange |
| ― |
Sozialbelange |
| ― |
Arbeitnehmerbelange |
| ― |
Einhaltung der Menschenrechte |
| ― |
Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen sind Aspekte in Bezug auf Unipers Geschäftsmodell dann von wesentlicher Bedeutung, wenn sie einen signifikanten Einfluss auf Uniper und Dritte haben oder haben können und wenn sie wichtig sind für das Verständnis der bisherigen und zukünftigen Entwicklung des Konzerns. In der Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2019 wurden die für den Uniper-Konzern spezifischen Sachverhalte identifiziert und den fünf gesetzlich geforderten Aspekten zugeordnet. Uniper nutzte dabei einen zweidimensionalen Ansatz. So wurden einerseits die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Uniper auf diese Sachverhalte betrachtet und andererseits deren Auswirkungen auf das Unternehmen. Berücksichtigt wurden außerdem die Erwartungen wichtiger Anspruchsgruppen wie beispielsweise politischer Entscheidungsträger, Wettbewerber, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und des Finanzmarkts. Es wurde analysiert, ob die Auswirkungen aus Sicht dieser Gruppen einen signifikanten Einfluss auf den Konzern und Dritte haben können und ob sie für das Verständnis der bisherigen und zukünftigen Entwicklung des Konzerns wichtig sind.
In die Analyse eingeflossen sind außerdem: die geschäftliche Relevanz der fünf gesetzlich geforderten Aspekte und der dazugehörigen, für Uniper wesentlichen Sachverhalte, der Einfluss der Energiebranche sowie die Frage, ob ein Zusammenhang zu einem oder mehreren der UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung besteht.
Die untenstehende Wesentlichkeitsmatrix gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Analyse. Die horizontale Achse zeigt die Auswirkung der Sachverhalte auf Uniper aus Sicht externer Anspruchsgruppen, die vertikale Achse die Auswirkungen der Tätigkeiten von Uniper auf die Sachverhalte. Uniper stuft Sachverhalte, die auf beiden Achsen einen hohen Wert erreichen, als wesentlich ein. Das Ergebnis sind sieben wesentliche Sachverhalte, die in diesem Bericht behandelt werden. Die verschiedenen Abschnitte des Berichts beschreiben, welchen Managementansatz Uniper für die Aspekte und Sachverhalte nutzt, welche Fortschritte der Konzern im Berichtsjahr gemacht hat, und erläutern eventuelle Ausnahmen in Hinblick auf die Wesentlichkeitsdefinition.
Uniper erfüllt seine unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance - ESG) durch ein gezieltes Management der Nachhaltigkeitsrisiken. Diese Risiken werden vierteljährlich mit dem konzernweiten Risikomanagement abgestimmt. Auf diese Weise stellt der Konzern sicher, dass die wichtigsten ESG-Risiken regelmäßig adressiert werden. Informationen zum konzernweiten Risikomanagement finden sich auf den Seiten 56 bis 58 des Lageberichts. Im Rahmen des ESG-Risiko-Prozesses bewertet Uniper sowohl externe als auch interne ESG-Risiken, die sich aus seiner Geschäftstätigkeit ergeben können. Im Jahr 2019 schärfte Uniper seine Risikomanagementprozesse und richtete die ESG-Task-Force ein, einen funktionsübergreifenden Lenkungsausschuss, der sicherstellen soll, dass ESG-Risiken angemessen identifiziert, bewertet und gemindert werden. Im Jahr 2019 gab es keine meldepflichtigen Risiken gemäß § 289c des deutschen Handelsgesetzbuches. Dies liegt daran, dass Uniper 2019 damit begonnen hat, seine Nettorisiken zu berichten; die Auswirkungen dieser Risiken lagen unterhalb der Meldeschwelle.
Uniper hat Maßnahmen ergriffen, um ESG-Risiken zu kontrollieren und zu mindern. Diese Managementmaßnahmen sind sowohl in der Führungsstruktur, in den Verantwortungsbereichen als auch in entsprechenden Richtlinien verankert.
Der Vorstand der Uniper SE trägt die Gesamtverantwortung für die Einführung und Umsetzung der konzernweiten Maßnahmen. Ein Vorstandsmitglied ist als "Chief Sustainability Officer" (CSO) benannt und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Nachhaltigkeitsaktivitäten. David Bryson hat die Rolle des CSO am 1. Januar 2020 von Eckhardt Rümmler übernommen. Als oberstes Kontrollgremium überwacht der Aufsichtsrat die Einhaltung der Nachhaltigkeitsverpflichtungen.
Der Vorstand hat der Konzernfunktion "HSSE und Sustainability" (Gesundheit, Arbeitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit) die Verantwortung zugewiesen, konzernweite ESG-Ziele und Steuerungsgrößen zu konzipieren sowie ESG-Risiken und neue Sachverhalte, die Uniper betreffen könnten, zu identifizieren.
Die Funktionsbereiche und Tochtergesellschaften von Uniper sind dafür verantwortlich, die jährlichen Verbesserungspläne des Bereichs HSSE und Nachhaltigkeit umzusetzen, damit der Konzern seine übergeordneten HSSE- und Nachhaltigkeitsziele erreicht und seiner Strategie gerecht wird. Für eine starke Nachhaltigkeitskultur ist die Beteiligung der Mitarbeiter entscheidend. Deshalb berichtet der Funktionsbereich HSSE und Sustainability dem CSO im Rahmen von vierteljährlichen Performance-Dialogen über die erreichten Leistungen. Über einen funktionsübergreifenden Beirat (Consultative Council), der zweimal pro Jahr zusammenkommt, arbeitet HSSE und Sustainability zudem regelmäßig mit dem Betriebsrat zusammen.
Der strategische Nachhaltigkeitsplan ("Sustainability Strategic Plan" - SSP) beschreibt, wie Nachhaltigkeit die Geschäftsstrategie des Konzerns unterstützt, und definiert Ziele zur Verbesserung der ESG-Leistungen für die Jahre 2019 bis 2022. Der Plan wurde im Februar 2019 auf der Nachhaltigkeits-Website von Uniper veröffentlicht. Die wesentlichen Sachverhalte aus der Wesentlichkeitsanalyse sind den fünf Handlungsfeldern zugeordnet. Diese bilden den Rahmen für Zielsetzungen, jährliche Fortschrittsberichte und spezifische Aktionspläne, die im Einklang mit ausgewählten UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) stehen. Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Nachhaltigkeitsverpflichtungen von Uniper. Uniper ist bestrebt, mit dem Nachhaltigkeitsplan sein Wachstumspotenzial zu erhöhen. Dabei arbeitet der Konzern daran, die wesentlichen negativen Auswirkungen seiner Tätigkeiten auf die Umwelt und die Gesellschaft zu minimieren. Der Nachhaltigkeitsplan basiert auf einer Reihe von langfristigen Verpflichtungen, die im Einklang mit Unipers Unternehmenskultur und Unternehmensstrategie stehen.
Der SSP folgt den Empfehlungen internationaler Rahmenwerke wie den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen. Er ist das zentrale Instrument von Uniper, um für jeden wesentlichen Sachverhalt innerhalb eines vorgegebenen Zeitplans geeignete Maßnahmen zu definieren und umzusetzen, mit denen Risiken gemindert und bewältigt werden können. Zentraler Bestandteil des SSP ist die Einführung neuer Prozesse. Dazu gehört etwa die systematische qualitative Analyse der ESG-Auswirkungen des Unternehmens in Bezug auf ihre Tragweite, ihr Ausmaß und ihre Minderung. Die Zielerreichung und die Fortschritte bei der Umsetzung des SSP werden über die Funktion HSSE und Sustainability mit den jeweiligen Verantwortungsbereichen bei Uniper quartalsweise überprüft und mindestens einmal pro Jahr veröffentlicht.
1) Durchschnittlich berechnete CO
2-Intensität für die Jahre 2018 bis
2020.
2) Konzern weite Methode für die Berechnung
des CO
2-lntensitälsziels: Stromerzeugung wurde
ergänzt durch Stromäquivalente auswärme und
Dampf; Konsolidierungsansatz: finanzielle Steuerung.
3) TRIF (Total Recordable Incidenls Freguency):
misst die Gesamtzahl aller erfassten Unfälle pro eine
Million Arbeitsstunden.
4) Indikator für Inklusion in der
Belegschaft; Jährliche Meinungsumfrage unter
Mitarbeitern zeigt, dass sich 95 % der Mitarbeiter
einbezogen fühlen.
5) Im Rahmen der Know-Your-Counterparty Business
Policy. angewandt auf Uniper Global Commodities.
Procurement and Energy Services.
Unipers Richtlinien decken die wesentlichen ESG-Themen ab und werden konzernweit implementiert sowie regelmäßig überprüft. Sie legen fest, wie der Konzern mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen umgeht und diese konzernweit koordiniert.
Die HSSE- und Nachhaltigkeits-Grundsatzerklärung definiert Ziele und Prioritäten des Konzerns in diesem Bereich. Sie bildet außerdem den Rahmen für die Entwicklung des SSP und für die Bewertung seiner Wirksamkeit.
Darüber hinaus behandelt Unipers Verhaltenskodex unter anderem Compliance-Themen, etwa die Bekämpfung von Korruption oder Menschenrechtsverletzungen. Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter verbindlich und legt zentrale Verhaltensgrundsätze fest. Er bietet Orientierung und Unterstützung, um das Geschäftsgebaren und das Verhalten am Arbeitsplatz an geltendem Recht und den internen Unternehmensvorschriften auszurichten. Der Verhaltenskodex beruht auf der Verpflichtung zu Integrität im Miteinander, für das Geschäft und für lokale Gemeinden. Jedes Jahr unterzeichnen die Vorstandsmitglieder und die leitenden Führungskräfte eine schriftliche Erklärung, mit der sie sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichten. Der Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Damit stellt Uniper sicher, dass er angemessen ist und alle unternehmenseigenen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Im ersten Quartal 2020 wird eine überarbeitete Version veröffentlicht.
Uniper hatte sich für das vergangene Jahr zum Ziel gesetzt, alle bis zum Jahr 2022 neu eingestellten Mitarbeiter zum Thema Compliance und zum Verhaltenskodex zu schulen. Im Nachhinein beschloss Uniper sogar, den Anspruch zu erhöhen: Demnach sollen alle neuen und bestehenden Mitarbeiter bereits bis zum Jahr 2021 zu Compliance und dem Verhaltenskodex geschult werden. Da die Schulungen erst nach der Veröffentlichung des neuen Verhaltenskodex im Jahr 2020 beginnen, konnten für das Jahr 2019 noch keine Fortschritte berichtet werden.
Auch wenn Dritte dem Verhaltenskodex nicht unterliegen, verfolgt Uniper das Ziel, möglichst nur mit Partnern zusammenzuarbeiten, die vergleichbare Grundsätze befolgen. Außerdem verpflichtet der Konzern seine Lieferanten zur Einhaltung aller Vorgaben seines Lieferantenkodex.
Uniper verfügt über eine Konzernrichtlinie "Kenne deine Vertragspartner" ("Know-Your-Counterparty"). Die Richtlinie soll bestehende Prozesse zur Ermittlung, Überprüfung und Meldung der wichtigsten Compliance-Risiken im Zusammenhang mit neuen Vertragspartnern vor Geschäftsabschluss erweitern. Zu diesen Risiken gehören Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftssanktionen. Begleitet wurde die Einführung der Richtlinie von einem Online-Schulungsmodul namens "Know-Your-Counterparty, Intermediaries, and Sanctions" ("Kenne deine Gegenpartei, Vermittler und Sanktionen") sowie durch Präsenzveranstaltungen. Damit sollen Mitarbeiter im gesamten Konzern mit den erweiterten Prozessen vertraut gemacht werden. Im Jahr 2019 wurden mithilfe dieser Prozesse 409 neue Vertragspartner daraufhin überprüft, ob sie höhere Compliance-Risiken darstellen - alle Vertragspartner wurden akzeptiert.
HSSE und Sustainability führte außerdem eine systematische Bewertung der ESG-Risiken von Gegenparteien von Uniper ein. Hierfür entwickelte und implementierte der Bereich ein konzernweites Screening-Verfahren (ESG-Due-Diligence). Mit diesem Verfahren sollen effektive Maßnahmen ermittelt werden, um die wesentlichen ESG-Risiken der Gegenparteien zu reduzieren. Im Jahr 2019 legte Uniper als strategisches Nachhaltigkeitsziel fest, dass bis zum Jahr 2022 alle neuen Gegenparteien anhand dieses Screening-Verfahrens beurteilt werden müssen. Im ersten Halbjahr 2019 fielen die Fortschritte bei der Erreichung dieses Ziels geringer aus als erwartet. Der Geltungsbereich dieses Ziels wurde inzwischen auf alle aktiven Gegenparteien ausgeweitet, um Lücken in den allgemeinen ESG-Risikobewertungspraktiken von Uniper zu vermeiden. Bis Ende 2019 wurden 22 % der aktiven Gegenparteien bewertet. Die oben genannten Richtlinien, Geschäftsanweisungen und der Verhaltenskodex stehen allen Mitarbeitern in digitaler Form im Uniper-Intranet zur Verfügung.
Das Bewusstsein für die Umweltauswirkungen des Konzerns ist von strategischer Bedeutung, da die Umweltleistungen seiner Anlagen die betriebliche Effizienz, die Marktposition und die Reputation wesentlich beeinflussen. Uniper verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, um unerwünschte Luft-, Wasser- oder Bodenemissionen zu verhindern. Maßnahmen, die über die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen hinausgehen, bewertet der Konzern auf Kosten-Nutzen-Basis und koordiniert sie zentral. Ziel ist es, das Potential für Reputations- und rechtliche Risiken gering zu halten. Um Umweltrisiken zu minimieren, erarbeitet und implementiert die Konzernfunktion HSSE und Sustainability geeignete Umweltmanagementsysteme.
Mit der Zertifizierung seiner Anlagen nach ISO 14001 will Uniper Vorkommnissen vorbeugen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten. Ende des Jahres 2019 waren 100 % der operativen Anlagen aller vollständig konsolidierten Uniper-Gesellschaften weiter nach der Umweltmanagementnorm ISO 14001 zertifiziert. Alle fossilen Kraftwerke von Uniper in Deutschland waren zum Jahresende weiter nach der Energiemanagementnorm ISO 50001 zertifiziert.
Der Konzern untersucht alle relevanten Umweltvorfälle. Ziel ist es, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden. Uniper tauscht außerdem systematisch Erkenntnisse über frühere Vorfälle im eigenen Konzern und in der gesamten Branche aus, damit sich diese nicht wiederholen. Im Jahr 2019 gab es keine schwerwiegenden Umweltereignisse. Darunter versteht Uniper gemäß seinen Umweltmanagementsystemen "die Freisetzung von Stoffen in den Boden, das Wasser oder die Luft, die zu einer langfristigen oder irreversiblen Veränderung der biologischen oder physikalischen Umwelt oder zu einem weitgehenden Verlust von Lebensräumen oder Arten führt."
Als einer der größten Emittenten von CO 2 wird die Energiewirtschaft beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Zukunft - eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen - eine Schlüsselrolle einnehmen müssen. Uniper setzt sich dafür ein, das Energiesystem schrittweise zu dekarbonisieren und gleichzeitig eine verlässliche Energieversorgung sicherzustellen. Im Jahr 2005 ist das Emissionshandelssystem der Europäischen Union in Kraft getreten. Die Geschäftseinheiten des Konzerns haben seitdem ihren jährlichen CO 2-Ausstoß in Europa um 73,2 Mio t CO 2 reduziert, was einer Senkung von nahezu 77 % entspricht. Die Emissionseinsparungen des Uniper-Konzerns liegen damit über dem Ziel der EU, die Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Jahr 1990 zu senken.
Im Jahr 2019 sanken Unipers direkte CO 2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe zur Strom- und Wärmeerzeugung (operativer Kontrollansatz) um 21 % auf 47 Mio t (2018: 59,5 Mio t). Gründe dafür waren vor allem der Produktionsrückgang in Unipers kohlebefeuerten Kraftwerken in Deutschland, und Großbritannien sowie die sechsmonatige Abschaltung des Kohlekraftwerks Maasvlakte in den Niederlanden aufgrund eines Versagens der Hochdruck-Dampfturbine sowie der Verkauf seiner Anlagen in Frankreich im Juli 2019.
| Mio t CO 2 | 2019 | 2018 |
| Russland | 24,9 | 25,3 |
| Deutschland | 11,1 | 17,2 |
| Großbritannien | 5,6 | 7,6 |
| Niederlande | 2 | 5,5 |
| Frankreich | 1,0 | 2,9 |
| Ungarn | 0,9 | 0,8 |
| Tschechische Republik 1) | 0,1 | < 0,1 |
| Schweden | < 0,01 | < 0,01 |
| Gesamt | 47,0 | 59,5 |
Operativer Kontrollansatz: 100 % aller Emissionen aus allen Anlagen berücksichtigt, die von Uniper betrieben werden. Die Daten für alle Länder mit Ausnahme von Russland wurden anhand der Regeln des Emissionshandelssystems der Europäischen Union ermittelt. Länderspezifische Rundungen ergeben eine minimale Differenz, die in der Gesamtsumme berücksichtigt wurde.
Um die europäischen Klimaziele zu unterstützen, hat der Konzern sich zudem für die Jahre 2018 bis 2020 ein jährliches CO 2-Intensitätsziel von 500 Gramm CO 2 pro kWh gesetzt. Die durchschnittliche CO 2-Intensität bei Uniper sank von Anfang 2018 bis Ende 2019 auf 474 Gramm CO 2 pro kWh. Das Ergebnis steht im Einklang mit Unipers Ziel, für die Jahre 2018 bis 2020 unterhalb des Grenzwertes von 500 Gramm pro kWh zu bleiben. Hierfür wird Uniper die CO 2-Intensität seines Erzeugungsportfolios weiterhin überwachen, die CO 2-Überwachungsprozesse optimieren und in Anlagenverbesserungs- und Innovationsprojekte investieren.
Im Zeitraum 2018 bis 2019 ging die Stromerzeugung von Uniper aus Kohle von insgesamt 31,8 Mrd kWh auf 19,9 Mrd kWh zurück. Im selben Zeitraum stieg die Stromerzeugung aus Wasserkraft um 2,4 Mrd kWh.
| Mrd kWh | 2019 | 2018 |
| Erdgas 1) | 60,3 | 60,5 |
| Kohle | 19,9 | 31,8 |
| Kernkraft | 11,0 | 10,7 |
| Wasserkraft | 12,7 | 10,3 |
| Andere Erneuerbare Energien 2) | 0,1 | 0,2 |
| Biomasse | 0,0 | 0,3 |
| Gesamt 3) | 104,0 | 113,9 |
1) Die Kennzahlen umfassen die Erzeugung aus
Erdöl.
2) Die Zahlen umfassen die Erzeugung aus nicht
wesentlichen Wind- und Solaranlagen (aggregierte
installierte Kapazität 95 MW).
3) Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen
zwischen einzelnen Volumenangaben und Summen werden
akzeptiert.
Gas-, Wasser-, und Kernkraftwerke machen bereits mehr als 65 % des Portfolios von Uniper aus. Diese Entwicklung ermöglicht es dem Konzern, den Übergang zu einer CO 2-armen Energieerzeugung zu unterstützen.
| in MW | Gas | Kohle | Wasser | Kernenergie | Andere | Gesamt (länderspezifisch) |
| Russland1) | 8.517 | 2.263 | - | - | - | 10.780 |
| Deutschland | 3.333 | 3.802 | 1.991 | - | 1.418 | 10.544 |
| Großbritannien | 4.188 | 2.000 | - | - | 221 | 6.409 |
| Schweden | 447 | - | 1.579 | 1.400 | 1.162 | 4.588 |
| Niederlande | 526 | 1070 | - | - | - | 1.596 |
| Ungarn | 428 | - | - | - | - | 428 |
| Frankreich | - | - | - | - | - | - |
| Gesamt (anlagenspezifisch) | 17.439 | 9.135 | 3.570 | 1.400 | 2.801 | 34.345 |
1) Daten schließen die Tschechische
Republik ein.
Mehrere europäische Länder, in denen Uniper tätig ist, haben bereits beschlossen, in den kommenden Jahren aus der Kohle auszusteigen, oder diskutieren gerade konkret über einen Ausstieg. Uniper vertritt die Position, dass der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Energieversorgung geordnet und verantwortungsbewusst verlaufen sollte und hat sich verpflichtet, einen konstruktiven Beitrag zum Kohleausstieg in Deutschland zu leisten.
Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2020 einen Gesetzesentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Im Wesentlichen definiert das Gesetz drei Meilensteine für die Kohleverstromung in Deutschland. Bis Ende des Jahres 2022 soll die Erzeugungskapazität in Deutschland auf 15 Gigawatt (GW) Braunkohle und 15 GW Steinkohle zurückgehen. Bis zum Zieldatum 1. April 2030 sollen dann weitere Erzeugungskapazitäten in Höhe von 6 GW Braunkohle und 7 GW Steinkohle stillgelegt werden. Zum 31. Dezember 2038 wird die Kohleverstromung endgültig beendet. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass in den Jahren 2026, 2029 und 2032 überprüft wird, ob der Ausstieg aus der Kohleverstromung bereits auf das Ende des Jahres 2035 vorgezogen werden kann. Nach Gesprächen mit der deutschen Bundesregierung kündigte Uniper an, drei Steinkohle-Kraftwerksblöcke in Gelsenkirchen-Scholven sowie das Kraftwerk Wilhelmshaven mit einer Gesamtleistung von 1.500 MW bis Ende 2022 stillzulegen. Bis spätestens Ende 2025 plant Uniper weitere 1.400 MW an den Standorten Staudinger und Heyden stillzulegen. Bis 2015 hatte Uniper bereits Kohlekraftwerksleistung von gut 2.400 MW an den Standorten Datteln, Scholven, Knepper, Veltheim und Shamrock stillgelegt. Das letzte im Uniper-Portfolio verbleibende Kohlekraftwerk in Deutschland wird das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 sein, das bereits mit dem Stromnetz synchronisiert wurde und sich derzeit im technischen Testbetrieb befindet. Die geplanten Abschaltungen und der Betrieb von Datteln 4, einem der modernsten Steinkohlekraftwerke, sind Teil der Strategie von Uniper die CO 2-Emissionen des Unternehmens zu senken.
Erdgas ist der ideale Brennstoff, um die Energiewende zu unterstützen. Tatsächlich kann eine ehrgeizige Emissionsreduzierung nur erreicht werden, wenn mehr Gas für Stromerzeugung, Heizung, Transport- und Industrieprozesse eingesetzt wird. Denn Erdgas ist der CO 2-ärmste aller fossilen Energieträger, es ist speicherbar und kann auch in Blockheizkraftwerken flexibel genutzt werden. Gaskraftwerke eignen sich außerdem ideal dazu, die Schwankungen bei der Erzeugung Erneuerbarer Energien auszugleichen. Ihre Bedeutung wird daher noch deutlich zunehmen. Hinzu kommt, dass Erdgas auch in Zukunft reichlich vorhanden sein wird. Für Uniper bietet dieser Brennstoff daher beste Entwicklungsperspektiven.
Erdgas kann seiner Rolle bei der Energiewende noch konsequenter gerecht werden, wenn es noch klimafreundlicher wird. Ein Beispiel dafür sind Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff und Methan, die über den Power-to-Gas-Prozess mit Strom aus Erneuerbaren Energien betrieben werden. Alternative Brennstoffe können auch die Mobilität umweltfreundlicher machen. Uniper entwickelt u.a. deswegen Geschäftsmodelle für verschiedene alternative Brennstoffe wie beispielsweise Flüssigerdgas (LNG) als Kraftstoff für schwere Nutzfahrzeuge. LNG-Lastkraftwagen stoßen weniger Emissionen aus (sowohl CO 2 als auch Feinstaub), sind leiser und haben eine größere Reichweite als vergleichbare Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren. Weniger Fahrgeräusche könnten zukünftig, in zahlreichen Ländern, auch dazu führen, dass LNG-Lastkraftwagen außerhalb der Standardzeiten eingesetzt werden, da die Lärmemissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.
Innovationen und die Entwicklung neuer nachhaltiger Geschäftstätigkeiten spielen eine Schlüsselrolle für den Übergang in eine kohlenstoffarme Zukunft. Uniper entwickelt skalierbare Geschäftsmodelle für eine Vielzahl von neuen Bereichen. Dazu gehören kohlenstoffarmer Wasserstoff (der z.B. aus Erneuerbaren Energiequellen oder anderen kohlenstoffarmen Energiequellen wie der Kernenergie erzeugt wird), eine flexible Stromversorgung und das Recycling von Kohlendioxid. Bei diesem Recyclingprozess wird Kohlendioxid aus den Emissionen von Kraftwerken oder anderen Industrieanlagen abgeschieden, verarbeitet und als alternative Kohlenstoffquelle in einer Vielzahl von industriellen Anwendungen eingesetzt. Uniper hat in mehrere Pilotprojekte investiert, um solche Technologien weiterzuentwickeln, auszubauen und kommerziell zu nutzen. Uniper will bis zum Jahr 2022 mindestens 20 Projekte durchführen, die als zentrales Ziel unter anderem die Dekarbonisierung verfolgen. Bis Ende des Jahres 2019 arbeitete Uniper an zwölf solchen Projekten, von denen einige in den Kapiteln "Technologie und Innovation" auf den Seiten 33 und 34 des zusammengefassten Lageberichts beschrieben werden.
Im Dezember 2019 wurde die neue funktionsübergreifende Arbeitsgruppe "Climate Action" gegründet. Im Rahmen der allgemeinen Überprüfung der Konzernstrategie von Uniper unterstützt die Arbeitsgruppe die Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie und die Festlegung eines langfristigen Ziels für CO 2-Einsparungen. Die aktuellen Ergebnisse hierzu werden auf Seite 14 des Kapitels "Strategie" im zusammengefassten Lageberichts beschrieben.
Uniper verfolgt die Entwicklung und die Ergebnisse der "Arbeitsgruppe zur Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken" (Task Force on Climate-related Financial Disclosures - TCFD). Diese hat sich zum Ziel gesetzt, ein Rahmenwerk für eine freiwillige, konsistente Berichterstattung über klimabezogene Finanzrisiken zu entwickeln, das Unternehmen nutzen können, um ihren Stakeholdern und Investoren entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Uniper wird nun auch im Rahmen der Arbeitsgruppe "Climate Action" weiter prüfen, ob das Rahmenwerk einen Mehrwert bietet, um die Offenlegung klimabezogener Risiken für die finanzielle Berichterstattung künftig weiterzuentwickeln.
Im Jahr 2019 füllte Uniper für das Kalenderjahr 2018 den sektorspezifischen "Climate-Change-Fragebogen" des CDP, ehemals Carbon Disclosure Project, aus. CDP betreibt ein globales System, mit dem Umweltdaten, Klimarisiken sowie das CO 2-Management in Unternehmen gemessen und offengelegt werden. Ziel ist es, das Bewusstsein für diese Themen innerhalb von Unternehmen zu erhöhen. Auf Basis des Fragebogens wurde Uniper mit "B-" bewertet, eine Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Bewertung ("C"). Die Bewertungsskala reicht von A (beste Bewertung) bis F. Durch die Auswertung des CDP-Fragebogens konnten bereits im Jahr 2019 Verbesserungspotentiale für Unipers Nachhaltigkeitsleistung identifiziert und genutzt werden. Diese Bemühungen werden im Jahr 2020 fortgesetzt.
Mit seinem Kerngeschäft, also der konventionellen Energieerzeugung, dem Erdgastransport und der technischen Expertise deckt Uniper den grundlegenden Energiebedarf vieler Menschen und übernimmt damit gesellschaftliche Verantwortung.
Eine sichere und zuverlässige Energieversorgung ist für eine funktionierende Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft unentbehrlich. Gemeinsam mit den Bemühungen zur Dekarbonisierung hat diese sichere, zuverlässige und zugleich bezahlbare Versorgung seiner Kunden mit Strom, Gas sowie Wärme oberste Priorität für Uniper. Der Konzern verfügt über ein integriertes Anlagen- und HSSE-Managementsystem, das operative Risiken des Kraftwerksparks steuert und den geltenden Branchenstandards entspricht.
Mit langfristigen Bezugsverträgen für Erdgas, Erdgasspeichern, globalen Gashandelsaktivitäten sowie Kapazität für die Regasifizierung von LNG spielt Uniper insbesondere bei jahreszeitlich schwankendem Verbrauch eine wichtige Rolle für die Versorgungssicherheit. Darüber hinaus kann Unipers flexible und bedarfsgerechte Stromerzeugung schnell auf Schwankungen bei den Erneuerbaren Energien reagieren und ist deshalb für die Netzstabilität in verschiedenen Regionen Deutschlands und darüber hinaus unerlässlich.
Im Januar 2019 erhielt Uniper den Zuschlag für den Bau eines Gaskraftwerks mit einer Kapazität von 300 MW in Irsching bei Ingolstadt. Das neue Kraftwerk dient als Sicherheitspuffer, um kurzfristig Strom bereitstellen zu können, wenn die Systemsicherheit gefährdet ist. Dank seiner hohen Flexibilität eignet sich das Kraftwerk hervorragend, um Schwankungen in der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie auszugleichen - Energiequellen, die einen immer größeren Anteil am deutschen Energiemix haben. Das neue Kraftwerk soll im Oktober 2022 betriebsbereit sein und einen wichtigen Beitrag zu einer kohlenstoffarmen Energieversorgung leisten.
Unipers zentraler nichtfinanzieller Leistungsindikator für Versorgungssicherheit ist die durchschnittliche Anlagenverfügbarkeit. Im Jahr 2019 betrug diese für das konventionelle Erzeugungsportfolio von Uniper in Europa und Russland 79,1 % und lag damit auf dem Niveau von 2018. Im Jahr 2019 stieg der ungeplante Ausfall von Anlagen im Vergleich zum Vorjahr von 11,6 % auf 12 %. Die Hauptgründe hierfür waren ein Schaden an der Hochdruckturbine sowie unerwartete Kesselrohrleckagen, insbesondere an vergleichsweise neuen Anlagen. Uniper setzt für Schäden wie diese interne Untersuchungs- und Lernprozesse ein, um ähnliche Vorfälle in anderen Anlagen zu verhindern und ihre Zuverlässigkeit sicherzustellen.
Bei Uniper arbeiten Mitarbeiter mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich der integrierten, zuverlässigen und maßgeschneiderten Energieversorgung. Diese Erfahrungen nutzt der Konzern nun in Schwellen- und Entwicklungsländern, indem dort Betriebs- und Wartungsdienstleistungen für Kraftwerksbetreiber sowie die Unterstützung bei neuen Projekten im Bereich Energieinfrastruktur angeboten werden. Diese Dienstleistungen ermöglichen es den Kunden, hohe internationale Standards für die operativen Prozesse, inklusive Leistungen im Bereich HSSE, zu erfüllen.
| in % | 2019 | 2018 |
| Frankreich | 79,7 | 76,3 |
| Deutschland | 77,4 | 77,2 |
| Ungarn | 96,9 | 95,9 |
| Niederlande | 56,1 | 75,4 |
| Russland | 79,2 | 77,1 |
| Schweden | 91,1 | 86,8 |
| Großbritannien | 83,2 | 83,0 |
| Gesamt | 79,1 | 79,0 |
Die dargestellten Zahlen werden berechnet als 100 % abzüglich (geplanter und ungeplanter Nichtverfügbarkeit). Die Zahlen des Uniper-Konzerns stellen den volumenbezogenen gewichteten Durchschnitt dar. Die Berechnung bezieht sich auf Unipers derzeitiges Produktions-Portfolio und basiert auf dem Anteil der Rechtsträger (Zahlen wurden für 2018 angepasst). Kraftwerke in Frankreich sind vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 berücksichtigt.
Uniper bezieht Erdgas von Produzenten aus verschiedenen Ländern, vor allem aus Russland, den Niederlanden und Deutschland. Um die Gasversorgung für Kunden in Europa zu diversifizieren, wird Uniper im Jahr 2020 Gas aus Aserbaidschan beziehen. Bereits im Jahr 2013 hat Uniper mit dem in Baku ansässigen Energiekonzern SOCAR (Staatliche Ölgesellschaft der Republik Aserbaidschan) einen langfristigen Vertrag geschlossen. Uniper bezieht künftig bis zu 1,5 Mrd Kubikmeter Erdgas pro Jahr über den südlichen Gaskorridor, ein Pipelinesystem, das die Kaspische Region und den Nahen Osten mit Südosteuropa verbindet. Der südliche Gaskorridor wurde im Mai 2018 in Betrieb genommen. Als Teil dieser Zusammenarbeit gründeten Uniper und SOCAR 2016 ein Joint Venture zur Förderung der Energieeffizienz. Das erste Projekt des Joint Ventures ist die Modernisierung und Erweiterung der Strom- und Dampfgeneratoren in einem rund 30 km nördlich von Baku gelegenen Chemiekomplex von SOCAR. Das Projekt soll Anfang des Jahres 2020 abgeschlossen sein. Im November 2019 trafen sich Vertreter von Uniper und SOCAR zum sechsten Mal und unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, um die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen weiter auszubauen.
Darüber hinaus hält Uniper Beteiligungen an Gastransportleitungen (z.B. OPAL) und finanziert Projekte zu deren Bau. Diese Anlagen stellen wichtige Wege für die Einfuhr und den Transport von Gas dar und spielen daher eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Neben Pipeline-Gas kauft Uniper auch LNG und verfügt über Beteiligungen und langfristige Kapazitätsbuchungen für mehrere LNG-Terminals in Europa. Im Mai 2019 hat Uniper zusammen mit der japanischen Reederei Mitsui O.S.K. damit begonnen, das Interesse des Gasmarkts an einem gemeinsamen Projekt zu evaluieren. Es ist geplant, ein schwimmendes Terminal (Floating Storage and Regasification Unit - FSRU) im Hafen von Wilhelmshaven zu errichten und zu betreiben. Die Anlage könnte 263.000 Kubikmeter LNG speichern und 10 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr ausstoßen. Die FSRU könnte bereits in der zweiten Jahreshälfte 2023 in Betrieb genommen werden und würde das in Wilhelmshaven geplante große Onshore-Regasifizierungsterminal ergänzen. Sie könnte große Mengen an LNG aus der ganzen Welt beziehen und damit die europäische Gasversorgung weiter diversifizieren. Die FSRU würde somit die Versorgungssicherheit erheblich erhöhen und den Wettbewerb ankurbeln. Von beidem würden die Endkunden profitieren.
Im Januar 2019 einigten sich Uniper und das niederländische Unternehmen Titan LNG darauf, eine technische Schnittstelle und kommerzielle Produkte für die FSRU in Wilhelmshaven zu entwickeln. Ziel ist es, das Wachstum von LNG als Kraftstoff für die Industrie, schwere Fahrzeuge und den Seeverkehr voranzutreiben. Die geplante Einheit in Wilhelmshaven wird zukünftig LNG-Kraftstoff für Lastkraftwagen und kleine Schiffe bereitstellen. Im Vergleich zu Diesel verursacht LNG weniger CO 2-, Stickoxid- und Schwefeldioxid-Emissionen.
Hohe Standards im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit sind essenziell für Uniper, da es um das Wohlergehen der Mitarbeiter geht. Außerdem ist Arbeitssicherheit für den Betrieb sämtlicher Anlagen von Bedeutung: Sie trägt dazu bei, zusätzliche Kosten durch unfallbedingte Arbeitsunterbrechungen und Arbeitszeitverluste zu vermeiden. Unipers Bekenntnis zu Gesundheit und Arbeitssicherheit schließt auch Anwohner und Besucher von Anlagen ein.
Aufgrund einer Reihe von Rücktritten gab es in den Jahren 2019 und 2020 Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands von Uniper. Die Rücktritte ergaben sich aus dem Antrag von Fortum auf der Jahreshauptversammlung 2019 von Uniper, die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 zu vertagen. Inzwischen haben drei neue Mitglieder ihre Tätigkeit im Vorstand aufgenommen; ein viertes Mitglied wird Mitte 2020 in den Vorstand eintreten.
Uniper legt großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur, den sogenannten Uniper Way. Dieser besteht aus drei Dimensionen mit drei entsprechenden Leitsätzen: "Führung" (Mitarbeiter fördern und befähigen), "Teamwork" (ein Team werden und vereinfachen) und "Individueller Beitrag" (handeln, als wäre es mein Unternehmen). Um den Uniper Way mit Leben zu füllen, wird er in die tägliche Zusammenarbeit integriert. Die zentralen Elemente des Uniper Way sind zudem in die Hauptbestandteile der Personalarbeit eingebettet. Dazu zählen der kompetenzorientierte Ansatz, die Leitlinien für Bewerbungsgespräche sowie das systematische Feedback zur Leistung der Mitarbeiter, das eine kontinuierliche Selbstreflexion und Verbesserung fördert. Gestützt von der Digitalisierung entsteht dadurch eine agile und flexible Organisation mit kosteneffizienteren Prozessen.
Die Beschäftigtenzahlen zum Jahresende 2019 finden sich auf Seite 54.
Belastende Situationen und unsichere Arbeitsweisen können in komplexen Anlagen wie Kraftwerken oder Gasspeichern zu schweren Unfällen, Verletzungen und Todesfällen führen. Unfälle können sich auch auf das nähere Umfeld der Anlagen auswirken. Da sich die Sicherheitsstandards von Land zu Land unterscheiden, sind konzernweite Programme und Richtlinien an die jeweiligen Anforderungen anzupassen. Dadurch wird sowohl den eigenen Mitarbeitern als auch den Vertragspartnern von Uniper ein sicheres und gesundheitsverträgliches Arbeiten ermöglicht. Dies gilt vor allem für besonders risikoreiche Tätigkeiten wie Stilllegungs- und Abbrucharbeiten in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und Schweden.
Die Funktion HSSE und Sustainability unterstützt die Organisation und die Mitarbeiter dabei, die Gesundheits- und Arbeitssicherheits-Standards in ihre strategische und operative Planung, ihre unternehmerischen Entscheidungen sowie das Tagesgeschäft zu integrieren. Sie entwickelt Richtlinien und Vorgaben, veranstaltet Workshops und koordiniert den Austausch bewährter Verfahren. Basierend auf den zentralen konzernweiten HSSE-Verbesserungsplänen entwickeln die operativen Einheiten jedes Jahr individuelle Verbesserungspläne, die Ziele und Maßnahmen für Gesundheit und Arbeitssicherheit beinhalten. Der Fortschritt bei der Zielerreichung wird regelmäßig überprüft. Durch die Verbesserungspläne wird Uniper seiner Selbstverpflichtung gerecht, Leistungen in diesem Bereich kontinuierlich zu verbessern. Alle Bemühungen, die Performance weiter zu erhöhen, können nur dann erfolgreich sein, wenn Vertragspartner und ihre Mitarbeiter eng eingebunden werden.
Die Managementsysteme für Gesundheit und Arbeitssicherheit aller operativen Uniper-Einheiten sind nach dem Standard OHSAS 18001 zertifiziert, werden regelmäßig überprüft und von unabhängigen Experten rezertifiziert. Um sein Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagement kontinuierlich zu verbessern, hat sich Uniper zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2022 100 % seiner Anlagen nach ISO 45001, der neuen internationalen Norm für das Gesundheits- und Sicherheitsmanagement, zu zertifizieren. Zum Jahresende waren 17 % der operativen Anlagen von Uniper nach ISO 45001 zertifiziert.
Uniper legt seit jeher großen Wert darauf, Vorfälle und Beinaheunfälle systematisch zu dokumentieren und zu analysieren. Durch wirksame Kommunikations- und Korrekturmaßnahmen möchte das Unternehmen verhindern, dass sie sich in Zukunft wiederholen. Das im Jahr 2018 eingeführte Vorfallsmanagementsystem (Synergi Life) war Ende des Jahres 2019 in allen Einheiten von Uniper im Einsatz - mit Ausnahme von Schweden und Russland, wo IT-Sicherheitseinschränkungen die Einführung erschwerten. Die Implementierung des Vorfallsmanagementsystems in Schweden und Russland wird im Jahr 2020 fortgesetzt. Die Wirksamkeit von Synergi Life als Vorfallsmanagementtool hängt vom tagtäglichen Engagement der Mitarbeiter im ganzen Unternehmen ab. Im Jahr 2019 wurde die Software von immer mehr Mitarbeitern genutzt, wodurch sich die Qualität des Berichtswesens und des Vorfallsmanagements im Laufe des Jahres deutlich verbesserte. Im Berichtsjahr stellte Uniper die bestehenden Prozesse für die Meldung, Dokumentation und Analyse von Vorfällen gründlich auf den Prüfstand. Es wurden Möglichkeiten ermittelt, diese Prozesse zu verbessern und zu vereinfachen. Das gilt insbesondere für Kommunikationsprozesse. Diese Prozesse stellen sicher, dass Informationen über Vorfälle und Erkenntnisse daraus alle bei Uniper erreichen, die diese Informationen brauchen - sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens. Onboarding-Vereinbarungen mit externen Auftragnehmern enthalten Klauseln, die diese verpflichten, solche Informationen an all ihre Mitarbeiter weiterzugeben, die für Uniper tätig sind.
Die zentrale nichtfinanzielle Steuerungsgröße für Gesundheit und Arbeitssicherheit bei Uniper ist der kombinierte TRIF (Total Recordable Incidents Frequency). Der kombinierte TRIF misst die Anzahl der arbeitsbedingten Unfälle der Mitarbeiter des Uniper-Konzerns sowie der Mitarbeiter von Fremdfirmen, die von Uniper beauftragt wurden, pro Million Arbeitsstunden. Arbeitsbedingte Unfälle im Sinne dieser Kennzahl sind tödliche Unfälle, Arbeits- und Dienstwegeunfälle mit und ohne Ausfalltage, die einer ärztlichen Behandlung bedurften und Unfälle nach denen ein weiteres Arbeiten nur an einem Ersatzarbeitsplatz bzw. nur ein eingeschränktes Weiterarbeiten möglich ist. Uniper hat sich verpflichtet, den kombinierten TRIF bis zum Jahr 2019 bei oder unter 1,75 zu halten, indem es kontinuierliches Lernen fördert, Schulungen anbietet und seine Managementsysteme weiter verbessert. Diese Zielvorgabe wurde erreicht: Zum Jahresende 2019 betrug der kombinierte TRIF 1,48 (2018: 1,47). Eine geringfügige Zunahme der meldepflichtigen Unfälle in der Dampf- sowie der Nuklearflotte konnte weitestgehend durch einen Rückgang der Unfälle in der Wasserkraftflotte und bei unseren Geschäftstätigkeiten in Russland ausgeglichen werden, was zu einem nahezu unveränderten kombinierten TRIF für 2019 geführt hat. Grund für diese positive Entwicklung ist das anhaltend hohe Niveau der Arbeitssicherheit bei risikoreicheren Bauaktivitäten in Deutschland und Russland. Uniper hat sich verpflichtet, den kombinierten TRIF bis 2025 bei oder unter 1,00 zu halten. 2019 gab es bei Uniper keinen tödlichen Unfall.
Seit dem Jahr 2016 bietet Uniper eine Sicherheitsschulung für Führungskräfte an. Im Jahr 2019 wurde die Schulung ausgesetzt, weil alle leitenden Mitarbeiter bereits daran teilgenommen hatten. Neu eingestellte Führungskräfte werden zukünftig weiter geschult. Außerdem wird es regelmäßig Möglichkeiten geben, das eigene Wissen aufzufrischen. Alle leitenden Führungskräfte und ein hoher Anteil der Mitarbeiter im Einkauf nahmen im Jahr 2019 an Schulungen zum HSSE-Management von externen Auftragnehmern und zu praktischen Umsetzungen teil.
Uniper bietet mit seinem integrierten Ansatz in der Gesundheitsförderung allen Mitarbeitern Zugang zu einem breiten Dienstleistungsangebot - von medizinischen Check-ups über umfangreiche Trainingsprogramme bis zu Kampagnen für mentales Wohlergehen an. Im Jahr 2019 machte das Gesundheitsmanagement erneut Fortschritte. So arbeiteten die funktionalen Teams weiter an der Umsetzung von Maßnahmen, die in den lokalen Aktionsplänen für Gesundheit festgelegt wurden. Die Mitarbeiterbefragung "Voice of Uniper" im Jahr 2019 ergab, dass die Zufriedenheit mit der Gesundheitsförderung bei Uniper zugenommen hat. Die durchschnittliche Punktzahl bei den gesundheitsbezogenen Fragen entwickelte sich positiv von 80 % im Jahr 2018 auf 86 % im Jahr 2019.
Unipers Unternehmensstrategie zielt darauf ab, effizienter und wettbewerbsfähiger zu werden. Um diese Strategie zu unterstützen, konzentrieren sich die langfristigen Personalaktivitäten des Konzerns auf das Kompetenzmanagement. Uniper hat untersucht, über welche Fähigkeiten die Mitarbeiter verfügen müssten, um die zukünftigen strategischen Ziele zu erreichen und auf Veränderungen im Wettbewerbsumfeld vorbereitet zu sein. Mit einem kompetenzorientierten Ansatz bei der Rekrutierung und Mitarbeiterentwicklung will der Konzern diese Fähigkeiten erhalten und fördern.
Eine wettbewerbsfähige Bezahlung und betriebliche Zusatzleistungen sind in der heutigen Arbeitswelt unerlässlich, um talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Die Vergütung der Uniper-Mitarbeiter umfasst variable Bestandteile, die sowohl den Unternehmenserfolg, inklusive der Arbeitssicherheit, als auch die persönliche Leistung honorieren. Außerdem bietet der Konzern weitere Vorzüge an, wie beispielsweise Leistungen zur Vorsorge bei Arbeitsunfähigkeit und zur Absicherung der Familie. Die arbeitgeberfinanzierten Leistungen zur Rente werden in mehreren Ländern durch attraktive betriebliche Angebote zur Eigenvorsorge ergänzt. Dies hilft Mitarbeitern dabei, das Fundament für ihre finanzielle Sicherheit und die ihrer Angehörigen zu legen, und erhöht zugleich die Bindung an das Unternehmen.
Um den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels zu begegnen, bildet Uniper junge Menschen in unterschiedlichen kaufmännischen sowie technischen Berufen aus und bietet ausbildungsvorbereitende Praktika an. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Traineeprogramm. Uniper verfolgt bei der Mitarbeiterschulung einen praktischen Ansatz, bei dem der Schwerpunkt auf dem Lernen mit und von Kollegen liegt. Das Schulungsangebot ist breit gefächert und umfasst sowohl interne als auch externe Schulungen. Auch 2019 führte Uniper die Schulungen durch, die gesetzlich vorgeschrieben und für die Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs erforderlich sind.
In Absprache mit den Betriebsräten entwickelte Uniper einen Prozess für den raschen und fairen Umgang mit möglichen Verstößen. Wenn Mitarbeiter den Eindruck haben, dass sie selbst oder Kollegen belästigt werden, dann sind sie aufgefordert, die Personalabteilung oder den Compliance-Beauftragten ihrer Einheit oder den Betriebsrat zu kontaktieren. Wollen die Mitarbeiter lieber anonym bleiben, können sie sich an eine Whistleblower-Hotline wenden. Der Konzern nimmt Verstöße sehr ernst und unternimmt alles, was in seiner Macht steht, um die Situation zu beheben, bis hin zu disziplinarischen Konsequenzen.
Im Januar 2020 wurde Uniper durch das Arbeitgeber-Bewertungssystem "Leading Employer" in die Top 1 % der deutschen Unternehmen eingestuft. Uniper qualifizierte sich als "Führender Arbeitgeber" in Anerkennung ganzheitlicher Arbeitgeberqualitäten. "Leading Employer" greift auf eine große Anzahl von Datenpunkten zu, um Unternehmen zu bewerten und auszuzeichnen.
Wie auf Seite 80 beschrieben, setzt sich der Uniper-Vorstand uneingeschränkt dafür ein, Vielfalt und Integration zu fördern. Dies gilt für alle sechs Bereiche der "Charta der Vielfalt in der Arbeitswelt": Geschlecht, Nationalität oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder Generation, sexuelle Orientierung und Identität.
Vielfalt und Integration tragen maßgeblich dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit, Belastbarkeit, Kreativität, Innovationsfähigkeit und den Wert des Konzerns zu steigern. Sie zu fördern, als Chance zu betrachten und Diskriminierung zu bekämpfen, sind auch Kernelemente des Uniper Way. Was zählt, sind die Fähigkeiten und das Engagement jedes Mitarbeiters.
Der Konzern erfüllt das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie entsprechende Antisdiskriminierungsgesetze und Regulierungen in den anderen Ländern, in denen er tätig ist. Unterstützt wird die Einhaltung dieser Gesetze durch klare Unternehmensrichtlinien sowie durch Schulungen. So bietet Uniper beispielsweise allen Mitarbeitern und Führungskräften Online-Schulungsmodule zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zu Vielfalt und Integration sowie zu unbewussten Vorurteilen an. Uniper bemüht sich zudem darum, Angehörige von Minderheiten einzustellen und zu fördern. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Der Konzern bietet verschiedene Lernprogramme an, mit denen die betroffenen Mitarbeiter die für sie erforderlichen Fähigkeiten entwickeln und verbessern können, um erfolgreich zu sein.
Um zu einer offenen, inklusiven und vielfältigen Unternehmenskultur beizutragen, in der sich alle Mitarbeiter einbezogen fühlen, setzt Uniper einen "Plan zur Verbesserung der Vielfalt" für den Zeitraum 2018 bis 2020 um. Mit diesem Plan soll das Bewusstsein der Mitarbeiter für Vielfalt und Integration geschärft werden. Zudem enthält der Plan spezifische Ziele, um das Mitarbeiterengagement in Teams zu stärken und Diskriminierung zu vermeiden.
Führungskräfte wurden aufgefordert, einen Plan für Vielfalt und Integration für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich auszuarbeiten und in ihre Ziele für das Jahr 2019 einzubinden. Im Rahmen von Workshops und sogenannten Peer-Coaching-Aktivitäten diskutierten die Führungskräfte aller Managementebenen über die Entwicklung integrationsfördernder Führungspraktiken. Des Weiteren wurde ein neu eingeführtes Training für neue und bestehende Mitarbeiter angeboten. Das Training präsentiert Vielfalt und Integration als integralen Bestandteil der Unternehmenskultur und des Erfolgs von Uniper. Darüber hinaus ergriff Uniper Maßnahmen, um Vielfalt in Einstellungs- und Auswahlprozessen zu fördern.
Die Zielvorgabe für den Frauenanteil in hohen Führungspositionen liegt für den Uniper-Konzern bei 25 % bis zum Jahr 2022. Dieses Ziel will Uniper vor allem durch vielfältigere Auswahl- und Rekrutierungsverfahren, Mentoring und flexible Arbeitszeiten für alle Mitarbeiter erreichen. Zum Jahresende 2019 lag die Zahl bei 20%. Damit wurde das Ziel noch nicht erreicht. Der Konzern hat sich dazu verpflichtet, keine Form von Diskriminierung oder Belästigung zu tolerieren. Uniper schult Manager und Führungskräfte, damit sie selbst die subtilsten Formen der Belästigung erkennen und verhindern können.
The Voice of Uniper, eine jährliche Mitarbeiterbefragung, misst das Bewusstsein der Mitarbeiter für den sogenannten Uniper Way und wie dieser von Führungskräften und Teams gelebt wird. Die Ergebnisse werden zur Gestaltung von Maßnahmen genutzt, die die kontinuierliche Umsetzung des Uniper Way fördern. Die Umfrage im letzten Jahr zeigte, dass die Mitarbeiter sich der Notwendigkeit eines kontinuierlichen Wandels bewusst sind und dass der Schwerpunkt weiterhin auf der Verbesserung der Unternehmenskultur von Uniper liegen sollte. Es wurde ebenfalls deutlich, dass die Mitarbeiter Initiativen zur Förderung von Vielfalt und Integration zunehmend anerkennen und schätzen.
Uniper hat sich zum Ziel gesetzt, für den Indikator zur Integration in der Belegschaft einen Wert von über 95 % bis zum Jahr 2022 zu erreichen. Der Indikator basiert auf der jährlichen Mitarbeiterumfrage und gibt den Anteil der Belegschaft an, der sich in sein Team einbezogen fühlt. Der Indikator zur Integration in der Belegschaft stieg von 80 % im Jahr 2018 auf 87 % im Jahr 2019. Dies stellt eine deutliche Verbesserung dar, liegt aber immer noch unterhalb des festgelegten Ziels von 95 %. Unipers "Plan zur Verbesserung der Vielfalt" enthält Initiativen zur Verbesserung der Art und Weise, wie bei Uniper mit der Integration umgegangen wird. Hierzu gehören z.B. Peer-Coaching-Workshops zur Unterstützung der Führungskräfte bei der Umsetzung eines integrierten Führungsansatzes sowie Vorgaben und Instrumente für Mitarbeiter, die mehr über Vielfalt und interkulturelle Themen lernen wollen. Diese werden im Jahr 2020 weiter umgesetzt.
Als international agierender Konzern ist Uniper auch in Ländern aktiv, in denen staatliche Institutionen nicht vollständig in der Lage sind, grundlegende Menschenrechte zu schützen. Menschenrechtsverletzungen sind für eine ethisch einwandfrei arbeitende Organisation nicht hinnehmbar. Um zu verhindern, dass der Konzern einen Nutzen aus Menschenrechtsverstößen ziehen kann, ist der Schutz der Menschenrechte in seinen Konzernrichtlinien und -verfahren fest verankert. Uniper handelt im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte - das schließt auch (aber nicht nur) das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit bei allen geschäftlichen Aktivitäten ein. Schwere Menschenrechtsverletzungen wie unrechtmäßige Zwangsumsiedlungen sowie Zwangs- und Kinderarbeit können eine direkte oder indirekte Folge geschäftlicher Aktivitäten sein. Dies gilt insbesondere in Ländern, in denen der Schutz der Menschenrechte seit jeher unzureichend ist. Zudem stellen in einigen Ländern autoritäre Regime und Defizite in den demokratischen Strukturen sowie ein Mangel an Transparenz und Rechenschaftspflicht erhebliche Herausforderungen an eine effiziente Geschäftstätigkeit und das Lieferkettenmanagement.
In diesen Ländern achtet Uniper besonders darauf, Verletzungen der Menschenrechte weder zu verursachen, noch dazu beizutragen oder davon direkt zu profitieren. Menschenrechtsverletzungen entlang unserer Lieferketten können zudem die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass es zu Gerichtsverfahren kommt, Projektverzögerungen verursachen oder zu sozialen Unruhen beitragen. Sie können sich daher auch negativ auf die Reputation von Uniper auswirken. Kontinuierliche Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte erfordern vorausschauendes Handeln und das Engagement des gesamten Konzerns. Dazu gehören zeitnahe und angemessene Maßnahmen, um negative Auswirkungen einzelfallbezogen zu beheben. Auch in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und Multistakeholder-Initiativen wie "Bettercoal" hat Uniper Lösungen entwickelt, um negative Auswirkungen seiner Aktivitäten und seiner Lieferkette auf die Menschenrechte zu vermeiden.
Der Verhaltenskodex von Uniper setzt die gleichen Erwartungen an Geschäftspartner und Lieferanten. Daher verpflichtet sich der Konzern, menschenrechtsbezogene Risiken im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit und seines Einflussbereichs zu identifizieren, zu mindern und zu überwachen.
Einmal jährlich führt Uniper eine weltweite Bewertung durch, die auf einer Kombination von wirtschaftlichen und sozialen Indizes beruht, um die wichtigsten potentiellen länderspezifischen Risiken abzubilden (z. B. Arbeitsbedingungen, Verletzung von politischen und bürgerlichen Rechten, Gefährdung der Sicherheit), die Uniper direkt betreffen können. Daraus resultieren spezifische Anforderungen an weitergehende Due-Diligence-Schritte und Maßnahmen zur Risikominderung, wie beispielsweise spezifische Klauseln, die in Verträgen ergänzt werden. Dies gilt insbesondere auch bei Verhandlungen mit neuen Partnern in Ländern mit mittleren oder hohen Risiken.
Besonderes Augenmerk wird auf kommerzielle Vertragspartner oder Projekte in Ländern gelegt, die im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International einen Wert von unter 30 haben und in denen damit ein hohes Maß an wahrgenommener Korruption besteht. Ein solcher Wert spiegelt die systemische Schwäche der Institutionen eines Landes wider. Von derartigen länderbezogenen Risiken betroffen sind die Brennstoffbeschaffung und der Handel mit Rohstoffen, die Teil des Geschäftsmodells von Uniper sind. Bei der Beurteilung von ESG-Risiken standen 2019 bestehende und potentielle Geschäftspartner von Uniper Global Commodities im Fokus. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung unseres Gasgeschäfts, richtete die Konzernfunktion HSSE und Sustainability ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf verschiedene neue Projekte in Nordamerika, Russland und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Um Risiken von Menschenrechtsverletzungen bei der Kohlebeschaffung zu minimieren, ist Uniper Mitglied der Initiative "Bettercoal". Diese gemeinnützige Initiative wurde von mehreren großen europäischen Energieversorgern gegründet und setzt sich global für verantwortungsvollere Prozesse innerhalb der Kohlelieferkette ein. Die Mitglieder von Bettercoal, darunter auch Uniper, erarbeiteten zunächst eine länderbezogene Priorisierungsstrategie, um mit Blick auf die Kohlelieferkette möglichst viele tatsächliche Auswirkungen zu beheben. Anschließend verlagerten sie den Schwerpunkt auf anbieterspezifische und regionale systemische Probleme in Kolumbien und Russland.
Einige Mitglieder von Bettercoal, darunter auch Uniper, hatten vorgeschlagen, diese freiwilligen länderspezifischen Arbeitsgruppen zu gründen, um die Verbesserungspläne der Bergbauunternehmen besser überwachen und Lösungen für regionale Pläne vorschlagen zu können. Uniper führt den Vorsitz bei der Arbeitsgruppe für Kolumbien und ist an der Arbeitsgruppe in Russland beteiligt.
Analog zu den Aktivitäten in Kolumbien im Jahr 2018 führte die Bettercoal-Arbeitsgruppe für Russland im September 2019 eine Stakeholder-Engagement-Kampagne in Moskau und im Kusbass in Südwestsibirien durch. Bei diesem Besuch konnten sich Uniper und andere Bettercoal-Mitglieder ein Bild von den ökologischen und gesellschaftlichen Aspekten des Kohleabbaus vor Ort verschaffen und neue Chancen für positive Veränderungen identifizieren. Im nächsten Schritt werden sich die Bettercoal-Mitglieder in der ersten Jahreshälfte 2020 mit Vertretern von russischen Kohleunternehmen treffen und das Gespräch mit den lokalen Gemeinden suchen. Dabei sollen wichtige Themen wie die Stilllegung von Bergwerken, Gesundheit und Sicherheit, Menschenrechte, Biodiversität und Stakeholder-Engagement erörtert werden.
Im Jahr 2019 überprüfte Bettercoal weiterhin regelmäßig die Umsetzung der im Rahmen des Bewertungsprogramms erstellten Verbesserungspläne der drei großen Kohlelieferanten in Kolumbien. Die Arbeitsgruppe in Kolumbien, die von Uniper geleitet wird, konnte erfolgreich Beziehungen zu allen Stakeholdern in diesem komplexen Umfeld aufbauen: Unternehmen, Regierung, internationale NGOs und lokale Gemeinden. Bei der kontinuierlichen Überwachung der Verbesserungspläne von Bergbauunternehmen ist ersichtlich geworden, dass neben den Bettercoal-Lieferanten selbst auch andere Stakeholder wie beispielsweise lokale und nationale Behörden handeln müssen, um die Situation vor Ort zu verbessern. Deshalb priorisierte die Arbeitsgruppe im Jahr 2019 solche Themen und entwickelte einen entsprechenden Aktionsplan, um Lösungen zu erarbeiten. Mitglieder der Arbeitsgruppe wollen im ersten Halbjahr 2020 nach Kolumbien reisen, um mit der praktischen Umsetzung des Aktionsplans zu beginnen.
Uniper erfasst, welchen Anteil an Kohle das Unternehmen direkt bei Bettercoal-Lieferanten einkauft. Dieser Prozentsatz soll Jahr für Jahr gesteigert werden und betrug 55 % im Jahr 2019 (2018: 49 %).
Im Jahr 2019 setzte Uniper seine Gesprächsrunden zum Thema Nachhaltigkeit mit mehreren internationalen Nichtregierungsorganisationen fort. Die Diskussionen bei den vier Treffen im Jahr 2019 konzentrierten sich auf Menschenrechtsfragen entlang der Kohlelieferkette, die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen durch den Kohleausstieg und die Umweltauswirkungen bei der Förderung und dem Transport von Erdgas. Uniper hat sich verpflichtet, auf Unternehmensebene bis zum Jahr 2022 jährlich mindestens drei neue vertrauensbildende Dialoge mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu führen. Dieses Ziel wurde für das Jahr 2019 erreicht, indem Uniper vier vertrauensbildende Dialoge mit Organisationen führte.
Korruption und Bestechung fördern soziale Ungerechtigkeit und Kriminalität, sie untergraben das Vertrauen und erhöhen Transaktionskosten. Halten sich Mitarbeiter nicht an die Gesetze und Unternehmensrichtlinien zur Korruptionsbekämpfung, kann dies nicht nur für die betroffenen Personen strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben, sondern auch für die Konzerngesellschaft, ihre Vorstände sowie leitenden Angestellten mit möglichen negativen Auswirkungen auf Unipers Reputation.
Uniper arbeitet weltweit mit Vertragspartnern zusammen, auch in Ländern, die im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International niedrig eingestuft werden und in denen damit ein hohes Maß an wahrgenommener Korruption besteht. Um wichtige Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung zu erfüllen, muss Uniper die maßgeblichen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen einhalten. Verstöße gegen diese Vorschriften würden sich wahrscheinlich erheblich auf die Reputation von Uniper auswirken sowie rechtliche und finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Uniper stuft hochriskante Korruptionsfälle als schwerwiegende Korruptionsverletzungen ein. Relevante Mitarbeiter schult das Unternehmen regelmäßig zu Richtlinien und Systemen zur Vermeidung von Korruptionsfällen.
Die Beteiligung an jeglicher Art von Korruption, sei es bei Behördenvertretern oder im privaten Sektor, stellt einen Verstoß gegen den Uniper-Verhaltenskodex dar. Es ist den Mitarbeitern untersagt, etwas von Wert (wie Geld, Geschenke, Arbeitsangebote oder andere Vergünstigungen) anzubieten, zu versprechen oder herauszugeben, um Geschäfte zu machen, eine Handlung zu beeinflussen oder einen anderen Vorteil zu erlangen. Dies gilt insbesondere gegenüber Behördenvertretern. Es ist ebenso verboten, dies indirekt über einen Ehepartner, Partner, Verwandten oder Freund zu tun. Geschäftsbeziehungen mit Zwischenhändlern, z.B. Beauftragten, Vermittlern, Beratern oder Vertretern, beinhalten ein erhöhtes Risiko für Korruption und Bestechung. Um zu verhindern, dass Vermittlungsgebühren oder -provisionen im Namen von Uniper für illegale Zahlungen verwendet werden, wendet Uniper für alle derartigen Kontakte die Konzernrichtlinie "Intermediary Agreements" an.
Wenn Mitarbeiter auf verdächtige Aktivitäten aufmerksam werden, können sie sich entweder direkt an die Compliance-Abteilung wenden oder eine (anonyme) interne und externe Whistleblowing-Hotline nutzen. Dabei sind die Rechte des Whistleblowers und auch die der Person(en), über die Meldung erstattet wird, geschützt. Das Compliance-Management-System von Uniper umfasst vierteljährliche Compliance-Berichte an den Vorstand der Uniper SE. Auf diese Weise soll die Leistung des Compliance-Management-Systems überwacht werden. Drei neue Fälle vermeintlicher Korruption wurden 2019 Uniper-intern berichtet. Nach der Untersuchung wurde ein Fall mit Gegenmaßnahmen abgeschlossen und zwei unbegründete Fälle wurden ebenfalls abgeschlossen.
Im Mai 2018 hat Uniper in allen Funktionseinheiten das zweite konzernweite "Compliance Risk Assessment" (CRA) durchgeführt. Dabei wurde auch das Korruptionsrisiko untersucht. Die Ergebnisse wurden den Funktionseinheiten mitgeteilt. In den Bereichen, in denen das CRA Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt hat, wurden entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen.
Für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 gab der Vorstand der Uniper SE eine unabhängige Prüfung des CMS gemäß IDW AsS 980 in Auftrag. Damit sollte überprüft werden, ob das CMS mit Blick auf die Bekämpfung von Korruption angemessen und wirksam ist. Der unabhängige Prüfer stellte keine Probleme fest und erteilte dem Vorstand einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Prüfbericht enthielt eine Reihe von Empfehlungen. Das Unternehmen möchte diese Empfehlungen übernehmen und bewertet sie derzeit.
In einem sich rasant verändernden globalen Geschäftsumfeld ist sich Uniper der externen Beschränkungen seiner Geschäftsaktivitäten bewusst. Uniper setzt sich für die Einhaltung aller geltenden Wirtschaftssanktionen und anderer Formen internationaler Beschränkungen ein.
An Uniper SE, Düsseldorf
Wir haben den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB der Uniper SE, Düsseldorf, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 (im Folgenden der "nichtfinanzielle Bericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit dem §315c i. V. m. 289c bis 289e HGB.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines nichtfinanziellen Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben in dem nichtfinanziellen Bericht abzugeben.
Nicht Gegenstand unseres Auftrags ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die im nichtfinanziellen Bericht verwiesen wird.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit dem §315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
| ― |
Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung von Stakeholdern |
| ― |
Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter, die in die Aufstellung des nichtfinanziellen Berichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben im nichtfinanziellen Bericht |
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Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in dem nichtfinanziellen Bericht |
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Einsichtnahme in relevante Unterlagen und Systeme für die Datenerhebung und Berichterstattung |
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Analytische Prüfungshandlungen von Angaben im nichtfinanziellen Bericht |
| ― |
Beurteilung der Darstellung der Angaben |
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit dem § 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist.
Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.
Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Düsseldorf, den 2. März 2020
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer
Hendrik Fink, Wirtschaftsprüfer
Wir haben den Konzernabschluss der Uniper SE, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Aufstellung der im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen, der Kapitalflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Uniper SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt Sonstige Informationen unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
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vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt Sonstige Informationen genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1 Energiehandel
2 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
3 Werthaltigkeit der Kraftwerke und Gasspeicher
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
a Sachverhalt und Problemstellung
b Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
a Im Uniper-Konzern werden im Wesentlichen durch die Tochtergesellschaft Uniper Global Commodities SE (im Folgenden "UGC") eine Vielzahl von physisch zu erfüllenden und finanziellen Kontrakten zur Optimierung des Strom- und Gasportfolios (einschließlich der bestehenden langfristigen physischen Lieferverträge insbesondere in der Gasbeschaffung) sowie zur Gewährleistung der Gasspeicher- und Gastransport-Infrastruktur und zur effizienten Steuerung der Commodity-Preisrisiken für die Konzerngesellschaften abgeschlossen. Die UGC handelt hierzu am Spot- und Terminmarkt für Strom, Gas, Kohle, Fracht, Öl, LNG und Emissionsrechte an unterschiedlichen Börsen und darüber hinaus am "Over-the-Counter"-Markt.
Individuelle langfristige Verträge sehen oftmals die Möglichkeit der Vertragspartner vor, die Vertragskonditionen, insbesondere Preisformeln, in bestimmten zeitlichen Intervallen an veränderte Marktbedingungen anzupassen (sogenannte Preisrevisionsklauseln). Sofern hierüber keine kommerzielle Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, erfolgt die Klärung oftmals vor ordentlichen oder Schiedsgerichten.
Bei den Energiehandelsverträgen handelt es sich um derivative Finanzinstrumente bzw. Verträge über den Kauf oder Verkauf nichtfinanzieller Posten. Grundsätzlich werden diese Geschäfte entweder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet oder aufgrund des zukünftigen Empfangs oder der zukünftigen Lieferung des Vertragsgegenstands im Rahmen des erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarfs des Unternehmens (sogenannte "Own Use Exemption") als schwebendes Geschäft bilanziert.
Die Bewertung erfolgt auf Basis von Preisnotierungen an Terminmärkten oder auf Grundlage von Bewertungsmodellen, unabhängig davon, ob die Verträge in der Bilanz zum Marktwert anzusetzen sind oder die Bewertung für Zwecke der Identifikation von Drohverlusten erforderlich ist. Finanzinstrumente, die aufgrund der "Own Use Exemption" nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen und nicht zum Marktwert angesetzt werden, werden nach Maßgabe des Risikomanagements des Konzerns zu Portfolios zusammengefasst und als solche der Überprüfung auf drohende Verluste nach IAS 37 unterzogen.
Die Abgrenzung der Bilanzierung erfolgt für physisch zu erfüllende Kontrakte im Anwendungsbereich von IFRS 9 anhand des Risikomanagements der UGC, die diese derivativen Finanzinstrumente aus Konzernsicht dem entsprechenden Zweck und somit der entsprechenden Bilanzierung zuordnet. Danach werden physisch zu erfüllende derivative Finanzinstrumente, die nicht dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, sowie alle finanziell zu erfüllenden derivativen Finanzinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Abwicklung des Energiehandels erfolgt mit Unterstützung durch Energiehandelssysteme. Hierüber wird die Prozesskette Erfassung der Handelsgeschäfte, Positionsermittlung und -bewertung, Bestätigung der Handelsgeschäfte sowie Risikomanagement abgewickelt. Die Trennung der Geschäfte (Own Use vs. Bilanzierung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert) ist in den einzelnen Handelssystemen durch eine Buchstruktur gewährleistet. Die Einhaltung der Buchstruktur wird regelmäßig überwacht.
Das IFRS IC hat im März 2019 seine im November 2018 getroffene vorläufige Agenda-Entscheidung zur Bilanzierung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf nichtfinanzieller Posten bestätigt. Gemäß dieser Entscheidung bzw. Klarstellung ist eine Stornierung der Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Verträgen über den Kauf oder Verkauf nichtfinanzieller Posten, die als Derivat klassifiziert wurden, zum Zeitpunkt ihrer physischen Erfüllung weder erforderlich noch zulässig.
Damit ist die von vielen Energieversorgungsunternehmen (insbesondere in Deutschland) angewendete Methode, die mit physischer Lieferung zu einer Anpassung bei Verkaufs- bzw. Einkaufsgeschäften führt (Stornierung des Derivatergebnisses bei gleichzeitiger Erfassung eines Umsatzes bzw. Materialaufwandes oder von Vorräten in Höhe des ursprünglich vereinbarten Vertragswerts), nicht mehr für IFRS-Abschlüsse anwendbar.
Die sich aus der Klarstellung ergebenden Änderungen hat Uniper retrospektiv als "Change in Accounting Policies" gemäß IAS 8 im Geschäftsjahr 2019 umgesetzt.
Aufgrund des großen Handelsvolumens, der laufenden Verhandlungen und Schiedsverfahren über Preisformeln größerer Gasbezugsverträge und der Komplexität der Derivatebilanzierung nach IFRS 9 bzw. IFRS 13 sowie der Bilanzierungsvorschriften für Drohverlustrückstellungen nach IAS 37 bestehen erhebliche Unsicherheiten und Ermessensspielräume bei der Bewertung einzelner Instrumente. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der signifikanten Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist dieses Geschäftsfeld von besonderer Bedeutung für den Konzernabschluss und die Durchführung unserer Prüfung.
b Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter Einbezug unserer internen Spezialisten aus dem Bereich "Corporate Treasury Solutions" zunächst ein Verständnis von den Handelsstrategien im Konzern und den damit in Verbindung stehenden Produktströmen gewonnen sowie die implementierte Risikomanagementstrategie des Konzerns gewürdigt.
Darüber hinaus haben wir während unserer Prüfung unter anderem die Angemessenheit des eingerichteten internen Kontrollsystems zum Abschluss und zur Abwicklung der Energiehandelsgeschäfte einschließlich der hierfür eingesetzten Handelssysteme beurteilt. Im Rahmen der Prüfung des internen Kontrollsystems haben wir auf Stichprobenbasis auch die Wirksamkeit der von der Gesellschaft eingerichteten Kontrollen beurteilt. Des Weiteren haben wir die internen Handlungsrichtlinien und Vorgaben des Risikomanagements sowie die festgelegten Verantwortlichkeiten und Maßnahmen zu deren Überwachung und zur Sicherstellung der Aktualität der Handelsdaten gewürdigt. Die Methodik zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente haben wir in Bezug auf die Übereinstimmung mit IFRS 13 analysiert und die Angemessenheit der marktbasierten Inputfaktoren sowie die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle beurteilt.
Die Logik und Integrität der angewendeten Bewertungsmodelle sowie die Berücksichtigung von Vertragsbedingungen und Annahmen haben wir nachvollzogen. Beobachtbare Inputdaten haben wir mit extern verfügbaren Informationen abgestimmt. Für nicht beobachtbare Inputdaten haben wir die Herleitung relevanter Annahmen und Erwartungen nachvollzogen und diese auf Angemessenheit beurteilt. Soweit sich solche Annahmen auf den Ausgang laufender Preisverhandlungen und Schiedsverfahren beziehen, haben wir zusätzlich die Einschätzung der verfahrensbeteiligten Juristen eingeholt und verwertet. Für die Bilanzierung der Verträge außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9 haben wir die Anwendung der "Own Use Exemption" für die physisch zu erfüllenden Geschäfte anhand des implementierten Prozesses im Konzern nachvollzogen und die sachgerechte Anwendung der "Own Use Exemption" beurteilt. Zudem haben wir das Ergebnis der Überprüfung der Geschäfte, die aufgrund der "Own Use Exemption" nicht erfolgswirksam zum Marktwert angesetzt werden, auf drohende Verluste gewürdigt und die Notwendigkeit zur Bildung von Drohverlustrückstellungen sowie deren Bewertung gemäß IAS 37 beurteilt.
Die sich aus der IFRS-IC-Entscheidung zur Bilanzierung von physisch erfüllten Warenderivaten ergebenden retrospektiven Anpassungen hinsichtlich der Bewertung der Gas- und Kohlevorräte, der CO 2-Zertifikate sowie der Umsatzerlöse bzw. Materialaufwendungen haben wir nachvollzogen und anhand aussagebezogener Prüfungshandlungen beurteilt.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die methodische Vorgehensweise zur Bilanzierung der Energiehandelsgeschäfte sind aus unserer Sicht insgesamt sachgerecht.
c Die Angaben der Gesellschaft zum Energiehandel und zu dessen Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind im Konzernanhang insbesondere in den Textziffern 29 sowie 3, 5, 7 und 8 enthalten.
a In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt 1,9 Mrd € (4 % der Bilanzsumme bzw. 16 % des Eigenkapitals) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der verwendeten Wachstumsrate wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen und eigene Sensitivitätsanalysen für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt. Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
c Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" und zum Werthaltigkeitstest sind in den Textziffern 14 und 17 des Konzernanhangs enthalten.
a In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden in der Konzernbilanz Sachanlagen und Nutzungsrechte mit einem Betrag von insgesamt 10,2 Mrd € (23 % der Bilanzsumme bzw. 85 % des Eigenkapitals) ausgewiesen. Der Wert der Sachanlagen und Nutzungsrechte entfällt im Wesentlichen auf Kraftwerke und Gasspeicher. Die Kraftwerke und Gasspeicher werden anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit gemäß IAS 36. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung sowie über energiepolitische Entwicklungen wie bspw. Gesetzesvorhaben über die Beendigung der Kohleverstromung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests kam es bei Kraftwerken im Wesentlichen in den Niederlanden, in Großbritannien und in Deutschland zu Wertminderungen von insgesamt 966 Mio € sowie zu Wertaufholungen von insgesamt 49 Mio € Ebenso kam es bei den Gasspeichern zu Wertminderungen in Höhe von 55 Mio € und Wertaufholungen von insgesamt 122 Mio €.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise jeweils ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
c Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten "Sachanlagen" und zum Werthaltigkeitstest sind in den Textziffern 15 und 17 des Konzernanhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
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die im Abschnitt "Corporate Governance Bericht" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
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den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen, seitdem die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 erstmals die Anforderungen als Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllte, als Konzernabschlussprüfer der Uniper SE, Düsseldorf, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Markus Dittmann.
Düsseldorf, den 2. März 2020
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer
Michael Servos, Wirtschaftsprüfer
| in Mio € | Anhang | 2019 | 2018 |
| Umsatzerlöse einschließlich Strom- und Energiesteuern 1) | 66.175 | 92.280 | |
| Strom- und Energiesteuern | -371 | -467 | |
| Umsatzerlöse | (5) | 65.804 | 91.813 |
| Bestandsveränderungen | 2 | -8 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | (6) | 93 | 79 |
| Sonstige betriebliche Erträge 1) | (7) | 26.348 | 29.093 |
| Materialaufwand 1) | (8) | -63.398 | -89.058 |
| Personalaufwand | (11) | -955 | -977 |
| Abschreibungen | (15) | -1.750 | -1.532 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen 1) | (7) | -25.281 | -29.559 |
| Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen | (16) | 58 | 61 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern 1) | 922 | -88 | |
| Finanzergebnis | (9) | 37 | -413 |
| Beteiligungsergebnis | -8 | 9 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 123 | 124 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -237 | -378 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | 159 | -168 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1) | (10) | -315 | 59 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag 1) | 644 | -442 | |
| Anteil der Gesellschafter der Uniper SE 1) | 610 | -401 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss 1) | 34 | -40 | |
| in € | |||
| Ergebnis je Aktie (Anteil der Gesellschafter der Uniper SE) - unverwässert und verwässert | (13) | ||
| aus fortgeführten Aktivitäten 1) | 1,67 | -1,10 | |
| aus Konzernüberschuss/-fehlbetrag 1) | 1,67 | -1,10 |
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag 1) | 644 | -442 |
| Neubewertungen von Beteiligungen | -72 | 102 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -244 | -254 |
| Ertragsteuern | 92 | 75 |
| Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | -225 | -77 |
| Cashflow Hedges | -6 | 1 |
| Unrealisierte Veränderung | -5 | - |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | -2 | 1 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 386 | -443 |
| Unrealisierte Veränderung | 386 | -443 |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | - | - |
| At equity bewertete Unternehmen | 1 | 31 |
| Unrealisierte Veränderung | 1 | - |
| Ergebniswirksame Reklassifizierung | - | 31 |
| Ertragsteuern | 2 | -1 |
| Posten, die anschließend möglicherweise in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | 382 | -412 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen | 158 | -489 |
| Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen (Summe Comprehensive Income) 1) | 802 | -931 |
| Anteil der Gesellschafter der Uniper SE 1) | 711 | -823 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss 1) | 91 | -108 |
Aktiva
| in Mio € | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 1) | 1.1.2018 1) |
| Goodwill | (14), (17) | 1.886 | 1.816 | 1.890 |
| Immaterielle Vermögenswerte | (14), (17) | 742 | 768 | 819 |
| Sachanlagen und Nutzungsrechte | (15), (17) | 10.201 | 10.612 | 11.741 |
| At equity bewertete Unternehmen | (16), (17) | 446 | 440 | 448 |
| Sonstige Finanzanlagen | (18) | 710 | 866 | 818 |
| Beteiligungen | 610 | 783 | 710 | |
| Langfristige Wertpapiere | 100 | 83 | 108 | |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | (20) | 3.813 | 3.618 | 3.318 |
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten | (20) | 4.787 | 4.691 | 3.008 |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte | (20) | 159 | 222 | 198 |
| Ertragsteueransprüche | (10) | - | 6 | 6 |
| Aktive latente Steuern | (10) | 988 | 1.184 | 902 |
| Langfristige Vermögenswerte | 23.732 | 24.224 | 23.148 | |
| Vorräte | (19) | 1.508 | 1.683 | 1.666 |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | (20) | 633 | 1.391 | 1.194 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (20) | 7.090 | 8.354 | 7.120 |
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten | (20) | 8.601 | 12.214 | 8.241 |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte | (20) | 1.287 | 1.118 | 797 |
| Ertragsteueransprüche | (10) | 16 | 40 | 170 |
| Liquide Mittel | (21) | 889 | 1.400 | 1.027 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | (4) | - | 546 | 70 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 20.024 | 26.746 | 20.285 | |
| Summe Aktiva | 43.756 | 50.970 | 43.433 | |
|
Passiva |
||||
| in Mio € | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 1) | 1.1.2018 1) |
| Gezeichnetes Kapital | (22) | 622 | 622 | 622 |
| Kapitalrücklage | (22) | 10.825 | 10.825 | 10.825 |
| Gewinnrücklagen | (22) | 3.145 | 3.088 | 3.838 |
| Kumuliertes Other Comprehensive Income | -3.207 | -3.531 | -3.187 | |
| Anteil der Gesellschafter der Uniper SE | 11.386 | 11.004 | 12.098 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | (22) | 556 | 497 | 642 |
| Eigenkapital | 11.942 | 11.501 | 12.740 | |
| Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing | (25) | 1.119 | 1.187 | 1.231 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | (25) | 4.277 | 4.327 | 3.040 |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | (25) | 694 | 529 | 578 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | (23) | 1.031 | 804 | 676 |
| Übrige Rückstellungen | (24) | 5.422 | 5.455 | 6.067 |
| Passive latente Steuern | (10) | 410 | 448 | 392 |
| Langfristige Schulden | 12.954 | 12.750 | 11.984 | |
| Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing | (25) | 815 | 1.752 | 1.016 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (25) | 7.308 | 8.256 | 6.821 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | (25) | 8.238 | 12.546 | 8.033 |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | (25) | 1.322 | 1.667 | 1.420 |
| Ertragsteuern | (10) | 61 | 47 | 55 |
| Übrige Rückstellungen | (24) | 1.115 | 1.694 | 1.361 |
| Mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten verbundene Schulden | (4) | 757 | 3 | |
| Kurzfristige Schulden | 18.860 | 26.719 | 18.709 | |
| Summe Passiva | 43.756 | 50.970 | 43.433 |
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag 2) | 644 | -442 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte | 1.750 | 1.532 |
| Veränderung der Rückstellungen 2) | -700 | -51 |
| Veränderung der latenten Steuern 2) | 223 | -113 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | -362 | 161 |
| Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Beteiligungen und Wertpapieren (> 3 Monate) | -11 | -50 |
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 4 | -70 |
| Beteiligungen | -6 | 18 |
| Wertpapiere (> 3 Monate) | -10 | 2 |
| Veränderungen von Posten der betrieblichen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Ertragsteuern 2) | -612 | 204 |
| Vorräte sowie Emissionszertifikate 2) | 185 | -97 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.515 | -1.369 |
| Sonstige betriebliche Forderungen und Ertragsteuern 2) | 3.503 | -6.079 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -477 | 427 |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten und Ertragsteuern | -5.338 | 7.322 |
| Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) | 932 | 1.241 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Vermögenswerten | 346 | 130 |
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 19 | 126 |
| Beteiligungen | 327 | 4 |
| Auszahlungen für Investitionen | -657 | -642 |
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -655 | -638 |
| Beteiligungen | -2 | -4 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren (> 3 Monate) sowie Finanzforderungen und Festgeldanlagen | 1.185 | 653 |
| Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren (> 3 Monate) sowie Finanzforderungen und Festgeldanlagen | -657 | -1.494 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen | 4 | 90 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 220 | -1.263 |
| Ein-/Auszahlungen aus Kapitalveränderungen 3) | 3 | 14 |
| Gezahlte Dividenden an Aktionäre der Uniper SE | -329 | -271 |
| Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter | -32 | -31 |
| Einzahlungen aus dem Zugang von Finanzverbindlichkeiten | 55 | 1.228 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing | -1.173 | -621 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -1.477 | 319 |
| Liquiditätswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -326 | 297 |
| Wechselkursbedingte Wertänderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9 | -9 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Beginn der Berichtsperiode | 1.138 | 851 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aus Abgangsgruppen | - | -1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entkonsolidierter Gesellschaften | -4 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erstkonsolidierter Gesellschaften | 8 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Berichtszeitraums | 825 | 1.138 |
| Ergänzende Informationen zum Cashflow aus der Geschäftstätigkeit | ||
| Ertragsteuerzahlungen | -47 | 67 |
| Gezahlte Zinsen | -76 | -74 |
| Erhaltene Zinsen | 44 | 59 |
| Erhaltene Dividenden | 42 | 56 |
1) Weitere Erläuterungen zur
Kapitalflussrechnung enthält die Textziffer 28 des
Anhangs.
2) Die dargestellten Vergleichszahlen wurden
angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die
Textziffer 3 des Anhangs.
3) In den jeweiligen Perioden sind keine
wesentlichen Saldierungen enthalten.
| in Mio € | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen |
| Stand zum 1. Januar 2018 | 622 | 10.825 | 3.399 |
| Anpassungen aufgrund erstmals angewandter IFRS-Standards (nach Steuern) sowie sonstige Anpassungen 1) | 433 | ||
| Anpassungen aufgrund von IFRS IC: IFRS 9 Agenda Decision 2) | 6 | ||
| Stand zum 1. Januar 2018 2) | 622 | 10.825 | 3.838 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | |||
| Kapitalerhöhung | |||
| Dividenden | -271 | ||
| Comprehensive Income | -478 | ||
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag 2) | -401 | ||
| Other Comprehensive Income | -77 | ||
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -179 | ||
| Neubewertungen von Beteiligungen | 102 | ||
| Veränderung sonstiges kumuliertes Other Comprehensive Income | |||
| Stand zum 31. Dezember 2018 2) | 622 | 10.825 | 3.088 |
| Stand zum 1. Januar 2019 2) | 622 | 10.825 | 3.088 |
| Dividenden | -329 | ||
| Comprehensive Income | 386 | ||
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 610 | ||
| Other Comprehensive Income | -224 | ||
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -152 | ||
| Neubewertungen von Beteiligungen | -72 | ||
| Veränderung sonstiges kumuliertes Other Comprehensive Income | |||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 622 | 10.825 | 3.145 |
| Kumuliertes Other Comprehensive Income, das anschließend möglicherweise in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden kann | |||
| in Mio € | Differenz aus der Währungsumrechnung | Weiterveräußerbare Wertpapiere | Cashflow Hedges |
| Stand zum 1. Januar 2018 | -3.191 | 488 | 4 |
| Anpassungen aufgrund erstmals angewandter IFRS-Standards (nach Steuern) sowie sonstige Anpassungen 1) | -488 | ||
| Anpassungen aufgrund von IFRS IC: IFRS 9 Agenda Decision 2) | |||
| Stand zum 1. Januar 2018 2) | -3.191 | n/a | 4 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | |||
| Kapitalerhöhung | |||
| Dividenden | |||
| Comprehensive Income | -345 | n/a | 1 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag 2) | |||
| Other Comprehensive Income | -345 | n/a | 1 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | |||
| Neubewertungen von Beteiligungen | |||
| Veränderung sonstiges kumuliertes Other Comprehensive Income | -345 | 1 | |
| Stand zum 31. Dezember 2018 2) | -3.536 | n/a | 5 |
| Stand zum 1. Januar 2019 2) | -3.536 | n/a | 5 |
| Dividenden | |||
| Comprehensive Income | 329 | n/a | -4 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | |||
| Other Comprehensive Income | 329 | n/a | -4 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | |||
| Neubewertungen von Beteiligungen | |||
| Veränderung sonstiges kumuliertes Other Comprehensive Income | 329 | -4 | |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | -3.207 | n/a | 1 |
| in Mio € | Anteile der Gesellschafter der Uniper SE | Anteile ohne beherrschenden Einfluss | Summe |
| Stand zum 1. Januar 2018 | 12.147 | 642 | 12.789 |
| Anpassungen aufgrund erstmals angewandter IFRS-Standards (nach Steuern) sowie sonstige Anpassungen 1) | -55 | -55 | |
| Anpassungen aufgrund von IFRS IC: IFRS 9 Agenda Decision 2) | 6 | 6 | |
| Stand zum 1. Januar 2018 2) | 12.098 | 642 | 12.740 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | -11 | -11 | |
| Kapitalerhöhung | 5 | 5 | |
| Dividenden | -271 | -31 | -302 |
| Comprehensive Income | -823 | -108 | -931 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag 2) | -401 | -40 | -442 |
| Other Comprehensive Income | -421 | -68 | -489 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -179 | 0 | -179 |
| Neubewertungen von Beteiligungen | 102 | 102 | |
| Veränderung sonstiges kumuliertes Other Comprehensive Income | -344 | -68 | -412 |
| Stand zum 31. Dezember 2018 2) | 11.004 | 497 | 11.501 |
| Stand zum 1. Januar 2019 2) | 11.004 | 497 | 11.501 |
| Dividenden | -329 | -32 | -361 |
| Comprehensive Income | 711 | 91 | 802 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 610 | 34 | 644 |
| Other Comprehensive Income | 101 | 57 | 158 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -152 | -1 | -152 |
| Neubewertungen von Beteiligungen | -72 | 0 | -72 |
| Veränderung sonstiges kumuliertes Other Comprehensive Income | 325 | 58 | 382 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 11.386 | 556 | 11.942 |
1) Weitere Erläuterungen enthält die
Textziffer 3 des Anhangs.
2) Die für den jeweiligen Stichtag
dargestellten Vergleichszahlen wurden angepasst. Weitere
Informationen hierzu enthält die Textziffer 3 des
Anhangs.
Muttergesellschaft des Uniper-Konzerns ist die Uniper SE (Gesellschaft). Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. Die Anschrift lautet: Uniper SE, Holzstraße 6, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister Düsseldorf, Abteilung B, unter der Nummer 77425 eingetragen. Unipers Geschäftstätigkeit ist auf die Versorgung mit Energie und den damit verbundenen Dienstleistungen ausgerichtet.
Der vorliegende Konzernabschluss der Uniper SE und ihrer Tochterunternehmen (zusammen Konzern oder Uniper) wurde vom Vorstand der Uniper SE am 2. März 2020 aufgestellt, in der Sitzung des Prüfungs- und Risikoausschusses am 2. März 2020 erörtert und durch den Aufsichtsrat in der Sitzung am 9. März 2020 gebilligt.
Vorstand und Aufsichtsrat der Uniper SE haben die nach § 161 AktG erforderliche Entsprechenserklärung im Januar 2020 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.uniper.energy) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Anfang Februar 2019 hat sich der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats mit Klaus Schäfer und Christopher Delbrück einvernehmlich auf eine Beendigung ihrer jeweiligen Bestellungen als Vorstand der Uniper SE verständigt. Das Amt von Klaus Schäfer als Vorstandsvorsitzender der Uniper SE sowie das Amt von Christopher Delbrück als Finanzvorstand endeten jeweils am 31. Mai 2019.
Der Aufsichtsrat von Uniper hat am 2. Mai 2019 beschlossen, Andreas Schierenbeck zum neuen Vorstandsvorsitzenden und Sascha Bibert zum neuen Finanzvorstand von Uniper zu ernennen. Andreas Schierenbeck und Sascha Bibert haben ihre Ämter am 1. Juni 2019 angetreten.
Des Weiteren hat sich der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats am 28. Mai 2019 mit dem Chief Commercial Officer, Keith Martin, sowie dem Chief Operating Officer, Eckhardt Rümmler, einvernehmlich auf eine Beendigung ihrer Bestellungen als Vorstand der Uniper SE zum 30. November 2019 verständigt. Am 15. Oktober 2019 beschloss der Aufsichtsrat der Uniper SE die Bestellung als Vorstandsmitglied der Uniper SE für Eckhardt Rümmler und Keith Martin, die zum 30. November 2019 einvernehmlich enden sollte, bis zum 31. Januar 2020 zu verlängern. Gleichzeitig wurde David Bryson vom Aufsichtsrat der Uniper SE mit Wirkung zum 1. November 2019 zum Mitglied des Vorstands der Uniper SE bestellt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats der Uniper SE vom 12. Dezember 2019 wurde die Bestellung von Keith Martin als Vorstandsmitglied der Uniper SE, die zum 31. Januar 2020 einvernehmlich enden sollte, bis zum 30. April 2020 verlängert.
Der Konzernabschluss der Uniper SE wird in Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB unter Beachtung der IFRS und der Interpretationen des IFRS IC, die bis zum Ende der Berichtsperiode von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und zum 31. Dezember 2019 verpflichtend anzuwenden waren, aufgestellt. Sofern sich daraus oder aus freiwilligen Maßnahmen, im Vergleich zum Vorjahr, Änderungen für die Bilanzierung ergeben, sind diese in der Textziffer 3 - Neu angewendete Standards und Interpretationen sowie freiwillige Änderungen - dargestellt und erläutert. Das Geschäftsjahr des Konzerns ist mit dem Kalenderjahr identisch.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio €) angegeben. Uniper führt kaufmännische Rundungen durch. Gegebenenfalls bestehende Rundungsdifferenzen zwischen einzelnen Beträgen und Summen werden akzeptiert.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ausweis von Posten im Konzernabschluss werden grundsätzlich von Periode zu Periode beibehalten. Etwaige Änderungen werden in der Textziffer 3 erläutert.
Die Konzernbilanz wird nach der Fristigkeitenmethode aufgestellt. Dabei werden Vermögenswerte, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden, sowie Verbindlichkeiten, die innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig werden, grundsätzlich als kurzfristig ausgewiesen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem auch für interne Zwecke Anwendung findenden Gesamtkostenverfahren.
Die im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden innerhalb der jeweiligen Textziffer des Anhangs erläutert.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Uniper-Konzern, den Ausweis und die Bewertung beeinflussen können. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und weiteren Erkenntnissen über zu bilanzierende Geschäftsvorfälle. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Anpassungen hinsichtlich der für die Rechnungslegung relevanten Schätzungen werden in der Periode der Änderung berücksichtigt, sofern die Änderungen ausschließlich diese Periode beeinflussen. Sofern die Änderungen sowohl die aktuelle Berichtsperiode als auch zukünftige Perioden betreffen, werden sie in der laufenden Periode und in späteren Perioden berücksichtigt.
Bei Uniper sind Schätzungen insbesondere bei dem Ansatz und der Bewertung aktiver latenter Steuern, der Bilanzierung von Pensions- und übrigen Rückstellungen, bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen, bei der Fair-Value-Ermittlung bestimmter Finanzinstrumente sowie bei der Berücksichtigung von Preisanpassungsklauseln langfristiger Verträge erforderlich.
Die wesentlichen Annahmen und Schätzungen werden in der jeweiligen Textziffer des Anhangs dargestellt.
Die Abschlüsse der Uniper SE sowie ihrer Tochterunternehmen werden in deren funktionaler Währung aufgestellt.
Transaktionen von Uniper-Gesellschaften, die in einer Fremdwährung erfolgen, werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Monetäre Posten in Fremdwährung werden zu jedem Bilanzstichtag mit dem dann geltenden Wechselkurs umgerechnet; dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ebenso wie die Effekte bei Realisierung ergebniswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Die funktionale Währung sowie die Berichtswährung der Uniper SE ist der Euro. Im Konzernabschluss werden die Vermögens- und Schuldposten der ausländischen Uniper-Gesellschaften mit einer anderen funktionalen Währung als dem Euro zu den am Bilanzstichtag geltenden Mittelkursen umgerechnet, während die entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet werden. Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung der Vermögens- und Schuldposten gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden als Bestandteil des Other Comprehensive Income gesondert ausgewiesen und erst beim Abgang des ausländischen Geschäftsbetriebs ergebniswirksam erfasst. Ebenso werden auch gegebenenfalls entstandene Währungsumrechnungsdifferenzen von at equity-bewerteten Gesellschaften ausgewiesen.
Der Devisenverkehr aus der Russischen Föderation kann im Einzelfall Beschränkungen unterliegen.
Die Wechselkurse wesentlicher Währungen von Ländern, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, haben sich wie folgt entwickelt:
| 1 €, Mittelkurs zum Stichtag | |||
| ISO-Code | 2019 | 2018 | |
| Britisches Pfund | GBP | 0,85 | 0,89 |
| Russischer Rubel | RUB | 69,96 | 79,72 |
| Schwedische Krone | SEK | 10,45 | 10,25 |
| US-Dollar | USD | 1,12 | 1,15 |
| 1 €, Jahresdurchschnittskurs | |||
| ISO-Code | 2019 | 2018 | |
| Britisches Pfund | GBP | 0,88 | 0,88 |
| Russischer Rubel | RUB | 72,46 | 74,04 |
| Schwedische Krone | SEK | 10,59 | 10,26 |
| US-Dollar | USD | 1,12 | 1,18 |
Das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS IC haben die folgenden Standards und Interpretationen verabschiedet, die von der EU in europäisches Recht übernommen wurden und im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 erstmals angewandt wurden.
Nachfolgend werden Rechnungslegungsvorschriften dargelegt, die im Geschäftsjahr erstmals Anwendung gefunden haben.
| Standard/Interpretation | Anwendungspflicht IASB / IFRS IC | EU-Endorsement erfolgt | Auswirkungen auf Uniper | |
| Sammelstandard | Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards (Zyklus 2015-2017) | 01.01.2019 | ja | keine |
| Änderungen an IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 01.01.2019 | ja | keine |
| Änderungen an IAS 19 | Planänderung, -kürzung oder -abgeltung | 01.01.2019 | ja | siehe nachfolgende Erläuterungen |
| Änderungen an IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 01.01.2019 | ja | keine |
| IFRIC 23 | Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | ja | keine |
| IFRS IC | IFRS 9 Kauf-/Verkaufsverträge über nichtfinanzielle Posten mit physischer Lieferung (Agenda Decision) | siehe nachfolgende Erläuterungen | ||
Zum 1. Januar 2019 wurden Änderungen an IAS 19 erstmals angewendet. Die Änderungen regeln, dass nach einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung (sogenanntes Planereignis) eines leistungsorientierten Pensionsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für die nach dem Planereignis verbleibende Berichtsperiode neu zu berechnen sind. Dafür sind die zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen zugrunde zu legen. Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen können eine eventuell bestehende Vermögensüberdeckung und damit den gegebenenfalls vorliegenden Effekt einer Vermögenswertobergrenze (Asset Ceiling) verändern. Der aus einer Planänderung oder -kürzung resultierende nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand bzw. der Gewinn oder Verlust aus einer Planabgeltung ist erfolgswirksam zu erfassen. Dabei haben die Effekte der Vermögensobergrenze keinen Einfluss auf die Höhe der erfolgswirksam zu erfassenden Effekte. Die Auswirkungen des Planereignisses auf die Vermögenswertobergrenze sind im Other Comprehensive Income zu erfassen.
Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss sind abhängig vom Eintritt der Ereignisse, die zu einer Planänderung, -kürzung oder -abgeltung führen, und können daher im Einzelfall wesentliche Auswirkungen haben. Uniper hat insbesondere die konzerninternen Abstimmprozesse und Kontrollen überprüft und, sofern notwendig, angepasst.
Im Geschäftsjahr 2019 lag mit der zum 1. Januar 2019 erfolgten Pensionsplananpassung in Deutschland, bei der die Verzinsung der ab diesem Zeitpunkt gebildeten Rentenbausteine im BAS-Plan einschließlich Zukunftssicherung (siehe auch Textziffer 11 und 23) geändert wurde, ein Planereignis vor. Darüber hinaus gab es keine weiteren Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da keine weiteren materiellen Planereignisse vorlagen.
Das IFRS IC hat in der Sitzung im März 2019 im Rahmen einer Agenda Decision festgestellt, dass Verträge über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten, wenn diese Verträge aufgrund der Möglichkeit zur Glattstellung durch Geldausgleich - auch im Rahmen der Vertragserfüllung durch physische Lieferung -entsprechend IFRS 9 (Failed-Own-Use-Verträge) bilanziert werden müssen, in Höhe des bei physischer Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren sind. Damit stellt das IFRS IC fest, dass diese Verträge wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung abgebildet werden sollen. Die häufig innerhalb der Energiewirtschaft anzutreffende Bilanzierung (Accounting Policy) sah entsprechend den vertraglichen Rechten und Pflichten eine Abbildung (Ausweis von Umsatzerlösen und Materialaufwand) dieser Verträge bei Realisierung mit deren Vertragspreis und damit in Übereinstimmung mit den Zahlungsflüssen vor. Für Verkaufsverträge und Kaufverträge soll der Ausweis der korrespondierenden Umsatzerlöse und der Materialaufwendungen bzw. im Falle von aktivierungsfähigen Gütern der Ansatz der erworbenen Vermögenswerte und Emissionsrechte zum Marktpreis bei Lieferung (als relevante Anschaffungskosten) erfolgen.
Aufgrund der Entscheidung über die IFRS-IC-Agenda hat Uniper die Bilanzierung der betroffenen Verträge entsprechend angepasst. Diese Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze erfolgte entsprechend IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern" und die Vergleichsinformationen wurden entsprechend angepasst.
Die wesentlichen Anpassungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
|
Bilanz (Auszug)
in Mio € |
1.1.2018 veröffentlicht | Anpassung | 1.1.2018 angepasst | 31.12.2018 veröffentlicht | Anpassung | 31.12.2018 angepasst |
| Vorräte | 1.659 | 7 | 1.666 | 1.604 | 79 | 1.683 |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte | 993 | 1 | 994 | 1.123 | 218 | 1.340 |
| Aktive latente Steuern | 902 | 0 | 902 | 1.116 | 68 | 1.184 |
| Summe Aktiva | 43.425 | 8 | 43.433 | 50.605 | 365 | 50.970 |
| Gewinnrücklagen | 3.832 | 6 | 3.838 | 3.032 | 56 | 3.088 |
| Übrige Rückstellungen | 7.428 | 0 | 7.428 | 6.933 | 216 | 7.149 |
| Passive latente Steuern | 390 | 2 | 392 | 355 | 93 | 448 |
| Summe Passiva | 43.425 | 8 | 43.433 | 50.605 | 365 | 50.970 |
|
Gewinn- und Verlustrechnung (Auszug)
in Mio € |
2018 veröffentlicht | Anpassung | 2018 angepasst |
| Umsatzerlöse | 78.176 | 13.637 | 91.813 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 14.681 | 14.412 | 29.093 |
| Materialaufwand | -74.690 | -14.368 | -89.058 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -15.951 | -13.608 | -29.559 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern | -161 | 73 | -88 |
| Finanzergebnis | -413 | 0 | -413 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 82 | -23 | 59 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | -492 | 51 | -442 |
| Anteil der Gesellschafter der Uniper SE | -452 | 51 | -401 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | -40 | 0 | -40 |
| € | |||
| Ergebnis je Aktie | -1,23 | -1,10 |
|
Aufstellung der im Konzerneigenkapital erfassten
Erträge und Aufwendungen (Auszug)
in Mio € |
2018 veröffentlicht | Anpassung | 2018 angepasst |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag | -492 | 51 | -442 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen | -489 | 0 | -489 |
| Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen (Summe Comprehensive Income) | -981 | 51 | -930 |
| Anteil der Gesellschafter der Uniper SE | -873 | 51 | -822 |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | -108 | 0 | -108 |
Zur Erhöhung der Transparenz und Aussagekraft ausgewählter Bilanzposten erfolgte eine Aufteilung hin zu einer Differenzierung zwischen originären und derivativen Finanzinstrumenten, sonstigen betrieblichen Vermögenswerten und Schulden sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz. Dies erfolgte zugleich als Vorbereitung der Berichterstattung im European Single Electronic Format (ESEF), um ein aussagekräftigeres Mapping zur ESEF-Taxonomie sicherzustellen.
Die Aufteilung der sonstigen Ausweisänderungen auf die einzelnen Bilanzposten hatte keine Auswirkungen auf die Summe der Vermögenswerte und Schulden und ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
|
Bilanz (Auszug)
in Mio € |
veröffentlicht | Anpassung | angepasst | veröffentlicht | Anpassung | angepasst |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Betriebliche Forderungen, sonstige betriebliche Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte | 3.206 | -3.206 | - | 4.913 | -4.913 | - |
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten | - | 3.008 | 3.008 | - | 4.691 | 4.691 |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte | - | 198 | 198 | - | 222 | 222 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige betriebliche Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte" | 16.157 | -16.157 | - | 21.686 | -21.686 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 7.120 | 7.120 | - | 8.354 | 8.354 |
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten | - | 8.241 | 8.241 | - | 12.214 | 12.214 |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte | - | 797 | 797 | - | 1.118 | 1.118 |
| Langfristige Schulden | ||||||
| Betriebliche Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | 3.618 | -3.618 | - | 4.856 | -4.856 | - |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | - | 3.040 | 3.040 | - | 4.327 | 4.327 |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | - | 578 | 578 | - | 529 | 529 |
| Kurzfristige Schulden | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | 16.274 | -16.274 | - | 22.470 | -22.470 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 6.821 | 6.821 | - | 8.256 | 8.256 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | - | 8.033 | 8.033 | - | 12.546 | 12.546 |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | - | 1.420 | 1.420 | - | 1.667 | 1.667 |
Die vorstehend beschriebenen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Ausweisänderungen haben sich auch auf Vorjahresvergleichsbeträge in den nachfolgenden Textziffern ausgewirkt: (5) Umsatzerlöse, (7) Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen, (8) Materialaufwand, (10) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, (13) Ergebnis je Aktie, (19) Vorräte, (20) Forderungen, sonstige Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte, (22) Eigenkapital, (24) Übrige Rückstellungen, (25) Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten, (33) Segmentberichterstattung. Bei den dort angegebenen Vorjahresvergleichszahlen handelt es sich um die angepassten Werte nach den zuvor beschriebenen Änderungen.
Das IASB hat weitere Standards verabschiedet. Die Anwendung dieser Regelungen erfolgte im Geschäftsjahr nicht, da die Standards zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verpflichtend anzuwenden waren bzw. nicht vorzeitig freiwillig angewandt wurden oder deren Übernahme durch die EU in europäisches Recht aussteht:
| Standard/Interpretation | Anwendungspflicht IASB / IFRS IC | EU-Endorsement erfolgt | Auswirkungen auf Uniper | |
| Rahmenkonzept | Rahmenkonzept für die Rechnungslegung | 01.01.2020 | ja | unwesentlich |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 | nein | in Bearbeitung |
| Änderungen an IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse | 01.01.2020 | nein | im Einzelfall zu prüfen |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 | Definition von "Wesentlich" | 01.01.2020 | ja | unwesentlich |
| Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 | Reform der Referenzzinssätze | 01.01.2020 | ja | keine |
| Änderungen an IAS 1 | Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig | 01.01.2022 | nein | keine |
In den Konzernabschluss werden die Abschlüsse der Uniper SE und der von ihr beherrschten Unternehmen (Tochterunternehmen) einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn Uniper als Investor die gegenwärtige Möglichkeit hat, die wesentlichen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu bestimmen. Wesentliche Aktivitäten sind diejenigen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftserfolg haben. Zudem muss Uniper an diesem Geschäftserfolg, in der Form von variablen Rückflüssen, partizipieren und ihn durch die bestehenden Möglichkeiten und Rechte auch zu seinen Gunsten beeinflussen können. In der Regel liegt Beherrschung bei einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit vor. Bei strukturierten Unternehmen kann sich die Beherrschung aufgrund vertraglicher Regelungen ergeben. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden vom Erwerbszeitpunkt bis zu ihrem Abgangszeitpunkt in das Konzern-Gesamtergebnis einbezogen. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern angewandten Methoden anzugleichen. Konzerninterne Forderungen, Schulden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden außerhalb von IFRS 9 zu Anschaffungskosten sowie etwaigen Wertberichtigungen bewertet.
Die Anzahl der konsolidierten Unternehmen hat sich wie folgt verändert:
| Inland | Ausland | Summe | |
| Konsolidierte Unternehmen zum 1. Januar 2019 | 27 | 36 | 63 |
| Zugänge | 2 | 1 | 3 |
| Abgänge/Verschmelzungen | - | 6 | 6 |
| Konsolidierte Unternehmen zum 31. Dezember 2019 | 29 | 31 | 60 |
Zum 31. Dezember 2019 wurden insgesamt drei inländische und neun ausländische Gesellschaften nach der Equity-Methode bewertet (2018: drei inländische bzw. elf ausländische).
Für eine vollständige Aufstellung aller im Konsolidierungskreis berücksichtigten Unternehmen und die Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB, die integraler Bestandteil des Anhangs sind, wird auf Textziffer 35 verwiesen.
Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, bei der der Kaufpreis dem neu bewerteten anteiligen Netto-Reinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt wird (Kapitalkonsolidierung). Immaterielle Vermögenswerte werden separat angesetzt, wenn sie eindeutig abgrenzbar sind oder ihr Ansatz auf einem vertraglichen oder anderen Recht basiert. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden im Rahmen der Kaufpreisverteilung nicht neu gebildet. Im Rahmen der Bewertung werden die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde, zugrunde gelegt. Wertdifferenzen werden in voller Höhe aufgedeckt, d. h., ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren Fair Values in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die wesentlichen Schätzungsunsicherheiten beziehen sich auf die Bestimmung dieser Fair Values. Die Fair-Value-Bestimmung bei Grundstücken, Gebäuden und größeren technischen Anlagen erfolgt in der Regel anhand unternehmensextern erstellter Bewertungsgutachten. Bei marktgängigen Wertpapieren werden veröffentlichte Börsen- oder Marktpreise zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Kann auf Börsen- oder Marktpreise nicht zurückgegriffen werden, werden die Fair Values auf Basis der verlässlichsten verfügbaren Informationen ermittelt, die auf Marktpreisen für vergleichbare Vermögenswerte oder auf geeigneten Bewertungsverfahren beruhen. Uniper bestimmt in diesen Fällen den Fair Value mittels der Discounted-Cashflow-Methode auf Basis der erwarteten künftigen Cashflows. Der Abzinsungssatz berücksichtigt die speziellen Risiken der erworbenen Objekte.
Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (Partial-Good-will-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. Im Uniper-Konzern wird grundsätzlich die Partial-Goodwill-Methode angewandt.
Ist der gezahlte Kaufpreis höher als das neu bewertete anteilige Netto-Reinvermögen zum Erwerbszeitpunkt, wird der positive Differenzbetrag als Goodwill aktiviert. Ein auf nicht beherrschende Anteile entfallender positiver Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich nicht angesetzt. Ein negativer Differenzbetrag wird nach erneuter Überprüfung der Bewertungsmethoden und -prämissen ergebniswirksam erfasst.
In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurden keine berichtspflichtigen Unternehmenszusammenschlüsse durchgeführt.
Einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten und gegebenenfalls direkt zurechenbare Schuldposten (Veräußerungsgruppe), die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung hinreichend wahrscheinlich ist, werden als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ausgewiesen. Voraussetzung für das Vorliegen einer Veräußerungsgruppe ist, dass die Vermögenswerte und Schulden in einer einzigen Transaktion oder im Rahmen eines Gesamtplans zur Veräußerung bestimmt sind.
Auf langfristige Vermögenswerte, die einzeln oder zusammen in einer Veräußerungsgruppe zur Veräußerung bestimmt sind, werden keine planmäßigen Abschreibungen mehr vorgenommen. Sie werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich noch entstehender Veräußerungskosten angesetzt. Liegt der Fair Value unter dem Buchwert, erfolgt eine Wertminderung. Eine Anpassung der Bilanz des Vorjahres erfolgt nicht.
Ende März 2019 hat Uniper eine Vereinbarung über die Veräußerung des Anteils an OLT Offshore LNG Toscana S.p.A. mit First State Investments geschlossen. First State Investments hat den Uniper-Anteil in Höhe von 48,2 % an OLT sowie die ausstehende Darlehensforderung vollständig übernommen. Der Verkaufspreis für den Uniper-Anteil sowie für das Darlehen betrug in Summe rund 400 Mio € und wurde im Rahmen des zwischenzeitlich erfolgten Vollzugs der Transaktion um bereits erfolgte Zahlungen an Uniper für die Jahre 2018 und 2019 angepasst. Uniper sind mit dem Vollzug der Transaktion Mittel in Höhe von rund 330 Mio € zugeflossen.
Uniper veräußerte Anfang April 2019 seinen verbliebenen Anteil in Höhe von ca. 6 % an der brasilianischen ENEVA S.A. im Rahmen einer Zweitplatzierung von Aktienpositionen mehrerer ENEVA-Aktionäre. Die Nettozuflüsse betrugen rund 76 Mio €. Nach dem Verkauf unterhält Uniper keinerlei Geschäftsaktivitäten mehr in Brasilien. Die Anteile wurden vor Veräußerung entsprechend IFRS 9 mit Erfassung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts innerhalb des OCI bilanziert und innerhalb der Sonstigen Finanzanlagen ausgewiesen (vergleiche Textziffer 18).
Im Dezember 2018 erhielt Uniper ein einseitiges und verbindliches Angebot von Energetický a průmyslový holding a.s. (EPH) durch dessen 100%-Tochterunternehmen EP Power Europe a.s., und trat in Verhandlungen mit EPH über den Verkauf der Uniper-Aktivitäten in Frankreich im Bereich Erzeugung und Vertrieb ein. Ziel war die Veräußerung sämtlicher Aktivitäten in Frankreich, die innerhalb des Segments Europäische Erzeugung berichtet wurden. Bis zum Vollzug der Transaktion betrieb Uniper in Frankreich zwei Gaskraftwerke mit jeweils rund 400 MW Kapazität in Saint-Avold (Lothringen), zwei Steinkohlekraftwerke mit jeweils rund 600 MW Kapazität in Saint-Avold und in Gardanne (Provence), das 150-MW-Biomassekraftwerk Provence 4 in Gardanne sowie Wind- und Solarstromanlagen mit insgesamt rund 100 MW Kapazität. Darüber hinaus vermarktete Uniper in Frankreich Strom- und Gasprodukte an industrielle Kunden und bot in diesem Segment außerdem energienahe Dienstleistungen an.
Die wesentlichen Vermögenswerte und Schulden der als Veräußerungsgruppe geführten Aktivitäten im Segment Europäische Erzeugung bezogen sich zum Zeitpunkt des Abgangs auf das Anlagevermögen (268 Mio €), das Umlaufvermögen (395 Mio €) sowie auf Rückstellungen (424 Mio €) und Verbindlichkeiten (341 Mio €). Die mitveräußerten Zahlungsmittel betrugen 4 Mio €. Eine Reklassifizierung des kumulierten OCI war nicht erforderlich.
Aus dem Vollzug der Transaktion am 9. Juli 2019 ergab sich ein unwesentlicher positiver Entkonsolidierungseffekt.
Die Aktivitäten in Frankreich wurden zum 31. Dezember 2018 als Veräußerungsgruppe ausgewiesen und mit ihrem Buchwert vor Umklassifizierung als Veräußerungsgruppe bewertet.
Die wesentlichen Vermögenswerte und Schulden der als Veräußerungsgruppe geführten Aktivitäten bezogen sich auf Anlagevermögen (232 Mio €), Umlaufvermögen (278 Mio €) sowie auf Rückstellungen (425 Mio €) und Verbindlichkeiten (295 Mio €).
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom und Gas über Handelsmärkte sowie an Industriekunden und Weiterverteiler, einschließlich durch physische Lieferung erfüllter Absicherungsgeschäfte. In diesem Posten werden auch Erlöse aus dem Transport von Gas, aus Lieferungen von Dampf, Wärme und Wasser sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen ausgewiesen.
Umsätze aus dem über Handelsmärkte abgewickelten Handelsgeschäft (einschließlich durch physische Lieferung erfüllte Absicherungsgeschäfte) werden mit Übergang der Verfügungsgewalt auf den Käufer realisiert. Diese Geschäfte enthalten eine Leistungsverpflichtung.
Bei physisch erfüllten Geschäften, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen (Own-Use-Transaktionen), wird dem ökonomischen Charakter sowie dem vertraglich vereinbarten Betrag der Gegenleistung folgend, der Vertragspreis für die Ermittlung der Umsatzerlöse ab dem Geschäftsjahr 2019 herangezogen, soweit IFRS 15 keine andere Bewertung - z. B. Begrenzung einer variablen Gegenleistung - vorsieht. Für physisch erfüllte Verträge, die entsprechend den IFRS-9-Kriterien als Derivat bilanziert werden müssen (Failed-Own-Use-Transaktionen), erfolgt die Umsatzrealisierung zum im Realisationszeitpunkt geltenden Marktpreis. Entsprechend werden solche Verträge wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung abgebildet. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die Textziffer 3.
Die Realisierung der Umsatzerlöse aus dem Vertriebs- sowie Dienstleistungsgeschäft erfolgt prinzipiell zum Zeitpunkt der Lieferung oder mit Erfüllung der Leistung an den Kunden. Die Leistung gilt als abgeschlossen, wenn entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen die mit dem Eigentum verbundene Verfügungsgewalt auf den Käufer übergegangen, das Entgelt vertraglich festgelegt und die Erfüllung der Forderung wahrscheinlich ist. Grundsätzlich enthalten Unipers Commodity-Lieferverträge mit Kunden eine Leistungsverpflichtung, für die Umsatzerlöse aus dem gesamten Transaktionspreis mit Leistungserfüllung zu realisieren sind. Die Messung des Leistungsfortschritts erfolgt in der Regel anhand der gelieferten Energieeinheiten. Bei Verträgen, die ausschließlich einen verbrauchsabhängigen Preisbestandteil besitzen, erfasst Uniper Umsätze in Höhe des Betrages, den das Unternehmen dem Kunden in Rechnung stellt. Enthalten Verträge hingegen zusätzlich zu dem verbrauchsabhängigen Preisbestandteil einen fixen Preisbestandteil, erfolgt die Umsatzrealisierung des fixen Preisbestandteils entsprechend dem tatsächlichen Verbrauchsprofil des Kunden. Diese zeitliche Verschiebung zwischen der Zahlung und der Umsatzrealisierung erfolgt nur unterjährig bei Verträgen, die ein saisonales Lieferprofil besitzen, so dass sich insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzerlöse eines Geschäftsjahres aus solchen Verträgen ergeben. Der verbrauchsabhängige Preisbestandteil wird auch bei diesen Verträgen entsprechend den gelieferten Einheiten realisiert.
Die Umsatzerlöse beinhalten die EEG-Umlage und gegebenenfalls weitere gesetzliche Umlagen. Sie werden ohne Umsatzsteuer, Retouren, Rabatte sowie Preisnachlässe und nach der Eliminierung von Verkäufen innerhalb des Uniper-Konzerns ausgewiesen. Die Stromsteuer entsteht insbesondere bei Stromlieferungen an Endverbraucher und weist einen pro Megawattstunde (MWh) fixen, nach Abnehmergruppen differenzierten Tarif auf. Die geleisteten Strom- und Energiesteuern werden - entsprechend der deutschen Bilanzierungs- und Ausweispraxis - offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.
Die aus Dienstleistungen resultierenden Umsatzerlöse werden laufend entsprechend der Leistungserbringung realisiert und in Höhe des Betrages erfasst, den Uniper in Rechnung stellt.
Im Geschäftsjahr 2019 lag der Umsatz mit 65.804 Mio € um 28 % unter dem Vorjahresniveau (2018: 91.813 Mio €. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die Textziffer 3.). Darin enthalten sind aperiodische Umsatzerlöse in Höhe von 95 Mio € (2018: 97 Mio €).
Der Rückgang resultiert insbesondere aus den gesunkenen Preisen im Strom- und Gasgeschäft. Infolge der Umsetzung der Entscheidung des IFRS IC zur Bilanzierung von Verträgen über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten (Verträge, die entsprechend IFRS 9 [Failed-Own-Use-Verträge] bilanziert werden) müssen die aus solchen Verträgen resultierenden Umsatzerlöse mit dem Spotpreis bewertet werden.
Leicht gegenläufig wirkten höhere Handelsvolumina im Gasbereich und ein deutlich höherer Absatz von Öl.
Uniper erwartet Umsatzerlöse aus ausstehenden Leistungsverpflichtungen in Höhe von 978 Mio € (2018: 1.110 Mio €). Davon entfallen 321 Mio € auf das Jahr 2020 (in 2018 für 2019: 351 Mio €) und 657 Mio € auf Jahre nach 2020 (in 2018 für die Jahre nach 2019: 759 Mio €).
Diese Beträge enthalten keine Verträge mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und keine Verträge mit Leistungsverpflichtungen, die von Uniper auf der Grundlage der gelieferten Menge abgerechnet und zeitgleich vom Kunden in dieser Höhe auch verbraucht werden. Variable Preisbestandteile, die einer Beschränkung unterliegen, sind ebenfalls nicht in den ausstehenden Leistungsverpflichtungen enthalten.
Wie bereits dargestellt ist Unipers Umsatz insbesondere durch die vorgenannten physisch zu erfüllenden Vertragstypen aus dem Handelsgeschäft geprägt, daher lässt die Angabe der ausstehenden Leistungsverpflichtungen keine Rückschlüsse auf den Umsatz des Konzerns in den kommenden Jahren zu.
Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Vertragsvermögenswerte 7 Mio € (2018: 5 Mio €). Sie resultieren aus Verträgen, bei denen der Leistungsverbrauch des Kunden und dessen Zahlungen des Grund- bzw. Leistungspreises saisonal abweichen. Aus dem Anfangsbestand zum 1. Januar 2019 wurden 5 Mio € in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (2018: keine Umgliederungen) umgegliedert.
Aus den im Anfangsbestand enthaltenen Vertragsverbindlichkeiten resultierten 1.145 Mio € Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 (2018: 619 Mio €). Die Vertragsverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 betrugen 777 Mio € (2018: 1.218 Mio €).
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Segmenten, Produkten und Regionen findet sich in Textziffer 33.
Andere aktivierte Eigenleistungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 93 Mio € (2018: 79 Mio €) und resultieren unter anderem aus Engineering- sowie aus IT-Leistungen.
Bewertungsgewinne bzw. -verluste aus Derivaten, die in einem ökonomischen Sicherungszusammenhang ("Hedging") stehen, für den kein bilanzielles Hedge Accounting entsprechend IFRS 9 angewendet wird, werden während der gesamten Laufzeit der Termingeschäfte (Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung) innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Des Weiteren werden Ergebnisse aus finanziellen Sicherungsgeschäften und in geringem Umfang aus dem Eigenhandel in dieser Position gezeigt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Erträge aus Währungskursdifferenzen 1) | 469 | 505 |
| Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten 1) | 25.325 | 28.046 |
| Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen und Wertpapieren | 14 | 12 |
| Zuschreibungen im Anlagevermögen | 174 | 164 |
| Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen | 6 | 80 |
| Übrige | 359 | 286 |
| Summe | 26.348 | 29.093 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 auf 26.348 Mio € (2018: 29.093 Mio €; Die Vorjahresvergleichszahlen wurden angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die Textziffer 3.). Dies ist im Wesentlichen durch Veränderungen bei den zu Marktwerten bilanzierten Commodity-Derivaten begründet. Die Erträge aus abgerechneten und schwebenden Geschäften sowie zugehörigen Währungssicherungen fielen mit 25.325 Mio € im Vergleich zum Vorjahr (28.046 Mio €) um 2.721 Mio € niedriger aus. Die vorgenannten Erläuterungen berücksichtigen bereits die Effekte aus der Umsetzung der IFRS-IC-Agenda-Decision zur Bilanzierung von Verträgen über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten, wenn diese Verträge entsprechend IFRS 9 (Failed-Own-Use-Verträge) bilanziert werden.
Die Erträge aus Währungskursdifferenzen enthalten im Wesentlichen realisierte Erträge aus der Währungsumrechnung von finanziellen und betrieblichen Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 441 Mio € (2018: 484 Mio €). Zusätzlich ergeben sich unrealisierte Währungseffekte aus der Stichtagskursumrechnung in Höhe von 26 Mio € (2018: 21 Mio €).
Die Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen und Wertpapieren betrugen 14 Mio € (2018: 12 Mio €). Sie beinhalten im Wesentlichen die Veräußerung des Anteils an OLT Offshore LNG Toscana S.p.A. inklusive der ausstehenden Darlehensforderung sowie den Verkauf der Aktivitäten in Frankreich. Im Vorjahr resultierten diese Erträge zum überwiegenden Teil aus dem Verkauf des niederländischen Vertriebsgeschäfts.
Die Zuschreibungen im Anlagevermögen werden in Textziffer 17 näher erläutert.
In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind wie in den Vorjahren Erträge aus der Weiterbelastung von Lieferungen und Leistungen in Höhe von 25 Mio € (2018: 26 Mio €) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 210 Mio € (2018: 106 Mio €) ausgewiesen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Aufwendungen aus Wechselkursdifferenzen 1) | 491 | 588 |
| Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten 1) | 24.088 | 28.126 |
| Erwartete Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten | 6 | 11 |
| Sonstige Steuern | -9 | 25 |
| Verluste aus dem Abgang von Beteiligungen und Wertpapieren | 8 | 30 |
| Übrige | 697 | 778 |
| Summe | 25.281 | 29.559 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich im Geschäftsjahr 2019 auf 25.281 Mio € (2018: 29.559 Mio €. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die Textziffer 3.). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus den Marktwertveränderungen der Commodity-Derivate. Die Aufwendungen aus abgerechneten und schwebenden Geschäften sowie zugehörigen Währungssicherungen fielen mit 24.088 Mio € im Vergleich zum Vorjahr (28.126 Mio €) um 4.038 Mio € niedriger aus. Die vorgenannten Erläuterungen berücksichtigen bereits die Effekte aus der Umsetzung der IFRS-IC-Decision zur Bilanzierung von Verträgen über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten, wenn diese Verträge entsprechend IFRS 9 (Failed-Own-Use-Verträge) bilanziert werden.
Die Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen enthalten im Wesentlichen realisierte Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten in Höhe von 461 Mio € (2018: 564 Mio €). Zusätzlich dazu ergaben sich unrealisierte Währungseffekte aus der Stichtagskursumrechnung in Höhe von 30 Mio € (2018: 24 Mio €).
Die Verluste aus dem Abgang von Beteiligungen und Wertpapieren betrugen 8 Mio € (2018: 30 Mio €) und enthalten im Wesentlichen einen Verlust im Zusammenhang mit dem Verkauf der Beteiligung an der brasilianischen ENEVA S.A. Im Vorjahr resultierten sie überwiegend aus Verlusten aus der Veräußerung der Beteiligung an der brasilianischen Pecém II Participações S.A. in Höhe von 31 Mio €. Dieser Abgangsverlust des Vorjahres enthielt die Realisierung der im Other Comprehensive Income erfassten Beträge aus Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von 31 Mio €.
In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2019 sind Fremdleistungen in Höhe von 78 Mio € (2018: 124 Mio €) sowie IT-Aufwendungen in Höhe von 186 Mio € (2018: 179 Mio €) enthalten. Daneben ist eine Vielzahl von sonstigen Geschäftsvorfällen bzw. Aufwendungen, wie z. B. Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, Versicherungsprämien sowie Gebühren, enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sind auch Ergebnisse aus dem Eigenhandelsgeschäft enthalten, die zur Erhöhung der Übersichtlichkeit für die jeweils zugrunde liegenden Commodities saldiert ausgewiesen werden. Die Erträge vor dieser Saldierung beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 10.470 Mio € (2018: 11.369 Mio €). Die unsaldierten Aufwendungen betrugen insgesamt 10.402 Mio € (2018: 11.415 Mio €).
Die Aufwendungen aus dem Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden mit deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungspreisen bewertet. Wertminderungen von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert respektive Wertaufholungen von Vorräten, wenn der Nettoveräußerungspreis wieder gestiegen ist, werden als Erhöhung respektive als Minderung des Materialaufwands erfasst (vergleiche hinsichtlich der Bewertung von Vorräten Textziffer 19).
Bei physisch erfüllten Geschäften, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen (Own-Use Transaktionen), wird - dem ökonomischen Charakter sowie dem vertraglich vereinbarten Betrag der Gegenleistung folgend - der Vertragspreis für die Ermittlung des Materialaufwands herangezogen, soweit keine andere Bewertung - z. B. Begrenzung einer variablen Gegenleistung - vorliegt. Für physisch erfüllte Verträge, die entsprechend den IFRS-9-Kriterien als Derivat bilanziert werden müssen (z. B. Failed-Own-Use Transaktionen), erfolgt die Aufwandsrealisierung oder die Aktivierung ab dem Geschäftsjahr 2019 als Vorratsvermögen oder als Emissionsrechte zum im Zugangszeitpunkt geltenden Marktpreis. Entsprechend werden solche Verträge wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung abgebildet. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die Textziffer 3.
Der aus Dienstleistungen resultierende Materialaufwand wird laufend entsprechend der Leistungserbringung erfasst und in Höhe des Betrages erfasst, der Uniper in Rechnung gestellt wird (ggf. korrigiert um etwaige Preisminderungen).
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 1) | 62.547 | 88.483 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 850 | 575 |
| Summe 1) | 63.398 | 89.058 |
Der Materialaufwand verringerte sich im Geschäftsjahr 2019 auf 63.398 Mio € (2018: 89.058 Mio €. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die Textziffer 3.). Der Rückgang resultiert insbesondere aus den gesunkenen Preisen im Strom- und Gasgeschäft. Infolge der Umsetzung der Entscheidung des IFRS IC zur Bilanzierung von Verträgen über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten (Verträge, die entsprechend IFRS 9 [Failed-Own-Use-Verträge] bilanziert werden) muss der aus solchen Verträgen resultierende Materialaufwand mit dem Spotpreis bewertet werden.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren umfassen insbesondere den Bezug von Gas und Strom in Höhe von 52.869 Mio € (2018: 76.902 Mio €). Des Weiteren sind hier Netznutzungsentgelte in Höhe von 1.033 Mio € (2018: 1.062 Mio €) enthalten.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten hauptsächlich Aufwendungen für weiterberechnete Transportentgelte in Höhe von 381 Mio € (2018: 306 Mio €) sowie Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 201 Mio € (2018: 70 Mio €) und sonstige bezogene Leistungen in Höhe von 268 Mio € (2018: 199 Mio €).
Zinserträge und -aufwendungen werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Detaillierte Erläuterungen hinsichtlich der Umsetzung des Wertberichtigungsmodells enthält die Textziffer 29. Weitere Erläuterungen zur Bilanzierung von Schwedens Fonds für Nuklearabfall (Kärnavfallsfonden oder KAF) enthält die Textziffer 24.
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Erträge aus Beteiligungen | 1 | 14 |
| Wertminderungen/Zuschreibungen auf sonstige Finanzanlagen | -9 | -5 |
| Beteiligungsergebnis | -8 | 9 |
| Zinsen und ähnliche Erträge 1) | 123 | 124 |
| Amortized Cost | 104 | 94 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 19 | 30 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1) | -237 | -378 |
| Amortized Cost | -48 | -37 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -190 | -341 |
| Zinsergebnis | -114 | -254 |
| Wertminderungsaufwendungen/ Wertaufholungen | -1 | -59 |
| Ergebnis aus Wertpapieren | 29 | -20 |
| Ergebnis aus dem schwedischen Nuklearfonds | 131 | -89 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 159 | -168 |
| Finanzergebnis | 37 | -413 |
Im Geschäftsjahr 2019 stieg das Finanzergebnis um 450 Mio € auf 37 Mio € (Geschäftsjahr 2018: - 413 Mio €), im Wesentlichen aufgrund des um 327 Mio € höheren sonstigen Finanzergebnisses. Das Zinsergebnis stieg um 140 Mio €, während das Beteiligungsergebnis um 13 Mio € zurückging.
Das Zinsergebnis verbesserte sich aufgrund der nachfolgend dargestellten Effekte von -254 Mio € im Vorjahr um 140 Mio € auf -114 Mio € im Geschäftsjahr 2019. Der im Vergleich zum Vorjahr geringere Rückgang des Diskontierungszinses der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen der schwedischen Kraftwerke führte zu einer Verbesserung des Zinsergebnisses in Höhe von 145 Mio €. Aus dem im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunkenen Zinsniveau resultierte im Geschäftsjahr ein Zinsänderungsaufwand in Höhe von -52 Mio €. Dieser Aufwand war um 145 Mio € geringer als im Vorjahr (-197 Mio €). Des Weiteren sind Zinsänderungseffekte aus der Änderung des Diskontierungszinses bei weiteren langfristigen Rückstellungen von -96 Mio € (2018: -58 Mio €) erfasst worden. Neben der laufenden Aufzinsung von Rückstellungen für Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen in Höhe von -65 Mio € (2018: -79 Mio €) ist im Zinsergebnis die Netto-Zinsbelastung aus Pensionsrückstellungen mit einem Betrag von -20 Mio € (2018: -17 Mio €) enthalten. Gegenläufig wurde das Zinsergebnis durch die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen in Höhe von 89 Mio € (2018: 50 Mio €) - als Teil der Herstellungskosten für Sachanlagen - entlastet.
Das sonstige Finanzergebnis stieg von -168 Mio € im Vorjahr um 327 Mio € auf 159 Mio € im Geschäftsjahr 2019. In Übereinstimmung mit der europäischen Industriepraxis wird das Bewertungsergebnis aus dem schwedischen Nuklearfonds gesondert im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die Bewertung des schwedischen Nuklearfonds trug im Vergleich zum Vorjahr mit 219 Mio € zum Anstieg des sonstigen Finanzergebnisses bei, da im Geschäftsjahr 2019 Erträge von 131 Mio € (2018: Aufwendungen von 89 Mio €) erfasst wurden. Die Wertminderungsaufwendungen für erwartete Kreditverluste auf Finanzforderungen und sonstige nicht operative finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, betrugen im Geschäftsjahr -1 Mio € (2018: -59 Mio €). Sie enthielten im Vorjahr auch eine Einzelwertberichtigung auf ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von -58 Mio €. Weiterhin wird innerhalb des sonstigen Finanzergebnisses das Ergebnis aus sonstigen ergebniswirksam zum Fair Value bewerteten Wertpapieren mit 29 Mio € (2018: -21 Mio €) ausgewiesen.
Laufende Ertragsteuern für die Berichtsperiode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung an bzw. Erstattung durch die Steuerbehörden erwartet wird.
Latente Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden in der IFRS-Bilanz und ihren entsprechenden steuerlichen Werten. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Aktive latente Steuern werden in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporären Differenzen und noch nicht genutzten Verlustvorträge verwendet werden können. Für den Teil der aktiven latenten Steuern, für den diese Annahmen nicht zutreffen, werden latente Steuern nicht berücksichtigt.
Die Höhe der latenten Steuern richtet sich nach den Steuersätzen, die im betreffenden Land zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. voraussichtlich gelten werden. Aktive und passive latente Steuern werden je Gesellschaft bzw. Organkreis saldiert.
Die Veränderung der in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern setzt sich im Wesentlichen aus erfolgswirksamen und erfolgsneutralen latenten Steuern sowie Währungseffekten zusammen.
Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt gesellschaftsbezogen und unter Berücksichtigung der in den jeweiligen Ländern gültigen steuerlichen Vorschriften. Ein Ansatz von unsicheren Steuerpositionen erfolgt in Höhe des wahrscheinlichsten Werts.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag einschließlich der latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
| in Mio € | 2019 | 2018 1) |
| Inland | -4 | 23 |
| Ausland | 96 | 31 |
| Laufende Ertragsteuern | 92 | 54 |
| Inland | 123 | 44 |
| Ausland | 100 | -157 |
| Latente Steuern | 223 | -113 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 315 | -59 |
Der Steueraufwand beträgt im Geschäftsjahr 315 Mio € gegenüber einem Steuerertrag von 59 Mio € im Vorjahr. Auf das Ergebnis vor Steuern ergibt sich im Jahr 2019 ein Steueraufwand und damit verbunden eine Steuerquote in Höhe von 33 % (2018: 12 %), die wie im Vorjahr im Wesentlichen durch nicht zu berücksichtigende latente Steuern geprägt ist. Von den laufenden Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2019 entfällt ein Betrag von -4 Mio € auf Vorperioden (2018: -25 Mio €). Die latenten Steuern in Höhe von 223 Mio € resultieren in Höhe von 204 Mio € (2018: -158 Mio €) aus der Veränderung von temporären Differenzen und in Höhe von 19 Mio € (2018: 45 Mio €) aus der Veränderung von Verlustvorträgen.
Für den Unterschied zwischen dem Nettovermögen und dem steuerlichen Buchwert von Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen (sogenannte Outside Basis Differences) wurden zum Stichtag passive latente Steuern insoweit nicht bilanziert, als Uniper den Umkehreffekt steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehrt. Entsprechend wurden auf diese Outside Basis Differences in Höhe von 59 Mio € (2018: 73 Mio €) keine passiven latenten Steuern bilanziert.
Der in Deutschland anzuwendende Ertragsteuersatz von 31 % setzt sich zusammen aus Körperschaftsteuer (15 %), Gewerbesteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag (1 %). Die Unterschiede zum effektiven Steuersatz lassen sich wie folgt herleiten:
| 2019 | 2018 | |||
| in Mio € | in % | in Mio € | in % | |
| Ergebnis vor Steuern | 959 | 100 | -500 | 100 |
| Erwartete Ertragsteuern | 297 | 31 | -155 | 31 |
| Unterschied zu ausländischen Steuersätzen | -27 | -3 | - | - |
| Änderungen des Steuersatzes/Steuerrechts | 0 | - | 9 | -2 |
| Steuereffekte auf steuerfreies Einkommen | -1 | - | -23 | 5 |
| Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Ausgaben und permanenten Differenzen | 6 | 1 | 22 | -4 |
| Steuereffekte auf Ergebnisse aus at equity bewerteten Unternehmen | -15 | -2 | -16 | 3 |
| Steuereffekte aus Goodwill-Abschreibung und Entkonsolidierung | -4 | -3 | 1 | |
| Steuereffekte aus Wertänderungen und Nichtansatz von latenten Steuern 2) | 67 | 7 | 142 | -28 |
| Steuereffekte aus anderen Ertragsteuern | 1 | - | 6 | -1 |
| Steuereffekte aus periodenfremden Ertragsteuern | -5 | -1 | -41 | 8 |
| Sonstiges | -5 | -1 | 1 | - |
| Effektiver Steueraufwand/-satz | 315 | 33 | -59 | 12 |
1) Die dargestellten Vergleichszahlen wurden
angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die
Textziffer 3 des Anhangs.
2) Im Wesentlichen durch Veränderung nicht
zu berücksichtigender latenter Steuern im In- und
Ausland.
Es ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten aktiven und passiven latenten Steuern:
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
| in Mio € | Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv |
| Immaterielle Vermögenswerte | 65 | 202 | 71 | 201 |
| Sachanlagen | 212 | 795 | 204 | 763 |
| Finanzanlagen | - | 6 | 5 | 4 |
| Vorräte 1) | 22 | 43 | 22 | 116 |
| Forderungen 1) | 30 | 4.724 | 196 | 6.054 |
| Rückstellungen 1) | 1.634 | 53 | 1.729 | 113 |
| Verbindlichkeiten 1) | 4.416 | 195 | 5.742 | 127 |
| Verlustvorträge | 126 | - | 148 | - |
| Sonstige | 196 | 60 | 182 | 140 |
| Zwischensumme 1) | 6.700 | 6.078 | 8.300 | 7.518 |
| Wertänderung | -44 | - | -46 | |
| Latente Steuern (brutto) 1) | 6.656 | 6.078 | 8.254 | 7.518 |
| Saldierung | -5.667 | -5.667 | -7.070 | -7.070 |
| Latente Steuern (netto) 1) | 988 | 410 | 1.184 | 448 |
| kurzfristig | 132 | 8 | 355 | 123 |
Von den ausgewiesenen latenten Steuern sind insgesamt 240 Mio € direkt dem Eigenkapital belastet worden (2018: 148 Mio €).
Die im Other Comprehensive Income erfolgsneutral zu erfassenden Ertragsteuern gliedern sich im laufenden Geschäftsjahr wie folgt auf:
| 2019 | 2018 | |||||
| in Mio € | vor Ertragsteuern | Ertragsteuern | nach Ertragsteuern | vor Ertragsteuern | Ertragsteuern | nach Ertragsteuern |
| Cashflow Hedges | -6 | 2 | -5 | 1 | - | 1 |
| Neubewertung von Beteiligungen | -72 | - | -72 | 102 | - | 102 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 386 | - | 386 | -443 | -1 | -444 |
| Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -244 | 92 | -152 | -254 | 75 | -179 |
| At equity bewertete Unternehmen | 1 | - | 1 | 31 | - | 31 |
| Summe | 65 | 93 | 158 | -563 | 75 | -489 |
Die steuerlichen Verlustvorträge am Jahresende setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember | ||
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Inländische Verlustvorträge | 291 | 246 |
| Ausländische Verlustvorträge | 974 | 1.925 |
| Summe | 1.265 | 2.171 |
Inländische Verlustvorträge sind der Höhe nach begrenzt auf 1 Mio €, außerdem mit 60 % des 1 Mio € übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Veranlagungszeitraums (sogenannte Mindestbesteuerung) verrechenbar, ein danach noch verbleibender Verlustvortrag kann ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden. Diese körperschaftsteuerliche Regelung zur Mindestbesteuerung gilt entsprechend für gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die inländischen Verlustvorträge ergeben sich aus der Addition körperschaftsteuerlicher Verlustvorträge in Höhe von 157 Mio € (2018: 135 Mio €) und gewerbesteuerlicher Verlustvorträge in Höhe von 134 Mio € (2018: 111 Mio €).
Die ausländischen Verlustvorträge bestehen im Wesentlichen aus körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen. Innerhalb der ausländischen Verlustvorträge entfällt ein wesentlicher Teil auf Vorjahre.
Insgesamt wurden zum Stichtag 31. Dezember 2019 auf inländische Verlustvorträge in Höhe von 215 Mio € (2018: 227 Mio €) und auf im Wesentlichen zeitlich unbegrenzt nutzbare ausländische Verlustvorträge in Höhe von 284 Mio € (2018: 984 Mio €) latente Steuern nicht bzw. nicht mehr angesetzt.
Auf temporäre Differenzen in Höhe von 1.902 Mio € (2018: 2.526 Mio €) wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt.
Zum 31. Dezember 2019 hat Uniper für Gesellschaften, die einen Verlust in der laufenden Periode oder in der Vorperiode verzeichnet haben, latente Steuerforderungen ausgewiesen, die die latenten Steuerverbindlichkeiten um 179 Mio € (2018: 1.096 Mio €) übersteigen. Grundlage für die Bildung latenter Steuern ist die Einschätzung des Managements, dass es wahrscheinlich ist, dass die jeweiligen Gesellschaften zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, mit denen noch nicht genutzte steuerliche Verluste, Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen verrechnet werden können. Diese Einschätzung basiert auf verschiedenen gesellschaftsbezogenen Faktoren, die neben der Ertragslage der Vergangenheit und früheren Ergebnisplanungen insbesondere unternehmensinterne Mittel- oder Langfristplanungen berücksichtigen. Beispielsweise wirkt sich dabei die Existenz regulierter Entgelte positiv auf die Planbarkeit der Ertragslage aus. Des Weiteren wird der Länge des jeweiligen Planungszeitraums angemessen Rechnung getragen.
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Löhne und Gehälter | 747 | 741 |
| Soziale Abgaben | 119 | 123 |
| Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung und für Unterstützung | 88 | 113 |
| für betriebliche Altersversorgung | 87 | 112 |
| Summe | 955 | 977 |
Der Personalaufwand des Uniper-Konzerns verringerte sich im Geschäftsjahr 2019 um 22 Mio € auf 955 Mio € (2018: 977 Mio €). Der Rückgang ist zum einen auf geringere Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, die insbesondere aus der zum 1. Januar 2019 umgesetzten Plananpassung in Deutschland resultieren, und zum anderen auf die Veräußerung der Uniper-Aktivitäten in Frankreich zurückzuführen. Des Weiteren entfiel im Geschäftsjahr 2019 der im zweiten Quartal des Jahres 2018 erfasste einmalige Aufwand aus der Neubewertung und Abrechnung von Zuteilungen im Rahmen der mehrjährigen Vergütung (LTI) für die Jahre 2015, 2016 und 2017. Letztere standen im Zusammenhang mit dem Eintritt des Change-of-Control-Ereignisses im Jahr 2018, das mit dem Vollzug des Übernahmeangebots der Fortum Deutschland SE eingetreten war. Gegenläufige Effekte in den Löhnen und Gehältern resultierten aus tariflichen Anpassungen, der erstmals ganzjährigen Berücksichtigung von konsolidierten Gesellschaften und aus der Rückintegration von ausgelagerten administrativen Funktionen aus von einem konzernfremden Unternehmen betriebenen Shared Service Center in Cluj, Rumänien, in den Uniper-Konzern sowie durch die Integration von HR-Service-Aktivitäten. Darüber hinaus konnten im Vergleichsjahr noch Erträge aus der Auflösung entsprechender Rückstellungen verzeichnet werden.
Im Berichtsjahr beschäftigte Uniper durchschnittlich 11.743 Mitarbeiter (2018: 11.828). Nicht berücksichtigt sind 188 Auszubildende (2018: 201), Praktikanten sowie Vorstände und Geschäftsführer.
Im Segment Europäische Erzeugung ist der Mitarbeiterrückgang im Wesentlichen auf den Verkauf der Uniper-Aktivitäten in Frankreich sowie auf die laufende Stilllegung von Kraftwerksblöcken in Schweden zurückzuführen. Die Mitarbeiterzahl des Segments Globaler Handel ist im Geschäftsjahr 2019, im Vergleich zum Vorjahr, stabil geblieben. Im Segment Internationale Stromerzeugung ist die Mitarbeiterzahl aufgrund der Übertragung von Aktivitäten aus einer nichtkonsolidierten Tochtergesellschaft auf eine Konzerngesellschaft gestiegen. Im Bereich Administration/Konsolidierung stieg die Mitarbeiterzahl im Wesentlichen im Zuge der Rückintegration von ausgelagerten administrativen Funktionen aus von einem konzernfremden Unternehmen betriebenen Shared Service Center in Cluj, Rumänien, in den Uniper-Konzern sowie durch die Integration von HR-Service-Aktivitäten nach der Schließung des Standorts Berlin.
Nach Segmenten setzte sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl wie folgt zusammen:
| 2019 | 2018 | |
| Europäische Erzeugung | 5.035 | 5.433 |
| Globaler Handel | 1.245 | 1.225 |
| Internationale Stromerzeugung | 4.504 | 4.352 |
| Administration/Konsolidierung | 959 | 818 |
| Gesamt | 11.743 | 11.828 |
| Inland | 4.644 | 4.507 |
| Ausland | 7.099 | 7.321 |
1) Ohne
Vorstände/Geschäftsführer, Auszubildende,
Werkstudenten und Praktikanten.
Aktienoptionsprogramme im Uniper-Konzern werden als aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich klassifiziert. Zum Bilanzstichtag wird eine Rückstellung in Höhe des zeitanteiligen beizulegenden Zeitwerts der Zahlungsverpflichtung bilanziert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird mithilfe anerkannter finanzwirtschaftlicher Methoden bestimmt.
Mitarbeiter des Uniper-Konzerns partizipierten in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 an den Programmen für anteilsbasierte Vergütung des Uniper-Konzerns. Darüber hinaus erhalten Aufsichtsratsmitglieder des Uniper-Konzerns einen Teilbetrag ihrer Aufsichtsratsvergütung in Form von virtuellen Aktien.
Für anteilsbasierte Vergütungen (Mitarbeiteraktienprogramm in Großbritannien sowie den Uniper Performance Cash Plan und virtuelle Aktienanteile des Aufsichtsrats) sind im Jahr 2019 Aufwendungen in Höhe von 4,3 Mio € (2018: 43,9 Mio €) entstanden.
Die in Großbritannien beschäftigten Uniper-Mitarbeiter haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms Uniper-Aktien zu erwerben und zusätzlich Bonusaktien zu beziehen. Der Aufwand aus der Ausgabe dieser Aktien beträgt für die Uniper-Gesellschaften 0,2 Mio € im Jahr 2019 (2018: 0,3 Mio €) und wird unter "Löhne und Gehälter" als Personalaufwand erfasst.
Als freiwilligen langfristigen variablen Vergütungsbestandteil erhalten die Vorstandsmitglieder der Uniper SE und ausgewählte Führungskräfte des Uniper-Konzerns eine anteilsbasierte Vergütung. Ziel dieser anteilsbasierten Vergütung ist es, den Beitrag zur Steigerung des Unternehmenswerts zu honorieren und den langfristigen Unternehmenserfolg zu fördern. Durch diese variable Vergütungskomponente mit gleichzeitig langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter werden die Interessen der Anteilseigner und des Managements sinnvoll verknüpft.
Im Folgenden wird über den im Jahr 2016 für Mitglieder des Vorstands der Uniper SE eingeführten sowie in den Jahren 2017 und 2019 für ausgewählte Führungskräfte des Uniper-Konzerns gewährten Uniper Performance Cash Plan und über die langfristige variable Aufsichtsratsvergütung in Form von virtuellen Aktienanteilen berichtet.
Im Rahmen des Uniper Performance Cash Plans erfolgten für das Geschäftsjahr 2019 keine Zuteilungen für Klaus Schäfer und Christopher Delbrück. Keith Martin und Eckhardt Rümmler haben auf ihre Zuteilungen verzichtet. Andreas Schierenbeck, Sascha Bibert sowie David Bryson haben für das Geschäftsjahr 2019 zeitanteilige Zuteilungen erhalten. Darüber hinaus haben ausgewählte Führungskräfte des Uniper-Konzerns ebenfalls Zuteilungen für das Geschäftsjahr 2019 erhalten.
Die Auszahlungsbeträge des Performance Cash Plan basieren auf einem LTI-Zielbetrag, der zu Beginn des Leistungszeitraums als künftiger Anspruch gewährt wird. Der Plan hat einen Leistungszeitraum von vier Jahren. Der der Auszahlung zugrunde liegende Performance-Faktor wird am Ende des Leistungszeitraums über den absoluten Total Shareholder Return (TSR) ermittelt. Die Auszahlungshöhe ist dabei auf maximal 400 % des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungsdeckelung). Die langfristige Vergütung wird grundsätzlich nach Ende des Leistungszeitraums in bar ausbezahlt.
Der absolute TSR bezeichnet die Aktienrendite der Uniper-Aktie und berücksichtigt die Entwicklung des Aktienkurses und der Dividenden während des vierjährigen Leistungszeitraums. Der TSR spiegelt die Kapitalmarktperformance des Unternehmens wider und bringt somit Interessen und Zielsetzungen von Management und Aktionären in Einklang. Als Anfangskurs dient der gleichgewichtete durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der letzten 60 Handelstage vor Beginn des Leistungszeitraums. Als Endkurs wird analog der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 60 Handelstage vor dem Ende des Leistungszeitraums ermittelt. Dies reduziert den Effekt von zufälligen, nicht nachhaltigen Kursentwicklungen.
Die LTI-Auszahlung ist von im Vorfeld fest definierten Eckwerten für den absoluten TSR abhängig und erfolgt erst ab Erreichen eines kalibrierten Schwellenwerts. Wird ein absoluter TSR von 15 % erreicht, erfolgt eine Auszahlung in Höhe von 50 % des Zielbetrags. Wird der Schwellenwert von 15 % nicht erreicht, erfolgt keine Auszahlung aus dem LTI. Ein absoluter TSR von 25 % entspricht dem 100%-Zielwert und resultiert somit in einer Auszahlung in Höhe des LTI-Zielbetrags. Die maximale Auszahlung von 400 % des Zielbetrags wird erst mit einem absoluten TSR von 80 % erreicht. Weitere Erhöhungen des absoluten TSR führen zu keiner weiteren Erhöhung der Auszahlung. Zwischenwerte zwischen festgelegten Eckwerten werden linear interpoliert.
Für die in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 erfolgten Zuteilungen des Performance Cash Plans ergeben sich zum 31. Dezember 2019 Rückstellungen in Höhe von 3,8 Mio € (2018: 0 Mio €). Der im Geschäftsjahr 2019 erfasste Aufwand betrug damit ebenfalls 3,8 Mio € (2018: 31,8 Mio €).
Mit dem Vollzug des Übernahmeangebots der Fortum Deutschland SE, das am 26. Juni 2018 zur Übernahme von 47,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Uniper SE führte, trat am 26. Juni 2018 ein Change-of-Control-Ereignis im Sinne der Planbedingungen des Performance Cash Plan ein. Dies führte im Vergleichsjahr zur vorzeitigen Beendigung der Laufzeit und nachfolgend zur Abrechnung der in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 erfolgten Zuteilungen an die damals berechtigten Vorstandsmitglieder sowie an ausgewählte Führungskräfte. Zum 30. Juni 2018 waren daher diese Verpflichtungen neu zu bewerten und hierbei vorgezogen die gesamten noch resultierenden Aufwendungen für die zuvor noch offenen Zuteilungsperioden einmalig als Personalaufwand zu berücksichtigen. Im Gegenzug wird der Personalaufwand der Berichtsperioden 2019 bis 2020 nicht mehr aus den nun abgegoltenen LTI für die Jahre 2016 bis 2017 belastet. Die in diesem Zusammenhang korrespondierenden Auszahlungen betrugen 46,0 Mio €. Die Auszahlungen erfolgten im dritten Quartal des Jahres 2018.
Einen Teilbetrag in Höhe von 20 % der Aufsichtsratsvergütung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in Form einer variablen Vergütung. Diese wird als Anspruch auf eine zukünftige Zahlung in Form von virtuellen Aktien gewährt. Bei den virtuellen Aktien handelt es sich um reine Rechenposten, die dem Begünstigten keine Ansprüche oder Gesellschaftsrechte, insbesondere keine Stimm- oder Dividendenrechte, vermitteln. Um die Anzahl der virtuellen Aktien zu ermitteln, wird im Januar eines jeden Kalenderjahres die variable Vergütung aus dem Vorjahr durch den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft aus den letzten 60 Börsenhandelstagen vor dem 1. Januar des laufenden Jahres geteilt. Nach Ablauf von vier Kalenderjahren werden die virtuellen Aktien mit dem Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft aus den letzten 60 Börsenhandelstagen vor dem 1. Januar des vierten Kalenderjahres multipliziert und um die Summe der während der letzten vier Jahre an die Aktionäre pro Aktie der Gesellschaft ausgezahlten Dividenden erhöht. Die variable Vergütung wird innerhalb des ersten Monats nach Ablauf der vier Jahre ausgezahlt und ist auf insgesamt 200 % des Zuteilungswerts begrenzt.
Zum 31. Dezember 2019 beträgt die Rückstellung für die virtuellen Aktienanteile des Aufsichtsrats 0,7 Mio € (2018: 0,4 Mio €). Der Aufwand des Geschäftsjahres 2019 betrug 0,3 Mio € (2018: 0,2 Mio €).
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr 2019 rund 1,3 Mio € (2018: 1,4 Mio €). Auslagen wurden insgesamt in Höhe von 83 T€ (2018: 70 T€) erstattet.
Für das Geschäftsjahr 2019 wurden Mitgliedern des Aufsichtsrats insgesamt 9.384 virtuelle Aktienanteile mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung in Höhe von 0,2 Mio € gewährt.
Im Geschäftsjahr 2019 bestanden wie im Vorjahr keine Kredite, gewährten Vorschüsse sowie zugunsten des Aufsichtsrats eingegangenen Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Das System der Vergütung des Aufsichtsrats sowie die Bezüge jedes einzelnen Aufsichtsratsmitglieds sind im Vergütungsbericht dargestellt. Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats enthält die Textziffer 30.
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen rund 9,3 Mio € (2018: 10,0 Mio €). Sie enthalten als erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten die Grundvergütung und die sonstigen Bezüge (Nebenleistungen) sowie als erfolgsabhängige Vergütungskomponenten die Tantieme und die aktienbasierte Vergütung (mit langfristiger Anreizwirkung).
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr 2019 Zuteilungswerte im Rahmen des Uniper Performance Cash Plans mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung von 0,9 Mio € gewährt. Da eine Umrechnung in Stückzahlen im Rahmen der Planbedingungen des Uniper Performance Cash Plans nicht vorgesehen ist, können keine Stückzahlen ermittelt und angegeben werden.
Klaus Schäfer und Christopher Delbrück haben Abfindungszahlungen gemäß den in den Dienstverträgen festgelegten Abfindungsregelungen im Rahmen des Change-of-Control-Ereignisses in Höhe von rund 4,1 Mio € bzw. 2,3 Mio € erhalten. Die Abfindungszahlungen wurden zum jeweilig vereinbarten Ende des Dienstvertrags ausgezahlt. Die für die erfolgreiche Abspaltung der Uniper SE von der E.ON SE im September 2016 den damaligen Mitgliedern des Vorstands gewährte Sonderinzentivierung wird nach Ablauf eines jeden vollen Jahres ab Wirksamwerden der Abspaltung der Uniper SE von der E.ON SE zu jeweils 25 % unverfallbar. Für den Zeitraum September 2016 bis September 2018 sind 50 % der Sonderinzentivierung unverfallbar geworden. Klaus Schäfer und Christopher Delbrück sind daher verpflichtet, rund 0,8 Mio € bzw. 0,5 Mio € zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsbeträge wurden gegen die oben genannten Abfindungszahlungen aufgerechnet.
Keith Martin und Eckhardt Rümmler hatten ebenfalls einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung in Höhe von jeweils rund 2,3 Mio € gemäß den in den Dienstverträgen festgelegten Abfindungsregelungen im Rahmen des Change-of-Control-Ereignisses. Die Abfindungszahlungen für Keith Martin und Eckhardt Rümmler wurden bereits im September 2019 bzw. im November 2019 ausgezahlt und sind damit als Vorschüsse zu klassifizieren. Für Keith Martin und Eckhardt Rümmler sind jeweils 75 % der Sonderinzentivierung unverfallbar geworden. Keith Martin und Eckhardt Rümmler sind daher verpflichtet, jeweils 25 % der Sonderinzentivierung (rund 0,2 Mio €) zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsbeträge wurden gegen die Abfindungszahlungen aufgerechnet.
Die Uniper SE und ihre Tochtergesellschaften haben den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2019 keine weiteren Vorschüsse oder Kredite gewährt oder sind zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Aufgrund der Abfindungszahlungen belaufen sich die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder (Abfindungszahlungen für Klaus Schäfer und Christopher Delbrück) für das Geschäftsjahr 2019 auf rund 6,4 Mio €. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder beträgt zum 31. Dezember 2019 rund 6,6 Mio €. Im Geschäftsjahr 2 018 erfolgten keine Zahlungen an ehemalige Vorstandsmitglieder.
Das System der Vergütung des Vorstands sowie die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds sind im Vergütungsbericht dargestellt. Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands enthält die Textziffer 30.
Für die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC Deutschland), sowie der Gesellschaften des internationalen PwC-Netzwerks sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Abschlussprüfung | 11,3 | 11,4 |
| PwC Deutschland | 9,1 | 9 0 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0,3 | 0,4 |
| PwC Deutschland | 0,3 | 0,4 |
| Steuerberatungsleistungen | 0,0 | - |
| PwC Deutschland | - | - |
| Sonstige Leistungen | 0,8 | 1,0 |
| PwC Deutschland | 0,2 | 0,4 |
| Summe | 12,4 | 12,8 |
| PwC Deutschland | 9,6 | 9,8 |
Die Honorare für Abschlussprüfungen betreffen die Prüfung des Konzernabschlusses und der Abschlüsse der Uniper SE und ihrer verbundenen Unternehmen, einschließlich der Prüfung des internen Kontrollsystems bei konzerninternen Dienstleistungen, sowie die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse. Außerdem ist in dieser Kategorie die projektbegleitende Prüfung im Rahmen der Einführung von IT- und internen Kontrollsystemen enthalten. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen betreffen insbesondere die Honorare für sonstige Pflichtprüfungen und freiwillige Prüfungen. Die Honorare für Steuerberatungsleistungen entfielen im Jahr 2019 auf die laufende Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Steuererklärungen im Ausland. Es wurden keine wesentlichen Steuerberatungsleistungen erbracht. Die Honorare für sonstige Leistungen betreffen im Wesentlichen die energiewirtschaftliche Beratung, die fachliche Unterstützung bei regulatorischen Fragestellungen sowie die Beratung in Bilanzierungsfragen für geplante Transaktionen.
Die Anteile der nichtprüfungsnahen Beratungshonorare an der Abschlussprüfung liegen für das Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr unter 30 %.
Das Ergebnis je Aktie für den Konzernüberschuss wird wie folgt berechnet:
| in Mio € | 2019 | 2018 1) |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 644 | -442 |
| Abzüglich Anteile ohne beherrschenden Einfluss | -34 | 40 |
| Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (Anteil der Gesellschafter der Uniper SE) | 610 | -401 |
| Konzernüberschuss/-fehlbetrag der Gesellschafter der Uniper SE | 610 | -401 |
| in € | ||
| Ergebnis je Aktie (Anteil der Gesellschafter der Uniper SE) | ||
| aus fortgeführten Aktivitäten | 1,67 | -1,10 |
| aus Konzernüberschuss/-fehlbetrag | 1,67 | -1,10 |
| Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien (gewichteter Durchschnitt) in Mio Stück | 366 | 366 |
Die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie entspricht der Ermittlung des Basis-Ergebnisses je Aktie, da die Uniper SE keine potentiell verwässernden Stammaktien ausgegeben hat.
Der Goodwill unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, sondern wird mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung auf der Betrachtungsebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) unterzogen (vergleiche Textziffer 17). Die Zuordnung von Goodwill, der durch Erwerbsvorgänge entstanden ist, erfolgt jeweils zu den ZGEs, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss Nutzen ziehen. Die Gruppe von ZGEs, denen Goodwill zugeordnet ist, entsprechen den operativen Segmenten, da Goodwill lediglich auf dieser Ebene berichtet und in Steuerungskennzahlen berücksichtigt wird.
Immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Nutzungsdauer bestimmbar ist, erfolgt eine planmäßige lineare Abschreibung. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden unterliegen einer jährlichen Überprüfung.
Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn sie einem neu entwickelten Produkt oder Verfahren, das technisch realisierbar ist und der eigenen Nutzung oder Vermarktung dienen kann, eindeutig zugeordnet werden können. Das trifft bei Uniper insbesondere auf selbst erstellte Software zu. Forschungsaufwendungen werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer - insbesondere Goodwill - werden mindestens einmal jährlich bzw. bei Eintritt besonderer Ereignisse daraufhin überprüft, ob Gründe für eine Wertminderung vorliegen (vergleiche Textziffer 17). Mit Ausnahme des Goodwills werden immaterielle Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind. Die Zuschreibung darf die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die sich ohne die zuvor vorgenommene Wertberichtigung ergeben hätten, nicht übersteigen.
Die nachfolgenden Nutzungsdauern werden für die immateriellen Vermögenswerte zugrunde gelegt:
| Marketingbezogene, kundenbezogene und vertraglich bedingte immaterielle Vermögenswerte | 5 bis 25 Jahre |
| Technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte (insb. Software) | 3 bis 5 Jahre |
Die Entwicklung des Goodwills und der immateriellen Vermögenswerte ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| in Mio € | Goodwill | Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte | Vertraglich bedingte immaterielle Vermögenswerte |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||
| 1. Januar 2019 | 4.814 | 19 | 1.328 |
| Währungsunterschiede | 214 | - | 5 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - |
| Zugänge | - | - | 1 |
| Abgänge | - | -2 | -2 |
| Umbuchungen | - | - | 5 |
| 31. Dezember 2019 | 5.027 | 17 | 1.337 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| 1. Januar 2019 | -2.998 | -18 | -765 |
| Währungsunterschiede | -143 | - | -5 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - |
| Zugänge | - | -1 | -22 |
| Abgänge | - | 2 | 1 |
| Umbuchungen | - | - | - |
| Wertminderungen | - | - | -1 |
| Zuschreibungen | - | - | - |
| 31. Dezember 2019 | -3.141 | -17 | -791 |
| Netto-Buchwerte | |||
| 31. Dezember 2019 | 1.886 | 0 | 546 |
| in Mio € | Technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte | Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||
| 1. Januar 2019 | 171 | 174 | 49 |
| Währungsunterschiede | 1 | - | -1 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | -18 |
| Zugänge | 7 | 13 | 18 |
| Abgänge | -3 | - | - |
| Umbuchungen | 10 | 8 | - |
| 31. Dezember 2019 | 187 | 195 | 49 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| 1. Januar 2019 | -137 | -115 | -1 |
| Währungsunterschiede | -1 | - | - |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - |
| Zugänge | -18 | -28 | - |
| Abgänge | 3 | - | - |
| Umbuchungen | -1 | - | - |
| Wertminderungen | -1 | - | - |
| Zuschreibungen | - | - | - |
| 31. Dezember 2019 | -154 | -143 | -1 |
| Netto-Buchwerte | |||
| 31. Dezember 2019 | 33 | 52 | 48 |
| in Mio € | Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | Summe |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||
| 1. Januar 2019 | 61 | 6.617 |
| Währungsunterschiede | - | 220 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | -18 |
| Zugänge | 23 | 62 |
| Abgänge | - | -7 |
| Umbuchungen | -20 | 2 |
| 31. Dezember 2019 | 64 | 6.875 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||
| 1. Januar 2019 | - | -4.033 |
| Währungsunterschiede | - | -149 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - |
| Zugänge | - | -68 |
| Abgänge | - | 6 |
| Umbuchungen | - | -1 |
| Wertminderungen | - | -1 |
| Zuschreibungen | - | - |
| 31. Dezember 2019 | - | -4.246 |
| Netto-Buchwerte | ||
| 31. Dezember 2019 | 64 | 2.628 |
| in Mio € | Goodwill | Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte | Technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte | Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| 1. Januar 2018 | 4.950 | 74 | 1.464 | 206 |
| Währungsunterschiede | -136 | - | -2 | -1 |
| Veränderung Konsolidierungskreis 1) | - | -55 | -118 | -46 |
| Zugänge | - | - | 2 | 13 |
| Abgänge | - | - | -19 | -3 |
| Umbuchungen | - | - | 1 | 2 |
| 31. Dezember 2018 | 4.814 | 19 | 1.328 | 171 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| 1. Januar 2018 | -3.060 | -64 | -878 | -157 |
| Währungsunterschiede | 62 | - | 1 | - |
| Veränderung Konsolidierungskreis 1) | - | 52 | 114 | 37 |
| Zugänge | - | -5 | -21 | -20 |
| Abgänge | - | - | 19 | 3 |
| Umbuchungen | - | - | - | - |
| Wertminderungen | - | - | - | - |
| Zuschreibungen | - | - | - | - |
| 31. Dezember 2018 | -2.998 | -17 | -765 | -137 |
| Netto-Buchwerte | ||||
| 31. Dezember 2018 | 1.816 | 1 | 563 | 35 |
| in Mio € | Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||
| 1. Januar 2018 | 155 | 55 |
| Währungsunterschiede | - | -2 |
| Veränderung Konsolidierungskreis 1) | - | -11 |
| Zugänge | 3 | 9 |
| Abgänge | - | -1 |
| Umbuchungen | 16 | -1 |
| 31. Dezember 2018 | 174 | 49 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||
| 1. Januar 2018 | -91 | -1 |
| Währungsunterschiede | - | - |
| Veränderung Konsolidierungskreis 1) | - | - |
| Zugänge | -24 | - |
| Abgänge | - | - |
| Umbuchungen | - | - |
| Wertminderungen | - | - |
| Zuschreibungen | - | - |
| 31. Dezember 2018 | -115 | -1 |
| Netto-Buchwerte | ||
| 31. Dezember 2018 | 59 | 48 |
| in Mio € | Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | Summe |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||
| 1. Januar 2018 | 56 | 6.960 |
| Währungsunterschiede | - | -141 |
| Veränderung Konsolidierungskreis 1) | - | -230 |
| Zugänge | 25 | 52 |
| Abgänge | - | -23 |
| Umbuchungen | -19 | -1 |
| 31. Dezember 2018 | 62 | 6.617 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||
| 1. Januar 2018 | -1 | -4.252 |
| Währungsunterschiede | - | 63 |
| Veränderung Konsolidierungskreis 1) | - | 203 |
| Zugänge | 1 | -69 |
| Abgänge | - | 22 |
| Umbuchungen | - | - |
| Wertminderungen | - | - |
| Zuschreibungen | - | - |
| 31. Dezember 2018 | - | -4.033 |
| Netto-Buchwerte | ||
| 31. Dezember 2018 | 61 | 2.583 |
Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine eingeschränkten Eigentumsrechte an immateriellen Vermögenswerten.
Sachanlagen bzw. Komponenten davon werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung (vergleiche Textziffer 17). Zum Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt werden zudem die Kosten, die sich aus der Verpflichtung zur Beseitigung der Sachanlage nach dem Ende der Nutzung ergeben, aktiviert.
Fremdkapitalkosten werden als Teil der Herstellungskosten eines qualifizierten Vermögenswertes aktiviert. Bei nicht spezifischer Finanzierung wurde für das Geschäftsjahr 2019 ein einheitlicher unternehmensindividueller Fremdfinanzierungszinssatz von 4,43 % (2018: 2,65 %) für den Uniper-Konzern zugrunde gelegt. Er berücksichtigt die Zinssätze aller Finanzverbindlichkeiten einschließlich derer aus langfristigen Leasingverträgen.
Investitionszulagen oder -zuschüsse der öffentlichen Hand werden grundsätzlich passivisch abgegrenzt und auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst.
Gewinne und Verluste aus dem Abgang werden ergebniswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen (vergleiche Textziffer 7) erfasst.
Die Nutzungsdauern der wesentlichen Sachanlagenkategorien werden nachfolgend dargestellt:
| Gebäude | 10 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 10 bis 65 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 25 Jahre |
Die Entwicklung der Sachanlagen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| in Mio € | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||
| 1. Januar 2019 | 1.717 | 3.056 | 25.945 | 341 | 2.631 | 33.690 |
| Währungsunterschiede | -21 | 116 | 398 | 5 | 72 | 571 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | -1 | - | -16 | -17 |
| Zugänge | 2 | 46 | 165 | 27 | 602 | 841 |
| Abgänge | -6 | -12 | -101 | -9 | -10 | -139 |
| Umbuchungen | 3 | 4 | 78 | 10 | -92 | 3 |
| 31. Dezember 2019 | 1.695 | 3.210 | 26.484 | 374 | 3.187 | 34.950 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
| 1. Januar 2019 | -261 | -1.896 | -19.573 | -258 | -1.090 | -23.078 |
| Währungsunterschiede | - | -42 | -212 | -3 | 3 | -255 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - | - |
| Zugänge | -7 | -71 | -528 | -28 | - | -634 |
| Abgänge | 2 | 7 | 80 | 8 | - | 96 |
| Umbuchungen | - | - | -1 | - | -4 | -5 |
| Wertminderungen | -4 | -78 | -806 | -13 | -145 | -1.047 |
| Zuschreibungen | - | 17 | 157 | - | - | 174 |
| 31. Dezember 2019 | -270 | -2.064 | -20.884 | -294 | -1.237 | -24.749 |
| Netto-Buchwerte | ||||||
| 31. Dezember 2019 | 1.425 | 1.146 | 5.600 | 80 | 1.950 | 10.201 |
| in Mio € | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||||
| 1. Januar 2018 | 1.904 | 3.433 | 28.799 | 322 | 2.975 | 37.433 |
| Währungsunterschiede | -57 | -161 | -534 | -8 | -72 | -832 |
| Veränderung Konsolidierungskreis 1) | -122 | -245 | -2.570 | -4 | -56 | -2.997 |
| Zugänge | 5 | 48 | 345 | 36 | 406 | 840 |
| Abgänge | -25 | -47 | -647 | -15 | -14 | -748 |
| Umbuchungen | 12 | 28 | 552 | 10 | -608 | -6 |
| 31. Dezember 2018 | 1.717 | 3.056 | 25.945 | 341 | 2.631 | 33.690 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
| 1. Januar 2018 | -357 | -2.154 | -21.996 | -251 | -935 | -25.692 |
| Währungsunterschiede | 4 | 68 | 305 | 5 | 6 | 388 |
| Veränderung Konsolidierungskreis 1) | 112 | 238 | 2.359 | 8 | 71 | 2.788 |
| Zugänge | -8 | -69 | -502 | -23 | - | -602 |
| Abgänge | - | 67 | 633 | 13 | 12 | 725 |
| Umbuchungen | -4 | -9 | -123 | -7 | 155 | 12 |
| Wertminderungen | -8 | -40 | -412 | -3 | -398 | -861 |
| Zuschreibungen | - | 3 | 163 | - | -1 | 165 |
| 31. Dezember 2018 | -261 | -1.896 | -19.573 | -258 | -1.090 | -23.078 |
| Netto-Buchwerte | ||||||
| 31. Dezember 2018 | 1.456 | 1.160 | 6.372 | 83 | 1.541 | 10.612 |
Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalzinsen in Höhe von 89 Mio € (2018: 50 Mio €) als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen aktiviert.
Das Sachanlagevermögen umfasst neben im Eigentum befindlichen Vermögenswerten auch Nutzungsrechte aus Leasingverträgen, bei denen der Uniper-Konzern als Leasingnehmer agiert. Weitergehende Erläuterungen zu Leasingsachverhalten enthält die Textziffer 31.
Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine eingeschränkten Eigentumsrechte an Sachanlagen.
Anteile an assoziierten Unternehmen (maßgeblicher Einfluss) sowie Gemeinschaftsunternehmen (gemeinschaftliche Führung) werden nach der Equity-Methode bewertet. Im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode werden die Anschaffungskosten inklusive aller direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung mit dem auf Uniper entfallenden Anteil der Reinvermögensänderung fortentwickelt. Anteilige Verluste, die den Wert des Beteiligungsanteils des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung zuzurechnender langfristiger Ausleihungen, übersteigen, werden grundsätzlich nicht erfasst. Bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung (vergleiche Textziffer 17). Ein Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und ihrem anteiligen neu bewerteten Reinvermögen wird im Konzernabschluss als Teil des Buchwerts berücksichtigt. Erhaltene Dividendenzahlungen werden zur Vermeidung einer Doppelerfassung vom Wertansatz abgezogen. Unrealisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen, die at equity bewertet sind, werden im Rahmen der Konsolidierung anteilig eliminiert, soweit die zugrunde liegenden Sachverhalte wesentlich sind. Die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden grundsätzlich nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2019 wird, wie im Vorjahr, keine Gesellschaft als wesentliches assoziiertes Unternehmen klassifiziert.
Die Buchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen at equity bewerteten Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||||
| in Mio € | Uniper-Konzern | Assoziierte Unternehmen 1) | Joint Ventures 1) | Uniper-Konzern | Assoziierte Unternehmen 1) | Joint Ventures 1) |
| At equity bewertete Unternehmen | 446 | 437 | 9 | 440 | 429 | 11 |
Die von Uniper vereinnahmten Dividenden bzw. Gewinnausschüttungen der at equity bewerteten Unternehmen betrugen im Berichtsjahr 40 Mio € (2018: 49 Mio €).
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über wesentliche Posten der aggregierten Gesamtergebnisrechnungen der at equity bewerteten, einzeln betrachtet unwesentlichen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures:
| Unternehmen | Joint Ventures | Gesamt | ||||
| in Mio € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Anteiliges Jahresergebnis | 57 | 61 | 1 | - | 58 | 61 |
| Anteiliges Other Comprehensive Income | 1 | 1 | - | -1 | 1 | - |
| Anteiliges Gesamtergebnis | 58 | 62 | 1 | -1 | 59 | 61 |
Auf at equity bewertete Unternehmen, deren Anteile marktgängig sind, entfallen Buchwerte in Höhe von 34 Mio € (2018: 23 Mio €). Diese Anteile weisen Fair Values von 68 Mio € (2018: 74 Mio €) auf.
Zum Bilanzstichtag unterliegen, wie im Vorjahr, keine Anteile an assoziierten Unternehmen Verfügungsbeschränkungen zur Sicherung von Fremdfinanzierungen.
Es liegen, wie im Vorjahr, keine weiteren wesentlichen Restriktionen vor, die über die üblichen gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Regelungen hinausgehen.
Vermögenswerte werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts dessen Buchwert unterschreitet. Sofern einzelne Vermögenswerte keine unabhängigen Mittelzuflüsse generieren, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten bestimmt. Soweit der Grund für den Wertminderungsbedarf entfallen ist, werden - außer beim Goodwill - ergebniswirksame Zuschreibungen vorgenommen.
Goodwill und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft.
Uniper führt den jährlichen Goodwill-Impairment-Test im vierten Quartal des Geschäftsjahres durch. Dabei wird der erzielbare Betrag dem Buchwert der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag wird bestimmt als der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der Gruppe von ZGEs. Eine Wertminderung ist vorzunehmen, wenn der erzielbare Betrag niedriger ist als der Buchwert.
Die Werthaltigkeitsprüfungen des Goodwills ergeben sich grundsätzlich aus den jeweiligen Einzelbewertungen der separaten Untereinheiten (sogenannte "Sum of the Parts"-Bewertungen). Uniper ermittelt den erzielbaren Betrag für die ZGEs Globaler Handel und Internationale Stromerzeugung auf der Grundlage des Nutzungswerts und verwendet dazu ein Bewertungsmodell auf Discounted-Cashflow(DCF)-Basis. Die ZGE Europäische Stromerzeugung trägt keinen Goodwill.
Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Rahmen der Werthaltigkeitstests können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
Goodwill:
Die Bewertungen für die ZGE Globaler Handel und die ZGE Internationale Stromerzeugung beruhen auf den vom Vorstand genehmigten Mittelfristplanungen.
Folgende Besonderheiten gelten für die jeweiligen Segmente:
| Globaler Handel | Internationale Stromerzeugung |
| Den Berechnungen des Nutzungswerts liegen grundsätzlich die drei Planjahre der Mittelfristplanung zuzüglich einer Langfristplanung zugrunde. Im Anschluss an die Langfristplanung wird ein Terminal Value angesetzt. Der Langfristplanung wurde, insbesondere vor dem Hintergrund langfristiger Vertragsbeziehungen im Bereich des Handels sowie im Gasspeichergeschäft, ein Zeitraum bis zum Jahr 2035 zugrunde gelegt. | Der Nutzungswert wird durch die russischen Erzeugungsaktivitäten determiniert. Er wird in lokaler Währung und unter Berücksichtigung der regulatorischen Rahmenbedingungen über einen Detailplanungszeitraum von 25 Jahren bestimmt. |
Für die über die Detailplanungsperiode hinausgehenden Cashflow-Annahmen werden auf Basis von Vergangenheitsanalysen und Zukunftsprognosen segmentspezifische Wachstumsraten ermittelt. Die verwendeten Wachstumsraten sind grundsätzlich aus den Inflationsraten in den jeweiligen Ländern abgeleitet, in denen die ZGEs tätig sind.
Wesentliche Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrags durch das Management beruht, sind die Prognosen der Marktpreise für Rohstoffe, künftiger Strom- und Gaspreise auf den Handelsmärkten, im Bereich der Gasspeicher des saisonalen Preisunterschieds an den Gasmärkten (sogenannter Sommer-Winter-Spread), der unternehmensbezogenen Investitionstätigkeit, der regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Wachstumsraten und der Kapitalkosten. Diese Annahmen beruhen auf öffentlich verfügbaren Marktdaten, externen Marktanalysen sowie internen Einschätzungen auf Basis vergangener Erfahrungen.
Anlagevermögen:
Werthaltigkeitstests für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen, einschließlich aktivierter Nutzungsrechte bzw. Gruppen von Vermögenswerten sowie für at equity bewertete Unternehmen, werden auf der Ebene des einzelnen Vermögenswertes bzw. der ZGE durchgeführt. Die Werthaltigkeitsprüfung der vorgenannten Vermögenswerte bzw. ZGE wird bei Anhaltspunkten eines Wertminderungsbedarfs durchgeführt. Diese Tests basieren z. B. im Segment Europäische Erzeugung auf der jeweiligen Restnutzungsdauer sowie auf weiteren anlagenspezifischen Bewertungsparametern. Grundsätzlich geht Uniper davon aus, dass sich ein Strommarktgleichgewicht in Europa ohne regulatorische Elemente nicht mehr einstellen wird. Entsprechende Vergütungselemente werden berücksichtigt. Unsicherheiten bezüglich sich ändernder regulatorischer Rahmenbedingungen wird grundsätzlich durch Szenariobewertungen Rechnung getragen. Die erzielbaren Beträge wurden im Regelfall anhand des Nutzungswerts ermittelt.
Wachstumsraten und Kapitalkosten:
Die Wachstumsraten und die Kapitalkosten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Diese berücksichtigen ausschließlich die Einheiten mit einem wesentlichen Wertbeitrag für die jeweilige ZGE.
| Europäische Erzeugung | Globaler Handel | Internationale Stromerzeugung 1) | ||||
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| Goodwill | ||||||
| Wachstumsrate (in %) | n/a | n/a | 1,0 | 1,0 | 4,0 | 4,0 |
| Kapitalkosten vor Steuern (in %) | n/a | n/a | 6,65 | 7,3 | 11,9 | 13,3 |
| Kapitalkosten nach Steuern (in %) | n/a | n/a | 4,64 | 5,1 | 9,6 | 10,6 |
| Sonstiges Anlagevermögen | ||||||
| Kapitalkosten vor Steuern (in %) | 6,0-7,4 | 7,4-8,4 | 4,7-7,0 | 7,3-7,5 | 11,9 | 13,3 |
| Kapitalkosten nach Steuern (in %) | 4,7-5,2 | 5,6-6,3 | 3,3-5,4 | 5,2-5,9 | 9,55 | 10,6 |
1) Wachstumsrate und Kapitalkosten in lokaler
Währung.
Der Goodwill des Segments Europäische Erzeugung ist vollständig abgeschrieben. Die Wachstumsrate und die Kapitalkosten müssen daher nicht angegeben werden.
| in Mio € | Europäische Erzeugung | Globaler Handel | Internationale Stromerzeugung | Uniper-Konzern |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 1. Januar 2019 | 0 | 1.312 | 504 | 1.816 |
| Veränderungen aus Unternehmenserwerben und -veräußerungen | - | - | - | - |
| Wertminderungen | - | - | - | - |
| Währungskursdifferenzen | - | - | 70 | 70 |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 31. Dezember 2019 | 0 | 1.312 | 574 | 1.886 |
| Sonstiges Anlagevermögen 1) | ||||
| Wertminderungen | 896 | 78 | 74 | 1.048 |
| Zuschreibungen | 49 | 125 | - | 174 |
| in Mio € | Europäische Erzeugung | Globaler Handel | Internationale Stromerzeugung | Uniper-Konzern |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 1. Januar 2018 | 0 | 1.311 | 579 | 1.890 |
| Veränderungen aus Unternehmenserwerben und -veräußerungen | - | - | - | - |
| Wertminderungen | - | - | - | - |
| Währungskursdifferenzen | - | 1 | -75 | -74 |
| Netto-Buchwert Goodwill zum 31. Dezember 2018 | 0 | 1.312 | 504 | 1.816 |
| Sonstiges Anlagevermögen 1) | ||||
| Wertminderungen | 709 | 135 | 18 | 862 |
| Zuschreibungen | 136 | 29 | - | 165 |
Aus der Durchführung der jährlichen Goodwill-Impairment-Tests im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019 ergab sich wie im Vorjahr kein Wertminderungsbedarf. Der erzielbare Betrag des Segments Globaler Handel setzt sich aus einer Gruppe von ZGEs zusammen und weist eine signifikante Überdeckung des Buchwerts auf. Die Gruppe von ZGEs im Segment Internationale Stromerzeugung weist im Geschäftsjahr ebenfalls eine Überdeckung des Buchwerts auf. Für möglich gehaltene Änderungen der wesentlichen Annahmen würden in beiden Fällen zu keinem Wertminderungsbedarf führen.
Aufgrund der in den Vorjahren erfassten Wertminderungen auf eine Vielzahl von Erzeugungsanlagen, insbesondere im Segment Europäische Erzeugung, sind die betroffenen Vermögenswerte in den Folgejahren besonders sensitiv gegenüber Veränderungen der wesentlichen Annahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags. Im Rahmen von Neubauprojekten sind unter anderem die zu aktivierenden Bauzeitzinsen - unter sonst unveränderten Prognosen - entsprechend automatisch wertzumindern.
Aufgrund der vom Vorstand im vierten Quartal 2019 beschlossenen Mittelfristplanungen sowie der turnusmäßigen Aktualisierungen der Kapitalkosten und der Prognosen der Marktpreise für Rohstoffe sowie künftiger Strom- und Gaspreise auf den Handelsmärkten kam es zu einer Vielzahl von einzelnen Wertminderungen bzw. Wertaufholungen. In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2019 wurden keine wesentlichen Wertminderungen bzw. Wertaufholungen erfasst.
Auf das Sachanlagevermögen entfielen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt außerplanmäßige Abschreibungen von rund 1,0 Mrd € (2018: 0,9 Mrd €), die mit 0,9 Mrd € (2018: 0,7 Mrd €) das Segment Europäische Erzeugung und mit jeweils rund 0,1 Mrd € die Segmente Internationale Stromerzeugung (2018: 0,0 Mrd €) und Globaler Handel (2018: 0,1 Mrd €) betrafen.
Die betragsmäßig größten Wertminderungen im Geschäftsjahr 2019 betrafen in Höhe von 0,4 Mrd € das Steinkohlekraftwerk Maasvlakte 3 (2018: 0,0 Mrd €) in den Niederlanden, das somit wiederum wertgemindert wurde. Im Rahmen der Aktualisierung der Bewertungsannahmen im vierten Quartal 2019 führten veränderte Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Berücksichtigung des im Dezember 2019 verabschiedeten Gesetzes zum Ausstieg aus der Kohleverstromung durch das Parlament und den Senat zu der außerplanmäßigen Wertberichtigung. Das niederländische Kohleausstiegsgesetz sieht vor, dass das Kraftwerk nach dem Jahr 2029 nicht mehr mit Steinkohle befeuert werden darf und Uniper damit nach aktueller Rechtslage durch den niederländischen Staat gezwungen wird, das Kraftwerk mit einer technischen Nutzungsdauer von 40 Jahren nach nur 14 Betriebsjahren ohne finanziellen Ausgleich stillzulegen.
Zusätzlich entfielen 0,2 Mrd € Wertminderungen auf das Kohlekraftwerk Ratcliffe in Großbritannien aufgrund der geänderten Marktbedingungen. Im Vorjahr erfolgte für dieses Kraftwerk eine Zuschreibung in Höhe von 0,1 Mrd €. Die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bestehende Unsicherheit hinsichtlich des EU-Austritts Großbritanniens (Brexit) sowie des Fortgangs der daran anschließenden Verhandlungen bezüglich der künftigen Handelsbeziehungen wurde, wie bereits im Vorjahr, über eine Anpassung in den Kapitalkosten im Impairment-Test für britische Erzeugungsanlagen bestmöglich berücksichtigt.
Des Weiteren betrafen die betragsmäßig wesentlichen Wertminderungen im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,1 Mrd € das in der Inbetriebsetzung befindliche Steinkohlekraftwerk Datteln 4 (2018: 0,4 Mrd €). Die Wertminderungen im Geschäftsjahr 2019 dienen der Berücksichtigung der sich abzeichnenden Änderungen des rechtlichen Umfeldes für die Kohleverstromung in Deutschland. In diesem Zusammenhang wurden die bestehenden Szenarien entsprechend angepasst. Die Wertminderungen im Vorjahr in Höhe von 0,4 Mrd € beruhten auf einer geänderten Einschätzung der künftigen Inbetriebnahme sowie einer Aktualisierung der Annahmen, was unter anderem zu einer Wertminderung von aktivierten Bauzeitzinsen führte.
Zusätzlich erfolgte im Geschäftsjahr 2018 eine Wertminderung von rund 0,2 Mrd € für den französischen Kraftwerksblock Provence 4.
Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2019 weitere Wertminderungen mit jeweils 0,1 Mrd € auf zwei Kraftwerke, wovon sich ein Kraftwerk in Großbritannien und eines im Inland befindet, sowie auf inländische Gasspeicherinfrastruktur mit 0,1 Mrd € (2018: 0,1 Mrd €) erfasst. Grund hierfür waren ebenfalls die zuvor beschriebenen Veränderungen der Marktbedingungen.
Wertaufholungen auf die in den Vorjahren erfassten Wertminderungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 0,2 Mrd € (2018: 0,2 Mrd €). Die betragsmäßig größte Wertaufholung bezog sich auf inländische Gasspeicherinfrastruktur sowie inländische Gaskraftwerke, die im Vorjahr um 0,1 Mrd € abgewertet wurden. Die betragsmäßig größte Wertaufholung des Vorjahres wurde - aufgrund geänderter Erwartungen hinsichtlich der Preisentwicklung - auf ein Kraftwerk in Großbritannien mit 0,1 Mrd € vorgenommen.
Vermögenswerte, für die während des Geschäftsjahres 2019 ein Wertminderungsaufwand erfasst bzw. zurückgenommen wurde, haben einen erzielbaren Betrag von mehr als 2,2 Mrd € im Segment Europäische Erzeugung, wobei zwei Kraftwerke vollständig wertgemindert wurden. Der erzielbare Betrag für Vermögenswerte, für die ein Wertminderungsaufwand erfasst wurde, im Segment Internationale Stromerzeugung beträgt 1,0 Mrd €. Im Segment Globaler Handel beläuft sich der erzielbare Betrag für Vermögenswerte, für die ein Wertminderungsaufwand erfasst bzw. zurückgenommen wurde, auf 1,2 Mrd €.
Im Geschäftsjahr 2019 sind Wertminderungen in Höhe von 6 Mio € auf at equity bewertete Unternehmen vorgenommen worden (2018: 0 €).
Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wesentlicher Ermessensentscheidungen und Schätzungen vergleiche Textziffer 29.
Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen und als Beteiligungen ausgewiesen werden, werden außerhalb von IFRS 9 zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertberichtigungen bilanziert. Gewinnanteile aus diesen Unternehmen werden bei Zugang sofort ergebniswirksam erfasst.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||||
| in Mio € | Uniper-Konzern | Assoziierte Unternehmen | Joint Ventures | Uniper-Konzern | Assoziierte Unternehmen | Joint Ventures |
| Beteiligungen | 610 | 17 | 5 | 783 | 17 | 13 |
| Langfristige Wertpapiere | 100 | - | - | 83 | - | - |
| Summe | 710 | 17 | 5 | 866 | 17 | 13 |
Die langfristigen Wertpapiere umfassen hauptsächlich festverzinsliche Wertpapiere.
Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Wertminderungen auf sonstige Finanzanlagen auf 9 Mio € (2018: 4 Mio €). Der Buchwert der sonstigen Finanzanlagen, die im Geschäftsjahr wertberichtigt sind, betrug 14 Mio € (2018: 24 Mio €).
Unter den Beteiligungen sind auch sonstige Beteiligungen ausgewiesen, für die Uniper das Wahlrecht ausgeübt hat, Änderungen des Fair Values erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die folgende Tabelle zeigt die entsprechenden Beteiligungen und deren Fair Values:
| in Mio € | Fair Value | Dividenden | Eigenkapitaltransfer | Grund für Eigenkapitaltransfer |
| European Energy Exchange AG | 21 | 1 | n/a | n/a |
| Forsmarks Kraftgrupp AB | 411 | - | n/a | n/a |
| Global Coal Limited | 1 | 0 | n/a | n/a |
| GSB-Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH | 1 | - | n/a | n/a |
| Holdigaz SA | 8 | 0 | n/a | n/a |
| Mellansvensk Kraftgrupp AB | 68 | - | n/a | n/a |
| Transitgas AG | 2 | 0 | n/a | n/a |
| Sonstige strategische Eigenkapitalinstrumente | 1 | 0 | n/a | n/a |
| Gesamt | 512 | 1 | n/a | n/a |
| in Mio € | Abgangsgrund | Fair Value zum Abgangszeitpunkt | Kumulierter Fair Value |
| ENEVA S.A. | Verkauf der 6,1 %igen Finanzbeteiligung | 80 | |
| Summe | 80 | - |
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten von Vorräten aus der physischen Erfüllung von Termingeschäften wird, sofern diese nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen (Own-Use-Transaktionen), dem ökonomischen Charakter sowie dem vertraglich vereinbarten Betrag der Gegenleistung folgend, der Vertragspreis als Basis für die Ermittlung der Anschaffungskosten herangezogen. Sofern physisch erfüllte Verträge in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen (Failed-Own-Use-Transaktionen) und entsprechend bilanziert werden müssen, entsprechen ab dem Geschäftsjahr 2019 die Anschaffungskosten dem im Zugangszeitpunkt geltenden Marktpreis. Die Vergleichszahlen wurden angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die Textziffer 3. Rohstoffe, Fertigerzeugnisse und Handelswaren werden nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Sofern erforderlich, werden Wertberichtigungen erfasst.
| 31. Dezember | ||
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 563 | 508 |
| Handelswaren 1) | 908 | 1.147 |
| Unfertige Leistungen und fertige Erzeugnisse | 37 | 28 |
| Summe | 1.508 | 1.683 |
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten insbesondere Kohle, Uran- und Kernbrennelemente sowie sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Veränderung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe resultiert weitestgehend aus der Optimierung der Gasspeicher. Hauptbestandteile der Handelswaren stellen Gas-, Öl- und Kohlevorräte dar.
Die Wertberichtigungen im Jahr 2019 beliefen sich auf 58 Mio € und betrafen in erster Linie Gasvorräte (2018: 65 Mio €). Im Jahr 2019 sind Zuschreibungen in Höhe von 7 Mio € erfolgt (2018: 0 Mio €).
Sowohl im Geschäftsjahr 2019 als auch im Vorjahr wurden keine Vorräte sicherungsübereignet.
Unter den Forderungen werden auch Forderungen aus Finanzierungsleasing ausgewiesen. Diese Forderungen werden mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen bilanziert. Sie resultieren überwiegend aus Stromlieferverträgen, die als Leasingverhältnis zu bilanzieren sind.
Der in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten abgebildete Erstattungsanspruch gegenüber dem KAF wird in Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRIC 5 "Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Rekultivierung und Umweltsanierung" abgebildet.
Ansatz und Bewertung der weiteren finanziellen Vermögenswerte werden detailliert in der Textziffer 29 dargelegt.
Die übrigen betrieblichen Vermögenswerte umfassen unter anderem Emissionsrechte. Diese Rechte werden zum Zeitpunkt des Erwerbs mit den Anschaffungskosten aktiviert. Bei Transaktionen, die in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen (Failed-Own-Use-Transaktionen) entsprechen ab dem Geschäftsjahr 2019 die Anschaffungskosten dem im Zugangszeitpunkt geltenden Marktpreis. Die Vergleichszahlen wurden angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die Textziffer 3. Verträge, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen (Own-Use-Transaktionen) gehen mit dem Vertragspreis in die Anschaffungskosten ein. Emissionsrechte, die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den Emissionen der Kraftwerke des Konzerns gehalten werden, werden in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 1) | |||
| in Mio € | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig |
| Forderungen aus Finanzierungsleasing | 15 | 194 | 21 | 188 |
| Sonstige Finanzforderungen und finanzielle Vermögenswerte | 617 | 3.619 | 1.370 | 3.430 |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 633 | 3.813 | 1.391 | 3.618 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.090 | - | 8.354 | - |
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten | 8.601 | 4.787 | 12.214 | 4.691 |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte | 1.287 | 159 | 1.118 | 223 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | 16.978 | 4.946 | 21.686 | 4.914 |
| Summe | 17.611 | 8.759 | 23.077 | 8.532 |
Detaillierte Angaben zu Leasingsachverhalten sind in der Textziffer 31 enthalten.
Der Erstattungsanspruch gegenüber dem KAF ist in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten mit 2.320 Mio € (2018: 2.271 Mio €) enthalten. Davon sind 154 Mio € (2018: 132 Mio €) als kurzfristiger und 2.165 Mio € (2018: 2.139 Mio €) als langfristiger finanzieller Vermögenswert ausgewiesen. Da dieser Vermögenswert zweckgebunden ist, unterliegt er Restriktionen im Hinblick auf die Verfügbarkeit durch den Uniper-Konzern (vergleiche Textziffer 24).
Darüber hinaus enthalten die kurzfristigen Finanzforderungen Sicherheiten für Termingeschäfte (Margining) in Höhe von 318 Mio € (2018: 698 Mio €) und Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3 Mio € (2018: 357 Mio €) sowie in den langfristigen Finanzforderungen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 568 Mio € (2018: 548 Mio €).
In den sonstigen Finanzforderungen sind verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel in Höhe von 66 Mio € (2018: 63 Mio €) enthalten, die im Rahmen von außerbörslichen Geschäften hinterlegt wurden.
Angaben zu Vertragsvermögenswerten, die Teil der übrigen betrieblichen Vermögenswerte sind, enthält die Textziffer 5.
Die liquiden Mittel enthalten Kassen- und Bankguthaben sowie kurzfristige weiterveräußerbare Wertpapiere. Die liquiden Mittel mit einer originären Laufzeit von weniger als drei Monaten werden den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zugeordnet, soweit sie keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen, anderenfalls werden diese gesondert ausgewiesen.
| 31. Dezember | ||
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Wertpapiere und Festgeldanlagen (kurzfristige Wertpapiere mit einer ursprünglichen Fälligkeit von mehr als 3 Monaten) | 46 | 240 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen | 18 | 22 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 825 | 1.138 |
| Summe | 889 | 1.400 |
In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind Barmittel, Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten mit einer ursprünglichen Fälligkeit von weniger als drei Monaten in Höhe von 825 Mio € (2018: 1.118 Mio €) ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag existierten verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel mit einer Fälligkeit von weniger als drei Monaten in Höhe von 18 Mio € (2018: 22 Mio €). Diese resultieren insbesondere aus bei Vertragspartnern hinterlegten Sicherheiten zur Währungskurssicherung bei ausgewählten außerbörslichen Handelsgeschäften.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Uniper SE beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 622 Mio €. Es ist in 365.960.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Der anteilige rechnerische Betrag am Grundkapital beträgt 1,70 € je Stückaktie.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2021 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 145.112.289 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 85.360.170 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand kann das den Aktionären dabei grundsätzlich einzuräumende Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Ein solcher Bezugsrechtsausschluss ist möglich bei der Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 10 % des gegenwärtigen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundkapitals. Zudem kann das Bezugsrecht bei Aktienausgabe gegen Sacheinlagen ausgeschlossen werden, allerdings nur insoweit, als dass die unter dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien gegen Sacheinlagen unter Bezugsrechtsausschluss zusammen nicht mehr als 20 % des gegenwärtigen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundkapitals ausmachen dürfen. Weiterhin kann das Bezugsrecht der Aktionäre auch im Hinblick auf Spitzenbeträge sowie bei der Ausgabe von Aktien an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, ausgeschlossen werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 30. Juni 2021 Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € zu begeben, die nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen bzw. Optionsscheine Wandlungsrechte, -pflichten, Optionsrechte und/oder -pflichten auf insgesamt bis zu 85.360.170 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 145.112.289 € gewähren bzw. auferlegen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung und/oder Sachleistung auch durch ein mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen ausgegeben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sowie in bestimmten Grenzen kann auch hier das den Aktionären grundsätzlich zustehende Bezugsrecht durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Korrespondierend zu diesen Wandel- und Optionsschuldverschreibungen ist ein bedingtes Kapital beschlossen worden. Das Grundkapital wird hiernach bedingt erhöht um bis zu 145.112.289 € durch Ausgabe von bis zu 85.360.170 auf den Namen lautenden Stückaktien für die Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungsrechten bzw. -pflichten und Optionsrechten bzw. -pflichten.
Die Gesellschaft ist gemäß Beschluss vom 30. August 2016 bis zum 30. Juni 2021 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands und unter bestimmten Voraussetzungen über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Erwerbsangebots, mittels eines öffentlichen Angebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Tausch von liquiden Tauschaktien gegen Aktien der Gesellschaft (sogenanntes Tauschangebot) oder durch Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden) erfolgen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in bestimmter Weise zu verwenden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, eigene Aktien einzuziehen, ohne dass dies eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf.
Zum 31. Dezember 2019 beträgt die Kapitalrücklage unverändert zum Vorjahr 10.825 Mio €. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB.
| 31. Dezember | ||
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Gesetzliche Rücklagen | - | - |
| Andere Rücklagen1) | 3.145 | 3.088 |
| Summe 1) | 3.145 | 3.088 |
Die Gewinnrücklagen zum Stichtag 31. Dezember 2019 betragen 3.145 Mio € (2018: 3.088 Mio €). Davon unterliegen 33,2 Mio € (2018: 21,9 Mio €) der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 HGB sowie § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 vorschlagen, den im Jahresabschluss der Uniper SE ausgewiesenen Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 1,15 € je Aktie (365.960.000 Stück) auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 622,1 Mio € zu verwenden.
Im kumulierten OCI werden vor allem kumulierte Währungsumrechnungsdifferenzen ausgewiesen.
Der Anteil des kumulierten OCI, der auf at equity bewertete Unternehmen entfällt, stellt sich wie folgt dar:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Stand zum 31. Dezember (brutto) | -151 | -152 |
| Steueranteil | 3 | 3 |
| Stand zum 31. Dezember (netto) | -148 | -149 |
Das kumulierte OCI enthält darüber hinaus Gewinne und Verluste einer wirksamen, aber ausgelaufenen Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb in Höhe von 84 Mio € (2018: 99 Mio €).
Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss je Segment sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| 31. Dezember | ||
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Europäische Erzeugung | 321 | 307 |
| Globaler Handel | -22 | -6 |
| Internationale Stromerzeugung | 257 | 196 |
| Administration/Konsolidierung | - | - |
| Summe | 556 | 497 |
Der Anstieg der Anteile ohne beherrschenden Einfluss um 59 Mio € resultiert im Wesentlichen aus laufenden Ergebnissen und aus den Währungsumrechnungseffekten im Segment Internationale Stromerzeugung. Im Vergleichsjahr 2018 resultierte die Reduzierung der Anteile ohne beherrschenden Einfluss um 145 Mio € im Wesentlichen aus laufenden Ergebnissen der Gesellschaften mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss im Segment Europäische Erzeugung und aus den Währungseffekten im Segment Internationale Stromerzeugung.
Die nachfolgende Tabelle stellt den Anteil des kumulierten OCI dar, der auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfällt:
| in Mio € | Cashflow Hedges | Währungsumrechnungsdifferenz | Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsplänen | Neubewertungen von Beteiligungen |
| Stand zum 1. Januar 2018 | 1 | -503 | 1 | - |
| Veränderung | - | -68 | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 1 | -571 | 1 | 0 |
| Veränderung | -1 | 59 | -2 | - |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 0 | -512 | -1 | 0 |
Die Währungsumrechnungsdifferenzen stammen insbesondere aus der Währungsumrechnung russischer und schwedischer Geschäftsbetriebe.
Uniper-Gesellschaften mit wesentlichen Anteilen ohne beherrschenden Einfluss sind im Wesentlichen in der Energieerzeugung tätig. Angaben zum Gesellschaftsnamen, zum Sitz der Gesellschaft und zu Kapitalanteilen für Tochterunternehmen mit wesentlichen Anteilen ohne beherrschenden Einfluss enthalten die Angaben zur Anteilsbesitzliste (vergleiche Textziffer 35).
Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick über Cashflow und wesentliche Posten der aggregierten Gewinn- und Verlustrechnungen sowie der aggregierten Bilanzen von Uniper-Gesellschaften mit wesentlichen Anteilen ohne beherrschenden Einfluss:
| PAO Unipro | OKG AB | |||
| in Mio € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Anteile der Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss am Nettovermögen | 257 | 196 | 53 | 53 |
| Anteile der Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss am Nettovermögen (in %) | 16,3 | 16,3 | 45,5 | 45,5 |
| Ausgezahlte Dividenden an Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 31 | 31 | - | - |
| Operativer Cashflow | 318 | 353 | 81 | 52 |
| Langfristige Vermögenswerte | 3.209 | 2.786 | 2.160 | 2.140 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 192 | 187 | 227 | 265 |
| Langfristige Schulden | 265 | 259 | 1.797 | 2.109 |
| Kurzfristige Schulden | 141 | 97 | 473 | 180 |
| PAO Unipro | OKG AB | |||
| in Mio € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Gewinnanteil der Anteilseigner ohne beherrschenden Einfluss | 34 | 37 | 2 | -37 |
| Umsatz | 1.106 | 1.050 | 274 | 260 |
| Jahresergebnis | 212 | 226 | 3 | -82 |
| Comprehensive Income | 571 | -159 | 1 | -91 |
Es liegen keine wesentlichen Restriktionen vor, die über die üblichen gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Regelungen hinausgehen. Der Devisenverkehr aus der Russischen Föderation kann im Einzelfall Beschränkungen unterliegen.
Nachfolgende zum Stichtag bestehende Beteiligungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind der Gesellschaft bei Schwellenberührungen gemäß § 33 WpHG mitgeteilt worden:
| Stimmrechte | ||||||
| Aktionäre | Datum der Mitteilung | Veränderung Schwellenwerte | Erreichen der Stimmrechtsanteile am | Zurechnung | in % | absolut |
| Republik Finnland, Helsinki, Finnland | 09.10.2019 | 50 % | 08.10.2019 | indirekt | 49,99 % | 182.946.999 |
| Paul E. Singer | 07.01.2019 | 15 % | 19.11.2019 | indirekt | 6,39 % | 23.392.000 |
| Eric Knight | 22.12.2017 | 5 % | 21.12.2017 | indirekt | 5,02 % | 18.374.165 |
| BlackRock Inc., Wilmington, USA | 24.06.2019 | 3 % | 18.06.2019 | indirekt | 3,07 % | 11.232.844 |
| Prozente der Instrumente im Sinne des § 38 WpHG | |
| Aktionäre | |
| Republik Finnland, Helsinki, Finnland | 23,41 % |
| Paul E. Singer | 11,45 % |
| Eric Knight | - |
| BlackRock Inc., Wilmington, USA | 0,15 % |
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzen sich aus dem Barwert der Verpflichtungen aus im Uniper-Konzern bestehenden leistungsorientierten Versorgungsplänen, verrechnet mit dem Fair Value des korrespondierenden Planvermögens, zusammen.
Der Barwert der Verpflichtungen für die leistungsorientierten Versorgungspläne wird durch die Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung zur Ermittlung des Barwertes berücksichtigt neben den am Stichtag bekannten Rentenverpflichtungen und erworbenen Anwartschaften auch demographische und ökonomische Annahmen, wie z. B. die erwartete Fluktuation und langfristige Gehalts- und Rententrends sowie zum Bilanzstichtag ermittelte Rechnungszinssätze.
Ein gegebenenfalls aus der Verrechnung des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen mit dem korrespondierenden Fair Value des Planvermögens entstehender Vermögenswert wird unter Berücksichtigung der Vermögenswertbeschränkung bilanziert. Die Erfassung eines derartigen Vermögenswerts erfolgt in der Bilanzposition "Sonstige betriebliche Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte".
Der laufende und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand sowie Gewinne oder Verluste aus Planabgeltungen werden im Personalaufwand ausgewiesen.
Die Nettozinsen auf die Nettoverbindlichkeit bzw. den Nettovermögenswert, die im Finanzergebnis erfasst werden, ergeben sich grundsätzlich aus der zu Beginn des Berichtsjahres bestehenden Nettoverbindlichkeit bzw. den Nettovermögenswert, korrigiert um erwartete Zahlungsströme aus Leistungszahlungen und Beiträgen und dem zu Beginn des Geschäftsjahres ermittelten Rechnungszinssatz.
Im Fall einer unterjährigen Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Planereignis) eines leistungsorientierten Pensionsplans sind der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen auf die Nettoverbindlichkeit bzw. dem Nettovermögenswert für die nach dem Planereignis verbleibende Berichtsperiode neu zu berechnen. Dafür sind die zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen zugrunde zu legen.
Neubewertungen der Nettoverbindlichkeit oder des Nettovermögenswertes umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich vor allem aus Abweichungen zwischen den erwarteten und den tatsächlich eingetretenen Änderungen sowie zusätzlich aus der stichtagsbezogenen Entwicklung der zugrunde gelegten demografischen und finanziellen Bewertungsparameter ergeben können. Dazu gehören weiterhin die Differenz zwischen den tatsächlichen Erträgen aus dem Planvermögen und den im Netto-Zinsergebnis enthaltenen Zinserträgen auf das Planvermögen sowie Veränderungen in der Auswirkung der Vermögensobergrenze, soweit diese nicht bereits in den Nettozinsen enthalten sind. Ergebnisse aus den Neubewertungen sowie in Bezug stehende latente Steuern werden vollständig in der Periode erfasst, in der sie auftreten, und außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in der Aufstellung der im Konzerneigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen ausgewiesen.
Für beitragsorientierte Versorgungspläne werden planmäßig festgelegte Beiträge an externe Versorgungsträger und ähnliche Dienstleister gezahlt und als Personalaufwand erfasst. Mit erfolgter Zahlung der Beiträge bestehen für Uniper keine weiteren Verpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten. Zahlungen für staatliche Versorgungspläne werden wie die für beitragsorientierte Versorgungspläne behandelt, sofern die Verpflichtungen im Rahmen dieser Versorgungspläne denen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen grundsätzlich entsprechen. Beiträge für staatliche Pläne werden größtenteils in den sozialen Abgaben im Personalaufwand ausgewiesen.
Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen, der Fair Value des Planvermögens und die Nettoverbindlichkeit aus leistungsorientierten Versorgungsplänen führen zu einem Finanzierungsgrad der Anwartschaften zum 31. Dezember 2019 von 71 % (2018: 73 %) und stellen sich wie folgt dar:
| 31. Dezember | ||
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Anwartschaftsbarwert aller leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen | ||
| Deutschland | 2.927 | 2.477 |
| Großbritannien | 626 | 487 |
| Übrige Länder | 10 | 8 |
| Summe | 3.563 | 2.972 |
| Fair Value des Planvermögens | ||
| Deutschland | 1.950 | 1.682 |
| Großbritannien | 582 | 485 |
| Übrige Länder | 0 | 1 |
| Summe | 2.532 | 2.168 |
| Nettoverbindlichkeit (+)/Nettovermögenswert (-) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | ||
| Deutschland | 977 | 795 |
| Großbritannien | 44 | 2 |
| Übrige Länder | 10 | 7 |
| Summe | 1.031 | 804 |
| ausgewiesen als Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.031 | 804 |
Als Ergänzung zu den Leistungen staatlicher Rentensysteme und der privaten Eigenvorsorge bestehen für die meisten ehemaligen und aktiven Mitarbeiter des Uniper-Konzerns betriebliche Versorgungszusagen. Es bestehen sowohl leistungsorientierte (Defined-Benefit-Pläne) als auch beitragsorientierte Zusagen (Defined-Contribution-Pläne). Die Zusagen beziehen sich im Wesentlichen auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen und sind je nach den vorhandenen rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes unterschiedlich ausgestaltet.
Die im Uniper-Konzern bestehenden Pensionszusagen werden im Hinblick auf ihre finanzwirtschaftlichen Risiken regelmäßig überprüft. Typische Risikofaktoren für leistungsorientierte Zusagen sind Langlebigkeit, Nominalzinsänderungen sowie Inflations- und Gehaltssteigerungen. Zur Begrenzung künftiger Risiken aus betrieblichen Versorgungszusagen wurden in der Vergangenheit bei den wesentlichen inländischen und ausländischen Uniper-Gesellschaften neu konzipierte Pensionspläne eingeführt, bei denen die Risikofaktoren besser kalkulierbar und steuerbar sind.
Nachfolgend wird die Ausgestaltung der finanzwirtschaftlich wesentlichen leistungs- und beitragsorientierten Pensionspläne im Uniper-Konzern beschrieben.
Bei den deutschen Uniper-Gesellschaften bestehen für die aktiven Anwärter größtenteils beitragsorientierte Leistungszusagen. Daneben existieren einzelvertraglich noch Final-Pay-Zusagen sowie vereinzelt Festbetragszusagen.
Der größte Teil des dargestellten Verpflichtungsumfangs für aktive Anwärter entfällt auf das Rentenbausteinsystem Betriebliche Alterssicherung (BAS-Plan) aus dem Jahr 2001 bzw. auf eine Variante davon ("Zukunftssicherung"), die aus der im Jahr 2004 erfolgten Harmonisierung zahlreicher in der Vergangenheit erteilter Versorgungszusagen entstanden ist. Im Rahmen des Leistungsplans "Zukunftssicherung" werden zur Leistungsermittlung zusätzlich zu den beitragsorientierten Rentenbausteinen auch endgehaltsdynamische Besitzstände berücksichtigt. Die zuvor beschriebenen Pläne sehen in der Regel laufende Rentenleistungen vor, die im Allgemeinen bei Erreichen der Altersgrenze, Invalidität oder Tod gezahlt werden. Diese Pläne sind seit dem Jahr 2008 für Neueintritte geschlossen.
Die einzige für Neuzugänge offene Versorgungszusage ist ein beitragsorientierter Pensionsplan. Hierbei handelt es sich um ein Kapitalbausteinsystem, das neben der Rentenzahlung die alternativen Auszahlungsoptionen der anteiligen Einmalzahlung bzw. Ratenzahlungen vorsieht.
Der Versorgungsaufwand für alle oben genannten beitragsorientierten Versorgungszusagen ist gehaltsabhängig und wird in Abhängigkeit vom Verhältnis des Gehalts zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterschiedlichen Prozentsätzen bestimmt. Darüber hinaus besteht für den Mitarbeiter die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung.
In den beitragsorientierten Zusagen sind unterschiedliche Verzinsungsannahmen der Renten- bzw. Kapitalbausteine enthalten. Für den BAS-Plan sowie die Zukunftssicherung galten bis einschließlich 31. Dezember 2018 Festzinsannahmen. Seit dem 1. Januar 2019 erfolgt die Verzinsung der im BAS-Plan einschließlich Zukunftssicherung gebildeten Rentenbausteine angepasst an die Marktentwicklung und wird durch Sockelzinssätze abgesichert. Unter Berücksichtigung der Marktentwicklung wird jährlich überprüft und festgestellt, ob die Bildung der Rentenbausteine auf Basis der Sockelzinssätze oder eines gegebenenfalls höheren Zinssatzes erfolgt. Eine Anhebung des Zinssatzes ist auf maximal 6,0 % p. a. begrenzt. Die bis zum 31. Dezember 2018 zugesagten Rentenbausteine bleiben von dieser angepassten Verzinsung unberührt. Die Verzinsung der im Rahmen des offenen beitragsorientierten Pensionsplans gebildeten Kapitalbausteine erfolgt zu dem im Geschäftsjahr zu beobachtenden durchschnittlichen Renditeniveau langlaufender Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland.
Die künftigen Rentenanpassungen sind für einen Teil der Anspruchsberechtigten, insbesondere große Teile der aktiven Anwärter, mit 1 % p. a. garantiert. Für die übrigen Anspruchsberechtigten folgen die Rentenanpassungen dagegen größtenteils der Inflationsrate, in der Regel im Dreijahresturnus.
Die Finanzierung der Pensionszusagen bei den deutschen Uniper-Gesellschaften erfolgt in eigens dafür errichteten und vom Unternehmen rechtlich separierten Pensionsvehikeln.
Neben Planvermögen, die von inländischen Pensionskassen gehalten werden, wurde zur Finanzierung inländischer Pensionszusagen für die meisten deutschen Uniper-Gesellschaften Planvermögen im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) geschaffen. Das Planvermögen des CTA wird durch den Uniper Pension Trust e. V. treuhänderisch unter Zugrundelegung der ihm vorgegebenen Anlagerichtlinien verwaltet.
Zusätzlich wurden zur Finanzierung von in Vorjahren bei der Versorgungskasse Energie in Liquidation (VKE i. L.) rückgedeckten Pensionszusagen im Rahmen eines Wechsels des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung zu einer Pensionsfondszusage Zahlungen an einen überbetrieblichen Pensionsfonds, der als Planvermögen qualifiziert wird, geleistet. Das in den Pensionsfonds eingebrachte Vermögen dient somit der Finanzierung der auf den Pensionsfonds übertragenen Verpflichtungen aus der ehemaligen Rückdeckung mit der VKE i. L.
Mit den beschriebenen Pensionsvehikeln wird das primäre Ziel einer zeitkongruenten Abdeckung der aus den jeweiligen Versorgungszusagen resultierenden Zahlungsverpflichtungen verfolgt. Die dazu erforderliche Anlagestrategie und Portfoliostruktur wird unter Zugrundelegung von Asset-Liability-Management-Studien auf Basis festgelegter Anlagerichtlinien, der vorhandenen Verpflichtungsstruktur sowie dem jeweils aktuellen Kapitalmarktumfeld umgesetzt, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weitere Ziele der Anlagestrategie sind eine partielle Kompensation der Wertänderungen des Anwartschaftsbarwertes der Verpflichtungen durch den Fair Value des Planvermögens und langfristig eine positive Beeinflussung des Deckungsgrads der inländischen Pensionsverpflichtungen durch Anlagen mit Renditen, oberhalb der für festverzinsliche Anleihen bzw. des Rechnungszinssatzes.
Lediglich bei den Pensionskassen sowie dem Pensionsfonds bestehen regulatorische Vorschriften bezüglich der Kapitalanlage und der Dotierungserfordernisse.
Im Berichtszeitraum nahmen die Uniper-Mitarbeiter in Großbritannien an drei bestehenden Pensionsplänen teil, die aus einem ausschließlich beitragsorientierten Pensionsplan, einem endgehaltsabhängigen Pensionsplan sowie einer beitragsorientierten Leistungszusage bestehen. Die beiden zuletzt genannten leistungsorientierten Zusagen stellen den Großteil der derzeit für die ehemaligen und aktiven Uniper-Mitarbeiter in Großbritannien ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen dar und sind für neu eingestellte Mitarbeiter geschlossen. Für neue Mitarbeiter wird ausschließlich der rein beitragsorientierte Pensionsplan angeboten.
Für die Begünstigten der bestehenden leistungsorientierten Pensionspläne erfolgt eine Inflationsanpassung der Rentenzahlung in Abhängigkeit vom britischen Inflationsindex RPI ("Retail Price Index").
Das Planvermögen von Uniper in Großbritannien für die Zusagen aus dem endgehaltsabhängigen Plan sowie der beitragsorientierten Leistungszusage (mit Ausnahme des beitragsorientierten Versorgungsplans, der gemäß Vertrag eingerichtet wird) wird von Uniper UK Trustees Limited in seiner Eigenschaft als Treuhänder der Uniper Group of the Electricity Supply Pensions Scheme (Uniper Group of the ESPS) treuhänderisch verwaltet. Die Treuhänder werden von den Mitgliedern der Uniper Group of the ESPS gewählt bzw. von der Gesellschaft Uniper UK Limited ernannt. In ihrer Funktion sind die Treuhänder vollständig für die Anlage und Zusammensetzung des Planvermögens verantwortlich und beauftragen hierfür einen Treuhandmanager (Fiduciary Manager). Der Treuhandmanager übernimmt unter Einhaltung von zuvor definierten Rahmenbedingungen die Anlage des Planvermögens mit einer Absicherungs- und einer Wachstumskomponente. Die Absicherungskomponente dient der Absicherung eines Anteils der zins- und inflationsgebundenen Versorgungsverpflichtungen durch den Einsatz von sogenannten Leveraged Gilt Funds und Barvermögen, während die Wachstumskomponente langfristig einen Vermögensüberschuss über die Versorgungsverpflichtungen hinaus erzielen soll. Die Höhe des Anteils der Absicherungskomponente und der abzusichernden Verpflichtungen wird von den Treuhändern überwacht.
Die britische Regulierungsbehörde schreibt vor, dass mindestens alle drei Jahre eine sogenannte technische Bewertung der Finanzierung der Pensionspläne in Großbritannien durchzuführen ist. Die zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen werden zwischen den Treuhändern des Uniper UK Pension Trustees Limited und der Uniper UK Limited vereinbart. Diese beinhalten die zu unterstellende Lebenserwartung, die Gehaltsentwicklung, das Anlageergebnis, Inflationsannahmen sowie das Zinsniveau. Die erste Bewertung der Uniper Group of the ESPS zum 31. März 2016 ergab ein technisches Finanzierungsdefizit von 43 Mio GBP. Der vereinbarte Deficit-Repair-Plan sieht eine einmalige Repair-Zahlung von 10 Mio GBP im Jahr 2017 sowie weitere jährliche Zahlungen an die Uniper Group of the ESPS von jeweils 3,2 Mio GBP im Zeitraum 2020 bis 2025 vor. Das Ergebnis der technischen Bewertung wurde im September 2017 den Mitgliedern mitgeteilt. Die technische Bewertung erfolgte zum 31. März 2019. Das daraus resultierende Ergebnis wird für das zweite Halbjahr 2020 erwartet.
Die verbleibenden Pensionszusagen sind verschiedenen internationalen Aktivitäten des Uniper-Konzerns zuzuordnen.
Die leistungs- bzw. beitragsorientierten Versorgungszusagen in Belgien, den Niederlanden, Russland, Schweden, Ungarn, Tschechien, Kanada und in den USA sind jedoch aus Sicht des Uniper-Konzerns weitestgehend von untergeordneter Bedeutung.
Die bilanzierte Nettoverbindlichkeit aus den leistungsorientierten Versorgungsplänen des Uniper-Konzerns resultiert aus einer Gegenüberstellung des Anwartschaftsbarwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen und des Fair Values des Planvermögens:
| in Mio € | Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Verpflichtungen | Fair Value des Planvermögens | Nettoverbindlichkeit (+) / Nettovermögenswert (-) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen |
| Uniper-Konzern 1. Januar 2019 | 2.972 | -2.168 | 804 |
| Inland | |||
| 1. Januar 2019 | 2.477 | -1.682 | 795 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 31 | - | 31 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 2 | - | 2 |
| Nettozinsaufwand (+)/-zinsertrag (-) auf die Nettoverbindlichkeit/den Nettovermögenswert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 57 | -39 | 18 |
| Neubewertungen | 409 | -230 | 179 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-/Verluste (+) aufgrund der Veränderung der demografischen Annahmen | - | - | - |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-/Verluste (+) aufgrund der Veränderung der finanziellen Annahmen | 422 | - | 422 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-/Verluste (+) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | -13 | - | -13 |
| Erfolgsneutrale Erträge (-)/Aufwendungen (+) aus dem Planvermögen ohne Beträge, die im Zinsertrag auf das Planvermögen enthalten sind | - | -230 | -230 |
| Leistungszahlungen | -48 | 47 | -1 |
| aus dem Planvermögen | -47 | 47 | 0 |
| vom Unternehmen | -1 | - | -1 |
| Arbeitgeberbeiträge | - | -46 | -46 |
| Sonstige | -1 | - | -1 |
| 31. Dezember 2019 | 2.927 | -1.950 | 977 |
| Ausland | |||
| 1. Januar 2019 | 495 | -486 | 9 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 24 | - | 24 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -1 | - | -1 |
| Nettozinsaufwand (+)/-zinsertrag (-) auf die Nettoverbindlichkeit/den Nettovermögenswert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 17 | -15 | 2 |
| Neubewertungen | 112 | -47 | 65 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-/Verluste (+) aufgrund der Veränderung der demografischen Annahmen | -3 | - | -3 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-/Verluste (+) aufgrund der Veränderung der finanziellen Annahmen | 120 | - | 120 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-/Verluste (+) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | -5 | - | -5 |
| Erfolgsneutrale Erträge (-)/Aufwendungen (+) aus dem Planvermögen ohne Beträge, die im Zinsertrag auf das Planvermögen enthalten sind | - | -47 | -47 |
| Leistungszahlungen | -14 | 14 | 0 |
| aus dem Planvermögen | -14 | 14 | 0 |
| vom Unternehmen | 0 | - | 0 |
| Arbeitgeberbeiträge | - | -21 | -21 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis 1) | -27 | - | -27 |
| Währungsunterschiede | 30 | -27 | 3 |
| 31. Dezember 2019 | 636 | -582 | 54 |
| Uniper-Konzern 31. Dezember 2019 | 3.563 | -2.532 | 1.031 |
| in Mio € | Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Verpflichtungen | Fair Value des Planvermögens | Nettoverbindlichkeit (+) / Nettovermögenswert (-) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen |
| Uniper-Konzern 1. Januar 2018 | 2.892 | -2.216 | 676 |
| Inland | |||
| 1. Januar 2018 | 2.228 | -1.724 | 504 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 47 | - | 47 |
| Nettozinsaufwand (+)/-zinsertrag (-) auf die Nettoverbindlichkeit/den Nettovermögenswert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 58 | -46 | 12 |
| Neubewertungen | 182 | 111 | 293 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) aufgrund der Veränderung der demografischen Annahmen | 17 | - | 17 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) aufgrund der Veränderung der finanziellen Annahmen | 137 | - | 137 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | 28 | - | 28 |
| Erfolgsneutrale Erträge (-)/Aufwendungen (+) aus dem Planvermögen ohne Beträge, die im Zinsertrag auf das Planvermögen enthalten sind | - | 111 | 111 |
| Leistungszahlungen | -44 | 43 | -1 |
| aus dem Planvermögen | -43 | 43 | 0 |
| vom Unternehmen | -1 | - | -1 |
| Arbeitgeberbeiträge | - | -66 | -66 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis | 6 | - | 6 |
| 31. Dezember 2018 | 2.477 | -1.682 | 795 |
| Ausland | |||
| 1. Januar 2018 | 664 | -492 | 172 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 30 | - | 30 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 2 | - | 2 |
| Nettozinsaufwand (+)/-zinsertrag (-) auf die Nettoverbindlichkeit/den Nettovermögenswert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 18 | -13 | 5 |
| Neubewertungen | -69 | 30 | -39 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) aufgrund der Veränderung der demografischen Annahmen | -5 | - | -5 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) aufgrund der Veränderung der finanziellen Annahmen | -55 | - | -55 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen | -9 | - | -9 |
| Erfolgsneutrale Erträge (-)/Aufwendungen (+) aus dem Planvermögen ohne Beträge, die im Zinsertrag auf das Planvermögen enthalten sind | - | 30 | 30 |
| Leistungszahlungen | -14 | 9 | -5 |
| aus dem Planvermögen | -9 | 9 | 0 |
| vom Unternehmen | -5 | - | -5 |
| Arbeitgeberbeiträge | - | -24 | -24 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis1) | -131 | - | -131 |
| Währungsunterschiede | -5 | 4 | -1 |
| 31. Dezember 2018 | 495 | -486 | 9 |
| Uniper-Konzern 31. Dezember 2018 | 2.972 | -2.168 | 804 |
Der Barwert der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen im Ausland entfällt mit 626 Mio € (2018: 487 Mio €) auf Großbritannien und mit 10 Mio € (2018: 8 Mio €) auf Russland. Der Fair Value des Planvermögens im Ausland entfällt mit 582 Mio € (2018: 485 Mio €) auf Großbritannien.
Der zum Bilanzstichtag bestehende Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen ist mit rund 1,6 Mrd € aktiven Mitarbeitern (2018: 1,4 Mrd €), mit rund 1,0 Mrd € Pensionären und Hinterbliebenen (2018: 0,8 Mrd €) und mit rund 1,0 Mrd € ausgeschiedenen Mitarbeitern mit unverfallbaren Ansprüchen (2018: 0,8 Mrd €) zuzuordnen.
Die im Jahr 2019 entstandenen saldierten versicherungsmathematischen Verluste resultieren weitestgehend aus dem Rückgang der im Uniper-Konzern verwendeten Rechnungszinssätze.
Die im Jahr 2018 entstandenen saldierten versicherungsmathematischen Verluste beinhalten neben den Nettoverlusten aus der Änderung der im Uniper-Konzern verwendeten Rechnungszinssätze weitere versicherungsmathematische Verluste aus der erstmaligen Anwendung der Sterbe-/Richttafeln 2018 G von K. Heubeck aus dem Jahr 2018 in Deutschland. Aus der Umstellung der Sterbe-/Richttafeln resultierte ein versicherungsmathematischer Verlust von 17 Mio €.
Ein zusätzlicher versicherungsmathematischer Verlust in Höhe von 37 Mio € resultierte im Jahr 2018 aus einer Umstellung des Bewertungsverfahrens in Deutschland. Diese ergab sich infolge der Änderung der Verzinsung zum 1. Januar 2019 für den BAS-Plan einschließlich Zukunftssicherung. Dabei wurde für die betroffenen Pensionspläne die sogenannte ratierliche Methode durch den Barwert der erworbenen Anwartschaft (in Höhe der angesammelten Bausteinsummen) ersetzt.
Die tatsächlichen Vermögenserträge aus dem Planvermögen betrugen im Jahr 2019 in Summe 331 Mio € (2018: Vermögensverluste 82 Mio €).
Zusätzlich zum Gesamtaufwand für leistungsorientierte Versorgungszusagen in Höhe 76 Mio € (2018: 96 Mio €) wurden im Jahr 2019 beitragsorientierte Aufwendungen für betriebliche Altersversorgungspläne in Höhe von 25 Mio € (2018: 24 Mio €) erfasst.
Die Beiträge zu staatlichen Plänen betrugen 0,1 Mrd € (2018: 0,1 Mrd €).
Die versicherungsmathematischen Annahmen zur Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen und zur Berechnung der Netto-Pensionsaufwendungen bei den Uniper-Gesellschaften im In- und Ausland lauten zu den jeweiligen Bilanzstichtagen wie folgt:
| 31. Dezember | 1. Januar | ||
| in % | 2019 | 2018 | 2018 |
| Rechnungszinssatz | |||
| Inland | 1,50 | 2,30 | 2,60 |
| Ausland | 2,17 | 3,08 | 2,67 |
| Großbritannien | 2,10 | 3,00 | 2,60 |
| Gehaltstrend | |||
| Inland | 2,25 | 2,25 | 2,25 |
| Ausland | 3,14 | 3,23 | 3,15 |
| Großbritannien | 3,10 | 3,20 | 3,30 |
| Rententrend | |||
| Inland 1) | 1,75 | 1,75 | 1,75 |
| Ausland | 2,95 | 3,05 | 2,84 |
| Großbritannien | 3,00 | 3,10 | 3,10 |
Die im Uniper-Konzern verwendeten Rechnungszinssätze basieren grundsätzlich auf den währungsspezifischen, zum Bilanzstichtag ermittelten Renditen hochwertiger Unternehmensanleihen und berücksichtigen die durchschnittlichen Laufzeiten (Duration) der jeweiligen zugrunde liegenden Verpflichtungen. Die Duration der im Uniper-Konzern bewerteten leistungsorientierten Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2019 22,9 Jahre (2018: 23,2 Jahre).
Für die bilanzielle Bewertung der betrieblichen Pensionsverpflichtungen im Uniper-Konzern wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen jeweils die länderspezifisch anerkannten und auf einem aktuellen Stand befindlichen Sterbetafeln verwendet:
| Deutschland | 2019: Richttafeln 2018 G von K. Heubeck aus dem Jahr 2018 |
| 2018: Richttafeln 2018 G von K. Heubeck aus dem Jahr 2018 | |
| Großbritannien | 2019: 'S3' series base mortality tables, mit Berücksichtigung künftiger Sterblichkeitsveränderungen (CMI 2018 Prognosetafeln) |
| 2018: 'S2' series base mortality tables, mit Berücksichtigung künftiger Sterblichkeitsveränderungen (CMI 2017 Prognosetafeln) |
Veränderungen der zuvor beschriebenen versicherungsmathematischen Annahmen würden zu den jeweiligen Bilanzstichtagen zu Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen in folgender Höhe führen:
| Veränderung des Anwartschaftsbarwertes der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen | ||||
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
| Veränderung des Rechnungszinssatzes um (Basispunkte) | + 50 | -50 | +50 | -50 |
| Veränderung in Prozent | -9,50 | 11,06 | -9,37 | 10,77 |
| Veränderung des Gehaltstrends um (Basispunkte) | + 25 | -25 | +25 | -25 |
| Veränderung in Prozent | 0,52 | -0,51 | 0,65 | -0,63 |
| Veränderung des Rententrends um (Basispunkte) | +25 | -25 | +25 | -25 |
| Veränderung in Prozent | 1,29 | -1,20 | 1,24 | -1,19 |
| Veränderung der Sterbewahrscheinlichkeit um (Prozent) | +10 | -10 | +10 | -10 |
| Veränderung in Prozent | -2,70 | 3,03 | -2,54 | 2,83 |
Ein Rückgang der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % würde zu einer Erhöhung der Lebenserwartung des jeweiligen Begünstigten in Abhängigkeit von seinem individuellen Alter führen. Zu den Stichtagen 31. Dezember 2019 und 2018 würde sich die Lebenserwartung eines 63-jährigen männlichen Uniper-Rentners bei einer 10%igen Reduzierung der Sterbewahrscheinlichkeit um ungefähr ein Jahr erhöhen.
Die Berechnung der angegebenen Sensitivitäten erfolgt auf Basis derselben Verfahrensweise und derselben Bewertungsprämissen, die auch zur Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen angewendet werden. Wird zur Berechnung der Sensitivität der Ergebnisse gegenüber Änderungen eines versicherungsmathematischen Bewertungsparameters dieser entsprechend geändert, werden alle übrigen Bewertungsparameter unverändert in die Berechnung einbezogen. Mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Bewertungsparametern werden bei der Berechnung der Sensitivitäten nicht berücksichtigt.
Bei der Berücksichtigung der Sensitivitäten ist zu beachten, dass bei gleichzeitiger Veränderung mehrerer Bewertungsannahmen die Veränderung des Anwartschaftsbarwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen nicht zwingend als kumulierter Effekt gemäß den Einzelsensitivitäten zu ermitteln ist.
Die einzelnen Planvermögensbestandteile werden entsprechenden Vermögenskategorien wirtschaftlich zugeordnet. Das Planvermögen nach Vermögenskategorien stellt sich wie folgt dar:
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||||
| in % | Gesamt | Inland | Ausland 1) | Gesamt | Inland | Ausland 1) |
| Im aktiven Markt gelistetes Planvermögen | ||||||
| Eigenkapitaltitel (Aktien) | 26 | 34 | 0 | 24 | 31 | 0 |
| Fremdkapitaltitel | 39 | 51 | 0 | 44 | 56 | 0 |
| davon Staatsanleihen | 21 | 28 | 0 | 26 | 33 | 0 |
| davon Unternehmensanleihen | 18 | 23 | 0 | 18 | 23 | 0 |
| Andere Investmentfonds | 1 | 1 | 0 | 0 | - | 0 |
| Summe | 66 | 86 | 0 | 68 | 87 | 0 |
| Nicht im aktiven Markt gelistetes Planvermögen | ||||||
| Nicht börsengehandelte Eigenkapitaltitel | 4 | - | 16 | 6 | - | 28 |
| Fremdkapitaltitel | 3 | - | 13 | 2 | - | 7 |
| Immobilien | 8 | 9 | 3 | 8 | 10 | 3 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 6 | 5 | 10 | 3 | 3 | 4 |
| Sonstige 2) | 13 | - | 58 | 13 | - | 58 |
| Summe | 34 | 14 | 100 | 32 | 13 | 100 |
| Gesamt | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
1) Die Vermögensverwaltung in
Großbritannien wird von einen beauftragten
Treuhandmanager ("fiduciary manager") durchgeführt.
Das Planvermögen in Großbritannien ist in nicht
im aktiven Markt gelisteten Investmentfonds ("pooled
funds") investiert.
2) Die Vermögenskategorie "Sonstige"
enthält im Wesentlichen Vermögenswerte zur
Absicherung der Versorgungsverpflichtungen ("liability
hedging") und Hedge Funds.
Bei der Anlage des Planvermögens im Uniper-Konzern kommen Derivate (z. B. Zins- und Inflationsswaps sowie Instrumente zur Währungskurssicherung) zum Einsatz, um spezifische Risikofaktoren von Pensionsverpflichtungen steuern zu können. Diese Derivate sind in obiger Tabelle wirtschaftlich den jeweiligen Vermögenskategorien zugeordnet, in denen sie verwendet werden.
Das Planvermögen enthielt im Berichtszeitraum nahezu keine selbst genutzten Immobilien bzw. Aktien oder Anleihen von Uniper-Gesellschaften.
Für das Geschäftsjahr 2020 werden insbesondere für die Finanzierung bestehender und neu entstandener Versorgungsanwartschaften Arbeitgeberbeitragszahlungen in das Planvermögen für den Uniper-Konzern in Höhe von 54 Mio € erwartet, die in Höhe von 23 Mio € auf ausländische Gesellschaften entfallen. Für die zum 31. Dezember 2019 bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre folgende Leistungszahlungen prognostiziert:
| in Mio € | Gesamt | Inland | Ausland |
| 2020 | 62 | 54 | 8 |
| 2021 | 71 | 61 | 10 |
| 2022 | 73 | 62 | 11 |
| 2023 | 79 | 66 | 13 |
| 2024 | 85 | 70 | 15 |
| 2025-2029 | 531 | 432 | 99 |
| Summe | 901 | 745 | 156 |
Übrige Rückstellungen sind Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Sie werden gebildet, sofern gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber außenstehenden Dritten vorliegen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Erfüllung wahrscheinlich zu einem zukünftigen Ressourcenabfluss führen wird. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt zum Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags, wobei auch zukünftige Kostensteigerungen, die am Bilanzstichtag absehbar und wahrscheinlich sind, in die Bewertung einbezogen werden. Die Aufzinsungsbeträge sowie die Zinsänderungseffekte werden grundsätzlich innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Eine mit der Rückstellung zusammenhängende Erstattung wird, sofern ihre Vereinnahmung so gut wie sicher ist, als separater Vermögenswert aktiviert.
Verpflichtungen, die aus der Stilllegung oder dem Rückbau von Sachanlagen resultieren, werden mit ihren diskontierten Erfüllungsbeträgen passiviert. Zugleich werden die Buchwerte der entsprechenden Sachanlagen um denselben Betrag erhöht. In den Folgeperioden werden die aktivierten Stilllegungs- und Rückbaukosten über die voraussichtliche Restnutzungsdauer der entsprechenden Sachanlage abgeschrieben, während die Rückstellung jährlich aufgezinst wird.
Bei Schätzungsänderungen erfolgt die Anpassung von Rückstellungen für die Stilllegung bzw. den Rückbau von Sachanlagen in der Regel erfolgsneutral durch eine Gegenbuchung in den Sachanlagen. Sofern die stillzulegende Sachanlage bereits vollständig abgeschrieben ist, wirken sich Schätzungsänderungen, die zu einer weiteren Reduktion führen würden, in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Schätzungsänderungen aller anderen übrigen Rückstellungen werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Im Rahmen der schwedischen Kernkraftaktivitäten ist Uniper nach schwedischem Recht verpflichtet, Abgaben an den KAF zu leisten. Die erforderlichen Abgaben für nukleare Entsorgung hoch radioaktiven Abfalls und Stilllegung werden entsprechend der Stromerzeugung oder zeitanteilig für die jeweilige Kernkraftwerksgesellschaft unter Berücksichtigung von nuklearspezifischen Kostensteigerungsraten sowie von Risikozuschlägen, die von der schwedischen Strahlenschutzbehörde vorgeschlagen und von Regierungsstellen genehmigt werden, von den Eigentümern der Kraftwerksgesellschaften gezahlt. Gemäß IFRIC 5 wird für geleistete Zahlungen an den KAF ein Ausgleichsanspruch für die Erstattung von Entsorgungs- und Stilllegungsaufwendungen innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte aktiviert (vergleiche Textziffer 20). Dieser Erstattungsanspruch aus dem Fonds wird spezifisch pro Kraftwerksgesellschaft mit dem niedrigeren Betrag aus der bilanzierten Entsorgungsverpflichtung oder dem Anteil des Teilhabers am beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des Fonds bewertet.
Zum 31. Dezember 2019 beträgt der verwendete langfristige reale Diskontierungszins im Kernenergiebereich in Schweden nach landesspezifischer Ermittlung 2,0 % (2018: 2,2 %). Die Veränderung des angewandten Realzinssatzes um 0,1 Prozentpunkt führt zu einer Veränderung der Rückstellung um rund 35 Mio € (2018: 35 Mio €).
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden mit dem niedrigeren Betrag aus Verpflichtungsüberhang bei Vertragserfüllung und eventuellen Straf- oder Entschädigungszahlungen im Falle einer Nichterfüllung des Vertrags angesetzt. Die Ermittlung der Verpflichtungen aus einem schwebenden Vertragsverhältnis erfolgt absatzmarktorientiert.
Rückstellungen für Restrukturierung werden zu dem Zeitpunkt, zu dem ein detaillierter Restrukturierungsplan, der vom Management beschlossen und öffentlich angekündigt bzw. den Mitarbeitern oder deren Vertretern kommuniziert wurde, vorliegt, erstmals angesetzt. Für die Bemessung der Rückstellungshöhe werden nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen herangezogen. Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen, die mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen.
Die Verpflichtungen aus getätigten CO 2-Emissionen, die im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems entstehen, werden durch die Bildung einer Rückstellung zum Buchwert der gehaltenen Emissionsrechte bzw. bei Unterdeckung zum aktuellen Fair Value der noch benötigten Emissionsrechte berücksichtigt. Die Aufwendungen für die Bildung der Rückstellung werden im Materialaufwand ausgewiesen.
Die übrigen Rückstellungsbeträge entfallen überwiegend auf Sachverhalte in den Ländern des Euro-Raums sowie in Großbritannien und in Schweden. In Abhängigkeit von der Laufzeit kommen hier Zinssätze zwischen 0 % und 1,33 % (2018: 0 % und 1,83 %) zur Anwendung.
Die übrigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
| in Mio € | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig |
| Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich | 159 | 2.398 | 141 | 2.335 |
| Verpflichtungen im Personalbereich | 64 | 182 | 92 | 215 |
| Sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen | 27 | 727 | 34 | 709 |
| Beschaffungsmarktorientierte Verpflichtungen | 115 | 677 | 336 | 842 |
| Verpflichtungen im Erzeugungsbereich 1) | 397 | 610 | 562 | 574 |
| Verpflichtungen im Leitungsbereich | 77 | 343 | 104 | 317 |
| Absatzmarktorientierte Verpflichtungen | 39 | 7 | 98 | 9 |
| Umweltschutzmaßnahmen und ähnliche Verpflichtungen | 28 | 181 | 21 | 180 |
| Sonstige | 211 | 298 | 305 | 272 |
| Summe 1) | 1.115 | 5.422 | 1.694 | 5.455 |
Nachfolgend wird die Entwicklung der übrigen Rückstellungen dargestellt:
| in Mio € | Stand zum 1. Januar 2019 | Währungsunterschiede | Veränderungen Konsolidierungskreis | Aufzinsung |
| Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich | 2.476 | -44 | - | 51 |
| Verpflichtungen im Personalbereich | 307 | - | 5 | 8 |
| Sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen | 743 | 7 | 3 | 13 |
| Beschaffungsmarktorientierte Verpflichtungen | 1.178 | -1 | 28 | |
| Verpflichtungen im Erzeugungsbereich | 1.136 | 6 | 25 | 1 |
| Verpflichtungen im Leitungsbereich | 421 | - | - | 2 |
| Absatzmarktorientierte Verpflichtungen | 107 | - | -6 | - |
| Umweltschutzmaßnahmen und ähnliche Verpflichtungen | 201 | - | - | - |
| Sonstige | 578 | -2 | 1 | 7 |
| Summe 1) | 7.148 | -32 | 28 | 110 |
| in Mio € | Zuführung | Inanspruchnahme |
| Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich | 40 | -112 |
| Verpflichtungen im Personalbereich | 56 | -106 |
| Sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen | 4 | -13 |
| Beschaffungsmarktorientierte Verpflichtungen | 99 | -253 |
| Verpflichtungen im Erzeugungsbereich | 509 | -659 |
| Verpflichtungen im Leitungsbereich | 101 | -94 |
| Absatzmarktorientierte Verpflichtungen | 17 | -4 |
| Umweltschutzmaßnahmen und ähnliche Verpflichtungen | 23 | -16 |
| Sonstige | 133 | -83 |
| Summe 1) | 982 | -1.342 |
| in Mio € | Umbuchung | Auflösung | Schätzungänderungen | Stand zum 31. Dezember 2019 |
| Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich | - | - | 146 | 2.557 |
| Verpflichtungen im Personalbereich | -4 | -20 | - | 247 |
| Sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen | - | - | -2 | 754 |
| Beschaffungsmarktorientierte Verpflichtungen | 6 | -266 | 792 | |
| Verpflichtungen im Erzeugungsbereich | - | -12 | - | 1.006 |
| Verpflichtungen im Leitungsbereich | - | -9 | - | 420 |
| Absatzmarktorientierte Verpflichtungen | -1 | -69 | - | 45 |
| Umweltschutzmaßnahmen und ähnliche Verpflichtungen | - | - | - | 209 |
| Sonstige | 3 | -129 | - | 508 |
| Summe 1) | 4 | -505 | 144 | 6.538 |
Die Auflösungen der übrigen Rückstellungen resultieren weitgehend aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen für Gasspeicher sowie einer Vielzahl von Einzeleffekten.
Zum 31. Dezember 2019 betrug die auf schwedischer atomrechtlicher Grundlage basierende Rückstellung 2,6 Mrd € (2018: 2,5 Mrd €). Die Rückstellungen beinhalten auf der Grundlage von Gutachten und Kostenschätzungen, unter Berücksichtigung von nuklearspezifischen Kostensteigerungsraten sowie von Risikozuschlägen sämtliche nuklearen Verpflichtungen für die Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und schwach radioaktiven Betriebsabfällen sowie die Stilllegung und den Rückbau der nuklearen Kraftwerksanlagenteile.
Die Rückstellungen für nukleare Stilllegungsverpflichtungen beinhalten die erwarteten Kosten des Nach- bzw. Restbetriebs der Anlage, der Demontage sowie der Beseitigung und Entsorgung der nuklearen Bestandteile des Kernkraftwerks.
Für die schwedischen Aktivitäten waren Schätzungsänderungen von 146 Mio € (2018: 207 Mio €) zu berücksichtigen. Im Wesentlichen sind die Schätzungsänderungen auf den Anstieg der Kosten sowie die Anpassung des Diskontierungszinssatzes zurückzuführen, die im Einklang mit der industriespezifischen Entwicklung in Schweden steht. Die Inanspruchnahmen beliefen sich auf 112 Mio € (2018: 109 Mio €), von denen 42 Mio € (2018: 38 Mio €) auf das im Nachbetrieb befindliche Kernkraftwerk Barsebäck entfallen.
In der nachfolgenden Tabelle wird der Zusammensetzung der Rückstellungen aus technischer Sicht die tatsächliche Finanzierungssituation der Entsorgungsverpflichtungen im Kernenergiebereich gegenübergestellt:
| 31. Dezember | ||
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Stilllegung | 820 | 866 |
| Brennelement- und Betriebsabfallentsorgung | 1.737 | 1.610 |
| Summe | 2.557 | 2.476 |
| Unipers bilanzierter Anteil an Schwedens Fond für Nuklearabfall (vergleiche Textziffer 20) | 2.320 | 2.271 |
| Unipers Anteil am beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens an Schwedens Fonds für Nuklearabfall | 2.611 | 2.619 |
| In der Bilanz nicht aktivierbare Forderungen gegen den schwedischen Nuklearfonds | 291 | 348 |
In Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRIC 5 wurde ein Erstattungsanspruch, basierend auf einer kraftwerksspezifischen Ermittlung, in Höhe von insgesamt 2.320 Mio € (2018: 2.271 Mio €) in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfasst (vergleiche Textziffer 20). Nicht aktiviert werden durfte ein Anspruch gegenüber dem KAF in Höhe von 291 Mio € (2018: 348 Mio €). Dem tatsächlichen Anspruch gegenüber dem KAF in Höhe von 2.611 Mio € (2018: 2.619 Mio €) stehen Rückstellungen in Höhe von 2.523 Mio € (2018: 2.476 Mio €) gegenüber, so dass eine wirtschaftliche Überdeckung der Finanzierung über die Verpflichtungen besteht. Für Rückstellungen in Höhe von 34 Mio € (2018: 0 Mio €) besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber dem KAF.
Die Rückstellungen für Personalaufwendungen betreffen vor allem Rückstellungen für Vorruhestandsregelungen, erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile, Deputatverpflichtungen, Restrukturierungen sowie andere Personalkosten.
Die Rückstellungen für sonstige Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen enthalten Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen für konventionelle und regenerative Kraftwerksanlagen inklusive der konventionellen Anlagenteile im Kernenergiebereich auf Basis zivilrechtlicher Vereinbarungen oder öffentlich-rechtlicher Auflagen. Außerdem werden hier Rückstellungen für die Rekultivierung von Gasspeicherstandorten und für den Rückbau von Infrastruktureinrichtungen ausgewiesen.
Die Rückstellungen für beschaffungsmarktorientierte Verpflichtungen enthalten unter anderem Rückstellungen für Verlustrisiken aus schwebenden Einkaufskontrakten und Drohverlustrückstellungen in Höhe von 0,6 Mrd € (2018: 1,0 Mrd €). Sie betreffen Infrastruktur, die durch Uniper im Speicherbereich auf Basis von langfristigen Verträgen genutzt wird. Sofern Umbuchungen erfolgen, handelt es sich um Sachverhalte, die sich weiter konkretisiert haben und daher als Verbindlichkeit zu erfassen sind.
Die Verpflichtungen im Erzeugungsbereich bestehen hauptsächlich aus Rückstellungen aus dem Geschäftsfeld Wasserkraft und aus Rückstellungen für Emissionsrechte.
Die Verpflichtungen im Leitungsbereich beinhalten vor allem Rückstellungen für Gastransport und Regasifizierung.
Die Rückstellungen für absatzmarktorientierte Verpflichtungen enthalten weitgehend Verlustrisiken für Preisnachlässe sowie aus schwebenden Verkaufskontrakten.
Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen betreffen vor allem Sanierungs- und Gewässerschutzmaßnahmen, die Beseitigung von Altlasten und übrige Rekultivierungsmaßnahmen.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten neben einer Vielzahl von Einzelsachverhalten auch wahrscheinliche Verpflichtungen aus sonstigen Steuern.
Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wesentlicher Ermessensentscheidungen und Schätzungen vergleiche Textziffer 29.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 20181) | |||||
| in Mio € | Kurzfristig | Langfristig | Summe | Kurzfristig | Langfristig | Summe |
| Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing | 815 | 1.119 | 1.935 | 1.752 | 1.187 | 2.939 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.308 | - | 7.308 | 8.256 | - | 8.256 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 8.238 | 4.277 | 12.515 | 12.546 | 4.327 | 16.873 |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | 1.322 | 694 | 2.016 | 1.667 | 529 | 2.196 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige betriebliche Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | 16.868 | 4.971 | 21.839 | 22.470 | 4.856 | 27.325 |
| Summe | 17.683 | 6.091 | 23.774 | 24.222 | 6.043 | 30.264 |
Im Folgenden werden die wesentlichsten Kreditvereinbarungen und die bestehenden Programme zur Emission von Anleihen und Commercial Paper des Uniper-Konzerns beschrieben:
Das Euro-Commercial-Paper-Programm ermöglicht die Begebung kurzfristiger Inhaberschuldverschreibungen. Im Vergleichsjahr hat Uniper im Zuge der Refinanzierung der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität das Euro-Commercial-Paper-Programm auf einen Betrag von 1,8 Mrd € erhöht. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 waren unter dem Programm keine Commercial Paper ausstehend (2018: 493 Mio €).
Das Anleiheprogramm (DIP) - das erstmals im November 2016 aufgesetzt wurde - ist ein flexibles Instrument zur Begebung von Anleihen im Rahmen von öffentlichen, syndizierten und privaten Platzierungen an Investoren. Volumen, Währungen und Laufzeiten der zu emittierenden Anleihen sind abhängig von Unipers Finanzierungsbedarf. Der nutzbare Programmrahmen beträgt unverändert 2 Mrd €.
Zum Jahresende 2019 waren, wie im Vorjahr, keine Anleihen ausstehend.
Die syndizierte Bankenfinanzierung der Uniper SE wurde im Jahr 2018 vorzeitig mit einem Betrag von 1,8 Mrd € zu verbesserten Konditionen refinanziert. Die Laufzeit von zunächst fünf Jahren bis zum Jahr 2023 kann über zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Laufzeitjahr - unter Zustimmung der beteiligten Banken - um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Im September 2019 hat Uniper die erste Option zur Laufzeitverlängerung um ein Jahr wahrgenommen und alle 15 beteiligten Banken haben ihre Kreditzusage entsprechend bis zum Jahr 2024 verlängert. Die revolvierende Kreditlinie wurde zum Jahresende 2019, wie im Vorjahr, nicht in Anspruch genommen und steht Uniper in erster Linie als Reservefazilität für das Euro-Commercial-Paper-Programm als auch zur generellen Liquiditätsreserve zur Verfügung.
Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit werden von der Uniper SE im Wesentlichen Covenants wie Change-of-Control-Klauseln (Eigentümerwechsel), Negative-Pledge-Klauseln (Negativerklärungen) und Paripassu-Klauseln (Gleichrangerklärungen), jeweils eingeschränkt auf wesentliche Tatbestände, vereinbart.
Die Bilanzstabilität bemisst sich für Uniper dabei insbesondere an einem komfortablen Investmentgrade-Rating und einem hiermit korrespondierendem Verschuldungsfaktor. Dieser ist definiert als Verhältnis zwischen der wirtschaftlichen Nettoverschuldung und dem bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Adjusted EBITDA). Uniper strebt einen Verschuldungsfaktor, d. h. ein Verhältnis von wirtschaftlicher Nettoverschuldung zum Adjusted EBITDA, von 1,8 bis 2,0 nach der im Jahr 2019 angepassten Definition der Wirtschaftlichen Nettoverschuldung an. Sofern ein komfortables Investmentgrade-Rating (BBB) auch mit einem höheren Verschuldungsfaktor sichergestellt ist, kann sich der Verschuldungsfaktor temporär auch oberhalb des Zielkorridors bewegen. Bei einem Adjusted EBITDA im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 1.561 Mio € (2018: 1.543 Mio €) und einer wirtschaftlichen Nettoverschuldung zum Bilanzstichtag in Höhe von 2.650 Mio € (2018: 2.509 Mio €) betrug das Verhältnis der wirtschaftlichen Nettoverschuldung zum Adjusted EBITDA 1,7 (2018: 1,6).
Die Finanzverbindlichkeiten nach Segmenten setzen sich wie folgt zusammen:
| in Mio € | Commercial Paper | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Verbindlichkeiten aus Leasing |
| Europäische Erzeugung | - | 50 | 152 |
| Globaler Handel | - | - | 653 |
| Internationale Stromerzeugung | - | - | 9 |
| Administration/Konsolidierung | - | 70 | 3 |
| Uniper-Konzern | - | 120 | 817 |
| in Mio € | Sonstige Finanzverbindlichkeiten | Finanzverbindlichkeiten |
| Europäische Erzeugung | 446 | 648 |
| Globaler Handel | 500 | 1.153 |
| Internationale Stromerzeugung | - | 9 |
| Administration/Konsolidierung | 51 | 124 |
| Uniper-Konzern | 997 | 1.935 |
| in Mio € | Commercial Paper | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Verbindlichkeiten aus Leasing |
| Europäische Erzeugung | - | 73 | 130 |
| Globaler Handel | - | - | 674 |
| Internationale Stromerzeugung | - | - | 9 |
| Administration/Konsolidierung | 493 | 35 | - |
| Uniper-Konzern | 493 | 108 | 813 |
| in Mio € | Sonstige Finanzverbindlichkeiten | Finanzverbindlichkeiten |
| Europäische Erzeugung | 497 | 700 |
| Globaler Handel | 882 | 1.556 |
| Internationale Stromerzeugung | - | 9 |
| Administration/Konsolidierung | 146 | 674 |
| Uniper-Konzern | 1.525 | 2.939 |
Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten zum 31. Dezember 2019 Finanzverbindlichkeiten gegenüber Fortum in Höhe von 222 Mio € (2018: 252 Mio €). Diese resultieren aus dem Anteil einer Fortum-Konzerngesellschaft an der Finanzierung des in Schweden unter Unipers Führung gemeinschaftlich betriebenen Kernkraftwerks.
Ferner sind Finanzverbindlichkeiten gegenüber fremden Dritten in Höhe von 164 Mio € (2018: 176 Mio €) sowie gegenüber Gesellschaften, an denen Uniper eine Beteiligung hält, in Höhe von 112 Mio € (2018: 121 Mio €) enthalten.
Ebenfalls in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen sind Margin-Zahlungen im Zusammenhang mit Börsentermingeschäften in Höhe von 499 Mio € (2018: 976 Mio €).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 7.308 Mio € (2018: 8.256 Mio €. Die Vorjahresvergleichszahl wurde angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die Textziffer 3.).
Die sonstigen betrieblichen Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten umfassten vor allem Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 777 Mio € (2018: 1.218 Mio €) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 152 Mio € (2018: 201 Mio €). Darüber hinaus sind die Anteile ohne beherrschenden Einfluss an vollkonsolidierten Personengesellschaften, deren Gesellschaftern aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Struktur ein gesetzliches Kündigungsrecht, verbunden mit einem Kompensationsanspruch, zusteht, in Höhe von 96 Mio € (2018: 97 Mio €) enthalten.
Angaben zu Vertragsverbindlichkeiten enthält die Textziffer 5.
Der Uniper-Konzern ist im Rahmen der Geschäftstätigkeit Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen eingegangen, die eine Vielzahl zugrunde liegender Sachverhalte betreffen. Hierzu zählen insbesondere Garantien und Bürgschaften, Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen (vergleiche Textziffer 27), kurz- und langfristige vertragliche und gesetzliche sowie sonstige Verpflichtungen.
Eventualverbindlichkeiten sind, soweit sie nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses anzusetzen waren, nicht in der Bilanz zu erfassende mögliche oder gegenwärtige Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Abfluss von Ressourcen nicht unwahrscheinlich ist. Die angegebenen Werte entsprechen den am Bilanzstichtag erwarteten potentiellen Verpflichtungsvolumina. Eventualforderungen sind mögliche Vermögenswerte, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz erst noch durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer Ereignisse bestätigt werden, die nicht vollständig durch das Unternehmen kontrolliert werden.
Der Uniper-Konzern hat direkte und indirekte Garantien, bei denen es sich um bedingte Zahlungsverpflichtungen von Uniper in Abhängigkeit vom Eintritt eines bestimmten Ereignisses handelt, gegenüber Dritten bzw. Parteien außerhalb des Uniper-Konzerns gewährt. Sie beinhalten vor allem Finanz- und Gewährleistungsgarantien.
Darüber hinaus hat der Uniper-Konzern auch Freistellungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sind neben anderen Garantien Bestandteil von Vereinbarungen über den Verkauf von Beteiligungen, die von Uniper-Gesellschaften abgeschlossen wurden, und beinhalten vor allem die im Rahmen solcher Transaktionen üblichen Zusagen und Gewährleistungen, Haftungsrisiken für Umweltschäden sowie mögliche steuerliche Gewährleistungen. Gegebenenfalls bestehende Verpflichtungen werden zuerst von Rückstellungen der verkauften Gesellschaften abgedeckt, bevor Uniper selbst verpflichtet ist, Zahlungen zu leisten.
Der Uniper-Konzern haftet darüber hinaus gesamtschuldnerisch aus Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Personenhandelsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften.
In Bezug auf die Aktivitäten der schwedischen Kernkraftwerke haben die Gesellschaften der schwedischen Erzeugungseinheiten entsprechend schwedischem Recht gegenüber staatlichen Einrichtungen Garantien abgegeben. Diese Garantien beziehen sich auf die Deckung möglicher Mehrkosten für die Entsorgung hoch radioaktiven Abfalls sowie die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerksanlagen, die über die in der Vergangenheit bereits finanzierten Abgaben hinausgehen. Darüber hinaus sind die Gesellschaften der schwedischen Erzeugungseinheit für alle Kosten der Entsorgung schwach radioaktiven Abfalls verantwortlich.
Die oben genannten Garantien wurden bisher von der E.ON Sverige AB, die nicht Bestandteil des Uniper-Konzerns ist, abgegeben. Der Uniper-Konzern hatte E.ON wiederum im Rahmen einer Freistellungsvereinbarung von den Verpflichtungen aus diesen Garantien freigestellt. Nach Zustimmung der zuständigen schwedischen Regulierungsbehörde (Swedish National Debt Office) am 13. März 2019 erfolgte die Übertragung der Garantien von der E.ON Sverige AB auf die Sydkraft Nuclear Power AB, die eine vollkonsolidierte Tochtergesellschaft der Uniper SE ist.
In Schweden haftet der Eigentümer von Kernkraftwerken zudem gemäß dem "Law Concerning Nuclear Liability" für Schäden, die durch Unfälle in den entsprechenden Kernkraftwerken und durch Unfälle mit radioaktiven Substanzen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Kernkraftwerke stehen, verursacht werden. Am 1. Juli 2010 hat das schwedische Parlament ein Gesetz erlassen, das den Betreiber eines in Betrieb befindlichen Kernkraftwerks verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung oder Deckungsvorsorge in Höhe von 1,2 Mrd € pro Schadensfall bereitzustellen. Zum 31. Dezember 2019 waren die Bedingungen für das Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes noch nicht gegeben. Dennoch hat die schwedische Regierung beschlossen, den zu versichernden Betrag ab dem 1. Januar 2019 durch Anpassung des bestehenden Gesetzes zu erhöhen. Somit ist die Haftung zum 31. Dezember 2019 nunmehr begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 12.888 Mio SEK (31. Dezember 2018: 3.743 Mio SEK) pro Schadensfall. Die entsprechenden Versicherungen für die betroffenen nuklearen Kraftwerke sind seitens Uniper abgeschlossen worden.
Das Segment Europäische Erzeugung betreibt ausschließlich in Schweden Kernkraftwerke. Daher bestehen keine weiteren vergleichbaren Haftungsverhältnisse, die über die zuvor genannten hinausgehen.
Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine Eventualforderungen (2018: 33 Mio €). Die Eventualverbindlichkeiten des Uniper-Konzerns aus den bestehenden Haftungsverhältnissen beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf einen Erfüllungsbetrag von 29 Mio € (2018: 9 Mio €). Darin enthalten sind im Wesentlichen Ansprüche, die Insolvenzverwalter gegenüber einer Gesellschaft des Uniper-Konzerns erhoben haben, die gegebenenfalls aus einem mittlerweile erfolgten Weiterverkauf einer ehemaligen Uniper-Kraftwerksbeteiligung resultieren könnten.
Hinsichtlich dieser Eventualverbindlichkeiten besteht derzeit kein wesentlicher Anspruch auf Erstattung.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus unbelasteten schwebenden Rechtsgeschäften, Dauerschuldverhältnissen, öffentlich-rechtlichen Auflagen oder sonstigen wirtschaftlichen Verpflichtungen, die nicht unter den bilanzierten Schulden oder den Eventualverbindlichkeiten subsumiert werden.
Zum 31. Dezember 2019 bestand ein Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 0,6 Mrd € (2018: 0,4 Mrd €). Hier sind vor allem finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 0,3 Mrd € (2018: 0,3 Mrd €) für noch nicht vollzogene Investitionen, insbesondere im Segment Internationale Stromerzeugung im Zusammenhang mit Ausbau und Modernisierung von bestehenden Kraftwerksanlagen, enthalten. Von dem oben genannten Bestellobligo für Investitionen sind 0,1 Mrd € (2018: 0,3 Mrd €) innerhalb eines Jahres fällig.
Weitere langfristige vertragliche Verpflichtungen bestanden im Uniper-Konzern zum Bilanzstichtag in erster Linie zur Abnahme fossiler Brennstoffe. Die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Abnahmeverträgen beliefen sich am 31. Dezember 2019 auf rund 112,8 Mrd € (Fälligkeit bis ein Jahr: 4,6 Mrd €), am 31. Dezember 2018 auf rund 114,8 Mrd € (Fälligkeit bis ein Jahr: 4,4 Mrd €).
Der Gasbezug zur Belieferung von Industriekunden und Weiterverteilern erfolgt in der Regel über langfristige Abnahmeverträge mit großen internationalen Erdgasproduzenten. Im Allgemeinen handelt es sich hierbei um Take-or-Pay-Verträge. Die Preise für das Erdgas werden in der Regel an Marktreferenzpreise angelehnt, die die Wettbewerbssituation und das Beschaffungsverhalten der Kunden im Großhandelsmarkt widerspiegeln. Die Regelungen der langfristigen Verträge werden in gewissen Abständen (in der Regel alle drei Jahre) im Rahmen von Verhandlungen der Vertragspartner überprüft und können sich insofern ändern.
Bei Nichteinigung über Preisüberprüfungen entscheidet abschließend ein neutrales Schiedsgericht. Für die Berechnung der finanziellen Verpflichtungen, die aus diesen Verträgen resultieren, werden die gleichen Prämissen wie zu internen Planungszwecken angewendet. Weiterhin werden für die Berechnungen die individuellen Take-or-Pay-Bestimmungen der jeweiligen Verträge herangezogen.
Die vertraglichen Verpflichtungen zur Abnahme von fossilen Brennstoffen verzeichneten im Geschäftsjahr 2019 einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Wesentlicher Grund dafür ist ein preisbedingter Rückgang der Mindestabnahmeverpflichtung im Gasbezug. Vertragliche Verpflichtungen zur Stromabnahme beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf rund 0,2 Mrd € (Fälligkeit bis ein Jahr: 0,1 Mrd €), zum 31. Dezember 2018 auf rund 0,3 Mrd € (Fälligkeit bis ein Jahr: 0,2 Mrd €), unter anderem gegenüber Weiterverteilern und Energieversorgungsunternehmen, insbesondere aus Beschaffungsverträgen für das Großhandelsportfolio.
Weitere Abnahmeverpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf rund 4,8 Mrd € (Fälligkeit bis ein Jahr: 0,5 Mrd €), zum 31. Dezember 2018 auf rund 4,2 Mrd € (Fälligkeit bis ein Jahr: 0,2 Mrd €). Ein wesentlicher Teil der Verpflichtungen ergibt sich insbesondere aus gebuchten Transport-, Speicher- und Regasifizierungskapazitäten im Segment Globaler Handel.
Darüber hinaus bestanden zum 31. Dezember 2019 weitere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von rund 1,1 Mrd € (Fälligkeit bis ein Jahr: 0,3 Mrd €), zum 31. Dezember 2018 von rund 1 Mrd € (Fälligkeit bis ein Jahr: 0,3 Mrd €). Sie enthalten unter anderem finanzielle Verpflichtungen aus zu beziehenden Dienstleistungen.
Gegen Unternehmen des Uniper-Konzerns sind verschiedene gerichtliche Prozesse, Schiedsverfahren, behördliche Untersuchungen und Verfahren anhängig oder könnten in der Zukunft eingeleitet oder geltend gemacht werden. Dazu zählen neben öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten insbesondere Klagen und Verfahren auf Vertrags- und Preisanpassungen zur Abbildung von Marktumbrüchen oder (auch als Folge der Energiewende) geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen im Gas- und Strombereich, wegen marktmissbräuchlichen Verhaltens, sowie allgemeine kommerzielle Vertragsstreitigkeiten.
Die genannten Verfahren schließen einige, teils auch von dem Uniper-Konzern initiierte Gerichts- bzw. Schiedsgerichtsverfahren mit Großkunden und Großlieferanten zur Vertrags- und Preisanpassung langfristiger Lieferverträge und Bezugsoptionen im Strom- und Gasbereich, von langfristigen Buchungen von Leitungskapazitäten sowie von langfristigen Gasspeicherverträgen infolge der durch Marktumbrüche geänderten Verhältnisse und von Kostenerstattungen ein. In einigen dieser Verfahren wird die Wirksamkeit der verwendeten Preisklauseln und die Wirksamkeit der Verträge insgesamt in Zweifel gezogen, weitere haben die Wirksamkeit von Vertragskündigungen zum Gegenstand. Die langfristigen LNG- und Gasbezugsverträge beinhalten für Produzenten und Importeure generell die Möglichkeit, die Konditionen an geänderte Marktgegebenheiten anzupassen. Auf dieser Grundlage führt Uniper aktuell Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren sowie kontinuierlich intensive Verhandlungen mit Produzenten. Weitergehende rechtliche Auseinandersetzungen sind nicht auszuschließen. Auf weitergehende Angaben zu den dargestellten Verfahren sowie den damit verbundenen Risiken und Maßnahmen wird insbesondere wegen der möglichen Beeinflussung des Verfahrensfortgangs verzichtet. Uniper macht insofern von den Regelungen des IAS 37.92 Gebrauch.
Ferner sind Verfahren über die Zahlungsverpflichtung gesetzlicher Umlagen im Energiebereich sowie zur Klärung von regulatorischen Vorgaben anhängig. Auf weitergehende Angaben zu den dargestellten Verfahren sowie den damit verbundenen Risiken und Maßnahmen wird insbesondere wegen der möglichen Beeinflussung des Verfahrensfortgangs verzichtet. Uniper macht insofern von den Regelungen des IAS 37.92 Gebrauch.
Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind insbesondere im Zusammenhang mit der Betriebsgenehmigung des Steinkohlekraftwerks in Datteln anhängig. Auf weitergehende Angaben zu den dargestellten Verfahren sowie den damit verbundenen Risiken und Maßnahmen wird insbesondere wegen der möglichen Beeinflussung des Verfahrensfortgangs verzichtet. Uniper macht insofern von den Regelungen des IAS 37.92 Gebrauch.
Die Kapitalflussrechnung stellt die zahlungswirksamen Veränderungen der Finanzmittel des Konzerns im Laufe des Geschäftsjahres dar und ist in Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Gezahlte und erhaltene Zinsen, gezahlte und erstattete Ertragsteuern sowie erhaltene Dividenden sind Bestandteil des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit, gezahlte Dividenden werden im Bereich der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Bei Erwerben bzw. Veräußerungen von Anteilen an Unternehmen ausgetauschte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden im Bereich der Investitionstätigkeit gezeigt, soweit hiermit eine Änderung der Beherrschung einhergeht. Bei Transaktionen ohne Änderung der Beherrschung erfolgt ein Ausweis der korrespondierenden Zahlungsströme im Bereich der Finanzierungstätigkeit. Wechselkursbedingte Wertänderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden gesondert ausgewiesen.
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Nicht zahlungswirksame Investitionen und Finanzierungstätigkeiten | 113 | 119 |
Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) sank im Jahr 2019 um 309 Mio € auf 932 Mio € (2018: 1.241 Mio €). Nach dem deutlichen Rückgang des Ergebnisses aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie des operativen Cashflows in den ersten neun Monaten des Jahres führte das ertragsstarke vierte Quartal zu einer signifikanten Erhöhung des operativen Cashflows. Im Vorjahresvergleich führten jedoch die marktbedingt geringeren Ausspeicherungen im ersten Quartal 2019 und das insgesamt über den Jahresverlauf vorliegende Preisniveau zu einem Aufbau des Nettoumlaufvermögens, was den operativen Cashflow belastete. Der Wegfall der Zahlungen für langfristige Vergütungen (sogenannte "LTI") entlastet den operativen Cashflow im Vorjahresvergleich.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit stieg von -1.263 Mio € im Vorjahr um 1.482 Mio € auf 220 Mio € im Geschäftsjahr 2019. Dies resultierte im Wesentlichen aus der Veränderung von geleisteten Sicherheitsleistungen aus Börsentermingeschäften (Forderungen aus Margining), die zu einem Zahlungsmittelzufluss von 383 Mio € führten (2018: Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 279 Mio €). Des Weiteren erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der Cashflow aus der Investitionstätigkeit um 407 Mio € aufgrund von Einzahlungen aus der Veräußerung von Wertpapieren in Höhe von 204 Mio € (2018: Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren in Höhe von 203 Mio €). Darüber hinaus wirkten sich die auf 339 Mio € gestiegenen Einzahlungen aus Desinvestitionen (2018: 130 Mio €) positiv aus. Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erhöhten sich mit 657 Mio € leicht im Vergleich zum Vorjahr (642 Mio €).
Im Jahr 2019 betrug der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.477 Mio € (2018: 319 Mio €). Die Dividendenzahlung an die Aktionäre der Uniper SE führte zu einem Zahlungsmittelabfluss von 329 Mio € (2018: Zahlungsmittelabfluss von 271 Mio €). Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Commercial-Paper-Programm zur kurzfristigen Finanzierung eingesetzt. Bis zum Jahresende 2019 wurden die ausstehenden Commercial Paper in Höhe von 493 Mio € vollständig zurückgeführt (2018: Zahlungsmittelzufluss von 493 Mio €) und verringerten den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit entsprechend. Die Verringerung der erhaltenen Sicherheitsleistungen für Börsentermingeschäfte (Margining) in Höhe von 479 Mio € senkten die Verbindlichkeiten aus Margining und führten zu einem Abfluss von liquiden Mitteln (2018: Zufluss 679 Mio €), überwiegend für CO 2-Zertifikate.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung der Finanzverbindlichkeiten dar:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Stand zum 1. Januar | 2.939 | 2.247 |
| Einzahlungen laut Kapitalflussrechnung | 55 | 1.228 |
| Auszahlung laut Kapitalflussrechnung | -1.173 | -621 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 1 | 6 |
| Währungsumrechnung | - | 52 |
| Sonstige | 113 | 27 |
| Stand zum 31. Dezember | 1.935 | 2.939 |
Finanzielle Vermögenswerte werden beim Zugang zum Fair Value am Erfüllungstag bewertet. Abweichend hiervon werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bilanziert. Bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value folgebewertet werden, werden Transaktionskosten hinzugerechnet. Der Fair Value ist hierbei als der Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen würde. In den zur Bemessung des Fair Values eingesetzten Bewertungstechniken wird die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren so weit wie möglich genutzt und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren auf ein Mindestmaß reduziert. Die Bewertungsverfahren werden für jede Klasse von Vermögenswerten gemäß IFRS 13 offengelegt.
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich nach den in IFRS 9 definierten Bewertungskategorien.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten (at amortized cost) bilanziert, wenn er im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, und diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. In erster Linie sind dies bei Uniper Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquide Mittel sowie einzelne Kredite an konzernfremde oder assoziierte Unternehmen. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden entsprechend der Effektivzinsmethode ermittelt.
Für sonstige Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, hat Uniper das Wahlrecht ausgeübt, Änderungen des Fair Values erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen und diese auch bei Abgang der Beteiligungen im Eigenkapital zu belassen (Fair Value through OCI). Der Fair Value wird mit üblichen Bewertungsmethoden ermittelt. Dividenden aus sonstigen Beteiligungen werden erfolgswirksam erfasst.
Alle weiteren finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (Fair Value through Profit or Loss). Gewinne und Verluste aus Fair-Value-Änderungen werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst, sofern sie nicht Teil einer wirksamen Sicherungsbeziehung sind. Vor allem handelt es sich bei Uniper um derivative Finanzinstrumente (Devisen- und Warentermingeschäfte sowie Optionen), eingebettete Derivate und Wertpapiere. Erfolgswirksam zu erfassende Fair-Value-Änderungen der derivativen Finanzinstrumente werden im sonstigen betrieblichen Ertrag/Aufwand ausgewiesen. Soweit es sich dabei um physisch zu erfüllende Warenderivate im Anwendungsbereich des IFRS 9 (Failed-Own-Use) handelt, die im Zusammenhang mit der Asset-Optimierung abgeschlossen werden, werden diese zum Zeitpunkt ihrer physischen Erfüllung mit dem dann gültigen Marktpreis entweder in den Umsatzerlösen, Materialaufwendungen bzw. Vorräten ausgewiesen. Sämtliche realisierten und unrealisierten finanziellen Warenderivate, die die Asset-Optimierung betreffen, werden brutto in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen dargestellt. Sämtliche realisierten und unrealisierten Geschäfte, die im Zusammenhang mit dem Eigenhandel stehen, werden als Netto-Position entweder in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Wertpapieren (insbesondere Investmentfonds, Aktienfonds, Rentenfonds etc.) sind Teil des sonstigen Finanzergebnisses.
Im Rahmen der Fair-Value-Bewertung wird für Finanzinstrumente auch das Kontrahenten-Ausfallrisiko berücksichtigt. Die Zuordnung der ermittelten Kontrahenten-Ausfallrisiken für die einzelnen Finanzinstrumente erfolgt nach der relativen Fair-Value-Methode auf Nettobasis.
Unrealisierte Gewinne und Verluste, die sich bei der Zugangsbewertung eines Derivats bei Vertragsabschluss ergeben (Day-1 gains and losses), werden nur erfolgswirksam erfasst, wenn sie durch Marktpreise in einem aktiven Markt gestützt, durch einen Vergleich mit anderen beobachtbaren zeitnahen Transaktionen verifiziert oder durch eine Bewertungstechnik, die auf beobachtbaren Marktdaten beruht, ermittelt wurden.
Verträge über den Empfang oder die Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Uniper-Konzerns werden als Eigengebrauchsverträge (own use) eingestuft. Sie werden nicht als derivative Finanzinstrumente zum Fair Value, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert. Physisch zu erfüllende Commodity-Verträge, die im Zusammenhang mit dem Vertriebsgeschäft abgeschlossen werden, werden teilweise als Eigenverbrauchsverträge klassifiziert. Mit physischer Erfüllung werden diese Commodity-Verträge entweder in den Umsatzerlösen oder Materialaufwendungen ausgewiesen oder als Vorratsvermögen mit ihrem Vertragspreis erfasst.
Originäre und derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz saldiert, sofern der Uniper-Konzern ein unbedingtes Recht hat und die Absicht besitzt, die gegenläufigen Positionen zeitgleich oder netto zu begleichen.
Die Erstbewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt zum Fair Value. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value folgebewertet werden, werden Transaktionskosten berücksichtigt. Die Folgebewertung originärer finanzieller Verbindlichkeiten einschließlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Derivative Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Die Erläuterungen zum Fair Value und zum Ausweis derivativer Vermögenswerte gelten analog.
Die Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten wird derzeit nicht ausgeübt.
Derivative Finanzinstrumente werden überwiegend zu Optimierungs- und Sicherungszwecken abgeschlossen. Sie werden entsprechend den vorgenannten Bestimmungen bilanziert und ausgewiesen. Uniper wendet nur in unwesentlichem Umfang Hedge Accounting nach IFRS 9 an. Eine entsprechende Dokumentation zu der jeweiligen Sicherungsbeziehung, bezüglich der eingesetzten Sicherungsinstrumente und zu den Grundgeschäften, sowie der Art des abgesicherten Risikos und der Beurteilung der Wirksamkeit der Absicherung inklusive der Sicherungsquote wird erstellt. Dabei erfüllt eine Sicherungsbeziehung alle Anforderungen an die Wirksamkeit, wenn zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht, das Kreditrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderung hat und das Hedge Ratio des Sicherungsverhältnisses den für das Risikomanagement tatsächlich verwendeten Mengen entspricht.
Bei Absicherungen von Zahlungsströmen und Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb werden die wirksamen Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsinstrument im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Umbuchung in den Gewinn oder Verlust erfolgt, wenn das Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird. Unwirksame Teile des Sicherungsinstruments werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Derzeit werden bei Uniper keine Fair Value Hedges als Sicherungsbeziehung bilanziert.
Der Fair Value derivativer Finanzinstrumente ist abhängig von der Entwicklung der zugrunde liegenden Marktfaktoren. Die jeweiligen Fair Values werden in regelmäßigen Abständen ermittelt und überwacht. Der für alle derivativen Finanzinstrumente ermittelte Fair Value ist der Preis, der beim Verkauf eines Vermögenswerts oder bei der Übertragung einer Schuld im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion am Bewertungsstichtag zwischen unabhängigen Marktteilnehmern gezahlt würde (Exit Price). Uniper berücksichtigt hierbei ebenfalls das Kontrahenten-Ausfallrisiko. Dieses Risiko ermittelt der Uniper-Konzern auf Basis einer Portfoliobewertung in einem bilateralen Ansatz sowohl für das eigene Kreditrisiko (Debt Value Adjustment) als auch für das Risiko der entsprechenden Gegenpartei (Credit Value Adjustment). Die Fair Values der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt.
Die der Bewertung der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zugrunde liegenden Bewertungsmethoden und -annahmen stellen sich wie folgt dar:
| ― |
Devisen-, Strom-, Gas-, Kohle- und Öltermingeschäfte und -swaps sowie emissionsrechtbezogene Derivate werden einzeln mit ihrem Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag bewertet. Die Terminkurse bzw. -preise basieren, soweit möglich, auf Marktnotierungen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. |
| ― |
Die Marktpreise von Strom- und Gasoptionen werden nach marktüblichen Bewertungsmethoden ermittelt. Caps, Floors und Collars werden anhand von Marktnotierungen oder auf der Grundlage von Optionspreismodellen bewertet. |
| ― |
Termingeschäfte auf Aktien werden auf Basis des Börsenkurses der zugrunde liegenden Aktien unter Berücksichtigung von Zeitkomponenten bewertet. |
| ― |
Börsennotierte Termingeschäfte und -optionen werden zum Bilanzstichtag einzeln mit den börsentäglich festgestellten Abrechnungspreisen bewertet, die von der jeweiligen Clearingstelle veröffentlicht werden. Gezahlte Initial Margins sind unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Während der Laufzeit erhaltene bzw. gezahlte Variation Margins werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. |
| ― |
Bestimmte langfristige Energiekontrakte sowie Beteiligungen werden, sofern Marktpreise fehlen, anhand von auf internen auf Fundamentaldaten beruhenden Bewertungsmodellen bewertet, welche auf langfristigen Preisannahmen aufsetzen. |
Eine hypothetische Änderung der auf internen Fundamentaldaten beruhenden Bewertungsmodelle und der hier zugrunde gelegten langfristigen Preisannahmen um ±10 % würde zum Bilanzstichtag zu einer theoretischen Minderung der Marktwerte um 73 Mio € (2018: 126 Mio €) bzw. zu einem theoretischen Anstieg um 73 Mio € (2018: 126 Mio €) führen.
Zum Jahresbeginn 2019 war ein Ertrag von 279 Mio € (2018: Ertrag 202 Mio €) aus der Zugangsbewertung von Derivaten abgegrenzt, wobei sich diese um einen Erstbewertungseffekt von 148 Mio € erhöht haben. Weiterhin resultiert im Geschäftsjahr 2019 aus Realisierungen ein Aufwand in Höhe von 1 Mio € und ein Ertrag von 4 Mio € (2018: Aufwand in Höhe von 18 Mio € und Ertrag von 7 Mio €). Zum Jahresende 2019 ergibt sich ein abgegrenzter Ertrag in Höhe von 430 Mio € (2018: Ertrag 279 Mio €), der bis zum Ende der Vertragslaufzeit realisiert wird.
Die Buchwerte der Finanzinstrumente, die Aufteilung nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9, die Fair Values und deren Bewertungsquellen nach Klassen sind in folgender Tabelle dargestellt:
| in Mio € | Buchwerte | Summe Buchwerte im Anwendungsbereich des IFRS 7 | Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 1) | Fair Value | Anhand von Börsenkursen ermittelt | Von Marktwerten abgeleitet |
| Sonstige Beteiligungen | 513 | 513 | FVOCI | 513 | 9 | 25 |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 4.127 | 4.127 | 4.690 | - | - | |
| Forderungen aus Finanzierungsleasing | 209 | 209 | n/a | 209 | - | - |
| Finanzielle Ansprüche im Zusammenhang mit Entsorgungsverpflichtungen | 2.320 | 2.320 | n/a | 2.611 | - | - |
| Sonstige Finanzforderungen und finanzielle Vermögenswerte | 1.598 | 1.598 | AmC | 1.870 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | 21.196 | 21.192 | 21.192 | 4.635 | 8.456 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.090 | 7.090 | AmC | 7.090 | - | - |
| Derivate | 13.388 | 13.388 | FVTPL | 13.388 | 4.635 | 8.357 |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte, Ausleihungen und Forderungen | 619 | 615 | AmC | 615 | - | - |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte, zum Fair Value erfolgswirksam | 99 | 99 | FVTPL | 99 | - | 99 |
| Wertpapiere und Festgeldanlagen | 46 | 46 | FVTPL | 46 | 46 | - |
| Wertpapiere und Festgeldanlagen, zum Fair Value erfolgswirksam | 100 | 100 | FVTPL | 100 | 100 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Ausleihungen und Forderungen | 825 | 825 | AmC | 825 | - | - |
| Zahlungsmittel, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen | 18 | 18 | AmC | 18 | - | - |
| Summe Vermögenswerte | 26.824 | 26.820 | 27.384 | 4.790 | 8.481 | |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.934 | 1.435 | 1.435 | - | - | |
| Commercial Paper | - | - | AmC | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 120 | 120 | AmC | 120 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 817 | 817 | n/a | 817 | - | - |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 997 | 4 98 | AmC | 4 98 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 20.478 | 20.478 | 20.478 | 4.095 | 8.475 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.308 | 7.308 | AmC | 7.308 | - | - |
| Derivate | 12.515 | 12.515 | FVTPL | 12.515 | 4.095 | 8.379 |
| Verbindlichkeiten Put-Optionen nach IAS 32 2) | 96 | 96 | AmC | 96 | - | 96 |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 559 | 559 | AmC | 559 | - | - |
| Summe Verbindlichkeiten | 22.412 | 21.913 | 21.913 | 4.095 | 8.475 |
1) AmC: at amortised costs; FVOCI: at Fair value
through OCI; FVTPL: Fair Value through Profit and loss. Die
Beschreibung der Bewertungskategorien findet sich am Anfang
dieser Fußnote, wobei sich die Beträge aus den
eigenen Bewertungsmethoden (Fair-Value-Stufe 3) ergeben
sich aus der Differenz zwischen Fair Value und den
aufgeführten Bewertungskategorien.
2) Die Verbindlichkeiten aus Put-Optionen
beinhalten Anteile ohne beherrschenden Einfluss an
vollkonsolidierten Personengesellschaften.
| in Mio € | Buchwerte | Summe Buchwerte im Anwendungsbereich des IFRS 7 | Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 1) | Fair Value | Anhand von Börsenkursen ermittelt | Von Marktwerten abgeleitet |
| Sonstige Beteiligungen | 675 | 675 | FVOCI | 675 | 78 | 21 |
| Finanzforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 4.306 | 4.252 | 4.717 | - | - | |
| Forderungen aus Finanzierungsleasing | 209 | 209 | n/a | 209 | - | - |
| Finanzielle Ansprüche im Zusammenhang mit Entsorgungsverpflichtungen | 2.271 | 2.271 | n/a | 2.619 | - | - |
| Sonstige Finanzforderungen und finanzielle Vermögenswerte | 1.826 | 1.772 | AmC | 1.889 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Vermögenswerte | 25.554 | 25.428 | 25.428 | 5.332 | 11.174 | |
| Forderungen aus Finanzierungsleasing | 8.354 | 8.354 | AmC | 8.354 | - | - |
| Derivate | 16.905 | 16.905 | FVTPL | 16.905 | 5.332 | 11.045 |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte, Ausleihungen und Forderungen | 166 | 40 | AmC | 40 | - | - |
| Sonstige betriebliche Vermögenswerte, zum Fair Value erfolgswirksam | 129 | 129 | FVTPL | 129 | - | 129 |
| Wertpapiere und Festgeldanlagen | 41 | 41 | FVTPL | 41 | 41 | - |
| Wertpapiere und Festgeldanlagen, zum Fair Value erfolgswirksam | 282 | 282 | FVTPL | 282 | 83 | 199 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Ausleihungen und Forderungen | 1.138 | 1.138 | AmC | 1.138 | - | - |
| Zahlungsmittel, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen | 22 | 22 | AmC | 22 | - | - |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, Ausleihungen und Forderungen mit Veräußerungsabsicht | 124 | 124 | n/a | 124 | - | - |
| Summe Vermögenswerte | 32.142 | 31.962 | 32.427 | 5.534 | 11.394 | |
| Finanzverbindlichkeiten | 2.939 | 1.963 | 1.963 | - | - | |
| Commercial Paper | 493 | 493 | AmC | 493 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 108 | 108 | AmC | 108 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasing | 813 | 813 | n/a | 813 | - | - |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1.525 | 549 | AmC | 549 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 25.829 | 25.810 | 25.810 | 5.085 | 11.828 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.256 | 8.256 | AmC | 8.256 | - | - |
| Derivate | 16.873 | 16.873 | FVTPL | 16.873 | 5.085 | 11.731 |
| Verbindlichkeiten Put-optionen nach IAS 32 2) | 97 | 97 | AmC | 97 | - | 97 |
| Sonstige Verbindlichkeiten mit Veräußerungsabsicht | 81 | 81 | n/a | 81 | - | - |
| Sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 522 | 503 | AmC | 503 | - | - |
| Summe Verbindlichkeiten | 28.768 | 27.773 | 27.773 | 5.085 | 11.828 |
1) AmC: at amortised costs; FVOCI: at Fair value
through OCI; FVTPL: Fair Value through Profit and loss. Die
Beschreibung der Bewertungskategorien findet sich am Anfang
dieser Fußnote, wobei sich die Beträge aus den
eigenen Bewertungsmethoden (Fair-Value-Stufe 3) ergeben
sich aus der Differenz zwischen Fair Value und den
aufgeführten Bewertungskategorien.
2) Die Verbindlichkeiten aus Put-Optionen
beinhalten Anteile ohne beherrschenden Einfluss an
vollkonsolidierten Personengesellschaften.
Für die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Geldaufnahmen im Rahmen kurzfristiger Kreditfazilitäten und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gelten aufgrund der kurzen Restlaufzeit die Buchwerte als angemessene Schätzung ihrer Fair Values.
Soweit sich der Wert für ein Finanzinstrument ohne erforderliche Anpassung aus einem aktiven Markt herleiten lässt, wird dieser Wert verwendet. Dies betrifft beispielsweise gehaltene Aktien.
Der Fair Value von Anteilen an nicht börsennotierten Gesellschaften sowie nicht aktiv gehandelten Finanzforderungen sowie Finanzverbindlichkeiten wird durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows ermittelt. Die gegebenenfalls notwendige Diskontierung erfolgt anhand der aktuellen marktüblichen Zinsen über die Restlaufzeit der Finanzinstrumente. Die Beteiligungen, bei denen auf eine Bewertung zum Fair Value aufgrund nicht verlässlich ermittelbarer Cashflows verzichtet wurde, sind im Vergleich zur Gesamtposition des Uniper-Konzerns - wie auch im Vergleichsjahr - unwesentlich.
Im Geschäftsjahr 2019 - sowie im Vergleichsjahr - erfolgten keine wesentlichen Umgliederungen zwischen den Bewertungsstufen 1 und 2. Uniper prüft zum Ende jeder Berichtsperiode, ob es einen Anlass zu einer Umgruppierung in oder aus einer Bewertungsstufe gibt.
Die Eingangsparameter der Fair-Value-Stufe Drei bei Unternehmensbeteiligungen werden unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Entwicklungen und verfügbaren Branchen- und Unternehmensdaten festgelegt. In diesem Geschäftsjahr - wie im Vergleichsjahr - wurden keine Beteiligungen in die Fair-Value-Stufe 3 und keine aus der Stufe 3 in die Stufe 2 umgegliedert. Die Überleitung der durch Bewertungsmethoden ermittelten Fair Values für Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Umgliederungen | ||||||
| in Mio € | Stand zum 31. Dezember 2018 | Käufe (inklusive Zugängen) | Verkäufe (inklusive Abgängen) | Abwicklung | Gewinne/ Verluste in der GuV | in die Stufe 3 |
| Beteiligungen | 576 | - | - | - | - | - |
| Derivative Finanzinstrumente | 471 | 43 | - | - | -160 | - |
| Summe | 1.047 | 43 | 0 | 0 | -160 | 0 |
| in Mio € | Umgliederungen aus der Stufe 3 | Gewinne/ Verluste im OCI | Stand zum 31. Dezember 2019 |
| Beteiligungen | - | -97 | 479 |
| Derivative Finanzinstrumente | - | 354 | |
| Summe | 0 | -97 | 834 |
Der Umfang der Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten, die Gegenstand von Aufrechnungsvereinbarungen sind, wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| in Mio € | Bruttobetrag (Bilanzwert) | Bedingter Saldierungsbetrag (Netting Agreements) | Erhaltene/ gegebene finanzielle Sicherheit | Nettowert |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.090 | 3.894 | - | 3.196 |
| Zins- und Währungsderivate | 149 | - | - | 149 |
| Commodity-Derivate | 13.239 | 6.988 | 515 | 5.736 |
| Summe | 20.478 | 10.882 | 515 | 9.081 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Zins- und Währungsderivate | 108 | - | - | 108 |
| Commodity-Derivate | 12.407 | 6.988 | 307 | 5.113 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 7.867 | 3.894 | 3.973 | |
| Summe | 20.382 | 10.882 | 307 | 9.193 |
| in Mio € | Bruttobetrag (Bilanzwert) | Bedingter Saldierungsbetrag (Netting Agreements) | Erhaltene/ gegebene finanzielle Sicherheit | Nettowert |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.353 | 4.414 | - | 3.939 |
| Zins- und Währungsderivate | 82 | - | - | 82 |
| Commodity-Derivate | 16.823 | 8.686 | 873 | 7.264 |
| Summe | 25.258 | 13.100 | 873 | 11.285 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Zins- und Währungsderivate | 94 | - | - | 94 |
| Commodity-Derivate | 16.779 | 8.686 | 705 | 7.388 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 8.106 | 4.414 | 3.692 | |
| Summe | 24.979 | 13.100 | 705 | 11.174 |
Transaktionen und Geschäftsbeziehungen, aus denen die dargestellten derivativen finanziellen Forderungen und finanziellen Verbindlichkeiten resultieren, werden im Allgemeinen auf der Grundlage von Standardverträgen abgeschlossen, die im Falle einer Insolvenz eines Geschäftspartners eine Aufrechnung der offenen Transaktionen (Netting) ermöglichen.
Die Aufrechnungsvereinbarungen beruhen beispielsweise auf Nettingvereinbarungen in Rahmenverträgen wie ISDA (International Swaps and Derivatives Association), DRV (Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte), EFET (European Federation of Energy Traders) und FEMA (Financial Energy Master Agreement). Bei Commodity-Derivaten wird die Aufrechnungsmöglichkeit nicht bilanziell abgebildet, da die rechtliche Durchsetzbarkeit der Aufrechnungsvereinbarungen länderspezifisch bedingt ist. Zum 31. Dezember 2019 sind sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 317 Mio € (2018: 705 Mio €) als Sicherheiten hinterlegt.
Das Nettoergebnis der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 stellt sich wie folgt dar:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 29 | 57 |
| Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet 1) | 1.237 | -80 |
| Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet | -72 | 102 |
| Summe | 1.194 | 79 |
Das Nettoergebnis der Kategorie "Amortized Cost" ergibt sich im hauptsächlich aus den Zinsen sowie den Wertberichtigungen der Finanzforderungen.
Das Nettoergebnis der Kategorie "Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet" wird vor allem durch die Marktbewertung von Commodity- und Währungsderivaten beeinflusst.
In der Bewertungskategorie "Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet" (FVOCI) sind ausschließlich die Bewertungsergebnisse der sonstigen Beteiligungen enthalten.
Das Risikomanagementsystem des Uniper-Konzerns basiert auf zentral entwickelten und konzernweit anzuwendenden Grundsätzen.
Organisationsstruktur, Fachkompetenz, Systeme, Prozesse und Richtlinien bilden wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems des Konzerns und stellen sicher, dass Risiken angemessen identifiziert, analysiert, quantifiziert, aggregiert und gesteuert werden.
Das Risiko aus Finanzinstrumenten wird vor allem in der Handelseinheit des Konzerns gebündelt und zentral gesteuert. Das Risikomanagementsystem für Finanzinstrumente basiert auf dem Grundprinzip, dass Risiken gemäß existierenden Richtlinien und Mandate gebilligt und genehmigt werden, sie im Rahmen zulässiger Grenzen liegen und fortlaufend analysiert, überwacht und gesteuert werden. Maßgeblich für das Risikomanagementsystem von Finanzinstrumenten sind die Grundsätze zum Management von Marktpreis- und Kreditrisiken sowie von Finanzierungsaktivitäten und damit verbundenen Liquiditätsrisiken.
Das Management und die Kontrolle der genannten Risiken erfolgen entlang von drei jeweils unabhängig voneinander fungierenden "Verteidigungslinien" (Methode der "three lines of defence"). Die erste Linie wird von den Handelsbereichen gebildet, die über das Eingehen von Risiken entscheiden und als Risikoeigner ihre Risiken aktiv steuern. Die zweite Linie besteht aus den Risiko- und Kontrolleinheiten, die für die Handelsabwicklung, Risikoanalyse und -überwachung verantwortlich sind. Die interne Revision bildet die dritte Linie und übernimmt die Überprüfung und Beaufsichtigung der ersten und zweiten Linie.
Es gehört zu der zentralen Verantwortung des Vorstands der Uniper SE, ein wirksames Risikomanagementsystem für den Konzern sicherzustellen. Funktionen und Aufgaben zur Unterstützung und operativen Umsetzung der zentralen Grundsätze des Risikomanagements werden in angemessener Weise an die Uniper-Organisation unter Beachtung funktionaler Verantwortlichkeiten delegiert.
Das Risikokomitee des Uniper-Konzerns ist das oberste Organ zur Überwachung der mit den Geschäftsaktivitäten des Uniper-Konzerns verbundenen Risiken. Unter dem Vorsitz des Konzern-Finanzvorstands setzt es sich aus dem Konzern-Chief-Risk-Officer, dem Konzern-Chief-Commercial-Officer, dem Konzern-Chief-Operating-Officer und dem Executive Vice President Group Finance and Investor Relations zusammen. Dieses Komitee diskutiert wesentliche Risikopositionen und entscheidet über deren Behandlung. Die Überwachung von Risiken und die Steuerung von Gegenmaßnahmen beinhalten die Festlegung des benötigten Risikokapitals, die Allokation von Risikolimiten sowie die Ausarbeitung von effektiven Risikorichtlinien und Risikokontrollmethoden.
Wesentliche Ziele des Liquiditätsmanagements sind die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die rechtzeitige Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen sowie die Kostenoptimierung im Uniper-Konzern.
Der wesentliche Bestandteil des Liquiditätsmanagements sind das zentrale Cash-Pooling und die Zentralisierung der externen Finanzierungen bei der Uniper SE. Alle liquiden Mittel werden, basierend auf einer In-house-Banking-Lösung, den Konzernunternehmen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.
Der Finanzbedarf der Uniper-Konzerngesellschaften wird auf Basis von kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanungen ermittelt. Die Finanzierung des Uniper-Konzerns wird auf Basis des geplanten Finanzbedarfs/-überschusses vorausschauend zentral gesteuert und umgesetzt. In die Betrachtung einbezogen werden unter anderem der operative Cashflow, Investitionen, Desinvestitionen, Margin-Zahlungen und die Fälligkeit von Finanzverbindlichkeiten.
In den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Mittelabflüsse der Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 dargestellt:
| in Mio € | Mittelabflüsse 2020 | Mittelabflüsse 2021 | Mittelabflüsse 2022-2024 | Mittelabflüsse ab 2025 |
| Commercial Paper | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 87 | 33 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 140 | 72 | 175 | 988 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 110 | 13 | 32 | 365 |
| Mittelabflüsse Finanzverbindlichkeiten | 337 | 118 | 207 | 1.353 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.308 | - | - | - |
| Derivate | 31.365 | 9.846 | 7.085 | 7 |
| Verbindlichkeiten Put-Optionen nach IAS 32 | 18 | - | - | 78 |
| Übrige betriebliche Verbindlichkeiten | 559 | - | - | - |
| Mittelabflüsse Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 39.250 | 9.846 | 7.085 | 85 |
| Mittelabflüsse Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 | 39.587 | 9.964 | 7.292 | 1.438 |
| in Mio € | Mittelabflüsse 2019 | Mittelabflüsse 2020 | Mittelabflüsse 2021-2023 | Mittelabflüsse ab 2024 |
| Commercial Paper | 493 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 56 | 47 | 5 | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 115 | 77 | 179 | 1.044 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 108 | 7 | 35 | 427 |
| Mittelabflüsse Finanzverbindlichkeiten | 772 | 131 | 219 | 1.471 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.256 | - | - | - |
| Derivate | 16.890 | 9 | 7 | 19 |
| Verbindlichkeiten Put-Optionen nach IAS 32 | 16 | - | - | 81 |
| Übrige betriebliche Verbindlichkeiten | 522 | - | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten mit Veräußerungsabsicht | 81 | - | - | - |
| Mittelabflüsse Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige betriebliche Verbindlichkeiten | 25.765 | 9 | 7 | 100 |
| Mittelabflüsse Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 | 26.537 | 140 | 226 | 1.571 |
Wie im Vorjahr wurden im Geschäftsjahr 2019 keine Finanzgarantien gegeben.
Sofern finanzielle Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz ausgestattet sind, wurden zur Ermittlung der zukünftigen Zinszahlungen die am Bilanzstichtag fixierten Zinssätze auch für die folgenden Perioden verwendet. Sofern finanzielle Verbindlichkeiten jederzeit gekündigt werden können, werden diese, wie Verbindlichkeiten aus jederzeit ausübbaren Put-Optionen, dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.
Bei brutto erfüllten Derivaten (in der Regel Währungsderivate und Commodity-Derivate) stehen den Auszahlungen korrespondierende Mittel- bzw. Warenzuflüsse gegenüber.
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sowie von Eigenhandelsaktivitäten ist der Uniper-Konzern Preisänderungsrisiken im Fremdwährungs-, Zins- und Commodity-Bereich ausgesetzt. Eigenhandelsaktivitäten werden im Rahmen enger interner und regulatorischer Restriktionen durchgeführt. Aus diesen Risiken resultieren Ergebnis-, Eigenkapital-, Verschuldungs- und Cashflow-Schwankungen, zu deren Begrenzung die Uniper SE Risikominderungsstrategien entwickelt hat, in die auch der Uniper-Konzern eingebunden ist. Finanzderivate kommen zur Risikominderung und Ergebnisoptimierung zum Einsatz.
Die Uniper SE übernimmt die Steuerung der Währungsrisiken des Uniper-Konzerns.
Aufgrund der Beteiligung an geschäftlichen Aktivitäten außerhalb des Euro-Währungsraums entstehen im Uniper-Konzern Translationsrisiken. Durch Wechselkursschwankungen ergeben sich bilanzielle Effekte aus der Umrechnung der konsolidierten Bilanz- und GuV-Positionen der ausländischen Uniper-Gesellschaften im konsolidierten Abschluss. Die Absicherung von Translationsrisiken erfolgt durch Verschuldung in der entsprechenden lokalen Währung, die gegebenenfalls auch Gesellschafterdarlehen in Fremdwährung beinhaltet. Darüber hinaus werden bei Bedarf derivative und originäre Finanzinstrumente eingesetzt. Die Translationsrisiken des Uniper-Konzerns werden regelmäßig überprüft und der Sicherungsgrad wird gegebenenfalls angepasst. Maßgrößen sind hierbei der jeweilige Debt Factor sowie der Unternehmenswert in der Fremdwährung.
Für den Uniper-Konzern bestehen zusätzlich Transaktionsrisiken im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten in Fremdwährungen. Diese Risiken ergeben sich für die Uniper-Gesellschaften insbesondere durch den physischen und finanziellen Handel von Commodities, Beziehungen innerhalb des Uniper-Konzerns sowie Investitionsvorhaben in Fremdwährung. Die Uniper-Gesellschaften sind für die Steuerung der operativen Transaktionsrisiken verantwortlich. Die Uniper SE übernimmt die Gesamtkoordination der Absicherungsmaßnahmen der Gesellschaften und setzt bei Bedarf externe derivative Finanzinstrumente ein. Diese werden grundsätzlich erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Uniper wendet in geringem Umfang Cashflow-Hedge Accounting an. Zum 31. Dezember 2019 sind bestehende Grundgeschäfte in Cashflow-Hedges mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren (2018: bis zu fünf Jahren) im Fremdwährungsbereich einbezogen worden. In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 ergaben sich aus den Sicherungsbeziehungen keine materiellen Ineffektivitäten. In den Folgeperioden werden 1 Mio € (2018: 5 Mio €) aus dem OCI in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Dabei entfällt ein geringer Betrag auf die Geschäftsjahre 2020 und 2021 sowie 1 Mio € auf den Zeitraum nach dem Geschäftsjahr 2021.
Transaktionsrisiken ergeben sich auch aus Zahlungen, die aus finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen entstehen, sowohl aus externen Finanzierungen in verschiedenen Fremdwährungen als auch aus Gesellschafterdarlehen innerhalb des Uniper-Konzerns in Fremdwährung.
Zum 31. Dezember 2019 betrug der Ein-Tages-Value-at-Risk (99 % Konfidenz) aus der Währungsumrechnung von Geldanlagen und -aufnahmen in Fremdwährung zuzüglich der Fremdwährungsderivate 17,8 Mio € (2018: 23,6 Mio €) und resultiert im Wesentlichen aus den Positionen in Britischen Pfund, US-Dollar und Schwedischen Kronen.
Die Tochtergesellschaften der Uniper SE finanzieren sich im Wesentlichen über das Cash-Pooling des Uniper-Konzerns. Die Verzinsung der Cash-Pool-Salden erfolgt zu marktgerechten Konditionen (laufzeit- und währungsspezifische Zinssätze). Einzelne Uniper-Gesellschaften, die aufgrund rechtlicher Beschränkungen nicht in das Cash-Pooling einbezogen sind, finanzieren sich eigenständig oder legen ihre Liquiditätsüberschüsse bei führenden lokalen Banken an.
Die Uniper SE finanziert sich derzeit überwiegend auf Basis von variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten auf kurzfristiger Basis, so dass hieraus kein Zinsrisiko für Uniper resultiert. Eine Angabe zum Zinsänderungsrisiko erfolgt daher nicht.
Die physischen Anlagen, die Langfristverträge und die Verträge mit Großkunden des Uniper-Portfolios sind aufgrund schwankender Preise von Commodities erheblichen Risiken ausgesetzt. Die Marktpreisrisiken treten für Uniper in den folgenden Commodity-Bereichen auf: Strom, Gas, Kohle, Fracht, Erdölprodukte, flüssiges Erdgas und Emissionszertifikate.
Der Uniper-Konzern steuert den überwiegenden Teil seiner Commodity-Risiken über eine zentrale Handelsfunktion. Das Risikomanagement für die Commodity-Handelsaktivitäten orientiert sich an den allgemeinen Standards in der Industrie für das Handelsgeschäft und beinhaltet Aufgabentrennung, tägliche Gewinn- und Verlust- und Risikoberechnung sowie -berichterstattung. Ziel des Risikomanagements für den Commodity-Bereich ist es, den Wert des Commodity-Portfolios des Uniper-Konzerns zu optimieren und gleichzeitig die damit verbundenen potentiellen Verluste zu begrenzen.
Die Kernelemente des Risikomanagements für den Commodity-Bereich sind in der Marktpreisrisikorichtlinie geregelt. Zu diesen Kernelementen zählen der Neuproduktprozess, der die Identifizierung neuer Risiken unterstützt, eine Reihe von Schlüsselindikatoren, die der Quantifizierung des Commodity-Risikos dienen, sowie ein System von Risikokontrollen und -limits. Commodity-Preisrisiken werden auf Grundlage eines Value-at-Risk-Ansatzes mit einem Konfidenzintervall von 95 % gemessen und berücksichtigen die Höhe der offenen Position, die Preise, deren Volatilität und die Liquidität auf den jeweiligen Märkten. Die Value-at-Risk-Zahlen werden durch Stop-Loss- und volumenbasierte Indikatoren ergänzt. Gegebenenfalls werden zusätzliche portfoliospezifische Beschränkungen festgelegt.
Commodity-Positionen werden auf Grundlage von internen organisatorischen Verantwortlichkeiten und Handelsstrategien zusammengefasst. In den Berechnungen des Commodity-Risikos werden Marktkorrelationen und Portfoliodiversifizierung im Einklang mit beschlossenen Risikorichtlinien berücksichtigt. Die Methoden für die Quantifizierung und Analyse des Commodity-Risikos werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um sicherzustellen, dass sie die Risikopositionen und die sich daraus ergebende Exponierung in angemessener Weise widerspiegeln. Commodity-Preisrisiken werden innerhalb der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat gebilligten Obergrenzen eingegangen.
Bei Uniper kommen zwei sich ergänzende Ansätze zur Risikosteuerung zum Einsatz: Commodity-Risiken werden einerseits aus wirtschaftlicher Sicht über den gesamten handelbaren Zeithorizont hinweg unter Berücksichtigung der Marktliquidität begrenzt. Gleichzeitig erfolgt eine Begrenzung dieser Risiken in Anlehnung an die Rechnungslegung pro Kalenderjahr über einen dreijährigen Planungshorizont. Durch den zweiten Ansatz wird die Begrenzung der potentiellen negativen Abweichungen vom angestrebten Adjusted EBIT unterstützt.
Die Festlegung und Billigung der Obergrenzen für das Commodity-Risiko ist in das übergeordnete unternehmensweite Risikobewertungsverfahren eingebettet, in das alle bekannten Verpflichtungen und quantifizierbaren Risiken einfließen.
Commodity-Preisrisiken werden täglich von eigens zu diesem Zweck eingerichteten Spezialistenteams analysiert und überwacht. Das verantwortliche Management wird täglich über Gewinne und Verluste aus den Commodity-Handelsaktivitäten und über die bestehenden Risiken informiert.
Basierend auf dem gegenwärtigen Uniper-Portfolio, beträgt zum 31. Dezember 2019 der kalenderjahrbasierte, gewichtete Value-at-Risk, der Marktliquiditäten berücksichtigt und Korrelationen zwischen den Jahren ignoriert, für die gehaltenen finanziellen und physischen Commodity-Positionen über einen Planungshorizont von drei Jahren 366,3 Mio € (2018: 423,3 Mio €).
Das dargestellte Commodity-Risiko-Management entspricht der internen Berichterstattung an das Uniper-Management und umfasst ebenfalls die Finanzinstrumente im Anwendungsbereich des IFRS 7.
Uniper ist aufgrund der operativen Geschäftstätigkeit sowie durch den Einsatz von Finanzinstrumenten Kreditrisiken ausgesetzt.
Bei dem Kreditrisiko handelt es sich um das Risiko, dass dem Uniper-Konzern infolge der Nicht- oder Teilerfüllung bestehender Forderungen durch die Geschäftspartner oder aus Wiedereindeckungsrisiken bei schwebenden Geschäften ein finanzieller Verlust entsteht.
Im Rahmen des zentralen Kreditrisikomanagements wird die Bonität der Geschäftspartner auf Grundlage konzernweiter Mindestvorgaben, die bei bestimmten Geschäftsbereichen, in denen der größte Teil der Risiken eingegangen wird, durch spezifische interne Kontrollprozesse ergänzt werden, systematisch bewertet und überwacht.
Kreditrisiken werden von Uniper durch geeignete Maßnahmen gesteuert, zu denen die Festlegung von Begrenzungen für einzelne Kontrahenten, Kontrahentengruppen und auf Portfolioebene, die Hereinnahme von Sicherheiten, die Strukturierung von Verträgen und/oder die Übertragung des Kreditrisikos auf Dritte (wie etwa Versicherer) zählen. Kreditrisiken werden laufend gemessen und überwacht, um die Angemessenheit der ergriffenen Maßnahmen sicherzustellen. Das Risikokomitee wird regelmäßig über die wesentlichen Kreditrisiken unterrichtet. Eine weitere Grundlage für die Steuerung von Risiken sind eine konservative Anlagepolitik und eine breite Diversifizierung des Portfolios.
Zur Besicherung der Kreditrisiken werden Garantien der jeweiligen Mutterunternehmen oder der Nachweis von Gewinnabführungsverträgen in Verbindung mit Patronatserklärungen (Letter of Awareness) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch Bankgarantien bzw. -bürgschaften und die Hinterlegung von Barmitteln und Wertpapieren als Sicherheiten zur Reduzierung des Kreditrisikos eingefordert. Im Rahmen der Risikosteuerung wurden Sicherheiten in Höhe von 3.989 Mio € (2018: 3.810 Mio €) akzeptiert.
Zur Reduzierung des Kreditrisikos werden mit ausgewählten Geschäftspartnern bilaterale Margining-Vereinbarungen getroffen. Im Rahmen des Marginings werden Barmittel auf ein Margin-Konto eingezahlt, um das Kreditrisiko (Settlement- und Wiedereindeckungs-Risiko), das die Gegenpartei gegenüber Uniper unterhält, bei auf Margin-Basis geschlossenen Kontrakten abzudecken. Das damit verbundene Margining- bzw. Liquiditäts-Risiko ist unmittelbar mit tatsächlichen oder potentiellen Marktpreisbewegungen verknüpft. Das entstehende Margining-Risiko wird gemessen, überwacht und anhand eines Gesamtlimits des Uniper-Konzerns gesteuert.
Zur weiteren Reduzierung des Kreditrisikos werden derivative Finanzinstrumente, im Allgemeinen auf der Grundlage von Standardverträgen, abgeschlossen, bei denen eine Aufrechnung (Netting) aller offenen Transaktionen mit den Geschäftspartnern prinzipiell vereinbart werden kann.
Die Anlage liquider Mittel erfolgt grundsätzlich bei Kontrahenten mit guter Bonität. Uniper-Gesellschaften, die aufgrund rechtlicher Beschränkungen nicht in das Cash-Pooling des Uniper-Konzerns eingebunden sind, legen Gelder bei führenden lokalen Banken an. Neben der standardisierten Bonitätsprüfung und Limit-Herleitung werden die Credit-Default-Swaps(CDS)-Level, Aktienkurse und weitere marktrelevante Informationen über Banken sowie andere wesentliche Geschäftspartner überwacht.
Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte, Leasingforderungen, Vertragsvermögenswerte sowie Kreditzusagen wird eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste erfasst. Dabei werden Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Dies gilt auch für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte mit signifikanter Finanzierungskomponente. Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS-9-Wertberichtigungsmodells werden Zwölf-Monats-Kreditverluste bemessen, solange sich das Ausfallrisiko eines Finanzinstruments seit erstmaligem Ansatz nicht wesentlich erhöht hat. Erhöht sich das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant, werden ebenfalls Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Hierzu wird quartalsweise geprüft, ob sich das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz wesentlich erhöht hat. Ist das Kreditrisiko gering, wird davon ausgegangen, dass es sich nicht wesentlich erhöht hat. Bei finanziellen Vermögenswerten mit Investmentgrade-Rating wird angenommen, dass es sich um einen Vermögenswert mit geringem Kreditrisiko handelt. Verliert ein Vermögenswert seit erstmaligem Ansatz sein Investmentgrade-Rating, wird vermutet, dass sich das Kreditrisiko signifikant erhöht hat. Bei allen anderen Vermögenswerten führt eine Herabstufung um zwei Stufen im Uniper-internen Rating zur selben Vermutung.
Ein finanzieller Vermögenswert wird weiterhin direkt abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass er ganz oder teilweise einbringlich ist. Das ist z.B. der Fall, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Schuldner ein Insolvenzverfahren oder sonstiges Sanierungsverfahren eröffnet oder wenn signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners bekannt werden. Dies muss nicht zwingend ein spezielles Ereignis sein, sondern kann auch die kombinierte Wirkung mehrerer Ereignisse sein, die den Schluss nahelegen, dass die Bonität des Vermögenswertes beeinträchtigt ist. Darüber hinaus wird ein Vermögenswert in der Regel abgeschrieben, wenn vertragsgemäße Zahlungen mehr als 180 Tage überfällig sind.
Erwartete Kreditverluste berechnet Uniper anhand von Ausfallwahrscheinlichkeiten, die für wesentliche finanzielle Vermögenswerte im Kreditrisikomanagement ermittelt und sowohl für die erwarteten Kreditverluste nach IFRS 13 als auch nach IFRS 9 herangezogen werden. Sie sind, soweit verfügbar, von Marktdaten (liquide Credit Default Swaps oder liquide Fremdkapitalinstrumente) abgeleitet. Sind öffentlich verfügbare Marktdaten nicht vorhanden, wird ein internes Credit-Rating herangezogen. Somit ist gewährleistet, dass zukunftsbezogene Informationen in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.
Sicherheiten und sonstige Maßnahmen zur Verringerung des Kreditrisikos (z. B. Kreditausfallversicherungen) werden bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste in der Verlustquote berücksichtigt.
Die folgende Tabelle leitet die Wertberichtigungen 2019 entlang der in IFRS 9 definierten Stufen über:
| in Mio € | Kumulierte Wertberichtigungen zum 01.01.2019 | Stufe 1: 12-Monats-ECL 1) | Stufe 2: über die Laufzeit ECL 1) | Vereinfachter Ansatz: über die Laufzeit ECL 1) | Stufe 3: über die Laufzeit ECL 1) | Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12.2019 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | -90 | - | - | -8 | -8 | -105 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | -60 | -3 | - | - | 58 | -5 |
| Sonstige Rückstellungen | 0 | - | - | - | - | 0 |
| Summe | -150 | -3 | - | -8 | 50 | -110 |
1) Über die Laufzeit erwarteter
Kreditverlust (Expected Credit Loss [ECL]).
| in Mio € | Kumulierte Wertberichtigungen zum 01.01.2018 | Stufe 1: 12-Monats-ECL 1) | Stufe 2: über die Laufzeit ECL 1) | Vereinfachter Ansatz: über die Laufzeit ECL 1) | Stufe 3: über die Laufzeit ECL 1) | Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12.2018 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | -78 | - | - | -6 | -6 | -90 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | -1 | -1 | - | - | -58 | -60 |
| Sonstige Rückstellungen | -1 | 1 | - | - | - | 0 |
| Summe | -80 | - | - | -6 | -64 | -150 |
1) Über die Laufzeit erwarteter
Kreditverlust (Expected Credit Loss [ECL]).
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgten keine wesentlichen Einzelwertberichtigungen. Unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten wurde im Vorjahr im Wesentlichen ein Gesellschafterdarlehen einzeln wertberichtigt (Stufe 3). Dieses Darlehen war nicht besichert. Es wurde im Geschäftsjahr 2019 veräußert.
Unter den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für erwartete Kreditverluste auf Kreditzusagen enthalten.
Für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde ein erwarteter Kreditverlust berechnet, der - wie im Vergleichsjahr - unwesentlich war. Finanzielle Vermögenswerte, die bereits bei Erwerb oder Ausreichung in ihrer Bonität beeinträchtigt waren, werden im Uniper-Konzern - wie im Vergleichsjahr - nicht gehalten. Leasingforderungen werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten resultierten aus folgenden Bewegungen:
| 2019 | 2018 | |||
| in Mio € | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| Stand zum 1. Januar (IAS 39) | n/a | n/a | 0 | -72 |
| IFRS 9 Anpassungen | n/a | n/a | -10 | 4 |
| Stand zum 1. Januar (IFRS 9) | -16 | -74 | -10 | -68 |
| Veränderungen Konsolidierungskreis 1) | 0 | 2 | 2 | 2 |
| Wertminderungen auf aktuellen Forderungsbestand | -14 | -3 | -20 | -17 |
| Wertaufholungen / zurückgezahlte oder ausgebuchte Forderungen | 6 | 0 | 12 | 2 |
| Sonstiges 2) | 0 | -7 | 0 | 7 |
| Stand zum 31. Dezember | -24 | -82 | -16 | -74 |
1) Die Veränderung des
Konsolidierungskreises enthält im Geschäftsjahr
2018 im Wesentlichen die Umgliederung in die
Veräußerungsgruppen.
2) Unter "Sonstiges" sind unter anderem
Währungsumrechnungsdifferenzen erfasst.
Der Anstieg der kumulierten Wertberichtigungen der Stufe 2 ist im Wesentlichen auf höhere Ausfallwahrscheinlichkeiten pro Ratingklasse im Vergleich zum Jahresbeginn zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2019 - wie auch im Vergleichsjahr - wurden keine finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten modifiziert, so dass es aus diesem Grunde keine Auswirkungen auf die Wertberichtigungen gab.
Das Management von Ausfallrisiken im Uniper-Konzern ist nicht auf finanzielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS-9-Wertberichtigungsmodells beschränkt, sondern bezieht insbesondere auch Kreditrisiken aus schwebenden Geschäften bzw. derivativen Finanzinstrumenten, die z. B. ergebniswirksam zum Fair Value bewertet werden, mit ein.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Brutto-Buchwerte pro Ratingklasse für Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden, Forderungen aus Leasing und Kreditzusagen:
| 2019 | Wertberichtigung | |||
| in Mio € | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | - | 7.114 | 82 | 106 |
| Investment-Grade oder vergleichbares Rating | n/a | 5279 | 16 | 27 |
| Non-Investment-Grade oder vergleichbares Rating | n/a | 1.835 | 66 | 79 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.829 | 0 | 0 | 5 |
| Investment-Grade oder vergleichbares Rating | 1.733 | - | - | 5 |
| Non-Investment-Grade oder vergleichbares Rating | 96 | - | - | - |
| Sonstige Rückstellungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Investment-Grade oder vergleichbares Rating | - | - | - | - |
| Non-Investment-Grade oder vergleichbares Rating | - | - | - | - |
| Summe | 1.829 | 7.114 | 82 | 111 |
| 2018 | Wertberichtigung | |||
| in Mio € | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 0 | 8.378 | 71 | 90 |
| Investment-Grade oder vergleichbares Rating | n/a | 5.936 | 16 | 23 |
| Non-Investment-Grade oder vergleichbares Rating | n/a | 2.442 | 55 | 67 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.674 | 0 | 412 | 60 |
| Investment-Grade oder vergleichbares Rating | 1.608 | - | - | 1 |
| Non-Investment-Grade oder vergleichbares Rating | 66 | - | 412 | 59 |
| Sonstige Rückstellungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Investment-Grade oder vergleichbares Rating | - | - | - | - |
| Non-Investment-Grade oder vergleichbares Rating | - | - | - | - |
| Summe | 1.674 | 8.378 | 483 | 150 |
Die Brutto-Buchwerte spiegeln das maximale Ausfallrisiko der Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag am besten wider.
Die Anlage von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erfolgt grundsätzlich bei Kontrahenten guter Bonität. Am 31. Dezember 2019 wurden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einem Buchwert von 843 Mio € (2018: 1.149 Mio €) gehalten. Davon waren 98 % (2018: 97 %) bei Banken mit einem Investmentgrade-Rating angelegt.
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist Eigenkapital nach IFRS definiert als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Uniper-Konzerns nach Abzug aller Schulden.
Besitzen Gesellschafter ein gesetzliches, nicht ausschließbares Kündigungsrecht (z. B. bei deutschen Personengesellschaften), bedingt dieses Kündigungsrecht einen Verbindlichkeitenausweis der in dem Uniper-Konzern vorhandenen Anteile ohne beherrschenden Einfluss an den betroffenen Unternehmen. Die Verbindlichkeit wird zum Barwert des vermutlichen Abfindungsbetrags bei einer eventuellen Kündigung ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt unabhängig von der Wahrscheinlichkeit der Kündigung. Wertänderungen der Verbindlichkeit werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis gezeigt. Aufzinsungseffekte und die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Ergebnis werden als Zinsaufwand ausgewiesen.
Sofern Uniper Kaufverpflichtungen gegenüber Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss von Tochterunternehmen eingegangen ist, erhalten die Aktionäre ohne beherrschenden Einfluss das Recht, ihre Anteile zu vorher festgelegten Bedingungen anzudienen. IAS 32 sieht in diesem Fall vor, dass eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes des zukünftigen wahrscheinlichen Ausübungspreises zu bilanzieren ist. Dieser Betrag wird aus einem separaten Posten innerhalb der Anteile ohne beherrschenden Einfluss umgegliedert und gesondert als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Umgliederung erfolgt unabhängig von der Wahrscheinlichkeit der Ausübung. Die Folgebewertung der Verbindlichkeit wird im Finanzergebnis erfasst. Läuft eine Kaufverpflichtung unausgeübt aus, wird die Verbindlichkeit in die Anteile ohne beherrschenden Einfluss zurückgegliedert. Ein etwaiger Differenzbetrag zwischen Verbindlichkeiten und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss wird direkt im Eigenkapital erfasst.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 sowie zum 31. Dezember 2018, aufgeschlüsselt nach den wesentlichen Finanzierungsquellen:
| in Mio € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Commercial Paper | - | 493 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Banken | 120 | 108 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten (inklusive Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen) | 1.815 | 2.338 |
| davon: Verbindlichkeiten aus Leasing | 817 | 813 |
| davon: Verbindlichkeiten aus Margining | 499 | 976 |
| davon: Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen gegenüber Mitgesellschaftern | 396 | 425 |
| davon: sonstige Finanzierung | 102 | 124 |
| Summe | 1.935 | 2.939 |
Zum 31. Dezember 2019 verringerten sich die Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing um 1.004 Mio € auf 1.935 Mio € (2018: Erhöhung um 1.016 Mio € auf 2.939 Mio €). Der Rückgang ist gleichermaßen durch die Rückzahlung der begebenen Commercial Paper in Höhe von 493 Mio € und die Rückzahlung erhaltener Sicherheitsleistungen aus Börsentermingeschäften (Margining) in Höhe von 477 Mio € bedingt. Dadurch verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Margining auf 499 Mio € (31. Dezember 2018: 976 Mio €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich geringfügig um 12 Mio € (2018: Erhöhung um 11 Mio €), während sich die sonstigen Finanzierungen um 22 Mio € (2018: Verringerung um 15 Mio €) vermindert haben.
Die Kennzahl zur Darstellung der wirtschaftlichen Nettoverschuldung wurde bis einschließlich 31. Dezember 2018 von Änderungen der Sicherheitsleistungen für Börsentermingeschäfte (Margining) asymmetrisch beeinflusst. Veränderungen von Marktpreisen bedingen gezahlte bzw. erhaltene Sicherheitsleistungen für Börsentermingeschäfte. In der Kennzahl "Wirtschaftliche Nettoverschuldung" (dort innerhalb der Nettofinanzposition) waren jedoch in den Vorjahren nur die aus erhaltenen Sicherheitsleistungen entstehenden Verbindlichkeiten aus Margining enthalten, nicht aber Forderungen aus Margining, die aus gezahlten Sicherheitsleistungen resultieren. Letztere reduzierten somit einseitig die Nettofinanzposition. Zum 31. Dezember 2018 waren die Forderungen aus Margining bereits nachrichtlich angegeben worden. Ab dem Geschäftsjahr 2019 hat Uniper Forderungen aus Margining in die Definition der Nettofinanzposition aufgenommen. Die Vergleichsangabe für die Vorperiode wurde entsprechend der Definitionsänderung angepasst. Durch diesen Einbezug sind Marktpreiseffekte aus erhaltenen und gezahlten Sicherheitsleistungen neutral in Bezug auf die Nettofinanzposition von Uniper. Sie werden als Teil des Liquiditätsmanagements und nicht als Element der Verschuldung bzw. der Kapitalstruktur gesteuert.
| in Mio € | 31.12.2019 | 31.12.2018 1) |
| Liquide Mittel | 889 | 1.400 |
| Wertpapiere | 100 | 83 |
| Forderungen aus Margining 1) | 318 | 698 |
| Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing | 1.935 | 2.939 |
| davon: Verbindlichkeiten aus Leasing | 817 | 813 |
| davon: Verbindlichkeiten aus Margining | 499 | 976 |
| davon: sonstige Finanzverbindlichkeiten | 618 | 1.150 |
| Nettofinanzposition | 628 | 757 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.031 | 804 |
| Rückstellungen für Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen 2) | 991 | 948 |
| davon: sonstige Rückbauverpflichtungen | 754 | 743 |
| davon: Rückbauverpflichtungen für schwedische Nuklearkraftwerke 3) | 2.557 | 2.476 |
| davon: in der Bilanz angesetzte Forderungen gegen den schwedischen Nuklearfond3) | 2.320 | 2.271 |
| Wirtschaftliche Nettoverschuldung | 2.650 | 2.509 |
| nachrichtlich: in der Bilanz nicht aktivierbare Forderungen gegen den schwedischen Nuklearfonds (KAF) 3) | 291 | 348 |
| nachrichtlich: Fundamentale wirtschaftliche Nettoverschuldung | 2.359 | 2.162 |
1) Forderungen aus Margining werden seit 2019
erstmals als Bestandteil der wirtschaftlichen
Nettoverschuldung ausgewiesen. Der Vergleichswert zum 31.
Dezember 2018 wurde entsprechend angepasst.
2) Reduziert um Forderungen gegen den
schwedischen Fonds für Nuklearabfall.
3) Aufgrund der IFRS-Bewertungsregeln (IFRIC 5)
dürfen 291 Mio € (31. Dezember 2018: 348 Mio
€) zum beizulegenden Zeitwert des Uniper
zuzurechnenden Anteils an dem Nettovermögen des
schwedischen Nuklearfonds nicht in der Bilanz aktiviert
werden. Damit besteht eine weitere, bilanziell nicht
ansetzbare Forderung gegenüber dem schwedischen Fonds
für Nuklearabfall, um deren Höhe somit die
wirtschaftliche Nettoverpflichtung für den
Rückbau der schwedischen Nuklearkraftwerke in der
Tabelle zu hoch ausgewiesen wird.
Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 erhöhte sich nach der angepassten Definition Unipers wirtschaftliche Nettoverschuldung per 31. Dezember 2019 um 141 Mio € auf 2.650 Mio € (angepasste wirtschaftliche Nettoverschuldung zum 31. Dezember 2018: 2.509 Mio €). Neben dem operativen Cashflow (932 Mio €) und den Investitionen (-657 Mio €) beeinflusste die Dividendenausschüttung der Uniper SE in Höhe von -329 Mio € die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2019. Gegenläufig verbesserten die Desinvestitionen von Beteiligungen die Nettofinanzposition um 327 Mio €. Innerhalb der Nettofinanzposition wurden die liquiden Mittel durch die Rückzahlung der zum 31. Dezember 2018 ausstehenden Commercial Paper um -493 Mio € im Geschäftsjahr 2019 reduziert. Die Veränderung der erhaltenen und gezahlten Sicherheitsleistungen für Börsentermingeschäfte (Verbindlichkeiten und Forderungen aus Margining) verminderte die liquiden Mittel im Saldo um -97 Mio €.
Zusätzlich erhöhten sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 227 Mio € auf 1.031 Mio € (31. Dezember 2018: 804 Mio €), insbesondere infolge des zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Jahresende 2018 weiter gesunkenen Zinsniveaus. Die Rückstellungen für Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen stiegen zum 31. Dezember 2019 auf 991 Mio € (31. Dezember 2018: 948 Mio €), bedingt vor allem durch einen kosten- und zinsbedingten Anstieg der Rückbauverpflichtungen für schwedische Nuklearkraftwerke um 81 Mio € (vergleiche Textziffer 24), vermindert um einen gegenläufigen Anstieg der Forderungen gegenüber dem KAF um 49 Mio €, sowie einen Anstieg der sonstigen Rückbauverpflichtungen um 11 Mio €.
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht Uniper mit zahlreichen Unternehmen im Liefer- und Leistungsaustausch. Darunter befinden sich im Berichtszeitraum nahestehende Unternehmen des Fortum-Konzerns und des Uniper-Konzerns.
Uniper ist ein assoziiertes Unternehmen der Fortum Oyj und bezieht sie sowie ihre Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen als nahestehende Unternehmen in die Finanzberichterstattung ein. Gleiches gilt für die Republik Finnland - als Mehrheitsgesellschafterin der Fortum Oyj - und die von ihr beherrschten Unternehmen.
Transaktionen mit assoziierten Unternehmen des Uniper-Konzerns und deren Tochterunternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen des Uniper-Konzerns werden gesondert dargestellt. Transaktionen mit nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen des Uniper-Konzerns werden unter den sonstigen nahestehenden Unternehmen ausgewiesen. Der Anteil an Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen ist im Umfang der im nachfolgenden Kapitel genannten Transaktionen, wie im Vorjahresvergleichszeitraum, von untergeordneter Bedeutung.
Aufgrund des im ersten Halbjahr 2018 bis zum Vollzug des Übernahmeangebots bestehenden maßgeblichen Einflusses der E.ON SE auf Uniper wurden im Vorjahresvergleichszeitraum 2018 Erträge und Aufwendungen mit der E.ON SE sowie deren Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen weiterhin in der Position Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf Uniper ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Fortum Oyj sowie deren Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2018 als Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine wesentlichen Geschäftsvorfälle mit der Republik Finnland bzw. mit wesentlichen von ihr beherrschten Unternehmen:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Erträge | 1.084 | 2.724 |
| Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf Uniper ab dem 26. Juni 2018 (Fortum-Konzern) | 131 | 64 |
| Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf Uniper bis zum 25. Juni 2018 (E.ON-Konzern) | - | 2.224 |
| Assoziierte Unternehmen | 885 | 383 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 47 | 21 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 21 | 32 |
| Aufwendungen | 794 | 1.745 |
| Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf Uniper ab dem 26. Juni 2018 (Fortum-Konzern) | 12 | 2 |
| Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf Uniper bis zum 25. Juni 2018 (E.ON-Konzern) | - | 1.090 |
| Assoziierte Unternehmen | 704 | 470 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 35 | 111 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 43 | 72 |
| in Mio € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Forderungen | 488 | 943 |
| Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf Uniper (Fortum) | 1 | 4 |
| Assoziierte Unternehmen | 453 | 509 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 11 | 363 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 23 | 67 |
| Verbindlichkeiten | 720 | 574 |
| Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf Uniper (Fortum) | 225 | 252 |
| Assoziierte Unternehmen | 324 | 138 |
| Gemeinschaftsunternehmen | 42 | 49 |
| Sonstige nahestehende Unternehmen | 129 | 135 |
Erträge aus Geschäftsvorfällen und empfangenen Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen mit dem Uniper- und Fortum-Konzern stellen sich zum Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:
Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen waren durch die konzernweiten Beschaffungs- und Absatzaktivitäten der Uniper Global Commodities SE, im Wesentlichen im Strom- und Gasgeschäft, geprägt. Aus diesen Beziehungen resultieren umfangreiche wechselseitige Verpflichtungen und Leistungsbeziehungen.
Die Erträge aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen des Uniper-Konzerns beinhalten Umsatzerlöse aus Strom- und Gaslieferungen in Höhe von 357 Mio € (2018: 304 Mio €). Korrespondierend dazu umfassten die Aufwendungen aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen des Uniper-Konzerns Materialaufwendungen für den Strom- und Gasbezug in Höhe von 314 Mio € (2018: 417 Mio €). Sowohl die Umsatzerlöse als auch die Materialaufwendungen resultieren aus zu marktgerechten Konditionen abgeschlossenen Spot- und Termingeschäften, die im Rahmen der Bereitstellung des Marktzugangs für Unternehmen des Uniper-Konzerns von der Uniper Global Commodities SE durchgeführt wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen nahestehende Unternehmen des Uniper-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Strom- und Gastransaktionen, wobei sich hieraus Forderungen in Höhe von 12 Mio € (2018: 66 Mio €) und Verbindlichkeiten in Höhe von 332 Mio € (2018: 47 Mio €) ergaben.
Die Erträge aus Transaktionen mit Fortum Oyj und Fortum-Konzerngesellschaften beinhalten insbesondere Umsatzerlöse aus Stromlieferungen in Höhe von 130 Mio € (2018: 63 Mio €). Korrespondierend dazu umfassten die Aufwendungen aus Transaktionen mit Fortum Oyj und Fortum-Konzerngesellschaften insbesondere Materialaufwendungen für den Strombezug in Höhe von 9 Mio € (2018: 1 Mio €).
Zum 31. Dezember 2019 bestehen Forderungen gegenüber der Fortum Oyj und Fortum-Konzerngesellschaften in Höhe von 1 Mio € (31. Dezember 2018: 4 Mio €) und Verbindlichkeiten in Höhe von 225 Mio € (31. Dezember 2018: 252 Mio €). In diesen Verbindlichkeiten sind Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 222 Mio € (2018: 252 Mio €) enthalten, die aus dem Anteil einer Fortum-Konzerngesellschaft an der Finanzierung des in Schweden unter Unipers Führung gemeinschaftlich betriebenen Kernkraftwerks resultieren.
Die Erträge aus Transaktionen mit der E.ON SE und mit E.ON-Konzerngesellschaften im ersten Halbjahr 2018 beinhalteten insbesondere Umsatzerlöse aus Strom- und Gaslieferungen in Höhe von 1.865 Mio €. Die Aufwendungen aus Transaktionen mit der E.ON SE und den E.ON-Konzerngesellschaften in diesem Zeitraum betrafen insbesondere Materialaufwendungen für den Strom- und Gasbezug in Höhe von 789 Mio €.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Unternehmen bestehen zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 1.680 Mio € (31. Dezember 2018: 1.759 Mio €). Sie sind auch in der Gesamtsumme der sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten.
Erträge aus der Marktbewertung von Warentermingeschäften mit assoziierten Unternehmen des Uniper-Konzerns betrugen im Geschäftsjahr 2019 38 Mio € (2018: 2 Mio €), die entsprechenden Aufwendungen betrugen 12 Mio € (2018: 82 Mio €). In diesem Zusammenhang gebildete derivative Forderungen aus der Marktbewertung von Warentermingeschäften wurden mit 8 Mio € (31. Dezember 2018: 17 Mio €) ausgewiesen, entsprechende derivative Verbindlichkeiten aus der Marktbewertung von Warentermingeschäften wurden mit 15 Mio € (31. Dezember 2018: 48 Mio €) ausgewiesen.
Es gab keine Ergebniseffekte aus der Marktbewertung von Warentermingeschäften mit Fortum-Gesellschaften.
Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2018 ist in den Aufwendungen aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen der Aufwand aus der Wertberichtigung einer Forderung in Höhe von 58 Mio € enthalten.
Zu den nahestehenden Personen zählen im Uniper-Konzern die Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsrats (Management in Schlüsselpositionen).
Der Aufwand für das Geschäftsjahr 2019 für Mitglieder des Uniper-Vorstands betrug für kurzfristig fällige Leistungen 8,0 Mio € (2018: 5,9 Mio €), für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses 11,0 Mio € (2018: 0,0 Mio €) sowie für Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses 1,6 Mio € (2018: 1,0 Mio €). Rund 4,6 Mio € des Aufwands für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses sind als Vorschüsse zu klassifizieren. Der Aufwand für die im Geschäftsjahr bestehenden Tranchen der aktienbasierten Vergütung betrug 2,9 Mio € (2018: 12,0 Mio €).
Der als Gesamtaufwand erfasste Betrag beläuft sich somit auf insgesamt 23,5 Mio € (2018: 18,9 Mio €). Als sonstige Rückstellungen sind 6,7 Mio € (2018: 2,8 Mio €) gebildet.
Darüber hinaus sind im Berichtsjahr versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von insgesamt 864 T€ (2018: 75 T€ Gewinne) zu berücksichtigen. Als Leistung nach Beendigung des Dienstverhältnisses wird der aus den Pensionsrückstellungen resultierende Versorgungsaufwand (Service and Interest Cost) ausgewiesen. Der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) betrug zum 31. Dezember 2019 rund 12,3 Mio € (2018: 11,6 Mio €).
Im Rahmen der Aufsichtsratsvergütung der Uniper SE für das Jahr 2019 wurde eine Rückstellung für die variable Vergütung in Höhe von 0,7 Mio € (2018: 0,4 Mio €) gebildet. Der durch die Uniper SE an die Aufsichtsratsmitglieder gezahlte Auslagenersatz betrug für das Geschäftsjahr 2019 rund 83 T€ (2018: 70 T€).
Der Aufwand für die kurzfristig fällige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich für das Jahr 2019 auf 1,1 Mio € (2018: 1,1 Mio €). Der Aufwand für die variable Vergütung betrug 0,3 Mio € (2018: 0,2 Mio €). Den Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats wurde im Rahmen der bestehenden Arbeitsverträge mit der Uniper SE sowie ihrer Tochtergesellschaften eine Vergütung in Höhe von insgesamt 0,5 Mio € (2018: 0,5 Mio €) gewährt.
Weitere Einzelheiten zur Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen enthält der Vergütungsbericht. Er ist Bestandteil des Lageberichts.
Ein Leasingverhältnis wird durch einen Vertrag begründet, der gegen ein Entgelt das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes für eine bestimmte Zeit auf dessen Nutzer (Leasingnehmer) überträgt. Identifizierbarkeit bezieht sich dabei auf einen Teil eines Vermögenswertes, wenn es sich um einen physisch abgrenzbaren Teil handelt. Liegt hingegen ein physisch nicht unterscheidbarer Teil vor, stellt dieser lediglich einen identifizierbaren Vermögenswert dar, wenn der Leasingnehmer während der Laufzeit im Wesentlichen über die gesamte Kapazität verfügen kann.
Enthält ein Vertrag mehrere Leasingkomponenten oder eine Kombination aus Leasing- und Absatzgeschäften, wird das Entgelt beim Abschluss und bei jeder folgenden Neubewertung des Vertrags auf Basis relativer Einzelveräußerungspreise auf die verschiedenen Leasing- bzw. Nichtleasing-Komponenten allokiert.
Für Leasingverhältnisse, deren Laufzeit maximal zwölf Monate umfasst oder die sich auf geringwertige Vermögenswerte beziehen, nimmt Uniper als Leasingnehmer die optionalen Anwendungsausnahmen in Anspruch. Die Leasingzahlungen im Rahmen dieser Verträge werden grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.
Bei allen anderen Leasingverhältnissen, bei denen Uniper als Leasingnehmer agiert, wird der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen als finanzielle Verbindlichkeit angesetzt. Die Leasingzahlungen werden nach der Effektivzinsmethode in Tilgungs- und Zinsanteile aufgeteilt.
Korrespondierend dazu wird zu Beginn des Leasingverhältnisses im Sachanlagevermögen das Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert aktiviert, das grundsätzlich dem Barwert der Verbindlichkeit zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Vor Beginn des Leasingverhältnisses geleistete Zahlungen sowie vom Leasinggeber gewährte Mietanreize werden ebenfalls im Buchwert des Nutzungsrechts berücksichtigt. Das Nutzungsrecht wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder - falls kürzer - über die Nutzungsdauer des geleasten Vermögenswertes linear abgeschrieben. Die Regelungen des IAS 36 zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten gelten auch für aktivierte Nutzungsrechte.
Ändern sich die erwarteten Leasingzahlungen, z. B. bei indexabhängigen Entgelten oder aufgrund neuer Einschätzungen bezüglich vertraglicher Optionen, wird die Verbindlichkeit neu bewertet. Die Anpassung an den neuen Buchwert erfolgt grundsätzlich erfolgsneutral durch eine korrespondierende Anpassung des aktivierten Nutzungsrechts.
Durch den Uniper-Konzern eingesetzte Sachanlagen beinhalten sowohl im rechtlichen Eigentum befindliche, als auch geleaste Vermögenswerte, die sich wie folgt aufteilen:
| 31. Dezember | ||
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Sachanlagen im rechtlichem Eigentum | 9.603 | 10.055 |
| Nutzungsrechte | 598 | 557 |
| Sachanlagen | 10.201 | 10.612 |
Aktivierte Nutzungsrechte betreffen insbesondere Gasspeicher sowie Grundstücke und Gebäude. In einem geringen Umfang werden Nutzungsrechte für Frachtschiffe und Fahrzeuge aktiviert. Die auf dieser Basis aktivierten Nutzungsrechte an geleasten Sachanlagen weisen zum Bilanzstichtag folgende Netto-Buchwerte auf:
| 31. Dezember | ||
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte | 43 | 46 |
| Gebäude | 94 | 72 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 452 | 430 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8 | 9 |
| Summe | 598 | 557 |
Zugänge innerhalb der Nutzungsrechte betrugen im Geschäftsjahr 113 Mio € (2018: 119 Mio €). Diese setzen sich in erster Linie zusammen aus Zugängen von technischen Anlagen und Maschinen in Höhe von 66 Mio € (2018: 73 Mio €) sowie Zugängen von Gebäuden in Höhe von 42 Mio € (2018: 38 Mio €).
Für die Verträge bestehen teilweise Preisanpassungsklauseln sowie Verlängerungs-, Kauf- und Kündigungsoptionen. Für die Ermittlung des Leasingzeitraums werden solche Optionen nur dann einbezogen, wenn mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerung bzw. Nicht-Kündigung ausgegangen werden kann. Mögliche zusätzliche Leasingzahlungen in Höhe von 229 Mio € (2018: 192 Mio €) blieben auf dieser Grundlage bei der Bewertung von Leasingverbindlichkeiten im Geschäftsjahr unberücksichtigt.
Die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverträgen werden in der Tabelle Cashflow-Analyse in Textziffer 29 dargestellt.
Der künftige Verpflichtungsumfang aufgrund von kontrahierten, jedoch am Bilanzstichtag noch nicht begonnenen Leasingverhältnissen beträgt 5 Mio € (2018: 42 Mio €).
In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung wurden die nachfolgenden Beträge erfasst:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte | -103 | -72 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte | -4 | -83 |
| Zuschreibungen auf Nutzungsrechte | 36 | 1 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | -43 | -42 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | -216 | -180 |
| Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen | -3 | -3 |
| Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten | 67 | 37 |
| Summe | -267 | -342 |
Die planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte betreffen hauptsächlich technische Anlagen und Maschinen (76 Mio €; 2018: 49 Mio €) sowie Gebäude (20 Mio €; 2018: 15 Mio €).
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse | 368 | 366 |
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge umfassen neben Auszahlungsbeträgen für den Zins- und Tilgungsanteil der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten auch Auszahlungen für nicht bilanzierte kurzfristige Leasingverträge sowie Leasingverträge über geringwertige Vermögensgegenstände. Der Tilgungsanteil (112 Mio €; 2018: 81 Mio €) wird innerhalb des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit und der Zinsanteil (43 Mio €; 2018: 42 Mio €) innerhalb des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit ausgewiesen.
Leasingverhältnisse, bei denen Uniper als Leasinggeber agiert und die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasingobjekts auf den Vertragspartner übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing erfasst. Der Barwert der ausstehenden Mindestleasingzahlungen wird als Forderung bilanziert. Zahlungen des Leasingnehmers werden als Tilgungsleistungen bzw. Zinsertrag behandelt. Die Zinserträge werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses nach der Effektivzinsmethode erfasst.
In geringem Umfang bestehen Operating-Lease-Verhältnisse, bei denen Uniper als Leasinggeber auftritt. Das Leasingobjekt wird in diesen Fällen grundsätzlich weiterhin in der Bilanz des Uniper-Konzerns ausgewiesen und die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst.
Die Forderungen aus Finanzierungsleasing resultieren überwiegend aus bestimmten Stromlieferverträgen, die nach IFRS 16 als Leasingverhältnis zu bilanzieren sind. Die Nominal- und Barwerte der ausstehenden Leasingzahlungen weisen folgende Fälligkeiten auf:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Fälligkeit bis 1 Jahr | 29 | 29 |
| Fälligkeit 1 -2 Jahre | 28 | 28 |
| Fälligkeit 2 - 3 Jahre | 28 | 27 |
| Fälligkeit 3 - 4 Jahre | 27 | 27 |
| Fälligkeit 4 - 5 Jahre | 26 | 26 |
| Fälligkeit über 5 Jahre | 187 | 201 |
| Summe undiskontierte Leasingzahlungen | 325 | 338 |
| Enthaltener Zinsanteil | 115 | 129 |
| Forderung aus Leasing | 210 | 209 |
| (davon kurzfristig) | 15 | 21 |
| (davon langfristig) | 194 | 188 |
Im Geschäftsjahr wurden Zinserträge in Höhe von 17 Mio € (2018: 17 Mio €) aus Finanzierungsleasingverhältnissen erfasst.
Folgende Informationen werden für das Geschäftsjahr 2019 auf Basis des internen Berichtswesens des Uniper-Konzerns zur Verfügung gestellt, um die Art und die finanziellen Auswirkungen der vom Uniper-Konzern ausgeübten Geschäftstätigkeiten sowie das wirtschaftliche Umfeld, in dem der Konzern tätig ist, beurteilen zu können.
Zur internen Steuerung und als wichtigster Indikator für die operative Ertragskraft eines Geschäfts wird bei Uniper ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("Adjusted EBIT") verwendet. Diese Informationen werden zugleich im Rahmen der Geschäftssegmentsteuerung genutzt.
Bei dem unbereinigten Ergebnis vor Zinsen und Steuern ("EBIT") handelt es sich um das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern des Konzerns nach den IFRS unter Berücksichtigung des Beteiligungsergebnisses.
Zur Erhöhung der Aussagekraft als Indikator für die operative Ertragskraft des Uniper-Geschäfts wird das EBIT um bestimmte nicht operative Effekte bereinigt, um ein nachhaltiges bereinigtes EBIT ("Adjusted EBIT"), das zu internen Steuerungszwecken eingesetzt wird, zu bestimmen.
Bislang hat Uniper im Einklang mit der branchenweiten Praxis innerhalb der Energiewirtschaft Verträge über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten, die entsprechend IFRS 9 (Failed-Own-Use-Verträge) bilanziert werden müssen, mit Bezug auf die vertraglichen Rechte und Pflichten dieser Verträge bilanziert. Damit wurden die Verträge bei Lieferung des nichtfinanziellen Postens mit dem Vertragspreis und damit in Übereinstimmung mit den Zahlungsflüssen berichtet (Erfassung von Umsatzerlösen bzw. Materialaufwand) und bilanziert (Bewertung von Vorräten und Emissionsrechten). Das IFRS IC hat in der Sitzung im März 2019 im Rahmen einer Agenda-Entscheidung festgestellt, dass die vorgenannten Verträge in Höhe des bei physischer Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren sind. Somit stellt das IFRS IC fest, dass diese Verträge wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung abgebildet werden sollen. Dies führt im Rahmen der IFRS-Bilanzierung dazu, dass die ökonomisch durchgeführte Absicherung des operativen Geschäfts nicht mehr adäquat abgebildet werden kann, da Umsatzerlöse und Materialaufwand nicht mehr mit den vertraglich gesicherten Preisen im nach IFRS ermittelten Ergebnis vor Zinsen und Steuern bewertet werden. Zugleich wird entsprechend der Klarstellung der IFRS-Bilanzierung die gesicherte Marge bereits vor physischer Erfüllung im Ergebnis vor Zinsen und Steuern realisiert. Der mit der Entscheidung einhergehenden rückwirkenden Umstellung der Bewertung des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte hat Uniper durch die Anpassung der Steuerungskennzahl Rechnung getragen, indem diese Effekte im Rahmen der Überleitung zum Adjusted EBIT wieder eliminiert werden, um die Aussagekraft der Kennzahl beizubehalten. Diese Anpassung ist in den nachfolgenden Erläuterungen bereits berücksichtigt. Sie wurde rückwirkend für die Vergleichsperiode durchgeführt; nähere Informationen befinden sich in der Textziffer 3 des Konzernabschlusses.
Die nicht operativen Ergebniseffekte, um die das EBIT bereinigt wird, umfassen Erträge und Aufwendungen aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus Sicherungsgeschäften sowie bestimmte Effekte aus der Bewertung von physisch zu erfüllenden Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 9. Soweit von wesentlicher Bedeutung werden Buchgewinne/-verluste, Aufwendungen/Erträge für Restrukturierung/Kostenmanagement, die vor der Abspaltung initiiert wurden, Wertminderungen/Wertaufholungen auf das Anlagevermögen, auf at equity bewertete Unternehmen sowie sonstige Finanzanlagen und auf Goodwill im Rahmen von Werthaltigkeitstests und sonstige nicht operative Ergebnisbeiträge eliminiert.
Bei den Netto-Buchgewinnen handelt es sich um einen Saldo aus Buchgewinnen und -verlusten aus Desinvestitionen, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen enthalten sind. Effekte aus der Marktbewertung von Derivaten sind ebenfalls in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen enthalten. Diese im Rahmen des Energiehandelsgeschäfts abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte wirken sich allerdings erst bei Fälligkeit auf das Adjusted EBIT aus. Zusätzlich werden für physisch erfüllte derivative Finanzinstrumente im Anwendungsbereich von IFRS 9 weitere nicht operative Anpassungen der Umsatzerlöse, des Materialaufwands, der sonstigen betrieblichen Erträge und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen vorgenommen, und zwar um die Differenz zwischen dem ökonomisch und vertraglich abgesicherten Vertragspreis und dem für die Ertrags- und Aufwandserfassung nach IFRS relevanten Spotpreis am Erfüllungstag. Da sich das unbereinigte EBIT aus dem Umsatz und dem Materialaufwand (d. h. den Vorräten und Emissionsrechten einschließlich deren Folgebewertung) ergibt, der für diese Transaktionen zum Zeitpunkt der Abrechnung mit dem IFRS-relevanten Spotpreis bewertet wird, wird die Differenz zu einer Bewertung auf Basis des ökonomisch gesicherten Vertragspreises entsprechend angepasst, um das Adjusted EBIT zu ermitteln.
Bei den Aufwendungen/Erträgen für Restrukturierung/Kostenmanagement, die vor der Abspaltung initiiert wurden, handelt es sich um zusätzliche Aufwendungen/Erträge, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft stehen. Im sonstigen nicht operativen Ergebnis werden sonstige nicht operative Aufwendungen und Erträge von Einzelsachverhalten mit seltenem Charakter zusammengefasst. Je nach Einzelfall können hier unterschiedliche Posten der Gewinn- und Verlustrechnung betroffen sein.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Ergebnisses des Konzerns nach IFRS auf das bereinigte Ergebnis vor Steuern und Zinsen:
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern 1) | 922 | -88 |
| Beteiligungsergebnis | -8 | 9 |
| EBIT1) | 915 | -78 |
| Nicht operative Bereinigungen | -52 | 943 |
| Netto-Buchgewinne (-)/-Buchverluste (+) | -7 | 31 |
| Auswirkung von derivativen Finanzinstrumenten 1) | -1.228 | -402 |
| Anpassungen von Umsatzerlösen/Materialaufwendungen aus physisch erfüllten Commodity-Derivaten auf den Vertragspreis | 448 | 671 |
| Aufwendungen (+)/Erträge (-) aus Restrukturierung/Kostenmanagement 2)3) | -50 | -73 |
| Nicht operative Impairments (+)/Wertaufholungen (-) 4) | 874 | 681 |
| Übriges sonstiges nicht operatives Ergebnis | -90 | 35 |
| Adjusted EBIT | 863 | 865 |
| nachrichtlich: Wirtschaftliche Abschreibungen/Zuschreibungen | 698 | 678 |
| nachrichtlich: Adjusted EBITDA | 1.561 | 1.543 |
1) Die dargestellten Vergleichszahlen wurden
angepasst. Weitere Informationen hierzu enthalt die
Textziffer 3 des Anhangs.
2) In den Aufwendungen/Erträgen für
Restrukturierung/Kostenmanagement des Segments Globaler
Handel sind im Geschäftsjahr 2019
planmäßige Abschreibungen in Höhe von 11
Mio € (2018: 12 Mio €) enthalten.
3) In den Aufwendungen/Erträgen für
Restrukturierung/Kostenmanagement sind keine Aufwendungen
des aktuellen Restrukturierungsprogramms,
einschließlich der dazugehörigen Teilprojekte,
enthalten.
4) Die nicht operativen
Impairments/Wertaufholungen enthalten nicht operative
außerplanmäßige Abschreibungen und
Wertaufholungen, die durch regelmäßige
Werthaltigkeitstests ausgelöst werden. Die Summe der
nicht operativen Impairments/Wertaufholungen und der
wirtschaftlichen Abschreibungen/Zuschreibungen weicht von
den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Abschreibungen ab, da auch die Wertminderungen auf at
equity bewertete Unternehmen und auf sonstige Finanzanlagen
in den beiden Posten enthalten sind und ein
geringfügiger Teil in den Aufwendungen für
Restrukturierung/Kostenmanagement und in dem übrigen
sonstigen nicht operativen Ergebnis erfasst wird.
Durch die vorgenommenen Anpassungen können die hier ausgewiesenen Erfolgspositionen von den gemäß IFRS ermittelten Kennzahlen abweichen.
Im Berichtszeitraum wurde ein unwesentlicher saldierter Abgangsgewinn aus der Veräußerung der Aktivitäten in Frankreich und aus der Veräußerung der Gemeinschaftsbeteiligung OLT Offshore LNG Toscana S.p.A. erzielt, gegenläufig wurde ein Verlust im Zusammenhang mit der Veräußerung der verbliebenen Anteile an ENEVA S.A. realisiert. Im Geschäftsjahr 2018 ergab sich ein Buchverlust in Höhe von 31 Mio € aus dem Verkauf der Beteiligung am Gemeinschaftsunternehmen Pecém II Participações S.A. Dieser resultierte im Wesentlichen aus der aufwandswirksamen Realisierung von in Vorperioden im Other Comprehensive Income erfassten Beträgen aus Währungsumrechnungsdifferenzen.
Aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von Derivaten, mit denen das operative Geschäft gegen Preisschwankungen abgesichert wird, resultierte aufgrund geänderter Marktwerte im Zusammenhang mit gefallenen Commodity-Preisen an den Terminmärkten im Geschäftsjahr 2019 ein saldierter Ertrag von 1.228 Mio € (2018: saldierter Ertrag in Höhe von 402 Mio €).
Umsatzerlöse und Materialaufwendungen für physisch zu erfüllende Commodity Derivate (Verträge die entsprechend IFRS 9 [Failed-Own-Use-Verträge] bilanziert werden) wurden um die Differenz zwischen nach IFRS relevantem Spotpreis und steuerungsrelevanten Vertragspreis saldiert um 448 Mio € (2018: 671 Mio €) angepasst.
Die Aufwendungen/Erträge für Restrukturierung/Kostenmanagement haben sich im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um -23 Mio € verändert. Der Ertrag im Geschäftsjahr 2019 betrug 50 Mio € (2018: Ertrag in Höhe von 73 Mio €), er resultierte im Wesentlichen aus der teilweisen Auflösung von Rückstellungen, die im Zuge der Abspaltung gebildet und als nicht operativ bereinigt wurden.
Im Berichtszeitraum wurden Aufwendungen aus nicht operativen Wertminderungen in Höhe von 874 Mio € erfasst. Im Wesentlichen entfielen die Wertminderungen auf das Steinkohlekraftwerk Maasvlakte 3 in Höhe von rund 0,4 Mrd € sowie auf die britischen Kraftwerke in Höhe von etwa 0,3 Mrd €. Darüber hinaus verzeichnete Uniper Wertminderungen auf das in der Inbetriebsetzung befindliche Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Höhe von rund 0,1 Mrd €. Auf Kraftwerke im Segment Internationale Stromerzeugung entfielen Wertminderungen in Höhe von rund 0,1 Mrd €.
Im Vorjahr betrug der Aufwand aus nicht operativen Wertminderungen 681 Mio €. Er betraf das in der Inbetriebsetzung befindliche Steinkohlekraftwerk Datteln 4 (rund 0,4 Mrd €) und das Biomassekraftwerk Provence 4 (0,2 Mrd €) im Segment Europäische Erzeugung sowie die Gasspeicherinfrastruktur in Deutschland in Höhe von rund 0,1 Mrd € im Segment Globaler Handel.
Wertaufholungen auf die in den Vorjahren erfassten Wertminderungen in Höhe von 0,2 Mrd € betrafen im Geschäftsjahr 2019 vor allem die Gasspeicherinfrastruktur in Deutschland im Segment Globaler Handel und Gaskraftwerke in Deutschland im Segment Europäische Erzeugung, wobei die Wertaufholungen im Vorjahr (0,2 Mrd €) überwiegend auf Kraftwerke in Großbritannien vorgenommen wurden. Weitere Details zu Impairments und Wertaufholungen enthält die Textziffer 17 des Konzernabschlusses.
Im übrigen sonstigen nicht operativen Ergebnis wurde ein Ertrag von 90 Mio € im Geschäftsjahr 2019 erzielt (2018: Aufwand in Höhe von 35 Mio €). Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus Bewertungsanpassungen von nicht operativ gebildeten Rückstellungen im Segment Globaler Handel. Die Auflösung von Rückstellungen für kontrahierte Gasspeicherkapazitäten und die Zuführung zu Rückstellungen für belastende Verträge im LNG-Geschäft wirkten hierbei gegenläufig. Im Vorjahreszeitraum lag zusätzlich ein nicht operativer Aufwand im Rahmen der Neubewertung und Abrechnung von vorgezogen fälligen Zuteilungen langfristiger Vergütungsbestandteile (sogenannte "LTI") für die Jahre 2015, 2016 und 2017 vor. Diese Zuteilungen wurden aufgrund des Eintritts des Change-of-Control-Ereignisses mit dem Vollzug des Übernahmeangebots der Fortum Deutschland SE fällig.
Der Adjusted Funds from Operations ("Adjusted FFO") ist eine vom Uniper-Konzern als Steuerungsgröße für das Gesamtjahr, unter anderem mittelbar im Rahmen der Bemessung des für die Aktionäre zur Verfügung stehenden Ausschüttungspotentials sowie für die variable Vorstandsvergütung, verwendete Kennzahl. Diese Informationen werden ausschließlich zur Steuerung des Gesamtkonzerns und letztmalig für 2019 genutzt.
Der Adjusted FFO für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 923 Mio € und ist im Vorjahresvergleich um 167 Mio € gestiegen (2018: 756 Mio €).
Basis des Funds from Operations ist der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow), der in einem ersten Schritt um die Veränderungen von Posten der betrieblichen und ertragsteuerlichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bereinigt wird, um periodenbedingte Verschiebungen aufgrund von nicht vorhersehbaren Zahlungsmittelzuflüssen bzw. -abflüssen zu eliminieren. In der Veränderung der betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden unter anderem Veränderungen aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung von zu Absicherungszwecken abgeschlossenen Derivaten ausgewiesen.
Bislang hat Uniper im Einklang mit der branchenweiten Praxis innerhalb der Energiewirtschaft Verträge über Terminkäufe oder -verkäufe nichtfinanzieller Posten, die entsprechend IFRS 9 (Failed-Own-Use-Verträge) bilanziert werden müssen, mit Bezug auf die vertraglichen Rechte und Pflichten dieser Verträge bilanziert. Damit wurden die Verträge bei Lieferung des nichtfinanziellen Postens mit dem Vertragspreis und damit in Übereinstimmung mit den Zahlungsflüssen bilanziert (Bewertung von Vorräten und Emissionsrechten). Das IFRS IC hat in der Sitzung im März 2019 im Rahmen einer Agenda-Entscheidung festgestellt, dass die vorgenannten Verträge, in Höhe des bei physischer Erfüllung geltenden Marktpreises zu realisieren sind. Somit stellt das IFRS IC fest, dass diese Verträge wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung abgebildet werden sollen. Der mit der Entscheidung einhergehenden rückwirkenden Umstellung der Bewertung des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte hat Uniper durch die Anpassung der Steuerungskennzahl Rechnung getragen, indem diese Effekte im Rahmen der Überleitung zum Adjusted FFO wieder eliminiert werden, um die Aussagekraft der Kennzahl beizubehalten. Diese Anpassung ist in den nachfolgenden Erläuterungen bereits berücksichtigt. Sie wurde rückwirkend für die Vergleichsperiode durchgeführt; nähere Informationen befinden sich in der Textziffer 3 des Konzernabschlusses.
Um die vorgenannte Umstellung der Bewertung des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte zu korrigieren, werden Veränderungen in der Vorratsbewertung und der Bewertung der Emissionsrechte eliminiert, die aus Differenzen zwischen dem ökonomisch gesicherten Vertragspreis und dem Spotpreis bei Zugang des Vorratsvermögens und der Emissionsrechte aus physisch zu erfüllenden Commodity-Derivaten resultieren. Diese Veränderungen werden bereinigt, da sie nicht zahlungswirksam sind. Schließlich wird mit der gleichen Begründung die erfolgswirksame Fremdwährungsbewertung der operativen Forderungen und Verbindlichkeiten korrigiert. Ebenfalls werden Anpassungen um Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen aus Erwerbs- oder Veräußerungsvorgängen vorgenommen, da diese einen Investitionshintergrund besitzen.
Für die Berechnung des Adjusted FFO werden Dienstzeitaufwendungen für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsansprüche und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen, die zukünftig zahlungswirksam werden, vom FFO abgezogen. Weiterhin in Abzug vom FFO gebracht werden die Zahlungen an den schwedischen Fonds für Nuklearabfall (Kärnavfallsfonden - KAF). Umgekehrt werden entsprechende Rückzahlungen aus diesem Fonds (Nettobetrachtung) hinzugefügt, obwohl sie im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen werden, da sie aus dem operativen Geschäft resultieren. Beschlossene bzw. gezahlte Dividenden an Minderheitsgesellschafter von Tochterunternehmen stehen den Aktionären der Gesellschaft nicht zur Verfügung und werden deshalb ebenfalls abgezogen.
| in Mio € | 2019 | 2018 |
| Cashflow aus der Geschäftstätigkeit | 932 | 1.241 |
| Überleitungspositionen | ||
| Eliminierung der Veränderungen operativer und steuerlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | 36 | -333 |
| Beschlossene bzw. gezahlte Dividenden an Minderheitsgesellschafter | -32 | -31 |
| Übrige Anpassungen | -13 | -120 |
| Adjusted Funds from Operations | 923 | 756 |
Die Eliminierung der Veränderungen operativer und steuerlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten enthält zum einen die Korrektur der Veränderungen betrieblicher und steuerlicher Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Ertragsteuern in Höhe von 612 Mio € (2018: -204 Mio €; vergleiche Kapitalflussrechnung des Uniper-Konzerns). Zum anderen werden auch die Veränderungen von zu Absicherungszwecken abgeschlossenen Derivaten in Höhe von -795 Mio € (2018: 162 Mio €) erfasst, so dass im Adjusted FFO die realisierten, zahlungswirksamen Sicherungsderivate enthalten sind. Zusätzlich erfolgt hier auch die Eliminierung der Veränderungen des mittels physisch erfüllter Commodity-Derivate zugegangenen Vorratsvermögens und zugegangener Emissionsrechte in Höhe von 235 Mio € (2018: -289 Mio €). Diese beruhen auf Differenzen zwischen dem vertraglich vereinbarten gezahlten Preis und dem nach IFRS relevanten Spotpreis, mit dem das vorgenannte Vorratsvermögen und die Emissionsrechte, bei Zugang bewertet werden.
Im Geschäftsjahr 2019 sind 32 Mio € (2018: 31 Mio €) als beschlossene bzw. gezahlte Dividenden an Minderheitsgesellschafter ausgewiesen.
Die übrigen Anpassungen enthalten Dienstzeitaufwendungen für hinzuerworbene Versorgungsansprüche respektive nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen im Zusammenhang mit den Uniper-Pensionsprogrammen, die den Adjusted FFO mindern, da diese zukünftig zahlungswirksam werden. Gegenläufig wirkt eine Netto-Rückzahlung aus dem schwedischen Fonds für Nuklearabfall, die den Adjusted FFO im Saldo leicht erhöhte. Im Vorjahreszeitraum enthielten die Anpassungen zusätzlich die Korrektur des nicht operativen Aufwands, der im Rahmen der Neubewertung und Abrechnung von vorgezogen fälligen Zuteilungen langfristiger Vergütungsbestandteile (sogenannte "LTI") für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erfasst wurde. Diese Zuteilungen wurden aufgrund des Eintritts des Change-of-Control-Ereignisses mit dem Vollzug des Übernahmeangebots der Fortum Deutschland SE fällig.
Die operativen Segmente der Gesellschaft werden dem Management Approach folgend nach der internen Berichtsstruktur, wie durch den Vorstand der Uniper SE genutzt, abgegrenzt.
Als intern verwendete zentrale Ergebnisgröße zur Performance-Messung wird ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Adjusted EBIT) als Segmentergebnis herangezogen.
Die operativen Geschäftssegmente werden nach IFRS 8 entsprechend der Steuerung des Konzerns durch den Vorstand der Uniper SE als verantwortliche Unternehmensinstanz einzeln berichtet.
Das Geschäftssegment Europäische Erzeugung umfasst die verschiedenen Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, die der Uniper-Konzern in Europa betreibt. Neben fossilen Kraftwerken (Kohle-, Gas-, Ölkraftwerke, kombinierte Gas- und Dampfkraftwerke) sowie Wasserkraftwerken zählen auch Kernkraftwerke in Schweden zu diesen Erzeugungsanlagen. Der Großteil der erzeugten Energie wird an das Segment Globaler Handel, das die Vermarktung und den Absatz der Energie über die Handelsmärkte sowie über eine eigene Vertriebsstruktur an Großkunden sicherstellt, verkauft. Ein weiterer Teil der erzeugten Energie wird über langfristige Strom- und Wärmelieferverträge vertrieben. Über das Kraftwerksgeschäft hinaus ist in diesem Segment auch die Vermarktung von Energiedienstleistungen inbegriffen, die sowohl Ingenieurs-, Asset-Management- als auch Betriebs- und Instandhaltungsleistungen umfassen. Bis Anfang Juli 2019 wurden auch die verkauften Aktivitäten in Frankreich in diesem Segment dargestellt.
Das Geschäftssegment Globaler Handel bündelt die Energiehandelsaktivitäten und bildet die kommerzielle Schnittstelle zwischen dem Uniper-Konzern und den weltweiten Handelsmärkten sowie den Großkunden. Innerhalb dieses Segments werden die für die Stromproduktion erforderlichen Brennstoffe (im Wesentlichen Kohle und Gas) beschafft, CO 2-Zertifikate gehandelt, wird der erzeugte Strom vermarktet sowie das Portfolio über die Steuerung des Kraftwerkseinsatzes optimiert. Auf Basis von langfristigen Bezugsverträgen mit in- und ausländischen Lieferanten vertreibt Uniper Erdgas an Weiterverteiler (z. B. Stadtwerke), große Industriekunden und Kraftwerksbetreiber. Zusätzlich sind in dieser Aktivität Infrastrukturbeteiligungen sowie der Gasspeicherbetrieb enthalten.
Das Geschäftssegment Internationale Stromerzeugung bündelt das operative Stromerzeugungsgeschäft des Uniper-Konzerns in Russland. Die PAO Unipro, eine in Russland börsennotierte Tochtergesellschaft der Uniper SE, nimmt jegliches Geschäft im Zusammenhang mit der Energieerzeugung in Russland sowie die damit zusammenhängenden Aktivitäten wahr. Hierzu gehören unter anderem die Beschaffung der in den Kraftwerken notwendigen Brennstoffe, der Betrieb und die Steuerung der Kraftwerke sowie der Handel und der Absatz der erzeugten Energie. Bis zur Veräußerung Anfang April 2019 war Uniper zudem mit einer 6,1%igen Finanzbeteiligung an dem Energieversorger ENEVA S.A. und dessen operativem Geschäft beteiligt. Nach dem Verkauf unterhält Uniper keinerlei Geschäftsaktivitäten mehr in Brasilien.
Darüber hinaus werden unter Administration/Konsolidierung die bereichsübergreifenden nicht operativen Funktionen gebündelt, die zentral für alle Segmente des Uniper-Konzerns wahrgenommen werden. Zudem werden hier die auf Konzernebene durchzuführenden Konsolidierungen vorgenommen.
| Europäische Erzeugung | Globaler Handel 3) | Internationale Stromerzeugung | ||||
| in Mio € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Außenumsatz 1) | 2.609 | 3.281 | 62.086 | 87.470 | 1.106 | 1.060 |
| Innenumsatz 1) | 8.475 | 10.743 | 8.215 | 10.532 | - | - |
| Umsatzerlöse 1) | 11.085 | 14.024 | 70.301 | 98.001 | 1.106 | 1.060 |
| Adjusted EBIT (Segmentergebnis) | 424 | 386 | 287 | 318 | 308 | 278 |
| darin at equity Ergebnis 2) | - | -11 | 58 | 61 | - | - |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern | 409 | 646 | 308 | 333 | 381 | 354 |
| Investitionen | 409 | 397 | 27 | 32 | 196 | 190 |
| Administration/ Konsolidierung | Uniper-Konzern | |||
| in Mio € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Außenumsatz 1) | 3 | 2 | 65.804 | 91.813 |
| Innenumsatz 1) | -16.691 | -21.275 | - | - |
| Umsatzerlöse 1) | -16.688 | -21.272 | 65.804 | 91.813 |
| Adjusted EBIT (Segmentergebnis) | -156 | -117 | 863 | 865 |
| darin at equity Ergebnis 2) | - | 1 | 58 | 61 |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern | -87 | -144 | 1.011 | 1.189 |
| Investitionen | 26 | 23 | 657 | 642 |
1) Die dargestellten Vergleichszahlen wurden
angepasst. Weitere Informationen hierzu enthält die
Textziffer 3 des Anhangs.
2) Das hier dargestellte at equity Ergebnis wird
grundsätzlich um nicht operative Effekte bereinigt und
kann deshalb von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesenen Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen
nach IFRS abweichen.
3) Zur Veränderung der Umsatzerlöse
des Segments Globaler Handel vergleiche Textziffer 3 und
Textziffer 5 des Anhangs.
Die Innenumsatzerlöse zwischen den Segmenten Europäische Erzeugung und Globaler Handel gehen hauptsächlich auf den Transferpreismechanismus zwischen den Kraftwerksgesellschaften sowie der Handelseinheit im Segment Globaler Handel zurück. Bei physisch erfüllten Geschäften wird, sofern sie nicht die IFRS-9-Kriterien erfüllen und nicht als Derivat zu bilanzieren sind (z. B. Own-Use Transaktionen), dem ökonomischen Charakter sowie dem vertraglich vereinbarten Betrag der Gegenleistung folgend, der Vertragspreis (Transferpreis) für die Ermittlung der Umsatzerlöse herangezogen. Für physisch erfüllte Verträge, die entsprechend den IFRS-9-Kriterien als Derivat bilanziert werden müssen (z. B. Failed-Own-Use Transaktionen), erfolgt die Umsatzrealisierung zum im Realisationszeitpunkt geltenden Marktpreis. Entsprechend werden solche Verträge wie physische Spot-Verträge mit einer finanziellen Absicherung abgebildet. Über den Transferpreismechanismus sichert die Handelseinheit im Rahmen eines Portfoliomanagementvertrags die erwartete Stromerzeugung der Kraftwerksgesellschaften durch Abschluss von Sicherungsgeschäften zu aktuellen Marktpreisen ab, so dass die Ergebnisse schließlich unmittelbar im Segment Europäische Erzeugung ausgewiesen werden und die Kraftwerksgesellschaften die ökonomischen Ergebnisse der Preissicherung ihrer Erzeugungspositionen zeigen. Die Methode spiegelt sich auch in den Materialaufwendungen wider. Die dem Überleitungsposten Administration/ Konsolidierung zuzurechnenden Umsatzerlöse beinhalten auch die Konsolidierung der vorgenannten Effekte, so dass sich aus der Transferpreissystematik keine Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Uniper-Konzerns ergeben.
Bei den in den Segmentinformationen nach Bereichen ausgewiesenen Investitionen handelt es sich um die in der Kapitalflussrechnung enthaltenen Auszahlungen für Investitionen. Transaktionen innerhalb des Uniper-Konzerns werden grundsätzlich zu Marktpreisen getätigt.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom operativen Cashflow zum operativen Cashflow vor Zinsen und Steuern:
| in Mio € | 2019 | 2018 | +/- |
| Operativer Cashflow | 932 | 1.241 | -309 |
| Zinszahlungen | 32 | 15 | 17 |
| Ertragsteuerzahlungen (+)/-erstattungen (-) | 47 | -67 | 115 |
| Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern | 1.011 | 1.189 | -178 |
Der Außenumsatz nach Produkten teilt sich wie folgt auf:
| Europäische Erzeugung | Globaler Handel | Internationale Stromerzeugung | ||||
| in Mio € | 2019 | 2018 1) | 2019 | 2018 1) | 2019 | 2018 |
| Strom | 7.912 | 11.086 | 28.908 | 39.838 | 1.080 | 1.025 |
| Gas | 2.336 | 2.167 | 34.633 | 50.348 | - | - |
| Sonstige | 837 | 771 | 6.760 | 7.815 | 26 | 35 |
| Summe | 11.085 | 14.024 | 70.301 | 98.001 | 1.106 | 1.060 |
| Administration/ Konsolidierung | Uniper-Konzern | |||
| in Mio € | 2019 | 2018 1) | 2019 | 2018 1) |
| Strom | -12.962 | -17.460 | 24.939 | 34.490 |
| Gas | -2.903 | -3.054 | 34.065 | 49.461 |
| Sonstige | -823 | -758 | 6.800 | 7.862 |
| Summe | -16.688 | -21.271 | 65.804 | 91.813 |
Unter dem Posten "Sonstige" sind insbesondere Umsätze aus Dienstleistungen und sonstigen Handelsaktivitäten enthalten.
Der Außenumsatz (nach Sitz der Kunden und Gesellschaften), die immateriellen Vermögenswerte, die Sachanlagen und die Buchwerte der at equity bewerteten Unternehmen stellen sich nach Regionen wie folgt dar:
| in Mio € | Deutschland | Großbritannien | Schweden | Niederlande | Übriges Europa | Sonstige |
| Außenumsatz nach Sitz des Kunden | 22.401 | 11.094 | 1.202 | 20.768 | 8.535 | 1.805 |
| Außenumsatz nach Sitz der Gesellschaft | 61.962 | 312 | 154 | 301 | 1.818 | 1.257 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 676 | 2 | 55 | 4 | 6 | 1 |
| Sachanlagen | 3.674 | 847 | 2.646 | 354 | 2.607 | 72 |
| At equity bewertete Unternehmen | 306 | 58 | 47 | 29 | - | 5 |
| in Mio € | Summe |
| Außenumsatz nach Sitz des Kunden | 65.804 |
| Außenumsatz nach Sitz der Gesellschaft | 65.804 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 742 |
| Sachanlagen | 10.201 |
| At equity bewertete Unternehmen | 446 |
| in Mio € | Deutschland | Großbritannien | Schweden | Niederlande | Übriges Europa 1) | Sonstige |
| Außenumsatz nach Sitz des Kunden 2) | 30.169 | 19.863 | 1.308 | 26.526 | 12.844 | 1.103 |
| Außenumsatz nach Sitz der Gesellschaft | 88.248 | 167 | 151 | 436 | 2.374 | 437 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 696 | 1 | 57 | 5 | 6 | 3 |
| Sachanlagen | 3.634 | 1.186 | 2.692 | 744 | 2.254 | 102 |
| At equity bewertete Unternehmen | 302 | 45 | 48 | 34 | - | 11 |
| in Mio € | Summe |
| Außenumsatz nach Sitz des Kunden 2) | 91.813 |
| Außenumsatz nach Sitz der Gesellschaft | 91.813 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 768 |
| Sachanlagen | 10.612 |
| At equity bewertete Unternehmen | 440 |
1) Im Geschäftsjahr 2018 sind die
Umsatzerlöse nach Sitz des Kunden in Russland der
Kategorie "Übriges Europa" zugeordnet. Im Vorjahr
wurden die russischen Umsatzerlöse in der Kategorie
"Sonstige" ausgewiesen.
2) Die dargestellten Vergleichszahlen wurden
angepasst Weitere Informationen hierzu enthält die
Textziffer 3 des Anhangs.
Aus der Kundenstruktur des Konzerns ergeben sich keine wesentlichen Konzentrationen auf bestimmte geografische Regionen oder Geschäftsbereiche. Aufgrund der großen Anzahl von Kunden und der Vielzahl der Geschäftsaktivitäten gibt es keine Kunden, deren Geschäftsvolumen im Vergleich zum Gesamtgeschäftsvolumen des Konzerns wesentlich ist.
Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2020 ein Gesetzespaket zum Ausstieg aus der Kohleverstromung beschlossen. Im Wesentlichen definiert das Gesetz drei Meilensteine für die Kohleverstromung in Deutschland. Bis Ende des Jahres 2022 soll die Erzeugungskapazität in Deutschland auf 15 GW Braunkohle und 15 GW Steinkohle zurückgehen. Bis zum Zieldatum 1. April 2030 sollen dann weitere Erzeugungskapazitäten in Höhe von 6 GW Braunkohle und 7 GW Steinkohle stillgelegt werden. Zum 31. Dezember 2038 wird die Kohleverstromung endgültig beendet. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass in den Jahren 2026, 2029 und 2032 überprüft wird, ob der Ausstieg aus der Kohleverstromung bereits auf das Ende des Jahres 2035 vorgezogen werden kann. Neue Kohlekraftwerke dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie zum Inkrafttreten des Gesetzes bereits eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erhalten haben. Der Gesetzesentwurf wird anschließend im Bundestag beraten. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist bis zum Sommer des Jahres 2020 zu rechnen. Im Zusammenhang mit dem verabschiedeten Gesetzesentwurf zum Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland gab Uniper am 30. Januar 2020 bekannt, drei Steinkohle-Kraftwerksblöcke in Gelsenkirchen Scholven sowie das Kraftwerk Wilhelmshaven mit einer Gesamtleistung von rund 1.500 MW bis Ende 2022 stilllegen zu wollen. Bis spätestens Ende 2025 plant Uniper weitere 1.400 MW an den Standorten Staudinger und Heyden stillzulegen. Uniper hat am 21. Februar 2020 mit der Saale Energie GmbH (Saale Energie), einem Tochterunternehmen der EPH, eine Vereinbarung über die Veräußerung ihrer Beteiligung am Braunkohlekraftwerk Schkopau in Sachsen-Anhalt geschlossen. Uniper ist Betriebsführer des Kraftwerks und hält daran eine Beteiligung von rund 58 %. Die Saale Energie ist an dem Kraftwerk Schkopau bereits mit rund 42 % beteiligt und übernimmt die Beteiligung von Uniper mit Wirkung zum Oktober 2021. Weitere finanzielle Auswirkungen, soweit sie nicht bereits im Werthaltigkeitstest berücksichtigt sind, sind derzeit noch nicht abschätzbar.
Im Januar 2020 haben Uniper und Gazprom Export beschlossen, das Schiedsverfahren, in dem die Vertragspartner jeweils Preisanpassungen für bestehende Erdgaslieferverträge beantragt hatten, zu beenden. Langfristige Gaslieferverträge beinhalten häufig Preisanpassungsklauseln, die es jedem Vertragspartner ermöglichen, unter bestimmten Umständen Verhandlungen über die Preisgestaltung aufzunehmen. Dass diese Verhandlungen zu Schiedsverfahren führen, ist dabei nicht außergewöhnlich. Solche Verfahren verhindern jedoch nicht die Möglichkeit der Vertragspartner, durch fortgeführte Verhandlungen Einvernehmen zu erzielen.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats der Uniper SE vom 27. Januar 2020 wurde Herr Nicolaas Hendrikus den Hollander als Vorstand der Uniper SE in Nachfolge von Herrn Keith Martin für die Zeit vom 1. Juni 2020 bis zum 31. Mai 2023 bestellt.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, den 2. März 2020
Der Vorstand
Andreas Schierenbeck
Sascha Bibert
David Bryson
Keith Martin
| Gesellschaft, Sitz | % |
| AB Svafo, SE, Nyköping 5) | 22,00 |
| AS Latvijas Gāze, LV, Riga 4) 8) | 18,26 |
| B.V. NEA, NL, Dodewaard 5) | 25,00 |
| Barsebäck Kraft AB, SE, Löddeköpinge 2) | 100,00 |
| BauMineral GmbH, DE, Herten 1) 7) | 100,00 |
| BBL Company V.O.F., NL, Groningen 4) | 20,00 |
| Bergeforsens Kraftaktiebolag, SE, Bispgården 4 ⁾ | 40,00 |
| BIOPLYN Třeboň spol. s r.o., CZ, Třeboň 5) | 24,67 |
| Blåsjön Kraft AB, SE, Stockholm 4) | 50,00 |
| Deutsche Flüssigerdgas Terminal beschränkt haftende oHG, DE, Düsseldorf 2) | 90,00 |
| DFTG-Deutsche Flüssigerdgas Terminal Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Wilhelmshaven 2) | 90,00 |
| Donau-Wasserkraft Aktiengesellschaft, DE, Landshut 1) | 100,00 |
| E.ON Benelux Geothermie B.V. (in liquidation), NL, Rotterdam 2) | 100,00 |
| E.ON Perspekt GmbH, DE, Düsseldorf 5) | 30,00 |
| E.ON Ruhrgas Nigeria Limited, NG, Abuja 2) | 100,00 |
| Energie-Pensions-Management GmbH, DE, Hannover 5) | 30,00 |
| Ergon Holdings Ltd, MT, St. Julians 1) | 100,00 |
| Ergon Insurance Ltd, MT, St. Julians 1) | 100,00 |
| Etzel Gas-Lager GmbH & Co. KG, DE, Friedeburg-Etzel 4) | 75,22 |
| Etzel Gas-Lager Management GmbH, DE, Fri edebu rg-Etzel 5) | 75,20 |
| Exporting Commodities International LLC, US, Marlton 4) | 49,00 |
| Forsmarks Kraftgrupp AB, SE, Östhammar 6) 8) | 8,50 |
| Freya Bunde-Etzel GmbH & Co. KG, DE, Essen 3) | 59,98 |
| Freya Bunde-Etzel Verwaltungsgesellschaft mbH, DE, Essen 5) | 100,00 |
| Gas-Union GmbH, DE, Frankfurt am Main 4) | 23,58 |
| Gemeinschaftskraftwerk Irsching GmbH, DE, Vohburg 1) | 50,20 |
| Gemeinschaftskraftwerk Kiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Kiel 5) | 50,00 |
| Gemeinschaftskraftwerk Veltheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Porta Westfalica 1) | 66,67 |
| Greanex LLC, US, Wilmington 1) | 51,00 |
| Hamburger Hof Versicherungs-Aktiengesellschaft, DE, Düsseldorf 2) | 100,00 |
| Holford Gas Storage Limited, GB, Edinburgh 1) | 100,00 |
| Hydropower Evolutions GmbH, DE, Düsseldorf 2) | 100,00 |
| India Uniper Power Services Private Limited, IN, Kolkata 5) | 50,00 |
| Induboden GmbH & Co. Industriewerte OHG, DE, Düsseldorf 2) | 100,00 |
| Javelin Global Commodities Holdings LLP, GB, London 4) | 28,00 |
| Kärnkraftsäkerhet & Utbildning AB, SE, Nyköping 5) | 33,00 |
| Klävbens AB, SE, Olofström 5) | 50,00 |
| Kokereigasnetz Ruhr GmbH, DE, Essen 1) 7) | 100,00 |
| Kolbäckens Kraft KB, SE, Sundsvall 1) | 100,00 |
| Kraftwerk Buer GbR, DE, Gelsenkirchen 5) | 50,00 |
| Kraftwerk Schkopau Betriebsgesellschaft mbH, DE, Schkopau 1) | 55,60 |
| Kraftwerk Schkopau GbR, DE, Schkopau 1) | 58,10 |
| Liqvis France SAS, FR, Colombes 2) | 100,00 |
| Liqvis GmbH, DE, Düsseldorf 2) 7) | 100,00 |
| LNG Terminal Wilhelmshaven GmbH, DE, Wilhelmshaven 2) | 100,00 |
| Lubmin-Brandov Gastransport GmbH, DE, Essen 1) | 100,00 |
| Maasvlakte CCS Project B.V., NL, Rotterdam 5) | 50,00 |
| Mainkraftwerk Schweinfurt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, DE, Landshut 2) | 75,00 |
| Mellansvensk Kraftgrupp AB, SE, Stockholm 6) 8) | 5,35 |
| METHA-Methanhandel GmbH, DE, Düsseldorf 1) | 100,00 |
| Mittlere Donau Kraftwerke Aktiengesellschaft, DE, Landshut 2) | 60,00 |
| Obere Donau Kraftwerke Aktiengesellschaft, DE, Landshut 2) | 60,00 |
| OKG AB, SE, Oskarshamn 1) | 54,50 |
| OOO Agro-industrial Park "Siberia", RU, Sharypovskiy 2) | 100,00 |
| OOO E.ON Connecting Energies, RU, Moskau 5) | 50,00 |
| OOO Unipro Engineering, RU, Moskau 2) | 100,00 |
| PAO Unipro, RU, Surgut 1) | 83,73 |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, AT, Maria Enzersdorf 4) | 29,98 |
| RGE Holding GmbH, DE, Düsseldorf 1) 7) | 100,00 |
| Rhein-Main-Donau GmbH, DE, Landshut 1) | 77,49 |
| Ringhals AB, SE, Värobacka 4) | 29,56 |
| RMD Wasserstraßen GmbH, DE, München 2) | 100,00 |
| RMD-Consult GmbH Wasserbau und Energie, DE, München 2) | 100,00 |
| RuhrEnergie GmbH, EVR, DE, Gelsenkirchen 1) | 100,00 |
| SOCAR-UNIPER LLC, AZ, Sumgait 5) | 49,00 |
| Solar Energy s.r.o., CZ, Znojmo 5) | 24,99 |
| SQC Swedish Qualification Centre AB, SE, Täby 5) | 33,30 |
| Stensjön Kraft AB, SE, Stockholm 4) | 50,00 |
| Svensk Kärnbränslehantering AB, SE, Solna 5) | 34,00 |
| Sydkraft AB, SE, Malmö 1) | 100,00 |
| Sydkraft Försäkring AB, SE, Malmö 1) | 100,00 |
| Sydkraft Hydropower AB, SE, Sundsvall 1) | 100,00 |
| Sydkraft Nuclear Power AB, SE, Malmö 1) | 100,00 |
| Sydkraft Thermal Power AB, SE, Karlshamn 1) | 100,00 |
| Teplarna Tábor, a.s., CZ, Tábor 2) | 51,95 |
| Uniper Anlagenservice GmbH, DE, Gelsenkirchen 1) | 100,00 |
| Uniper Austria GmbH in Liquidation, AT, Wien 2) | 100,00 |
| Uniper Belgium N.V., BE, Vilvoorde 1) | 100,00 |
| Uniper Benelux CCS Project B.V., NL, Rotterdam 2) | 100,00 |
| Uniper Benelux Holding B.V., NL, Rotterdam 2) | 100,00 |
| Uniper Benelux N.V., NL, Rotterdam 1) | 100,00 |
| Uniper Beteiligungs GmbH, DE, Düsseldorf 1) 7) | 100,00 |
| Uniper Energy Asia Pacific Pte. Ltd., SG, Singapur 2) | 100,00 |
| Uniper Energy DMCC, AE, Dubai 1) | 100,00 |
| Uniper Energy Fujairah FZE, AE, Fudschaira 2) | 100,00 |
| Uniper Energy Limited, GB, Birmingham 2) | 100,00 |
| Uniper Energy Sales GmbH, DE, Düsseldorf 1) | 100,00 |
| Uniper Energy Services MENA DMCC, AE, Dubai 2) | 100,00 |
| Uniper Energy Southern Africa (Pty) Ltd., ZA, Johannesburg (Sandton) 2) | 100,00 |
| Uniper Energy Storage GmbH, DE, Düsseldorf 1) | 100,00 |
| Uniper Energy Storage Limited, GB, Birmingham 2) | 100,00 |
| Uniper Energy Trading NL Staff Company 2 B.V. (in Liquidation), NL, Rotterdam 2) | 100,00 |
| Uniper Energy Trading NL Staff Company B.V., NL, Rotterdam 2) | 100,00 |
| Uniper Energy Trading Srbija d.o.o., RS, Belgrad 2) | 100,00 |
| Uniper Energy Trading UK Staff Company Limited, GB, Birmingham 1) | 100,00 |
| Uniper Exploration & Production GmbH, DE, Düsseldorf 1) 7) | 100,00 |
| Uniper Financial Services GmbH, DE, Regensburg 1) 7) | 100,00 |
| Uniper Gas Transportation and Finance B.V., NL, Rotterdam 1) | 100,00 |
| Uniper Global Commodities Canada Inc., CA, Toronto 2) | 100,00 |
| Uniper Global Commodities London Ltd., GB, Birmingham 1) | 100,00 |
| Uniper Global Commodities North America LLC, US, Chicago 1) | 100,00 |
| Uniper Global Commodities SE, DE, Düsseldorf 1) | 100,00 |
| Uniper Global Commodities UK Limited, GB, Birmingham 1) | 100,00 |
| Uniper Holding GmbH, DE, Düsseldorf 1) 7) | 100,00 |
| Uniper Holdings Limited, GB, Birmingham 2) | 100,00 |
| Uniper HR Services Hannover GmbH, DE, Hannover 2) | 100,00 |
| Uniper Hungary Energetikai Kft., HU, Budapest 1) | 100,00 |
| Uniper India Private Ltd., IN, Noida 2) | 100,00 |
| Uniper Infrastructure Asset Management B.V., NL, Rotterdam 1) | 100,00 |
| Uniper International Holding GmbH, DE, Düsseldorf 1) | 100,00 |
| Uniper IT GmbH, DE, Dusseldorf 1) 7) | 100,00 |
| Uniper Kraftwerke GmbH, DE, Düsseldorf 1) | 100,00 |
| Uniper Market Solutions GmbH, DE, Düsseldorf 2) | 100,00 |
| Uniper NefteGaz LLC, RU, Moskau 2) | 100,00 |
| Uniper Risk Consulting GmbH, DE, Düsseldorf 1) 7) | 100,00 |
| Uniper Ruhrgas BBL B.V., NL, Rotterdam 1) | 100,00 |
| Uniper Ruhrgas International GmbH, DE, Essen 1) 7) | 100,00 |
| Uniper Systemstabilität GmbH, DE, Düsseldorf 1) | 100,00 |
| Uniper Technologies B.V., NL, Rotterdam 2) | 100,00 |
| Uniper Technologies GmbH, DE, Gelsenkirchen 1) | 100,00 |
| Uniper Technologies Limited, GB, Birmingham 1) | 100,00 |
| Uniper Trading Canada Ltd., CA, Toronto 1) | 100,00 |
| Uniper UK Corby Limited, GB, Birmingham 1) | 100,00 |
| Uniper UK Cottam Limited, GB, Birmingham 2) | 100,00 |
| Uniper UK Gas Limited, GB, Birmingham 1) | 100,00 |
| Uniper UK Ironbridge Limited, GB, Birmingham 1) | 100,00 |
| Uniper UK Limited, GB, Birmingham 1) | 100,00 |
| Uniper UK Trustees Limited, GB, Birmingham 2) | 100,00 |
| Uniper Wärme GmbH, DE, Gelsenkirchen 1) | 100,00 |
| Untere Iller AG, DE, Landshut 2) | 60,00 |
| Utilities Center Maasvlakte Leftbank B.V., NL, Rotterdam 1) | 100,00 |
| Vaultige AB, SE, Stockholm 5) | 50,00 |
1) Konsolidiertes verbundenes Unternehmen.
2) Nicht konsolidiertes verbundenes Unternehmen
(aufgrund untergeordneter Bedeutung zu Anschaffungskosten
bewertet).
3) Joint Venture gemäß IFRS 11.
4) Assoziiertes Unternehmen (nach der
Equity-Methode bewertet).
5) Gemeinschaftsunternehmen oder assoziiertes
Unternehmen (aufgrund untergeordneter Bedeutung zu
Anschaffungskosten bewertet).
6) Anderes Unternehmen, an dem Aktienanlagen
gehalten werden.
7) Für die Gesellschaft wird § 264
Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch genommen.
8) Lokale GAAP Werte zum 31.12.2018 in €.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
| Name | Beruf | Mandate in anderen Kontrollgremien | Mitgliedschaft: |
| Dr. Bernhard Reutersberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats der Uniper SE) | Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 18.12.15 | |
| Markus Rauramo | Finanzvorstand Fortum Oyj | Wärtsilä Oyj Abp | seit 30.07.18 |
| (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Uniper SE) | Teollisuuden Voima Oyj | ||
| Mentten Oy | |||
| Vaka-säätiö sr | |||
| Fortum Assets Oy, Vorsitz bis 07/2019 | |||
| Fortum C&H Oy, Vorsitz bis 06/2019 | |||
| Fortum Finance Ireland DAC bis 06/2019 | |||
| Fortum Heat and Gas Oy, Vorsitz bis 06/2019 | |||
| Fortum Power and Heat Oy, Vorsitz | |||
| PAO Fortum, Vorsitz | |||
| Fortum Corporation | |||
| Fortum Finance B.V. bis 06/2019 | |||
| Fortum Holding B.V. bis 06/2019 | |||
| Harald Seegatz | Konzernbetriebsra tsvorsitzender | Uniper Kraftwerke GmbH | seit 14.04.16 |
| (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Uniper SE) | |||
| Ingrid Marie Asander | Project Coordinator | seit 14.04.16 | |
| Oliver Biniek | Betriebsrat | seit 14.04.16 | |
| Jean-Franpois Cirelli | Chairman BlackRock France, Belgium and Luxembourg | Idemia France S.A.S. | seit 01.01.17 |
| Sonepar S.A.S. | |||
| NET | |||
| BlackRock France, Belgium and Luxemburg | |||
| David Charles Davies | Company Director | Ophir Energy Plc bis 05/2019 | seit 08.06.17 |
| Wienerberger AG, stellv. Vorsitz. | |||
| Dr. Marion Helmes | Mitglied im Aufsichtsrat | ProSiebenSat.1 Media SE, stellv. Vorsitz | seit 01.01.17 |
| British American Tobacco Plc. | |||
| Siemens Healthineers AG | |||
| Heineken N.V. | |||
| Barbara Jagodzinski | Financial Manager | seit 14.04.16 | |
| Andr£ Muilwijk | Betriebsrat | seit 14.04.16 | |
| Rebecca Ranich | Independent Board Member | National Fuel Gas | seit 01.01.17 |
| Yet Analytics Inc. | |||
| CARDNO | |||
| Immo Schlepper | Landesfachbereichsleiter ver.di | EWE AG | seit 08.06.17 |
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
| Name | Beruf | Mandate in anderen Kontrollgremien | Mitgliedschaft: |
| Andreas Schierenbeck | Vorstandsvorsitzender (CEO) | Uniper Global Commodities SE, Vorsitz Uniper Kraftwerke GmbH, Vorsitz PAO Unipro, Vorsitz Fr. Sauter AG Brasuro Consulting AG, Vorsitz | seit 01.06.19 |
| Klaus Schäfer | Vorstandsvorsitzender (CEO) | Uniper Global Commodities SE, Vorsitz bis 05/2019 Uniper Kraftwerke GmbH, Vorsitz bis 05/2019 PAO Unipro, Vorsitz bis 06/2019 | von 30.12.15 bis 31.05.19 |
| Sascha Bibert | Vorstand (CFO) | seit 01.06.19 | |
| Christopher Delbrück | Vorstand (CFO) | von 30.12.15 bis 31.05.19 | |
| Keith Martin | Vorstand (CCO) | von 01.03.16 bis 30.04.20 | |
| Eckhardt Rümmler | Vorstand (COO) | PAO Unipro | von 31.12.15 bis 31.01.20 |
| David Bryson | Vorstand (COO) | Uniper Benelux Holding B.V., Vorsitz bis 10/2019 Uniper France Uniper UK Limited bis 10/2019 PAO Unipro | seit 01.11.19 |
Die Abspaltung ist ein Rechtsbegriff des deutschen Umwandlungsrechts. Die Abspaltung ist ein Spaltungsvorgang, bei dem ein Unternehmen einen oder mehrere Vermögensteile im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf bestehende oder neu zu gründende Unternehmen (Zielunternehmen) überträgt, wobei das übertragende Unternehmen bestehen bleibt. In der Regel erhalten die Anteilseigner des übertragenden Unternehmens als Gegenleistung Anteile an dem Zielunternehmen.
Das von Uniper verwendete EBIT (Earnings before Interest and Taxes) ist ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (für eine detaillierte Definition siehe Kapitel Steuerungssystem).
Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization - entspricht dem um nicht operative Effekte bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bzw. Zuschreibungen.
Die von Uniper verwendete Kennzahl Adjusted Funds from Operations (Adjusted FFO) ist ein bereinigter Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit (für eine detaillierte Definition siehe Kapitel Steuerungssystem).
Bei dem Konzernüberschuss handelt es sich um das Ergebnis nach Finanzergebnis sowie Steuern vom Einkommen und Ertrag. Zur Erhöhung der Aussagekraft der Kennzahl wird der Konzernüberschuss um bestimmte nicht operative Effekte bereinigt. Ausgangsbasis für diese weiteren Anpassungen ist das Adjusted EBIT, von dem ausgewählte Sachverhalte, die nicht dem operativen Geschäft zuzurechnen sind, korrigiert werden (für eine detaillierte Definition siehe Kapitel Steuerungssystem).
Schuldverschreibung, die das Recht auf Rückzahlung des Nennwerts zuzüglich einer Verzinsung verbrieft. Anleihen werden unter anderem von der "öffentlichen Hand", von Kreditinstituten oder Unternehmen begeben. Sie dienen dem Emittenten zur mittel- und langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital.
Verfahren zur Berücksichtigung von Beteiligungsgesellschaften, die nicht auf Basis einer Vollkonsolidierung mit allen Aktiva und Passiva in den Konzernabschluss einbezogen werden. Hierbei wird der Beteiligungsbuchwert um die Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals der Beteiligung fortgeschrieben. Diese Veränderung geht in die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung der Eigentümergesellschaft ein.
Die beeinflussbaren Kosten (Controllable Costs) bezeichnen eine Kennzahl zur Steuerung der Aufwandsentwicklung und beinhalten Aufwendungen, die durch das operative Management selbstständig beeinflusst werden können.
Kurzfristige, unbesicherte Schuldverschreibungen, unter anderem emittiert von Unternehmen und Kreditinstituten. CP werden im Regelfall auf abgezinster Basis emittiert. Die Rückzahlung erfolgt dann zum Nennbetrag.
Treuhandmodell für die Finanzierung von Pensionsverpflichtungen. Im Rahmen des CTA überträgt das Unternehmen für die Erfüllung seiner Pensionsverpflichtungen sicherungshalber Vermögen auf einen unabhängigen und rechtlich selbstständigen Treuhänder.
Der Käufer eines CDS sichert sich gegen Zahlungsausfallrisiken hinsichtlich des Schuldners bei Krediten, Anleihen oder auch anderen Finanzierungsformen ab, indem diese Risiken gegen Zahlung einer Prämie vom Verkäufer übernommen werden.
Vertragliches Rahmenwerk für die Begebung von Anleihen im In- und Ausland sowie Schuldscheinen und sogenannten Privatplatzierungen (Private Placements).
Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Wert, zu dem Vermögensgegenstände, Schulden und derivative Finanzinstrumente zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern gehandelt würden.
Die Zielgröße freier Cashflow (Free Cashflow) beschreibt eine Rechengröße, bei der vom freien Cashflow des operativen Geschäfts die Dividende abgezogen wird. Uniper strebt, einen neutralen bis positiven freien Cashflow des operativen Geschäfts nach Dividende an bei gleichzeitiger Optimierung der operativen, finanziellen und investiven Cashflow-Komponenten.
Bei dem freien Cashflow des operativen Geschäfts (Free Cash from Operations, FCfO) handelt es sich um Unipers Bemessungsgrundlage für die Dividendenzahlung. Der FCfO ist der um Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen (Instandhaltung) reduzierte Adjusted FFO.
Im Konzernabschluss aus der Kapitalkonsolidierung nach Auflösung stiller Reserven/Lasten resultierender Wert aus der Aufrechnung des Beteiligungsbuchwerts der Muttergesellschaft mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaft.
Aktienkapital einer Aktiengesellschaft, das in der Satzung bestimmt und im Handelsregister eingetragen ist. In der Bilanz wird es als gezeichnetes Kapital auf der Passivseite ausgewiesen.
Werthaltigkeitsprüfung, bei der der Buchwert eines Vermögensgegenstands mit seinem erzielbaren Betrag verglichen wird. Für den Fall, dass der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, ist eine außerplanmäßige Abschreibung (Impairment) auf den Vermögensgegenstand vorzunehmen.
Internationale Rechnungslegungsvorschriften, die aufgrund der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats von kapitalmarktorientierten EU-Unternehmen anzuwenden sind.
Zahlungswirksame Investitionen gemäß Kapitalflussrechnung. Diese Investitionen werden in Wachstumsinvestitionen (Growth) sowie Investitionen in das Anlagevermögen im Zusammenhang mit Ersatzbeschaffung und Instandhaltung (Maintenance) unterschieden.
Kapitalkosten für das eingesetzte Kapital werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt (Weighted-Average Cost of Capital, WACC). Eigenkapitalkosten entsprechen der Rendite, die Anleger bei einer Investition in Aktien erwarten. Die Fremdkapitalkosten orientieren sich an den Marktkonditionen für Kredite und Anleihen. In den Fremdkapitalkosten wird berücksichtigt, dass Fremdkapitalzinsen steuerlich abzugsfähig sind (Tax Shield).
Der Konzernabschluss wird so aufgestellt, als ob alle Konzernunternehmen ein rechtlich einheitliches Unternehmen bildeten. Alle Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen werden durch Aufrechnung (Aufwands- und Ertrags- sowie Zwischenergebniskonsolidierung) eliminiert. Beteiligungen an Konzernunternehmen werden gegen deren Eigenkapital aufgerechnet (Kapitalkonsolidierung) und alle konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten eliminiert (Schuldenkonsolidierung), da solche Rechtsverhältnisse innerhalb einer juristischen Person nicht existieren. Aus der Summierung und Konsolidierung der verbleibenden Posten der Jahresabschlüsse ergeben sich die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
Ergebnisgröße nach Zinsen und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie Anteilen ohne beherrschenden Einfluss, die nicht um außergewöhnliche Effekte bereinigt ist.
Kreditlinien und Finanzierungsrahmen, die meist von Banken den Unternehmen zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs vertraglich bereitgestellt werden.
Saldo aus liquiden Mitteln, langfristigen Wertpapieren, Forderungen aus Margining sowie Finanzverbindlichkeiten gegenüber Banken, dem Kapitalmarkt, aus Leasing sowie Börsentermingeschäften (Verbindlichkeiten aus Margining) und einschließlich finanzieller Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Das neutrale Ergebnis enthält nicht operative Geschäftsvorfälle. Hierzu zählen vor allem Buchgewinne und -verluste aus größeren Desinvestitionen sowie die Marktbewertung derivativer Finanzinstrumente.
Abgrenzbare Geschäftseinheiten, die zum Verkauf bestimmt sind oder bereits veräußert wurden. Sie unterliegen besonderen Ausweisregeln.
Der operative Cashflow vor Zinsen und Steuern (Operating Cashflow before Interest and Taxes, OCFbIT) bezeichnet den Cashflow aus der Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) abzüglich der Mittelzuflüsse bzw. zuzüglich der Mittelabflüsse aus Zins- und Steuerzahlungen (abzüglich Erstattungen).
Klassifikation kurz- und langfristiger Schuldtitel oder Schuldner in Bonitätsklassen oder Ratingkategorien durch eine Ratingagentur. Die Hauptfunktion eines Ratings ist, Transparenz und somit Vergleichbarkeit für Investoren und Gläubiger hinsichtlich des Ausfallrisikos eines Emittenten bzw. eines Schuldtitels zu schaffen.
Ein Spotmarkt (auch Kassamarkt, Lokomarkt oder Effektivmarkt) ist der ökonomische Ort, an dem Angebot und Nachfrage von Spot- oder Kassageschäften aufeinandertreffen. Handelsobjekte auf dem Spotmarkt sind insbesondere Devisen, Wertpapiere oder Rohstoffe (Commodities), die nach standardisierten Verträgen gehandelt werden. Spot-/Kassageschäfte sind innerhalb der dem Markt zugrundeliegenden Spotperiode (in der Regel wenige Tage nach Geschäftsabschluss) von den Vertragspartnern zu erfüllen. Das Gegenstück zum Spotmarkt ist der Terminmarkt.
Ein Terminmarkt (auch Forwardmarkt) ist der ökonomische Ort, an dem Angebot und Nachfrage von Termingeschäften aufeinandertreffen. Termingeschäfte sind in einem fest vereinbarten Zeitraum, der über die dem Markt zugrundeliegenden Spotperiode hinausgeht, von den Vertragspartnern zu erfüllen.
Verhältnis von wirtschaftlicher Nettoverschuldung zu Adjusted EBITDA. Der Verschuldungsfaktor dient als Zielgröße für die Kapitalstruktur.
Statistisches Risikomaß, das den potentiellen Verlust angibt, den ein Portfolio mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit (zum Beispiel 99 %) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Halteperiode, z.B. ein Tag) nicht überschreiten wird. Halteperioden können unter Beachtung von Marktliquiditäten festgelegt werden. Aufgrund von Korrelationen zwischen Märkten kann das im VaR ermittelte Risiko eines Portfolios geringer sein als die Summe der dem Portfolio zugrundeliegenden individuellen Risiken.
Die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsrückstellungen beruht im Wesentlichen auf zu prognostizierenden Parametern (wie zum Beispiel den Lohn- und Rentenentwicklungen). Wenn sich die tatsächlichen Entwicklungen später von den Annahmen unterscheiden, resultieren daraus versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste.
Kennziffer, die die gesamte ökonomische Verschuldung aufzeigt, indem sie neben der Nettofinanzposition auch Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Rückstellungen für Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen berücksichtigt. Diesen Verpflichtungen zugeordnetes Vermögen (z.B. Forderungen an den schwedischen Nuklearfonds) wird saldiert
Quartalsmitteilung Januar-März 2020
Hauptversammlung 2020 (Düsseldorf, Congress Center)
Halbjahresbericht Januar-Juni 2020
Quartalsmitteilung Januar-September 2020
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