pantamedia communications GmbH

Friedrichstraße 135A, 10117 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 80206
Eingetragen
28.6.2004
Branche
Public-Relations-BeratungTätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind alle Service-Leistungen (Beratung, Realisation, Vermittlung) im Bereich Kommunikation/Information/Public Relations.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Sack
seit 28.6.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alexander Sack
Berlin
100000
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

pantamedia communications GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 34.731,00 55.731,30
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 34.730,00 38.869,00
III. Finanzanlagen 0,00 16.861,30
B. Umlaufvermögen 578.452,75 525.894,37
I. Vorräte 12.078,45 5.643,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.433,42 31.632,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 543.940,88 488.618,24
Aktiva 613.183,75 581.625,67

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 410.120,06 393.853,24
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen 320.000,00 315.000,00
III. Bilanzgewinn 38.990,87 27.724,05
davon Gewinnvortrag 27.724,05 4.621,80
B. Rückstellungen 160.796,44 163.991,94
C. Verbindlichkeiten 42.267,25 23.780,49
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 42.267,25 23.780,49
davon gegenüber Gesellschaftern 309,51 426,60
Summe Passiva 613.183,75 581.625,67

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die aktuellen Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie ggfs. des Gesellschaftsvertrages beachtet worden.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) basiert auf den han­delsrechtlichen Gliederungsvorschriften, wobei bei Aufstellung von den Erleichterungsregelun­gen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht wird. Der Gliederungsaufbau hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres hat es nicht gegeben. Bilanzierungshilfen sind nicht in Anspruch genommen worden. Hinsichtlich der Bewertung ist vom going-concern-concept ausgegangen worden.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, im Zugangsjahr zeitanteilige Abschreibungen ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen bei den im aktuellen Geschäftsjahr angeschafften Vermögensgegenständen werden ausgehend von den Bemessungsgrundlagen generell nach der linearen Methode ermittelt und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgesetzt.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung an einem verbundenen Unternehmen ist zum am Bilanzstichtag beizulegenden Wert be­wertet worden. Die Absetzung außerplanmäßiger Abschreibungen war geboten aufgrund einer nachgewiesenen dauernden Wertminderung.

Die Position Vorräte umfasst fertige Erzeugnisse und Waren. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten), die Waren zu Anschaffungskosten bzw. zum niederen beizulegenden Wert bewertet worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert, in begründeten Einzelfällen zum niederen beizulegenden Wert bewertet.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Ein Erfordernis zur Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens für transitorische Ausgaben nach den handelsrechtlichen Vorschriften hat zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Bilanz ist unter teilweiser Zuführung zu den freien Gewinnrücklagen aufgestellt worden.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen:
Die Pensionsrückstellung wird nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Der Wertermittlung unterstellt wurde ein Rechnungszinssatz mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahren. Der Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellung bei Zugrundelegung des Rechnungszinssatzes mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 10 statt von 7 Jahren in Höhe von 0,5 T€ unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre.
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften waren zum Bilanzstichtag nicht zu erwarten.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr berücksichtigen zum einen künftige Preis- und Kostensteigerungen und sind darüber hinaus mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre, ermittelt von der Deutschen Bundesbank, abgezinst worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Abweichend vom üblichen handelsrechtlichen Saldierungsverbot sind nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ausnahmsweise Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen; es besteht insoweit ein Verrechnungsgebot. In die Saldierung von verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) mit Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen, ausgewiesen unter den "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" einschließlich der zugehörigen Aufwendungen und Erträge sind die folgenden Werte einbezogen worden:
Verrechnungsfähiges Vermögen: Wertpapiere

Anschaffungskosten: nicht bekannt
Beizulegender Zeitwert: 1,1 T€

Pensionsverpflichtungen:
Erfüllungsbetrag: 107,8 T€
Verrechnete Aufwendungen: 0,0 T€
Verrechnete Erträge: 0,0 T€

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Für die Ver­bindlichkeiten gestellte Sicherheiten durch die Gesellschaft liegen nicht vor.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Ausleihungen und Forderungen, sondern lediglich Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaf­tern (0,3 T€).
D. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, liegen nicht vor.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen nicht.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 2,0.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Berlin, den 12.03.2025

gez. Alexander Sack, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025 festgestellt.

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