Kamera Express Rental GmbH
Selbe AdresseVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ben Cornelisse seit 5.11.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kamera Express Groep B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FOTO-GREGOR GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2021 bis zum 31.12.2021LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Die FOTO-GREGOR GmbH ist ein seit 2002 betriebenes Fotografiefachgeschäft, dessen Fokus auf dem Handel mit Foto- und Videokameras liegt. Hierbei bieten wir unseren Kunden in unserer Filiale in Köln und online eine große Auswahl von neuen und gebrauchten Spiegelreflexkameras, Systemkameras sowie professionelle Videokameras bis hin zu Drohnen und Wildtierkameras an. Darüber hinaus besitzen wir ein vielfältiges Sortiment an Zubehör wie Objektiven, Taschen, Bilderrahmen, Fotoalben, Ferngläsern und vielem mehr. Um unseren Kunden qualitativ hochwertige Produkte anbieten zu können, setzen wir vor allem auf Markenprodukte von Canon, Sony, Nikon und Panasonic. Unser Verleihservice ermöglicht es unseren Kunden sich für jede Gegebenheit individuell mit der passenden Ausrüstung auszustatten oder vor dem Erwerb verschiedene Modelle zu testen. Neben professioneller Beratung und dem Verkauf bieten wir Reparaturleistungen sowie einen Reinigungsservice für die hochsensible Ausrüstung an. Im Bereich des Fotoservices können bei uns beispielsweise Passfotos für offizielle Dokumente wie dem Personalausweis und Reisepass erstellt werden. Mittels unseres hochwertigen Fotolabors können diese direkt entwickelt und gedruckt werden. Um unseren Kunden ein bestmögliches Fotoerlebnis zu ermöglichen, bieten wir regelmäßig Workshops und Vorträge durch unser geschultes Personal an. In den vergangenen Jahren konnte unsere Gesellschaft ein kontinuierliches Wachstum verzeichnen und sich als erstklassiges Fotografiefachgeschäft auf dem Markt behaupten. Seit dem Jahr 2021 gehört die FOTO-GREGOR GmbH zur Kamera Express-Gruppe. Die Kamera Express Groep B.V., Capelle aan IJssel/Niederlande, hat im Jahr 2021 sämtliche Anteile an der FOTO-GREGOR GmbH erworben. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2021 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 2,7 % höher als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2021 geprägt von den Folgen und Maßnahmen der Covid-19-Pandemie. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2021 um 2,0 % niedriger. Trotz der Zuwächse im Jahr 2021 hat die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Die preisbereinigten privaten Konsumausgaben stabilisierten sich 2021 auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres und sind damit noch weit von ihrem Vorkrisenniveau entfernt. Die Konsumausgaben des Staates waren auch im Jahr 2021 eine Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft. Sie stiegen trotz des bereits hohen Vorjahresniveaus im zweiten Jahr der Covid-19-Pandemie preisbereinigt um weitere 3,4 %. Der Staat gab vor allem mehr Geld aus, um die im Frühjahr 2021 flächendeckend eingeführten kostenlosen Antigen-Schnelltests und die Covid-19-Impfstoffe zu beschaffen sowie Test- und Impfzentren zu betreiben. (Quelle: DeStatis Pressemitteilung vom 14.01.2022) Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2021 um 3,1 % gegenüber 2020 erhöht. Ausschlaggebend waren vor allem die hohen monatlichen Inflationsraten im 2. Halbjahr 2021. Wie das Statistische Bundesamt (DeStatis) weiter mitteilt, hatte die Inflationsrate im Vorjahr noch bei +0,5 % gelegen. Eine höhere Jahresteuerungsrate als im Jahr 2021 wurde zuletzt vor fast 30 Jahren ermittelt (1993: +4,5 %). (Quelle: DeStatis Pressemitteilung 19.01.2022) Der Markt für Digitalkameras war im Jahr 2021, wie auch der Gesamtmarkt für technische Konsumgüter, weiterhin rückläufig. Allerdings setzte sich der Trend zu mehr Qualität beim Kamerakauf sowie zu Investitionen im Bereich Bewegtbild fort. Das zeigte sich vor allem im Segment kompakte Systemkameras, dessen Wert im Vergleich zum Vorjahr um rund 10,5 % gewachsen ist. Ein deutlicher Nachfrageanstieg zeigte sich bei hochpreisigen Produkten. Auch der Bereich des Fotofinishing konnte einen Zuwachs verzeichnen. Gerade im Weihnachtsgeschäft waren hochwertige Printprodukte stark gefragt. Das führte sowohl im Geschäftsfeld Fotobücher (+ 1,7 %) als auch bei Fotoartikeln wie Wandbildern, Kalendern, Grußkarten etc. (+ 9,3 %) zu einem positiven Ergebnis im Geschäftsjahr 2021. Eine weitere positive Marktentwicklung verzeichneten Aufnahmegeräte und Zubehör für Videos. So stiegt der Umsatz hochwertiger Camcorder um 13 % an. (Quelle: Photoindustrie-Verband (PIV) Foto- und Imaging-Markt 2021) 2. Geschäftsverlauf Im Rumpfgeschäftsjahr 2021 konnten wir ein Ergebnis vor Steuern von TEUR 1.022 (Vorjahr TEUR 985) erwirtschaften. In diesem Ergebnis sind Effekte aus dem Verkauf des Webshops von ca. 1.121 TEUR enthalten. Die Umsatzerlöse von TEUR 14.652 konnten wir gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.849 steigern. Insgesamt beurteilen wir den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft für das Jahr 2021 als nicht zufriedenstellend. 3. Lage der Gesellschaft Grundsätzlich sind die Ertrags- und Finanzlage nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar, weil das Rumpfgeschäftsjahr 2021 lediglich 11 Monate umfasste. a) Ertragslage Wie beschrieben konnten die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.849 auf TEUR 14.652 durch die Einbindung in die Kamera Express-Gruppe gesteigert werden. Neben den Umsatzerlösen konnten sonstige betriebliche Erträge von TEUR 1.701 (Vorjahr: TEUR 237) erzielt werden. Der Anstieg liegt vorwiegend im Verkauf des Webshops begründet. Der Materialaufwand ist korrespondierend zu den Umsatzerlösen um 30,2 % von TEUR 9.559 auf TEUR 12.446 gestiegen. Dies liegt neben der Einbindung in die Kamera Express-Gruppe in der Reduktion der erhaltenen Boni begründet. Dem gestiegenen Materialaufwand steht der um TEUR 290 auf TEUR 1.592 gesunkenen Personalaufwand gegenüber. Dies ist insbesondere auf die reduzierten Geschäftsführergehälter sowie die Tatsache zurückzuführen, dass das Rumpfgeschäftsjahr lediglich 11 Monate umfasste. Die Abschreibungen belaufen sich mit TEUR 52 etwa auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: TEUR 53). Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 185 auf TEUR 1.562 ist vorwiegend auf gestiegene Versandkosten, Telefax- und Internetkosten zurückzuführen. Im Rumpfgeschäftsjahr 2021 sowie im Vorjahr wurden Aufwendungen für immaterielle Vermögensgegenstände getätigt und unter den geleisteten Anzahlungen aktiviert. Mit dem Verkauf des Webshops sind die geplanten Maßnahmen nicht mehr realisierbar und mussten ausgebucht werden. Unter Berücksichtigung der Steuern sowie des positiven Finanzergebnisses hat die Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss von TEUR 779 erzielen können. b) Finanzlage Das langfristige Kapital setzt sich mit TEUR 4.918 ausschließlich aus dem Eigenkapital zusammen. Die kurzfristigen Verpflichtungen belaufen sich demnach auf TEUR 2.469 (Vorjahr: TEUR 1.997). Der operative Cashflow liegt im Jahr 2021 bei TEUR 1.064 (Vorjahr TEUR 905). Dieser setzt sich aus dem Jahresüberschuss zuzüglich der Abschreibungen und der Veränderungen der Rückstellungen zusammen (Ermittlung nach DVFA/SG). Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Cashflow um TEUR 159 verbessert. Investitionsverpflichtungen bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Die Gesellschaft war und ist jederzeit in der Lage, den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. c) Vermögenslage Die Aktivseite ist von dem Umlaufvermögen in Höhe von TEUR 6.957 (Vorjahr TEUR 5.884) geprägt, welches zum Abschlussstichtag über 94,2 % der Bilanzsumme ausmacht. Die Finanzanlagen setzen sich aus den Beteiligungen an den Unternehmen Foto Gregor München GmbH, Foto Haas GmbH und Foto Wiesenhavern GmbH zusammen, an denen die FOTO-GREGOR GmbH zu 100% mit einem Stammkapital von jeweils EUR 50.000,00 beteiligt ist. Aufgrund der Veräußerung des Webshops sowie Lieferungen innerhalb der Kamera Express-Gruppe haben sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf TEUR 4.379 (Vorjahr: TEUR 86) erhöht. Unsere liquiden Mittel haben sich zum Stichtag um TEUR 282 auf TEUR 176 verringert. Das Eigenkapital hat sich um den Jahresüberschuss von TEUR 779 abzüglich einer Gewinnausschüttung von TEUR 300 auf TEUR 4.918 erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich von 69,0 % zum 31.01.2021 auf 66,6 % zum 31.12.2021 reduziert. Die geordnete wirtschaftliche Lage unserer Gesellschaft besteht auch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts fort. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Finanzieller Leistungsindikator ist das Ergebnis vor Steuern (EBT). 5. Chancen- und Risikobericht Unsere Mitarbeiter haben für uns einen extrem hohen Stellenwert. Aufgrund des momentanen Mangels an Fachkräften sind auch wir dem Risiko ausgesetzt, kein qualifiziertes Personal rekrutieren zu können. Durch unsere Unternehmenskultur und das positive Arbeitsumfeld begegnen wir dem Risiko bislang sehr gut, sodass wir das Risiko als gering einstufen. Grundsätzlich können Ausfallrisiken im Bereich der Forderungen zu finanziellen Einbußen führen. Durch ein konsequentes Debitorenmanagement konnten wir diese Risiken in der Vergangenheit sehr gering halten. Auch für die Zukunft sehen wir uns bei den Ausfallrisiken gut aufgestellt. Wir bewerten diese Risiken als gering. Wie alle Branchen waren auch wir von der Inflation betroffen. Demzufolge ergibt sich immer das Risiko der Preis- und Kostensteigerung, welches unsere Ergebnisziele negativ beeinflussen kann. Die Fotoindustrie unterliegt ständigen Veränderungen und Fortschritten in Technologie und Verbrauchertrends. Neue Produkte können schnell veralten, was zu einem Rückgang der Nachfrage nach älteren Produkten führen kann und ein Risiko für unsere Umsatzerlöse darstellt. Zudem unterliegt die Nachfrage nach Fotoausrüstung saisonalen Schwankungen. Durch eine hohe Diversifizierung unseres Produktangebots konnten wir diesem Risiko bisher standhalten. Insgesamt beurteilen wir die Risiken als gering, da wir mit entsprechenden Maßnahmen zu deren Minimierung beitragen. Durch die Integration in die Kamera Express-Gruppe können Synergien im Gruppen-Verbund generiert werden. Zudem können wir so noch besser auf Kundennachfragen reagieren. Dies sehen wir für die Zukunft als Chance für die FOTO-GREGOR GmbH. 6. Prognosebericht Wir gehen für das Jahr 2022 von deutlich sinkendem Umsatz und dementsprechend auch deutlich sinkenden Materialaufwendungen aus. Durch striktes Kostenmanagement gehen wir davon aus, im Jahr 2022 ein Ergebnis vor Steuern auf dem gleichen Niveau wie im Rumpfgeschäftsjahr 2021 erzielen zu können.
Capelle aan den IJssel, den 15.12.2023 gez. Ben Cornelisse BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) der FOTO-GREGOR GmbH, Köln, (Amtsgericht Köln, HRB 36882) zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 2 HGB als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Das Rumpfgeschäftsjahr umfasste elf Monate, das vorherige Geschäftsjahr zwölf Monate, sodass die Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht miteinander vergleichbar sind. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden unverändert folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände berechnet und linear vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände im Anschaffungswert von 250,01 € bis 800,00 €, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % Rechnung getragen. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken, soweit sie das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Ihr Ansatz erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erschien. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Vergleichszahlen für das Vorjahr wurden bei den sonstigen Vermögensgegenständen und den sonstigen Verbindlichkeiten aufgrund des Umsatzsteuerausweises angepasst. So werden als Vorjahresangaben zum 31.01.2021 die sonstigen Vermögensgegenstände mit 1.634.689,00 € (zuvor: 1.341.008,00 €) und die sonstigen Verbindlichkeiten mit 668.616,92 € (zuvor: 374.935,92 €) ausgewiesen. C. Angaben zur Bilanz 1. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens
2. Mitzugehörigkeitsvermerk Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zugleich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen aus dem vertraglichen Gewinnanspruch. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zugleich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (vgl. § 265 Abs. 7 i. V. m. 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 317 T€ (Vorjahr: 1.635 T€) beinhalten Forderungen für Kautionen von 15 T€ (Vorjahr: Kautionen 15 T€) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub, für geleistete Überstunden sowie für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und die Erstellung von Steuererklärungen. 5. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von 434.422,82 € (Vorjahr: 606.360,34 €) enthalten. 6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen in Höhe von 566 T€ zuzüglich Umsatzsteuer. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Erträge und Aufwendungen von besonderer Größenordnung (§ 285 Nr. 31 HGB) Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden mit 1.361 T€ Gewinne aus der Veräußerung des Webshops ausgewiesen. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit 240 T€ Verluste aus dem Abgang immaterieller Vermögensgegenstände ausgewiesen. E. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 i. V. m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB) Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 33.
2. Mitglieder des Geschäftsführerorgans Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Ralph Schumacher ausgeübter Beruf: Kaufmann (bis zum 30.09.2021) Ben Cornelisse ausgeübter Beruf: Kaufmann (seit dem 30.09.2021) Mark Maters ausgeübter Beruf: Kaufmann (vom 30.09.2021 bis 21.11.2021) 3. Beteiligungen
4. Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen Die FOTO-GREGOR GmbH hat zugunsten eines Tochterunternehmens gegenüber der Sparkasse KölnBonn eine betragsmäßig beschränkte Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 170.450,00 € abgegeben. Aufgrund der positiven Ergebnisse und der ausreichenden Liquidität des Tochterunternehmens wird das Risiko der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft als sehr gering eingeschätzt. 5. Konzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14 und 14a HGB) Die FOTO-GREGOR GmbH wird in den Konzernabschluss der Lensflare B.V., Capelle aan den IJssel/Niederlande, einbezogen. Diese Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Die Konzernabschlüsse sind im niederländischen Handelsregister (KVK) hinterlegt. 6. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss von 778.937,32 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Capelle aan den IJssel, den 15.12.2023 gez. Ben Cornelisse sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FOTO-GREGOR GmbH Eingeschränkte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FOTO-GREGOR GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FOTO-GREGOR GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt mit Ausnahme dieser möglichen Auswirkungen unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen, mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen dieses Sachverhalts, steht dieser Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile Das Vorhandensein der Vorräte in Höhe von 1.974 TEUR ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil wir die Inventur nicht beobachten und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über deren Bestand gewinnen konnten. Wir können daher nicht ausschließen, dass Änderungen insbesondere am Ausweis der Vorräte, des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dinslaken, den 24. Juli 2024 Prof.
Dr. Hanke GmbH
Prof. Dr. Hanke, Wirtschaftsprüfer |
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