Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Abshagen Consulting GmbH
Burgunderweg 8, 69469 Weinheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Prof. Dr. Abshagen seit 24.10.2005 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Heidelberg Innovation GmbHAufgelöst | 26.00% |
Cenix BioScience GmbHAufgelöst | 1.42% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Abshagen Consulting GmbHWeinheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31. Dezember 2012AKTIVA
Anhang für 2012Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 (BGB I, S. 1102) wurden angewandt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamt kosten verfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 (bis zum 31.12.2007 bzw. ab dem 1. Januar 2010 bis EUR 410,00), werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p.a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung den niedrigeren beizulegenden Werten, insbesondere dorn niedrigeren Börsenkurs, und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den Vorschriften des § 253 Abs. 1 bis 3 HGB, unter Beachtung der im Entwurf der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer - ER5 HFA 30 (Stand 27.11.2009) - festgelegten Regeln, unter Anwendung der 'Richttafeln 2005 G 1 ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 5,15 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung, vom 18.11.2009 verwendet. Aufgrund der Zusammensetzung der in dem Gutachten bewerteten Versorgungsverpflichtungen konnte auf den Ansatz einer Ausscheidewahrscheinlichkeit durch Fluktuation verzichtet werden. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach § 249 Abs. 1 Satz 1, § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende Zuführungsbetrag i.H.v. insgesamt EUR 187.536 über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig verteilt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Anteilsbesitz Die Abshagen Consulting GmbH ist zu 26 % an der Heidelberg Innovation GmbH, Heidelberg, beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 51.129. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Rechnungsabgrenzungsposten Hierin enthalten sind thesaurierte Gewinne aus diversen Beteiligungen an Investmentfonds. Bilanzgewinn Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 819.099,95 enthalten; im Übrigen verweisen wir auf den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Jahresabschlusskosten gebildet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeilen sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Verbindlichkeitenspiegel in EUR / TEUR
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 und 268 Abs, 7 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen in Höhe von TEUR 13 sonstige finanzielle Verpflichtungen (davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEURO). Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgenden Sachverhalt:
Der Leasingvertrag endet im Mai 2014. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungSonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Anlageabgängen sowie Zuschreibungen zum Anlagevermögen (TEUR 105) und Erlöse aus der Kfz-Gestellung (TEUR 5). Sonstige betriebliche Aufwendungen Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen über die Nebenkosten den Geldverkehrs (TEUR 22), Fahrzeug kosten (TEUR 17) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 15). Außerordentliche Aufwendungen Aus der Anwendung von Art. 66 und Art. 67 Abs. 1 bis 5 EGHGB (Übergangsvorschriften zum BilMoG) resultieren folgende außerordentliche Aufwendungen: Zuführung 1/15 zur Pensionsrückstellung EUR 12.502,40. Geschäftsführung
Gewinnverwendung/GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 127.900,10 sowie den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 819.099,95 auf neue Rechnung vorzutragen.
Weinheim, Februar 2014 Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens 2012
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