Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 166433
Eingetragen
1.11.2012
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauIngenieurbüros für TragwerksplanungRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Ausführung von Bau- und Instandsetzungsarbeiten in statischer und nicht statischer Hinsicht, insbesondere die Durchführung von Spritzbetonarbeiten, Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Verstärkung von Tragkonstruktionen, Oberflächenschutzarbeiten, Injektionsarbeiten, Mauerwerkinstandsetzungen, Baugrubenund Felssicherung sowie Beseitigung von Umweltschäden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ken Kämpf
seit 4.3.2026
Geschäftsführer
Rilind Mazrekaj
seit 6.8.2025
Prokura
Hannes Brandtstäter
seit 24.6.2024
Geschäftsführer
Patrick Herrmann
seit 26.6.2023
Prokura
Marc Orzol
seit 5.1.2021
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
A**** R******
8.42%
M*** E********
5.62%

Ungelöste Beteiligungen (3)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

HWP Handwerkspartner Beteiligungs GmbH
Germany
250.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HWP Handwerkspartner AG

Harrislee

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HWP Handwerkspartner AG, Harrislee

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der HWP Handwerkspartner AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der HWP Handwerkspartner AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich:

den Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2021

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 2. September 2022

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dirk Jessen, Wirtschaftsprüfer

Nathalie Schucht-Funk, Wirtschaftsprüferin

Konzern-Bilanz

AKTIVA

TEUR Anhangangaben 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Firmenwerte 14 23.649 12.107 10.895
Sonstige Immaterielle Vermögenswerte 14 12.320 681 91
Sachanlagen 15 3.137 2.768 3.005
Verleastes Sachanlagevermögen 15 777 888 0
Nutzungsrechte 16.1 5.875 5.496 5.942
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 17 47 22 16
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 18 0 2.207 2.366
Aktive Latente Steuern 19 4.004 1.445 776
Summe langfristige Vermögenswerte 49.809 25.614 23.092
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte 20 590 752 530
Vertragsvermögenswerte 21 9.925 6.619 4.429
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 14.029 11.748 11.501
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 17 2.254 0 0
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 22 1.838 975 1.352
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 23 15.054 792 1.564
Summe kurzfristige Vermögenswerte 43.690 20.885 19.375
SUMME AKTIVA 93.499 46.500 42.467

PASSIVA

TEUR Anhangangaben 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
EIGENKAPITAL 24
Gezeichnetes Kapital 160 160 160
Kapitalrücklage 470 470 470
Gewinnrücklagen 16 16 16
Bilanzergebnis 3.381 4.909 4.963
Nicht beherrschende Anteile 1.625 225 483
Summe Eigenkapital 5.652 5.780 6.092
SCHULDEN
Langfristige Schulden
Langfristige Rückstellungen 25 478 431 599
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 26 39.429 15.645 14.053
Leasingverbindlichkeiten 16.2 3.991 3.865 4.349
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 265 111 36
Latente Steuerverbindlichkeiten 5.502 1.110 478
Summe langfristige Schulden 49.666 21.163 19.515
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Rückstellungen 25 724 246 293
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 26 17.141 7.661 4.898
Leasingverbindlichkeiten 16.2 1.972 1.683 1.592
Vertragsverbindlichkeiten 27 4.246 1.159 545
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28 5.605 3.187 2.803
Ertragsteuerverbindlichkeiten 29 1.455 698 657
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 30 7.038 4.921 6.070
Summe kurzfristige Schulden 38.181 19.556 16.860
Summe Schulden 87.847 40.719 36.375
SUMME PASSIVA 93.499 46.500 42.467

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

TEUR Anhangangabe 2021 2020
Umsatzerlöse 4 67.680 65.505
Sonstige betr. Erträge 5 2.987 900
Materialaufwand 6 -23.970 -23.358
Personalaufwand 7 -28.493 -26.714
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8 -11.411 -10.390
EBITDA 6.792 5.944
Abschreibungen 9 -3.502 -2.923
Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten 10
EBIT 3.290 3.021
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen -883 -125
Zinsertrag 11 45 10
Zinsaufwendungen 11 -2.438 -2.060
Finanzergebnis -3.276 -2.175
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 14 846
Ertragsteueraufwand 12 -2 -264
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 12 581
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 13 350 269
Periodenergebnis 362 850
Davon entfallen auf:
Eigentümer des Mutterunternehmens 136 694
Nicht beherrschende Anteile 227 156
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis 362 850

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

TEUR Anhangangaben Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Bilanzergebnis
1. Januar bis 31. Dezember 2021
Stand zum 1. Januar 2021 160 470 16 4.909
Gesamtergebnis
Gewinn 136
Sonstiges Ergebnis -
Gesamtergebnis - - - 136
Veränderung von Beteiligungsquoten an Tochtergesellschaften
Erwerb / Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen ohne Kontrollwechsel 24 - 479
Erwerb eines Tochterunternehmens mit nicht beherrschenden Anteilen 24 - 1.185
Gesamte Veränderungen von Beteiligungsquoten - - - - 1.664
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens - - - - 1.664
Stand zum 31. Dezember 2021 160 470 16 3.381
TEUR Auf Eigentümer des Mutterunternehmens entfallendes Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital
1. Januar bis 31. Dezember 2021 Eigenkapital
Stand zum 1. Januar 2021 5.555 225 5.780
Gesamtergebnis
Gewinn 136 227 362
Sonstiges Ergebnis - - -
Gesamtergebnis 136 227 362
Veränderung von Beteiligungsquoten an Tochtergesellschaften
Erwerb / Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen ohne Kontrollwechsel - 479 - 129 - 608
Erwerb eines Tochterunternehmens mit nicht beherrschenden Anteilen - 1.185 1.303 118
Gesamte Veränderungen von Beteiligungsquoten - 1.664 1.174 - 490
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens - 1.664 1.174 - 490
Stand zum 31. Dezember 2021 4.027 1.625 5.652
TEUR Anhangangaben Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Bilanzergebnis
1. Januar bis 31. Dezember 2020
Stand zum 1. Januar 2020 160 470 16 4.963
Gesamtergebnis
Gewinn 694
Sonstiges Ergebnis -
Gesamtergebnis - - - 694
Transaktionen mit Eigentümern
Ausschüttungen -
Gesamte Einzahlungen und Ausschüttungen - - - -
Veränderung von Beteiligungsquoten an Tochtergesellschaften
Erwerb / Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen ohne Kontrollwechsel 24 - 748
Gesamte Veränderungen von Beteiligungsquoten - - - - 748
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens - - - 748
Stand zum 31. Dezember 2020 160 470 16 4.909
TEUR Anhangangaben Auf Eigentümer des Mutterunternehmens entfallendes Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital
1. Januar bis 31. Dezember 2020 Eigenkapital
Stand zum 1. Januar 2020 5.609 483 6.092
Gesamtergebnis
Gewinn 694 156 850
Sonstiges Ergebnis - - -
Gesamtergebnis 694 156 850
Transaktionen mit Eigentümern
Ausschüttungen - - 245 - 245
Gesamte Einzahlungen und Ausschüttungen - - 245 - 245
Veränderung von Beteiligungsquoten an Tochtergesellschaften
Erwerb / Verkauf von nicht beherrschenden Anteilen ohne Kontrollwechsel 24 - 748 - 170 - 917
Gesamte Veränderungen von Beteiligungsquoten -748 170 - 917
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens 748 - 415 - 1.162
Stand zum 31. Dezember 2020 5.555 225 5.780

Konzern-Kapitalflussrechnung

TEUR Anhangangaben 2021 2020
Periodenergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 12 581
Anpassungen für:
Steueraufwendungen 2 264
Periodenergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern 14 846
Anpassungen für:
Abschreibungen und Wertminderungen von Sachanlagen und Nutzungsrechten 3.088 2.882
Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten 414 41
Netto-Gewinn aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte -138 -186
Netto-Verlust aus dem Abgang aufgegebener Geschäftsbereiche 1.125 0
Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen 883 125
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert -1.038 56
Finanzergebnis 2.393 2.046
Sonstige zahlungsunwirksame Effekte 5 -34
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens:
(Erhöhung) Verminderung der Vorräte 347 -222
Erhöhung der Vertragsvermögenswerte -2.801 -1.144
Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -241 -112
Erhöhung der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte 1.750 0
(Erhöhung) Verminderung der sonstigen operativen Vermögenswerte -445 384
Erhöhung der Rückstellungen -910 -291
Verminderung der Vertragsverbindlichkeiten 2.554 272
Erhöhung (Verminderung) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 491 171
Erhöhung der finanziellen Verbindlichkeiten -719 -270
Erhöhung der sonstigen operativen Verbindlichkeiten -2.180 -1.291
Gezahlte Ertragsteuern -784 -580
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 157 69
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 3.966 2.762
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 3.966 2.762
Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen abzgl. erworbener Zahlungsmittel -12.089 -1.637
Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte -65 -122
Auszahlungen für Sachanlagen -917 -1.199
Einzahlungen aus dem Abgang von aufgegebenen Geschäftsbereichen 100 0
Einzahlungen aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte 22 8
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 719 536
Einzahlungen aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten 0 7
Gewinnausschüttungen von assoziierten Unternehmen 0 34
Auszahlungen aus Earnout-Vereinbarungen 0 -21
Erhaltene Zinsen 0 10
Sonstige Veränderung -12 0
Cashflow aus Investitionstätigkeit aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -59 -9
Cashflow aus Investitionstätigkeit -12.300 -2.392
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 26.259 3.796
Rückzahlungen von Krediten 0 -18
Tilgungsanteil von Leasingzahlungen -2.055 -1.939
Geschäftsvorfälle mit nicht beherrschenden Anteilen -490 -917
An nicht beherrschende Anteile von Tochterunternehmen gezahlte Dividenden 0 -245
Gezahlte Zinsen -1.045 -1.762
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -73 -58
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 22.596 -1.142
Nettozunahme(-abnahme) der Zahlungsmittel in der Berichtsperiode (Summe der Cashflows) 14.262 -772
Zahlungsmittel zu Beginn des Geschäftsjahres 792 1.564
Zahlungsmittel am Ende des Geschäftsjahres 15.054 792
Zusammensetzung der Zahlungsmittel
Barmittel und Sichteinlagen 15.054 792
Zahlungsmittel am Ende des Geschäftsjahres 15.054 792

Konzernanhang

1. Allgemeine Informationen zur HWP-Gruppe

Die HWP Handwerkspartner AG (im Folgenden auch "Muttergesellschaft" oder "HWP AG" genannt) hat ihren Sitz in 24955 Harrislee, Glyngöre 3. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg (Schleswig-Holstein) unter HR B 7203 FL eingetragen. Der Konzernabschluss der HWP AG mitsamt ihren Tochtergesellschaften (zusammen "der Konzern" oder "HWP-Gruppe" genannt) für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 wurde am 02. September 2022 durch den Beschluss der Unternehmensleitung zur Veröffentlichung freigegeben.

Die HWP-Gruppe ist als eine führende Unternehmensgruppe in der Branche Handwerk mit Fokus auf Maler- und Ausbauarbeiten sowie Bauwerksinstandsetzung und seit Beginn 2018 auch verstärkt im Bereich Brand- und Wasserschadensanierung in Deutschland, aber auch allgemein in der "DACH-Region", den Benelux-Ländern sowie zunehmend in den kaufkraftstarken skandinavischen Märkten tätig.

Sämtliche Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaft entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2. Rechnungslegungsmethoden

2.1. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der HWP-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird in seiner funktionalen Währung Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte kaufmännisch auf volle tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet. Durch das Runden können marginale Abweichungen zwischen den in den dargestellten Rechenwerken ausgewiesenen und den im Anhang erläuterten Summen auftreten.

Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. Außerdem weist der Konzern eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der vorangegangenen Berichtsperiode aus, da die Rechnungslegung des Konzerns erstmals zum 1. Januar 2020 nach International Financial Reporting Standards erfolgt.

Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Von Sachverhalten, die nach IFRS im Sonstigen Ergebnis zu erfassen sind, ist die HWP-Gruppe nicht betroffen. Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode erstellt.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips fortgeführter historischer Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind wenige Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Im Folgenden erfolgt eine zusammenfassende Darstellung ausgewählter Bilanzierungsmethoden, die für wesentliche Positionen näher erläutert werden:

Bilanzposten Aktiva Bewertungsgrundsatz (Folgebewertung)
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellkosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag
Sachanlagen Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellkosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag
Finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungskosten und beizulegender Zeitwert
Latente Steueransprüche Undiskontierte Bewertung anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel Fortgeführte Anschaffungskosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, und sonstige Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungskosten
Vertragsvermögenswerte Bewertung nach Maßgabe des Zahlungsstands des Kunden im Verhältnis zur eigenen Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung abzüglich erwarteter Kreditverluste
Forderungen aus Ertragsteuern Betrag, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf Steuersätzen, die am Bilanzstichtag gelten
Bilanzposten Passiva Bewertungsgrundsatz (Folgebewertung)
Langfristige Schulden
Kreditaufnahmen Fortgeführte Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert
Leasingverbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten
Latente Steuerschulden Undiskontierte Bewertung anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird
Kurzfristige Schulden
Kreditaufnahmen Fortgeführte Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert
Leasingverbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern Betrag, in dessen Höhe eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf Steuersätzen, die am Bilanzstichtag gelten
Rückstellungen Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren bei erstmaliger Erfassung im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.

2.2. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 umfasst den Abschluss der HWP AG und ihrer beherrschten Tochterunternehmen. Zum 01. Januar und 31. Dezember 2020 wurde auch eine nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung erfasst. Der Konsolidierungskreis wird in Abschnitt 3 zusammengefasst.

Vollkonsolidierung

Beherrschung liegt vor, wenn das Mutterunternehmen aufgrund seines Engagements bei einem Beteiligungsunternehmen variablen wirtschaftlichen Rückflüssen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Rückflüsse durch seine Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Bestimmungsmacht über die Tochterunternehmen wird in aller Regel über die an die jeweilige Beteiligung geknüpfte Stimmrechtsmehrheit vermittelt, mit der die relevanten Geschäftsprozesse des Unternehmens gelenkt werden können.

Ein Unternehmenszusammenschluss liegt vor, sobald der Konzern Beherrschung über einen anderen Geschäftsbetrieb erlangt. Ein solcher Geschäftsbetrieb besteht zumindest aus Vermögenswerten, die zusammen mit Verfahren und Prozessen geführt werden, um Erträge zu erwirtschaften. Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als beizulegender Zeitwert der Summe der übertragenen Gegenleistung im Erwerbszeitpunkt, wobei im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten als Aufwand erfasst werden. Das identifizierbare Nettovermögen des erworbenen Geschäftsbetriebs wird im Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bedingte Kaufpreisverpflichtungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Folgeperioden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Übersteigt die Gegenleistung des Unternehmenszusammenschlusses das erworbene Nettovermögen, entsteht ein Firmen- und Geschäftswert aus Erstkonsolidierung. Im umgekehrten Fall kann nach erneuter Würdigung der Identifikation und Bewertung des Nettovermögens ein Ertrag aus dem Unternehmenserwerb entstehen, wenn ein die Gegenleistung übersteigendes Nettovermögen erworben wurde. Bei jedem Erwerb besteht ein gesondert ausübbares Wahlrecht, ob gegebenenfalls verbleibende Anteile fremder Gesellschafter zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteiligen Nettovermögen bewertet werden.

Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden so ab dem Tag, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wird, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss nach ihren jeweiligen Vorschriften erfasst. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Veränderungen der Beteiligungsquote, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Transaktionen zwischen Anteilseignern erfolgsneutral behandelt. Diese Transaktionen führen so weder zu einem Ansatz eines Geschäfts- und Firmenwerts noch zur Realisierung von Veräußerungserfolgen. Bei einem Verlust der Beherrschung werden verbleibende Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die im Eigenkapital in Bezug auf die Beteiligung erfassten kumulierten sonstigen Ergebnisse, wenn vorhanden, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, soweit sie nicht ausnahmsweise in den Gewinnrücklagen erfasst werden müssen.

Verluste, die auf die nicht-beherrschenden Anteile entfallen, werden diesen in voller Höhe zugerechnet, auch wenn hieraus ein negativer Buchwert resultiert.

Equity-Methode

Reicht die durch die Stimmrechtsanteile oder andere (vertragliche) Beziehungen vermittelte Bestimmungsmacht gegenüber einem anderen Unternehmen nicht aus, dieses zu beherrschen, kann eine gemeinsame Beherrschung mit anderen Investoren oder ein maßgeblicher Einfluss auf das andere Unternehmen vorliegen. Solche Beteiligungen werden nach der Equity-Methode im Konzernabschluss abgebildet. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich der anteiligen Änderungen des Nettovermögens bewertet, wobei ein bilanzierter Geschäfts- und Firmenwert nicht gesondert vom Beteiligungsansatz ausgewiesen wird. Anteilige Verluste werden nur bis zu einem at-Equity-Buchwert von Null abgebildet, es sei denn, der Konzern ist verpflichtet, weitere Verluste zu tragen. Salden aus Leistungsbeziehungen zu einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung werden anteilig konsolidiert bzw. eliminiert. Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung werden verbleibende Anteile ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet.

2.3. Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über diese voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei beträgt die voraussichtliche Nutzungsdauer überwiegend zwischen drei und neun Jahren. Außerdem wird jährlich überprüft, ob ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf vorliegt.

Geschäfts- und Firmenwerte unterliegen als immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer keiner planmäßigen Abschreibung. Ihre jeweilige Werthaltigkeit wird regelmäßig einmal jährlich sowie zusätzlich unterjährig überprüft, wenn Anzeichen für einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf vorliegen.

Es werden keine immateriellen Vermögenswerte selbst erstellt oder entwickelt.

Sachanlagen

Der Werteverzehr von wesentlichen Sachanlagen wird nach ihrer bilanziellen Ersterfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch planmäßige lineare Abschreibungen berücksichtigt. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt beziehungsweise indirekt dem Herstellungsprozess zurechenbare Kosten. Reparaturkosten werden grundsätzlich als Aufwand behandelt.

Die Nutzungsdauer bei den technischen Anlagen und Maschinen beträgt überwiegend zwischen drei und 20 Jahren, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen liegt sie im Wesentlichen zwischen drei und 12 Jahren. Außerdem wird jährlich überprüft, ob ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf vorliegt.

Leasingverhältnisse

Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum überträgt.

Die HWP-Gruppe tritt im Wesentlichen als Leasingnehmer am Markt auf. Ein Leasingnehmer hat bei grundsätzlich allen Leasingverhältnissen ein Nutzungsrecht zu aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Die Leasingverbindlichkeit wird zum Bereitstellungszeitpunkt erstmalig in Höhe des Barwerts der noch ausstehenden, erwarteten Leasingzahlungen erfasst. Die Laufzeit eines Leasingverhältnisses wird unter Berücksichtigung der mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Ausübung vertraglicher Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bestimmt. Die erwarteten Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen abzüglich möglicher vom Leasinggeber zu leistenden Leasinganreizen, an einen Index gekoppelte variable Zahlungen, erwartete Beträge aus Restwertgarantien sowie Ausübungspreise von hinreichend sicher erwarteten vertraglichen Optionen. Die Diskontierung dieser Leasingzahlungen erfolgt regelmäßig mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der einem Leasingverhältnis inhärente Zins meist nicht zu ermitteln ist. Anschließend wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert. Das Nutzungsrecht aus einem Leasingverhältnis wird beim erstmaligen Ansatz in Höhe der Anschaffungskosten bewertet. Diese entsprechen dem Betrag der Leasingverbindlichkeit bei Erfassung, abzüglich bereits vom Leasinggeber erhaltener Leasinganreize oder zuzüglich bereits geleisteter Leasingzahlungen, anfänglicher direkter Kosten sowie gegebenenfalls der geschätzten Kosten für Wiederherstellungsverpflichtungen. In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht linear über die erwartete Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben. Im Falle eines erwarteten Eigentumsübergangs entspricht die Abschreibungsdauer der gewöhnlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Außerdem wird jährlich überprüft, ob ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf vorliegt.

Verändern sich die Erwartungen bezüglich der Leasingzahlungen oder der Ausübung gewisser vertraglicher Optionen, werden diese gleichermaßen im Nutzungsrecht und in der Leasingverbindlichkeit erfasst.

Die HWP-Gruppe kann die beschriebene bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen unterlassen, wenn das Leasingverhältnis mit unter zwölf Monaten nur kurzfristig abgeschlossen ist oder der einem Leasingverhältnis zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist. Letzteres ist der Fall, wenn dessen Wert im Neuzustand eine Größenordnung von 5 TEUR nicht überschreitet. Die Leasingzahlungen aus solchen Leasingverhältnissen werden linear über deren Laufzeit als Aufwand erfasst.

Die HWP-Gruppe tritt im Bereich des Gerüstbaus auch als Leasinggeber auf, wobei im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen der im Rahmen der Vermietungsverhältnisse eingesetzten Vermögenswerte zurückbehalten werden. Der Konzern erfasst die Leasingerträge linearisiert innerhalb der Umsatzerlöse, da diese über die Laufzeit des jeweiligen Vermietungsverhältnisses erwirtschaftet werden, und separiert sie innerhalb der Anhangangaben.

Überprüfung der Werthaltigkeit

Für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist. Dabei stellt der erzielbare Betrag den höheren der beiden Werte aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert des Vermögenswerts dar. Können dem einzelnen Vermögenswert direkt keine Zahlungsmittelströme zugeordnet werden, wird dessen Werthaltigkeit gemeinsam mit weiteren Vermögenswerten auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit überprüft. Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- und Firmenwerten sowie immateriellen Vermögenswerten mit nicht-bestimmbarer Nutzungsdauer findet auf der Ebene einer solchen zahlungsmittelgenerierenden Einheit statt, der ein Vermögenswert zugeordnet ist. Die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten basiert im Konzern auf den ihrer Tätigkeit nach den Geschäftsbereichen beitragenden gesellschaftsrechtlichen Entitäten, denen ein Geschäfts- und Firmenwert aus einem Unternehmenszusammenschluss zugeordnet wurde.

Für die Werthaltigkeitsüberprüfung auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten wird zunächst ihr erzielbarer Betrag auf Basis ihres Nutzungswertes ermittelt. Der Nutzungswert wird auf der Grundlage eines Discounted-Cashflow-Modells für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt. Dabei werden erwartete künftige Cashflows mit angemessenen Kapitalkosten zu ihrem Barwert, dem Nutzungswert, diskontiert, welcher die unternehmensinterne Perspektive der fortgeführten Nutzung der Vermögenswerte widerspiegelt. Der Bestimmung liegen Cashflow-Prognosen zugrunde, welche auf der für den Zeitpunkt der Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung vom Vorstand genehmigten Planung mit einer Detailplanungsperiode von drei Jahren basieren. Die Planungen umfassen die aus der Tätigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit künftig erwarteten Umsatzerlöse und die einzelnen Aufwendungen für Material, Personal und weitere betriebliche Bedarfe und berücksichtigen Erfahrungswerte wie auch Erwartungen der künftigen Marktentwicklung. Die wirtschaftliche Entwicklung der der Detailplanungsphase folgenden Perioden wird im Modell mit gleichbleibenden Cashflows zusammengefasst, die eine angemessene Wachstumsrate berücksichtigen. Die Kapitalkostensätze werden nach dem theoretischen Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) abgeleitet.

Der so ermittelte Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird mit ihrem Buchwert verglichen. Sollte dieser Nutzungswert den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nicht bestätigen, wird zur Bestimmung ihres Nettoveräußerungswertes ihr beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten als erzielbarer Betrag erhoben. Dabei werden kürzlich erfolgte vergleichbare Markttransaktionen berücksichtigt. Sind derartige Transaktionen nicht identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.

Sollte der Buchwert auch diesen ermittelten erzielbaren Betrag übersteigen, liegt eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vor und es ist auf den ermittelten erzielbaren Betrag abzuschreiben. Dies erfolgt indem zunächst Geschäfts- und Firmenwerte und anschließend gegebenenfalls weitere Vermögenswerte außerplanmäßig abgeschrieben werden. Eine spätere Zuschreibung der Geschäfts- und Firmenwerte infolge des Wegfalls der Gründe für einen zuvor erfassten Wertminderungsaufwand ist nicht zulässig. Bei anderen physischen und immateriellen Vermögenswerten wird bei Wegfall der Gründe eine Wertaufholung bis höchstens zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen - assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen - werden unter Berücksichtigung der anteiligen Reinvermögensänderung oder -minderung der Gesellschaft sowie gegebenenfalls vorgenommener Wertminderungen bewertet.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf Abweichungen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen in Höhe der voraussichtlichen künftigen Steuerbelastung beziehungsweise -entlastung berücksichtigt. Insbesondere werden Leasingverhältnisse in die Steuerabgrenzung mit einbezogen. Daneben werden aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen angesetzt, soweit deren Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern aus Bewertungsunterschieden erfolgt, soweit die Möglichkeit einer gesetzlichen Aufrechnung besteht.

Vorräte

Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und fertigen Erzeugnissen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise Herstellungskosten oder dem niedrigeren, am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert angesetzt. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, werden entsprechende Wertaufholungen mit dem Materialaufwand verrechnet. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt beziehungsweise indirekt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten.

Sonstige Vermögenswerte

Übrige Vermögenswerte sind nicht-finanzielle Vermögenswerte, die keiner anderen Bilanzposition zugeordnet sind. Sie werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Rückstellungen

Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten insoweit gebildet, als sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Der Erfüllungsbetrag von Rückstellungen wird unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen ermittelt. Dabei werden Erfahrungswerte aus ähnlichen Sachverhalten der Vergangenheit berücksichtigt. Positive Erfolgsbeiträge, die gegebenenfalls von Versicherungen oder Dritten erstattet werden könnten, werden nicht saldiert. Der Konzern erfasst Rückstellungen für gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen.

Sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten enthalten nicht-finanzielle Verbindlichkeiten, die keiner anderen Bilanzposition zugeordnet sind. Sie werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, das für bestimmte Mitarbeiter zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation eingesetzt wird. Dabei stellt der Mitarbeiter dem Konzern einen Darlehnsbetrag zur Verfügung, der als Genussrecht verzinst und entsprechend unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. Bei Rückzahlung des Darlehens wird eine über den Rückzahlungsbetrag des Darlehens hinausgehende Zusatzvergütung fällig, welche auf der Entwicklung eines Erfolgsmaßes des Konzerns seit Darlehensgewährung basiert. Die Wertentwicklung dieser langfristig fälligen Leistung gegenüber Mitarbeitern basiert auf der versicherungsmathematischen Methode der "laufenden Einmalprämien", wonach der Gesamtaufwand, der zur Zusatzvergütung führt, auf die Perioden der Leistungserbringung verteilt wird. Da der Kreis der begünstigten Mitarbeiter klein ist, bedarf es keiner ausgeprägten Schätzung biometrischer, demographischer oder kapitalmarktorientierter Einflussgrößen. Als Diskontierungssatz wird der Nominalzinssatz des durch den Mitarbeiter gewährten Darlehens verwendet. Planvermögen für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm liegt nicht vor.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führen. Ein Finanzinstrument ist in der Bilanz auszuweisen, sobald ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Der erstmalige Ansatz eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden des Weiteren Transaktionskosten berücksichtigt. Für Finanzinstrumente, insbesondere für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gilt beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich der Transaktionspreis bzw. das Forderungsnominal als beizulegender Zeitwert. Die HWP-Gruppe erfasst Finanzinstrumente zum Erfüllungstag.

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten ("amortized costs"- AC) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ("at Fair Value through profit and loss" - FVPL). Die Möglichkeit, Finanzinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, nimmt der Konzern nicht wahr. Diese Zuordnung ist abhängig von den vertraglichen Zahlungsströmen des Finanzinstruments und dessen Zuordnung zu einem Geschäftsmodell. Vor diesem Hintergrund hält die HWP-Gruppe ihre originären finanziellen Vermögenswerte grundsätzlich bis zur Endfälligkeit, um die Zahlungsströme zu realisieren. Es handelt sich dabei in aller Regel um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Forderungen, die vertraglich ausschließlich Zahlungsströme aus der Rückzahlung des Nominalbetrages und damit verbundene Zinszahlungen aufweisen. Insgesamt werden finanzielle Vermögenswerte demnach zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bilanziert. Wertminderungen werden nach einer "vereinfachten Methode" erfasst, indem der gesamte erwartete Ausfall des Finanzinstruments über die Laufzeit als Wertberichtigung erfasst wird. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Einzelne Finanzinstrumente, denen andere vertragliche Zahlungsströme zugrunde liegen als ausschließlich solche aus Tilgung und Verzinsung, werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände werden als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind oder der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen hat.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der HWP-Gruppe in aller Regel mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ("amortized costs"-AC) bewertet. Verbindlichkeiten aus bedingten Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen sowie gegebenenfalls aus Basisverträgen zu trennende eingebettete derivative Finanzinstrumente werden jedoch erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ("at Fair Value through profit and loss" - FVPL) bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

Derivative Finanzinstrumente werden in der HWP Gruppe nicht abgeschlossen und liegen auch nicht als "eingebettete Derivate" vor.

Eigenkapital liegt aus Sicht des Konzerns nur dann vor, wenn das Finanzinstrument keine vertragliche Verpflichtung enthält, Zahlungen (unter potenziell ungünstigen Bedingungen) an die andere Vertragspartei leisten zu müssen. Mit der Ausgabe von Eigenkapitel verbundene Kosten werden direkt im Eigenkapital erfasst.

Zusammenfassend werden die meisten Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, einige wenige jedoch zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der bei einer hypothetischen Übertragung eines bestimmten Vermögenswerts oder einer bestimmten Verbindlichkeit im Rahmen einer ordentlichen Transaktion auf dem jeweiligen zugänglichen Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt zwischen Marktteilnehmern zum Zeitpunkt der Bewertung erzielt werden könnte. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist jeweils die Bewertungsmethode anzuwenden, welche am besten den gegebenen Umständen entspricht und welche möglichst viele objektive beziehungsweise beobachtbare Informationen verwendet. Je nach Art der zu bewertenden Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten können beizulegende Zeitwerte am Markt erhoben werden oder durch Bewertungsmodelle zu ermitteln sein. Entsprechend der Verfügbarkeit beobachtbarer Informationen können die zu erhebenden beizulegenden Zeitwerte folgenden Stufen zugeordnet werden:

Stufe 1: an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte Preise
Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist. Im Rahmen der Stufe 2 können auch DCF- oder Multiplikatoren-Modelle eingesetzt werden.
Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und nicht fortzuführende Aktivitäten

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie diesen zugeordneten Verbindlichkeiten werden als kurzfristig klassifiziert und gesondert in der Bilanz ausgewiesen, sobald ihr Verkauf als hochwahrscheinlich eingeschätzt wird. Sodann wird die planmäßige Abschreibung solcher Vermögenswerte ausgesetzt. Bei Bedarf werden solche Vermögenswerte auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten reduziert. Einen entsprechenden Ausweis erfahren langfristige Vermögenswerte und Gruppen an Vermögenswerten, die zur Ausschüttung an die Eigentümer designiert werden.

Eine nicht fortzuführende Aktivität stellt einen zur Veräußerung oder Ausschüttung an die Eigentümer vorgesehenen, abgrenzbaren, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Bereich dar, deren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als Veräußerungsgruppen behandelt werden. Das Ergebnis von Veräußerungsgruppen nach Ertragsteuern wird auch rückwirkend in der Gewinn- und Verlustrechnung getrennt ausgewiesen.

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die vertraglich zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden übergeht und damit die Leistungsverpflichtung der HWP-Gruppe erfüllt wird. Leistungsverpflichtungen können über einen bestimmten Zeitraum (zeitraumbezogene Umsatzrealisierung) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung) erfüllt werden.

Die HWP-Gruppe erfüllt ihre Leistungsverpflichtungen im Handwerks-, Bau- und Sanierungsgeschäft nahezu ausschließlich über einen bestimmten Zeitraum im Zuge der Leistungserbringung. Durch die Verschmelzung der verrichteten Leistung zu einem wesentlichen Bestandteil des bearbeiteten Vermögenswerts des Kunden im Moment der durch regelmäßig vorgenommene Aufmaße dokumentierten Leistungserbringung und der vertraglichen Entstehung eines entsprechenden Zahlungsanspruchs auf Basis der vertraglichen Preisdaten spiegelt dieser eine angemessene (outputorientierte) Größe des Leistungsstands wider, die der Umsatzrealisation zugrunde gelegt wird.

Bilanziell werden die Leistungsverpflichtungen der HWP-Gruppe und die erwarteten Gegenleistungen der Kunden verglichen, indem Zahlungen der Gegenleistung durch den Kunden vor deren Leistungserfüllung durch die HWP-Gruppe als vertragliche Verpflichtung, Leistungen der HWP-Gruppe vor (Rechnungsstellung und) Zahlung der Gegenleistung als vertraglicher Vermögenswert gegenüber dem Kunden ausgewiesen werden.

Vereinzelte Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden erfasst (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums).

In der Regel entspricht der Transaktionspreis der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Beispiele für mögliche variable Gegenleistungsbestandteile in Kundenverträgen sind Skonti, Rabatte, Erstattungen, Gutschriften, Prämien, mögliche Preisreduktionen durch Pönale bzw. Strafzahlungen, sowie seltener Eskalationsklauseln und Indizierungen. Die Berücksichtigung solcher seltener variabler Gegenleistungsbestandteile erfolgt in Höhe des wahrscheinlichsten Betrags. Die Bewertung variabler Gegenleistungen ist jeweils auf den Betrag beschränkt, der höchstwahrscheinlich mindestens erzielt werden wird. Finanzierungskomponenten sind regelmäßig nicht in Kundenverträgen enthalten, weil der Leistungszeitpunkt nicht wesentlich vom Fälligkeitszeitpunkt der Gegenleistung abweicht.

Einzelne vertragliche Leistungszusagen der HWP stiften beim Kunden regelmäßig keinen eigenständigen Nutzen. Vielmehr besteht die Hauptleistung der HWP regelmäßig darin, die vertraglich einzeln vermerkten Güter und Dienstleistungen zu einem Endergebnis zu kombinieren und diese so in eine gebündelte Leistungsverpflichtung zu integrieren. Die jeweiligen mit einer einzelnen Leistungszusage verbundenen Tätigkeiten führen so regelmäßig zur Anpassung anderer vertraglich zugesagten Dienstleistungen und Gütern. Die Einzelleistungen sind damit in sehr hohem Maße voneinander abhängig und eng miteinander verbunden. Insofern werden regelmäßig alle in einem Vertrag zugesagten Güter oder Dienstleistungen gebündelt und als eine einzige Leistungsverpflichtung bilanziert.

Es bestehen keine vertraglichen Rücknahme-, Erstattungs- und ähnlichen Verpflichtungen. Die den Kunden gewährten Garantien und Gewährleistungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben zur Mängelhaftung und stellen somit keine erweiterten Garantien (eigenständige Leistungsverpflichtungen) dar. Für entsprechende Verpflichtungen werden eigens Rückstellungen gebildet.

2.4. Verwendung von Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken können. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden mitunter zu Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Ermessensentscheidungen und die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb eines kommenden Geschäftsjahres eine Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein kann, werden nachstehend erläutert.

Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen. Die jeweiligen Buchwerte können den betroffenen Posten der Konzernbilanz, der Konzerngesamtergebnisrechnung oder im Detail ihren jeweiligen Erläuterungen entnommen werden.

Erlösrealisation nach IFRS 15

• Identifizierung eines Kundenvertrages und dessen Leistungsverpflichtungen

Die abgeschlossenen Verträge über unterschiedliche Handwerks-, Bau-, Sanierungs- oder anderen hiermit verbundenen Leistungen entsprechen den Kriterien, die IFRS 15.9 an Verträge mit Kunden stellt. Darin werden die einzelnen Aufgaben des Konzerns gegenüber den Kunden genannt. Jene einzelnen Leistungen werden vertraglich unterschiedlich (implizit oder explizit) genannt und (als Haupt- oder Nebenleistung des jeweiligen Vorhabens) akzentuiert. Aufgrund ihrer hohen Abhängigkeit der sich gegenseitig bedingenden Einzelleistungen geht der Konzern regelmäßig davon aus, dass die einzelne Aufgabe dem Kunden autark keinen wesentlichen Nutzen stiftet, sondern die eng aufeinander abgestimmten und auf einander aufbauenden einzelnen Leistungen als gebündelte Gesamtleistung vom Kunden als Handwerks-, Bau-, Sanierungsleistung nachgefragt, beauftragt und entlohnt wird. Demzufolge erhält der Konzern den Transaktionspreis eines Vertrages für die gesamte gebündelte Dienstleistung. Der Transaktionspreis spiegelt damit den Einzelveräußerungspreis eines solchen Handwerks-, Bau-, Sanierungsvertrages wider. In diesen zu einer Gesamtleistung gebündelten vertraglichen Leistungsverpflichtungen ist der Konzern selbst für deren Erbringung verantwortlich, so dass er vertraglich stets als so genannter Prinzipal auftritt.

• Bestimmung des Transaktionspreises

In einzelnen Verträgen kann die Bestimmung des Transaktionspreises eines Auftrags mit Ermessenentscheidungen und Schätzungen vor dem Hintergrund branchenüblicher Unsicherheiten verbunden sein, wenn beispielsweise Anreize zu einer termingerechten Fertigstellung, aber auch mögliche Preisnachlässe oder andere Variablen vereinbart werden. In solchen Fällen werden die im Zahlungsplan an Ereignisse geknüpften Zahlungen entsprechend der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens im Transaktionspreis berücksichtigt, indem auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und den verfügbaren Ressourcen im Beurteilungszeitpunkt das wahrscheinlichste Ereignis ermittelt wird.

Die Entlohnung der Aufträge durch einen Kunden erfolgt regelmäßig mit oder nach Erfüllung der Leistungsverpflichtungen oder auch im Voraus. Eine Finanzierungskomponente kann nur entstehen, wenn dem Kunden ein Finanzierungsvorteil aus dem zeitlichen Auseinanderfallen der Übertragung der Verfügungsmacht der Leistungsverpflichtung und dem Fälligkeitszeitpunkt einer Zahlung entsteht. Der Barverkaufspreis müsste sich entsprechend wesentlich von der Höhe der Zahlung im Fälligkeitszeitpunkt unterscheiden. Da der Zahlungszufluss für eine Leistung regelmäßig zeitlich kurz nach deren Leistungserbringung erwartet wird, kann aus Sicht des Konzerns regelmäßig keine wesentliche Finanzierungskomponente innerhalb des Transaktionspreises entstehen.

Nicht-zahlungswirksame Gegenleistungen von Kunden, die in die Verfügungsgewalt der HWP-Gruppe übergehen würden, liegen innerhalb der Verträge mit Kunden regelmäßig nicht vor. Dies gilt auch für im Rahmen von Aufträgen an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen.

• Umsatzrealisierung

Die HWP-Gruppe verrichtet ihre Leistungsverpflichtungen regelmäßig an Vermögenswerten, die im Eigentum der Kunden stehen. Somit werden durch die Leistungen Vermögenswerte Dritter erstellt oder verbessert, so dass die Verfügungsmacht über die Leistung während der Erstellung oder Verbesserung auf den Kunden übergeht und dem Kunden der Nutzen aus der Leistung der HWP-Gruppe zufließt, während sie erbracht wird. Der Konzern erfasst die Erlöse aus den vertraglichen Leistungsverpflichtungen daher regelmäßig über den Zeitraum der Vertragserfüllung und ermittelt den hierfür benötigten Fortschritt outputbasiert anhand der vertraglich abrechenbaren Gesamtleistung des spezifischen Vertrags.

Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwerts

Zur Berechnung des Nutzungswerts im Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfung des Geschäfts- und Firmenwerts wird eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die erwarteten Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten drei Jahre abgeleitet, welchem die Entwicklungen und Erfahrungen der jüngsten vergangenen Jahre zugrunde liegen. Die Planungen umfassen die aus der Tätigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit künftig erwarteten Umsatzerlöse und die einzelnen Aufwendungen für Material, Personal und weitere betriebliche Bedarfe. Die Erwartungsbildung ist im Wesentlichen auf die Nutzung der kurzfristig verfügbaren Ressourcen beschränkt. Der erzielbare Betrag ist abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow- Methode verwendeten Abzinsungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate.

Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen, Leistungen und Vertragsvermögenswerten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern wendet für die Ermittlung potentieller Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten eine vereinfachte Methode an, indem sämtliche individuell erwarteten Ausfälle direkt bei Erfassung berücksichtigt werden, sofern diese wesentlich für die Darstellung im Konzernabschluss sind.

Für sonstige zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte liegen dem Konzern weder Hinweise auf ein wesentliches Kreditausfallrisiko bei Erfassung noch auf eine Verschlechterung der Bonität des Schuldners seit Erfassung des jeweiligen Finanzinstruments vor.

Latente Steuern

• Werthaltigkeit latenter Steueransprüche

Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden, kann eine Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich sein. Zukünftig zu versteuernde Gewinne werden auf Basis der Umkehr zu versteuernder temporärer Differenzen berücksichtigt. Sollte das Volumen zu versteuernder temporärer Differenzen nicht ausreichen, um latente Steueransprüche vollständig zu aktivieren, werden die zukünftig zu versteuernden Gewinne - unter Berücksichtigung der Umkehr temporärer Differenzen - auf Basis der Planungsrechnung ermittelt.

Latente Steueransprüche werden auch für bestehende steuerliche Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die steuerlichen Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Die steuerlichen Verlustvorträge verfallen nicht. Sie können mit zu versteuernden Einkommen anderer Konzerngesellschaften verrechnet werden, sofern sie nach der Gründung ertragsteuerlicher Organschaften entstanden sind. Insoweit werden zum Bilanzstichtag aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in voller Höhe gebildet und bei der Saldierung mit erfassten passiven latenten Steuern berücksichtigt.

Latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse verbessert.

• Ungewissheiten bei der Steuerabgrenzung und der steuerlichen Auslegung von Sachverhalten

Latente Steuern reflektieren auch eine etwaig enthaltene Unsicherheit in den Ertragsteuern. Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Schulden zum Bilanzstichtag ergeben.

Sollten Ungewissheiten bei der Bestimmung steuerlicher Auslegungen von Sachverhalten zum Beispiel bezüglich der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns bzw. steuerlichen Verlusts, der zur Steuerabgrenzung verwendeten steuerlichen Buchwerte, der nicht genutzten steuerlichen Verluste oder Steuergutschriften oder der Steuersätze bestehen, geht der Konzern bei der Verwendung eines wahrscheinlichsten steuerlichen Wertes von der Perspektive bzw. der gesetzestreuen Auslegung der zuständigen Steuerbehörde aus, die nach Prüfung und Erlangung der vollständigen Kenntnis des Sachverhalts alle relevanten Informationen besitzt.

• Latente Steuern auf Vermögenswerte und Schulden aus einer einzigen Transaktion

In die Steuerabgrenzung werden auch temporäre Differenzen insbesondere aus Leasingverhältnissen einbezogen, da dies nach Ermessen des Managements zu einer angemessenen Darstellung der in solchen Transaktionen inhärenten steuerlichen Situation im Konzernabschluss führt.

Leasingverhältnisse

• Leasingzeitraum

Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses. Weiter werden Zeiträume berücksichtigt, die sich aus einer Option zur Verlängerung oder Verkürzung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass der Konzern diese Option ausüben wird.

• Grenzfremdkapitalzinssatz

Der Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmen, wenn dieser vom Leasinggeber nicht kommuniziert wird. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der Konzern "zu zahlen hätte". Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z.B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen.

• Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt

Aus Sicht der HWP-Gruppe liegt ein Leasingverhältnis, dem ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, vor, wenn die Anschaffungskosten des Vermögenswertes in neuwertiger Form 5 TEUR nicht übersteigen. Für solche Leasingverhältnisse kann eine bilanzielle Abbildung wahlweise zugunsten einer linearen Erfassung der Aufwendungen über den Leasingzeitraum unterbleiben.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierende finanzielle Vermögenswerte

Die HWP-Gruppe hält aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit Anteile an lokalen Handwerks- Vereinigungen bzw. -Genossenschaften, Innungen oder Genossenschaftsbanken, ohne dass auf deren Geschäftstätigkeit ein wesentlicher Einfluss ausgeübt werden könnte. Diese Beteiligungen haben keinen nennenswerten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Aufgrund ihrer vertraglichen Zahlungsströme müssen diese Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Nach Ansicht des Managements liegen häufig jedoch nicht genügend neuere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vor. Eine Schätzung des beizulegenden Zeitwerts kann daher zu einer großen Bandbreite von möglichen Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts führen. Aus Sicht des Managements spiegeln die Anschaffungskosten der Anteile in solchen Fällen die beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts innerhalb dieser Bandbreite wider. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts solcher finanziellen Vermögenswerte wird der Stufe 3 der verfügbaren Informationen zugeordnet.

2.5. Währungsumrechnung

Im Konzernabschluss sind keine nicht-finanziellen Vermögenswerte und Schulden in ausländischer Währung enthalten. Mögliche in Fremdwährung valutierende Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zum Kassakurs des Bilanzstichtags in die funktionale Währung des Konzerns umgerechnet. Der Höhe nach bestehen nur vernachlässigbare Risiken aus Währungskursschwankungen, so dass weiterführende Angaben hierzu unterlassen werden können.

2.6. Erstmalige Anwendung der IFRS im Konzernabschluss der HWP-Gruppe

Der Konzernabschluss der HWP-Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 ist der erste Abschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Bis einschließlich des Geschäftsjahres 2020 hat die Muttergesellschaft ihren Konzernabschluss nach den handelsrechtlichen Grundsätzen des HGB aufgestellt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Zeitpunkt des Übergangs von der HGB-Rechnungslegung auf die IFRS-Rechnungslegung ist der 01. Januar 2020. Der vorliegende Konzernabschluss 2021 berichtet über das Geschäftsjahr 2021 und über das Vorjahr 2020 nach IFRS.

Die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2020 wurde unter retrospektiver Anwendung der beschriebenen Rechnungslegungsmethoden erstellt, welche für das Geschäftsjahr 2021 in der EU verpflichtend anzuwenden waren. Die Schätzungen zum 01. Januar 2020 und zum 31. Dezember 2020 stimmen grundsätzlich mit denen überein, die zu denselben Zeitpunkten nach den handelsrechtlichen Grundsätzen erforderlich waren.

In der zum Übergangszeitpunkt erstellten Konzern-Eröffnungsbilanz nach IFRS wurden alle Vermögenswerte und Schulden angesetzt, deren Ansatz nach den IFRS vorgeschrieben ist, keine Posten als Vermögenswerte oder Schulden angesetzt, falls IFRS deren Ansatz nicht erlauben, alle Posten umgegliedert, die nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen als eine bestimmte Kategorie Vermögenswert, Schuld oder Bestandteil des Eigenkapitals angesetzt wurden, gemäß IFRS jedoch eine andere Kategorie Vermögenswert, Schuld oder Bestandteil des Eigenkapitals darstellen; und die jeweils einschlägigen IFRS bei der Bewertung aller angesetzten Vermögenswerte und Schulden berücksichtigt.

Im Übergangszeitpunkt hat der mit den Umsatzerlösen aus Kundenverträgen nach den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen verbundene Ausweis von Vorräten und erhaltenen Anzahlung eine wesentliche Anpassung zur Darstellung nach IFRS erfahren. Vorräte aus Dienstleistungen (in Form unfertiger Leistungen) werden nach IFRS 15 als solche nicht ausgewiesen. Dagegen bilden Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten das jeweilige Verhältnis aus bereits vom Kunden erhaltener Gegenleistung und der ausstehenden eigenen Leistungsverpflichtung verlässlich ab. Im Übergangszeitpunkt wurden daher die nach HGB erfassten Vorräte durch die jeweiligen Vertragssalden der Kundenverträge sowie die bis dato nach IFRS 15 über einen Zeitraum bereits realisierten Umsatzerlöse ersetzt. Dabei wurden Verträge, die bereits bis zum Übergangszeitpunkt erfüllt waren, nicht neu bewertet. Für Vertragsmodifikationen wurden keine rückwirkenden Neubewertungen vorgenommen. Vielmehr wurden die Ermittlung des Erfüllungsgrades von Leistungsverpflichtungen und des Transaktionspreises aggregiert zum Übergangszeitpunkt vorgenommen. Möglichkeiten einer vereinfachten Darstellung der Erstanwendung des IFRS 15 bezüglich variabler Transaktionspreiskomponenten sowie der Verteilung von Transaktionspreiskomponenten auf einzelne Leistungsverpflichtungen hatten für Kundenverträge des Konzerns keine bzw. eine nur sehr unwesentliche und damit vernachlässigbare Bedeutung.

Vergangene Erwerbe von Tochterunternehmen werden entsprechend IFRS 1.C4 nicht rückwirkend nach IFRS 3 abgebildet. Die nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen getroffene Klassifizierung eines Unternehmenszusammenschlusses als Unternehmenserwerb bleibt auch für die Bilanzierung nach IFRS bestehen. Daher werden alle im Rahmen des vergangenen Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden angesetzt, bis auf diejenigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden, die nach den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen bereits ausgebucht wurden und Vermögenswerte, einschließlich dem Geschäfts- und Firmenwert, und Schulden, die in der nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Konzernbilanz des erwerbenden Unternehmens nicht zum Ansatz kamen und auch gemäß IFRS in der Einzelbilanz des erworbenen Unternehmens die Ansatzkriterien nicht erfüllen würden. Der Anpassungsbetrag aus dem nach IFRS gegenüber HGB abweichenden Ansatz von Vermögenswerten und Schulden wird unmittelbar mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Für Vermögenswerte und Schulden, die gemäß IFRS zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanziert werden, gelten die Buchwerte nach HGB unmittelbar nach dem Unternehmenszusammenschluss als Ersatz für die zu Anschaffungskosten angesetzten Werte. Erwartete Nutzungsdauern von Vermögenswerten bedurften keiner Anpassung. Die Beteiligung an der Konzmann TGA Südwest GmbH wird nach IFRS allerdings mittels der Equity Methode in Höhe des anteiligen Eigenkapitals im Konzernabschluss berücksichtigt.

Für Leasingverhältnisse wurden entsprechend IFRS 1.D9 ff. bzw. IFRS 1.C4 (f) und den Übergangsvorschriften des IFRS 16 die Leasingverpflichtungen als Barwert der mit dem Grenzfinanzierungszins diskontierten ausstehenden erwarteten Leasingzahlungen bilanziell erfasst. Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wurde einheitlich ein Grenzfinanzierungszinssatz von 3,65 % laufzeitadäquat auf Basis eines risikolosen Marktzinssatzes mitsamt einem angemessenen Kreditrisiko aus Kapitalmarktdaten geschätzt. Diesen Leasingverbindlichkeiten wurden die Nutzungsrechte in entsprechender Höhe gegenübergestellt. Dies gilt im Erstanwendungszeitpunkt insbesondere für alle Leasingverhältnisse, die binnen zwölf Monaten ab dem 01. Januar 2020 auslaufen sowie solche, die einen Vermögenswert von geringem Wert betreffen. Außerdem wurden mögliche vorherige direkte Anschaffungskosten in der Bewertung der Nutzungsrechte zum 01. Januar 2020 nicht berücksichtigt. Die erwarteten Laufzeiten der Leasingverhältnisse wurden aus Sicht des 01. Januar 2020 und unter Berücksichtigung des Wertaufhellungszeitraums bis zum Tag der Aufstellung des Konzernabschlusses bestimmt. Leasingverhältnisse werden auch im Rahmen der Steuerabgrenzung latenter Steuern berücksichtigt, woraus zum 01. Januar 2020 jedoch kein Effekt entstand. Von Zugeständnissen der Leasinggeber, die im Rahmen der so genannten COVID-19-Pandemie gewährt wurden, war und ist die HWP-Gruppe nicht betroffen.

Sogenannte "Genussrechte", die nach HGB als Eigenkapital erfasst werden können, sind nach IAS 32 als Fremdkapital zu qualifizieren und werden nach IFRS entsprechend ausgewiesen. Hierfür und für weitere Finanzinstrumente, die nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst werden, werden wesentliche Transaktionskosten im Buchwert nach der anzuwendenden Effektivzinsmethode berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Erstanwendung bedurfte es jedoch keiner Erfassung wesentlicher Effekte der Effektivverzinsung. Der Buchwert von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu erfassenden finanziellen Vermögenswerten in Höhe ihrer Anschaffungskosten wurde beibehalten. Bedingte Gegenleistungen aus vergangenen Unternehmenserwerben wurden zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Das Konzerneigenkapital nach IFRS zum 01. Januar 2020 weicht vom Eigenkapital nach HGB zum 31. Dezember 2020 um 1.476 TEUR ab und leitet sich wie folgt über:

01.01.2020
TEUR HGB Konsolidierungskreis Umgliederungen Bewertungs-Anpassungen IFRS
Summe langfristige Vermögenswerte 18.883 -3.198 1.338 6.069 23.092
Summe kurzfristige Vermögenswerte 20.397 -2.930 1.908 0 19.375
Effekte Vermögenswerte 39.280 -6.128 3.246 6.069 42.467
abzgl. Effekte Schulden -34.664 6.128 -1.462 -6.377 -36.375
einzelne IFRS Umstellungseffekte auf das Eigenkapital 4.616 0 1.784 -308 6.092
Gesamter IFRS Umstellungseffekt auf das Eigenkapital 1.476

Die Entwicklung verteilt sich auf folgende Bilanzposten:

01.01.2020
TEUR AKTIVA HGB Konsolidierungskreis Umgliederungen Bewertungs-Anpassungen IFRS
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Firmenwerte 14.590 -3.848 34 119 10.895
Sonstige Immaterielle Vermögenswerte 126 0 -34 91
Sachanlagen 3.131 -126 3.005
Nutzungsrechte 0 5.942 5.942
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 16 0 16
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 776 1.590 2.366
Aktive Latente Steuern 1.020 0 -252 8 776
Summe langfristige Vermögenswerte 18.883 -3.198 1.338 6.069 23.092
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte 3.232 -241 -2.461 530
Vertragsvermögenswerte 0 4.429 4.429
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.789 -1.087 -201 11.501
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.907 -697 142 1.352
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.470 -906 1.564
Summe kurzfristige Vermögenswerte 20.397 -2.930 1.908 0 19.375
01.01.2020
TEUR HGB Konsolidierungskreis Umgliederungen Bewertungs-Anpassungen IFRS
SCHULDEN
Rückstellungen 4.196 -2.161 -955 -189 892
Finanzielle Verbindlichkeiten 10.781 -3.052 11.103 119 18.951
Leasingverbindlichkeiten 0 5.942 5.942
Sonstige Verbindlichkeiten 15.059 0 -8.980 26 6.105
Latente Steuerverbindlichkeiten 0 478 478
Vertragsverbindlichkeiten 545 545
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.279 -476 2.803
Ertragsteuerverbindlichkeiten 1.349 -440 -252 657
Summe Schulden 34.664 -6.128 1.462 6.377 36.375

Die Beteiligung an der Konzmann TGA Südwest GmbH wurde im Konzernabschluss nach HGB quotal konsolidiert. In der Überleitung zum IFRS Eigenkapital wird zunächst das quotal Nettovermögen von der HGB Grundlage abgezogen, in dem es in der Spalte "Konsolidierungskreis" separiert wird. Das separierte anteilige Eigenkapital wird in der Spalte "Umgliederungen" an den um die IFRS Bilanzierungsmethoden angepassten Beteiligungsbuchwert in Höhe des anteiligen Eigenkapitals dargestellt. Die Bilanzierungsmethoden des assoziierten Unternehmens entsprechen denen des Gesamtkonzerns. Entstehende Finanzsalden zur Konzmann TGA Südwest GmbH, die nach der at Equity Methode keiner Konsolidierung unterliegen, werden ebenso in den Umgliederungen dargestellt.

Im Anlagevermögen führen die nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte in Höhe von 5.942 T€ zu einem wesentlichen Effekt der IFRS Erstanwendung. Entsprechend sind Leasingverbindlichkeiten erfasst worden. Im Umlaufvermögen und innerhalb der nach HGB (kurzfristigen) sonstigen Verbindlichkeiten führen die Verrechnungen der nach HGB als unfertige Leistungen bzw. erhaltene Anzahlungen enthaltenen Vertragssalden zu Umgliederungen aus der Anwendung des IFRS 15. Zum 01. Januar 2020 entstehen im Konzern entsprechend 4.429 T€ an Vertragsvermögenswerten und 545 T€ an Vertragsverbindlichkeiten. Die finanziellen Verbindlichkeiten nach HGB enthalten insbesondere zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasste 1.210 T€ an Genussrechten, die nach HGB als Eigenkapital erfasst werden. Weitere sachliche Umgliederungen betreffen nach HGB als sonstige Verbindlichkeiten erfasste finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, die mit einem Nominal von insgesamt 10.011 T€ zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Darüber hinaus sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasste Earn-outs aus vergangenen Unternehmenserwerben enthalten, welche die Firmenwerte im Vergleich zum HGB erhöht haben.

Weitere Anpassungen beruhen insbesondere auf der sachlichen Abgrenzung von Rückstellungen nach IAS 37. Einerseits dürfen nach IFRS keinerlei Aufwandsrückstellungen gebildet werden (Bewertungsanpassungen), andererseits gelten viele Rückstellungen nach HGB nach IFRS als sonstige Schulden, so dass diese Sachverhalte umgegliedert wurden.

Zum 01. Januar 2020 bedurfte es dabei keiner Wertberichtigung langfristiger Vermögenswerte.

Das Konzerneigenkapital nach IFRS zum 31. Dezember 2020 weicht vom Eigenkapital nach HGB zum 31. Dezember 2020 um 3.416 TEUR ab und leitet sich wie folgt über:

31.12.2020
TEUR HGB Konsolidierungskreis Umgliederungen Anpassungen IFRS
Summe langfristige Vermögenswerte 19.755 -2.540 1.979 6.420 25.614
Summe kurzfristige Vermögenswerte 21.851 -3.512 2.547 0 20.885
Effekte Vermögenswerte 41.605 -6.052 4.526 6.420 46.500
abzgl. Effekte Schulden -39.241 6.050 19.365 -26.892 -40.719
einzelne IFRS Umstellungseffekte auf das Eigenkapital 2.364 -2 23.891 -20.472 5.780
Gesamter IFRS Umstellungseffekt auf das Eigenkapital 3.416

Die Entwicklung verteilt sich auf folgende Bilanzposten:

31.12.2020
TEUR HGB Konsolidierungskreis Umgliederungen Anpassungen IFRS
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Firmenwerte 14.809 -4.036 1.334 12.107
Sonstige Immaterielle Vermögenswerte 158 -2 525 681
Sachanlagen 3.311 -144 -400 2.768
Verleastes Sachanlagevermögen 0 888 888
Nutzungsrechte 0 5.496 5.496
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 16 0 6 22
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 1.642 566 2.207
Aktive Latente Steuern 1.461 0 -16 1.445
Summe langfristige Vermögenswerte 19.755 -2.540 1.979 6.420 25.614
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte 5.184 -366 -4.067 752
Vertragsvermögenswerte 0 6.619 6.619
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.430 -1.885 203 11.748
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.614 -420 -219 975
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.622 -841 10 792
Summe kurzfristige Vermögenswerte 21.851 -3.512 2.547 0 20.885
31.12.2020
TEUR HGB Konsolidierungskreis Umgliederungen Anpassungen IFRS
SCHULDEN
Rückstellungen 3.383 -362 -2.155 -189 678
Finanzielle Verbindlichkeiten 30.493 -4.615 -10.232 7.661 23.306
Leasingverbindlichkeiten 0 5.548 5.548
Sonstige Verbindlichkeiten 5 0 -8.117 13.144 5.032
Latente Steuerverbindlichkeiten 382 0 728 1.110
Vertragsverbindlichkeiten 0 1.159 1.159
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.022 -837 2 3.187
Ertragsteuerverbindlichkeiten 956 -236 -22 698
Summe Schulden 39.241 -6.050 -19.365 26.892 40.719

Die Umstellungseffekte zwischen dem 01. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 entwickeln sich entsprechend fort. Im Vergleich zum HGB-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sind nach IFRS insbesondere Kundenstämme aus Unternehmenserwerben identifiziert, im Erwerbszeitpunkt zum Fair Value bewertet und entsprechend fortgeführt worden. Außerdem werden dabei erworbene und im operativen Geschäft verleaste Gerüstbauelemente separat ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns des Jahres 2020 nach HGB weicht von der Konzern-Erfolgsrechnung nach IFRS für diesen Zeitraum wie folgt ab:

Geschäftsjahr 2020
TEUR HGB Konsolidierungskreis Anpassungen IFRS
Umsatzerlöse 77.809 -12.520 216 65.505
Bestandveränderung 4.178 1.669 -5.847 0
aktivierte Eigenleistungen 95 0 -95 0
Gesamtleistung 82.082 -10.851 -5.726 65.505
Sonstige betr. Erträge 1.081 -187 7 900
Materialaufwand -34.042 5.399 5.286 -23.358
Personalaufwand -29.779 2.948 116 -26.714
Sonstige betriebliche Aufwendungen -14.001 1.400 2.212 -10.390
EBITDA 5.341 -1.292 1.895 5.944
Abschreibungen -3.288 534 -170 -2.923
Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten
EBIT 2.053 -757 1.725 3.021
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen -125 -125
Zinsertrag 14 -3 0 10
Zinsaufwendungen -2.052 176 -185 -2.060
Finanzergebnis -2.038 173 -310 -2.175
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 15 -584 1.415 846
Ertragsteueraufwand -699 388 47 -264
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -685 -196 1.462 581
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 269 269
Periodenergebnis -685 -196 1.731 850
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0
Gesamtergebnis -685 -196 1.731 850

Neben Umsatzerlösen aus der Erfassung nach IFRS 15 wird das EBITDA (Earning before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) durch die Leasingbilanzierung nach IFRS 16 positiv beeinflusst. Außerdem wird der Erfolgsbeitrag des aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS von den fortgeführten Geschäftsbereichen getrennt. Die Erfolgsbeiträge der nach HGB quotal konsolidierten Konzmann TGA Südwest GmbH werden nach IFRS im anteiligen Ergebnis von assoziierten Unternehmen ausgewiesen.

Die entsprechenden Effekte schlagen sich auch in der nach IFRS aufgestellten Kapitalflussrechnung nieder, in der im Vergleich zum HGB höhere Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, insbesondere weil Auszahlungen aus Leasingverhältnissen als Tilgungsleistungen in der Finanzierungstätigkeit erfasst werden. Die Vergleichbarkeit der Gegenüberstellung ist durch die abweichende Erfassungsform der Beteiligung an der Konzmann TGA Südwest GmbH allerdings eingeschränkt.

TEUR Geschäftsjahr 2020
HGB Konsolidierungskreis IFRS-Adjustments IFRS
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkiet 2.757 -662 667 2.762
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -3.380 17 970 -2.392
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -510 708 -1.340 -1.142
Nettozunahme(-abnahme) der Zahlungsmittel -1.134 64 298 -772
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres -2.374 -904 4.843 1.564
Zahlungsmittel 2.470 -906 1.564
Kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten -4.844 1 4.843 n/a
Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres -3.508 -841 5.141 792
Zahlungsmittel 1.622 -831 792
Kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten -5.131 -10 5.141 n/a

2.7. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und Angaben nach IFRS

Der Konzern wendet in seinem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 die Vorschriften der Internationalen Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union verabschiedet sind, an. Dabei werden die dargestellten Geschäftsjahre einheitlich nach den Rechnungslegungsmethoden dargestellt, wie sie im Geschäftsjahr 2021 galten. Insofern wurden in dem vorliegenden Konzernabschluss keine Änderungen von Rechnungslegungsmethoden vollzogen.

Neue und geänderte Standards und Interpretationen künftiger Geschäftsjahre

Folgende Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, wurden vom IASB veröffentlicht:

- Änderungen an IFRS 3, IAS 16, IAS 37 und Jährliche Verbesserungen 2018-2020

Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse aktualisieren Verweise auf das IASB-Rahmenkonzept.

Die Änderungen an IAS 16 Sachanlagevermögen untersagen, Einnahmen von den Kosten einer Sachanlage abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während diese an den beabsichtigten Ort und in den beabsichtigten Zustand gebracht wird. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis.

Die Änderungen an IAS 37 Rückstellungen legen fest, dass sich bei belastenden Verträgen die "Kosten der Vertragserfüllung" aus den "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" zusammensetzen. Bei solchen Kosten kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen.

Die Änderungen aus den Jährlichen Verbesserungen 2018-2020 betreffen Anpassungen in IFRS 1 bezüglich der Erfassung kumulierter Umrechnungsbeträge aus Tochterunternehmen, Änderungen an IFRS 9 zur Einbeziehung von Gebühren im sog. "10%-Test" bei der Modifikation finanzieller Verbindlichkeiten sowie ein erläuterndes Beispiel zu Leasinganreizen nach IFRS 16 Leasingverhältnissen und Klarstellungen zu Darstellung von Steuern aus Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 41 Landwirtschaft.

Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen entsprechend freigegeben. Der Konzern erwartet keine Änderungen an seinen Rechnungslegungsmethoden, da das Geschäftsmodell aus den genannten Änderungen gar nicht oder nur marginal betroffen ist.

- Änderungen an IAS 12 zu Latenten Steuern aus Vermögenswerten und Schulden aus einer einzelnen Transaktion

Die Änderungen führen eine Rückausnahme zur Abgrenzung latenter Steuern zur sog. "Initial Recognition Exemption" ein. Demnach gilt diese nicht für Transaktionen, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen.

Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen freigegeben. Der Konzern erwartet keine Änderung für die Abgrenzung latenter Steuern auf entsprechende Transaktionen, da die dort eingeführte Methode bereits für Leasingtransaktionen seit Anwendung der IFRS im Konzern verwendet wird, nachdem eine unangemessene Darstellung aus der "Initial Recognition Exemption" für Leasingtransaktionen vom IASB im Rahmen der Erörterungen zu den Änderungen des IAS 12 eingeräumt wurde.

- Änderungen an IAS 8 zur Definition von Schätzungen

Die Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler stellen die Definitionen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen neu auf.

Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen entsprechend freigegeben. Der Konzern erwartet keine Anpassung von Rechnungslegungsmethoden aus diesen Änderungen, da Anpassungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen weiterhin in laufender Rechnung erfolgen sollen. Ob Anhangangaben diesbezüglich angepasst werden, hängt vom künftigen Eintritt entsprechender Anpassungen ab.

- Änderungen an IAS 1 zur Darstellung von Rechnungslegungsmethoden

Die Änderungen an IAS 1 betreffen Angabeanforderungen für wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen entsprechend freigegeben. Der Konzern erwartet hieraus keine Anpassung von Rechnungslegungsmethoden. Allerdings wird derzeit geprüft, ob oder inwiefern reine Anhangangaben zu Rechnungslegungsmethoden in künftigen Abschlüssen anzupassen sein sollten.

- Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig

Die Änderungen stellen klar, dass die vertraglichen Rechte, auf deren Grundlage die Klassifizierung in kurz- oder langfristig erfolgt, am Bilanzstichtag vorliegen müssen und bei der Würdigung nicht von der Erwartung des Unternehmens auszugehen ist, von einer Aufschiebung der Fälligkeit Gebrauch zu machen. Weiter wird klargestellt, dass sich die Erfüllung auf die Übertragung von Bar-, Eigenkapitalmitteln oder sonstige Vermögenswerte oder Leistungen bezieht.

Die Änderungen sollen nunmehr für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Europäische Union hat die Änderungen noch nicht freigegeben. Der Konzern erwartet keine Änderungen an seinen Rechnungslegungsmethoden, da die derzeitigen Finanzierungen nicht sensibel auf die Anpassungen reagieren.

- Einführung von IFRS 17 Versicherungsverträge

Mit der Einführung von IFRS 17 Versicherungsverträge wird die Erfassung, Bewertung und Abbildung von Versicherungsverträgen neu geregelt und IFRS 4 ersetzt.

IFRS 17 soll nunmehr für Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die Europäische Union hat die grundlegenden Änderungen entsprechend freigegeben. Nachträglich erweiterte Vorschriften zur Darstellung der Erstanwendung warten allerdings noch auf ihre Freigabe. Der Konzern erwartet keinerlei Änderungen an seinen Rechnungslegungsmethoden, da er nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 17 fällt.

3. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss zum 31.12.2021 wurden 13 Tochterunternehmen vollkonsolidiert einbezogen (zum 31.12.2020: zehn; zum 1.1.2020: acht). Ein Unternehmen hat den Konzern Ende 2021 verlassen. Der wesentliche Einfluss über eine zunächst nach der at-Equity-Methode im Konzernabschluss abgebildeten inländische Gesellschaft wird im Rahmen des Verkaufsprozesses der Beteiligung zum 21.12.2021 aufgeben, so dass die Beteiligung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert im Konzernabschluss erfasst wird, während sie zum 31.12.2020 und 01.01.2020 mit ihrem anteiligen Eigenkapital ausgewiesen wurde.

Gesellschaft, Sitz Abbildung Anteil am Eigenkapital
31.12.2021 31.12.2020 1.1.2020
HWP Handwerkspartner Beteiligungs GmbH * , Harrislee voll-konsolidiert 100 % 100,0 % 100,0 %
HWP Maler & Ausbauer GmbH * , Berlin voll-konsolidiert 100 % 100,0 % 100,0 %
HWP Substanzbau GmbH * , Mannheim voll-konsolidiert 100 % 100,0 % 100,0 %
HWP.Sanitär GmbH * , (vormals: HWP.TEC GmbH), Hamburg voll-konsolidiert 100 % 100,0 % 100,0 %
Torkret S.a.r.l., Flaxweiler/Luxemburg voll-konsolidiert 100 % 100,0 % 100,0 %
SGAT Spritzbeton Gussasphalt Abdichtung HWP GmbH * , Hamburg zuvor: Norddeutsche Spritzbetongesellschaft HWP mbH voll-konsolidiert 75 % 74,9 % 51,0 %
HWP Probau GmbH * , Kiel zuvor vollkonsolidiert 100,0 % 100,0 %
Kaminski und Brendel Malereibetrieb GmbH * , Berlin voll-konsolidiert 100 % 100,0 % 100,0 %
Malerbetrieb Uwe Grafen GmbH * , Duisburg voll-konsolidiert 100 % 100,0 %
Güll Gerüstbau GmbH * , Schwerin voll-konsolidiert 100 % 100,0 %
Konzmann TGA Südwest GmbH (vormals: Konzmann Welte GmbH bzw. heima-welte GmbH), Balingen 37,2 % Finanzinstrument 37,2 % at-Equity 37,2 % at-Equity
Bauunternehmen W. Tschirch HWP GmbH * , Berlin voll-konsolidiert 70 %
Ludwig Steup GmbH * , Mönchengladbach voll-konsolidiert 100 %
maba! Maler- und Ausbauwerkstätten GmbH * , Mannheim voll-konsolidiert 100 %
HWP Handwerkspartner Zweite * , Göttingen voll-konsolidiert 100 %

Mit (*) markierte Tochtergesellschaften haben von der Befreiung zur Aufstellung, Offenlegung und Prüfung ihres Einzelabschlusses gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 ist die zuvor vollkonsolidierte HWP Probau GmbH nicht mehr enthalten.

3.1. Erweiterung des Konsolidierungskreises durch Akquisitionen und Neugründungen

Im Rahmen der Wachstumsstrategie der HWP-Gruppe wurden im Jahr 2021 vier Geschäftsbetriebe akquiriert; im Jahr 2020 waren es zwei Geschäftsbetriebe. Hierdurch hat sich der Konsolidierungskreis im Jahr 2021 um zwei und im Jahr 2020 um zwei voll-konsolidierte Gesellschaften vergrößert. Der Konsolidierungskreis wurde 2021 auch durch zwei Neugründungen erweitert.

Unternehmenserwerbe 2021

In 2021 sind durch Anteilserwerb (share deal, 100 % der Stimmrechte) für den Bereich Technische Gebäudeausrüstung bzw. Maler & Ausbauer die

Ludwig Steup GmbH, Mönchengladbach, sowie

maba! Maler- und Ausbauwerkstätten GmbH, Mannheim, (die Kaufpreisallokation der maba! GmbH ist zum Aufstellungszeitpunkt noch nicht finalisiert.)

neu in den Konzernabschluss einbezogen worden.

Gesellschaft, Sitz Ludwig Steup GmbH, Mönchengladbach maba! Maler- und Ausbauwerkstätten GmbH, Mannheim
Erwerbszeitpunkt 19. August 2021 9. Dezember 2021
Erworbene Stimmrechtsanteile 100 % 100 %
Begründung des Erwerbs Wachstumsstrategie Wachstumsstrategie
Beschreibung Goodwill und immaterielle Vermögenswerte Starker Kundenstamm bei gewerblichen Kunden sowie langjährige Marktpräsenz (Marke) bei Privatkunden, eingespielter Mitarbeiterstamm und regionales Synergiepotential Hohes Synergiepotential insbesondere durch Standort-Potential sowie gut geschultem und motiviertem Mitarbeiterstamm, Starker Kundenstamm bei gewerblichen Kunden sowie langjährige Marktpräsenz (Marke) bei Privatkunden, IT
Gegenleistung des Erwerbs 2.413 TEUR 22.222 TEUR
davon Bar-Zahlung 1.731 TEUR 15.925 TEUR
davon zeitlich gestreckte Zahlung 6.297 TEUR
davon bedingte Gegenleistungen 682 TEUR
Beschreibung bedingter Gegenleistungen und Wertspanne zwischen null und 740 TEUR in Abhängigkeit des jährlichen EBIT zwischen 2021 und 2024
Erworbene Vermögenswerte TEUR TEUR
Geschäfts- und Firmenwerte 412 7.833
Immaterielle Vermögenswerte 1.114 7.764
Sachanlagen 149 732
Nutzungsrechte 274 782
Finanzielle Vermögenswerte 25 0
Forderungen 519 2.756
Vorräte 19 75
Vertragsvermögenswerte 648 117
Sonstige Vermögenswerte 28 284
Zahlungsmittel 551 9.018
Eingegangene Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten 200
Leasingverbindlichkeiten 274 782
Rückstellungen 56 172
Verbindlichkeiten LuL 73 1.330
Vertragsverbindlichkeiten 16 1106
Sonstige Verbindlichkeiten 333 1.345
Passive latente Steuern 374 2.631

Sämtliche Posten spiegeln den zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwert wider. Die vollständige Vereinnahmung von Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) wird erwartet. Seit Erlangung der Beherrschung haben die Geschäftsbetriebe der Ludwig Steup GmbH bzw. der maba! GmbH einen Umsatz von 2.007 TEUR bzw. 3.390 TEUR zum Gesamtumsatz des Konzerns des Geschäftsjahres beigesteuert und insgesamt ein Ergebnis von 381 TEUR bzw. - 24 TEUR im erwirtschaftet.

Durch direkten Erwerb der Vermögenswerte und Schulden (asset deal) sind in 2021 zwei weitere Geschäftsbetriebe für den Bereich Maler & Ausbauer bzw. Bauinstandsetzung durch eine neu gegründete und eine bestehende Konzerngesellschaft erworben worden:

Bauunternehmen W. Tschirch, Berlin,

"GAT-Gruppe", Hamburg, bestehend aus der operativ tätigen GAT Gussasphalt GmbH & Co KG sowie der GAT Raumtechnik GmbH & Co KG und ihren jeweiligen Komplementär-GmbHs (die Kaufpreisallokation der GAT-Gruppe ist zum Aufstellungszeitpunkt noch nicht finalisiert.)

Gesellschaft, Sitz Bauunternehmen W. Tschirch, Berlin GAT-Gruppe, Hamburg
Erwerbszeitpunkt 8. Juli 2021 19. August 2021
Begründung des Erwerbs Wachstumsstrategie Wachstumsstrategie
Beschreibung Goodwill und immaterielle Vermögenswerte Kundenstamm Hohes Synergiepotential im komplementären Leistungsspektrum; Kundenstamm
Gegenleistung des Erwerbs 580 TEUR 5.100 TEUR
davon Bar-Zahlung 580 TEUR 3.305 TEUR
davon ausgegebene Anteile 1.794 TEUR
Erworbene Vermögenswerte TEUR TEUR
Geschäfts- und Firmenwerte 3.297
Immaterielle Vermögenswerte 632 2.131
Sachanlagen 78 214
Nutzungsrechte 71 20
Forderungen 514
Vorräte 92
Sonstige Vermögenswerte 34 31
Zahlungsmittel 478
Eingegangene Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten 113
Leasingverbindlichkeiten 71 20
Rückstellungen 10 244
Verbindlichkeiten LuL 149 466
Vertragsverbindlichkeiten 2.079
Sonstige Verbindlichkeiten 5 154

Sämtliche Posten spiegeln den zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwert wider. Die vollständige Vereinnahmung von Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) wird erwartet.

Seit Erlangung der Beherrschung hat der Geschäftsbetrieb Bauunternehmen W. Tschirch HWP GmbH einen Umsatz von 2.537 TEUR zum Gesamtumsatz des Konzerns beigesteuert und insgesamt ein Ergebnis von 187 TEUR erwirtschaftet. Da der Geschäftsbetrieb der GAT-Gruppe im Rahmen der Erlangung der Beherrschung operativ wie administrativ und "buchhalterisch" vollständig im Geschäftsbetrieb des erwerbenden Tochterunternehmens aufgegangen ist, können die Erfolgsgrößen nicht willkürfrei erhoben werden, so dass die Angabe der zuzurechnenden Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge "undurchführbar" ist.

Unternehmenserwerbe 2020

In 2020 sind durch Anteilserwerb (share deal, jeweils 100 % der Stimmrechte) die

Malerbetrieb Uwe Grafen GmbH, Duisburg, sowie die

Güll Gerüstbau GmbH, Schwerin,

zugunsten der Bereiche Maler & Ausbauer neu in den Konzernabschluss einbezogen worden:

Gesellschaft, Sitz Malerbetrieb Uwe Grafen GmbH, Duisburg Güll Gerüstbau GmbH, Schwerin
Erwerbszeitpunkt 18. Mai 2020 10. Juni 2020
Erworbene Stimmrechtsanteile 100 % 100 %
Begründung des Erwerbs Wachstumsstrategie Wachstumsstrategie
Beschreibung Goodwill und immaterielle Vermögenswerte Synergiepotentiale Synergiepotential durch Erweiterung des Konzern-Leistungsspektrums, Kundenstamm
Gegenleistung des Erwerbs 370 TEUR 2.247 TEUR
davon Bar-Zahlung 370 TEUR 1.942 TEUR
davon bedingte Gegenleistungen 305 TEUR
Beschreibung bedingter Gegenleistungen und Wertspanne zwischen null und 325 TEUR in Abhängigkeit des jährlichen EBITDA bis 2021
Erworbene Vermögenswerte TEUR TEUR
Geschäfts- und Firmenwerte 315 897
Immaterielle Vermögenswerte 576
Sachanlagen 3 829
Nutzungsrechte 1 432
Finanzielle Vermögenswerte 6 0
Forderungen 9 126
Vertragsvermögenswerte 0 0
Sonstige Vermögenswerte 13 18
Zahlungsmittel 225 404
Eingegangene Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten 72
Leasingverbindlichkeiten 1 432
Rückstellungen 80 0
Verbindlichkeiten LuL 102 21
Vertragsverbindlichkeiten 0 46
Sonstige Verbindlichkeiten 11 137
Passive latente Steuern 0 327

Sämtliche Posten spiegeln den zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwert wider. Die vollständige Vereinnahmung von Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) wird erwartet. Seit Erlangung der Beherrschung hat die Güll Gerüstbau GmbH einen Umsatz von 957 TEUR zum Gesamtumsatz des Konzerns des Geschäftsjahres des Erwerbs beigesteuert und insgesamt ein Ergebnis von 60 TEUR erwirtschaftet. Die Malerbetrieb Uwe Grafen GmbH ist im Rahmen der Erlangung der Beherrschung operativ wie administrativ und "buchhalterisch" vollständig im Geschäftsbereich Maler und Ausbauer des erwerbenden Tochterunternehmens aufgegangen. Insofern können die Erfolgsgrößen nicht willkürfrei erhoben werden, so dass die Angabe der zuzurechnenden Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge "undurchführbar" ist.

Alle in 2021 und 2020 erworbenen Gesellschaften und Geschäftsbetriebe haben vor Erwerb ihre Jahresabschlüsse ausschließlich nach Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB und nicht nach IFRS aufgestellt. Insofern sind keine Informationen über die Erlöse und den Gewinn oder Verlust nach IFRS verfügbar, die der Konzern erzielt hätte, wenn die jeweiligen Gesellschaften und Geschäftsbetriebe bereits zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres erworben worden wären. Die Geschäftsmodelle beider Gesellschaften sind jedoch typischerweise keinen saisonalen Schwankungen ausgesetzt, sodass die seit der Erlangung der Beherrschung erzielten Umsätze und Ergebnisbeiträge auch für das Gesamtjahr repräsentativ sind.

3.2. Verkleinerung des Konsolidierungskreises durch Desinvestition

Zum 28. Dezember 2021 hat der Konzern die Beteiligung an der zuvor vollkonsolidierten HWP Probau GmbH vollständig an die Anteilseigner der Muttergesellschaft für 100 TEUR verkauft. Die HWP Gruppe würde an einem möglichen erfolgreichen Weiterverkauf der Gesellschaft durch die Anteilseigner bis September 2022 partizipieren. Aus der Entkonsolidierung der im Folgenden dargestellten Vermögenswerte und Schulden mit einem Nettovermögen von 1.225 TEUR ist ein Entkonsolidierungsverlust in Höhe von 1.125 TEUR entstanden, der in der Erfolgsrechnung innerhalb des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen ist.

Entkonsolidierte Vermögenswerte TEUR Entkonsolidierte Verbindlichkeiten TEUR
Sachanlagen 69 Leasingverbindlichkeiten 100
Nutzungsrechte 98 Passive latente Steuern 61
Aktive latente Steuern 41 Rückstellungen
Vertragsvermögenswerte 6.670 Vertragsverbindlichkeiten 3.131
Forderungen 401 Verbindlichkeiten LuL 1.526
Sonstige Vermögenswerte 126 Sonstige Verbindlichkeiten 31
Zahlungsmittel 38
Entkonsolidiertes Nettovermögen 1.225

Die Beteiligung erfüllte - sobald die Veräußerungsabsicht an die Anteilseigner gefasst und die Vertragsgestaltungen aufgenommen worden waren - die Kriterien eines aufgegebenen Geschäftsbereichs. Entsprechend werden in Übereinstimmung mit IFRS 5 die Beiträge der HWP Probau GmbH in der Erfolgs- und Kapitalflussrechnung auch für die Vergleichsperioden separat ausgewiesen (siehe Abschnitt 13).

Im Geschäftsjahr 2020 hat keine Gesellschaft den Konsolidierungskreis der HWP-Gruppe verlassen.

Erläuterungen zur Konzern-Erfolgsrechnung

4. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beruhen im Wesentlichen aus Verträgen mit Kunden. Ihre Umsatzrealisierung erfolgt fast ausnahmslos über den Zeitraum der Vertragserfüllung. Umsatzerlöse aus Leasingverhältnissen stammen aus vermieteten Gerüstbauelementen.

TEUR 2021 2020
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 67.680 65.505
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 65.956 64.340
Leasingerträge 1.724 1.165
Summe 67.680 65.505

Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt den einzelnen Geschäftsbereichen zuordnen:

TEUR 2021 2020
Umsatzerlöse
Maler & Ausbauer 45.679 38.926
Bautenschutz 19.853 24.975
TGA 2.007 0
sonstige 141 1.604
Summe 67.680 65.505

Die mit den Verträgen mit Kunden verbundenen Vertragssalden und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen valutierten zu den Stichtagen wie folgt:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.029 11.748 11.501
Vertragsvermögenswerte 9.925 6.619 4.429
Vertragsverbindlichkeiten 4.246 1.159 545

Die Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich auf Erlöse aus laufenden Aufträgen. Vertragsvermögenswerte entstehen, wenn die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen eines Auftrags den vertraglichen Zahlungen vorauseilt. Vertragsverbindlichkeiten entstehen im umgekehrten Falle, wenn Zahlungen eines Vertrages vor einer Bearbeitung der Leistungsverpflichtung erfolgen. Umsatzerlöse werden mit Leistungserbringung und gleichlaufendem Abrechnungsanspruch realisiert. Die Vertragsverbindlichkeiten werden in aller Regel kurzfristig im folgenden Geschäftszyklus realisiert.

Im Laufe der Geschäftsjahre haben sich die Vertragssalden wir folgt geändert:

TEUR 2021 2020
Vertragsvermögenswerte
Bestand zum 1. Januar des Jahres 6.619 4.429
Zugänge aus Unternehmenserwerben 1.551 0
Zugänge des Jahres 1.755 2.190
Bestand zum 31. Dezember des Jahres 9.925 6.619

Die Vertragslaufzeiten variieren je nach Geschäftstätigkeit, überschreiten aber nur in Einzelfällen einen Leistungshorizont von mehr als 12 Monaten. Entsprechend werden die Leistungen und damit auch die teilweise bestehenden Vertragsverbindlichkeiten in aller Regel binnen Jahresfrist realisiert.

TEUR 2021 2020
Vertragsverbindlichkeiten
Bestand zum 1. Januar des Jahres 1.159 545
Zugänge aus Unternehmenserwerben 1.122 0
davon im Laufe des Jahres als Umsatz realisiert 1.965 614
Bestand zum 31. Dezember des Jahres 4.246 1.159

5. Sonstige betriebliche Erträge

TEUR 2021 2020
Sonstige betriebliche Erträge
Verrechnete Sachbezüge 398 403
Periodenfremde Erträge 304 46
Erträge aus Bewertung zum beizulegenden Zeitwert 1.047 6
Versicherungsentschädigungen 511 100
Sonstige 727 345
Summe 2.987 900

Die verrechneten Sachbezüge betreffen vornehmlich die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge durch Mitarbeiter, die diesen entsprechend in Rechnung gestellt wird.

6. Materialaufwand

TEUR 2021 2020
Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -8.857 -7.597
Aufwendungen für bezogene Leistungen -15.114 -15.761
Summe -23.970 -23.358

7. Personalaufwand

TEUR 2021 2020
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -21.515 -19.795
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -6.977 -6.919
Aufwendungen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen -131 -71
Summe -28.493 -26.714

Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung beziehen sich auf die gesetzliche bzw. öffentliche Vorsorge für Mitarbeiter. Es handelt sich dabei auch um Zahlungen an (gesetzliche) beitragsorientierte Versorgungssysteme.

2021 2020
Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) 567 552
Davon gewerbliche Mitarbeiter 423 416
Davon kaufmännische oder technische Mitarbeiter 139 133
Davon Studenten oder Praktikanten 5 3

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

TEUR 2021 2020
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Raumkosten -350 -430
Leasingaufwand -499 -611
Reparatur und Instandhaltung -796 -748
Versicherungen -200 -180
Gebühren und Beiträge -214 -169
Rechts- und Beratungskosten -2.799 -1.735
Kfz-Kosten -1.794 -1.467
Werbekosten -325 -278
Reise-/Bew irtungskosten -286 -329
Aufwendungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert -9 -63
Büro/Zeitungen -129 -117
Kleinmaterial und Stoffe -154 -171
Porto/Telefon/Fax -160 -166
Kosten im Zusammenhang mit Baustellen -2.326 -2.497
Fortbildungskosten -123 -122
Arbeit und Schutzkleidung -189 -235
Sonstige -259 -615
sonstige Steuern -56 -60
neutrale sonstige Aufw endungen -741 -397
Summe -11.411 -10.390

Die neutralen sonstigen Aufwendungen umfassen auch Aufwendungen aus der Wertberichtigung von Forderungen, Spenden und Zuwendungen sowie Buchverluste aus dem Abgang von Anlagen.

9. Abschreibungen

TEUR 2021 2020
Abschreibungen
Immaterielle Vermögenswerte -368 -61
Sachanlagevermögen -1.240 -1.071
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen -1.894 -1.792
Summe -3.502 -2.923

Im Jahr 2021 sind wie auch im Vorjahr keine außerplanmäßigen Wertminderungen aufgetreten.

10. Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten

Wertminderung der Geschäfts- und Firmenwerte

Im Rahmen von Wertminderungsprüfungen der Geschäfts- und Firmenwerte wurde der jeweilige erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- und Firmenwert zugeordnet ist, auf Basis des Nutzungswerts höher eingeschätzt als die jeweiligen Buchwerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Geschäfts- und Firmenwerte
Maler & Ausbauer 18.505 10.672 9.460
Bautenschutz 4.732 1.435 1.435
TGA 412 0 0
Summe 23.649 12.107 10.895

Auf der Grundlage dieser Wertminderungsprüfungen der Geschäfts- und Firmenwerte nach IAS 36 haben sich weder zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 noch zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 oder zum Stichtag der IFRS Eröffnungsbilanz per 01. Januar 2020 ein außerplanmäßiger Wertminderungsbedarf des Geschäfts- und Firmenwerts ergeben. Die COVID-19-Pandemie stellte im Geschäftsjahr 2020 keinen Hinweis auf eine Wertminderung des Firmenwerts dar.

Die Annahmen der Wertminderungsprüfung basieren im Wesentlichen auf der konzerninternen Einschätzung des Managements in Bezug auf die Umsatz- und Aufwandserwartungen aus dem Kerngeschäft und ihren angenommenen Wachstumsraten. Die Umsatz- und Aufwandserwartungen beruhen dabei auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf Erwartungen über die zukünftige Projekt- und Marktentwicklung. Die Prognose der Zahlungsströme bezieht sich im Rahmen einer Detailplanungsphase auf einen Zeitraum von drei Jahren und geht danach in eine ewige Rente über. Die Annahmen basieren auf den nachfolgend aufgeführten Parametern.

Der ermittelte Nutzungswert basiert insbesondere auf den erwarteten Umsatzerlösen und den erwarteten Aufwendungen, den daraus abgeleiteten Zahlungsströmen sowie den gewichteten Kapitalkosten und der Wachstumsrate nach dem Detailplanungszeitraum, welche basierend auf Marktdaten und Branchenerwartungen wie folgt berücksichtigt wurden

31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Annahmen bezüglich
Gewichteter Kapitalkosten nach Steuern 6,50% 6,27% 6,56%
Gewichteter Kapitalkosten vor Steuern 9,34% - 9,45% 9,02% - 9,03% 9,49%
Wachstumsraten 1,10% 1,10% 1,10%

Die auf Grundlage der genannten Annahmen ermittelten Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten weisen auf Basis von Sensitivitätsanalysen stabile Ergebnisse auf.

Wertminderung von sonstigen langfristigen Vermögenswerten

Im Jahr 2021 waren wie auch im Vorjahr keine Wertberichtigungen auf andere langfristige Vermögenswerte des Anlagevermögens notwendig.

11. Finanzergebnis

TEUR 2021 2020
11. Finanzergebnis
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen -883 -125
Zinsertrag 45 10
Zinsaufwendungen -2.438 -2.060
Allgemeiner Zinsaufwand -2.250 -1.861
Zinsen aus Leasing -188 -200
Finanzergebnis -3.276 -2.175

Im allgemeinen Zinsaufwand sind auch mit Finanzinstrumenten verbundene Aufwendungen und Kosten des Geldverkehrs enthalten, welche nicht in der Effektivverzinsung bestimmter Finanzinstrumente berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurden im Jahr 2021 32 TEUR für die vorfällige Rückzahlung von Finanzinstrumenten als finanzieller Aufwand aus der Modifikation von Finanzinstrumenten erfasst. Im Vorjahr sind keine derartigen Aufwendungen angefallen.

12. Ertragsteueraufwand

Die HWP-Gruppe unterliegt im Wesentlichen der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland, jedoch auch in Luxemburg.

TEUR 2021 2020
12. Ertragsteueraufwand
Tatsächlicher Ertragsteueraufw and -1.260 -642
Latenter Steuerertrag 1.259 378
Summe -2 -264

Für den Konzern wird ein Ertragsteuersatz von 30,0% angenommen, der in Deutschland die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Insbesondere unter Berücksichtigung abweichender Steuersätze (durch verschiedene Hebesätze des Gewerbesteuersatzes und der Besteuerung in Luxemburg) lässt sich der erwartete Ertragsteueraufwand aus der Annahme auf den tatsächlichen Ertragsteueraufwand überleiten:

TEUR 2021 2020
zugrundeliegendes IFRS Ergebnis 14 846
erwarteter Steueraufwand (bei 30% Gesamtsteuersatz) 4 254
Unterschiede aus anzuwendendem Steuersatz 36 24
Effekte aus at Equity Bilanzierung assoziierter Unternehmen 267 27
steuerfreie Erträge -281 -82
steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 8 10
periodenfremde Effekte -26 24
Unterschiede in der gewerbesteuerlichen Bemessunggrundlage 0 3
Sonstige Effekte -6 4
effektiver Ertragsteueraufwand 2 264

Weitere Informationen zur Entwicklung der Steuerabgrenzung finden sich in Textziffer 19.

13. Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Die HWP-Gruppe hat sich vor dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2021 von der HWP-Probau GmbH getrennt, die bis dahin als Bereich Komplettbau separat von den anderen Geschäftsbereichen geführt wurde. Das diesem Bereich zuzurechnende Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen der Geschäftsjahre 2021 und 2020 gliedert sich wie folgt auf:

TEUR 2021 2020
13. Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Umsatzerlöse 12.905 5.288
Sonstige betriebliche Erträge 82 0
Materialaufwand -10.018 -4.389
Personalaufwand -608 -355
Sonstiger betrieblicher Aufwand -763 -158
Abschreibungen -81 -50
Finanzaufwand -37 -22
Steueraufw and aus laufender Geschäftstätigkeit -4 -45
Entkonsolidierungsergebnis -1.125 0
Steuereffekt aus der Entkonsolidierung 0 0
Ergebnis augegebene Gesch.bereiche 350 269

Erläuterungen zur Konzernbilanz

14. Immaterielle Vermögenswerte

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Posten "Immaterielle Vermögenswerte" hat sich wie folgt entwickelt

TEUR Konzessionen, Schutzrechte sowie Lizenzen Firmenwerte Immaterielle Vermögensgegenstände kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2021 469 12.107 576 576
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 8 0 0 0
Zugänge 45 11.542 11.991 10.939
Abgänge -12 0 0 0
Umbuchungen 23 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0
Stand 31.12.2021 533 23.649 12.567 11.515
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2021 323 0 41 41
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 8 0 0 0
Zugänge 46 0 368 348
Abgänge 11 0 0 0
Umbuchungen 3 0 0 0
Stand 31.12.2021 391 0 409 389
Buchwerte Stand 31.12.2021 142 23.649 12.158 11.126
TEUR marketingbezogene immaterielle Vermögenswerte technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Summe
Immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2021 0 0 0 13.152
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 8
Zugänge 955 98 20 23.599
Abgänge 0 0 0 -12
Umbuchungen 0 0 0 23
Sonstige Veränderungen 0 0 0
Stand 31.12.2021 955 98 20 36.770
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2021 0 0 0 364
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 8
Zugänge 19 1 0 414
Abgänge 0 0 0 11
Umbuchungen 0 0 0 3
Stand 31.12.2021 19 1 0 800
Buchwerte Stand 31.12.2021 935 97 20 35.969
TEUR Konzessionen, Schutzrechte sowie Lizenzen Firmenwerte Immaterielle Vermögensgegenstände kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Summe
Immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2020 336 10.895 0 0 2 11.232
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 11 0 576 576 0 587
Zugänge 122 1.212 0 0 0 1.334
Abgänge -12 0 0 0 0 -12
Umbuchungen 13 0 0 0 -2 11
Stand 31.12.2020 469 12.107 576 576 0 13.152
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2020 246 0 0 0 0 246
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 10 0 0 0 0 10
Zugänge 61 0 41 41 0 102
Abgänge -4 0 0 0 0 -4
Umbuchungen 11 0 0 0 0 11
Stand 31.12.2020 323 0 41 41 0 364
Buchwerte Stand 31.12.2020 146 12.107 535 535 0 12.788

Sämtliche Ansprüche an immateriellen Vermögenswerten dienen im Rahmen von Finanzierungsverträgen als Sicherheit gegenüber Kreditgebern.

Die Geschäfts- und Firmenwerte sind im Wesentlichen aus der Konsolidierung durch Share-Deals erworbener Gesellschaften entstanden. Einzelne Unternehmenszusammenschlüsse erfolgten durch einen Asset-Deal, so dass diese Geschäfts- und Firmenwerte im Nettovermögen der erwerbenden Gesellschaft entstanden sind. Geschäfts- und Firmenwerte werden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, für welche Synergieeffekte aus einem Unternehmenszusammenschluss erwartet werden.

15. Sachanlagen

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Posten der Sachanlagen hat sich wie folgt entwickelt:

TEUR Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Immobilien Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sachanlagen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2021 1.115 2.027 4.001
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 89 684 2.395
Zugänge 0 401 581
Abgänge -57 -349 -1.007
Umbuchungen -11 9 -11
Stand 31.12.2021 1.136 2.772 5.958
Kumulierte Abschreibungen NT
Stand 1.1.2021 373 1.144 2.858
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 91 541 1.433
Zugänge 91 261 694
Abgänge -13 -162 -613
Umbuchungen -11 8 0
Abschreibung des Jahres für aufgegebenen Geschäftsbereich 6 0 29
Stand 31.12.2021 537 1.792 4.399
Buchwerte Stand 31.12.2021 599 979 1.559
TEUR Summe selbst genutztes Sachanlagevermögen Verleastes Sachanlagevermögen Summe Sachanlagevermögen
Sachanlagen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2021 7.142 3.090 10.233
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 3.168 0 3.168
Zugänge 982 34 1.016
Abgänge -1.413 -762 -2.175
Umbuchungen -14 0 -14
Stand 31.12.2021 9.866 2.362 12.228
Kumulierte Abschreibungen 0
Stand 1.1.2021 4.375 2.202 6.577
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 2.065 0 2.065
Zugänge 1.046 149 1.194
Abgänge -788 -766 -1.554
Umbuchungen -3 0 -3
Abschreibung des Jahres für aufgegebenen Geschäftsbereich 35 0 35
Stand 31.12.2021 6.729 1.585 8.314
Buchwerte Stand 31.12.2021 3.137 777 3.914
TEUR Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Immobilien Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sachanlagen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2020 1.074 1.850 3.823
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 11 16 429
Zugänge 154 324 497
Abgänge -125 -163 -749
Umbuchungen 0 0 0
Stand 31.12.2020 1.115 2.027 4.001
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2020 279 1.047 2.416
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 11 14 386
Zugänge 92 228 576
Abgänge -15 -146 -525
Abschreibung des Jahres für aufgegebenen Geschäftsbereich 6 0 5
Stand 31.12.2020 373 1.144 2.858
Buchwerte Stand 31.12.2020 742 883 1.143
TEUR Summe Verleastes Sachanlagevermögen Summe Sachanlagevermögen
Sachanlagen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2020 6.748 0 6.748
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 456 2.858 3.314
Zugänge 975 232 1.208
Abgänge -1.037 0 -1.037
Umbuchungen 0 0 0
Stand 31.12.2020 7.142 3.090 10.233
0
Kumulierte Abschreibungen 0
Stand 1.1.2020 3.742 0 3.742
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 411 2.069 2.480
Zugänge 896 133 1.029
Abgänge -686 0 -686
Abschreibung des Jahres für aufgegebenen Geschäftsbereich 11 0 11
Stand 31.12.2020 4.375 2.202 6.577
Buchwerte Stand 31.12.2020 2.768 888 3.656

Sämtliche Vermögenswerte des Sachanlagevermögens dienen im Rahmen von Finanzierungsverträgen als Sicherheit gegenüber Kreditgebern.

16. Leasingverhältnisse

16.1. Nutzungsrechte

Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Posten "Nutzungsrechte" aus Leasingverhältnissen hat sich wie folgt entwickelt:

TEUR Nutzungsrecht - Büroausstattung Nutzungsrecht - Immobiliennutzungsrecht Nutzungsrecht - Kraftfahrzeug Nutzungsrecht - Technische Anlagen und Maschinen Summe
16.1 Nutzungsrechte
Anschaffungskosten
Stand 1.1.2021 138 4.867 1.881 261 7.148
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises -8 885 -1 17 893
Zugänge 0 407 914 26 1.346
Abgänge 0 -26 -473 -63 -562
Stand 31.12.2021 131 6.133 2.321 242 8.826
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2021 31 860 711 50 1.652
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises -3 -39 -42 0 -84
Zugänge 31 968 840 55 1.894
Abgänge 0 -22 -472 -63 -556
Abschreibung des Jahres für aufgegebenen Geschäftsbereich 2 20 24 0 46
Stand 31.12.2021 60 1.788 1.061 42 2.951
Buchwerte Stand 31.12.2021 71 4.345 1.260 200 5.875
TEUR Nutzungsrecht - Büroausstattung Nutzungsrecht - Immobiliennutzungsrecht Nutzungsrecht - Kraftfahrzeug Nutzungsrecht - Technische Anlagen und Maschinen Summe
16.1 Nutzungsrechte
Anschaffungskosten
Stand 1.1.2020 78 4.270 1.364 230 5.942
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 0 408 24 1 433
Zugänge 61 267 594 31 952
Abgänge -1 -78 -100 0 -179
Stand 31.12.2020 138 4.867 1.881 261 7.148
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2020 0 0 0 0 0
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 0 0
Zugänge 30 919 793 50 1.792
Abgänge -1 -78 -100 0 -179
Abschreibung des Jahres für aufgegebenen Geschäftsbereich 2 20 17 0 39
Stand 31.12.2020 31 860 711 50 1.652
Buchwerte Stand 31.12.2020 107 4.007 1.171 211 5.496

16.2. Leasingverbindlichkeiten

TEUR 2021 2020
16.2 Leasingverbindlichkeiten
Stand 1.1. des Jahres 5.548 5.942
Zu-/Abgänge durch Änderung des Konsolidierungskreises 976 433
Zugänge 1.346 952
Zinsaufwand 188 200
Tilgung -2.095 -1.979
Stand 31.12. des Jahres 5.963 5.548
davon langfristig 3.991 3.865
davon kurzfristig 1.972 1.683

Eine Fälligkeitsdarstellung der erfassten Leasingverhältnisse ist in Textziffer 31.4 enthalten.

16.3. Weitere Informationen zu Leasingverhältnissen

Die Leasingverhältnisse, in denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, über Grundstücke und Gebäude sowie Kraftfahrzeuge enthalten teilweise Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen sowie indexbasierte Mietpreisanpassungsklauseln. In 2021 wie auch im Vorjahr führte jedoch die Entwicklung von Mietpreis-Indizes, die wenigen Leasingverhältnissen zur Berechnung der Leasingzahlungen zugrunde liegen, zu keiner Neubewertung der Nutzungswerte und Leasingverbindlichkeiten. Ebenso lagen keine Modifikationen von Leasingverträgen vor.

Grundsätzlich werden sämtliche Leasingverhältnisse innerhalb der HWP-Gruppe bilanziell erfasst. Es liegen allerdings einzelne so genannte Pool-Verträge über Werkzeuge und Miet- bzw. Leasingverhältnisse für auf bestimmten Baustellen genutzte spezifische Gerätschaften und Ausrüstungen vor. Diese Verträge haben regelmäßig eine kurzfristige Laufzeit. Vielen solcher Leasingverhältnissen liegen darüber hinaus Vermögenswerte mit nur geringem Wert zugrunde. Diese Verträge werden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst und nicht bilanziert. Der Aufwand für solche kurzfristigen Leasingverhältnisse betrug 499 TEUR im Geschäftsjahr 2021 und 609 TEUR in 2020 und wird im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Die jährlichen Tilgungsleistungen aus Leasingverhältnissen zusammen mit den Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse bilden gemeinsam den Gesamtbetrag an Zahlungsmittelabflüssen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 2.594 TEUR (Vorjahr: 2.588 TEUR).

Die Operating-Leasingverhältnisse, in denen der Konzern als Leasinggeber auftritt, haben regelmäßig eine Grundmietzeit von wesentlich unter einem Jahr, wobei der jeweilige Mieter der Gerüste und Gerüstteile die Mietzeit kurzfristig verlängern kann. Somit bestehen im Wesentlichen keine mittel- oder längerfristigen Mieten oder entsprechende Fälligkeiten. Die zugrundeliegenden Mietverträge sehen ausschließlich fixe Zahlungen vor.

17. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen aus Beteiligungen an lokalen (Handwerks-) Vereinigungen, -Genossenschaften und -Innungen. Diese sind nicht an einem Markt notiert. Aus den Beteiligungsrechten können keine wesentlichen Einflussmöglichkeiten abgeleitet werden. Die Beteiligungen sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Neue Informationen für eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sind zum Bilanzstichtag zeitnah schwer zu erhalten, so dass große Schätzungsbandbreiten auftreten können. Insofern werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen als bester Schätzwert für ihren beizulegenden Zeitwert verwendet. Insgesamt sind sie jedoch für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HWP-Gruppe vernachlässigbar.

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert 2.301 22 16
davon langfristig 47 22 16
davon kurzfristig 2.254 0 0

Zum 31. Dezember 2021 wurde zusätzlich die Beteiligung an der Konzmann TGA Südwest GmbH kurzfristig ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen, da zu diesem Zeitpunkt ein maßgeblicher Einfluss nicht mehr ausgeübt werden konnte.

18. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

Die HWP-Gruppe hielt seit dem 01. Juli 2019 37,2% der Stimmrechte an der Konzmann TGA Südwest GmbH, so dass insbesondere auf Grundlage eines Beteiligungsvertrages der Gesellschafter ein maßgeblicher Einfluss auf das assoziierte Unternehmen ausgeübt werden konnte. Entsprechend dieses Einflusses wurde die Beteiligung nach der at-Equity-Methode im HWP-Konzernabschluss berücksichtigt. Mit Beschluss und Vertrag vom 21. Dezember 2021 ist die HWP-Gruppe im Rahmen des Verkaufsprozesses der Beteiligung jedoch aus dem Beteiligungsvertrag ausgeschieden, so dass dieser maßgebliche Einfluss erloschen ist und die Beteiligung zum 31. Dezember 2021 als kurzfristiges Finanzinstrument erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst wird.

Die HWP-Gruppe hat im Jahr 2021 und 2020 keine Gewinnausschüttungen von der Konzmann TGA Südwest GmbH erhalten. Das anteilige Eigenkapital an der Gesellschaft hat sich im Jahr 2020 um 125 TEUR und im Jahr 2021 um 883 TEUR verringert. Mit Verlust der maßgeblichen Einflussmöglichkeit wurde die Beteiligung im Dezember 2021 um 930 TEUR auf den beizulegenden Zeitwert, dem vertraglich vereinbarten Veräußerungspreis, zugeschrieben. Der Bewertungseffekt zum beizulegenden Zeitwert wird als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst.

Unter Anwendung der konzerneinheitlichen Rechnungslegungsmethoden auf das gesamte Unternehmen erwirtschaftete die Konzmann TGA Südwest GmbH einen Umsatz von 26.699 TEUR. Der at-Equity-Buchwert basierte in den Vorjahren auf folgenden Eckdaten des Gesamtunternehmens:

TEUR 100% 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Konzmann TGA Südwest GmbH
Kurzfristige Vermögenswerte X 8.564 7.873
Langfristige Vermögenswerte X 14.670 13.660
Summe Vermögenswerte X 23.234 21.533
Kurzfristige Verbindlichkeiten X 6.188 3.722
Langfristige Verbindlichkeiten X 13.449 13.878
Summe Verbindlichkeiten X 19.637 17.600
Eigenkapital und Rücklagen X 3.597 3.933
Gesamtergebnis X -370 -

Die Konzmann TGA Südwest GmbH weist keine Tatbestände auf, die im Sonstigen Ergebnis zu erfassen wären, so dass das Gesamtergebnis dem Erlös des jeweiligen Jahres entspricht.

Die oben genannten Informationen enthalten insbesondere folgende Größen:

TEUR 100% 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Konzmann TGA Südwest GmbH
Zahlungsmittel (-äquivalente) X 2.260 2.431
Kurzfristige finanzielle Schulden * X - 200
Langfristige finanzielle Schulden * X 12.692 13.716
Geschäftsjahr 2020
Planmäßige Abschreibungen X 650
Zinserträge X 9
Zinsaufwendungen X 514
Ertragsteueraufw and (/-ertrag) X 672

* ohne Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Schulden oder Rückstellungen

19. Latente Steuern

31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
TEUR Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte 181 3.717 3 222 0 36
Sachanlagen 0 132 0 147 0 0
Leasingverhältnisse 1.789 1.763 1.664 1.649 1.783 1.783
Sonstiges Vermögen 0 20 0 2 0 0
Vertragsvermögenswerte 0 3.122 0 2.633 0 2.251
Vorräte 8.586 0 4.243 0 3.137 0
Kreditverbindlichkeiten 1.893 0 130 0 36 0
Rückstellungen 0 130 0 171 0 216
Vertragsverbindlichkeiten 804 0 995 0 1.086 0
Sonstigen Schulden 687 8.618 142 3.098 171 2.397
Steuerliche Verlustvorträge 2.063 0 1.080 0 768 0
Zwischensumme 16.004 17.502 8.257 7.922 6.981 6.683
Saldierung -12.000 -12.000 -6.811 -6.811 -6.205 -6.205
Summe 4.004 5.502 1.445 1.110 776 478

Auf sämtliche in der HWP Gruppe festgestellten steuerlichen Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern in voller Höhe gebildet. Die steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt und teilweise innerhalb von Organschaften mit zu versteuernden Einkünften verrechenbar.

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Körperschaftssteuerliche Verustvorträge 7.529 3.354 2.377
Gewerbesteuerverlustvorträge 6.075 2.523 2.011
Verlustvorträge Luxemburg 0 2.118 1.199

Außerdem bestehen temporäre Differenzen in Höhe von 9.257 TEUR zum 31.12.2021, 4.373 TEUR zum 21.12.2020 sowie 3.350 TEUR zum 01.01.2020 zwischen dem Nettovermögen und den jeweiligen steuerlichen Beteiligungsansätzen der Tochter- und assoziierten Unternehmen, auf die keine passiven latenten Steuern gebildet wurden. Eine Realisation dieser Beträge wurde zu den jeweiligen Zeitpunkten nicht erwartet. Aktive latente Steuern fallen aufgrund der Steuergesetzgebung in Deutschland auf solche Sachverhalte nicht an.

20. Vorräte

Das Vorratsvermögen wurde zu den Bilanzstichtagen mit folgenden Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet, ohne dass Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert notwendig waren:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Vorräte 590 752 530

21. Forderungen und Vertragsvermögenswerte

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.029 11.748 11.501
Vertragsvermögenswerte 9.925 6.619 4.429

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dienen im Rahmen von Finanzierungsverträgen als Sicherheit gegenüber Kreditgebern.

Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird der Wertberichtigungsbedarf einheitlich nach einer vereinfachten Methode ermittelt, um den gesamten erwarteten Forderungs- bzw. Anspruchsausfall daraus individualisiert abzubilden. Mit den gebildeten Wertberichtigungen waren die erwarteten Ausfallrisiken der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte über deren gesamte Laufzeit stets abgedeckt.

Die Wertberichtigung hat sich dabei wie folgt entwickelt:

TEUR 2021 2020
Wertberichtigungen auf Forderungen LuL und Vertragsvermögenswerte
Anfangsbestand 1.1. des Jahres 853 615
Änderungen des Konsolidierungskreises 167 11
Zuführungen (Aufwand für Wertberichtigung) 863 538
Verbrauch -21 -24
Auflösungen (Erträge aus Wertberichtigung) -4 -287
Endbestand zum 31.12. des Jahres 1.859 853

Informationen zur Entwicklung der Vertragsvermögenswerte sind in Abschnitt 4 im Rahmen der Umsatzerlöse zu finden.

22. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte enthalten neben Umsatzsteuerforderungen, Rechnungsabgrenzungsposten und Forderungen aus Ertrag- und sonstigen Steuern eine Vielzahl einzelner kleiner Posten aus durchlaufenden Posten, Kautionen und Ansprüchen.

23. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel zum Bilanzstichtag bestehen aus dem Kassenbestand und Bankguthaben:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Zahlungsmittel(äquivalente)
Kassenbestand 36 25 27
Bankguthaben 15.018 767 1.537
Summe 15.054 792 1.564

Sämtliche Zahlungsmittel und Bankguthaben dienen im Rahmen von Finanzierungsverträgen als Sicherheit gegenüber Kreditgebern.

24. Eigenkapital

Die Aufgliederung und Veränderung des Eigenkapitals ist in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt.

Das gezeichnete Kapital der Muttergesellschaft ist aufgeteilt in 160.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Aktien werden nicht für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen Unternehmens i. S. d. § 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG gehalten. Es bestehen keine eigenen Aktien, die für Rechnung der Gesellschaft gehalten werden, § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG.

Die Kapitalrücklage der Muttergesellschaft besteht aus Aufgeldern aus der Ausgabe der Aktien und beträgt 470 TEUR. Des Weiteren sind mit 16TEUR 10% des gezeichneten Kapitals in den Gewinnrücklagen entsprechend § 150 Abs. 2 AktG gebunden.

Das Bilanzergebnis beinhaltet das bilanzielle Ergebnis der vergangenen Geschäftsjahre, wie sie sich unter Berücksichtigung der IFRS-Rechnungslegung entwickelt haben.

Die den Minderheitsgesellschaftern von Tochtergesellschaften zustehenden Eigenkapitalanteile werden in der Konzernbilanz gesondert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Anteil an der vollkonsolidierten Tochtergesellschaft Norddeutsche Spritzbetongesellschaft HWP mbH, Hamburg, zunächst für 615 TEUR von 74,9% auf 92% erhöht und im Rahmen des Erwerbs der GAT-Gruppe durch Beteiligung des Veräußerers in Höhe von 1.303 TEUR auf 75% reduziert. Zuvor wurde im Jahr 2020 der Beteiligungsanteil der HWP an der Norddeutsche Spritzbetongesellschaft HWP mbH für 917 TEUR von 51% auf 74,9% erhöht. Zusätzlich wurde 2021 im Rahmen des Erwerbs des Bauunternehmens W. Tschirch der Verkäufer mit 8 TEUR zu 30% am Kapital der neu gegründeten Tochtergesellschaft beteiligt. Diese Transaktionen bzw. Transaktionsbestandteile wurden als Transaktionen mit nicht-kontrollierenden Gesellschaftern erfolgsneutral im Eigenkapital abgebildet.

25. Rückstellungen

TEUR 2021 2020
Rückstellungen
langfristige Rückstellungen 431 599
kurzfristige Rückstellungen 246 293
Rückstellungen zum 1.1. 678 892
Änderung des Konsolidierungskreises 309 80
Zuführung 399 91
Verbrauch -170 -252
Auflösung -13 -134
Rückstellungen zum 31.12. 1.202 678
langfristige Rückstellungen 478 431
kurzfristige Rückstellungen 724 246

Die Rückstellungen beziehen sich im Wesentlichen auf Rückstellungen für gesetzliche Gewährleitungspflichten und für sonstige diverse kleine Sachverhalte.

26. Finanzielle Verbindlichkeiten

26.1. Kreditverbindlichkeiten

Der HWP-Gruppe wird von verschiedenen Parteien Fremdkapital zur Verfügung gestellt, das zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wird.

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Kreditverbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten - langfristig 21.272 1.093 2.105
gegenüber Kreditinstituten - kurzfristig 5.129 7.593 3.881
gegenüber Kreditinstituten 26.401 8.686 5.986
aus (zurückzuzahlenden) stillen Einlagen - langfristig 3.000 3.105 2.123
aus (zurückzuzahlenden) stillen Einlagen - kurzfristig 105 18 18
aus (zurückzuzahlenden) stillen Einlagen 3.105 3.123 2.140
aus Genussrechtskapital - langfristig 1.380 1.260 1.210
aus Genussrechtskapital - kurzfristig 50 50 0
aus Genussrechtskapital 1.430 1.310 1.210
gegenüber Gesellschaftern - langfristig 10.110 9.188 8.616
gegenüber Gesellschaftern - kurzfristig 7.700 0 0
gegenüber Gesellschaftern 17.810 9.188 8.616
Sonstige Kreditverbindlichkeiten - langfristig 3.668 1.000 0
Sonstige Kreditverbindlichkeiten - kurzfristig 4.158 0 1.000
Sonstige Kreditverbindlichkeiten 7.825 1.000 1.000
Summe 56.571 23.306 18.951
davon langfristig 39.429 15.645 14.053
davon kurzfristig 17.141 7.661 4.898

Die finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden in 2021 wesentlich ausgeweitet. Im Juli 2021 hat die HWP Beteiligungs GmbH einen Kreditvertrag mit der RV AIP S.C.S. SICAV-SIF als Kreditgeber über vier Kreditfazilitäten abgeschlossen. Weitere Konzerngesellschaften fungieren dabei als Garanten des Gesamtkredits. Die Fazilitäten (A) und (B) sind im Juli, die Fazilitäten (C) und (D) im Dezember ausbezahlt worden und haben folgende grundlegenden Konditionen:

RV AIP S.C.S. SICAV-SIF Fazilitäten:

Fazilität (A) (B) (C) (D)
Nominal 8.750 TEUR 8.750 TEUR 3.000 TEUR 3.000 TEUR
Nominalzins 3,00 % 3,50 % 3,00 % 3,50 %
Tilgung halbjährlich, 1.000 TEUR endfällig halbjährlich, 1.000 TEUR endfällig
Rückzahlung 30.06.2022 bis 30.06.2026 31.12.2027 30.06.2022 bis 30.06.2023 31.12.2027
Auszahlungsbetrag 8.545 TEUR 8.545 TEUR 2.940 TEUR 2.940 TEUR
Effektivzins 3,95 % 4,05 % 4,80 % 3,92 %

Zuvor bestanden bereits finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditinstituten mit fixen Zinssätzen zwischen 1,88 % und 14 %. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich somit insgesamt wie folgt entwickelt:

TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Stand 01. Januar 2020 5.986
Neuaufnahmen (zahlungswirksam) 2.700
Stand 31. Dezember 2020 8.686
Neuaufnahmen (zahlungswirksam) 23.500
Tilgungen (zahlungswirksam) -5.785
Stand 31. Dezember 2021 26.401

Die verschiedenen finanziellen Verbindlichkeiten aus stillen Einlagen gegenüber der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH, der MGB Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH sowie der Investitionsbank Berlin werden mit einem Zinssatz zwischen 8,00 % und 9,75 % verzinst. Die Verzinsung ist dabei in einen fixen Zins zwischen 6,50 % und 8,00 % und einer zuzüglichen erfolgsabhängigen variablen Verzinsung unterteilt. Unterlassene variable Zinsen sind im Nachhinein jedoch faktisch nachzuleisten, so dass wirtschaftlich die genannte fixe Gesamtverzinsung erhoben wird.

Die Verbindlichkeiten aus stillen Einlagen haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR
Verbindlichkeiten aus stillen Einlagen
Stand 01. Januar 2020 2.140
Neuaufnahmen (zahlungswirksam) 1.000
Tilgungen (zahlungswirksam) -18
Stand 31. Dezember 2020 3.123
Tilgungen (zahlungswirksam) -18
Stand 31. Dezember 2021 3.105

Die finanziellen Verbindlichkeiten aus Genussrechtskapital werden verschiedenen Personengruppen gewährt und sind mit einem Zinssatz zwischen 5,00 % und 14,00 % verzinst. Zum Bilanzstichtag am 31.12.2021 werden 530 TEUR bzw. zum 31.12.2020 und 1.1.2020 790 TEUR des Gesamtvolumens an Genussrechtskapital von nahe stehenden Personen gewährt. 420 TEUR an Genussrechtskapital mit einer Verzinsung von 5,00 %, welches 2021 um 300 TEUR auf 720 TEUR erhöht wurde, liegt als Verbindlichkeitskomponente Mitarbeiterprogrammen zugrunde. Einzelne Genussrechte wurden im Sommer 2021 durch einen jeweiligen Aufhebungsvertrag modifiziert und vorzeitig zurückbezahlt.

Entsprechende Buchwertanpassungen werden als Aufwand aus der Modifikation von Finanzinstrumenten erfasst. Die Verbindlichkeiten aus Genussrechtskapital haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR
Verbindlichkeiten aus Genussrechtskapital
Stand 01. Januar 2020 1.210
Neuaufnahmen (zahlungswirksam) 100
Stand 31. Dezember 2020 1.310
Neuaufnahmen (zahlungswirksam) 300
Tilgungen (zahlungswirksam) -180
Stand 31. Dezember 2021 1.430

Die finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden bis zum Juli 2021 mit einem Zinssatz zwischen 9,00 % und 12,00 % fix verzinst. Im Rahmen der neuen Finanzierung durch RV AIP S.C.S. SICAV-SIF als Kreditgeber im Juli 2021 wurden Gesellschafterfremdfinanzierungen vertraglich angepasst, indem die jeweils endfällige Tilgung in der Regel zum 31.12.2023 einheitlich auf den 31.12.2028 verschoben und ab 2022 bis 2028 ein gestaffelter Zins von 9,81 % bis hin zu 16,45 % vereinbart wurde.

Unter Zugrundelegung des wahrscheinlichsten Szenarios, dass keine laufenden Zinszahlungen kapitalisiert werden und sonst keine Kündigungsereignisse eintreten, führt die Diskontierung der erhöhten Zinszahlungen und der bis 2028 endfälligen Tilgung mit dem ursprünglichen Effektivzins von 9% zu einem Barwert der vertraglich modifizierten Zahlungen, der rund 17% über dem Buchwert der unmodifizierten finanziellen Verbindlichkeiten liegt. Mit der barwertigen Überschreitung der ursprünglichen Buchwerte um mehr als 10 % gelten die modifizierten finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern als "neue Finanzinstrumente", die die jeweiligen auszubuchenden ursprünglichen Verbindlichkeiten ersetzen. Die neu erfassten finanziellen Verbindlichkeiten haben denselben Buchwert wie die erloschenen Finanzinstrumente, tragen allerdings einen Effektivzins von rund 12,07% über die Gesamtlaufzeit. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Stand 01. Januar 2020 8.616
Neuaufnahmen (zahlungswirksam) 572
Stand 31. Dezember 2020 9.188
Neuaufnahmen (zahlungswirksam) 7.700
Kapitalisierte Zinsen (zahlungsunwirksam) 922
Stand 31. Dezember 2021 17.810

Bei den Sonstigen Kreditverbindlichkeiten handelt es sich insbesondere um ein "Verkäuferdarlehen" aus 2019 in Höhe von 1.000 TEUR, welches mit 5 % p.a. verzinst wird und einer Endfälligkeit zum 30. Juni 2024, sowie um die gestreckte Kaufpreiszahlung aus dem Erwerb der maba! GmbH. Die Auszahlung erfolgte (ohne Abzüge) zum Nominalbetrag. Ersteres Darlehen ist mit 5 % p.a. mit quartärlichen Zinszahlungen verzinst und hat eine Laufzeit bis 30. Juni 2024. Letztere Kaufpreiszahlung ist in verschiedenen Tranchen bis Dezember 2025 zu tilgen. Die Sonstigen Kreditverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:

TEUR
Sonstige Kreditverbindlichkeiten
Stand 01. Januar 2020 1.000
Stand 31. Dezember 2020 1.000
Neuaufnahmen (zahlungswirksam) 6.825
Stand 31. Dezember 2021 7.825

Die Fälligkeiten der einzelnen finanziellen Verpflichtungen ist Textziffer 31.4 zu entnehmen.

26.2. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten umfassen bedingte Kaufpreiszahlungen aus Unternehmenserwerben, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Weitere Informationen können Abschnitt 31 entnommen werden.

27. Vertragsverbindlichkeiten

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Vertragsverbindlichkeiten
kurzfristig 4.246 1.159 545
Summe 4.246 1.159 545

Informationen zur Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten sind in Abschnitt 4 im Rahmen der Umsatzerlöse zu finden.

28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
kurzfristig 5.605 3.187 2.803
Summe 5.605 3.187 2.803

29. Ertragsteuerverbindlichkeiten

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Ertragsteuerverbindlichkeiten
Ertragsteuerverbindlichkeiten des lfd. Jahres 1.009 325 349
Periodenfremde Ertragsteuerverbindlichkeiten 446 373 309
Summe 1.455 698 657

Darüber hinaus sind innerhalb der sonstigen Vermögenswerte folgende Ertragsteuerforderungen enthalten:

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Ertragsteuerforderungen s
Ansprüche aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 71 7 0
Ansprüche aus Gewerbesteuer 223 6 36
Summe 294 14 36

30. Sonstige Verbindlichkeiten

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Sonstige Verbindlichkeiten
langfristig 265 111 36
Verbindlichkeiten aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen 265 111 36
kurzfristig 7.038 4.921 6.070
Verbindlichkeiten aus USt/VSt 1.995 1.286 1.922
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 423 380 338
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.413 226 249
Rechnungsabgrenzungsposten - kurzfristig 34 5 0
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 3.174 3.024 3.560
Summe 14.341 9.954 12.175

Die aufgeführten Posten werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag erfasst.

Weitere Angaben

31. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

31.1. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

Die originären finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten der HWP-Gruppe werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten ("amortized costs" - AC) bewertet. Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ("at Fair Value through profit and loss" - FVPL) zu erfassenden Positionen betreffen sonstige finanzielle Vermögenswerte in Form von geringen Beteiligungen an lokalen Handwerks-Vereinigungen, -Genossenschaften oder -Innungen. Diese sind im Wert und dessen Entwicklung für den Konzern von nachrangiger Relevanz. Zum 31. Dezember 2021 wird auch die Beteiligung an der Konzmann TGA Südwest GmbH kurzfristig zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Des Weiteren werden bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Derivative Finanzinstrumente liegen nicht vor.

Finanzielle Vermögenswerte

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
Finanzielle Vermögenswerte
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte (FVLP) 47 22 16
kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (FVLP) 2.254 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (AC) 14.029 11.748 11.501
Zahlungsmittel (AC) 15.054 792 1.564
Summe 31.385 12.561 13.081

Die Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt das maximale Ausfallrisiko an. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen vereinfacht in Höhe ihrer Expected Credit Losses abgedeckt.

Sämtliche finanziellen Vermögenswerte dienen im Rahmen von Finanzierungsverträgen als Sicherheit gegenüber Kreditgebern.

Finanzielle Verbindlichkeiten

TEUR 31.12.2021 31.12.2020 01.01.2020
31.1 Finanzielle Verbindlichkeiten
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten (AC) 39.109 15.645 13.955
Leasingverbindlichkeiten (AC) 3.991 3.865 4.349
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten (FVPL) 320 0 98
kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten (AC) 17.141 7.229 4.877
Leasingverbindlichkeiten (AC) 1.972 1.683 1.592
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (AC) 5.605 3.187 2.803
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten (FVPL) 0 432 21
Summe 68.139 32.042 27.697

31.2. Beizulegende Zeitwerte und deren Bemessung

Die Buchwerte von Zahlungsmitteln, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente nahezu ihren beizulegenden Zeitwerten. Dies gilt gleichwohl für den kurzfristigen Anteil der verzinslichen Darlehen und Leasingverbindlichkeiten.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen nach Kategorien gegliedert Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente, mit Ausnahme jener, deren Buchwerte angemessene Annäherungen des beizulegenden Zeitwerts sind:

TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert Input Stufe
31.12.2021
Finanzielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (FVPL) 2.301 2.301 Stufe 1/3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (AC) 14.029 14.029 Stufe 1
Zahlungsmittel 15.054 15.054 Stufe 1
Summe 31.385 31.385
Finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten (AC) 56.250 64.810 Stufe 3
Leasingverbindlichkeiten (AC) 5.963 6.096 Stufe 3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (AC) 5.605 5.605 Stufe 1
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten (FVPL) 320 320 Stufe 3
Summe 68.139 76.832
TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert Input Stufe
31.12.2020
Finanzielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (FVPL) 22 22 Stufe 3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (AC) 11.748 11.748 Stufe 1
Zahlungsmittel 792 792 Stufe 1
Summe 12.561 12.561
Finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten (AC) 22.874 26.458 Stufe 3
Leasingverbindlichkeiten (AC) 5.548 5.691 Stufe 3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (AC) 3.187 3.187 Stufe 1
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten (FVPL) 432 432 Stufe 3
Summe 32.042 35.768
TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert Input Stufe
01.01.2020
Finanzielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (FVPL) 16 16 Stufe 3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (AC) 11.501 11.501 Stufe 1
Zahlungsmittel 1.564 1.564 Stufe 1
Summe 13.081 13.081
Finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten (AC) 18.832 22.192 Stufe 3
Leasingverbindlichkeiten (AC) 5.942 6.074 Stufe 3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (AC) 2.803 2.803 Stufe 1
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten (FVPL) 119 119 Stufe 3
Summe 27.697 31.189

Bewertungs-Hierarchie zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten zum 31. Dezember 2021:

TEUR Summe notierter Preise auf aktiven Märkten (Stufe 1) wesentlicher beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 2) von Bewertungsmodellen bei nicht beobacht baren Inputfaktoren (Stufe 3)
31.2 Bilanzposition
Sonstige finanzielle Vermögensw erte 2.301 2.254 47
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten 320 320
Summe 2.621 2.254 - 367

Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, ist keine Umgruppierung zwischen den Stufen der Bewertungs-Hierarchie erfolgt.

31.3. Kapitalsteuerung

Der Konzern verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu sichern. Als Zielgröße wird eine kontinuierliche Verbesserung der Konzerneigenkapitalquote angestrebt. Die Eigenkapitalquote fungiert hierbei als passives Steuerungskriterium, während Umsatz und operatives Ergebnis (EBITDA) als aktive Steuerungsgrößen herangezogen werden.

Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital sowie die Erfolgsvorträge vergangener Perioden, dessen Summe in der Bilanz und der Eigenkapitalrechnung abzulesen sind. Vorrangige Ziele der Kapitalsteuerung des Konzerns sind die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Maximierung des Shareholder Value.

Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und vereinbarter Auflagen externer Kapitalgeber. Der Konzern überwacht daher sein Kapital insbesondere mithilfe des Netto-Verschuldungsgrades, dem Schuldendienstdeckungsverhältnis und dem Zinsdeckungsgrad. Die vereinbarten Auflagen externer Kapitalgeber wurden in den dargestellten Geschäftsjahren allesamt eingehalten.

31.4. Finanzrisikomanagement

Zur vollständigen Risikoberichterstattung wird auf die Risikoberichterstattung des Konzernlageberichts verwiesen. Nachfolgend werden ergänzend quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt.

Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt, sodass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen von Marktparametern und weiteren Entwicklungen schwanken. Hierzu zählen insbesondere Marktrisiken in Form des Zinsrisikos, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Der Konzern setzt zur Steuerung dieser Risiken ein konzerneinheitliches Risikomanagementsystem ein. Ziel ist es, eine auf Maßnahmen und somit stetiger Risikominimierung basierende Arbeitsweise zu erreichen. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. Handel mit derivativen Finanzinstrumenten wird weder zu spekulativen Zwecken noch zur Risikoreduzierung betrieben. Die Richtlinien zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken werden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen.

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Kredit- und Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie mitunter sonstige Verbindlichkeiten. Sie dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Die wichtigsten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.

Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Allgemein beinhaltet das Marktrisiko Zinsänderungs-, Währungs- sowie allgemeine Preisrisiken aus Finanzinstrumenten. Die HWP-Gruppe ist jedoch aufgrund ihrer fast ausschließlichen Finanzierung zu fest vereinbarten Zinssätzen, einem der Höhe nach sehr geringem Währungsrisiko aus Fremdwährungssalden sowie der Höhe nach zu vernachlässigenden sonstigen Preisrisiken insgesamt nur einem sehr geringen Marktrisiko aus Finanzinstrumenten ausgesetzt. Demzufolge bedarf es keiner Darstellung diesbezüglicher Sensitivitätsanalysen.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit grundsätzlich Ausfallrisiken insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt. Ein finanzieller Vermögenswert gilt als ausgefallen, wenn er über 90 Tage überfällig ist oder ein zuständiges Gericht die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners feststellt. In diesem Zeitpunkt wird der finanzielle Vermögenswert abgeschrieben, auch wenn noch Prozesse und Verfahren zum Erhalt der Zahlungen unternommen werden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte

Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte ein vereinfachtes Verfahren zur Wertberichtigung an. Dabei wird das gesamte Ausfallrisiko dieser über die Laufzeit des Anspruchs antizipiert.

Das maximale Ausfallrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auf deren Buchwert beschränkt. Der Konzern hält keine Sicherheiten. Der Konzern beurteilt die Risikokonzentration bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und bei den Vertragsvermögenswerten als gering.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels einer Liquiditätsprognose. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen und Leasingverträgen zu wahren.

Dem Konzern standen zu den Bilanzstichtagen zum 31. Dezember 2021 ein Kontokorrentrahmen von 8.000 TEUR zur Verfügung sowie zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 13.000 TEUR und 01. Januar 2020 in Höhe von 6.750 TEUR. Davon wurden zu den jeweiligen Stichtagen 2.479 TEUR bzw. 7.141 TEUR und 4.898 TEUR in Anspruch genommen.

TEUR Fällig bis zu einem Jahr Fällig zwischen einem und fünf Jahren Fällig nach über fünf Jahren Summe
Bilanzstichtag zum 31.12.2021
Kreditverbindlichkeiten 17.141 18.062 21.368 56.571
Leasingverbindlichkeiten 1.972 3.528 464 5.963
Verbindlichkeiten LuL 5.605 0 0 5.605
Sonstige Verbindlichkeiten 0 320 0 320
Summe 24.718 21.910 21.831 68.459
TEUR Fällig bis zu einem Jahr Fällig zwischen einem und fünf Jahren Fällig nach über fünf Jahren Summe
Bilanzstichtag zum 31.12.2020
Kreditverbindlichkeiten 7.661 15.135 510 23.306
Leasingverbindlichkeiten 1.683 3.238 626 5.548
Verbindlichkeiten LuL 3.187 0 0 3.187
Sonstige Verbindlichkeiten 432 0 0 432
Summe 12.963 18.374 1.136 32.474
TEUR Fällig bis zu einem Jahr Fällig zwischen einem und fünf Jahren Fällig nach über fünf Jahren Summe
Bilanzstichtag zum 01.01.2019
Kreditverbindlichkeiten 3.898 12.223 2.830 18.951
Leasingverbindlichkeiten 1.592 4.349 0 5.942
Verbindlichkeiten LuL 2.803 0 0 2.803
Sonstige Verbindlichkeiten 21 98 0 119
Summe 8.315 16.671 2.830 27.816

Gestellte Sicherheiten

Für die Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus stillen Einlagen wurden zugunsten der verschiedenen Kreditgeber durch den Konzern insgesamt folgende Sicherheiten bzw. Verpfändungen gestellt:

alle Konto- und Depotguthaben der Konzerngesellschaften,

alle Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen,

alle Ansprüche aus Gruppendarlehen zwischen den Konzerngesellschaften,

alle Ansprüche aus Versicherungsverträgen und Lebensversicherungen,

alle sonstigen Ansprüche aus dem (beweglichen) Umlaufvermögen,

alle Ansprüche aus dem physischen und immateriellen Anlagevermögen,

alle Anteile an Tochtergesellschaften und damit zusammenhängende Ansprüche.

Darüber hinaus bestehen gegenüber Kreditgebern verschiedene Informationspflichten sowie Zusicherungen der Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen (Covenants).

Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Sicherheiten wird durch die Gesellschaft auf Grundlage des positiven Liquiditätsstatus und der Konzernplanung sowie der Einhaltung der Covenants als sehr gering angesehen.

32. Sonstige Informationen

32.1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Bürgschaften in Höhe von 15.179 TEUR (31.12.2020: 13.142 TEUR sowie 01.01.2020: 12.079 TEUR), die durch die allgemein gestellten Sicherheiten besichert sind.

32.2. Rechtsstreitigkeiten

Im operativen Geschäft der HWP-Gruppe kommt es mitunter auch zu Rechtsstreitigkeiten, die teilweise auch Volumina über 100 TEUR annehmen können. Das Risiko, dass HWP aus solchen Rechtsstreitigkeiten wirklich mit einem wesentlichen Betrag in Anspruch genommen werden könnte, wird vom Management und den juristischen Vertretern der HWP-Gruppe jedoch als eher unbedeutend eingeschätzt. Entsprechend wurden keine Rückstellungen für einzelne Rechtsstreitigkeiten gebildet, da die jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Eventualverbindlichkeiten nicht "eher wahrscheinlich" erscheint. Darüber hinaus liegen grundsätzlich Deckungsbestätigungen von Haftpflichtversicherungen in ausreichender Höhe für solche Sachverhalte vor.

32.3. Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Als nahe stehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, die HWP-Gruppe zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- oder Geschäftspolitik auszuüben. Bei der Bestimmung des maßgeblichen Einflusses, den nahe stehende Unternehmen und Personen auf die Finanz- und Geschäftspolitik haben, wurden die bestehenden Beherrschungsverhältnisse berücksichtigt. Zum Kreis der nahe stehenden Unternehmen gehören AC Artificis GmbH & Co. KG und mit ihr verbundene Gruppenunternehmen und die HWP Probau GmbH. Zum Kreis der nahe stehenden Personen gehören der Vorstand und der Aufsichtsrat der HWP Handwerkspartner AG sowie deren nahe Familienangehörige.

Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Zwischen nahe stehenden Unternehmen und Personen bestehen Finanzierungsverhältnisse in Form von Gesellschafterdarlehen und Genussrechten, wie sie an entsprechender Stelle erläutert sind. Sie werden innerhalb der Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen. Offene Salden hieraus bestehen zum 31. Dezember 2021 gegenüber den Anteilseignern in Höhe von 17.368 TEUR (bzw. 9.768 TEUR zum 31.12.2020 und 9.195 TEUR zum 01.01.2020) sowie gegenüber anderen nahe stehenden Personen und Familienmitgliedern in Höhe von 80 TEUR (bzw. 160 TEUR in den Vorjahren). Die Finanzierungsverhältnisse werden nominal mit Zinssätzen zwischen 7% und 12% p.a. nominal verzinst. Die einzelnen Finanzierungsverhältnisse mit nahe stehenden Personen enthalten mitunter Rangrücktrittsklauseln gegenüber einigen Ansprüchen anderer Gläubiger.

Die Beteiligung an der HWP Probau GmbH wurde zum 28. Dezember 2021 an die Anteilseigner der HWP-Gruppe veräußert. Die Anteilseigner haben hierfür bereits einen Kaufpreis in Höhe 100 TEUR, den historischen Anschaffungskosten der HWP Probau GmbH, entrichtet. Die Entkonsolidierung führte zu einem Aufwand von 1.125 TEUR. Sollte bis September 2022 ein Dritter als Erwerber der Beteiligung für einen Weiterverkauf durch die Anteilseigner gefunden werden, wird eine mögliche Differenz zum Verkaufspreis der Beteiligung an die Anteilseigner an die HWP-Gruppe weitergeleitet. Die Anteilseigner können bis September 2022 einstimmig vom Kaufvertrag zurücktreten. Zum 31. Dezember 2021 besteht eine Forderung gegenüber der Probau als nahe stehendem Unternehmen in Höhe von 1.370 TEUR.

Managementvergütung

Der Gesamtbetrag der Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR Geschäftsjahr 2021 Geschäftsjahr 2020
32.4 Managementvergütung
kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 1.413 1.900
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 190
Summe 1.603 1.900

Die kurzfristig fälligen Leistungen an das Management enthalten erfolgsabhängige Bestandteile in Höhe von 450 TEUR für das Jahr 2021 sowie 1.000 TEUR für das Jahr 2020.

32.4. Wirtschaftsprüferhonorar

Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, im Geschäftsjahr 2021 erwartete Gesamthonorar beträgt 125 TEUR.

32.5. Ereignisse nach der Berichtsperiode

Veränderungen des Konsolidierungskreises nach dem 31. Dezember 2021:

Im Januar 2022 sind jeweils 100 % der Beteiligungen an der Jürgen Kleinke GmbH, Ahrensburg, und der Maler Nielandt GmbH, Lübeck, erworben worden. Im Februar 2022 sind 100 % der Beteiligung an der Betonbau West GmbH, Rheinberg, erworben worden. Die Kaufpreisallokationen sind zum Zeitpunkt der Freigabe dieses Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen gewesen, so dass folgende vorläufige Informationen zu den Unternehmenserwerben auf den jeweiligen lokalen Abschlüssen zum 31. Dezember 2021 basieren, die in der finalen Kaufpreisallokation der Share Deals noch anzupassen sind. Solche Anpassungen würden sich insbesondere auf den nur vorläufig geschätzten Geschäfts- oder Firmenwert auswirken:

Gesellschaft, Sitz Jürgen Kleinke GmbH, Ahrensburg Maler Nielandt GmbH, Lübeck Betonbau West GmbH, Rheinberg
Erwerbszeitpunkt 07. Januar 2022 20. Januar 2022 21. Februar 2022
Erworbene Stimmrechtsanteile 100 % 100 % 100 %
Begründung des Erwerbs Wachstumsstrategie Wachstumsstrategie Wachstumsstrategie
Beschreibung Goodwill und immaterielle Vermögenswerte Kundenstamm; Mitarbeiterstamm und Synergiepotentiale Kundenstamm; Mitarbeiterstamm und Synergiepotentiale Kundenstamm; Mitarbeiterstamm und Synergiepotentiale
Gegenleistung des Erwerbs 4.437 TEUR 952 TEUR 2.581 TEUR
davon Bar-Zahlung 3.319 TEUR 893 TEUR 2.581 TEUR
davon bedingte Gegenleistungen 1.118 TEUR 59 TEUR
Beschreibung bedingter Gegenleistungen und Wertspanne in Abhängigkeit spezifischer Erfolgsgrößen in Abhängigkeit spezifischer Erfolgsgrößen
Erworbene Vermögenswerte TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 1.261 306 659
Sachanlagen 373 144 308
Nutzungsrechte Bewertung offen Bewertung offen Bewertung offen
Finanzielle Vermögenswerte 4 4
Forderungen 810 203 82
Vorräte 402
Vertragsvermögenswerte Bewertung offen Bewertung offen Bewertung offen
Sonstige Vermögenswerte 177 196 56
Zahlungsmittel 2 536 653
Eingegangene Verbindlichkeiten TEUR TEUR TEUR
Kreditverbindlichkeiten 110 200 40
Leasingverbindlichkeiten Bewertung offen Bewertung offen Bewertung offen
Rückstellungen 139 72 244
Verbindlichkeiten LuL 196 49 54
Vertragsverbindlichkeiten Bewertung offen Bewertung offen Bewertung offen
Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten 170 72 100

Sonstige Transaktionen nach dem 31. Dezember 2021:

Die Beteiligung an der Konzmann TGA Südwest GmbH wurde am 21. Januar 2022 an deren verbleibende Anteilseigner, die teilweise Anteilseignern der HWP-Gruppe nahe stehen, für 2.254 TEUR veräußert.

Ereignisse und Entwicklungen nach dem 31. Dezember 2021:

Seit dem Jahreswechsel steigt die Inflation im EURO-Raum spürbar an. Entsprechend könnte ein verändertes Konsumverhalten und voraussichtlich auch eine Zurückhaltung bei baulichen Investitionen erwartet werden, was sich entsprechend auf die Auftragslage und damit die Ertragslage der HWP-Gruppe auswirken würde.

Steigende Energiepreise wirken sich zudem negativ auf Kosten der Mobilität aus. Durch den im Februar 2022 ausgebrochenen Krieg in der Ukraine ist eine zusätzliche Dynamik in die Beziehungen von Preissteigerung gekommen, die sich auf das Investitionsverhalten der Kunden und allgemein auf den Kapitalmarkt auswirken könnten.

Auf Basis der aktuellen operativen Entwicklung bis zur Aufstellung dieses Konzernabschlusses, die in die Erwartungsbildung mit einfließt, haben sich die genannten Ereignisse und deren Projektion jedoch noch nicht derart auf die Gesamt-Geschäftstätigkeit der HWP Gruppe ausgewirkt, dass ein Wertminderungsbedarf im langfristigen Vermögen zu erwarten wäre.

 

Harrislee, 1. September 2022

HWP Handwerkspartner AG

André Ryschka

Dieter Dehlke

Holger Berszinski

Marc Eberhardt

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021

I. Grundlagen des Konzerns

1. Änderung der Bilanzierungsweise im Geschäftsjahr 2021

Der Konzernabschluss der HWP-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. Außerdem weist der Konzern eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der vorangegangenen Berichtsperiode aus, da die Rechnungslegung des Konzerns erstmals zum 1. Januar 2020 nach International Financial Reporting Standards erfolgt.

2. Geschäftsmodell des Konzerns

Die HWP Handwerkspartner AG ist die Führungsgesellschaft einer wachsenden, deutschlandweit führenden mittelständischen Handwerksgruppe mit Niederlassungen an 15 Standorten in Deutschland und Luxemburg. Regionale Schwerpunkte bilden vier zentralen Hubs: Berlin, Hamburg, NRW sowie das Rhein/Main- und Rhein/Neckar-Gebiet. HWP agiert über seine Standorte aber nicht nur deutschlandweit, sondern kann auch Projekte in angrenzenden Nachbarstaaten wie Dänemark, den Benelux-Ländern, Frankreich, Österreich oder der Schweiz durchführen.

Ein breites Leistungsangebot über die drei Geschäftsbereiche Maler & Ausbauer, Bautenschutz und Technische Gebäudeausrüstung ("TGA") erlaubt es der der Gruppe, verschiedene Arbeitsschritte innerhalb eines Bauprozesses aus einer Hand, d.h. durch die eigenen, im Jahresdurchschnitt ca. 567 erfahrenen Facharbeiter und Experten, abzudecken. Bei einer durchschnittlichen Projektgröße von ca. T€50 ist die HWP zudem breit diversifiziert und nicht von einzelnen Großprojekten abhängig.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2007 ist die HWP Gruppe sowohl organisch als auch anorganisch gewachsen. Dieses Wachstum wurde mit der 2019 begründeten Partnerschaft mit Adiuva Capital und den seitdem erfolgreich durchgeführten und integrierten insgesamt zwölf Zukäufen nochmals beschleunigt. Unter Fortführung der klar definierten Akquisitionsstrategie werden zurzeit weitere Zukäufe mit Fokus auf margenstarkes Wachstum insbesondere in den Bereichen TGA und Maler & Ausbauer vorangetrieben.

Zu den Auftraggebern gehören gewerbliche Kunden ohne festen Branchenbezug, Unternehmen der öffentlichen Hand, öffentliche Auftraggeber, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Privateigentümer. Der Schwerpunkt der Kundenbeziehungen liegt im geografischen Umfeld der Niederlassungen. Von Niederlassung zu Niederlassung kann die Auftraggeber-Struktur stark differieren.

Die HWP Handwerkspartner Unternehmensgruppe verfolgt eine kontinuierliche Unternehmensentwicklung. Gut ausgebildete Fachkräfte sichern die Qualität der Leistungen am Bauwerk, ein nachhaltiges Qualitätsmanagement schafft die organisatorischen Rahmenbedingungen dafür. Hohe Qualität ist der Anspruch, zufriedene Auftraggeber sind das Ziel der HWP.

In den Konsolidierungskreis werden zum 31. Dezember 2021 zwölf inländische Tochtergesellschaften und eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Luxemburg einbezogen. Konzernleitende Holding ist die HWP Handwerkspartner AG, Harrislee.

3. Forschung und Entwicklung

Das Unternehmen forscht weder für eigene Zwecke noch werden Leistungen Dritter für Forschungen in Anspruch genommen. Entwicklungskosten in relevantem Umfang fallen nicht an. Dementsprechend sind auch keine Forschungs- oder Entwicklungskosten in aktivierte Herstellungskosten eingegangen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft

Die Gesamtentwicklung der deutschen Wirtschaft ist weiterhin von der Corona-Pandemie beeinflusst. Das Baugewerbe und Dienstleistungen im Ausbausektor sind von den unmittelbaren Auswirkungen unterproportional betroffen 1. Mittelbare Effekte der allgemeinen konjunkturellen Entwicklungen beeinflussen auch unsere Branche.

Die deutsche Wirtschaft ist nach einem durch die Corona-Pandemie bedingten Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 wieder gewachsen. Die konjunkturelle Entwicklung zeigt eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +2,6% (Vj. -4,6%)1. Der Bausektor hat sich im Jahr 2021 weiter positiv entwickelt, wenngleich aktuell eine leichte Abschwächung zu verzeichnen ist. Der Gesamtumsatz der Bauwirtschaft hat um 3,8% (Vj. 6,7%) zugenommen 2. Das bis Ende 2021 anhaltend niedrige Zinsniveau insbesondere auch für Immobilieninvestitionen begünstigt diesen konjunkturellen Effekt nach wie vor. Erst gegen Ende des Jahres 2021 konnten erste Anzeichen einer Eintrübung festgestellt werden. Der Umsatz im Ausbaugewerbe ist im Jahr 2021 um +9,4% (Vj. +6,9%) gegenüber 2020 gestiegen 3 , im 4. Quartal 2021 fiel die Zunahme mit +4,2% deutlich verhaltener aus als im Vergleichszeitraum 2020 (+12,6%). Der Auftragseingang hat hingegen im Dezember 2021 im Vergleich zum Dezember 2020 um rd. 27% zugenommen und damit historische Höchststände erreicht 4.

Die Zahl der Erwerbstätigen ist mit 44,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr (44,8 Mio.) nahezu unverändert1. In der Bundesrepublik Deutschland herrscht weiter Vollbeschäftigung1. Wie schon in den Vorjahren glichen eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland altersbedingte demografische Effekte aus. Der Mangel an Fachkräften bedeutet für uns dabei auch, dass es zunehmend schwieriger wird, ausgebildetes Fachpersonal für unsere Geschäftstätigkeit zu finden. Personal wird zudem teurer2. Gleichzeitig lassen sich weiterhin sichtbare Preissteigerungen am Markt durchsetzen 2. Die Corona-Pandemie sowie damit verbundene Beeinträchtigungen der Freizügigkeit und andere Einschränkungen verschärfen dabei die Situation am Arbeitsmarkt, haben sich gegenüber 2020 allerdings entspannt.

Im Jahr 2021 waren im Ausbaugewerbe im Durchschnitt 428tsd. (Vj. 383tsd.) Personen tätig (+12,0%, Vj. +2,9%). Diese haben Entgelte von 15,9 Mrd. EUR (Vj. 14,0 Mrd. EUR) erzielt (+13,8%, Vj. +5,1%) und 522 Mio. (Vj. 469 Mio.) Arbeitsstunden geleistet (+11,4%, Vj. +2,7%). Der Gesamtumsatz stieg um 9,4% auf 58,9 Mrd. EUR (Vj. 53,9 Mrd. EUR, Vj. +6,8%) 5. Die Bauwirtschaft boomt und verzeichnet nach vielen Jahren erstmals wieder einen signifikanten Zuwachs an Mitarbeitern. In der Zeit von 2010 - 2021 waren im Durschnitt ca. 339tsd. Personen in diesem Wirtschaftszeig tätig.

Das Baugewerbe insgesamt und der Geschäftsbereich des Unternehmens sind in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung auch von witterungsbedingten Umständen abhängig. Der harte Wintereinbruch zu Beginn des Jahres 2021 hat hier zu Beeinträchtigungen geführt.

2. Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf ist trotz negativer Auswirkungen der Corona-Pandemie positiv. Die Umsatzerlöse sind um rd. 3,3% angestiegen. Das Betriebsergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) beträgt 6,8 Mio. EUR (Vj. 5,9 Mio. EUR) und ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen (+14,3%). Das EBITDA 2021 ist insbesondere mit Kosten der Buy & Build-Strategie belastet, entsprechend sind die Rechts- und Beratungskosten von 1,7 Mio. EUR im Jahr 2020 auf 2,8 Mio. EUR im Jahr 2021 gestiegen. Dem gegenüber steht ein einmaliger Ertrags-Effekt aus dem in 2022 endgültig vollzogenen Verkaufsprozesses der Minderheitenanteile an der Konzmann TGA Südwest GmbH in Höhe von 930 TEUR im Rahmen einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben das Ergebnis insgesamt nicht signifikant belastet. Inzwischen funktionierende Systeme der Gesundheitsvorsorge und die Impfkampagne führten zu vergleichsweise geringen Beeinträchtigungen der Betriebstätigkeit. Geringere Produktivität aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle in der Belegschaft spielen ebenso wie gestiegene Sachkosten für Arbeits- und Gesundheitsschutz nur eine untergeordnete Rolle. Wir haben weiter in digitale Infrastruktur investiert, um die Zusammenarbeit standortübergreifend aufrecht zu erhalten und zu fördern.

1 Statistisches Bundesamt, Wichtige gesamtwirtschaftliche Größen in Milliarden Euro, Veränderungsrate des Bruttoinlandsprodukt (BIP), Stand 29.07.2022, preisbereinigt
2 Statistisches Bundesamt, Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, Dezember und Jahr 2021, Stand 18.03.2022
3 Statistisches Bundesamt, Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, Dezember und Jahr 2021, Stand 18.03.2022
4 Statistisches Bundesamt, Ausgewählte Zahlen für die Bauwirtschaft, Dezember und Jahr 2021, Stand 18.03.2022
5 Statistisches Bundesamt, Umsatz im Ausbaugewerbe: Deutschland, Tabelle WZ08-44131-0001

In der gesamten Branche haben im Jahr 2021 Störungen in den Lieferketten und die mangelnde Verfügbarkeit bestimmter Materialien die Geschäftstätigkeit beeinträchtigt. Daneben spielen Preissteigerungen im Einkauf eine Rolle. Hiervon waren zuvorderst technische Gewerke betroffen, aber auch Holzmaterial und chemische Erzeugnisse z.B. für Beschichtungen sind nicht vollumfänglich verfügbar. Uns ist es dabei zu einem großen Teil gelungen, gestiegene Beschaffungskosten an Kunden weiterzugeben und unsere Margen aufrecht zu erhalten. Beschaffungsproblemen konnte zu weiten Teilen erfolgreich begegnet werden. Gute Beziehungen zu Subunternehmern und Lieferanten haben die Geschäftstätigkeit gestützt.

Das Konzern-EBIT ist im Wesentlichen aufgrund des Anstiegs der Rechts- und Beratungskosten (+ 1,1 Mio. EUR) belastet. Hier machen sich die Kosten der Kapitalakquisition und gestiegene Beratungskosten für die im Jahr 2021 begonnene IFRS-Umstellung deutlich bemerkbar.

Das Unternehmen konnte seine Marktposition insgesamt verbessern. Die Übernahmen der Firma Steup (Mönchengladbach), GAT Gussasphalttechnik (Hamburg) sowie Maba! Maler & Ausbauwerkstätten (Mannheim) tragen dazu bei. Die HWP Probau GmbH wurde im Dezember des Geschäftsjahres veräußert. Über die Beteiligung an der Konzmann TGA Südwest GmbH hat der Konzern im Dezember 2021 seinen maßgeblichen Einfluss verloren, so dass diese im Konzernabschluss nicht mehr als assoziiertes Unternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital, sondern als eine zum beizulegenden Zeitwert auszuweisende Finanzinvestition abgebildet wird. Im Januar 2022 ist diese entsprechend des vertraglichen Abgangsprozesses veräußert worden.

Im Geschäftsbereich Maler & Ausbauer konnten die Umsatzerlöse um rd. 19,9 % gegenüber dem Vorjahr auf 48,2 Mio. EUR (Vj. 40,2 Mio. EUR) gesteigert werden. Die Umsatzerlöse im Bereich Bautenschutz sanken hingegen um rd. 19,8 % auf 20,9 Mio. EUR (Vj. 26,0 Mio. EUR). Die Geschäftsbereiche Maler & Ausbauer sowie Bautenschutz tragen im Wesentlichen zu den Umsatzerlösen der Unternehmensgruppe bei. Der Rohertrag ist wachstumsbedingt um rd. 2,7 Mio. EUR (+6,3 %) gestiegen, in Relation zu den Umsatzerlösen aufgrund des gestiegenen Fremdleistungsanteils an den Bauvorhaben leicht gesunken.

Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) leistet mit 2 Mio. EUR Umsatzerlösen und 0,5 Mio. EUR EBITDA einen aktuell noch kleinen Konzernbeitrag. Ende 2021 wurde die Minderheitenbeteiligung an der Konzmann TGA Südwest GmbH veräußert. Diese Beteiligung wurde bis zum Verlust der maßgeblichen Einflussnahme durch den HWP Konzern durchgehend at-Equity bewertet. Im Jahr 2021 wurde die Ludwig Steup GmbH im Bereich TGA akquiriert. Weitere Akquisitionen sind für das Jahr 2022 geplant.

Der Auftragseingang ist weiterhin als sehr gut einzuschätzen. Die durchschnittliche Reichweite der Auslastung beträgt zum Ende des Geschäftsjahres rd. 33 Wochen (Vj. 22 Wochen) im Bereich der Maler & Ausbauer und ca. 48 Wochen (Vj. 34 Wochen) im Bereich Bautenschutz. Die Nachfrage nach den von uns angebotenen Dienstleistungen ist weiterhin hoch, das Volumen der sich in der Vergabephase befindlichen Angebote bleibt auf einem hohen Niveau.

Die Steigerung der Personalausgaben (+6,7 %) ist im Wesentlichen akquisitionsbedingt und auf die damit gestiegene Zahl an gewerblichen und technischen Mitarbeitern zurückzuführen. In Relation zu den Umsatzerlösen ist der Personalaufwand um 1,5 %-Punkte gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Relation zu den Umsatzerlösen von 15,8 % auf 16,9 % gestiegen. Gestiegene und im Wesentlichen auf M&A-Aktivitäten beruhende Rechts- und Beratungskosten wirken sich dabei mit rd. 1,5 %-Punkten auf den Anstieg aus.

Im Jahr 2021 ist es gelungen, eine strategische Wachstumsfinanzierung im Volumen von bis zu 30 Mio. EUR einzuwerben. Das Finanzierungsvolumen wurde teilweise zur Ablösung bestehender Betriebsmittellinien und zum größten Teil zur Durchführung strategisch wichtiger Akquisitionen eingesetzt. Die Gesamtfinanzierung ist auf Jahre zinsgesichert, was sich vor dem Hintergrund der seit Jahresende 2021 steigenden Finanzierungskosten aufgrund Veränderungen im Kapitalmarkt positiv auswirkt.

III. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

1. Ertragslage

2021 2020 Veränderung
T€ % T€ % T€ %
Umsatzerlöse 67.680,0 100,0 65.505,5 100,0 + 2.174,5 +3,3
Sonstige betriebliche Erträge 2.986,5 4,4 900,2 1,4 + 2.086,4 +231,8
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 8.856,6 13,1 7.596,6 11,6 + 1.260,0 +16,6
Aufwendungen für bezogene Leistungen 15.113,8 22,3 15.761,1 24,1 - 647,2 -4,1
Rohertrag 46.696,1 69,0 43.048,0 65,7 + 3.648,1 +8,5
Aufwendungen
Personalaufw and 28.492,7 42,1 26.714,2 40,8 + 1.778,4 +6,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11.411,1 16,9 10.389,7 15,9 + 1.021,5 +9,8
Raumkosten 350,3 0,5 430,1 0,7 - 79,8 -18,5
Leasingaufw and 498,6 0,7 610,5 0,9 - 111,9 -18,3
Reparatur und Instandhaltung 796,3 1,2 747,8 1,1 + 48,5 +6,5
Versicherungen 200,1 0,3 179,9 0,3 + 20,2 +11,2
Gebühren und Beiträge 214,3 0,3 169,0 0,3 + 45,3 +26,8
Rechts- und Beratungskosten 2.799,1 4,1 1.735,1 2,6 + 1.064,0 +61,3
KfZ-Kosten 1.794,0 2,7 1.467,3 2,2 + 326,7 +22,3
Werbekosten 325,5 0,5 278,4 0,4 + 47,1 +16,9
Reise-/Bew irtungskosten 286,2 0,4 329,0 0,5 - 42,9 -13,0
Kosten der Warenabgabe 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,0 >100
IT- und Kommunikationskosten 0,0 0,0 1,6 0,0 - 1,6 -100,0
Übrige sonstige Aufw endungen 3.340,7 4,9 3.921,2 6,0 -580,5 -14,8
sonstige Steuern 56,4 0,1 60,4 0,1 - 4,0 -6,6
Neutraler sonstiger Aufwand 749,7 1,1 459,4 0,7 + 290,3 +63,2
Aufwendungen insgesamt 39.903,8 59,0 37.103,9 56,6 + 2.799,9 +7,5
EBITDA 6.792,3 10,0 5.944,1 9,1 + 848,2 +14,3
Abschreibungen 3.502,2 5,2 2.923,5 4,5 + 578,7 +19,8
Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,0 >100
EBIT 3.290,1 4,9 3.020,6 19,2 + 269,5 +8,9
Beteiligungs- und Finanzergebnis -3.276,3 -4,8 -2.175,0 -5,1 - 1.101,3 +50,6
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 13,7 0,00 845,5 113,1 - 831,8 -98,4
Ertragsteuern -1,7 0,0 -264,4 -0,4 + 262,7 -99,4
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 12,0 0,0 581,1 0,9 - 569,1 -97,9
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 350,2 0,5 268,8 0,4 + 81,5 +30,3
Periodenergebnis 362,3 0,5 849,9 1,3 - 487,6 -57,4
Davon entfallen auf:
Eigentümer des Mutterunternehmens 135,7 0,2 694,0 1,1 - 558,3 -80,4
Nicht beherrschende Anteile 226,5 0,3 155,9 0,2 + 70,6 +45,3
Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,0 >100
Gesamtergebnis 362,3 05 849,9 13 - 487,6 -57,4

Die Ertragssituation ist im Jahr 2021 neben weiteren Kosten der Schließung des Standortes Göttingen von den Auswirkungen der Restrukturierung des Standortes Hamburg negativ beeinflusst. Die Entwicklung der Rohertragsmarge ist u.a. durch geringeren Nachunternehmereinsatz bedingt. Es wurden Skontoerträge von TEUR 409,6 (Vj. TEUR 384,3) erzielt. Forderungsausfälle sind insgesamt unbedeutend.

2. Vermögenslage & Kapitalstruktur

Analyse der Vermögensstruktur 31.12.2021 31.12.2020 Veränderungen
T€ % T€ % + Zunahme -Abnahme %-Pkte.
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögensgegenstände 35.969,4 38,5 12.787,6 27,5 + 23.181,9 11,0
Sachanlagen 3.136,8 3,4 2.767,9 6,0 + 368,9 -2,6
Verleastes Sachanlagevermögen 777,1 0,8 888,2 1,9 - 111,1 -1,1
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 5.875,1 6,3 5.496,2 11,8 + 378,9 -5,5
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 46,9 0,1 21,8 0,0 + 25,1 0,1
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (at Equity) 0,0 0,0 2.207,3 4,7 - 2.207,3 -4,7
Aktive Latente Steuern 4.004,0 4,3 1.445,4 3,1 + 2.558,5 1,2
49.809,3 53,4 25.614,3 55,0 + 24.195,0 -1,6
kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 589,8 0,6 751,6 1,6 - 161,7 -1,0
Vertragsvermögenswerte 9.924,5 10,6 6.618,7 14,2 + 3.305,8 -3,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.029,5 15,0 11.747,8 25,3 + 2.281,6 -10,3
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 2.254,1 2,4 0,0 0,0 + 2.254,1 2,4
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.838,1 2,0 975,4 2,1 + 862,7 -0,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 15.054,1 16,1 791,7 1,7 + 14.262,4 14,4
43.690,1 46,7 20.885,2 44,9 + 22.804,9 1,8
Vermögen insgesamt 93.499,4 100,0 46.499,5 100,0 + 46.999,9 0,0

Das Gesamtvermögen hat sich im Geschäftsjahr 2021 überwiegend aufgrund der getätigten Akquisitionen erhöht. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf Steigerungen des Umlaufvermögens sowie auf die Bilanzierung von Firmenwerten und auf bei den entsprechenden Unternehmenskäufen erworbenen immateriellen Vermögenswerte, welche im Rahmen der Verkaufspreisallokation identifiziert wurden, zurückzuführen.

Das Sachanlagevermögen inklusive der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen hat sich um TEUR 636,7 erhöht. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen haben TEUR 1.015,6 betragen. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und auf Leasingrechte betragen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 3.088 (Vj: TEUR 2.821).

Analyse der Kapitalstruktur 31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
T€ % T€ % + Zunahme - Abnahme %-Pkte.
Eigenkapital 5.652,3 6,0 5.780,1 12,4 -127,9 -6,4
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Rückstellungen 478,3 0,5 431,2 0,9 + 47,0 -0,4
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 39.429,5 42,2 15.645,4 33,6 + 23.784,1 8,6
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 3.991,4 4,3 3.864,8 8,3 + 126,5 -4,0
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 265,0 0,3 111,2 0,2 + 153,8 0,1
Latente Steuerverbindlichkeiten 5.502,3 5,9 1.110,3 2,4 + 4.391,9 3,5
Insgesamt 49.666,4 53.1 21.163,0 45,5 + 28.503,4 7,6
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Rückstellungen 723,7 0,8 246,4 0,5 + 477,3 0,3
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 17.141,1 18,3 7.660,9 16,5 + 9.480,1 1,8
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 1.972,0 2,1 1.683,2 3,6 + 288,8 -1,5
Vertragsverbindlichkeiten 4.246,1 4,5 1.159,0 2,5 + 3.087,0 2,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.604,8 6,0 3.187,4 6,9 + 2.417,4 -0,9
Ertragsteuerverbindlichkeiten 1.455,1 1,6 698,2 1,5 + 757,0 0,1
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 7.038,1 7,5 4.921,3 10,6 + 2.116,8 -3,1
Insgesamt 38.180,8 40,8 19.556,4 42.1 + 18.624,4 -1,3
Kapital insgesamt 93.499,4 99,9 46.499,5 100,0 + 46.999,9 -0,1

Die Veränderung des bilanziellen Eigenkapitals ist gering und resultiert insbesondere aus dem Konzernjahresüberschuss und dem Erwerb nicht beherrschender Anteile im Berichtsjahr. Die langfristig zur Verfügung stehenden Mittel haben sich durch Gesellschafterdarlehen und Wachstumsfinanzierungen erhöht. Die veränderte Kapitalbindung im Umlaufvermögen wirkt sich auf die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten aus. Im Geschäftsjahr sind die verfügbaren finanziellen Mittel durch die Aufnahme von Krediten gestiegen. Die Tilgung mittel- und langfristiger Darlehensverbindlichkeiten erfolgte planmäßig. Im gesamten Geschäftsjahr 2021 war die Liquidität im Konzernverbund jederzeit sichergestellt. Alle Verpflichtungen wurden stets und in der Regel unter Erwirtschaftung von Skontoerträgen erfüllt.

3. Finanz- & Liquiditätslage

lfd. Jahr Vorjahr
- Barliquidität Zahlungsmittelbestand x 100,0 / Kurzfr. Verbindlichkeiten
15.054,1 x 100,0 / 38.180,8 39,4%
791,7 x 100,0 / 19.556,4 4,0%
- Liquidität I. Ordnung Kurzfr. gebundenes Vermögen (ohne Vorräte) x 100,0 Kurzfr. Verbindlichkeiten
43.100,3 x 100,0 / 38.180,8 112,9%
20.133,6 x 100,0 / 19.556,4 103,0%
- Liquidität II. Ordnung Umlaufvermögen x 100,0 / Kurzfr. Verbindlichkeiten
43.690,1 x 100,0 / 38.180,8 114,4%
20.885,2 x 100,0 / 19.556,4 106,8%
- Anlagendeckung Eigenkapital x 100,0 / Anlagevermögen
5.652,3 x 100,0 / 45.758,5 12,4%
5.780,1 x 100,0 / 21.939,9 26,3%
- Anlagendeckung II langfr. verfügbares Kapital x 100,0 Anlagevermögen
49.666,4 x 100,0 / 45.758,5 108,5%
21.163,0 x 100,0 / 21.939,9 96,5%

Die Liquidität hat sich gegenüber dem Vorjahr positiv verändert. Unter Berücksichtigung des materiellen Vorratsvermögens ergibt sich eine Überdeckung der Liquidität von 5.509,3 TEUR (Vj. 1.328,8 TEUR).

31.12.2021 31.12.2020 Veränderung + Zunahme
Analyse der Liquiditätslage T€ % T€ % - Abnahme
Kurzfristig gebundenes Vermögen 43.100,3 780,2 20.133,6 3.488,0 + 22.966,6
Kurzfristig fällige Schulden 38.180,8 691,2 19.556,4 3.388,0 + 18.624,4
Liquidität I. Ordnung 4.919,5 89,0 577,2 100,0 + 4.342,3
zuzüglich: Vorräte 589,8 10,7 751,6 130,2 - 161,7
Liquidität II. Ordnung
- Unter-/Überdeckung - 5.509,3 99,7 1.328,8 230,2 + 4.180,5

Das Unternehmen ist jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Der Verschuldungsgrad beträgt 9,3 Jahre (Vj. 5,9 Jahre). Die Gesamtverschuldung hat sich akquisitionsbedingt erhöht.

Gesamtverschuldung und 2021 2020 + Zunahme
Verschuldungsgrad T€ T€ - Abnahme
Bilanzsumme 93.499,4 46.499,5 + 46.999,9
abzüglich:
Eigenkapital 5.652,3 5.780,1 -127,9
Fremdkapital insgesamt 87.847,1 40.719,4 + 47.127,7
abzüglich:
Umlaufvermögen (ohne Vorräte) und Rechnungsabgrenzungsposten 43.100,3 20.133,6 - 0,0
Gesamtverschuldung 44.746,9 20.585,8 + 24.161,1
Operativer Cash-flow I 4.830,1 3.504,6 + 1.325,5
Verschuldungsgrad 9,3 5,9 + 3,4

IV. Investitionen und Finanzierung

Die Gesamtinvestitionen im Jahr 2021 haben ohne durchgeführte Akquisitionen rd. 2,4 Mio. EUR betragen. Es handelt sich um Ersatz- und Ergänzungsinvestitionen ohne größere Einzelmaßnahmen. Die durchgeführten Investitionen liegen akquisitionsbereinigt innerhalb des Budgets. Für investive Maßnahmen außerhalb des Budgets verfügen wir über angemessene Maßnahmen im Controlling.

Die Ausstattung der Gesellschaft mit Finanzmitteln ist zukunftsgerichtet und auskömmlich. Integraler Bestandteil der Gesamtfinanzierung ist die Herauslegung von Bürgschaften für Gewährleistungen und auch Vorauszahlungen sowie für Vertragserfüllung. Es bestehen auskömmliche Vereinbarungen mit namhaften Versicherern und Banken für diesen Bereich.

V. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Steuerung des Konzerns erfolgt über zahlreiche finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren. Die finanziellen Leistungsindikatoren werden auf Basis der Geschäftseinheiten (Gruppe, Sparten, einzelne Tochtergesellschaften, Niederlassungen sowie teilweise darunterliegende Organisationseinheiten) überwacht. Vorstand und Aufsichtsrat beobachten und analysieren regelmäßig unterschiedliche Kennziffern wie Umsatzerlöse, EBIT, Verschuldungsgrad, sowie auftragsbezogene Reichweiten in Wochen und leiten hieraus Optimierungsmaßnahmen ab. Die Ergebnisse werden in ausführlichen Managementreviews analysiert.

2021 Ist 2020 Ist
T€ T€
Umsatzerlöse 67.680,0 65.505,5
EBIT 3.290,1 3.020,6
Verschuldungsgrad in Jahren 9,3 5,9

Zugleich sind für die HWP-Gruppe als nicht-finanzielle Leistungsindikatoren die Beschäftigtenzahl sowie die Auftragsreichweite von Bedeutung. Insbesondere die Weiterentwicklung des bestehenden Kundenstamms sowie die Gewinnung und nachhaltige Entwicklung von Fach- und Führungskräften stehen hier im Vordergrund. Zudem gelten Zertifizierungen und Gütesiegel nach höchsten Normen als eines der Messinstrumente für unser Qualitätsmanagement.

Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl hat sich wie folgt entwickelt:

2021 2020
Ist Veränderung in % zum VJ Ist
Konzern 567 2,7% 552
Maler & Ausbauer 415 15,9% 358
Bautenschutz 104 -30,2% 149
TGA 9 100,0% 0
Sonstige Gesellschaften 39 -13,3% 45

Die Zahl der Mitarbeiter hat sich im Geschäftsjahr 2021 leicht erhöht. Im Durchschnitt 2021 waren 567 Mitarbeiter beschäftigt. Das entspricht einer Steigerung von 2,7% gegenüber dem Vorjahr. Für weiterführende Fragen verweisen wir auf den Prognosebericht.

Die Auftragsreichweite hat sich wie folgt entwickelt:

2021 2020
in Wochen Ist Veränderung in % zum VJ Ist
Konzern 33,2 48,9% 22,3
Maler & Ausbauer 47,7 39,2% 34,2
Bautenschutz 35,8 91,5% 18,7
TGA 3,8 100,0% 0,0
Sonstige Gesellschaften 0,0 0,0% 0,0

Die Auftragsreichweite bemisst sich durch den Wert der noch zu bearbeitenden Aufträge im Verhältnis zu den Umsatzerlösen. Für die Geschäftsbereiche der HWP-Gruppe ist die Reichweite im Jahr 2021 in einem sehr erfreulichen Maße gestiegen. Wir verweisen für weiterführende Fragen auf den Prognosebericht.

VI. Personal und Sozialbereich

Die Zahl der Mitarbeiter hat sich aufgrund der organischen Entwicklung und aufgrund getätigter Zuläufe erneut erhöht.

Der Weiterentwicklung des Karriereprogramms kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Gesellschaft widmet dem Wettbewerb um die besten Köpfe und die geschicktesten Hände aller Karrierestufen höchstes Augenmerk. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels hängt eine weitere positive Entwicklung der Gesellschaft auch maßgebend davon ab, attraktive Arbeits- und Entwicklungsbedingungen für Mitarbeiter zu schaffen. Dies wird u. a. durch individuelle Aus- und Weiterbildungskonzepte, ein betriebliches Programm zur Gesundheitsvorsorge und innovative Wege der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung flankiert. 2021 konnten mit zunehmender Verbesserung der Infektionslage bereits konzipierte Entwicklungsprogramme freigesetzt werden. Unter anderem wurden mehrere Zyklen der "HWP Talent Bank" erfolgreich absolviert und Führungskräfte zur Stärkung des mittleren Managements geschult.

Risiken liegen im Bereich der Baustelle, den genutzten Fahrzeuge, Gerüsten, Arbeitsmaschinen und Materialien. Zudem sind die gewerblichen Mitarbeiter ganzjährig witterungsbedingten Einflüssen ausgesetzt. Im Rahmen der Risikovorsorge ist das Unternehmen daher bemüht, durch Zurverfügungstellung von Arbeitskleidung, Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit, Sicherheitsunterweisungen und regelmäßige Kontrollen sowie Arbeitsanweisungen Sorge für angemessene Arbeitssicherheit zu tragen. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften werden neben weiteren Sicherheitsstandards umgesetzt. Regelungen zum Umweltschutz, zur Entsorgung, zum Gewässerschutz sowie zum Lärmschutz werden beachtet. Das Unternehmen ist im Rahmen seiner Qualitätssicherung zertifiziert nach DIN EN ISO 9001. Alle vorgesehenen Rezertifizierungen verliefen erfolgreich. Die Stärkung des Bereiches Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagement hat sich im Rahmen der Corona-Pandemie weiter als vorteilhaft erwiesen.

VII. Sonstige wichtige Ereignisse und Entwicklungen im Geschäftsjahr

Der Vertragsabschluss einer strategischen Wachstumsfinanzierung stellte eine wichtige Weichenstellung im Rahmen unserer Buy & Build- Strategie dar.

VIII. Ereignisse nach dem Stichtag

Wir verweise auf die Angaben zu den Ereignissen nach der Berichtsperiode im Konzernanhang.

IX. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

1. Chancen- und Risikobericht

Uns bekannte Risiken sind durch gebildete Rückstellungen ausreichend gedeckt. Operative Risiken liegen u.a. in der potenziell nicht kostendeckenden Kalkulation von Angeboten oder auch mangelhaften Auftragsausführung. Unsere Bestimmungen im Rahmen der prozessorientierten Dokumentation von Geschäftsprozessen helfen, diese Risiken vor Angebotsabgabe zu erkennen und weitgehend zu vermeiden. Zudem setzen wir eine Standard-ERP-Software eines der führenden Softwareanbieter der Baubranche ein. Unsere Prozesslandschaft beinhaltet neben regelmäßigem Auftragscontrolling zur zeitnahen Erfassung und Realisierung geleisteter Tätigkeiten gemäß den Vorgaben des IFRS 15 u.a. eine kurz-, mittel- und langfristige Erfolgs- und Liquiditätsplanung, Debitoren- und Kreditorenmanagement sowie eine Überwachung der Auftragslage und der individuellen Auslastung unserer Business-Units.

Bei nachlassender Binnennachfrage oder einer negativen Entwicklung der Gesamtwirtschaft sind nachteilige Auswirkungen auch auf das Unternehmen nicht auszuschließen. Auch eine veränderte Investitionsbereitschaft öffentlicher Auftraggeber kann rückläufige Einflüsse mit sich bringen. Insofern sind die politischen Rahmenbedingungen und die damit einhergehenden Herausforderungen an öffentliche Haushalte zu beobachten.

Weitere Risiken resultieren aus Restriktionen bei der Kreditvergabe für die gewerbliche Wirtschaft, insb. die Bauwirtschaft sowie Steigerungen des Zinsniveaus, welche im Jahr 2021 eingesetzt haben.

Risiken sehen wir ferner in zunehmenden Schwierigkeiten, den steigenden Bedarf an Fachkräften zu decken. Gerade im Handwerk sind hier zukünftig weitere Lohnsteigerungen zu erwarten. Die Steigerung der Attraktivität unseres Unternehmens als Arbeitgeber ist für uns ein wichtiger Faktor und beinhaltet Chancen, insbesondere im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter. Ferner sehen wir Risiken, die durch Lieferengpässe im Fahrzeugbereich und bei Materialen hervorgerufen werden können. Mobilität und Verfügbarkeit von Baumaterial "just in time" stellt einen wesentlichen Baustein der Betriebsorganisation dar, Störungen können sehr schnell Einfluss auf die Geschäftsentwicklung nehmen.

Den Auswirkungen der Corona-Pandemie konnten wir nach wie vor gut begegnen. Vor allem Störungen der Gesamtkonjunktur, die zunehmende Anzahl von Insolvenzen oder auch Zurückhaltung bei investiven Maßnahmen können negative Beeinträchtigungen spürbaren Ausmaßes mit sich bringen. Wenngleich zum Zeitpunkt der Berichterstattung der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft im Wesentlichen frei von Störungen weiter betrieben werden kann, sind die langfristigen Folgen einer sich steigernden Wirtschaftskrise oder von Zahlungsstörungen und Zahlungsausfällen nicht einschätzbar. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung stellen sich zudem zwei weitere exogene Faktoren für uns als schwer einzuschätzendes Risiko dar.

Seit dem Jahreswechsel steigt die Inflation im EURO-Raum spürbar an. Dadurch wird es zu einem veränderten Konsumverhalten und voraussichtlich auch zu Zurückhaltung bei baulichen Investitionen kommen. Dieses kann die Auftragslage und damit die Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Steigende Energiepreise wirken sich zudem negativ auf Kosten der Mobilität aus. Durch den im Februar 2022 ausgebrochenen Krieg in der Ukraine ist eine zusätzliche Dynamik in die Beziehungen von Preissteigerung, für uns negative Entwicklungen im Kapitalmarktniveau und beim Investitionsverhalten unserer Kunden gekommen. Wir sind aufgrund unserer Kapital- und Gesellschafterstruktur sowie unserer Managementsysteme jedoch resilient und in der Lage, diesen Risiken zu begegnen.

Die Handwerkskonjunktur ist nach wie vor gut, wenngleich sich bei der Binnennachfrage insgesamt leichte Eintrübungen abzeichnen. Wir verfügen über eine sehr gute Auftragslage, gute Kundenstruktur und langfristige Geschäftsbeziehungen. Es gibt derzeit wenig Anzeichen dafür, dass sich die Auftrags- und Ertragslage wesentlich negativ entwickeln könnte.

Chancen liegen weiterhin in einer sich positiv verändernden Nachfrage gewerblicher Kunden oder privater Investoren, die komplexere Leistungen in Kombination verschiedener Gewerke nachfragen. Ferner sehen wir gegenüber dem Wettbewerb Chancen bei der Gewinnung neuer Fach- und Führungskräfte.

Die im Jahr 2021 erreichte regionale Verdichtung und zunehmende Zahl an Standorten zur Erhöhung der Marktpräsenz ist als wesentlicher Wettbewerbsvorteil einzustufen. Vor dem Hintergrund der Kundenstruktur wird es als sinnvoll angesehen, auch überregional agierenden Kunden ein entsprechendes Angebot vor Ort machen zu können. Dabei stellen Ergänzungen des Dienstleistungsportfolios Chancen für uns dar.

2. Prognosebericht

Aufgrund der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses der HWP-Gruppe in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften ergibt sich kein sinnvoller Vergleich der Prognosen aus dem vorherigen Geschäftsjahr mit den eingetretenen Werten der finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2021.

Die erwartete weitere Ertragsentwicklung der HWP-Gruppe ist positiv. Im Geschäftsjahr 2022 erwarten wir für die HWP-Gruppe neben einer Erhöhung der Umsatzerlöse auf über 100 Mio. EUR auch eine weitere Verbesserung unserer Ertragssituation und dabei eine sehr deutliche Steigerung des EBIT (> 100%). Zudem gehen wir ohne Berücksichtigung der Effekte für weitere Akquisitionen im Geschäftsjahr 2022 von einer Verringerung des Verschuldungsgrads aus. Wir planen zudem eine Steigerung der Anzahl der Mitarbeiter auf durchschnittlich 785. Die konkreten Gegebenheiten bei Leistung, Ertrag, Verschuldung und Mitarbeiter werden jedoch stark beeinflusst auch vom anorganischen Wachstum des Konzerns durch weitere angestrebte Zukäufe von Gesellschaften und Betrieben und hängt insbesondere auch von deren Eintrittszeitpunkten ab.

Auch beinhaltet diese Prognose lediglich die aktuellen Erkenntnisse aus der derzeitigen volkswirtschaftlichen Gesamtsituation. Wir gehen von höherer Volatilität in der Entwicklung aus, im Wesentlichen getrieben von der aktuellen Inflation, Störungen der Lieferketten und der Ukraine-Krise.

Für 2022 beabsichtigen wir erneut Investitionen im Bereich des Zukaufs anderer Unternehmen. Daneben sind für das laufende Geschäftsjahr Ergänzungs- und Ersatzinvestitionen konkret geplant. Die Auftragslage ist sehr gut, Einzelrisiken von bemerkenswertem Umfang sind nicht vorhanden.

IX. Abhängigkeitsbericht

Die HWP Handwerkspartner AG war im Geschäftsjahr 2021 ein von der AC Artificis GmbH & Co. KG, Hamburg, abhängiges Unternehmen im Sinne des § 312 AktG. Der Vorstand der HWP Handwerkspartner AG hat deshalb gemäß § 312 Absatz 1 AktG einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch nicht benachteiligt worden."

 

Harrislee, 1. September 2022

HWP Handwerkspartner AG

André Ryschka

Dieter Dehlke

Holger Berszinski

Marc Eberhardt

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und sich sowohl in Sitzungen als auch in Einzelbesprechungen durch den Vorstand über die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat aus sonstigen wichtigen Anlässen berichtet und ist damit seiner gesetzlichen Informationspflicht in vollem Umfang nachgekommen. Darüber hinaus fanden zahlreiche Einzelgespräche von Aufsichtsratsmitgliedern mit dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern statt. Über das Ergebnis dieser Gespräche wurde jeweils der Aufsichtsrat unterrichtet.

Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Aufsichtsrat an:

Vorsitzender bis 01.11.2021 Georg Jacobi Kaufmann
Vorsitzender ab 01.11.2021 Hauke Lübben Ingenieur/Kaufmann
Stellvertreter Klaus Dreyer Malermeister
Mitglied Wolfgang Hoyer Mentor
Mitglied Burkhard Bonsels Kaufmann

Im Geschäftsjahr 2021 fanden drei reguläre Aufsichtsratssitzungen am 24. Februar 2021 (35.Sitzung), 7. September 2021 (36. Sitzung) und am 1. Dezember 2021 (37. Sitzung) sowie vier außerordentliche Aufsichtsratssitzungen am 13. September 2021, am 24. September 2021, am 4. November 2021 sowie am 17. Dezember 2021 statt. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr keine Ausschüsse gebildet. Alle Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrats beraten und entschieden.

Gegenstände der regelmäßigen mündlichen und schriftlichen Berichterstattungen waren neben der Gesamtlage des Unternehmens auch Einzelfragen von größerer Bedeutung. Der Vorstand hat zustimmungspflichtige Geschäfte dem Aufsichtsrat stets korrekt vorgelegt.

Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sowie die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage waren ständige Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats. Die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensleitung durch den Vorstand wurde durch regelmäßige Nachprüfung der Organisation der Gesellschaft sichergestellt. Hierzu wurden Gespräche mit dem Vorstand, dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand geführt sowie entsprechende Unterlagen überprüft.

Besondere Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 waren:

der Umgang mit Risiken im Rahmen der anhaltenden Corona-Pandemie,

die Frage der strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft,

die Neubesetzung der Position des Finanzvorstands,

die kritische Prüfung der durch den Vorstand vorgelegten Transaktionsvorhaben,

der Prüfung außerordentlicher Projektvorhaben.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und der Lagebericht der HWP Handwerkspartner AG sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht des HWP Handwerkspartner-Konzerns sind von Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Für das Geschäftsjahr 2021 sind dem Aufsichtsrat gem. § 170 AktG der Jahresabschluss, der Lagebericht des Vorstandes, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt worden. Darüber hinaus lagen dem Aufsichtsrat die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses vor. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für die HWP Handwerkspartner AG und den Konzernabschluss der HWP Handwerkspartner sowie den Konzernlagebericht der HWP Handwerkspartner AG in der Sitzung vom 2. September 2022 in Anwesenheit des Abschlussprüfers besprochen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Er hat den Jahres- und Konzernjahresabschluss 2021 gebilligt, der somit gem. § 172 AktG festgestellt ist.

Das Berichtsjahr brachte für die Gesellschaft zukunftsweisende Veränderungen mit sich. Wir danken dem Vorstand für die erfolgreiche Führung des Unternehmens im vergangenen Jahr und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erneut hervorragenden Leistungen.

 

Hamburg, den 6. September 2022

Für den Aufsichtsrat:

Hauke Lübben, Vorsitzender

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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