Schwarz Digits IT KG

Neckarsulm

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRA 730995
Vorher
Schwarz IT Infrastructure & Operations Services GmbH & Co. KGSchwarz IT GmbH & Co. KGSchwarz IT KG
Eingetragen
18.5.2015
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anna Winter
seit 15.4.2026
Prokura
Prokura
Prokura
Martin Fiser
seit 15.4.2026
Prokura
Nadine Weiß
seit 15.4.2026
Prokura
Holger Schell
seit 15.4.2026
Prokura
Robin Hermann
seit 15.4.2026
Prokura
Sebastian Weber
seit 21.11.2025
Prokura
Daniel Sommer
seit 21.11.2025
Prokura
Christoph Franke
seit 21.11.2025
Prokura
Andra Rupietta
seit 16.9.2025
Prokura
Christian Pingitore
seit 26.6.2020
Prokura
Rocco Gehring
seit 7.6.2019
Prokura
Lars Jürgensen
seit 2.4.2019
Prokura
Walter Wolf
seit 1.3.2019
Prokura
Christian Müller
seit 1.3.2019
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schwarz IT KG

Neckarsulm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024

Vermerk

In den beigefügten, zur Offenlegung bestimmten Unterlagen - Bilanz und Anlage zur Bilanz - wurden die Erleichterungen nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Schwarz IT KG

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Schwarz IT KG, Neckarsulm - bestehend aus der Bilanz zum 29. Februar 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Unternehmen i.S.d. § 1 PublG, die nicht unter § 5 Abs. 2 oder 2a PublG fallen, geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Unternehmen i.S.d. § 1 PublG, die nicht unter § 5 Abs. 2 oder 2a PublG fallen, geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Heilbronn, 17. Mai 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Holzmann, Wirtschaftsprüfer

Bohnacker, Wirtschaftsprüfer

(Stuttgart, HRA 730995)

Bilanz zum 29. Februar 2024 für die Offenlegung nach § 9 PublG (Geschäftsjahr 2023)

Aktivseite

28.02.2023 29.02.2024
T€ T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 120.540 40.463
2. geleistete Anzahlungen 14.719 21.943
135.259 62.406
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.567 8.264
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 73.219 69.285
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.223 15.749
85.009 93.298
220.268 155.704
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 112 81
2. Waren 16.707 690
16.819 771
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 574.939 773.366
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 6.961 12.816
(davon aus Lieferungen und Leistungen) (6.961) (12.816)
3. sonstige Vermögensgegenstände 3.316 2.068
585.216 788.250
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 315 345
602.350 789.366
C. Rechnungsabgrenzungsposten 173.939 241.821
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil des Kommanditisten 72.543 --
1.069.100 1.186.891

Passivseite

28.02.2023 29.02.2024
T€ T€
A. Eigenkapital -- 67.133
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 2.111 14.853
2. sonstige Rückstellungen 80.890 83.623
83.001 98.476
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 141.674 187.729
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) (141.674) (187.729)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht -- 154
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) (--) (154)
3. sonstige Verbindlichkeiten 844.425 832.692
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr) (844.425) (832.692)
(davon aus Steuern) (28.631) (49.369)
986.099 1.020.575
D. Rechnungsabgrenzungsposten -- 707
1.069.100 1.186.891

Anlage zur Bilanz zum 29. Februar 2024

gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG

GJ 2022 GJ 2023
T€ T€
1. Umsatzerlöse 1.286.264 1.620.740
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 315.546 368.400
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 50.742 57.336
(davon für Altersversorgung) (377) (448)
3. Die Zahl der Beschäftigten beträgt (Durchschnittszahl): 3.919 4.247

Erläuterungen zum Jahresabschluss

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Durch das angewandte Bewertungsverfahren wird die Einhaltung des Niederstwertprinzips sichergestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken bilanziert.

Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit Zinssätzen von 1,5% bis 1,8% abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Latente Steuern wurden gem. § 274 HGB gebildet. Aktive und passive latente Steuern wurden verrechnet angesetzt. Ein verbleibender aktivischer Überhang latenter Steuern wurde nicht ausgewiesen.

Die Bewertung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Schulden erfolgte gem. § 256a HGB. Erträge und Aufwendungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkurs im Zeitpunkt der Entstehung umgerechnet.

Aktivseite

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beziehen sich vollständig auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

 

16. Mai 2024

lota-Stiftung

gez. Christian Müller, Vorstand

gez. Walter Wolf, Vorstand

PVG Geschäftsführungs-KG

gez. Hermann-Josef Hoffmann, Geschäftsführer der PVG Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH (phG)

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch Gesellschafterbeschluss, herbeigeführt im Umlaufverfahren am 24 Juli 2024, festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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