Herstellung von Blankstahl
MONTANSTAHL GmbH
Eisenindustriestraße 9, 58239 Schwerte, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuel Livi seit 27.2.2026 | Geschäftsführer |
Patrick Rohde seit 14.8.2023 | Prokura |
Ruth Montag seit 21.7.2021 | Prokura |
Michael Stumm seit 21.7.2021 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MONTANSTAHL GmbHSchwerteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Die Montanstahl GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen mit einen Warmstrangpresswerk in der Stahlbranche, dessen Kerngebiet die Herstellung von Warmstrangpressprofilen aus Stahl sowie anderer Metalle auf Nickelbasis- und Titanlegierungen ist. Heiß extrudierte Komponenten sind oft die bevorzugte Wahl wenn die Beschaffenheit des Profils als sehr komplex gilt. Das oben beschriebene Verfahren ist in der vorbezeichneten Herstellung weltweit einzigartig, folglich ist die Nachfrage weltweit präsent. Die rund 67 Mitarbeiter des Unternehmens beschreiben stets eine Firmenphilosophie, die ein hohes Maß an Qualität und Kompetenz sowie Kundenzufriedenheit in den Vordergrund stellt. Unter anderem dadurch hat es die Unternehmung geschafft, sich am Markt zu etablieren und ein stetiges Wachstum zu generieren. 1.2 Organisatorische Struktur Die Montanstahl GmbH verfügt im Geschäftsjahr 2023 über einen Standort in Schwerte. Dieser genügt allen notwendigen Anforderungen an Logistik, Personal und EDV-Ausstattung, um den Kunden leistungsstarke Angebote zu unterbreiten. Mögliche weitere Investitionen sind in den nächsten Jahren geplant. Die Beschaffung erfolgt über mehrere Lieferanten, die Marktführer in ihrem Segment sind. Da die Montanstahl GmbH sich in einem Einkaufsverbund etabliert, ist es möglich, günstigere Konditionen und zusätzliche Boni zu generieren. Die Möglichkeit des Ausnutzens von Skonti wurde stets bemüht. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 erwirtschaftete die weltweite Stahlindustrie gemäß Angaben der Wirtschaftsvereinigung Stahl und "worldsteel" einen Rückgang der Rohstahlerzeugung zum Vorjahr von 2,3%. (Quelle: Stahl-Online, Stahl in Deutschland, Konjunkturinformationen) 2.2. Finanzielle Leistungsindikatoren Zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zählen die Umsatzerlöse, Cashflow sowie der Jahresüberschuss. 2.3 Geschäftsverlauf und Lage 2.3.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die Montanstahl GmbH einen Jahresüberschuss von 1.260 TEUR gegenüber einem Gewinn in Höhe von 995 TEUR im Jahr zuvor. Die Umsatzerlöse betrugen 19,7 Mio EUR zu 21,7 Mio EUR im Jahr 2022. 2.3.2 Vermögenslage Der Vorratsbestand hat sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr vor Berücksichtigung der erhaltenen Anzahlungen um 663 TEUR auf 6.797 TEUR erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf ein Plus der fertigen Erzeugnisse und Waren zurückzuführen. Im Berichtsjahr war die Liquidität dauerhaft gut und ausreichend vorhanden. 2.3.3 Finanzlage Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen Cashflow (Jahresüberschuss + Abschreibungen) von 2.274 TEUR (Vorjahr 2.114 TEUR) erzielt. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt durch langfristige Darlehen mit der Gesellschafterin. Diesen liegen marktüblichen Konditionen zu Grunde. 2.3.4 Gesamtaussage Insgesamt ist der Geschäftsverlauf trotz erschwerter Rahmenbedingungen durch geopolitische Herausforderungen, hier vor allem die kriegerischen Ereignisse in der Ukraine, mehr als zufrieden. Sowohl Umsatz als auch Ergebnis haben sich sehr gut entwickelt. 3 Chancen- und Risikobericht Risiken Mit Ausbruch der kriegerischen Ereignisse im Ukraine-Konflikt haben sich erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und deren Beschäftige ergeben. Neben steigenden Energiepreisen und Störungen in den Lieferketten haben auch die erhobenen Sanktionen gegen Russland ernsthafte Folgen für die deutsche Wirtschaft. Durch die gestiegenen Energiepreise im Rahmen dieses Krieges sowie der Lieferengpässe in vielen Bereichen sind steigende Inflationsraten zu registrieren. Eine valide Risikoabwägung ist aktuell schwerlich möglich. Als Produzent und Vertriebseinheit von Stahlprodukten ist die Unternehmung von der Konjunktur abhängig. Es besteht in Deutschland politische Einigkeit darüber, dass die Infrastruktur weiter erneuert und ausgebaut werden soll. Dazu gehören insbesondere das Schaffen von Wohnraum, der Aufbau des Glasfasernetzes, der Umbau der Mobilität und alle Maßnahmen, die aus dem Klimawandel resultieren, sowie die Investitionen in die Bundeswehr. Da die Montanstahl GmbH sowohl im Hochbau als auch im Tiefbau, im Schienenverkehr, sowie für die Rüstungsindustrie produziert, ist das Absatzrisiko als gering zu betrachten. Selbst die Produktion für Kunden in Russland ist derzeit nicht sanktioniert. Ein Risiko stellt jedoch auch hier der aktuelle Fachkräftemangel, insbesondere bei den Kunden dar, da immer weniger Handwerker ausgebildet werden. Wesentliche Finanzinstrumente sind die ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Forderungsausfälle sind bei der Gesellschaft auf Grund eines effizienten Mahnwesens und der vertraglichen Abnahmepflicht die Ausnahme; soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Die Gesellschaft ist solide finanziert und jederzeit in der Lage, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Chancen Als Chance wird der weitere Ausbau der Produktionskapazitäten und die weitere Professionalisierung im Kundendienst wahrgenommen. 3.1 Prognosebericht Durch die exzellente Marktposition, die weiterhin guten Rahmenbedingungen im Stahlgewerbe sowie die anhaltenden Preissteigerungen werden signifikant steigende Umsatzerlöse prognostiziert. Negativ könnten sich die Zinsentwicklung, die Rohstoffpreisentwicklung und der anhaltende Facharbeitermangel auswirken. Das Jahresergebnis wird auf ähnlichem Niveau wie 2024 erwartet. Die verstärkte Nachfrage der angebotenen Produktpalette wird sich positiv auswirken, dem entgegen stehen erhöhte Kosten für Personal und Energie.
Schwerte, 30. November 2024 gez. Wolfgang Stumm BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Schwerte und ist beim Amtsgericht Hagen im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 12060 mit der Firma Montanstahl GmbH eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Zusätzlich wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 II HGB i.V.m. § 267 IV HGB. In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und materieller Hinsicht gegeben. Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewandt. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Folgende Nutzungsdauern sind den einzelnen Sachgruppen zugrunde gelegt worden:
Bei dem Geschäfts- oder Firmenwert wird eine Nutzungsdauer von 10 Jahren unterstellt, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht schätzbar ist. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte im Rahmen der Einzelbewertungen zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Soweit die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, werden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt nach gegenüber dem Vorjahr unveränderten Grundsätzen zu den Herstellungskosten. Die Herstellungskosten beinhalten ausschließlich die handelsrechtlichen Pflichtbestandteile im Sinne von § 255 II 2 HGB. Auf die Einbeziehung von Kosten im Sinne von § 255 II 3 HGB sowie Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 III 2 HGB wird zulässigerweise verzichtet. Soweit die Bewertung nach dem Niederstwertprinzip gemäß § 253 IV 1 HGB einen Ansatz unter den Herstellungskosten erfordert, wird eine entsprechende Abwertung vorgenommen. Soweit die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertberichtigung entfallen sind, werden gemäß § 253 V 1 HGB Zuschreibungen vorgenommen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden im Berichtsjahr gemäß § 268 V HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung des risikobehafteten Forderungsbestandes Rechnung getragen. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die aus Fremdwährungsgeschäften resultierenden Erträge und Aufwendungen werden zum Tageskurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung umgerechnet. Bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen oder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr in fremder Währung, werden diese gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis einer im Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus von temporären Differenzen geltenden Steuerquote (Gewerbe- und Körperschaftssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag) von 31,8 %. Die Gesellschaft macht zum 31. Dezember 2023- wie im Vorjahr - von ihrem Wahlrecht Gebrauch, den Überhang aus aktiven latenten Steuern nicht zu aktivieren. Die Unterschiede resultieren 31. Dezember 2023 im Wesentlichen aus dem Anlagevermögen (-24,9 T€) und den sonstigen Rückstellungen (22,2 T€). I. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 II HGB)
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen am Abschlussstichtag € 0,00 (Vorjahr € 576.634,22), aus dem Liefer- und Leistungsverkehr € 1.345.435,16 (Vorjahr € 1.938.541,60) und haben eine Restlaufzeit bis 1 Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen € 341.522,17 (Vorjahr T€ 419.491,57) und haben eine Restlaufzeit bis 1 Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert € 301.000,00. Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert € 272.000,00. Zum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft nach Berücksichtigung des Verlustvortrages in Höhe von € 382.933,35 (Vorjahr Verlustvortrag € 1.377.873,13) und einem Jahresüberschuss von € 1.259.594,24 (Vorjahr € 994.939,78) ein bilanzielles Eigenkapital von € 1.449.660,89 (Vorjahr € 190.066,65) aus. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen € 543.197,37 (Vorjahr € 456.389,61) und entfallen auf:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
* darin enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 9.200.575,98€. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie den Halbfabrikaten und Waren. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB). Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Aus Miet- und Leasingverträgen, Erbpachtzinsen sowie konzerninternen Leistungen bestehen jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 939 TEUR, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 379 TEUR. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt € 17.058,00 (Vj € 136.074,00)auf Maschinen entstanden. Der GuV Posten "Zinsen und ähnliche Erträge" enthält Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen (§ 277 V 2 HGB) in Höhe von € -,-- (Vj € 12,06) sowie Zinserträge für die Gewährung eines Darlehens an ein verbundenes Unternehmens in Höhe von € 4.792,91 (Vj € 14.164,56). Der GuV Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthält ausschließlich Zinsaufwendungen für die Inanspruchnahme des von der Muttergesellschaft gewährten Darlehens. V. Sonstige Pflichtangaben Mitarbeiter (§285 Nr. 7 HGB) Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
Angaben zu den Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB) Im Geschäftsjahr 2023 war Geschäftsführer: Kaufmann Wolfgang Stumm Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird von der Befreiungsvorschrift Gebrauch gemacht und auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet. VI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag (§ 285 Nr. 33 HGB) Die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konfliktes und der anderen Kriegsplätze in der Welt für das Geschäftsjahr 2024 sind davon abhängig, dass die Entwicklung der weltweiten Konjunktur im Verlauf des Geschäftsjahres 2024 stabil bleibt und der Russland-Ukraine-Krieg keine wesentlichen Auswirkungen auf die Lieferketten beinhaltet, da es sonst entgegen der Planung zu einer Verschlechterung der Ertragssituation kommen könnte. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die zwischen dem Stichtag des Jahresabschlusses und dem Zeitpunkt der Bilanzaufstellung im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg oder anderen Ereignissen aufgetreten sind, liegen nicht vor. Inwieweit sich die Auswirkungen des Krieges auf die Wirtschaftsleistung unseres Unternehmens im weiteren Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres auswirken werden, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. VII. Ergebnisverwendungsvorschlag bzw. -beschluss (§ 285 Nr. 34 HBG):Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Schwerte, 30. November 2024 gez. Wolfgang Stumm sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt. Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung Es wird Folgendes beschlossen: - Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen
gez. Wolfgang Stumm Der BestätigungsvermerkAn die MONTANSTAHL GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MONTANSTAHL GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MONTANSTAHL GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Werne, 6. Dezember 2024 QUANTUM
GmbH
Thomas Hammer, Wirtschaftsprüfer |
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