Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
FST Falkenbacher Strumpfwerke GmbHLiquidiert
Achatstraße 5, 09356 Sankt Egidien, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Malte Daun seit 6.5.2024 | Liquidator |
Manuela Friese seit 8.12.2016 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% |
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
emdequity GmbH | 0.02% |
| 0.01% | |
| 0.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FST Falkenbacher Strumpfwerke GmbHWolkensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANG
FST Falkenbacher Strumpfwerke GmbH, Wolkenstein OT Falkenbach Amtsgericht Chemnitz, HRB 9354
1. Generalnorm Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, ergänzenden Vorschriften des Gesetzesbetreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. 2. Darstellungsstetigkeit Im Berichtsjahr wurde das Prinzip der Darstellungsstetigkeit beachtet. 3. Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wurde beachtet.
1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie der Anwendung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 276 - 278 HGB erstellt. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. 2. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. 3. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter der Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB erstellt. Die Bewertungswahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. 4. Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden daher die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die geschätzte Nutzungsdauer entspricht i.d.R. den steuerlichen AfA-Tabellen. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten entsprechend ihres Fertigungsgrades oder dem retrograd ermittelten niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die Anschaffungskosten der Rohstoffe und Waren werden nach dem gewogenem Durchschnitt ermittelt. Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder Veralterung durch Gängigkeitsabschläge werden berücksichtigt. Die Herstellungskosten umfassen notwendige Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie Gemeinkosten bei normaler Auslastung der Produktionsanlagen einschließlich der Abschreibungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zu Nennwerten bewertet. EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital ist zum Nennwert angesetzt. RÜCKSTELLUNGEN sind nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den ihren Restlaufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. VERBINDLICHKEITEN sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeitvon bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Entwicklung des Eigenkapitals: gezeichnetes Kapital EUR 51.129,19 Gewinnvortrag EUR 5.123,86 Jahresfehlbetrag zum 31.12.2016 EUR -4.303,69 Bilanzgewinn zum 31.12.2016 EUR 820,17 Das gezeichnete Kapital wurde noch nicht auf Euro umgestellt. Es beträgt DM 100.000,00. 4.Rückstellungen In den Rückstellungen ist eine Jubiläumsrückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 3.200,00 (Vj.: 3.200,00) enthalten, die mit EUR 500,00 (Vj.: EUR 600,00) abgezinst wurde. 5.Verbindlichkeiten 5.1. Restlaufzeiten bis zu einem Jahr EUR 227.749,84 (Vj.: EUR 280.858,80) von mehr als einem Jahr EUR 1.750.000,00 (Vj.: EUR 2.000.000,00) davon mehr als fünf Jahre EUR 1.750.000,00 (Vj.: EUR 2.000.000,00) Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind solche aus sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern in Höhe von EUR 7.206,93 (Vj.: EUR 18.891,04)
und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe
von EUR 850,26 (Vj.: EUR 1.973,13) enthalten.
…
1. Organmitglieder Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr: Herr Malte Daun, München (seit 8. Dezember 2016) Frau Daniela Göbel, Glauchau OT Wernsdorf (seit 8. Dezember 2016) Herr Winfried Fichtner, Reutlingen; ausgeschieden am 26. August 2016 und Eintragung ins Handelsregister am 8. Dezember 2016) Herr Malte Daun ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen ist Frau Manuela Friese, Erlbach-Kirchberg, erteilt. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 8. 3. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 42 Mitarbeiter. 4. Name und Sitz des Mutterunternehmens der Gesellschaft des größten und kleinsten Konsolidierungskreises Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der DAUN & Cie. AG mit Sitz in Rastede als Mutterunternehmen in dem größten und der Esda Strumpfwerke GmbH mit Sitz in St. Egidien als Mutterunternehmen mit dem kleinsten Konsolidierungskreis beibezogen. Der Konzernabschluss der DAUN & Cie. AG mit Sitz in Rastede wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 120211 hinterlegt. Für den Konsolidierungskreis der Esda Strumpfwerke GmbH, St. Egidien, wird die Befreiung aus § 291 HGB in Anspruch genommen. 5. Gesamtbezüge der aktiven Organmitglieder Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung werden auf Grundlage von § 285 Nr. 9a HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. 6. Nachtragsbericht Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge
eingetreten, die für die Gesellschaft eine i.S.d.
§ 285 Nr. 33 HGB besondere Bedeutung haben.
FST Falkenbacher Strumpfwerke GmbH, Wolkenstein, Ortsteil Falkenbach Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Wolkenstein, 28. April 2017 Malte Daun Daniela Göbel Geschäftsführer Geschäftsführerin WEITERE DATENBestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die FST Falkenbacher Strumpfwerke GmbH Wir haben den Jahresabschluss ‑ bestehend aus Bilanz, Gewinn‑ und Verlustrechnung sowie Anhang ‑ unter Einbeziehung der Buchführung der FST Falkenbacher Strumpfwerke GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft. Oldenburg, den 24. Juli 2017
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Dezember 2017 |
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