ILAN
GmbH
Worms
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
01.04.2019
EUR
|
Gesamt
01.04.2019
EUR
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A. Anlagevermögen
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12.502,00
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12.502,00
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I. Sachanlagen
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2,00
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2,00
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II. Finanzanlagen
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12.500,00
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12.500,00
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B. Umlaufvermögen
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46.580,17
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3.029.571,25
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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14.829,67
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3.021.065,63
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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31.750,50
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8.505,62
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C. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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1.193.918,21
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1.104.609,84
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Summe Aktiva
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1.250.000,38
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4.146.683,09
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
01.04.2019
EUR
|
Gesamt
01.04.2019
EUR
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A. Eigenkapital
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|
0,00
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0,00
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Kapitalrücklage
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5.637.113,81
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5.637.113,81
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III. Verlustvortrag
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-6.766.723,65
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-6.766.723,65
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VI. Jahresfehlbetrag
|
-89.308,37
|
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0,00
|
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V. Nicht gedeckter
Fehlbetrag
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1.193.918,21
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1.104.609,84
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B. Rückstellungen
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13.800,00
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24.000,00
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C. Verbindlichkeiten
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1.239.200,38
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4.122.683,09
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Summe Passiva
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1.253.000,38
|
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4.146.683,09
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ANHANG
für das Geschäftsjahr vom
01. April 2019 - 31. März 2020
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ILAN GmbH mit Sitz in Worms ist
eingetragen im Handelsregister am Amtsgericht Mainz unter
der Nummer HRB 48439. Durch den Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 28.03.2019 (§ 60 Abs. 1
Nr. 2 GmbHG) ist die ILAN GmbH aufgrund nachhaltiger
wirtschaftlicher Erfolglosigkeit mit Wirkung auf den
01.04.2019 aufgelöst worden. Unter dem 28.05.2019
wurde die deklaratorische Eintragung des
Auflösungsbeschlusses im Handelsregister des
Amtsgerichts in Mainz vorgenommen.
Zum alleinigen Liquidator mit
Einzelvertretungsbefugnis wurde Herr Christopher Gerhard
Glaßmeyer, Castrop-Rauxel, bestellt.
Der das Sperrjahr (§ 73 Abs. 1 GmbHG)
auslösende Gläubigeraufruf (§ 65 Abs. 2
GmbHG) ist am 05.04.2019 im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht worden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für den Bilanzansatz wurden daher die
Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie des
§ 274 HGB beachtet. Durch den Auflösungsbeschluss
vom 28.03.2019 stehen aber sowohl rechtliche als auch -
durch die anhaltende wirtschaftliche Erfolglosigkeit -
tatsächliche Gegebenheiten einer Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden unter der
Annahme der Unternehmens-fortführung (§ 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB) entgegen. Die Bewertung der
Vermögensgegenstände ist daher insbesondere im
Hinblick auf ihre alsbaldige Umsetzung in Geld vorgenommen
worden. Ungeachtet dessen wurden die grundlegenden
handelsrechtlichen Prinzipien, wie das Vorsichtsprinzip,
das Anschaffungswertprinzip, das Prinzip der
Einzelbewertung, das Imparitätsprinzip wie auch das
Realisationsprinzip vollumfänglich beachtet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber der Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft
zum 31.03.2019 sowie der Liquidationseröffnungsbilanz
auf den 01.04.2019 unverändert. Der
Wertaufhellungszeitraum endete am 30.09.2020.
Im Übrigen handelt es sich bei der ILAN GmbH um
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB. Die Firma unterliegt daher den
größenabhängigen Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen nach § 274a, § 276
und § 288 Abs. 1 sowie § 326 HGB. Daher ist auf
die Erstellung eines Lageberichts nach § 264 Abs. 1 S.
4 HGB verzichtet worden.
Zur Klarheit der Darstellung wurden etwaige
"Davon-Vermerke" nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung, sondern im Anhang, vorgenommen.
III. Erläuterungen zu den einzelnen
Bilanzposten
Die Sachanlagen wurden lediglich zu buchhalterischen
Erinnerungswerten in Höhe von je EUR 1,00 erfasst, da
keine wirtschaftlich wertschöpfende Nutzung mehr
gegeben ist und keine Verwertung möglich ist.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips. Bei Wertminderung wurden die
Finanzanlagen gemäß § 253 Abs. 3 S. 5f. HGB
auf den niedrigeren beizulegenden Wert
außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den
Nominalbeträgen angesetzt. Die Bildung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen war nicht erforderlich.
Der Ausweis des Kassenbestandes und der Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert.
Es besteht ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag. Der insolvenzrechtliche Tatbestand der
Überschuldung (§ 19 InsO) liegt für die ILAN
GmbH aber nicht vor. Denn für die passivierten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in
Höhe von EUR 1.114.334,37 qualifizierte
Rangrücktritte vereinbart worden. Des Weiteren greift
§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO für die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen, welche, um eine ordentliche
Abwicklung der Gesellschaft zu ermöglichen,
darüber hinaus auch nicht mehr ernstlich eingefordert
werden.
Die Rückstellungen werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem zur Abdeckung
künftiger Zahlungsverpflichtungen notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen
berücksichtigen dabei alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. So wurden im Wesentlichen
Rückstellungen für die Verpflichtung zur
Aufbewahrung der Geschäfts-unterlagen und für die
Kosten der Jahresabschlusserstellung sowie
Steuerdeklaration gebildet.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten aus Steuern (01.04.2019: EUR 2.240,80)
bestehen zum Bilanzstichtag keine mehr.
IV. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse bestehen keine mehr.
Der unmittelbare Anteilsbesitz der ILAN GmbH ergibt
sich aus nachstehender Übersicht:
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Name und Sitz
|
Anteil
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Eigenkapital
|
Ergebnis
|
|
%
|
EUR
|
EUR
|
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ALPHAMATIC Maschinenbau GmbH
i.L., Herzebrock-Clarholz (31.08.2020)
|
100,0
|
16.664,08
|
29.836,49
|
|
Alphamatic Asset GmbH, Worms
(28.05.2020)
|
100,0
|
11.798,51
|
500,00
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach dem
Berichtszeitraum im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB liegen
nicht vor.
Die ILAN GmbH beschäftigt keine Mitarbeiter
mehr.
Die gesetzliche Vertretung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag von EUR 89.308,37 zusammen mit dem
bestehenden Verlustvortrag von EUR 6.766.723,65 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Mit einer vollständigen Beendigung des
Liquidationsverfahrens wird bis zum 31.12.2022
gerechnet.
Castrop-Rauxel, den 24.
November 2021
gez.
Christopher Gerhard Glaßmeyer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 02. Dezember 2021
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