ILAN GmbHLiquidiert

44575 Castrop-Rauxel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 48439
Eingetragen
14.6.2013
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die werthaltige Weiterentwicklung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ILAN GmbH

Worms

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
01.04.2019
EUR

Gesamt
01.04.2019
EUR

A. Anlagevermögen

12.502,00

12.502,00

I. Sachanlagen

2,00

2,00

II. Finanzanlagen

12.500,00

12.500,00

B. Umlaufvermögen

46.580,17

3.029.571,25

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

14.829,67

3.021.065,63

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

31.750,50

8.505,62

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

1.193.918,21

1.104.609,84

Summe Aktiva

1.250.000,38

4.146.683,09



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
01.04.2019
EUR

Gesamt
01.04.2019
EUR

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

5.637.113,81

5.637.113,81

III. Verlustvortrag

-6.766.723,65

-6.766.723,65

VI. Jahresfehlbetrag

-89.308,37

0,00

V. Nicht gedeckter Fehlbetrag

1.193.918,21

1.104.609,84

B. Rückstellungen

13.800,00

24.000,00

C. Verbindlichkeiten

1.239.200,38

4.122.683,09

Summe Passiva

1.253.000,38

4.146.683,09

ANHANG

für das Geschäftsjahr vom
01. April 2019 - 31. März 2020

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ILAN GmbH mit Sitz in Worms ist eingetragen im Handelsregister am Amtsgericht Mainz unter der Nummer HRB 48439. Durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.03.2019 (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) ist die ILAN GmbH aufgrund nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolglosigkeit mit Wirkung auf den 01.04.2019 aufgelöst worden. Unter dem 28.05.2019 wurde die deklaratorische Eintragung des Auflösungsbeschlusses im Handelsregister des Amtsgerichts in Mainz vorgenommen.

Zum alleinigen Liquidator mit Einzelvertretungsbefugnis wurde Herr Christopher Gerhard Glaßmeyer, Castrop-Rauxel, bestellt.

Der das Sperrjahr (§ 73 Abs. 1 GmbHG) auslösende Gläubigeraufruf (§ 65 Abs. 2 GmbHG) ist am 05.04.2019 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt.

Für den Bilanzansatz wurden daher die Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie des § 274 HGB beachtet. Durch den Auflösungsbeschluss vom 28.03.2019 stehen aber sowohl rechtliche als auch - durch die anhaltende wirtschaftliche Erfolglosigkeit - tatsächliche Gegebenheiten einer Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden unter der Annahme der Unternehmens-fortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) entgegen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände ist daher insbesondere im Hinblick auf ihre alsbaldige Umsetzung in Geld vorgenommen worden. Ungeachtet dessen wurden die grundlegenden handelsrechtlichen Prinzipien, wie das Vorsichtsprinzip, das Anschaffungswertprinzip, das Prinzip der Einzelbewertung, das Imparitätsprinzip wie auch das Realisationsprinzip vollumfänglich beachtet.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber der Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft zum 31.03.2019 sowie der Liquidationseröffnungsbilanz auf den 01.04.2019 unverändert. Der Wertaufhellungszeitraum endete am 30.09.2020.

Im Übrigen handelt es sich bei der ILAN GmbH um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Firma unterliegt daher den größenabhängigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen nach § 274a, § 276 und § 288 Abs. 1 sowie § 326 HGB. Daher ist auf die Erstellung eines Lageberichts nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet worden.

Zur Klarheit der Darstellung wurden etwaige "Davon-Vermerke" nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Anhang, vorgenommen.

III. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten

Die Sachanlagen wurden lediglich zu buchhalterischen Erinnerungswerten in Höhe von je EUR 1,00 erfasst, da keine wirtschaftlich wertschöpfende Nutzung mehr gegeben ist und keine Verwertung möglich ist.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Bei Wertminderung wurden die Finanzanlagen gemäß § 253 Abs. 3 S. 5f. HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nominalbeträgen angesetzt. Die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen war nicht erforderlich.

Der Ausweis des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert.


Es besteht ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Der insolvenzrechtliche Tatbestand der Überschuldung (§ 19 InsO) liegt für die ILAN GmbH aber nicht vor. Denn für die passivierten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von EUR 1.114.334,37 qualifizierte Rangrücktritte vereinbart worden. Des Weiteren greift § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche, um eine ordentliche Abwicklung der Gesellschaft zu ermöglichen, darüber hinaus auch nicht mehr ernstlich eingefordert werden.

Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem zur Abdeckung künftiger Zahlungsverpflichtungen notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen dabei alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. So wurden im Wesentlichen Rückstellungen für die Verpflichtung zur Aufbewahrung der Geschäfts-unterlagen und für die Kosten der Jahresabschlusserstellung sowie Steuerdeklaration gebildet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Steuern (01.04.2019: EUR 2.240,80) bestehen zum Bilanzstichtag keine mehr.

IV. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse bestehen keine mehr.

Der unmittelbare Anteilsbesitz der ILAN GmbH ergibt sich aus nachstehender Übersicht:

Name und Sitz

Anteil

Eigenkapital

Ergebnis

%

EUR

EUR

ALPHAMATIC Maschinenbau GmbH i.L., Herzebrock-Clarholz (31.08.2020)

100,0

16.664,08

29.836,49

Alphamatic Asset GmbH, Worms (28.05.2020)

100,0

11.798,51

500,00

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach dem Berichtszeitraum im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB liegen nicht vor.

Die ILAN GmbH beschäftigt keine Mitarbeiter mehr.

Die gesetzliche Vertretung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von EUR 89.308,37 zusammen mit dem bestehenden Verlustvortrag von EUR 6.766.723,65 auf neue Rechnung vorzutragen.

Mit einer vollständigen Beendigung des Liquidationsverfahrens wird bis zum 31.12.2022 gerechnet.

 

Castrop-Rauxel, den 24. November 2021

gez. Christopher Gerhard Glaßmeyer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Dezember 2021

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