Freya Bunde-Etzel Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
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Marco Dr. Papa seit 20.3.2026 | Prokura |
Martin Kersten seit 21.2.2022 | Geschäftsführer |
Douglas John Waters seit 8.12.2020 | Geschäftsführer |
Thorsten Dr. Wüster seit 22.7.2019 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Uniper Energy Storage GmbHDüsseldorfJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäft- und Rahmenbedingungen1.1 Geschäftstätigkeit Uniper ist ein internationales Energieunternehmen mit Aktivitäten in mehr als 40 Ländern und rund 7.000 Mitarbeitern. Sein Geschäft ist die sichere Bereitstellung von Energie und von damit verbundenen Dienstleistungen in einem zunehmend dekarbonisierten Umfeld entsprechend der regulatorischen und energie- und klimapolitischen Vorgaben sowie diesbezüglicher Selbstverpflichtungen. Muttergesellschaft des Uniper-Konzerns ist die Uniper SE, der Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Die Uniper Energy Storage GmbH wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 86342 im Handelsregister geführt. Die Gesellschaft ist eine 100 %ige Tochter der - beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 61123 geführten - Uniper Global Commodities SE, Düsseldorf. Die Uniper Energy Storage GmbH ist, gemessen an ihrer Kapazität und langjährigen Erfahrung, eine der führenden Speichergesellschaften für Erdgas in Deutschland und in Europa. Die Geschäftstätigkeit der Uniper Energy Storage GmbH besteht in der Errichtung, dem Erwerb, der Betriebsführung, der Nutzung und der Vermarktung von Anlagen zur Erdgasspeicherung einschließlich der hierfür erforderlichen Grundstücke, Gebäude und Anbindungsleitungen an das jeweilige Transportnetz sowie der Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Die Uniper Energy Storage GmbH unterliegt mit dem Betrieb ihrer Gasspeicher der bergrechtlichen Aufsicht und muss dementsprechend bergrechtliche Verpflichtungen einhalten. Die Uniper Energy Storage GmbH versteht sich als Infrastrukturanbieter. Im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG ist die Gesellschaft im Bereich Gasspeicher tätig. Daneben hält die Uniper Energy Storage GmbH Beteiligungen an anderen energiewirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland. Als Führungsgesellschaft der Speicheraktivitäten im Uniper-Konzern bewirtschaftet die Uniper Energy Storage GmbH mit ihren Beteiligungen sowie einer Niederlassung in Wien/Österreich eine Arbeitsgaskapazität von rund 7,3 Milliarden Kubikmeter. Durch die Niederlassung wird der Speicherstandort 7Fields betreut. Die Vermarktung der Speicherkapazitäten erfolgt über das sogenannte Einzelspeichermodell. In diesem Modell kann der Kunde Kapazitäten einer individuell bestimmbaren Speicherlokation buchen. Möglich sind Einzelspeicherprodukte in verschiedenen Bündeltypen, die in den unterschiedlichen Speichern angeboten werden und das gesamte Spektrum von saisonalen Speicherdienstleistungen bis zu schnellen und leistungsstarken Produkten für den Ausgleich kurzfristiger Bedarfsspitzen abdecken. Daneben werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage weitere Produkte entwickelt, die es erlauben, flexibel auf den Bedarf der Kunden einzugehen. Die Produktpalette umfasst sowohl feste als auch unterbrechbare Leistung. Darüber hinaus können individuelle Einzelleistungen hinzugebucht werden. Der überwiegende Teil der Speicherkapazitäten wird gegenwärtig an die Uniper Global Commodities SE vermarktet. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Viertel der Speicherkapazitäten an Kunden außerhalb des Uniper-Konzerns vermarktet. Die optimale Nutzung und Verfügbarkeit von Speicherkapazitäten ist ein wesentliches Element zur Stärkung wettbewerbsfähiger Strukturen. In einem liquiden Markt für Erdgas können Speicherkapazitäten intelligent genutzt werden und erweitern damit die Spielräume für Energieunternehmen, flexibel auf die Änderungen im Nachfrageverhalten zu reagieren. 1.2 Technologie und Innovation Die Gesellschaft ist über Uniper SE in verschiedenen Organisationen, die sich mit Innovationsvorhaben befassen, vertreten. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit der Uniper SE andere Unternehmen mit Entwicklungs- und Innovationsarbeiten beauftragt. Die Gesellschaft konzentriert sich auf die Standardisierung modernster Technik. Die Uniper Energy Storage GmbH befasst sich bereits seit längerem mit der Speicherung von Energie abseits der Speicherung von Erdgas, insbesondere mit den Möglichkeiten der Speicherung von Wasserstoff in den von ihr betriebenen unterirdischen Erdgasspeichern. Sie arbeitet hierzu eng mit anderen Organisationseinheiten des Uniper-Konzerns zusammen. 1.3 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das globale Wachstum hat sich trotz der negativen Auswirkungen durch Russlands Krieg gegen die Ukraine und der deutlich restriktiveren internationalen Geldpolitik als unerwartet widerstandsfähig erwiesen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schätzt die globale Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das Jahr 2023 auf nunmehr 2,9 % nach 3,3 % im Vorjahr ein. Bei der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bestehen zunehmende Divergenzen zwischen einzelnen Ländern bzw. Regionen. In vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften, vor allem in Europa, verlangsamte sich das Wachstum aufgrund hoher Abhängigkeit von der Kreditfinanzierung und der steigenden Energiekosten. In den meisten großen Volkswirtschaften haben sich die finanziellen Bedingungen verschärft, was auf die kumulativen Effekte früherer Zinserhöhungen, geldpolitisch quantitativer Straffungen, höher erwartete Langfristzinsen durch die Marktteilnehmer sowie auf eine Neubewertung der Risiken im Zuge zunehmend geopolitischer Spannungen zurückzuführen ist. Dennoch halten sich die Indikatoren für systembedingte finanzielle Belastungen im Allgemeinen in Grenzen und es gibt Anzeichen dafür, dass die Risikobereitschaft in letzter Zeit wieder zugenommen hat, während der Rückgang der Inflationsraten anhält. Die Zinserhöhungen der US-Zentralbank Federal Reserve (Fed), der Bank of England und der Europäischen Zentralbank (EZB) haben sich sukzessive verringert und die Zinsprognosen lassen darauf schließen, dass das Ende der Leitzinserhöhungen erreicht sein könnte. Aufgrund der geldpolitischen Straffungen im Euro-Raum setzte der Wechselkurs des Euro gegenüber dem US-Dollar seinen Aufwärtstrend bis Mitte Juli 2023 fort, hat jedoch seitdem eine Abwertung erfahren. Insgesamt stand der Euro gegenüber dem US-Dollar Ende des Jahres 2023 um rund 3,5 % höher als zu Beginn des Jahres 2023. Auch gegenüber dem britischen Pfund hat der Euro im Jahr 2023 an Wert verloren, nicht zuletzt aufgrund der robuster als erwartet verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung im Vereinigten Königreich. 1.4 Energiepolitisches Umfeld 1.4.1 Europäische Union Die Energiekrise und die Sorge um die Versorgungssicherheit stehen seit Anfang des Jahres 2023 im Mittelpunkt der energiepolitischen Diskussionen in der Europäischen Union (EU). Am 14. März 2023 schlug die Europäische Kommission eine Überprüfung des EU-Strommarktdesigns (EMD), um die Auswirkungen der Gaspreise auf die Strompreise zu verringern und gleichzeitig die Energiewende zu unterstützen, sowie eine Überprüfung der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) vor. Über beide Rechtsvorschriften wurde im November und Dezember 2023 eine vorläufige Einigung erzielt. Dabei sind ursprüngliche Vorschläge zu grundliegenden Änderungen im Strommarktdesign, wie z.B. die Abschaffung des Systems der Grenzpreisbildung (Marginal Pricing System), nicht zum Tragen gekommen. Auch wenn die EU-Kommission beschlossen hat, die Obergrenze von 180 €/MWh für die Markterlöse von Stromerzeugern nicht über den 30. Juni 2023 zu verlängern, hat der Rat am 19. Dezember 2023 die Verlängerung von drei Sofortmaßnahmen für den Energiesektor beschlossen, darunter den Marktkorrekturmechanismus, der unter bestimmten Bedingungen die Einführung einer Erlösobergrenze von 180 €/MWh für den TTF-Frontmonatspreis vorsieht. Der "Industrieplan" für den "Green Deal", der als Antwort auf die nationalen Subventionen der USA und Chinas veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, die Abhängigkeit zu verringern und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu erhöhen. Dies soll u.a. durch die Stärkung der Produktionsbasis in der EU im sogenannten "Net-Zero Industry Act" umgesetzt werden. Die Definitionen für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (renewable fuels of non-biological origin - RFNBO), also erneuerbarer Wasserstoff und wasserstoffbasierte Kraftstoffe, wurden von der EU-Kommission in zwei delegierten Rechtsakten (sekundäre Rechtsvorschriften) geklärt, die am 10. Juli 2023 in Kraft traten. Der erste Rechtsakt legt die Bedingungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren und CO 2 niedrigen Energiequellen fest, der zweite die Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen von RFNBOs. Ferner wurden die meisten Maßnahmen des Pakets "Fit for 55" im Jahr 2023 abgeschlossen, darunter die Überprüfung der Richtlinie über erneuerbare Energien und das Paket "Wasserstoff und dekarbonisierter Gasmarkt", das sowohl die Überprüfung der bestehenden Gasrichtlinie und Gasverordnung als auch die Neuaufsetzung einer Methanverordnung umfasst. Im Hinblick auf die nächste Legislaturperiode (2024-2029) wurden Diskussionen über das Klimaziel 2040 und über eine Strategie für das industrielle Kohlenstoffmanagement aufgenommen. 1.4.2 Nationaler Energiemarkt Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startete am 20. Februar 2023 die Diskussionen über die künftige Ausgestaltung des Strommarktes. Durch die dafür geschaffene "Plattform klimaneutrales Stromsystem" (PKNS) sollen dafür in einem Stakeholder-Prozess Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns erarbeitet werden. Dabei stehen die Herausforderungen aus einem dynamisch wachsenden Anteil der Stromerzeugung aus volatilen, erneuerbaren Energien im Vordergrund. Ebenfalls im Februar 2023 kündigte das BMWK die Vorlage einer "Kraftwerksstrategie 2026" an, die den Rahmen für die Errichtung neuer Gaskraftwerke noch in diesem Jahrzehnt setzen soll, um die Transformation des Kraftwerksparks für den Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff zu unterstützen. Am 1. August 2023 präzisierte das BMWK seine Ideen zu Art und Umfang der auszuschreibenden Kraftwerkskapazitäten. Die Bundesregierung verkündete eine Einigung bezüglich der zentralen Parameter am 5. Februar 2024. Eine Konsultation zur Kraftwerksstrategie soll nach erneuter Abstimmung des erarbeiteten Kompromisses mit der EU-Kommission zeitnah im Jahr 2024 folgen. Am 24. März 2023 begann das BMWK den Stakeholder-Dialog zur Carbon-Management-Strategie. Ziel des Dialoges ist es, den Beitrag von Carbon Capture and Storage (CCS - Abscheiden und Speichern von Kohlendioxid) und Carbon Capture and Utilization (CCU - Abscheiden und Nutzen von Kohlendioxid) zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu diskutieren. Damit Unternehmen einen Ausgleich für die Mehrkosten aus Investitionen zur Reduktion von Klimagasemissionen bekommen, startete das BMWK am 5. Juni 2023 auf Basis der "Förderrichtlinie Klimaschutzverträge" das vorbereitende Verfahren für die geplanten Ausschreibungen. Basierend auf dem vom BMWK am 5. Mai 2023 vorgelegten Arbeitspapier "Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen", das die Einführung eines festen Industriestrompreises bis zum Jahr 2030 vorsah, einigte sich die Bundesregierung am 9. November 2023 auf ein Strompreispaket für stromkostenintensive Unternehmen, mit dem Steuern und Abgaben auf den Strombezug für Unternehmen des produzierenden Gewerbes reduziert werden. Die notwendigen Gesetzesanpassungen traten am 1. Januar 2024 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 in Kraft. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zur verfassungswidrigen Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds besteht allerdings Unsicherheit, ob und in welchem Umfang sowie Zeitraum viele der oben genannten Programme umgesetzt werden können. Das Jahr 2023 war wiederum gekennzeichnet durch eine hohe Dynamik in der energiewirtschaftlichen Gesetzgebung, von der hier lediglich eine Auswahl dargestellt wird. Die Bundesregierung hat am 26. Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen, mit der u.a. der Markthochlauf von Wasserstoff beschleunigt, eine Infrastruktur aufgebaut sowie die Verfügbarkeit von Wasserstoff erhöht werden soll. Der Bundestag verabschiedete am 10. November 2023 ein Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts u.a. zur Regelung einer zeitnahen Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland, um den zügigen Aufbau des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen. Am 9. November 2023 hat sich der Bundestag mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befasst, mit der u.a. die aktuellen Vorgaben für Gasspeicherfüllstände zur Sicherung der Versorgung mit Erdgas bis 31. März 2027 fortgeschrieben werden sollen. Diese Änderung wurde am 18. Januar 2024 vom Bundestag final beschlossen. Ferner hat die Bundesregierung am 16. November 2023 einen Gesetzesvorschlag für eine weitere Änderung des EnWG im Bundestag vorgelegt, die eine Finanzierung des Netzaufbaus des Wasserstoff-Kernnetzes, aus einer Kombination aus Netzentgelten für Nutzer und Vorabfinanzierungen über ein Amortisierungskonto vorschlägt. Das Gesetz zur "Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" wurde am 29. September 2023 final beschlossen. Zusammen mit dem am 17. November 2023 beschlossenen "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungsanlagen. Diese müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Mit der Wärmeplanung sollen die vorhandenen Potenziale einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung identifiziert sowie der Um- und Ausbau von Fernwärmenetzen umgesetzt werden. 1.5 EnergiepreisentwicklungIm Jahr 2023 wurden die Energiemärkte in Europa weiterhin durch die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine beeinflusst. Die Auswirkungen sind vielschichtig und reichen von erhöhten Energiepreisen bis hin zu gestiegenen Anforderungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Diversifizierung der Energiequellen. Die drei Haupteinflussfaktoren im Jahr 2023 waren:
Der Gasverbrauch in der EU konnte im ersten Quartal 2023 weiter gesenkt werden, was sowohl auf das anhaltend hohe Preisniveau als auch auf Einsparungsmaßnahmen durch die Verbraucher zurückzuführen war. Die Gasproduktion wichtiger Förderländer der EU und im Vereinigten Königreich fiel im Jahr 2023 um ca. 15 %. Größter Produzent in der EU blieben die Niederlande, die allerdings mit dem Ende des Gaswirtschaftsjahres 2022/2023 ihre Produktion aus dem ehemals größten Gasfeld der EU - mit der Option, im begrenzten Umfang einzelne Produktionscluster im Falle von Gasnotlagen zu reaktivieren - beendete. Im ersten Quartal 2023 stieg die EU allerdings zum weltweit größten Importeur von LNG, mit einem Marktanteil von 22 %, auf. Aufgrund der Gaseinsparungen und der guten Versorgungslage, insbesondere mit LNG, konnte innerhalb der EU zum Ende der Winterperiode Ende April 2023 ein sehr hoher Füllstand der Gasspeicher von 56 % erzielt werden. Die deutschen Gasspeicher waren im Durchschnitt sogar zu 64 % gefüllt. Ein weiterer, zügiger Aufbau der Speichervolumina in der EU führte bereits zum Ende des zweiten Quartals 2023 zu einem Füllstand von 77 %. Gegen Ende des Jahres 2023 waren die Gasspeicher noch immer zu 88 % gefüllt und damit ungefähr 5 %-Punkte stärker als im Vorjahr. Dies wurde erreicht, obwohl die norwegische Gasproduktion aufgrund intensiver Wartungsarbeiten, insbesondere in den Sommermonaten, hinter dem Vorjahr zurückblieb. Auch in Deutschland ging der Aufbau der Speicherfüllstände weiter zügig voran: Ende September 2023 lag der Füllstand der Gasspeicher bei 95 %. Gemäß der Verordnung der Gasspeicherfüllstände in Deutschland hätte dieser Schwellenwert erst am 1. November 2023 erreicht werden müssen. Der Füllstand am 31. Dezember 2023 betrug 91 %. Der TTF-Spotpreissank im ersten Quartal 2023 auf einen Durchschnittspreis von 53,32 €/MWh und befand sich dabei auf einem um 44 % niedrigeren Niveau als im vierten Quartal 2022. Der Trend sinkender Gaspreise setzte sich im zweiten Quartal 2023 fort. Der TTF-Spotpreis lag im zweiten Quartal 2023 bei durchschnittlich 35,20 €/MWh. Infolgedessen sanken im ersten Halbjahr 2023 auch die Preise für Gaskunden privater Haushalte. Trotz teils recht hoher Volatilitäten konnten sich die Großhandelspreise auch im weiteren Verlauf des Jahres 2023 auf einem gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Niveau stabilisieren. Zum Ende des Jahres 2023 notierte der TTF-Preis bei 33,35 €/MWh. Für die sich verbessernde Marktsituation waren unter anderem mildes Wetter in den nordischen Ländern, wieder ansteigende Exporte aus Norwegen sowie stabile LNG-Importe, insbesondere aus den USA, verantwortlich. Über das ganze Jahr 2023 hinweg galt die in Deutschland am 23. Juni 2022 ausgerufene Alarmstufe des "Notfallplans Gas". Die Gasversorgung wurde in den regelmäßig aktualisierten Bewertungen der Lage durch die Bundesnetzagentur als stabil angesehen. Trotz bestehender Restrisiken wurde die Lage für die Winterperiode 2023/2024 als wesentlich besser eingeschätzt als im Vorjahr. Dennoch beeinflussten geopolitische Ereignisse immer wieder den Gasmarkt. So wurden gegen Ende des Jahres 2023 LNG-Transporte, die eigentlich durch den Suez-Kanal gelaufen wären, aufgrund von Drohnenattacken auf Schiffe im Roten Meer auf längere Schifffahrtsrouten umgeleitet. Außerdem stand die weitere Beschränkung von Gasimporten aus Russland, die pipelinebasiert über die Ukraine und die Türkei sowie von LNG-Schiffen an europäische Regasifizierungsterminals in die EU geliefert wurden, wiederholt im Fokus der politischen europäischen Diskussion. Aufgrund des milden Wetters Ende des Jahres 2023 und der allgemein guten Versorgungslage sanken auch die Gaspreiskontrakte für das Folgejahr. Preisentwicklung für Erdgasspeicherkapazitäten Das Marktumfeld der Speicherbranche in Deutschland hat sich nach den extremen Preisverwerfungen im Jahr 2022 auf den nordwesteuropäischen Erdgashandelsmärkten wieder weitestgehend normalisiert, die starken regulatorischen Eingriffe für die Speicher wurden aufgrund der weiterhin unsicheren Marktlage aber aufrechterhalten. Die für neue Speichervertragsabschlüsse maßgeblichen Sommer-Winter-Spreads entwickelten sich aus Sicht der Speicherbetreiber im Jahr 2023 positiv. Erfuhr der Spread für das Speicherjahr 2023/2024 im dritten Quartal 2022 noch einen Negativrekord von ca. -20 EUR/MWh, konnte er sich bis zum Ende des ersten Quartals 2023 auf Werte von rund +8 EUR/MWh steigern. Die Vermarktung offener Kapazitäten wurde damit sehr erleichtert. Auch der für das darauffolgende Speicherjahr 2024/2025 relevante Spread entwickelte sich während des ersten Halbjahrs positiv und pendelte sich auf ein Niveau von rund 4-5 EUR/MWh ein, das er dann im zweiten Halbjahr weiter halten konnte. Dies führte dazu, dass bis zum Ende des Jahres 2023 ein Großteil der offenen Speicherkapazität für das Speicherjahr 2024/2025 bereits vermarktet werden konnte. Während die weiterhin hohen Commoditypreise und Zinsen zu höheren Finanzierungskosten für das gespeicherte Erdgas führten, mit entsprechenden negativen Effekten auf die Preisentwicklung für Speicherprodukte, hatte die weiterhin hohe Preisvolatilität, resultierend aus der Kombination von hohen Commoditypreisen und starken Preisschwankungen an den Großhandelsmärkten, einen positiven Effekt auf den Wert der Speicherprodukte. Neben den zuvor beschriebenen preislichen Effekten beeinflussten im Jahr 2023 auch die weiterhin bestehenden regulatorischen Vorgaben die Vermarktung und den Wert von Speicherprodukten. So führte die Festlegung von Füllstandszielen zu vorgegebenen Zeitpunkten zu einer Einschränkung der Freiheitsgrade bei der Beschäftigung der Speicherkapazitäten. Für die Bepreisung von Speicherkapazität gelangen zwei Preismodelle zur Anwendung. Uniper Energy Storage GmbH bietet Speicherkapazitäten einerseits zu Festpreisen an. Die Festpreise erlauben dem Kunden die Sicherung von Speicherkapazitäten zu Preisen, die bei Vertragsschluss bereits der Höhe nach vereinbart und entsprechend vorab für die gesamte Vertragsdauer kalkulierbar sind. Planungssicherheit ist hier der wesentliche Vorteil. Daneben werden von Uniper Energy Storage GmbH auch variable Preismodelle angeboten, die z.B. über eine Preisformel die Entwicklung der Sommer-Winter-Spreads widerspiegeln. Um auch nur kurzfristig zur Verfügung stehende Speicherkapazitäten vermarkten zu können, betreibt die Uniper Energy Storage GmbH zusätzlich eine Day-Ahead Handelsplattform, über die zu Tagespreisen Ein- und Ausspeicherleistung gekauft oder verkauft werden kann. Für die Erreichung der Füllstandsziele wurde dies zu einem wichtigen Instrument, um den Speicherkunden zusätzliche Flexibilitäten für die individuelle Befüllung anzubieten. 1.6 Geschäftsverlauf Insgesamt liegt das im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags abgeführte handelsrechtliche Ergebnis der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 mit 169,4 Mio. € deutlich unter dem Vorjahr (337,9 Mio. €). Die Veränderung ist wesentlich durch die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests bzgl. der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beeinflusst. Wurden im Geschäftsjahr 2022 im wesentlichen Wertaufholungen erfasst, führt der diesjährige Test zu erhöhten außerplanmäßigen Abschreibungen. Das Geschäftsjahr 2022 war u.a. positiv durch realisierte Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie dem Verkauf von Lagerstättengas beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2023 führt zudem ein erhöhter sonstiger betrieblicher Aufwand zur Verringerung des Ergebnisses. Gegenläufig tragen gesunkene Preise für den Energiebezug sowie höhere Umsatzerlöse zur Verbesserung des Ergebnisses bei. 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage2.1 Ertragslage 2.1.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Uniper Energy Storage GmbH wird in den Konzernabschluss der Uniper SE einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird. Zur internen Steuerung und als wichtigster zentraler Leistungsindikator (KPI) für die operative Ertragskraft der Geschäftstätigkeit wird im Uniper-Konzern ein um nicht-operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Adjusted EBIT) verwendet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Adjusted EBIT ist das nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften ermittelte unbereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern unter Berücksichtigung des Beteiligungsergebnisses (EBIT). Zur Erhöhung der Aussagekraft als Indikator für die operative Ertragskraft der Uniper-Geschäftstätigkeit wird das EBIT um bestimmte nicht-operative Effekte bereinigt. Die nicht-operativen Ergebniseffekte umfassen konzernweit Erträge und Aufwendungen aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus Sicherungsgeschäften sowie bestimmte Effekte aus der Bewertung von physisch zu erfüllenden Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 9, die mit dem Marktpreis bei physischer Erfüllung anstelle des vertraglich gesicherten Preises bewertet werden. Darüber hinaus werden das Ergebnis aus der Gasersatzbeschaffung, bestimmte Buchgewinne/-verluste, Wertberichtigungen/Wertaufholungen auf das Anlagevermögen, auf im IFRS-Konzernabschluss at equity bewertete Unternehmen sowie auf sonstige Finanzanlagen und auf Goodwill im Rahmen von Werthaltigkeitstests und sonstige nicht-operative Ergebnisbeiträge eliminiert. Der KPI Adjusted EBIT weicht vom Ergebnis nach Steuern auf Grundlage der Bilanzierungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) ab. Die Unterschiede ergeben sich - abgesehen vom Zinsergebnis - im Wesentlichen aus unterschiedlichen Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsmethoden. Die wesentlichen Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB ergeben sich unter anderem aus den verschiedenen Abschreibungsansätzen/-dauern des Anlagevermögens sowie dessen Aktivierbarkeit, sowie unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen für Rückstellungen. Ferner enthält der KPI keine Gewinn- oder Verlustübernahmen aus Ergebnisabführungsverträgen. Das Adjusted EBIT der Uniper Energy Storage GmbH liegt für den Berichtszeitraum mit 415,2 Mio. € sowohl deutlich über Vorjahresniveau (358,3 Mio. €) als auch der Prognose. Dem Uniper-Konzern folgend, wird ab dem Geschäftsjahr 2024 auch bei der Uniper Energy Storage GmbH das Adjusted EBIT durch das Adjusted EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation and amortisation) ersetzt. Das Adjusted EBITDA entspricht dem um nicht-operative Effekte bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bzw. Zuschreibungen. Nachrichtlich beträgt das Adjusted EBITDA der Uniper Energy Storage GmbH 466,0 Mio. € für den Berichtszeitraum. 2.1.2 Umsatzentwicklung Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr 2023 680,4 Mio. € und liegen damit in einem günstigen Marktumfeld mit höheren Umsätzen aus der Vermarktung von Speicherkapazitäten leicht über Vorjahresniveau (Vorjahr 648,2 Mio. €). 2.1.3 Wesentliche Ergebnisentwicklungen Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Geschäftsjahr 2023 29,6 Mio. € und sind im Vergleich zum Vorjahr (122,9 Mio. €) um 93,3 Mio. € gesunken. Diese Veränderung ist im Wesentlichen durch den Geschäftsverlauf des Vorjahres, mit Wertaufholungen auf das Anlagevermögen, Erträgen aus dem Abgang von Anlagevermögen und dem Verkauf von Lagerstättengas, begründet. Im Geschäftsjahr 2023 liegen im Vergleich zum Vorjahr höhere Auflösungen von Rückstellungen vor. Der Materialaufwand der Uniper Energy Storage GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 45,3 Mio. € auf 201,2 Mio. € (Vorjahr 246,5 Mio. €) verringert. Dies ist überwiegend auf gesunkene Energiepreise zurückzuführen. Im Wesentlichen führen außerplanmäßige Abschreibungen zu höheren Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen. Die Abschreibungen stiegen um 139,5 Mio. € auf 229,2 Mio. € (Vorjahr 89,7 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2023 74,4 Mio. € und erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr (26,4 Mio. €) um 48,0 Mio. €. Die Veränderung ist im Wesentlichen durch eine Schadensersatzleistung sowie erhöhte Rückstellungszuführungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften begründet. Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 18,8 Mio. € (Vorjahr 20,3 Mio. €) resultieren aus den Gewinnvereinnahmungen der Etzel Gas-Lager GmbH & Co. KG, Friedeburg-Etzel, und der Freya Bunde-Etzel GmbH & Co. KG, Düsseldorf. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge (Geschäftsjahr 27,2 Mio. €; Vorjahr: 0,2 Mio. €) sind im Wesentlichen durch Zinserträge aus dem konzernweiten Cash-Pooling beeinflusst. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Geschäftsjahr 51,5 Mio. €; Vorjahr 66,0 Mio. €) sind im Wesentlichen durch Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen geprägt. 2.1.4 Jahresergebnis Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags wird das Ergebnis nach Steuern in Höhe von 169,4 Mio. € an die Uniper Global Commodities SE abgeführt (Vorjahr 337,9 Mio. €). 2.2 Finanzlage 2.2.1 Finanzstrategie Die Uniper Energy Storage GmbH ist in das Cash-Pooling-System des Uniper-Konzerns eingebunden, welches die zur Begleichung aller externen Zahlungsverpflichtungen nötige Liquidität bereitstellt. Die Uniper Energy Storage GmbH informiert die Uniper SE regelmäßig über ihren Finanzbedarf und die kurzfristige Liquiditätsplanung. 2.2.2 Cashflow und Finanzposition Die Finanzlage der Uniper Energy Storage GmbH wird durch das Cash-Pooling des Uniper-Konzerns sowie durch den Ergebnisabführungsvertrag gestützt. Die Uniper Energy Storage GmbH wies zum 31. Dezember 2022 eine Nettofinanzposition von 280,6 Mio. € aus. Zum Jahresende 2023 beträgt die Nettofinanzposition 405,6 Mio. €. Die Veränderung der Nettofinanzposition im Geschäftsjahr 2023 betrug somit 125,0 Mio. €. Die Nettofinanzposition nach IFRS wird definiert, indem Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente summiert und dann die Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Leasing abgezogen werden. Die Uniper Energy Storage GmbH berichtet über ihre Finanzlage unter anderem auch mit der Kennzahl Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit fortgeführter Aktivitäten nach IFRS. Mit 471,3 Mio. € ist der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit positiv und liegt oberhalb des Vorjahreswerts von 296,5 Mio. €. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit nach IFRS beläuft sich auf -3,8 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit nach IFRS von -370,9 Mio. € (Vorjahr -227,8 Mio. €) resultiert im Wesentlichen aus der Auszahlung aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Uniper Global Commodities SE sowie der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten. Weitere Erläuterungen zu Transaktionen außerhalb der Bilanz und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind im Anhang enthalten. 2.3 Vermögenslage Die Vermögenslage der Uniper Energy Storage GmbH weist eine typische Anlagenbetreiberstruktur auf, die weitgehend aus langfristigen Aktiva, Eigenkapital und langfristigen Verbindlichkeiten besteht. Das Anlagevermögen beträgt zum Abschlussstichtag 942,4 Mio. € (Vorjahr 1.143,7 Mio. €) und hat damit einen Anteil am Gesamtvermögen von 52 % (Vorjahr 58 %). Das Anlagevermögen ist mit rund 28 % mit Eigenkapital finanziert (Vorjahr rund 23 %). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf rund 14 % (Vorjahr rund 13 %). Die Veränderungen bei den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen sind im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen durch außerplanmäßige und planmäßige Abschreibungen begründet. Die Verbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahrjahresende überwiegend aufgrund der geringeren Ergebnisabführung an die Uniper Global Commodities SE gesunken. Im Rahmen der Speichertätigkeit ist die Uniper Energy Storage GmbH auch Haftungsverhältnisse in Höhe von 229,0 Mio. € eingegangen. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 werden sonstige finanzielle Verpflichtungen mit 1,0 Mrd. € ausgewiesen. 3. Mitarbeiter3.1 Mitarbeiteranzahl Die Belegschaft umfasst 181 Mitarbeiter zum Stichtag 31. Dezember 2023, welche hauptsächlich in Deutschland beschäftigt sind. Die Mitarbeiterzahl liegt spürbar über Vorjahresniveau (2022: 172). 3.2 Anteil weiblicher Mitarbeiter, Altersstruktur, Teilzeitbeschäftigung und Fluktuation Der Frauenanteil an der Belegschaft liegt zum 31. Dezember 2023 bei 17,1 %. Das Durchschnittsalter der bei der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer beträgt zum Jahresende 45 Jahre. Insgesamt sind 21 Mitarbeiter der Gesellschaft am Jahresende in Teilzeit beschäftigt. Die auf freiwilligen Kündigungen basierende Fluktuation lag im Durchschnitt bei 0,6 % im Geschäftsjahr 2023. 4. Risiko- und ChancenberichtDas Risikomanagementsystem der Uniper Energy Storage GmbH basiert auf dem des Uniper-Konzerns und ist funktional organisiert. Die Zuständigkeit für Risiken wird dem funktionalen Team zugewiesen, das zur Verwaltung des entsprechenden Risikos am besten geeignet ist. Unternehmensspezifische Präzisierungen und Ergänzungen werden dort vorgenommen, wo sie die Geschäftsaktivitäten der Uniper Energy Storage GmbH erforderlich machen. Die Organisationsstruktur, Fachkompetenz, Kontrollen, Methoden, IT-Systeme, Prozesse und internen Richtlinien bilden wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems der Uniper Energy Storage GmbH und stellen sicher, dass Risiken angemessen identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert werden. Die Uniper Energy Storage GmbH ist in das Risikomanagementsystem des Uniper-Konzerns integriert. Alle identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen werden an die zentrale Abteilung Enterprise Risk gemeldet und dort im Sinne eines integrierten Ansatzes unter Berücksichtigung der Risikoneigung des Konzerns gesteuert. Die Meldegrenze für wesentliche Chancen und Risiken der Uniper Energy Storage GmbH liegt bei 20,0 Mio. €. Dies bedeutet, dass Risiken/Chancen, unter Berücksichtigung initiierter Steuerungsmaßnahmen, mit einer möglichen Auswirkung von im schlechtesten (besten) Fall -/+20,0 Mio. € oder mehr auf das geplante Adjusted EBITDA, den Jahresüberschuss oder den Cashflow des Unternehmens in Bezug auf ein Jahr der dreijährigen Mittelfristplanungsperiode zu melden sind. Die Meldegrenze gilt für Einzelrisiken/Einzelchancen, die auch Aggregate gleichartiger kleinerer Risiken/Chancen, die für sich genommen unterhalb der Meldegrenze liegen, umfassen können. 4.1 Risiken und Chancen Die Geschäftsaktivitäten der Uniper Energy Storage GmbH sind unvermeidbar mit der Übernahme von Risiken aber auch Chancen verbunden. Die Uniper Energy Storage GmbH ist maßgeblich operativen Risiken sowie Marktpreis- und Kreditrisiken ausgesetzt. Diesen stehen operative Chancen und Marktpreischancen gegenüber. 4.1.1 Operative Risiken/Chancen 4.1.1.1 Risiken/Chancen aus dem Betrieb technischer Anlagen Die Uniper Energy Storage GmbH verfügt über technisch hoch entwickelte und leistungsfähige Speicheranlagen. Die Speicheranlagen sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Erdgasverbundsystems und leisten damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Energieversorgung. Um betriebstechnischen Risiken und Störungen wirkungsvoll zu begegnen und vorzubeugen, werden folgende Maßnahmen regelmäßig durchgeführt:
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass menschliches Versagen, technische Störungen oder andere Schadensereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Sabotage, Terroranschläge, Streiks) die Verfügbarkeit der Anlagen beeinträchtigen, sowie Personen-, Sach- und Umweltschäden verursachen. Solche Schadensereignisse oder auch Mengendifferenzen durch Messungenauigkeiten können erhebliche Reparaturanforderungen, Kompensationszahlungen sowie Kosten aus Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. 4.1.1.2 Mitarbeiter-/Prozessrisiken und Chancen Mitarbeiterrisiken umfassen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Risiken durch den Verlust besonderer Kompetenzen sowie Risiken durch Fehler von Mitarbeitern. Um Mitarbeiterrisiken zu reduzieren, werden Maßnahmen zur Sicherstellung hoher Gesundheits- und Sicherheitsstandards ergriffen und in die Entwicklung und Verbreitung von Kompetenzen sowie Nachfolgeplanungen investiert. Prozessrisiken umfassen Risiken durch inadäquate, ineffiziente oder unterbrochene Geschäftsprozesse, denen durch ein umfassendes, konzernweites internes Kontrollsystem gegengesteuert wird. 4.1.1.3 IT-Risiken und -Chancen Als Infrastrukturbetreiber bestehen für die Uniper Energy Storage GmbH verschiedene IT-Risiken wie beispielsweise Cyber-Attacken oder unbefugter Zugriff auf schützenswerte Informationen. Die Anlagenstandorte Etzel ESE, Epe, Bierwang und Breitbrunn sind aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Versorgungssicherheit als kritische Infrastruktur (KRITIS) definiert. Für diese Anlagen sowie für das zentrale Dispatch der Uniper Energy Storage GmbH in Düsseldorf, welches die Einsatzplanung der vorgenannten Erdgasspeicher sowie die Koordinierung der Ein- und Ausspeicherung wahrnimmt, ist im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes und des EnWG ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gem. ISO/IEC 27001 & ISO 27019 zu erbringen. Diesbezüglich konnte die Uniper Energy Storage GmbH im Jahr 2023 erneut erfolgreich ein internes Audit ihres ISMS in Zusammenarbeit mit einem externen Auditor an allen KRITIS Standorten durchführen. Darüber hinaus wurde das Zertifizierungsverfahren der Uniper Energy Storage GmbH nach ISO 27001 / IT-Sicherheitskatalog § 11 Abs.1b eingeleitet. Die Auditoren des Unternehmens datenschutz cert GmbH bescheinigten der Uniper Energy Storage GmbH einen hohen Reifegrad des ISMS und erteilten der zuständigen Zertifizierungsbehörde die Empfehlung zur Zertifikatsvergabe. Die externe Prüfung wurde an den Stichprobenstandorten Düsseldorf, Etzel ESE und Epe vom 25. Oktober bis 14. Dezember 2023 ohne Hauptabweichungen abgelegt. Die formale Zertifikatsübergabe wird für das erste Quartal 2024 erwartet. Die Nachweispflicht zum Betrieb eines Systems zur IT-Angriffserkennung zum 1. Mai 2023 wurde ebenfalls fristgerecht eingehalten und die Umsetzung durch eine externe Prüfung bestätigt. Um den wachsenden regulatorischen Anforderungen und der steigenden Bedrohungslage im Bereich Cyber-Kriminalität auch zukünftig gerecht zu werden, hat sich die Uniper Energy Storage GmbH personell im Bereich der IT-Security verstärkt. 4.1.1.4 Rechtliche Risiken/Chancen Für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentliche Risiken aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten liegen derzeit nicht vor. 4.1.1.5 Politische und Regulatorische Risiken/Chancen Externe Risiken ergeben sich aus dem politischen und regulatorischen Umfeld der Uniper Energy Storage GmbH, dessen Änderung u.a. den Wert der Speicherprodukte beeinflussen und zu Planungsunsicherheiten führen kann. Uniper Energy Storage GmbH verfolgt das Ziel, durch intensiven und konstruktiven Dialog mit Behörden und Politik sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, sachlich, kompetent und aktiv die Rahmenbedingungen mitzugestalten. Zusätzlich engagiert sich die Uniper Energy Storage GmbH im deutschen Speicherverband "Initiative Energien Speichern" (INES) und im Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG) auf der Ebene des Vorstandes sowie in Arbeitskreisen sowie im europäischen Gasinfrastrukturverband (Gas Infrastructure Europe) auf Vorstandsebene und Leitung von Arbeitsgruppen im Speicher- und Wasserstoffbereich. Zudem wurde 2023 von Uniper Energy Storage GmbH gemeinsam mit zehn anderen Speicherunternehmen eine europäische Wasserstoff-Speicherinitiative "H2eart for Europe" gegründet, um die Bedeutung der Speicherinfrastruktur in einem dekarbonisierten Energiesystem bzw. in einer Wasserstoffwirtschaft zu unterstreichen und voranzutreiben. Auf europäischer und nationaler Ebene wurden zahlreiche Instrumente zur Nutzung der Gasspeicher als Eckpfeiler der Versorgungssicherheit rechtlich verankert. So wird der Deutsche Bundestag das Gasspeicher Füllstandsgesetz voraussichtlich bis zum 31. März 2027 verlängern. Auch in Österreich wird das Gesetz zur Einrichtung einer nationalen Speicherreserve bis zum 31. März 2026 fortgeführt. Zusätzlich wurden 2023 weitere Speichervorhaltemaßnahmen für sogenannte geschützte Kunden eingeführt. Auf EU-Ebene gelten weiterhin die Füllstandsziele auf nationaler Ebene bis 2025. 2023 wurde ein zwischenstaatliches Abkommen betreffend die Zuordnung der Verantwortung für die Befüllungsziele für die Speicherkapazitäten der Erdgasspeicheranlagen Haidach und 7Fields zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben abgeschlossen. Das neue Füllstandsgesetz in Deutschland stellt das Speichergeschäft weiterhin vor Herausforderungen und beinhaltet auch Risken hinsichtlich des Wertverlustes der Speicher. Auch wenn der Anteil der Methanemission im Speicherbereich einen sehr geringen Anteil an den Gesamtemissionen einnimmt, hat sich die Uniper Energy Storage GmbH im Rahmen der Oil and Gas Methane Partnership (OGMP) unter der Führung der United Nations (UN) verpflichtet, die Methangas-Emissionen an ihren Speicherstandorten nach einem neuen und einheitlichen Standard zu erfassen, zu berichten und noch weiter zu reduzieren. Uniper Energy Storage GmbH hat sich für die von ihr betriebenen Speicheranlagen basierend auf den Emissionen im Jahr 2015 weiterhin verpflichtet, die Methanemissionen bis zum Jahr 2025 um 45 Prozent zu reduzieren. Wie auch 2022 hat Uniper Energy Storage GmbH den "Gold Standard" nach den OGMP-Vorgaben für 2023 erzielt. Auf europäischer Ebene wird 2024 ein gesetzlicher Rahmen zur Überwachung und Reduktion von Methanemission in der gesamten Gas-Wertschöpfungskette in Kraft treten, der zu einem großen Teil bereits durch freiwillige Maßnahmen der Uniper Energy Storage GmbH im Rahmen von OGMP umgesetzt wurde. Uniper Energy Storage GmbH leistet damit nicht nur einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiesystems, sondern bereitet sich vorausschauend auf einen neuen Rechtsrahmen vor, der sich seitens der Europäischen Kommission in Ausarbeitung befindet. Dazu wurden 2023 auch entsprechende Vorschläge für die Ausgestaltung des künftigen Marktmodells für Gas- und Wasserstoffspeicher ausgearbeitet. Je nach Ausgestaltung der neuen Regulierungsmechanismen in einem künftig sektorengekoppelten Strom- und Gassystem, können sich diese positiv oder negativ auf die Rolle der Erdgasspeicher als Flexibilitätsquelle auch zum Ausgleich der fluktuierenden Produktion aus erneuerbaren Energieträgern auswirken. Aus den Aktivitäten der Europäischen Union zu neuen regulatorischen Rahmenbedingungen für die Speicherung von Wasserstoff bzw. daraus resultierenden potenziellen Regelungsänderungen nationaler Gesetze, deren Umsetzungen für 2026 erwartet wird, können sich künftig Ertragsrisiken aber auch -chancen für die Uniper Energy Storage GmbH ergeben, deren Höhe sich heute nicht abschätzen lässt. Die politischen und regulatorischen Umfeldbedingungen, die bezugs- und absatzseitigen Gasmärkte sowie deren kurz- und langfristige Entwicklungen werden unternehmensweit ständig beobachtet und beurteilt. 4.1.2 Marktrisiken/-chancen 4.1.2.1 Commoditypreisrisiken/-chancen Die Uniper Energy Storage GmbH beschafft die u.a. für den Betrieb der Verdichteranlagen notwendige Antriebsenergie entweder konzernintern oder bei anderen etablierten Energieversorgungsunternehmen. Im Zuge der Einzelspeichervermarktung sichert Uniper Energy Storage GmbH Preisrisiken aus der Veränderung von Commoditypreisen durch die Bindung an entsprechende Preisindizes auf der Vermarktungsseite ab. Da die vermarktungsseitige Absicherung, die auf der Entwicklung der Preisindizes im Vorjahr beruht und vor Beginn eines jeden Speicherjahres festgelegt wird, extreme unterjährige Preisverwerfungen für Erdgas und Strom nicht kompensieren kann, wurde dieses Risiko für das Jahr 2023 durch verschiedene Maßnahmen eingedämmt. Zum einen wurde bereits ein Großteil des für 2023 notwendigen Verbrauchsgases gegen Ende des Jahres 2022 beschafft, zum anderen wurden zusätzliche vermarktungsseitige Absicherungselemente in neuen Speicherverträgen implementiert. Zudem konnten die Strombezugskosten in sehr begrenztem Umfang durch die sogenannte Strompreisbremse reduziert werden. 4.1.2.2 Risiken/Chancen im Zusammenhang mit dem Marktumfeld Die offenen Speicherkapazitäten für das Speicherjahr 2023/2024 konnten im Laufe des Jahres vollständig vermarktet werden. Darüber hinaus wurde bereits mit der Vermarktung der nicht kontrahierten Speicherkapazitäten für die folgenden Speicherjahre begonnen. Für das Speicherjahr 2024/2025 konnte die offene Position bis Ende des Jahres auf wenige TWh reduziert werden. Die restlichen Kapazitäten werden dem Markt im ersten und ggf. zweiten Quartal des Jahres 2024 angeboten. Zum Zwecke einer möglichst vollständigen Vermarktung aller derzeit noch nicht kontrahierten Kapazitäten in den kommenden Jahren, insbesondere solcher aus ausgelaufenen und angepassten Langfristverträgen, hat die Uniper Energy Storage GmbH bereits frühzeitig im Rahmen der strategischen Planung Vertriebskonzepte mit mehrjährigem Planungshorizont entwickelt. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte konnten mehrjährige Index- und Festpreisprodukte erfolgreich vermarktet werden. Mit dem Füllstandsgesetz der Bundesregierung erhält zusätzlich der deutsche Marktgebietsverantwortliche (THE) die Möglichkeit, nicht kontrahierte Speicherkapazitäten zu buchen und zu befüllen, um Leerstand von Speicherkapazitäten zu vermeiden und um die speicherscharfen gesetzlichen Füllstandvorgaben auch in einem ungünstigen Marktumfeld nicht zu gefährden. Bei der operativen Geschäftstätigkeit ergeben sich für die Uniper Energy Storage GmbH zudem Chancen und Risiken in Verbindung mit der Entwicklung insbesondere der saisonalen wie auch intrasaisonalen Marktpreisdifferenzen. Die Chancen konnten auch im Jahr 2023 z.B. durch die erfolgreiche Vermarktung zusätzlicher kurzfristiger Befüll- und Ausspeicherkapazitäten, die Bereitstellung zusätzlichen Arbeitsgases und die Entwicklung neuer Speicherprodukte realisiert werden. Die daraus resultierenden Effekte gehen in das Ergebnis der Uniper Energy Storage GmbH ein, das über den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag abgeführt wird. Im Rahmen des Marktpreisrisikomanagements der Uniper SE werden auf Ebene der Uniper Global Commodities SE diese Chancen und Risiken mit einbezogen. 4.1.3 Finanzwirtschaftliche Risiken/Chancen Die Uniper Energy Storage GmbH ist bei ihrer operativen Geschäftstätigkeit und den daraus resultierenden Finanzaktivitäten finanzwirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung von Speicherkapazitäten bei Dritten zur Weitervermarktung ausgesetzt. Zur Begrenzung der Risiken aus der Anmietung von Speicherkapazitäten bediente sich die Gesellschaft vertraglicher Bindungen. Leistungsumfang und Leistungskonditionen sind langfristig festgelegt und in ihrer Entwicklung durch die Bindung an öffentlich zugängliche Indexreihen nachvollziehbar sowie mit ausreichender Sicherheit prognostizierbar. Die Laufzeit dieser bezugsseitigen Verträge überschreitet die der Vermarktungsseite teilweise bei weitem. Auch sind die vertraglichen Bedingungen im Vergleich zu denen, die bei aktuellen Neuabschlüssen auf der Absatzseite realisiert werden können, zumeist finanziell nachteilig. Die Uniper Energy Storage GmbH begegnet dem bei Notwendigkeit durch die Bildung entsprechender Rückstellungen und wiederkehrende Bemühungen, eine Anpassung der bezugsseitigen Konditionen zu erreichen. 4.1.4 Kreditrisiken und -chancen Auf der Vermarktungsseite besteht ein allgemeines Adressenausfallrisiko. Diesem wird durch dingliche Sicherung der Forderungen mit Bezug auf die eingespeicherten Gasmengen sowie ggf. durch Kunden zu hinterlegende Bankgarantien Rechnung getragen. Zudem führt die Uniper Energy Storage GmbH regelmäßig Bonitäts- und Know-Your-Customer-Prüfungen ihrer Kunden durch. 4.2 Beurteilung der Gesamtrisiko- und Chancensituation durch die Unternehmensleitung Die Gesamtrisiko- und Chancensituation der Uniper Energy Storage GmbH wird regelmäßig analysiert, beurteilt und mit dem Management erörtert. Das Füllstandsgesetz der Bundesregierung vermindert grundsätzlich die Attraktivität der Speicher für den Markt, gleichzeitig jedoch trat mit dem deutschen Marktgebietsverantwortlichen (THE) ein weiterer Akteur mit der Möglichkeit, nicht kontrahierte Speicherkapazitäten zu buchen und zu befüllen, auf. Die generelle Volatilität der Energiepreise mit ihrem Einfluss auf die Kosten für den Antrieb der Verdichteranlagen vermag die Risiko- und Chancenlage der Uniper Energy Storage GmbH v.a. in zeitlicher Hinsicht zu verändern. Zunehmenden Risiken aufgrund steigendender Energiepreise in einem Jahr stehen höhere Chancen aus nachfolgend angepassten Preisindizes auf der Vermarktungsseite im Folgejahr gegenüber und umgekehrt. Aus heutiger Sicht sind daraus jedoch keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, zumal die Gesellschaft unterjährige Gelegenheiten zum preisgünstigen Einkauf von Antriebsenergie nutzt und zusätzliche vermarktungsseitige Absicherungselemente in neuen Speicherverträgen implementiert. Es bestehen keine wesentlichen Abhängigkeiten von einzelnen, nicht dem Uniper-Konzern zugehörigen Kunden und Lieferanten. Nach den hohen Ausschlägen bei der Energiepreisentwicklung im Vorjahr hat sich die Risiko- und Chancenlage der Uniper Energy Storage GmbH im operativen Geschäft im Jahr 2023 gegenüber dem Jahresende 2022 zumindest kurzfristig verbessert. Die Gesamtrisikolage der Uniper Energy Storage GmbH wird als nicht bestandsgefährdend eingeschätzt. 5. Prognosebericht5.1 Voraussichtliche Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das globale reale BIP-Wachstum wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 schwach bleiben und sich danach nur geringfügig verbessern. Die seit Anfang des Jahres 2022 erfolgte Straffung der Geldpolitik macht sich zunehmend bemerkbar, wobei die zukunftsgerichteten realen Zinssätze in vielen Volkswirtschaften weiter steigen und das Wachstum der inländischen Nachfrage verlangsamen. Ebenfalls wird erwartet, dass die Fiskalpolitik in den meisten Ländern, insbesondere im Jahr 2024, weiterhin leicht restriktiv bleibt, wenn die politisch beschlossenen Maßnahmen zur Verringerung des Energiepreisanstiegs auslaufen. Der Arbeitsmarkt bleibt stabil, und die Arbeitslosenquote wird in den meisten Volkswirtschaften voraussichtlich niedrig bleiben. Die Reallöhne werden sich bei nachlassender Inflation voraussichtlich erholen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geht davon aus. dass sich das globale Wachstum von 2,9 % in diesem Jahr auf 2,7 % im Jahr 2024 abschwächen wird. Das wäre das niedrigste jährliche Wachstum seit der globalen Finanzkrise, abgesehen von dem ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Bleiben weitere größere Preiserhöhungen bei Lebensmittel- und Energiepreisen aus, dürften die prognostizierten Inflationsraten (Gesamt- und Kerninflation, ohne Lebensmittel und Energie) in den meisten großen Volkswirtschaften bis Ende des Jahres 2025 auf ein Niveau zurückkehren, das mit den Zielvorgaben der jeweiligen Zentralbanken vereinbar ist. Die Gesamtinflation ist verglichen mit dem Jahr 2022 aufgrund des starken Rückgangs der Energiepreise bis Mitte des Jahres 2023 früher und schneller gesunken als die Kerninflation. Unter der Annahme, dass die Energiepreise bis zum Ende des Jahres 2024 stabil bleiben, wird erwartet, dass sich die Kern- und Gesamtinflation ab Ende des Jahres 2024 mit ähnlichen Raten verringern. 5.2 Energiemärkte Die Energiemärkte werden im Jahr 2024 weiterhin wesentlich von geopolitischen Risiken und vom wirtschaftlichen Wachstum abhängen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2024 könnte die Präsidentschaftswahl in den USA Unsicherheit an den Märkten auslösen. Für das Weltwirtschaftswachstum insgesamt kommen Indien und China eine besondere Bedeutung zu. Beide Länder nehmen ihrerseits wiederum eine zentrale Rolle auf der Nachfrageseite wichtiger Energierohstoffe wie zum Beispiel Öl, Kohle und Erdgas ein. Während im Jahr 2023 die Energiesicherheit für Deutschland und Europa im Vordergrund stand, werden es im Jahr 2024 politische sowie geopolitische Unsicherheiten sein, welche die Energiepreise beeinflussen können. Das Eintreten von Risiken, insbesondere geopolitischer Natur, könnte die Versorgung mit Gas und LNG allerdings wieder verknappen. Dies sind beispielsweise die bereits erfolgten Angriffe gegen Schiffe, die das Rote Meer passieren, aber auch mögliche Sprengungen von aktuell genutzten Pipelines. Ende des Jahres 2024 wird zusätzlich der Transitkontrakt zwischen Gazprom und Naftogaz auslaufen, was die russischen Gaslieferungen durch die Ukraine im Grunde aber auch in Volumen und Preis in Frage stellt. Auch die sinkende europäische Gasproduktion, bei gleichzeitiger Konkurrenz um knappe LNG-Lieferungen, könnte die Angebotssituation auf den europäischen Gasmärkten beeinträchtigen. Die Entwicklung des Sommer-Winter-Spreads für das nächste Speicherjahr wird neben den oben beschriebenen Marktentwicklungen voraussichtlich sehr stark vom Temperaturverlauf des Winters 2023/2024 abhängig sein. Hohe Speicherfüllstände zum Ende des Winters führen in der Regel zu einem steigenden Sommer-Winter-Spread für das folgende Speicherjahr, wogegen niedrige Speicherfüllstände die Nachfrage nach Gas im Sommer steigern und einen Verfall des Sommer-Winter-Spreads nach sich ziehen. Der Verlauf des Winters wird somit einen erheblichen Einfluss auf die erzielbaren Speicherentgelte, für die noch nicht kontrahierten Speicherkapazitäten der Uniper Energy Storage GmbH haben. Aufgrund der bereits sehr hohen Vermarktungsquote für das kommende Speicherjahr 2024/2025 wird dies aber keine signifikante Auswirkung auf das Ergebnis der Uniper Energy Storage GmbH im nächsten Geschäftsjahr haben. Einen negativen Einfluss auf das Ergebnis der Uniper Energy Storage GmbH werden auch weiterhin die hohen Transportkosten und Umlagen der Netzbetreiber haben, sowie die hohen Kapitalkosten zur Finanzierung der eingespeicherten Erdgasmengen, die sich in reduzierten Speicherentgelten für neue Vertragsabschlüsse widerspiegeln. Auch die Einschränkung der Freiheitsgrade durch das Füllstandsgesetz wird bei den in Deutschland liegenden Speichern zur Reduzierung der erzielbaren Speicherentgelte führen. Die anhaltend hohen Erdgas- und Strompreise verteuern weiterhin die Kosten für den Energieeinkauf für die Verdichter. Die variablen Entgelte wurden zwar entsprechend angepasst, werden aber bei der Kalkulation des Speicherentgelts für offene Kapazitäten durch die Kunden mitberücksichtigt und können daher weiterhin nur bedingt vermarktungsseitig ausgeglichen werden. Durch das Ende der Strompreisbremse mit Ablauf des Kalenderjahrs 2023 entstehen auch hier wieder neue Risiken. 5.3 Erwartete Ertragslage Die künftige Entwicklung der Uniper Energy Storage GmbH ist von einem störungsfreien Betrieb der Anlagen abhängig. Zudem ist die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auch im Konzernzusammenhang zu sehen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig ein erheblicher Anteil der Speicherkapazitäten innerhalb des Konzerns vermarktet wird. Aufgrund der erwarteten Reduzierung des Anteils höherpreisiger Kapazitätsvermarktung und ihres erwarteten Ersatzes zu jeweils aktuellen Marktbedingungen wird sich die Ertragslage im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich verschlechtern. Aus diesen Gründen wird für die Uniper Energy Storage GmbH für das Jahr 2024 ein deutlich niedrigeres Adjusted EBITDA erwartet. 5.4 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft Die absehbare zukünftige Entwicklung der Uniper Energy Storage GmbH wird geprägt sein durch rückläufige Erlöse aus dem Erdgasspeichergeschäft. Chancen eröffnen sich im Wesentlichen bei einem sich ändernden Marktumfeld, durch politische und regulatorische Entwicklungen oder langfristig durch die Entstehung eines Marktes für Produkte der unterirdischen Speicherung von Wasserstoff. Risiken ergeben sich im Wesentlichen durch den operativen Betrieb, rechtliche, regulatorische sowie politische und kommerzielle Risiken. Zusammenfassend ist das Fortbestehen der Uniper Energy Storage GmbH entsprechend dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gesichert. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Uniper Energy Storage GmbH sowie die oben beschriebenen Maßnahmen bieten eine geeignete Basis, um den Risiken und Chancen in der Zukunft zu begegnen. Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Uniper Energy Storage GmbH, Düsseldorf eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86342A. Allgemeine GrundlagenDie Uniper Energy Storage GmbH mit Sitz in Düsseldorf wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 86342 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Uniper Energy Storage GmbH werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) aufgestellt. Die Uniper Energy Storage GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Um die Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen bzw. erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Uniper Energy Storage GmbH wird in den Konzernabschluss der Uniper SE, Düsseldorf, einbezogen. Die Uniper SE ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Uniper SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der Uniper SE werden einschließlich des Bestätigungsvermerks im Unternehmensregister bekannt gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden AktivaAnlagevermögen Die Immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten sowie die aktivierungspflichtigen Gemeinkosten. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die vor dem 1. Januar 2010 angeschafft oder hergestellt worden sind und degressiv abgeschrieben wurden, wurde im Rahmen der Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zum 1. Januar 2010 das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Vermögensgegenstände, die ab dem 1. Januar 2010 angeschafft und hergestellt wurden, werden ausschließlich linear abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Für abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 250 €, aber nicht 1.000 € übersteigen, wird ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben und am Ende des fünften Jahres jeweils ausgebucht wird. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen vorgenommen. Sofern nach den Grundsätzen über Finanzierungsleasing das wirtschaftliche Eigentum an Speicherkapazitätsanteilen handelsrechtlich der Uniper Energy Storage GmbH zuzuordnen ist, aktiviert die Uniper Energy Storage GmbH den Speicherkapazitätsanteil/Vermögensgegenstand in Höhe der Anschaffungskosten, die dem Barwert der Speicherentgeltzahlungen unter Anwendung eines risikoadjustierten Fremdkapitalzinses entsprechen, und passiviert in gleicher Höhe eine sonstige Verbindlichkeit. Im Rahmen der Folgebilanzierung wird der aktivierte Vermögensgegenstand über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Speicheranlagen bzw. entsprechend der kürzeren Vertragsdauer abgeschrieben. Die Auflösung des Tilgungsanteils der Verbindlichkeit erfolgt ergebnisneutral, die Auflösung des Zinsanteils der Verbindlichkeit ergebniswirksam. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Niedrigere Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Bei Wegfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen vorgenommen. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bilanziert. Zugänge bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen Ausleihungen sind zum Barwert aktiviert, Aufzinsungen als Zugang ausgewiesen. Umlaufvermögen Die Vorräte werden unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips erfasst. Die Vorräte werden grundsätzlich im Einklang mit § 240 Abs. 4 HGB mittels des Durchschnittskostenverfahrens bewertet und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten bilanziert. In diese werden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens eingerechnet. Bestände von Zertifikaten aus ökologischen Anreiz- bzw. Regulierungssystemen (CO 2 - Zertifikate; sog. Emissionsrechte) werden als Vorräte ausgewiesen, im Einklang mit § 240 Abs. 4 HGB mittels des Durchschnittskostenverfahrens bewertet und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Emissionsrechte werden im Zuteilungs- bzw. Erwerbszeitpunkt bilanziert. Eine Bewertung erfolgt nur, sofern Anschaffungskosten vorliegen. Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen sind mit ihren Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen für mögliche Ausfallrisiken angesetzt (niedrigerer beizulegender Wert). Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie aus Langzeitkonten der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel im Rahmen eines sogenannten Contractual Trust Arrangements (CTA) in einem inländischen Investmentspezialfonds und einer Beteiligung an einer luxemburgischen Personengesellschaft sowie in Festgeldern angelegt. Der juristische Eigentümer des inländischen Investmentspezialfonds und der luxemburgischen Personengesellschaft ist der Uniper Pension Trust e.V., Düsseldorf. Die Festgelder bezüglich Langzeitkonten werden von der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, treuhänderisch für die Uniper Energy Storage GmbH verwaltet. Der Uniper Pension Trust e.V. verwaltet zentral als Treuhänder das Deckungsvermögen in Form von Anteilen an einem inländischen Investmentspezialfonds "PSF" (Wertpapiere) sowie Anteilen an der UPT Global Alternatives S.C.S. SICAV-SIF, Luxemburg, für die Uniper Energy Storage GmbH. Die UPT Global Alternatives S.C.S. SICAV-SIF stellt eine Personengesellschaft nach luxemburgischem Recht dar, die in Immobilienfonds oder Private Equity Fonds investiert. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser wird mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Sofern sich ein die Verpflichtungen übersteigender beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens ergibt, wird dieser als 'aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung' auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Ein sich ergebender Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Rückstellungen Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind darin auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die auf die Bewertung von langfristigen Rückstellungen angewandten Abzinsungssätze können unwesentlich von den veröffentlichten Zinssätzen der Deutschen Bundesbank abweichen. Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden auf Basis der Verpflichtungsüberschüsse entsprechende Rückstellungen gebildet. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie Deputate, die Altersversorgungscharakter haben und als Rentenbaustein gewertet werden, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin wird eine Rentendynamik und für die Pensionsverpflichtungen ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Für Pensionsleistungen, die über den mittelbaren Durchführungsweg des Pensionsfonds erbracht werden, haftet die Uniper Energy Storage GmbH nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) weiterhin subsidiär. Das Vermögen des Pensionsfonds deckt den Erfüllungsbetrag der übertragenen Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 führte der Uniper-Konzern eine reine Beitragszusage als weiteres System zur betrieblichen Altersversorgung ein. Im Rahmen der Implementierung hatten die Mitarbeiter mit bestehenden Versorgungszusagen ein Wahlrecht, mit Wirkung zum 1. Juli 2023 mit ihren zukünftigen Beitragsansprüchen in diese reine Beitragszusage zu wechseln. Aufgrund von § 1 Abs. 2 Satz 2a BetrAVG werden die zukünftigen Pensionsleistungen über den mittelbaren Durchführungsweg des Pensionsfonds erbracht, so dass es sich bei der Zusage um eine mittelbare Pensionszusage handelt, für die gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet werden muss. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der reinen Beitragszusage ist die Angabe eines Fehlbetrages nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB ausgeschlossen. Für Risikoleistungen im Rahmen der reinen Beitragszusage besteht seitens der Mitarbeiter unmittelbarer Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Da es sich hierbei um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG handelt, wird für diese Risikoleistungen gemäß § 249 Abs. 1 HGB eine Pensionsrückstellung gebildet. Die Berechnung der Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Für die Abzinsung der Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Für Vorruhestandsverpflichtungen wird von einer Duration von 4,0 Jahren ausgegangen. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Ferner wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Passive latente Steuern Zum Abschlussstichtag werden für die österreichische Betriebsstätte keine latenten Steuern ausgewiesen, da sich ein Aktivüberhang ergibt und vom Wahlrecht des § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht wird. Die sich grundsätzlich ergebenden latenten Steuern beruhen auf Differenzen zwischen der deutschen Handelsbilanz und der österreichischen Steuerbilanz. Den Berechnungen für 2023 liegt ein Steuersatz von 23 Prozent zugrunde (2022: 23 Prozent). Zum Bilanzstichtag ergeben sich passive latente Steuern aus den immateriellen Vermögensgegenständen. Diese passiven latenten Steuern können vollständig mit aktiven latenten Steuern aus sonstigen Rückstellungen, sonstigen Verbindlichkeiten und dem Sachanlagevermögen saldiert werden. Der steuerliche Verlustvortrag der Betriebsstätte wird nicht in die Saldierung einbezogen. Sonstige Sachverhalte Mit dem Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) wurde eine entsprechende Richtlinie des Rates der Europäischen Union (sog. Pillar Two-Richtlinie) in nationales Gesetz umgesetzt. Das Mindeststeuergesetz ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Die Uniper Energy Storage GmbH gehört zum Uniper- Konzern, welcher in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes fällt. Für den Ansatz und die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich durch die Anwendung dieses Gesetzes keine Auswirkungen, da temporäre Differenzen, welche aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes entstehen, gemäß § 274 Absatz 3 HGB nicht zu berücksichtigen sind. Gemäß der Gesetzgebung muss der Uniper-Konzern je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Global Anti-Base Erosion (GloBE)- Effektivsteuersatz und dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent zahlen. Der aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes resultierende tatsächliche Steueraufwand bzw. - ertrag muss gemäß § 285 Nr. 30a HGB bei der Gesellschaft angegeben werden. Da die globale Mindestbesteuerung erst für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen Anwendung findet, sind zum 31. Dezember 2023 noch keine tatsächlichen Steuern zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen sind die quantitativen Auswirkungen der Gesetzgebung derzeit noch nicht zuverlässig abschätzbar. Anhand von Schätzungen, die auf Vorjahresperioden, auf dem laufenden Geschäftsjahr und auf Planungsdaten basieren, sind für den Uniper-Konzern derzeit keine wesentlichen Steuerbelastungen aus der Implementierung zu erwarten. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz(1) Anlagevermögen Die in der Bilanz ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind in der gesonderten Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. (2) Immaterielle Vermögensgegenstände Die Buchwertveränderungen resultieren im Wesentlichen aus außerplanmäßigen Abschreibungen im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests. (3) Sachanlagen Die Zugänge zu den Sachanlagen entfallen überwiegend auf Investitionen an den Speicherstandorten Epe und Bierwang. Der jährliche Werthaltigkeitstest führte beim Sachanlagevermögen zu außerplanmäßigen Abschreibungen. (4) Finanzanlagen Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB
(5) Vorräte Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind Vorratsmaterialien und Verbrauchsgas der Erdgasspeicher sowie Emissionsrechte ausgewiesen. In den unfertigen Leistungen sind an Dritte abzurechnende Aufträge enthalten. Zudem werden unter dem Posten Gasvorräte ausgewiesen. (6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus der Vermarktung von Speicherkapazitäten und dem Dienstleistungsgeschäft. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ergeben sich überwiegend aus dem konzerninternen Cash-Pooling mit der Uniper SE in Höhe von 822,9 Mio. € (Vorjahr: 726,4 Mio. €). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6,3 Mio. € (Vorjahr: 32,2 Mio. €) enthalten. Davon entfallen auf die Gesellschafterin 4,8 Mio. € (Vorjahr: 30,5 Mio. €). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus Gewinnansprüchen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, wie im Vorjahr, keine enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungs- und sonstige Ansprüche sowie geleistete Anzahlungen enthalten. (7) Eigenkapital
Das Eigenkapital der Uniper Energy Storage GmbH blieb im Geschäftsjahr unverändert. Alleingesellschafterin ist die Uniper Global Commodities SE, Düsseldorf. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung sind entsprechende Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in inländische Fondsanteile, sowie einer Beteiligung an einer luxemburgischen Personengesellschaft, die vom Uniper Pension Trust e.V. treuhänderisch verwaltet werden, angelegt. Sie sind in Anwendung des § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Uniper Energy Storage GmbH beläuft sich dieser für die inländischen Fondsanteile zum Abschlussstichtag auf 25,2 Mio. € und liegt um 1,1 Mio. € unter den Anschaffungskosten von 26,3 Mio. €. Für die Beteiligung an der luxemburgischen Personengesellschaft beläuft sich dieser zum Abschlussstichtag auf 5,1 Mio. € und liegt um 0,3 Mio. € über den Anschaffungskosten von 4,8 Mio. €. In Summe liegt der beizulegende Zeitwert damit um 0,8 Mio. € unter den Anschaffungskosten von 31,1 Mio. €. Der Werterhöhung stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe gegenüber. Eine Abführungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m. Satz 1 HGB besteht somit nicht. (8) Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
(9) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsverpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer. In den Pensionsverpflichtungen sind die Verpflichtungen aus Deputaten enthalten. Das Deckungsvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und ist dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Es ist gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Der in der nachstehenden Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde, soweit es sich um Fondsanteile handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen beziehungsweise allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die Anteile an der ausländischen Beteiligung sind zu Marktwerten bewertet.
Der angewandte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 1,83 Prozent p.a. (im Vorjahr: 1,79 Prozent p.a.). Weiterhin wurden ein Gehaltstrend von gegenüber dem Vorjahr unveränderten 2,25 Prozent p.a. und eine Rentendynamik von gegenüber dem Vorjahr unveränderten 2,00 Prozent p.a. zugrunde gelegt. Analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für Deputatsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben und als Rentenbaustein gewertet werden, ein Rechnungszinssatz von 1,83 Prozent p.a. (im Vorjahr: 1,79 Prozent p.a.) herangezogen. Weiterhin wurde eine Rentendynamik von gegenüber dem Vorjahr unveränderten 2,00 Prozent p.a. zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr wird § 253 Abs. 2 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften angewandt. Der damit geänderte durchschnittliche Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt, beträgt 1,83 Prozent p.a. (im Vorjahr: 1,79 Prozent p.a.). Ohne Berücksichtigung dieser Änderungen hätte sich ein durchschnittlicher Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ermittelt hätte, von 1,76 Prozent p.a. ergeben (im Vorjahr: 1,45 Prozent p.a.). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 für die Uniper Energy Storage GmbH 0,8 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €). (10) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rekultivierungsmaßnahmen, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie für noch ausstehende Abrechnungen. Für die Vorruhestandsverpflichtungen ergibt sich bei einer Duration von 4,0 Jahren (im Vorjahr: 3,9 Jahre) ein Rechnungszins von 1,13 Prozent p.a. (im Vorjahr: 0,67 Prozent p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von gegenüber dem Vorjahr unveränderten 2,25 Prozent p.a. zugrunde gelegt. Für Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen wird ein Rechnungszinssatz von 1,76 Prozent p.a. (im Vorjahr: 1,45 Prozent p.a.) herangezogen. Ferner wurde ein Gehaltstrend von gegenüber dem Vorjahr unveränderten 2,25 Prozent p.a. zugrunde gelegt. Von der Rückstellung für Langzeitkonten wurde der auf den Erfüllungsrückstand entfallende Teil mit den Festgeldanlagen beim Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, wie folgt verrechnet:
Der beizulegende Zeitwert der Festgeldanlagen stimmt mit den Anschaffungskosten überein. (11) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren vor allem aus Speicherentgelten für angemietete Speicherkapazitäten sowie weiteren Verbindlichkeiten des operativen Geschäfts. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten im Wesentlichen die Gewinnabführung an die Uniper Global Commodities SE für das Geschäftsjahr 2023 sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Konzernunternehmen. Die Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschafterin Uniper Global Commodities SE beträgt zum Abschlussstichtag 207,1 Mio. € (Vorjahr: 338,4 Mio. €). Sie resultiert mit 169,4 Mio. € (Vorjahr: 337,9 Mio. €) aus der Gewinnabführung. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren vor allem aus einer Verbindlichkeit aus Liquiditätsüberschüssen der Etzel Gas-Lager GmbH & Co. KG, Friedeburg-Etzel, sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus sind im Wesentlichen Zuschüsse sowie noch nicht fällige Steuerverpflichtungen erfasst. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen maximal im branchenüblichen bzw. gesetzlichen Umfang entstehende Sicherheiten. (12) Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten betrifft vertragsgemäß vereinnahmte Zahlungen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Speicherkapazitäten, die wirtschaftlich Folgejahren zuzurechnen sind und über den Leistungszeitraum vereinnahmt werden. D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung(13) Umsatzerlöse Die mit 680,4 Mio. € (Vorjahr: 648,2 Mio. €) ausgewiesenen Umsatzerlöse resultieren aus der Vermarktung von Speicherkapazitäten sowie dem Dienstleistungsgeschäft. Die Umsatzerlöse werden überwiegend im Inland erzielt. Darüber hinaus sind Erlöse aus der Speichervermarktung in Österreich enthalten. Diese belaufen sich auf rund 17 Prozent (Vorjahr: rund 18 Prozent) der gesamten Umsatzerlöse. (14) Sonstige betriebliche Erträge Dieser Posten enthält im Berichtsjahr vor allem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 28,1 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €). (15) Materialaufwand Der Materialaufwand enthält vor allem Nutzungsentgelte für die Gasspeicherung in angemieteten Speichern. Darüber hinaus werden in diesem Posten Aufwendungen für Gas- und Strombezüge, Material- und Reparaturaufwendungen sowie Aufwendungen aus laufenden Projekten und sonstige Fremdleistungen erfasst. (16) Personalaufwand Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Sie sind im Zinsergebnis ausgewiesen.
(17) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die Abschreibungen betragen insgesamt 229,2 Mio. € (Vorjahr: 89,7 Mio. €) und beinhalten neben planmäßige auch außerplanmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Wertminderungen waren im Geschäftsjahr in Höhe von 146,6 Mio. € zu erfassen (Vorjahr: 9,8 Mio. €). (18) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Geschäftsjahr 2023 neben einem Schadensersatz aus der Fremdnutzung eines Speichers, Rückstellungszuführungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie IT-Kosten, Aufwendungen für Dienstleistungen, Raum- und andere Verwaltungskosten. Die sonstigen Steuern belaufen sich im Geschäftsjahr auf 1,4 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) und sind im Wesentlichen durch Energiesteuern bedingt. (19) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ist der Ertrag aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert (2,5 Mio. €) sowie der Aufwand aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen (0,5 Mio. €) enthalten. (20) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Posten beinhaltet Aufwendungen österreichischer Körperschaftsteuer in Höhe von 4,9 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €). Die Steuern betreffen die österreichische Betriebsstätte, die nicht in den ertragsteuerlichen Organkreis der Uniper SE einbezogen wird. Auf die Erhebung von Ertragsteuerumlagen wird im Organkreis der Uniper SE verzichtet. (21) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags wurde das Ergebnis nach Steuern in Höhe von 169,4 Mio. € (Vorjahr: 337,9 Mio. €) an die Uniper Global Commodities SE abgeführt. E. Sonstige AngabenGeschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs.2 EnWG Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen im Anhang gesondert auszuweisen. Die Uniper Energy Storage GmbH schließt mit diesen Unternehmen Kapazitätsnutzungsverträge sowie damit in Verbindung stehende Dienstleistungsverträge ab. Für alle Verträge wurden marktübliche Konditionen vereinbart. Die Uniper Energy Storage GmbH ist in das konzernweite Cash-Pooling der Uniper SE eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Forderung aus dem Cash-Pooling auf 822,9 Mio. € (Vorjahr: 726,4 Mio. €). Die Bereitstellung der Finanzmittel erfolgt zu marktüblichen Konditionen. Die Zinserträge hieraus belaufen sich auf 20,7 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Rechnungslegungsmäßige Entflechtung der Rechnungslegung Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft stellen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs "Gasspeicherung" im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 EnWG dar. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Haftungsverhältnisse, außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen der Beteiligung an nationalen Speicherprojekten hat die Uniper Energy Storage GmbH Garantien übernommen. Aus diesen Garantien bestehen zum 31. Dezember 2023 Verpflichtungen von insgesamt 229,0 Mio. €. Haftungsverhältnisse werden bei der Uniper Energy Storage GmbH nur nach intensiver Abwägung des Risikos und grundsätzlich nur in Verbindung mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit eingegangen. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses werden aus der Risikoevaluierung gewonnene Erkenntnisse in die Bewertung der Haftungsverhältnisse und der ihnen zugrundeliegenden Verpflichtungen einbezogen. Die Uniper Energy Storage GmbH geht davon aus, dass sämtliche Verpflichtungen erfüllt werden können und daher das Risiko der Inanspruchnahme bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen als unwahrscheinlich eingestuft wird. Aufgrund langjähriger Erfahrungswerte aus begebenen Garantien sind diese Verpflichtungen nicht zu passivieren, da nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. In Wahrnehmung der vertraglich übernommenen Aufgabe der Gasspeicherung für ihre Kunden ist die Uniper Energy Storage GmbH langfristige vertragliche Verpflichtungen eingegangen. Diese umfassen im Wesentlichen finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Operating-Lease-Verträgen für angemietete Speicher sowie aus dem Bestellobligo. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2023 1,0 Mrd. € (davon verbundene Unternehmen: 5,8 Mio. €). Die Vorteile der außerbilanziellen Geschäfte liegen in der langfristigen Verfügbarkeit von Kapazitäten bei den angemieteten Speichern. Risiken können sich dann ergeben, wenn sich Inkongruenzen aus gemieteten und vermarkteten Speicherkapazitäten ergeben. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der Uniper SE enthalten. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr waren Herr Doug Waters und Herr Martin Kersten als Geschäftsführer bestellt. Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge verzichtet.
Düsseldorf, 6. Februar 2024 Uniper Energy Storage GmbH Douglas Waters Martin Kersten Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Uniper Energy Storage GmbH, Düsseldorf VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Uniper Energy Storage GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Uniper Energy Storage GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Gasspeicherung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt, - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Düsseldorf, den 6. Februar 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Aissata Touré, Wirtschaftsprüferin ppa. Eva Opdenbusch, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 29.02.2024 festgestellt. |
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