MLP praxero GmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gabriele Fiedler seit 15.1.2026 | Prokura |
Lars Krauße seit 1.9.2025 | Prokura |
Jan Frederik Berg seit 22.5.2025 | Vorstandsmitglied |
Heike Rotermund seit 4.7.2024 | Prokura |
Carsten Soßna seit 27.9.2023 | Vorstandsmitglied |
Ute Rossenhövel seit 20.1.2023 | Prokura |
Angelika Zinkgräf seit 11.8.2022 | Prokura |
Alexander Hofmann seit 10.5.2022 | Prokura |
Tobias Philipp Rößler seit 30.11.2021 | Prokura |
Manuel Schmalz seit 26.10.2021 | Prokura |
Benno Günther seit 13.3.2020 | Prokura |
Tanja Daehre seit 5.11.2018 | Prokura |
Dagmar Dück seit 21.7.2016 | Prokura |
Antonio Poppa seit 18.11.2015 | Prokura |
Simone Bechtel seit 15.12.2014 | Prokura |
Thorsten Dönges seit 7.5.2014 | Prokura |
Jakob Sebastian Trefz seit 18.10.2011 | Prokura |
Dagmar Dück seit 26.8.2011 | Prokura |
Reinhard Loose seit 8.2.2011 | Vorstandsmitglied |
Sven Dr. Schüly seit 29.10.2010 | Prokura |
Frank Fuchs seit 15.1.2009 | Prokura |
Dirk Bohsem seit 25.8.2008 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MLP Banking AGWieslochJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023JAHRESABSCHLUSSMLP BANKING AG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MLP Banking AG, Wiesloch VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der MLP Banking AG, Wiesloch - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben den folgenden Sachverhalt als den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist: 1. RISIKOVORSORGE AUF FORDERUNGEN AUS DEM KUNDENKREDITGESCHÄFTSachverhaltIm Jahresabschluss der Gesellschaft werden zum 31. Dezember 2023 unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kunden" Forderungen aus dem Kundenkreditgeschäft (vor Abzug von Wertberichtigungen) in Höhe von EUR 1.241 Mio. (ca. 38,8 % der Bilanzsumme; Vorjahr EUR 1.161 Mio) ausgewiesen. Für dieses Kreditportfolio bestehen zum 31. Dezember 2023 Wertberichtigungen, bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von EUR 11,1 Mio. (Vorjahr EUR 12,3 Mio.). Die Bemessung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft wird insbesondere durch die Struktur und Qualität der Kreditportfolios, gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren und die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle, unter anderem auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der makroökonomischen Entwicklungen auf das Kundenkreditgeschäft, bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den ausgefallenen Forderungen aus dem Kundenkreditgeschäft entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bestehende Sicherheiten werden bei der Bemessung der Höhe der Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen werden für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft im Einklang mit den Grundsätzen des IDW RS BFA 7 unter Heranziehung der Methodik des IFRS 9 gebildet. Bei der Bildung der Pauschalwertberichtigungen hat die MLP Banking AG ein Post Model Adjustment berücksichtigt. Dieses wurde als Reaktion auf das erhöhte latente Kreditrisiko infolge der unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Ukraine-Krieges sowie der Inflation gebildet, um so dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen. Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus dem Kundenkreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessensspielräumen der gesetzlichen Vertreter verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben zur Bewertung der Forderungen aus dem Kundenkreditgeschäft sind im Abschnitt "Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für einzelne Bilanzposten" des Anhangs enthalten. Eine weitergehende qualitative Beschreibung des Kreditrisikomanagements einschließlich quantitativer Angaben findet sich im Abschnitt "Risikobericht" im Teil "Kreditmanagement" des Lageberichts. Prüferische ReaktionAuf Basis unserer Risikobeurteilung haben wir zur Erlangung unseres Prüfungsurteils sowohl kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. In einem ersten Schritt haben wir uns ein Verständnis über den eingerichteten Prozess zur Identifikation und Ermittlung der Wertberichtigungen verschafft. Dabei haben wir Befragungen durchgeführt sowie Einsicht in die relevanten Unterlagen genommen, um uns von der Angemessenheit der in dem Prozess enthaltenen relevanten Kontrollen zu überzeugen. Anschließend haben wir die Wirksamkeit der relevanten Kontrollen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollen geprüft, die auf die Erfassung und Verarbeitung der für die Ermittlung der Wertberichtigungen relevanten Datenströme gerichtet sind. In einem nächsten Schritt haben wir anhand einer unter Wesentlichkeits- und Risikogesichtspunkten bestimmten bewussten Auswahl von Einzelengagements die Angemessenheit der ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen im Kundenkreditgeschäft beurteilt. Zudem wurden zufällig ausgewählte Einzelengagements berücksichtigt. Dabei haben wir insbesondere beurteilt, ob die Annahmen der gesetzlichen Vertreter über die Ausfallwahrscheinlichkeit und den noch erzielbaren Kapitaldienst sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten angemessen sind. Dazu haben wir die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer gewürdigt. Bei Objektsicherheiten, für die uns die Gesellschaft Sicherheitenbewertungen vorgelegt hat, haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, die angewandten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Darüber hinaus haben wir die getroffenen Annahmen mit den für Intensiv- und Problemkreditbearbeitung Verantwortlichen erörtert und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ausfälle in der Vergangenheit gewürdigt. Des Weiteren haben wir die zu bildenden Einzelwertberichtigungen nachvollzogen und die zutreffende Erfassung im Jahresabschluss geprüft. In Bezug auf die Pauschalwertberichtigung haben wir die zutreffende Anwendung des IDW RS BFA 7 in Form einer Übernahme der Risikovorsorge nach IFRS 9 beurteilt. Hierzu haben wir die Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter analysiert. Wir haben dabei insbesondere auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen Entwicklungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer gewürdigt sowie die Notwendigkeit und die Höhe des gebildeten Post Model Adjustments hinterfragt und dessen betragsmäßige Ermittlung nachvollzogen. Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern für die Ermittlung der Höhe der Wertberichtigungen auf Forderungen im Kundenkreditgeschäft getroffenen Annahmen nachvollziehbar sind und innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts.Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der MLP Banking AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Alexander Gießler. Anlage zum Bestätigungsvermerk: nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des LageberichtsFolgende Bestandteile des Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Frankfurt am Main, 19. März 2024 BDO
AG
Schmidt, Wirtschaftsprüfer Gießler, Wirtschaftsprüfer Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023MLP Banking AG, WieslochAktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023MLP Banking AG, Wiesloch
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Allgemeine AngabenAngaben zur GesellschaftDie MLP Banking AG hat ihren Sitz in Wiesloch, Deutschland. Sie ist unter der Nummer HRB 335755 im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und das Betreiben von Bankgeschäften, u. a. das Depotgeschäft, das Kommissionsgeschäft, die Anlageberatung und die Anlagevermittlung sowie die Vermittlung von Versicherungen, die mit den vorgenannten Tätigkeiten in Verbindung stehen. Zwischen der MLP Banking AG und der Muttergesellschaft MLP SE, Wiesloch, besteht ein Ergebnisabführungsvertrag nach § 291 AktG. Dessen Eintragung in das für die MLP Banking AG zuständige Handelsregister wurde am 20. Oktober 2020 vorgenommen. Zwischen der MLP Banking AG und der Muttergesellschaft MLP SE, Wiesloch, wurde in 2023 ein Beherrschungsvertrag nach § 302 AktG abgeschlossen. Dessen Eintragung in das für die MLP Banking AG zuständige Handelsregister wurde am 27. September 2023 vorgenommen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die MLP Banking AG ist als hundertprozentige Tochter in den Konzernabschluss der MLP SE einbezogen. Die MLP SE mit Sitz in Wiesloch hält im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG eine Mehrheitsbeteiligung an der MLP Banking AG, Wiesloch. Die MLP SE erstellt in ihrer Eigenschaft als Mutterunternehmen zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht. Dieser ist auf der Internetseite der Gesellschaft auf www.mlp-se.de. Der Konzernabschluss der MLP SE wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Ergänzend werden die nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Der Konzernabschluss wird innerhalb der gesetzlichen Fristen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungen und AnnahmenSchätzungen und AnnahmenDie Erstellung des Abschlusses erfordert zum Teil Schätzungen und Annahmen, die die Beträge der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie die Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres beeinflussen können. Allgemeine AngabenDer Abschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. HGB, 264 ff. HGB und §§ 340 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des Aktien- und Kreditwesengesetzes unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Euro aufgestellt. Die Bilanz wurde nach Anlage 1 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 3 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Staffelform gegliedert. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB um die Position "3. Zinsanomalien" erweitert, unter welcher negative Zinserträge sowie negative Zinsaufwendungen erfasst werden. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 340 Abs. 1 in Verbindung mit § 340a HGB. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung von § 340h HGB bewertet. Die Wertangaben in den tabellarischen Darstellungen werden grundsätzlich in Tausend-Euro-Beträgen (T€) dargestellt. Abweichungen von dieser Darstellungsweise werden direkt bei den einzelnen Tabellen vermerkt. Sowohl Einzel- als auch Summenwerte stellen den Wert mit der kleinsten Rundungsdifferenz dar. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte können deshalb Differenzen zu den ausgewiesenen Summen auftreten. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für einzelne BilanzpostenFür die Aufstellung des Abschlusses wurden im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Die Posten Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag zuzüglich abgegrenzter Zinsen bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer Wertansatz nach § 253 Abs. 4 HGB geboten ist. Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen, pauschalierte Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei den Forderungen werden Einzelwertberichtigungen aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie aus aktuellen Einschätzungen ermittelt. Die MLP Banking AG legt - in Einklang mit IDW RS BFA 7, Tz. 26 - für die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung nach HGB die Methodik gemäß IFRS 9 zugrunde, welche im MLP Konzern bereits seit dem 01.01.2018 angewendet wird. Demnach kann für die nach sachlicher Bemessungsgrundlage einzubeziehenden Kreditverhältnisse, die im Vergleich zum Zeitpunkt ihrer Begründung keine signifikante Erhöhung des Kreditausfallrisikos aufweisen, die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten angesetzt werden. Entsprechend ist bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos eine nach der IFRS 9-Methodik erhöhte Risikovorsorge zugrunde zu legen. Diese bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Restlaufzeit (lifetime expected loss). Für einen signifikanten Anstieg des Kreditausfallrisikos wendet die MLP Banking AG folgende Kriterien an: Das Bestehen einer Überfälligkeit größer 30 Tage, Ratingnoten unterhalb des Investmentgrade-Bereichs, eine Verschlechterung des Ratings um mehr als zwei Ratingnoten sowie die Aufnahme eines Kreditengagements in die Intensivbetreuung durch den Bereich "Kredit". Zur Abbildung des latenten Kreditrisikos kommt für die Ermittlung des erwarteten Ausfalls eine parameterbasierte Berechnung zur Anwendung. Hierzu wird der erwartete Verlust auf Basis der Parameter Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default), Verlusthöhe (loss given default) sowie des erwarteten Kreditbetrags im Zeitpunkt des Ausfalls (exposure at default) ermittelt. Das aktuelle ökonomische Umfeld und Prognosen bezüglich dessen zukünftiger Veränderung werden im Kreditrisikoparameter-Modell berücksichtigt. Diese Informationen umfassen makroökonomische Faktoren (im Wesentlichen die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts sowie die Arbeitslosenquote, das Zinsniveau und die Inflationsrate) und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie der Inflation auf die Risikovorsorge der MLP Banking AG sind auf Basis aktueller und historischer Daten nach wie vor nicht exakt quantifizierbar. Dies liegt zum einen daran, dass historische Erfahrungswerte des Einflusses derartiger außerordentlicher makroökonomischer Ereignisse auf das Kundekreditportfolio des MLP Konzerns fehlen, zum anderen bestehen zum Aufstellungszeitpunkt keine aktuellen oder zukunftsgerichteten Hinweise zu erhöhten Ausfallrisiken einzelner Kundenforderungen. Um diesem latenten Risiko erhöhter Ausfallrisiken im Zuge der makroökonomischen Sondereinflüsse Rechnung zu tragen, wurde bereits im Jahr 2022 im Einklang mit IFRS 9.5.5 in Verbindung mit IFRS 7.35G sowie IAS 1.129 ein Post Model Adjustment in Hohe von 1.009 TEUR ergebnismindernd erfasst. Die Berechnung erfolgte unter Anwendung wahrscheinlichkeitsgewichteter Stress-Szenarien, die auf Basis von Experteneinschätzungen hergeleitet wurden. Das Post Model Adjustment ergibt sich als Differenz aus dem im Standardszenario gerechneten Expected Loss auf das Kundenkreditportfolio und dem kumulierten Expected Loss mit Szenarienbetrachtung unter Berücksichtigung der jeweiligen erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeiten und hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht wesentlich verändert. Die Ermittlung der Risikovorsorge hat Auswirkungen auf die Aktiva-Posten "Barreserve", "Forderungen an Kunden", "Forderungen an Kreditinstitute", "Sonstige Vermögensgegenstände" sowie die GuV-Posten "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere" sowie "Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft". Der Kreditrisikoparameteransatz findet ebenfalls für die Berechnung erwarteter Ausfälle für das bilanzunwirksame Geschäft (Posten "Eventualforderungen und -verbindlichkeiten" und "Andere Verpflichtungen") Anwendung. Diese antizipierten Verluste werden unter dem Bilanzposten "Rückstellungen" ausgewiesen. Die Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagebestandes erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 3 HGB. Die Bestandteile der gehaltenen strukturierten Finanzinstrumente werden getrennt bilanziert. Das Basisinstrument ist dem Anlagevermögen zugeordnet. Die eingebettete Option wird zum Marktwert bewertet. Bei Vorliegen eines negativen Marktwertes wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden nach dem strengen Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Bilanzstichtag ergeben, bewertet. Die im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthaltenen Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden nach dem strengen Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Bilanzstichtag ergeben, bewertet. Die Bewertung der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere des Anlagebestandes erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 3 HGB. Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit einem Rating von Non-Investmentgrade bei Zugang werden zum Fair Value bewertet gem. § 253 Abs. 3 HGB. Zum Bestimmen des beizulegenden Zeitwerts werden bei Vorliegen eines aktiven Markts die Börsenkurse vom Markt mit dem größten Handelsvolumen am Abschlussstichtag zugrunde gelegt. Bei Investmentanteilen entsprechen diese durch die Kapitalanlagegesellschaften veröffentlichten Rücknahmepreise dem beizulegenden Zeitwert. Liegt zum Abschlussstichtag kein aktiver Markt vor, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels anerkannter Bewertungsmodelle. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme/-abflüsse über die Restlaufzeit, abgezinst mit einem risikolosen Abzinsungsfaktor. Der Abzinsungsfaktor bemisst sich anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve. Die erwarteten Zahlungsströme werden um Bonitäts- und Ausfallrisiken bereinigt. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzanlagen wird der Abzinsungsfaktor um einen Credit Spread adjustiert. Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Abschreibungen auf Zugänge des Anlagenvermögens erfolgen pro rata temporis. Die Anschaffungskosten enthalten neben Anschaffungsnebenkosten jeweils den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Teil der auf die Anschaffungskosten entfallenden und in Rechnung gestellten Umsatzsteuer. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 € werden im Jahr der Anschaffung aufwandswirksam verbucht. Anlagegüter von mehr als 250 € bis 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang erfasst. Für Anlagegüter mit Zugang bis 2019 mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250 € bis einschließlich 1.000 € wurde das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschal mit 20% p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben und nach vollständiger Abschreibung als Abgang erfasst. In den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bzw. Einnahmen erfasst, die vor dem Abschlussstichtag geleistet bzw. vereinnahmt worden sind, aber Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden mit ihren Erfüllungsbeträgen ggf. zuzüglich abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB a. F. wird der sich aus dieser Änderung der Rückstellungsbilanzierung ergebende Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von 15 Jahren verteilt. Diese anteiligen Aufstockungsbeträge werden als außerordentlicher Aufwand erfasst. Die Ermittlung des notwendigen Erfüllungsbetrags der Pensionsverpflichtung erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G). Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Bewertung der Rückstellung berücksichtigt. Für unverfallbar ausgeschiedene Pensionsberechtigte oder nach Eintritt des Versorgungsfalles wird als Berechnungsmethode der Barwert der künftigen Pensionsleistungen angewendet. Als Rechnungszins wird unter Anwendung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB mit einer Ausschüttungssperre versehen. Eine korrespondierende Abführungssperre bei Vorliegen einer steuerlichen Organschaft wurde ausdrücklich nicht geregelt. Gewinne, die auf der Anwendung des § 253 HGB beruhen, sind nach § 14 Absatz 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 301 AktG vollständig an den Organträger abzuführen. Die für Pensionszusagen abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen stellen Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar und werden mit den betreffenden Pensionsrückstellungen saldiert. Sofern das Deckungsvermögen die Pensionsrückstellung übersteigt, wird der aktivische Überhang unter dem Bilanzposten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend eine Saldierung der Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung von Pensionsverpflichtungen und des zu verrechnenden Deckungsvermögens gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Der saldierte Ausweis erfolgt unter dem Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" bzw. "sonstige betriebliche Erträge". Erfolgswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB aus der Saldierung von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Solche Vermögensgegenstände stellen Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar. Bei den Vermögenswerten handelt es sich um Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen. Die Bewertung von Deckungsvermögen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zzgl. eines eventuell vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligung). Die von der Versicherung gemeldeten Erträge aus der Veränderung des Deckungsvermögens werden erfolgswirksam erfasst. Prämienzahlungen in die Rückdeckungsversicherung sowie Leistungszahlungen aus der Rückdeckungsversicherung werden als erfolgsneutraler Vorgang (Aktivtausch) behandelt. Die Anderen Rückstellungen berücksichtigen ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bilanzieren. Sofern sie eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, sind sie mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen erfolgt nach dem international favorisierten Anwartschaftsbarwertverfahren (Methode der laufenden Einmalbeträge) unter Verwendung biometrischer Rechnungsgrundlagen nach den Heubeck Richttafeln 2018 G. Die Bewertung durch einen versicherungsmathematischen Gutachter berücksichtigt eine von der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter abhängige unternehmensindividuelle Fluktuationsrate und einen Rechnungszins von 1,78% (Vorjahr: 1,44%). Bei den Rückstellungen für Prozessrisiken werden die erwarteten Erstattungsansprüche aus bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen rückstellungsmindernd berücksichtigt. Bei der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuches wird die barwertige Betrachtungsweise gemäß IDW RS BFA 3 angewandt. Nach der barwertigen Methode ist eine Rückstellung nach § 340a i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB zu bilden, wenn der Buchwert des Bankbuches größer ist als der Barwert unter Berücksichtigung anfallender Risikokosten und Verwaltungskosten. In die Bewertung werden die zukünftigen Zahlungsströme aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einbezogen. Die anteiligen Risiko-und Verwaltungskosten werden als Korrekturposten auf den ermittelten Überschuss berücksichtigt. Zur Sicherung von allgemeinen Bankrisiken wurde nach § 340g HGB ein Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB werden nicht gebildet. Die Eventualverbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen werden zu Nennwerten oder in Höhe des zugesagten Betrags bewertet. Zinserträge werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung als Ertrag vereinnahmt. Negative Zinserträge werden gesondert in dem Posten " 3. Zinsanomalien" ausgewiesen. Im Posten Provisionserträge werden Depotgebühren, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Fondsverwaltung, Vermittlungs- und Bestandsprovisionen aus Vermögensverwaltungsmandaten sowie Kreditvermittlungsprovisionen ausgewiesen. Die Vereinnahmung erfolgt nach Leistungserbringung. Veränderungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken werden in den Posten Aufwendungen aus Zuführung zum / Erträge aus Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken ausgewiesen. Die MLP Banking AG macht von der Überkreuzkompensation nach § 340c Abs. 2 HGB Gebrauch. Zwischen der MLP Banking AG (Organgesellschaft) und der MLP SE (Organträger) besteht eine körperschaft-, und -gewerbesteuerliche Organschaft. Der Steueraufwand oder -ertrag wird daher, soweit er auf den Zeitraum der Organschaft entfällt, nur auf Ebene des Organträgers ermittelt und ausgewiesen. Die MLP Banking AG eröffnete zu Beginn des Jahres 2021 den Mitarbeitern die "Einzahlung" nicht ausgezahlter Vergütungsbestandteile (z.B. nicht ausgeglichene Überstunden oder nicht genommener Urlaub) in Zeitwertkonten, die für eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit oder für die Nutzung im Rahmen eines Sabbaticals u. ä. eingesetzt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die MLP Banking AG auf die eingezahlten Beträge einen Zuschuss, teilweise erst dann, wenn die Wertguthaben genutzt werden. Bis auf verfallbare Zuschüsse sind die Gelder im Rahmen eines Treuhandmodells insolvenzsicher bei der Allianz Versicherung angelegt. Veränderungen des Barwerts der Verpflichtungen werden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst. Die in der Bilanz gezeigte Verbindlichkeit entspricht dem Saldo aus dem Barwert der Verpflichtungen und dem insolvenzgesicherten Teil des Planvermögens. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ1 Barreserve
Die Barreserve hat sich mit 963.799 T€ (Vorjahr: 865.751 T€) im Vergleich zum Vorjahr um 98.048 T€ erhöht. Bestände in Fremdwährung sind nicht vorhanden. 2 Forderungen an KreditinstituteNachfolgend werden die Posten Forderungen an Kreditinstitute gemäß § 340d HGB gegliedert aufgeführt. Die Summenzeilen stellen die Bruttobuchwerte der jeweiligen Forderungsposition dar.
Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen im Wesentlichen bei deutschen Kreditinstituten und haben sich gegenüber dem Vorjahr um 25.731 T€ erhöht. Die anderen Forderungen an Kreditinstitute setzen sich aus Termingeldern in Höhe von nominal 535.000 T€ (Vorjahr: 510.000 T€) und Schuldscheindarlehen an deutsche Kreditinstitute in Höhe von nominal 117.000 T€ (Vorjahr: 122.000 T€) zusammen. Es werden überwiegend Kapitalanlagen bei Unternehmen und Instituten getätigt, die mindestens die Bonitätseinstufung "Investmentgrade" haben. Die täglich fälligen Guthaben bei Kreditinstituten enthalten einen Fremdwährungsbestand in Höhe von 3.473 T€ (Vorjahr: 2.564 T€). 3 Forderungen an KundenNachfolgend werden die Posten Forderungen an Kunden gemäß § 340d HGB gegliedert aufgeführt. Die Summenzeilen stellen die Bruttobuchwerte der jeweiligen Forderungsposition dar.
Der Posten Forderungen an Kunden setzt sich im Wesentlichen aus Industrieschuldscheindarlehen, Forderungen aus Darlehen, Kontokorrentkonten- und Kreditkartenforderungen sowie aus Forderungen gegenüber Vertriebsbeauftragten zusammen. Die Forderungen aus dem Vermögensmanagement bestehen gegenüber Kapitalanlagegesellschaften. Die Industrieschuldscheindarlehen in Höhe von 127.152 T€ (Vorjahr: 181.500 T€) wurden von Emittenten aus Deutschland, Schweiz, Niederlande und Österreich erworben. Beim Kauf von Industrieschuldscheindarlehen wird grundsätzlich darauf geachtet, dass diese über ein Mindestrating im Investmentgrade-Bereich verfügen. Schuldscheindarlehen, die bei Zugang dem Non-Investmentgrade Bereich unterliegen, sind in Höhe von 1.652 T€ (Vorjahr: 0 T€) vorhanden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 43.499 T€ (Vorjahr: 34.075 T€) resultieren im Wesentlichen aus Darlehen an die Deutschland.Immobilien AG, Hannover, sowie an die FERI Management AG (vormals FERI AG), Bad Homburg v. d. Höhe. 4 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Schuldverschreibungen in Höhe von 41.735 T€ (Vorjahr: 30.259 T€) werden im nachfolgenden Geschäftsjahr fällig. Festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 142.077 T€ (Vorjahr: 128.598 T€) werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Zum Bilanzstichtag gab es vermiedene Abschreibungen in Höhe von 4.251 T€ (Vorjahr: 7.189 T€). Der Buchwert für diese Papiere beläuft sich auf 107.806 T€ (Vorjahr: 128.287 T€), der beizulegende Zeitwert betrug zum Bilanzstichtag 103.556 T€ (Vorjahr: 121.098 T€). Zum Bilanzstichtag lag keine dauerhafte Wertminderung vor. Die Wertpapiere des Anlagevermögens haben sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt entwickelt: Anschaffungskosten/Buchwerte
Des Weiteren werden festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve mit einem Buchwert von 4.723 T€ (Vorjahr: 11.319 T€) nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Der Rückgang resultiert aus zwei Fälligkeiten in November 2023. Die Eigenschaften eines Collared Floaters mit einem Buchwert von 5.000 T€ (Vorjahr: 10.000 T€) klassifizieren dieses als strukturiertes Finanzinstrument . Der Floor wird bei diesem Collared Floater nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Zum 31. Dezember 2023 ist der Marktwert des Collars bei dem im Bestand befindlichen Collared Floater weiterhin negativ, so dass eine Drohverlustrückstellungin Höhe von 22 T€ gebildet wurde. Von 55 im Bestand befindlichen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (Vorjahr: 51) sind bis auf 16 (Vorjahr: 18) Papiere alle von deutschen Emittenten ausgegeben. Es werden ausschließlich Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere bei Unternehmen und Instituten erworben, die im Zugangszeitpunkt mindestens die Bonitätseinstufung "Investmentgrade" haben. Zum 31. Dezember 2023 sind bei der deutschen Bundesbank für eine mögliche Inanspruchnahme von Liquiditätsfazilitäten marktfähige Wertpapiere mit einem Nominalwert in Höhe von 107.700 T€ (Vorjahr: 49.950 T€) als notenbankfähige Sicherheit beliehen. 5 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Der Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthält im Wesentlichen 10.760 Anteile in Form von Stammaktien der SAP SE sowie 52.000 Anteile in Form von Stammaktien der Deutschen Telekom AG. Durch einen Zugang im Geschäftsjahr 2023 befindet sich ein nachrangiges nicht festverzinsliches Wertpapier mit Bonitätseinstufung "Non-Investmentgrade" in Höhe von 433 T€ (Vorjahr: - T€) im Bestand. 6 Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen haben sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt entwickelt: Anschaffungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwerte
Die Abschreibungen werden entsprechend der festgelegten betrieblichen Nutzungsdauer linear über folgende Zeiträume vorgenommen: Nutzungsdauer Sachanlagen
7 Sonstige VermögensgegenständeDer Posten Sonstige Vermögensgegenstände setzt sich wie folgt zusammen:
Sonstiges umfasst im Wesentlichen Forderungen aus Vorsteuer, welche erst im Folgejahr abziehbar ist. 8 RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen vorausbezahlte Gebühren für Lizenzen und Softwarewartung für 2024. 9 Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenNachfolgend werden die Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gemäß § 340d HGB gegliedert aufgeführt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist betreffen im Wesentlichen Refinanzierungen aus Mitteln von Kreditinstituten der öffentlichen Hand. 10 Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind gemäß § 340d HGB gegliedert und enthalten folgende Positionen:
Die täglich fälligen Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft betreffen im Wesentlichen Einlagen der Kunden auf Kontokorrent-, Tagesgeld- und Kreditkartenkonten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Vertriebsbeauftragten und vertraglich gebundenen Vermittlern resultieren aus offenen Provisionsansprüchen aus der Vermittlung von Bankprodukten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Einlagen aus dem Bankgeschäft. Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthält Fremdwährungsbestände in Höhe von 3.473 T€ (Vorjahr: 2.564 T€). 11 Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Der Posten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthält im Wesentlichen den aufgrund des mit der MLP SE geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags abzuführenden Gewinn in Höhe von 41.182 T€ (Vorjahr: 22.678 T€). In "Sonstiges" sind die abzuführende Abgeltungsteuer sowie abzuführende Lohn- und Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge auf Kapitalertragsteuer in Höhe von 4.989 T€ (Vorjahr: 1.497 T€) enthalten. In diesem Posten weiterhin ausgewiesen wird ein SEPA-Verrechnungskonto in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 273 T€). Der Saldo dieses Kontos setzt sich aus eingegangenen SEPA-Zahlungen zusammen, welche noch nicht auf Kundenkonten gutgeschrieben wurden. Die ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit kleiner 1 Jahr. 12 Rechnungsabgrenzungsposten
Der periodische Anteil vereinnahmter Gebühren aus dem Kreditkartengeschäft wurde in Höhe von 784 T€ (Vorjahr: 981 T€) abgegrenzt. 13 RückstellungenDer Gesamtbetrag der gebildeten Rückstellungen beträgt 7.983 T€ (Vorjahr: 9.076 T€). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich auf 1.841 T€ (Vorjahr: 1.762 T€). Der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden folgende Parameter zugrunde gelegt:
Die erwarteten Rentensteigerungen werden aus der Entwicklung der Tarifabschlüsse im privaten Versicherungsgewerbe abgeleitet. Der Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre beläuft sich auf 57 T€ (Vorjahr: 293 T€). Bestehendes Deckungsvermögen in Form von Rückdeckungsversicherungen wird mit den betreffenden Pensionsverpflichtungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ergebende Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen ist im Geschäftsjahr 2023 zu 1/15 als außerordentlicher Aufwand erfasst. Die aufgrund der Anwendung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB nicht ausgewiesenen Pensionsrückstellungen belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf 24 T€ (Vorjahr: 48 T€). Aus der Saldierung von Pensionsrückstellungen mit verpfändetem Deckungsvermögen je versorgungsberechtigter Person resultiert eine Pensionsrückstellung in Höhe von 1.841 T€ (Vorjahr: 1.762 T€). Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Die verrechneten Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen von Altersvorsorgeverpflichtungen. Die verrechneten Erträge beinhalten Erträge aus der Veränderung des Deckungsvermögens der Rückdeckungsversicherungen. Die anderen Rückstellungen haben sich zum 31. Dezember 2023 von 7.313 T€ auf 6.142 T€ verringert und wurden im Wesentlichen für nachfolgende Sachverhalte gebildet: Für das Bonusprogramm wurde zum 31. Dezember 2023 eine Rückstellung in Höhe von 409 T€ (Vorjahr: 1.514 T€) gebildet. Die Rückstellung besteht für das Incentivierungsprogramm für den Außendienst. Für die Erstattung von Kreditkartengebühren wurden Rückstellungen in Höhe von 1.510 T€ (Vorjahr: 1.172 T€) gebildet. Aus der Anwendung des IDW RS BFA 7 werden im Berichtsjahr Rückstellungen in Höhe von 480 T€ (Vorjahr: 780 T€) für erwartete Ausfälle für das bilanzunwirksame Geschäft (Posten "Eventualforderungen und -verbindlichkeiten" und "Andere Verpflichtungen") gebildet. Ausstehende Rechnungen für im Betrachtungszeitraum Januar bis Dezember 2023 bezogene aber noch nicht abgerechnete Leistungen wurden durch eine Rückstellung in Höhe von 1.338 T€ (Vorjahr: 1.724 T€) berücksichtigt. Die Rückstellungen im Personalbereich in Höhe von 1.401 T€ (Vorjahr: 951 T€) setzen sich im Wesentlichen zusammen aus sonstigen Rückstellungen für Jubiläen, Überstunden, Sonderzuwendungen, Abfindungen und Zeitwertkonten. Die gebildeten Rückstellungen für Prüfungs- und Jahresabschlusskosten belaufen sich auf 345 T€ (Vorjahr: 340 T€). Risiken aus drohenden oder laufenden Prozessen wurden mit Rückstellungen in Höhe von 589 T€ (Vorjahr: 602 T€) berücksichtigt. Für Verpflichtungen aus einem Unternehmensbeteiligungsprogramm bestehen Rückstellungen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 81 T€). Aus dem im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Marktwert des in den Collared Floaters enthaltenen Floors resultiert eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 22 T€ (Vorjahr: 52 T€). Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtergebnis der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs deutlich positiv, sodass keine Erfordernis zur Bildung einer Drohverlustrückstellung besteht. 14 Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 26.260 T€ (Vorjahr: 26.260 T€) und setzt sich aus 26.260.000 (Vorjahr: 26.260.000) Stammstückaktien zusammen, auf die jeweils ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1 € entfällt. Die Kapitalrendite gem. § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich zum Stichtag auf 1,29 % (Vorjahr: 0,76 %). Bei der Berechnung wurde der auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags abzuführende Gewinn ins Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt. Alle Aktien der Gesellschaft wurden am Bilanzstichtag von der MLP SE gehalten. 15 AusschüttungssperreDie Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entsprechen deren beizulegendem Zeitwert. Es handelt sich bei den Vermögenswerten um verpfändete Rückdeckungsversicherungen. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und aktive latente Steuern sind nicht aktiviert. Damit ergeben sich keine potenziell ausschüttungsgesperrten Gewinne. Nach § 253 Abs. 6 HGB potenziell ausschüttungsgesperrte Gewinne sind durch das Bestehen einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft mit der MLP SE nach § 14 Absatz 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 301 AktG vollständig an den Organträger abzuführen. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG16 Zinsüberschuss
17 Laufende Erträge aus BeteiligungenDie laufenden Erträge aus Beteiligungen umfassen im Geschäftsjahr 2023 Erträge aus Dividenden. Der Ausweis zum Jahresende beträgt 62 T€ (Vorjahr: 0 T€). 18 Provisionserträge
Die Provisionserträge setzten sich im Geschäftsjahr 2023 aus den Sparten Vermögensmanagement, Finanzierung sowie Sonstige zusammen. Unter den Sonstigen Provisionserträgen werden Vergütungen für Beratungsleistungen ausgewiesen. Die Provisionserträge enthalten Erträge gegenüber verbundenen Unternehmen von 5.071 T€ (Vorjahr: 5.089 T€). 19 ProvisionsaufwendungenDie Provisionsaufwendungen umfassen größtenteils Aufwendungen für vertraglich gebundene Vermittler und Vertriebsbeauftragte. 20 Sonstige betriebliche Erträge
Die Konzernumlagen umfassen Erträge aus den im Rahmen der Auslagerung betrieblicher Funktionen für Konzernunternehmen erbrachten Dienstleistungen und entstandenen Kosten. Eine im Geschäftsjahr 2023 vorgenommene Änderung der Vergütungsstruktur der subventionierten Produkte führt zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 1.847 T€ (Vorjahr: 1.000 T€) von der MLP Finanzberatung SE. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie zu hoch antizipierter Beiträge zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 20 T€ enthalten, die im Wesentlichen aus einer Erstattung der Vorauszahlungsumlage resultieren, welche im Berichtsjahr 2022 an die BaFin geleistet wurde. 21 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Die Löhne und Gehälter umfassen die festen und variablen Vergütungsbestandteile der Mitarbeiter. Die Konzernumlagen umfassen Aufwendungen aus den im Rahmen der Auslagerung betrieblicher Funktionen von Konzernunternehmen bezogenen Dienstleistungen. Eine im Geschäftsjahr 2023 vorgenommene Änderung der Vergütungsstruktur für die Nutzung der Vertriebsinfrastruktur der MLP Finanzberatung SE führt zu Aufwendungen in Höhe von 7.418 T€ (Vorjahr: 2.000 T€). Die EDV-Aufwendungen resultieren aus dem Betrieb des Rechenzentrums, dem Outsourcing der IT-Technik, Entwicklungs- und Wartungsaufwendungen sowie Nutzung und Betrieb von Hard- und Software. Die Kosten Fremdleistungen Bankgeschäft resultieren im Wesentlichen aus der Wertpapier- und Kreditkartenabwicklung. Die Beratungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen EDV-Beratungskosten sowie Rechts- und Steuerberatungskosten. Der Posten Beiträge und Gebühren beinhaltet im Wesentlichen Beiträge an die Einlagensicherung deutscher Banken sowie Beiträge und Gebühren an die Europäische Zentralbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kosten des Verwaltungsbetriebs resultieren im Wesentlichen aus Nebenkosten für die Anmietung des Verwaltungsgebäudes in Wiesloch. Auf den Posten andere Verwaltungsaufwendungen entfallen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 289 T€. Diese resultieren im Wesentlichen aus Fremdleistungen aus dem Bankgeschäft in Höhe von 187 T€ sowie aus Beiträgen und Gebühren in Höhe von 55 T€ und aus Beratung in Höhe von 25 T€. 22 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenDer Gesamtbetrag der Abschreibungen beträgt 37 T€ (Vorjahr: 87 T€). Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Hinsichtlich der Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 verweisen wir auf den Anlagespiegel in der Anhangangabe [6]. 23 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Kulanzzahlungen entfallen im Berichtsjahr auf das Kontokorrentgeschäft. Der Posten Zinsaufwendungen umfasst Zinsaufwand für die Pensionsrückstellung. 24 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im KreditgeschäftDie MLP Banking AG macht von der Überkreuzkompensation nach § 340f Abs. 3 HGB Gebrauch. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus der Zuführung von Risikovorsorge für Forderungen an Kunden in Höhe von 1.950 T€ (Vorjahr: 2.223 T€) erfasst. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Hieraus resultieren im Berichtsjahr Zuschreibungen auf den höheren Kurswert in Höhe von 398 T€ (Vorjahr: Abschreibung in Höhe von 270 €). 25 Aufwendungen aus Zuführungen zum Fonds für allgemeine BankrisikenIn diesem Posten sind Aufwendungen aus der Zuführung des Sonderpostens nach § 340g HGB in Höhe von 1.000 T€ (Vorjahr: 1.000 T€) enthalten. 26 Außerordentliche AufwendungenAus der Anwendung von Art. 66 und Art. 67 Abs. 1 bis 5 EGHGB resultieren außerordentliche Aufwendungen aus der Umbewertung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 24 T€ (Vorjahr: 24 T€). 27 BilanzgewinnIn diesem Posten wird ein Gewinnvortrag in Höhe von 224,33 T€ ausgewiesen. SONSTIGE ANGABEN28 Eventualforderungen und -VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten aus Bürgschaften und GewährleistungsverträgenDer Posten enthält Avalverpflichtungen gegenüber Kunden in Höhe von 2.096 T€ (Vorjahr: 2.602 T€). Eine Inanspruchnahme der Bürgschaften und Gewährleistungen ist, wie in der Vergangenheit, unwahrscheinlich. 29 Andere VerpflichtungenUnwiderrufliche KreditzusagenZum 31. Dezember 2023 werden unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 131.137 T€ (Vorjahr: 123.359 T€) aufgeführt. Die unwiderruflichen Kreditzusagen werden in der Regel in Anspruch genommen. 30 Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte VerbindlichkeitenFür Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden Vermögenswerte in Höhe von 154.797 T€ (Vorjahr: 151.347 T€) als Sicherheit übertragen. 31 Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Gesellschaft hat externe Dienstleister für Lizenzverträge und für die Auslagerung von IT-Technik beauftragt. Zudem sind Mietverträge für Verwaltungsgebäude sowie Operating-Leasingverträge für verschiedene Kraftfahrzeuge abgeschlossen worden. Zum Bilanzstichtag bestehen außerbilanzielle Geschäfte in folgender Höhe:
Von den ausgewiesenen Mieten betreffen 600 T€ (Vorjahr: 600 T€) verbundene Unternehmen. Zum 31.12.2022 bestanden außerbilanzielle Geschäfte in folgender Höhe:
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in folgender Höhe:
Zum 31.12.2022 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen in folgender Höhe:
MitgliedschaftenDie MLP Banking AG ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V., Berlin und in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Berlin. Aufgrund der Umlagepflicht sind Nachschusspflichten möglich. AuslagerungssachverhalteDas Kreditkartenprocessing der MLP Banking AG ist an die VR Payment GmbH, Frankfurt/Main, ausgelagert. Die Atruvia AG, Karlsruhe, stellt das Abwicklungssystem für das Kernbanksystem zur Verfügung und erbringt als Auftragsdienstleister für die MLP Banking AG regelmäßig Datenverarbeitungsdienstleistungen und ist als Mehrmandantendienstleister mit standardisierten Dienstleistungen für die MLP Banking AG tätig. Die Deutsche Wertpapier Service Bank AG, Frankfurt/Main, erbringt für die MLP Banking AG marktübliche standardisierte Dienstleistungen in der Abwicklung des Wertpapiergeschäftes sowie im Wertpapierverwaltungs- und -verwahrgeschäft. Die ParcIT GmbH, Köln, erbringt für die MLP Banking AG Validierungsdienstleistungen der VR Ratingverfahren. Die MLP Finanzberatung SE, Wiesloch, erbringt über einen Rahmenvertrag gewisse Dienstleistungen für die MLP Banking AG. Diese stellen teilweise eine Auslagerung im Sinne von § 25b KWG dar und betreffen im Wesentlichen IT-Dienstleistungen und Rechtsdienstleistungen sowie Leistungen des Konzernrechnungswesens, des Controllings, des Personalwesens, des Marktmanagements, des Kundenmanagements und weitere Verwaltungsaktivitäten. Für bestimmte IT-Services, im Wesentlichen den Betrieb der Rechenzentren, SAP Services sowie IT-Services für das Bankgeschäft und deren Weiterentwicklung auf Basis der fachlichen Anforderungen der MLP Banking AG, setzt die MLP Finanzberatung SE weitere Subdienstleister ein. Ziel der Auslagerungen im Sinne von § 25b KWG ist die Erfüllung steigender regulatorischer Anforderungen. Des Weiteren spielten bei den Auslagerungsentscheidungen die Minimierung von operationellen Risiken, Wertschöpfungssteigerungen sowie wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle. Aus den Auslagerungssachverhalten erwachsen organisatorische, strukturelle und prozessuale Risiken, die in dem bestehenden Risikosteuerungsprozess überwacht werden. 32 Organe der MLP Banking AG
33 Bezüge von Aufsichtsrat und VorstandVon den Vorstandsmitgliedern ist ein Vorstandsmitglied bei der MLP Banking AG angestellt. Die Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstands werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Es bestehen Verpflichtungen aus Pensionszusagen gegenüber einem ehemaligen Mitglied des Vorstands. Die Angaben hierüber werden nach § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr 90 T€ (Vorjahr: 91 T€). Zum Stichtag 31. Dezember 2023 bestehen gegenüber Vorstandsmitgliedern Kontokorrentkreditrahmen und Avalkredite in Höhe von 60 T€ (Vorjahr: 126 T€). Gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern bestehen Kontokorrentkreditrahmen und sonstige Darlehen in Höhe von 6 T€ (Vorjahr: 11 T€). Die Rechtsgeschäfte wurden zu branchenüblichen bzw. zu Mitarbeiterkonditionen abgeschlossen. Die Kontokorrentkredite werden mit 8,1 % bis 9,9 % (Vorjahr: mit 6,7 % bis 8,5 %) und die Avalkredite mit 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) verzinst. 34 Honorare AbschlussprüferAufwendungen für Honorare im Zusammenhang mit Leistungen von der Gesellschaft, die mit der Jahresabschlussprüfung beauftragt wurde, sind den entsprechenden Angaben im Konzernanhang der MLP SE zu entnehmen. 35 Angabe der Zahl der beschäftigten ArbeitnehmerDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf:
Im Durchschnitt wurden 8 (Vorjahr: 8) Personen ausgebildet. Bedingt durch den Wechsel des Status des übergeordneten Unternehmens im Vorjahr sind im Geschäftsjahr 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der MLP Banking AG zur MLP SE übergegangen. 36 NachtragsberichtEs haben sich nach dem Bilanzstichtag keine nennenswerten Ereignisse mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MLP Banking AG ergeben.
Wiesloch, den 14. März 2024 MLP Banking AG Der Vorstand: Reinhard Loose Manfred Bauer Carsten Soßna Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der MLP Banking AGDie im folgenden Lagebericht aufgeführten Werte wurden auf die erste Nachkommastelle gerundet. Bei Additionen der dargestellten Einzelwerte sind deshalb Differenzen zu den ausgewiesenen Summen möglich. GRUNDLAGENGeschäftsmodellDie MLP Banking AG ist neben der MLP Finanzberatung SE, der DOMCURA AG, der FERI Management AG (vormals FERI AG) und der RVM GmbH ein 100%iges Tochterunternehmen der MLP SE. Die MLP Gruppe (MLP) ist ein Finanzdienstleister für Privatkunden ebenso wie für Firmen und institutionelle Investoren. Die MLP Banking AG bietet ihren Kunden Bankdienstleistungen in einer Verbindung aus persönlicher Beratung und Onlineservices. Der Fokus der Geschäftstätigkeit ist Deutschland. Zielgruppen sind Privat-und Geschäftskunden, welchen Konto- und Kreditkartenprodukte, Finanzierungen sowie Vermögensmanagementlösungen angeboten werden. Innerhalb der MLP nimmt die MLP Banking AG die folgende Rolle ein:
Die MLP Banking AG verfügt über eine Vollbanklizenz und wird als Kreditinstitut von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Der Vorstand der MLP Banking AG beurteilt die Geschäftsentwicklung und entscheidet über die Ressourcenallokation. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, die Zinserträge sowie die Provisionserträge stellen als Maßgrößen für die Geschäftsentwicklung die zentralen Steuerungsgrößen und Leistungsindikatoren der MLP Banking AG dar. Unser Ziel ist es, nicht nur die besten Beraterinnen und Berater der Branche für unser Geschäftsmodell zu gewinnen, sondern diese auch langfristig zu binden. Deshalb überwachen wir kontinuierlich die Fluktuation 3 und streben als nichtfinanziellen Leistungsindikator eine niedrige jährliche Fluktuationsrate von maximal 10 % bei unseren selbstständigen Beraterinnen und Beratern an. Darüber hinaus ist die MLP Banking AG auch in die Entwicklung weiterer nichtfinanzieller Leistungsindikatoren auf Konzernebene eingebunden. In diesem Zusammenhang werden insbesondere folgende zwei Bereiche intensiv betrachtet: CO 2 -Emissionen und Geschlechtergerechtigkeit. Gleichzeitig wird ein besonderes Augenmerk auf die Weiterbildung der Mitarbeitenden gelegt, um in diesem Bereich ebenfalls Fortschritte zu erzielen. Ein weiterer wichtiger Faktor neben den Leistungsindikatoren ist die Entwicklung des betreuten Vermögens. Forschung und EntwicklungDa es sich bei der MLP Banking AG um ein Dienstleistungsunternehmen handelt, betreiben wir keine Forschung und Entwicklung im klassischen Sinne. Gleichwohl stellen wir Ressourcen bereit, um beispielsweise Software selbst zu entwickeln oder erworbene Software weiterzuentwickeln. Organisation und VerwaltungDer Vorstand der MLP Banking AG setzt sich weiterhin aus drei Mitgliedern zusammen. Mit Wirkung zum 1. September 2023 haben sich jedoch Veränderungen im Vorstand ergeben. Reinhard Loose hat zu diesem Datum die Funktion des Vorstandssprechers der MLP Banking AG von Dr. Uwe Schroeder-Wildberg übernommen. Reinhard Loose ist in der MLP Banking AG bereits seit mehreren Jahren als Mitglied des Vorstands tätig und verantwortet dort auch weiterhin die zuvor wahrgenommen Themen. Manfred Bauer bleibt Vorstandsmitglied in der MLP Banking AG. Der Bereich IT der MLP Banking AG ist aufgrund seiner nochmals gestiegenen Bedeutung seit September 2023 ein eigenes Vorstandsressort. Carsten Soßna, vormals Bereichsleiter IT in der MLP Banking AG, verantwortet nun als Vorstand das neu geschaffene Ressort. Der Aufsichtsrat der MLP Banking AG besteht aus drei Mitgliedern. Ihm gehörten bis zum 28. Juni 2023 an: Dr. Peter Lütke-Bornefeld (Vorsitzender), Dr. Josef Zimmermann (stellvertretender Vorsitzender) und Dr. Frank Egeler (Arbeitnehmer-Vertreter). Seit dem 28. Juni 2023 setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen: Sarah Rössler (Vorsitzende), Dr. Josef Zimmermann (stellvertretender Vorsitzender) und Herr Lothar Behrens. WIRTSCHAFTSBERICHTGesamtwirtschaftliches UmfeldDie Wirtschaft war im Jahr 2023 durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine, die Rekordinflation und zahlreiche weitere Unsicherheiten geprägt. Deutschlands Wirtschaftsleistung verharrte im Berichtsjahr auf dem Niveau von Ende 2019. Der private Konsum litt unter dem Kaufkraftentzug infolge der hohen Inflation. Die Industrie bekam hohe Energiekosten und zunehmende Nachteile im globalen Wettbewerb zu spüren. Insgesamt befindet sich die deutsche Wirtschaft 2023 nach Einschätzung von FERI Investment Research (FERI) in einem Prozess eines tiefgreifenden Strukturwandels, der unter anderem durch die demografische Entwicklung und den daraus resultierenden Mangel an Arbeitskräften gekennzeichnet ist. Entsprechend sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 laut FERI auf - 0,1 %; damit bildete Deutschland das Schlusslicht in Europa. Die Verbraucherstimmung in Deutschland war im Berichtsjahr von Verunsicherung und Sorgen geprägt. Nach drei Rückgängen in Folge stabilisierte sich das Konsumklima zum Jahresende. Sein Niveau blieb aber sehr niedrig und es waren zum Jahresende keinerlei Signale für eine nachhaltige Erholung erkennbar. Der Konsumklimaindex der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) lag im Dezember 2023 bei -27,6 Punkten (Dezember 2022: -40,1). Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich gegen Ende des Berichtsjahres leicht verbessert. Der ifo-Geschäftsklimaindex lag im November 2023 bei 87,3 Punkten (Vorjahr: 86,9 Punkte). Im Dezember 2023 fiel der Index auf 86,4 Punkte. Der Arbeitsmarkt in Deutschland wurde 2023 durch den anhaltenden Wirtschaftsabschwung beeinträchtigt. Gemessen an der schwachen Konjunktur hielt er sich aber vergleichsweise gut. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 191.000 auf 2,609 Mio. Personen. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,7 % (5,3 %). Laut jüngsten Daten der Bundesagentur für Arbeit sank die Akademiker-Arbeitslosenquote im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr auf 2,2 % (2021: 2,4 %); ein Niveau, bei dem von Vollbeschäftigung gesprochen wird. Nach Angaben des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" erhöhten sich die Bruttolöhne und -gehälter im Berichtsjahr um 6,6 % (6,0 %). Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte stieg laut Finanzbericht 2024 der Bundesregierung um 4,8 % (4,6 %). Die Sparquote in Deutschland lag nach Angaben von FERI im Berichtsjahr bei 11,6 % (10,8 %). Die Inflationsrate hat sich im Jahresverlauf 2023 von einem sehr hohen Niveau von 8,7 % im Januar auf 3,2 % im November merklich abgeschwächt, ist aber immer noch auf deutlich erhöhtem Niveau. Für das Gesamtjahr verzeichnete Deutschland eine durchschnittliche Inflationsrate von 5,9 %. Die Notenbanken haben ihre restriktive Geldpolitik auch im Geschäftsjahr 2023 fortgesetzt: Seit Ende Oktober lag der Leitzins für den Euroraum bei 4,5 %. Infolge des Zinsschocks sowie der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen verzeichnete auch die deutsche Immobilienwirtschaft 2023 einen historischen Markteinbruch. Insgesamt war das gesamtwirtschaftliche Umfeld im Jahr 2023 volatil und herausfordernd, was sich auch auf die Geschäftsaktivitäten von MLP im Allgemeinen belastend auswirkte. Branchensituation und WettbewerbsumfeldDer weit überwiegende Anteil der Provisionserträge der MLP Banking AG stammt aus dem Beratungsfeld Vermögensmanagement. Ein weiterer Teil der Erträge entstammt dem Zinsgeschäft. Im Folgenden wird daher erläutert, welche Einflussfaktoren im Gesamtjahr 2023 das Marktumfeld und die Ertragslage im Vermögensmanagement und Zinsgeschäft besonders beeinflusst haben. VermögensmanagementDas Marktumfeld im Bereich Vermögensmanagement war im Berichtszeitraum komplex. Wesentliche Treiber waren neben der strukturell erhöhten Inflation eine anhaltend restriktive Geldpolitik und daraus resultierend ein globaler Liquiditätsentzug mit der Folge globaler Rezessionsrisiken und erhöhter Risiken im Finanzsystem. Hinzu kamen die fortlaufenden Auswirkungen einer geopolitischen Zeitenwende mit einer globalen Blockbildung und einer forcierten Deglobalisierung als Megatrend. Das Ende des über Jahrzehnte gewohnten Umfelds niedriger Inflation und moderater Zinsen hat spürbare Implikationen für alle Anlageklassen. Das private Geldvermögen der Deutschen ist im Berichtszeitraum gestiegen. Im dritten Quartal betrug laut Bundesbank das Vermögen der Privathaushalte bestehend aus Bargeld, Wertpapieren, Bankeinlagen sowie Ansprüchen gegenüber Versicherungen 7.467 Mrd. € und lag somit 213 Mrd. € über dem Wert von Ende 2022 (7.254 Mrd. €). Vor dem Hintergrund gestiegener Zinsen setzten die privaten Haushalte im dritten Quartal 2023 ihr Anlageverhalten der Vorquartale größtenteils fort. So reduzierten sie erneut ihre Sichteinlagen (-33 Mrd. €) zu Gunsten höher verzinster Termineinlagen (+44 Mrd. €). Auch der Nettozukauf an Schuldverschreibungen lag mit 15 Mrd. € erneut deutlich über dem Mittelwert der vergangenen Jahre. Das Interesse an Aktien verblieb auf niedrigem Niveau. Private Haushalte investierten per Saldo zuletzt nur noch etwas mehr als 1 Mrd. € in Aktien und sonstige Anteilsrechte. Laut einer Umfrage von JP Morgan sagten 60 % der befragten Deutschen, aufgrund der anhaltend hohen Inflation und der damit verbundenen Preissteigerungen weniger oder gar nichts zu sparen oder zu investieren. Dem Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) zufolge verzeichnete die deutsche Fondsbranche per Ende September insgesamt Zuflüsse von netto 55,4 Mrd. €.Zum 30. September 2023 stieg das von Fondsgesellschaften verwaltete Vermögen um rund 5 Prozent auf 3.977 Mrd. € (3.804 Mrd. €). Nach dem schnellen Zinsanstieg und der damit verbundenen Rückkehr attraktiver Anleiherenditen gelten neue Rahmenbedingungen für die strategische und taktische Asset-Allokation von institutionellen Anlegern. Dennoch spielen Alternative Investments bei institutionellen Investoren in Deutschland nach wie vor eine bedeutende Rolle: Nach Angaben des BAI Alternative Investor Survey 2023 investieren 95 % von ihnen in Alternative Investments. Mehr als die Hälfte ist dabei in mindestens fünf verschiedenen Anlageklassen investiert. Demnach sind die am stärksten im institutionellen Portfolio vertretenen Anlageklassen Real Estate Equity, Private Equity und Infrastruktur Equity. FinanzierungDie Notenbanken haben ihre restriktive Geldpolitik auch im Geschäftsjahr 2023 fortgesetzt: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich mit einer beispiellosen Serie von insgesamt zehn Zinsschritten seit Juli 2022 gegen die Rekordinflation im Zuge des Ukraine-Kriegs gestemmt. Seit Ende Oktober liegt der Leitzins für den Euroraum bei 4,5 %. Die Zinsen für Immobiliendarlehen haben 2023 nach Einschätzung des Finanzierungsvermittlers Interhyp ihren Höhepunkt erreicht. Das Zinsniveau für ein 10-jähriges Darlehen stieg laut Interhyp von rund 1,0 % Anfang 2022 auf knapp 4,3 % im November 2023 und hatte damit ein 10-Jahres-Hoch erreicht. Zum Ende des Jahres 2023 sanken die Darlehenszinsen wieder leicht auf rund 3,4 %. Die Nachfrage nach Baufinanzierungen ist im Zuge der Zinswende und gestiegener Baukosten im Berichtsjahr weiter eingebrochen, stabilisierte sich jedoch Ende 2023 auf niedrigem Niveau. Das Neugeschäft deutscher Banken mit Immobiliendarlehen lag im November 2023 bei 13,5 Mrd. € und damit nur noch 0,6 % unter dem Vorjahreszeitraum. Dies war der niedrigste Novemberwert seit der Finanzkrise 2008. Die Immobilienpreise und Finanzierungssummen haben sich laut Interhyp im Laufe des Berichtsjahres stabilisiert. Durchschnittlich kostete eine Immobilie inklusive Nebenkosten im 4. Quartal 440.000 € und damit 6,9 % weniger als im entsprechenden Vorjahresquartal. Im Vergleich zum 3. Quartal 2023 fiel der Preisverfall mit 3,3 % bzw. 15.000 € bereits deutlich geringer aus. Wettbewerb und RegulierungDie Wettbewerbssituation auf dem deutschen Markt für Finanzdienstleistungen hat sich im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die Branche ist nach wie vor sehr heterogen und von Konsolidierungstendenzen gekennzeichnet. Auf die Marktteilnehmer wirken Regulierungen in unterschiedlicher Form; MLP ist hier von einer Vielzahl betroffen. Einen wichtigen Regulierungsaspekt stellt für die MLP Banking AG als Teil der MLP Gruppe weiterhin die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor dar, die in Teilen bereits am 10. März 2021 in Kraft getreten ist. Grundlage der Verordnung ist das Pariser Klimaschutzabkommen und der darauf aufbauende EU-Aktionsplan, der konkrete Nachhaltigkeitsziele für den Finanzsektor definiert. So sollen Kapitalflüsse künftig stärker auf nachhaltige Investments ausgerichtet, Umweltrisiken umfassender berücksichtigt und die Transparenz von Finanzprodukten gefördert werden. Die Finanzdienstleistungsbranche soll somit die Transformation der gesamten Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit unterstützen und auch steuern. Die Umsetzung erfolgt über Anpassungen bei den Offenlegungspflichten, der MiFID II- und der IDD-Richtlinie sowie über eine Reihe neuer Regularien wie einem einheitlichen EU-Klassifizierungssystem, neuen EU-Benchmarks und verschiedenen EU-Standards für eine nicht-finanzielle Berichterstattung. Mit dem 2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen, das die Whistleblowing-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, werden alle Unternehmen und Organisationen ab einer Beschäftigtenzahl von 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung interner Meldewege verpflichtet. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangen, vor nachteiliger Behandlung nach Weitergabe solcher Hinweise. Die Unternehmen der MLP Finanzholdinggruppe haben interne Meldekanäle entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben im Berichtszeitraum eingerichtet. Die Weitergabe der Information an die jeweilige MLP Meldestelle trägt dazu bei, dass Verstöße aufgedeckt und untersucht werden und so Missstände schnell beseitigt werden können. Die Meldestelle ist in der MLP Group Compliance-Organisation verankert. In der Gesamtschau stellt sich nach Ansicht der MLP Banking AG mitunter die Frage nach der Sinnhaftigkeit bzw. der recht hohen Frequenz neuer Regulierungsaktivitäten. Die aufgeführten und weitere regulatorische Entwicklungen, auch solche Vorhaben, die derzeit vom Gesetzgeber vorangetrieben werden, sind in der Regel als herausfordernd zu bewerten. Eine Schere aus tendenziell sinkenden Erlösen pro Produkt bei gleichzeitig steigenden Produkt- und Verwaltungskosten - kombiniert mit einer erhöhten Preissensibilität der Kunden - kann auch für die MLP Banking AG die Profitabilität des Geschäftsmodells beeinträchtigen. Unabhängig davon sieht sich die MLP Banking AG aufgrund ihres Vertriebsmodells stabil aufgestellt. GeschäftsverlaufFür die MLP Banking AG war das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 von komplexen, teilweise gegenläufigen Rahmenbedingungen, geprägt. Das in Folge der restriktiven Geldpolitik höhere Zinsniveau belastete branchenweit über die Kapitalmärkte das Vermögensmanagement ebenso wie das Finanzierungsgeschäft, so auch bei der MLP Banking AG. Gleichzeitig profitierten Banken und so auch die MLP Banking AG von deutlich höheren Zinserlösen, welche die Belastungen letztlich überkompensieren konnten. Die Zinserträge stiegen durch das höhere Zinsniveau deutlich auf 68,9 Mio. € (25,3 Mio.€). Dagegen reduzierten sich die Provisionserträge leicht auf 105,7 Mio. € (109,0 Mio. €). Die Erlöse im Vermögensmanagement betrugen davon 104,8 Mio. € (108,3 Mio. €) und waren ursächlich für den Rückgang. Das betreute Vermögen konnte zum 31. Dezember 2023 auf 11,1 Mrd. € (9,6 Mrd. €) deutlich gesteigert werden, wenngleich sich die Nettomittelzuflüsse angesichts des komplexen Marktumfelds auf 0,7 Mrd. € (1,2 Mrd. €) reduzierten. Insgesamt konnte somit eine deutliche Steigerung beim Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (EBIT) auf 41,2 Mio. € (22,7 Mio. €) erzielt werden. Die Fluktuation der Beraterinnen und Berater lag im Berichtsjahr bei 9,6 % und damit im Rahmen unseres Ziels von maximal 10 %. ErtragslageDie Gesamterlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 auf 181,2 Mio. € (138,7 Mio. €). Dabei konnten die Umsatzerlöse deutlich auf 174,7 Mio. € (134,3 Mio. €) gesteigert werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich auf 6,6 Mio. € (4,4 Mio. €) im Wesentlichen aus höheren konzerninternen Leistungsumlagen. Die deutliche Steigerung der Umsatzerlöse war begünstigt durch die positive Entwicklung der Zinserträge. Die Zinserträge erhöhten sich im Berichtszeitraum durch das höhere Zinsniveau deutlich auf 68,9 Mio. € (25,3 Mio. €), sowohl aus Guthaben bei der Zentralbank als auch aus Forderungen gegenüber Kunden und Kreditinstituten. Gleichzeitig erhöhten sich auch die Zinsaufwendungen auf 18,5 Mio. € (0,5 Mio. €), vor allem aus den höher verzinsten Kundengeldern. Der Posten Zinsanomalien, in dem wir negative Zinserträge ausweisen, sank entsprechend auf 0,2 Mio. € (1,7 Mio. €). Der Zinsüberschuss konnte deutlich auf 50,3 Mio. € (23,1 Mio. €) gesteigert werden. Die Provisionserträge lagen mit 105,7 Mio. € (109,0 Mio. €) nahezu auf dem Vorjahresniveau, bedingt durch die Provisionserträge aus dem Vermögensmanagement in Höhe von 104,8 Mio. € (108,3 Mio. €). Die Provisionsaufwendungen bestehen im Wesentlichen aus erfolgsabhängigen Provisionszahlungen an unsere Beraterinnen und Berater und lagen im Berichtszeitraum bei 52,9 Mio. € (56,6 Mio. €). Der Provisionsüberschuss konnte letztlich gesteigert werden auf 52,8 Mio. € (52,4 Mio. €). Der Personalaufwand erhöhte sich auf 16,6 Mio. € (14,9 Mio. €) durch eine höhere Mitarbeiterzahl sowie Gehaltssteigerungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich auf 48,9 Mio. € (38,3 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch höhere konzerninterne Leistungsumlagen für die Nutzung von Infrastruktur im Vertriebsbereich. Zudem erhöhten sich die Betriebs- und Beratungskosten in der IT. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen beliefen sich auf 0,0 Mio. € (0,1 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 0,2 Mio. € (0,6 Mio. €). Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und Wertpapiere betrugen 6,5 Mio. € (9,0 Mio. €). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus geringeren Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Kundenforderungen. Die Aufwendungen aus Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken lagen unverändert bei 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Die Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und Wertpapieren lagen mit 4,9 Mio. € (6,5 Mio. €) unterhalb des Vorjahres, vor allem aus der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen. Die Abschreibungen/Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und Wertpapiere des Anlagevermögens beliefen sich auf 0,3 Mio. € (0,0 Mio. €). Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit erhöhte sich deutlich auf 41,2 Mio. € (22,7 Mio. €). Nach außerordentlichen Aufwendungen, Steuern und Abführung der Gewinne gemäß Gewinnabführungsvertrag verbleibt ein Jahresüberschuss von 0,0 Mio. € (0,0 Mio. €). Vermögens- und Finanzlage, LiquiditätslageDie Bilanzsumme der MLP Banking AG erhöhte sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 3.198,3 Mio. € (2.973,2 Mio. €). Die Barreserve stieg auf 963,8 Mio. € (865,8 Mio. €). Hintergrund ist ein höheres Guthaben bei Zentralnotenbanken in Höhe von 963,8 Mio. € (865,7 Mio. €). Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich auf 780,5 Mio. € (754,7 Mio. €), bedingt durch den Anstieg der Anlage in Termingelder. Die Forderungen an Kunden stiegen auf 1.303,3 Mio. € (1.209,4 Mio. €), was im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Darlehen im eigenen Obligo zurückzuführen ist. Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren lag bei 146,8 Mio. € (139,9 Mio. €). Der Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere lag bei 2,8 Mio. € (2,3 Mio. €). Die immateriellen Anlagewerte lagen bei 0,1 Mio. € (0,1 Mio. €). Die Sachanlagen betrugen 0,1 Mio. € (0,1 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände lagen bei 0,5 Mio. € (0,5 Mio. €). Der Rechnungsabgrenzungsposten betrug 0,5 Mio. € (0,4 Mio. €).Auf der Passivseite der Bilanz bilden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden die Grundlage für die Refinanzierung unseres Kreditgeschäfts. Der überwiegende Teil der Refinanzierung erfolgt dabei durch Kundeneinlagen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bei 140,6 Mio. € (137,0 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen auf 2.881,3 Mio. € (2.683,7 Mio. €). Dabei reduzierten sich die Spareinlagen auf 23,8 Mio. € (28,9 Mio. €), während sich die anderen Verbindlichkeiten auf 2.857,5 Mio. € (2.654,7 Mio. €) erhöhten. Grund für den Anstieg sind vor allem höhere Anlagen in Festgeldern. Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich auf 51,7 Mio. € (27,4 Mio. €). Hintergrund sind im Wesentlichen erhöhte Verbindlichkeiten gegenüber der MLP SE aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag. Die Rückstellungen lagen bei 8,0 Mio. € (9,1 Mio. €). Der gem. § 340g HGB gebildete Fonds für allgemeine Bankrisiken erhöhte sich auf 7,0 Mio. € (6,0 Mio. €). Das bilanzielle Eigenkapital der MLP Banking AG war zum Ende des Betrachtungszeitraums unverändert bei 109,0 Mio. € (109,0 Mio. €). Die handelsrechtliche Eigenkapitalquote betrug 3,4 % (3,7 %). Durch den Waiver ermittelt die MLP SE die Eigenmittelquote des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises. Die Quote lag bei 18,1 % (20,1 %). Der Rechnungsabgrenzungsposten betrug 0,8 Mio. € (1,0 Mio. €).Die Liquidität der MLP Banking AG ist weiterhin gut. Zum Ende des Berichtszeitraums standen der MLP Banking AG rund 963,8 Mio. € an liquiden Mitteln zur Verfügung. Zum 31. Dezember 2023 bestanden zusätzliche ungenutzte Refinanzierungsmöglichkeiten in Höhe von 167,1 Mio. €. Die MLP Banking AG war im Jahr 2023 zu jeder Zeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDie Unternehmensleitung beurteilt die wirtschaftliche Lage der MLP Banking AG sowohl zum Ende des Berichtszeitraums als auch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts weiterhin positiv. Dies gilt auch für die Finanz- und Vermögenslage. Die Liquidität ist nach wie vor auf einem guten Niveau. Zudem ist die Eigenkapitalausstattung weiterhin gut. Nach Ende des Berichtszeitraums hat es keine wesentlichen anderslautende Erkenntnisse gegeben. Außerbilanzielle VerpflichtungenDie außerbilanziellen Verpflichtungen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr um 7,7 Mio. € auf 131,1 Mio. € (2022: 123,4 Mio. €) gestiegen. Entwicklung des NeugeschäftsDas bei der MLP Banking AG betreute Vermögen lag mit 11,1 Mrd. € deutlich über dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2022: 9,6 Mrd. €). Mitarbeiter und selbstständige KundenberaterBei der MLP Banking AG waren im Berichtszeitraum durchschnittlich 222 (210) Mitarbeiter fest angestellt. Dies bedeutet einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der selbstständigen Kundenberater betrug 2.055 (2.057) zum Stichtag 31. Dezember 2023. Die Beraterfluktuation betrug 9,6 % (8,9 %). Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten GeschäftsverlaufZu Beginn des vergangenen Jahres erwarteten wir für das Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse auf dem Vorjahresniveau. Letztlich lagen die Umsatzerlöse deutlich über dem Vorjahr, getrieben durch das starke Zinsergebnis infolge des höheren Zinsniveaus. Damit haben wir unsere Prognose übertroffen. Das Zinsergebnis hatten wir ebenso wie die Zinserträge deutlich über dem Vorjahr erwartet, was letztlich auch eingetreten ist. Damit haben wir unsere Prognose getroffen. Die Provisionserträge hatten wir auf dem Vorjahresniveau erwartet, was ebenfalls eingetreten ist, sodass wir auch hier unsere Prognose getroffen haben. Zudem erwarteten wir gleichbleibende Nettomittelzuflüsse, jedoch ein leichtes Wachstum beim betreuten Vermögen. Letztlich fielen die Nettomittelzuflüsse jedoch deutlich niedriger aus, womit wir unsere Prognose verfehlt haben. Dies ist auch mit dem komplexen Marktumfeld aus hoher Inflation und restriktiver Geldpolitik zu begründen. Das betreute Vermögen konnte dennoch deutlich gesteigert werden, sodass wir hier unsere Prognose sogar übertroffen haben. Die geringeren Nettomittelzuflüsse konnten durch eine bessere Wertentwicklung überkompensiert werden. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit erwarteten wir auf dem Vorjahresniveau. Letztlich lag das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit deutlich über dem Vorjahr, bedingt durch das starke Zinsergebnis infolge des höheren Zinsniveaus. Damit haben wir unsere Prognose übertroffen. Für die Fluktuationsquote der Beraterinnen und Berater hatten wir uns einen Zielwert von maximal 10 % gesetzt, welchen wir mit einer Fluktuationsquote von 9,6 % auch eingehalten haben. RISIKOBERICHTRisikomanagementsystemUnter Risikomanagement versteht MLP den Einsatz eines umfassenden Instrumentariums für den Umgang mit Risiken gemäß der durch den Vorstand festgelegten Strategie sowie des Risikotragfähigkeitsprozesses. Risiken sollen im Rahmen der internen Kontrollverfahren und aufgrund der damit verbundenen Ertragschancen und Wachstumspotenziale bewusst und kontrolliert eingegangen werden. Wesentliche Bestandteile des gruppenweiten Risikomanagementsystems bilden dabei die Aufbau- und Ablauforganisation und insbesondere die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie die besonderen Funktionen Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision. Gruppenweites RisikomanagementIm Rahmen des Risikomanagements ist die MLP Banking AG in das gruppenweite Risikomanagement der MLP Finanzholding-Gruppe (MLP FHG) einbezogen. In der MLP FHG ist die MLP SE als zugelassene Finanzholdinggesellschaft, der die MLP Banking AG als Einlagen- und CRR-Kreditinstitut nachgeordnet ist, das nach § 10a Abs. 2 KWG und gemäß Artikel 11 CRR aufsichtsrechtlich übergeordnete Unternehmen der Gruppe. Im Sinne des § 25a Abs. 3 KWG i. V. m. AT 4.5 MaRisk hat damit der Vorstand der MLP SE eine angemessene Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken auf Gruppenebene durch entsprechende Verfahren sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere
Die MLP Banking AG nimmt für sich die Ausnahme nach § 2a Abs. 1 KWG i.V.m. Art. 7 und Art. 6 Abs. 1 CRR in Anspruch, weshalb sie auf Einzelinstitutsebene die Anforderungen der Teile 2 bis 5 und 8 der CRR nicht anwendet. Ferner liegt eine Befreiung der MLP Banking AG gemäß § 2a Abs. 2 KWG i.V.m. Art 7 CRR hinsichtlich des Managements von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos bzgl. der Risikocontrolling-Funktion nach § 25a Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1, 2 und 3 lit. b und c KWG auf Institutsebene vor. Die MLP Banking AG ist daher in das gruppenweite Risikomanagementsystem der MLP FHG eingebunden und steuert die Risiken der MLP Banking AG, ausgenommen des Liquiditätsrisikos, aus der Gruppensicht gem. AT 4.5 MaRisk. Der Vorstand der MLP Banking AG, welche eine wesentliche Steuerungseinheit der gruppenweiten Risikoorganisation ist, nimmt seine Pflichten im Sinne des Risikomanagements auf Gruppenebene bezogen auf die MLP Banking AG als Einlagenkreditinstitut wahr und stellt entsprechende Verfahren sicher. Mit Abkehr von den bilanzgeprägten Going-Concern- und Gone-Concern-Ansätzen der Risikotragfähigkeitsrechnung hin zu der ökonomischen und normativen Risikosteuerungsperspektive wurde das Risikomanagementsystem im Geschäftsjahr 2023 auf die neue Steuerungsperspektive des ICAAP überführt. Für die ökonomische Perspektive wird auf eine neue, barwertnahe Betrachtungsweise abgestellt. In der MLP Banking AG werden Risiken auf einem Konfidenzniveau von 99,9% oder vergleichbar ermittelt. Die Umstellung der Steuerungsperspektiven in Bezug auf die MLP Banking AG geht aufgrund der Ausnahme des § 2a Abs. 2 KWG in der Risikosteuerung auf Gruppenebene auf. Die Umstellung auf die ökonomische Perspektive ist daher im Konzernlagebericht beschrieben. RisikogrundsätzeDer Vorstand des übergeordneten Unternehmens der MLP Gruppe, der MLP SE, legt die Geschäftsstrategie sowie eine dazu konsistente Risikostrategie für die MLP FHG, welche ebenfalls die MLP Banking AG betrachten, fest. Aus der Risikostrategie geht der gruppenweite Risikoappetit hervor. Die Risikostrategie definiert insofern die Rahmenbedingungen für das Risikomanagement in der MLP FHG. Der Risikoappetit wird dabei regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die nachfolgenden in Konsistenz zur Geschäftsstrategie stehenden Grundsätze beschreiben die zentralen Rahmenbedingungen für das Risikomanagement der MLP FHG: Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich:Der Vorstand ist, unabhängig von ergänzenden internen Zuständigkeitsregelungen, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung im Unternehmen verantwortlich. Er hat die erforderlichen Maßnahmen für die Ausarbeitung der Vorgaben zu ergreifen, sofern nicht das Aufsichtsorgan entscheidet. Diese Verantwortung umfasst die Festlegung angemessener (Teil-)Strategien (im Rahmen der gruppenweiten Geschäftsstrategie und Risikostrategie) und die Einrichtung angemessener interner Kontrollverfahren und somit die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente der Risikostrategie, welche die MLP Banking AG betreffen. Die Verantwortung für die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie kann nicht delegiert werden. In der Verantwortung des Vorstands liegen die Umsetzung der Strategie und die damit verbundene Beurteilung der Risiken sowie die Ergreifung und Überwachung von erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken. Hierzu zählen auch die Entwicklung, Förderung und Integration einer angemessenen Risikokultur. Darüber hinaus verfasst der Vorstand regelmäßig eine Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren. Der Vorstand bzw. die Geschäftsführer tragen die Verantwortung für die Risikostrategie:Der Vorstand des übergeordneten Unternehmens im Sinne der Gruppenanforderungen sowie der Vorstand der MLP Banking AG stellen sicher, dass ein alle wesentliche Risikoarten umfassender Ansatz in der MLP Banking AG integriert ist und geeignete Schritte zur Umsetzung der Risikostrategie unternommen werden. MLP fördert ein starkes Risikobewusstsein und eine ausgeprägte Risikokultur:Eine angemessene Risikokultur ist entscheidend für ein wirksames Risikomanagement. MLP versteht unter Risikokultur die Art und Weise, wie Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen. Unsere Risikokultur fördert die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken und stellt sicher, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind. Kennzeichnend für unsere Risikokultur ist dabei das klare Bekenntnis des Vorstandes zu risikoangemessenem Verhalten, die strikte Beachtung des durch den Vorstand kommunizierten Risikoappetits durch alle Mitarbeiter und die Ermöglichung und Förderung eines transparenten und offenen Dialogs innerhalb der Gruppe zu risikorelevanten Fragen. Ein starkes, alle Bereiche umfassendes Risikobewusstsein über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus und eine entsprechende Risikokultur werden durch adäquate Organisations- und Anreizstrukturen gefördert. Die Angemessenheit des Risikomanagement- und -controllingsystems wird laufend überprüft, gegebenenfalls erforderliche Anpassungen werden zeitnah durchgeführt. Adäquate Qualitätsstandards sind etabliert und werden einer laufenden Überprüfung unterzogen. Konkretisiert wird die Risikokultur bspw. anhand der Vorgaben zu Neuproduktprozessen, Änderungsprozessen und Projekten, welche jeweils über Anträge bspw. den Grund sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen und korrespondierende Risiken abfragen. Diese Anträge fördern einen geordneten Prozessdurchlauf. Dazu sind Freigabeverfahren durch Markt und Marktfolge bis auf Vorstandsebene vorgegeben. In Bezug auf eine laufende Sicherstellung des Risikobewusstseins ist der sog. "MaRisk-Steuerkreis" eingerichtet, welcher die Abarbeitung von Arbeitspakten aus neuen regulatorischen Vorgaben, Prüfungen etc. überwacht. Ebenso sind geeignete Frühwarnindikatoren als Ableitung der abstrakten Risikokultur in den Betriebsbereichen etabliert. Diese werden in regelmäßigen Berichten der Geschäftsleitung mitgeteilt. Zielvorgaben tragen bis auf Ebene der Mitarbeiter zur Verankerung der Risikokultur bei. Damit ist sichergestellt, dass Mitarbeiter zu einem risikoangemessenen Verhalten angehalten werden. MLP verfolgt eine umfassende Risikokommunikation inkl. Risikoberichterstattung:Erkannte Risiken werden offen und uneingeschränkt an die betreffenden Führungsebenen berichtet. Die Vorstände werden umfassend und rechtzeitig (falls erforderlich ad hoc) über das Risikoprofil der in der MLP FHG bzw. der MLP Banking AG relevanten Risiken sowie über Gewinne und Verluste informiert. Der Aufsichtsrat erhält die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen erforderlichen Informationen. Die interne Risikokommunikation und -berichterstattung wird durch umfassende, externe Veröffentlichungen ergänzt, um den Interessen der Aktionäre des Konzerns und des Kapitalmarkts angemessen zu entsprechen und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu genügen. MLP setzt Ziele nach Rentabilität und Risiko:Ausgangspunkt der Risikostrategie ist das Konzept eines ertragsorientierten Unternehmensmanagements mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes, wie es durch die geschäftsstrategischen Rahmenbedingungen vorgegeben wird. MLP setzt dieses über ein mit den einzelnen Segmenten und Unternehmen verknüpftes systematisches und integriertes Ertrags- und Risikosteuerungskonzept um. Alle geschäftspolitischen Entscheidungen werden dabei an der Erzielung einer angemessenen Rentabilität unter Berücksichtigung der relevanten Risiken ausgerichtet. Die MaRisk-Risikosteuerung erfolgt in Bezug auf die Kapital-/Risikodeckungsmassenallokation aufgrund des Waivers aus Gruppensicht. Die Risikoidentifikation erfolgt auf Gruppenebene unter Einbindung der Risikoorganisation der Gruppe und damit der MLP Banking AG. Für die Risikotragfähigkeitsbetrachtung werden die Risiken der Gruppe der Risikodeckungsmasse auf Gruppenebene gegenübergestellt. Die die Konzernsegmente umfassende Risikoorganisation ermöglicht die Risikosteuerung innerhalb der einzelnen Konzern-Gesellschaften mit wesentlichen Risiken. Unter diesen Prämissen nimmt MLP in der geschäftspolitischen Ausrichtung grundsätzlich eine risikoadäquate Position ein. Dies bedeutet, dass Risiken unter Beachtung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bei günstigem Risiko-Chancen-Profil bewusst eingegangen werden, bei ungünstigerem Profil erfolgt in der Regel eine Kompensation oder Verminderung der Risiken. Die Risiko-Ertrags-Relation ist dabei ein Entscheidungskriterium bei der Bewertung von Risikoübernahmen im Einzelfall bzw. bei einem bestimmten Portfolio. So werden beispielsweise für die bei den Adressenausfallrisiken ermittelten Risikokosten über das Gesamtportfolio grundsätzlich entsprechende Risikoprämien am Markt vereinnahmt oder über Cross-Selling-Erlöse verdient. In Abhängigkeit von Art, Umfang und Beeinflussbarkeit des Risikos ist im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob das jeweilige Risiko
Risikokapital- und LiquiditätsmanagementRisikokapitalmanagement - Risikotragfähigkeit in der KapitalsichtDas Risikokapitalmanagement ist ein integraler Bestandteil der Gruppensteuerung in der MLP FHG. Dass die Risikonahme jederzeit im Einklang mit der Kapitalausstattung steht, wird durch die aktive Steuerung der normativen und ökonomischen Kapitaladäquanz unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach Maßgabe der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der entsprechenden Leitlinie der BaFin zur Ausgestaltung des ICAAP sichergestellt. Risiken werden nur innerhalb der aus Risikotragfähigkeitsgesichtspunkten abgeleiteten Limite übernommen, um unter Berücksichtigung von Risiko-/Ertrags-Aspekten angemessene Renditen zu erzielen. Damit sollen insbesondere Risiken vermieden werden, die die Fortführbarkeit des Geschäftsmodells gefährden können. Basierend auf der geschäftspolitischen Ausrichtung und der aus dem Risikodeckungspotential abgeleiteten Risikodeckungsmasse legt der Vorstand die zur Abdeckung des Gesamtrisikoprofils notwendige Kapitalallokation fest. Der Fokus liegt dabei auf den für die MLP FHG wesentlichen Risiken, die mindestens jährlich im Rahmen einer gruppenweiten Risikoinventur identifiziert werden. Das gruppenweite Risikoprofil stellt die Grundlage sowohl für das Risikokapitalmanagement als auch für die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse dar. Im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeitsrechnung werden die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken quantifiziert. Die sonstigen Risiken (insbesondere strategische Risiken, Absatz-, Reputations- und Steuerrisiken) stellen ebenfalls eine wesentliche Risikoart dar, die jedoch nicht per Modell quantifiziert wird. Sonstige Risiken finden über Risikopuffer Eingang in die Risikotragfähigkeitsberechnung. Zudem können sich Nachhaltigkeitsrisiken, welche in Form von transitorischen Risiken oder physischen Risiken auftreten können, als querschnittlich betrachtete Risiken innerhalb der vorgenannten Risikoarten manifestieren, weshalb diese als Risikotreiber bestehender Risiken Berücksichtigung finden. Ferner werden Konzentrationsrisiken als querschnittliche Risiken betrachtet bzw. Inter- und Intrarisikokonzentrationen berücksichtigt. Neben dieser Steuerung des ökonomischen Risikos sowie des Risikokapitals erfolgt eine gleichberechtigte Steuerung der Risikotragfähigkeit auf Basis der regulatorischen Eigenmittelanforderungen sowie der regulatorisch definierten Risiken gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR) in der normativen Risikotragfähigkeitsrechnung auf Basis eines mehrjährigen Planungshorizonts, wobei adverse Entwicklungen in Planszenarien berücksichtigt werden. Der aus der Geschäfts- und Risikostrategie abgeleitete Risikoappetit wird unter anderem mittels Zielvorgaben für die Kapitalausstattung, alloziertes Risikodeckungspotential, der Festlegung von Wesentlichkeitsschwellen und Warnschwellen für Risikolimitauslastungen, dem allgemeinen Sicherheitsniveau der Risikoquantifizierung sowie weiterer Schlüsselindikatoren oder der Ausgestaltung der Geschäftsorganisation weiter konkretisiert. Ökonomische PerspektiveIn der ökonomischen Perspektive wird die Sicherstellung einer angemessenen Risikotragfähigkeit vom Gedanken der Substanzsicherung und des Schutzes der Gläubiger vor ökonomischen Verlusten geleitet. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung werden einbezogene Risiken daher mit strengen Risikomaßen quantifiziert bzw. beurteilt. Hierzu gehört das Konfidenzniveau von 99,9%. Das Risikodeckungspotential wird seit dem 1. Januar 2023 barwertig ermittelt und aus dem aggregierten Barwert der Vermögenswerte, außerbilanziellen Positionen und Schulden des IFRS-Konzerns abgeleitet. Die Ermittlung des Risikodeckungspotentials (RDP) sowie der Risiken erfolgt im ersten Schritt über eine Durchschau auf die Gesellschaften der aufsichtlichen Gruppe nach CRR. Die Abbildung der weiteren Gesellschaften des IFRS Konzerns erfolgt über einen Beteiligungsansatz, der Basis für die Bewertung der Beteiligungsrisiken ist. Der Differenzbetrag aus dem Barwert der Beteiligungen und der Buchwerte in der Konzernbilanz des aufsichtlichen Konsolidierungskreis wird als stille Reserve bzw. stille Last dem Risikodeckungspotential hinzugerechnet bzw. von diesem abgezogen. Es ergibt sich eine Verzahnung der aus den Cashflows der Geschäftstätigkeiten dieser Gesellschaften abgeleiteten Barwerte, da diese sowohl für die innerhalb des Risikodeckungspotentials angesetzten stillen Reserven als auch für das Beteiligungsrisiko die Grundlage bilden. Vom Barwert der Geschäfte der aufsichtlichen Gruppe (CRR) sind für die Bestandspositionen zu erbringende Verwaltungskosten sowie erwartete Verluste (insb. Risikokosten) dem RDP in Abzug zu bringen. Ebenso wird über eine barwertnahe Betrachtung ein Buchwert-Barwert-Unterschied der Posten von dem bilanziellen Eigenkapital abgezogen und eine Reduzierung dieses Betrags um die Verwaltungskosten und Risikokosten vorgenommen. Der dem RDP zugeschlagene Barwert aus dem Provisionsgeschäft ("transaktionslastiges Ertragspotential") des aufsichtlichen Konsolidierungskreises stellt eine aus einem historischen 5-Jahres-Durchschnitt um Sondereffekte bereinigte ewige Rente dar. Immaterielle Vermögenswerte des aufsichtlichen Konsolidierungskreises werden in Abzug gebracht. Aus dem initial im 1. Quartal eines Geschäftsjahres ermittelten Risikodeckungspotential wird quotal eine Risikodeckungsmasse abgeleitet, die unterjährig mindestens dem verfügbaren RDP entspricht. Durch die nicht vollständige Allokation sollen die methodisch bedingten unterjährigen Schwankungen des barwertnahen Risikodeckungspotentials berücksichtigt werden, sodass sich eine stabile RDM ergibt. Normative PerspektiveDie normative Perspektive verfolgt das Ziel der Fortführung des Instituts unter Einhaltung der einschlägigen, aufsichtsrechtlichen Kennziffern und Quoten. Jährlich wird dafür auf Basis des Long Range Plans (LRP) eine Bilanz des Konzerns und des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises für den Zeithorizont von vier Geschäftsjahren geplant. Aus dieser Erwartung wird der regulatorische Kapitalbedarf abgeleitet und gegen die zur Verfügung stehenden Eigenmittel gehalten. Es erfolgt ein Abgleich zu den aufsichtlichen Kapitalanforderungen und -erwartungen, darunter Total SREP Capital Requirement (TSCR), Overall Capital Requirement (OCR) und Eigenmittelzielkennziffer (EMZK). Die strikt einzuhaltenden Nebenbedingungen wie die LCR (Liquidity Coverage Ratio), sNSFR (simplified Net Stable Funding Ratio), die Leverage Ratio sowie die Einhaltung der Großkreditgrenzen werden ebenfalls geplant und analysiert. Die Auswirkungen der wesentlichen Risiken der ökonomischen Perspektive sind ebenfalls in ihrer Auswirkung auf die normative Perspektive berücksichtigt. Ein sich abzeichnender Engpass im Kapitalbedarf oder ungünstige Entwicklungen in der Bilanzstruktur können mit diesem Prozess auch in der handelsrechtlich geprägten Steuerungssicht frühzeitig erkannt und adressiert werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Risikotragfähigkeit in der LiquidationssichtIm Rahmen der kurzfristigen Liquiditätssteuerung auf Gruppenebene wird das Liquiditätsrisiko insbesondere unter Zuhilfenahme der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) beurteilt und gesteuert. Die LCR basiert auf einem aufsichtlich angenommen Stressszenario, das einen Betrachtungszeitraum von 30 Tagen hat. Der ergänzend implementierte Ansatz der Steuerung über den Liquidity at Risk (LaR) beschreibt den erwarteten maximalen Nettofinanzierungsbedarf aus allen Zahlungen, der mit einem Sicherheitsniveau von 99,9 % nicht überschritten wird. Die strukturelle (mittel- bis langfristige) Liquiditätssteuerung der Gruppe erfolgt primär auf Basis von Liquiditätsablaufbilanzen, die die Entwicklung der Liquidität über mittel- und langfristige Zeithorizonte aufzeigen. Hierbei werden unterschiedlich starke Stressszenarien verwendet. RisikokonzentrationenUnabhängig von der Risikoart können Risikokonzentrationen entstehen, die sich als Intrarisikokonzentrationen oder Inter-Risikokonzentrationen manifestieren können. Beispiele für eine Intrarisikokonzentration sind Kreditrisikoklumpen im Eigengeschäft oder ein hoher Stellenwert einzelner Absatzprodukte am Gesamtertrag (Ertragskonzentration). Eine banktypische Inter-Risikokonzentration ist hingegen ein schlagend werdendes Reputationsrisiko, das über das Einlageverhalten in die Kundeneinlagen erhöhte Liquiditätsabflüsse auslösen kann. Risikokonzentrationen werden turnusmäßig im Rahmen der Risikoinventur geprüft. Um die Entstehung von Risikokonzentrationen im Eigengeschäft bereits im Vorfeld zu reduzieren, wird eine Diversifikation angestrebt, unter anderem über Mindestvorgaben an externe Ratings, die Handelbarkeit der Wertpapiere sowie Emittenten- und Branchenlimite und eine entsprechende Laufzeitstruktur. Hierzu ist eine Kapitalanlagerichtlinie implementiert. Wesentliche Risikokonzentrationen werden regelmäßig überwacht und in der Risikosteuerung berücksichtigt. StresstestsGemäß AT 4.3.3 i.V.m. AT 2.2 MaRisk werden für die wesentlichen Risiken der MLP FHG regelmäßig und anlassbezogen Stresstests durchgeführt und deren Auswirkungen, auch bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit, aufgezeigt. Grundsätzlich lassen sich univariate von multivariaten Stresstests jeweils auf Basis historischer und hypothetischer Szenarien unterscheiden. Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen ("univariate Stresstests") wird lediglich ein Risikoparameter einer Risikoart variiert. So werden die Empfindlichkeit von Risikoparametern und die damit einhergehenden steigenden Kapitalanforderungen hinsichtlich der zugrunde liegenden Risikofaktoren untersucht. Interaktionen zwischen verschiedenen Risikofaktoren werden hierbei nicht betrachtet. In multivariaten Stresstests werden simultan mehrere Risikoparameter verändert. Die Auswirkungen ergeben sich aus einem vordefinierten, meist makroökonomischen abgeleiteten Szenario. Hierüber werden außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Szenarien simuliert. Auch der Klimastresstest fällt unter die multivariaten Stresstests. In der MLP FHG werden zwei Formen inverser Stresstests unterschieden. Im Fall des inversen Stresstests auf die Risikotragfähigkeit werden ein oder mehrere Parameter so lange gestresst, bis eine Limitauslastung für einzelne Risikoarten von 100% bzw. der vollständige Verbrauch der Liquiditätsreserve erreicht wird, also das zur Verfügung gestellte Kapital bzw. die Liquidität vollständig aufgezehrt ist. Im Rahmen inverser Stresstests in Bezug auf die Überlebensfähigkeit wird analysiert, wie stark sich Risikofaktoren negativ verändern müssen, um die Gruppe in ihrer Überlebensfähigkeit über alle Risiken hinweg zu gefährden. Die Stresstests berücksichtigen auf Basis des Gesamtrisikoprofils unter anderem Forderungsausfälle bemerkenswerter Engagements, Bonitätsverschlechterungen, Veränderungen der Zinsstrukturkurve und unerwartete Mittelabflüsse, sowie Kombinationen aus den vorgenannten Risikoparametern. Backtesting und ValidierungGemäß AT 4.1 Tz 9 MaRisk wird die Angemessenheit der im Einsatz befindlichen Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung in regelmäßigen Abständen bzw. anlassbezogen überprüft. Im Rahmen der Validierung, die qualitative und quantitative Komponenten enthalten soll, sind auch etwaige Modellrisiken einzuschätzen. Ergeben sich Anhaltspunkte für Mängel, werden diese klassifiziert, deren Ursachen ergründet und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Entsprechend der Schwere der Mängel sind die Verfahren in einem angemessenen Zeitrahmen zu beheben. Über etwaig festgestellte Mängel und den Zeitplan der Abarbeitung wird die Geschäftsleitung informiert. Ebenfalls werden die Neuerungen des 7. MaRisk Modells in Bezug auf das Modellrisikomanagement in Bezug AT 4.3.5 MaRisk beachtet. OrganisationDer Vorstand der MLP SE, die übergeordnetes Unternehmen i.S.d. § 10a KWG ist, ist für die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements in der MLP FHG verantwortlich. Vor diesem Hintergrund werden aufbau- und ablauforganisatorische Vorkehrungen getroffen. Zur Erfüllung der Aufgaben bedient sich die MLP SE einer Risikoorganisation, die der etablierten Segmentsteuerung der Finanzberichterstattung folgt und die Teilsegmente nach IFRS 8 in die Ablauforganisation des gruppenweiten Risikomanagements einbezieht. Die den Segmenten vorstehenden Gesellschaften sind für die in den jeweiligen Teilsegmenten umzusetzenden Risikomanagementsteuerungsmaßnahmen zuständig. Aufgrund der Anwendung des § 2a Abs. 2 KWG i.V.m. Art 7 CRR hinsichtlich des Managements von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos bzgl. der Risikocontrolling-Funktion nach § 25a Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1, 2 und 3 lit. b und c KWG auf die MLP Banking AG, ist die MLP Banking AG in die Risikoorganisation der MLP FHG eingebunden. FunktionstrennungUnser Risikomanagement folgt klar definierten Grundsätzen, welche in der gesamten Gruppe verbindlich anzuwenden sind und deren Einhaltung fortlaufend überprüft wird. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Grundsätze ist eine klare aufbau- und ablauforganisatorische Trennung zwischen den einzelnen Funktionen und Tätigkeiten des Risikomanagements. Die Aufbau- und Ablauforganisation wird regelmäßig durch die Interne Revision sowie die Compliance-Funktion überprüft und beurteilt und an interne und externe Entwicklungen zeitnah angepasst. Konzern-Risiko-ManagerDer Konzern-Risiko-Manager als Mitglied der Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens ist für die Risikoüberwachungs- und -steuerungsaktivitäten in der MLP FHG verantwortlich. Er wird fortlaufend über die Risikosituation in der MLP FHG informiert und berichtet diese regelmäßig an den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat. In Bezug auf die MLP Banking AG ist der Konzern-Risiko-Manager personenidentisch als Risiko-Manager der MLP Banking AG tätig. Risikocontrolling-FunktionUm gruppenweit Risikothemen frühzeitig und nachhaltig adressieren sowie die Risikosensibilität erhöhen zu können, sind innerhalb der MLP FHG und bei der MLP Banking AG unabhängige Risikocontrolling-Funktionen installiert. Diese sind für die Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig. Risikosteuerungs- und -controllingprozesseDie Risikosteuerung in der MLP FHG und deren dezentrale operative Umsetzung in den Geschäftseinheiten, insbesondere der MLP Banking AG, erfolgen auf der Grundlage der Risikostrategie. Die für die Risikosteuerung verantwortlichen Einheiten treffen Entscheidungen zur bewussten Akzeptanz, Reduzierung, Übertragung oder Vermeidung von Risiken. Dabei beachten sie die zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen. Insbesondere der Bereich Risikomanagement der MLP SE, in dem die Risikocontrolling-Funktion angesiedelt ist, ist für die Identifikation und Beurteilung von Risiken sowie die Überwachung der Limitierungen verantwortlich. Damit einher geht die Berichterstattung der Risiken an Vorstand und Aufsichtsrat. Frühwarnsysteme unterstützen dabei die Überwachung der Risiken, identifizieren potenzielle Probleme im Frühstadium und ermöglichen damit eine zeitnahe Maßnahmenplanung. Für Liquiditätsrisiken bzw. die weiteren Risiken im Sinne der Gruppenanforderungen erfolgt dies zusätzlich durch die Risikocontrolling-Funktion der MLP Banking AG. Durch entsprechende Richtlinien und eine effektive Überwachung wird zudem sichergestellt, dass die regulatorischen Anforderungen an das Risikomanagement und -controlling von den Risikoorganisationseinheiten der MLP FHG, damit der MLP Banking AG, eingehalten werden. Die bei der MLP FHG eingesetzten Methoden zur Risikobeurteilung orientieren sich an der Praxis der Branche sowie den Empfehlungen der Aufsichten und internationalen Standardsetzern unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips. Die mit den Risikomodellen ermittelten Ergebnisse zur Steuerung der Risiken sowie die zugrundeliegenden Messkonzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Trotz sorgfältiger Modellentwicklung und regelmäßiger Kontrollen können dennoch Konstellationen entstehen, die zu höheren Verlusten führen als durch die Risikomodelle prognostiziert. Controlling überwacht ErgebnisentwicklungDas Controlling ist für die Planungsprozesse und die fortlaufende Überwachung der Ergebnisentwicklung verantwortlich. Der Planungsprozess ist in einen kurz- und mittelfristigen Planungshorizont mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad unterteilt. Für die Überwachung der geplanten Zielgrößen werden die tatsächlich erreichten Umsatz- und Ergebnisgrößen im Rahmen von täglichen, wöchentlichen und monatlichen Reportings den entsprechenden Plangrößen gegenübergestellt und somit fortlaufende Transparenz für das Management geschaffen. Internes Kontrollsystem im RechnungslegungsprozessDas interne Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie die Lageberichterstattung dient der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MLP Banking AG. Das IKS hat zum Ziel, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung sowie Dokumentation sämtlicher Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften und Standards bzw. Richtlinien sicherzustellen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche unterliegen in besonderem Maße an sie gestellten quantitativen und qualitativen Anforderungen, denen durch eine möglichst klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontrollstruktur begegnet wird. Dazu werden die mit dem Rechnungslegungsprozess betrauten Mitarbeiter regelmäßig geschult. Die Kontrollen im Rechnungslegungsprozess sind darauf ausgerichtet, die Erstellung des Einzelabschlusses im Einklang mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten und die ordnungsgemäße und fristgerechte interne sowie externe Finanzberichterstattung sicherzustellen. Der Umfang der in die Arbeitsabläufe integrierten Kontrollen und Zuständigkeiten ist klar geregelt. Für den Lagebericht werden ergänzend Finanz- und Risikodaten herangezogen, die ebenfalls dem internen Kontrollsystem unterliegen. Wichtige Kontrollinstrumente bei allen wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozessen bilden die Funktionstrennung, systemseitige Kontrollen, das Vier-Augen-Prinzip sowie die Prüfungshandlungen der Internen Revision. Die wesentlichen Prozesse des rechnungslegungsbezogenen IKS sind in Dokumenten und Arbeitsanweisungen niedergelegt, die regelmäßig aktualisiert und im Organisationshandbuch veröffentlicht werden. Die Erstellung des Einzelabschlusses der Bank erfolgt grundsätzlich unter Verwendung von Standardsoftware. Das Konzernrechnungswesen stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit der relevanten Angaben auf Basis der zugelieferten Informationen sicher. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS werden regelmäßig geprüft und überwacht. Compliance-FunktionEs ist eine Compliance-Stelle eingerichtet, die den Risiken entgegenwirkt, die sich aus der Nichteinhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben für die MLP Banking AG ergeben können. Hierzu zählen insbesondere aufsichtsrechtliche Regelungen zur Vermeidung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen beziehungsweise zu Finanzsanktionen, Embargos und dem Kontenabrufverfahren (im Folgenden Geldwäsche- & Betrugsprävention), zur Insiderprävention, bei der Erbringung von Wertpapier(neben)dienstleistungen, zum Schutz der Kundenvermögenswerte, dem Daten- und Verbraucherschutz, dem Auslagerungsmanagement sowie alle sonstige institutsspezifischen Regelungen, deren Nichteinhaltung zu einer Vermögensgefährdung oder einem wesentlichen Reputationsrisiko führen können. Compliance kommt auch bei der Überwachung von Verhaltensregeln sowie im Rahmen des Interessenkonfliktmanagements eine entscheidende Rolle bei der Identifikation von Risikopotenzialen zu. Internes Kontrollsystem und Interne Revision sind als Teile des Risikomanagements wesentliche Bestandteile der Prozesse zur Identifikation neuer Risiken und zur Sicherstellung der Wirksamkeit und Angemessenheit der Risikomanagementsysteme. Die Compliance-Funktion berät und unterstützt die Geschäftsleitung sowie die zuständigen Fachbereiche, wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen Rechtsvorschriften und internen Regelungen sowie entsprechender Kontrollmaßnahmen durch die jeweils zuständigen Stellen hin und berichtet regelmäßig, bei Bedarf anlassbezogen, über ihre Tätigkeit an die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan. Die Compliance-Funktion fördert und bestärkt zudem die gruppenweite Risikokultur. Damit einhergehend führt dies zu einer Steuerung und Reduzierung der operationellen Risiken. Interne RevisionEin weiterer wesentlicher Aspekt der Überwachung der Qualität unserer identifizierten Risiken besteht in regelmäßigen Prüfungen durch die Interne Revision, die sowohl organisatorisch als auch funktional unabhängig von den operativen Einheiten ist. Geprüft wird vor allem die Einhaltung der maßgeblichen Richtlinien unter besonderer Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften. Die Interne Revision führt zudem regelmäßig in allen Teilbereichen der Gesellschaft Prozess- und Systemprüfungen durch und überwacht die Behebung der getroffenen Prüfungsfeststellungen. Dies beinhaltet auch die Prüfung der IT-Systeme. Die Interne Revision verfolgt einen risikoorientierten Prüfungsansatz, sie ist unabhängig und dem Finanzvorstand direkt unterstellt. Es werden Gesamtberichte über die durchgeführten Prüfungen verfasst und den zuständigen Geschäftsleitern zur Kenntnis gebracht. Die Überwachung der Behebung der festgestellten Mängel erfolgt in Abhängigkeit des jeweiligen Risikogehalts zeitnah bzw. wird in quartalsweisen "Follow-Ups" überwacht. Es erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung durch die Interne Revision. Darüber hinaus steht die Leitung der Internen Revision im regelmäßigen Austausch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. RisikoberichterstattungEine aussagekräftige Risikoberichterstattung ist die Basis für eine sachgerechte und erfolgreiche Unternehmenssteuerung. Hierzu besteht ein umfassendes internes Reporting-System. Es stellt eine zeitnahe Information der Entscheidungsträger über die aktuelle Risikosituation sicher. Risikobericht werden in festgelegten Intervallen (monatlich oder vierteljährlich) generiert oder bei Bedarf ad hoc erstellt. Darüber hinaus bilden Planungs-, Simulations- und Steuerungsinstrumente mögliche positive und negative Entwicklungen auf die wesentlichen Wert- und Steuerungsgrößen des Geschäftsmodells und ihre Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ab. Adressaten der Risikoberichterstattung sind der Vorstand sowie der Aufsichtsrat. Über Veränderungen von relevanten Einflussfaktoren wird zeitnah und umfänglich informiert. Darstellung der RisikenDie MLP Banking AG ist finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Diese umfassen insbesondere das Adressenausfall-, das Marktpreis- und das Liquiditätsrisiko. Neben den finanzwirtschaftlichen Risiken bestehen zudem Gefährdungen durch Operationelle und die Sonstigen Risiken. Die in der Folge getroffenen Aussagen für die MLP FHG gelten daher auch für die MLP Banking AG. Die MLP Banking AG ist aufgrund der Befreiung zum Management von Risiken auf Einzelebene in der Risikosteuerung auf Gruppeneben integriert. Die angegebenen Werte beziehen sich auf die MLP Banking AG, wie sie im Rahmen der internen Risikosteuerung auf Gruppenebene abgebildet wird. Von der Befreiung ausgenommen ist das Liquiditätsrisiko, welches auf Ebene der MLP Banking AG weiterhin betrachtet wird. AdressenausfallrisikenDas Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlusts aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners. Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem originären Kreditrisiko das Migrationsrisiko, das Garantierisiko, das Kontrahentenrisiko, das Staatsrisiko, das Länderrisiko, das Verwertungsrisiko, das Beteiligungsrisiko sowie Ausfallrisiken aus Vermietung. Mit der ökonomischen Perspektive rückte insbesondere das Migrationsrisiko stärker in den Vordergrund und wurde daher neu in den Risikokatalog aufgenommen. Adressenausfallrisiken sind vornehmlich in den Eigen- und Kundengeschäftspositionen enthalten. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte bzw. Barwerte der in der Bilanz aktivierten Finanzinstrumente (insbesondere ausgereichter Kredite und Forderungen sowie derivativer Finanzinstrumente und Garantien (außerbilanzielle Positionen), außerbilanzieller Positionen (insbesondere widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen sowie Avale) sowie derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert wiedergegeben. Die Kreditvergabe beschränkt sich hauptsächlich auf in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kreditnehmer, die mit 96 % den Hauptanteil der kredittragenden Instrumente stellen. Exposures gegenüber Schattenbanken können sowohl im Kredit- und Eigengeschäft als auch aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (L&L) entstehen. Die L&L-Forderungen resultieren aus der Vermögensverwaltung, Anlageberatung und -vermittlung sowie aus der Finanzportfolioverwaltung im Bereich Geldanlagen, insbesondere Fonds, und sind kurzfristiger Natur. Aus diesem Grund werden diese Positionen nicht gesondert überwacht, sondern im Rahmen des Adressenausfallrisikos in die Standardverfahren miteinbezogen. Für die Summe der Risikopositionen gegenüber Schattenbanken aus dem Kredit- und Eigengeschäft sowie aus den Forderungen aus L&L gilt als strenge Obergrenze die Großkreditgrenze der Gruppe. Kreditrisiko - Strategie und KreditpolitikDas Kundenkreditgeschäft mit der Zielgruppe Akademiker und dem Kernmarkt in Deutschland konzentriert sich im Wesentlichen auf Praxis- und Baufinanzierungen, Darlehen mit Zinsfestschreibungen von 5 oder 10 Jahren, die überwiegend durch Vermögensdepots bei der MLP Banking AG oder durch Rückkaufswerte bzw. Anteilsvermögen in Lebensversicherungen bzw. Fondspolicen abgesichert sind (Premiumdarlehen) und das Mengengeschäft. Die Vergabe von Dispositionskrediten für die Inhaber des MLP Kontos und die Bereitstellung von Kreditlimiten im Rahmen der MLP Card stehen dabei hinsichtlich der Stärkung der Neukundengewinnung sowie der Kundenbindung im Vordergrund. Des Weiteren ist zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts geplant, das Volumen der Finanzierungen insbesondere in der Zielgruppe der Mediziner, auszubauen. Entsprechend ist das Kundenkreditgeschäft, aufgrund der Fokussierung auf diese inländischen Kundensegmente und die regionale sowie Portfoliodiversifikation, nur gering von ESG-Risiken betroffen. Diese werden vor allem hinsichtlich Klimarisiken aufgrund von Hochwasserschäden oder bei transitorischen Risiken hinsichtlich der Auswirkung auf die Geschäftsmodelle gesehen. Insgesamt ist die Kreditpolitik der MLP Banking AG davon geprägt, nur Risiken zu übernehmen, die sowohl bekannt als auch der Höhe nach vertretbar erscheinen. Auf Forderungen, die als risikobehaftet eingestuft werden, erfolgt eine entsprechende Wertberichtigung. Ausfallkriterien, wie eine Überfälligkeit von 90 Tagen oder Kriterien der InsO, führen zum Ausfallstatus. Tritt ein Ausfallereignis ein, ist eine szenariobasierte Wertminderungsprüfung vorzunehmen, die auch etwaige Sicherheitsverwertungen unterstellt. Kreditrisiko - KreditbearbeitungDie Entscheidungsbefugnisse sind in Kompetenzregelungen festgelegt, die sich am Risikogehalt und an den Prozessen der Geschäfte orientieren. Insbesondere Grundschulden dienen MLP als Sicherheiten bei der Vergabe von Kundenkrediten, ein dem Volumen nach abgestuftes Verfahren mit externer Unterstützung ist bei der Bewertung dieser Sicherheiten etabliert. Die Bereitstellung von Krediten im Kundenkreditgeschäft erfolgt durch die Einräumung von Kreditlimiten für den einzelnen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit. Kreditentscheidungen werden von spezialisierten Mitarbeitern im Rahmen klar definierter Kompetenzen, abhängig von der Größenordnung, Bonität der Kreditnehmer und Besicherung, getroffen. Mit Hilfe spezieller Scoring-Verfahren werden insbesondere im Mengenkreditgeschäft bei der Kreditkarte und dem Konto schnelle Entscheidungen bei gleichbleibend hoher Qualität sichergestellt. Die Wiederanlage unserer Kundeneinlagen erfolgt unter Berücksichtigung eines angemessenen Fristentransformationsrisikos vorrangig im Kundenkreditgeschäft, aber auch in Tages- und Termingelder, Anleihen, Schuldscheinen, Fonds und sonstigen Finanzinstrumenten. Währungs- und Handelsrisiken werden nicht in wesentlichem Umfang eingegangen. KreditmanagementDie Zuständigkeiten im Kreditgeschäft von der Beantragung über die Genehmigung bis hin zur Abwicklung, einschließlich der periodischen Überwachung mit regelmäßiger Bonitätsanalyse, sind definiert und in unserem Organisationshandbuch dokumentiert. Geeignete Steuerungskennzahlen werden definiert und überwacht. So sind Frühwarnindikatoren wie die Überwachung von Rückständen über 30 Tage oder länger, Schwellen von internen Ratings und Konzentrationen in Branchen implementiert. Die Non-Performing-Loan-Quote (NPL) ist das Verhältnis aus den notleidenden Krediten zum Gesamtbestand an Darlehen und Krediten inkl. Guthaben bei Kreditinstituten und Zentralbanken. Diese Quote liegt bei MLP deutlich unter der aufsichtlichen Beobachtungsgrenze von 5%, so dass derzeit keine explizite Strategie für das NPL-Portfolio festgelegt ist. Die Kennzahl wird laufend überwacht. Erkannte Problemkredite werden bei MLP an entsprechende Facheinheiten übertragen und von Spezialisten betreut. Die potenziellen Ausfallrisiken werden darüber hinauslaufend über die Gegenüberstellung von Wertberichtigungen und risikobehaftetem Kreditvolumen ermittelt und bewertet. Für die MLP Banking AG beträgt die NPL Quote zum 31. Dezember 2023 0,5 % (Vorjahr: 0,4 %) und liegt damit deutlich unter der aufsichtlichen Beobachtungsgrenze von 5 %. Bei der Portfolioüberwachung des Kundenkreditgeschäftes werden regelmäßig die verschiedenen Kreditarten gemessen und nach Produktklassen, Branchen und Größenklassen in der Risikoberichterstattung dargestellt. Einzelne Produktklassen, Branchen und Größenklassen der Kundenkredite werden bisher nicht limitiert, obgleich auf eine Mischung der vorgenannten Ausprägungen geachtet wird. Im individuellen Bereich der Baufinanzierungen, Lombardkredite, Premiumdarlehen und Praxisfinanzierungen werden im Rahmen der internen Steuerung Sicherheiten gegenübergestellt. Eine Anrechnung der Sicherheiten bei den Kreditbeständen erfolgt bei privilegierten Grundpfandrechten auf Wohn- und Gewerbeimmobilien. Weitere Sicherheitenarten werden zur Absicherung der Kreditengagements hereingenommen, finden in der internen Risikosteuerung aktuell jedoch keine Berücksichtigung. In Abhängigkeit des Ratingstatus wird für die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeitsrechnung auf aufsichtsrechtliche Berechnungsmethoden abgestellt. Für die mit Hilfe des VR-Ratings intern klassifizierten Positionen erfolgt die Berechnung der ökonomischen Risiken in Anlehnung an den IRB-Ansatz und die Barwerte der Geschäftspositionen zum strategisch vorgegebenen Konfidenzniveau. Für Kreditnehmer, die intern nicht klassifiziert wurden, jedoch über ein externes Rating verfügen, wird mit Hilfe einer Mapping-Tabelle dieses externe Rating in das von MLP als Masterskala verwendete VR-Rating überführt und beurteilt. Aufgrund der so ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeit und einer eigenen Beurteilung von qualitativen Aspekten wie Bilanzkennziffern, branchenspezifischen Erkenntnissen etc. werden extern klassifizierte Kreditnehmer ebenfalls, wie intern klassifizierte Kreditnehmer behandelt und in Anlehnung an den IRB-Ansatz bewertet. Für den ungerateten Restbestand wird auf den Kreditrisiko-Standardansatz in Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Formeln gemäß CRR zurückgegriffen. Es ergeben sich folgende Risikowerte des Adressenausfallrisikos bei einem Sicherheitsniveau von 99,9 % (Vorjahr: 97,0 %), welches im Wesentlichen die Erhöhung des unexpected Loss (UL) bedingt. Der Beitrag der MLP Banking AG für das Adressenausfallrisiko auf Gruppeneben beträgt 108,2 Mio. EUR. Im Vorjahr betrug der auf Bankebene quantifizierte Wert 23,5 Mio. EUR. Die potenziellen Ausfallrisiken werden darüber hinauslaufend über die Gegenüberstellung von Wertberichtigungen und risikobehaftetem Kreditvolumen ermittelt und bewertet. Die Risikovorsorge der MLP Banking AG hat sich 2023 wie folgt entwickelt: Risikovorsorge-Spiegel 2023
Risikovorsorge-Spiegel 2022
Der Bestand an Einzelwertberichtigungen zum 31.12.2023 beträgt 5,7 Mio. EUR (Vj. 5,6 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr haben sich insgesamt die Einzelwertberichtigungen um 0 Mio. EUR (Vj. 1,9 Mio. EUR) erhöht. Über die oben beschriebenen Risiken hinaus bestehen insbesondere auch Kontrahentenrisiken im Rahmen der Eigengeschäfte. Die Risiken, insbesondere aus dem Ausfall von Kontrahenten im Kapitalanlagemanagement, werden auch vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung über die Qualitätsanforderungen der Kapitalanlagerichtlinie begrenzt. In deren Rahmen wird die Anlage verfügbarer Mittel hinsichtlich Vorgaben zu Anlagekategorien und -produkten, Fristigkeiten, Wirtschaftssektoren und Regionen festgelegt. Die Geldanlage erfolgt grundsätzlich in Euro. Bei allen Anlageentscheidungen sind die dokumentierten Kompetenzen und weiteren Regelungen immer zu berücksichtigen. MarktpreisrisikenDie MLP FHG versteht unter Marktpreisrisiken die Unsicherheit über die Veränderungen von Marktpreisen und -kursen (inkl. Zinssätzen, Aktienkursen, Wechselkursen und Rohwarenpreisen sowie Optionsgeschäften und impliziten Optionen), die zwischen ihnen bestehenden Korrelationen und ihren Volatilitäten. Neben Zinsänderungs- und Aktienkursrisiken bestehen Spreadrisiken auf den Eigenanlagen. Für die Gruppe wurden das periodische und das barwertige Zinsänderungsrisiko als wesentliche Risiken identifiziert. Die Anlagewährung ist im Allgemeinen Euro. Die MLP Banking AG ist ein Nicht-Handelsbuchinstitut. In der MLP Banking AG bestehen Marktpreisrisiken im Wesentlichen in der unvollständigen Kongruenz der Zinsvereinbarungen zwischen den gewährten Krediten und deren Refinanzierung. Weiterhin bestehen Marktpreisrisiken im Rahmen der Eigengeschäftsaktivitäten. Offene Risikopositionen in Fremdwährung finden sich derzeit lediglich in unwesentlichem Umfang im Portfolio. Ebenso bestehen keine nennenswerten Derivatepositionen. Mögliche Auswirkungen unterschiedlicher Zinsentwicklungsszenarien auf die MLP Banking AG werden über Planungs- und Simulationsrechnungen abgebildet. Basis hierfür ist unser Zinsmanagement-Tool. In diesem Rahmen wird für die ökonomische Steuerung die Barwertveränderung aller Positionen des Zinsbuchs im Verhältnis zu den regulatorischen Eigenmitteln der Gruppe über den sogenannten Zinsrisikokoeffizienten abgebildet. Die Simulation erfolgt über alle zinstragenden und zinssensitiven Positionen der aufsichtsrechtlichen Gruppe der CRR. Für festverzinsliche Positionen werden vertragliche Fälligkeiten genutzt. Variabel verzinsliche Positionen werden mit Annahmen zu Zinsabläufen parametrisiert, die von historischen Beobachtungen und Korrelationen abgeleitet sind. Hierauf wird für die ökonomische Steuerung ein Zinsszenario auf Basis der historischen Marktbeobachtungen seit 2007 ermittelt und eine Haltedauer von 250 Handelstagen unterstellt. Für die Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten gilt das aufsichtlich vorgegebene Szenario von +/- 200 BP-Verschiebung. Der Zinsrisikokoeffizient soll den Betrag von 20 % nicht überschreiten. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos sind ergänzend weitere Steuerungskennzahlen implementiert. Darunter fallen die Steuerung der Aktiv-Passiv-Durationsdifferenz, die Restlaufzeiten der Geschäfte sowie die Ziel-Bandbreite des Zinsrisikokoeffizienten. Credit-Spread-Risiken sind von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung, da eine Haltestrategie für die im Bestand befindlichen Anleihen besteht. Ökonomisch wird das Risiko dennoch u. a. durch eine Verschlechterungsannahme des maßgeblichen Kontrahentenratings approximiert und bewertet. Ebenso unwesentlich oder nicht vorhanden sind: Fremdwährungsrisiko, Kurswertrisiko, Immobilien im Handelsbestand, Immobilien im Eigenbestand (insbesondere aufgrund stiller Reserven), Optionsrisiken und Abwicklungs- und Lieferrisiken. Quantifizierung der Zinsänderungsrisiken der MLP Banking AG:Mit Umstellung auf die ökonomische Risikosteuerung wird das barwertige Zinsänderungsrisiko aus dem konservativeren Ergebnis der der beiden internen Risikoszenarien aus Zinserhöhung und Zinssenkung ermittelt. Das barwertige Zinsänderungsrisiko der Gesellschaften in der Risikodurchschau in der Gruppensicht, welche durch die MLP Banking AG geprägt ist, beträgt zum 31. Dezember 2023 15,1 Mio. EUR bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % für das Zinserhöhungsszenario. Im Vorjahr erfolgte eine Quantifizierung über die GuV-wirksame Veränderung des Zinsergebnisses mit 3,6 Mio. EUR bei einem Konfidenzniveau von 97,0 % für das Zinssenkungsszenario. Aufgrund der weiterhin dynamischen Entwicklung im Geschäftsjahr erfolgt die Kalkulation der zugrundeliegenden Zinsannahmen grundsätzlich jedes Quartal auf Basis der aktuellen Datenlage. Per 31. Dezember 2023 wurden im Zinsanstiegsszenario auf den beispielhaften Stützpunkten 1 Tag bzw. 10 Jahre +77 400 BP bzw. +210 302 BP simuliert (Vorjahr +77 BP bzw. +210 BP). Im Zinssenkungsszenario waren es für 1 Tag bzw. 10 Jahre -430 BP bzw. -166 BP (Vorjahr -330 BP bzw. -134 BP bei 10 Jahren). Barwertige Zinsänderungsrisiken MLP FHG aus Zinsschock:
Bei der Berechnung der Zinsänderungsrisiken sind in beiden Verfahren die Zinssenkungsszenarien stets auf die Zinsuntergrenze gem. BaFin RS 06/2019 begrenzt. LiquiditätsrisikenUnter Liquiditätsrisiken versteht die MLP Banking AG die Unsicherheit hinsichtlich einer unzureichenden oder nur zu verschlechterten Konditionen möglichen Verfügbarkeit von Geldmitteln zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen oder zur Reduzierung von Risikopositionen. Wesentliche Komponenten des Liquiditätsrisikos sind zum einen das Zahlungsunfähigkeitsrisiko (dispositives Liquiditätsrisiko) und zum anderen das Refinanzierungsrisiko (strukturelles Liquiditätsrisiko). Dispositive LiquiditätssteuerungIm Rahmen der dispositiven bzw. kurzfristigen Liquiditätssteuerung auf Gruppen- und Bankebene wird das Liquiditätsrisiko insbesondere unter Zuhilfenahme der Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR) beurteilt und gesteuert. Des Weiteren beschreibt der Liquidity at Risk (LaR) den erwarteten Nettofinanzierungsbedarf aus allen autonomen Zahlungen, der mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Die Auslastung des Liquidity at Risk wird bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % (Vorjahr: 97,0 %) auf Basis einer Ampellogik überwacht. Für die kurzfristige Liquidität standen in der MLP Banking AG jederzeit ausreichend Mittel zur Verfügung. Strukturelle LiquiditätssteuerungDie strukturelle (mittel- bis langfristige) Liquiditätssteuerung erfolgt auf Basis von Liquiditätsablaufbilanzen und -fortschreibungen, die die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität über verschiedene Zeithorizonte (bis zu 3 Jahre) aufzeigen. Die Liquiditätsablaufbilanz stellt für jeden Zeithorizont unter Stressannahmen einen prognostizierten Überschuss bzw. einen Fehlbestand an Finanzierungsmitteln dem Refinanzierungspotenzial (freie Liquiditätsreserve) gegenüber. Hierzu werden die kurz- und mittelfristig veräußerbaren Vermögensgegenstände, die nicht in der dispositiven Liquiditätssteuerung gebunden sind, aufgestellt und je nach Veräußerungsgeschwindigkeit in Klassen eingeteilt. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) setzt die verfügbare mit der erforderlichen stabilen Refinanzierung ins Verhältnis. Diese Kennzahl dient als Bilanzstrukturkennzahl. Zur Ermittlung wird die simplified Net Stable Funding Ratio (sNSFR) verwendet. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos im Rahmen der Risikotragfähigkeit zielt grundsätzlich auf die entstehenden Mehrkosten im Zusammenhang mit dem strukturellen Refinanzierungsbedarf ab. Zur Bestimmung der Refinanzierungsmehrkosten wird für den anhand der Liquiditätsablaufbilanz ermittelten Kapitalbedarf der Liquidity-Value-at-Risk (LVaR) bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % ermittelt. Hierzu werden die über alle Refinanzierungsinstrumente anfallenden Mehrkosten aufsummiert. Neben der verdichteten Kennzahl LVaR wird ergänzend die Verteilung des Kapitalbedarfs auf die Refinanzierungsinstrumente und deren Auslastung dargestellt. Zusätzlich werden mit Hilfe der Liquiditätsablaufbilanz die Auswirkungen verschiedener Szenarien auf die Zahlungsströme und somit auf die Liquiditätssituation analysiert. Als ergänzende Information dienen die Additional Monitoring Metrics (AMM). Die Ermittlung des LVaR zum 31. Dezember 2023 ergibt auf Jahressicht einen stets positive Limiteinhaltung. Ein Überlebenshorizont von 12 Monaten wurde im Geschäftsjahr stets einhalten, analog zum Vorjahr. Es ergeben sich keine (Vorjahr: keine) voraussichtlichen Refinanzierungsmehrkosten. Sollten wider Erwarten über die Schätzer hinaus Nettomittelabflüsse eintreten, stehen weitere Liquiditätsreserven zur Verfügung. Die Refinanzierungsstruktur beruht größtenteils auf Kundeneinlagen. Zur Absicherung einer möglichen kurzfristigen Liquiditätsunterdeckung haben wir zusätzlich angemessene Kreditlinien im kurz- und mittelfristigen Laufzeitbereich vereinbart. Neben der im Normalszenario angenommenen Entwicklung haben wir Stressszenarien definiert, die einen möglichen erhöhten Liquiditätsbedarf in Folge einer negativen Veränderung des Marktumfeldes simulieren, um gegebenenfalls frühzeitig notwendige Gegenmaßnahmen einzuleiten. Um die verursachungsgerechte interne Verrechnung der jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken überwachen und steuern zu können, hat die MLP Banking AG ein einfaches Verrechnungssystem eingerichtet. Es ergeben sich folgende Risikowerte des Liquiditätsrisikos anhand des Liquidity at Risk (LaR):
Die freien Liquiditätsreserven betragen zum Abschlussstichtag 1.002,3 Mio. EUR (Vj. 1.018,4 Mio. EUR). Operationelle RisikenOperationelle Risiken werden nach Artikel 4 CRR als Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten, verstanden. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Die Operationellen Risiken werden in der Gruppe dezentral in den einzelnen Risikoorganisationseinheiten der Segmente bzw. wesentlichen Unternehmen in Form von Self-Assessments und Schadensdatensammlungen identifiziert und bewertet. Basis bildet eine konzernweite Inventur möglicher Szenarien operationeller Risiken. Über einen Risiko-Workshop werden die Bewertungen der Risikoorganisationseinheiten plausibilisiert und zu einer Gesamtbewertung über die Gruppe verdichtet. Die MLP Banking AG bedient sich ihrer eigenen Self-Assessments. Unabhängig von dem konkreten Risikoprofil gelten folgende Kernaussagen:
Die Verminderung des Operationellen Risikos und damit einhergehend eine Verringerung der Verlusthäufigkeit und -höhe soll in erster Linie durch die laufende Verbesserung der Kontrollhandlungen u.a. durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse erreicht werden. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind der Risikotransfer durch den Abschluss von Versicherungen und der Verzicht auf risikoträchtige Produkte. Darüber hinaus stehen zur Sicherung der Fortführung des Geschäftsbetriebes für kritische Geschäftsprozesse Notfallpläne bereit. Risiken aus internen VerfahrenRisiken aus internen Verfahren bestehen insbesondere aus Fehlern in Verfahren der internen Organisation und Kommunikation, des Vertriebs, der Compliance, Datenschutz und Geldwäsche sowie Vertragsverpflichtungen und -gestaltungen. Die MLP Banking AG setzt im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeiten und administrativen Tätigkeiten interne und externe Mitarbeiter sowie bauliche und technische Ressourcen ein. Durch einen umfangreichen Versicherungsschutz, der einer laufenden Überprüfung unterzogen wird, sichern wir uns gegen Schadensfälle und ein mögliches Haftungsrisiko ab. Bei Business Impact Analysen (BIA) werden zeitkritische Unternehmensprozesse, deren Ausfall erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben können, identifiziert. Hierzu werden geeignete Maßnahmen in Form von BCM-Strategien definiert. Diese Maßnahmen dienen im Notfall der Fortführung des Geschäftsbetriebes, wenn auch leistungsreduziert. Die zeitkritischen Prozesse sowie die Wirksamkeit der definierten Maßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und kontinuierlichen Weiterentwicklung. Eine BCM-Dokumentation steht den Geschäftsbereichen und Mitarbeitern zur Verfügung. Die Interne Revision führt zudem regelmäßig in allen Teilbereichen Prozess- und Systemprüfungen durch und überwacht die Behebung der getroffenen Prüfungsfeststellungen. Dies beinhaltet auch die Prüfung der IT-Systeme. Aus einem möglichen Fehler in der Kundenberatung, der Anlage- und Abschlussvermittlung oder der Finanzportfolioverwaltung und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen besteht ein Beratungs- und Haftungsrisiko. Das potenzielle Beratungsrisiko wird durch die Sicherstellung einer fortlaufend hohen Beratungsqualität minimiert, die unter anderem durch IT-gestützte Tools unterstützt wird. Beratungsgespräche mit den Kunden und die daraus resultierenden Ergebnisse werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Im Rahmen definierter Anpassungsprozesse bei Änderungen betrieblicher Prozesse oder Strukturen, Übernahmen und Fusionen sowie dem Prozess zur Einführung neuer Produkte - respektive bei der Ausweitung der Aktivitäten auf neue Märkte oder über neue Vertriebswege - wird sichergestellt, dass vor Umsetzung geplanter Maßnahmen, alle betroffenen Funktionen von MLP beteiligt, mögliche wesentliche Risiken erhoben und ein entsprechendes Konzept erstellt wird. Risiken aus menschlichen Fehlern und MitarbeiterverfügbarkeitRisiken aus menschlichen Fehlern und Mitarbeiterverfügbarkeit entstehen insbesondere aus mangelnder Mitarbeiterqualifikation und -verfügbarkeit, unerlaubten betrügerischen und strafrechtlich relevanten Handlungen sowie mangelnder Arbeitssicherheit und sonstigem menschlichen Fehlverhalten. Die Angemessenheit der Personalausstattung und die ausreichende Qualifikation der Mitarbeitenden werden durch die verantwortlichen Fachbereiche sichergestellt. Die personelle Ausstattung wird regelmäßig, zumindest anlässlich des jährlichen Planungsprozesses, bezüglich Art und Umfang sowie der geplanten Gruppenentwicklung überprüft. In diesem Zusammenhang wurde eine Definition und Identifikation von Schlüsselpositionen vorgenommen, mit dem Ziel, die Personalrisiken durch geeignete Risikosteuerungsmaßnahmen weiter zu reduzieren. Die Anforderungen an die Qualifikation aller, insbesondere aber der mit dem Kredit- und Handelsgeschäft betrauten Mitarbeitenden, werden in differenzierten Stellenbeschreibungen im Organisationshandbuch festgehalten. Die mit dem Eingehen, Steuern und Überwachen von Risiken betrauten Mitarbeitenden sowie deren Vertreter verfügen im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs über umfassende Kenntnisse in den vertriebenen Produkten und in den eingesetzten Handels-, Bewertungs- und Steuerungstechniken. Dies gilt insbesondere für die Leiter der Funktionen Interne Revision, Compliance und Risikocontrolling im Sinne der MaRisk. Die vorhandenen Personalkapazitäten werden grundsätzlich so ausgestaltet, dass auch bei unvorhergesehenen Ausfällen von Mitarbeitenden die Aufrechterhaltung der erforderlichen Arbeitsabläufe sichergestellt werden kann. Der demografische Wandel und die Auswirkungen auf die Belegschaftsstruktur werden von MLP systematisch betrachtet. Durch eine Fluktuationssimulation haben wir verschiedene Szenarien analysiert und Kenntnis über die Auswirkungen auf die Belegschaft (inkl. Schlüsselpositionen) erhalten. Zu beobachten ist eine Dynamisierung der Alterskurve und damit verbunden ein steigendes Durchschnittsalter in der Belegschaft. Um diesem Trend entgegenzuwirken und im zunehmenden Wettbewerb bestehen zu können, werden die materiellen und immateriellen Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontinuierlich weiterentwickelt. Durch flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle sowie familienunterstützende Rahmenbedingungen und Nebenleistungen wollen wir unser Profil als familienfreundlicher Arbeitgeber weiter schärfen. Dies wurde mit dem im Jahr 2019 erfolgreich durchgeführten Audit berufundfamilie sowie der Re-Zertifizierung des Audits im Jahr 2022 manifestiert. Das Zertifikat als familienfreundlicher Arbeitgeber geht einher mit der Vereinbarung von verschiedenen Maßnahmen und Zielen für die Weiterentwicklung des familienfreundlichen Arbeitsplatzes in den kommenden drei Jahren. Daneben setzt MLP traditionell auf nachhaltige Nachwuchsgewinnung und bietet neben verschiedenen Ausbildungsberufen auch ein DH-Studium mit vielen verschiedenen Fachrichtungen an. Eine Umstrukturierung der Aufbauorganisation des Personalbereichs wurde im Dezember 2021 auch mit dem Ziel vollzogen, die Spezialisierung und Professionalisierung der für das Recruiting zuständigen Mitarbeitenden weiter voranzutreiben. Gemäß den Anforderungen an die Vergütungssysteme sind diese so ausgestaltet, dass negative Anreize für Geschäftsleiter und Mitarbeitende zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden werden und keine Risikonahme über den vom Vorstand vorgegebenen Risikoappetit hinaus gefördert wird. Um derartige Anreize für Mitarbeitende insbesondere in den positionsverantwortlichen Stellen zu vermeiden, wird bei der Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme darauf geachtet, dass diese den in den Strategien niedergelegten Zielen nicht widersprechen und Interessenkonflikte ausgeschlossen sind. Bei Strategieänderung erfolgt zeitgleich eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Vergütungs- und Anreizsysteme. Hinsichtlich der variablen Komponenten der Vergütung ist gewährleistet, dass Mitarbeitende sich nicht am kurzfristigen, sondern am mittel- und langfristigen Erfolg orientieren. Das Vergütungssystem ist ferner so ausgestaltet, dass Mitarbeiter mit variablen Vergütungsbestandteilen an negativen Entwicklungen der von ihnen initiierten Geschäfte beteiligt und Mitarbeitende der den initiierenden Bereichen nachgelagerten Bereiche ihrer Verantwortung entsprechend angemessen vergütet werden. Für die Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme der Geschäftsleitung ist das Aufsichtsorgan und für die der Mitarbeitenden ist die Geschäftsleitung verantwortlich. Die Ausgestaltung der Vergütungssysteme wird regelmäßig, mindestens jährlich durch den Bereich Recht geprüft und, sofern erforderlich, angepasst. Das größte Kapital der MLP sind die Beraterinnen und Berater sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deswegen wird ein besonderer Wert auf die Qualifizierung unserer Mitarbeitenden und Führungskräfte gelegt. Gleichwohl lassen sich menschliche Fehler nicht vollständig ausschließen. Dabei setzen wir auf eine offene, positive Fehlerkultur mit dem Ziel, Fehler frühzeitig zu erkennen, unsere Prozesse stetig zu verbessern und unsere Innovationskraft zu stärken. Dies entspricht auch dem MLP Leitbild, den Kernwerten Leistung und Vertrauen sowie den MLP Führungsgrundsätzen. Mit einer aktiven Personal- und Nachfolgeplanung sowie gezielten Personalmarketingmaßnahmen wird das Risiko von personellen Engpässen verringert. Mitarbeitende, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, verpflichten sich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll umzugehen. Eine klare Trennung von Management- und Kontrollfunktionen begrenzt das Risiko von Verstößen gegen interne und externe Vorschriften. Definierte Vertretungsregelungen gewährleisten die Sicherstellung unserer Geschäftsabläufe und Entscheidungsprozesse. IT-RisikenIT-Risiken ergeben sich insbesondere aus einem etwaigen Ausfall von kritischen IT-Prozessen, Applikationen, IT-Systemen sowie IT-Infrastrukturen und schließen mögliche Cyberattacken mit ein. Um mögliche Risiken aus dem IT-Bereich effektiv zu minimieren, verfolgt die MLP Banking AG eine IT-Strategie. Bei der Auswahl der IT-Systeme steht überwiegend branchenspezifische Software im Fokus. Falls erforderlich, werden geschäftsspezifische Eigenentwicklungen durch qualifizierte interne und externe Spezialisten erstellt. Die vor Inbetriebnahme durchgeführten umfangreichen Systemtests und Pilotierungseinsätze sollen die einwandfreie Funktion der IT-Systeme sicherstellen. Durch die Auslagerung des Rechenzentrumsbetriebes an Dienstleistungsunternehmen mit verschiedenen Standorten sowie in Cloud-Plattformen, Back Up-Systeme, Spiegeldatenbanken und durch eine definierte Notfallplanung wird der Datenbestand vor einem möglichen Datenverlust marktüblich abgesichert. Die IT-Systeme werden vor einem unberechtigten Zugriff durch das Zugangs- und Berechtigungskonzept, einem Malewareschutz orientiert am aktuellen Stand der Technik sowie weitere umfassende Sicherheitseinrichtungen geschützt. Aufgrund der vorhandenen Virtualisierung des Arbeitsplatzes, ist die Möglichkeit für ein ortsunabhängiges Arbeiten technisch gegeben. MLP betreibt ein gruppenweites Informationssicherheitsmanagementsystem, um mögliche Risiken in Bezug auf die Informationssicherheit zu identifizieren und angemessen zu behandeln. Bei den Schutzmaßnahmen orientieren wir uns am aktuellen Stand der Technik und lassen diese regelmäßig durch externe Experten überprüfen. Innovationen aus den digitalen Bestrebungen werden in einem Laborumfeld entwickelt, um Risiken während der Entwicklung gering zu halten. Risiken aus externen EreignissenRisiken aus externen Ereignissen umfassen Auslagerungen, Gesetzgebung und Politik, kriminelle und betrügerische Handlungen (extern) sowie Naturkatastrophen und höhere Gewalt. In der Finanzdienstleistungsbranche hat der Trend zur Industrialisierung und zur Reduktion der Fertigungstiefe zugenommen. Die Unternehmen fokussieren sich zunehmend auf ihre Kernkompetenzen: Produktion von Finanzdienstleistungsprodukten, Service- und Informationsdienstleistungen, fachliche Beratungskompetenz und Vertriebskompetenz. Die MLP Banking AG nimmt in diesem Marktumfeld für nicht zum Kerngeschäft gehörende Aktivitäten die Dienstleistung externer Partner in Anspruch. Wesentliche Auslagerungs-Aktivitäten werden dabei gemäß den Anforderungen der MaRisk an das Risikomanagement, in Form des Regelsteuerkreises der Risikocontrolling- und -steuerungsprozesse mit fortlaufender Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und -reporting einbezogen. Die MLP Banking AG hat dabei die Verantwortung für die ausgelagerten Prozesse klar geregelt und ein zentrales Auslagerungsmanagement installiert. Somit können die potenziell aus ausgelagerten Geschäftsaktivitäten erwachsenden organisatorischen, strukturellen und prozessualen Risiken gesteuert werden. Darüber hinaus wurden zur Minimierung der Risiken aus externen Ereignissen wie Betrug, Einbruch, Diebstahl oder Schäden durch Naturereignisse, sofern sinnvoll, entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Über interne Sicherheitsvorkehrungen werden zudem Betrugsversuche sowie Einbruch und Diebstahl möglichst bereits im Vorfeld verhindert. Zur Prävention von externen Cyber-Risiken, zum Beispiel Hackerangriffe und Maleware, werden entsprechende Vorkehrungen getroffen und gängige Standards wie Firewalls, Intrusion Prevention / Detection Systeme, Virenscanner sowie ein aktives Patch- und Schwachstellenmanagement von Systemen werden eingehalten. Um die Aufrechterhaltung kritischer Prozesse in jedem Fall zu gewährleisten, wurden die möglichen Folgen externer Ereignisse im Rahmen des Business Continuity Managements (BCM) betrachtet und entsprechende Maßnahmenpläne erstellt. Im Rahmen der Risikoanalyse zur Identifizierung von Risikopotenzial aus strafbaren Handlungen (sowohl intern als auch extern) werden Risiken aus betrügerischen oder sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts identifiziert und regelmäßig bewertet. Die zur Vermeidung von strafbaren Handlungen im Einzelnen getroffenen Maßnahmen und die Risikoeinschätzung erfolgen durch die Zentrale Stelle gemäß § 25h KWG und fließen in die Inventur operationeller Risiken ein. RechtsrisikenRechtliche Risiken ergeben sich aus den vorgenannten Kategorien, wenn diese einen spezifischen rechtlichen Bezug aufweisen. Die Steuerung der Rechtsrisiken wird grundsätzlich durch den Rechtsbereich wahrgenommen. Dessen Aufgabe besteht neben der Beratung bei Unternehmensentscheidungen und der Gestaltung von Geschäftsprozessen auch in der Begleitung und Bewertung von laufenden Rechtsstreitigkeiten. Mögliche rechtliche Risiken sollen in einem frühen Stadium erkannt und Lösungsmöglichkeiten zu deren Minimierung, Begrenzung oder Vermeidung aufgezeigt werden. Der Rechtsbereich koordiniert die Beauftragung und Einbindung von externen Rechtsanwälten. Im Rahmen der Risikomitigation prüft und überwacht der Rechtsbereich den vorhandenen Versicherungsschutz für Vermögensschäden und veranlasst gegebenenfalls notwendige Anpassungen. Die derzeit anhängigen oder angedrohten Verfahren stellen nach unserer Prüfung keine Risiken dar, die den Fortbestand der MLP Banking AG gefährden könnten. Durch die Erlaubnis zum Betrieb von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften unterliegt die MLP Banking AG besonderen Risiken im Hinblick auf eine mögliche Nichteinhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften. Dies betrifft auch die gesetzlichen Solvabilitätsvorschriften, die eine Mindesteigenkapitalausstattung vorschreiben. Zur Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften sowie für die Bereiche Compliance, Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie Daten- und Verbraucherschutz sind umfangreiche Richtlinien und Arbeitsabläufe implementiert, die eine Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Anforderungen durch die zuständigen Fachbereiche und Stabsstellen sicherstellen sollen. Der Vorstand hat zudem eine Compliance-Funktion eingerichtet, zu deren Aufgaben die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens der MLP sowie zu wesentlichen Reputationsrisiken führen können, gehört. Die Compliance-Funktion berät und unterstützt die Geschäftsleitung sowie die zuständigen Fachbereiche, wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen Rechtsvorschriften und internen Regelungen sowie entsprechender Kontrollmaßnahmen durch die jeweils zuständigen Stellen hin und berichtet regelmäßig, bei Bedarf anlassbezogen, über ihre Tätigkeit an die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan. Die Compliance-Funktion fördert und bestärkt zudem die Risikokultur. Durch ein aktives Wissensmanagement in den Fachbereichen und einer gleichzeitigen ständigen Beobachtung der gesetzlichen Entwicklungen durch unsere Bereiche Recht und Compliance wird sichergestellt, dass mögliche aufsichtsrechtliche Änderungen frühzeitig erkannt werden können. Im Rahmen unseres Audit- und Prüfungsmanagements werden die Umsetzungen von neuen gesetzlichen Anforderungen sowie Feststellungen externer Prüfer über unseren "MaRisk-Steuerkreis" gesteuert, Aufgaben den verantwortlichen Stellen zugewiesen sowie ihre Abarbeitung laufend und aktiv nachgehalten. Eingang in dieses Programm erhalten insbesondere fachbereichsübergreifende Themen mit wesentlichen Auswirkungen. Anrechnungsbetrag nach eigenem ModellDie Quantifizierung der operationellen Risiken erfolgt nach einem eigenen Modell. Sie wird hierbei auf Grundlage der durchschnittlichen bzw. maximalen Eintrittshäufigkeit und Schadenshöhe aus den Ergebnissen des Self-Assessments sowie der historischen Schadensdaten vorgenommen. Das operationelle Risiko wird auf Ebene der MLP Banking AG nicht eigenständig quantifiziert, da die MLP Banking AG aufgrund des sog. "Waivers" in der Gruppenbetrachtung der MLP Finanzholdinggesellschaft berücksichtigt ist. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt auf Ebene der MLP Banking AG durch die zuständigen Risikobesitzer. Sonstige RisikenZu den Sonstigen Risiken zählen strategische Risiken, Absatzrisiken, Reputationsrisiken, Pensions- und Steuerrisiken. Die strategischen Risiken bzw. "Geschäftsrisiken" schließen auch potenzielle Unterstützungsrisiken (sogenannte Step-in-Risiken) für ein nicht konsolidiertes Unternehmen mit ein, sofern die Unterstützung ohne vertragliche Verpflichtung erfolgt. Die sonstigen Risiken werden im Rahmen der Gruppensteuerung mit Hilfe eines pauschale Risikobetrags ("Risikopuffer") i.S.v. AT 4.1 Tz 5 MaRisk berücksichtigt. Für Sonstige Risiken innerhalb der aufsichtsrechtlichen Gruppe nach CRR werden 50 % des transaktionslastigen Ertragspotentials vorgehalten. Für weitere unwesentliche Risiken der MLP FHG wird das Minimum aus 10 Mio. EUR oder 1 % des Risikodeckungspotentials vorgehalten. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die sonstigen Risiken in der Risikoinventur neu strukturiert. Nun wird die Risikokategorie der allgemeinen Geschäftsrisiken im Vorjahr nach strategischen Risiken Absatzrisiken und Steuerrisiken unterschieden. Unter die strategischen Risiken fallen die gesamtwirtschaftlichen Risiken, Umfeld- und Branchenrisiken sowie die unternehmensstrategischen Risiken. Strategische RisikenZu den strategischen Risiken zählen Risiken, die sich aus dem Geschäftsmodell im Zusammenspiel mit dem externen Umfeld ergeben. Dazu gehören beispielsweise das Wettbewerber- und Kundenverhalten oder der technische Fortschritt sowie Risikotreiber aus dem ESG-Kontext. So kann infolge einer unzureichenden Ausrichtung des Unternehmens auf das jeweilige - möglicherweise kurzfristig veränderte - Geschäftsumfeld die geplante Ergebniserreichung unerwartet gefährdet sein. Zudem birgt eine Fokussierung, z. B. auf einzelne Produkte oder auf ein spezielles Kundensegment, das Risiko einer übermäßigen Abhängigkeit des Geschäftsergebnisses vom Erfolgsbeitrag dieser Produkte oder Kundengruppe. Hieraus ergeben sich bei Veränderung des Marktes möglicherweise Risiken aus Ertragskonzentrationen. Da sich diese Risiken in den erwarteten Cashflows niederschlagen, sind sie implizit in der Betrachtung des Beteiligungsrisikos der nicht in der CRR-Gruppe befindlichen Unternehmen der MLP FHG erfasst. Ferner ist in der ökonomischen Sicht auf die Ertragspotentiale aus provisionslastigem Geschäft von erhöhten Geschäftsrisiken auszugehen. Sich materialisierende Risiken können direkt zukünftige Provisionsflüsse beschränken. Ein bestehendes Kreditportfolio hingegen generiert die erwarteten Cashflows - vorbehaltlich insbesondere der vorgenannten Adressenausfallrisiken. Strategische Risiken können auch aus einem inadäquaten strategischen Entscheidungsprozess resultieren, die sich im Zusammenspiel z. B. mit Diskontinuitäten im Markt, dem Markt unzureichend angepassten Produkten und Dienstleistungen oder aus einer mangelhaften Umsetzung der gewählten Strategie und deren Umsetzungsüberwachung manifestieren. Gesamtwirtschaftliche RisikenEbenso können gesamtwirtschaftliche Veränderungen in den ökonomischen und politischen Faktoren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die Entwicklung von MLP haben. Es werden daher die nationale und internationale Entwicklung im politischen, ökonomischen und regulatorischen Umfeld sowie die konjunkturelle Entwicklung und sonstige Anforderungen am Finanzdienstleistungsmarkt beobachtet. Dabei stützen wir uns insbesondere auf das in der FERI gebündelte Wissen. In der mittel- bis langfristigen Perspektive wird die prognostizierte demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin zu einer erheblichen Rentenlücke führen. Auch die Skepsis der Bevölkerung hinsichtlich der Motivation und des Umsetzungswillens der Politik, die Rentenlücke zu schließen stützt diese Erwartung. Nachdem die großen Notenbanken die Inflationsentwicklung längere Zeit unterschätzt hatten, korrigierten die US-Notenbank und zeitlich nachgelagert die Europäische Zentralbank ihren Kurs, um die Inflation insbesondere durch Erhöhung der Zinsen zu bekämpfen. Nun sind die dynamischen Zinsentwicklungen voraussichtlich abgeschlossen, weshalb mittel- bis längerfristig eine Stabilisierung der Inflation eintreten könnte. Verbleiben die Zinsen auf diesem Niveau, besteht die Gefahr, dass Marktkonditionen für Einlagen sich daran annähern und ein Margenverlust gegenüber der aktuell realisierbaren Marge entsteht. Ferner besteht das Risiko, dass eine inverse Zinsstrukturkurve weiter fortbesteht und eine Fristentransformations-Marge bei wieder steigender Inflation und stabilen kurzfristigen Zinsen ausbleibt. Grundsätzlich kehrt durch das Ende der Niedrigzinsen das klassische Bankgeschäft zu einer deutlich besseren Profitabilität zurück, dass - auch bei reduzierten Margen - gegenüber der Zeit vor der Zinswende erhöht verbleiben sollte. Zudem bleibt ein hoher Bedarf im Vermögensmanagement bestehen, unter anderem auch aus Erbschaft und Schenkung. Die geringe Arbeitslosenquote - erfreulich aus Sicht des Kundenpotentials - und mithin der gestiegene Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte stellen hinsichtlich der Beratergewinnung Herausforderungen für MLP dar. Aufgrund der vorangegangenen Lieferengpässe sowie der Inflations- und Zinsentwicklung ist die Gesamtlage im Immobiliensektor weiter angespannt. Politische Entscheidungen können hier sowohl belastend als auch entlastend wirken. Ebenso besteht aufgrund der erhöhten Inflation das Risiko, dass die Energiepreise, aber auch die Lohnkosten auf einem erhöhten Niveau verbleiben. Ferner können geopolitische Entwicklungen zu Unterbrechungen oder Verzögerungen in Lieferketten und damit absatzmindernd oder kostensteigernd wirken. Umfeld- und BranchenrisikenMit den Krisen der letzten Jahre haben sich Umfeld- und Branchenrisiken hinsichtlich der Wettbewerbssituation für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen in Deutschland weiter intensiviert und die Konsolidierung des stark fragmentierten Marktes beschleunigt. Mit den FinTechs und InsurTechs sind Wettbewerber in den Markt eingetreten, die sich auf Teilprozesse im Finanz- und Versicherungsbereich konzentrieren. Gesellschaftliche Änderungen, neue regulatorische Anforderungen und Wettbewerber sowie erkennbare Trends im Kundenverhalten stellen erhebliche Einflussfaktoren auf das Geschäft von MLP dar. MLP sieht sich für die anstehenden Veränderungen gut gerüstet. Die Qualität unserer Beratung und unserer Produkte sowie unser Fokus auf ausgewählte Kundengruppen und unsere Unabhängigkeit verleihen uns eine sehr gute Marktposition. Darüber hinaus bieten sich durch die Konsolidierung des Marktes Akquisitionsmöglichkeiten für die Gruppe. MLP bietet im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten insbesondere Vermögensmanagement, Altersvorsorge und Versicherungen an. Für diese Märkte ist die Zinsentwicklung bestimmender Faktor für die weitere Entwicklung. Der Bereich Immobilien bleibt trotz der auch für das Jahr 2024 angespannt erwarteten Marktlage für den Konzern bedeutsam, da diese Sparte im Rahmen der ganzheitlichen Anlagestrategie eine zusätzliche Investitionsmöglichkeit bietet. Strategische Risiken: Unternehmensstrategische RisikenUnternehmensstrategische Risiken bestehen im Wesentlichen in der Fehleinschätzung künftiger Marktentwicklungen und - daraus abgeleitet - in einer Fehlausrichtung der unternehmerischen Aktivitäten. Strategische Risiken resultieren zudem aus unerwarteten Veränderungen der Markt- und Umfeldbedingungen, sowie der Aktionärsstruktur der MLP SE mit negativen Auswirkungen auf die Ertragslage. Die unternehmensstrategische Steuerung von MLP ist originäre Aufgabe des Vorstands bzw. des Leitungsorgans der jeweiligen Teilkonzerneinheit. Auf der Basis von intensiven Beobachtungen des Wettbewerbsumfelds werden Veränderungen und Entwicklungen der nationalen und internationalen Märkte und des Geschäftsumfelds analysiert und Maßnahmen zur langfristigen Sicherung des Unternehmenserfolgs abgeleitet. Dabei werden anhand einer vorausschauenden Beurteilung von Erfolgsfaktoren Zielgrößen festgelegt, deren Einhaltung laufend überwacht wird. Die strategische Positionierung wird anhand von Soll-Ist-Vergleichen regelmäßig kritisch hinterfragt. Alle wesentlichen Werttreiber des MLP-Geschäftsmodells werden durch ein umfassendes zentrales und dezentrales Controlling laufend analysiert und gesteuert. Die durch den Vorstand festgelegte Konzernstrategie und deren Maßnahmen werden im Rahmen von Budget- und Langfristplanungen abgebildet, um deren Auswirkungen auf die Geschäftslage zu analysieren. Mit unseren Planungs- und Simulationsinstrumenten werden auch wesentliche Entwicklungen der internen Werttreiber sowie der externen Rahmenbedingungen vorausschauend abgebildet und im Rahmen diverser Szenarien auf deren Ergebnissensitivität hin überprüft. In laufenden Reportings wird der prognostizierte Verlauf nachgehalten, um bei negativen Abweichungen schnell gegensteuern zu können. Das strategische Risiko wird als wesentlich eingestuft. Es ist daher in der Risikosteuerung zu berücksichtigen. Dies geschieht in Form eines Risikopuffers im Rahmen des ICAAP. AbsatzrisikenAbsatzrisiken wirken sich in der Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar aus wie die strategischen Risiken. Diese sind jedoch wesentlich durch externe Faktoren, wie eine nachfragereduzierende Rezession, oder nicht angemessene Aufstellung oder Leistung des eigenen Vertriebs verursacht. Insofern unterscheiden sich hier insbesondere die möglichen Maßnahmen. Das Risiko wird als wesentlich eingestuft. Es ist daher ebenfalls in der Risikosteuerung zu berücksichtigen. Dies geschieht in Form eines Risikopuffers im Rahmen des ICAAP. ReputationsrisikenReputation ist definiert als "der aus der Wahrnehmung verschiedener Anspruchsgruppen resultierende Ruf von MLP hinsichtlich der Kompetenzen, Integrität und Vertrauenswürdigkeit". Zu den Anspruchsgruppen zählen z.B. Kunden, Mitarbeiter, Berater, Leiter Hochschulteam und Geschäftsstellenleiter, Eigen- und Fremdkapitalgeber, andere Institute, Ratingagenturen, die Presse oder die Politik. Unter dem Reputationsrisiko wird das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge, die Eigenmittel oder die Liquidität infolge einer Schädigung des Rufs verstanden. Das Management der Reputationsrisiken der MLP Banking AG erfolgt grundsätzlich dezentral organisiert im Rahmen eines definierten Regelkreislaufes in Anlehnung an das Management Operationeller Risiken. Neben der reaktiven Steuerung unmittelbar nach dem Eintreten eines Schadensfalls kommt dabei insbesondere der präventiven Risikosteuerung eine wichtige Bedeutung zu. Das potenzielle Risiko von Fehlern in der Beratung unserer Kunden, welche sich ebenfalls auf die Reputation auswirken können, wird durch die Sicherstellung einer fortlaufend hohen Beratungsqualität minimiert, die unter anderem durch IT-gestützte Beratungstools unterstützt wird. Außerdem erfolgt bei Beratungsgesprächen mit den Kunden einschließlich der daraus resultierenden Ergebnisse eine umfassende Dokumentation. Für das Reputationsrisiko bestehen wesentliche Interrisikokonzentrationen zum Zahlungsunfähigkeitsrisiko, zu strategischen Risiken sowie Absatzrisiken. Diese werden daher in der Steuerung über Stresstests berücksichtigt. SteuerrisikenUnter Steuerrisiken wird das Risiko aufgrund der von Steuerzahlungen und -nachzahlungen entstandenen Verzugszinsen oder Gebühren verstanden. Sich abzeichnende Entwicklungen im Steuer- und Bilanzrecht werden fortwährend überprüft und auf mögliche Auswirkungen hin untersucht. Die steuerlichen Anforderungen an das Unternehmen werden von internen und externen Experten in Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen und den hierzu von der Finanzverwaltung ergangenen Schreiben geprüft. Für zu erwartende Nachzahlungen werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Die Entwicklungen im Bilanzrecht werden in den Fachabteilungen beobachtet und umgesetzt. Steuerrisiken werden als wesentliches Risiko eingestuft. Sie sind daher ebenfalls in der Risikosteuerung zu berücksichtigen. Dies geschieht in Form eines Risikopuffers im Rahmen des ICAAP. Querschnittlich betrachtete RisikenNachhaltigkeitsrisikenWir verstehen unter Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage sowie auf die Reputation von MLP haben können; dies schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken mit ein. Nachhaltigkeitsrisiken können sich in allen Risikoarten manifestieren, weshalb wir diese nicht als eigene Risikoart, sondern je nach Sachverhalt im Rahmen der jeweils relevanten Risikoart betrachten. Nachhaltigkeitsrisiken werden über ESG-Risikotreiber in den bestehenden Risikoarten identifiziert und bei entsprechender Wesentlichkeit in der Risikosteuerung berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken wurden im Rahmen der Risikoinventur als nicht wesentlich identifiziert. Ergänzend wird zur besseren Identifikation dieser querschnittlichen Risiken ein Klimastresstest abgeleitet und berechnet. Die unwesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken umfassen beispielsweise Risikotreiber wie Unwetter, insbesondere Hochwasser, im Adressenausfallrisiko oder den Vorwurf von Greenwashing in den sonstigen Risiken bzw. den Reputationsrisiken. KonzentrationsrisikenZur Beurteilung der mit wesentlichen Risiken verbundenen Risikokonzentrationen stellt die MLP zunächst auf die im Rahmen des laufenden Risikomanagements bzw. der turnusmäßigen Risikoberichterstattung erhobenen Risikowerte ab (bspw. Blankovolumina oder Risikomaße wie der Value-at-Risk). Dabei werden etwaige Risikokonzentrationen identifiziert und soweit möglich anhand quantitativer Maßstäbe bewertet. Bei den Konzentrationen wird zwischen Intra- und Interrisikokonzentrationen unterschieden. Erstere wirken sich innerhalb desselben Risikos aufgrund einer unzureichenden Diversifikation aus, letztere resultieren aus Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Risiken. Darauf aufbauend erfolgt nach Maßgabe der in der Risikostrategie festgelegten Risikotoleranzen eine ergänzende, qualitative Würdigung und mithin eine Einschätzung eines möglichen Handlungsbedarfs in Bezug auf weitergehende Steuerungsmaßnahmen. Als wesentliche Intrarisikokonzentrationen bei wesentlichen Risiken gelten:
Als wesentliche Interrisikokonzentrationen bei wesentlichen Risiken sind identifiziert:
Wesentliche Risikokonzentrationen werden bei wesentlichen Risiken angemessen in der Steuerung des ICAAP bzw. ILAAP (z. B. über Stressszenarien) berücksichtigt oder durch adäquate Kennzahlen oder Auswertungen gesteuert. Übergeordnete und makroökonomische RisikolageNach Jahrzehnten geringer Inflationsraten fand in den von einer hohen Inflation geprägten Jahren 2022 und 2023 eine Zinswende statt. Nach volatilen Marktphasen und einer weiterhin durch geopolitische Spannungen bestimmte makroökonomischen Lage zeichnen sich derzeit wieder Zinssenkungen ab, auch wenn sich die Inflation noch nicht auf dem langfristigen Ziel der EZB um 2 % befindet. Zudem droht u.a. aufgrund des starken Anstiegs der Zinsen eine längere rezessive Phase mit geringem BIP-Wachstum in Deutschland bzw. in der Eurozone. Die vor allem aufgrund der Haushaltspolitik der Bundesregierung sowie verschärften Regulierungen auf der EU-Ebene - über bspw. umfassende Vorgaben zum LkSG -hervorgerufenen Unsicherheiten tragen zur allgemeinen Risikolage bei. Gleichwohl bedingen Erwartungen bzgl. kurzfristiger fallender Zinsen entsprechend positive Bewegungen am Kapitalmarkt. In der langfristigen Zinserwartung spiegeln sich rückläufige Inflationsraten in einer inversen Zinskurve wider. Bei MLP wirken diese Entwicklungen, insbesondere die Inflation, vor allem über tendenziell ansteigende Kosten. Die Zinsänderungen tragen zu positiven Zinsmargen bei, obgleich mit einer Annäherung der Marktkonditionen der Einlagen an den kurzfristigen Referenzzins bei der MLP Banking AG geringere, aber weiter positive Margen zu erwarten sind. Beide Effekte können mittelfristig bei barwertiger Betrachtung Abschläge auf entweder das Kreditportfolio oder die stillen Reserven der Einlagen - bei unterstellten Annahmen - zur Folge haben. Die Kapitalmarkterwartung führte im vierten Quartal zu neuen Höchstständen am DAX. Auch für 2024 sind volatile Kapitalmärkte zu erwarten - möglicherweise mit negativen Auswirkungen auf die Assets under Management. Ein weiterer Risikofaktor könnten eine geringere Sparrate aufgrund höherer Zinskosten und der Inflation sein, wenngleich der Kundenstamm von MLP tendenziell weniger von diesen Faktoren betroffen ist. In der MLP Banking AG ist die Zinspolitik auf der Passivseite an der internen Liquiditätslage sowie den Marktgegebenheiten auszurichten, um unerwartete Liquiditätsabflüsse zu verhindern. Ferner können sich die weiter gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie das gestiegene Zinsniveau in einem Anstieg der Ausfallquoten niederschlagen. Die barwertigen Zinsänderungsrisiken werden u. a. über den Zinsrisikokoeffizienten gesteuert. Ferner erfolgt eine 14-tägige Überwachung der Einlagenbestände zur ergänzenden Überwachung der Liquiditätslage. Die strategische Ausrichtung der Gruppe wird durch die beschriebenen Einflussfaktoren nicht wesentlich beeinflusst, das diversifizierte Geschäftsmodell sorgt für eine abfedernde Wirkung bei schlagend werdenden Risiken. Nach wie vor sind vor allem das Immobiliengeschäft und Finanzierungsgeschäft durch die rasche Zinswende stark negativ betroffen, dies wird aber vor allem durch die positive Margenentwicklung des Bankgeschäfts kompensiert. Opportunitäten werden genutzt, wenn sie in die Rahmen der Strategien passen. Das ökonomische Risikotragfähigkeitskonzept stellt sicher, dass den eingegangenen Risiken jederzeit ausreichend Risikodeckungspotential gegenübersteht. Im Rahmen des ökonomischen Risikotragfähigkeitskonzepts verfolgt die MLP FHG bei der Steuerung der Risiken bis zum 31. Dezember 2023 eine barwertige Betrachtungsweise der wesentlichen Risiken mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % (Vorjahr 97,0%) und stellt sie der barwertnah über das Risikodeckungspotential abgeleiteten Risikodeckungsmasse gegenüber. Im Vorjahr standen als Risikodeckungspotential die freien regulatorischen Eigenmittel nach Erfüllung der regulatorischen Mindestquote sowie eines zusätzlichen Puffers zur Verfügung. Die Werte aus 2022 lassen sich aufgrund der geänderten Steuerungsperspektiven, insbesondere aufgrund der barwertigen Betrachtung und der Ausweitung der Gruppe nach CRR auf die Gruppe nach IFRS methodisch nicht mit den Werten aus 2023 vergleichen. Die Berücksichtigung der barwertigen Risiken sowie der stillen Reserven aus dem bedeutenden, nicht nach CRR regulierten Teil der MLP Gruppe über den Beteiligungsansatz sind für die gegenüber dem Vorjahr deutliche Erhöhung von Risiken und Risikodeckungspotential bzw. Risikodeckungsmasse ursächlich. Risikodeckungspotential und RisikodeckungsmasseDas barwertnah ermittelte Risikodeckungspotential der ökonomischen Perspektive setzt sich u.a. aus den folgenden Positionen zusammen:
Verwaltungskostenbarwert für Fortführung und Verwaltung der Positionen, erwartete Verluste im Kreditgeschäft sowie erwartetes operationelles Risiko der aufsichtsrechtlichen Gruppe nach CRR • Abzüge für vorsichtige Bewertung, insbesondere Abzug des laufenden Ergebnisses sowie immaterieller Vermögenswerte der aufsichtsrechtlichen Gruppe nach CRR Der Vorstand der MLP SE stellte 2023 eine Risikodeckungsmasse von 690 Mio. EUR auf Gruppeneben zur Verfügung. Unter einer hypothetischen Fortführung der handelsrechtlich geprägten Sicht des Going-Concern-Ansatzes würde unverändert zum Vorjahr eine Risikodeckungsmasse von 115 Mio. € bereitgestellt werden Die Risikodeckungsmasse dient dazu, die von MLP als wesentlich eingestuften Risikoarten Adressenausfallrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko, Operationelle sowie Sonstige Risiken abzudecken. Die MLP Banking AG ist in die Risikosteuerung auf Gruppeneben einbezogen und ist von der Risikotragfähigkeits-Ermittlung auf Einzelebene befreit. Daher wird auf Ebene der MLP Banking AG keine eigenständige Limitierung von Risiken über die Risikodeckungsmasse vorgenommen. Die Angaben der Gruppensteuerung können dem Risikobericht der Gruppe entnommen werden. ZusammenfassungIm Wesentlichen wird die Geschäftsentwicklung der MLP Banking AG durch finanzwirtschaftliche Risiken, Operationelle Risiken und sonstige Risiken beeinflusst. Durch unser Risikomanagementsystem stellen wir die frühzeitige Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation unserer wesentlichen Risiken in der laufenden und zukünftigen Entwicklung sicher. Die gelieferten Informationen haben ausnahmslos die zeitnahe Einleitung und Priorisierung von Risikomanagementmaßnahmen gewährleistet. Die MLP Banking AG hat sich im Jahr 2023 stets im Rahmen ihrer Risikotragfähigkeit in der Kapital- und Liquiditätssicht bewegt. Unser Business Continuity Management sichert auch bei möglichen Störungen einen geregelten Geschäftsbetrieb. Über unsere Risikoüberwachungs- und -steuerungssysteme und die konsequente Ausrichtung unseres Geschäftsmodells an der Risikotragfähigkeit können wir gewährleisten, dass die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit eingegangenen Risiken mit entsprechenden Risikokapitalien unterlegt sind. CHANCENBERICHTChancenmanagementZiel des integrierten Chancenmanagements der MLP Banking AG ist die systematische und frühzeitige Identifizierung von Chancen und deren Bewertung. Dies findet im Rahmen eines standardisierten Geschäftsstrategie-Prozesses statt, den der Vorstand einmal pro Jahr durchführt. Hierbei werden im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung Annahmen zu relevanten Einflussfaktoren festgelegt, welche einer anlassbezogenen Überprüfung unterliegen. Entsprechende Anlässe können hierbei z. B. größere Akquisitionen, regulatorische Änderungen oder Änderungen des Marktumfeldes sein. Anschließend werden die aktuellen internen und externen Rahmenbedingungen sowie Einflussfaktoren analysiert und mit etablierten Verfahren zusammengefasst. Grundlage dieses Prozesses ist eine umfangreiche Analyse des aktuellen Umfelds. Diese schließt unter anderem die gesamtwirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, Entwicklungen im Produktbereich wie auch den Wettbewerb ein. Im Hinblick auf Kunden- und Vertriebspotenziale nutzen wir neben eigenen Erhebungen die verfügbaren Marktdaten. Die Analyse mündet in einer umfangreichen SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken). Chancen aus sich verändernden RahmenbedingungenAus den Konjunkturprognosen für das Jahr 2024 ergeben sich für die MLP Banking AG nur eingeschränkte Chancen. Sollte sich die deutsche Wirtschaft jedoch deutlich besser entwickeln als in unserer Prognose angenommen, hat dies zwar nur mittelbaren Einfluss auf die kurzfristige operative Entwicklung, könnte sich grundsätzlich aber positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken. In der Folge könnten Privat- und Firmenkunden durch eine bessere finanzielle Situation mehr Möglichkeiten für Vermögensmanagement haben, was sich positiv auf unser Geschäft auswirken könnte Durch das im Laufe des Jahres 2023 deutlich angestiegene Zinsniveau könnten auch im Jahr 2024 hohe Zinserlöse anfallen. Im Beratungsfeld Vermögensmanagement haben auch die Entwicklungen an den Kapitalmärkten Einfluss auf die Geschäftsentwicklung. Sollten sich die Kapitalmärkte deutlich besser entwickeln als von uns erwartet, kann sich dies positiv auf die verwalteten Vermögen auswirken. Durch das gestiegene nachhaltige Bewusstsein in der Bevölkerung ergeben sich Chancen durch das Angebot nachhaltiger Produkte. Die zunehmende Digitalisierung bietet zudem weiterhin die Chance, dass Effizienzgewinne gehoben werden können, sowohl im Kundengeschäft als auch in der Automatisierung von internen Prozessen. Die zunehmende Regulierung der Finanzdienstleistungsbranche in Deutschland bedeutet für MLP Herausforderung und Chance zugleich. Steigende Regulierungsanforderungen führen zunächst zu zusätzlichen Kosten und zu einer Verringerung der Produktivität, da die administrative Belastung steigt und Prozesse im Unternehmen angepasst werden müssen. Allerdings erhöht die Regulierung auch die Qualitätsanforderungen an die Marktteilnehmer, was aus unserer Sicht die Konsolidierung des Marktes beschleunigt. Unternehmensstrategische ChancenUnternehmensstrategische Chancen sehen wir vor allem in der in den vergangenen Geschäftsjahren geschärften Positionierung der MLP Banking AG als Partner in Finanzfragen. Durch die im Geschäftsjahr 2024 anstehende Modernisierung der Kundenschnittstelle mit einem überarbeiteten Financial Home und einem modernen eBanking ergeben sich zusätzlich Chancen bei der Gewinnung neuer Kunden. Dies eröffnet weitere Chancen auch im Vermögensmanagement, in dem sich die MLP Banking AG durch ein sehr transparentes Preismodell deutlich vom Markt absetzt und im Finanzierungsgeschäft v. a. in der Kundengruppe Mediziner. Auch eine vorsichtige Öffnung für weitere Geschäftskunden im Rahmen der Firmenkundenstrategie der MLP-Gruppe kann zusätzliche Geschäftschancen nach sich ziehen. Leistungswirtschaftliche ChancenIm Privatkundengeschäft könnte sich unser Kundenpotenzial in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Der Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitnehmern in Deutschland steigt und damit verbessern sich die Rahmenbedingungen für unsere Kundengruppe Akademiker weiter. Auch eine stärkere Durchdringung unseres Kundenbestandes im Privatkundengeschäft ermöglicht weiteres Wachstum. Da unsere Kunden in der Regel sehr gut ausgebildet sind und dadurch über sehr gute Einkommensperspektiven verfügen, ergibt sich zudem ein fortlaufender Beratungsbedarf mit entsprechenden Umsatzchancen. Chancen aus der Entwicklung der Vermögens- und RisikolagePositive Geschäftsentwicklungen respektive Marktentwicklungen mit nachhaltiger Wirkung auf Ergebnisgrößen können sich vorteilhaft auf die Kapital- bzw. Vermögenslage der MLP Banking AG auswirken und weitere Gestaltungsspielräume für das Geschäftsmodell und das Risikoprofil eröffnen. Im Bankgeschäft geht die MLP Banking AG Adressenausfallrisiken ein. Durch das bevorzugte Kundenklientel mit überwiegend guter Bonität ergeben sich für die MLP Banking AG Gewinnchancen bei geringem Wertberichtigungsbedarf, die sich in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Lage in Deutschland verstärken, aber dennoch auch zu Risiken führen können. Chancen können sich auch durch eine mögliche Ausweitung des Bankgeschäfts ergeben, was jedoch auch mit Risiken verbunden sein kann. Des Weiteren hat die Zinsentwicklung Einfluss auf das Bankbuch der MLP Banking AG. Je nach Positionierung und Zinsentwicklung können sich daraus Risiken aber auch Chancen ergeben. Unabhängig davon steuert die MLP Banking AG das Bankbuch mit dem Ziel einer weiterhin komfortablen Liquiditätssituation. ZusammenfassungDie MLP Banking AG sieht einige wesentliche Chancen, die mehrere Chancenfelder betreffen, insbesondere den unternehmensstrategischen und leistungswirtschaftlichen Bereich sowie die Vermögens-und Risikolage. PROGNOSEBERICHTZukünftige gesamtwirtschaftliche EntwicklungEine anhaltend schwache Wirtschaftsdynamik infolge einer Kombination aus allgemeiner konjunktureller Schwäche im Euroraum und strukturellen Wachstumshemmnissen dürfte auch 2024 die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bestimmen. Deutschland ist nach Einschätzung von FERI Investment Research (FERI) in den vergangenen Jahren vom Wachstumsmotor Europas zu einem bremsenden Faktor geworden und befindet sich auch weiterhin im Prozess eines tiefgreifenden strukturellen Wandels. Insgesamt rechnet FERI daher für das Jahr 2024 mit einer anhaltenden Stagnation der deutschen Wirtschaftsleistung - und geht von einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von + 0,3 % für 2024 aus. Im Jahr 2024 dürfte die Europäische Zentralbank wie auch die Fed nach Einschätzung von FERI zunächst für längere Zeit am erreichten Zinsniveau festhalten - die Geldpolitik bleibt also restriktiv ausgerichtet. Erst wenn das Erreichen des Inflationsziels von 2 % als hinreichend gesichert gelten kann, dürfte eine vorsichtige Lockerung der Geldpolitik beginnen. FERI rechnet damit erst in der zweiten Jahreshälfte 2024. Für die Inflationsrate erwartet FERI einen Rückgang auf 2,8 % im Jahresdurchschnitt. Die Arbeitsmarktentwicklung steht angesichts der konjunkturellen Schwäche, tiefgreifender Transformationen und der Arbeitskräfteknappheit vor vielfachen Herausforderungen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rechnet daher für 2024 damit, dass sich die Beschäftigung zunächst verhalten, mit einer wirtschaftlichen Erholung aber wieder stärker entwickeln wird. Insgesamt prognostiziert das IAB für 2024 einen leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 60.000 auf 2,662 Mio. Personen. Gleichzeitig geht das Institut von einem Anstieg des Erwerbspersonenpotenzials im Jahr 2024 um 90.000 auf 48,41 Mio. Personen aus. Das Beratungsunternehmen Kienbaum prognostiziert, dass die Gehälter im Jahr 2024 um 4,7 % steigen werden. Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in Deutschland nehmen laut dem Finanzbericht 2024 der Bundesregierung um 4,8 % zu. FERI rechnet für das Jahr 2024 mit einer leicht sinkenden Sparquote in Deutschland von 10,7 % (2023: 11,6 %). Zukünftige Branchensituation und WettbewerbsumfeldVermögensmanagementNach Einschätzung von FERI Investment Research (FERI) schaffen die zunehmenden Auswirkungen der geldpolitischen Straffung und geopolitische Risiken ein komplexes und unsicheres Umfeld für die Kapitalmärkte im Jahr 2024. Trotz nachlassender Inflationserwartungen halten die Notenbanken vorerst an einer restriktiven Geldpolitik fest. Daraus können potenziell makroökonomische Schocks resultieren. Die US-Präsidentschaftswahlen sorgen ebenso für latente Unsicherheit wie die umkämpfte Lage im Nahen Osten und der schwelende Taiwan-Konflikt. Investoren müssen deshalb mit kürzeren Zyklen und größeren Schwankungen an den Kapitalmärkten rechnen. Die Vermögensverwaltungsbranche befindet sich nach Einschätzung von CapGemini in einem Paradigmenwechsel, der durch den demografischen Wandel, den Vermögenstransfer zwischen den Generationen, den wachsenden Einfluss der vermögenden Millennials und die zunehmende Digitalisierung vorangetrieben wird. Die Anleger von heute verfügen über mehr Wissen als je zuvor und haben Zugang zu Experteninformationen und Recherchetools auf Knopfdruck. Mit diesem Wissen ausgestattet, wollen viele Kunden eine aktive Rolle bei der Verwaltung ihres Vermögens übernehmen. MLP ist insofern mit seiner Mission gut aufgestellt, Kundinnen und Kunden dabei zu helfen, selbstbestimmt Finanzentscheidungen zu treffen. Angesichts der aktuellen Situation an den Kapitalmärkten rechnet MLP auch in Zukunft mit einem stark erhöhten Beratungsbedarf im Vermögensmanagement. Nach Prognosen der Hans-Böckler-Stiftung dürfte das jährliche Erbvolumen in Deutschland inklusive Schenkungen bis zum Jahr 2027 bis zu 400 Mrd. € betragen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov schätzen 14 % aller Erblasser in Deutschland ihre Vermögenswerte auf mehr als eine halbe Million Euro. Jeder Fünfte kann demnach zwischen 250.000 und 500.000 Euro vererben, 18 Prozent zwischen 100.000 und 250.000 Euro. FinanzierungFür 2024 rechnet FERI insgesamt damit, dass der Zinsanhebungszyklus enden wird - und damit die Zinsen ihr Maximum erreicht haben. Aufgrund des nachlassenden Inflationsdrucks halten die Experten 2024 sogar wieder Leitzinssenkungen für möglich. Die Zinsen für zehnjährige Immobiliendarlehen werden sich nach Einschätzung des Finanzierungsvermittlers Interhyp im Jahr 2024 in einem Bereich zwischen 3 und 3,5 % bewegen. Die stark erhöhten Zinsen wirken sich auch weiterhin negativ auf die Finanzierungsbedingungen aus. Steigende Baupreise haben die Kosten zusätzlich in die Höhe getrieben. Das Ergebnis ist speziell in Deutschland ein dramatischer Einbruch der Bautätigkeit, insbesondere im Wohnungsbau. Wegen der langen Zyklen im Bausektor wird sich dieser Rückgang nach Einschätzung von FERI im Jahr 2024 zunächst fortsetzen, die Talsohle könnte erst im Jahr 2025 erreicht werden. Die anhaltend hohen Zinsen und Baukosten könnten auch 2024 für ein rückläufiges Wachstum des Bestands an Baufinanzierungskrediten in Deutschland sorgen. Belebung in den Markt für Baufinanzierungen und den privaten Immobilienkauf sollten eigentlich mehrere neu gestartete Förderprogramme der staatlichen Förderbank KfW bringen. Diese Förderprogramme wurden allerdings Ende 2023 von der KfW gestoppt und ein vorläufiger Antrags- und Zusagestopp verhängt. Hintergrund des Förderstopps war die Haushaltssperre der Bundesregierung. Wettbewerb und RegulierungDie Finanzdienstleistungsbranche soll die Transformation der gesamten Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit unterstützen und auch steuern. Vor diesem Hintergrund soll der MLP Vertriebs- und Beratungsprozess kontinuierlich um weitere Nachhaltigkeitsaspekte erweitert werden. In den nächsten Jahren ist für Finanzprodukte insgesamt zu erwarten, dass der Regulierer weiter daran arbeitet, die Kosten für Kunden vergleichbarer zu machen und sich so die Sensibilität der Kunden für Kosten und Beratungsqualität weiter erhöhen wird. Dabei dürfte insbesondere die Beratung gegen Honorar ein Thema für die Politik bleiben. Die MLP Banking AG bietet bereits heute in solchen Bereichen Honorarberatung an, in denen wir eine entsprechende Nachfrage unserer Kunden spüren. Folgende für den MLP Konzern geltende regulatorische Anforderungen haben indirekt auch Auswirkungen auf die Tochtergesellschaft MLP Banking AG. Mit dem stufenweise in Kraft tretenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kommen weitreichende Pflichten auf den MLP Konzern ab 2024 zu. Erstmals wird hierdurch die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten festgehalten. Diese bezieht sich dabei nicht nur auf die eigene Geschäftstätigkeit, sondern erweitert diese auf unmittelbare und mittelbare Zulieferer in der Lieferkette. Mit DORA, der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, wird auch der MLP Konzern vor neue Herausforderungen gestellt. Durch die ab dem 17. Januar 2025 anzuwendende Verordnung hat die EU eine finanzsektorweite Regulierung geschaffen, mit welcher der europäische Finanzmarkt mit Blick auf Cyberrisiken und Vorfälle der Informations- und Kommunikationstechnologie gestärkt werden soll. Aus diesem Grund wird auch MLP im Geschäftsjahr 2024 bestehende Prozesse betrachten, um den komplexen Anforderungen an das IKT-Risikomanagement, Meldewesen zu IKT-Vorfällen und wesentlichen Cyberbedrohungen, Testen der digitalen operationellen Resilienz einschließlich Threat-led Penetration Testing (TLPT), IKT-Drittparteienmanagement, Europäisches Überwachungsrahmenwerk für kritische IKT-Drittdienstleister, Information Sharing sowie Cyberkrisen- und Notfallübungen gerecht zu werden. Die technischen Regulierungs- und Implementierungsstandards sowie Leitlinien, die die Anwendung von DORA konkretisieren und ihre Umsetzung erst ermöglichen werden, werden allerdings aktuell noch von den Europäischen Aufsichtsbehörden erarbeitet. Mit der DORA-Richtlinie werden eine Reihe weiterer für MLP relevante Richtlinien geändert, deren Umsetzung ebenfalls 2024 angegangen werden wird. Der MLP Konzern wird für das Geschäftsjahr 2024 erstmalig von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen sein. Mit der CSRD wird die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen in qualitativer und quantitativer Form deutlich ausgeweitet. Durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU vorgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt in einem eigenen Abschnitt im Lagebericht des Geschäftsberichts und unterliegt der Pflicht zur externen Prüfung. Voraussichtliche GeschäftsentwicklungDie nachfolgenden Aussagen beschreiben unsere Erwartungen für das Geschäftsjahr 2024. Die Vergleichsbasis für die beschriebenen Erwartungen stellt jeweils das Geschäftsjahr 2023 dar. Unsere Erwartungen basieren auf der zum Ende des Geschäftsjahres 2023 verabschiedeten Geschäftsstrategie sowie der entsprechenden Finanz- und KPI-Planung. Dieser liegen gewisse Annahmen zu Grunde, allen voran ein anhaltend hohes Zinsniveau mit entsprechenden konjunkturellen Auswirkungen sowie anhaltende politische und wirtschaftliche Unsicherheiten, die sich alle auf die Geschäftsaktivitäten von MLP im Allgemeinen belastend auswirken würden. Dagegen dürfte sich das erhöhte Zinsniveau weiter positiv auf unser Bankgeschäft auswirken. Wir werden unsere strategischen Weiterentwicklungen der vergangenen Jahre auch im Geschäftsjahr 2024 weiter vorantreiben. Wir möchten unsere Potenziale im Vermögensmanagement und Banking weiter ausschöpfen durch Nutzung unserer Beratungs- und Unterstützungsprozesse. Gleichzeitig wollen wir weiterhin auf Effizienz und Stabilität in unseren Prozessen achten. In der Automatisierung von Prozessen nutzen wir bereits heute verschiedene Lösungen aus den Bereichen Robotic Process Automation (RPA) und Künstliche Intelligenz (KI), um die Leistungsfähigkeit unserer Prozesse zu steigern und auch Freiräume für unsere Mitarbeiter zu schaffen. Die Zinserträge dürften begünstigt durch das aktuell höhere Zinsniveau auch 2024 erneut deutlich steigen. Auch wenn wir von einem leichten Rückgang des Zinsniveaus im Jahr 2024 ausgehen, so wirkt das aktuell höhere Zinsniveau dennoch über einen längeren Zeitraum als im Vorjahr positiv. Die Provisionserträge erwarten wir auf dem Niveau des Vorjahres. Wir gehen weiterhin von einer starken Nachfrage im Vermögensmanagement aus. Insbesondere bei vermögenden Kunden dürfte weiterhin ein hoher Bedarf an werterhaltenden, breit diversifizierten Anlagemöglichkeiten vorhanden sein. Für das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit rechnen wir nach einem starken Geschäftsjahr 2023 für das Jahr 2024 jedoch mit einem deutlichen Rückgang, begründet durch höhere Verwaltungsaufwendungen. Hierin sind Investitionen in die Weiterentwicklung unserer Leistungen, beispielsweise des Kundenportals, geplant. Zudem dürften sich hier die höheren Mitarbeiterzahlen sowie Gehaltssteigerungen, nicht zuletzt auch angesichts der weiterhin erhöhten Inflationsraten, bemerkbar machen. Auch für das Jahr 2024 halten wir an unserem Ziel einer Fluktuationsrate der Beraterinnen und Berater von maximal 10 % fest. Aufgrund des insgesamt herausfordernden Marktumfelds bestehen allerdings in sämtlichen Beratungsfeldern nach wie vor Unsicherheiten. Gesamtaussage der UnternehmensleitungFür das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir insbesondere weiter deutlich steigende Zinserträge. Bei stabilen Provisionserträgen dürften höhere Kosten jedoch zu einem deutlichen Rückgang des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit führen. Bezüglich der Fluktuationsquote der Beraterinnen und Berater streben wir weiterhin einen Wert von maximal 10 % an. Die weitere Entwicklung geopolitischer Spannungen und Konflikte wie auch potenzielle politische Veränderungen weltweit beobachten wir aufmerksam, ebenso wie deren Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft und auf die Kapitalmärkte. Zum jetzigen Zeitpunkt erwarten wir jedoch keine wesentlichen, direkten Auswirkungen auf unseren Geschäftsverlauf. Vorausschauende AussagenDiese Unterlagen enthalten unter anderem gewisse vorausschauende Aussagen und Informationen über zukünftige Entwicklungen, die auf Überzeugungen des Vorstands der MLP Banking AG sowie auf Annahmen und Informationen beruhen, die der MLP Banking AG gegenwärtig zur Verfügung stehen. Worte wie "erwarten", "einschätzen", "annehmen", "beabsichtigen", "planen", "sollten", "könnten" und "projizieren" sowie ähnliche Begriffe in Bezug auf das Unternehmen sollen solche vorausschauenden Aussagen anzeigen, die insoweit gewissen Unsicherheitsfaktoren unterworfen sind. Viele Faktoren können dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse der MLP Banking AG sich wesentlich von den Zukunftsprognosen unterscheiden, die in solchen vorausschauenden Aussagen getroffen wurden. Die MLP Banking AG übernimmt keine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren oder zu korrigieren. Sämtliche vorausschauenden Aussagen unterliegen unterschiedlichen Risiken und Unsicherheiten, durch die die tatsächlichen Ergebnisse zahlenmäßig von den Erwartungen abweichen können. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie gemacht wurden.
Wiesloch, 14. März 2024 MLP Banking AG Der Vorstand Reinhard Loose Manfred Bauer Carsten Soßna Bericht des Aufsichtsratsder MLP Banking AGDer Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2023 in fünf ordentlichen Sitzungen sowie anhand schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung, die Lage des Unternehmens, die Risikolage und die wesentlichen Investitionsvorhaben sowie die Zukunftsplanung unterrichtet worden. Daneben fand eine konstituierende Aufsichtsratssitzung statt und es wurde ein Beschluss im Umlaufverfahren gefasst. Der Aufsichtsrat hat wichtige Themen zu den verschiedenen Geschäftsfeldern und das relevante Marktumfeld mit dem Vorstand erörtert und die Geschäftsführung durch den Vorstand überwacht. Außerdem trafen sich der bzw. ab der zweiten Jahreshälfte die Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstandsvorsitzende bzw. der Vorstandssprecher zu regelmäßigen Gesprächsterminen, in denen sie Einzelthemen erörtert haben. Der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende unterrichtete die übrigen Mitglieder regelmäßig über die Inhalte dieser Gespräche. Wesentliche Geschäfte bzw. strategische Entscheidungen sind dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt worden. In regelmäßigen Sitzungen haben Aufsichtsrat und Vorstand die Geschäftsentwicklung, die Strategie und die wichtigsten Vorfälle im Unternehmen erörtert. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten jeweils zeitnah, umfassend und kontinuierlich über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte, die Lage und die Entwicklung des Konzerns einschließlich der Risikolage sowie das Risikomanagement und das Compliance-System sowie wesentliche Compliance-Sachverhalte unterrichtet. Dabei hat sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand überzeugt. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern - bis zur Hauptversammlung am 28. Juni 2023 aus zwei Aktionärsvertretern und einem Arbeitnehmervertreter. Die Mitglieder waren bis zum 28. Juni 2023 die Herren Dr. Peter Lütke-Bornefeld und Dr. Josef Zimmermann sowie als Vertreter der Arbeitnehmer Herr Dr. Frank Egeler. Ende 2022 hatte der Vorstand der Gesellschaft ein Statusverfahren durchgeführt. Infolge der Abspaltung zur Aufnahme des Teilbetriebs Maklers von der MLP Banking AG auf die MLP Finanzberatung SE und des mit Eintragung der Abspaltung erfolgten Übergangs der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des Teilbetriebs Maklers im Jahr 2017 wurden regelmäßig weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Die nunmehr für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats maßgebenden Bestimmungen sind § 96 Abs. 1 6. Alt. und §101 Abs. 1 des Aktiengesetzes. Da der Aufsichtsrat gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus insgesamt drei Mitgliedern besteht, ist er nun aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und keinen Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammenzusetzen. Zeitpunkt für diese Wirkung war die Beendigung der ersten Hauptversammlung im Jahr 2023. Die Hauptversammlung am 28. Juni 2023 wählte Frau Sarah Rössler, Herrn Dr. Josef Zimmermann und Herrn Lothar Behrens zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. In einer konstituierenden Aufsichtsratssitzung direkt im Anschluss an die Hauptversammlung wurde Frau Rössler zur Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Dr. Zimmermann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 21. März 2023 war die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022. Die Abschlussprüfer haben an der Sitzung teilgenommen und berichteten ausführlich über den Verlauf und das Ergebnis ihrer Jahresabschlussprüfung. Nach eingehender Diskussion billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat über die Angemessenheit der Vergütung sowie die variablen Vergütungsbestandteile des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 beraten und diese festgestellt. Die Interne Revision und Compliance erstatteten den Bericht über Ihre Tätigkeit. In dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat ebenso beschlossen, dass der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlägt, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. Gegenstand der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 9. Mai 2023 war insbesondere die Erörterung der Ergebnisse des ersten Quartals. Die Ergebnisse des zweiten Quartals, die Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr und der Halbjahresbericht der Internen Revision standen in der ordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 8. August 2023 auf der Tagesordnung. Des Weiteren wurde in dieser Sitzung Herrn Carsten Soßna mit Wirkung zum 1. September 2023 zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt und Herr Reinhard Loose ebenso mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Vorstandssprecher ernannt, nachdem Herr Dr. Uwe Schroeder-Wildberg sein Amt als Vorstandsvorsitzender niedergelegt hatte. Im Mittelpunkt der Novembersitzung standen unter anderem die Ergebnisse des dritten Quartals des Geschäftsjahres. In einer Sitzung des Aufsichtsrats am 13. Dezember 2023 waren die Strategie- und Budgetplanung der wesentliche Gegenstand der Beratung und Genehmigung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei werden sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt. Der Jahresabschluss der MLP Banking AG zum 31. Dezember 2023 ist von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfbericht sind dem Aufsichtsrat vorgelegt und in Anwesenheit des Abschlussprüfers erläutert worden. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auch auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Auch der Aufsichtsrat hat die Unterlagen und Berichte eingehend geprüft und ausführlich darüber beraten. Der Aufsichtsrat hat abschließend von dem Prüfungsbericht zustimmende Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt er keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Beraterinnen und den Beratern der MLP Banking AG für den großen persönlichen Einsatz und ihre Leistung im Geschäftsjahr 2023.
Wiesloch, im März 2024 Der Aufsichtsrat Sarah Rössler, Vorsitzende Veröffentlichung des Country by Country Reports per 31. Dezember 2023Der Country by Country Report per 31.12.2023 wurde gemäß den Offenlegungspflichten des § 26a KWG auf der Internetseite www.mlp-se.de unter der Rubrik "Investoren / corporate-governance / Offenlegung" im "Offenlegungsbericht 2023 CRR und KWG" veröffentlicht. Der Vorstand Ungeprüfte Anlage zum Lagebericht - Bericht zur Gleichstellung und EntgeltgleichheitEntsprechend der Anforderungen des § 21 Entgelttransparenzgesetz wird nachfolgend zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit bei MLP berichtet. Lediglich die Tochtergesellschaft MLP Finanzberatung SE überschreitet innerhalb des MLP-Konzerns den gesetzlich vorgegebenen Schwellenwert von 500 Beschäftigten, nur diese Gesellschaft ist demnach berichtspflichtig. Gleichwohl wird für den Gemeinschaftsbetrieb der MLP SE, MLP Banking AG und MLP Finanzberatung SE berichtet, da die maßgeblichen Parameter auf Basis einer für diesen Gemeinschaftsbetrieb gültigen Betriebsvereinbarung erhoben wurden. Vor diesem Hintergrund wird nur bzgl. derjenigen Mitarbeitenden der vorgenannten Gesellschaften berichtet, welche nicht als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Absatz 3 BetrVG einzustufen sind. Als Grundlage zur Herstellung verbesserter Entgelttransparenz bei MLP wurde im Dezember 2015 eine Betriebsvereinbarung "Vergütungssystematik" abgeschlossen. Diese gilt in der Fassung vom 2. Juli 2019 für die MLP SE, MLP Banking AG sowie die MLP Finanzberatung SE. Danach wird jeder Stellentyp unabhängig von den Stelleninhabern und damit geschlechtsneutral bewertet und einem Gehaltsband zugeordnet, an dem sich die Gehaltseinordnung bei Einstellungen und Versetzungen orientiert. Private Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, mithilfe betrieblicher Prüfverfahren ihre Entgeltregelungen und die verschiedenen gezahlten Entgeltbestandteile sowie deren Anwendung regelmäßig auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots im Sinne dieses Gesetzes zu überprüfen. MLP hat ein solches Prüfverfahren für den Gemeinschaftsbetrieb der MLP SE, MLP Banking AG und MLP Finanzberatung SE im Jahr 2018 durchgeführt und unter Anwendung der gleichen methodischen Grundsätze im Geschäftsjahr 2023 wiederholt. Dabei wurde auf Basis der Vergütungsdaten zum 31. August 2023 die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern der Unternehmenszentrale ermittelt, die nicht als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Absatz 3 BetrVG einzustufen sind. Zudem wurde das bereits in 2018 auf freiwilliger Basis durchgeführte innerbetriebliche Prüfverfahren wiederholt, um individuell nicht geschlechtergerecht vergütete Mitarbeiterinnen zu ermitteln. Die unbereinigte, nach Gehaltsband und Personenzahl gewichtete Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern der Unternehmenszentrale, die nicht als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG einzustufen sind, lag im Geschäftsjahr 2023 bei 3,49%. Zur Ermittlung dieses Prozentwerts wurde die durchschnittliche Vergütung der Männer je Gehaltsband mit der entsprechenden Durchschnittsvergütung der Frauen verglichen und die sich daraus ergebenden Einzelwerte nach der Anzahl der Stelleninhaber pro Gehaltsband gewichtet. Um eine Vergleichbarkeit zu der Erhebung aus dem Jahr 2018 sicherzustellen, wurde als Bereinigungsfaktor das Lebensalter gewählt. Da die Männer bei MLP durchschnittlich ca. ein Jahr älter als die Frauen sind und dementsprechend tendenziell mehr Teilhabe an der allgemeinen und individuellen Gehaltsentwicklung hatten, wurde wie im Rahmen der Erhebung im Jahr 2018 als Bereinigungsfaktor das Lebensalter zu Grunde gelegt. Das langjährige Mittel der jährlichen Gehaltsentwicklung wurde für die Zwecke der Bereinigung konservativ mit 2% p. a. angesetzt. Die um die durchschnittlichen Altersunterschiede bereinigte Entgeltlücke bei MLP lag bei 1,73% und damit deutlich unterhalb des vom Statistischen Bundesamt in 2023 veröffentlichten bereinigten Verdienstabstands zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) in Höhe von 7%. Da dem Statistischen Bundesamt folgend noch weitere Bereinigungsfaktoren in Betracht kommen, spricht vieles dafür, dass eine signifikante Entgeltlücke bei MLP nicht besteht und sich keine systematische geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierung zu Lasten der weiblichen Mitarbeitenden erkennen lässt. Auch das erneut auf freiwilliger Basis durchgeführte innerbetriebliche Prüfverfahren für die Mitarbeitenden der Unternehmenszentrale im Gemeinschaftsbetrieb der MLP SE, MLP Banking AG und MLP Finanzberatung SE kommt zu dem erfreulichen Ergebnis, dass bei MLP keine systematischen geschlechtsspezifischen Vergütungsabweichungen bestehen. Abweichend von der in 2018 erfolgten Untersuchung wurden im Geschäftsjahr 2023 individuelle Gehaltsabweichungen nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer betrachtet. Im Rahmen des mehrstufigen Prüfverfahrens wurde zunächst das Durchschnittsgehalt der Männer innerhalb der einzelnen Gehaltsbänder und jeweils getrennt nach Eckpositionen (Abteilungsleitung, Teamleitung, Fachreferent, Fachreferentin, Mitarbeitende) ermittelt und Frauen identifiziert, deren Gehalt mehr als 20% unterhalb des für ihr Gehaltsband und ihre Eckposition maßgeblichen Durchschnittsgehalts männlicher Kollegen liegt und die höchstens fünf Jahre jünger sind als das Durchschnittsalter der männlichen Vergleichsgruppe. In gleicher Weise wurden Männer ermittelt, deren Gehalt von der jeweiligen weiblichen Vergleichsgruppe abweicht. Für die so identifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde individuell geprüft, ob sich Anhaltspunkte für einen sachlichen Grund für die im Vergleich geringere Vergütung ergeben. Dabei wurde unter anderem die Vergleichsvergütung innerhalb des konkreten Stellentyps des betroffenen Mitarbeitenden betrachtet, die tatsächliche Qualifikation sowie die abstrakte Anforderung an den Stellentyp, die tatsächliche Berufserfahrung und Leistungsbewertung des Mitarbeitenden betrachtet. Im Ergebnis wurde das Gehalt einer Mitarbeiterin um 12% und eines Mitarbeiters um 16% angehoben, weitere individuelle Anpassungen waren nicht vorzunehmen. Die Mitarbeitenden des Geschäftsstelleninnendienstes konnten im Rahmen des individuellen Prüfverfahrens nicht berücksichtigt werden, da im Geschäftsstelleninnendienst nahezu ausnahmslos Frauen beschäftigt sind und daher wie auch schon in 2018 ein geeigneter und statistisch belastbarer männlicher Vergleichsmaßstab fehlt. MLP bietet neben diesen rein entgeltbezogenen Maßnahmen eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und damit zu mehr Entgeltgerechtigkeit beitragen. Tendenziell ist der Anteil weiblicher Mitarbeitenden in höher dotierten Führungspositionen zahlenmäßig noch unterrepräsentiert. Je höher die Hierarchiestufe, desto geringer ist der Frauenanteil unter den Stelleninhabern innerhalb des Gemeinschaftsbetriebs der MLP SE, MLP Banking AG und MLP Finanzberatung SE. Auf vakante Führungspositionen bewerben sich regelmäßig weniger Frauen als dies wünschenswert wäre; dies obwohl bei MLP insgesamt deutlich mehr weibliche als männliche Mitarbeitende beschäftigt sind. Insgesamt genießt die Frauenförderung bei MLP einen hohen Stellenwert. Daher hat MLP dieses Thema bereits in den vergangenen Jahren forciert und diverse Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen ergriffen. Das Konzept beinhaltet beispielsweise Maßnahmen wie familienfreundliche Meetingregelungen oder flexible Arbeitsort- und Arbeitszeitgestaltungen. Als Zeichen der öffentlichen Verpflichtung zu Diversity hat MLP im Jahr 2014 die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Des Weiteren wurde im Jahr 2019 das Audit berufundfamilie erfolgreich durchgeführt. Im Rahmen der damit verbundenen Zielvereinbarung wurden zahlreiche Maßnahmen für die Förderung von Frauen in Führungspositionen und Führung in Teilzeit erfolgreich umgesetzt. Auf Basis der Re-Zertifizierung des Audits im Jahr 2022 wurden für die kommenden drei Jahre weitere Umsetzungsziele zur Förderung der Familienfreundlichkeit und lebensphasenorientierten Ausrichtung der Maßnahmen zur Arbeitnehmerbindung vereinbart. Ziel ist ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis der Geschlechter auf den einzelnen Führungsebenen des Unternehmens. Für die nicht leitenden Angestellten des aus der MLP SE, der MLP Banking AG und der MLP Finanzberatung SE bestehenden Gemeinschaftsbetriebs werden den Anforderungen des § 21 Absatz 2 Entgelttransparenzgesetz entsprechend folgende statistischen Angaben gemacht:
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