Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 2616
Vorher
DIT Deutsch Isolier- u. Lüftungstechnik GmbH Trier
Eingetragen
24.9.1987
Branche
Herstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Wärme-, Kälte-, Schall-, Feuerschutz- und Kaminisolierungen, Abdichtungen und Blechummantelungen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Herstellung und Montage lüftungstechnischer Anlagen; und die Bearbeitung von Blechen sowie der Heizungs- und Rohrleitungsbau. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Vertrieb lüftungstechnischer Anlagen einschließlich Zubehörteilen und anderer Produkte, die von der Gesellschaft hergestellt oder berarbeitet werden.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Peter Stefan Deutsch
Walter-Hauth-Straße 4, 54294 Trier
80.00%
B******* D******
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DIT GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 3.766.811,64 3.758.254,64
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 842.189,46 833.632,46
III. Finanzanlagen 2.924.618,18 2.924.618,18
B. Umlaufvermögen 2.361.635,90 2.263.193,88
I. Vorräte 704.746,00 770.875,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.146.222,66 939.548,93
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.860,00 4.600,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 510.667,24 552.769,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.660,65 15.134,97
Aktiva 6.142.108,19 6.036.583,49

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 4.423.245,22 4.134.950,21
I. Gezeichnetes Kapital 41.000,00 41.000,00
II. Bilanzgewinn 4.382.245,22 4.093.950,21
davon Gewinnvortrag 4.093.950,21 3.833.936,90
B. Rückstellungen 1.246.818,85 1.268.650,68
C. Verbindlichkeiten 470.714,12 631.652,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 470.714,12 631.652,60
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.330,00 1.330,00
Passiva 6.142.108,19 6.036.583,49

Anhang

A. ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter erstmaliger Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) aufgestellt.

B. ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Von dem Ausweiswahlrecht nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht, in dem die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellung offen von den Vorräten abgesetzt wurden, soweit die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen betroffen sind.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (projected unit credit method) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.

Als Abzinsungsfaktor wurde der von der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre statt wie im Vorjahr der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre verwendet, um die aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zunehmende Zuführungsdynamik möglichst frühzeitig abzumildern. Der neue Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,78 %. Der nach bisherigen Regeln ermittelte Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,43 % bzw. 1,44 %.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).

C. SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB

Gesamtbetrag
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit über 5 Jahre
davon gesichert
Art der Sicherheit
Verbindlichkeiten 470.714,12 470.714,12 -,- -,- 81.544,80 Bürgschaften

§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Herr Stefan Deutsch

Walter-Hauth-Straße 4, 54294 Trier

Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

§ 285 Nr. 24 HGB - Pensionsrückstellungen oder ähnlichen Verpflichtungen

Die Pensionsverpflichtungen wurden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) bewertet. In die Berechnung flossen folgende grundlegenden Werte ein:

Zinssatz: 1,78 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0,00 % bzw. 1,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel: "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck

Vom Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 2 EGHGB wurde hier Gebrauch gemacht.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von € 56.556,00.

In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n. F. für die Ausschüttung gesperrt.

§ 285 Nr. 25 HGB - Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB

Die verpfändeten Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind mit den Pensionsrückstellungen zu verrechnen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB):

Erfüllungsbetrag € 1.340.064,00
- beizulegender Zeitwert Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen € 198.939,15
Pensionsrückstellung nach Verrechnung € 1.141.124,85

Die beizulegenden Zeitwerte der zu verrechnenden Vermögensgegenstände entsprechen den Anschaffungskosten. Aus der Bewertung resultiert kein außerordentlicher Ertrag.

Saldo verrechnete Aufwendungen und Erträge: € 34.971,83

sonstige Berichtsbestandteile

 

Trier, den 14.05.2024

gez. Stefan Deutsch

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

8 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.