Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 6747
Vorher
Autohof Altfranken Gretschel GmbH
Eingetragen
23.10.1992
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen, Handel mit Ersatzteilen und Zubehör von Kraftfahrzeugen sowie Vermittlung von Leasing-, Kredit- und Versicherungsverträgen in Bezug auf Kraftfahrzeuge, einschließlich der Vermietung von Kraftfahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Simone Ertl
seit 8.1.2020
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
170.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohof Altfranken GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

AUTOHOF ALTFRANKEN GMBH, DRESDEN

1 Grundlagen des Geschäfts

Die Autohof Altfranken GmbH hat den An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, die Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen, den Handel mit Ersatzteilen und Zubehör von Kraftfahrzeugen sowie die Vermittlung von Leasing-, Kredit- und Versicherungsverträgen in Bezug auf Kraftfahrzeuge, einschließlich der Vermietung von Kraftfahrzeugen zum Gegenstand.

Die Gesellschaft ist Teil der ERTL-Gruppe mit weiteren Autohäusern verschiedener Marken an weiteren Standorten in und um Dresden sowie Mittelsachsen.

Die für die Gesellschaft bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung des Unternehmens sind der Umsatz, Deckungsbeiträge der Abteilungen und das Jahresergebnis.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Wirtschaftliches Umfeld/Branchenentwicklung

Der Inlandsumsatz im Kraftfahrzeuggewerbe ist lt. Branchenverband im vergangenen Jahr über alle drei Geschäftsbereiche (Neuwagen, Gebrauchtwagen und Aftersales) um 10,8 % gestiegen. Die positive Umsatzentwicklung kam auf Grund gestiegener Preise und verbesserter Verfügbarkeit von Fahrzeugen und Teilen zustande.

Es wurden zum Teil Lieferrückstände aus dem Jahr 2022 abgebaut. Dass die Branche ein positives Jahr 2023 erlebt hat, ist auch auf die gute Werkstattauslastung und den hohen Wartungs- und Werkstattbedarf sowie insbesondere auf die angezogenen Reparaturkosten zurückzuführen.

Der Wegfall der Förderung der Elektrofahrzeuge beeinflusst die Branche maßgeblich. Es gibt eine große Verunsicherung bei den Kunden in Bezug auf die Auswahl der Antriebsart. Die gestiegenen Rohstoffkosten führten außerdem zu höheren Fahrzeugpreisen.

2.2 Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens

Im Jahre 2021 wurde der Händlervertrag mit der Marke SEAT und Cupra mit Auslauf zum 31.12.2022 gekündigt. Lediglich die Werkstattverträge der genannten Marken wurden vertraglich belassen.

Der Wechsel von der Marke SEAT zu Hyundai ist ohne große Probleme verlaufen. Der Autohof Altfranken konnte ab Oktober mit der neuen Marke Hyundai erfolgreich starten. Eine Abfindung der Marke SEAT wurde auch dazu genutzt, um den Verkaufsraum auf die neue Marke Hyundai umzustellen sowie Erstausstattung, Technik und Schulungen für die neue Marke zu finanzieren.

Ab Januar 2024 ist der neue Händlervertrag für Renault und Dacia in Kraft getreten. Das Jahr 2023 wurde von Renault zum Übergangsjahr erklärt, da viele alte Modelle ausgelaufen sind und Neue stückweise eingeführt werden. Es wurden deshalb keine Ziele, aber auch keine Bonuszahlungen vereinbart. Nach der Kündigung der Händlerverträge der an die Gruppe angeschlossenen Sekundärnetzbetriebe, haben sich deren Verkaufsaktivitäten merklich reduziert.

Das geplante Jahresergebnis für 2023 in Höhe von 393 TEUR konnte fast erreicht werden (358 TEUR). Die Umsatzerlöse haben das geplante Niveau von 21.590 TEUR ebenso fast erreicht (20.379 TEUR). Vor dem Hintergrund einer ganzen Reihe von Umbau- und Sanierungsmaßnehmen, ist das Jahresergebnis besonders positiv einzuschätzen.

2.3 Ertragslage

Die Umsatzerlöse konnten trotz vieler Schwierigkeiten um 1,6 % gesteigert werden. Der Rückgang der VFW-Verkäufe (um 1.405 TEUR auf 1.824 TEUR) erklärt sich aus dem geringeren Bestand gegenüber 2022, da im Vorjahr der Vorführwagenbestand massiv abgebaut wurde. Weiterhin weist der Gebrauchtwagenumsatz eine Steigerung von 2.228 TEUR auf 5.846 TEUR aus. Demgegenüber haben sich die Umsatzerlöse im Neuwagenbereich um 714 TEUR auf 9.438 TEUR vermindert.

Der Fahrzeugumsatz insgesamt hat sich damit um 216 TEUR gegenüber dem Vorjahr erhöht. Im Jahre 2023 wurden insgesamt 40 Einheiten mehr verkauft. Der Wareneinsatz für Fahrzeuge ist allerdings um 351 TEUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Insgesamt war somit ein Rückgang des Rohertrags für Fahrzeuge um 135 TEUR zu verzeichnen.

Der Teileumsatz konnte gegenüber 2022 um 140 TEUR erhöht werden. Aufgrund eines Rückgangs des diesbezüglichen Wareneinsatzes um 55 TEUR konnte der Rohertrag um 195 TEUR erhöht werden.

Infolge eines Rückgangs der bezogenen Leistungen um 111 TEUR konnte der Rohertrag bei 18,8 % der Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr konstant gehalten werden.

Personalkostensteigerungen von 75 TEUR, im Wesentlichen infolge eines höheren Vorführwagenbestands, um 120 TEUR gestiegene Abschreibungen und leicht um 30 TEUR gestiegene sonstige Aufwendungen konnten durch um 256 TEUR erhöhte sonstige Erträge kompensiert werden. Die sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Kompensationsleistung der Marken SEAT und Cupra für die Kündigung des Händlervertrags.

Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Im Laufe des Jahres mussten die Vergütungen für Mitarbeiter mehrfach angepasst werden und das ist deutlich in den Personalkosten von 1.910 TEUR (Vj. 1.835) spürbar. Auch wurde zur Motivation und Bindung der Mitarbeiter die einmalige Inflationsausgleichprämie gezahlt.

Besonders negativ war die Entwicklung bei den Zinsen für kurzfristige Fahrzeugfinanzierungen, die auf 191 TEUR angestiegen sind und damit eine Steigerung von 194 % ergaben. Das um 46 TEUR verbesserte operative Ergebnis wird dadurch erheblich belastet und führt zu einer Verringerung des Vorsteuerergebnisses um 100 TEUR.

Im Mehrjahresvergleich stellen sich die wesentlichen Posten wie folgt dar:

2023
TEUR
2022
TEUR
2021
TEUR
2020
TEUR
Rohergebnis 4.118 3.844 3.230 3.312
Personalaufwand -1.910 -1.835 -1.665 -1.469
sonst. betrieblicher Aufwand -1.040 -1.010 -934 -889
Finanzergebnis -227 -82 -76 -137
Jahresergebnis 358 418 197 259

2.4 Finanzlage

Die Gesellschaft ist im Wesentlichen durch langfristige, verzinsliche Gesellschafterdarlehen (200 TEUR, Vj. 600 TEUR) sowie kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse Dresden, VW Bank und RCi Banque (TEUR 111; Vj. TEUR 209) finanziert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich hauptsächlich um Bestandsfaktura, die zum variablen Zinssatz der entsprechenden Herstellerbank verzinst werden.

Der Gesellschaft wird von der Volkswagen Bank GmbH eine Kontokorrentlinie in Höhe von TEUR 300 zur Verfügung gestellt. Diese Kontokorrentlinie wurde am Stichtag nicht in Anspruch genommen. Weiterhin steht der Gesellschaft eine Kreditlinie für Neu- und Gebrauchtwagenfinanzierungen von der Volkswagen Bank GmbH in Höhe von 1.250 TEUR zur Verfügung. Diese wurde am Stichtag in Höhe von 269 TEUR in Anspruch genommen. Eine weitere Kontokorrentlinie der Ostsächsischen Sparkasse Dresden in Höhe von 500 TEUR wurde zum Stichtag mit 44 TEUR in Anspruch genommen.

Die Finanzierung war im Berichtsjahr durchgängig mit den bestehenden Handelslinien und den vorhandenen liquiden Mitteln gesichert.

Der Finanzmittelfonds in Höhe von -11 TEUR (Vj. 279 TEUR) setzt sich stichtagsbezogen aus Kassenbeständen von 1 TEUR (Vj. 1 TEUR), Bankguthaben von 32 TEUR (Vj. 278 TEUR) und Kontokorrentverbindlichkeiten von 44 TEUR (Vj. 0 TEUR) zusammen. Der Rückgang des Finanzmittelfonds resultiert im Wesentlichen aus der Rückführung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 400 TEUR.

Im Einzelnen ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 folgende Cashflow-Betrachtung (Vorjahr zum Vergleich):

2023
TEUR
2022
TEUR
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 279 416
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 460 -138
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -424 -671
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit -326 672
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -11 279

2.5 Vermögenslage

Das Vermögen und das Kapital setzten sich stichtagsbezogen wie folgt zusammen:

2023
TEUR
2022
TEUR
2021
TEUR
2020
TEUR
Anlagevermögen 3.462 3.221 2.763 2.174
Umlaufvermögen 4.213 4.225 3.616 5.461
aktive Rechnungsabgrenzungsposten 9 13 14 12
Eigenkapital 2.126 1.768 1.350 1.153
Rückstellungen 401 299 298 299
Verbindlichkeiten 5.158 5.392 4.745 6.195
Bilanzsumme 7.685 7.459 6.393 7.647

Im Mehrjahresvergleich ergeben sich folgende Kennzahlen:

2023 2022 2021 2020
Sachanlagenintensität 33,7 % 32,6 % 32,0 % 20,3 %
Vorratsintensität 41,3% 30,8 % 30,5 % 49,9 %
Umschlaghäufigkeit der Vorräte 7,4 9,4 7,1 6,4
Umschlaghäufigkeit der Forderungen 23,9 24,0 27,3 17,4
Eigenkapitalquote 27,7 % 23,7 % 21,1 % 15,1 %
Verschuldungsgrad 2,6 3,2 3,7 5,6

Die Autohausimmobilie in Altfranken ist langfristig geleast.

Im Jahr 2007 wurde das Grundvermögen im Wege eines sogenannten "Sale & Lease back" auf die Drosera Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz, (kurz Drosera) übertragen.

Der entsprechende Mietvertrag mit der Drosera über das Grundstück und die aufstehenden Bauten wurde über eine Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Davon betragen die erste Mietperiode 20 Jahre und die zweite Mietperiode 10 Jahre. Am Ende der Mietperioden ist jeweils ein Rückkaufsrecht für das Grundstück und die aufstehenden Bauten eingeräumt.

Zudem gewährt die Autohof Altfranken GmbH der Drosera über die Laufzeit des Mietvertrages ein ratierlich anzusammelndes Mieterdarlehen. Dieses Mieterdarlehen entspricht bei vertragsgemäßem Verlauf nach dem Ablauf der ersten Mietperiode dem kalkulatorischen Restbuchwert des Leasingobjektes. Das Mieterdarlehen wird am Ende der ersten Mietzeit (20 Jahre), bei Ausübung der Kaufoption, mit dem Kaufpreis für das Grundstück und Gebäude verrechnet. Als Kaufpreis wurde bereits mit Abschluss des Leasingvertrages der am Ende der ersten Mietperiode vorliegende Restbuchwert festgelegt. Entsprechend kann die Autohof Altfranken GmbH das Grundvermögen zum Ende der ersten Mietperiode liquiditätsneutral zurückerwerben. Bei Verzicht auf die Ausübung des Ankaufrechtes ist in der zweiten Mietperiode lediglich der Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen.

Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 241 TEUR auf 3.462 TEUR. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den Investitionen in die neue Marke sowie Maßnahmen zum Diebstahlschutz.

Das Umlaufvermögen (ohne liquide Mittel) hat sich um 234 TEUR auf 4.180 TEUR erhöht. Der Bestand an Neu- und Gebrauchtwagen sowie Ersatzteilen erhöhte sich dabei um 1.005 TEUR auf 3.103 TEUR. Gegenläufig wirkte sich der Rückgang der Forderungen um 640 TEUR auf 1.007 TEUR aus. Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang von Verkaufsförderungen.

Die Eigenkapitalquote steht aktuell bei 27,7 % (Vj. 23,7 %). Bezieht man das langfristige Gesellschafterdarlehen (TEUR 200) in die Betrachtung ein, verbessert sich die Eigenkapitalquote auf 30,3 % und der Verschuldungsgrad sinkt auf 2,3 %.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Rücknahmeverpflichtungen aus Leasinggeschäften belaufen sich am 31. Dezember 2023 auf TEUR 127 (Vj. TEUR 131).

Die Abnahme der Verbindlichkeiten um 234 TEUR auf jetzt 5.158 TEUR resultiert hauptsächlich aus der Rückführung von Gesellschafterdarlehen (400 TEUR).

3 Prognose-, Chancen und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2024 ist aufgrund der Veränderungen im Vertrieb (neue Marke) und dem stagnierenden Absatz von Elektrofahrzeugen mit einer rückläufigen Umsatzentwicklung zu rechnen. Auf Grundlage aktueller betriebswirtschaftlicher Auswertungen per Juni 2024 wird für das Gesamtjahr 2024 ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt.

Die Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Energiekosten, Zinskosten und überbordender Bürokratie haben dazu geführt, dass sich das konjunkturelle Umfeld in Deutschland stark abgekühlt hat. Auch der Autohof Altfranken GmbH hat unter seiner Kundschaft eine Zunahme der Insolvenzen zu verzeichnen. Die Nachfrage im gewerblichen Bereich ist merklich zurückgegangen. Ein bestandsgefährdendes Risiko wird von der Geschäftsführung unter Berücksichtigung der bestehenden Auftragslage und der finanziellen Ausstattung der Gesellschaft zum aktuellen Zeitpunkt nicht gesehen.

Sollte die der Planung zugrundeliegende Annahme nicht wie vorgesehen oder mit zeitlicher Verzögerung eintreten, könnten aus der Gruppe zusätzliche finanzielle Mittel zur Sicherung der Liquidität und zur Stärkung der Eigenkapitalbasis bereitgestellt werden.

3.2 Chancen- und Risikobericht

Das Unternehmen verfügt über einen gefestigten Personalstamm. Die neue Marke passt zu den Stammmarken Renault und Dacia. Die Zukunftsfähigkeit von Hyundai ist an der Gesamtmarktentwicklung erkennbar. Die Autohof Altfranken GmbH ist in den letzten 30 Jahren zu einer bekannten Adresse mit einer guten Standortlage in Dresden geworden.

In der Automobilbranche verändern sich derzeit die Vertriebsstrukturen. Es ist zu beobachten, dass sich die Anzahl der Kfz-Betriebe reduziert. Das ZDK nennt 250 Betriebe und damit ein Minus von 0,7%. Der anhaltend hohe Bedarf an Kfz-Dienstleistungen wird durch eine kleinere Zahl von Betrieben aufgefangen. Es wird im Marktgebiet der Gruppe auch im Jahr 2024 genügend Servicepotential bestehen. Mit Einrichtung eines Batterie-Reparaturzentrums wird in der Gruppe neues Servicepotential geschaffen. Davon wird auch die Autohof Altfranken GmbH profitieren können.

Die Streichung der Elektroförderung wird Hersteller und Händler weiter belasten. Hier besteht eine erhebliche Verunsicherung im gesamten Markt. Regierungen und Unternehmen entscheiden maßgeblich über die Antriebstechnologien des zukünftigen Automarkts. Deutschland kommt als einem der wichtigsten Märkte in Europa eine besondere Vorreiterrolle zu. Die bisherigen Anstrengungen reichen für eine schnelle Transformation - die insbesondere für die Automobilindustrie überlebenswichtig ist - nicht aus und müssen über die vorgestellten Ansätze hinaus intensiviert werden. Der Druck aus außereuropäischen Märkten, vor allem durch chinesische Hersteller, auf die deutsche Automobilindustrie wird durch die politischen Entscheidungen in Deutschland eher vergrößert als verringert.

Riskant stellt sich zudem der Fachkräftemangel in der Automobilbranche dar. Es wird zunehmend schwieriger, geeignete Mitarbeiter zu finden und diese nach erfolgreicher Einarbeitung auch zu halten. Das Ringen um qualifizierte Arbeitskräfte geht bis hin zu ausgebildeten Mechanikern. Wie das ZDK bemerkt hat, ist die Zahl der Auszubildenden für technische und kaufmännische Berufe im Automobilhandel um 8,9 % gestiegen. Auch in den Betrieben der Gruppe ist dieser Trend zu erkennen.

3.3 Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten

Aus den von der Gesellschaft eingesetzten Finanzinstrumenten (Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich keine bedeutsamen Marktpreis-, Ausfall- oder Liquiditätsrisiken.

 

Dresden, den 17. September 2024

gez. Christian Ertl, Geschäftsführer

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

AUTOHOF ALTFRANKEN GMBH, DRESDEN

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 3.462.342,12 3.221.456,86
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.829,00 14.540,00
II. Sachanlagen 2.591.348,83 2.429.653,69
1. Bauten auf fremden Grundstücken 167.408,02 135.275,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 163.406,00 134.462,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 187.643,00 118.152,00
4. Geschäfts- und Vorführfahrzeuge 2.026.880,53 2.041.764,69
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 46.011,28 0,00
III. Finanzanlagen 861.164,29 777.263,17
1. Beteiligungen 15.964,15 15.964,15
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 845.200,14 761.299,02
B. UMLAUFVERMÖGEN 4.213.307,42 4.224.624,51
I. Vorräte 3.173.599,65 2.299.717,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.006.523,63 1.646.041,65
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 33.184,14 278.864,92
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 9.184,08 12.543,17
7.684.833,62 7.458.624,54

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. EIGENKAPITAL 2.125.872,02 1.768.062,94
I. Gezeichnetes Kapital 170.000,00 170.000,00
II. Gewinnvortrag 1.598.062,94 1.180.127,37
III. Jahresüberschuss 357.809,08 417.935,57
B. RÜCKSTELLUNGEN 401.407,61 298.799,59
C. VERBINDLICHKEITEN 5.157.553,99 5.391.762,01
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.280.040,98 3.123.721,65
2. Übrige Verbindlichkeiten 1.877.513,01 2.268.040,36
- davon aus Steuern: EUR 349.744,37 (Vorjahr: EUR 111.353,44)
7.684.833,62 7.458.624,54

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

2023
EUR
2022
EUR
1. Rohergebnis 4.117.967,88 3.843.938,82
2. Personalaufwand -1.909.789,16 -1.834.724,63
a) Löhne und Gehälter -1.577.319,43 -1.474.150,85
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -332.469,73 -360.573,78
- davon aus Altersversorgung: EUR 1.140,00 (Vorjahr: EUR 1.452,50)
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -415.735,66 -296.023,88
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.040.326,19 -1.010.035,77
5. Erträge aus Beteiligungen 250,00 250,00
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 381,53 48,55
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -227.834,48 -81.897,58
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -149.046,80 -188.441,53
9. Ergebnis nach Steuern 375.867,12 433.113,98
10. Sonstige Steuern -18.058,04 -15.178,41
11. Jahresüberschuss 357.809,08 417.935,57

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

AUTOHOF ALTFRANKEN GMBH, DRESDEN

1. Allgemeine Angaben

Der Sitz der Autohof Altfranken GmbH ist Dresden. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 6747 im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des§ 267 Abs. 2 HGB.

Das Gliederungsschema der Bilanz (§ 266 HGB) wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB innerhalb des Anlagevermögens um die Position "Geschäfts- und Vorführfahrzeuge" erweitert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gegenüber dem Vorjahr blieben unverändert.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Bewertung erfolgt mit Anschaffungskosten nach Abzug linearer Abschreibungen unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren.

2.2 Sachanlagen

Bauten auf fremden Grundstücken

Die Bauten sind mit Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 10 bis 19 Jahren bewertet.

Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Vermögensgegenstände sind mit Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 2 bis 23 Jahren bewertet.

Geschäfts- und Vorführfahrzeuge

Die Geschäfts- und Vorführfahrzeuge sind im Anlagevermögen ausgewiesen und in der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens enthalten. Vorführfahrzeuge, die während des Geschäftsjahres an- und wieder verkauft wurden, sind aus Vereinfachungsgründen nicht erfasst. Die Zugänge bei den Geschäfts- und Vorführfahrzeugen werden pro Rata temporis über eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben und mit dem Buchwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Mit Rücksicht auf deren hohe Umschlagshäufigkeit werden die Veräußerungserlöse aus dem Verkauf der Vorführfahrzeuge bei den Umsätzen, die Restbuchwerte aus dem Abgang der Fahrzeuge im Wareneinsatz ausgewiesen.

2.3. Finanzanlagen

Die Beteiligungen und Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2007 ihr Betriebsgrundstück inklusive aufstehender Bauten (Vertrag vom 29. Mai 2007) in die Drosera Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz (kurz Drosera), gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Die Autohof Altfranken GmbH besitzt als Kommanditist 94,0 % der Kapitalanteile an der Drosera.

Zudem hat die Gesellschaft mit der Drosera einen Mietvertrag über das entsprechende Grundstück und die aufstehenden Bauten über eine Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Davon betragen die erste Mietperiode 20 Jahre und die zweite Mietperiode zehn Jahre an deren Ende jeweils ein Rückkaufsrecht für das Grundstück und die aufstehenden Bauten eingeräumt ist.

Die Gesellschaft gewährt der Drosera über die Laufzeit des Mietvertrages ein ratierlich anzusammelndes Mieterdarlehen. Dieses Mieterdarlehen entspricht bei vertragsgemäßem Verlauf nach dem Ablauf der ersten Mietperiode dem kalkulatorischen Restbuchwert des Leasingobjektes. Das Mieterdarlehen wird am Ende der ersten Mietzeit (20 Jahre), bei Ausübung der Kaufoption, mit dem Kaufpreis für das Grundstück und Gebäude verrechnet. Als Kaufpreis wurde bereits mit Abschluss des Leasingvertrages der am Ende der ersten Mietperiode vorliegende Restbuchwert festgelegt.

Entsprechend kann die Autohof Altfranken GmbH das Grundvermögen zum Ende der ersten Mietperiode liquiditätsneutral zurückerwerben. Bei Verzicht auf die Ausübung des Ankaufrechtes ist in der zweiten Mietperiode lediglich der Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen.

2.4. Vorräte

Der Bestand an Ersatzteilen, Zubehör und sonstigen Waren (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) wird mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die unfertigen Leistungen werden mit Herstellungskosten bzw. zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des fertigungsbedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens.

Die Neu- und Gebrauchtfahrzeuge sind mit Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Für die Gebrauchtfahrzeuge ergibt sich der beizulegende Wert entweder aus dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis oder - wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch nicht verkauft war - aus dem DAT-Schätzpreis.

2.5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen sind zum Nominalbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zweifelhafte Forderungen in Höhe des voraussichtlichen Zahlungseingangs angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 1 % der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

2.6. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten bilanziert.

2.7. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

2.8. Rückstellungen

Die Rückstellungen werden für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und in der Höhe bemessen, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die sogenannte Leasingrückstellung steht im Zusammenhang mit der Verpflichtung, die an die Leasing- oder Finanzierungsgesellschaften veräußerten Neufahrzeuge nach Ablauf des Leasing- bzw. Finanzierungsvertrages wieder zurückzunehmen. Aufgrund des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen dem Verkauf des Neuwagens an die Leasing-/Finanzierungsgesellschaft und dem Leasing-/Finanzierungsgeschäft mit entsprechender Rücknahmeverpflichtung ist die Verpflichtung zur Rücknahme des Fahrzeugs als Verbindlichkeitsrückstellung zu passivieren, da entsprechend des Imparitäts- und Vorsichtsprinzips eine Pflicht zur Passivierung der künftigen Aufwendungen besteht.

Bei der Bewertung der Verbindlichkeitsrückstellung sind alle künftig anfallenden sowie die kalkulatorischen Kosten im Zusammenhang mit dem zurückzunehmenden Fahrzeug (Gebrauchtwagen) berücksichtigt. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Leasing-/Finanzierungsvertrages werden demnach zu erwartende Folgekosten aus der Rücknahme des Fahrzeuges zurückgestellt.

2.9. Verbindlichkeiten

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag.

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

3.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen enthalten Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von TEUR 255 (Vj. TEUR 516).

3.3. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten ergeben sich aus nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel:

Bezeichnung Stand 31.12.2023
EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit > 1 Jahr
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.280.040,98 3.274.792,65 5.248,33
(Vorjahr) (3.123.721,65) (3.115.244,14) (8.477,51)
Übrige Verbindlichkeiten 1.877.513,01 1.677.513,01 200.000,00
(Vorjahr) (2.268.040,36) (1.668.040,36) (600.000,00)
Gesamt 5.157.553,99 4.952.305,66 205.248,33
(Vorjahr) (5.391.762,01) (4.783.284,50) (608.477,51)

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre.

Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.178 (Vj. TEUR 2.927) sind durch die Sicherungsübereignung der finanzierten Objekte, in Höhe von TEUR 120 (Vj. TEUR 120) durch eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft von Frau Simone Ertl sowie in Höhe von TEUR 300 durch den Haftungsverbund mit dem Gesellschafter besichert.

Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.257 (Vj. TEUR 1.295).

3.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind, bestehen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 320 (Vj. TEUR 393) aus dem Grundstücksleasingvertrag mit der Drosera.

4. Sonstige Angaben

4.1. Organe

Als Geschäftsführer war Herr Christian Ertl, Kaufmann, berufen.

Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Vergütung des Geschäftsführers verzichtet.

4.2. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Geschäftsjahr betrug:

2023 2022
Angestellte 28 27
Gewerbliche Arbeitnehmer 9 10
Gesamt 37 37

4.3. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft ist in Höhe von 94 % als Kommanditistin an der Drosera beteiligt. Das Jahresergebnis 2023 der Drosera beträgt TEUR 0,5. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 6.

 

Dresden, den 17. September 2024

gez. Christian Ertl, Geschäftsführer

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31. Dez. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 66.591,85 0,00 0,00 66.591,85
II. SACHANLAGEN
1. Bauten auf fremden Grundstücken 287.838,65 50.763,02 0,00 338.601,67
2. Technische Anlagen und Maschinen 494.615,15 48.653,26 0,00 543.268,41
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 639.031,38 98.514,54 0,00 737.545,92
4. Geschäfts- und Vorführfahrzeuge 2.300.829,10 1.642.055,49 1.636.062,64 2.306.821,95
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 46.011,28 0,00 46.011,28
3.722.314,28 1.885.997,59 1.636.062,64 3.972.249,23
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 15.964,15 0,00 0,00 15.964,15
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 761.299,02 83.901,12 0,00 845.200,14
777.263,17 83.901,12 0,00 861.164,29
4.566.169,30 1.969.898,71 1.636.062,64 4.900.005,37
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2023
EUR
Zuführungen
EUR
Auflösungen
EUR
31. Dez. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 52.051,85 4.711,00 0,00 56.762,85
II. SACHANLAGEN
1. Bauten auf fremden Grundstücken 152.563,65 18.630,00 0,00 171.193,65
2. Technische Anlagen und Maschinen 360.153,15 19.709,26 0,00 379.862,41
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 520.879,38 29.023,54 0,00 549.902,92
4. Geschäfts- und Vorführfahrzeuge 259.064,41 343.661,86 322.784,85 279.941,42
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
1.292.660,59 411.024,66 322.784,85 1.380.900,40
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
1.344.712,44 415.735,66 322.784,85 1.437.663,25
NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2023
EUR
31. Dez. 2022
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 9.829,00 14.540,00
II. SACHANLAGEN
1. Bauten auf fremden Grundstücken 167.408,02 135.275,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 163.406,00 134.462,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 187.643,00 118.152,00
4. Geschäfts- und Vorführfahrzeuge 2.026.880,53 2.041.764,69
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 46.011,28 0,00
2.591.348,83 2.429.653,69
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 15.964,15 15.964,15
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 845.200,14 761.299,02
861.164,29 777.263,17
3.462.342,12 3.221.456,86

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Autohof Altfranken GmbH, Dresden

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Autohof Altfranken GmbH, Dresden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohof Altfranken GmbH, Dresden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dresden, 17. September 2024

Schneider + Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Limbach, Wirtschaftsprüfer

gez. Liedtke, Wirtschaftsprüfer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 8. Oktober 2024 festgestellt.

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