Steinpass Projekt GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johann Windhager seit 25.6.2012 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Finke Zaunsysteme GmbHFreilassingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018Bilanz
AnhangFinke Zaunsysteme GmbH 83395 Freilassing Anhang für das Geschäftsjahr 01.10.2017 bis 30.09.2018 I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussFirma: Finke Zaunsysteme GmbH - Sitz: 83395 Freilassing, Liegnitzer Straße 1 - Registergericht: Amtsgericht Traunstein; HRB 22017 Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang zu machen sind, werden im Anhang dargestellt. Bei den Pflichtangaben im Anhang wurde nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verfahren. Der vorliegende Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die Bilanz enthält die bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass in Folge der eingetretenen Verluste in den Vorjahren das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft vollständig verbraucht ist und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag iHv.€ 435.744,94 besteht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und -grundsätzeIm Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bewertung wurde - trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung - weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Ansatzwahlrechte - Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. - Von Bilanzierungshilfen wurde nicht Gebrauch gemacht. |
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