Finke Zaunsysteme GmbHLiquidiert

83395 Freilassing, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 22017
Eingetragen
31.5.2010
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGroßhandel mit FlachglasGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Handel mit Zaunsystemen

Historie

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Management

NameRolle
Johann Windhager
seit 25.6.2012
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Finke Zaunsysteme GmbH

Freilassing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018

Bilanz

Aktiva

30.9.2018
EUR
30.9.2017
EUR
A. Anlagevermögen 35.247,00 40.980,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 35.247,00 40.980,00
B. Umlaufvermögen 751.688,41 20.056,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.053,32 7.537,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 745.635,09 12.519,06
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 435.744,94 930.193,04
Summe Aktiva 1.222.680,35 991.229,79

Passiva

30.9.2018
EUR
30.9.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 460.744,94 955.193,04
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 435.744,94 930.193,04
B. Rückstellungen 6.500,00 6.500,00
C. Verbindlichkeiten 1.216.180,35 984.729,79
Summe Passiva 1.222.680,35 991.229,79

Anhang

Finke Zaunsysteme GmbH

83395 Freilassing

Anhang für das Geschäftsjahr

01.10.2017 bis 30.09.2018

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma: Finke Zaunsysteme GmbH

- Sitz: 83395 Freilassing, Liegnitzer Straße 1

- Registergericht: Amtsgericht Traunstein; HRB 22017

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang zu machen sind, werden im Anhang dargestellt. Bei den Pflichtangaben im Anhang wurde nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verfahren.

Der vorliegende Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die Bilanz enthält die bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass in Folge der eingetretenen Verluste in den Vorjahren das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft vollständig verbraucht ist und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag iHv.€ 435.744,94 besteht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und -grundsätze

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Bewertung wurde - trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung - weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.

Ansatzwahlrechte

- Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

- Von Bilanzierungshilfen wurde nicht Gebrauch gemacht.


III. Angaben zur Bilanz

Aktiva

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünfzehn Jahren), bewertet.

Der bei Erwerb aktivierte Firmenwert wird planmäßig über den typisierten Zeitraum 15 Jahre abgeschrieben, da eine verläßliche Schätzung nicht möglich war.

Die Schätzung dieser Nutzungsdauer basiert auf einer im Zusammenhang mit dem Kauf des Unternehmens erstellten Planung.

Die im Berichtsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter (€ 150 bis € 410) wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben.

Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert angesetzt, abzüglich entsprechender Absetzungen für erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen € 6.053,32 und werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Passiva

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 1.211.477,93. Darin enthalten ist ein Darlehen in Höhe von € 991.768,09, das der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt hat.

Von den Verbindlichkeiten haben € 1.216.180,35 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus betrieblichen Steuern belaufen sich auf € 3.443,42 (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB).

Passive latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

IV. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug null.

Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zusätzliche Erläuterungen zum Anhang sind nicht erforderlich, da alle Sachverhalte, soweit sie einer Erläuterung bedürften, bereits in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt wurden.

Freilassing, 05.11.2018

Finke Zaunsysteme GmbH

Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.1.2019.

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